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Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen
Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent Schwerpunkt: Grafikdesign und Objektdesign (Produktdesign, Innenarchitektur)
Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen Fächer des fachlichen Schwerpunktes
Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
40308/2007 i. d. F. 8/2014
Auszug aus dem Amtsblatt
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Nr. 07/07
Berufskolleg; Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Anlage C (C 1 bis C 4)
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK); Richtlinien und Lehrpläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 3. 6. 2007 – 612-6.08.01.13-23252, geändert durch RdErl. v. 1.8.2011 (ABl. NRW. 9/11 S. 496),
geändert durch Verordnung zur Änderung der APO-BK vom 30.5.2014 (GV. NRW. S. 314)
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 20. 12. 2004 (ABl. NRW. 1/05 S. 12)
Unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte wurden Richtlinien und Lehrpläne für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Anlage C (C 1 bis C 4) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) erarbeitet.
Die Richtlinien und Lehrpläne für die in der Anlage aufgeführten Bildungsgänge werden hiermit gemäß § 29 Schulgesetz (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2007 in Kraft gesetzt.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Die Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Der Erlass vom 7. 5. 2001 - 634. 36-31/2 Nr. 102/01 - (n. v.) wird bezüglich der Fächer, für die nunmehr die Lehrpläne in Kraft treten, mit Wirkung vom 1. 8. 2007 aufgehoben. Die im Bezugser-lass aufgeführten Lehrpläne zur Erprobung, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplä-nen abgelöst werden, treten mit Wirkung vom 1. 8. 2007 außer Kraft.
Auf der Grundlage der Verordnung zur Änderung der APO-BK vom 30.5.2014 sowie des Runder-lasses zur Änderung der Verwaltungsvorschriften vom 2.6.2014 wurden die Berufsbezeichnungen geändert sowie die Bestimmungen für die Fachhochschulreifeprüfung (4. Prüfungsfach). Die Ände-rungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die am 1.8.2014 in den Bildungsgang eingetreten sind.
Anlage
Heft-Nr.
Bildungsgang
40301 Staatlich geprüfte Assistentin für Betriebsinformatik/ Staatlich geprüfter Assistent für Betriebsinformatik (auslaufend gültig bis 31.7.2016)
40301 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Betriebsinformatik (gültig ab 1.8.2014)
40302 Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent Schwerpunkt Hoch-/Tiefbau
40306 Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent, Schwerpunkt Denkmalpflege
40303 Staatlich geprüfte Bekleidungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Bekleidungstechnischer Assistent
40304 Staatlich geprüfte Biologisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Biologisch-technischer Assistent
40305 Staatlich geprüfte Chemisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Chemisch-technischer Assistent
40307 Staatlich geprüfte Elektrotechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Elektrotechnischer Assistent
40308 Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent; Schwerpunkt Grafikdesign und Objektdesign
40309 Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent, Schwerpunkt Medien/Kommunikation
40310 Staatlich geprüfte Informatikerin Medizinökonomie/ Staatlich geprüfter Informatiker Medizinökonomie
40311 Staatlich geprüfte Informatikerin Multimedia/ Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia
40312 Staatlich geprüfte Informatikerin Softwaretechnologie/ Staatlich geprüfter Informatiker Softwaretechnologie
40313 Staatlich geprüfte Informatikerin Wirtschaft/ Staatlich geprüfter Informatiker Wirtschaft
40314 Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent
40315 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt (bisher Fachrichtung) Betriebswirtschaft
40316 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt (bisher Fachrichtung) Fremdsprachen
40317 Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt (bisher Fachrichtung) Informationsverarbeitung
40319 Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker
40320 Staatlich geprüfte Lebensmitteltechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Lebensmitteltechnischer Assistent
40321 Staatlich geprüfte Maschinenbautechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Maschinenbautechnischer Assistent
40322 Staatlich geprüfte Physikalisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Physikalisch-technischer Assistent
40326 Staatlich geprüfte Physikalisch-technische Assistentin/ Staatlich geprüfter Physikalisch-technischer Assistent Schwerpunkt Metallographie und Werkstoffkunde
40323 Staatlich geprüfte Präparationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Präparationstechnischer Assistent Schwerpunkt Biologie
40324 Staatlich geprüfte Präparationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Präparationstechnischer Assistent Schwerpunkt Geologie
40325 Staatlich geprüfte Präparationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter Präparationstechnischer Assistent Schwerpunkt Medizin
40327 Staatlich geprüfte Umweltschutztechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter umweltschutztechnischer Assistent
40328 Richtlinien für die Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss und zur Fachhochschulreife führen
Inhalt Seite
1 Der Bildungsgang Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent – Schwerpunkt: Grafikdesign und Objektdesign 7
1.1 Anforderungen 7
1.2 Bildungsgangziele 8
1.2.1 Qualifikationsanforderungen 8
1.2.2 Allgemeine berufliche Qualifikationen 9
1.2.3 Aufgaben der Designbereiche 10
2 Richtlinien und Lehrpläne 13
3 Stundentafeln und ihre Handhabung 14
3.1 Stundentafel nach APO-BK Anlage C1 14
3.2 Stundentafel nach APO-BK Anlage C2 15
4 Vorgaben für die Fächer des fachlichen Schwerpunktes 16
4.1 Gestaltungstechnik 16
4.1.1 Bedeutung des Faches 16
4.1.2 Struktur des Faches 17
4.2 Digitale Gestaltung 18
4.2.1 Bedeutung des Faches 18
4.2.2 Struktur des Faches 19
4.3 Präsentationstechnik 20
4.3.1 Bedeutung des Faches 20
4.3.2 Struktur des Faches 21
4.4 Verfahrenstechniken 21
4.4.1 Bedeutung des Faches 21
4.4.2 Struktur des Faches 22
7
1 Der Bildungsgang Staatlich geprüfte Gestaltungstech-nische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstech-nischer Assistent – Schwerpunkt: Grafikdesign und Ob-jektdesign
1.1 Anforderungen
Gestalterisches Handeln, als ganzheitliche Handlungskompetenz, richtet sich auf die Vermittlung von ästhetischen, insbesondere visuell kommunizierbaren Bot-schaften, die sich in Gestaltungsprozessen als Skizze, Zeichnung, Entwurf, Foto, Film, Tonbildträger, Storyboard, Druck, Digitalisierung, Multimedia, körperräum-liches Objekt (Modell, Prototyp) materialisieren. In der Gestaltung werden darüber hinaus Fähigkeiten für die artspezifische Produk-tion von visuellen Botschaften ausgebildet. Es sind dies
praktisch-technologische
ästhetisch-sinnlich wahrnehmende
reflektorisch-kritische und
analytisch bewertende Fähigkeiten. Sie beschreiben die berufstypischen Eigenschaften der Gestaltenden wie Sensibili-tät, Kreativität und Produktivität. Sie werden durch die zielgerichtete Umsetzung von Gestaltungsergebnissen geformt und ausgebildet. In der Gestaltung werden sowohl die Sensibilisierung für Wahrnehmung und ästhetische Urteile als auch die Kreativität und Gestaltungsfähigkeit für berufsspezifische Problemlösungsstrate-gien dadurch geschult, dass im gestaltungstypischen Entwicklungsprozess
die technologischen Abhängigkeiten
die gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedingungen
die auftragsabhängigen Beschränkungen und
die ästhetischen Bedingungen und Möglichkeiten als Elementarerfahrungen vollzogen, analysiert und reflektiert werden. Die genannten Bedingungen gelten für die beiden Designbereiche Grafikdesign und Objektdesign. Der Designbereich Objektdesign erfordert wegen seiner Band-breite eine weitere Aufteilung in Produktdesign oder Innenarchitektur nach Maßgabe der Bildungsgangkonferenz. Beide Bereiche bleiben trotz verschiedener Methoden und Techniken zur Materialisierung von Ideen und Vorstellungen sowohl in ihrer Berufsspezifik als auch in ihrer kompetenzfördernden Funktion vergleich-bar. Die unterschiedlichen Einsatzbereiche der Technischen Assistentinnen und Assis-tenten Gestaltung gebieten eine Verbindlichkeit der Themenbereiche, ohne durch die Vorgabe von Inhalten ein Designfach festzulegen. Das Subjekt der Behandlung muss auf die Designspezifik bezogen werden. Die Fachspezifik des Grafikdesign hat z. B. mit dem Produktdesign und der Innenarchitektur die allgemeinen Aufga-benfelder und Themenbereiche der Gestaltung gemein, nicht aber die Aufgaben, an denen die Prinzipien und Arbeitsmethoden, also ganz konkret der Gestaltungs-prozess erkannt, geschult und erworben werden.
8
1.2 Bildungsgangziele
1.2.1 Qualifikationsanforderungen
Die in der gestaltungsbezogenen Berufspraxis geforderten Qualifikationen haben ein breites Spektrum. Es lassen sich dennoch gemeinsame Aufgabenfelder formu-lieren, die in beiden Designbereichen in unterschiedlicher Gewichtung zur Anwen-dung kommen, nämlich:
Konzept
Entwurf
Produktion
Präsentation. Diese Aufgabenfelder sind für die Designbereiche Grafikdesign und Objektdesign (Produktdesign, Innenarchitektur) verbindlich. Eine Orientierung an diesen Aufgabenfeldern gewährleistet die Planung und Reali-sierung gestalterischer Aufgaben unter dem Aspekt des Berufsbezuges und fördert die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Ferner ergeben sich aus dieser Vorgehensweise offene und selbst gesteuerte Lernstrukturen, die zusätzliche be-rufsrelevante Funktionen wie Sozialkompetenz, Flexibilität und Anpassungsfähig-keit an wechselnde technische, wirtschaftliche und gestalterische Rahmenbedin-gungen unterstützen. Teil des Qualifikationserwerbes ist die Vermittlung von Tech-niken zur Qualitätssicherung, die den gesamten Prozess begleitet und dadurch in-tegrierter Bestandteil aller Aufgabenfelder ist. Die wesentlichen Qualifikationen, über die Absolventinnen und Absolventen des Bildungsganges verfügen müssen, ergeben sich in erster Linie aus dem Anforde-rungsprofil der beruflichen Tätigkeit. Sie lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Mitarbeit bei der Entwicklung von Konzepten; Teilnahme an Kreativprozessen;
Erstellen von Konzept- und Planungsunterlagen
Beherrschen von Techniken zur Bild-/Text-/Tonerfassung
Beherrschen gestalterischer Bearbeitungs- und Nachbearbeitungstechniken
Befähigung zur Erstellung interaktiver Informationen
Fähigkeit zu kostenbewusstem Arbeiten
Fähigkeit zu qualitätsorientiertem Arbeiten
Fähigkeit zur Arbeit im Team
Fähigkeit zur korrekten gestalterischen Beurteilung von Ideen, Entwürfen und
Produkten
Fähigkeit zur adressatenbezogenen Präsentation von Designprodukten und -
prozessen
Fähigkeit zur Durchführung von organisationsspezifischen Planungs- und Ver-
waltungsaufgaben.
9
1.2.2 Allgemeine berufliche Qualifikationen
Nachstehend werden die in beiden Designbereichen verbindlichen allgemeinen be-ruflichen Qualifikationen vorgestellt. Ideen entwickeln
1) Gestaltfinden durch sensible Wahrnehmung von Objekten und Kunst- und De-signstandards. Über den Wahrnehmungsvorgang „verarbeiten“ und mit den ge-lernten Darstellungstechniken materialisieren.
2) Bedingungen kennen, die Kreativität (bzw. Ideenproduktion) und Vorstellungs-kraft auslösen helfen und sie in ihrer Entwicklung fördern.
Gestaltungen erarbeiten
1) Das Problem einer Gestaltungsaufgabe erfassen, die Grenzen erkunden und den Bedürfnissen der Adressaten anpassen.
2) Zielvorstellungen und Ideen entwickeln, wie die Aufgabe gelöst werden kann. 3) Ideen entsprechend den Zielvorgaben visualisieren, verändern und so zu
brauchbaren Lösungsvarianten kommen. 4) Lösungsvarianten optimieren, d. h. das „Bestmögliche“ daraus machen. 5) Lösungsvarianten angemessen darstellen und dem Auftraggeber präsentieren. Gestaltungsdeterminanten untersuchen
1) Herausfinden, welche technologischen und wirtschaftlichen Faktoren sowie Einschränkungen durch den Auftraggeber den Prozessverlauf beeinflussen.
2) Entscheiden, welche Materialien, Techniken und Verfahren zur Darstellung sich jeweils für eine bestimmte Darstellungsabsicht eignen.
3) Gestaltungsaufgaben daraufhin überprüfen, welche gesellschaftliche Wirkun-gen sie auslösen und wie weit sie akzeptiert werden.
Gestaltungen materialisieren
1) Fachspezifische Entwurfs- und Darstellungsmethoden in den Phasen des Ge-staltungsprozesses, also über Skizzen zur Realisation/Produktion anwenden.
2) Darstellungstechniken auftragsgerecht und zweckorientiert handhaben. 3) Manuelle, produktionstechnische und elektronische Gestaltungsverfahren ent-
sprechend ihren technischen Möglichkeiten auswählen und einsetzen. 4) Die gestalterischen Prozessergebnisse so dokumentieren und präsentieren,
dass ihre Qualität, Originalität und Zweckbezogenheit vom Auftraggeber gut nachvollziehbar, beurteilbar sind.
5) Fachberatung und Verhandlungen mit Auftraggebern konzipieren, vorbereiten und durchführen.
10
Gestaltungen kontrollieren und bewerten
1) Bewertungskriterien zur Qualitätsprüfung und -beurteilung erarbeiten. 2) Begründete Qualitätsentscheidungen treffen und danach Lösungsansätze oder
Lösungswege optimieren.
1.2.3 Aufgaben der Designbereiche
Die spezielle Ausformung der Designbereiche zeigt sich in den konkreten Aufga-ben und ihrer Verknüpfung mit den Aufgabenfeldern. Den beiden Designbereichen sind folgende beispielhafte Aufgaben zugeordnet: Grafikdesign Objektdesign (Produktdesign, Innenar-
chitektur) Imagegestaltung Verbrauchsgütergestaltung Werbezeichen, Geschäftsdrucksache, Anzeige, Prospekt, Packung, Messe-bau, Außenwerbung, Website, Multi-mediaanwendung
Behälter, Verpackung
Informationsgestaltung Gebrauchsgütergestaltung Diagramm, Illustration, Katalog, Buch, Zeitschrift, Zeitung, Gebrauchsanlei-tung, Dokumentation
Funktionsraum z. B. Bad, Küche, Büro, Labor; Armatur, Griff, Leuchtenkörper, Sani-tärelement, Funktionsmöbel, Werkzeug, Haushaltsgerät, Küchengerät, Bürogerät, Transportgerät, Arbeitsschutz, Messe-stand
Orientierungsgestaltung Investitionsgütergestaltung Piktogramm, Plan, Karte, Hinweis, vi-suelles Leitsystem, Orientierungssys-tem für digitale Medien
Maschine, Apparat, Transportsystem, Außenraum
Die Systematik des Zugriffs und die Repräsentanz von Unterrichtsgegenständen im Bildungsgang werden von den gestaltungstechnischen Kompetenzanforderun-gen bestimmt. Nachfolgend sind die allgemeinen Kompetenzen des Bildungsgan-ges, aufgeschlüsselt in Fach-, Methoden-, Lern- und Sozialkompetenz in einer Mat-rix zusammengefasst und den berufsspezifischen Themenbereichen zugeordnet.
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Kompetenzmatrix
Themen- bereiche
Fach- kompetenz
Methoden- kompetenz
Lern- kompetenz
Sozial- kompetenz
Ideen- findung
Wahrneh-mung
Wahrnehmungs- und Gestaltungsge-
setze kennen
Darstellungsmetho-den kennen und zu-
ordnen
Darstellungsmög-lichkeiten erarbei-ten und erproben
Freischwebende Aufmerksamkeit und Neugierde zulassen
Kreativi-tätsbe-
dingungen
Kreativitätsfördern-de Bedingungen
kennen
Kreativitätsbedingun-gen handhaben
individuelle Kreativi-tätsbedingungen
schaffen
Offenheit, Flexibilität, Aktivität und Frustra-tionstoleranz üben
Gestal-tungspro-
zess
Problem-analyse
Allgemeines und spezielles problem-bezogenes Basis-wissen rezipieren
Quellen strukturieren und reflektieren
Problemein-grenzung
Fragender und Su-chender, Hilfen erbit-ten und annehmen
Zielvorstel-lung
Verknüpfung von fachbezogenem,
gestaltungsspezifi-schem mit exter-
nem Wissen
Lösungsplan entwickeln
Lösungsweg analy-sieren und Erfah-
rungszuwachs sichern
Orientierung an Vorbildern und Verinnerlichung
Ideenskizze Ideenansatz
materialisieren
Kreativitätstechniken und Skizzentechni-
ken anwenden
Gestalterische Lösungsansätze
analysieren
Partnerschaftliche Kreativitätsstimulanz
erzeugen und aufnehmen
Varianten
Inhalt und Form präzisieren, Dar-
stellungsvarianten produzieren
Varianten verglei-chen, Bewertungskri-
terien entwickeln und anwenden
Varianten optimieren
Diskussionsstrate-gien entwickeln und anwenden
Lösung
Variantenoptimie-rung als Endzu-stand definieren und realisieren
Entwurfstechnik anwenden
Lösungsumsetzung analysieren und
Erfahrungszuwachs sichern
Lösung adressaten-gemäß vertreten
Determina-tenanalyse
Grenzbe-stimmung
Ökonomische, öko-logische, gestalteri-sche und technolo-
gische Grenzen festlegen
Planungsgrenzen analysieren und
festlegen
Grenzbeschreibun-gen aneignen und
einhalten
Grenzen erkunden und ertragen
Technolo-giewahl
Technologiekennt-nisse benutzen
Kriterien ökonomi-scher und ästheti-scher Technologie-
begrenzung entwickeln
Technologiegren-zen erfahren
Widerspruch zwi-schen ästhetischer Forderung und öko-
nomisch-technologischen
Grenzen ertragen
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Darstellung
Darstel-lungstech-
niken
Darstellungstechni-ken kennen
Techniken spezifisch planen, Kriterien der Handhabung
entwickeln
Darstellungstechni-sche Grenzen
sichern
Vergleich mit Vorbil-dern ertragen, als Ansporn nutzen
Auftrags-orientie-
rung
Problemorientierte Darstellungstechni-
ken nutzen
Probleme mit Dar-stellungstechnik
verknüpfen
Problemorientierte Darstellung optimieren
Einlassen auf Wün-sche und Forderun-gen von Kundinnen
und Kunden
Verfahren Werkzeugkenntnis-
se, Verfahrens-kenntnisse
Grenzen und Mög-lichkeiten der Werk-zeuganwendung und Verfahren abwägen
Anwendung von Werkzeug und Ver-fahren verfeinern
Spezialverfahren nicht irreführend
einsetzen
Präsen-tation
Präsentationen und ihre Ausdrucksmög-
lichkeiten kennen
Präsentationstechni-ken planen und
handhaben
Präsentation auftragsbezogen
erarbeiten
Einfühlungsvermögen bezogen auf Adres-satinnen und Adres-
saten entwickeln
Beratung
Entwurf sachge-recht, qualitätsbe-
zogen und adressa-tengemäß beschrei-ben/interpretieren
Gesprächsführung und Rhetorik anwenden
Gesprächsführung eintrainieren
Konstruktiv, positiv verstärkend auf Ge-sprächspartnerinnen Gesprächspartner
einstellen
Bewer-tungsfest-
legung
Bewer-tungs-
kriterien
Bewertungsmaß-stäbe kennen
Bewertungskriterien optimieren
Subjektivität der Bewertung mit
objektiven Kriterien reflektieren
Vorurteilspotential abbauen
Qualitäts-entschei-dungen
Sachwissen, Wahr-nehmungsfähigkeit
und Erfahrung bereitstellen
Vergleichsmaßstäbe anwenden
Vor- und Nachteile untersuchen und
erkennen
Entscheidungsüber-nahme und Kritikfä-higkeit entwickeln
Gesell-schafts-bezug
Wirkungsgrößen kennen und norma-
tive Zwänge einordnen
Soziologische Untersuchungen
durchführen
Ergebnisse soziologischer Un-tersuchungen ge-
staltungsspezifisch nutzen
Ökologische Verant-wortung entwickeln
13
2 Richtlinien und Lehrpläne
Inhalt und Struktur des Bildungsgangs „Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent/Schwerpunkt: Grafik- und Objektdesign“ sind in den Richtlinien sowie den Lehrplänen für die Fä-cher des fachlichen Schwerpunktes festgelegt. In den Richtlinien sind die Rah-menbedingungen für die Anwendung der folgenden Fachlehrpläne dargestellt. Ebenso enthalten sie didaktische und methodische Vorgaben für die Anwendung der Fachlehrpläne und beschreiben die Handhabung der Stundentafeln. Die Fach-lehrpläne sind Bestandteil der Richtlinien. (Siehe hierzu Richtlinie für die Bildungs-gänge „Staatlich geprüfte Assistentin/ Staatlich geprüfter Assistent“).
14
3 Stundentafeln und ihre Handhabung
3.1 Stundentafel nach APO-BK Anlage C 1
Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent und Fachhochschulreife
Schwerpunkt : Grafikdesign und Objektdesign Lernbereiche/Fächer: 11 12 13 Berufsbezogener Lernbereich Fächer des fachlichen Schwerpunktes 1 7
Gestaltungstechnik2 3 Digitale Gestaltung2 3 Präsentationstechnik2 3 Verfahrenstechniken 2 3 Weitere Fächer4
720 – 880 160 – 240
160 120 – 160
80 mind. 80
720 – 880 200 – 240 160 – 200 120 – 200 80 – 120 mind. 80
720 – 880 200 – 240 160 – 200 160 – 200
120 mind. 80
Mathematik2 80 80 80 Wirtschaftslehre 80 80 80 Englisch 5 80 80 80 Betriebspraktika mind. 8 Wochen Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation5 80 80 80 Religionslehre 80 80 80 Sport/Gesundheitsförderung 80 80 80 Politik/Gesellschaftslehre 80 80 80 Differenzierungsbereich6 0 – 160 0 – 160 0 – 160 Gesamtstundenzahl 1440 1440 1440
Fachhochschulreifeprüfung7 Berufsabschlussprüfung7
Schriftliche Prüfungsfächer: Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Ein Fach des fachlichen8 Schwerpunktes 1. Prüfungsfach 2. Ein Fach des fachlichen Schwerpunktes 2. Prüfungsfach
aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich- 3. Prüfungsfach technischen Bereich8 oder Mathematik 3. Deutsch/Kommunikation 4. Englisch
1 Im fachlichen Schwerpunkt soll der Anteil der Werkstattausbildung/Fachpraxis mindestens die
Hälfte des Stundenvolumens betragen. 2 Mögliches schriftliches Fach der Fachhochschulreifeprüfung. 3 Mögliches schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung. 4 Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz, als weitere Fächer kommen u. a. in Betracht:
Produktionstechniken, Gestaltungslehre, Design- und Kunstgeschichte. Das Stundenvolumen ist so groß zu wählen, dass unter Berücksichtigung des Differenzierungsbereiches die Gesamt-stundenzahl von jeweils 1440 Stunden pro Jahr gewährleistet ist.
5 Schriftliches Fach der Fachhochschulreifeprüfung. 6 Im Differenzierungsbereich sind über den gesamten Ausbildungszeitraum mindestens 240 Stun-
den anzubieten. Darin sind bei Bedarf 160 Stunden für die zweite Fremdsprache enthalten. 7 Im Rahmen der erlassenen Vorgaben / Richtlinien und Lehrpläne entscheidet die Bildungskonfe-
renz über die Auslegung des fachlichen Schwerpunktes. Zu Beginn des letzten Ausbildungsjah-res legt die Bildungsgangkonferenz die Fächer des fachlichen Schwerpunktes als schriftliche Fächer der Fachhochschulreifeprüfung und der Berufsabschlussprüfung fest.
8 Wird als schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung gewertet.
15
3.2 Stundentafel nach APO-BK Anlage C 2
Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent für Hochschulzugangsberechtigte
Schwerpunkt : Grafikdesign und Objektdesign Lernbereiche/Fächer: 11 12 Berufsbezogener Lernbereich Fächer des fachlichen Schwerpunktes:1 5
Gestaltungstechnik2 Digitale Gestaltung2 Präsentationstechnik2 Verfahrenstechniken2 Weiteres Fach/Weitere Fächer3
920 – 1160 240 – 280 200 – 240 160 – 240 120 – 160 mind. 120
920 – 1160 240 – 280 200 – 240 200 – 240
160 mind. 120
Mathematik 40 40 Wirtschaftslehre 40 40 Englisch 40 40 Betriebspraktika mind. 8 Wochen Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation 40 40 Religionslehre 40 40 Sport/Gesundheitsförderung 40 40 Politik/Gesellschaftslehre 40 40 Differenzierungsbereich4 0 – 240 0 – 240 Gesamtstundenzahl 1440 1440
Berufsabschlussprüfung5
Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Prüfungsfach 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach
1 Im fachlichen Schwerpunkt soll der Anteil der Laborausbildung/Fachpraxis mindestens die Hälfte
des Stundenvolumens betragen. 2 Mögliches schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung. 3 Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz, als weiteres Fach/weitere Fächer kommen u. a. in
Betracht: Produktionstechniken, Gestaltungslehre, Design- und Kunstgeschichte. Das Stunden-volumen ist so zu wählen, dass unter Berücksichtigung des Differenzierungsbereiches die Ge-samtstundenzahl von jeweils 1440 Stunden pro Jahr gewährleistet ist.
4 Im Differenzierungsbereich sind über den gesamten Ausbildungszeitraum mindestens 240 Stun-den anzubieten. Darin sind bei Bedarf 160 Stunden für die zweite Fremdsprache enthalten.
5 Im Rahmen der erlassenen Vorgaben / Richtlinien und Lehrpläne entscheidet die Bildungskonfe-renz über die Auslegung des fachlichen Schwerpunktes. Zu Beginn des letzten Ausbildungsjah-res legt die Bildungsgangkonferenz die Fächer des fachlichen Schwerpunktes als schriftliche Fächer der Berufsabschlussprüfung fest
16
4 Vorgaben für die Fächer des fachlichen Schwerpunktes
Bei der Erstellung der Didaktischen Jahresplanung hat die Bildungsgangkonferenz über die Vorgaben für die Fächer des fachlichen Schwerpunktes hinaus weitere allgemeine Inhalte und rechtliche Bestimmungen für die Ausbildung „Staatlich ge-prüfter Gestaltungstechnischer Assistentinnen und Assistenten“ zu beachten. So-weit diese Inhalte durch die Fächer dieses Lehrplanes nicht abgedeckt werden, ist sicherzustellen, dass sie in den Weiteren Fächern und im berufsübergreifenden Lernbereich der Stundentafel vermittelt werden. Beispielhaft sind folgende Aufgaben und Qualifikationen zu nennen:
Beachten der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Regeln der Arbeitshygiene,
Handhaben der persönlichen Schutzausrüstung, der Sicherheits- und Brand-
schutzeinrichtungen
Beachten der Vorschriften zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Da-
ten
Kenntnisse zur Datensicherheit als umfassende technische und organisatori-
sche Aufgabe, um die Beschädigung und den Verlust von Daten zu verhindern
Beachten der Verhaltensweisen bei Unfällen, Ergreifen von Maßnahmen der
Ersten Hilfe
Beachten der Vorschriften zum Umweltschutz, Vermeiden von Umweltbelastun-
gen, rationelles Einsetzen der bei der Arbeit verwendeten Energie
Einsetzen, Pflegen und Instandhalten der Arbeitseinrichtungen und Arbeitsmittel
Kennzeichnen, Aufbewahren, Handhaben und Entsorgen von Arbeitsstoffen
Erarbeiten von Arbeits- und Betriebsanleitungen, Auswerten und Dokumentieren
von Arbeits-/Prüfungsergebnissen
Anwenden von spezifischen betriebswirtschaftlichen Verfahren
Mitwirken bei der Projektierung technischer Systeme und Sicherstellung ihrer
Verfügbarkeit
Grundlagen des Planens und Entwerfens von dreidimensionalen Objekten
Beachten der Vorschriften zum Urheber- und Nutzungsrecht sowie Regelungen
zum Datenschutz
4.1 Gestaltungstechnik
4.1.1 Bedeutung des Faches
Gestaltungstechnik vermittelt die komplexe Handlungsstruktur als ein Bündel sich ergänzender und bedingender Kenntnisse und Fähigkeiten. Kenntnisse vermittelt sie über sachliche Inhalte, Fakten und Zusammenhänge, Fähigkeiten über die Grundeinsichten in den Gestaltungsprozess von Problemanalyse, Zielvorstellung, Ideenskizzen, Varianten bis zur Lösung. Der Gestaltungsprozess ist der wesentli-che Inhalt der Gestaltungstechnik und er gibt die Prozess- und Projektorientiertheit sowie das fächerübergreifende Prinzip dem gestaltungstechnischen Unterricht vor. Die fachlichen Inhalte bedürfen eines ganzheitlichen Vermittlungsansatzes, indem sie zunächst an reduzierten Gestaltungsaufgaben verdeutlicht werden. Dadurch
17
wird die Prozessstruktur auf einem den Lernenden gemäßen Niveau erfahrbar ge-macht. Fortlaufend erfolgt eine Inhaltsanreicherung von Aufgabe zu Aufgabe, wodurch sowohl die Erkenntnisse als auch die gestaltungspraktischen Fähigkeiten zunehmen. So erhält sich über den ganzen Bildungsgang die einheitliche Prozess-struktur der Gestaltungstechnik, wobei das Lernen an immer gewichtigeren Aufga-ben erfolgt. Lernen erfolgt in ganzheitlichen Sequenzen auf jeweils steigendem Ni-veau. Die Lernenden beschreiten einen offenen, aber zielorientierten Weg, der sich über das fortschreitende Probehandeln zunehmend abklärt und konkretisiert. Im Unterricht werden Aufgaben des jeweiligen Designbereichs gestellt, deren Be-arbeitung den Zugriff auf andere Fächerinhalte in ihrer spezifischen Setzung not-wendig macht. Die Lernenden werden mit den methodischen Arbeitsweisen bei der Lösung von Gestaltungsproblemen vertraut gemacht. Dies geschieht durch das Bearbeiten von Aufgaben mit steigendem Komplexitätsgrad. Im dialektischen Ver-hältnis von Kreativität, methodischem Vorgehen und kritisch-reflexivem Bewerten erwerben die Lernenden zunehmend Handlungskompetenz für das Strukturieren, Lösen und Beurteilen von Gestaltungsaufgaben. Erste skizzenhafte Visualisierungen von Konzepten werden erarbeitet, durchgän-gig an Designaufgaben geübt und in Projekten mit wachsender Komplexität vertie-fend angewandt. Grundlage aller Projekte ist die Variantenbildung, in der syntakti-sche, semantische und pragmatische Bezüge berücksichtigt werden. Indem die Lernenden diese material- und formatbezogen und kompositorisch entwickeln, ler-nen sie, Gestaltungsmittel und Gestaltungsprinzipien in unterschiedlichen Zusam-menhängen anzuwenden; indem sie die Varianten optimieren, bilden sie ihre ge-stalterische Urteilskraft.
4.1.2 Struktur des Faches
Themenbereiche Inhalte Anmerkungen
Determinan-
tenanalyse
Projektanalyse: ökologische, so-
ziologische und technische
Grenzfestlegung
Analyse der ästhetischen Prä-
missen
Analyse der technischen Prämis-
sen
Briefing des Auftraggebers
Eigenes Briefing
Fundierte Kenntnisse der
Verfahrenstechniken sind
Voraussetzung
Produktionsanalyse und –
planung
Briefing als Grundsatz
Ideenfindung Re-Briefing
Designspezifische Recherche
Anwendung von Kreativmetho-
den
Analyse/Auswahl
Visualisierungsvarianten:
vor dem Hintergrund von Design-
und Kunststandards und
am Ziel orientiert
Anwendung schwerpunktbe-
zogener Aufgaben der De-
signbereiche
Gestaltungspro- Analyse des gestalterischen Um- Spezifische Anwendungs-
18
zess fangs: Konzeptentwicklung, Co-
dierungsstrategien und Varian-
tenoptimierung
Entwurfsentwicklung
Entwurfsrealisation
Präsentationsentwicklung
programme sind grundle-
gend
Entwürfe und Modelle auf-
tragsbezogen (Briefing) ent-
wickeln
Alle Themenbereiche integ-
rieren
Darstellung Konzept-Darstellungstechniken
Entwurfs-Darstellungstechniken
Präsentationstechniken
Scribbel- und Layout- bzw.
Renderingtechniken (sowohl
analog und digital) sind Vor-
aussetzung
Bezüge zum Fach Präsenta-
tionstechnik
Bewertungsfest-
legung
Reflexion der Auswahlkriterien,
Zielüberprüfung
Designtheorie, Variantenüberprü-
fung und Auswahlkriterien
Angemessenheit der ausgewähl-
ten Verfahren, Materialien und
Techniken
Aktuelle Geschmacksvorbil-
der untersuchen und mit ei-
genem Entwurf abgleichen
Qualitätskontrolle
4.2 Digitale Gestaltung
4.2.1 Bedeutung des Faches
Digitale Gestaltung soll, neben dem Erwerb einer soliden Gerätekompetenz, vor al-lem die verantwortungsbezogene Nutzung neuer Kommunikations- und Produkti-onstechnologien ermöglichen. Diese Forderung umfasst sowohl die überfachliche Befähigung zu selbstständigem Planen, Durchführen und Kontrollieren gestaltungstechnischer Aufgaben als auch die Fähigkeit, eigenes Handeln zu reflektieren, professionelle digitale Gestaltung hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz zu bewerten und die Folgen der De-signarbeit abschätzen zu können. Die Vermittlung dieser Fähigkeiten entwickelt sich nicht beiläufig neben der Fachausbildung, sondern nur über ein gezieltes di-daktisches und methodisches Vorgehen. Die Fertigkeiten in den Medien- und Designtechniken betreffen neben der Herstel-lung von Einzelbildern und Objekten alle Verfahren, welche die zeitliche Dimension eines Vorgangs dokumentieren, z. B. Animation. Das schließt computergestützte Verfahren zur Simulation ein; ferner gehören dazu multimediale Computerpräsen-tationen und die Einbindung von Datennetzen (Offline/Online). Zusammenfassend lässt sich die Struktur der digitalen Gestaltung als Datenerfas-sung, Datenverarbeitung und Datenbereitstellung unter ästhetischen Prämissen beschreiben. Datenerfassung betrifft die Erweiterung der Wahrnehmung im Hin-blick auf den Faktor Zeit, Abbildungsmaßstab, räumliche Darstellung etc. Daten-verarbeitung bezieht sich auf die Herstellung informativer sowie ästhetisch anspre-chender Designstrukturen für den Publishing- oder Objektbereich und multimediale
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Präsentationen in digitaler Form. Datenbereitstellung erfolgt über die Planung, Entwicklung und Anwendung von Datenerfassungsschemata und Ordnungssyste-men unter Anwendung professioneller Datenverarbeitungsprogramme. Datenbe-reitstellung betrifft Ordnen und Codieren, gezieltes Wiedergewinnen, Verwaltung, Schutz und Kommerzialisierung von Datensammlungen, Kostenplanung und Kos-tenkontrolle und schließlich die technische und ästhetische Qualitätskontrolle.
4.2.2 Struktur des Faches
Themenbereiche Inhalte Anmerkungen
Gestaltungsprozess
Variantenbildung
Programmwahl
Umsetzung und Optimierung
von Konzepten
Produktionsabhängige Lö-
sungswege
Präsentationsvarianten des
Entwurfs
Digitalen Arbeitsplatz
einrichten
Betriebssysteme Mac
OS, PC-Win
Benutzeroberflächen
Ordnungsstrukturen
Arbeiten im Netzwerk
Gestaltungsprozess
Lösung
Datenbeschaffung, Recherche
und Netzwerkrecherche
Entwurfsumsetzung, Datenin-
tegration
Produktionsvorbereitung
Umsetzung von Präsentati-
onsstrategien
Suchmaschine
Digitale Bilder
(Scan/Foto)
Bildbearbeitung, Vektor-
grafik
Beamerpräsentation
Determinantenanalyse
Grenzbestimmung
Ökonomische Kriterien, Urhe-
berrecht
Programmprämissen, Hard-
wareprämissen
Produktionsdeterminanten
Ästhetische, ökonomische
und adressatenabhängige
Einschränkung
Formatabgleich
Datenredzierung
Datenmanagement Im-
port/Export
Plattformanpassung
Darstellung
Darstellungstechni-
ken
Programm- und Hardware-
handling
Erfassen analoger und digita-
ler Daten, Datenbearbeitung,
Datenverwaltung, Datenaus-
gabe
Datenbereitstellung zur digita-
len Produktion
Programm- und Hard-
wareauswahl
Eventmanagement
Designbezogene Pro-
gramme wie Pixelgrafik,
Vektorgrafik, Layout,
Multimedia, CAD
Ausgabe auf Speicher-
medien
Crossmedia-Produktion
Bewertungsfestlegung
Qualitätsentschei-
dung
Leistungsparameter von Pro-
grammen und Hardware
Vergleich der Ausdrucksquali-
täten
Kontrolle der produktionskon-
formen Datenaufbereitung
Prämissenfestlegung
Qualitätskontrolle der
Ausgabe (Drucken, Plot-
ter, Filmbelichter)
Colormanagement
Flight-Check, Beta-Test
HPS
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4.3 Präsentationstechnik
4.3.1 Bedeutung des Faches
Wichtige Entscheidungen über die Fortführung bzw. die endgültige Annahme der Arbeit und den Gewinn von Anerkennung, Sympathie, Vertrauen und Verständnis im Sinne von „public relations“ hängen von der Präsentation der jeweils vorliegen-den Ergebnisse ab. Deshalb müssen Präsentationen und die Präsentationstechni-ken beherrscht werden. Hierzu gehören ein geplanter und auf die Gesamtsituation abgestimmter Ablauf der Durchführung ebenso wie Zeit-, Ziel- und Mittelplanung im Vorfeld, wobei die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Die Durchführung der Präsentation als Mittel der Kundenbetreuung und -beratung wird u. a. von lehrbaren Komponenten der persönlichen Erscheinung des Vortra-genden bestimmt. Dies bedingt Anteile von psychologischen und verbalen Fertig-keiten (auch geschlechterbewusste Kommunikationskompetenz), die den jeweili-gen Akteurinnen und Akteuren dieses sichere Auftreten ermöglichen. Zur Vorberei-tung und Durchführung der Präsentation gehören aber auch das Erstellen, Opti-mieren und Gestalten von Texten wie auch das Training der freien Rede. Hauptsächlich wird der optimale Einsatz der verfügbaren spezifischen Präsentati-onstechniken des jeweiligen Designbereichs in ihrer professionellen Adaption auf der Grundlage von Sensibilität und Wahrnehmung vermittelt. Der Einsatz und die Beherrschung von designspezifischen Medien, Maschinen und Geräten bilden un-ter Berücksichtigung von Arbeitsschutz und ökologischen Determinanten den Schwerpunkt in diesem Fach. Die Präsentationskontrolle unter technologischen und ästhetischen Voraussetzungen nach Abschluss einer jeden Aufgabe und des jeweiligen Gestaltungsprojekts eröffnet den Lernenden die Einsichten und Fertig-keiten für die professionelle Berufswirklichkeit.
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4.3.2 Struktur des Faches
Themenbereiche Inhalte Anmerkungen
Ideenfindung Wahrneh-
mung
Sensibilisierung für – Skizzenstandards – Layoutstandards – Produktionsstandards und realisa-
tionsbedingte Eingrenzungen – Präsentationsstandards
Sensibilisierung erfolgt an realen Objekten und Materialien der Umwelt
Präsentation setzt eine kritische Selbstwahr-nehmung voraus
Darstellung Darstellungs-
techniken
Konzeptgerechte Darstellungstechni-ken
Entwurfsgerechte Darstellungstech-niken
Auswahl realisationsgerechter Dar-stellungstechniken
Adressatengemäße Präsentations-techniken
Im Vordergrund steht die Entwicklung einer individuellen „Hand-schrift“
Übersetzung von analo-ger in digitale Präsenta-tion
Darstellung Verfahren
Medienauswahl Mediennutzung sachgerechte Medienkombination Medieninszenierung
Auftragsbezogene Prä-sentationen planen
Projektmanagement
Darstellung Kundenbera-
tung
Medienstrategie, Kostenberatung Abgleich mit den Kundenwünschen Technische Beratung Optimierung von Verhaltensstrate-
gien
Projektbezogene Kom-munikationsstrukturen erarbeiten
Entwicklung eines pro-fessionellen Auftretens
Bewertungsfest-legung Qualitätsent-
scheidung
Auftrags- und Konzeptkontrolle Reflexion und Bewertung der Darstel-
lung Überprüfung der produktionsgemä-
ßen Darstellung Abnahme durch den Auftraggeber
Projekte mit außerschu-lischen Partnern und Kunden realisieren
Zeitmanagement
4.4 Verfahrenstechniken
4.4.1 Bedeutung des Faches
Grundlage des Faches Verfahrenstechniken ist ebenfalls der Gestaltungsprozess mit seinen Einflüssen und Determinanten. Dementsprechend werden Fragestellun-gen entwickelt, die auf jeden Gestaltungsprozess des jeweiligen Designbereichs grundsätzlich anwendbar sind. Dadurch wird es möglich, auf der Basis der techno-logischen Grundforderungen, nämlich Naturgesetzlichkeit, Ökologie und Wirt-schaftlichkeit mit Qualitätskontrolle, an designspezifischen Beispielen oder Projek-ten Einblick in die Bedingtheit der Fertigungs- und Produktionsprozesse zu vermit-teln und Grundlagen technologischen Denkens zu entwickeln. Die Abhängigkeiten des Gestaltungsprozesses von Materialien, technischen Hilfs-mitteln und Produktionstechniken stehen gleichwertig neben denen, die sich aus dem gestaltenden Subjekt sowie der Ziel- und Zweckbestimmung der Gestaltung ergeben.
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Aus den gewonnenen Einsichten lassen sich Kriterien für das sachgerechte Planen und Durchführen von Gestaltungsprozessen erarbeiten. Theorie und Praxis müs-sen sich auch in diesem Fach sinnvoll ergänzen. Ein besonderer Stellenwert kommt hierbei dem experimentierenden Umgang mit Materialien, technischen Hilfsmitteln und Verfahren zu, an denen naturwissenschaftliche Grundlagen gelernt werden.
4.4.2 Struktur des Faches
Themenbereiche Inhalte Anmerkungen
Determinan-
tenanalyse
Grenzbe-
stimmung
Naturwissenschaftliche Grundla-
gen
Ästhetische Prämissen und Reali-
sationsmöglichkeiten
Produktionsbedingte Determinan-
ten
Präsentationsbedingte Determi-
nanten
Produktionsanalysen
(Print/Nonprint, Fertigungs-
techniken)
Naturwissenschaftliche Ar-
beitshaltung entwickeln
Determinan-
tenanalyse
Technologie-
wahl
Grundstoffe und Materialien
Entwurfs- und Darstellungstechni-
ken, Modellbau
Produktionstechnologien und Ar-
beitsschutz
Technische Präsentationsherstel-
lung
Übergreifende Kenntnisse
werden durch Anwendung
vieler designspezifischer
Verfahrenstechniken erwor-
ben
Designprojekte legen die
spezifischen Verfahrens-
techniken fest
Darstellung
Verfahren
Untersuchung von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittelverwendung
Techniken der Produktion
Techniken der Präsentation
Designabhängige Realisati-
onsverfahren exem Werk-
stätten durchführen
Determinanten der Verfah-
renstechniken werden im
Designprozess berücksich-
tigt
Bewertungsfest-
legung
Bewertungs-
kriterien
Angebote, Angebotsbewertung
und Kalkulation
Auftragsentwicklung
Abrechnung
Strategie, Organisation und Kos-
ten von Präsentationen
Produktionsablaufplanung
Darauf beruht eine projekt-
bezogene Kostenplanung
Bewertungsfest-
legung
Qualitätsent-
scheidung
Ökonomische, ästhetische und
technische Festlegungen
Produktionstechnische Parameter
Ergebnis- und Erfolgskontrolle
Produktionsergebnisse ana-
lysieren
Qualitätsmanagement