30
NICE Computing AG, ch. de Maillefer 37, CH-1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. +41 (0)21 641 04 20 - Fax +41 (0)21 641 04 29 - Mobile +41 (0)79 212 88 85 [email protected] - www.nicecomputing.ch Validierung der medizinischen Kodierung mit einer Auswertung der Variation des Case Mix-Wertes Universitätsspital Basel USB Revision der Daten 2013 Schlussbericht Revisorin Frau Daniela Hager Frau Yvonne Zbinden Herr Krimo Bouslami, Informatik Herr Gianmarco Arrigo, Verwaltung Herr Patrick Weber, Geschäftsführer 2014

Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

NICE Computing AG, ch. de Maillefer 37, CH-1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. +41 (0)21 641 04 20 - Fax +41 (0)21 641 04 29 - Mobile +41 (0)79 212 88 85

[email protected] - www.nicecomputing.ch

Validierung der medizinischen Kodierung mit einer Auswertung der Variation des

Case Mix-Wertes

Universitätsspital Basel USB

Revision der Daten 2013

Schlussbericht

Revisorin

Frau Daniela Hager Frau Yvonne Zbinden

Herr Krimo Bouslami, Informatik Herr Gianmarco Arrigo, Verwaltung

Herr Patrick Weber, Geschäftsführer

2014

Page 2: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 2

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG ................................................................................................................................................... 3

1.1 AUSGANGSLAGE .................................................................................................................................................... 3 1.2 QUALIFIKATION DER REVISORIN ............................................................................................................................... 3 1.3 UNABHÄNGIGKEIT DER REVISORIN ............................................................................................................................ 3

2 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................................................... 4

2.1 VORGEHENSWEISE ................................................................................................................................................. 4

3 LEISTUNGSÜBERSICHT DES SPITALS ............................................................................................................... 6

3.1 ANZAHL DER STATIONÄR BEHANDELTEN FÄLLE DER GESAMTEN INSTITUTION ..................................................................... 6 3.2 ANZAHL FÄLLE NACH HERKUNFTSKANTON UND VERSICHERUNGSART ............................................................................... 6 3.3 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER FÄLLE ...................................................................................................................... 7 3.4 CASE MIX INDEX (CMI) ......................................................................................................................................... 8

4 DURCHFÜHRUNG DER REVISION ................................................................................................................... 9

4.1 BERICHTSPERIODE UND GRUNDLAGE FÜR DIE BEURTEILUNG .......................................................................................... 9 4.2 ZIEHUNG DER STICHPROBE ...................................................................................................................................... 9 4.3 BEMERKUNGEN .................................................................................................................................................... 9

5 FESTSTELLUNGEN ........................................................................................................................................ 10

5.1 GENERELLE FESTSTELLUNGEN ................................................................................................................................ 10 5.2 PATIENTENDOSSIERS ............................................................................................................................................ 10 5.3 FESTGESTELLTE FEHLER......................................................................................................................................... 11 5.4 FALLZUSAMMENFÜHRUNG .................................................................................................................................... 11 5.5 KONGRUENZ DER RECHNUNGSSTELLUNG ................................................................................................................. 11 5.6 DIFFERENZEN MIT/OHNE VORLAGE AN DAS BFS ........................................................................................................ 12

6 STATISTIK .................................................................................................................................................... 13

6.1 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER KODIERFEHLER DER DIAGNOSEN UND BEHANDLUNGEN NACH FEHLERTYP .......................... 13 6.2 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER SWISSDRG-ÄNDERUNGEN ........................................................................................ 17 6.3 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER ÄNDERUNGEN DER KOSTENGEWICHTE ......................................................................... 17 6.4 BERECHNUNG DES CMI VOR UND NACH DER REVISION ............................................................................................... 18 6.5 VERGLEICH DER ANZAHL NEBENDIAGNOSEN UND DER ANZAHL BEHANDLUNGEN IN DER GRUNDGESAMTHEIT UND IN DER

STICHPROBE ................................................................................................................................................................ 21

7 EMPFEHLUNGEN ......................................................................................................................................... 22

7.1 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE VERBESSERUNG DER DOKUMENTATION UND DER KODIERQUALITÄT ............................................. 22 7.2 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG VON SWISSDRG ................................................................................ 22 7.3 WEITERE HINWEISE DER REVISORIN ........................................................................................................................ 22

8 ANMERKUNGEN DER SPITALDIREKTION ...................................................................................................... 23

9 ANHANG 1 ................................................................................................................................................... 24

10 ANHANG 2 ................................................................................................................................................... 25

11 ANHANG 3 ................................................................................................................................................... 26

11.1 ANALYSE DES CASE MIX ................................................................................................................................... 26 11.2 STATISTISCHE METHODEN ................................................................................................................................ 27 11.3 ABKÜRZUNGEN .............................................................................................................................................. 30

Page 3: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 3

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem 01.01.2012 setzt die korrekte Umsetzung der Kodiergrundlagen durch die Spitäler zwingend voraus, da die Kodierung eines Behandlungsfalles einen unmittelbaren Einfluss auf die Rechnungsstellung hat.

Ziel der Kodierrevision unter SwissDRG ist es, die Qualität der Kodierung in den Spitä-lern zu beurteilen und die Resultate in einem Bericht je Spital festzuhalten. Die Kodier-revision basiert auf der verdachtsunabhängigen stichprobenbasierten Kontrolle zur Be-urteilung der Kodierung. Die Kodierrevision ist damit auch ein Mittel zur Sicherstellung der Kodierqualität. Nebst der Kontrollaufgabe dient die Revision der Weiterentwicklung des Kodiersystems.

Um die Vergleichbarkeit der Resultate zu gewährleisten, müssen die Durchführung der Kodierrevision und die Erstellung des Revisionsberichts schweizweit einheitlich sein.

Die Bestimmungen über die Durchführung der Kodierrevision werden von SwissDRG vorgegeben und im „Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG, Version 3.0, genehmigt am 30.05.2013“ festgehalten und haben nationale Gültigkeit.

Die Durchführung der Kodierrevision nach diesem Reglement ist ein zwingender Be-standteil der Tarifverträge sowie der Leistungsaufträge der Kantone.

Diese Revision basiert auf dem offiziell gelieferten BFS Datensatz, Stand 4. Februar 2014. Daraus wurde die geschichtete Stichprobe gezogen. Das Universitätsspital Basel hat sich entschieden, freiwillig 300 Fälle revidieren zu las-sen. Resultierend aus der guten Vorjahresrevision wäre laut Revisionsreglement nur eine Stichprobengrösse von 100 Fällen revisionspflichtig gewesen

1.2 Qualifikation der Revisorin Frau Zbinden und Frau Hager sind Medizinische Kodiererinnen mit eidgenössischem Fachausweis und erfüllen die Anforderungen als Revisoren gemäss Revisionsreglement von SwissDRG und sind auf der offiziellen Liste der Revisoren/Revisorinnen vom BFS aufgeführt.

1.3 Unabhängigkeit der Revisorin Frau Zbinden und Frau Hager stehen in keinerlei Beziehung oder Abhängigkeit zum Universitätsspital Basel.

Page 4: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 4

2 Zusammenfassung

Die diesjährige Kodierrevision erfolgt im Auftrag des Universitätsspitals Basel. Die Revi-sion wurde entsprechend dem „Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG Version 3.0, genehmigt am 30.05.2013“, durchgeführt und in vier Teilschritte gegliedert:

• Bestimmung der Stichprobe: Ziehung einer Stichprobe mit Inklusionswahrschein-lichkeiten, proportional zu den Kostengewichten. Dabei wurden alle SwissDRG-Fälle der Monate Januar bis Dezember aus dem BFS-Datensatz 2013 berück-sichtigt.

• Durchführung der Revision: Rekodierung der Hauptdiagnose und Kontrolle der Nebendiagnosen, der Behandlungen, der Zusatzvariablen (Datum, Seitigkeit, etc.), der Vollständigkeit der Patientendossiers, der Qualität der Dossierführung und der Kongruenz der fakturierten DRG und CW.

• Bericht über alle Kodierabweichungen: Jede Differenz zur Originalkodierung wird mit Begründung schriftlich dem Spital zur Stellungnahme vorgelegt.

• Schlussbericht: Zusammenfassung der Kodierabweichungen, statistische Aus-wertungen der Abweichungen.

2.1 Vorgehensweise

Vorbereitung 2.1.1

Die Koordinierung und Gestaltung der Revision wurde in Zusammenarbeit mit Frau Ju-lie-Anne Jüdt (Leiterin Kodierstelle) organisiert. Der Termin für die Revision wurde ge-meinsam festgelegt.

Durchführung 2.1.2

Die Revision wurde vom 12.-15. Mai 2014 in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel durchgeführt. Nach Abschluss der Revision wurde Frau Jüdt eine detaillierte Zu-sammenstellung aller Kodierabweichungen in schriftlicher Form zur Stellungnahme vor-gelegt. Im gegenseitigen Einverständnis wurden die Daten zur nun vorliegenden Schlussauswertung freigegeben.

Bewertungsgrundlagen 2.1.3

Die Auswertung erfolgte anhand der Kodes, die vom Spital übermittelt wurden und je-nen, die von der Revisorin erfasst wurden. Bei den Kodes handelt es sich um:

• die Hauptdiagnose

• den Zusatz zur Hauptdiagnose

• maximal 49 Nebendiagnosen

• maximal 100 Behandlungen

Page 5: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 5

Schema für die Beurteilung der Kodierung (Fehlerty pologie) 2.1.4

Die Kodierung wird beurteilt als:

• "richtig", wenn die zwei Kodes identisch sind (d.h., wenn alle Stellen der Kodes identisch sind)

• "falsch", wenn Unterschiede bei einer Stelle der ICD-10 oder CHOP vorliegen

• "fehlend"

• "ungerechtfertigt"

• "unnötig"

Die Typologie der Fehler wird in der folgenden Tabelle rekapituliert:

Fehlertyp Diagnosekode

(ICD-10)

Behandlungskode

(CHOP)

richtig ☺☺☺.☺ ☺☺.☺☺

falsch 1. Stelle ����☺☺.☺☺ ����☺.☺☺.☺☺

falsch 2. Stelle ☺����☺.☺☺ ☺����.☺☺.☺☺

falsch 3. Stelle ☺☺����.☺☺ ☺☺.����☺.☺☺

falsch 4. Stelle ☺☺☺.����☺ ☺☺.☺����.☺☺

falsch 5. Stelle ☺☺☺.☺���� ☺☺.☺☺.����☺

falsch 6. Stelle - ☺☺.☺☺.☺����

fehlender Kode

Der Diagnosekode wird nicht angegeben, obwohl die entspre-chende Diagnose in den für die Kodierung verwendeten Doku-menten erwähnt ist und für die Hospitalisierung von Belang ist.

Der Behandlungskode wird nicht angegeben, obwohl die entspre-chende Behandlung in den für die Kodierung verwendeten Dokumen-ten erwähnt ist und während der Hospitalisierung vorgenommen wurde.

ungerechtfertigter Kode

Der Diagnosekode wird angege-ben, obwohl die entsprechende Diagnose in den für die Kodie-rung verwendeten Dokumenten nicht erwähnt ist oder für die Hospitalisierung nicht von Belang ist.

Der Behandlungskode wird ange-geben, obwohl die entsprechende Behandlung in den für die Kodie-rung verwendeten Dokumenten nicht erwähnt ist oder für die Hospi-talisierung nicht von Belang ist.

unnötiger Kode

Der Diagnosekode wird angege-ben, obwohl die Information be-reits in einem anderen Kode ent-halten ist oder der Kode gemäss Kodierrichtlinien des BFS nicht kodiert werden muss.

Der Behandlungskode wird ange-geben, obwohl die Information be-reits in einem anderen Kode enthal-ten ist oder der Kode gemäss Ko-dierrichtlinien des BFS nicht kodiert werden muss.

Page 6: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 6

3 Leistungsübersicht des Spitals

Folgende Zahlen wurden vom Universitätsspital Basel vorgegeben basierend auf der administrativen Falldatenauswertung Stand Mai 2014 Das Spital hat mit dem SwissDRG Grouper 2.0 gerechnet.

3.1 Anzahl der stationär behandelten Fälle der gesa mten Institution

Akutsomatik (SwissDRG-Fälle) 32'298 Wartepatienten / andere - Psychiatrie - Rehabilitation -

3.2 Anzahl Fälle nach Herkunftskanton und Versicher ungsart

Kanton KV UV MV IV Andere Total Aargau 1'822 75 1 13 22 1'933 Appenzell AR 10 - - - - 10 Ausland 973 193 1 - 1'014 2'181 Baselland 7'389 288 5 62 87 7'831 Baselstadt 16'073 487 3 42 271 16'876 Bern 273 30 2 1 5 311 Freiburg 33 3 - 1 - 37 Genf 16 2 - - - 18 Glarus 9 2 - - - 11 Graubünden 36 5 - 1 - 42 Jura 1'061 77 - 2 1 1'141 Luzern 106 17 1 1 1 126 Neuenburg 11 2 - - - 13

Nicht zugeordnet 2 - - - - 2 Nidwalden 28 1 - - - 29 Obwalden 13 - - - - 13 Schaffhausen 14 2 - - - 16 Schwyz 34 6 - - 3 43 Solothurn 1'007 61 - 5 2 1'075 St. Gallen 76 5 1 - - 82 Tessin 125 6 - - - 131 Thurgau 32 4 - 2 1 39 Uri 12 1 - - - 13 Waadt 24 4 - - - 28 Wallis 55 5 - - - 60 Zug 27 9 - - - 36 Zürich 182 13 1 3 2 201

Total 29'443 1'298 15 133 1'409 32'298

Page 7: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 7

3.3 Anzahl und Prozentsatz der Fälle

nach Ausreisserkategorie und Versicherungsart 3.3.1

Normalfälle ohne Verlegungs-

abschlag

Normalfälle mit Verlegungs-

abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser Total

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

KV 21'662 91.18% 1'975 7.66% 3'943 87.97% 1'863 92.36% 29'443

UV 933 3.93% 36 0.14% 243 5.42% 86 4.26% 1'298

MV 10 0.04% 1 0.00% 4 0.09% - 0.00% 15

IV 126 0.53% 1 0.00% 6 0.13% - 0.00% 133

Andere 1'027 4.32% 28 0.11% 286 6.38% 68 3.37% 1'409

Total 23'758 100% 2'041 100% 4'482 100% 2'017 100% 32'298

nach Ausreisserkategorie und Herkunftskanton 3.3.2

Kanton

Normalfälle ohne Verlegungs-

abschlag

Normalfälle mit Verlegungs-

abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser Total

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

Aargau 1'479 6.23% 130 6.37% 229 5.11% 95 4.71% 1'933

Appenzell AR 3 0.01% 1 0.05% 6 0.13% - 0.00% 10

Ausland 1'610 6.78% 45 2.20% 442 9.86% 84 4.16% 2'181

Baselland 5'960 25.09% 429 21.02% 948 21.15% 494 24.49% 7'831

Baselstadt 12'132 51.06% 1'201 58.84% 2'406 53.68% 1'136 56.32% 16'875

Bern 218 0.92% 16 0.78% 58 1.29% 19 0.94% 311

Freiburg 28 0.12% 2 0.10% 6 0.13% 1 0.05% 37

Genf 13 0.05% 2 0.10% 2 0.04% 1 0.05% 18

Glarus 8 0.03% - 0.00% 3 0.07% - 0.00% 11

Graubünden 39 0.16% 1 0.05% 1 0.02% 1 0.05% 42

Jura 842 3.54% 118 5.78% 102 2.28% 79 3.92% 1'141

Luzern 100 0.42% 2 0.10% 21 0.47% 3 0.15% 126

Neuenburg 10 0.04% - 0.00% 2 0.04% 1 0.05% 13

Nicht zugeordnet 2 0.01% - 0.00% - 0.00% 1 0.05% 2

Nidwalden 21 0.09% - 0.00% 4 0.09% 4 0.20% 29

Obwalden 11 0.05% 2 0.10% - 0.00% - 0.00% 13

Schaffhausen 14 0.06% - 0.00% 2 0.04% - 0.00% 16

Schwyz 32 0.13% 2 0.10% 7 0.16% 2 0.10% 43

Solothurn 806 3.39% 56 2.74% 145 3.24% 68 3.37% 1'075

St. Gallen 56 0.24% 10 0.49% 13 0.29% 3 0.15% 82

Tessin 98 0.41% 2 0.10% 17 0.38% 14 0.69% 131

Thurgau 28 0.12% 3 0.15% 5 0.11% 3 0.15% 39

Uri 7 0.03% - 0.00% 6 0.13% - 0.00% 13

Waadt 17 0.07% 3 0.15% 7 0.16% 1 0.05% 28

Wallis 45 0.19% 4 0.20% 8 0.18% 3 0.15% 60

Zug 29 0.12% 1 0.05% 6 0.13% - 0.00% 36

Zürich 150 0.63% 11 0.54% 36 0.80% 4 0.20% 201

Total 23'758 100% 2'041 100% 4'482 100% 2'017 100% 32'298

Page 8: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 8

3.4 Case Mix Index (CMI)

nach Ausreisserkategorie und Versicherungsart 3.4.1

Normalfälle ohne

Verlegungs-abschlag

Normalfälle mit

Verlegungs-abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser CMI

KV 1.398 0.642 0.677 2.984 1.351 UV 1.318 0.866 0.484 1.598 1.168 MV 1.299 0.208 1.397 - 1.252 IV 0.819 0.124 1.211 - 0.832 Andere 1.157 0.877 0.523 2.969 1.109 Total 1.381 0.649 0.658 2.926 1.331

nach Ausreisserkategorie und Herkunftskanton 3.4.2

Kanton

Normalfälle ohne

Verlegungs-abschlag

Normalfälle mit

Verlegungs-abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser CMI

Aargau 2.227 1.529 1.087 4.583 2.161 Appenzell AR 7.163 3.046 0.607 - 2.818 Ausland 1.208 0.938 0.599 2.695 1.136 Baselland 1.457 0.769 0.784 3.045 1.438 Baselstadt 1.156 0.404 0.527 2.713 1.117 Bern 2.276 0.771 0.791 2.740 1.950 Freiburg 1.733 1.076 3.564 0.823 1.970 Genf 1.145 0.988 0.407 1.142 1.045 Glarus 1.063 - 0.639 - 0.947 Graubünden 1.953 0.339 2.991 1.182 1.921 Jura 2.024 1.127 1.002 3.138 1.917 Luzern 2.206 0.827 0.846 3.541 1.989 Neuenburg 2.628 - 1.930 1.532 2.436 Nicht zugeordnet 0.204 - - 1.074 0.639 Nidwalden 1.852 - 1.956 3.345 2.072 Obwalden 2.025 0.368 - - 1.770 Schaffhausen 1.192 - 0.172 - 1.065 Schwyz 2.034 0.539 0.325 2.688 1.717 Solothurn 1.676 1.076 0.808 2.998 1.612 St. Gallen 2.517 2.267 1.228 2.375 2.277 Tessin 2.553 0.532 1.239 6.156 2.737 Thurgau 1.320 1.627 0.540 1.611 1.266 Uri 1.795 - 1.185 - 1.513 Waadt 1.252 2.272 0.989 2.042 1.324 Wallis 2.029 2.658 1.571 3.034 2.060 Zug 1.233 0.186 0.346 - 1.056 Zürich 1.128 0.459 0.780 1.423 1.035

Total 1.381 0.649 0.658 2.926 1.331

Page 9: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 9

4 Durchführung der Revision

4.1 Berichtsperiode und Grundlage für die Beurteilu ng

Berichtsjahr 4.1.1

Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum von Januar bis Dezember 2013.

Gültige Versionen 4.1.2

• Offizielles Kodierungshandbuch für die Schweiz, Version 2013 (BFS)

• BFS-Rundschreiben N°1 von 2013

• FAQ (Hotline BFS-Kodierungssekretariat)

• Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund-heitsprobleme – 10. Auflage (ICD-10-GM 2012)

• Schweizerische Operationsklassifikation – CHOP Version 2013

• Fehlertypologie (entsprechend Revisionsreglement SwissDRG, Version 3.0)

• Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG Version 5/2012.

• SwissDRG-Grouper Abrechnungsversion 2.0/2013

• SwissDRG-Fallpauschalenkatalog Abrechnungsversion 2.0/2013

4.2 Ziehung der Stichprobe Die Methode der Stichprobenziehung wird im Anhang 3 beschrieben. Die in diesem Do-kument dargestellten Auswertungen wurden anhand der beschriebenen Methode evalu-iert basierend auf der Datengrundlage des BFS Datenrecords vom 4.2.2014

Für die Revisionsjahre ab dem 2. Jahr nach SwissDRG wird die Stichprobengrösse auf minimal 100 Fälle festgelegt. Auf Wunsch des Universitätsspitals Basel wurde die Stich-probengrösse auf 300 Fälle festgelegt.

4.3 Bemerkungen Die Revision konnte durch die gute Zusammenarbeit mit Frau Jüdt unter optimalen Be-dingungen durchgeführt werden.

Page 10: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 10

5 Feststellungen

5.1 Generelle Feststellungen Die Kodierung der Fälle erfolgt vor Ort in Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel durch interne Kodierer und durch externe Kodierer der Firma Malk Medizincontrolling AG. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 681 Fälle von Mitarbeitern der Firma Malk kodiert. Davon sind 9 Fälle in der Revisionsstichprobe enthalten.

Die Krankenakten stehen den Kodierern in elektronischer Form im KIS zur Verfügung. Für die Revisorinnen wurde ein Zugriff auf das KIS eingerichtet. Somit konnte die Revi-sion mit identischer Datengrundlage durchgeführt werden.

Von 300 gezogenen Fällen konnten alle revidiert werden.

Die Kodierung erfolgt nach den offiziellen Kodierregeln, die im BFS-Kodierungshandbuch Version 2013 festgehalten sind. Die Richtlinien zu den Fallzu-sammenführungen werden korrekt angewendet.

Von 300 revidierten Fällen kam es in drei Fällen aufgrund von Kodierabweichungen zu DRG-Änderungen mit einem höheren CW nach der Revision.

5.2 Patientendossiers

Vollständigkeit der Dossiers 5.2.1

Auswertung der Berichte 2013 vorhanden ungenügend fehlt

Austrittsberichte 298 1

OP-Berichte 193 1

Histologieberichte 29

Endoskopieberichte 10 1

IPS-Berichte 116

Pflegedokumentation 116

sonstige Untersuchungsberichte 37

Qualität der Dossierführung 5.2.2

Im elektronischen System sind die Fälle nach Aufenthalt getrennt. Die Berichte sind grösstenteils standardisiert, Diagnosen und Behandlungen werden gelistet und im Ver-lauf beschrieben. Die Berichte sind verständlich, gut lesbar und vollständig. Für jeden IPS Patienten wird ein ausführlicher Verlaufs,- und Verlegungsbericht erstellt. Die Kodierer haben im Kodiertool Zugriff auf die Leistungserfassung wo Blutprodukte, Apheresen sowie Dialysen und Bestrahlungen ersichtlich sind. Ab 2014 sind zusätzlich die hochteuren Medikamente, die Zusatzentgelte und die Gerinnungsfaktoren ersichtlich Im Kodierarbeitsplatz sind einzelne Materialkosten, so wie Operationszeiten ersichtlich. Dies ermöglicht es den Kodierern im Zweifelsfall den Aufwand der durchgeführten Pro-zeduren zu beurteilen.

Page 11: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 11

5.3 Festgestellte Fehler

Administrative Falldaten 5.3.1

Die administrativen Falldaten wurden vollständig in den BFS-Datensatz übertragen.

Medizinische Falldaten 5.3.2

Die medizinischen Falldaten wurden vollständig in den BFS-Datensatz übertragen.

Basisdaten Intensivmedizin 5.3.3

Die MDSi Daten werden elektronisch ins Kodiertool übertragen und von den Kodierern entsprechend kodiert. Die Daten wurden korrekt übertragen.

Zusatzentgelte 5.3.4

Bei der Überprüfung der verrechneten Zusatzentgelte wurde festgestellt dass in einigen Fällen Apheresethrombozytenkonzentrate als normale Thrombozytenkonzentrate kodiert wurden. Den Kodierern stand diese Information noch nicht in vergleichbarer übersichtli-cher Form wie es aktuell der Fall ist, im Kodierarbeitsplatz zur Verfügung. Die Kodierer sehen jetzt anhand der Daten die via Schnittstelle aus der fallbezogenen Abrechnung des Blutspendezentrum SRK beider Basel kommen, alle Blutprodukte die auf diesen stationären Aufenthalt abgerechnet wurden. Von den Kodierern werden diese Daten in Abgleich mit der medizinischen Falldokumentation plausibilisiert und entsprechend ko-diert.

Hochteure Medikamente 5.3.5

Die hochteuren Medikamente werden erfasst und im Kodierarbeitsplatz visualisiert. Im für die Revision bereit gestellten BFS Datensatz waren die hochteuren Medikamente jedoch nicht ersichtlich und konnten von den Revisoren nicht überprüft werden.

5.4 Fallzusammenführung

Festgestellte Fehler 5.4.1

Fallzusammenführungen sind korrekt erfolgt. Es wurden keine Fehler festgestellt.

Abweichung CMI 5.4.2

In den revidierten Fallzusammenführungen gab es keine CMI-Abweichungen.

5.5 Kongruenz der Rechnungsstellung Die AbrechnungsDRG und das CW werden per Schnittstelle aus dem Kodiertool ins SAP übertragen. Die Daten konnten von den Revisoren überprüft werden und stimmen in jedem Fall mit der DRG und dem CW der Kodierung überein.

Festgestellte Fehler 5.5.1

Es wurden keine Fehler festgestellt.

Page 12: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 12

Abweichung CMI 5.5.2

Es wurden keine CMI-Abweichungen festgestellt.

5.6 Differenzen mit/ohne Vorlage an das BFS In Fall Nummer 93 gab es eine Unklarheit bezüglich der Kodierung von Herzschrittma-cherelektroden. Von den Revisoren wurde die Frage ans BFS geschickt. Die Antwort wurde sowohl von der Klinik, wie auch von den Revisoren akzeptiert.

Page 13: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 13

6 Statistik

6.1 Anzahl und Prozentsatz der Kodierfehler der Dia gnosen und Behandlungen nach Fehlertyp

Beurteilungen der Kodes 6.1.1

2013 richtig falsch fehlend ungerecht- fertigt unnötig Total

Hauptdiagnose 295 5 - - - 300

Zusatz zur HD 36 1 37

Nebendiagnosen 2'168 8 19 7 3 2'205

Behandlungen 2'233 13 14 4 2'264

2012 richtig falsch fehlend ungerecht- fertigt unnötig Total

Hauptdiagnose 293 7 - - - 300

Zusatz zur HD 47 3 50

Nebendiagnosen 1'870 12 99 35 2'016

Behandlungen 1'765 16 67 15 1'863

2013 richtig falsch fehlend ungerecht- fertigt unnötig

Hauptdiagnose 98.33% 1.67% - - -

Zusatz zur HD 97.30% 2.70%

Nebendiagnosen 98.32% 0.36% 0.86% 0.32% 0.14%

Behandlungen 98.63% 0.57% 0.62% 0.18%

2012 richtig falsch fehlend ungerecht- fertigt unnötig

Hauptdiagnose 97.67% 2.33% - - -

Zusatz zur HD 94.00% 6.00%

Nebendiagnosen 92.76% 0.60% 4.91% 1.74%

Behandlungen 94.74% 0.86% 3.60% 0.81%

Page 14: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 14

Beurteilungen der falsch kodierten Kodes 6.1.2

2013 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 1 1 2 1 5

Zusatz zur HD 0

Nebendiagnosen 2 1 5 8

Behandlungen 1 1 2 6 3 13

2012 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 2 3 2 7

Zusatz zur HD 0

Nebendiagnosen 5 3 4 12

Behandlungen 1 3 6 4 2 16

2013 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 0.33% 0.33% 0.67% 0.33% 1.67%

Zusatz zur HD -

Nebendiagnosen 0.09% 0.05% 0.23% 0.36%

Behandlungen 0.04% 0.04% 0.09% 0.27% 0.13% 0.57%

2012 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 0.67% 1.00% 0.67% 2.33%

Zusatz zur HD -

Nebendiagnosen 0.25% 0.15% 0.20% 0.60%

Behandlungen 0.05% 0.16% 0.32% 0.21% 0.11% 0.86%

Page 15: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 15

Grafiken der Kodes 6.1.3

Page 16: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 16

Page 17: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 17

6.2 Anzahl und Prozentsatz der SwissDRG-Änderungen

2013 Höheres

Kostengewicht nach Revision

Tieferes Kostengewicht nach Revision

Kein Einfluss auf Kostengewicht

Aufgrund Änderung Hauptdiagnose

Aufgrund Änderung Nebendiagnosen 2 0.67%

Aufgrund Änderung Behandlungen 1 0.33%

Aufgrund Änderung Variablen

Keine SwissDRG-Änderung 297 99.00%

2012 Höheres

Kostengewicht nach Revision

Tieferes Kostengewicht nach Revision

Kein Einfluss auf Kostengewicht

Aufgrund Änderung Hauptdiagnose 1 0.33%

Aufgrund Änderung Nebendiagnosen 1 0.33%

Aufgrund Änderung Behandlungen 1 0.33% 1 0.33%

Aufgrund Änderung Variablen 1 0.33%

Keine SwissDRG-Änderung 295 98.33%

6.3 Anzahl und Prozentsatz der Änderungen der Koste ngewichte

USB 2013 2012

Anzahl Anteil Anzahl Anteil

Kein Einfluss auf das Kostengewicht 297 99.00% 295 98.33%

Tieferes Kostengewicht nach Revision 0 - 2 0.67%

Höheres Kostengewicht nach Revision 3 1.00% 3 1.00%

Total 300 100% 300 100%

Page 18: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 18

6.4 Berechnung des CMI vor und nach der Revision Die angewendeten statistischen Methoden sind im Anhang 3 beschrieben.

Die nachstehenden aufgeführten Ergebnisse umfassen:

• den CMI vor der Revision (�), die Schätzung des CMI (��) nach der Revision, die Differenz �̂ � �� � � und den 95%-Vertrauensbereich für die Differenz � der Grundgesamtheit des Spitals

• den CM vor der Revision (�), die Schätzung des CM (�) nach der Revision, die Differenz � � � � � und den 95%-Vertrauensbereich für die Differenz der Grundgesamtheit des Spitals

• eine graphische Darstellung des CMI vor der Revision, des (geschätzten) CMI nach der Revision und seines Vertrauensbereichs

• eine graphische Darstellung der Differenzen �̂ und ihre Vertrauensbereiche

• die Prozentsätze der geänderten SwissDRG Ein Vertrauensbereich von 95%, der den Wert „0“ einschliesst bedeutet, dass keine sta-tistisch signifikante Abweichung zwischen den Werten vor und nach der Revision vor-liegt. Die Statistiken des Universitätsspitals Basel zeigen keine Verzerrung der Kodierung.

Die Abwesenheit einer Verzerrung kann bei einer nächsten Revision bestätigt oder wi-derlegt werden.

Prozentuale Veränderung des CMI vor und nach der R evision 6.4.1

USB 2013 2012

CMI vor der Revision 1.3284 1.3134

CMI nach der Revision 1.3331 1.3121

Prozentuale Veränderung des CMI 0.36% -0.10%

Page 19: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 19

Schätzung des Case Mix Index und seines Vertrauens bereichs 6.4.2

USB � �� �̂� �̂ �̂� ��̂�

2013 1.3284 1.3331 -0.0021 0.0048 0.0116 0.0035

2012 1.3134 1.3121 -0.0086 -0.0014 0.0059 0.0037

� : CMI vor der Revision

�� : geschätzter CMI nach der Revision

�̂ : CMI-Variation infolge der Revision

�̂�: Untergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

�̂� : Obergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

��̂�: Standardabweichung der CMI-Variation

Schätzung des Case Mix und seines Vertrauensbereic hs 6.4.3

USB � � �� � �� � �

2013 42'452 42'604 -66.08 152.36 370.80 31'958 300

2012 40'098 40'056 -262.97 -41.75 179.48 30'529 300

� : CM vor der Revision

� : geschätzter CM nach der Revision

� : CM-Variation infolge der Revision

�� : Untergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

�� : Obergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

� : Anzahl der Aufenthalte

�: Anzahl der revidierten Aufenthalte

Page 20: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 20

Grafiken 6.4.4

• CMI vor der Revision (blau), geschätzter CMI nach der Revision (rot) und Ver-trauensbereich für den CMI nach der Revision

• Differenzen �̂mit den entsprechenden Vertrauensbereichen • Prozentsätze der geänderten Kostengewichte

Page 21: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 21

6.5 Vergleich der Anzahl Nebendiagnosen und der Anz ahl Behand-lungen in der Grundgesamtheit und in der Stichprobe

Anzahl Nebendiagnosen pro Patient 6.5.1

USB 2013 2012

Anzahl ND / Patient, ungewichtet, Stichprobe 7.41 6.55

Anzahl ND / Patient, gewichtet, Stichprobe 4.50 4.29

Anzahl ND / Patient, ungewichtet, Grundgesamtheit 4.50 4.11

Anzahl Behandlungen pro Patient 6.5.2

USB 2013 2012

Anzahl Behandlungen / Patient, ungewichtet, Stichprobe 7.50 5.99

Anzahl Behandlungen / Patient, gewichtet, Stichprobe 3.09 2.69

Anzahl Behandlungen / Patient, ungewichtet, Grundgesamtheit 2.88 2.73

Bemerkung Gemäss Stichprobenplan wurde in der Stichprobe eine höhere Proportion von komple-xen Fällen als in der Grundgesamtheit des Spitals gezogen. Dies erklärt die im Allge-meinen höheren Zahlen (einfache Mittelwerte) der ersten Zeile. Die gewichteten Mittel-werte (zweite Zeile) liegen ziemlich nahe bei den Zahlen der Grundgesamtheit (dritte Zeile).

Page 22: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 22

7 Empfehlungen

7.1 Empfehlungen für die Verbesserung der Dokumenta tion und der Kodierqualität

Die Qualität der Dokumentation und der Kodierung sind auf hohem Niveau. Es kann hier keine Empfehlung abgegeben werden.

7.2 Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Swis sDRG Die SwissDRG-Richtlinien werden im Universitätsspital Basel umgesetzt. Es kann hier keine Empfehlung abgegeben werden.

7.3 Weitere Hinweise der Revisorin Es liegen keine weiteren Hinweise der Revisoren vor.

Page 23: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 23

8 Anmerkungen der Spitaldirektion

Keine Bemerkung.

Page 24: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 24

9 Anhang 1

Verpflichtungserklärung und Unabhängigkeitsbestätigung der Revisorin bezüglich Ko-dierrevision der Daten 2013 des Universitätsspitals Basel.

1. Die Revisorin verpflichtet sich, die Kodierrevision auf der Grundlage des Regle-ments für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG, Version 3.0, sach- und fachgerecht durchzuführen.

2. Die Revisorin verpflichtet sich, die während der Prüfungstätigkeit in Erfahrung gebrachten Inhalte gegenüber Dritten dauerhaft vertraulich zu behandeln und die Ergebnisse nicht weiterzuverwenden.

3. Die Revisorin verpflichtet sich, die Anonymität der Patientendaten im Rahmen der Übermittlung der Revisionsdatensätze jederzeit sicherzustellen, so dass kein Rückschluss auf die Patientenidentität möglich ist.

4. Die Revisorin bestätigt ihre Unabhängigkeit vom revidierten Spital. Sie bestätigt insbesondere, dass sie während der Revisionsperiode und während der Dauer der Revision nicht als Kodiererin im revidierten Spital tätig war und auch in kei-nem anderen Anstellungs- oder Mandatsverhältnis oder in anderweitig finanziel-len Abhängigkeiten mit dem revidierten Spital steht. Allfällige Abhängigkeiten von einem Kostenträger sind im Revisionsbericht vollständig offengelegt.

Für den Schlussbericht: Le Mont, 27. Juni 2014 Patrick Weber (Geschäftsführer) Daniela Hager (Revisorin) Yvonne Zbinden (Revisorin) Verteiler:

- Frau Julie-Anne Jüdt, Leiterin Kodierstelle, USB - Herr Christian Absaghen, Leiter Medizincontrolling, USB

Page 25: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 25

10 Anhang 2

Vollständigkeitserklärung des Universitätsspitals Basel betreffend die Daten 2013, die für die Kodierrevision geliefert wurden. Wir bestätigen, dass der Revisorin für die Stichprobenziehung alle im Universitätsspital Basel nach SwissDRG fakturierten Fälle mit Austritt zwischen 1. Januar und 31. De-zember 2013 übermittelt wurden. Ort und Datum

Page 26: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 26

11 Anhang 3

11.1 Analyse des Case Mix

Einleitung 11.1.1

Jeder Spitalaufenthalt kann in eine SwissDRG eingeteilt werden. Die Einteilung in eine SwissDRG-Fallgruppe wird vom SwissDRG-Grouper vorgenommen. Jeder SwissDRG wird ein Kostengewicht zugeteilt, d.h. ein relativer Wert (ein „relatives Gewicht“), der die Kosten der darin eingruppierten Hospitalisierungen widerspiegelt.

Je nach Aufenthaltsdauer kann ein Fall als Normallieger , Kurzlieger oder Langlieger Typ gelten. Die Grenzwerte, welche die Unterscheidung zwischen diesen drei Typen ermöglichen, variieren von einer SwissDRG zur anderen. Diese Grenzwerte werden als untere (Grenz-)Verweildauer (UVWD) und obere (Grenz-)Verweildauer (OVWD) be-zeichnet.

Jeder Hospitalisierung wird eine Anzahl von Vergütungspunkten zugeordnet, abhängig einerseits vom Kostengewicht der SwissDRG, in der sie eingeteilt wurde und anderer-seits von der Art dieser Hospitalisierung. Die Anzahl der Vergütungspunkte für ein Nor-mallieger ist gleich dem Kostengewicht der SwissDRG, in die sie eingeteilt wird; für Hospitalisierungen, die nicht Normallieger sind, wird die Anzahl ihrer Vergütungspunkte mit Hilfe von Vergütungsformeln berechnet, die von der SwissDRG AG erstellt wur-den. Diese Vergütungspunkte werden danach mit der Baserate (Referenzwert) multipli-ziert.

Der Case Mix ist gleich der Summe aller betrachteten Vergütungspunkte (z.B. Summe aller Vergütungspunkte aller stationären Fälle eines Spitals). Der Case Mix Index (CMI) ist gleich dem Case Mix einer bestimmten Menge von Fällen, geteilt durch ihre Anzahl.

Auswertungsgrundlagen 11.1.2

Für die Kodierrevision, deren Auswertungen in diesem Bericht beschrieben sind, wur-den folgende Elemente berücksichtigt:

• die Spitalaufenthalte wurden eingeordnet in SwissDRG unter Berücksichtigung der Hauptdiagnose, dem Zusatz zur Hauptdiagnose, maximal 49 Nebendiagno-sen, der Hauptbehandlung und maximal 99 Nebenbehandlungen sowie anderen BFS-Daten wie z.B. Aufenthaltsort vor Eintritt, Eintrittsart, Entscheid für Austritt, Aufenthalt und Behandlung nach Austritt sowie Geburtsgewicht

• die Kostengewichte werden nach den Richtlinien des "Fallpauschalen-Katalogs" von SwissDRG berechnet

Page 27: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 27

11.2 Statistische Methoden

Zielgrössen 11.2.1

Wir betrachten � Aufenthalte eines bestimmten Krankenhauses. Es seien: u1,…,uN: die Kostengewichte vor Revision, v1,…,vN: die Kostengewichte nach Revision.

Wir interessieren uns in erster Linie für folgende Grössen: � � Mittelwert����� � � Mittelwert����� � � Summe����� � �� � Summe����� � ��. � ist der Case Mix Index (CMI) vor Revision; � ist der CMI nach Revision; � ist der Case Mix (Summe der Kostengewichte) vor Revision; ist der Case Mix nach Revision. Eine weitere Zielgrösse ist der Mittelwert der Unterschiede zwischen den Kostengewich-ten vor und nach Revision:

� � Mittelwert!��� � ��� � � � �.

Manchmal interessieren wir uns auch für eine Menge von " Spitälern mit den Aufent-haltsanzahlen N1,…,NK. In diesem Fall verwenden wir die Bezeichnungen �#� und �#� für die Kostengewichte des Spitals $�$ � 1, … , "� und die Bezeichnungen �#, �#, �#, #für die CMI (vor/nach) und die Case Mixe (vor/nach) des Spitals $. Es sei:

� � ( �#

die Gesamtzahl der Aufenthalte aller Spitäler. Wir interessieren uns für die CMI ) und * und für die Case Mixe + und , aller Spitäler: - � Mittelwert#���#�� � ∑ �#�#/�, * � Mittelwert#���#�� � ∑ �#�#/�, 0 � Summe#���#�� � ∑ �#, , � Summe#���#�� � ∑ #.

Page 28: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 28

Stichprobenplan 11.2.2

Der CMI � und der Case Mix nach Revision sind unbekannt, und um sie genau be-rechnen zu können, müssten alle Aufenthalte geprüft werden. Wir schätzen sie anhand einer aus den geprüften Fällen gezogenen Stichprobe und verwenden hierzu einen „Stichprobenplan mit Inklusionswahrscheinlichkeiten, die proportional zu den Kostenge-wichten u1,…,uN sind“. Die Inklusionswahrscheinlichkeit für den Fall 1 in einer Stichprobe mit Umfang � beträgt:

23 � ��3� .

Ausserdem ist unsere Stichprobe in Bezug auf die Aufenthaltsdauer „ausgewogen“ (ba-lanced) und nach Standorten „geschichtet“. Die Techniken zum Erhalt dieser Art von Stichproben werden in Tillé (2006) und Nedyalkova und Tillé (2008) beschrieben. Sie stehen im „Sampling“ Software (Tillé und Matei, 2012) zur Verfügung.

Schätzungen 11.2.3

Wir bezeichnen mit 4 die Gesamtheit der Aufenthalte und mit 5 die Gesamtheit der in der Stichprobe enthaltenen Fälle. Dann bezeichnet Σ7 eine Summe, die alle Aufenthalte umfasst und Σ8 eine Summe, die sich nur auf die in der Stichprobe enthaltenen Aufent-halte bezieht. Wenn die Inklusionswahrscheinlichkeiten gewichtet sind, entspricht der unverzerrte Schätzer von dem Horvitz-Thompson-Schätzer (HT-Schätzer):

� � ( 93/238

und der entsprechende Schätzer des CMI lautet

�� � � �⁄ . Der Schätzer von � lautet

�̂ � �� � �,

wobei � nicht von der Stichprobe abhängig ist (siehe Bemerkung). Bemerkung: Anhand der Definition von 23 erhält man

�; � ( �3/23 � �8

und�> � �. In anderen Worten sind die HT-Schätzer des Case Mix und des CMI vor Revision gleich dem Case Mix und CMI vor Revision. Wenn ausserdem ?@,…,?A die Aufenthaltsdauern in 4 sind, erhält man

∑ ?3/23 B ∑ ?378 ,

(weil die Stichprobe auf die Aufenthaltsdauer ausgewogen ist). Das bedeutet, dass der HT-Schätzer der Gesamtaufenthaltsdauer näherungsweise der Summe der Aufent-haltsdauer aller Fälle im Spital entspricht.

Page 29: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 29

Um die Standardabweichung C�D von � zu schätzen, verwenden wir das in Deville und Tillé (2005) beschriebene Verfahren. Die Standardabweichung von �� ist gegeben durch

C��D � C�D/� und die von *E durch

C*ED = F((�# /�)G (��#)GH .@/G.

Die Standardabweichung von �̂ entspricht der von ��. Mit Hilfe dieser Standardabwei-chungen ist es möglich, die Vertrauensbereiche für , � und � zu berechnen. Zum Bei-spiel: der approximative 95%-Vertrauensbereich für � ist

I�� − 1.96 C��D, �� + 1.96 C��DM.

Page 30: Revision der Daten 2013 Schlussbericht - Unispital Basel...Kodierrevision 2013 USB DH, YZ, GA, KB, PW 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem

Kodierrevision 2013 USB

DH, YZ, GA, KB, PW 30

Bibliographische Angaben 11.2.4

Deville J.-C., Tillé Y. (2005). Variance approximation under balanced sampling. Journal of Statistical Planning and Inference, 128, 569--591.

Nedyalkova D., Tillé Y. (2008). Optimal sampling and estimation strategies under the linear model. Biometrika, 95, 3, 521--537.

Tillé Y. (2006). Sampling algorithms. Springer, New York.

Tillé Y., Matei A. (2012). Package Sampling. http://cran.r-project.org.

11.3 Abkürzungen

SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups

BFS Bundesamt für Statistik

CHOP Schweizerische Operationsklassifikation

CM Case Mix

CMI Case Mix Index

CW Cost-weight (Kostengewicht)

FAQ Frequently Asked Questions (häufig gestellte Fragen)

ICD-10 International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision

HD Hauptdiagnose

ZHD Zusatz zur Hauptdiagnose

KIS Krankenhausinformationssystem

KV Krankenversicherung

MDSi Minimaler Datensatz der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin

UV Unfallversicherung

MV Militärversicherung

IV Invalidenversicherung