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Ausschreibung Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik Erweiterung und Umbau Begrenzt offener Realisierungswettbewerb

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik...8 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 9 Teil 1 Verfahren

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Ausschreibung

Staatliche Ballettschule Berlinund Schule für Artistik Erweiterung und Umbau

Begrenzt offenerRealisierungswettbewerb

Begrenzt offener RealisierungswettbewerbStaatliche Ballettschule Berlin und Schule für ArtistikErweiterung und Umbau

Berlin-Pankow

Ausschreibung

Berlin, Oktober 2005

Herausgeber und WettbewerbsdurchführungSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Behrenstraße 42 10117 Berlin-Mitte

WettbewerbsausschreibungNanna Sellin-EysholdtBjörn Steinhagen

Digitale BearbeitungBjörn Steinhagen

TitelbildFrank Heckel

DruckAhrensfeld & Wolf, Berlin

Inhaltsverzeichnis

Anlass und Ziel ........................................................................................7

Teil 1 Verfahren ........................................................................................91.1 Auslober, Bauherr, Nutzer ...........................................................91.2 Art des Verfahrens ......................................................................91.3 Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe..............................91.4 Wettbewerbsteilnehmer ............................................................101.5 Preisgericht und Vorprüfung......................................................101.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen.......................................131.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten.............................................131.8 Ortsbesichtigung, Rückfragen und Rückfragenkolloquium ......141.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen...................................151.10 Geforderte Leistungen ..............................................................151.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung .....................................171.12 Preise und Ankäufe ...................................................................181.13 Weitere Bearbeitung .................................................................181.14 Eigentum und Urheberrecht ......................................................191.15 Verfassererklärung ....................................................................191.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten........191.17 Haftung und Rückgabe .............................................................191.18 Zusammenfassung der Termine................................................20

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben ..............................................212.1 Die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik.........212.2 Städtebauliche Rahmenbedingungen .......................................232.3 Historische Entwicklung des Standortes ...................................272.4 Das Wettbewerbsgrundstück ....................................................302.5 Vorhandene Bebauung .............................................................322.6 Schulbautyp SK Berlin ..............................................................352.7 Technische Infrastruktur ............................................................372.8 Erschließung und Verkehr.........................................................392.9 Planungsrecht ...........................................................................40

Teil 3 Wettbewerbsaufgabe ..................................................................413.1 Planungsumfang .......................................................................413.2 Städtebaulich-architektonische Zielsetzung..............................433.3 Funktionale Anforderungen .......................................................433.4 Erschließung .............................................................................493.5 Stellplätze..................................................................................493.6 Freiflächen/Außenanlagen ........................................................493.7 Baukosten/Wirtschaftlichkeit .....................................................513.8 Ökologische Zielsetzung ...........................................................523.9 Barrierefreies Bauen .................................................................523.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien .................533.11 Raumprogramm, Funktionsdiagramme.....................................533.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts.....................................53

Teil 4 Anhang .........................................................................................554.1 Weiterführende Informationen...................................................554.2 Quellenangaben........................................................................554.3 Digitale Anlagen .......................................................................564.4 Fotodokumentation ...................................................................61

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau 6 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Anlass und Ziel 7

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau 6 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Anlass und Ziel 7

Anlass und Ziel

Die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik gehört zu den führenden Tanzausbildungsinstituten in Europa. Sie ist eine Schule von internationaler Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler sind zwischen zehn und neunzehn Jahre alt und für einige von ihnen ist die Schule der Lebensmittelpunkt für neun prägende Jahre. In dieser Ganztagsschule, die die tänzerische und die schulische Ausbildung in einem integralen System vereint, werden die angehenden jungen Künstler an sechs Tagen in der Woche unterrichtet.

Das Land Berlin beabsichtigt dieser in Deutschland einmaligen Ballett-schule ein neues, attraktives und repräsentatives Erscheinungsbild zu ge-ben, das neben den schulischen und Ausbildungsbedürfnissen auch dem internationalen öffentlichen Interesse an der Arbeit der Schule entspricht.

Die Staatliche Ballettschule hat sich Anfang der 90er Jahre mit der Schule für Artistik zusammengeschlossen, mit der sie seitdem den Standort an der Erich-Weinert-Straße in Berlin Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, teilt. Die Schule besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die bis auf die im Jahr 2002 fertiggestellte neue Artistensporthalle und die 2004 sanierte Mensa die schulischen Anforderungen nur sehr eingeschränkt er-füllen.

Ziel des Wettbewerbes ist es, die zwei bestehenden Schulgebäude aus den 60er Jahren zu sanieren und den geforderten Nutzungen ei-nerseits als reines Internatsgebäude, andererseits als Unterrichts- und Verwaltungsgebäude anzupassen. Gleichzeitig sollen für die tänzerische Ausbildung Gebäude umgestaltet oder durch Neubauten ergänzt bzw. ersetzt werden. Für die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik soll ein hochwertig gestaltetes Gebäude-Ensemble mit entsprechender Außenwirkung geschaffen werden, das der Bedeutung der Schule für Berlin gerecht wird.

Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb unter Auslagerung des Internats durchgeführt.

Es ist ein Raumprogramm mit einer geplanten Programmfläche von ca. 8.250 m² für 348 Schüler und Schülerinnen zu realisieren.

Die Maßnahme wird aus Mitteln des EU-Strukturfonds, der Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finan-ziert.

8 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 9Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau

8 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 9

Teil 1 Verfahren

1.1 Auslober, Bauherr, Nutzer

Auslober, Bauherr Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung HochbauReferat V P IFehrbelliner Platz 210707 BerlinHerrmann-Josef Pohlmann, V P I LTel.: +49 (0)30 9012 6700Fax: +49 (0)30 9012 5998

BedarfsträgerSenatsverwaltung für Bildung, Schule und SportBeuthstraße 6-810117 BerlinBernd Puhlemann, II D 60 Tel.: +49 (0)30 9026 6257Fax: +49 (0)30 9026 6011

Wettbewerbsdurchführung, Ausschreibung und KoordinationSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Behrenstraße 42 10117 Berlin Nanna Sellin-Eysholdt, II D 14 Tel.: +49 (0)30 9020 5539Fax: +49 (0)30 9020 5653E-Mail: [email protected]

1.2 Art des Verfahrens

Die Auslobung erfolgt als begrenzt offener einstufiger Realisierungs-wettbewerb, zu dem insgesamt 20 Teilnehmer ausgewählt bzw. aus-gelost wurden. Die Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern und Land-schaftsarchitekten wird dringend empfohlen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.

KommunikationDie Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt über E-Mail.

1.3 Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe

Dem Wettbewerb liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995 in der novellieren Fassung vom 22.12.2003) zugrunde, soweit nachstehend nichts anderes ausgeführt ist.

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Bei der Vorbereitung der Ausschreibung hat die Architektenkammer Berlin entsprechend den Regelungen der GRW beratend mitgewirkt. Der Wettbewerb wird bei der Architektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. B-2005-11 geführt.

EinverständnisJeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der GRW 1995 einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließ-lich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, - II D -, abgegeben werden.

DatenschutzJeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Diese Einwilligung ist auf der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestäti-gen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Beauftragung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht werden (durch Vermerk auf der Verfassererklärung).Gemäß § 6 des novellierten Datenschutzgesetzes ist die Einwilligung der Betroffenen notwendig, da eine spezielle Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei fehlt.

1.4 Wettbewerbsteilnehmer

Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung im EU-Amtsblatt vom 20.07.2005 in einem vorgeschalteten Bewerbungs-verfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß GRW und VOF) durch ein vom Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium 20 Architekten ausgewählt.

1.5 Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter Jórunn RagnarsdóttirArchitektin, Stuttgart

Isabell FeestArchitektin, Hamburg

Andreas HildArchitekt, München

Jan KleihuesArchitekt, Berlin

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Stellvertretende Fachpreisrichter

Bettina Georg Architektin, Berlin

Jost HaberlandArchitekt, Berlin

Sachpreisrichter

Dr. Hans StimmannSenatsbaudirektorSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Ludger PieperAbteilungsleiter Planung und Recht im Schulbereich, UnterrichtsorganisationSenatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport

Sabine SchmidtUnterrichtsversorgung, Koordination der zentralverwalteten und berufsbildenden Schulen, Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport

Stellvertretende Sachpreisrichter

Konrad ZanderAbteilungsleiter Ministerielle Angelegenheiten des BauwesensSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Peter WeizLeiter Bereich SchulträgerschaftSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Hannelore TrageserSchulleiterinStaatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik

Sachverständige Frank MüllerStellvertretender SchulleiterStaatliche Ballettschule Berlinund Schule für Artistik

Susanne Otto-GüntherInternatsleiterinStaatliche Ballettschule Berlinund Schule für Artistik

Gregor SeyffertKünstlerischer Leiter BühnentanzStaatliche Ballettschule Berlinund Schule für Artistik

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Prof. Dr. Ralf StabelStellvertretender künstlerischer Leiter BühnentanzStaatliche Ballettschule Berlinund Schule für Artistik

Mirjam LassakSenatsverwaltung fürWirtschaft, Arbeit und Frauen

Bernd PuhlemannSenatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport

Wolfgang LampeSenatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport

Sigrid AssengUntere DenkmalschutzbehördeBezirk Pankow

Heinz KrauseStadtplanungsamt Bezirk Pankow

Marianne Bohn-DeckerOberste BauaufsichtZustimmungsverfahrenSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Albrecht OhlStadt- und FreiraumplanungSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Brigitte ReichmannÖkologischer StädtebauSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Ulrich HerrmannKoordinierungsstellefür barrierefreies BauenSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Birgitt KalthönerObjektmanagementSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hermann-Josef PohlmannProjektmanagementSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 12 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 13

Ulrich BergnerMinisterielle Angelegenheiten des Bauwesens - Projektvorbereitung und PrüfungSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Rainer KriegsmannMinisterielle Angelegenheiten des Bauwesens -Projektvorbereitung und PrüfungSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Peter Ostendorff / Inge Schmidt-RathertAuswahlverfahren und WettbewerbeSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Vorprüfung Ulrike Lickert, Architektin, BerlinMagdalena Vesely, Architektin, BerlinMarianne Kammel, Architektin, BerlinN.N.

Kostenprüfung Autzen & Reimers Architekten, Berlin

Gäste Peter KeverArchitektenkammer Berlin

Mitglieder der BVV Pankow

1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern am 27.10.05 zuge-sandt.

1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

Die Arbeiten sind am 17.01.2006 von 14.00 bis 17.00 Uhr in der

Senatsverwaltung für StadtentwicklungReferat Wettbewerbe und AuswahlverfahrenBehrenstraße 4210117 BerlinRaum Nr. 14

abzugeben oder am selben Tag oder davor liegend per Post- oder Kurierdienst einzureichen. Bei der Einreichung durch Post- oder Kurierdienst ist eine Kopie des Aufgabebelegs in gleicher anonymisierter Weise wie die Arbeit selbst mit der Kennziffer versehen an o. a. Adresse nachzusenden.

Das Modell und der Liberoplan (s. 1.10, 13.) ist am 24.01.2006 von 14.00 bis 17.00 Uhr an gleicher Stelle oder am selben Tag oder davor lie-

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 14 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 15

gend per Kurierdienst einzureichen. Das Modell ist in transportgerechter und wiederverwendbarer Verpackung abzuliefern.

Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlos-senem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Realisierungswettbewerb Staatliche Ballettschule“ einzureichen. Bei Zustellung durch Post- oder Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben.

Bei Einlieferung durch Post- oder Kurierdienst (porto- und zustellungs-frei für den Empfänger) gilt die Einlieferungsfrist als erfüllt, wenn der Aufgabestempel das Datum des 17.01.2006 oder eines davor liegen-den Tages trägt. Für die Einlieferung des Modells und des Liberoplanes gilt entsprechend das Datum des 24.01.2006. Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten Leistungen am 6. Tag nach Abgabedatum vorliegen. Der Verfasser selbst ist für die Lesbarkeit des Aufgabestempels auf der Sendung verantwortlich. Verspätet eingegange-ne Arbeiten, deren Aufgabestempel/Aufgabebeleg fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden vor-behaltlich des späteren Nachweises fristgemäßer Einlieferung, den der Teilnehmer zu erbringen hat, mitbeurteilt. Bei Einreichung durch Post- oder Kurierdienst ist eine Kopie des Aufgabebeleges in gleicher anonymisierter Weise wie die Arbeit selbst, mit der Kennziffer versehen, an den Auslober nachzusenden.

Kennzeichnung der ArbeitenDie Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlau-tende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen.

Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzuge-ben.

1.8 Ortsbesichtigung, Rückfragen und Rückfragenkolloquium

OrtsbesichtigungDie Ortsbesichtigung mit den Teilnehmern findet am 15.11.2005 um 9.45 statt. Der Treffpunkt ist im Eingangsbereich der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik, Erich-Weinert-Straße 105, 10409 Berlin.

RückfragenRückfragen (GRW 5.3) zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen bis zum 7. November 2005 bei folgender E-Mail-Adresse ein-gegangen sein:

[email protected]

Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Ausschrei-

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bung, auf die sie sich beziehen, Bezug zu nehmen. Die Rückfragen wer-den mit dem Preisgericht erörtert und während des Rückfragenkolloquiums beantwortet.

RückfragenkolloquiumDas Rückfragenkolloquium mit den Teilnehmern findet im Anschluss an die Ortsbesichtigung am 15.11.2005 statt. Das Ergebnisprotokoll des Rückfragenkolloquiums mit der Zusammenstellung der Fragen wird an-schließend den am Verfahren Beteiligten zugesandt. Das Protokoll ist Bestandteil der Ausschreibung.

1.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen

Unterlagen des Wettbewerbs sind:

- die vorliegende Ausschreibung- die Zusammenstellung der Rückfragen und Antworten- Modell-Einsatzplatte M 1:500- CD-ROM mit digitalen Daten (siehe Teil 4), u.a. die im Folgenden

aufgeführten Planunterlagen und Dokumente: - Übersichts- und Arbeitsplan, u.a. als .dwg-Datei- Bestandspläne des Schulgeländes und der Gebäude als .pdf-

Dateien- Zeichnungen der Bestandsgebäude (Grundrisse, Ansichten,

Schnitte, Details) als .pdf-Dateien- Luftbilder als .tif-Dateien- Raum- und Funktions- und Freiflächenprogramm als .pdf-Datei- Bausubstanzuntersuchung des Bestandes (Auszug aus dem

Vorgutachten des Büros Autzen & Reimers)

HinweisJeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digita-lisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wettbewerbes zu löschen.

1.10 Geforderte Leistungen

Geforderte Leistungen in Papierform 1. Städtebauliches Konzept M 1:500 mit Darstellung der Gesamt-

situation, Baukörper, Freiflächen, Erschließung, Stellplätze für Mobili-tätsbehinderte sowie Fahrradabstellplätze

2. EG-Grundriss mit Darstellung der Freiflächen einschließlich der äu-ßeren Erschließung sowie alle weiteren Grundrisse im M 1:200

3. Ansichten und zum Verständnis des Entwurfs erforderliche Schnitte M 1:200

4. Fassaden- bzw. Systemschnitt im M 1:20 mit Teilansicht – der Informationsgehalt dieses Schnittes soll annähernd dem eines Schnittes im Maßstab 1:50 entsprechen, beispielhaft für Alt- und Neubau zur Vermittelbarkeit von Materialität, Gestaltqualität und zur Ermittlung der Kosten

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5. Prüfpläne (gefaltet) ein Satz der verlangten Grundrisse und Schnitte mit Eintragung

- der Raumbezeichnungen (entsprechend der Formblätter) - der für die Berechnung notwendigen Maße- der Raumgrößen- der Änderungen im Altbau in Anlehnunung an § 3 (4) der

Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)

6. Berechnungen auf Formblättern (A Formblatt Flächenermittlung Raum-/Funktionsprogramm, B Formblatt Gebäudekennwerte und C Formblatt Kostenprüfung/Flächenermittlung Bestand, s. 4.3.7 Form-blätter) Der Rechenweg für alle Berechnungen ist nachvollziehbar auf den Prüfplänen darzustellen.- Überbaute Fläche- GRZ- GFZ

Bestand: s. hierzu 4.3.7 Formblätter, C Kostenprüfung/Flächenermittlung Be-

stand (Anmerkung: Den Teilnehmern werden die Flächenwerte der Bestandsgebäude zur Verfügung gestellt, s. 4.3.7 Formblätter, B Ge-bäudekennwerte Haus 1, 2, 4).

Neubau (einschließlich Anbindung an den Bestand):- Brutto-Grundfläche BGF a - Brutto-Rauminhalt BRI a - Programmfläche- Verhältnis Brutto-Grundfläche a / Programmfläche (BGF a /

Programmfläche)- DAF Dachflächen- HTF Horizontale Trennflächen- BAF Basisflächen- AWF Außenwandflächen- IWF Innenwandflächen- BAU Volumen der Baugrube- Gebäudehüllfläche A- Verhältnis A/V

7. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 2 DIN A 4 Seiten) mit - Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen

Entwurfskonzepts- Beschreibung der Konstruktion und Materialien (Neubau)- Erläuterung der Umbaumaßnahmen (Altbau) - Aussagen zur Wirtschaftlichkeit

8. Detaillierte Darstellung eines Bauablaufplanes während der Neu- und Umbauphasen

9. Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276 (neu) zu KG 300 und 40010. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen11. Verfassererklärung (s. 4.3.7 Formblätter)12. Modell M 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Einsatzplatte

(Abgabetermin 24.01.06, s. 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten)13. Liberoplan: max. 2 freie (ggf. räumliche) Darstellungen, auch skizzen-

haft, zur Verdeutlichung der konzeptionellen und konstruktiven Idee (Abgabetermin 24.01.06 , s. 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten)

Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck.

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Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß GRW 5.5 werden Darstellungen, die über die in der Auslobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorgaben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert. Farbige Darstellungen so-wie erläuternde Skizzen sind zugelassen.

Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler FormZusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-Rom zu er-bringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung):

- die geforderten Leistungen nach Nr. 1 bis 4 und 13 als Windows-kom-patible .tif-Dateien in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi

- die Präsentationspläne als .pdf-Datei(en) mit eingebundenen Pixel-darstellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi

- die ausgefüllten Formblätter zu Nr. 6 (siehe 4.3.7 Formblätter) als .xls-Datei (Microsoft Excel)

Hinweise zu den geforderten digitalen Leistungen„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress, Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im genannten Windows-kompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht be-rücksichtigt werden.

Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt benannt werden:

Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der Formatangabe, z.B. „tif“.

Beispiele:- Lageplan: 123456_lageplan.tif- Grundrisszeichnung Erdgeschoss: 123456_grundriss_eg.pdf- Ansichten: 123456_ansicht_01.pdf- Prüfpläne: 123456_pruefplan_eg.dwg

In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen.Die CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Macintosh-Formate können grundsätzlich nicht verwendet werden.

Allgemeine HinweiseFür die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Wettbewerbs-teilnehmer max. vier 2 m hohe Rolltafeln mit einer Hängefläche von 1,96 m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung.

1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung

Das Beurteilungsverfahren ist unter den Punkten 5.5, 5.6 und 5.7 sowie in den Anlagen II und III der GRW 1995 dargestellt. Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Kriterienkataloges (Beurteilungskriterien gem. GRW 5.1.5) vorgeprüft. Bei der Erfüllung die-ser Aufgabe können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der

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Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten.

1.12 Preise und Ankäufe

Die Wettbewerbssumme (GRW 4.1) ist auf der Basis des § 15 HOAI in Verbindung mit der GRW 1995 ermittelt. Für Preise und Ankäufe stehen insgesamt 70.000,00 € zur Verfügung.

Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

1. Preis 23.000,00 €2. Preis 16.500,00 €3. Preis 11.000,00 €4. Preis 7.500,00 €3 Ankäufe à 4.000,00 €

Über die Preise und Ankäufe hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgese-hen. Die Preise und Ankäufe werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann ein-stimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 16 % ist in den genannten Beträgen nicht ent-halten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.

1.13 Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bear-beitung der Wettbewerbsaufgabe.

Der Bauherr wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren Preisträgern die weitere Bearbeitung der Aufgabe mindestens mit den Leistungen 2 - 5 nach § 15 HOAI übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere so-weit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (GRW 7.1), unter der Voraussetzung, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb be-reits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder Ankaufs nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weite-ren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (GRW 7.2).

Kunst am BauGemäß den Ausführungen in der Allgemeinen Anweisung für die Vor-bereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau) ist beabsichtigt, für diese Baumaßnahme Mittel für „Kunst am Bau“-Maßnahmen bereitzustellen.

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1.14 Eigentum und Urheberrecht

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten und ange-kauften Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers (GRW 6.4). Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe blei-ben dem Verfasser erhalten (GRW 7.3).

Der Auslober ist berechtigt, die zu Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentie-ren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt.

1.15 Verfassererklärung

Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wett-bewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsar-beiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung in der Lage sind.

Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt im Teil 4.3.7 Formblätter auf beiliegender CD-ROM.

1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder Ankauf ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekanntgegeben (GRW 6.1) sowie unter www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/ angekündigt.

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Ankäufen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preis-gerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt gegeben (GRW 6.3).

1.17 Haftung und Rückgabe

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens (GRW 6.5). Die nicht prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern kön-nen zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - II D - abgeholt werden. Sind die-se Arbeiten, trotz einer Erinnerung sechs Wochen nach dem genannten Termin nicht abgeholt worden, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren Arbeiten aufgegeben ha-

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 1 Verfahren 20

ben und wird dann mit diesen Arbeiten nach seinem Belieben verfahren.

Im Übrigen erfolgt die Rücksendung der nicht prämierten Arbeiten von Teilnehmern, die nicht in Berlin ansässig sind, nur dann, wenn die Arbeiten in transportgerechter und wiederverwendbarer Verpackung eingereicht wurden.

1.18 Zusammenfassung der Termine

Versand der Wettbewerbsunterlagen 27.Oktober 2005Schlusstermin für Eingang schriftlicher Rückfragen 7. November 2005Ortsbesichtigung/Rückfragenkolloquium 15. November 2005Versand des Rückfragenprotokolls 23. November 2005Abgabe der Arbeiten 17.Januar 2006Abgabe des Modells 24.Januar 2006Preisgerichtssitzung 23. Februar 2006Ausstellung Februar/März 2006

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 21

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

2.1 Die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik

Die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik ist aus einem Zusammenschluss der renommierten „Staatlichen Ballettschule Berlin“ mit der ehemaligen „Fachschule für Artistik“ hervorgegangen. Die „Staatliche Ballettschule“ wurde 1951 im Ostteil der Stadt als „Fachschule für künstle-rischen Tanz gegründet. 1957 wurde die „Fachschule für Artistik“ – eben-falls im Ostteil der Stadt – gegründet. 1991 fand der Zusammenschluss beider Schulen statt.

Die Schule ist heute eine nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport des Landes Berlin. Sie bietet eine Kombination aus allgemeiner Schulbildung (mittlerer Schulabschluss und allgemeine Hochschulreife) und Berufsausbildung. Mit dieser Struktur ist die Schule einmalig in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Schule wird im Ganztagesbetrieb geführt. Für auswärtige Schüler stehen 70 Internatsplätze zur Verfügung, die nach Fertigstellung des Internatsgebäudes alle auf diesem Standort untergebracht werden sollen.

Als Ganztagesschule bietet die Schule Vollverpflegung in der schulei-genen Mensa an. Als weitere Einrichtungen finden sich in der Schule eine Physiotherapie, ein Kostümfundus mit Schneiderei, eine gut aus-gestattete Fachbibliothek, eine Fach-Videothek sowie ein fachärztlicher Betreuungsdienst.

SchulprofilDie Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik gehört zu den führenden Tanzausbildungsinstituten in Europa. Sie ist eine Schule von internationaler Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler sind zwischen zehn und neunzehn Jahre alt und für einige von ihnen ist die Schule der Lebensmittelpunkt für neun prägende Jahre. In dieser Ganztagsschule, die die tänzerische und die schulische Ausbildung in einem integralen System vereint, werden die angehenden jungen Künstler an sechs Tagen in der Woche unterrichtet.

Der Eintritt in die Schule in der Fachrichtung Bühnentanz ist ab der 5. Klassenstufe in der Primarstufe möglich. Die Schule beinhaltet neben der Realschule mit den Klassen 7 bis 10 eine Berufsfachschule mit den Klassenstufen 11 und 12 sowie die gymnasiale Oberstufe (berufliches Gymnasium) mit den Klassen 11 bis 13. In der Fachrichtung Bühnentanz können Schülerinnen und Schüler in der dreijährigen gymnasialen Oberstufe die allgemeine Hochschulreife (Abitur) gleichzeitig mit dem Berufsabschluss als staatlich geprüfte/r Bühnentänzer/in erwerben (Doppelqualifikation im beruflichen Gymnasium).

Der Unterrichtstag gestaltet sich aus einem ständigen Wechsel zwischen den künstlerisch-praktischen Fächern und dem theoretischen Unterricht, um die nicht unerhebliche Belastung des Ganztagesunterrichts ausgewo-gen zu verteilen.

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Die Ausbildungskonzeption „Tradition bewahren – Neues wagen“ umfasst sowohl die Pflege des klassischen Repertoires in seiner klaren Stilistik des ästhetisch Schönen als auch das Kreieren völlig neuer, bisher nie gese-hener Bewegungen, die das zeitgemäße Empfinden von Dynamik, Raum und Sozialem widerspiegeln.

Dies sollte in der architektonischen Konzeption und Erscheinung dieser Schule zum Ausdruck kommen. Es sollte für jeden, der diese Schule be-tritt, spürbar und auch nach außen sichtbar sein.

Ballett Seit der Gründung der „Académie Royale de Danse“ 1661 durch Ludwig XIV. hat sich das Ballett und die Bühnentanzausbildung im stetigen Spannungsfeld zwischen dem Bewahren von Traditionen und dem Wagen von Neuem weiterentwickelt. Tanzen verbindet seither den Anspruch an Perfektion mit dem Willen zur Höchstleistung. Mit seiner Energie und Dynamik, die sich in Leichtigkeit und Harmonie zeigen, mit seiner dramatischen Darstellung sozialer Konflikte war, ist und bleibt Tanz immer Spiegel seiner Zeit. Der heutige zeitgenössische Bühnentanz verbindet die Anmut und Eleganz sowie die Perfektion und Harmonie der klassischen Linie mit den Wagnissen, Experimenten und Kreationen eines neuen modernen Zeit- und Weltverständnisses.

Ballett ist und bleibt die in bewegte Leichtigkeit versetzte personifizierte Schönheit. Tanzen bedeutet, einer inneren Bewegtheit eine adäquate äußere ästheti-sche Form – im Medium des menschlichen Körpers – zu verleihen. Eine Schule, die Bühnentänzerinnen und Bühnentänzer ausbildet, muss in ihren Räumen die künstlerische Atmosphäre des Theaters simulieren kön-nen. Jeder Saal ist an sich eine kleine Bühne. Der größte Saal muss als Herzstück des Hauses zum inhaltlichen Höhepunkt der Ausbildung beitra-gen: zur bühnengerechten Aufführung.

Um das Kennzeichnende des professionellen Bühnentanzes – das Ätherische und das Schwebende ebenso wie das Schwungvolle und Artistische – zu erschaffen, bedarf es jahrelangen Lernens, Übens und Trainierens. Eine professionelle Tanzkarriere beginnt im Kindesalter und endet meist schon in dem Alter, in dem in anderen Berufen die Phase der höchsten Leistungsfähigkeit erst erreicht wird. Eine Ballettschule muss da-her auf selbstverständliche Weise an der künstlerischen Erziehung junger Tänzerinnen und Tänzer mitwirken. Keine andere Kunst ist so mit den star-ken, auf den Körper bezogenen Emotionen der Jugend verbunden wie der Tanz. Tanz ist immer zeitgenössisch.

Im täglichen Exercise ist das Potenzial jedes Tanzkunstwerkes aus Geschichte, Gegenwart und Zukunft bereits enthalten. Tanzkunstwerke sind die einzigen Kunstwerke, die im Moment ihres Entstehens vergehen. Um sie immer wieder von Neuem erstehen zu lassen, bedarf es Räume,

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die die künstlerische Atmosphäre des Tanzes aufnehmen, ermöglichen und unterstützen. Räume, die Tanz beherbergen, müssen sich an den Proportionen und Dimensionen des sich mit höchster Virtuosität durch Zeit und Raum bewegenden Menschen orientieren.

2.2 Städtebauliche Rahmenbedingungen

Lage im StadtgebietDer Standort der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik liegt im Nordosten des Ortsteiles Prenzlauer Berg des Bezirks Pankow. Der umgebende Stadtraum wird im Westen und Osten von den Radialen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße und im Norden von der Ostseestraße begrenzt. Nach Süden bildet die Trasse der S-Bahn die Trennungslinie zum innerstädtischen Teil des Bezirks Pankow.

Durch die relativ späte Bebauung (im Wesentlichen ab den 1920er Jahren) nimmt das Stadtgebiet innerhalb des Bezirks eine Sonderstellung ein, die sich in der architektonischen und städtebaulichen Vielfalt der Baustruktur widerspiegelt. Die Nutzungsstruktur wird überwiegend von Wohnen be-stimmt, öffentliche Einrichtungen und Gewerbestandorte konzentrieren sich an der Greifswalder Straße und der Prenzlauer Allee. Im Bereich zwi-schen S-Bahn-Trasse und Grellstraße sind, neben Wohnnutzungen, eini-ge Dienststellen des Bundesamtes für Finanzen angesiedelt.

Abb. 1: Schwarzplan M 1:8.000

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Abb. 2: Luftbild aus dem Jahr 2004 - Schulgrundstück und Wettbewerbsgebiet ca. M 1:4.000

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Abb. 3: Lageplan auf Grundlage der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) - Schulgrundstück und Wettbewerbsgebiet M 1:4.000

Erich-Weinert-Straße

Schieritzstraße

Schieritzstraße

Naugarder Straße

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Erich-Weinert-Straße

Ostseestraße

Ostseestraße

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Erich-Weinert-Straße

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Grellstraße

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Rietzestraße

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Das Schulgrundstück liegt etwa im Zentrum dieses Stadtgebietes. Es umfasst den gesamten Block, der von der Erich-Weinert-Straße, der Hosemann-, Gubitz- und Schieritzstraße begrenzt wird. Im östlichen Grundstücksteil befindet sich die Sporthalle für Artisten mit dem neuge-stalteten Sportplatz. Im westlichen Teil befinden sich die Gebäude der Ballettschule und die gemeinsam genutzte Mensa. Aufgrund seiner aus-schließlichen Schulnutzung und der lockeren offenen Bebauung stellt das Areal sowohl von seiner Funktion als auch von seiner städtebaulichen Ausprägung eine Ausnahme im Stadtgebiet dar.

Baustruktur der UmgebungDie Umgebung des Wettbewerbgrundstücks ist geprägt durch Wohn-bebauungen unterschiedlichen Alters und Charakters, die in anschauli-cher Weise die Abfolge städtebaulicher und architektonischer Tendenzen des 20. Jahrhunderts dokumentieren.

So findet sich im östlichen Bereich – entlang der Greifswalder Straße – gründerzeitliche Bebauung, die sich als Blockrandbebauung beiderseits der Naugarder Straße bis unmittelbar zum Wettbewerbsgrundstück er-streckt. Neben den Wohngebäuden ist die Bebauungsstruktur hier von Versorgungs- und Gewerbebauten (z.B. Abwasserpumpwerk von 1907 in der Erich-Weinert-Str.) sowie Infrastruktureinrichtungen in den Blockinnenbereichen gekennzeichnet. Der übrige Bereich des Stadtgebietes wird zum überwiegenden Teil durch Bebauungen aus den 1920er und 1930er Jahren geprägt. Den städtebaulich und architektonisch eindruckvollsten Teil stellt hierbei die Siedlung „Wohnstadt Carl Legien“ von Bruno Taut aus den späten 1920er Jahren dar, die unmittelbar westlich jenseits der Gubitzstraße an das Wettbewerbsgrundstück anschließt. Die vier- bis fünfgeschossige Bebauung ist in tiefen, U-förmigen Blöcken organisiert, die sich zur Erich-Weinert-Straße hin öffnen. Mit dem vorgelagerten breiten Grünstreifen und den markanten Kopfbauten verleihen die zeilenartigen Baukörper dem Straßenraum ein starkes Gepräge (Abb. F2). Die Sanierung der „Wohnstadt Carl-Legien“ ist vor kurzem abgeschlossen worden, gegen-wärtig ist bei der UNESCO ein Antrag auf Eintragung in die Liste des Weltkulturerbes in Bearbeitung.Eine weitere Taut-Siedlung von 1927 findet sich im Bereich Rietze-, Grell- und Hosemannstraße unmittelbar nördlich der S-Bahn-Trasse.Aus den 1930er Jahren stammen die viergeschossigen Bauten an der Hosemann- Ecke Schieritzstraße (1931), die dreigeschossigen Blöcke zwischen Hosemann-, Schieritz-, Greifswalder- und Ostseestraße (1936) sowie der sogenannte Gubitzhof (Abb. F3) südlich der Erich-Weinert-Straße (1938/39) mit einer deutlich konservativeren Sprache als die der Bauten von Bruno Taut.

Eine weitere Entwicklungsstufe stellt die Bebauung nördlich des Wett-bewerbsgrundstücks, zwischen Schieritz- und Ostseestraße, dar. Diese stammt aus den 1960er Jahren und repräsentiert die städtebauliche Entwicklung der Nachkriegszeit. Die offene Zeilenbebauung liegt orthogo-nal zur Schieritzstraße und schließt nach Norden zur Ostseestraße mit ei-nem Querriegel ab. Ähnliche städtebauliche Strukturen befinden sich auch im Randbereich des Gebietes an der Prenzlauer Allee sowie nördlich der Ostseestraße.

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In dieser Zeit begann auch die Bebauung des Schulgrundstücks. Die bei-den Typenschulgebäude bilden zur Erich-Weinert-Straße eine optisch unge-brochene Straßenfront. Ihr ist ein breiter, dicht mit Bäumen bestandener Grünstreifen vorgelagert, der die Anlagen der „Wohnstadt Carl Legien“ fortführt. Hinter den Schulgebäuden befinden sich Sporthallen, die eben-falls als Typengebäude errichtet wurden. Des Weiteren befindet sich dort ein Mensa-Gebäude für die Speiseversorgung der Schüler. In den frühen 1980er Jahren wurde schließlich im Norden des Grundstücks eine Sporthalle vom Typ GT gebaut. Aufgrund der spezifischen Nutzung sind sämtliche Gebäude mit verglasten Gängen verbunden. Als letztes Gebäude auf dem Standort wurde 2002 die Sporthalle für Artisten fertig-gestellt.

Weitere UmgebungDas Nebeneinander von Bauten verschiedener städtebaulicher und ar-chitektonischer Prägung setzt sich in größerem Maßstab in der wei-teren Umgebung fort und ist teilweise über Blickbeziehungen vom Wettbewerbsstandort aus erlebbar. Während im Westen und Süden grün-derzeitliche Blockstrukturen sich nach Mitte und Wedding ziehen, schließt nach Osten die Großsiedlung Michelangelostraße aus den 1970er Jahren an. Im Norden wird die Ostseestraße von 1950er-Jahre-Bauten aus der ersten Wiederaufbauphase der DDR gesäumt.

2.3 Historische Entwicklung des Standortes

Der Ortsteil Prenzlauer Berg des heutigen Bezirks Pankow hat eine ver-gleichsweise junge Geschichte. Erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde mit der Bebauung des seit dem Mittelalter zur Berliner Feldmark gehören-den Gebiets nordöstlich des Stadtzentrums begonnen. Bis dahin waren die Flächen im nördlichen Bereich von landwirtschaftlicher Nutzung ge-prägt, während im Süden zunehmend städtische Nutzungen, die aufgrund ihres extensiven Flächenbedarfs in der Stadt selbst keinen Platz mehr fan-den, ansiedelten.

So befanden sich seit Mitte des 18. Jahrhunderts unmittelbar vor den Toren der Stadt auf den steil abfallenden Ausläufern des Barnimplateaus mehrere Windmühlen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Friedhöfe (1802 bis 1827) und ein Exerzierplatz (1825) angelegt. Später wurde anstelle der abgebrannten Windmühlen ein Wasserwerk (1852 bis 56) errichtet, in dessen Gefolge sich mehrere Brauereien (ab 1864) ansiedelten.

Die drei Radialstraßen (die heutige Schönhauser Allee, Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße), die die städtebauliche Struktur des Bezirks in diesem Bereich bis heute bestimmen, gehen auf mittelalterliche Wege zu-rück. Um 1820 wurden sie durch einen sogenannten „Communicationsweg“ (die heutige Petersburger Straße), der in Ost-West-Richtung angelegt wur-de, verbunden. Die einzelnen Feldfluren wurden zusammengelegt und in bebaubare Parzellen aufgeteilt.

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Entwicklung ab der Gründerzeit Die vierzig Jahre später einsetzende Bebauung folgte weitestgehend den Vorgaben des von James Hobrecht in den Jahren 1858 bis 1862 entwi-ckelten Bebauungsplans.

Der „Communicationsweg“ wurde in einen inneren Ringstraßenzug inte-griert, der von einem äußeren Ringstraßenzug – nach dem Vorbild der Haussmannschen Planung für Paris – ergänzt werden sollte. Teile dieser äußeren Ringstraße sind heute die Bornholmer und die Wisbyer Straße.

Der Hobrechtsche Bebauungsplan wurde nach 1862 noch mehrfach modifi-ziert, insbesondere infolge der Planungen zur Ringbahn, die als Verbindung der verschiedenen radial auf Berlin treffenden Fernbahnstrecken angelegt wurde. Die Bahnstrecke, zwischen dem inneren und dem geplanten äuße-ren Ringstraßenzug gelegen, wurde 1871 eingeweiht.

Mit dem gründerzeitlichen Bauboom der 1870er Jahre begann die flächen-hafte Bebauung des Stadtgebietes mit Mietwohnungsbau in Form von Mietskasernen. Dazwischen fanden sich allerdings teilweise schon beste-hendende oder neuangelegte Anstalten, Versorgungseinrichtungen und Produktionsstätten. Im Umfeld des Wettbewerbsgebietes wurde z. B. 1872 südlich der Ringbahn, auf dem Gelände des heutigen Ernst-Thälmann-Parks, ein Gaswerk angelegt das bis zu seiner Sprengung in den frühen 1980er Jahren den Blick vom Wettbewerbsgebiet nach Süden prägte.

Die gründerzeitliche Bebauung entwickelte sich zunächst bis zur inneren Ringstraße und dehnte sich bis kurz nach 1900 – zumindest im nordwest-lichen Bereich – bis zur damaligen Stadtgrenze aus. Im nordöstlichen Bereich bildete dagegen die Barriere der Bahntrasse die vorläufige Grenze der Bebauung.

Das Gebiet nördlich der Ringbahntrasse blieb zunächst unbebaut. Erst nach 1900 wurde mit dem Bau von einigen wenigen Produktionsstätten und Versorgungseinrichtungen und wenig später mit punktueller Wohn-bebauung begonnen.

So entstanden im Block zwischen Hosemann- und Greifswalder Straße um die Jahrhundertwende u.a. das Abwasserpumpwerk in der Erich-Weinert-Straße 131. Dieser Gebäudekomplex aus Klinkerbauten mit historisieren-dem Sandsteindekor steht heute unter Denkmalschutz.

Die ersten Wohnbauten in der Nähe des Wettbewerbsgrundstücks ent-standen in unmittelbarer Nähe zu den Bahnhöfen Prenzlauer Allee und Weißensee (heute S-Bahnhof Greifswalder Straße). Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges und in der Folge die Wirtschaftkrise unterbrach die Bautätigkeit. Auf den bereits parzellierten Grundstücken entstanden zu-nächst Laubenkolonien.

Im Zuge der wiedereinsetzenden Bautätigkeit in den späten 1920er und 30er Jahren entstanden umfangreiche bauliche Anlagen im Sinne des Reformwohnungsbaus. Großzügige Wohnanlagen öffneten sich zu ausge-dehnten Freiflächen zwischen den Gebäuden, um eine optimale Belichtung und Belüftung der Wohnungen zu gewährleisten. Ab 1927 entstand die Bebauung an der nördlichen Seite der Grellstraße zwischen Prenzlauer

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Allee und Hosemannstraße. Zwischen 1927 und 1929 baute Bruno Taut in dem Block zwischen Grell-, Hosemann- und Rietzestraße die erste von zwei Siedlungen, die in diesem Gebiet von ihm realisiert wurden.

Als zweite Siedlung entstand in den Jahren 1929/30 an der damaligen Carmen-Silva-Straße (heute Erich-Weinert-Straße) zwischen Gubitz- und Sültstraße die „Wohnstadt Carl Legien“ (Abb F2). Die klare Anlage mar-kiert den Übergang von den kleinteiligen Mischsiedlungen der frühen 1920er Jahre zum rationalen Zeilenbau des modernen Städtebaus.

1931 folgte die Bebauung an der Hosemann-/Ecke Schieritzstraße und 1936 im Bereich zwischen Hosemann-, Ostsee-, Greifswalder- und Schieritzstraße. 1938/39 entstand der nördliche Teil des Gubitzhofes (Abb. F3) südlich der Erich-Weinert-Straße zwischen Gubitz- und Hosemannstraße.

Entwicklung nach 1945Der Ortsteil Prenzlauer Berg blieb von Kriegszerstörungen weitgehend verschont. Zu Beginn der 1950er Jahre entstanden am Ostseeplatz Wohnbauten im Stil sowjetischer Architektur der Stalin-Ära.

Nach der Umstellung der Bauproduktion auf industrielle Vorfertigung wur-den in kleinerem Umfang Zeilenbauten der 1960er Jahre errichtet wie z.B. die Wohnbauten nördlich der Schieritzstraße und die Anlage am Erich-Weinert-Platz an der Prenzlauer Allee. In den 1970er Jahren führ-te die Weiterentwicklung der Industrialisierung und die Forcierung des Wohnungsbauprogramms zum Bau großflächiger Wohnsiedlungen, so

Abb. 4: Luftbild aus dem Jahre 1943 mit heutigem Schulgrundstück etwa in Bildmitte

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z.B. an der Michelangelostraße östlich der Greifswalder Straße oder am Ernst-Thälmann-Park südlich der S-Bahntrasse.

Das Schulgrundstück selbst blieb bis zu seiner Bebauung, zunächst durch die 10. Oberschule „Fritz Grosse“ 1966/67, unbebaut. Es wurde bis dahin als Fläche für Kleingärten genutzt.

2.4 Das Wettbewerbsgrundstück

Grundstück/GrößeDas Schulgrundstück Erich-Weinert-Straße 103/105 hat eine Gesamtfläche von ca. 29.000 m². Es setzt sich aus mehreren Flurstücken in verschiede-nen Fluren zusammen.

Insgesamt sind gegenwärtig ca. 7.715 m² der Fläche bebaut, sie setzen sich im einzelnen wie folgt zusammen:

Haus 1 ca. 810 m²Haus 2 ca. 810 m²Haus 3 (Mensa) ca. 600 m²Haus 4 (Ballettstudios) (ggf. Abriss) ca. 1.180 m²Haus 5/6 (Ballettsäle) (Abriss) ca. 900 m²Haus 7 (Sporthalle) (Abriss) ca. 460 m²Haus 8 (Artistenhalle, außerhalb Wettbewerbsgebiet) ca. 2.410 m²Häuser 9-11 (Verbindungsgänge) (Abriss) ca. 420 m²Haus 12 (Garage) (Abriss) ca. 30 m²Haus 13 (Trafostation Bewag) (Abriss) ca. 25 m²Haus 14 (Gasstation) ca. 70 m²

Das Wettbewerbsgebiet umfasst das Schulgrundstück mit Ausnahme der Flächen der Artistensporthalle und den dazugehörigen neu errichteten Sport- und Freiflächen. Es hat eine Fläche von ca. 20.500 m².

EigentumSämtliche Flurstücke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin und sind dem Fachvermögen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zugeordnet.

TopographieIm Bereich des Schulgrundstückes steigen die Schieritz- und die Erich-Weinert-Straße in westlicher Richtung um mehr als 2 m an, wohingegen Hosemann- und Gubitzstraße nahezu eben verlaufen. Das Schulgrundstück selbst weist dadurch Höhenunterschiede von mehr als 2,50 m auf. Es lässt sich jedoch grob in mehrere Bereich gliedern. Die Höhenordinaten der Freiflächen zwischen den Gebäuden der bisherigen Ballettschule liegen im wesentlichen etwa zwischen +49,2 und +49,8 mNHN. Der Schulhofbereich der ehemaligen 16. Grundschule Prenzlauer Berg liegt im Mittel ca. 1 m tiefer. Nochmals tiefer mit Höhenordinaten um etwa +47,5 mNHN bis +47,8 mNHN liegen die Außensportflächen an Haus 8 sowie der Bereich um Haus 14. Der Grünstreifen zwischen Haus 1 und 2 und Erich-Weinert-Straße steigt in westlicher Richtung um mehr als 1 m an.Bedeutsame Höhenunterschiede werden z.T. durch Stützmauern, so z.B. um die Außen-sportflächen, getrennt oder auch durch Freitreppenanlagen, wie an der

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Hosemann/Erich-Weinert-Straße, ausgeglichen.

BaugrundDas Wettbewerbsgrundstück liegt auf der pleistozänen Grundmoränenplatte des Barnim. Der Schichtenaufbau besteht hier aus tiefgründigem Geschiebemergel/Schluff mit untergeordneten Einlagerungen von San-den. Oberflächennah sind geringmächtige Hochflächensande verbrei-tet. In den obersten Metern ist der Geschiebemergel durch tiefgründige Verwitterung entkalkt und zu Geschiebelehm umgewandelt worden. Der Geschiebemergel lagert einem bedeckten Grundwasserleiter auf.

Als Anhaltspunkt über die Schichtenfolge des Untergrundes finden sich im Anhang Baugrundgutachten aus der Entstehungszeit der jeweiligen Gebäude mit Schichtenverzeichnissen verschiedener Bohrungen im Bereich des Schulgrundstückes.

GrundwasserDer Grundwasserstand des bedeckten Grundwasserleiters steht im Bereich des Grundstücks wahrscheinlich im gespannten Zustand an. Deshalb kann der Grundwasserspiegel nicht so hoch ansteigen wie es seinem hydrostatischen Druck entspricht, da der überlagernde bin-dige Geschiebemergel dies verhindert. Erst beim Durchbohren dieser Deckschicht steigt das Grundwasser auf die dann entspannte Höhe im Bohrloch bzw. im Grundwasserbeobachtungsrohr an.

In der Umgebung des Grundstücks befindet sich ein aktuell gemessenes Grundwasserbeobachtungsrohr für den bedeckten Hauptgrundwasserleiter. Messwerte liegen seit dem Jahr 2000 vor. Der höchste ungespannte Grundwasserstand (HGW) hätte sich im Jahre 2003 bei etwa +40,0 mNHN eingestellt.Im Januar 2005 stand der ungespannte Grundwasserspiegel bei etwa +39,1 mNHN.

Diese Werte gelten für den Standort des Grundwasserbeobachtungsrohrs (Ostseestraße 83) und können somit für das Wettbewerbsgrundstück nur als Anhalt dienen.

Im Bereich des Grundstücks ist zusätzlich oberflächennahes schwe-bendes Grundwasser (Schichtenwasser) zu erwarten, welches stark von den meteorologischen Verhältnissen beeinflusst wird, wenn bindige Bodenschichten oberhalb des oberen Grundwassers anstehen.

AltlastenZurzeit ist das Schulgrundstück nicht im Bodenbelastungskataster regist-riert. Es werden auf dem Grundstück keine Kampfmittel vermutet.

FreiflächenVor den Häusern 1 und 2 erstreckt sich entlang der Erich-Weinert-Straße ein ca. 35 m breiter, dicht mit Bäumen bestandener Grünstreifen (Abb. F5). Vor Haus 1 ist er mit einer Zaunanlage eingefasst, wohingegen er vor Haus 2 bis zum Eingang von Haus 1 öffentlich zugänglich ist. Er hat hier einen parkartigen Charakter. Östlich von Haus 2, an der Hosemannstraße, geht er in einen platzartigen Bereich über, der von der Straße über eine kleine Treppenanlage erreichbar ist. Zum Schulhof ist er durch eine gestal-tete Mauer begrenzt (Abb. F5).

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Zwischen dem Haus 1 und den Häusern 3 und 5/6 befindet sich der Schulhof der Ballettschule. Der recht kleine und introvertierte östli-che Bereich ist u.a. mit Mauern und befestigten Wegen gestaltet, die Aufenthaltsbereiche bilden und Sitzmöglichkeiten bieten (Abb. F13). Der Schulhof der ehemaligen 16. Grundschule Prenzlauer Berg ist von der Ballettschule aus durch einen kleinen Durchgang zu erreichen. Er ist um einiges großzügiger (Abb. F11). Entlang des Hauses 2 bis zur Hosemannstraße und hinüber zur Sporthalle verläuft ein etwa 6 m breiter mit großformatigen Betonplatten befestigter Streifen. Die Gestaltung der unbefestigten Flächen erfolgte zum großen Teil in Eigenarbeit durch die damalige Schule.

Südlich der Sporthalle für Artisten ist für ihren Zugang von der Hosemannstraße aus ein befestigter Erschließungsbereich angelegt wor-den (Abb. F14).

Nördlich der Häuser 5/6 und 7, getrennt durch einen mit hohen Pappeln bestandenen Grünstreifen, befinden sich die Sportfreiflächen, die im Wesentlichen aus Tartanbelag und einer kleineren Rasenfläche bestehen (Abb. F16, F17).

Zwischen Haus 3 und 4 befindet sich eine von der Gubitzstraße erschlos-sene, mit Betonplatten versiegelte Fläche, die für die Anlieferung der Mensa dient und als Wirtschaftshof genutzt wird (Abb. F15).

Eine ungenutzte und unregelmäßig gepflegte, zum Teil befestigte Fläche befindet sich nördlich des Hauses 4.

Das gesamte Schulgrundstück ist bis auf den Bereich vor Haus 2 ein-gezäunt. Aufgrund des Höhenversprungs ist die Zaunanlage an den Sportflächen zur Schieritzstraße hin aber relativ niedrig, so dass von hier aus das Schulgelände häufig, insbesondere nach den Unterrichtszeiten und am Wochenende, von Unbefugten betreten wird.

BaumbestandDas Schulgrundstück weist einen umfangreichen Baumbestand unter-schiedlichen Alters und unterschiedlicher Art auf. Insbesondere der Grünstreifen an der Erich-Weinert-Straße ist dicht mit Bäumen bestanden. Ebenso finden sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze im öffentlichen Straßenbereich Bäume in der Gubitzstraße, der Schieritzstraße und im nördlichen Bereich der Hosemannstraße.

Das Amt für Umwelt und Natur des Bezirksamtes Pankow hat eine Be-wertung hinsichtlich des geschützten und erhaltungswürdigen Baum-bestandes auf dem Schulgrundstück durchgeführt, die sich im Anhang (4.3.3 Weitere Planungsunterlagen) findet.

2.5 Vorhandene Bebauung

Das Schulgrundstück ist gegenwärtig mit unterschiedlichen Solitär-gebäuden bebaut, die z.T. mit geschlossenen eingeschossigen Gängen miteinander verbunden sind. Als erste Gebäude auf dem Schulgrundstück wurden 1966/67 als 10. Oberschule „Fritz Grosse“ das Haus 2 und die da-

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zugehörige Tunhalle Haus 7 errichtet. Nach 1990 war in diesen Gebäuden die 16. Grundschule Prenzlauer Berg untergebracht. Die Häuser 1, 3, 5/6 sowie die Verbindungsgänge Haus 9 und 10 wurden in der Zeit nach 1968 für die Staatliche Ballettschule errichtet. 1982 wurde sie durch das Haus 4 und den Verbindungsgang Haus 11 ergänzt. 2002 erhielt die Schule für Artistik mit dem Haus 8 eine eigene Sporthalle.

Haus 1 und 2Bei den Häusern 1 und 2 an der Erich-Weinert-Straße handelt es sich um nahezu identische DDR-Typenschulgebäude der Reihe SK Berlin in Stahlbetonskelett-Konstruktion, an diesem Standort auf Plattengründung errichtet. Die langgestreckten Baukörper mit geschlossenen Giebelflächen sind charakterisiert durch lange horizontale Fensterbänder, zur Glie-derung dienen die Vertikalerschließungen, die sich durch einen Ver-satz in der Fassade abzeichnen bzw. als eigenständiger Kern aus der Gebäudekubatur herausgeformt sind.

Das Haus 1 beherbergt gegenwärtig die allgemeinen Unterrichtsräume, die Verwaltung, einen Teil des Internats sowie im Untergeschoss zwei klei-nere Ballettsäle und die Näherei mit Fundus.

Haus 2 steht zurzeit, bis auf einzelne temporär genutzte Räume, leer. Es wurde 1993 unter ökologischen Aspekten saniert, u.a. wurden thermische Solarkollektoren und eine Regenwassersammel- und Nutzanlage instal-liert. 1991 wurden die Fensteranlagen erneuert.

Beide Gebäude sind viergeschossig und unterkellert, die Erdgeschosse zur Geländeoberfläche ca. 1 m angehoben. Hierdurch wird die Belichtung des jeweiligen Untergeschosses erleichtert, das jeweils in den Mittelbereichen zur Vorder- und Rückseite Abgrabungen erhalten hat. Zueinander ver-springen die Gebäude in der Höhe um etwa 70 cm.Die Grundrisse sind einhüftig organisiert, nahezu alle Aufenthaltsräume sind nach Süden orientiert, die seitlich belichteten durchgehenden Flure sind nach Norden orientiert. Jedes Gebäude wird vertikal durch zwei Treppenhäuser erschlossen, die in den äußeren Vierteln der Gebäude an-geordnet sind. Dem jeweils östlichen Treppenhaus sind die Sanitärkerne zugeordnet. Im östlichen Bereich findet jeweils die Haupterschließung von der Erich-Weinert-Straße statt, Ausgänge zu den rückwärtigen Schulhofflächen sind jeweils im Bereich der Treppenhäuser vorhanden.

Haus 3In Haus 3 befindet sich die Mensa (Abb. F15). Es ist ein eingeschossiger, unterkellerter Kubus mit annähernd quadratischem Grundriss. Der Bautyp hatte die Bezeichnung „Sozialtrakt des Feierabendheimes 198 Plätze“, ebenfalls ein Stahlbetonskelettbau. Durch die weit aus dem Erdreich ra-gende Unterkellerung entsteht eine hohe Sockelzone. Im Erdgeschoss, dessen Ordinate ca. 1,15 m über der von Haus 1 liegt, befinden sich der Speisesaal, die Küche sowie Sanitärräume. Im Kellergeschoss liegen diverse Technikräume, Lagerräume für die Küche sowie Lagerflächen für den Fundus. Über eine Rampe auf der östlichen Seite erfolgt die Hauptbelieferung, der Hauptzugang erfolgt im EG auf der östlichen Seite, auf der nördlichen Seite befindet sich eine weitere Anlieferungsmöglichkeit (Abb. F15). 2003/2004 wurde das Gebäude grundsaniert, komplett moder-nisiert und z.T. mit kräftigen Farbakzenten gestaltet.

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Haus 41982/83 wurde die Staatliche Ballettschule um eine große Sporthalle mit Verbindungsgang (Haus 11) erweitert. Auch sie ist ein DDR-Serienbau in Stahlbetonskelett-Konstruktion, hier vom Typ GT 60. Der Hallenteil und der zweigeschossige Versorgungsteil auf der Ostseite bilden zusam-men einen einfachen kubischen Baukörper, der zur Gubitzstraße groß-flächig verglast ist. Charakteristisch ist das gefaltete Betondach. Für die Bedürfnisse der Ballettschule wurden lediglich geringfügige Änderungen des Standardtyps vorgenommen, u.a. wurde die Halle in zwei Ballettsäle geteilt (Abb. F18, F19). Im Versorgungsteil des Gebäudes sind zurzeit ne-ben Technikräumen und Umkleidebereichen Räume für Physiotherapie, Videoraum und Medienzentrale untergebracht. Die Erschließung erfolgt über den Verbindungsgang an der Ostseite.

Häuser 5/6 und 7Die Gebäude nördlich der Häuser 1 und 2 sind insgesamt drei Turnhallen vom Typ II in Stahlbetonskelett-Konstruktion. Die Hallenteile sind nach Norden ausgerichtet und raumhoch mit Glasbausteinen verglast, die zwei-geschossigen Versorgungsbereiche befinden sich südlich des Hallenteils und sind mit ihm unter einem gemeinsamen flach geneigten Satteldach zusammengefasst.

Die Häuser 5/6, 1967/68 errichtet, sind an den Giebelseiten aneinanderge-baut und liegen mit ihren Ordinaten ca. 1,05 m unterhalb des Erdgeschos-ses von Haus 1. Die Hallenteile sind in einzelne Ballettsäle unterteilt.

Das Haus 7 wurde als Turnhalle für die 10. Oberschule „Fritz Grosse“ 1966/67 errichtet, ist von den Häusern 5/6 etwas abgesetzt und liegt noch-mals ca. 0,75 m tiefer.

Alle Hallen werden zurzeit separat jeweils auf der Südseite erschlossen. Hier sind auch nachträglich außenliegende Fluchttreppen errichtet wor-den. Die Häuser 5/6 sind über Verbindungsgänge, das Haus 7 ist zurzeit nur über den Außenbereich zu erreichen.

Haus 8Die im nordöstlichen Bereich des Schulgrundstückes gelegene Sporthalle für Artisten nach einem Entwurf des Büros Langhof (Abb. F16) wurde nach einem 1995 ausgelobten Wettbewerb mit dem Schwerpunkt kostengünsti-ges Bauen im Jahre 2002 fertiggestellt. Sie ist in Holzbauweise konstruiert, der Hallenteil ist mit einem Membrandach überspannt.Der eingeschossige Funktionstrakt entlang der Schieritzstraße ist von dem zylindersegmentför-migen Hallenbaukörper abgesetzt. Neben den Versorgungsräumen ist im Funktionstrakt u.a. ein Ballettsaal untergebracht.

Die Erschließung vom Schulgelände aus erfolgt über einen Eingangsbereich im Funktionstrakt. Hier ist auch ein Zugang von der Schieritzstraße vorge-sehen. Zusätzlich befinden sich auf der Südseite der Halle drei Eingänge, von wo aus Zuschauer auf die Tribune der Halle gelangen können. Das Haus 8 ist nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe.

Häuser 9 bis 11Die Häuser 9 bis 11 sind in konventioneller Bauart errichtete, seitlich ver-glaste Verbindungsgänge. Nicht zuletzt aufgrund ihrer desolaten Substanz

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werden diese Gebäude nicht erhalten.

Haus 12Das Haus 12 ist ein einfaches Garagengebäude, in dem zurzeit die Garten- und Schneeräumgeräte untergebracht sind (Abb. F15). Das Gebäude ist abzureißen und entsprechend der Funktion in die Neubaubebauung zu integrieren.

Haus 13In Haus 13 befindet sich eine Transformatorenanlage der Bewag. Das Gebäude ist abzureißen und in die Neubaubebauung zu integrieren.

Haus 14In Haus 14 ist eine Gasdruckregelanlage der GASAG untergebracht. Dieses Gebäude bleibt unverändert und ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Die Bebauung muss einen lichten Abstand von 5 m einhalten.

Haustechnik-HeizungDie Wärmerzeugung erfolgt in Haus 1 erdgasversorgt mit zwei Nieder-temperaturkesseln neuerer Bauart. Sie versorgen das Haus 1 die Häuser 5 und 6 sowie 4 über Heizleitungskanäle. Die Kesselanlagen sind für den gegenwärtigen Bedarf ausreichend dimensioniert.

Haus 2 wird erdgasversorgt mit einem Niedertemperaturkessel neuerer Bauart (120 kW) sowie einem Brennwertkessel (350 kW) beheizt. Haus 7 wird von hier aus über einen Heizleitungskanal mitversorgt. Im Rahmen der Sanierung der ehemaligen 16. Grundschule wurde außerdem eine Einzelraum-Temperatur-Regelung (ETR) installiert, die sich im Betrieb be-währt hat.

Haustechnik-SanitärIn Haus 1 wurden die Sanitärbereiche etwa 1995/96 modernisiert. Die Objekte, KW/WW Unterverteilungen und die Abwasserleitungen wurden erneuert.

Ebenfalls in diesem Zeitraum wurden die Sanitärbereiche des Hauses 2 wie in Haus 1 modernisiert. Zusätzlich wurden die Steigeleitungen er-neuert und Wasserspararmaturen eingebaut. Die Toiletten werden teil-weise über Betriebswasser versorgt (Niederschlagswasser). Die Warm-wasserbereitung wird durch eine zurzeit überdimensionierte thermische Solaranlage unterstützt. Die Sanierung der Sanitärbereiche der übrigen Bestandsgebäude wurde ebenfalls in jüngerer Zeit vorgenommen.

Eine detaillierte Darstellung der Haustechnik und des Zustandes auch der übrigen Gebäude findet sich im Vorgutachten des Büros Autzen & Reimers (s. 4.3.3 Weitere Planungsunterlagen).

2.6 Schulbautyp SK Berlin

Die auf dem Wettbewerbsgrundstück vorhanden Häuser 1 und 2 ent-sprechen der Bauserie SK Berlin. Dieser Typ wurde in den späten 1960er Jahren aus der Typenserie 66 entwickelt, dem Mustertyp für den DDR-Schulbau.

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Typenserie 66Entsprechend dem steigenden Bedarf an Schulbaukapazitäten im Zuge der Einführung des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ wur-de im DDR-Schulbauprogramm 1966/1970 der Bau von ca. 14.000 Unterrichtsräumen vorgesehen.

Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sollte ein Schultypus entwickelt wer-den, der kostengünstig unter Zuhilfenahme der industriellen Vorfertigung landesweit erstellt werden könnte. 1965 wurde von den Ministerien für Volksbildung und Bauwesen die Ausarbeitung der Typenserie 66 be-schlossen. Sie hatte den Anspruch, durch Multifunktionalität der Räume und Modularität jeglichen schulischen Anforderungen zu genügen, unab-hängig von Größe (ein- bis vierzügig), Ort und Art der Schule. Sie sollte so-mit die Idee der sozialistischen Einheitsschule funktional und nicht zuletzt räumlich-architektonisch umsetzen.

Für die Konstruktion wurde die „Montagebauweise Wandbau 2 Mp“ vor-gesehen – in Betonwerken vorgefertigte Wandbauteile wurden auf der Baustelle zum Gebäude zusammengefügt, „2 Mp“ steht für das maximale Gewicht von 2 Megapond (entspricht 2 t) der Elemente, das als wirtschaft-lichste Größe in Bezug auf Transport und Verarbeitung auf der Baustelle angesehen wurde.

Durch regionale Unterschiede in Produktion und Verarbeitung zeichneten sich Probleme mit der strikt einheitlichen Einführung der Typenserie 66 ab. So wurden in der Folge nur das funktionale Grundkonzept, das Raum-programm und die ökonomischen Kennziffern zur Bedingung gemacht, auf dessen Grundlage sich regionale Varianten entwickelten.

Schulbautyp SK BerlinAls eine der regionalen Weiterentwicklungen der Typenserie 66 wurde in Berlin ab den späten 1960er Jahren der Typ SK Berlin als Standardbautyp für Polytechnische Oberschulen in großer Anzahl realisiert. Seine Grund-konstruktion basiert nicht, wie die ursprüngliche Typenserie 66, auf der Wandmontagebauweise. Vielmehr wurde hier eine Stahlbetonskelettbau-weise (SK) mit Fertigteilen angewandt, die jedoch mit Wandtafeln aus dem

Abb. 5: Modellfoto der Typenserie 66

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üblichen Sortiment kombiniert wurde, um die Aussteifung zu gewährleis-ten.

Möglich wurde die Kombination beider Bausysteme, da die Bau-teilsortimente auf dem gleichen Flächenraster beruhten. Grundsätzlich ba-sierten sie auf einem horizontalen Grundraster von 1,20 m, als Geschoss-höhen kamen für „Gebäude mit wohnähnlichem Charakter“ 2,80 m, für Gesellschaftsbauten 3,30 m bis 4,80 m und für Flachbauten (Sporthallen, Schwimmhallen etc.) 7,20 m zum Einsatz.

Durch die Skelettkonstruktion erlaubt der Typ SK Berlin eine höhere Flexibilität als die starren Systeme mit Massivwänden. In der Regel vier-geschossig plus Kellergeschoss erstellt, weist er eine Geschosshöhe von 3,30 m auf. Das Querachsenraster beträgt innerhalb des Gebäudes 3,60 m bzw. 4,80 m, in der Längsachse sind drei Stützenreihen angeordnet. Die Hauptträger verlaufen in Längsachse, auf den äußeren Stützenreihen (30 x 50 cm) liegen Einzelriegel (50 x 30 cm) auf, auf der mittleren Stützenreihe (30 x 80 cm) zwei Riegel (20 x 50 cm) auf, was in diesem Bereich die vertikale Leitungsführung ermöglicht. Die Deckenplatten mit 24 cm Dicke und einem Fußbodenaufbau von 75 mm liegen auf den Hauptträgern auf.

Die Außenwände bestehen aus vorgehängten Fassadenelementen mit ei-ner außenliegenden Leichtbeton-Tragschicht und einer innenseitigen und HWL-Platten- und Kamilitdämmung (Kamilit ist als krebserregender Stoff der Kategorie 2 eingestuft).

2.7 Technische Infrastruktur

ElektrizitätParallel zu den Bewag-Stromleitungen in der Erich-Weinert-Straße verlau-fen vor den Südwestseiten der Häuser 1 und 2 Leitungen entlang des dor-tigen Fußweges. Von hier aus erfolgt die Versorgung der beiden Gebäude. Das Haus 3 wird von der Gubitzstraße aus versorgt. Westlich, zwischen Haus 1 und der Gubitzstraße liegt ein Transformatorenhaus der Bewag.

ErdgasLeitungen für die Gasversorgung verlaufen in den Straßen rund um das Schulgrundstück. Das Haus 3 wird an seiner Nordwestseite von der Gubitzstraße aus versorgt. Entlang der Nordostseiten der Häuser 1 und 2 ist, ausgehend von der Hosemannstraße, eine Niederdruckgasleitung zur Versorgung der beiden Gebäude geführt. Im Falle einer Überbauung im

Abb. 6: Ansicht des Schulbautyps SK Berlin

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Bereich dieser Gasleitung muss sie neu geführt werden, da das errichten von Gebäuden oder jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zur Leitung beeinträchtigt, unzulässig ist.

Im Bereich Gubitz-/Erich-Weinert-Straße befindet sich eine Schiebergruppe mit den zuführenden Hochdruck-Gasleitungen. An der Hosemannstraße befindet sich auf dem Schulgrundstück ein Gebäude der GASAG (Haus 14), das eine Gas-Druckregelanlage beherbergt.

Zwischen Außenkante der Hochdruckleitungen bzw. der Schiebergruppe ist ein lichter Abstand von 4 m und zur Gas-Druckregelanlage von 5 m ein-zuhalten. Bei Baumpflanzungen beträgt der Mindestabstand zu Anlagen der GASAG 2,5 m.

FernwärmeIm Bereich Gubitz-/Erich-Weinert-Straße sowie Schieritz-/Hosemann-straße (von hier wird die Sporthalle für Artisten versorgt) liegen Fernwärme-leitungen an. Ihre Kapazität ist ausreichend, um einen Leistungsbedarf von 10 bis 15 MW abzudecken.

TrinkwasserversorgungLeitungen für die Trinkwasserversorgung verlaufen in den Straßen rund um das Schulgrundstück. Gegenwärtig wird das Haus 1 mit einer Leitung an seiner Nordseite und das Haus 3 an seiner Westseite je von der Gubitzstraße erschlossen, das Haus 2 wird über eine Leitung an seiner Nordseite von der Hosemannstraße erschlossen.

AbwasserIn Verlängerung der Naugarder Straße verläuft diagonal über das gesam-te Schulgrundstück ein Mischwasserkanal mit einem kleineren Abzweig im nördlichen Grundstücksbereich, der an der Grundstücksgrenze ent-lang der Schieritzstraße zur Gubitzstraße verläuft (s. 4.3.2 Digitale Anlagen/Informationspläne). Der Verlauf des Kanals resultiert aus der ehemals geplanten Fortsetzung der Naugarder Straße, die jedoch durch die Bebauung der 1960er Jahre verworfen wurde. Bei diesen Abwasser-kanälen handelt es sich um gemauerte Ei-Kanäle mit 1,60 m und 1,10 m Innendurchmesser, die noch aus der Vorkriegszeit stammen und sich in gutem baulichen Zustand befinden. Die Sohlen liegen ca. 5,40 m bis 6,50 m unter der Geländeoberfläche. Bebauung muss nördlich des größe-ren Ei-Kanals einen Abstand von 7,60 m, südlich davon 2,50 m einhalten, nördlich des kleineren Ei-Kanals muss ein Abstand von 6,70 m und süd-lich von 2,10 m eingehalten werden. Eine Überbauung oder Verlegung ist aus Kostengründen auszuschließen, auch darf dieser Bereich nicht mit Bäumen überpflanzt werden.

Ein großformatiger Mischwasserkanal ist in der Erich-Weinert-Straße, in der Gubitzstraße und Hosemannstraße sind Mischwasserkanäle mit DN 250 bzw. DN 550 vorhanden.

TelekommunikationHauptleitungen der Deutschen Telekom liegen in der Erich-Weinert-Straße. Von hier aus wird das Haus 2 versorgt. Das Haus 3 wird von einer separaten Leitung von der Gubitzstraße aus versorgt.

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2.8 Erschließung und Verkehr

Übergeordnete Erschließung Das Wettbewerbsgrundstück liegt zwischen den vom Alexanderplatz ausgehenden Radialen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße. Über sie gelangt man zum östlichen Stadtzentrum bzw. in entgegengesetz-ter Richtung über die Greifswalder Straße in den Ortsteil Weißensee, in Verlängerung der Prenzlauer Allee führt die Autobahn A114 auf die Autobahn A10 (Berliner Ring). Die nördlich liegende Ostseestraße ist in diesem Bereich die Hauptverbindung in Ost-West-Richtung. Für das Wettbewerbsgebiet ist außerdem die Grellstraße mit ihren Verlängerungen Wichert- und Storkower Straße als zusätzliche Ost-West-Verbindung von Bedeutung.

Erschließung des SchulgrundstückesDas Grundstück der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik umfasst einen ganzen Block und ist allseitig von Straßen umgeben. Die Hosemannstraße und die Erich-Weinert-Straße dienen der Erschließung des Wohnquartiers, entsprechend weniger Verkehrsaufkommen weisen die Gubitz- und insbesondere die Schieritzstraße auf und haben den Charakter ruhigerer Wohnstraßen.

Abb. 4: Gegenwärtige Erschließung M 1:2.0000.1 Zufahrt Wirtschaftshof - Belieferung 3.2 Belieferung Mensa (Rampe zu KG)0.2 Zufahrt/Tor zu Schulhof ehem. Grunds. 3.2 weitere Belieferung Mensa (EG)0.3 Tor für Zugang Zuschauer Artistenhalle 4.1 Eingang Haus 4 von Verbindungsgang0.4 Tor für Zugang zu Sportflächen 5.1 Eingang Haus 5 von Verbindungsgang1.1 Haupeingang Staatliche Ballettschule 6.1 Eingang Haus 6 von Verbindungsgang1.2 Eingang von Schulhof 7.1 Eingang Haus 71.3 Eingang von Verbindungsgang 8.1 Haupteingang Sporthalle f. Artisten1.4 Notausgang aus Haus 1 8.2 Eingang von Schulgelände2.1 Haupeingang ehem. 16. Grundschule 8.3 Zuschauereingang Sporthalle f. Artisten2.2 Eingang von Schulhof2.3 weiterer Eingang von Schulhof2.4 Notausgang aus Haus 23.1 Haupteingagng Mensa

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Der Hauptzugang erfolgt zurzeit über die Häuser 1 und 2 von der Erich-Weinert-Straße. An der Hosemannstraße kann der Schulhof der ehema-ligen 16. Grundschule durch ein Tor erreicht werden. Etwas weiter nörd-lich ist an der Hosemannstraße ein weiteres Tor vorhanden, über das die Erschließung der Besuchereingänge der Artistenhalle vorgesehen ist. Dieser Zugang wird jedoch selten genutzt.

An der Schieritzstraße liegt ein Eingang zur Artistenhalle, auch ist hier ein Tor für den Zugang zu den Sportflächen vorhanden. Die Belieferung der Mensa, die Abfallentsorgung etc. erfolgt über den Wirtschaftshof an der Gubitzstraße.

ÖPNVIn fußläufiger Entfernung befindet sich in der Hosemannstraße die Bushaltestelle Schieritzstraße der Linie 156, die nach 2 Stationen den S-Bahnhof Prenzlauer Allee erreicht. Ebenfalls in noch fußläufiger Entfernung liegt der S-Bahnhof Greifswalder Straße. Beide S-Bahnhöfe liegen am S-Bahn-Ring, auf dem mehrere Linien verkehren, ebenso gibt es an beiden Bahnhöfen Tram-Stationen. In der Ostseestraße verkehren weitere Buslinien.

2.9 Planungsrecht

FlächennutzungsplanDer FNP 94 (Neubekanntmachung vom Januar 2004) stellt das Gebiet, in dem sich das Wettbewerbsgrundstück befindet, als Wohnbaufläche W2 mit einer GFZ bis 1,5 dar. Das Schulgrundstück ist mit dem Symbol „Schule“ gekennzeichnet.

BaurechtDie Genehmigung des Bauvorhabens erfolgt im Zustimmungsverfahren (§ 76, BauOBln i. d. F. v. 29.09.2005, Inkrafttreten am 01.02.2006).

PlanungsrechtDie Zulässigkeit von Vorhaben wird nach § 34 BauGB entschieden. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan.

Für das Gebiet, in dem sich das Schulgrundstück befindet, hat der Bezirk Pankow 2004 eine Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB beschlossen (s. Pkt 4.3.5 Vorschriften). Gestaltungsziele sind für die Bebauungsphasen von 1920 bis 1945 und von 1950 bis 1970 formu-liert. Für beide Bebauungsphasen werden Kriterien der Erhaltung hin-sichtlich der Baustruktur und Bauweise u.a. orthogonales Straßenraster, hinsichtlich der Freiraumstruktur, d.h. Freiraumgliederung als unter-stützendes Element der Baustruktur und die besondere Gestaltung der Straßenräume, wie auch gebäudebezogen hinsichtlich der Erhaltung von Dachform, Fassadengliederung, Fassadenöffnungen, Gliederung der Fenster und Materialbild angewandt (insbesondere in der Erich-Weinert-Straße und Ostseestraße).

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

3.1 Planungsumfang

Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die städtebauliche und funktionale Neuordnung des Gebäudekomplexes der Staatlichen Ballettschule. Die gesamte Raumprogrammfläche der Baumaßnahmen umfasst 8.250,85 m² Programmfläche, wobei sich die Flächen entwurfsabhängig auf Umbau und Neubau verteilen. Die Vielzahl der momentan auf dem Wettbewerbsgrundstück befindlichen Gebäude erfüllen die Anforderungen der Staatlichen Ballettschule nur sehr eingeschränkt. Der Gebäudekomplex der Ballettschule besteht zurzeit aus einzelnen, teilweise weit auseinanderliegenden Gebäuden, die durch ver-glaste Flure untereinander verbunden sind. Einige der Gebäude sind in einem schlechten Erhaltungszustand, insbesondere die Verbindungsflure sind in der Ausführung mangelhaft. Sie sollen deshalb in jedem Fall abge-rissen werden.

Ziel ist es, im Rahmen der Umgestaltung der Bestandsbauten und de-ren Ergänzung bzw. Ersatz durch Neubauten den Gebäudekomplex der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik gestalterisch und funktional zu optimieren.

Es geht einerseits um den Umbau und die Sanierung der zwei in der Erich-Weinert-Straße befindlichen Schulgebäude aus den Jahren 1966/1968 zu einem Gebäude für Allgemeinen Unterricht bzw. die Verwaltung und einem Internatsgebäude für 70 Schüler/innen. Diese beiden Schulgebäude sind in jedem Fall zu erhalten.

Andererseits soll durch die Neugestaltung eines gemeinsamen Eingangs-bereiches und der vollständigen Umgestaltung des Ballettsaalbereiches die innere Organisationsstruktur der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik optimiert werden.

Die Häuser 5, 6 und 7 wurden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsunter-suchung und Nutzwertanalyse zum Bedarfsprogramm als nicht sanierungs-würdig eingeschätzt und sind somit für den Abriss vorgesehen. Dabei wur-den vor allem die baulichen und funktionalen Aspekte berücksichtigt, da die notwendigen Raumabmessungen der Ballettsäle nicht realisierbar sind.

Das Haus 4 wurde in diesem Zusammenhang hinsichtlich der Bausubstanz als erhaltenswürdig angesehen. Laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kön-nen die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit einem wirtschaftlich ver-tretbaren Aufwand durchgeführt werden. Im Haus 4 befindet sich zurzeit u.a. der Ballettsaal BS 1.1.

Gegenwärtig ist die funktionale Anbindung des Hauses 4 an die anderen Funktionsbereiche, insbesondere den Schul- und Internatsbereich organi-satorisch mangelhaft. Das Haus 4 liegt räumlich sehr weit entfernt von den beiden Schulgebäuden.

Eine übersichtliche und besuchergerechte Zugänglichkeit ist zurzeit nicht gegeben. Um die momentane Überschneidung von Erschließungszonen

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für Besucher und Künstler zu vermeiden und die räumliche Enge im Ein-gangsbereich aufzuweiten, ist eine Umgestaltung des Funktionsbereiches erforderlich.

Der jetzige Ausstattungsstandard insbesondere der Ballettsäle im Haus 4 ist unzureichend und entspricht nicht den heutigen Funktionsanforderungen. Die im Ballettsaal BS 1.1 erforderliche Tribüne ist nicht vorhanden. Auch werden die im Raum-und Funktionsprogramm geforderten Pflichtmaße nicht erfüllt.

Der Ballettsaal BS 1.1 ist entsprechend den Nutzungsanforderungen als „Probebühne“ für die praxisnahe Ausbildung vorgesehen. Mit der gefor-derten hohen technischen Ausstattung und der Tribünenanlage ist er das Herzstück der Ballettschule.

Ziel der Planung muss es sein, eine der Bedeutung des Ballettsaales BS 1.1 angemessene funktionale Einbindung in die Gesamtanlage zu er-reichen. Dabei sind die Anforderungen hinsichtlich optimaler Wegeführung zu den anderen Ballettsälen, zu den Umkleidebereichen, zur Mensa sowie zum Schulbereich zu berücksichtigen. Im Rahmen des Wettbewerbs ist es den Teilnehmern freigestellt, ob sie – unter Einhaltung der vorgegebenen Gesamtbaukosten von 18.500.000,- € – diese hohen Anforderungen unter Erhalt des Hauses 4 umsetzen oder sich für einen Abriss des Hauses 4 und die Einbindung dieser Funktionsbereiche in einen Neubau entschei-den. Eine Auslagerung der Schule, mit Ausnahme des Internatsbereiches – die Kosten für die Auslagerung des Internats sind Bestandteil der Gesamt-baukosten – ist nicht möglich. Die Baumaßnahmen sind bei laufendem Betrieb durchzuführen. Es ist deshalb Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, eine zeitlich und logistisch optimierte Bauablaufplanung zu erstellen. Darin sind entsprechende Bauabschnitte zu definieren, die eine ständige Funktionsfähigkeit der Schule gewährleisten, das gilt insbesondere für die Nutzung der Ballettsäle. Des Weiteren sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Beeinträchtigung des Unterrichtes durch Baulärm und Bauschmutz so gering wie möglich halten.

Die auf dem Standort befindliche, im Jahr 2002 fertiggestellte neue Trainingshalle für Artisten von Christoph Langhof, die 2003/2004 sanier-te Mensa und die vorhandenen Sportfreiflächen sind nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe (Anmerkung: Die Außentanzflächen können ggf. auf dem Sportplatz nachgewiesen werden, s. a. 3.6 Freiflächen/Außenanlagen). Im Keller des Mensagebäudes sind zurzeit Teile des Fundus auf ca. 120 m² untergebracht. Es sollen jedoch bei einer Neugestaltung sämtliche Flächen für die Aufbewahrung des Fundus in ei-nem Bereich zusammengeführt werden (ca. 200 m²). Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Wettbewerbsgrund-stückes sind auch die Freiflächen zu gestalten. Hier wird es zu ei-nem großen Teil um die Wiederherrichtung des Geländes nach den Baumaßnahmen gehen. Zudem sind ca. 1.750 m² Pausenfläche vorzuse-hen. Damit die Ballettschüler/innen das Tanzen unter freiem Himmel pro-ben können, ist auf dem Grundstück eine ebene Fläche vorzusehen, die mit einem mobilen Tanzboden belegt werden kann. Dafür werden demon-

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tierbare bzw. wetterfeste Tanzstangen im Außenbereich benötigt. Diese Fläche kann u. U. auch auf dem bestehenden Sportplatz nachgewiesen werden. Es ist zudem die Anlage einer kleinen Freilichtbühne vorgesehen (s. a. 3.6 Freiflächen/Außenanlagen).

3.2 Städtebaulich-architektonische Zielsetzung

Ziel des Wettbewerbsentwurfes ist es, den gestalterischen Anforderungen der international anerkannten Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik durch eine angemessene Architektursprache Ausdruck zu ver-leihen.

Es soll zudem darum gehen, die Bebauung auf dem Wettbewerbsgrund-stück städtebaulich neu zu ordnen und durch eine Neubebauung bzw. Umgestaltung von bestehenden Bauten einen repräsentativen Gebäude-komplex mit entsprechender Außenwirkung zu schaffen.

Der gesamte Schulkomplex soll einen zentralen Eingang erhalten, der zu-gleich nach außen eine erkennbare und eindeutige Zugänglichkeit vermit-telt. Eine Bebauung des Grünstreifens entlang der Erich-Weinert-Straße ist entgegen den Zielen der Erhaltungsverordnung ggf. möglich, jedoch städ-tebaulich zu begründen.

3.3 Funktionale Anforderungen

3.3.1 Schulleitung und Verwaltung

Die Schulleitung, die Verwaltung und das Planungsbüro/künstlerisches Betriebsbüro sollten möglichst im zentralen Eingangsbereich der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik angeordnet werden, um den Publikumsverkehr auf kurzem Wege vom Haupteingang aus ab-wickeln zu können.

Besucher melden sich beim Pförtner an und sollen dann auf kurzem Wege zu den entsprechenden Büros finden. Für den Fall der Abwesenheit des Pförtners muss für den Einlass ein (architektonisches) Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das die Besucher kontrolliert in die Schule leitet. Des Weiteren soll sich in der Lobby/Infoecke der Schule ein Monitor an der Decke befinden, auf dem Schüler und Besucher jederzeit die aktuellen Wochenpläne sehen können. Der Eingangsbereich der Schule muss in seiner Ausgestaltung den repräsentativen Ansprüchen der Schule genü-gen, da er auch als Warte- und Aufenthaltsbereich für Gäste und Eltern dient.

Um eine effektive Arbeit der Verwaltung zu ermöglichen und kurze Kommunikationswege zu schaffen, ist die räumliche Nähe von Schulleitung und Verwaltung unabdingbar.

Die Diensträume des/r Schulleiters/in, des/r stellv. Schulleiters/in, der Abteilungsleitung Allgemeinbildung und der künstlerischen Leitungen sind

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durch das Sekretariat bzw. das Planungsbüro/künstlerisches Betriebsbüro zu koppeln. Die Büros der künstlerischen Leitung Bühnentanz und der Stellvertretung müssen nebeneinander liegen und durch eine Tür verbun-den sein.

Alle Verwaltungsräume sind je Arbeitsplatz mit einer Datendoppeldose auszustatten und in einem Verwaltungsdatennetz zusammenzufassen.

3.3.2 Bibliothek und Mensa

Bibliothek Die Fachbibliothek dient der Lagerung von z.T. sehr wertvollen Büchern (einzige Fachbibliothek für Tanz in Berlin). In der Bibliothek sind mindes-tens 6 PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss vorzusehen.

Mensa Der Eingangsbereich der Mensa ist zurzeit Bestandteil der Verbin-dungsgänge, die im Zuge der Baumaßnahmen abgerissen wer-den sollen. Bei der Neuplanung ist zu berücksichtigen, dass auch ein Öffentlichkeitsbetrieb möglich wird, ohne den Schulbetrieb zu stören und die Sicherheit der Schule zu gefährden.

Die Versorgung der Internatsbewohner zu den Hauptmahlzeiten Frühstück, Mittag und Abendessen erfolgt auch am Wochenende in der Mensa. Die Schüler (auch die der Internatsbewohner) müssen die Mensa trocke-nen Fußes erreichen können.

3.3.3 Tanzausbildung

- Tanzsäle- Garderoben / Sanitärräume- Physiotherapie- Ton- und Videostudio, Beleuchtung- Bildarchiv/Lager Tontechnik- Fundus- Lagerräume, Lastenaufzug

TanzsäleEs sind insgesamt 10 Tanzsäle unterschiedlicher Größe notwendig (siehe Raumbedarfsermittlung TA 7, ein elfter Ballettsaal befindet sich bereits im Artistikbereich). Diese Säle müssen konzeptionell eine Einheit bilden und unbedingt zusammenhängend angeordnet sein. Die im Raumprogramm vorgegebenen Maße für die Abmessungen der Tanzsäle sind unbedingt einzuhalten.

Die Tanzsäle sollten eine der Funktion angemessene Verbindung zu den Garderobenräumen, zum Fundus, sowie zur Physiotherapie haben.Die Schüler sollen nicht in verschwitzter Kleidung das Gebäude verlas-sen.

Die Tanzsäle müssen folgende Anforderungen erfüllen:

- eine lichte Raumhöhe von 3 m in den kleinen Ballettsälen, 5 m in den übrigen Ballettsälen

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- Einhaltung der gemäß Raumprogramm geforderten Raumabmes-sungen

- Tageslicht mit Sonnenschutz- elektrische Kippfenster zur Belüftung- Tanzfußboden (Schwingboden, rutschfest)- Fußbodenheizung (räumlich regelbar)- Spiegelwand über eine Wandfläche- fest installierte Ballettstangen an den anderen drei Wänden- zugluftfreie Heiz- und Lüftungsanlage- blendfreie Beleuchtungstechnik - vernetzte, zentral steuerbare Ton- und Videoanlage mit Beamer - Standplatz für Flügel (zugluftgesichert)- besonders hohe Anforderungen an den Schallschutz

Alle Tanzsäle sollen mit verglasten Wandöffnungen ausgestattet werden und so angeordnet sein, dass Schüler und Lehrer von den Fluren aus (die auch der vorbereitenden Erwärmung und Dehnung dienen) Einblick in den laufenden Unterricht nehmen können. Gleichzeitig muss jedoch ein Sichtschutz für ungestörtes und unbeobachtetes Arbeiten vorgesehen werden (z.B. Vorhänge).

Besondere Bedeutung kommt dem Ballettsaal BS 1.1 zu, der für die praxisnahe Ausbildung der Schüler als Probebühne nutzbar sein soll. Dies muss bei der architektonischen Planung in besonderem Maße be-rücksichtigt werden, da dieser Saal auch der Öffentlichkeit zugänglich ist und mit sämtlichen Bühneninstallationen ausgestattet werden muss. Er sollte deshalb eine fest installierte Tribüne enthalten, die mindestens 80 - 100 Zuschauern Platz bietet. Die Möglichkeit zur Erweiterung der Anzahl der Sitzplätze (ausziehbarer Tribünenteil) sollte berücksichtigt wer-den. Bedacht werden muss außerdem die Installation von Vorhängen vor und hinter dem Bühnenraum, sowie von Seitenschals zur Gassenbildung. Dieser Saal sollte zusätzlich unabhängig vom Schulgebäude über das Schulgelände zugänglich sein (s. 3.4 Erschließung).

Im direkten räumlichen Zusammenhang zum Ballettsaal BS 1.1 sind das Video- und Tonstudio (Regieraum, s. a. Ton- und Videostudio, Beleuchtung) mit einem Fenster in Richtung Bühne sowie eine Erweiterungsfläche für ein Requisiten- und Stuhllager anzuordnen. Die Beleuchtung des Ballettsaals BS 1.1 soll vom Tonstudio aus steuerbar sein.

Garderoben, Sanitärbereich und AufenthaltsräumeJedem Schüler soll ein eigener Schrank in den Garderoben zur Aufbewahrung von Straßen-, Tanz- und Trainingskleidung zur Verfügung stehen, den er von allen Tanzsälen aus schnell und trockenen Fußes er-reichen können muss. Des Weiteren wird für alle Schüler ein Schrank für die Aufbewahrung der Unterlagen für den allgemeinen Unterricht benötigt. Ideal ist eine schleusenartige Anordnung des Garderobenbereichs, die in einem Abschnitt zum Umkleiden und Aufbewahren der Kleidung dient und in deren Durchlass zu den Theorieräumen der Schule die Schulschränke stehen. Damit soll verhindert werden, dass die Unterlagen des allgemei-nen Unterrichts und die Sportbekleidung am selben Ort aufbewahrt wer-den.

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PhysiotherapieDa es während der Tanzausbildung zu Verletzungen kommen kann, müs-sen sich auch die Räume der Physiotherapie in räumlicher Nähe der Tanzsäle befinden. Verletzte Schüler müssen unter Umständen in die Behandlungsräume getragen werden.

Des Weiteren wird ein medizinischer Baderaum mit Unterwassermassage-wanne und der Möglichkeit zum Wassertreten benötigt.

Um in den Praxisräumen eine entspannte Atmosphäre herstellen zu kön-nen, die für die Behandlung unverzichtbar ist, dürfen die Räume keiner starken Geräuschbelastung ausgesetzt sein. Für eine entsprechende Schallisolierung und Doppeltüren ist zu sorgen.

Ton- und Videostudio, BeleuchtungDer Ballettsaal BS 1.1 soll mit einem Ton- und Videostudio (gleichzeitig Regieraum) ausgestattet werden. Das Ton- und Videostudio soll auf der der Bühne gegenüberliegenden Seite hinter der Tribünenanlage vorgese-hen werden und mit dem Ballettsaal durch ein Fenster verbunden sein.

Die Ton- und Videoanlage jedes Saales ist in einem Wandeinbauschrank unterzubringen. Der Einbauschrank befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Standplatz des Flügels, so dass die Korrepetitoren die Anlage pro-blemlos bedienen können.

Alle Säle sollen mit Anschlussmöglichkeiten und Deckenaufhängungen für Beamer ausgestattet werden.

Der Ballettsaal BS 1.1 benötigt außerdem Traversen für die Aufhängung der Scheinwerfer und Bühnenbeleuchtung. Es ist unbedingt für eine gute Akustik in allen Sälen zu sorgen.

Bildarchiv/Lager TontechnikDem Ton- und Videostudio sollte das Bildarchiv für Video-, DVD-, Tonträger- und Fotodokumentationen direkt zugeordnet sein, da die meisten der Dokumente in dem Studio entstehen und bearbeitet werden. Dieser Raum ist so zu gestalten, dass in ihm gleichzeitig an mehreren Arbeitsplätzen die Dokumente angesehen bzw. angehört werden können.

FundusDer Fundus dient der Anfertigung, Anpassung, Änderung, Lagerung, Reinigung und Reparatur von Requisiten und Kostümen. Er soll von den Tanzsälen trockenen Fußes zugänglich sein und der Transport der Kostüme muss ungehindert möglich sein.

Der Transport von Requisiten und Kostümen zu Auftritten außerhalb des Hauses erfolgt mit Hilfe eines Spezialanhängers, der auch bei schlech-tem Wetter unmittelbar nach der Rückkehr entladen werden muss, da die Kostüme trocknen müssen. Der Transport zu den Ballettsälen und zum Haupteingangsbereich muss wegen der Kleiderstangen, sperriger Güter etc. stufenlos möglich sein (Aufzug, Rampen). Bei der Bemessung des Aufzuges ist der Transport dieser Materialien zu berücksichtigen.

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 46 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 47

Der Stofflagerraum muss trocken, beheizbar, zu belüften und dunkel sein und muss sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsraums befinden.

3.3.4 Theorieausbildung

- Unterrichtsräume- Aufenthaltsräume für das Lehrpersonal - Aufenthaltsraum für die Schüler

UnterrichtsräumeDie lichte Raumhöhe sollte bei Aufenthaltsräumen generell 3,00 m betra-gen. Zur Vermeidung mechanischer Lüftungsanlagen in Unterrichtsräumen ist generell eine maximale Raumtiefe von 8,40 m nicht zu überschreiten (außer Ballettsäle, die mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestat-tet werden).

Alle Unterrichtsräume müssen an die Vernetzung der gesamten Schule angeschlossen werden, so dass der Anschluss von Computern jeder-zeit möglich ist. Außerdem sind alle Klassenräume, Tanzsäle und dazu gehörigen Flure mit einer hausinternen Lautsprecheranlage zu verse-hen, damit wichtige Meldungen jederzeit über ein Mikrofon, das sich im Sekretariatsbereich befindet, durchgegeben werden können.

Aufenthaltsräume für das LehrpersonalDie Lehrerzimmer sollten sich in der Nähe der Verwaltung/Schulleitung befinden.

Die vorgesehenen Flächen für Aufenthaltsraum, Eingangszone und Garde-robe sollten als eine Raumeinheit zusammengefasst werden.

Aufenthaltsraum für die SchülerDa sich die Schüler ganztägig in der Schule befinden, ist ein Aufenthaltsraum für Schüler erforderlich, der ihnen von der Ausstattung her auch die nöti-ge Ruhemöglichkeiten bietet und in dem sie ihre unterrichtsfreien Stunden überbrücken und Hausaufgaben erledigen können.

3.3.5 Internat/Ganztagesbetreuung

Das Internat bildet eine pädagogische und organisatorische Einheit mit dem Ganztagesbetrieb der Schule. Es realisiert die Betreuung aller Schüler in der Schulzeit, sofern kein Unterricht stattfindet. Der Internatsbetrieb deckt zudem die Betreuung der Internatsschüler an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr ab. Das Internat soll für Schüler, die nicht im Internat wohnen, nicht frei zugänglich sein. Es ist deshalb mit einer Gegensprechanlage auszu-statten.

Durch die komplexe Struktur der Ausbildung (ständiger Wechsel von Theorie- und Praxisunterricht) ist der Ganztagesbetrieb für Berliner Schüler wie für Internatsschüler, d. h. zum Beispiel Betreuung in Frei-stunden, Begleitung zu Proben und Auftritten, Zwischenzeiten vor Proben und Aufsichten, gleichermaßen in den Internatsbetrieb integriert. Für die Ganztagesbetreuung müssen zwei klassenraumähnliche Räume vor-gesehen werden, die sich in räumlicher Nähe des Internatsbereiches befinden. Sie dienen der Absicherung des Ganztagesbetriebes und als

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 48 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 49

Hausaufgabenzimmer (s. 4.3.4 Raum- und Funktionsprogramm). Um den Internatsbetrieb unabhängig vom Schulbetrieb zu gewährleisten, ist das Internat als in sich geschlossener und eigenständiger Funktions-bereich zu planen. Das Internat ist für eine Kapazität von 35 Doppelzimmer mit Dusche und WC ausgelegt. Für die regelmäßige Unterbringung von Honorarkräften und Gästen sind 2 Doppelzimmer mit Sanitäreinheit vor-gesehen.

Da es zwischen den Schülern z.T. erhebliche Altersunterschiede gibt, sollte das Internat (z.B. auf verschiedenen Ebenen) in einen Bereich für jüngere und in einen Bereich für ältere Schüler aufgeteilt werden. Im Durchschnitt ist damit zu rechnen, dass etwa 40 % jüngere und 60 % ältere Schüler im Internat wohnen werden. Da sich dieses Verhältnis jedoch von Jahr zu Jahr verschieben kann, sollte für die Teilung der zwei Bereiche eine fle-xible Lösung möglich sein. Es ist keine starre, abschließbare Trennung der Bereiche erforderlich. Es soll lediglich das Leben in unterschiedlichen Tagesrhythmen ermöglicht werden. Die Versorgung der Internatsbewohner zu den Hauptmahlzeiten Früh-stück, Mittag und Abendessen erfolgt auch am Wochenende in der Mensa. Zur Zubereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten ist in der Nähe der Aufenthaltsräume auf jeder Etage eine Wohnküche erforderlich.

3.3.6 Technik

Heizung Die Heizung sollte eine Zentralsteuerung haben, die auch von außerhalb über Rechner bedient werden kann. Außerdem ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen eine EDV- gestützte Einzelraumregelung (wie be-reits in den Gebäuden der ehemaligen 16. Grundschule, Haus 2 und 7, vorhanden) notwendig.

Der Wärmebedarf der Tanzsäle sollte über eine Kombination einer konventionellen Heizungsanlage mit Wandheizkörpern und einer Fuß-bodenheizung erzielt werden.

Die Fußbodenheizung (Zusatzheizung) muss in jedem Raum dezentral von jedem Tanzlehrer an- und abstellbar sein, da die Bedingungen für ihre Notwendigkeit sehr stark von den jeweiligen Unterrichten abhängt.

Raumlufttechnik und raumklimatische Anforderungen der TanzsäleAuf Grund der unterschiedlichsten Nutzungszeiten der Tanzsäle ist für die Raumlüftungsanlage genauso wie bei der Heizung eine Einzel-raumregelung notwendig, um sie ökologisch und ökonomisch sinnvoll ein-setzen zu können.

Besonders ist jedoch auf eine zugfreie Durchlüftung der Säle mit geringen Temperaturgradienten zu achten. Die Anlage muss flüsterleise laufen, da die Unterrichte von Musik begleitet werden.

Die Luftfeuchte orientiert sich an den üblichen Behaglichkeitskriterien.(siehe 4.1 Weiterführende Informationen, Unfallkasse Berlin: Arbeitsplatz Tanz – Tanzmedizin)

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 48 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 49

SicherheitskonzeptDem erhöhten Bedürfnis nach Sicherheit in dieser Schule ist auf Grund ihrer Besonderheit besonders Rechnung zu tragen. Die Staatliche Ballett-schule Berlin und Schule für Artistik ist eine Ganztagsschule mit einem Schulbetrieb bis ca. 19:30 Uhr, in der sich Kinder und Minderjährige in Sport- und Tanzbekleidung aufhalten. Das Internat ist rund um die Uhr und auch am Wochenende in Betrieb.

Daher benötigt das Internat einen separaten Eingang, der über eine Gegensprechanlage bedient wird und für Außenstehende nicht geöffnet werden kann (s. a. 3.3.5, 1. Absatz).

3.4 Erschließung

Die Haupterschließung für den Gebäudekomplex soll über einen zen-tral gelegenen Eingang erfolgen, um eine sinnvolle und übersichtliche Erschließung der einzelnen Funktionsbereiche zu gewährleisten. Der Hauptzugang erhält zur Zugangskontrolle eine Pförtnerloge. Das Inter-natsgebäude soll einen zusätzlichen separaten Eingang erhalten, um die Zugänglichkeit außerhalb des Schulbetriebs zu gewährleisten. Das Internatsgebäude muss vom übrigen Gebäude abschließbar sein.Wegen der besonderen Unterrichtsgestaltung (ständiger Wechsel zwi-schen Theorie- und Praxisunterricht) ist beim Entwurf auf möglichst kur-ze, unkomplizierte Wegeführung und sinnvolle Zuordnung der Bereiche „Allgemeiner Unterricht“ und „Ballettsäle“ innerhalb des Gebäude-komplexes zu achten.

Das gesamte Schulgrundstück soll durch einen Zaun eingefriedet wer-den. Die Schule möchte sich trotzdem zu verschiedenen Gelegenheiten einem interessierten Publikum öffnen. Dazu sollte ein direkter Zugang des Geländes unabhängig vom Schulgebäude direkt zu den Ballettsälen und zur Freilichtbühne (s. 3.6 Freiflächen/Außenanlagen) vorgesehen werden. Dieser ist auf geeignete Weise zu gestalten, so dass er für Besucher an-sprechend und einladend erscheint.

3.5 Stellplätze

Die Anlage von 35 Fahrradstellplätzen ist erforderlich (1 Stell-platz / 10 Schülerplätze). Es werden 2 PKW-Stellplätze für Mobilitäts-behinderte und 1 PKW-Stellplatz für den Hausmeister benötigt.

3.6 Freiflächen/Außenanlagen

Die vorhandenen Sportfreiflächen, die im Rahmen des Neubaus der Artistensporthalle neu angelegt wurden, sind zu erhalten. Weitere Sport-freiflächen sind nicht erforderlich.Die dem Wettbewerbsgrundstück zugeordneten Außenflächen der Nut-zung des Gebäudekomplexes sind angemessen zu gestalten, wobei pflegeintensive Entwürfe nicht gewünscht sind. Die Gesamtfläche der Außenanlagen beträgt entwurfsabhängig ca. 12.500 m².

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 50 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 51

Es sind insgesamt ca. 1.750 m² Pausenfläche vorzusehen. Die Pausen-fläche soll in mehrere kleine Funktionsbereiche unterteilt werden. Sie soll in einem Verhältnis von Gartenfläche zu Schulhoffläche so angelegt wer-den, dass für die Schüler genügend Bewegungs- und Ruhezonen entste-hen, die ggf. durch Bepflanzung räumlich vom Rest des Schulhofes ge-trennt werden. Die spezifischen Bedürfnisse der z.T. minderjährigen Internatsbewohner sind bei der Gestaltung der Freiflächen zu beachten. Die Frei- und beson-ders die Rasenflächen sollen daher als Bewegungsflächen nutzbar sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Bereiche insbesondere durch die Internatsschüler auch außerhalb der Unterrichtszeit genutzt werden.

Es sollten in der Freifläche Bereiche vorgesehen werden, die von den Lehrern der Naturwissenschaft, Biologie und Ernährungslehre für Unterrichtszwecke genutzt werden können.

Da Tänzer und Artisten häufiger im Freien Auftritte haben, ist es not-wendig, für diese spezielle Auftrittssituation zu üben. Dazu ist eine Außentanzfläche von ca. 225 m² (15 m x 15 m), belegbar mit mobilem Tanzboden und demontierbaren bzw. wetterfesten Ballettstangen auf dem Grundstück notwendig, die ggf. auf der bestehenden Sportfläche nachge-wiesen werden kann.

In der Freifläche ist zudem eine Freilichtbühne vorzusehen, die mit einem Bühnenpodest und Sitzstufen (ca. 25 m x 25 m) ausgestattet ist und für Veranstaltungen über einen separaten Eingang verfügt. Sinnvoll wäre ein räumlicher Zusammenhang von Außentanzfläche und Freilichtbühne.

Die auf dem Grundstück vom Amt für Umwelt und Natur des Bezirksamtes Pankow als erhaltenswert eingestuften Bäume (s. 4.3.3 Weitere Planungs-unterlagen) sind unbedingt zu erhalten. Neupflanzungen müssen von den Hochdruckleitungen der Gasdruckregelanlage und der Schieberanlage der GASAG einen Abstand von 2,5 m einhalten, Der freizuhaltende Streifen entlang der Ei-Abwasserkanäle darf nicht mit Bäumen überpflanzt werden.

Bei der Anlage der Freiflächen ist zu darauf zu achten, dass die Versiegelung der Flächen auf ein Minimum beschränkt wird. Befestigte Flächen wie z. B. Verbindungswege sollen möglichst direkt in die anliegen-den unbefestigten Flächen entwässern. Die zurzeit befestigten Hofflächen, die von KFZ benutzt werden, bleiben auch nach einer Erneuerung der Hofbefestigung an die zentrale Entwässerung angeschlossen (s. auch Pkt. 3.8 der Ausschreibung).

Für die Außenlagen stehen 1.100.000,- € zur Verfügung. Die Kosten für die Freilichtbühne sind in diesem Ansatz enthalten.

Die Bebauung muss von Haus 14 (Gasdruckregelanlage) einen Abstand von 5 m, zu Schieberanlage und den Hochdruckleitungen der GASAG 4 m einhalten. Von den Ei-Abwasserkanälen muss die Bebauung einen Abstand wie in Pkt. 2.7 beschrieben einhalten.

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 50 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 51

3.7 Baukosten/Wirtschaftlichkeit

Nach der Landeshaushaltsordnung ist der Bauherr verpflichtet, seine Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes ist daher ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten. Dies bezieht sich auf:

- Baukosten- Instandhaltungskosten- Kosten des laufenden Betriebs

Es wird vorausgesetzt, dass bei der Planung umweltfreundliche Baustoffe verwendet und technische Systeme auf ein Minimum reduziert werden (die Verwendungsverbote und -beschränkungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind zu beachten).Der Auslober geht von einem wirtschaftlich günstigen Faktor von Brutto-Grundfläche zu Programmfläche (BGF/Programmfläche) von 1,4 für den Ballettsaalbereich aus.

Der Entwurf hat sich am Prinzip des kostensparenden Bauens zu orientie-ren. Hierzu sollen folgende Kriterien als Anhaltspunkte dienen:

- kompakte, klare und funktionale Grundrissorganisation, Reduzierung der Verkehrsfläche auf ein notwendiges Maß

- natürliche Belichtung der Räume- natürliche Belüftung der Räume (ausgenommen Ballettsäle)- Verzicht auf aufwendige Konstruktionen- Minimierung der Oberfläche, Kompaktheit- Optimierung des Verhältnisses von verglaster zu geschlossener

Fassadenfläche- Reduktion der Materialwahl, Instandsetzungsfähigkeit, Alterungs-

fähigkeit des Materials

Eine wesentliche Fragestellung des Wettbewerbes ist es, welche architek-tonische und konstruktive Konzeption die Teilnehmer vorschlagen, um das von ihnen dargestellte Entwurfskonzept unter den genannten Kosten- und Qualitätsanforderungen zu realisieren.

Um eine Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge unter diesen Gesichts-punkten zu ermöglichen, sollen hierzu im Rahmen des Wettbewerbs kon-krete Aussagen getroffen werden. Es werden konkrete Aussagen zur Kon-struktion und zum Ausbau erwartet, die unter Berücksichtigung der wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen eine besonders kurze Bauzeit ermög-lichen.

Dabei sind nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch die künftigen Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. In die-sem Zusammenhang soll die baukonstruktive und gebäudetechnische Grundkonzeption beschrieben und dargestellt werden. Dabei wird es da-rum gehen, die Realisierbarkeit des vorgeschlagenen Entwurfskonzepts im vorgegebenen Kostenrahmen aufzuzeigen. Hierzu sind konkrete Aus-sagen zu folgenden Bauteilen zu machen:

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 52 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 53

- Tragsystem- Statik- Außenhülle (Wand und Dach)- Gebäudetechnik / Technische Anlagen

Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu gewährleisten, ist dabei – neben der Darstellung des Entwurfsansatzes in Skizzen und Textform – eine Beschreibung der Konstruktion und Materialien (Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276, Kostengruppen 300 und 400, s. 1.10 Verfahren/Geforderte Leistungen, Nr. 9) gefordert.

Als Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme einschließlich der Außen-anlagen ist eine Summe von 18.500.000,- € einschließlich MwSt. und Nebenkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276 einschließlich 10 % UV und Abrisskosten) vorgegeben. Diese Gesamtbaukosten sind im weiteren Planungsverfahren einzuhalten.

3.8 Ökologische Zielsetzung

Bei der Lösung der Entwurfsaufgabe sind die Grundprinzipien ökologi-schen Bauens zu beachten. Die Grundlage hierfür bilden die ökologi-schen Planungskriterien für Wettbewerbe (Stand August 2001, s. 4.3.3 Weitere Planungsunterlagen). Dabei geht es jedoch nicht um den Einsatz aufwendiger Techniken, sondern um Fragen der Gebäudekonzeption, wie z.B. die Minimierung von Wärmeverlusten durch ein günstiges Oberflächen/Volumenverhältnis, die Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile, die Orientierung der unterschiedlichen Funktionsbereiche, die natürliche Belichtung und Belüftung der Räume.

Für die Konstruktion und Bauausführung sollen nur Materialien und Bauteile zur Anwendung kommen, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie eine hohe Lebensdauer aufweisen.

Das Konzept der Regenwasserbewirtschaftung ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu entwickeln und zu bewerten. Als Grund-lage ist das Rundschreiben SenStadt VI C 1/2003 „Grundsätze der Betriebswassernutzung“ zu beachten (s. 4.3.3 Weitere Planungsunterlagen) zu beachten.

3.9 Barrierefreies Bauen

Sämtliche Bereiche des Gebäudes sind gemäß DIN 18024, Teil 2 nut-zungs- und funktionsgerecht für Mobilitätsbehinderte anzulegen. Das betrifft sowohl die Gebäude als auch die Außenanlagen. Die Zahl der Aufzüge ist zu minimieren.

Es ist bei der Erschließung der Gebäude, der horizontalen und vertikalen Erreichbarkeit der jeweiligen Ebenen sowie hinsichtlich der Anordnung der sanitären Anlagen auf direkte Zugänglichkeit bzw. zentral gelegene Anbindung zu achten.

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 52 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 53

3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien

Der Planung sind insbesondere zugrunde zu legen:

- Bauordnung für Berlin in der Fassung vom 29. September 2005 (Inkrafttreten am 01.02.2006, s. 4.3.5 Vorschriften)

- Ausführungsvorschriften über Flächen für die Feuerwehr auf Grund-stücken (AV FwFl) vom 17. Januar 1996 (s 4.3.5 Vorschriften);

- DIN 18024-2 Barrierefreies Bauen

Des weiteren sind die im Anhang aufgeführten Richtlinien zu beachten.

3.11 Raumprogramm, Funktionsdiagramme

Das Raumprogramm sowie die Funktionsdiagramme befinden sich als di-gitaler Anhang auf der der Ausschreibung beiliegenden CD-Rom.

3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts

Leitidee

Städtebau und Gestaltung- Städtebau / stadträumliche Gestaltung- Baukörper, Gestaltung, Ablesbarkeit- Freiflächen

Funktionen- Erschließung- Funktionale Zuordnung- Räumliche Qualität- Raumzuschnitte, Belichtung, Belüftung- Außenraumnutzung

Realisierbarkeit- Programmerfüllung- Planungsrecht, Baurecht- Nachhaltigkeit- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb- Maßnahmen für besonders kurze Bauzeit

54Staatliche Ballettschule Berlin und Schule und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 55

Teil 4 Anhang

4.1 Weiterführende Informationen

Internet- Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik, Offizielle Home-

pagewww.balletschule-berlin.de

- Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. an der TU Berlin, Internetseite mit ausführlichen Beiträgen insbesondere zur Sanierung der industriellen Wohnbauserien der DDR und Darstellung ihrer Grundlagenwww.iemb.de

- Unfallkasse Berlin (Hrsg.): Broschüren „Arbeitsplatz Tanz – Tanzme-dizin“, als .pdf-Dokumente, u.a. Informationen zu Anforderungen an Tanzböden, raumklimatische Bedingungen und Lichtverhältnisse in Ballettsälenwww.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/488.html

- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Informationen zur neuen Bauordnung Berlinhttp://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauordnung.shtml

Literatur- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Broschüre „Innovative Wasserkonzepte - Betriebswassernutzung in

Gebäuden”, 2003; Broschüre „Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Wasserkosten im öffentlichen Bereich“, 2002, zu beziehen über die Broschürenstelle, Am Köllnischen Park 3,10179 Berlin, siehe auch:http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/veroeffentlichungen/de/kostenpflichtig/index.shtml

- Häber, Frank: Diplomarbeit zum Thema „Ökologisch / ökonomisches Konzept der Schulsanierung am Beispiel des Typs SK Berlin 68“, 2002, Technische Universität Dresden, Fakultät Bauingenieurwesen

- „Ökologisches Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau einer vorhan-denen Schule in industrieller Bauweise am Beispiel der Georg-Chris-toph Lichtenberg Oberschule“, Projektdokumentation in Rahmen des Berliner Landesprogramms „Stadtökologische Modellvorhaben“, zu finden in der Bibliothek der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin

- „Modellvorhaben Ökologisches Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau einer Gründerzeitschule“ (Prenzlauer Berg), zu finden in der Bibliothek der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin

4.2 Quellenangaben

- Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Repub-lik (Hrsg.), Grundmann, Jürgen u.a.: Schulbau in der DDR, Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin 1968

- Bauakademie der DDR (Hrsg.): Bauforschung – Baupraxis, Heft 29, Allgemeine Grundregeln der kombinierbaren Bauserien SKBM 72 und WBS 70 - Projektierungsrichtlinie, Berlin 1979

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 56 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 57

- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Hrsg.): Bausteine, Modellhafte Sanierung der 16. Grundschule Prenzlauer Berg, Berlin 1995

- Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.): Aus-schreibung Beschränkter Realisierungswettbewerb „Kostengünstiges Bauen: Sporthalle für Artisten“, Berlin 1995

Abbildungsnachweis Titelbild: Frank Heckel Abb. 1 - 4 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abb. 5 Foto aus „Deutsche Architektur“ (1967) 7. in: Schul-

bau in der DDR, a.a.O. Abb. 6 VEB Berlin Projekt Abb. 8 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Fotodoku- mentation: Björn Steinhagen (F1-F12, F14-F19) Björn Merten: (F13)

4.3 Digitale Anlagen

Auf beiliegender CD-ROM

4.3.0 Ausschreibung- Vorliegende Ausschreibung als .pdf-Datei mit farbigen Abbildungen in

300dpi Auflösung00_ausschreibung_staatl_ballettschule.pdf

4.3.1 Arbeitspläne- Übersichts-/Arbeitsplan auf Grundlage der ALK, des Vermesserpla-

nes der Außenanlagen und des Bestandsaufmaßes der Gebäude als CAD-Datei in verschiedenen Dateiformaten (maßstabsunabhängig) und als .pdf-Dateien (im angegebenen Maßstab)00_ballett_uebers_arb_plan.dwg00_ballett_uebers_arb_plan.dxf00_ballett_uebers_arb_plan.pln (v 7.0)01_staatl_ballett_uebersichtsplan.pdf (M 1:500)02_staatl_ballett_arbeitsplan.pdf (M 1:200)

4.3.2 Informationspläne- Bestandspläne des Schulgrundstückes und der Gebäude des Büros

Autzen & Reimers01_info_bestand_eg_autzen_reimers.pdf (M 1:200)02_info_bestand_og_autzen_reimers.pdf (M 1:200)

- Ansicht Süd Häuser 1 und 2, Montage aus Bestandsplänen der Ent-stehungszeit als pdf-Datei03_haus_1_2_ansicht_sued.pdf (M 1:200)

- Haus 1 (Typ SK-Berlin) – Bestandsgrundrisse aus dem Jahre 1993 als mehrseitige .pdf-Datei (nur zur Information)04_info_haus_1_gr_bestand_1993.pdf (M 1:200)

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 56 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 57

- Haus 1 (Typ SK-Berlin) – Ansichten, Schnitte, Musterdetails aus der Entstehungszeit als .pdf-Dateien (nur zur Information)05_info_haus_1_ansicht_sued_1968.pdf (M 1:100)06_info_haus_1_ansicht_nord_1968.pdf (M 1:100)07_info_haus_1_ansicht_west_1968.pdf (M 1:100)08_info_haus_1_schnitt_a_a_1968.pdf (M 1:50)09_info_haus_1_schnitt_b_b_1968.pdf (M 1:50)10_info_haus_1_schnitt_c_c_1968_referenzobjekt.pdf (M 1:50)11_info_haus_1_musterdetail_1967_haupteingang.pdf (M 1:20/1:5)12_info_haus_1_musterdetail_1965_dach_wand.pdf (M 1:10)13_info_haus_1_musterdetail_1967_wandanschl.pdf (M 1:5)

- Haus 2 (Typ SK-Berlin) – Nordansicht, Kellergrundriss, Schnitt C-C aus der Entstehungszeit als mehrseitige .pdf-Datei (nur zur Informati-on)14_info_haus_2_bestand.pdf (M1:200/1:100)

- Haus 3, Mensa (Typ „Sozialtrakt Feierabendheim 198 Plät-ze”) – Bestandsgrundrisse, Schnitte und Ansichten nach den Umbau-maßnahmen 2003 als z.T. mehrseitige .pdf-Dateien (nur zur Informa-tion)15_info_haus_3_gr_bestand_2003.pdf (M 1:50)16_info_haus_3_ans_ost_west_2003.pdf (M 1:50)17_info_haus_3_ans_nord_sued_2003.pdf (M 1:50)18_info_haus_3_schnitt_2003.pdf (M 1:50)

- Haus 4, Sporthalle/Ballettstudios (Typ GT 60) – Bestandsgrundriss, aus der Entstehungszeit als .pdf-Dateien (nur zur Information) 19_info_haus_4_gr_eg.pdf (M 1:50)

- Haus 5-7, Sporthalle/Ballettsäle (Typ II) – Grundrisse, Ansichten, Schnitt aus der Entstehungszeit als .pdf-Dateien (nur zur Infor-mation)20_info_haus_7_gr_eg.pdf (M 1:50)21_info_haus_5-7_gr_og_muster.pdf (M 1:50)22_info_haus_5-7_ansichten_muster.pdf (M 1:100)23_info_haus_5-7_schnitt_a_muster.pdf (M 1:50)

- Luftbild, Stand 08/2004 als .tif-Dateilb01_luftbild_08.2004.tif (ca. M 1:10.000 bei 1.000 dpi)

- Luftbild, CIR-Falschfarbenaufnahme, Stand 2000, als .tif-Dateilb02_luftbild_cir_2000.tif (ca. M 1:5.000 bei 500 dpi)

- Lagepläne von Ver- und Entsorgungsleitungen als .pdf-Dateienltg01_bwb_abwasser_01.pdf (M 1:500)ltg01_bwb_abwasser_02.pdf (M 1:500)ltg02_bwb_trinkwasser.pdf (M 1:500)ltg03_gasag_gasversorgung.pdf (M 1:1.000)ltg04_bewag_stromversorgung.pdf (M 1:500)ltg05_bewag_fernwaerme.pdfltg06_telekom.pdf (M 1:500)ltg07_heizkanal.pdf

58 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 59

4.3.3 Weitere Planungsunterlagen- Auszug des Vorgutachtens des Büros Autzen & Reimers mit der Un-

tersuchung der Bestandsgebäude als .pdf-Datei01_vorgutachten_autzen_reimers_auszug.pdf

- Bewertung hinsichtlich geschützten und erhaltungswürdigen Baum-bestandes des Amtes für Umwelt und Natur des Bezirksamtes Pan-kow als .pdf-Datei02_bewertung_baumbestand.pdf

- Baugrundgutachten für Bereiche der Bestandsgebäude aus der je-weiligen Entstehungszeit als .pdf-Dateien 03_baugrundgutachten_1967_haus_1_3_5_6_.pdf04_baugrundgutachten_1981_haus_4.pdf05_baugrundgutachten_1996_haus_8.pdf

- Schichtenverzeichnis für den Bereich des Schulgrundstückes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung06_schichtenvezeichnis_senstadt.pdf

- Baubeschreibung des Schulbautyps SK-Berlin aus der Entstehungs-zeit als .pdf-Datei 07_baubeschreibung_sk_berlin.pdf

4.3.4 Funktionale Anforderungen, Raumprogramm- Planungsgrundlagen und Raumlisten als .pdf-Datei

01_planungsgrundlagen_raumlisten.pdf

- Raum- und Funktionsdiagramme als .pdf-Datei02_raum_funktionsdiagramme.pdf

- Unverbindliche Einpassungsplanung der Senatsverwaltung für Bil-dung, Jugend und Sport als .pdf-Datei03_unverbindliche_einpassungsplanung.pdf

4.3.5 Vorschriften- Bauordnung Berlin in der Fassung vom 29.09.2005 (Inkrafttreten am 01.02.2006)

01_bauobln_29.09.2005.pdfwww.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

- Erhaltungsverordnung Ostsee-/Grellstraße des Bezirks Pankow02_erhaltungsvo_ostsee_grellstr.pdf03_erhaltungsvo_ostsee_grellstr_gestltgsziele_1920_1945.pdf04_erhaltungsvo_ostsee_grellstr_gestltgsziele_1950_1970.pdf

- Ausführungsvorschriften über Flächen für die Feuerwehr auf Grund-stücken AV FwFl05_avfwfl.pdfwww.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

- Unfallverhütungsvorschriften Schulen 06_muster_uvv_schulen.pdfhttp://regelwerk.unfallkassen.de/HtmlPages/Web_Frame_GesRwAlpha_S.html

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang

58 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 59

4.3.6 Richtlinien- Musterrichtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen,

Rundschreiben SenBauWohn 07/199801_MSchulbauR_Juli-1998.pdf

- Wirtschaftliche Standards des öffentlichen Bauens, Rundschreiben SenBauWohn1/2002 02_WiSt_Rundschreiben.pdf03_WiSt_Allgemein.pdf03_WiSt_Hochbau.pdf04b_WiSt_Hochbau_Matrix.pdf05_WiSt_Techn_Geb_Ausr.pdf06_WiSt_Literaturhinweise.pdf

- Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Bau-stoffen, Rundschreiben SenBauWohnV VI Nr. 10/199807_verbote_baustoffe.pdf

- Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Bau-stoffen, Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 14/200408_verbote_baustoffe_tropenholz.pdf

- Grundsätze für die Betriebswassernutzung, Rundschreiben SenStadt VI C Nr. 1/200309_grundsaetze_betriebswassernutzung.pdfwww.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/RS_VI_C_01-2003.pdf

- Ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe, Arbeitspapier Sen-BauWohn 08/0110_oekolog_planungskriterien.pdfwww.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/grundlagen/

4.3.7 Formblätter- Verfassererklärung (s. Teil 1.10) (pdf-Formular, d.h. Text kann direkt in das Formblatt eingeben und

danach ausgedruckt werden. Das pdf-Formular kann mit dem Acro-bat-Reader aber nicht gespeichert werden)verfassererklärung_staatl_ballettschule.pdf

- A Formblatt Flächenermittlung Raum- und Funktionsprogramm (19 Seiten) nach Teil 1.10 sechsstellige Tarnnummer voranstellen)

000000_A_formbl_flaechenermittlung_raumfunktion.xls

- B Formblatt Gebäudekennwerte (6 Seiten) nach Teil 1.10 (sechsstellige Tarnnummer voranstellen)

000000_B_formbl_gebaeudekennwerte.xls

- C Formblatt Kostenprüfung / Flächenermittlung Bestand (3 Seiten) nach Teil 1.10 (sechsstellige Tarnnummer voranstellen)

000000_C_formbl_kosten_flaechen_bestand.xls

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 60 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 61

4.3.8 Bilddokumentation- Bilddokumentation mit Panoramaaufnahmen (hohe Auflösung) als

.jpg-Dateien►01_bild_doku

- Historische Luftbilder als .tif-Dateienlb03_1943.009.2038.tiflb04_1944.101.3035.tiflb05_1953.004.0176.tif

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 60 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 61

4.4 Fotodokumentation

Umgebung, Außenbereich Schulgrundstück und Innenaufnahmen

Abb. 8: Standpunkte der Fotoaufnahmen M 1:1.500

F6 F5

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Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 62 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 63

F 2 Erich-Weinert-/Gubitzstraße, „Wohnstadt Carl Legien“, Blickrichtung Westen

F 1 Erich-Weinert-/Hosemannstraße, Blickrichtung Norden, Grünstreifen vor den Häusern 1 und 2 (links)

F 3 Erich-Weinert-/Hosemannstraße, Blickrichtung Westen, Grünstreifen vor den Häusern 1 und 2 (rechts)

F 4 Schulgelände, Ansicht von Gubitzstraße

Haus 4Haus 3

Haus 1Haus 5-7

Haus 8

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 62 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 63

F 8 Haus 1, Haupteingang an der Erich-Weinert-Straße

F 10 Haus 2, Nordseite

F 7 Haus 2, Flurbreich EG

F 9 Haus 1, Unterrichtsraum im EG

F 5 Haus 2, Ansicht von Südosten F 6 Haus 2, Haupteingang an der Erich-Weinert-Straße

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 64 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 65

F 12 Schulhofbereich der Ballettschule, im Hintergrund Nordseite von Haus 1, im Vordergrund Verbindungsgang Haus 9, links Südseite von Haus 6

F 13 Schulhofbereich der Ballettschule, Blickrichtung Westen

F 11 Schulhof ehemalige 16. Grundschule, links Haus 7, rechts Haus 2

F 14 Freiflächen südlich von Haus 8, Blickrichtung Westen

F 15 Wirtschaftshof und Nordansicht von Haus 3, rechts Garagengebäude Haus 12

Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 64 Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - Erweiterung und Umbau / Teil 4 Anhang 65

F 16 Blick von Haus 4 auf die Sportflächen und die Sporthalle für Artisten (Haus 8)

F 17 Haus 4 mit davorliegendem Verbindungsgang, Ansicht von Sportflächen

F 19 Haus 4, Ballettstudio 2

F 18 Haus 4, Ballettstudio 1