22
Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent Schwerpunkt: Grafikdesign und Objektdesign (Produktdesign, Innenarchitektur) Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen Fächer des fachlichen Schwerpunktes

Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent Schwerpunkt: Grafikdesign und Objektdesign (Produktdesign, Innenarchitektur)

Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen Fächer des fachlichen Schwerpunktes

Page 2: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf

40308/2007 i. d. F. 8/2014

Page 3: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

Auszug aus dem Amtsblatt

des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Nr. 07/07

Berufskolleg; Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Anlage C (C 1 bis C 4)

der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung

in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK); Richtlinien und Lehrpläne

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 3. 6. 2007 – 612-6.08.01.13-23252, geändert durch RdErl. v. 1.8.2011 (ABl. NRW. 9/11 S. 496),

geändert durch Verordnung zur Änderung der APO-BK vom 30.5.2014 (GV. NRW. S. 314)

Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder

v. 20. 12. 2004 (ABl. NRW. 1/05 S. 12)

Unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte wurden Richtlinien und Lehrpläne für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Anlage C (C 1 bis C 4) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) erarbeitet.

Die Richtlinien und Lehrpläne für die in der Anlage aufgeführten Bildungsgänge werden hiermit gemäß § 29 Schulgesetz (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2007 in Kraft gesetzt.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

Die Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Der Erlass vom 7. 5. 2001 - 634. 36-31/2 Nr. 102/01 - (n. v.) wird bezüglich der Fächer, für die nunmehr die Lehrpläne in Kraft treten, mit Wirkung vom 1. 8. 2007 aufgehoben. Die im Bezugser-lass aufgeführten Lehrpläne zur Erprobung, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplä-nen abgelöst werden, treten mit Wirkung vom 1. 8. 2007 außer Kraft.

Auf der Grundlage der Verordnung zur Änderung der APO-BK vom 30.5.2014 sowie des Runder-lasses zur Änderung der Verwaltungsvorschriften vom 2.6.2014 wurden die Berufsbezeichnungen geändert sowie die Bestimmungen für die Fachhochschulreifeprüfung (4. Prüfungsfach). Die Ände-rungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die am 1.8.2014 in den Bildungsgang eingetreten sind.

Anlage

Heft-Nr.

Bildungsgang

40301 Staatlich geprüfte Assistentin für Betriebsinformatik/ Staatlich geprüfter Assistent für Betriebsinformatik (auslaufend gültig bis 31.7.2016)

40301 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Betriebsinformatik (gültig ab 1.8.2014)

40302 Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent Schwerpunkt Hoch-/Tiefbau

40306 Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent, Schwerpunkt Denkmalpflege

Page 4: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

40303 Staatlich geprüfte Bekleidungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Bekleidungstechnischer Assistent

40304 Staatlich geprüfte Biologisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Biologisch-technischer Assistent

40305 Staatlich geprüfte Chemisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Chemisch-technischer Assistent

40307 Staatlich geprüfte Elektrotechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Elektrotechnischer Assistent

40308 Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent; Schwerpunkt Grafikdesign und Objektdesign

40309 Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent, Schwerpunkt Medien/Kommunikation

40310 Staatlich geprüfte Informatikerin Medizinökonomie/ Staatlich geprüfter Informatiker Medizinökonomie

40311 Staatlich geprüfte Informatikerin Multimedia/ Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia

40312 Staatlich geprüfte Informatikerin Softwaretechnologie/ Staatlich geprüfter Informatiker Softwaretechnologie

40313 Staatlich geprüfte Informatikerin Wirtschaft/ Staatlich geprüfter Informatiker Wirtschaft

40314 Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent

40315 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt (bisher Fachrichtung) Betriebswirtschaft

40316 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt (bisher Fachrichtung) Fremdsprachen

40317 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt (bisher Fachrichtung) Informationsverarbeitung

40319 Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker

40320 Staatlich geprüfte Lebensmitteltechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Lebensmitteltechnischer Assistent

40321 Staatlich geprüfte Maschinenbautechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Maschinenbautechnischer Assistent

40322 Staatlich geprüfte Physikalisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Physikalisch-technischer Assistent

40326 Staatlich geprüfte Physikalisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Physikalisch-technischer Assistent Schwerpunkt Metallographie und Werkstoffkunde

40323 Staatlich geprüfte Präparationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Präparationstechnischer Assistent Schwerpunkt Biologie

Page 5: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

40324 Staatlich geprüfte Präparationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Präparationstechnischer Assistent Schwerpunkt Geologie

40325 Staatlich geprüfte Präparationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Präparationstechnischer Assistent Schwerpunkt Medizin

40327 Staatlich geprüfte Umweltschutztechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter umweltschutztechnischer Assistent

40328 Richtlinien für die Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss und zur Fachhochschulreife führen

Page 6: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

Inhalt Seite

1 Der Bildungsgang Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent – Schwerpunkt: Grafikdesign und Objektdesign 7

1.1 Anforderungen 7

1.2 Bildungsgangziele 8

1.2.1 Qualifikationsanforderungen 8

1.2.2 Allgemeine berufliche Qualifikationen 9

1.2.3 Aufgaben der Designbereiche 10

2 Richtlinien und Lehrpläne 13

3 Stundentafeln und ihre Handhabung 14

3.1 Stundentafel nach APO-BK Anlage C1 14

3.2 Stundentafel nach APO-BK Anlage C2 15

4 Vorgaben für die Fächer des fachlichen Schwerpunktes 16

4.1 Gestaltungstechnik 16

4.1.1 Bedeutung des Faches 16

4.1.2 Struktur des Faches 17

4.2 Digitale Gestaltung 18

4.2.1 Bedeutung des Faches 18

4.2.2 Struktur des Faches 19

4.3 Präsentationstechnik 20

4.3.1 Bedeutung des Faches 20

4.3.2 Struktur des Faches 21

4.4 Verfahrenstechniken 21

4.4.1 Bedeutung des Faches 21

4.4.2 Struktur des Faches 22

Page 7: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

7

1 Der Bildungsgang Staatlich geprüfte Gestaltungstech-nische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstech-nischer Assistent – Schwerpunkt: Grafikdesign und Ob-jektdesign

1.1 Anforderungen

Gestalterisches Handeln, als ganzheitliche Handlungskompetenz, richtet sich auf die Vermittlung von ästhetischen, insbesondere visuell kommunizierbaren Bot-schaften, die sich in Gestaltungsprozessen als Skizze, Zeichnung, Entwurf, Foto, Film, Tonbildträger, Storyboard, Druck, Digitalisierung, Multimedia, körperräum-liches Objekt (Modell, Prototyp) materialisieren. In der Gestaltung werden darüber hinaus Fähigkeiten für die artspezifische Produk-tion von visuellen Botschaften ausgebildet. Es sind dies

praktisch-technologische

ästhetisch-sinnlich wahrnehmende

reflektorisch-kritische und

analytisch bewertende Fähigkeiten. Sie beschreiben die berufstypischen Eigenschaften der Gestaltenden wie Sensibili-tät, Kreativität und Produktivität. Sie werden durch die zielgerichtete Umsetzung von Gestaltungsergebnissen geformt und ausgebildet. In der Gestaltung werden sowohl die Sensibilisierung für Wahrnehmung und ästhetische Urteile als auch die Kreativität und Gestaltungsfähigkeit für berufsspezifische Problemlösungsstrate-gien dadurch geschult, dass im gestaltungstypischen Entwicklungsprozess

die technologischen Abhängigkeiten

die gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedingungen

die auftragsabhängigen Beschränkungen und

die ästhetischen Bedingungen und Möglichkeiten als Elementarerfahrungen vollzogen, analysiert und reflektiert werden. Die genannten Bedingungen gelten für die beiden Designbereiche Grafikdesign und Objektdesign. Der Designbereich Objektdesign erfordert wegen seiner Band-breite eine weitere Aufteilung in Produktdesign oder Innenarchitektur nach Maßgabe der Bildungsgangkonferenz. Beide Bereiche bleiben trotz verschiedener Methoden und Techniken zur Materialisierung von Ideen und Vorstellungen sowohl in ihrer Berufsspezifik als auch in ihrer kompetenzfördernden Funktion vergleich-bar. Die unterschiedlichen Einsatzbereiche der Technischen Assistentinnen und Assis-tenten Gestaltung gebieten eine Verbindlichkeit der Themenbereiche, ohne durch die Vorgabe von Inhalten ein Designfach festzulegen. Das Subjekt der Behandlung muss auf die Designspezifik bezogen werden. Die Fachspezifik des Grafikdesign hat z. B. mit dem Produktdesign und der Innenarchitektur die allgemeinen Aufga-benfelder und Themenbereiche der Gestaltung gemein, nicht aber die Aufgaben, an denen die Prinzipien und Arbeitsmethoden, also ganz konkret der Gestaltungs-prozess erkannt, geschult und erworben werden.

Page 8: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

8

1.2 Bildungsgangziele

1.2.1 Qualifikationsanforderungen

Die in der gestaltungsbezogenen Berufspraxis geforderten Qualifikationen haben ein breites Spektrum. Es lassen sich dennoch gemeinsame Aufgabenfelder formu-lieren, die in beiden Designbereichen in unterschiedlicher Gewichtung zur Anwen-dung kommen, nämlich:

Konzept

Entwurf

Produktion

Präsentation. Diese Aufgabenfelder sind für die Designbereiche Grafikdesign und Objektdesign (Produktdesign, Innenarchitektur) verbindlich. Eine Orientierung an diesen Aufgabenfeldern gewährleistet die Planung und Reali-sierung gestalterischer Aufgaben unter dem Aspekt des Berufsbezuges und fördert die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Ferner ergeben sich aus dieser Vorgehensweise offene und selbst gesteuerte Lernstrukturen, die zusätzliche be-rufsrelevante Funktionen wie Sozialkompetenz, Flexibilität und Anpassungsfähig-keit an wechselnde technische, wirtschaftliche und gestalterische Rahmenbedin-gungen unterstützen. Teil des Qualifikationserwerbes ist die Vermittlung von Tech-niken zur Qualitätssicherung, die den gesamten Prozess begleitet und dadurch in-tegrierter Bestandteil aller Aufgabenfelder ist. Die wesentlichen Qualifikationen, über die Absolventinnen und Absolventen des Bildungsganges verfügen müssen, ergeben sich in erster Linie aus dem Anforde-rungsprofil der beruflichen Tätigkeit. Sie lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Mitarbeit bei der Entwicklung von Konzepten; Teilnahme an Kreativprozessen;

Erstellen von Konzept- und Planungsunterlagen

Beherrschen von Techniken zur Bild-/Text-/Tonerfassung

Beherrschen gestalterischer Bearbeitungs- und Nachbearbeitungstechniken

Befähigung zur Erstellung interaktiver Informationen

Fähigkeit zu kostenbewusstem Arbeiten

Fähigkeit zu qualitätsorientiertem Arbeiten

Fähigkeit zur Arbeit im Team

Fähigkeit zur korrekten gestalterischen Beurteilung von Ideen, Entwürfen und

Produkten

Fähigkeit zur adressatenbezogenen Präsentation von Designprodukten und -

prozessen

Fähigkeit zur Durchführung von organisationsspezifischen Planungs- und Ver-

waltungsaufgaben.

Page 9: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

9

1.2.2 Allgemeine berufliche Qualifikationen

Nachstehend werden die in beiden Designbereichen verbindlichen allgemeinen be-ruflichen Qualifikationen vorgestellt. Ideen entwickeln

1) Gestaltfinden durch sensible Wahrnehmung von Objekten und Kunst- und De-signstandards. Über den Wahrnehmungsvorgang „verarbeiten“ und mit den ge-lernten Darstellungstechniken materialisieren.

2) Bedingungen kennen, die Kreativität (bzw. Ideenproduktion) und Vorstellungs-kraft auslösen helfen und sie in ihrer Entwicklung fördern.

Gestaltungen erarbeiten

1) Das Problem einer Gestaltungsaufgabe erfassen, die Grenzen erkunden und den Bedürfnissen der Adressaten anpassen.

2) Zielvorstellungen und Ideen entwickeln, wie die Aufgabe gelöst werden kann. 3) Ideen entsprechend den Zielvorgaben visualisieren, verändern und so zu

brauchbaren Lösungsvarianten kommen. 4) Lösungsvarianten optimieren, d. h. das „Bestmögliche“ daraus machen. 5) Lösungsvarianten angemessen darstellen und dem Auftraggeber präsentieren. Gestaltungsdeterminanten untersuchen

1) Herausfinden, welche technologischen und wirtschaftlichen Faktoren sowie Einschränkungen durch den Auftraggeber den Prozessverlauf beeinflussen.

2) Entscheiden, welche Materialien, Techniken und Verfahren zur Darstellung sich jeweils für eine bestimmte Darstellungsabsicht eignen.

3) Gestaltungsaufgaben daraufhin überprüfen, welche gesellschaftliche Wirkun-gen sie auslösen und wie weit sie akzeptiert werden.

Gestaltungen materialisieren

1) Fachspezifische Entwurfs- und Darstellungsmethoden in den Phasen des Ge-staltungsprozesses, also über Skizzen zur Realisation/Produktion anwenden.

2) Darstellungstechniken auftragsgerecht und zweckorientiert handhaben. 3) Manuelle, produktionstechnische und elektronische Gestaltungsverfahren ent-

sprechend ihren technischen Möglichkeiten auswählen und einsetzen. 4) Die gestalterischen Prozessergebnisse so dokumentieren und präsentieren,

dass ihre Qualität, Originalität und Zweckbezogenheit vom Auftraggeber gut nachvollziehbar, beurteilbar sind.

5) Fachberatung und Verhandlungen mit Auftraggebern konzipieren, vorbereiten und durchführen.

Page 10: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

10

Gestaltungen kontrollieren und bewerten

1) Bewertungskriterien zur Qualitätsprüfung und -beurteilung erarbeiten. 2) Begründete Qualitätsentscheidungen treffen und danach Lösungsansätze oder

Lösungswege optimieren.

1.2.3 Aufgaben der Designbereiche

Die spezielle Ausformung der Designbereiche zeigt sich in den konkreten Aufga-ben und ihrer Verknüpfung mit den Aufgabenfeldern. Den beiden Designbereichen sind folgende beispielhafte Aufgaben zugeordnet: Grafikdesign Objektdesign (Produktdesign, Innenar-

chitektur) Imagegestaltung Verbrauchsgütergestaltung Werbezeichen, Geschäftsdrucksache, Anzeige, Prospekt, Packung, Messe-bau, Außenwerbung, Website, Multi-mediaanwendung

Behälter, Verpackung

Informationsgestaltung Gebrauchsgütergestaltung Diagramm, Illustration, Katalog, Buch, Zeitschrift, Zeitung, Gebrauchsanlei-tung, Dokumentation

Funktionsraum z. B. Bad, Küche, Büro, Labor; Armatur, Griff, Leuchtenkörper, Sani-tärelement, Funktionsmöbel, Werkzeug, Haushaltsgerät, Küchengerät, Bürogerät, Transportgerät, Arbeitsschutz, Messe-stand

Orientierungsgestaltung Investitionsgütergestaltung Piktogramm, Plan, Karte, Hinweis, vi-suelles Leitsystem, Orientierungssys-tem für digitale Medien

Maschine, Apparat, Transportsystem, Außenraum

Die Systematik des Zugriffs und die Repräsentanz von Unterrichtsgegenständen im Bildungsgang werden von den gestaltungstechnischen Kompetenzanforderun-gen bestimmt. Nachfolgend sind die allgemeinen Kompetenzen des Bildungsgan-ges, aufgeschlüsselt in Fach-, Methoden-, Lern- und Sozialkompetenz in einer Mat-rix zusammengefasst und den berufsspezifischen Themenbereichen zugeordnet.

Page 11: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

11

Kompetenzmatrix

Themen- bereiche

Fach- kompetenz

Methoden- kompetenz

Lern- kompetenz

Sozial- kompetenz

Ideen- findung

Wahrneh-mung

Wahrnehmungs- und Gestaltungsge-

setze kennen

Darstellungsmetho-den kennen und zu-

ordnen

Darstellungsmög-lichkeiten erarbei-ten und erproben

Freischwebende Aufmerksamkeit und Neugierde zulassen

Kreativi-tätsbe-

dingungen

Kreativitätsfördern-de Bedingungen

kennen

Kreativitätsbedingun-gen handhaben

individuelle Kreativi-tätsbedingungen

schaffen

Offenheit, Flexibilität, Aktivität und Frustra-tionstoleranz üben

Gestal-tungspro-

zess

Problem-analyse

Allgemeines und spezielles problem-bezogenes Basis-wissen rezipieren

Quellen strukturieren und reflektieren

Problemein-grenzung

Fragender und Su-chender, Hilfen erbit-ten und annehmen

Zielvorstel-lung

Verknüpfung von fachbezogenem,

gestaltungsspezifi-schem mit exter-

nem Wissen

Lösungsplan entwickeln

Lösungsweg analy-sieren und Erfah-

rungszuwachs sichern

Orientierung an Vorbildern und Verinnerlichung

Ideenskizze Ideenansatz

materialisieren

Kreativitätstechniken und Skizzentechni-

ken anwenden

Gestalterische Lösungsansätze

analysieren

Partnerschaftliche Kreativitätsstimulanz

erzeugen und aufnehmen

Varianten

Inhalt und Form präzisieren, Dar-

stellungsvarianten produzieren

Varianten verglei-chen, Bewertungskri-

terien entwickeln und anwenden

Varianten optimieren

Diskussionsstrate-gien entwickeln und anwenden

Lösung

Variantenoptimie-rung als Endzu-stand definieren und realisieren

Entwurfstechnik anwenden

Lösungsumsetzung analysieren und

Erfahrungszuwachs sichern

Lösung adressaten-gemäß vertreten

Determina-tenanalyse

Grenzbe-stimmung

Ökonomische, öko-logische, gestalteri-sche und technolo-

gische Grenzen festlegen

Planungsgrenzen analysieren und

festlegen

Grenzbeschreibun-gen aneignen und

einhalten

Grenzen erkunden und ertragen

Technolo-giewahl

Technologiekennt-nisse benutzen

Kriterien ökonomi-scher und ästheti-scher Technologie-

begrenzung entwickeln

Technologiegren-zen erfahren

Widerspruch zwi-schen ästhetischer Forderung und öko-

nomisch-technologischen

Grenzen ertragen

Page 12: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

12

Darstellung

Darstel-lungstech-

niken

Darstellungstechni-ken kennen

Techniken spezifisch planen, Kriterien der Handhabung

entwickeln

Darstellungstechni-sche Grenzen

sichern

Vergleich mit Vorbil-dern ertragen, als Ansporn nutzen

Auftrags-orientie-

rung

Problemorientierte Darstellungstechni-

ken nutzen

Probleme mit Dar-stellungstechnik

verknüpfen

Problemorientierte Darstellung optimieren

Einlassen auf Wün-sche und Forderun-gen von Kundinnen

und Kunden

Verfahren Werkzeugkenntnis-

se, Verfahrens-kenntnisse

Grenzen und Mög-lichkeiten der Werk-zeuganwendung und Verfahren abwägen

Anwendung von Werkzeug und Ver-fahren verfeinern

Spezialverfahren nicht irreführend

einsetzen

Präsen-tation

Präsentationen und ihre Ausdrucksmög-

lichkeiten kennen

Präsentationstechni-ken planen und

handhaben

Präsentation auftragsbezogen

erarbeiten

Einfühlungsvermögen bezogen auf Adres-satinnen und Adres-

saten entwickeln

Beratung

Entwurf sachge-recht, qualitätsbe-

zogen und adressa-tengemäß beschrei-ben/interpretieren

Gesprächsführung und Rhetorik anwenden

Gesprächsführung eintrainieren

Konstruktiv, positiv verstärkend auf Ge-sprächspartnerinnen Gesprächspartner

einstellen

Bewer-tungsfest-

legung

Bewer-tungs-

kriterien

Bewertungsmaß-stäbe kennen

Bewertungskriterien optimieren

Subjektivität der Bewertung mit

objektiven Kriterien reflektieren

Vorurteilspotential abbauen

Qualitäts-entschei-dungen

Sachwissen, Wahr-nehmungsfähigkeit

und Erfahrung bereitstellen

Vergleichsmaßstäbe anwenden

Vor- und Nachteile untersuchen und

erkennen

Entscheidungsüber-nahme und Kritikfä-higkeit entwickeln

Gesell-schafts-bezug

Wirkungsgrößen kennen und norma-

tive Zwänge einordnen

Soziologische Untersuchungen

durchführen

Ergebnisse soziologischer Un-tersuchungen ge-

staltungsspezifisch nutzen

Ökologische Verant-wortung entwickeln

Page 13: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

13

2 Richtlinien und Lehrpläne

Inhalt und Struktur des Bildungsgangs „Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent/Schwerpunkt: Grafik- und Objektdesign“ sind in den Richtlinien sowie den Lehrplänen für die Fä-cher des fachlichen Schwerpunktes festgelegt. In den Richtlinien sind die Rah-menbedingungen für die Anwendung der folgenden Fachlehrpläne dargestellt. Ebenso enthalten sie didaktische und methodische Vorgaben für die Anwendung der Fachlehrpläne und beschreiben die Handhabung der Stundentafeln. Die Fach-lehrpläne sind Bestandteil der Richtlinien. (Siehe hierzu Richtlinie für die Bildungs-gänge „Staatlich geprüfte Assistentin/ Staatlich geprüfter Assistent“).

Page 14: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

14

3 Stundentafeln und ihre Handhabung

3.1 Stundentafel nach APO-BK Anlage C 1

Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent und Fachhochschulreife

Schwerpunkt : Grafikdesign und Objektdesign Lernbereiche/Fächer: 11 12 13 Berufsbezogener Lernbereich Fächer des fachlichen Schwerpunktes 1 7

Gestaltungstechnik2 3 Digitale Gestaltung2 3 Präsentationstechnik2 3 Verfahrenstechniken 2 3 Weitere Fächer4

720 – 880 160 – 240

160 120 – 160

80 mind. 80

720 – 880 200 – 240 160 – 200 120 – 200 80 – 120 mind. 80

720 – 880 200 – 240 160 – 200 160 – 200

120 mind. 80

Mathematik2 80 80 80 Wirtschaftslehre 80 80 80 Englisch 5 80 80 80 Betriebspraktika mind. 8 Wochen Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation5 80 80 80 Religionslehre 80 80 80 Sport/Gesundheitsförderung 80 80 80 Politik/Gesellschaftslehre 80 80 80 Differenzierungsbereich6 0 – 160 0 – 160 0 – 160 Gesamtstundenzahl 1440 1440 1440

Fachhochschulreifeprüfung7 Berufsabschlussprüfung7

Schriftliche Prüfungsfächer: Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Ein Fach des fachlichen8 Schwerpunktes 1. Prüfungsfach 2. Ein Fach des fachlichen Schwerpunktes 2. Prüfungsfach

aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich- 3. Prüfungsfach technischen Bereich8 oder Mathematik 3. Deutsch/Kommunikation 4. Englisch

1 Im fachlichen Schwerpunkt soll der Anteil der Werkstattausbildung/Fachpraxis mindestens die

Hälfte des Stundenvolumens betragen. 2 Mögliches schriftliches Fach der Fachhochschulreifeprüfung. 3 Mögliches schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung. 4 Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz, als weitere Fächer kommen u. a. in Betracht:

Produktionstechniken, Gestaltungslehre, Design- und Kunstgeschichte. Das Stundenvolumen ist so groß zu wählen, dass unter Berücksichtigung des Differenzierungsbereiches die Gesamt-stundenzahl von jeweils 1440 Stunden pro Jahr gewährleistet ist.

5 Schriftliches Fach der Fachhochschulreifeprüfung. 6 Im Differenzierungsbereich sind über den gesamten Ausbildungszeitraum mindestens 240 Stun-

den anzubieten. Darin sind bei Bedarf 160 Stunden für die zweite Fremdsprache enthalten. 7 Im Rahmen der erlassenen Vorgaben / Richtlinien und Lehrpläne entscheidet die Bildungskonfe-

renz über die Auslegung des fachlichen Schwerpunktes. Zu Beginn des letzten Ausbildungsjah-res legt die Bildungsgangkonferenz die Fächer des fachlichen Schwerpunktes als schriftliche Fächer der Fachhochschulreifeprüfung und der Berufsabschlussprüfung fest.

8 Wird als schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung gewertet.

Page 15: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

15

3.2 Stundentafel nach APO-BK Anlage C 2

Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent für Hochschulzugangsberechtigte

Schwerpunkt : Grafikdesign und Objektdesign Lernbereiche/Fächer: 11 12 Berufsbezogener Lernbereich Fächer des fachlichen Schwerpunktes:1 5

Gestaltungstechnik2 Digitale Gestaltung2 Präsentationstechnik2 Verfahrenstechniken2 Weiteres Fach/Weitere Fächer3

920 – 1160 240 – 280 200 – 240 160 – 240 120 – 160 mind. 120

920 – 1160 240 – 280 200 – 240 200 – 240

160 mind. 120

Mathematik 40 40 Wirtschaftslehre 40 40 Englisch 40 40 Betriebspraktika mind. 8 Wochen Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation 40 40 Religionslehre 40 40 Sport/Gesundheitsförderung 40 40 Politik/Gesellschaftslehre 40 40 Differenzierungsbereich4 0 – 240 0 – 240 Gesamtstundenzahl 1440 1440

Berufsabschlussprüfung5

Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Prüfungsfach 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach

1 Im fachlichen Schwerpunkt soll der Anteil der Laborausbildung/Fachpraxis mindestens die Hälfte

des Stundenvolumens betragen. 2 Mögliches schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung. 3 Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz, als weiteres Fach/weitere Fächer kommen u. a. in

Betracht: Produktionstechniken, Gestaltungslehre, Design- und Kunstgeschichte. Das Stunden-volumen ist so zu wählen, dass unter Berücksichtigung des Differenzierungsbereiches die Ge-samtstundenzahl von jeweils 1440 Stunden pro Jahr gewährleistet ist.

4 Im Differenzierungsbereich sind über den gesamten Ausbildungszeitraum mindestens 240 Stun-den anzubieten. Darin sind bei Bedarf 160 Stunden für die zweite Fremdsprache enthalten.

5 Im Rahmen der erlassenen Vorgaben / Richtlinien und Lehrpläne entscheidet die Bildungskonfe-renz über die Auslegung des fachlichen Schwerpunktes. Zu Beginn des letzten Ausbildungsjah-res legt die Bildungsgangkonferenz die Fächer des fachlichen Schwerpunktes als schriftliche Fächer der Berufsabschlussprüfung fest

Page 16: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

16

4 Vorgaben für die Fächer des fachlichen Schwerpunktes

Bei der Erstellung der Didaktischen Jahresplanung hat die Bildungsgangkonferenz über die Vorgaben für die Fächer des fachlichen Schwerpunktes hinaus weitere allgemeine Inhalte und rechtliche Bestimmungen für die Ausbildung „Staatlich ge-prüfter Gestaltungstechnischer Assistentinnen und Assistenten“ zu beachten. So-weit diese Inhalte durch die Fächer dieses Lehrplanes nicht abgedeckt werden, ist sicherzustellen, dass sie in den Weiteren Fächern und im berufsübergreifenden Lernbereich der Stundentafel vermittelt werden. Beispielhaft sind folgende Aufgaben und Qualifikationen zu nennen:

Beachten der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Regeln der Arbeitshygiene,

Handhaben der persönlichen Schutzausrüstung, der Sicherheits- und Brand-

schutzeinrichtungen

Beachten der Vorschriften zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Da-

ten

Kenntnisse zur Datensicherheit als umfassende technische und organisatori-

sche Aufgabe, um die Beschädigung und den Verlust von Daten zu verhindern

Beachten der Verhaltensweisen bei Unfällen, Ergreifen von Maßnahmen der

Ersten Hilfe

Beachten der Vorschriften zum Umweltschutz, Vermeiden von Umweltbelastun-

gen, rationelles Einsetzen der bei der Arbeit verwendeten Energie

Einsetzen, Pflegen und Instandhalten der Arbeitseinrichtungen und Arbeitsmittel

Kennzeichnen, Aufbewahren, Handhaben und Entsorgen von Arbeitsstoffen

Erarbeiten von Arbeits- und Betriebsanleitungen, Auswerten und Dokumentieren

von Arbeits-/Prüfungsergebnissen

Anwenden von spezifischen betriebswirtschaftlichen Verfahren

Mitwirken bei der Projektierung technischer Systeme und Sicherstellung ihrer

Verfügbarkeit

Grundlagen des Planens und Entwerfens von dreidimensionalen Objekten

Beachten der Vorschriften zum Urheber- und Nutzungsrecht sowie Regelungen

zum Datenschutz

4.1 Gestaltungstechnik

4.1.1 Bedeutung des Faches

Gestaltungstechnik vermittelt die komplexe Handlungsstruktur als ein Bündel sich ergänzender und bedingender Kenntnisse und Fähigkeiten. Kenntnisse vermittelt sie über sachliche Inhalte, Fakten und Zusammenhänge, Fähigkeiten über die Grundeinsichten in den Gestaltungsprozess von Problemanalyse, Zielvorstellung, Ideenskizzen, Varianten bis zur Lösung. Der Gestaltungsprozess ist der wesentli-che Inhalt der Gestaltungstechnik und er gibt die Prozess- und Projektorientiertheit sowie das fächerübergreifende Prinzip dem gestaltungstechnischen Unterricht vor. Die fachlichen Inhalte bedürfen eines ganzheitlichen Vermittlungsansatzes, indem sie zunächst an reduzierten Gestaltungsaufgaben verdeutlicht werden. Dadurch

Page 17: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

17

wird die Prozessstruktur auf einem den Lernenden gemäßen Niveau erfahrbar ge-macht. Fortlaufend erfolgt eine Inhaltsanreicherung von Aufgabe zu Aufgabe, wodurch sowohl die Erkenntnisse als auch die gestaltungspraktischen Fähigkeiten zunehmen. So erhält sich über den ganzen Bildungsgang die einheitliche Prozess-struktur der Gestaltungstechnik, wobei das Lernen an immer gewichtigeren Aufga-ben erfolgt. Lernen erfolgt in ganzheitlichen Sequenzen auf jeweils steigendem Ni-veau. Die Lernenden beschreiten einen offenen, aber zielorientierten Weg, der sich über das fortschreitende Probehandeln zunehmend abklärt und konkretisiert. Im Unterricht werden Aufgaben des jeweiligen Designbereichs gestellt, deren Be-arbeitung den Zugriff auf andere Fächerinhalte in ihrer spezifischen Setzung not-wendig macht. Die Lernenden werden mit den methodischen Arbeitsweisen bei der Lösung von Gestaltungsproblemen vertraut gemacht. Dies geschieht durch das Bearbeiten von Aufgaben mit steigendem Komplexitätsgrad. Im dialektischen Ver-hältnis von Kreativität, methodischem Vorgehen und kritisch-reflexivem Bewerten erwerben die Lernenden zunehmend Handlungskompetenz für das Strukturieren, Lösen und Beurteilen von Gestaltungsaufgaben. Erste skizzenhafte Visualisierungen von Konzepten werden erarbeitet, durchgän-gig an Designaufgaben geübt und in Projekten mit wachsender Komplexität vertie-fend angewandt. Grundlage aller Projekte ist die Variantenbildung, in der syntakti-sche, semantische und pragmatische Bezüge berücksichtigt werden. Indem die Lernenden diese material- und formatbezogen und kompositorisch entwickeln, ler-nen sie, Gestaltungsmittel und Gestaltungsprinzipien in unterschiedlichen Zusam-menhängen anzuwenden; indem sie die Varianten optimieren, bilden sie ihre ge-stalterische Urteilskraft.

4.1.2 Struktur des Faches

Themenbereiche Inhalte Anmerkungen

Determinan-

tenanalyse

Projektanalyse: ökologische, so-

ziologische und technische

Grenzfestlegung

Analyse der ästhetischen Prä-

missen

Analyse der technischen Prämis-

sen

Briefing des Auftraggebers

Eigenes Briefing

Fundierte Kenntnisse der

Verfahrenstechniken sind

Voraussetzung

Produktionsanalyse und –

planung

Briefing als Grundsatz

Ideenfindung Re-Briefing

Designspezifische Recherche

Anwendung von Kreativmetho-

den

Analyse/Auswahl

Visualisierungsvarianten:

vor dem Hintergrund von Design-

und Kunststandards und

am Ziel orientiert

Anwendung schwerpunktbe-

zogener Aufgaben der De-

signbereiche

Gestaltungspro- Analyse des gestalterischen Um- Spezifische Anwendungs-

Page 18: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

18

zess fangs: Konzeptentwicklung, Co-

dierungsstrategien und Varian-

tenoptimierung

Entwurfsentwicklung

Entwurfsrealisation

Präsentationsentwicklung

programme sind grundle-

gend

Entwürfe und Modelle auf-

tragsbezogen (Briefing) ent-

wickeln

Alle Themenbereiche integ-

rieren

Darstellung Konzept-Darstellungstechniken

Entwurfs-Darstellungstechniken

Präsentationstechniken

Scribbel- und Layout- bzw.

Renderingtechniken (sowohl

analog und digital) sind Vor-

aussetzung

Bezüge zum Fach Präsenta-

tionstechnik

Bewertungsfest-

legung

Reflexion der Auswahlkriterien,

Zielüberprüfung

Designtheorie, Variantenüberprü-

fung und Auswahlkriterien

Angemessenheit der ausgewähl-

ten Verfahren, Materialien und

Techniken

Aktuelle Geschmacksvorbil-

der untersuchen und mit ei-

genem Entwurf abgleichen

Qualitätskontrolle

4.2 Digitale Gestaltung

4.2.1 Bedeutung des Faches

Digitale Gestaltung soll, neben dem Erwerb einer soliden Gerätekompetenz, vor al-lem die verantwortungsbezogene Nutzung neuer Kommunikations- und Produkti-onstechnologien ermöglichen. Diese Forderung umfasst sowohl die überfachliche Befähigung zu selbstständigem Planen, Durchführen und Kontrollieren gestaltungstechnischer Aufgaben als auch die Fähigkeit, eigenes Handeln zu reflektieren, professionelle digitale Gestaltung hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz zu bewerten und die Folgen der De-signarbeit abschätzen zu können. Die Vermittlung dieser Fähigkeiten entwickelt sich nicht beiläufig neben der Fachausbildung, sondern nur über ein gezieltes di-daktisches und methodisches Vorgehen. Die Fertigkeiten in den Medien- und Designtechniken betreffen neben der Herstel-lung von Einzelbildern und Objekten alle Verfahren, welche die zeitliche Dimension eines Vorgangs dokumentieren, z. B. Animation. Das schließt computergestützte Verfahren zur Simulation ein; ferner gehören dazu multimediale Computerpräsen-tationen und die Einbindung von Datennetzen (Offline/Online). Zusammenfassend lässt sich die Struktur der digitalen Gestaltung als Datenerfas-sung, Datenverarbeitung und Datenbereitstellung unter ästhetischen Prämissen beschreiben. Datenerfassung betrifft die Erweiterung der Wahrnehmung im Hin-blick auf den Faktor Zeit, Abbildungsmaßstab, räumliche Darstellung etc. Daten-verarbeitung bezieht sich auf die Herstellung informativer sowie ästhetisch anspre-chender Designstrukturen für den Publishing- oder Objektbereich und multimediale

Page 19: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

19

Präsentationen in digitaler Form. Datenbereitstellung erfolgt über die Planung, Entwicklung und Anwendung von Datenerfassungsschemata und Ordnungssyste-men unter Anwendung professioneller Datenverarbeitungsprogramme. Datenbe-reitstellung betrifft Ordnen und Codieren, gezieltes Wiedergewinnen, Verwaltung, Schutz und Kommerzialisierung von Datensammlungen, Kostenplanung und Kos-tenkontrolle und schließlich die technische und ästhetische Qualitätskontrolle.

4.2.2 Struktur des Faches

Themenbereiche Inhalte Anmerkungen

Gestaltungsprozess

Variantenbildung

Programmwahl

Umsetzung und Optimierung

von Konzepten

Produktionsabhängige Lö-

sungswege

Präsentationsvarianten des

Entwurfs

Digitalen Arbeitsplatz

einrichten

Betriebssysteme Mac

OS, PC-Win

Benutzeroberflächen

Ordnungsstrukturen

Arbeiten im Netzwerk

Gestaltungsprozess

Lösung

Datenbeschaffung, Recherche

und Netzwerkrecherche

Entwurfsumsetzung, Datenin-

tegration

Produktionsvorbereitung

Umsetzung von Präsentati-

onsstrategien

Suchmaschine

Digitale Bilder

(Scan/Foto)

Bildbearbeitung, Vektor-

grafik

Beamerpräsentation

Determinantenanalyse

Grenzbestimmung

Ökonomische Kriterien, Urhe-

berrecht

Programmprämissen, Hard-

wareprämissen

Produktionsdeterminanten

Ästhetische, ökonomische

und adressatenabhängige

Einschränkung

Formatabgleich

Datenredzierung

Datenmanagement Im-

port/Export

Plattformanpassung

Darstellung

Darstellungstechni-

ken

Programm- und Hardware-

handling

Erfassen analoger und digita-

ler Daten, Datenbearbeitung,

Datenverwaltung, Datenaus-

gabe

Datenbereitstellung zur digita-

len Produktion

Programm- und Hard-

wareauswahl

Eventmanagement

Designbezogene Pro-

gramme wie Pixelgrafik,

Vektorgrafik, Layout,

Multimedia, CAD

Ausgabe auf Speicher-

medien

Crossmedia-Produktion

Bewertungsfestlegung

Qualitätsentschei-

dung

Leistungsparameter von Pro-

grammen und Hardware

Vergleich der Ausdrucksquali-

täten

Kontrolle der produktionskon-

formen Datenaufbereitung

Prämissenfestlegung

Qualitätskontrolle der

Ausgabe (Drucken, Plot-

ter, Filmbelichter)

Colormanagement

Flight-Check, Beta-Test

HPS

Page 20: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

20

4.3 Präsentationstechnik

4.3.1 Bedeutung des Faches

Wichtige Entscheidungen über die Fortführung bzw. die endgültige Annahme der Arbeit und den Gewinn von Anerkennung, Sympathie, Vertrauen und Verständnis im Sinne von „public relations“ hängen von der Präsentation der jeweils vorliegen-den Ergebnisse ab. Deshalb müssen Präsentationen und die Präsentationstechni-ken beherrscht werden. Hierzu gehören ein geplanter und auf die Gesamtsituation abgestimmter Ablauf der Durchführung ebenso wie Zeit-, Ziel- und Mittelplanung im Vorfeld, wobei die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Die Durchführung der Präsentation als Mittel der Kundenbetreuung und -beratung wird u. a. von lehrbaren Komponenten der persönlichen Erscheinung des Vortra-genden bestimmt. Dies bedingt Anteile von psychologischen und verbalen Fertig-keiten (auch geschlechterbewusste Kommunikationskompetenz), die den jeweili-gen Akteurinnen und Akteuren dieses sichere Auftreten ermöglichen. Zur Vorberei-tung und Durchführung der Präsentation gehören aber auch das Erstellen, Opti-mieren und Gestalten von Texten wie auch das Training der freien Rede. Hauptsächlich wird der optimale Einsatz der verfügbaren spezifischen Präsentati-onstechniken des jeweiligen Designbereichs in ihrer professionellen Adaption auf der Grundlage von Sensibilität und Wahrnehmung vermittelt. Der Einsatz und die Beherrschung von designspezifischen Medien, Maschinen und Geräten bilden un-ter Berücksichtigung von Arbeitsschutz und ökologischen Determinanten den Schwerpunkt in diesem Fach. Die Präsentationskontrolle unter technologischen und ästhetischen Voraussetzungen nach Abschluss einer jeden Aufgabe und des jeweiligen Gestaltungsprojekts eröffnet den Lernenden die Einsichten und Fertig-keiten für die professionelle Berufswirklichkeit.

Page 21: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

21

4.3.2 Struktur des Faches

Themenbereiche Inhalte Anmerkungen

Ideenfindung Wahrneh-

mung

Sensibilisierung für – Skizzenstandards – Layoutstandards – Produktionsstandards und realisa-

tionsbedingte Eingrenzungen – Präsentationsstandards

Sensibilisierung erfolgt an realen Objekten und Materialien der Umwelt

Präsentation setzt eine kritische Selbstwahr-nehmung voraus

Darstellung Darstellungs-

techniken

Konzeptgerechte Darstellungstechni-ken

Entwurfsgerechte Darstellungstech-niken

Auswahl realisationsgerechter Dar-stellungstechniken

Adressatengemäße Präsentations-techniken

Im Vordergrund steht die Entwicklung einer individuellen „Hand-schrift“

Übersetzung von analo-ger in digitale Präsenta-tion

Darstellung Verfahren

Medienauswahl Mediennutzung sachgerechte Medienkombination Medieninszenierung

Auftragsbezogene Prä-sentationen planen

Projektmanagement

Darstellung Kundenbera-

tung

Medienstrategie, Kostenberatung Abgleich mit den Kundenwünschen Technische Beratung Optimierung von Verhaltensstrate-

gien

Projektbezogene Kom-munikationsstrukturen erarbeiten

Entwicklung eines pro-fessionellen Auftretens

Bewertungsfest-legung Qualitätsent-

scheidung

Auftrags- und Konzeptkontrolle Reflexion und Bewertung der Darstel-

lung Überprüfung der produktionsgemä-

ßen Darstellung Abnahme durch den Auftraggeber

Projekte mit außerschu-lischen Partnern und Kunden realisieren

Zeitmanagement

4.4 Verfahrenstechniken

4.4.1 Bedeutung des Faches

Grundlage des Faches Verfahrenstechniken ist ebenfalls der Gestaltungsprozess mit seinen Einflüssen und Determinanten. Dementsprechend werden Fragestellun-gen entwickelt, die auf jeden Gestaltungsprozess des jeweiligen Designbereichs grundsätzlich anwendbar sind. Dadurch wird es möglich, auf der Basis der techno-logischen Grundforderungen, nämlich Naturgesetzlichkeit, Ökologie und Wirt-schaftlichkeit mit Qualitätskontrolle, an designspezifischen Beispielen oder Projek-ten Einblick in die Bedingtheit der Fertigungs- und Produktionsprozesse zu vermit-teln und Grundlagen technologischen Denkens zu entwickeln. Die Abhängigkeiten des Gestaltungsprozesses von Materialien, technischen Hilfs-mitteln und Produktionstechniken stehen gleichwertig neben denen, die sich aus dem gestaltenden Subjekt sowie der Ziel- und Zweckbestimmung der Gestaltung ergeben.

Page 22: Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin ... · 4.3 Präsentationstechnik 20 4.3.1 Bedeutung des Faches 20 4.3.2 Struktur des Faches 21 4.4 Verfahrenstechniken 21 4.4.1

22

Aus den gewonnenen Einsichten lassen sich Kriterien für das sachgerechte Planen und Durchführen von Gestaltungsprozessen erarbeiten. Theorie und Praxis müs-sen sich auch in diesem Fach sinnvoll ergänzen. Ein besonderer Stellenwert kommt hierbei dem experimentierenden Umgang mit Materialien, technischen Hilfsmitteln und Verfahren zu, an denen naturwissenschaftliche Grundlagen gelernt werden.

4.4.2 Struktur des Faches

Themenbereiche Inhalte Anmerkungen

Determinan-

tenanalyse

Grenzbe-

stimmung

Naturwissenschaftliche Grundla-

gen

Ästhetische Prämissen und Reali-

sationsmöglichkeiten

Produktionsbedingte Determinan-

ten

Präsentationsbedingte Determi-

nanten

Produktionsanalysen

(Print/Nonprint, Fertigungs-

techniken)

Naturwissenschaftliche Ar-

beitshaltung entwickeln

Determinan-

tenanalyse

Technologie-

wahl

Grundstoffe und Materialien

Entwurfs- und Darstellungstechni-

ken, Modellbau

Produktionstechnologien und Ar-

beitsschutz

Technische Präsentationsherstel-

lung

Übergreifende Kenntnisse

werden durch Anwendung

vieler designspezifischer

Verfahrenstechniken erwor-

ben

Designprojekte legen die

spezifischen Verfahrens-

techniken fest

Darstellung

Verfahren

Untersuchung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittelverwendung

Techniken der Produktion

Techniken der Präsentation

Designabhängige Realisati-

onsverfahren exem Werk-

stätten durchführen

Determinanten der Verfah-

renstechniken werden im

Designprozess berücksich-

tigt

Bewertungsfest-

legung

Bewertungs-

kriterien

Angebote, Angebotsbewertung

und Kalkulation

Auftragsentwicklung

Abrechnung

Strategie, Organisation und Kos-

ten von Präsentationen

Produktionsablaufplanung

Darauf beruht eine projekt-

bezogene Kostenplanung

Bewertungsfest-

legung

Qualitätsent-

scheidung

Ökonomische, ästhetische und

technische Festlegungen

Produktionstechnische Parameter

Ergebnis- und Erfolgskontrolle

Produktionsergebnisse ana-

lysieren

Qualitätsmanagement