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Steuer-SparBuch 2011/12

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Der Klassiker für Steuer-Sparer Ob angestellt oder selbständig: Jeder will Steuern sparen. Doch das Steuerrecht ist ein Dschungel, den der Laie kaum durchblickt. Verständlich und praxisnah aufbereitet, enthält das Steuer-Spar-Buch 2011/2012 alles Wissenswerte über Freibeträge und Absetzbeträge, Lohnsteuerbegünstigungen, Sozialversicherung, Einkommens- und Umsatzsteuer, Gewinnermittlung für Selbständige sowie Tipps für steueroptimales Verhalten.

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  • A.1.2. ARBEITNEHMERVERANLAGUNG ABSETZBETRGE

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    A.1.2. ABSETZBETRGEDas Wichtigste im berblick

    Alleinverdiener-/AlleinerzieherabsetzbetragHhe 494 jhrlich mit einem Kind

    669 jhrlich mit zwei Kindern220 jhrlich zustzlich je Kind ab drei Kinder

    Voraussetzungen: Alleinverdiener, mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder Partnerschaft mit mindestens einem Kind, Einknfte des (Ehe-)Partners hchstens 6.000 Alleinerzieher, mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner, mindestens ein Kind

    Auswirkungen: mindert direkt die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, Erhhungsbetrag bei Sonder-ausgaben (2.920 ), vermindert Selbstbehalt bei auergew. Belastung (um 1%), Erstat-tung einer Negativsteuer ist mglich

    Bercksichtigung: Arbeitgeber (Antrag E 30) und/oder VeranlagungKinderabsetzbetrag

    Hhe: 58,40 monatlich fr jedes Kind (Mehrkinderstaffel dann bei Familienbeihilfe)Voraussetzungen: Anspruch auf FamilienbeihilfeBercksichtigung: Auszahlung mit Familienbeihilfe

    UnterhaltsabsetzbetragHhe: 29,20 monatlich fr das 1. Kind, 43,80 fr das 2. Kind und 58,40 fr jedes weitere

    Kind

    Voraussetzungen: Gesetzliche Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehrige Kinder (uneheliche Kinder, Kinder aus geschiedenen Ehen)

    Bercksichtigung: VeranlagungMehrkindzuschlag

    Hhe: 20,00 fr das dritte und jedes weitere KindVoraussetzungen: Zu versteuerndes Familieneinkommen darf 55.000 nicht bersteigen Bercksichtigung: Veranlagung (oder eigener Antrag, falls keine Veranlagung erfolgt)

    Arbeitnehmerabsetzbetrag und VerkehrsabsetzbetragHhe: 54 jhrlich Arbeitnehmerabsetzbetrag (Erstattung mglich)

    291 jhrlich Verkehrsabsetzbetrag Bercksichtigung: Automatisch bei jedem Arbeitnehmer, wenn er lohnsteuerpflichtige Einknfte aus einem

    bestehenden Dienstverhltnis bezieht

    PensionistenabsetzbetragHhe: 400 jhrlich automatisch bei Pensionen oder gleichwertigen Bezgen, 764 jhrlich,

    wenn der Steuerpflichtige nicht mehr als 13.100 (ab 2012: 19.930 ) Pensionsein-knfte bezieht und sein (Ehe)Partner nicht mehr als 2.200 jhrlich verdient und kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht.Der Pensionistenabsetzbetrag vermindert sich zwischen 17.000 und 25.000 ein-schleifend bis auf 0 .

    Grenzgngerabsetzbetrag

    Hhe: 54 jhrlich fr im Inland ansssige Dienstnehmer mit Arbeitsort im Ausland

    Buch.book Seite 36 Dienstag, 22. November 2011 2:35 14

  • A.1.2. ARBEITNEHMERVERANLAGUNG ABSETZBETRGE

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    A.1.2.1. ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG, ALLEINERZIEHERABSETZBETRAGEinem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag von 364 jhrlich zu, einemAlleinerzieher ein Alleinerzieherabsetzbetrag von 364 jhrlich. Zum Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kindern sowie zum Alleinerzieherabsetzbetrag werdenKinderzuschlge gewhrt. Der Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetragsteht daher in folgender Hhe zu: 494 jhrlich mit einem Kind 669 jhrlich mit zwei Kindern ab 3 Kindern gibt es zustzlich 220 jhrlich je Kind Die Absetzbetrge mindern direkt die Steuer. Wird keine Steuer gezahlt, wirken die Absetzbetrgedennoch als Negativsteuer, die bei der Veranlagung ausbezahlt wird. Voraussetzung dafr istallerdings, dass mindestens ein Kind vorhanden ist, fr das man den Kinderabsetzbetrag erhlt. DieseNegativsteuer knnen auch jene beantragen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden (z.B.pauschalierte Landwirte; fr Personen ohne steuerpflichtige Einknfte gibt es ein eigenes Erstat-tungsformular E 5). Zustzlich erhlt man noch als aktiver Arbeitnehmer 10 % der vom Lohneinbehaltenen Sozialversicherungsbeitrge, maximal aber 110 jhrlich. Wenn Anspruch auf einPendlerpauschale besteht, betrgt die Negativsteuer 15 % bzw. maximal 251 (Pendlerzuschlag).Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag kann direkt beim Arbeitgeber mit demFormular E 30 (erhltlich bei den Finanzmtern, Gemeindemtern und in den meistenLohnbros) beantragt werden. Unabhngig davon besteht aber noch die Mglichkeit, dieAbsetzbetrge bei der Veranlagung geltend zu machen.

    Wem steht der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?Alleinverdiener ist

    Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner

    Fr bestimmte EU-Brger ist die unbeschrnkte Steuerpflicht des Ehegatten bzw. Partners nichterforderlich (siehe Einleitung, Punkt 2).Ohne Kind steht seit 2011 kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu, lediglich fr Pensionisten gibtes unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Fall einen erhhten Pensionistenabsetzbetrag.

    Wem steht der Alleinerzieherabsetzbetrag zu?Alleinerzieher ist,

    wer mindestens ein Kind hat und mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschrnkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder

    mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem Partner in einer ehehnlichen Lebens-gemeinschaft lebt und mindestens ein Kind, fr das einer der Partner Familienbeihilfe bezieht, vorhanden ist.

    Einknfte von hchstens 6.000 jhrlicherzielt.

    wer mindestens ein Kind hat und mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)

    Partner lebt.

    Buch.book Seite 37 Dienstag, 22. November 2011 2:35 14

  • A.1.2. ARBEITNEHMERVERANLAGUNG ABSETZBETRGE

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    Die magebenden Voraussetzungen mssen mehr als sechs Monate (= berwiegend) imKalenderjahr vorliegen. Damit ist gewhrleistet, dass immer nur einer der beiden Absetzbetrgezustehen kann und zwar jener, fr den die Voraussetzungen frher erfllt waren.Wichtig:Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag muss auch wenn er bereits bei der Lohnver-rechnung bercksichtigt wurde in der Steuererklrung durch Ankreuzen beantragt werden.

    Wie errechnet sich die Einkommensgrenze fr den (Ehe-)Partner?Bei den einzelnen Einkunftsarten ist fr den Grenzbetrag der Gewinn bzw. der berschuss derEinnahmen ber die Werbungskosten magebend. Bei Lohneinknften des Partners kann mandas magebende Einkommen nach folgendem Schema am besten anhand eines Jahreslohn-zettels errechnen:

    Den Alleinverdienerabsetzbetrag gibt es auch dann nur fr einen (Ehe-)Partner, wenn beideunter den Einkommensgrenzen bleiben (vorrangig dem, der die hheren Einknfte erzielt; habenbeide Partner keine oder gleich hohe Einknfte, steht der Absetzbetrag dem haushaltsfhren-den [Ehe-]Partner zu). Einknfte, die man fr eine begnstigte Auslandsttigkeit bezieht, sowieEinknfte von Entwicklungshelfern sind fr den Alleinverdienerabsetzbetrag ebenso schdlichwie Einknfte, die auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen steuerfrei gestellt werden.Achtung: Auch das steuerfreie Wochengeld ist fr den Alleinverdienerabsetzbetrag schdlich.Andere von der Einkommensteuer befreite Einknfte (z.B. Karenzgeld) sind fr die Gewhrungdes Alleinverdienerabsetzbetrages nicht schdlich. Bei Ermittlung des Grenzbetrages sind immerdie Jahreseinknfte mageblich, auch wenn erst im Laufe eines Kalenderjahres die Verehe-lichung erfolgt und der Ehepartner vor bzw. nach der Verehelichung Einknfte bezogen hat.Beispiel:Ein Steuerpflichtiger mit Kind hat im abgelaufenen Kalenderjahr neben pauschaliertenEinknften aus Land- und Forstwirtschaft in Hhe von 600 Lohnbezge in Hhe von 5.000 brutto erhalten. Die steuerfreien sonstigen Bezge betragen 620 , die steuerfreien Erschwer-niszulagen 200 . Einbehalten wurden Sozialversicherungsbeitrge in Hhe von 800 und derGewerkschaftsbeitrag von 50 .Die Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit betragen:

    Bruttojahresbezug (inklusive sonstige Bezge) .............................. steuerfreie sonstige Bezge (brutto) .............................. steuerfreie Zulagen und Zuschlge .............................. Sozialversicherungsbeitrge der laufenden Bezge .............................. einbehaltene Gewerkschaftsbeitrge .............................. Pendlerpauschale .............................. Werbungskostenpauschale (132 ; nur bei laufenden Aktivbezgen) .............................. weitere nachgewiesene Werbungskosten (ber Pauschale) ..............................= fr den Alleinverdienerabsatzbetrag magebende Einknfte ..............................

    Brutto 5.000 steuerfreie sonstige Bezge 620 steuerfreie Erschwerniszulagen 200 Sozialversicherungsbeitrge 800 Gewerkschaftsbeitrag 50 Werbungskostenpauschale 132 = Lohneinknfte 3.198 Die Einknfte aus Land- und Forstwirtschaft betragen 600 Einknfte insgesamt 3.798

    Buch.book Seite 38 Dienstag, 22. November 2011 2:35 14

  • A.1.2. ARBEITNEHMERVERANLAGUNG ABSETZBETRGE

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    Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht dem Ehegatten somit zu. Wre im gegenstndlichen Fallnoch eine Abfertigung im Ausma von z.B. 3.000 ausbezahlt worden, wre die mageblicheEinkunftsgrenze berschritten und der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag verloren.

    A.1.2.2. KINDERABSETZBETRAG/UNTERHALTSABSETZBETRAG/MEHRKINDZUSCHLAGWann erhlt man den Kinderabsetzbetrag?Jeder, der fr Kinder Familienbeihilfe bezieht, erhlt zustzlich den Kinderabsetzbetragausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe (siehe dazuKapitel C.2.). In der Steuererklrung ist der Kinderabsetzbetrag daher nicht geltend zu machen.

    Wann erhlt man den Mehrkindzuschlag?Fr das Jahr 2011 steht ein Mehrkindzuschlag zu (Formular E4), wenn man 2010 fr mindestens drei Kinder die Familienbeihilfe bezogen hat und das Familieneinkommen 2010 55.000 nicht bersteigt.Den Mehrkindzuschlag fr 2011 erhlt man bei der Veranlagung fr das Jahr 2010. Er betrgt20 monatlich fr das dritte und jedes weitere Kind (siehe auch Kapitel C.2.).

    Wann erhlt man den Unterhaltsabsetzbetrag?Den Unterhaltsabsetzbetrag erhlt derjenige, der fr ein Kind, das nicht seinem Haushalt angehrt und fr das weder ihm noch seinem nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familien-

    beihilfe gewhrt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet.Der Unterhaltsabsetzbetrag kann erst im Nachhinein im Zuge der Veranlagung beantragtwerden. Die Unterhaltspflicht muss dem Finanzamt nachgewiesen werden (Unterhaltsvergleichbzw. richterlich festgesetztes Unterhaltsausma, Zahlungsbesttigungen). Hat man die Ali-mente nicht zur Gnze bezahlt, steht auch der Unterhaltsabsetzbetrag nur im aliquoten Ausmazu. Wurde die Hhe der Unterhaltsleistung gerichtlich oder behrdlich festgelegt (Urteil,Vergleich), dann ist der dort festgesetzte Betrag magebend. Liegt keine behrdlicheFestsetzung der Unterhaltsleistung und auch kein schriftlicher Vertrag vor, dann drfen die vonden Gerichten angewendeten Regelbedarfsstze nicht unterschritten werden:

    Der Unterhaltsabsetzbetrag beluft sich auf

    Altersgruppe Kind Regelbedarfsatz 2011 Regelbedarfsatz 20120 bis 3 Jahre 180 186 bis 6 Jahre 230 238 bis 10 Jahre 296 306 bis 15 Jahre 340 351 bis 19 Jahre 399 412 bis 28 Jahre 501 517

    29,20 monatlich fr das erste Kind43,80 monatlich fr das zweite Kind58,40 monatlich fr das dritte und jedes weitere Kind.

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  • A.1.2. ARBEITNEHMERVERANLAGUNG ABSETZBETRGE

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    Keine Angst: Der Unterhaltsabsetzbetrag ndert nichts daran, dass der familienbeihilfen-berechtigte andere Elternteil Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat.Beispiel:Jemand bezahlt fr zwei Kinder aus geschiedener Ehe (oder auereheliche Kinder), die nichtin seinem Haushalt wohnen, den gesetzlichen Unterhalt (Alimente). Daneben erhlt er noch frein Kind aus der jetzigen Ehe Familienbeihilfe.Anspruch besteht hier auf 58,40 monatlich Kinderabsetzbetrag (Auszahlung mit derFamilienbeihilfe) und 73,00 (29,20 + 43,80 ) Unterhaltsabsetzbetrag (Bercksichtigung beider Veranlagung).Fr die beiden Kinder aus geschiedener Ehe erhlt zustzlich noch derjenige, der fr sie dieFamilienbeihilfe bezieht, den Kinderabsetzbetrag.

    A.1.2.3. WELCHE WEITEREN ABSETZBETRGE GIBT ES NOCH?Allen lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern steht auf Grund eines bestehenden Dienstverhlt-nisses ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 jhrlich zu, der automatisch bei derLohnverrechnung bercksichtigt wird.Interessant dabei: Wenn sich der Arbeitnehmerabsetzbetrag nicht auswirkt, weil die Einknfte ausnichtselbstndiger Arbeit so niedrig sind, dass keine Lohnsteuer anfllt, dann werden 10 % dergeleisteten Sozialversicherungsbeitrge, maximal 110 , als Negativsteuer bei der Veranlagungerstattet. Hat sich der Arbeitnehmerabsetzbetrag zum Teil ausgewirkt, wird nur der restliche Teilerstattet. Wenn ein Pendlerpauschale zusteht, dann gibt es als sog. Pendlerzuschlag zustzlichmax. 141 , insgesamt aber max. 15 % der Sozialversicherungsbeitrge bzw. max. 251 . Beispiel:Eine Angestellte ist Teilzeit beschftigt und verdient monatlich brutto 400 . Die Sozialver-sicherungsbeitrge betragen rund 900 jhrlich. Steuer fllt bei diesem Bezug keine an. Eswerden 10 % von 900 , das sind 90 , bei der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamtberwiesen.Ein Verkehrsabsetzbetrag von 291 jhrlich steht automatisch allen Arbeitnehmern zu, dielohnsteuerpflichtige Einknfte aus einem bestehenden Dienstverhltnis beziehen. DieserAbsetzbetrag deckt den normalen Aufwand fr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitssttteab. ber den Normalfall hinaus sind Aufwendungen fr Fahrten zwischen Wohnung undArbeitssttte durch das Pendlerpauschale zu bercksichtigen.Fr Pensionisten tritt an die Stelle des Arbeitnehmerabsetzbetrages und des Verkehrsabsetzbe-trages ein einheitlicher Pensionistenabsetzbetrag von 400 (mit Einschleifbestimmung zwischen17.000 und 25.000 Pensionsbezug). Bei den Einknften mit Anspruch auf den Pensionistenab-setzbetrag steht der Werbungskostenpauschbetrag nicht zu. Fr allein verdienende Pensionistengibt es einen erhhten Pensionistenabsetzbetrag von 764 , wenn mindestens sechs Monate imKalenderjahr eine Ehe bzw. Partnerschaft aufrecht ist, die eigenen Pensionseinknfte nicht mehrals 13.100 (ab 2012: 19.930 ) im Kalenderjahr betragen, der (Ehe)Partner Einknfte vonhchstens 2.200 jhrlich erzielt und kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht.Weisen Pensionisten im Einzelfall Werbungskosten nach, werden diese in der nachgewiesenenHhe ohne Krzung um das Werbungskostenpauschale bercksichtigt.Bei Einknften aus einem bestehenden Dienstverhltnis steht der Grenzgngerabsetzbetragvon 54 fr Grenzgnger zu. Grenzgnger sind im Inland ansssige Arbeitnehmer, die imAusland ihren Arbeitsort haben und sich in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnsitzdorthin begeben. Dieser Absetzbetrag wird im Veranlagungsverfahren geltend gemacht undvermindert sich um den im Kalenderjahr zu bercksichtigenden Arbeitnehmerabsetzbetrag.Auch der Grenzgngerabsetzbetrag ist negativsteuerfhig.

    Buch.book Seite 40 Dienstag, 22. November 2011 2:35 14

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