Steuer Sparen 2014

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Steuer Sparen 2014

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  • STEUER SPAREN 2014EIN LEITFADEN FR DIE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2013

    GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

  • Es kommt auf jeden Euro an. Nie-mand wei das besser als die Ar-beitnehmerInnen. Ich will daher rasch eine Senkung der Lohnsteuer.

    Damit Ihnen schon jetzt mehr Geld im Brsel bleibt: Machen Sie die ArbeitnehmerInnenveranlagung und holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurck. Die Tipps der AK helfen Ihnen dabei.

    Rudi KaskeAK Prsident

  • STEUER SPAREN 2014

    Autorin der Broschre: Mag.a Petra Innreiter

    Aktualisiert im Jnner 2014

  • 2 AK-Infoservice

    INHALT

    I. Die ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) 5

    1. Allgemeines 52. Vorschau ArbeitnehmerInnenveranlagung 2014 103. Formular L 1 114. Formular L 1k 15

    II. Was Sie bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen knnen 17

    1. Familienbezogene Steuerbegnstigungen 171.1. Kind im Steuerrecht 171.2. Ehepartner/Partner im Steuerrecht 171.3. Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag 171.4. Mehrkindzuschlag 191.5. Unterhaltsabsetzbetrag 201.6. Kinderfreibetrag 211.7. Sonstige Ausgaben in Bezug auf Kinder 22

    2. Sonderausgaben 222.1. Sonderausgaben mit Hchstbetrag und Viertelung 222.2. Sonderausgaben ohne Hchstbetrag 302.3. Sonderausgaben mit Hchstbetrag 302.4. Sonderausgaben fr (Ehe)Partner und Kinder 32

    3. Werbungskosten 323.1. Werbungskostenpauschale 323.2. Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale 323.3. Werbungskosten mit Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale 37

    4. Auergewhnliche Belastungen 614.1. Voraussetzungen 614.2. Auergewhnliche Belastungen mit Selbstbehalt 634.3. Auergewhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt 664.4. Auergewhnliche Belastungen bei Kindern 71

  • 3AK-Infoservice

    5. Formular L1i 77 Einknfte mit Auslandsbezug 795.1. Nichtselbstndige Einknfte ohne Lohnsteuerabzug

    mit Wohnsitz in sterreich 795.2. Nichtselbstndige Einknfte mit Lohnsteuerabzug

    ohne Wohnsitz in sterreich 80

    III. Verfahren beim Finanzamt 82

    1. Rechtsmittel 82

    IV. Berechnung der Einkommensteuer 87

    1. Einkommensermittlung 872. Freibetrag und Absetzbetrag 873. Der Steuertarif 894. Selbstberechnung der Steuer 89

    V. Einkommensteuererklrung 92

    1. Arbeitnehmer mit Nebeneinknften 922. Einkommensteuererklrung ohne lohnsteuerpichtige

    Einknfte 95

    VI. Umsatzsteuererklrung 97

    1. Kleinunternehmerregelung 972. Regelbesteuerung 973. Vorsteuer 97

    VII. Anhang 99

    1. Finanzmter 992. Bundesmter fr Soziales und Behindertenwesen 1043. Informative Internetadressen 105

    VIII. Stichwortverzeichnis 106

  • 4 AK-Infoservice

  • 5AK-Infoservice

    I. DIE ARBEITNEHMERINNENVERANLAGUNG (ANV)1. ALLGEMEINES

    Diese Broschre soll als Ausfllhilfe und Basisinformation fr die Arbeit-nehmerInnenveranlagung (ANV) dienen. Die Grundlage dazu bildet das Einkommensteuergesetz (EStG) gemeinsam mit den Lohnsteuerrichtli-nien (LStR). Das Einkommensteuergesetz finden Sie auf http://www.ris.bka.gv.at/Bund/. Die Lohnsteuerrichtlinien sind ein Hilfsmittel zur Rechts-auslegung des Einkommensteuergesetzes und auf https://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.

    Die ANV knnen Sie mittels Papierformular L1 bei Ihrem Wohnsitzfinanz-amt oder elektronisch mittels FinanzOnline https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ einreichen. Wenn Sie Kinder haben, ist zustzlich das Formular L1k auszufllen.

    Bei der ANV wird zwischen Pflichtveranlagung (zwingend) und An-tragsveranlagung (freiwillig) unterschieden.

    PichtveranlagungUnter bestimmten Umstnden sind Sie verpflichtet, beim Finanzamt eine ANV einzureichen. Das ist dann der Fall, wenn Ihre lohnsteuerpflichtigen Einknfte mehr als 12.000 (siehe dazu Kapitel Einkommensermittlung) im Kalenderjahr betragen. Die Erklrung (Papierformular L1) ist bis zum 30. April des Folgejahres, oder elektronisch mittels FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen, wenn

    Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit bezogen wurden, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen (z.B. Grenzgnger),

    ein zu hohes Pendlerpauschale oder ein zu hoher Pendlereuro be-rcksichtigt wurde oder die Voraussetzungen dafr nicht vorlagen,

    der Zuschuss zur Kinderbetreuung zu Unrecht oder in unrichtiger Hhe steuerfrei ausbezahlt wurde,

    Bezge eines sterreichischen Abgeordneten zum Europischen Par-lament ausbezahlt wurden,

    der Arbeitnehmer vorstzlich gemeinsam mit dem Arbeitgeber die ab-zufhrende Lohnsteuer verkrzt hat.

  • 6 AK-Infoservice

    Bis zum 30. September des Folgejahres sind Sie verpflichtet eine Erkl-rung einzureichen, wenn

    im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einknfte bezogen wurden,

    der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- oder der erhhte Pensio-nistenabsetzbetrag bercksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen.

    In folgenden Fllen werden Sie vom Finanzamt zur Abgabe einer ANV aufgefordert:

    bei Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Bezge fr Truppenbungen, Bezge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds, bestimmte Bezge aus der Bauarbeiterurlaubskasse und Bezge fr einen Dienstleistungsscheck,

    bei Rckzahlung von Pflichtversicherungsbeitrgen oder Pensions-beitrgen,

    ein Freibetragsbescheid fr das Kalenderjahr bei der Lohnverrech-nung bercksichtigt wurde.

    Zur Abgabe einer Einkommensteuererklrung (Papierformular E1 und E1a) bis zum 30. April des Folgejahres oder elektronisch mittels Finanz-Online bis zum 30. Juni des Folgejahres sind Sie dann verpflichtet, wenn neben den lohnsteuerpflichtigen Einknften von mehr als 12.000 (siehe dazu Kapitel Einkommensermittlung)

    andere nicht lohnsteuerpflichtige Einknfte von mehr als 730 erzielt wurden,

    Kapitaleinknfte von mehr als 22 erzielt wurden, die keinem Kapital-ertragssteuerabzug unterliegen,

    Einknfte aus einer privaten Grundstcksveruerung, fr die keine Immobilienertragssteuer entrichtet wurde, vorlagen.

  • 7AK-Infoservice

    AntragsveranlagungEs wird empfohlen, eine ANV durchzufhren, wenn Sie

    Alleinverdiener oder Alleinerzieher sind; den Mehrkindzuschlag beantragen knnen; Sonderausgaben, Werbungskosten oder auergewhnliche Belas-

    tungen geltend machen knnen; whrend des Jahres von Ihrem Gehalt/Lohn zwar Sozialversicherung,

    aber keine Lohnsteuer bezahlt haben (= Negativsteuer); schwankende Bezge oder Verdienstunterbrechungen whrend des

    Kalenderjahres hatten (z. B. Ferialpraktikum, Karenzierung).

    Fr die Antragsveranlagung haben Sie 5 Jahre Zeit. So knnen Sie z. B. den Antrag fr das Veranlagungsjahr 2013 bis zum 31. 12. 2018 stellen.

    Der Antrag auf ANV kann innerhalb eines Monats mittels Beschwerde zurckgezogen werden, wenn es zu einer Nachforderung kommen sollte (siehe Rechtsmittel). Voraussetzung dafr ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pichtveranlagung handelt.

    NegativsteuerWenn whrend des Jahres von Ihrem Gehalt/Lohn Sozialversicherungs-beitrge, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurden (z. B. Lehrlinge, Teilzeitbeschftigte), sollten Sie eine ANV abgeben. Sie erhalten 10% der bezahlten Sozialversicherungsbeitrge, maximal 110 vom Finanzamt erstattet.

    Sollten Sie zustzlich zumindest einen Monat Anspruch auf das Pendler-pauschale haben, aber einen Verdienst unter der Steuergrenze, knnen Sie einen Pendlerzuschlag von bis zu 290 bei der ANV erhalten. Die Negativsteuer betrgt in diesem Fall maximal 400 bzw. 18 % der be-zahlten Sozialversicherungsbeitrge.

    Pensionisten mit ausschlielich Pensionseinknften erhalten keine Negativsteuer! Ebenso haben freie Dienstnehmer und Werkvertrags-nehmer keinen Anspruch auf Negativsteuer.

    Alleinverdiener/Alleinerzieher mit mindestens einem Kind, fr das mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wird, erhalten zustz-

  • 8 AK-Infoservice

    lich zumindest 494 vom Finanzamt. Dies gilt auch fr PensionistInnen, freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen, wenn sie die Veraussetzungen erfllen.

    FreibetragsbescheidIm Zuge der ANV wird der Freibetragsbescheid und die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber automatisch vom Finanzamt ausgestellt, auer Sie verzichten ausdrcklich darauf. Der Freibetragsbescheid enthlt be-stimmte Werbungskosten, Sonderausgaben und auergewhnliche Belastungen, die Sie bei der ANV geltend gemacht haben. Der Freibe-tragsbescheid gilt fr das bernchste Jahr.

    Beispiel: Sie fhren die ANV fr das Jahr 2013 durch und erhalten gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid 2013 einen Frei-betragsbescheid fr das Jahr 2015. Dieser Bescheid enthlt Ihren vorlufigen Freibetrag fr das Jahr 2015, der auf Basis der von Ihnen geltend gemachten Ausgaben bei der ANV 2013 errechnet wurde.

    Sie knnen diese Mitteilung ber den Freibetrag bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer pensionsauszahlenden Stelle abgeben, damit bei Ihrer mo-natlichen Gehaltsabrechnung dieser vorlufige Freibetrag bercksichtigt wird. Sie bezahlen somit weniger Lohnsteuer und erhalten monatlich netto mehr ausbezahlt. Sind Ihre tatschlichen Aufwendungen hher als die, die bereits mittels Freibetrag bei der Gehaltsabrechnung bercksichtigt wurden, ist bei der ANV eine zustzliche Gutschrift zu erwarten. Sind Ihre tatschlichen Aufwendungen geringer als die, die fr die Freibetragsbe-rechnung bercksichtigt wurden, ist mit einer Nachforderung vom Finanz-amt zu rechnen. Die Bercksichtigung eines Freibetragsbescheid bei der Lohnverrechnung stellt einen Pflichtveranlagungsgrund dar.

    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Aufwendungen im bernchsten Jahr wieder hnlich hoch sind wie im Ausgangsjahr, knnen Sie zur Vermei-dung einer mglichen Nachzahlung auf die Ausstellung eines Freibetrags-bescheides bei der ANV verzichten. Die Abgabe eines vom Finanzamt ausgestellten Freibetragsbescheides beim Arbeitsgeber ist freiwillig und nicht verpichtend.

    Zuuss- und AbussprinzipZufluss- und Abflussprinzip bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in der Regel dem Kalenderjahr zuzurechnen sind, in dem sie tatschlich

  • 9AK-Infoservice

    zu- bzw. abgeossen sind. Regelmig wiederkehrende Einnahmen diese mssen mindestens 3 x hintereinander ausbezahlt werden wie u. a. Bezge wie Krankengeld oder Wochengeld, werden wirtschaftlich noch ins Vorjahr gerechnet, wenn das Datum der Kontogutschrift sptestens der 15. 1. des Folgejahres ist.

    Mssen Sie aber zum Beispiel Ihren Arbeitgeber wegen eines ausstn-digen Gehaltes klagen, wird dieses erst in dem Jahr versteuert, in dem Sie das Gehalt nachbezahlt bekommen haben.

    Beispiel: Frau R.s Dienstverhltnis wurde fristwidrig zum 31.10. 2012 gekndigt. Laut Gesetz wre die Kndigungsfrist bis 31.12. 2012 ge-laufen. Da sich der ehemalige Arbeitgeber uneinsichtig zeigt, muss Frau R. ihn klagen. Die Verhandlung findet 2013 statt und Frau R.s Klage wird stattgegeben. Ihre Ansprche werden ihr im Juni 2013 nachbezahlt. Steuerlich fllt diese Kndigungsentschdigung ins Jahr 2013, ob-wohl die An sprche 2012 entstanden sind.

    Ausnahmen: Pensionsnachzahlungen und Zahlungen aus einem Insol-venzverfahren (Konkurs-/Ausgleichsverfahren) werden jedoch in dem Jahr steuerlich erfasst, in dem der Anspruch entsteht.

    Beispiel: Herr F. bekommt im Jahr 2013 Pension fr den Zeitraum September Dezember 2012 nachbezahlt. Steuerlich fllt diese Nachzahlung ins Jahr 2012.

  • 10 AK-Infoservice

    2. Vorschau ArbeitnehmerInnenveranlagung 2014

    Ab der ANV 2014 ergeben sich nachfolgende nderungen und Neue-rungen (Stand Jnner 2014).

    PendlerpauschaleDie Zeitdauer fr die Beurteilung der Unzumutbarkeit fr die Bentzung eines ffentlichen Verkehrsmittels wird neu festgelegt:

    Bei einer Zeitdauer von bis zu 60 Minuten ist immer von der Zumutbar-keit der Bentzung eines ffentlichen Verkehrsmittels auszugehen.

    Bei mehr als 120 Minuten Zeitdauer ist die Bentzung eines ffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar.

    bersteigt die Zeitdauer 60 Minuten, nicht aber 120 Minuten, ist auf eine entfernungsabhngige Hchstdauer abzustellen. Diese soll 60 Minuten zuzglich einer Minute pro Kilometer der Entfernung, jedoch maximal 120 Minuten, betragen.

    Weiters wird ab dem Jahr 2014 ein Pendlerrechner zur Verfgung stehen. Dieser Pendlerrechner ist fr die Ermittlung der Entfernung und die Be-urteilung, ob die Bentzung eines ffentlichen Verkehrsmittels zumutbar oder unzumutbar ist, heranzuziehen.

    Regelbedarfstze 2014

    bis 3 Jahre .............................................................. 194 monatlichbis 6 Jahre .............................................................. 249 monatlichbis 10 Jahre .............................................................. 320 monatlichbis 15 Jahre .............................................................. 366 monatlichbis 19 Jahre .............................................................. 431 monatlichbis 28 Jahre .............................................................. 540 monatlich

  • 11AK-Infoservice

    3. Formular L 1

    L 1-2013

  • 12 AK-Infoservice

    L 1-2013

    i Seite 17

    i Seite 76

    i Seite 88

    i Seite 19

    i Seite 22

    i Seite 22

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    i Seite 30

    i Seite 33

    i Seite 33

  • 13AK-Infoservice

    L 1-2013

    i Seite 36

    i Seite 36

    i Seite 38, 42

    i Seite 45

    i Seite 46

    i Seite 39

    i Seite 43

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    i Seite 59

    i Seite 63

    i Seite 64

    i Seite 63

    i Seite 65

    i Seite 66

    i Seite 67 i Seite 67

    i Seite 38, 42, 56

  • 14 AK-Infoservice

    L 1-2013

    i Seite 68

    i Seite 69

    i Seite 68

    i Seite 70

    i Seite 70

    i Seite 69

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    i Seite 70

    i Seite 8

  • 15AK-Infoservice

    L 1k-2013

    3. Formular L 1 k

    i Seite 21

    i Seite 20

    i Seite 71

  • 16 AK-Infoservice

    L 1k-2013

    i Seite 72

    i Seite 74

    i Seite 73

    i Seite 74

    i Seite 69

    i Seite 74

    i Seite 75

    i Seite 68

    i Seite 70

  • 17AK-Infoservice

    II. WAS SIE BEI DER ANV GELTEND MACHEN KNNEN1. Familienbezogene Steuerbegnstigungen

    1.1. Kind im Steuerrecht

    Ihr Kind gilt im steuerrechtlichen Sinn dann als Kind, wenn

    Ihnen oder Ihrem (Ehe)Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die Familienbeihilfe zusteht, oder

    Ihnen fr mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Unter-halts absetzbetrag zusteht.

    1.2. Ehepartner/Partner im Steuerrecht

    Ehepartner ist eine Person, mit der Sie verheiratet sind. Gleichzusetzen sind eingetragene Partner im Sinne des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes.

    Eine Lebensgemeinschaft liegt dann vor, wenn Sie mit dem Partner in ei-ner ehehnlichen Gemeinschaft leben und gleichzeitig mindestens ein Kind im steuerrechtlichen Sinn haben.

    1.3. Alleinverdienerabsetzbetrag/Alleinerzieherabsetzbetrag

    AlleinverdienerabsetzbetragDer Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) steht Ihnen zu, wenn Sie oder Ihr (Ehe)Partner

    fr mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familien-beihilfe bezogen haben,

    und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe, Lebensgemein-schaft oder eingetragenen Partnerschaft leben, und Ihr (Ehe)Partner nicht mehr als 6.000 jhrlich verdient hat.

    Zuverdienstgrenze fr den AVABIn der Zuverdienstgrenze von 6.000 sind enthalten:

  • 18 AK-Infoservice

    Bruttoverdienst inklusive Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weih-nachtsremuneration, Abfertigung, Sozialplanzahlung, Pensionsabfin-dung, ...)

    Bezge aus Dienstleistungsschecks, Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, Wochengeld, Pensionsbezge, Bezge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, alle anderen steuerpflichtigen Einknfte.

    Folgende Bezge werden jedoch nicht zur Zuverdienstgrenze hinzuge-rechnet:

    steuerfreie Sonderzahlungen, steuerfreie Zulagen und Zuschlge (ber-stundenzuschlge, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlge, Schmutz-, Er-schwernis- und Gefahrenzulagen),

    Auslagenerstze, steuerfreie Reisekosten (Kilometergelder, Tag- und Nchtigungsgelder),

    Unfallrenten, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Ausbildungs- bzw. Frderbeihilfen

    des AMS, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsleistungen, Familienbeihilfe.

    Die Zuverdienstgrenze von 6.000 knnen Sie nach folgendem Schema errechnen:

    Bruttojahresbezug (inklusive Sonderzahlungen)- steuerfreie Sonderzahlungen bis zur Hhe von max. 2.100 - steuerfreie Zulagen und Zuschlge- Sozialversicherungsbeitrge- Gewerkschaftsbeitrge- Pendlerpauschale- Werbungskosten (mindestens das Pauschale von 132 )+ Wochengeld= Zuverdienstgrenze fr den AVAB

  • 19AK-Infoservice

    AlleinerzieherabsetzbetragDer Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu, wenn Sie

    mehr als 6 Monate im Kalenderjahr fr mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen haben und

    mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft gelebt haben.

    Hhe des AVAB/AEABDer AVAB oder der AEAB betrgt

    494 bei einem Kind, fr das Sie Familienbeihilfe erhalten669 bei zwei Kindern, fr die Sie Familienbeihilfe erhalten

    + 220 fr das dritte und jedes weitere Kind, fr das Sie Familien-beihilfe erhalten

    Beantragung des AVAB/AEABDen AVAB oder den AEAB knnen Sie entweder im Nachhinein bei der ANV, oder bereits whrend des Jahres bei Ihrem Arbeitgeber (For-mular E 30) beantragen. Wenn Sie den AVAB oder den AEAB schon bei Ihrem Arbeitgeber beantragt haben, mssen Sie ihn trotzdem bei der ANV nochmals ankreuzen, da das Finanzamt sonst annimmt, dass Ihnen der Absetzbetrag im be treffenden Kalenderjahr nicht zustand.

    Hatten Sie ein so niedriges Einkommen, dass von Ihrem Monatsbezug keine Lohnsteuer abgezogen wurde, bekommen Sie den AVAB oder den AEAB als Negativsteuer durch die ANV erstattet.

    1.4. Mehrkindzuschlag

    Ab dem dritten Kind und fr jedes weitere Kind, fr das Sie Familienbei-hilfe beziehen, besteht Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag von 20 monatlich. Dieser Zuschlag ist jedoch vom Familieneinkommen im be-treffenden Kalenderjahr abhngig. Der Mehrkindzuschlag steht nur dann zu, wenn das gemeinsame Vorjahreseinkommen der (Ehe)Partner 55.000 nicht bersteigt. Das Einkommen des (Ehe)Partners ist nur dann zu bercksichtigen, wenn dieser in dem Kalenderjahr, fr das der

  • 20 AK-Infoservice

    Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemein-samen Haushalt gelebt hat.

    Der Mehrkindzuschlag ist mit der ANV oder dem Formular E 4 zu bean-tragen.

    1.5. Unterhaltsabsetzbetrag

    Zahlen Sie fr ein nicht im gleichen Haushalt lebendes Kind, das sich stndig im Inland oder in einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz aufhlt, nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) und beziehen fr die-ses Kind keine Familienbeihilfe, knnen Sie dafr einen Unterhaltsab-setzbetrag geltend machen. Dieser betrgt fr

    das erste Kind ...................................................... 29,20 monatlichdas zweite Kind .................................................... 43,80 monatlichjedes weitere Kind ................................................ 58,40 monatlich

    Der Unterhaltsabsetzbetrag kann allerdings nur fr die Monate geltend gemacht werden, fr die Sie tatschlich den gesetzlichen Unterhalt ge-leistet haben. Sollte keine behrdliche Festsetzung bzw. schriftlicher Ver-gleich ber die Hhe des zu zahlenden Unterhalts vorliegen, knnen Sie nur dann den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen, wenn Sie zumindest die Regelbedarfstze an Unterhalt bezahlt haben. Andernfalls wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur fr die Monate gewhrt, fr die rech-nerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann.

    Regelbedarfstze 2013

    bis 3 Jahre .............................................................. 190 monatlichbis 6 Jahre .............................................................. 243 monatlichbis 10 Jahre .............................................................. 313 monatlichbis 15 Jahre .............................................................. 358 monatlichbis 19 Jahre .............................................................. 421 monatlichbis 28 Jahre .............................................................. 528 monatlich

    Unterhaltsleistungen an Kinder, die auerhalb der EU/EWR-Staaten bzw. der Schweiz leben: siehe Kapitel 4 Auergewhnliche Belastungen bei Kindern.

  • 21AK-Infoservice

    1.6. Kinderfreibetrag

    Fr jedes Kind, fr das Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familien beihilfe bezogen haben, steht Ihnen ein Freibetrag von 220 jhr-lich zu. Machen beide Elternteile den Kinderfreibetrag geltend, betrgt er 132 jhrlich pro Elternteil. Die Aufteilung zwischen den beiden Eltern-teilen ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn beide Elternteile steuerpflich-tiges Einkommen von mehr als 12.000 haben.

    Steht Ihnen fr mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der Unterhalts-absetzbetrag zu, knnen Sie als Unterhaltsleistender und der Bezieher der Familienbeihilfe je einen Kinderfreibetrag in Hhe von 132 jhrlich geltend machen. Steht dem Unterhaltsleistenden der Unterhaltsabsetz-betrag nicht fr mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zu, dann kann der Familienbeihilfenbezieher oder der (Ehe)Partner den Kinderfreibetrag mit 220 geltend machen oder gemeinsam mit seinem Partner jeweils 132 beantragen.

    Beispiel 1 zu familienbezogenen SteuerbegnstigungenHerr L. und Frau B. leben in Partnerschaft und haben eine 2-jh-rige Tochter. Am 27. Juli des Jahres wird ihr zweites Kind geboren. Herr L. hat fr das betreffende Jahr ein Einkommen von 25.000 . Frau B. hat ein Einkommen von 4.000 und zustzlich Wochengeld in Hhe von 1.500 bezogen. Der Zuverdienst von Frau B. liegt inklusive Wochengeld unter 6.000 . Es steht Herrn L. der Allein-verdienerabsetzbetrag und der Kinderfreibetrag fr ein Kind zu. Der Zuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag und der Kinderfreibetrag fr das zweite Kind knnen nicht bercksichtigt werden, da das Kind erst im Juli geboren wurde und im betreffenden Kalenderjahr nicht fr mehr als 6 Monate die Familienbeihilfe bezogen wurde. Zu-stzlich kann Herr L. den Kinderfreibetrag fr ein Kind in Hhe von 220 beantragen.

  • 22 AK-Infoservice

    Beispiel 2 zu familienbezogenen SteuerbegnstigungenDas Ehepaar U. wird im Mai geschieden. Herr U. nimmt sich alleine eine neue Wohnung und verdient 22.000 pro Jahr. Frau U. ver-bleibt mit den drei Kindern in der ehelichen Wohnung und verdient 5.000 . Frau U. steht fr das betreffende Jahr der Alleinerzieher-absetzbetrag, den sie als Negativsteuer ausbezahlt bekommt und der Mehrkindzuschlag zu. Den Kinderfreibetrag kann Frau U. zwar geltend machen, allerdings hat dieser bei ihr keine steuerliche Aus-wirkung, da das Einkommen von Frau U. unter der Steuergrenze liegt. Da Herr U. ab Juni fr die 3 Kinder Unterhalt bezahlt, kann er den Unterhaltsabsetzbetrag fr 3 Kinder und den Kinderfreibetrag mit 132 pro Kind beantragen.

    1.7. Sonstige Ausgaben in Bezug auf Kinder

    Weitere Ausgaben in Zusammenhang mit Kindern finden Sie im Kapitel Sonderausgaben fr (Ehe)Partner und Kinder und Auergewhnliche Belastungen bei Kindern.

    2. Sonderausgaben

    Die Sonderausgaben werden in drei Gruppen eingeteilt:

    Sonderausgaben mit Hchstbetrag und Viertelung Sonderausgaben ohne Hchstbetrag Sonderausgaben mit anderen Hchstbetrgen

    2.1. Sonderausgaben mit Hchstbetrag und Viertelung

    Hierbei handelt es sich um die sogenannten Topf-Sonderausgaben.Dazu zhlen:

    Personenversicherungen Wohnraumschaffung Wohnraumsanierung

  • 23AK-Infoservice

    Bei diesen Sonderausgaben ist zu beachten, dass sie nur bis zu einem Hchstbetrag von 2.920 jhrlich geltend gemacht werden knnen. Der Betrag verdoppelt sich auf 5.840 jhrlich, wenn

    Sie Anspruch auf den AVAB bzw. AEAB haben. Oder wenn der AVAB nicht zusteht, Sie aber mehr als 6 Monate im

    Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner waren, nicht dau-ernd getrennt leben und der Partner hchstens 6.000 an Einknften erzielt hat.

    Um weitere 1.460 jhrlich erhht sich dieser Betrag, wenn Sie fr min-destens drei Kinder fr mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinder- bzw. Unterhaltsabsetzbetrag erhalten haben. Der Erhhungsbe-trag von 1.460 jhrlich steht aber jedenfalls nur einem Elternteil zu.

    Die von Ihnen geltend gemachten Topf-Sonderausgaben wirken sich nur zu einem Viertel steuermindernd aus. Dieser Betrag vermindert sich, wenn der Gesamtbetrag der Einknfte (Kennziffer 245 des Jahreslohn-zettels minus Werbungskosten) jhrlich mehr als 36.400 betrgt. ber-steigen die Einknfte den Betrag von 60.000 , steht Ihnen nur mehr das Sonderausgabenpauschale zu.

    Um die Wirksamkeit der Topf-Sonderausgaben berechnen zu knnen, geht man nach folgender Einschleifregelung vor:

    (60.000 Gesamtbetrag der Einknfte) x (Sonderausgabenviertel 60 )

    23.600 +60

    Werden von Ihnen keine Sonderausgaben geltend gemacht, wird auto-matisch das Sonderausgabenpauschale in Hhe von 60 jhrlich bei der ANV bercksichtigt. Aus diesem Betrag ergibt sich auch der Mindest-betrag, ab dem Topf-Sonderausgaben steuermindernd wirksam werden. 60 x 4 (nur ein Viertel wirkt steuermindernd) = 240 . Betrgt die Ge-samtsumme Ihrer Topf-Sonderausgaben weniger als 240 , wirken sich diese nicht aus.

  • 24 AK-Infoservice

    PersonenversicherungenBeitrge fr Personenversicherungen knnen Sie dann von der Steuer ab-setzen, wenn Sie den Versicherungsvertrag bei einem Versicherungsun-ternehmen abgeschlossen haben, das in sterreich Sitz oder Geschfts-leitung hat, oder die Erlaubnis zum Geschftsbetrieb in sterreich erteilt bekommen hat. Darunter fallen auch Versicherungen aus den EWR-/EU-Staaten. Zu den absetzbaren Personenversicherungen zhlen folgende:

    freiwillige Krankenversicherung, freiwillige Unfallversicherung (auch Insassenunfallversicherung), freiwillige Pensionsversicherung, sofern fr die Beitrge nicht eine

    Prmie nach 108a EStG (siehe Prmienbegnstigte Pensionsvor-sorge) in Anspruch genommen worden ist,

    Lebensversicherung auf Ableben (auch Kreditrestschuldversicherung), Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsver-

    trag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde, Rentenversicherung mit einer mindestens auf die Lebensdauer zahl-

    bare Rente, freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse, Pensionskasse, sofern fr die Beitrge nicht eine Prmie nach 108a

    EStG (siehe Prmienbegnstigte Pensionsvorsorge) in Anspruch ge-nommen worden ist,

    freiwillige Hherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensions-versicherung,

    Pflegeversicherungen, die entweder den Charakter einer Kranken- (Ersatz von Sachleistungen oder Taggeld) oder einer Rentenversiche-rung (lebenslngliche Rentenzahlung ab dem Eintritt der Pflegebe-drftigkeit) haben.

    LebensversicherungenLebensversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn es sich entweder um eine reine Ablebensversicherung handelt, oder wenn eine mindes-tens auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist.

    Er- und Ablebensversicherungen, bei denen es auschlielich zu einer Kapitalauszahlung kommt, sind nur dann absetzbar, wenn der Versiche-rungsvertrag vor dem 1. 6. 1996 abgeschlossen wurde.

  • 25AK-Infoservice

    EinmalprmieZahlen Sie die Versicherungsprmie auf einmal, so knnen Sie diese auf Antrag zu jeweils einem Zehntel in zehn aufeinander folgenden Jahren bei der ANV geltend machen.

    Freiwillige Pensionsversicherung, PensionskasseBeitrge zu einer freiwilligen Pensionsversicherung und Arbeitnehmer-beitrge zu Pensionskassen sind im Rahmen der Personenversicherung absetzbar, sofern fr die Beitrge nicht eine Prmie nach 108a Einkom-mensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen worden ist.

    Prmien nach 108a EStG bekommen Sie fr eine Prmienbegnstigte Pensionsvorsorge und fr eine Prmienbegnstigte Zukunftsvorsorge.

    Prmienbegnstigte PensionsvorsorgeDie prmienbegnstigte Pensionsvorsorge wurde im Jahr 2000 eingefhrt und gilt fr Vertrge, die vor dem 1. 1. 2004 abgeschlossen worden sind. Bei Einzahlungen in eine Pensionskasse kann diese Prmie weiterhin in Anspruch genommen werden.

    Die Pensionsleistung, die auf die prmienbegnstigten Zahlungen (bis maximal 1.000 ) entfllt, ist steuerfrei.

    Bei Arbeitnehmerbeitrgen zu einer Pensionskasse und Beitrgen fr die freiwillige Hherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung besteht ein Wahlrecht, inwieweit Sie die Beitrge als Sonderausgabe bei der ANV geltend machen mchten oder die Prmienbegnstigung nach 108a EStG in Anspruch nehmen.

    Prmienbegnstigte Zukunftsvorsorge Bei diesem Pensionssparmodell knnen Sie bis zu maximal 2.445,84 (2013) im Jahr einzahlen und bekommen dann eine staatliche Prmie von 4,25% gutgeschrieben. Die Laufzeit betrgt mindestens 10 und hch-stens 25 Jahre.

    Lassen Sie sich nach Ablauf der Zukunftsvorsorge die angesparten An-sprche als Zusatzpension auszahlen, ist die Pension steuerfrei. Wenn Sie sich jedoch das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen, ms-sen Sie die gutgeschriebenen Prmien zur Hlfte wieder zurckzahlen und die erzielten Kapitalertrge nachtrglich mit 25 % Kapitalertragssteuer versteuern.

  • 26 AK-Infoservice

    Als Sonderausgabe kann diese Form der Pensionsversicherung keines-falls abgeschrieben werden, da Sie hierfr bereits die staatliche Frderung erhalten.

    Wohnraumschaffung/WohnraumsanierungWohnraumschaffungWohnraumschaffung bedeutet, dass Sie eine neu errichtete Wohnung kaufen oder ein Haus fr Wohnzwecke in einem EU oder EWR Staat er-richten, welches Ihnen unmittelbar nach der Fertigstellung fr zumin-dest 2 Jahre als Hauptwohnsitz dient.

    Hinweis: Der Kauf von Wohnraum (Wohnung oder Haus), von dem Sie nicht der erste Besitzer sind, ist steuerlich nicht absetzbar! berneh-men Sie jedoch das Darlehen vom Ersteigentmer, so knnen Sie die Kreditraten und Zinsen fr dieses Darlehen dennoch abschreiben.

    Erwerben Sie einen Rohbau, sind die Kosten fr Grundstck und Rohbau nicht absetzbar, sehr wohl aber die weiteren Errichtungskosten.

    Bei der ANV knnen folgende Betrge als Sonderausgaben geltend ge-macht werden:

    Mindestens achtjhrig gebundene Betrge zur Schaffung von Wohn-raum

    Betrge zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum Rckzahlung von Darlehen, die fr die Schaffung oder Sanierung von

    Wohnraum aufgenommen wurden sowie Zinsen fr solche Darlehen. Planungs- und Baukosten Kosten fr die Grundbeschaffung Anwalts- und Notarkosten Anschlusskosten an das ffentliche Versorgungsnetz

    (Kanal, Wasser, Gas) Kosten fr Zu- und Ausbauten

  • 27AK-Infoservice

    Mindestens achtjhrig gebundene Betrge Wenn Sie als Wohnungswerber Beitrge an einen begnstigten Bau-trger geleistet haben, z. B. einen Finanzierungsbeitrag, dann knnen Sie diese Zahlung im Rahmen der Sonderausgaben fr Wohnraumschaffung abschreiben. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Beitrge mindestens acht Jahre gebunden bleiben. Die Achtjahresfrist berechnet sich vom Tag der Einzahlung. Wird der Beitrag in Raten bezahlt, so berechnet sich die Frist vom jeweiligen Einzahlungstag des Teilbetrags.

    Erhalten Sie vom Vermieter (z. B. Genossenschaft) eine Besttigung ber die mit Ihrer Miete gemeinsam bezahlten Annuitten, knnen Sie den aus-gewiesenen Betrag als Sonderausgaben geltend machen.

    Nicht als Kosten fr Wohnraumschaffung absetzbar sind:

    Wohnungseinrichtung (Mbel, Elektrogerte), Gartengestaltung, vom Eigenheim getrennte Bauten wie z. B. Garage, Sauna, Schwimm-

    bad oder Schutzraum auerhalb des Wohnraums, nachtrglicher Grundstcksankauf des Grundstckes, auf dem Ihr

    Haus steht.

    WohnraumsanierungWird durch Sanierungsmanahmen die Nutzungsdauer des Wohnraumes wesentlich verlngert oder der Nutzungswert des Wohnraumes wesent-lich erhht, handelt es sich um Instandsetzungsaufwendungen. Werden Vernderungen an der Bausubstanz von bereits vorhandenem Wohnraum vorgenommen, handelt es sich um Herstellungsaufwand.

  • 28 AK-Infoservice

    Instandsetzungsaufwendungen: Herstellungsaufwendungen:

    Austausch smtlicher Fenster samt Rahmen

    Austausch aller Tren samt Trstock

    Austausch von Zwischendecken Austausch von Unterbden Austausch einzelner Fenster

    (bei verbessertem Wrme- oder Lrmschutz)

    Austausch der Eingangstr (bei verbessertem Wrme- oder Einbruchsschutz)

    Austausch von Heizungsanla-gen (bei verbesserter Heizleis-tung oder Bedienbarkeit)

    Zusammenlegung von Wohnungen

    Versetzen von Zwischen-wnden

    Versetzen von Tren und Fenstern

    erstmaliger Einbau von Zentralheizungsanlagen

    Einbau von Badezimmern und Toiletteanlagen

    erstmaliger Einbau von Auf-zugsanlagen

    Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstalla-tionen

    Einbau von Wrmepumpen, So-laranlagen, Wrmerckgewin-nungs- und Gesamtenergiean-lagen, Photovoltaikanlagen

    Erhhung des Wrmeschutzes von Auenwnden, obersten Geschodecken, Kellerdecken und Feuermauern

    Manahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder des Energieverbrauchs

    Umstellung auf Fernwrmever-sorgung

    Nachtrglicher Anschluss an Versorgungsnetze, wie Wasser-, Kanal- und Stromversorgung

    Errichtung einer an ein Eigen-heim angeschlossenen biolo-gischen Kleinklranlage

  • 29AK-Infoservice

    Bedingung dafr, dass Sie Ausgaben fr Wohnraumsanierung steuer-mindernd geltend machen knnen ist, dass die Arbeiten von einem be-fugten Unternehmer durchgefhrt werden. Wenn Sie (oder ein Freund, Bekannter, Nachbar, ...) die Arbeiten selbst durchfhren, ist es nicht mg-lich, die Materialkosten von der Steuer abzuschreiben. Abzugsfhig ist die Sanierung von Wohnraum nur dann, wenn Sie den Auftrag zur Sanierung an befugte Unternehmer selbst erteilt haben.Kosten fr die Wohnraumsanierung, die mit der Miete mitverrechnet werden, sind nicht absetzbar.

    Nicht als Kosten der Wohnraumsanierung absetzbar sind: laufende Wartungsarbeiten, Reparaturen (auch wenn diese nicht jhrlich anfallen), Erneuerung des Bodenbelages ohne Erneuerung des Unterbodens, Ausmalen und Tapezieren der Rume, Austausch beschdigter Fensterscheiben, Trschnallen, Trschlsser, Trensanierung durch Neubeschichtung vorhandener Tren, Installation von Alarmanlagen jeglicher Art (Rauchwarnmelder, Bewe-

    gungsmelder, Kameras, Sirenen, usw.).

    Nachversteuerung von SonderausgabenZu einer Nachversteuerung von Sonderausgaben kann es bei Versiche-rungsprmien und Aufwendungen fr Wohnraumschaffung kommen. Versicherungsprmien, die Sie bei der ANV geltend gemacht haben, sind dann nachzuversteuern, wenn der Versicherungsvertrag abgetreten bzw. rckgekauft wird oder wenn nach Ende der Laufzeit einer Versiche-rung statt einer Rentenzahlung eine Kapitalabndung gewhlt wird.

    Sonderausgaben fr Wohnraumschaffung sind dann nachzuversteuern, wenn bei Grundstckserwerb nicht innerhalb von fnf Jahren Ma-nahmen fr die Errichtung eines Eigenheims oder einer Eigentumswoh-nung gesetzt werden, achtjhrig gebundene Beitrge vorzeitig zurck-bezahlt werden oder der Wohnraum nicht zumindest zwei Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat.

    Die Nachversteuerung erfolgt mit einem einheitlichen Steuersatz von 30 % der damals abgesetzten und sich auch tatschlich ausgewirkten Sonderausgaben.

  • 30 AK-Infoservice

    2.2. Sonderausgaben ohne Hchstbetrag

    Die folgenden Sonderausgaben knnen ohne Anrechnung des Sonder-ausgabenpauschales und eines Hchstbetrages in voller Hhe bei der ANV abgeschrieben werden:

    Beitrge fr eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Schulzeiten

    Renten und dauernde Lasten Steuerberatungskosten

    Beitrge fr eine freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Schulzeiten in der gesetzlichen PensionsversicherungVersichern Sie sich in beitragsfreien Zeitrumen freiwillig in der Pensions-versicherung weiter oder kaufen Sie Schulzeiten fr die Pension nach, knnen Sie diese Beitrge in voller Hhe bei der ANV steuermindernd abschreiben.

    Renten und dauernde LastenUnter Renten versteht man regelmig wiederkehrende Leistungen, de-ren Dauer von dem Eintritt eines unbestimmten Ereignisses, insbesondere dem Tod einer Person, abhngt (z. B. Leib-, Schadens- oder Unfallrenten).

    Whrend Renten Geld oder andere vertretbare Sachen zum Inhalt haben, knnen dauernde Lasten in Leistungen anderer Art bestehen. Es muss sich um Leistungen handeln, die eine Vermgensminderung bzw. einen Vermgenszuwachs begrnden (z. B. Nutzungsrechte).

    2.3. Sonderausgaben mit Hchstbetrag

    Dazu zhlen: Kirchenbeitrge Private Zuwendungen an begnstigte Spendenempfnger

    KirchenbeitrgeBeitrge an in sterreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions-gesellschaften oder vergleichbare Religionsgemeinschaften aus dem EU/EWR-Ausland (z. B.: deutsche evangelische Kirche) knnen bis zu

  • 31AK-Infoservice

    400 jhrlich von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie verpflichtend zu bezahlen sind.

    In sterreich sind derzeit folgende Kirchen und Religionsgesellschaften anerkannt: Altkatholische Kirche Armenisch-apostolische Kirche Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses Griechisch-orientalische (orthodoxe) Kirche Evangelisch-methodistische Kirche in sterreich Islamische Glaubensgemeinschaft in sterreich Freikirche in sterreich Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft Israelitische Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in sterreich Katholische Kirche Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage, sterreichischer

    Distrikt (Mormonen) Koptisch-orthodoxe Kirche in sterreich Neuapostolische Kirche in sterreich sterreichische Buddhistische Religionsgesellschaft Syrisch-Orthodoxe Kirche in sterreich Russisch-Orthodoxe Kirchengemeinde zu Mari Schutz in Graz

    Private Zuwendungen an begnstigte SpendenempfngerSie knnen Spenden z. B. fr: mildttige Zwecke, die berwiegend im Inland, den Mitgliedsstaaten

    der EU, in Staaten des Europischen Wirtschaftsraums verfolgt wer-den,

    Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit, Hilfestellung in Katastrophenfllen (insbesondere Hochwasser-, Erd-

    rutsch-, Vermurungs- und Lawinenschden), Umwelt, Natur- und Artenschutzorganisationen, Tierheime, freiwillige Feuerwehr, bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen von Kperschaften ffentlichen Rechts

    bis zu 10 % des nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einknf-te, bei der ANV geltend machen.

  • 32 AK-Infoservice

    Eine vollstndige Liste der begnstigten Spendenempfnger finden Sie unter https://www.bmf.gv.at.

    2.4. Sonderausgaben fr (Ehe)Partner und Kinder

    Sonderausgaben, wie Prmien fr Personenversicherungen, freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten/Schulzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Beitrge fr Wohnraum-schaffung und -sanierung sowie Kirchenbeitrge knnen Sie fr (Ehe-)Partner und Kinder, fr die Sie mehr als sechs Monate im betreffenden Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen haben, absetzen. Fr den Part-ner, mit dem Sie nicht verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft leben, knnen Sie Sonderausgaben nur dann geltend machen, wenn zumindest ein Kind mit Ihnen im Haushalt lebt. Allerdings erhht das Ihre hchstens abzugsfhigen Sonderausgaben nicht. Die Topf-Sonder-ausgaben sind weiterhin bis hchstens 2.920 /5.840 /7.300 (siehe Kapitel Sonderausgaben mit Hchstbetrag und Viertelung) und die Kirchenbeitrge bis hchstens 400 jhrlich absetzbar.

    3. Werbungskosten

    Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben von Arbeitnehmern, die beruich veranlasst sind. Daher knnen solche Ausgaben weder fr Kinder noch fr (Ehe)Partner geltend gemacht werden.

    3.1. Werbungskostenpauschale

    Arbeitnehmer erhalten ein Werbungskostenpauschale von 132 jhr-lich das bei der Lohnsteuer bercksichtigt wird. Auch wenn Sie tatschlich keine Werbungskosten haben, wird Ihnen das Werbungskostenpauschale automatisch von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.

    3.2. Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Werbungskos tenpauschale

    Solche Werbungskosten knnen auch dann bei der ANV geltend gemacht werden, wenn sie insgesamt unter 132 betragen.

  • 33AK-Infoservice

    Dazu zhlen: Pendlerpauschale Gewerkschaftsbeitrge, sonstige Beitrge zu Berufsverbnden und

    Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beitrge Pflichtbeitrge aufgrund einer geringfgigen Beschftigung sowie

    Pflichtbeitrge fr mitversicherte Angehrige

    PendlerpauschaleDie Fahrtkosten fr den Arbeitsweg sind grundstzlich mit dem Verkehrs-absetzbetrag in Hhe von 291 pro Jahr abgegolten. Dieser wird bei der monatlichen Lohnabrechnung automatisch bercksichtigt.

    Zustzlich knnen ArbeitnehmerInnen, wenn sie die Voraussetzungen er-fllen, das kleine oder groe Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend machen. Tatschliche Fahrtkosten von der Wohnung zum Arbeits-platz knnen nicht bercksichtigt werden.

    Das volle Pendlerpauschale steht dann zu, wenn die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat zurckgelegt wird.

    Zwei Drittel des Pendlerpauschales stehen zu, wenn die Voraus-setzungen zwischen acht und zehn Tagen in einem Kalendermo-nat erfllt sind.

    Ein Drittel gibt es, wenn die Voraussetzungen mindestens an vier, hchstens an sieben Tagen des Kalendermonats erfllt sind.

    Wenn Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, steht Ihnen auch ein Pendlereuro zu. Dieser betrgt einmal im Jahr zwei Euro pro Kilo-meter fr die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Der Pendlereuro ist ebenso wie das Pendlerpauschale zu aliquotieren.

    Das kleine PendlerpauschaleDas kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn der Arbeitsplatz min-destens 20 km (ohne Rundung) von der Wohnung entfernt liegt und die Bentzung des ffentlichen Verkehrsmittels mglich und zumutbar ist. Die Wegstrecke bemisst sich nach den Tarifkilometern des ffentlichen Verkehrsmittels.

  • 34 AK-Infoservice

    Das kleine Pendlerpauschale betrgt bei einer einfachen Wegstrecke zwi-schen Wohnung und Arbeitsplatz von:

    Kilometer monatlich jhrlichmindestens 20 bis 40 58 696

    mehr als 40 bis 60 113 1.356 mehr als 60 168 2.016

    Das groe PendlerpauschaleDas groe Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn der Arbeitsplatz min-destens 2 km (ohne Rundung) von der Wohnung entfernt liegt und die Bentzung von ffentlichen Verkehrsmitteln auf dem halben Arbeitsweg nicht mglich oder zumutbar ist. Die Verhltnisse mssen an mehr als der Hlfte Ihrer Arbeitstage gegeben sein.

    Unzumutbarkeit eines ffentlichen Verkehrsmittel ist gegeben, wenn

    fr die einfache Wegstrecke mit einem ffentlichen Verkehrsmittel mehr als 90 Minuten bentigt wird und mehr als drei Mal so lange dauert wie sie mit dem Auto bentigen wrden. Mageb-lich ist hierbei die schnellste Verbindung mit dem ffentlichen Verkehrsmittel,

    oder bei einer Fahrtdauer mit dem ffentlichen Verkehrsmittel von mehr als 2,5 Stunden.

    eine starke Gehbehinderung von mindestens 50 %, Blindheitoder eine schwere Sehbehinderung vorliegt.

    Die Bentzung eines ffentlichen Verkehrsmittels ist auf jeden Fall zumut-bar, wenn die Wegzeit fr die einfache Wegstrecke nicht mehr als 90 Minuten betrgt. Fr die Wegstrecke ist beim groen Pendlerpauschale die krzeste Straenverbindung heranzuziehen. Das groe Pendlerpau-schale betrgt bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von:

    Kilometer monatlich jhrlichmindestens 2 bis 20 31 372

    mehr als 20 bis 40 123 1.476 mehr als 40 bis 60 214 2.568

    mehr als 60 306 3.672

  • 35AK-Infoservice

    Berechnung der Wegzeit:

    + Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegsstelle des ffentlichen Verkehrsmittels

    + Fahrtdauer des ffentlichen Verkehrsmittels(es ist immer vom schnellsten auszugehen, z.B. U-Bahn statt Bus)

    + Wartezeiten beim Umsteigen+ Wegzeit von der Ausstiegsstelle zum Arbeitsplatz+ Wartezeit auf den Arbeitsbeginn (bei Gleitzeit muss der Arbeits-

    beginn bzw. das Arbeitsende auf die Fahrplne der ffentlichen Verkehrsmitteln angepasst werden).

    Bei unterschiedlichen Wegzeiten fr die Hin- und Rckfahrt ist die lngere Wegzeit ausschlaggebend.

    Wochenpendler, denen Familienheimfahrten zustehen, knnen wahlwei-se stattdessen ein aliquotes Pendlerpauschale geltend machen. Sind Sie Wochenpendler und es stehen Ihnen keine Familienheimfahrten zu, kn-nen Sie, wenn Sie an mindestens vier Tagen im Monat pendeln, das Pend-lerpauschale geltend machen.

    Pendlerpauschale bei DienstfahrzeugenStellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfgung, das auch privat genutzt werden kann (Sachbezug), steht ab 1. Mai 2013 kein Pendler-pauschale und kein Pendlereuro zu.

    Werkverkehr und JobticketWerden Sie im Werkverkehr (z. B. Firmenbus) befrdert oder der Arbeit-geber stellt ein Jobticket kostenlos zur Verfgung, steht Ihnen das Pend-lerpauschale nicht zu. Sind dafr jedoch Kostenerstze zu leisten, knnen diese Kosten bis zur Hhe des zustehenden Pendlerpauschales geltend gemacht werden.

    Mssen Sie zwischen Wohnung und Einstiegsstelle des Werkverkehrs oder bei Verwendung eines Jobtickets Wegstrecken zurcklegen fr die Sie die Voraussetzungen des kleinen oder des groen Pendlerpauschales erfllen, knnen Sie das Pendlerpauschale fr diese Teilstrecke beantra-gen.

  • 36 AK-Infoservice

    Hinweis: Sie knnen das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei Ihrem Arbeitgeber mit dem Formular L34 beantragen. Das Pendler-pauschale wird dann monatlichen bei der Lohnverrechnung berck-sichtigt oder Sie machen das Pendlerpauschale einmal jhrlich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend.

    Gewerkschaftsbeitrge, sonstige Beitrge zu Berufsverbnden und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-BeitrgeWird der Gewerkschaftsbeitrag gleich vom Arbeitgeber einbehalten, brauchen Sie ihn nicht mehr ins ANV-Formular eintragen. Zahlen Sie je-doch den Gewerkschaftsbeitrag direkt an Ihre Gewerkschaft, knnen Sie ihn bei der ANV geltend machen.

    Beitrge zu Berufsverbnden und Interessenvertretungen sind zum Bei-spiel Beitrge an den Berufsverband der Logopden, die rztekammer, der Seniorenbund oder Pensionistenverband.

    Selbst eingezahlte SV-Beitrge sind zum Beispiel die Beitrge zur Selbst-versicherung von Studierenden.

    Pichtbeitrge aufgrund einer geringfgigen Beschftigung sowie Pichtbeitrge fr mitversicherte AngehrigeSie sind dann geringfgig beschftigt, wenn Sie im Monat nicht mehr als 386,80 (Geringfgigkeitsgrenze 2014: 395,31 ) verdienen. Bis zu die-ser Grenze werden vom Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeitrge abgezogen. Haben Sie jedoch mehrere geringfgige Beschftigungen und berschreiten mit Ihren Gesamtbezgen die Geringfgigkeitsgrenze, schreibt Ihnen die Krankenkasse nachtrglich Sozialversicherungsbei-trge vor. Genauso verhlt es sich, wenn Sie neben einer voll versiche-rungspflichtigen noch zustzlich einer gering fgigen Beschftigung nach-gehen. Da es sich hierbei um Pflichtbeitrge zur Sozialversicherung handelt, kn-nen Sie die Beitrge im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten bei der ANV geltend machen. Das Gleiche gilt auch fr die Beitrge zur freiwilligen Selbstversicherung, wenn Ihr Gesamteinkommen die Geringfgigkeitsgrenze nicht bersteigt. Im Jahr 2013 betrgt die freiwillige Selbstversicherung monatlich 54,59 (2014: 55,79 ).

  • 37AK-Infoservice

    Hinweis: Die Bezahlung von Sozialversicherungsbeitrgen aufgrund einer geringfgigen Beschftigung kann bei der ANV zu einer Steuer-gutschrift fhren (siehe Stichwort Negativsteuer)!

    Pflichtbeitrge zur Sozialversicherung fr mitversicherte Angehrige (Ehe-partner, Lebensgefhrten und haushaltsfhrende Personen), die Sie direkt an die Krankenkasse bezahlen, knnen Sie bei der ANV als Werbungskos-ten steuermindernd geltend machen.

    3.3. Werbungskosten mit Anrechnung auf das Werbungs kos tenpauschale

    Die hier angefhrten Werbungskosten mssen insgesamt das Werbungs-kostenpauschale von 132 bersteigen, um bei der ANV eine Steuerer-sparnis zu erzielen.

    Das ABC der WerbungskostenArbeitskleidungArbeitskleidung knnen Sie nur dann bei der ANV geltend machen, wenn es sich um typische Berufskleidung oder Arbeitsschutzkleidung handelt. Kann die Bekleidung blicherweise auch privat getragen werden, fhrt dies nicht zu absetzbaren Werbungskosten. Dazu zhlen z. B. ein Kostm, Rcke, Hosen oder ein Anzug. Dies gilt selbst dann, wenn die Bekleidung tatschlich nur whrend der Arbeitszeit getragen wird oder dies sogar vom Arbeitgeber angeordnet wird.

    Absetzbare Arbeitskleidung: Arbeitsmntel, Arbeitsoveralls Schutzhelme Sicherheitsschuhe Uniformen

    Die Reinigung von anerkannter Arbeitskleidung kann dann abgesetzt wer-den, wenn sie auer Haus durchgefhrt wurde und Sie Belege dafr vor-weisen knnen.

  • 38 AK-Infoservice

    ArbeitsmittelDarunter fallen Arbeitsgerte, die Sie berwiegend zur Ausbung Ihres Berufes be ntigen, wie z. B. Bromaterial Computer Musikgerte fr Musiker Motorsge fr Forstarbeiter Taschenrechner Werkzeuge

    Absetzung fr Abnutzung (AfA)Werkzeuge und Arbeitsmittel, die bis zu 400 kosten, knnen in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Sind die Anschaffungskosten hher als 400 , knnen sie nur verteilt ber die ge-whnliche Nutzungsdauer abgesetzt werden (AfA).

    Erfolgt die Anschaffung nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres, so kann im ersten und im letzten Jahr nur die halbe AfA abgesetzt werden (Beispiel dazu siehe Stichwort Computer).

    ArbeitszimmerEin im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist grundstzlich nicht absetzbar, auer dieses Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Ihrer beruf-lichen Ttigkeit und wird nahezu ausschlielich beruflich genutzt. Ist Ihr Ar-beitszimmer dem Grunde nach abzugsfhig, kommen die anteilige Miete und Betriebskosten, wie auch die anteiligen Finanzierungskosten von Eigenheim oder Eigentumswohnung in Betracht.

    Ttigkeiten, deren Mittelpunkt in einem Arbeitszimmer liegtBei folgenden beispielhaft aufgezhlten Ttigkeiten knnen die Aufwen-dungen fr ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer abgesetzt werden: Heimarbeiter Heimbuchhalter Teleworker Gutachter Schriftsteller Dichter, Komponisten Maler, Bildhauer

  • 39AK-Infoservice

    Ttigkeiten, deren Mittelpunkt auerhalb eines Arbeitszimmers liegtBei folgenden beispielhaft aufgezhlten Ttigkeiten sind die Aufwendungen fr ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nicht absetzbar: Lehrer Richter Politiker Vortragende Freiberufler mit auswrtiger Betriebssttte (Kanzlei, Ordinations- und

    Therapierumlichkeiten, Labors, Lagerrume, Fotostudios, ...) Dirigenten

    Aus-, Fortbildungs- und UmschulungskostenAusbildungskosten liegen dann vor, wenn die Bildungsmanahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine zuknftige Berufsausbung ermglichen. Sie sind aber nur dann absetzbar, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgebten oder einer damit verwandten Ttigkeit vorliegt. Ausschlaggebend ist Ihre jetzt ausgebte Ttigkeit, nicht ein frher er-lernter Beruf oder eine frher ausgebte Ttigkeit.

    Verwandte Ttigkeiten sind z. B. Friseurin und Kosmetikerin, Dach decker und Spengler oder Ttigkeiten, die im Wesentlichen gleich gela gerte Kenntnisse oder Fhigkeiten erfordern (z. B. Fleischhauer und Koch, Elekt rotechniker und EDV-Techniker).

    Beispiele fr absetzbare Ausbildungskosten: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch einer HTL,

    Zweig Elektrotechnik, durch einen Elektriker Aufwendungen einer Restaurantfachfrau im Zusammenhang mit

    dem Besuch eines Lehrganges fr Tourismusmanagement Aufwendungen eines Technikers im Zusammenhang mit der Able-

    gung der Ziviltechnikerprfung Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ablegung einer Berufs-

    reifeprfung

    Fortbildungskosten liegen dann vor, wenn Sie Ihre Kenntnisse und F-higkeiten im ausgebten Beruf verbessern.

  • 40 AK-Infoservice

    Bildungsmanahmen zum Erwerb grundstzlicher kaufmnnischer oder brotechnischer Kenntnisse (z. B. Einstiegskurse fr EDV, Erwerb des eu-ropischen Computerfhrerscheins, Buchhaltung) sind immer abzugsfhig.

    Besteht ein konkreter Zusammenhang mit einer zuknftigen Ttigkeit (z. B. Jobzusage), knnen Fortbildungskosten fr diese Ttigkeit auch vor Antritt des Dienstverhltnisses als vorweggenommene Werbungskosten bercksichtigt werden.

    Umschulungskosten sind dann abzugsfhig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Ttigkeit ermglichen, die mit der bisherigen Ttigkeit nicht verwandt ist (z. B. Ausbildung eines Druckers zum Krankenpfleger). Der Begriff Umschulung setzt voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Umschulung eine Ttigkeit ausben. Hier gel-ten auch Hilfsttigkeiten oder fallweise Beschftigungen. Sollten Sie die Ttigkeit erst nach Anfallen der Kosten fr die Umschulungsmanahmen beginnen, knnen Sie die Umschulungskosten trotzdem von der Steuer absetzen.

    Damit Sie Umschulungskosten berhaupt geltend machen knnen, ms-sen Sie nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie damit tatschlich auf die Ausbung eines anderen Berufes abzielen. Allein ein hobbym-iges Verwerten ist kein Grund fr eine Steuerabschreibung.

    Scheitert die tatschliche Ausbung des angestrebten Berufes, weil Sie z. B. keinen Arbeitsplatz finden, liegen trotzdem abzugsfhige Werbungs-kosten vor.

    Die Abzugsfhigkeit ist insbesondere fr Aufwendungen im Zusammen-hang mit Umschulungsmanahmen, die aus ffentlichen Mitteln (AMS oder Arbeitsstiftungen) gefrdert werden, gegeben. Aufwendungen fr einzelne Kurse oder Kursmodule fr eine nicht verwandte berufliche Ttigkeit sind nicht abzugsfhig. Derartige Aufwendungen knnen Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie Aus- und Fortbildungskosten darstellen.

  • 41AK-Infoservice

    Folgende Manahmen sind als Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung absetzbar: Fachschulen oder Handelsschulen Handelsakademie, hhere technische Lehranstalten, hhere Lehran-

    stalten fr wirtschaftliche Berufe, Kollegs nach dem Schulorganisati-onsgesetz

    Fachhochschulen, Pdagogische Akademie, Sozialakademie, Militr-akademie

    Universittslehrgnge und postgraduale Studien (wie z. B. MBA) Verwaltungsakademie und Beamtenaufstiegsprfung Universittsstudium Berufsreifeprfung

    FhrerscheinBesteht ein Zusammenhang mit der von Ihnen ausgebten (verwandten) Ttigkeit sind Kosten fr den Erwerb eines Fhrerscheins fr LKW, LKW mit Anhnger oder Autobus von der Steuer absetzbar.

    Hinweis: Die Kosten zur Erlangung des PKW-Fhrerscheins sind nicht absetzbar! Auch dann nicht, wenn eine berufliche Notwendig-keit gegeben ist.

    SprachkurseErwerben Sie aufgrund der Erfordernisse im ausgebten oder verwand-ten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur (z. B. Grundkenntnisse fr eine Ttigkeit als Kellner, Sekretrin, Telefonistin, Verkufer), liegen abzugs fhige Aus- und Fortbildungskosten vor.

    Sprachkurse im Ausland werden nur dann steuermindernd bercksichtigt, soweit der berufliche Bezug gegeben ist. Dazu gehren die lehrgangs-mige Organisation, sowie die Ausrichtung von Programm und Durch-fhrung ausschlielich fr die Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe.

  • 42 AK-Infoservice

    Absetzbare Aufwendungen Kursgebhren Kosten fr Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur anteilige PC- und Internetkosten Fahrtkosten (Kilometergelder, Fahrscheine) Tagesgelder Kosten fr auswrtige Nchtigungen

    BetriebsratsumlageDie Betriebsratsumlage wird zwar im Zuge der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber einbehalten, wirkt sich aber noch nicht steuermindernd aus. Bei der ANV knnen Sie die Betriebsratsumlage jedoch steuermindernd geltend machen, indem Sie die Betrge, die monatlich einbehalten wur-den, unter Sonstige Werbungskosten eintragen.

    ComputerAufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Compu-ters einschlielich Zubehr sind, wenn eine eindeutige beruiche Ver-wendung vorliegt, als Arbeitsmittel absetzbar. Es ist ein Privatanteil von mindestens 40% abzuziehen. Eine niedrigere private Nutzung ist von Ih-nen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Die Aufwendungen fr den Computer sind mittels AfA abzuschreiben, sofern die Anschaffungskosten ber 400 liegen. Fr den Computer ist eine Nutzungsdauer von 3 Jahren anzunehmen (siehe dazu Stichwort Absetzung fr Abnutzung (Afa)).

    Zustzlich zum Computer (= PC, Bildschirm und Tastatur) sind auch die erforderlichen Ausgaben fr die notwendige Software, CDs, DVDs, Drucker, Handbcher, Papier, Maus, Scanner, usw. absetzbar.

    Beispiel AfA:Sie kaufen am 5. 7. einen Computer. Die Kosten betragen 1.500 . Die Nutzungsdauer wird mit drei Jahren angenommen. Privatanteil 40%: 600 , beruicher Anteil 60%: 900 .

    AfA im 1. Jahr: 150 AfA im 2. Jahr: 300 AfA im 3. Jahr: 300 AfA im 4. Jahr: 150

    Gesamt: 900

  • 43AK-Infoservice

    Doppelte Haushaltsfhrung und FamilienheimfahrtenArbeiten Sie so weit weg von Ihrem Familienwohnsitz, dass Sie nicht tglich heimfahren knnen, knnen Sie die Aufwendungen fr eine dop-pelte Haushaltsfhrung und fr Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen. Der Familienwohnsitz liegt dort, wo Sie mit Ihrem (Ehe)Partner leben oder eine alleinstehende Person Ihre engsten persnlichen Beziehungen (z. B. Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat.

    Folgende Voraussetzungen mssen erfllt sein: Der Beschftigungsort ist so weit vom Familienwohnsitz entfernt,

    dass eine tgliche Rckkehr nicht zugemutet werden kann. Das ist ab einer Entfernung von 80 km und einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde der Fall.

    Die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nhe des Beschfti-gungsortes muss aus einem der folgenden Grnde unzumutbar sein: Ihr (Ehe)Partner ist am Familienwohnsitz berufsttig und hat Ein-

    knfte von mehr als 6.000 jhrlich. Sie ben eine zweite Berufsttigkeit in der Nhe des Familien-

    wohnsitzes aus. Es ist von vornherein mit Gewissheit anzunehmen, dass die aus-

    wrtige Ttigkeit mit vier bis fnf Jahren befristet ist. ,Z PZ[ QLKLYaLP[ LPUL ILY\PJOL =LYZL[a\UN HU LPULU HUKLYLU 6Y[

    mglich (z. B. bei Bauarbeitern, Leiharbeitern). Am Familienwohnsitz im gemeinsamen Haushalt wohnen unter-

    haltsberechtigte und betreuungsbedrftige Kinder und eine Mit-bersiedlung Ihrer ganzen Familie ist aus wirtschaftlichen Grnden unzumutbar.

    Sonstige schwerwiegende Grnde sprechen gegen eine Wohnsitz-]LYSLN\UNa)7LNLILKYM[PNRLP[]VUPT/H\ZOHS[SLILUKLU(U-gehrigen).

    Aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht mglich ist.

    Ist die Verlegung des Familienwohnsitzes aus einem der obigen Grnde unzumutbar, so knnen Sie die Kosten fr die doppelte Haushaltsfhrung und Familienheimfahrten auf Dauer von der Steuer abschreiben.

    Liegen obige Voraussetzungen jedoch nicht vor, knnen die Kosten fr eine beruflich veranlasste Grndung eines zweiten Haushalts am Be-

  • 44 AK-Infoservice

    schftigungsort vorbergehend geltend gemacht werden. Fr Verheira-tete oder in Lebensgemeinschaft Lebende wird ein Zeitraum von zwei Jahren, fr Alleinstehende ein Zeitraum von sechs Monaten anerkannt.

    Absetzbare Aufwendungen: Miete fr eine Kleinwohnung (rund 55 m2; Miete, Betriebskosten,

    Strom, Gas, usw.) einschlielich der erforderlichen Einrichtungsge-genstnde.

    vorbergehende Kosten eines Hotelzimmers (max. 2.200 monatlich)

    Werden Sie zur Dienstverrichtung an einen Einsatzort entsendet, der so weit weg von Ihrem stndigen Wohnort entfernt ist, dass Ihnen eine tg-liche Rckkehr nicht zugemutet werden kann, knnen Fahrtkosten vom Einsatzort zum stndigen Wohnort (Familienwohnsitz) whrend ar-beitsfreier Tage (z. B. Wochenende) abgabenfrei ausbezahlt werden. Diese Fahrtkosten drfen hchstens 1 x pro Woche bezahlt werden.

    Kehren Sie ungeachtet der weiten Entfernung dennoch zum Familien-wohnsitz an mindestens 4 Tagen zurck, sind aber dem Grunde nach die Voraussetzungen fr die doppelte Haushaltsfhrung gegeben, steht Ihnen das Pendlerpauschale fr Wegstrecken ber 60 km zu. Zustzlich knnen Sie fr die Wegstrecke, die ber 120 km hinausgeht, die tatschlichen Fahrtkosten geltend machen. Allfllige Nchtigungskosten fr Tage, an denen Sie nicht an Ihren Familienwohnsitz zurckkehren, sind gesondert absetzbar. Insgesamt drfen die Aufwendungen (Pendlerpauschale, tat-schliche Fahrtkosten ab 120 km, gelegentliche Nchtigungskosten) aber nicht hher sein als die Kosten einer zweckentsprechenden Zweitwoh-nung und die mit dem Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten.

    Hinweis: Bezahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber steuerfreie Fahrtkosten vom Einsatzort zum stndigen Wohnort (Familienheimfahrten), knnen Sie nur mehr die eventuelle Differenz zu den Kosten der Familien-heimfahrten als Werbungskosten bei der ANV geltend machen!

    Bei den Familienheimfahrten gilt folgende Regelung: Bei Verheirateten oder in Lebensgemeinschaft Lebenden werden grundstzlich wchent-liche Heimfahrten anerkannt, bei Alleinstehenden wird hingegen eine monatliche Heimfahrt als ausreichend angesehen. Absetzbar sind hier die tatschlich entstandenen Fahrtkosten (Kilometergeld bei Verwendung

  • 45AK-Infoservice

    des eigenen KFZ, Bahn, Bus, Flug). Allerdings sind die Fahrtkosten mit dem Hchstbetrag des groen Pendlerpauschales begrenzt (siehe Kapitel Das groe Pendlerpauschale).

    Von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlte Erstze sind von den tat-schlichen Aufwendungen fr Familienheimfahrten abzuziehen. Ergibt sich daraus eine Differenz, kann diese bis zum Hchstbetrag des groen Pend-lerpauschales geltend gemacht werden. Vor allem bei Alleinstehenden ist darauf zu achten, ob auch tatschlich zustzliche Kosten anfallen. Kosten fr doppelte Haushaltsfhrung und Familienheimfahrten knnen dann nicht geltend gemacht werden, wenn im Heimatort keine eigene Wohnung vorhanden ist (z. B. kostenlose Wohnmglichkeit bei den Eltern).

    Ausnahme: Alleinstehende Personen, die stndig wechselnden, weit entfernten auswrtigen Ttigkeiten nachgehen (z. B. Saisonkrfte), knnen unabhngig von den Voraussetzungen der doppelten Haus-haltsfhrung Kosten fr Familienheimfahrten geltend machen.

    FachliteraturAls Fachliteratur werden Bcher, Zeitungen und Zeitschriften, die im Zusammenhang mit der beruflichen Ttigkeit stehen, bezeichnet. Beruf-lich bentigte Fachliteratur, wie etwa der Kauf eines Fachbuches fr Per-sonalverrechnung einer Personalchefin, ist fr diese ein Arbeitsmittel und daher absetzbar. Allgemein bildende Nachschlagewerke oder Lexika sind hingegen nicht absetzbar.

    Einschlgige Fachzeitungen (wie z. B. EDV-Zeitschrift fr einen Program-mierer) sind steuerlich absetzbar. Wirtschaftsmagazine (wie z. B. Trend, Gewinn, usw.) gelten nicht als einschlgige Fachliteratur.

    Tageszeitungen sind im Regelfall nicht als Fachliteratur von der Steuer absetzbar (Ausnahmen: z. B. Journalisten, Politiker).

  • 46 AK-Infoservice

    FehlgelderKassenfehlbetrge, die Sie dem Arbeitgeber ersetzen mssen, sind, so-fern sie nicht schon bei der laufenden Personalverrechnung bercksich-tigt wurden, bei der ANV als Werbungskosten geltend zu machen.

    InternetVerwenden Sie Ihr Internet beruflich, knnen Sie die Provider- oder Onlinegebhr bzw. die Kosten fr Paketlsungen bei der ANV geltend machen. Der Anteil der beruflichen Nutzung ist dabei von Ihnen zu scht-zen, sofern eine genaue Abgrenzung der Kosten zwischen beruflichem und privatem Teil nicht mglich ist.

    Kosten fr beruflich veranlasste spezielle Anwendungsbereiche (z. B. Ge-bhr fr die Bentzung eines Rechtsinformationssystems) sind zur Gnze abzugsfhig.

    KontofhrungskostenSelbst wenn Ihr Arbeitgeber die Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt, sind die Kontofhrungskosten nicht absetzbar. Gleiches gilt fr Kosten von Kreditkarten.

    ReisekostenReisekosten sind fr beruich veranlasste Reisen absetzbar. Unter Rei-sekosten sind Fahrtkosten (Kilometergeld, Bahn-, Flugticket, Taxi), der Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern sowie die Nchti-gungskosten zu verstehen.

    Kostenerstze des Arbeitgebers fr Dienstreisen vermindern die absetz-baren Werbungskosten. Sie knnen also in diesem Fall nur mehr die Dif-ferenz zum steuerfreien Betrag fr Kilometergeld, Taggeld und Nchti-gungskosten bei der ANV geltend machen.

    Hinweis: Die in der vorliegenden Broschre genannten Betrge bei den Reisekosten geben lediglich darber Auskunft, wie viel Sie bei der ANV geltend machen knnen. Das Steuerrecht regelt nicht die Hhe der Reisekosten, die Ihnen Ihr Arbeitgeber auszuzahlen hat.

  • 47AK-Infoservice

    KilometergeldMachen Sie das amtliche Kilometergeld bei der ANV geltend, betrgt es pro Kilometer fr:

    PKW 0,42 pro mitbefrderter Person 0,05 Motorrder 0,24 Radfahrer mit eigenem Rad 0,38

    Mit dem Kilometergeld sind folgende Kosten abgedeckt: Absetzung fr Abnutzung (AfA) Treibstoff, l Lfd. Service- und Reparaturkosten Zusatzausrstungen (z. B. GPS) Steuern und Gebhren Finanzierungskosten

    Versicherungen aller Art Mitgliedsbeitrge bei

    Autofahrerklubs Autobahnvignette Parkgebhren Mautgebhren

    Damit Sie Ihre Kilometergelder bei der ANV geltend machen knnen, ist es notwendig, ein Fahrtenbuch zu fhren, welches mindestens folgende Angaben enthlt: das benutzte Kraftfahrzeug Datum der Reise (= Reisetag) Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt (Uhrzeit) = Reisedauer die Anzahl der gefahrenen Kilometer (Anfangs- und Endkilometer-

    stand anfhren!) Ausgangs- und Zielpunkt der Reise, der Reiseweg (z. B. Wien Graz

    Wien kann ber die Sdautobahn oder ber den Semmering ge-fahren werden)

    Zweck der Dienstreise Unterschrift des Reisenden

    Unternehmen Sie lediglich fallweise Dienstreisen, ist es nicht notwendig ein fortlaufendes Fahrtenbuch zu fhren. Es reicht aus, wenn Sie es nur anlsslich der Dienstreise fhren.

  • 48 AK-Infoservice

    Hinweis: Sie knnen das Kilometergeld fr hchs tens 30.000 Kilo-meter jhrlich (bei der Nutzung eines privaten Fahrrades fr hch-stens 1.500 Kilometer jhrlich) oder die tatschlich angefallenen Kraftfahrzeugkosten bei der ANV geltend machen.

    Taggeld InlandDas Taggeld in Hhe von 26,40 steht fr 24 Stunden zu, wenn die be-ruflich veranlasste Reise ber den rtlichen Nahbereich hinausgeht. Als rtlicher Nahbereich wird ein Umkreis von 25 km von der Arbeitssttte aus gerechnet bezeichnet.

    Die beruflich veranlasste Reise muss jedoch mehr als 3 Stunden dau-ern. Ab diesem Zeitpunkt kann fr jede angefangene Stunde 1/12 von 26,40 (= 2,20 ) beantragt werden. Eine beruflich veranlasste Reise kann vorliegen, wenn die Reise ber Auftrag des Arbeitgebers unternom-men wird, aber auch eine Reise zu einer beruflichen Fortbildung, die auf Eigenini tiative unternommen wird, ist beruflich veranlasst.

    Wird ein Mittag- oder Abendessen kostenlos zur Verfgung gestellt, ist von dem Taggeld ein Betrag von jeweils 13,20 abzuziehen.

    Mittelpunkt der TtigkeitTaggelder knnen nicht geltend gemacht werden, wenn ein wei-terer Mittelpunkt der Ttigkeit begrndet wird. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durch-gehend oder wiederkehrend ber einen lngeren Zeitraum erstreckt. Von einem lngeren Zeitraum ist auszugehen, wenn Sie an diesem Ein-satzort durchgehend ttig werden und die Anfangsphase von fnf Tagen

    berschritten wird. Wird dieser Ort innerhalb von sechs Monaten nicht neuerlich aufgesucht, beginnt die Anfangsphase von 5 Tagen wieder neu zu laufen;

    regelmig wiederkehrend (einmal wchentlich) ttig werden und die Anfangsphase von fnf Tagen berschritten wird. Bei einer Unter-brechung von sechs Monaten beginnt die Anfangsphase von 5 Tagen wieder neu zu laufen;

    wiederkehrend, aber nicht regelmig ttig werden und eine An-fangsphase von 15 Tagen berschritten wird. Diese 15-Tage-Rege-

  • 49AK-Infoservice

    lung gilt pro Kalenderjahr. Das heit, dass in jedem Kalenderjahr fr 15 Tage das Taggeld geltend gemacht werden kann.

    Ein Einsatzort kann auch ein mehrere Orte umfassendes Zielgebiet sein. Sofern Sie ein Ihnen konkret zugewiesenes Gebiet regelmig bereisen, begrnden Sie in diesem Zielgebiet einen weiteren Mittelpunkt der T-tigkeit. Das Zielgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen angrenzende Bezirke erstrecken.

    Mittelpunkt der Ttigkeit kann nicht nur ein statischer Dienstort sein, son-dern auch ein Fahrzeug. Ein Fahrzeug (KFZ, Bahn, Bus) bildet den Mittel-punkt der Ttigkeit, wenn die Fahrttigkeit

    regelmig in einem lokal eingegrenzten Bereich (z. B. Warenauslie-ferungen, Fahrten hnlich einer Patrouillenttigkeit von Polizei oder Straendiensten) ausgefhrt wird;

    auf (nahezu) gleich bleibenden Routen (z. B. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) erfolgt;

    innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen stndig befahrenen Linien- oder Schienennetzes erfolgt (z. B. Zugbegleiter der BB, Kraftfahrer einer Autobuslinie). Dies gilt fr das gesamte Linien- oder Schienennetz (fr BB-Bedienstete ist dies ganz sterreich)!

    Nchtigungsgeld InlandFr Nchtigungen im Inland knnen Sie die tatschlichen Kosten der Nch-tigung inklusive des Frhstcks geltend machen. Erfolgt kein belegmiger Nachweis der Nchtigungskosten, knnen pauschal 15 geltend gemacht werden. Der Umstand der Nchtigung ist von Ihnen grundstzlich durch Angabe des Unterkunftgebers mit Namen und Adresse nachzuweisen.

    Steht Ihnen fr die Nchtigung eine Unterkunft zur Verfgung (z. B. Schlaf-kabine bei LKW-Fahrern), sind entweder die tatschlichen Aufwendungen, wie z. B. Frhstck oder Bentzung eines Bades auf Autobahnstationen, oder pauschal 4,40 im Inland bzw. 5,85 im Ausland pro Nchtigung absetzbar.

  • 50 AK-Infoservice

    Taggeld AuslandDas Auslandstaggeld wird mit dem Hchstsatz der Auslandsreisestze der Bundesbediensteten bercksichtigt. Die vollen Taggelder gelten jeweils fr 24 Stunden. Die Dienstreise muss jedoch mindestens drei Stunden dauern. Ab diesem Zeitpunkt kann fr jede angefangene Stunde 1/12 des jeweils fr das betreffende Land zustehende Taggeld beantragt werden. Wird ein weiterer Mittelpunkt der Ttigkeit begrndet, kann ein Differenz-Verpflegungsaufwand bercksichtigt werden, wenn der Auslandstagsatz den Inlandstagsatz um das 1,5-fache (26,40 x 1,5 = 39,60) bersteigt. Der bersteigende Teil ist zu bercksichtigen.

    Beispiel Differenzverpflegungsaufwand:Das Auslandstagsgeld fr die USA betrgt 52,30 , das Inlandstag-geld betrgt 26,40 .

    USA 52,30 1,5- fache von 26,40 39,60 Differenz 12,70

    Es kann pro Tag ein Differenz-Verpflegungsaufwand von 12,70 bercksichtigt werden.

    Wird ein Mittag- und Abendessen kostenlos zur Verfgung gestellt, kn-nen Sie nur mehr ein Drittel des Auslandstaggeldes geltend machen. Er-halten Sie nur ein Mittag- oder Abendessen, wird das Auslandstaggeld nicht gekrzt.

    Nchtigungsgeld AuslandFr Nchtigungen im Ausland knnen Sie die tatschlichen Kosten der Nchtigung inklusive Frhstck geltend machen. Erfolgt kein belegmiger Nachweis, so knnen die pauschalen Stze der hchsten Stufe der Aus-landsreisestze der Bundesbediensteten (Gebhrenstufe 3) bercksichtigt werden.

  • 51AK-Infoservice

    AuslandsreisegebhrenListe der Auslandsreisegebhrenstze (TG = Taggeld, NG = Nchtigungsgeld):

    Land TGin

    NG in

    EuropaAlbanien 27,9 20,9Belarus 36,8 31,0Belgien 35,3 22,7 Brssel 41,4 32,0Bosnien-Herzegowina 31,0 23,3Bulgarien 31,0 22,7Dnemark 41,4 41,4Deutschland 35,3 27,9 Grenzorte 30,7 18,1Estland 36,8 31,0Finnland 41,4 41,4Frankreich 32,7 24,0 Paris und Straburg 35,8 32,7Griechenland 28,6 23,3Grobritannien und Nordirland 36,8 36,4 London 41,4 41,4Irland 36,8 33,1Island 37,9 31,4Italien 35,8 27,9 Rom und Mailand 40,6 36,4 Grenzorte 30,7 18,1Jugoslawien 31,0 23,3Kroatien 31,0 23,3Lettland 36,8 31,0Liechtenstein 30,7 18,1Litauen 36,8 31,0Luxemburg 35,3 22,7Malta 30,1 30,1Moldau 36,8 31,0Niederlande 35,3 27,9Norwegen 42,9 41,4Polen 32,7 25,1Portugal 27,9 22,7

  • 52 AK-Infoservice

    Land TGin

    NG in

    Rumnien 36,8 27,3Russische Fderation 36,8 31,0 Moskau 40,6 31,0Schweden 42,9 41,4Schweiz 36,8 32,7 Grenzorte 30,7 18,1Slowakei 27,9 15,9 Pressburg 31,0 24,4Slowenien 31,0 23,3 Grenzorte 27,9 15,9Spanien 34,2 30,5Tschechien 31,0 24,4 Grenzorte 27,9 15,9Trkei 31,0 36,4Ukraine 36,8 31,0Ungarn 26,6 26,6 Budapest 31,0 26,6 Grenzorte 26,6 18,1Zypern 28,6 30,5

    Afrikagypten 37,9 41,4

    Algerien 41,4 27,0

    Angola 43,6 41,4

    thiopien 37,9 41,4

    Benin 36,2 26,6

    Burkina Faso 39,2 21,1

    Burundi 37,9 37,9

    Cote dIvoire 39,2 32,0

    Demokratische Republik Kongo 47,3 33,1Dschibuti 45,8 47,3Gabun 45,8 39,9Gambia 43,6 30,1Ghana 43,6 30,1Guinea 43,6 30,1Kamerun 45,8 25,3Kap Verde 27,9 19,6

  • 53AK-Infoservice

    Land TGin

    NG in

    Kenia 34,9 32,0Liberia 39,2 41,4Libyen 43,6 36,4Madagaskar 36,4 36,4Malawi 32,7 32,7Mali 39,2 31,2Marokko 32,7 21,8Mauretanien 33,8 31,2Mauritius 36,4 36,4Mosambik 43,6 41,4Namibia 34,9 34,0Niger 39,2 21,1Nigeria 39,2 34,2Republik Kongo 39,2 26,8Ruanda 37,9 37,9Sambia 37,1 34,0Senegal 49,3 31,2Seychellen 36,4 36,4Sierra Leone 43,6 34,2Simbabwe 37,1 34,0Somalia 32,7 29,0SdafrikaSudan

    34,943,6

    34,041,4

    Tansania 43,6 32,0Togo 36,2 26,6Tschad 36,2 26,6Tunesien 36,2 29,2Uganda 41,4 32,0Zentralafrikanische Republik 39,2 29,0

    AmerikaArgentinien 33,1 47,3Bahamas 48,0 30,5Barbados 51,0 43,6Bolivien 26,6 25,1Brasilien 33,1 36,4Chile 37,5 36,4

  • 54 AK-Infoservice

    Land TGin

    NG in

    Costa Rica 31,8 31,8Dominikanische Republik 39,2 43,6Ecuador 26,6 21,6El Salvador 31,8 26,2Guatemala 31,8 31,8Guyana 39,2 34,2Haiti 39,2 27,7Honduras 31,8 27,0Jamaika 47,1 47,1Kanada 41,0 34,2Kolumbien 33,1 35,1Kuba 54,1 27,7Mexiko 41,0 36,4Nicaragua 31,8 36,4Niederlndische Antillen 43,6 27,7Panama 43,6 36,4Paraguay 33,1 25,1Peru 33,1 25,1Suriname 39,2 25,1Trinidad und Tobago 51,0 43,6Uruguay 33,1 25,1USA 52,3 42,9 New York und Washington 65,4 51,0Venezuela 39,2 35,1

    AsienAfghanistan 31,8 27,7Armenien 36,8 31,0Aserbaidschan 36,8 31,0Bahrain 54,1 37,5Bangladesch 31,8 34,2Brunei 33,1 42,1China 35,1 30,5Georgien 36,8 31,0Hongkong 46,4 37,9Indien 31,8 39,9Indonesien 39,2 32,0

  • 55AK-Infoservice

    Land TGin

    NG in

    Irak 54,1 36,4Iran 37,1 29,0Israel 37,1 32,5Japan 65,6 42,9Jemen 54,1 37,5Jordanien 37,1 32,5Kambodscha 31,4 31,4Kasachstan 36,8 31,0Katar 54,1 37,5Kirgisistan 36,8 31,0Korea, Demokratische Volksrepublik 32,5 32,5Korea, Republik 45,3 32,5Kuwait 54,1 37,5Laos 31,4 31,4Libanon 31,8 35,1Malaysia 43,6 45,1Mongolei 29,4 29,4Myanmar 29,4 29,4Nepal 31,8 34,2Oman 54,1 37,5Pakistan 27,7 25,1Philippinen 32,5 32,5Saudi-Arabien 54,1 37,5Singapur 43,6 44,7Sri Lanka 31,8 32,7Syrien 32,7 29,0Tadschikistan 36,8 31,0Taiwan 39,2 37,5Thailand 39,2 42,1Turkmenistan 36,8 31,0Usbekistan 36,8 31,0Vereinigte Arabische Emirate 54,1 37,5Vietnam 31,4 31,4

    AustralienAustralien 47,3 39,9Neuseeland 32,5 36,4

  • 56 AK-Infoservice

    Rckzahlung von Aus- und FortbildungskostenMssen Sie anlsslich der Beendigung Ihres Dienstverhltnisses Kosten fr vom Arbeitgeber bezahlte Aus- und Fortbildung zurckbezahlen, kn-nen Sie den Aufwand als Werbungskosten geltend machen.

    TelefonKosten fr beruflich veranlasste Telefonate mit dem privaten Telefon (Fest-netz-, Mobiltelefon) sind im tatschlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Sowohl die Gesprchsgebhren als auch die Grundgebhr knnen anteilig bercksichtigt werden.

    UmzugskostenUmzugskosten sind dann absetzbar, wenn diese beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist nur dann anzunehmen, wenn ein unzu-mutbar langer Arbeitsweg zurckgelegt werden msste. Auerdem ist der bisherige Wohnsitz aufzugeben.

    In folgenden Fllen knnen Sie beruflich veranlasste Umzugskosten bei der ANV geltend machen: Umzug beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhltnisses Umzug beim Wechsel des Dienstgebers Umzug im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegen wrtigen

    Dienstgeber

  • 57AK-Infoservice

    Umzugskosten als Werbungskosten absetzbar

    Arbeitsloser bersiedelt zum ent-fernten neuen Dienstort

    Ja

    Berufsanfnger zieht von Eltern zum entfernten Dienstort

    Ja, wenn die Berufsausbung vom bisherigen Wohnsitz so weit ent-fernt ist, dass ein neuer Wohnsitz begrndet werden muss; auch das Wohnen im Elternhaus stellt einen Wohnsitz dar.

    Arbeitnehmer mit aufrechtem Dienstverhltnis bersiedelt zum entfernten neuen Dienstort

    Ja

    Berufsttige Partnerin zieht mit arbeitslosem Partner zu neuem entfernten Dienstort; beide begin-nen neues Dienstverhltnis

    Ja, fr beide

    bersiedlung vom auslndischen Wohnsitz auf Dauer zum neuen Arbeitgeber in sterrreich; bisher arbeitslos bzw. Ende des Arbeits-verhltnisses im Ausland

    Ja

    bersiedlung vom auslndischen Arbeitgeber und Wohnsitz zum neuen Arbeitgeber nach sterreich H\M+H\LY"_L)LZJOpM[PN\UNZa\-sage im bersiedlungszeitpunkt

    Ja

    Wegzug aus sterreich und Begrndung eines Dienstverhlt-nisses im Ausland

    Nein, da durch neues Dienstver-hltnis im Ausland veranlasst

  • 58 AK-Infoservice

    Trifft einer der oben aufgezhlten Flle auf Sie zu, dann knnen Sie fol-gende Ausgaben absetzen:

    Umzugskosten abzugsfhig

    Transport- und Packkosten des Hausrates ja

    Handwerkerkosten zur Demontage von Wohnungsaus-stattung

    ja

    eigene Fahrtkosten zur bersiedlung und vorherigen Wohnungssuche

    ja

    Maklerkosten zur Suche eines Nachmieters fr die auf-gegebene Wohnung

    nein

    Maklerkosten zur Suche einer neuen Mietwohnung am Dienstort

    ja

    Maklerkosten zur Suche einer neuen Eigentumswoh-nung am Dienstort

    nein

    Mietkostenweiterzahlung nach Auszug whrend der Kndigungsfrist fr die alte Wohnung

    ja

    Kosten der vertragsgemen Wiederherstellung des ursprnglichen Zustandes der aufgegebenen Mietwoh-nung

    nein

  • 59AK-Infoservice

    Werbungskostenpauschalen fr bestimmte BerufsgruppenDie unten angefhrten Berufsgruppen knnen anstelle der tatschlichen Werbungskosten auch das Werbungskostenpauschale fr ihre Berufs-gruppe geltend machen. Voraussetzung fr das Werbungskostenpau-schale ist, dass tatschlich Aufwendungen vorliegen.

    Bhnenangehrige soweit sie dem Schauspielergesetz unterliegen sowie andere auf Bhnen auftretende Personen und Filmschau-spieler: 5% der Bemessungsgrund-lage, hchstens 2.628 jhrlich

    Brgermeister, Stadt-, Gemeinde-, Bezirksrte in Wien

    15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 jhrlich, hchstens 2.628 jhrlich

    Frster, Berufsjger (im Re-vierdienst), Forstarbeiter ohne Motorsge

    5% der Bemessungsgrundlage, hchs tens 1.752 jhrlich

    Forstarbeiter mit Motorsge 10% der Bemessungsgrundlage, hchstens 2.628 jhrlich

    Hausbesorger, die dem Hausbesor-gergesetz unterliegen

    15% der Bemessungsgrundlage, hchstens 3.504 jhrlich

    Heimarbeiter 10% der Bemessungsgrundlage, hchstens 2.628 jhrlich

    Journalisten, Fernsehschaffende(die regelmig auf dem Bildschirm erscheinen)

    7,5% der Bemessungsgrundlage, hchstens 3.942 jhrlich

    Musiker, Artisten 5% der Bemessungsgrundlage, hchs tens 2.628 jhrlich

    Vertreter 5% der Bemessungsgrundlage, hchs tens 2.190 jhrlich (keine Gegenverrechnung mit Reise-kostenerstzen notwendig!)

  • 60 AK-Infoservice

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Werbungskostenpauschalen

    Jahresbruttobezug (Jahreslohnzettel Kennzahl 210)- steuerfreie Bezge (Jahreslohnzettel Kennzahl 215)- steuerbegnstigte Sonderzahlungen

    (Jahreslohnzettel Kennzahl 220)- Bezge gem 67 Abs. 3-8 (Abfertigungen)

    = Basis fr Werbungskostenpauschalen

    Das Hausbesorgerpauschale knnen Sie nur dann geltend machen, wenn Sie schon vor dem 1. 7. 2000 als Hausbesorger (nicht Hausbe-treuer) ttig waren und seither das Dienstverhltnis nicht beendet haben.

    Bei Vertretern sind die vom Arbeitgeber bezahlten Tages- und Nchti-gungsgelder sowie die Kilometergelder nicht als Kostenersatz anzufh-ren, da diese nicht gegenverrechnet werden.

    Nichtselbststndig ttige Tagesmtter knnen pauschal 50% der Ein-knfte (siehe Jahreslohnzettel KZ 245) aus dieser Ttigkeit als Werbungs-kosten geltend machen, hchs tens jedoch 400 monatlich. Diese sind bei Sonstige Werbungskosten einzutragen.

  • 61AK-Infoservice

    4. Auergewhnliche Belastungen

    4.1. Voraussetzungen

    Bestimmte Ausgaben sind als auergewhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Damit ein von der Steuer absetzbarer Posten vorliegt, muss die Belastung

    auergewhnlich sein. Ihre Aufwendungen mssen hher sein als bei der Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichem Einkommen.

    zwangslufig sein. Das bedeutet, dass Sie sich diesen Ausgaben aus tatschlichen, rechtlichen oder sittlichen Grnden nicht entzie-hen knnen. Entstehen die Ausgaben aufgrund eines freiwilligen oder schuldhaften Verhaltens (z. B. Verkehrsunfall aufgrund einer Alkoholi-sierung bei einer Dienstreise), so fehlt das Merkmal der Zwangslufig-keit.

    die wirtschaftliche Leistungsfhigkeit wesentlich beeintrchtigen. Dies ist dann der Fall, wenn die Ausgaben den von Ihnen zu tragenden Selbstbehalt berschreiten.

    Berechnung des SelbstbehaltsNur der Betrag, der den Selbstbehalt bersteigt, mindert die Lohnsteuer-bemessungsgrundlage. Mit folgendem Schema wird der Selbstbehalt be-rechnet:

    Steuerpflichtige Bezge (Jahreslohnzettel Kennzahl 245)+ sonstige Bezge (Jahreslohnzettel Kennzahl 220)- SV-Beitrge der sonstigen Bezge (Jahreslohnzettel Kennzahl 225)- Werbungskosten (mindestens das Werbungskostenpauschale 132 )- Sonderausgaben (mindestens das Sonderausgabenpauschale 60 )- auergewhnliche Belastung ohne Selbstbehalt- Kinderfreibetrag, Landarbeiterfreibetrag,

    Freibetrag fr Opferausweis-Inhaber

    = Bemessungsgrundlage fr den Selbstbehalt

  • 62 AK-Infoservice

    Der Selbstbehalt betrgt bei einer Bemessungsgrundlage von

    hchstens 7.300 6%mehr als 7.300 bis 14.600 8%mehr als 14.600 bis 36.400 10%mehr als 36.400 12%

    Dieser Selbstbehalt vermindert sich um je 1% sofern Ihnen der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. fr jedes Kind, fr das Ihnen mehr als sechs Monate Familienbeihilfe

    oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. wenn der AVAB/AEAB nicht zusteht, Sie aber mehr als 6 Monate im Ka-

    lenderjahr verheiratet oder eingtragener Partner sind und nicht dauernd getrennt leben und der Partner hchstens 6.000 an Einknften erzielt.

    Beispiel: Frau H. ist Angestellte, Alleinverdienerin mit zwei Kindern. Sie hat ein Bruttomonatsgehalt von 1.785 . Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen ebenfalls je 1.785 . Sie hat keine Werbungskosten und auch keine Sonderausgaben abzu-schreiben, aber auergewhnliche Belastungen in Hhe von 2.357 .

    17.549,41 (Kennzahl 245)+ 3.570,00 (Kennzahl 220)- 609,40 (Kennzahl 225)- 132,00 (Werbungskostenpauschale)- 60,00 (Sonderausgabenpauschale)- 440,00 (Kinderfreibetrag 2x220 )= 19.878,01 Bemessungsgrundlage fr den Selbstbehalt

    Die Bemessungsgrundlage liegt zwischen 14.600 und 36.400 und wre somit mit 10% zu berechnen. Da Frau H. Alleinverdienerin mit zwei Kindern ist, reduziert sich der Selbstbehalt um 3 % Punkte auf 7 %.

    19.878,01 x 7% = 1.391.46

    Der Selbstbehalt betrgt also 1.391,46 . Die von Frau H. geltend gemachten auergewhnlichen Belastungen betragen 2.357 .

    2.357,00 1.391,46 = 965,54

    Die auergewhnlichen Belastungen vermindern die Steuerbemes-sungsgrundlage um 965,54 .

  • 63AK-Infoservice

    4.2. Auergewhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

    KrankheitskostenKrankheitskosten zhlen zu den auergewhnlichen Belastungen. Zu den nicht abzugsfhigen Kosten zhlen Aufwendungen fr die Vorbeugung von Krankheiten (z. B. Impfungen) und die Erhaltung der Gesundheit, Ver-htungsmittel und Schnheitsoperationen.

    Liegt eine Krankheit vor, so knnen Sie folgende Aufwendungen bei der ANV geltend machen: Ausgaben zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung Arzt- und Krankenhaushonorare Kosten fr Medikamente und Heilbehandlungen (auch homopathi-

    sche Prparate, TCM) Rezeptgebhr, Selbstbehalte Behandlungsbeitrge (einschlielich Akupunktur und Psychotherapie) Ausgaben fr Heilbehelfe (z. B. Sehbehelfe wie Brillen oder Kontakt-

    linsen, Hrgerte, Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbnder, ...) Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital Fahrtkosten der Angehrigen im Rahmen des Besuches der erkrank-

    ten Person Aufenthaltskosten im Spital untergebrachter Begleitpersonen, wenn

    das Kind im Krankenhaus liegt Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- bzw. Krankenhausaufenthalten Kosten der Zahnbehandlung bzw. fr Zahnersatz (z. B. Zahnprothese,

    Brcke, Krone, aber nicht Mundhygiene)

    KurkostenKurkosten knnen fr Sie nur dann zu einer auergewhnlichen Belastung fhren, wenn der Kuraufenthalt im Zusammenhang mit einer Krankheit anfllt, aus medizinischen Grnden erforderlich ist und unter rztlicher Aufsicht erfolgt.Dies kann durch eine rztliche Besttigung nachgewiesen werden, oder durch den Umstand eines Kostenersatzes durch die Sozialversicherung.

  • 64 AK-Infoservice

    Folgende Aufwendungen knnen abgesetzt werden: Aufenthaltskosten Kosten fr die medizinische Betreuung und Kurmittel Fahrtkosten zum und vom Kurort bei pflege- oder hilfsbedrftigen Personen sowie Kindern die Auf-

    wendungen fr eine Begleitperson, nicht hingegen Aufwendungen fr Begleitpersonen in anderen Fllen bzw. Aufwendungen fr Besuchs-fahrten des Ehepartners.

    Von den geltend gemachten Kurkosten ist die Haushaltsersparnis abzu-ziehen. Diese betrgt tglich 5,23 und gilt auch im Falle eines Spital-aufenthalts.

    Hinweis: Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit einer mindestens 25%igen Behinderung anfallen, knnen ohne Selbstbe-halt als Kos ten der Heilbehandlung geltend gemacht werden.

    BegrbniskostenBegrbniskosten sind grundstzlich aus dem vorhandenen Nachlassver-mgen (Aktiva) zu decken. Nur wenn die Begrbniskosten durch die Aktiva nicht gedeckt sind, sind Begrbniskosten bis maximal 5.000 und die Kosten eines Grabsteins bis maximal 5.000 steuerlich absetzbar.

    Hhere Kosten sind nur dann absetzbar, wenn sie zwangslufig erwach-sen. Das ist zum Beispiel bei besonderen berfhrungskosten oder bei besonderen Vorschriften der Gestaltung des Grabdenkmales der Fall.

    Zuschsse sind von den Begrbniskosten abzuziehen. Nicht absetzbar sind Trauerbekleidung und Grabpflege.

  • 65AK-Infoservice

    Sonstige auergewhnliche BelastungenAdoptionskosten, Kosten der knstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation)Sie knnen sowohl die Kosten einer Adoption wie auch die Kosten der knstlichen Befruchtung als auergewhnliche Belastung absetzen.

    Kosten fr ein Alters- oder PegeheimKosten fr husliche Pege bzw. BetreuungWerden diese Aufwendungen ganz oder zum Teil von Unterhaltsverpflich-teten (z. B. von Kindern oder vom Lebensgefhrten) getragen, werden sie bei den sonstigen auergewhnlichen Belastungen ins Formular einge-tragen und unterliegen dem Selbstbehalt.

    Erfolgt die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim lediglich aus Altersgrnden, sind die dafr anfallenden Kosten nicht absetzbar. Ab-schreiben knnen Sie die Kosten fr ein Alters- oder Pflegeheim dann, wenn Krankheit, Pegebedrftigkeit oder besondere Betreuungsbe-drftigkeit Aufwendungen verursachen. Dies wird bei Bezug von Pfle-gegeld ab der Stufe 1 oder mittels rztlichem Gutachten anerkannt. In diesem Fall sind die Kosten der Unterbringung inklusive Verpflegung (Heimkosten) absetzbar. Davon wird Ihnen das Finanzamt die sogenann-te Haushaltsersparnis in Hhe von 5,23 tglich (156,96 monatlich) abziehen. Ebenso sind ffentliche Zuschsse fr Pflege- und Hilfsbedrf-tigkeit (z. B. Pflegegeld, Blindenzulage) von den Heimkosten abzuziehen.

    Werden die Kosten fr ein Alters- oder Pflegeheim von einem Alleinver-diener fr den behinderten (Ehe-)Partner bernommen, so werden diese ebenfalls ohne Selbstbehalt bercksichtigt. Gleiches gilt, wenn Sie zwar keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben, aber das Einkommen Ihres (Ehe)Partners nicht mehr als 6.000 im Jahr betrgt (siehe Stichwort Zuverdienstgrenze fr den AVAB).

    UnterhaltsleistungenUnterhaltsleistungen fr Angehrige sind nur dann absetzbar, wenn die Kosten fr den Unterhaltsberechtigten selber eine auergewhnliche Be-lastung darstellen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Kinder fr mittellose Eltern Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschden bernehmen, oder wenn Eltern Krankheitskosten fr die Kinder bezahlen.

  • 66 AK-Infoservice

    Keinesfalls absetzbar sind folgende Unterhaltsleistungen: Alimente fr Kinder (dafr gibt es den Unterhaltsabsetzbetrag siehe

    Unterhaltsabsetzbetrag) Unterhaltsleistu