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AESCULAP ® KODIERLEITFADEN SwissDRG 6.0 für 2017 SpineNeuro

SwissDRG 6.0 für 2017 AESCULAP KODIERLEITFADEN · 2019-12-19 · ob es sich beim Kode um eine gültige CC handelt und ob diese bezogen auf die Basis-DRG des entsprechenden Datensatzes

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AESCULAP® KODIERLEITFADEN

SwissDRG 6.0 für 2017

SpineNeuro

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IMPRESSUMErste Auflage 12.2016

HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die vorliegenden Beispiele und Informationen beruhen nicht auf Vollständigkeit. Für die Richtig-keit, Aktualität oder Anwendbarkeit der Inhalte übernimmt B. Braun Medical AG keine Gewähr. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

COPYRIGHTDas Material inklusive ganzem Inhalt, Gestaltungsarbeit, Bilder und Namen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Die Vervielfältigung und Weitergabe des Materials an andere als die beabsichtigten Empfänger ist ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von B. Braun Medical AG unzulässig. Andere hier erwähnte Unternehmens- und Produktenamen können Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Das Gesundheitswesen unterliegt einem ständigen inhaltlichen, politischen und gesellschaftlichen Wandel. Um in einem solchen Umfeld überzeugen und bestehen zu können, braucht ein Unter-nehmen mehr als gute Produkte: Wissen wird zum entscheidenden Faktor. Für uns als B. Braun Medical AG bedeutet «Sharing Expertise» medizinisches Wissen sowie Kenntnisse des Gesund-heitsmarkts im Dialog mit unseren Partnern umfassend zu teilen.

Die tarifwirksame Einführung von SwissDRG für Akutspitäler erfolgte am 1. Januar 2012. Bei der Erlangung einer adäquaten Vergütung der entsprechenden Produkte unterstützen wir Sie gerne: Eine korrekte und vollständige Kodierung von Diagnosen und medizinischen Prozeduren bildet die Grundlage einer sach- und leistungsgerechten Zuordnung und dessen Vergütung innerhalb des DRG-Systems. Wir möchten Ihnen mit diesem für das Jahr 2017 gültigen Kodierleitfaden praktische Hinweise geben, welche Sie bei der Dokumentation im Bereich der Neurochirurgie unterstützen. Bei Interesse bieten wir Ihnen auch kostenlose Produkte- und Kodierworkshops an – kontaktieren Sie uns!

Auf Grund der Komplexität des SwissDRG-Systems und den patientenspezifischen Ausgangs- situationen kann der Anspruch auf Vollständigkeit nicht gewährleistet werden. Für die Gruppie-rung einzelner Patientenfälle und Simulation neuer Versionen im Rahmen des Antragverfahrens bleibt der Webgrouper unerlässlich: https://webgrouper.swissdrg.org

Neu finden Sie in unserem Kodierleitfaden den Datenspiegel der SwissDRG Version 5.0 inklusive Weblink zu den Verteilungsgrafiken, Gesamtkosten und medizinischer Kodierung.

B. Braun Medical AGDivision Aesculap

VORWORT

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BEI RÜCKFRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG!

Informationen zu DRG-Fallpauschalen Informationen zu NeurochirurgieDominik Straumann Jens RöthHealth Economics Project Manager Regional Sales Manager SpineNeuro

B. Braun Medical AG B. Braun Medical AGSeesatz 17 Seesatz 17CH-6204 Sempach CH-6204 SempachTel. 058 258 55 53 Tel. 079 824 27 [email protected] [email protected]

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INHALT

6 EINFÜHRUNG DRG 8 SwissDRG-Datenspiegel 6.0

14 KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG 16 Häufige Diagnosen 17 Mögliche CHOP-Kodes

21 VERGÜTUNGS-BEISPIELE KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG 2017

24 ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS26 Häufige Diagnosen 28 Mögliche CHOP-Kodes

30 VERGÜTUNGS-BEISPIELE ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS 2017

32 DURAERSATZ 34 Häufige Diagnosen 35 Mögliche CHOP-Kodes

36 VERGÜTUNGS-BEISPIELE DURAERSATZ 2017

38 HYDROCEPHALUS SHUNTS 40 Häufige Diagnosen 42 Mögliche CHOP-Kodes

44 VERGÜTUNGS-BEISPIELE HYDROCEPHALUS SHUNTS 2017

46 LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN

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WAS IST SwissDRG?SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsoma-tische Spitalleistungen, welches gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Der Anwendungsbereich umfasst die Vergütung aller stationären Akut-Aufenthalte in somatischen Akutspitälern, Akutabteilungen und Geburtshäusern. Für Spitäler / Abteilungen mit Spezialisierung auf Rehabilitation, Psychiatrie / Suchtmittelbehandlung, Palliativbehandlungen sowie Pflegeheime / -abteilungen ist SwissDRG zur Zeit nicht anwendbar.

Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt an Hand bestimmter Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad einer Fallgruppe zugeord-net und pauschal vergütet. Die schweizweite tarifwirksame Einführung von SwissDRG erfolgte am 1. Januar 2012.

WARUM WURDEN FALLPAUSCHALEN EINGEFÜHRT?Das neue Tarifsystem SwissDRG bietet Transparenz und Vergleichbarkeit. Bislang wurde die Ver-gütung von stationären Spitalbehandlungen in der Schweiz sehr uneinheitlich geregelt. Gleiche Leistungen wurden von den Krankenversicherern je nach Kanton unterschiedlich vergütet. Die Kantone hatten die gesetzliche Pflicht zur Defizitdeckung, was zu fehlenden Leistungsanreizen für die Spitäler führte und den Wettbewerb behinderte. Aufwändige Fälle konnten dadurch zu niedrig und eher unproblematische Fälle zu hoch vergütet werden.

WIE FUNKTIONIERT DAS SWISSDRG-SYSTEM?Verschiedene patientenspezifische Merkmale werden während eines stationären Aufenthalts er-hoben. Wichtigstes Kriterium für die Zuordnung eines Patienten zu einer Fallgruppe ist die Haupt-diagnose. Weitere Klassifikationsmerkmale sind Nebendiagnosen, Prozeduren (CHOP-Kodes), Alter, Geschlecht sowie Art und Schweregrad des Spitalaustritts. Über eine Gruppierungssoftware wird der hospitalisierte Patient einer bestimmten DRG zugewiesen.

WIE IST DIE HAUPTDIAGNOSE DEFINIERT?Gemäss WHO-Definition ist die Hauptdiagnose derjenige Zustand, der am Ende des Spitalaufent-haltes als Diagnose feststeht und welcher der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung des Patienten war.

EINFÜHRUNG DRG

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EINFÜHRUNG DRG

Die Analyse der Patientenakte bei Austritt des Patienten erlaubt es, aus den Affektionen diejenige auszuwählen, die als Hauptdiagnose gelten soll respektive die den Grund für die Hospitalisierung darstellt. Die Eintrittsdiagnose (Eintrittsgrund) muss nicht zwingend mit der Hauptdiagnose über-einstimmen. Erst am Ende des stationären Aufenthaltes wird die Erkrankung oder Beinträchtigung festgestellt, welche der Hauptanlass für die Hospitalisierung war.

Ist mehr als ein Zustand aufgeführt, ist derjenige auszuwählen, welcher den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erforderte. Der grösste Aufwand wird auf Grund der medizinischen Leis-tung bestimmt und nicht auf Grund des noch von anderen Faktoren abhängigen Kostengewichtes.

Quelle: SwissDRG «Fallpauschalen in Schweizer Spitälern: Basisinformationen für Gesundheitsfachleute» (undatiert); http://swissdrg.org/assets/pdf/Broschuere/150212_SwissDRG_Broschuere_D.PDF

DATENSATZ

Hauptdiagnose ICD-10-GM Version 2016

Gruppierregeln

Grouper (Software)

SwissDRG-Fallpauschale

Abrechnungs-regeln

Nebendiagnosen ICD-10-GM Version 2016

Prozeduren CHOP 2017

Weitere Fragen

· Alter

· Geschlecht

· Schweregrad

· Weitere...

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EINFÜHRUNG DRG

WAS SIND NEBENDIAGNOSEN?Die Nebendiagnose ist definiert als eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Spitalaufenthaltes entwickelt. Bei der Kodierung werden diejenigen Nebendiagnosen berücksichtigt, die das Patientenmanage-ment in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:

Therapeutische Massnahmen Diagnostische Massnahmen Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und / oder Überwachungsaufwand

Es gibt keine Kodierrichtlinie, welche die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die bedeutenderen Nebendiagnosen zuerst angegeben werden.

Schweregrade von Komplikationen und / oder Komorbiditäten (CCL) sind Schweregradstufen, die für alle Nebendiagnosen vergeben werden. Ihr Wert kann zwischen 0 und 4 für operative (OP) Behandlungsepisoden respektive zwischen 0 und 3 für medizinische Behandlungsepisoden / Basis DRGs variieren. Welcher CCL-Wert einer Diagnose tatsächlich zugewiesen wird, hängt davon ab, ob es sich beim Kode um eine gültige CC handelt und ob diese bezogen auf die Basis-DRG des entsprechenden Datensatzes als leichte (1), mässig schwere (2), schwere (3) oder äusserst schwere CC (4) eingestuft ist. Am Ende des rekursiven Ausschlussverfahrens berechnet der Grouper mit Hilfe einer Formel auf Basis der verbleibenden CCL-Werte den patientenbezogenen Gesamtschweregrad (PCCL):

PCCL CCL1 CCL2 CCL3 CCL4 CCL5 CCL64 4 34 4 24 4 1 14 3 34 3 2 24 3 2 1 14 2 2 2 24 2 2 2 1 1 13 43 4 13 33 3 23 3 2 13 2 23 2 2 23 2 13 1 1 1 1 12 22 1 11 1

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WAS SIND CHOP-KODES?Die schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, welche durch das CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt wird. Die jährlichen Anpassungen der ICD-9-CM wurden seit 2008 in der CHOP nicht mehr unterhalten. Im Zuge der schweizweiten Einführung der SwissDRG und der damit verbundenen notwendigen Anpassungen der CHOP wurden im Jahr 2010 mit Hilfe der Task-Force CHOP mehr als 8000, zum grossen Teil sechsstellige Kodes, in die CHOP 2011 eingeführt. Die CHOP-Version 2017 (in Kraft ab 1. Januar 2017) ist für die Kodierung der Operationen im Rahmen der medizinischen Statistik verbindlich.

WIE WIRD DER ERLÖS DER SwissDRG-FALLPAUSCHALEN BERECHNET?Der Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale wird folgendermassen berechnet:

Das Kostengewicht (englisch Cost Weight) ist ein Relativgewicht, welches Auskunft über den Schweregrad der Behandlung gibt. Das Kostengewicht ist für die ganze Schweiz gleich und wird jährlich durch die entsprechend gelieferten Daten der Schweizer Spitäler empirisch ermittelt. Referenzwert 1.0 steht für einen durchschnittlichen Schweregrad: Kostengewichte < 1.0 bedeuten weniger Behandlungsaufwand respektive beanspruchen Kostengewichte > 1.0 eine aufwändigere Behandlung während des stationären Aufenthaltes.

Die Basisrate (englisch Base Rate) wird vereinbart durch Spitäler und Krankenversicherungen respektive genehmigt durch den jeweiligen Kanton. Die Basisrate fällt kantonal für die Spitäler unterschiedlich aus, wobei Universitätsspitäler eine höhere Basisrate zugesprochen bekommen. In den meisten Kantonen sind erst provisorische Basisraten definiert, welche im Bereich von CHF 9‘000.– bis CHF 11‘000.– liegen. Für die Beispielberechnung wird von einer fiktiver Durch-schnitts-Basisrate von CHF 10'000.– ausgegangen.

Mit dem Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale muss das Spital sämtliche Betriebs- und Investitionskosten finanzieren.

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Kostengewicht 2.027

BasisrateCHF 10’000.–

ErlösCHF 20’270.–

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EINFÜHRUNG DRG

WAS BEDEUTET GRENZVERWEILDAUER?Durch die Grenzverweildauer werden für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauern für das gege-bene Krankheitsbild definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Spitäler.

Jene Fälle, deren Aufenthaltsdauer mindestens bei der unteren Grenzverweildauer und maximal bei der oberen Grenzverweildauer liegt, gelten als «Normallieger» (Inlier). Patienten mit einer Aufenthaltsdauer unterhalb der unteren Grenzverweildauer bezeichnet man als «Kurzlieger» (Low Outlier) und Patienten mit einer Aufenthaltsdauer oberhalb der oberen Grenzverweildauer als «Langlieger» (High Outlier). Die unteren und oberen Grenzverweildauern können dem Fall- pauschalenkatalog entnommen werden.

Die zu- und abschlagspflichtigen Tage ergeben sich aus der Differenz zwischen der Aufenthalts-dauer des Patienten und der Grenzverweildauer der jeweiligen DRG. Das effektive Kostengewicht der «Normallieger» (Inlier) entspricht dem Kostengewicht der DRG. Die tagesbezogenen Zu- und Abschlagssätze der einzelnen DRGs ergeben sich aus dem Fallpauschalenkatalog.

Kurzlieger Normallieger Langlieger

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Aufenthaltsdauer

Untere Grenz- verweildauer

(UGVD)

Obere Grenz- verweildauer

(OGVD)

Mittlere Grenz- verweildauer

(MGVD)Kosten- gewicht

(CW)

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WO FINDE ICH WEITER FÜHRENDE INFORMATIONEN?Zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des Schweizer Fallpauschalen-Systems ist die SwissDRG AG. Trägerorganisationen der SwissDRG AG sind die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Spitäler der Schweiz (H+), die Schweizer Krankenversicherer (santésuisse), die Vereini-gung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) sowie die Versicherer gemäss Bundesgesetz über die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZU DEN SCHWEIZER FALLPAUSCHALEN SIND ERHÄLTLICH VIA:www.swissdrg.orgSwissDRG AGHaslerstrasse 21CH-3008 Bern Telefon: +41 31 310 05 50Telefax: +41 31 310 05 57E-Mail: [email protected]

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SWISSDRG-DATENSPIEGEL VERSION 6.0

EINFÜHRUNGDer Datenspiegel zeigt ausgewählte Kennzahlen, welche auf den Kalkulationsdaten der SwissDRG-Katalogversion 5.0 basieren. Die dabei verwendeten Leistungs- und Kostendaten der Netzwerkspitäler von 2014 wurden im Jahr 2015 erhoben und plausibilisiert:

Quelle: Handbuch zum SwissDRG-Datenspiegel der Version 6.0, SwissDRG AG Bern, 2016.

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WO FINDE ICH DEN SWISSDRG-DATENSPIEGEL?Der SwissDRG-Datenspiegel ist unter https://datenspiegel60.swissdrg.org/ einsehbar. Neben den Fallkosten lassen sich folgende Informationen zur medizinischen Kodierung bezogen auf die jeweilige DRG (alle oder nur Inlier sowie nach Sozialversicherung) abfragen:

1. Hauptdiagnosen

· Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen

· Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen

2. Nebendiagnosen

· Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen

· Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen an allen Fällen mit kodierter Nebendiagnose

· Anteil der Nennungen des ICD-Kodes an allen kodierten Nebendiagnosen

3. Behandlungen

· Anzahl Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen

· Anteil der Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen, normiert auf 100 %

· Anzahl Nennungen des CHOP-Kodes

· Anteil der Nennungen des CHOP-Kodes an allen kodierten CHOP-Kodes

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KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG

CranioFix® 2 (Fixierung kranialer Knochendeckel, Fixierung von Schädelfrakturen)CranioFix® resorbierbar (resorbierbares Fixierungssystem für kraniale Knochendeckel)CranioFix® PEEK (instrumentenfreie Fixierung kranialer Knochendeckel)CranioPlate (kraniofasziale Chirurgie, kraniale Knochendeckel, Schädelfrakturen, ausgewählte Frakturen des Mittelgesichts und des kraniofaszialen Schädels, ausgewählte orthognatische Frakturen von Kiefer und Kinn, sonstige rekonstruktive Indikationen am Schädel)

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HÄUFIGE DIAGNOSEN

G93.- SONSTIGE KRANKHEITEN DES GEHIRNS

G93.0

Hirnzysten Porenzephalische Zyste, ArachnoidalzysteExkl.:: Angeborene Gehirnzysten (Q04.6), erworbene periventrikuläre Zysten beim Neugeborenen (P91.1)

G93.1

Anoxische Hirnschädigung, anderenorts nicht klassifiziert (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)Exkl.:: Als Komplikation von Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.8); chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung (T80-T88); Schwangerschaft, Wehentä-tigkeit oder Wochenbett (O29.2, O74.3, O89.2); Asphyxie beim Neugeborenen (P21.9)

G93.2 Benigne intrakranielle Hypertension [Pseudotumor cerebri] Exkl.:: Hypertensive Enzephalopathie (I67.4)

G93.3 Chronisches Müdigkeitssyndrom Benigne myalgische Enzephalomyelitis, chronisches Müdigkeitssysndrom bei Immundysfunktion, postvirales Müdigkeitssysndrom

G93.4 Enzephalopathie, nicht näher bezeichnet Exkl.:: Enzephalopathie: alkoholbedingt (G31.2), toxisch (G92)

G93.5

Compressio cerebri Herniation / Kompression Hirn (-stamm)Exkl.:: Compressio cerebri, traumatisch (diffus (S06.28); Compressio cerebri, traumatisch, umschrieben (S06.38)

G93.6 Hirnödem Exkl.:: Hirnödem durch Geburtsverletzung (P11.0), traumatisch (S06.1)

G93.7 Reye-Syndrom Soll die äussere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

G93.8- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns Soll die äussere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

G93.80 Apallisches Syndrom (OP/Med. CCL: 2,4 / 2,3)

G93.88 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des GehirnsEnzelphalopathie nach Strahlenexposition

G93.9 Krankheit des Gehirns, nicht näher bezeichnet

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ungMÖGLICHE CHOP-KODES

01.2 KRANIOTOMIE UND KRANIEKTOMIEExkl.: Dekompression bei Schädelfraktur (02.02), Exploration der Orbita (16.01–16.02), sonstige Orbitotomie (16.09)

01.21 Inzision und Drainage an den kranialen Sinus

01.23 REKRANIOTOMIEWiedereröffnen am Ort einer Kraniotomie

01.23.00 Rekraniotomie, n.n.bez.

01.23.10 Rekraniotomie mit Einbringen einer Drainage

01.23.20 Rekraniotomie mit Entfernen von alloplastischem Material oder Medikamen-tenträger aus dem Schädelknochen

01.23.21 Rekraniotomie mit Entfernen von alloplastischem Material oder Medikamen-tenträger aus dem Epiduralraum

01.23.29 Rekraniotomie mit Entfernen von sonstigen Material

01.23.99 Rekraniotomie, sonstige

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01.24 SONSTIGE KRANIOTOMIEDekompression am Schädel - Exploration am Schädel - Kraniotomie zum Entleeren eines epiduralen Abszesses - Kranioto-mie zum Entleeren eines extraduralen Hämatoms - Trepanation am SchädelExkl.: Entfernen eins Fremdkörpers mit Inzision am Gehirn (01.39)

01.24.00 Sonstige Kraniotomie, n.n.bez.

01.24.10 Sonstige Kraniotomie mit Dekompression

01.24.11 Sonstige Kraniotomie zur Entleerung eines epiduralen Hämatoms

01.24.12 Sonstige Kraniotomie zur Entleerung eines epiduralen Empyems

01.24.13 Sonstige Kraniotomie, Einlegen von alloplastischem Material oder Medikamen-tenträgers in den Schädelknochen oder Epiduralraum

01.24.14 Sonstige Kraniotomie, Entfernung von alloplastischem Material oder Medika-mententrägers aus Schädelknochen oder Epiduralraum

01.24.15 Sonstige Kraniotomie, Entfernung eines Fremdkörpers aus Schädelknochen oder Epiduralraum

01.24.16 Sonstige Kraniotomie, sonstige Drainage epiduraler Flüssigkeit oder aus sonstigen Gründen

01.24.2 ZUGANG DURCH DIE KALOTTEKodiere ebenso: Die jeweilige diagnostische oder therapeutische Massnahme sofern der Zugangsweg nicht bereits im Kode enthalten ist.Exkl.: Kraniotomie als selbständiger Eingriff (01.24.10 – 01.24.16)Beachte: Die folgenden Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind nur zu Angabe des Zugangsweges im Rahmen einer Operation zu verwenden.

01.24.20 Kraniotomie der Kalotte als Zugang, n.n.bez.

01.24.21 Bohrlochtrepanation der Kalotte als Zugang

01.24.22 Stereotaktisch geführte Schädeleröffnung über die Kalotte als Zugang

01.24.29 Kraniotomie der Kalotte als Zugang, sonstige

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01.24.3 ZUGANG DURCH DIE SCHÄDELBASISBeachte: Die folgenden Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind nur zu Angabe des Zugangsweges im Rahmen einer Operation zu verwenden.

01.24.30 Zugang durch die Schädelbasis, n.n.bez.

01.24.31 Zugang durch die Schädelbasis, transoral

01.24.32 Zugang durch die Schädelbasis, transoral mit Spaltung des weichen Gaumens

01.24.33 Zugang durch die Schädelbasis, transoral mit Spaltung des weichen und harten Gaumens

01.24.34 Zugang durch die Schädelbasis, transsphenoidal

01.24.35 Zugang durch die Schädelbasis, transethmoidal

01.24.36 Zugang durch die Schädelbasis, transmastoidal

01.24.37 Zugang durch die Schädelbasis, translabyrinthär

01.24.38 Zugang durch die Schädelbasis, transpyramidal

01.24.39 Zugang durch die Schädelbasis, sonstige

01.24.3A Zugang durch die Schädelbasis, transkondylär

01.24.3B Zugang durch die Schädelbasis, transorbital

01.24.3C Zugang durch die Schädelbasis, mit Le-Fort-I-Osteotomie

01.24.3D Zugang zu Schädelbasis, mit Le-Fort-I-Osteotomie

01.24.3E Zugang zu Schädelbasis, transnasal-transcribiform

01.24.3F Zugang zu Schädelbasis, transoral-transclival

01.24.3G Zugang zu Schädelbasis, transnasal-transpterygoidal

01.24.99 Sonstige Kraniotomie, sonstige

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01.25 SONSTIGE KRANIEKTOMIEDébridement am Schädel, n.n.bez.Sequestrektomie am SchädelExkl.: Débridement einer Trümmerfraktur am Schädel (02.02), Eröffnen einer Schädelnaht (02.01)

01.25.00 Sonstige Kraniektomie, n.n.bez.

01.25.10 Sonstige Kraniektomie mit Dekompression

01.25.11 Sonstige Kraniektomie zur Entleerung eines epiduralen Hämatoms

01.25.12 Sonstige Kraniektomie zur Entleerung eines epiduralen Empyems

01.25.13 Sonstige Kraniektomie zur Entfernung eines Fremdkörpers aus Schädelknochen oder Epiduralraum

01.25.14 Sonstige Kraniektomie mit Einlegen von alloplastischem Material oder eines Medikamententrägers in den Schädelknochen oder Epiduralraum

01.25.19 Sonstige Kraniektomie zur Drainage epiduraler Flüssigkeit oder aus sonstigen Gründen

01.25.20 Sonstige Kraniektomie, Rekraniektomie mit Einbringen einer Drainage

01.25.21 Sonstige Kraniektomie, Rekraniektomie zur Entfernung von alloplastischem Material oder eines Medikamententrägers aus dem Schädelknochen oder Epiduralraums

01.25.99 Sonstige Kraniektomie, sonstige

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VERGÜTUNGS-BEISPIELE KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG 2017 SwissDRG 6.0DRG Bezeichnung MVD1

(Tage)UGVD2 (Tage)

OGVD3 (Tage)

Kosten- gewicht

Erlös4 (CHF)

B02A

Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation mit Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen

38.5 12 56 7.027 70‘270.–

B02B

Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation, Alter < 6 J. oder < 18 J. mit gros-sem intrakraniellen Eingriff, mit äusserst schweren CC

14 4 28 4.594 45‘940.–

B02C

Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation mit Strahlentherapie < 9 Bestrah-lungen, intraop. Monitoring, kompliz. Prozeduren oder grossem intrakraniellem Eingriff

14.6 4 30 3.977 39‘770.–

B02DKomplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation

13.6 4 27 3.767 37‘670.–

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22

DRG Bezeichnung MVD1 (Tage)

UGVD2 (Tage)

OGVD3 (Tage)

Kosten- gewicht

Erlös4 (CHF)

B20A

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraope-rativem neurophysiologischen Monitoring

9.5 2 19 3.153 31‘530.–

B20B

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre

8 2 16 2.597 25‘970.–

B20C

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter < 3 Jahre oder mit komplexer Diagnose

6.2 1 15 1.93 19‘300.–

B20DKraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter > 2 Jahre

7.1 1 15 0.564 5‘640.–

1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate CHF 10‘000.–2 UGVD = Untere Grenzverweildauer3 OGVD = Obere Grenzverweildauer

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NEUROCHIRURGIE – ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS

YASARGIL Aneurysmenclip System (chirurgische Behandlung von zerebralen Aneurysmen)

KOPITNIK AVM Mikroclip System (mikrochirurgische Behandlung von Angiomen)

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HÄUFIGE DIAGNOSEN

I60.- SUBARACHNOIDALBLUTUNGSoll die Ursache der Subarachnoidalblutung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus I67.0 – I67.1 oder aus Q28.0 – Q28.3 zu verwenden.Exkl.:: Folgen einer Subarachnoidalblutung (I69.0)

I60.0 Subrachnoidalblutung, vom Karotissiphon oder der Karotisbifurkation ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)

I60.1 Subrachnoidalblutung, von der A. cerebri media ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)

I60.2 Subrachnoidalblutung, von der A. communicans anterior ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)

I60.3 Subrachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)

I60.4 Subrachnoidalblutung, von der A. basiliaris ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)

I60.5 Subrachnoidalblutung, von der A. vertebralis ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)

I60.6 Subrachnoidalblutung, von sonstigen intrakraniellen Arterien ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)Beteiligung mehrerer intrakranieller Arterien

I60.7

Subrachnoidalblutung, von nicht näher bezeichneter intrakranieller Arterie ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)Subrachnoidalblutung, von einer A. communicans ausgehend, o.n.A.Subrachnoidalblutung, von einer Hirnarterie ausgehend, o.n.A.

I60.8 Sonstige Subrachnoidalblutung (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)Meningealblutung

I60.9 Subrachnoidalblutung, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)

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sI67.- SONSTIGE ZEREBROVASKULÄRE KRANKHEITENExkl.: Folgen der aufgeführten Krankheitszustände (I69.8)

I67.0 Dissektion zerebraler Arterien (OP / Med. CCL: 1,2 / 1,2)Soll das Vorliegen einer Hirnblutung angegeben werden, ist zunächst eine Schlüsselnummer aus I60 – I62 zu verwenden

I67.1- Zerebrales Aneurysma und zerebrale arteriovenöse FistelSoll das Vorliegen einer Hirnblutung angegeben werden, ist zunächst eine Schlüsselnummer aus I60 – I62 zu verwenden

I67.10 Zerebrales Aneurysma (erworben)Exkl.:: Angeborenes zerebrales Aneurysma (Q28.-)

Q28.- SONSTIGE ANGEBORENE FEHLBILDUNGEN DES KREISLAUFSYSTEMSSoll das Vorliegen einer Hirnblutung angegeben werden, ist zunächst eine Schlüsselnummer aus I60 – I62 zu verwenden.Exkl.:: Angeborenes Aneurysma: koronar (Q24.5), peripher (Q27.8), pulmonal (Q25.7), retinal (Q14.1), o.n.A. (Q27.8)

Q28.0- Arteriovenöse Fehlbildung der präzerebralen Gefässe

Q28.00 Angeborenes arteriovenöses Aneurysma der präzerebralen Gefässe (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)

Q28.1- Sonstige Fehlbildungen der präzerebralen Gefässe

Q28.10 Angeborenes Aneurysma der präzerebralen Gefässe (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)

Q28.2- Arteriovenöse Fehlbildung der zerebralen Gefässe

Q28.20 Angeborenes arteriovenöses Aneurysma der zerebralen Gefässe (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)

Q28.3- Sonstige Fehlbildungen der zerebralen Gefässe

Q28.30 Angeborenes Aneurysma der zerebralen Gefässe (OP/Med. CCL: 3,4 / 3)

Q28.8.- Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen des Kreislaufsystems

Q28.80 Sonstiges angeborenes Aneurysma

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MÖGLICHE CHOP-KODES

39.51 ANEURYSMA-CLIPPINGExkl.: Clipping einer arteriovenösen Fistel (39.53)

39.51.00 Aneurysma-Clipping, n.n.bez.

39.51.11 Aneurysma-Clipping, intrakraniell

39.51.99 Aneurysma-Clipping, sonstige

39.53 VERSCHLUSS EINE ARTERIOVENÖSEN FISTELEmbolisation einer karotiskavernösen FistelVerschluss einer arteriovenösen Fistel durch ClippingVerschluss einer arteriovenösen Fistel durch KoagulationVerschluss einer arteriovenösen Fistel mit Ligatur und SpaltungExkl.: Diese mit Graft Ersatz (38.40 – 38.49), plastische Rekonstruktion eines arteriovenösen Shunts für Hämodialyse (39.42), plastische Rekonstruktion von Gefässen am Kopf und Hals – endovaskulärer Zugang (39.72), Resektion (38.30 – 38.49, 38.60 – 38.69)

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VERGÜTUNGS-BEISPIELE ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS 2017 SwissDRG 6.0DRG Bezeichnung MVD1

(Tage)UGVD2 (Tage

OGVD3 (Tage)

Kosten- gewicht

Erlös4 (CHF)

B17A

Eingriffe an peripheren Ner-ven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems mit äusserst schweren CC oder komplizierender Diagnose

11.8 3 27 2.796 27‘960.–

B17B

Eingriffe an peripheren Ner-ven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems mit komplexem Eingriff

8 2 21 1.547 15‘470.–

B17C

Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Ner-vensystems oder mit Implantateentfernung

3.1 1 8 0.717 7‘170.–

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DRG Bezeichnung MVD1 (Tage)

UGVD2 (Tage

OGVD3 (Tage)

Kosten- gewicht

Erlös4 (CHF)

B20A

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraope-rativem neurophysiologischen Monitoring

9.5 2 19 3.153 31‘530.–

B20B

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre

8 2 16 2.597 25‘970.–

B20C

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter < 3 Jahre oder mit komplexer Diagnose

6.2 1 15 1.93 19‘300.–

B20DKraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter > 2 Jahre

7.1 1 15 1.512 15‘120.–

1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate CHF 10‘000.–2 UGVD = Untere Grenzverweildauer3 OGVD = Obere Grenzverweildauer

Page 32: SwissDRG 6.0 für 2017 AESCULAP KODIERLEITFADEN · 2019-12-19 · ob es sich beim Kode um eine gültige CC handelt und ob diese bezogen auf die Basis-DRG des entsprechenden Datensatzes

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Page 33: SwissDRG 6.0 für 2017 AESCULAP KODIERLEITFADEN · 2019-12-19 · ob es sich beim Kode um eine gültige CC handelt und ob diese bezogen auf die Basis-DRG des entsprechenden Datensatzes

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NEUROCHIRURGIE – DURAERSATZ

Neuro-Patch® (Duraersatz in der Neurochirurgie [synthetisch])

Lyoplant® (Ersatz und Erweiterung von Bindegewebsstrukturen in der Neurochirurgie [biologisch])

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HÄUFIGE DIAGNOSEN

C70.- BÖSARTIGE NEUBILDUNG DER MENINGENC70.0 Hirnhäute (OP / Med. CCL: 1,2,3 / 1,2,3)

C70.9 Meningen, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 1,2,3 / 1,2,3)

C79.- SEKUNDÄRE BÖSARTIGE NEUBILDUNG AN SONSTIGEN UND NICHT NÄHER BEZEICHNETEN LOKALISATIONEN

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute (OP / Med. CCL: 1,2,3 / 1,2,3)Meningeosis bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes

D32.- GUTARTIGE NEUBILDUNG DER MENINGEND32.0 Hirnhäute

D32.9 Meningen, nicht näher bezeichnet Meningeom o.n.A.

D42.- NEUBILDUNG UNSICHEREN ODER UNBEKANNTEN VERHALTENS DER MENINGEN

D42.0 Hirnhäute

D42.9 Meningen, nicht näher bezeichnet

G96.- SONSTIGE KRANKHEITEN DES ZENTRALNERVENSYSTEMS

G96.1 Krankheiten der Meningen, anderenorts nicht klassifiziert Meningeale Adhäsionen (zerebral) (spinal)

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02.1 REKONSTRUKTION AN DEN HIRNHÄUTENExkl.: Marsupialisation einer zerebralen Läsion (01.59)

02.11 Einfache Naht an der Dura mater des Gehirns

02.12 Sonstige Rekonstruktion an den HirnhäutenDuraersatzplastik, plastische Rekonstruktion an einer Enzephalozele mit gleichzeitigerKranioplastik, subduraler Patch, Verschluss einer Liquorfistel

02.12.00 Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten, n.n.bez.

02.12.10 Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten ohne Kranioplastik

02.12.20 Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten mit Kranioplastik

02.12.21 Sonstige Duraplastik mit Kranioplastik an der Konvexität

02.12.22 Sonstige Duraplastik mit Kranioplastik am kraniozervikalen Übergang

02.12.99 Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten, sonstige

MÖGLICHE CHOP-KODES

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VERGÜTUNGS-BEISPIELE DURAERSATZ 2017 SwissDRG 6.0DRG Bezeichnung MVD1

(Tage)UGVD2 (Tage)

OGVD3 (Tage)

Kosten- gewicht

Erlös4 (CHF)

B09Z Andere Eingriffe am Schädel 4.7 1 12 1.191 11‘910.–

B20A

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraope-rativem neurophysiologischen Monitoring

9.5 2 19 3.153 31‘530.–

B20B

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre

8 2 16 2.597 25‘970.–

1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate CHF 10‘000.–2 UGVD = Untere Grenzverweildauer3 OGVD = Obere Grenzverweildauer

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NEUROCHIRURGIE – HYDROCEPHALUS SHUNTS

Miethke proSA®

Miethke proGAV®

Miethke GAV®

Miethke paediGAV®

Miethke ShuntAssistant®

Miethke DualSwitch® ValveMiethke miniNAV®

Miethke proGAV® 2.0

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HÄUFIGE DIAGNOSEN

G91.- HYDROCEPHALUS Inkl.:: Erworbener HydrocephalusExkl.:: Angeborener Hydrocephalus (Q03.-), Hydrocephalus durch angeborene Toxoplasmose (P37.1)

G91.0 Hydrocephalus communicans

G91.1 Hydrocephalus occlusus (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G91.2- Normaldruckhydrozephalus

G91.20 Idiopathischer Normaldruckhydrozephalus (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G91.21 Sekundärer Normaldruckhydrozephalus (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G91.29 Normaldruckhydrozephalus, nicht näher bezeichnet (OP/Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G91.3 Posttraumatischer Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G91.8 Sonstiger Hydrozephalus (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G91.9 Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G94.-* SONSTIGE KRANKHEITEN DES GEHIRNS BEI ANDERENORTS KLASSIFIZIERTEN KRANKHEITEN

G94.0* Hydrozephalus bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten (A00-B99†) (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G94.1* Hydrozephalus bei Neubildungen (C00-D48†) (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

G94.2* Hydrozephalus bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

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ntsQ03.- ANGEBORENER HYDROZEPHALUS

Inkl.:: Hydrozephalus beim NeugeborenenExkl.:: Arnold-Chiari-Syndrom (Q07.0); Hydrozephalus durch angeborene Toxoplasmose (P37.1), erworben (G91.-), mit Spina bifida (Q05.0 – Q05.4)

Q03.0 Fehlbildungen des Aquaeductus cerebri (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)Aequaductus cerebri: Anomalie, Obstruktion (angeboren), Stenose

Q03.1 Atresie der Apertura mediana [Foramen Magendii] oder der Apertura laterales [Foramina Luschkae] des vierten Ventrikels (OP/Med. CCL: 3,4 / 3) Dandy-Walker-Syndrom

Q03.8 Sonstiger angeborener Hydrozephalus (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

Q03.9 Angeborener Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3)

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02.3 EXTRAKRANIELLER VENTRIKELSHUNTInkl.: Ventrikelshunt mit Einsetzen eines Ventils

02.31 Ventrikelshunt zu Strukturen in Kopf und HalsAnastomose vom Ventrikel zum MastoidVentrikelshunt zum Nasopharynx

02.32 Ventrikelshunt zum KreislaufsystemVentrikuloatrialer ShuntVentrikulokavaler Shunt

02.33 Ventrikelshunt zur ThoraxhöhleVentrikulopleuraler Shunt

02.34 Ventrikelshunt zu Bauchhöhle und BauchorganenVentrikulocholezystostomieVentrikuloperitoneostomie

02.35 Ventrikelshunt zum HarnwegsystemVentrikelshunt zu einem Ureter

02.39 Sonstige Operationen zum Einrichten einer VentrikeldrainageVentrikelshunt zu extrakranieller Lokalisation, n.a.klass.Ventrikelshunt zum Knochenmark

02.4 REVISION, ENTFERNEN UND SPÜLUNG EINES VENTRIKELSHUNTS

02.41

Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts Exploration des ventrikuloperitonealen Shunts an der ventrikulären LokalisationWiederprogrammieren eines ventrikuloperitonealen Shunts. Inkl: Wiederprogrammieren eines ventri-kuloperitonealen Shunts

02.41.00 Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts, n.n.bez.

02.41.10 Spülung und Exploration, zentraler Teil

02.41.20 Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts, peripherer TeilExkl.: Revision des peritonealen Anteils des distalen Katheters eines ventrikulären Shunts (54.95)

02.41.99 Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts, sonstige

MÖGLICHE CHOP-KODES

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02.42 ERSETZEN EINES VENTRIKELSHUNTSErsetzen eines Holter-VentilsErsetzen eines VentrikelkathetersRevision eines ventrikuloperitonealen Shunts an der ventrikulären Lokalisation

02.42.00 Ersetzen eines Ventrikelshunts, n.n.bez.

02.42.10 Ersetzen eines Ventrikelshunts, zentraler Teil

02.42.20 Ersetzen eines Ventrikelshunts, peripherer Teil Exkl.: Revision des peritonealen Anteils des distalen Katheters eines ventrikulären Shunts (54.95)

02.42.99 Ersetzen eines Ventrikelshunts, sonstige

02.43 ENTFERNEN EINES VENTRIKELSHUNTS

MÖGLICHE CHOP-KODES

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VERGÜTUNGS-BEISPIELE HYDROCEPHALUS SHUNTS 2017 SwissDRG 6.0

1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate CHF 10‘000.–2 UGVD = Untere Grenzverweildauer3 OGVD = Obere Grenzverweildauer

DRG Bezeichnung MVD1 (Tage)

UGVD2 (Tage

OGVD3 (Tage)

Kosten- gewicht

Erlös4 (CHF)

B09Z Andere Eingriffe am Schädel 4.7 1 12 1.191 11‘910.–

B18Z

Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark ausser bei bösar-tiger Neubildung, ohne äusserst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes

6.8 1 14 1.732 17‘320.–

B20A

Kraniotomie oder grosse Wirbel-säulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraoperativem neurophy-siologischen Monitoring

9.5 2 19 3.153 31‘530.–

B20BKraniotomie oder grosse Wirbel-säulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre

8 2 16 2.597 25‘970.–

B20C

Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter < 3 Jahre oder mit komplexer Diagnose

6.2 1 15 1.93 19‘300.–

B20DKraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter > 2 Jahre

7.1 1 15 1.512 15‘120.–

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LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN

BASISRATE / BASISFALLWERT (BASERATE)Die Basisrate bezeichnet den Betrag, der im DRG-System für einen Behandlungsfall bezahlt wird, dessen Kostengewicht 1.0 beträgt. Die Basisrate wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leis-tungserbringer) festgelegt und ist kantonal unterschiedlich.

CC (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY)Komplikationen und / oder Komorbidität

CCL (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY LEVEL)Schweregrad einer (Neben-) Diagnose: Es wird unterschieden zwischen operativer (OP) und medizinischer CCL.

CHOP 2017Schweizerische Operationsklassifikation: Wird zur Verschlüsselung von Operationen und Behandlungen verwendet.

DRG (DIAGNOSIS RELATED GROUP)Diagnosebezogene Fallgruppe

ICD-10-GM VERSION 2016International statistical Classification of Diseases and related health problems (10. Revision, German Modification): Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und ver-wandter Gesundheitsproblem wird zur Verschlüsselung von Diagnosen in der medizinischen Versorgung eingesetzt.

FALLPAUSCHALENKATALAOGDie berechneten Kostengewichte pro DRG sowie weitere DRG-bezogene und abrechnungs- relevante Daten sind dem sogenannten Fallpauschalenkatalog zu entnehmen.

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GRENZVERWEILDAUERDurch die Grenzverweildauer wird für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauer des gegebenen Krankheitsbildes definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Netzwerkspitäler. Die untere Grenzverweildauer (UGVD) sowie die obere Grenzverweildauern (OGVD) können dem Fallpauschalenkatalog entnommen werden.

GROUPERDie Zuweisung einer Hospitalisierung zu einer bestimmten DRG erfolgt über die Gruppierungs-software («Grouper»). Der Klassifizierungsalgorithmus basiert auf den medizinisch-administrativen Falldaten.

HAUPTDIAGNOSEDie Hauptdiagnose ist definiert als derjenige Zustand, welcher am Ende des stationären Aufent-haltes feststeht respektive Hauptanlass für die Behandlung / Untersuchung des Patienten war.

KOSTENGEWICHT (COST WEIGHT, CW)Jeder DRG wird ein empirisch ermitteltes, relatives Kostengewicht zugeordnet, das den durch-schnittlichen Behandlungsaufwand der betreffenden Fallgruppe beschreibt. Die Kostengewichte werden in der Regel jährlich an Hand von aktualisierten Daten neu berechnet. Die berechne-ten Kostengewichte pro DRG sind ersichtlich aus dem sogenannten Fallpauschalenkatalog von SwissDRG.

KVGKrankenversicherungsgesetz

MVD (MITTLERE VERWEILDAUER)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.

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NEBENDIAGNOSEEine Nebendiagnose ist definiert als Krankheit / Beschwerde, welche entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des stationären Aufenthaltes entwickelt. Aus den kodierten Nebendiagnosen errechnet der Grouper den Gesamtschweregrad eines Patienten, welcher ein Kriterium für die Zuordnung in eine höher bewertete SwissDRG-Fallpauschale sein kann.

OGVD (OBERE GRENZVERWEILDAUER)Erster Belegungstag, an dem ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.

PCCL (PATIENT CLINICAL COMPLEXITY LEVEL)Ist ein nach einer mathematischen Formel berechneter ganzzahliger Wert zwischen 0 (keine CC) und 4 (äusserst schwere CC). Er bezeichnet den patientenbezogenen Gesamtschweregrad in der DRG.

SWISSDRG (SWISS DIAGNOSIS RELATED GROUPS)Ein spezifisch auf die Schweiz angepasstes Patientenklassifikationssystem zur aufwandsbe- zogenen Zusammenfassung (Fallpauschalen) für stationäre akutsomatische Spitalleistungen. Das SwissDRG Case-Mix-Office ist verantwortlich für die Tarifstruktur und deren Anwendung.

UGVD (UNTERE GRENZVERWEILDAUER)Erster Belegungstag, an dem ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.

LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN

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