143
Zuwendungsempfänger: Technische Universität Darmstadt Förderkennzeichen: 16OH11083 Vorhabenbezeichnung: Open C³S: Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement ehemals Open C³S: L³-Anrechnungs- und L³-Anrechnungsbewerbungsverfahren Laufzeit des Vorhabens: 01.10.2011 – 31.03.2015 Autoren: Dr. Mario Stephan Seger (Projektmanager) Dipl.-Päd. Christina Waldeyer (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) Dipl.-Psych. Christoph Leibinger (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen T e i l p r o j e k t 2 Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement Abschlussbericht

T e i l p r o j e k t 2 Anrechnungsanalysen und ......A 7.2.1.3 Zertifizierung im Bereich IT-Security V6 A 7.2.1.4 L3 im Open C3S Veröffentlichung 2013 A 7.2.1.5 Kalkulation PPA A

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Zuwendungsempfänger: Technische Universität Darmstadt

Förderkennzeichen: 16OH11083

Vorhabenbezeichnung: Open C³S: Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement

ehemals Open C³S: L³-Anrechnungs- und L³-Anrechnungsbewerbungsverfahren

Laufzeit des Vorhabens: 01.10.2011 – 31.03.2015

Autoren:

Dr. Mario Stephan Seger (Projektmanager)

Dipl.-Päd. Christina Waldeyer (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Dipl.-Psych. Christoph Leibinger (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)

Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen

T e i l p r o j e k t 2

Anrechnungsanalysen und

Anrechnungsmanagement

Abschlussbericht

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I

INHALT

I. Kurze Darstellung .............................. ..................................................... 1

1. Aufgabenstellung .......................................................................................... 1

2. Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde ................2

3. Planung und Ablauf des Vorhabens ............................................................. 5

4. Wissenschaftlicher technischer Stand, an den angeknüpft wurde und bekannte Konstruktionen, Verfahren und Schutzrechte, die für die Durchführung des Vorhabens benutzt wurden ................................................9

5. Angaben zu der verwendeten Fachliteratur .................................................. 12

6. Zusammenarbeit mit anderen Stellen ........................................................... 29

II. Eingehende Darstellung ........................ ...............................................31

7. Erzielte Ergebnisse mit Gegenüberstellung der vorgegebenen Ziele .............31

7.1 Programm- und Angebotsplanung .......................................................................31

7.2 Programm- / Angebotsentwicklung ......................................................................31

7.3 Programm- / Angebotsmanagement .................................................................31

AP 2.1 Übertragung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Profilpotenzialverfahrens ......................... ........................................................32

A) Identifizierung geeigneter beruflicher Bildungsprofile zur Einleitung der pauschalen Anrechnungsverfahren .........................................................................32

B) Abstimmung zur Qualitätssicherung und Anrechnung mit Prüfinstitutionen der beruflichen Bildungsprofile sowie der Hochschulen ..................................................39

C) Verfahrensgeeignete Aufarbeitung von Lernzielbeschreibungen der beruflichen und hochschulischen Bildungsprofile ......................................................41

D) Weiterentwicklung des Profilpotenzialverfahrens ....................................................42

E) Experten rekrutieren .................................................................................................46

F1) Planung und Organisation der Bewertungsphase ......................................................48

F2) Briefing der Experten für die Profilpotenzialanalyse .....................................................48

G) Niveaubewertung der beruflichen und hochschulischen Lernergebnisse ..................49

H) Mapping der beruflichen und hochschulischen Lernergebnisse ..............................51

I) Ermittlung von Deckungsfaktoren ...........................................................................51

J) Konsensfindung ........................................................................................................52

K) Auswertung und Bericht ...........................................................................................53

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II

L) Exkurs: Interne Anerkennung im Open C³S ............................................................57

Schritt 1: Identifikation ggf. anerkennungsinteressanter Module und Niveauabgleich .................................................................... 58

Schritt 2: Identifikation des ggf. wesentlichen Unterschieds (mit Blick auf Studienerfolg) ..................................................................... 60

Schritt 3: Der Arbeitsauftrag im „Internen Anerkennungsverfahren“ ........................63

Analyseergebnis ......................................................................................................63

AP 2.2 Übertragung und Weiterentwicklung des Portfo lioverfahrens & AP 2.3 L3 AnrechnungsManagementSystem (L3 AMS) als Online-Tool –

die Entwicklung und Umsetzung des Gesamtkonzepts .. ..............................64

zu 1. Anrechnungsmethodik ...........................................................................................66

zu 2. Prozessabbildung ..................................................................................................69

zu 3. Softwarestruktur ................................................................................................... 70

zu 4. Ergonomie .............................................................................................................71

zu 5. Anrechnungsordnung ............................................................................................71

Anmerkung zum Thema „von der L3 ABS zum L3 AMS“ ...............................................72

die fest verankerten Basiskomponenten ........................................................................72

und die optional wählbaren Zusatzkomponenten ...........................................................73

Webseitenbesucher / Frontend ......................................................................................73

Bewerber / Bewerberportal ........................................................................................... 73

L3-AMS Mitarbeiter / Backend .......................................................................................73

Test des L3 AMS ........................................................................................................... 74

Bewertung und Rückkoppelung der Testergebnisse des L3 AMS .................................76

AP 2.4 Konzeption und Aufbau der Service- und Berat ungsinfrastruktur ........ ........78

A) Open C³S: Die Funktion des Self-Assessments ..........................................................79

B) Allgemeine und spezifische Qualitätskriterien des Self-Assessments ....................80

C) Anforderungen des Self-Assessments ......................................................................81

D) Aufbau des Self-Assessments .................................................................................82

E) Home-Oberfläche des L3 AMS .................................................................................82

F) Self-Assessment Auswahl .......................................................................................84

G) Der Self-Assessment-Prozess .................................................................................84

H) Auswertung des Self-Assessments ..........................................................................87

I) Voraussetzungen der Self-Assessment Lernergebnisse ............................................88

AP 2.5 Konzeption und Verabschiedung der allgemeine n und fachbereichsspezifischen Anrechnungsordnung

& AP 2.6 Konzeption und Umsetzung der Qualitätssicher ungsstandards ............ .......89

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III

AP 2.7 Empirische Studien / wissenschaftliche These n und Fragestellungen ............................... .........................................................97

Zur These 1 ............................................................................................................... 101

Zur These 2 ................................................................................................................. 101

Zur These 3 .....................................................................................................................102

Zwei weitere empirische Studien .....................................................................................103

Unterstützung der TP-3-Studie: „Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Informatik / IT-Sicherheit. Umfrage der Interessenten“ ...................................................104

Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung + Evaluation ..........................................104

Vorträge und Podien ....................................................................................................105

Handreichungen ......................................................................................................... 105

Artikel 1: Qualitätssicherung in Anrechnungsanalyseverfahren und Anrechnungsprozessen ..........................................................................105

Artikel 2: Anrechnungsmanagement ...........................................................................106

Artikel 3: Anrechnungsmanagement ist Qualitätsmanagement ................................ 107

AP 2.8 Controlling, Administration und Berichtswese n ..........................................109

7.4 Umsetzung von Aspekten des Gender Mainstream ........................................111

7.5 Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts nach Projektende (1. Förderphase) .................................................................................................112

8. Wichtigste Positionen des zahlenmäßigen Nachweises ................................114

9. Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit ............................115

10. Voraussichtlicher Nutzen, insbesondere Verwertbarkeit der Ergebnisse .........................................................................116

11. Darstellung des bekannt gewordenen Fortschritts auf diesem Gebiet bei anderen Stellen ...............................................................117

12. Erfolgte oder geplante Veröffentlichungen der Ergebnisse ...........................118

III. Kurzgefasster Erfolgskontrollbericht ......... .............................................120

13. Beitrag zu förderpolitischen Zielen ..................................................................120

14. Wissenschaftlich-technische Ergebnisse .......................................................121

15. Fortschreibung des Verwertungsplans. Diese soll, soweit im Einzelfall zutreffend, Angaben zu folgenden Punkten enthalten (Geschäftsgeheimnisse des Zuwendungsempfängers brauchen nicht offenbart zu werden) ...........................................................................122

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IV

a. Erfindungen / Schutzrechtsanmeldungen und erteilte Schutzrechte, die vom Zuwendungsempfänger oder von am Vorhaben Beteiligten gemacht oder in Anspruch genommen wurden, sowie deren standortbezogene Verwertung (Lizenzen u. a.) und erkennbare weitere Verwertungsmöglichkeiten .......................... 122

b. Wirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) – z. B. auch funktionale / wirtschaftliche Vorteile gegenüber Konkurrenzlösungen, Nutzen für verschiedene Anwendergruppen / -industrien am Standort Deutschland, Umsetzungs- und Transferstrategien (Angaben, soweit die Art des Vorhabens dies zulässt) .................................................................................. 122

c. Wissenschaftliche und / oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) – u.a. wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z. B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können. Dabei ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken, Forschungsstellen u. a. einzubeziehen. .................................................................................................................122

d. Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit für eine mögliche notwendige nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Ergebnisse .................................................................... 123

16. Arbeiten die zu keiner Lösung geführt haben ............................................. 124

17. Präsentationsmöglichkeiten für mögliche Nutzer ..........................................125

18. Einhaltung Ausgaben- und Zeitplanung ........................................................126

Berichtsblatt 1 .....................................................................................................128

Document Control Sheet 1 ……………………………………………………..……….130

Berichtsblatt 2 .......................................................................................................131

Document Control Sheet 2 ……………………………………………………...…………133

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V

ABBILDUNGEN Abb. 1 a:

Arbeitsprogramm und Kalkulation pauschale Profilpotenzialanalyse zu Ende 2013 (Teil 1)...................................35

Abb. 1b:

Arbeitsprogramm und Kalkulation pauschale Profilpotenzialanalyse zu Ende 2013 (Teil 2)...................................36

Abb. 2: Praktische Arbeitsschritte des Profilpotenzialverfahrens .....................................................40

Abb. 3: Studium Initiale – Anrechnungsempfehlung der externen Experten .......................... 54

Abb. 4: Studium Initiale – Anrechnungsentscheidung der Hochschulvertreter .........................54

Abb. 5:

B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit – Anrechnungsempfehlung der externen Experten ............................................................................................... 55

Abb. 6:

B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit – Anrechnungsentscheidung der Hochschulvertreter .............................................................................................. 55

Abb. 7: Zertifikatsangebot – Anrechnungsempfehlung der externen Experten ..............................56

Abb. 8: Zertifikatsangebot – Anrechnungsentscheidung der Hochschulvertreter ............................56

Abb. 9: M.Sc. IT GRC – Anrechnungsempfehlung der externen Experten ........................... 57

Abb. 10: M.Sc. IT GRC – Anrechnungsentscheidung der Hochschulvertreter ..................................57

Abb. 11:

Identifikation ggf. anerkennungsinteressanter Module und Niveauabgleich (Variante 1) ................................................................................ 58

Abb. 12:

Identifikation ggf. anerkennungsinteressanter Module und Niveauabgleich (Variante 2) ................................................................................ 59

Abb. 13: Modulliste zur Übersicht ................................................................................................59

Abb. 14: Wesentlicher Unterschied – Bewertungskriterien ................................................................61

Abb. 15: Ganzheitliche Excel-Lösung mit Modulbeschreibungen und Bewertungsblatt .....................62

Abb. 16: Vergrößerung des rechten Teils der Abbildung 15 ......................................................62

Abb. 17: Profilpotenzialverfahren mit Niveauermittlung analog der DQR-Systematik ........................67

Abb. 18: Variante 1 – Portfolioverfahren mit Prosatexteingabe ..................................................67

Abb. 19:

Variante 3 – Portfolioverfahren mit kategorienorientierter Eingabe (bspw. analog der EQF-Systematik) .......................................................................... 68

Abb. 20: Ausschnitt Testplan Bewerber – ausgefüllt ................................................................ 75

Abb. 21: Selbsteinschätzungskomponente des L3 AMS ........................................................ 83

Abb. 22: Auswahl des Bildungsprogramms im Self-Assessment des L3 AMS .................................84

Abb. 23: Vermutete Lernergebnisüberdeckung im Self-Assessment des L3 AMS ...........................85

Abb. 24:

Navigationspunkt ergänzende „Musteraufgaben“ im Self-Assessment des L3 AMS ................................................................................................................ 85

Abb. 25: Auswertungsform Anrechnungspotenzial im Self-Assessment des L3 AMS .......................86

Abb. 26: Auswertungsform Kompetenzprofil im Self-Assessment des L3 AMS .............................87

Abb. 27:

Herkunft der interviewten Experten im Kontext der Bedarfsanalyse in Sachen Anrechnung .............................................................................................. 98

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VI

ANLAGEN auf beiliegender CD A 4.1 Kooperationsvertrag OC3S

A 4.2 Der DQR

A 4.3 DQR Liste der zugeordneten Qualifikationen 082014

A 7.2.1.1 Fragebogen 23.08_Previewmode

A 7.2.1.2 Profilauswahl Abfrage

A 7.2.1.3 Zertifizierung im Bereich IT-Security V6

A 7.2.1.4 L3 im Open C3S Veröffentlichung 2013

A 7.2.1.5 Kalkulation PPA

A 7.2.1.6 Auszug Qualitätssicherungsstandards

A 7.2.1.7 Vorlage Modulbeschreibung Studium Initiale

A 7.2.1.8 Vorlage Modulbeschreibung BSC

A 7.2.1.9 Vorlage Modulbeschreibung Zertifikatsangebote

A 7.2.1.10 Vorlage Modulbeschreibung MSC

A 7.2.1.11 2013-12-10 CISA EQF Bewertungsbogen

A 7.2.1.12 2013-12-17 TP4 HSAS EQF Bewertungsbogen

A 7.2.1.13 Anrechnung in den Landesgesetzen

A 7.2.1.14 Präsentation Anrechnungsverfahren

A 7.2.1.15 Präsentation L3ABS

A 7.2.1.16 Präsentation DQR EQF

A 7.2.1.17 Präsentation RPPABS V2

A 7.2.1.18 Ablaufschema PPA 2014

A 7.2.1.19 Ablaufschema PPA CEH & CHFI 2014

A 7.2.1.20 Ablaufschema PPA CISSP, T.I.S.P. & CCNA 2014

A 7.2.1.21 Ablaufschema PPA CISA 2014

A 7.2.1.22 2013-11-01 Flyer 1 PPA

A 7.2.1.23 2013-11-01 Flyer 2 EQF

A 7.2.1.24 2013-11-01 Flyer 3 Musterbewertungsbogen

A 7.2.1.25 2013-12-13 Flyer 4 LHG By Bw

A 7.2.1.26 2013-11-05 Open C3S - Flyer

A 7.2.1.27 Hilfe EQF-Bewertung

A 7.2.1.28 2014-02-28 vorläufiges Modulhandbuch SI V2

A 7.2.1.29 2013-11-04 vorläufiges Modulhandbuch Bsc

A 7.2.1.30 2013-11-04 vorläufiges Modulhandbuch Msc

A 7.2.1.31 2013-11-04 vorläufiges Modulhandbuch Zert

A 7.2.1.32 2013-11-01 Studienplan SI

A 7.2.1.33 2013-11-01 Studienplan Bachelor

A 7.2.1.34 2013-11-01 Studienplan Master

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VII

A 7.2.1.35 2013-11-01 Studienplan Zertifikat

A 7.2.1.36 2013-11-01 Zustimmungserklärung Experten

A 7.2.1.37 2013-11-01 Expertendaten Fragebogen

A 7.2.1.38 Werkvertrag Entwurf

A 7.2.1.39.1 Anrechnungsprüfung Master IT-GRC-CISA

A 7.2.1.39.2 CISA Prozessauflistung

A 7.2.1.39.3 Master IT GRC-Management - Übersicht

A 7.2.1.39.4 CISA Ergebnisbogen

A 7.2.1.40.1 2014-09-18-Master zug CISM

A 7.2.1.40.2 2014-09-18-Master-Modul IT-Revision IT-Prüfung

A 7.2.1.40.3 2014-09-18-DF Master IT-Revision CISM

A 7.2.1.41.1 EQF-Ergebnisbogen TP 1

A 7.2.1.41.2 EQF-Ergebnisbogen TP 3

A 7.2.1.41.3 EQF-Ergebnisbogen TP 4

A 7.2.1.41.4 EQF-Ergebnisbogen TP 5

A 7.2.1.41.5 EQF-Ergebnisbogen FI AE

A 7.2.1.41.6 EQF-Ergebnisbogen FI SI

A 7.2.1.41.7 EQF-Ergebnisbogen IT Security Coordinator

A 7.2.1.41.8 EQF-Ergebnisbogen IT Solution Developer

A 7.2.1.41.9 EQF-Ergebnisbogen Security Technician

A 7.2.1.41.10 EQF-Ergebnisbogen Software Developer

A 7.2.1.41.11 EQF-Ergebnisbogen IT-Berater

A 7.2.1.41.12 EQF-Ergebnisbogen IT-Entwickler

A 7.2.1.41.13 EQF-Ergebnisbogen IT-Projektleiter

A 7.2.1.41.14 EQF-Ergebnisbogen CEH

A 7.2.1.41.15 EQF-Ergebnisbogen CEH Revision

A 7.2.1.41.16 EQF-Ergebnisbogen CEH Revision 2

A 7.2.1.41.17 EQF-Ergebnisbogen CHFI

A 7.2.1.41.18 EQF-Ergebnisbogen CHFI Revision

A 7.2.1.41.19 EQF-Ergebnisbogen CHFI Revision 2

A 7.2.1.41.20 EQF-Ergebnisbogen CISSP

A 7.2.1.41.21 EQF-Ergebnisbogen CISSP Revision

A 7.2.1.41.22 EQF-Ergebnisbogen T.I.S.P

A 7.2.1.41.23 EQF-Ergebnisbogen T.I.S.P. Revision

A 7.2.1.41.24 EQF-Ergebnisbogen CCNA

A 7.2.1.41.25 EQF-Ergebnisbogen CCNA Revision

A 7.2.1.41.26 EQF-Ergebnisbogen CISM

A 7.2.1.41.27 EQF-Ergebnisbogen CISA

A 7.2.1.41.28 EQF-Ergebnisbogen CISA Revision

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VIII

A 7.2.1.42.1 Hochschulisches Mapping Studium Initiale

A 7.2.1.42.2 HS Mapping Zertifikatsangebot

A 7.2.1.42.3 Hochschulisches Mapping B.Sc. IT Sicherheit

A 7.2.1.42.4 HS Mapping Master

A 7.2.1.42.5 Expertenvorschlag Anrechnung B.Sc. - CISSP

A 7.2.1.42.6 Expertenvorschlag Anrechnung B.Sc. - T.I.S.P

A 7.2.1.43.1 Anrechnung Studium Initiale

A 7.2.1.43.2 Anrechnung B.Sc. IT Sicherheit

A 7.2.1.43.3 Anrechnung B.Sc. IT Sicherheit - CISSP

A 7.2.1.43.4 Anrechnung B.Sc. IT Sicherheit - T.I.S.P

A 7.3.2.1 L3 ABS Optimierungspotenziale V4

A 7.3.2.2 Testplan Beispiel

A 7.3.2.3 Pflichtenheft V7

A 7.3.2.4 L3 ABS Optimierungspotenziale V5

A 7.3.2.5 Testplan Professor

A 7.3.2.6 Testplan Bewerber

A 7.3.2.7 Testplan WiMi

A 7.3.2.8 Feedback Professor

A 7.3.2.9 Feedback Bewerber

A 7.3.2.10 Feedback WiMi

A 7.3.2.11 Feedback Kreuztests

A 7.3.2.12 Fehlerdokumentation

A 7.3.2.13 Präsentation L3AMS V5 Druck

A 7.3.2.14 Präsentation Qualitätssicherungsstandards

A 7.3.2.15 Musterleitfaden AuA AlbSig V7

A 7.3.2.16 Akkreditierungsrat Rundschreiben Anrechnung

A 7.3.2.17 Transfer QS-Buch

A 7.3.2.18 Antwortschreiben PT Wissenschaftliche Thesen

A 7.3.2.19 FAU Umfrage 072013

A 7.3.2.20 Präsentation Wiss Begl 032012 Druck

A 7.3.2.21 Präsentation L3ABS Webinar V4 Druck

A 7.3.2.22 Handout Anrechnung und Beratung

A 7.3.2.23 Artikel 1 QS in AAV und AP

A 7.3.2.24 Artikel 2 Anrechnungsmanagement

A 7.3.2.25 Artikel 3 AM ist QM

A 7.5.1 Akkreditierungsrat Rundschreiben Lissabon2

A 7.13.1 Vollantrag Open C3S Phase 1

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1

I. Kurze Darstellung

1. Aufgabenstellung Mit Blick auf Berufspraktiker im IT-Sicherheitssektor, ist der Kern des Verbundvorhabens Open Competence Center for Cyber Security (kurz: Open C³S) die Öffnung der Hochschule für nicht-traditionell Studierende und Kompetenzträger, die in eine akademische Weiterbildung eintreten wollen – berufsbegleitend sowie lern-, zeit- und kosteneffizient. Die Lösung dieser Herausforde-rung ist ohne die Implementierung geeigneter Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Sozial- und Selbstkompetenzen nicht denkbar. Von daher ist, neben der inhaltlichen Ausgestaltung des angestrebten Weiterbildungsprogramms, die Implementierung solcher Verfahren von zentraler Bedeutung für das Vorhaben Open C³S. Im Verbund mit dem Institut für Soziologie (IfS) der Technischen Universität Darmstadt (TUDA) sollen im Teilprojekt 2 (TP 2) von Open C³S das im ANKOM-Projekt ProIT Professionals entwi-ckelte pauschale Profilpotenzialverfahren und das individuelle Portfolioverfahren weiterentwi-ckelt, auf die Erfordernisse des Verbundprojektes inhaltlich wie organisatorisch abgestimmt und zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Mit „organisatorisch“ ist insbesondere die dementsprechende Weiterentwicklung des durch das Land Hessen geförderten Darmstädter On-line-Anrechnungsbewerbungsverfahrens (L³ ABS) zu einem ganzheitlichen L3 AnrechnungsMa-nagementSystem (L3 AMS) gemeint. Das L3 AMS soll ein Online-Portal sein, das alle Prozesse innerhalb und außerhalb einer Hochschule im Kontext von pauschalen und individuellen Anrech-nungs- und Anerkennungsfragen abbildet und damit allen Beteiligten die digitale webbasierte Abwicklung der entsprechenden Prozesse erlaubt. Neben dem methodisch-instrumentellen Zentrum des TP 2 sind, mit Blick auf die Implementie-rung sowie nachhaltige Etablierung der Anrechnungsverfahren, diverse strukturell flankierende Aufgaben zu realisieren. Mit Blick auf die externen Nutzer / Anrechnungsbewerber ist das zum ersten die Konzeption und Umsetzung einer Service- und Beratungsinfrastruktur. Zum zweiten müssen in den anrechnenden Hochschulen die Verfahren in einem Umfeld eingebettet sein, das die Qualität der Anrechnungsentscheidungen sichert und den Entscheidungsträgern Rechtssi-cherheit gibt. Dabei ist drittens die Entwicklung einer Anrechnungsordnung und eines Anrech-nungsleitfadens, wie auch viertens die von Qualitätssicherungsstandards – auf der Anrech-nungsordnungen und ein Anrechnungsleitfäden basieren – für die am Weiterbildungsprozess be-teiligten Institutionen zentral. Im Weiteren ist schon im Entwicklungsprozess, aber vor allem wäh-rend der Implementierung und auch bei der praktischen Erprobung (letzteres in Förderphase 2) der Anrechnungsverfahren und ihrer notwendigen technischen Infrastruktur – dem L3 AMS – ei-ne fachlich fundierte Begleitung der entsprechenden Prozesse im Projektverbund durch das TP 2 notwendig. Im Rückgriff auf entsprechend durchzuführende empirische Studien ist ein fünfter Schwerpunkt des Teilprojekts die auf inhaltlicher Ebene kontinuierliche Beratung der Verbundbeteiligten in Be-zug auf inhaltliche und strukturelle Ausgestaltungsbedarfe des berufsbegleitenden Weiterbil-dungsangebots.

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2

2. Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchg eführt wurde Das Verbundvorhaben Open C³S steht für ein hochschuloffenes transdisziplinäres Programm wissenschaftlicher Weiterbildung im Sektor Cyber Security. Der Verbund setzt sich zum Ziel, dem Bedürfnis der Wirtschaft für eine akademische Begleitung des lebenslangen Lernens in ei-ner modernen Informations- und Wissensgesellschaft gerecht zu werden. Die Weiterbildungsar-rangements, als wesentliche Ergebnisse des Verbundvorhabens, tragen mit hohem Nachfrage-potenzial zu einer dauerhaften Verbesserung der persönlichen Berufssituation der Klientel und dem Transfer in Beschäftigung bei. Kernziele sind die Verbesserung der Verfügbarkeit von Fachkräften und der Bildungsgerechtig-keit in unserem Land. Im Vordergrund der Aktivitäten steht dazu die Öffnung der Hochschulen für nicht-traditionell Studierende. Innovative Problemlösungen des Verbunds sollen sich in der Pra-xis bewähren und mit Blick auf ähnliche Situationen außerhalb des Förderraumes aufbereitet werden. Die entwickelten und erprobten Innovationen sollen schließlich wirksame Impulse auf das Bildungssystem auslösen und einen globalen Transfer ermöglichen. Dazu werden im Open C³S auf der Grundlage der Kooperation von acht bzw. neun Hochschulen

• Hochschule Albstadt-Sigmaringen,

• Technische Universität Darmstadt,

• Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,

• Hochschule Darmstadt,

• Ruhr-Universität Bochum,

• Hochschule Offenburg,

• Freie Universität Berlin und zunächst

• Eberhard Karls Universität Tübingen sowie nach Hochschulwechsel des Professors

• Ludwig-Maximilians-Universität München

in sechs Teilprojekten hochschulübergreifend Weiterbildungsmodule zu Modulpaketen und ab-schlussorientierten Ausbildungslinien konzipiert und erprobt. Die damit einhergehende projektinterne Kooperationsstruktur auf der Arbeitsebene der Teilpro-jekte stellt sich wie folgt dar:

• TP 1 – Studium Initiale

Kooperationspartner: Hochschule Albstadt-Sigmaringen Hochschule Darmstadt Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Technische Universität Darmstadt

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• TP 2 – Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement

Kooperationspartner: Technische Universität Darmstadt Hochschule Albstadt-Sigmaringen Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Hochschule Darmstadt Ruhr-Universität Bochum Hochschule Offenburg Freie Universität Berlin Ludwig-Maximilians-Universität München

• TP 3 – Bachelor IT-Sicherheit

Kooperationspartner: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Hochschule Darmstadt Ruhr-Universität Bochum Hochschule Offenburg Hochschule Albstadt-Sigmaringen Technische Universität Darmstadt

• TP 4 – Zertifikatsangebote

Kooperationspartner: Hochschule Albstadt-Sigmaringen Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Ruhr-Universität Bochum Freie Universität Berlin Ludwig-Maximilians-Universität München Technische Universität Darmstadt

• TP 5 – Master GRC

Kooperationspartner: Hochschule Albstadt-Sigmaringen Hochschule Darmstadt Ludwig-Maximilians-Universität München Technische Universität Darmstadt

• TP 6 – Vernetzung und Standardisierung

Kooperationspartner: Hochschule Albstadt-Sigmaringen Technische Universität Darmstadt Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Hochschule Darmstadt Ruhr-Universität Bochum Hochschule Offenburg Freie Universität Berlin Ludwig-Maximilians-Universität München

Das Zusammenspiel der allgemeinen Kooperationsstruktur in Open C³S, wie auch die sehr ver-zweigte kooperative Vernetzung auf der Arbeitsebene, der Teilprojektebene, und auch die Tatsa-che, dass die Anerkennung anderweitiger hochschulischer Lernergebnisse und insbesondere die

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Anrechnung außerhochschulischer Lernergebnisse in weiten Teilen der deutschen Hochschul-landschaft bisweilen ein eher ungeliebtes und nebensächliches Dasein führt, verdeutlicht im Hin-blick auf die strukturell-organisatorischen Rahmenbedingungen des Gesamtvorhabens, unter welchen Voraussetzungen das Querschnittsprojekt TP 2 im Winter 2011 seine Arbeit im Ver-bundvorhaben Open C³S aufnahm. Intern, auf das TP 2 bezogen, ist hinsichtlich der „Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde“ zu erwähnen, dass der ursprüngliche Projektleiter, Prof. Schmiede, zum 30.09.2011 pensioniert und in Folge dessen Herrn Dr. Seger zum 01.11.2011 die Projektleitung übertragen wurde. Im Weiteren war es der TUDA aufgrund der sehr späten Erteilung des Zu-wendungsbescheids zum 28. September 2011 (Eingangsstempel) und der Kündigungsschutzfris-ten des vorgesehenen Personals im Kontext anderweitiger Beschäftigungsverhältnisse nicht möglich die vorgesehenen Stellen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 01.10.2011 zu besetzen. Die genehmigte Vollzeitstelle wie die 50%-Teilzeitstelle konnten beide erst zum 01.12.2011 besetzt werden. Durch die zweimonatige Verzögerung des prakti-schen Projektstarts haben sich selbstverständlich auch die entsprechend geplanten Zeit- und Ar-beitsansätze verschoben. Allerdings bestätigte sich, wie seiner Zeit schon vermutet, dass die nicht durch das Projekt verschuldete Zeitverzögerung, zum einen durch ein geeignetes Projekt-management und zum anderen durch eine insgesamt kostenneutrale vorübergehende Aufsto-ckung des wissenschaftlichen Personals, kompensiert werden konnte. Inhaltlich war das TP 2 hinsichtlich einer kompetenten Erfüllung seiner geplanten Projektarbeiten bestens vorbereitet. Wesentlich dazu beigetragen hat, dass in Deutschland neben Dr. Müskens (Universität Oldenburg) der Projektmanager Dr. Seger an der TUDA, u. a. im Rahmen der ersten ANKOM-Projektphasen, maßgeblich die Entwicklung der ersten individuellen und pauschalen Anrechnungsverfahren in Deutschland prägte (siehe bspw.: Seger; Beuthel; Schmiede (2009): Wege zum Lifelong Learning). Nicht minder hilfreich war im Hinblick auf die Realisierung des Kerns des TP 2, der Entwicklung eines ganzheitlichen AnrechnungsManagementSystems, dass Dr. Seger zwischen 2009 und 2011 im Rahmen eines Förderprojektes, finanziert über das Hessi-sche Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), eine erste webba-sierte Anwendung zur Abwicklung von Anrechnungsbewerbungs- und Anrechnungsbewertungs-prozessen konzeptioniert, entwickelt und erprobt hatte.

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3. Planung und Ablauf des Vorhabens Inhaltlich gliedert sich das TP 2 in die folgenden acht Arbeitspakete (AP):

• AP 2.1: Übertragung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Profilpotenzialverfahrens

• AP 2.2: Übertragung und Weiterentwicklung des Portfolioverfahrens

• AP 2.3: L3 AMS – die Entwicklung und Umsetzung des Gesamtkonzepts

• AP 2.4: Konzeption und Aufbau der Service- und Beratungsinfrastruktur

• AP 2.5: Konzeption und Verabschiedung der allgemeinen und fachbereichsspezifischen Anrechnungsordnung

• AP 2.6: Konzeption und Umsetzung der Qualitätssicherungsstandards

• AP 2.7: Empirische Studien

• AP 2.8: Öffentlichkeitsarbeit und Projektcontrolling

Die Notwendigkeit inhaltlicher Anpassungen ergab sich in der Rückschau lediglich in AP 2.1 und in AP 2.7. Im Kontext von „AP 2.1: Übertragung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Profilpotenzialver-fahrens“ führte die methodische Umstellung vom Workshop- zum Expertenkonzept (siehe Kapitel AP 2.1 D, S. 44) dazu, dass letztlich nicht nur wie beantragt drei bis fünf sondern in Summe 34 Profilpotenzialverfahren durchgeführt werden konnten. Die hierzu im Vorfeld relevante Einholung einer externen Expertise hinsichtlich der Identifizierung potenziell anrechnungsgeeigneter berufli-cher Bildungsprofile scheiterte zwar an einer längerfristigen Erkrankung des dafür vorgesehenen Experten, konnte letztlich aber über die Einleitung eines direkten Abstimmungsprozesses zwi-schen den Verbundpartnern ausgeglichen werden. Bezüglich „AP 2.7: Empirische Studien“ ergab sich die Besonderheit, dass seitens des Projekt-gebers bzw. des Projektträgers mit dem Projektbescheid die Projekte mit der Bearbeitung mehre-rer bzw. weiterer wissenschaftlicher Fragestellungen beauflagt wurden. Dieser Sachverhalt wie auch Korrekturnotwendigkeiten hinsichtlich der inhaltlichen Zusammenhänge verschiedener Fra-gestellungen und der jeweils entsprechenden Aufwandschätzungen bzgl. der empirischen Stu-dien und wissenschaftlichen Fragestellungen führt im Projektverlauf, in Abstimmung mit dem Projektträger, noch einmal zu einer Neujustierung der Arbeiten in diesem Arbeitspaket (siehe da-zu bitte Kapitel AP 2.7, S. 97), welches letztlich mit sechs wissenschaftlichen Veröffentlichungen

• drei Aufsätzen in Handreichungen der wissenschaftlichen Begleitung,

• zwei elektronischen Veröffentlichungen und

• einem 300-seitigen Buch zum Thema „Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen“

abgeschlossen werden konnte. Vom Zeitplan her waren die Arbeitspakete 2.1, 2.2, 2.4, 2.5, 2.6 und 2.8 inhaltlich begründet vom 01.10.2011 bis zum 31.03.2015, also über die gesamte Projektlaufzeit terminiert. In Bezug auf diese Arbeitspakte und im Hinblick auf die Gesamtlaufzeit dieser Arbeitspakete konnte der jewei-lige Zeitplan ohne Einschränkung eingehalten werden.

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Im Hinblick auf die arbeitspaketinterne Planung des Arbeitspaketes „AP 2.1: Übertragung, Wei-terentwicklung und Umsetzung des Profilpotenzialverfahrens“ ist zu erwähnen, dass ursprünglich schon für 2012 geplante Expertenhonorare für die Durchführung von pauschalen Äquivalenzer-mittlungsverfahren zunächst nicht in Anspruch genommen wurden und aus verschiedenen Grün-den für das Jahr 2013 und dann auch für 2014 zurückgestellt werden mussten. Allerdings führte diese Situation keineswegs dazu, dass hierdurch Arbeitskontingente auf der Zeitschiene nach hinten verschoben wurden und sozusagen hinten heraus aufgrund von Arbeitshäufung bei gleichbleibender Personalkapazität Engpässe zu erwarten waren. Zum einen begründet sich dies durch eine gewisse Flexibilität in der zeitlichen Organisation der Profilpotenzialverfahren. D. h. im Rahmen der ursprünglichen Konzeption und Planung des TP 2 im Verbund von Open C³S wurde davon ausgegangen, dass pauschale Anrechnungsverfahren nach einer kurzen Vorbereitungs- und Abstimmungsphase im Verbund mehr oder weniger konti-nuierlich über die Projektlaufzeit organisiert werden könnten. Diese Annahme war letztlich zu op-timistisch. Die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse im Verbund gestalten sich wesentlich langwieriger als gedacht. Hinsichtlich der Organisation und Realisierung der pauschalen Anrech-nungsverfahren war das allerdings als unproblematisch zu betrachten. Es ist letztlich unkritisch, ob die Verfahren hintereinander oder nebeneinander umgesetzt werden. Zum anderen war das TP 2 über alle Arbeitspakete hinweg, in der Analyse, Konzeption und Vorbereitung der Umset-zung, dem Zeitplan aufgrund der situationsangepassten Arbeitsplanung und des hohen Enga-gements aller Beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer gerade so weit voraus, dass diese Situation kompensiert werden konnte. Die nochmalige Zurückstellung dieser Aufgaben von 2013 nach 2014 begründet sich im Wesentlichen durch die besondere Vergabesituation hinsicht-lich der zu beauftragenden Experten und durch damit verbundene erhebliche Aufwände und Ver-zögerungen im Rahmen der hier notwendigen Zusammenarbeit mit dem Projektträger. Letztlich konnte die Zusammenarbeit mit den externen Experten im Kontext der Profilpotenzialanalysen Anfang 2014 initiiert und in 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Softwareanwendung L3 AMS, sprich im Zusammen-hang mit dem AP 2.3, sah der ursprüngliche Zeitplan die Bearbeitung und erprobungsreife Fer-tigstellung zwischen dem 3. Quartal 2012 und dem 1. Quartal 2015 vor. Im Rahmen der Vorbe-reitung des Testbetriebs im Open C³S ab Mai 2015 wurden allerdings noch einige Programmier-fehler im Installations- und Einrichtungskontext der Anwendung aufgedeckt. Die Behebung dieser Defizite und die Bereitstellung eines funktionsfähigen Installationspakets, inkl. einer korrekten In-stallationsanleitung, wurde durch erfolgreiche Nacharbeitungen im Rahmen der Gewährleistung bis zum 19. Juni 2015 durch die Entwicklungsfirma realisiert. Das Arbeitspaket „AP 2.7: Empirische Studien“ war ursprünglich auf das 2. Quartal 2012 be-grenzt. Aufgrund der erwähnten beauflagten wissenschaftlichen Fragestellungen und auch we-gen der durch die Personalrekrutierungsproblematik sich ergebenden zeitlichen Verschiebungen konnte diese Zeitplanung nicht gehalten werden. Die Veröffentlichungen, qualitativ wie quantitativ wesentlich umfangreicher als ursprünglich geplant, erstreckten sich letzten Endes über die Jahre 2013 bis 2015 und gestalteten sich in der zeitlichen Abfolge gemäß folgender Aufzählung:

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2013 Steve Kovács, Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Lifelong Learning im Open C³S

Akademische Weiterbildung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organi-sationsformen und Anrechnung beruflicher Kompetenzen

TU Darmstadtschrift. Elektronische Veröffentlichung: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/3614/

2014 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und An erkennung von Lernergeb-nissen an Hochschulen

Standards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungs-prozesse inkl. Musteranrechnungsleitfaden und Musteranrechnungsordnungen. Ent-wicklungsergebnisse aus dem F&E-Projekt Open Competence Center for Cyber Securi-ty im BMBF-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

Band 14 in der Reihe: Darmstädter Studien zu Arbeit, Technik und Gesellschaft; her-ausgegeben von Prof. Dr. Rudi Schmiede. Shaker Verlag. Aachen

2015 Mario S. Seger, Christina Waldeyer

Qualitätssicherung in Anrechnungsanalyseverfahren u nd Anrechnungsprozessen

In Eva Cendon, Anja Eilers-Schoof, Luise B. Flacke, Monika Hartmann-Bischoff, Anja Kolesch, Wolfgang Müskens, Mario S. Seger, Judith Specht, Christina Waldeyer, Do-reen Weichert (2015): Handreichung: Anrechnung Teil 1. Ein theoretischer Überblick. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Auf-stieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

2015 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement

In Eva Cendon, Anja Eilers-Schoof, Luise B. Flacke, Monika Hartmann-Bischoff, Anja Kolesch, Wolfgang Müskens, Mario S. Seger, Judith Specht, Christina Waldeyer, Do-reen Weichert (2015): Handreichung: Anrechnung Teil 1. Ein theoretischer Überblick. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Auf-stieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

2015 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement ist Qualitätsmanagement

In Anita Mörth, Ada Pellert (Hg.) (2015): Handreichung Qualitätsmanagement in der wissenschaftlichen Weiterbildung. Qualitätsmanagementsysteme, Kompetenzorientie-rung und Evaluation. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

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2015 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Lifelong Learning im Open C³S

Anrechnung außerhochschulischer Lernergebnisse auf akademische Aus- und Weiter-bildungsprogramme. Motive, Rahmenbedingungen, Verankerungs- und Umsetzungs-praxis. Einschätzungen von hochschulischen Experten im Umfeld von „ANKOM“ und „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

TU Darmstadtschrift. Elektronische Veröffentlichung: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/4462/

Zusammenfassend kann von einem inhaltlich wie zeitlich erfolgreichen Abschluss aller vorgese-henen Projektarbeiten, bei Unterschreitung des ursprünglich geplanten Fördervolumens, berich-tet werden.

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4. Wissenschaftlicher technischer Stand, an den ang eknüpft wurde und bekannte Konstruktionen, Verfahren und Schutzre chte, die für die Durchführung des Vorhabens benutzt wurden

Wie in Teilen bereits erwähnt, knüpft das TP 2 von Open C³S an Arbeiten der TUDA an, die sei-tens der Herrn Prof. Dr. Schmiede und Dr. Seger

• zwischen 2001 und 2003 im Kontext von ProIT Fachkräfteinitiative für Hessen (ein Projekt finanziert über das HMWVL sowie den Europäischen Sozialfonds (ESF)),

• zwischen 2003 und 2005 im Kontext von ProIT Professionals I (ein Projekt finanziert über das HMWVL sowie den ESF),

• zwischen 2005 und 2008 im Kontext von ProIT Professionals II (ein Projekt im Rahmen von ANKOM, finanziert über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den ESF),

• 2008 im Kontext der Studie „Qualifizierungs- und Supportstrategien für IT-Fachkräfte in Hessen“ (ein Projekt finanziert über das HMWVL) und

• zwischen 2009 und 2011 im Kontext von Lifelong Learning via Portfolio (ein Projekt finan-ziert über das HMWVL)

realisiert werden konnten. Drei der wesentlichsten Ergebnisse auf denen das TP 2 seit Oktober bzw. Dezember 2011 aufbauen konnte sind die hier entwickelten individuellen und pauschalen Anrechnungs- und Anerkennungsanalyseverfahren sowie ein Konzept für eine Servicestelle für Anrechnung und Anerkennung welches

• hochschulintern,

• im Zusammenschluss mehrerer Hochschulen,

• landesweit und auch

• bundesweit

realisiert werden kann. Zusammenfassend können diese Grundlagen, auf denen das TP 2 von Open C³S aufbaut, in nachfolgend genannter Veröffentlichung nachgelesen werden:

Mario S. Seger, Regina Beuthel, Rudi Schmiede (2009):

Wege zum Lifelong Learning.

Möglichkeiten des Übergangsmanagements zwischen beruflicher und hochschuli-scher Bildung am Beispiel des IKT-Bereichs. Methoden und Strukturen zur Anrech-nung vorgängig erworbener Lernergebnisse inkl. Arbeitsmaterialien und Testergeb-nissen.

Band 8 in der Reihe: Darmstädter Studien zu Arbeit, Technik und Gesellschaft; her-ausgegeben von Prof. Dr. Rudi Schmiede. Shaker Verlag. Aachen

Das vierte wesentliche Ergebnis, auf dem das TP 2 aufbaut, ist die im Projekt „Lifelong Learning via Portfolio“ entwickelte Anrechnungsbewerbungs- und Anrechnungsbewertungssoftware L3 ABS. Die L3 ABS wurde seitens Dr. Seger an der TU Darmstadt entwickelt und in das Projekt Open C³S zwecks Weiterentwicklung zu einem ganzheitlichen AnrechnungsManagementSystem, dem L3 AMS, eingebracht. Dem Verbund wurde die L3 ABS für die Projektlaufzeit zur Verfügung

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gestellt (siehe hierzu auch den Forschungskooperationsvertrag der Kooperationspartner in Open C³S / Anlage A 4.1) Im mittelbaren Sinne war festzustellen, dass die Einigung über den DQR und dessen offizielle Veröffentlichung zum 31.01.2012 (siehe Anlage 4.2) sowie die Liste der zu den DQR-Stufen zu-geordneten Qualifikationen (aktuellster Stand 01.08.2014; siehe Anlage A 4.3) in verfahrens-technischer Hinsicht den Anrechnungsmethoden und -instrumenten des TP 2 einen gewissen Akzeptanzschub verschaffte. Trotz der Tatsache, dass der DQR mit seinem Auftrag der Einord-nung von Abschlüssen im Kontext der Anrechnungs- und Anerkennungsanalyse keinerlei Nutzen hat – hier helfen methodisch nur Bewertungen unterhalb der Abschlussebene auf Ebene der hochschulischen Module und beruflichen Prozesse weiter – spielt der DQR in gewisser Weise als Orientierungsinstanz in Sachen Äquivalenz eine gewisse nutzbringende Rolle. Weitergehend spielen hinsichtlich Akzeptanzsteigerung der Anrechnungs- und Anerkennungs-thematik zwei Rundschreiben des Akkreditierungsrates an die Akkreditierungsagenturen die tat-sächlich zentrale Rolle der vergangenen zwei Jahre:

Rundschreiben vom Akkreditierungsrat an die Agentur en vom 28.01.2013 zur Umsetzung der Lissabon Konvention:

„Die wesentlichen Grundsätze der wechselseitigen Anerkennung – dies sind vor al-lem die Anerkennung als Regelfall und die Begründungspflicht bei Versagung der Anerkennung – sind nach Beschluss des Hochschulausschusses in der Weise in hochschulrechtlichen Vorschriften zu dokumentieren, dass Transparenz für die Stu-dierenden gewährleistet wird [...] wobei abweichend hiervon die Anerkennungsregeln nicht zwingend in der Prüfungsordnung, sondern auch in anderen, den Studierenden zugänglichen hochschulrechtlichen Vorschriften enthalten sein können.“

Rundschreiben vom Akkreditierungsrat an die Agentur en vom 19.12.2014 zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähi gkeiten:

„hat sie [die KMK] in ihrem Beschluss vom 18.09.2008 (Anrechnungsbeschluss II) festgestellt, dass die Hochschulen verpflichtet sind, von den bestehenden Möglichkei-ten der Anrechnung Gebrauch zu machen und Verfahren und Kriterien für die An-rechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entwickeln.“

„Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass nach Auslaufen dieser Frist nun ab dem 01.01.2015 das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten von den Akkreditierungsagen-turen zu beauflagen ist. Ebenfalls zu beauflagen ist, wenn zwar Regelungen vorhan-den sind, diese aber ausschließen, dass die Hälfte der vorgesehenen Leistungspunk-te via Anrechnung erreicht werden kann.

Die Ausgestaltung entsprechender Verfahren und Kriterien in den Prüfungsordnun-gen liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen. Entscheidend ist, dass die Regelun-gen gewährleisten, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung stattfinden kann und ggf. auch entsprechende Anrechnungen erfolgen.“

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Trotz eindeutiger Beschlusslagen

• in Sachen Anerkennung, seit 2007 mit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention durch den deutschen Bundestag, und

• in Sachen Anrechnung, seit 2002 und 2008 mit den Beschlüssen der Kultusministerkonfe-renz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium, bzw.

• 2010 und 2011, mit den ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz,

ist festzustellen, dass letztlich erst der Druck üb er die Akkreditierung, durch die genann-ten Rundschreiben, den Durchbruch der Thematik Anre chnung und Anerkennung in der deutschen Hochschullandschaft bzw. innerhalb der Pr ofessorenschaft an deutschen Hochschulen maßgeblich beschleunigt. Unmittelbar auf den wissenschaftlichen und / oder technischen Stand im Themenfeld „Anerken-nung und Anrechnung von vorgängig erworbenen Lernergebnissen“ bezogen ist festzustellen, dass im Berichtszeitraum darüber hinaus keine wesentlichen bzw. relevanten neuen Erkenntnis-se seitens Dritter eruiert werden konnten. Letztlich gehört das Team um Prof. Schmiede und Dr. Seger deutschlandweit seit Jahren zu den Impulsgebern in diesem Themenfeld. Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund bilden auch regelmäßige Literaturrecherchen – wie folgt dokumen-tiert – einen festen Bestandteil der Arbeit des TP 2 im Verbund von OpenC³S.

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5. Angaben zu der verwendeten Fachliteratur Innerhalb der Projektlaufzeit, vom 01.10.2011 bis zum 31.03.2015, nutzte das TP 2 von Open C³S im Rahmen seiner Tätigkeit nachfolgend gelistete Quellen: Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) (2013): Beruflich qualifiziert studieren –

Herausforderung für Hochschulen: Ergebnisse des Modellprojekts Offene Hochschule Niedersachsen. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen: aqas.de. Newsletter über die Projektlaufzeit

Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria: aq.ac.at/de/. Newsletter über die Pro-jektlaufzeit

Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge in Deutschland: akast.de. Newsletter über die Projektlaufzeit

Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales: ahpgs.de. Newsletter über die Pro-jektlaufzeit

Akkreditierungsrat (01/2013): Zweite Mitteilung an die [Geschäftsführer der] Agenturen zur Um-setzung der Lissabon Konvention, [vom] 28.01.2013 zuletzt abgerufen am 05.05.2014 un-ter www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Sonstige/AR_Rundschreiben_ Lissabon2.pdf

Akkreditierungsrat (02/2013): Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Sys-temakkreditierung zuletzt abgerufen am 16.04.2014 unter http://www.akkreditierungsrat .de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf

Akkreditierungsrat (06/2013): Zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben zuletzt abgerufen am 16.04.2014 unter http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/ AR/Beschluesse/AR_Auslegung_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf

Akkreditierungsrat (07/2013): Rundschreibens des Akkreditierungsrates an die Geschäftsführer der Agenturen zum Thema: Beschluss der KMK zu landesspezifischen Vorgaben. Anlage Auszug aus dem Dokument „Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Bericht des Hochschulausschusses zu abwei-chenden landesspezifischen Strukturvorgaben und Regelungen“ vom 07.02.2013 mit Er-läuterungen; zuletzt abgerufen am 16.04.2014 unter http://www.akkreditierungsrat .de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Sonstige/AR_Rundschreiben_landesspezifische_Vorgaben.pdf

Akkreditierungsrat (2011): Anerkennung ausländischer Studienleistungen muss Regelfall wer-den. Verbindliche Umsetzung der Lissabon Konvention in der Akkreditierung. In Newslet-ter 02/2011. Bonn; zuletzt abgerufen am 26.05.2014 unter http://www.akkreditierungsrat .de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Veroeffentlichungen/Newsletter/AR_Newsletter_2011_02.pdf

Akkreditierungsrat (2013): Rundschreibens des Akkreditierungsrates an die Geschäftsführer der Agenturen zum Thema: Umsetzung der Lissabon Konvention. Beschluss des Hochschul-ausschusses vom 13./14.12.2012

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Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (2006): Cedefop; Winter-ton, Jonathan; Delamare-Le Deist, Françoise; Stringfellow, Emma. Typology of know-ledge, skills and competences: Clarification of the concept and prototype. Luxemburg. Cedefop Reference series.Anderson, L.W., Krathwohl, D. (2001). A Taxonomy for Learn-ing, Teaching, and Assessing. A Revision of Bloom’s Taxonomy of Educational Objetives. Addision Wesley

ANKOM – Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung / FH Bielefeld: Fragebo-gen: Vergangene Arbeits- und Lernbereiche sichtbar machen. FH Bielefeld: Initiative zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge für Lehrende in Pflege, Ergo- und Physiotherapie sowie im Hebammenwesen

ANKOM (2005): Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge. Gütekrite-rien; zuletzt abgerufen am 04.06.2014 unter http://ankom.his.de/pdf_archiv/Guete kriterien_ANKOM.pdf

ANKOM (2010): Anrechnungsleitlinie. Leitlinie für die Qualitätssicherung von Verfahren zur An-rechnung beruflicher und außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Hochschul-studiengänge. Herausgeben von der Wissenschaftlichen Begleitung der BMBF-Initiative „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge (ANKOM)“, der HIS Hochschul-Informations-System GmbH und dem Institut für Innovation und Technik (iit) der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Annen, S. (2012): Anerkennung von Kompetenzen. Kriterienorientierte Analyse ausgewählter Verfahren in Europa. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Arbeitsgemeinschaft Berufsbildungsforschungsnetz: Prüfungen und Zertifizierung in der berufli-chen Bildung. Online verfügbar unter: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/a12_voevz_ agbfn_10_severing_weiss.pdf [Stand: 19.06.2015]

Arnold, R. (2011): Entgrenzungen des Lernens: Internationale Perspektiven für die Erwachse-nenbildung. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

ASIIN e.V. (2011): Mehr Mobilität für Studierende – Die Lissabon-Konvention und der Bologna-Prozess in ASIIN Newsletter Nr. 8 / Dezember 2011. Schwerpunkte: Getrennte Siegel-vergabe bei ASIIN. Anerkennung von Studienleistungen nach Lissabon-Konvention; zu-letzt abgerufen am 26.05.2014 unter http://www.asiin-ev.de/media/newsletter/ASIIN-Newsletter_Nr08_Dezember_2011.pdf

ASIIN: asiin-ev.de. Newsletter über die Projektlaufzeit

Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014: Ein indikatorge-stützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderung. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Bäcker, E. (u.a.) (2014): Lernwege gestalten. Studienformate an der Schnittstelle von Theorie und Praxis. Tagungsband der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs “Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen”

Baethge, M., Severing, E., Weiß, R. (2013): Handlungsstrategien für die berufliche Weiterbil-dung. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Barzin, P. (u.a.) (2011): Zentrale Bausteine der Informationssicherheit. Das Begleitbuch zum T.I.S.P. Karlsruhe: Secorvo Verlag

Beger, Michel (2011): Akkreditierung informell erworbener Kompetenzen im Rahmen des DQR am Beispiel des ProfilPASS. München: GRIN Verlag

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Bellmann, L., Helmrich, R. (2014): Unternehmerische Herausforderungen zu Beginn des demo-grafischen Einbruchs. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Benning, A. (2013): Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf ein Hochschulstudium. FIBAA-Workshop, Stuttgart

Berthscheiderer, M., Höhns, G., Münchhausen, G. (2011): Kompetenzorientierung in der berufli-chen Bildung. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

BIBB-Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): BWP 2 / 2014 zum Themenschwerpunkt „Demo-grafie und Region“. Stuttgart: Franz Steiner Verlag

BIBB-Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): BWP 2014: Demografiestrategien in Unternehmen. Stuttgart: Franz Steiner Verlag

BIBB-Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): BWP 4 / 2014 zum Themenschwerpunkt „Auf-stiegsfortbildung“. Stuttgart: Franz Steiner Verlag

BIBB-Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014. Biele-feld: W. Bertelsmann Verlag

BIBB-Bundesinstitut für Berufsbildung: Newsletter über die Projektlaufzeit

Bilger, F., Gnahs, D., Hartmann J., Kuper, H. (Hrsg.) (2013): Weiterbildungsverhalten in Deutsch-land

Bilger, F., von Rosenbladt, B. (Hrsg.) (2011): Weiterbildungsbeteiligung 2010. Trends und Analy-sen auf Basis des deutschen AES. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Blings J., Ruth K. (Hrsg.) (2012): Transparenz und Durchlässigkeit durch den EQR? Perspekti-ven zur Implementierung (S. 22 - 29). Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Boger, P. (2013): Official Cert Guide. Learn, prepare, and practice for exam success. Cisco, CCENT / CCNA. ICND1 100 - 101. Indianapolis: Cisco Press

Bohlinger, S., Münchhausen, G. (2011): Validierung von Lernergebnissen – Recognition und Va-lidation of Prior Learning. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Bolten, J. (2007): Interkulturelle Kompetenz. Erfurt: LZT

Brandt, P., Nuissl, E. (2009): Portrait Weiterbildung Deutschland. Bielefeld: W. Bertelsmann Ver-lag

Braun, E. (2007): Das Berliner Evaluationsinstrument für selbsteingeschätzte studentische Kom-petenzen (BEvaKomp). Göttingen: V&R unipress

Braun, E., Hauschildt, K., Hutzsch, C., Isleib, S., Scheller, P.: Das Masterstudium als 2. Phase der gestuften Studienstruktur: Motive, Zeitpunkt und Zugang zum Masterstudium. In: HIS (Hrsg.): Forum Hochschule 9|2013

Bundesagentur für Arbeit (2012): Studien- & Berufswahl 2012 / 13. Nürnberg: Meramo Verlag

Bundesärztekammer (2009): Curriculum „Ambulante med. Versorgung“ Fortbildung Fach-wirt/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung und Musterfortbildungsprüfungs-ordnung 1. Auflage 2009

Bundesgesetzblatt (2007): Bundesgesetzblatt Jg. 2007 Teil II Nr. 15. Ausgegeben zu Bonn am 22. Mai 2007. S.712 - 732

Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014: Informati-onen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung

Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): Inklusive Berufsausbildung. Ergebnisse aus dem BIBB-Expertenmonitor 2013

Page 24: T e i l p r o j e k t 2 Anrechnungsanalysen und ......A 7.2.1.3 Zertifizierung im Bereich IT-Security V6 A 7.2.1.4 L3 im Open C3S Veröffentlichung 2013 A 7.2.1.5 Kalkulation PPA A

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Bundesinstitut für Berufsbildung: Mehr als ein Drittel aller neuen Ausbildungsverträge in nur zehn Berufen: Aktuelle Ergebnisse der BIBB-Erhebung zum 30. September 2014. Pressemittei-lung vom 17.02.2015

Bundesinstitut für Berufsbildung: Trendwende zum Positiven bei Aufstiegsbildungen: BIBB-Analysen zum Anteil Erwerbstätiger mit Fortbildungsabschluss. Pressemitteilung vom 05.09.2014

Bundesinstitut für Berufsbildung: Zeit, Nutzen und Geld bestimmen Weiterbildungsverhalten: Er-gebnisse eines BIBB-Forschungsprojekts zur beruflichen Weiterbildung. Pressmitteilung vom 05.12.2013

Bundesministerium der Justiz (2002): Elektromeisterverordnung vom 17. Juni 2002, die durch Ar-tikel 12 der Verordnung vom 17. November 2011 geändert worden ist

Bundesministerium der Justiz (2002): Informationstechnikermeisterverordnung vom 17. Juni 2002, die durch Artikel 11 der Verordnung vom 17. November 2011 geändert worden ist.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Newsletter über die Projektlaufzeit

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Ausbildungsbilanz 2013 liegt vor: Viele Ausbildungsstellen noch unbesetzt / Wanka J.: „Jetzt die Chancen nutzen“. Pressemittei-lung vom 12. Dezember 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Bildung und Forschung in Zahlen 2013: Ausgewählte Fakten aus dem Daten-Portal des BMBF

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Die Stimmen der Hochschulen: Reformbe-reit, aber kritisch: Studie über die Zufriedenheit der Lehrenden mit den Zielen und der Umsetzung der europäischen Studienreform. Pressemitteilung vom 18.04.2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Fast alle machen ihren Master im Wunschfach- und am Wunschort: Erste Befragung von Studienanfängern im Masterbe-reich / Wanka, J.: „Die neuen Abschlüsse werden gut angenommen.“ Pressemitteilung vom 17. Juli 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Handbuch zum Deutschen Qualifikations-rahmen. Struktur – Zuordnungen – Verfahren – Zuständigkeiten. Herausgegeben von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebens-langes Lernen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Hochschulen sind das Herzstück: Wis-senschaftsrat legt Empfehlung zu den Perspektiven des Wissenschaftssystem vor / Wan-ka: „Jetzt das hohe Niveau sichern“. Pressemitteilung vom 15.Juli 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Qualifikationen europaweit vergleichbar machen: Bund und Länder unterzeichnen gemeinsamen Beschluss zur Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR). Pressemitteilung vom 16. Mai 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Weiterhin große Nachfrage nach dem „Meister-Bafög“: Zahl der Geförderten übertrifft erneut das hohe Vorjahresniveau / Wan-ka, J.: „Wichtiger Beitrag zur Fachkräfteentwicklung“. Pressemitteilung vom 09. Juli 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014): Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig: Erste Meisterbriefe mit Hinweis auf Niveaustufe des Deutschen Qualifikati-onsrahmens / Wanka, J.: „Bildungspolitischer Meilenstein“. Pressemitteilung vom 21. Feb-ruar 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014): Berufsbildungsbericht 2014

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Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014): Deutschland ist für ausländische Studie-rende erste Wahl: Studie zeigt: Vorherige Hochschulabschlüsse werden besser anerkannt / Zufriedenheit mit Beratungsangeboten deutlich gestiegen. Pressemitteilung vom 10.Januar 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014): Gute Arbeit im digitalen Zeitalter: BMBF stellt gemeinsam mit BDI, ver.di und Fraunhofer Gesellschaft das Programm für Produkti-on, Dienstleistung und Arbeit von morgen vor. Pressemitteilung vom 08. September 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014): Investitionen in Bildung auf hohem Ni-veau: Bildungsfinanzbericht 2013 belegt erneut wachsendes Engagement des Bundes / Wanka, J.: „Wir werden erfolgreiche Bildungspolitik fortsetzen“. Pressemitteilung vom 24. Februar 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2012): Die Entwicklung [des Bologna-Prozesses] von den Anfängen bis heute; zuletzt abgerufen am 25.04.2014 unter http://www.bmbf.de/de/15553.php

Bundesministerium für Bildung und Forschung + Ständige Konferenz der Kultusminister der Län-der (2007): Bologna-Prozess Nationaler Bericht 2005 bis 2007 für Deutschland und Nati-onaler Aktionsplan zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen von KMK und BMBF unter Mitwirkung von HRK, DAAD, Akkreditierungsrat, fzs und Sozialpartnern

Bundesministerium für Bildung und Forschung + Ständige Konferenz der Kultusminister der Län-der (2011): Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011; zuletzt aufge-rufen am 26.05.2014 unter http://www.dqr.de/content/2453.php

Bundesministerium für Bildung und Forschung + Ständige Konferenz der Kultusminister der Län-der (2013): Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Liste der zugeord-neten Qualifikationen. Aktualisierter Stand: 31. März 2014; zuletzt aufgerufen am 26.05.2014 unter http://www.dqr.de/media/content/Liste_der_zugeordneten_Qualifikation en_31_03_2014_bf.pdf

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Newsletter über die Projektlaufzeit

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Newsletter über die Projektlaufzeit

Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (1997): Verordnung über die Berufsaus-bildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 10. Juli 1997

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Newsletter über die Projektlaufzeit

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Newsletter über die Projektlaufzeit

Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (2007): Hochschulrahmengesetz (HRG). Neugefasst durch Bek. v. 19.1.1999 I 18; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 12.4.2007 I 506

Bundestag der Bundesrepublik Deutschland (2007): Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europä-ischen Region vom 16. Mai 2007. In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II, ausgege-ben zu Bonn am 22. Mai 2007: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region. Köln: Bundesanzeiger Verlag

Cert IT: Die Zertifizierungsstelle für IT und Bildung. Newsletter über die Projektlaufzeit

Czanderle, B. (2014): Quo vadis Anerkennung? Brücken zwischen akademischer und nicht-akademischer Bildung. Hamburg: disserta Verlag

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Deutsche Gesellschaft für Personalführung (2012): Megatrends: Zukunftsthemen im Personal-management analysieren und bewerten. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (01.05.2013): Gemeinsamer Beschluss der) Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutsch-land, des Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonfe-renz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen

DIHK-Gesellschaft für Berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (2015): Prüfungsvorbereitung Formelsammlung für Gepr. IM,IM, Gepr. Meister, Meister außer IM Printmedien (hier 200 / 01). Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (2013): Prüfungsvorbereitungen. Geprüfte Industriemeister Elektrotechnik. Lernen-Üben-Lösen. Meckenheim: DIHK Verlag

DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (2013):Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin. Fachrichtung Elektro-technik Handlungsspezifische Qualifikationen – Rahmenplan mit Lernzielen. Mecken-heim: DIHK Verlag

DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (2014):Ausbilder-Eignungsverordnung. Rahmenplan mit Lernzielen. Meckenheim: DIHK Verlag

DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (2011):Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit. Rahmenplan mit Lernzielen. Meckenheim: DIHK Verlag

DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (2012):Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin. Fachrichtungsübergeifen-de Basisqualifikationen. Grundlegende Qualifikationen. Rahmenplan mit Lernzielen. Me-ckenheim: DIHK Verlag

Donaukurier (04.12.2013): Zu sehr an der Wirtschaft orientiert. Auszüge aus einem offenen Brief: Ausgabe 12 / 2013

DQR: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (2013): Liste der zugeordneten Qualifikationen Aktualisierter Stand: 1. August 2013

EAR HEI project : Nuffic (2014): The European Recognition Manual for Higher Education Institu-tions: Practical guidelines for credential evaluators and admissions officers to provide fair and flexible recognition of foreign degrees and studies abroad

Eberhardt, S., Seger M. S. (2013): „Inhaltliche Frage zum Anrechnungsprozess“. E-Mail-Dokumentation: Internes Dokument.

Eberhardt. I. Frank, G. Münchhausen, D. Schreiber. Hg. V. Schriftenreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung Bonn. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung. Online verfügbar unter: www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/download/id/6258 [Stand: 03.02.2015]

Europäische Gemeinschaft (2008): Der Europäische Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR). [Stand: 04.02.2015]

Europäische Kommission (2008): Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Ler-nen (EQR). Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemein-schaften; zuletzt aufgerufen am 26.05.2014 unter http://ec.europa.eu/eqf/documentation _de.htm und dort bei „Rechtstext – Broschüre -> de“

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Europäische Kommission (2009):ECTS-Leitfaden. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichun-gen der Europäischen Gemeinschaften; zuletzt aufgerufen am 12.08.2014 unter http://ec. europa.eu/education/tools/docs/ects-guide_de.pdf

European Centre for the Development of Vocational Training (2014): Terminology of European education and training policy: Second Edition: A selection of 130 key items. Luxembourg: Publications office of the European Union

European Institute of Innovation & Technology (2011): Handbook for planning, labelling and follow up reviewing of EITmaster and doctoral programmes

European Language Portfolio (ELP) (2011): Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse. Online verfügbar unter: http://elp.ecml.at/UsingtheELP/Evaluateyourlanguageskills/German/tabid /3066/language/en-GB/Default.aspx. [Stand: 18.02.2013]

Evaluationsagentur Baden-Württemberg evalag: Newsletter über die Projektlaufzeit

FAU (2014): Leitfaden zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Kompetenzen an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg.

Fauss, M. (2014): Dokumentation des Kurses „Portfolio-Erstellung für den MBA International Bu-siness für Ingenieurinnen und Ingenieure“. Internes Dokument des Forschungs- für Ent-wicklungsprojekts Offene Hochschule Oberbayern (OHO) der Hochschule München

FIBAA Consult-Workshop. 19. Juni 2013 in Stuttgart. Anrechnung von außerhochschulisch er-worbenen Kompetenzen auf ein Hochschulstudium

FIBAA: Newsletter über die Projektlaufzeit

Fix, M. (2010): Fachkräftemangel durch den demographischen Wandel. München: GRIN Verlag

Freie und Hansestadt Hamburg: Landesrecht online. Online verfügbar unter: http://www. landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?st=lr [Stand: 01.07.2013]

Freistaat Sachsen: Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG): Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vom 15. Januar 2013

Freitag, W. (2011): Gestaltungsfeld Anrechnung. Hochschulische und berufliche Bildung im Wandel. Münster, New York, München, Berlin: Waxmann

Geldermann, B., Seidel, S., Severing, E. (2008): Rahmenbedingungen zur Anerkennung infor-mell erworbener Kompetenzen in der Berufsbildung. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Gesetz über die Hochschule im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 26.Juli 2011: Artikel 31: Rahmenstudien- und Prüfungsordnung, Studienordnung, Prüfungsordnung. Landesrecht Berlin

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg vom 01.Januar 2005: § 35 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg: Teil I – Gesetze: Nummer 18 vom 29.April 2014: §23 Rahmenordnungen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung. Brandenburgisches Hochschulgesetz

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg: Teil I – Gesetze: Nummer 18 vom 29.April 2014: §24 Einstufungsprüfung; Anerkennung von Leistungen. Brandenburgisches Hochschulgesetz

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand (April 2014): Infoblatt Berufsbildung: Kaum Rückgang des „Übergangsbereichs“

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand (Januar 2015): Infoblatt Berufsbil-dung: Allianz für Aus- und Weiterbildung gestartet

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Glutschow K. (2010): Anerkennung von nicht formal und informell erworbenen Kompetenzen. Be-richt an den Hauptausschuss. Unter Mitarbeit von G. Dybowski, C.

Gonon, P. u.a. (2005): Kompetenz, Kognition und neue Konzepte der beruflichen Bildung. Wies-baden

Graves, K. (2010): CEH. Certified Ethical Hacker. Study Guide. Indianapolis: Wiley Pubhlishing

Grundwald, S., Kurpiela, D. (2009): Praxisleitfaden IT-Spezialisten Version 2.0. 14 neue Berufe: Die Chance für Ihre IT-Karriere. Nordstrand: R&W Verlag der Editionen

Hanft, A. (2014): Management von Studium, Lehre und Weiterbildung an Hochschulen. In: Stu-dienreihe Bildungs- und Wissenschaftsmanagement Band 13. Münster: Waxmann

Hanft, A. (u.a.) (2014): Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen in Studiengängen. Stu-die: AnHoSt „Anrechnungspraxis in Hochschulstudiengängen. Carl von Ossietzky Univer-sität Oldenburg

Hanft, A., Brinkmann, K. (Hrsg.) (2013): Offene Hochschulen: Die Neuausrichtung der Hochschu-len auf Lebenslanges Lernen. Münster: Waxmann

Hanft, A., Müskens, W. (2013): Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengän-ge: Ein Überblick. In: A. Hanft, K. Brinkmann (Hrsg.): Offene Hochschulen: Die Neuaus-richtung der Hochschulen auf Lebenslanges Lernen. Münster: Waxmann

Harris, S. (2013): All in one. CISSO. Exame Guide. Sixth Edition. USA: McGraw-Hill Companies

Harris, S. (2013): CISSP Boxed Set, Second Edition (All-in-One) Paperback. McGraw-Hill Os-borne Media

Hessisches Kultusministerium: Newsletter über die Projektlaufzeit

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Newsletter über die Projektlaufzeit

Hochschule Albstadt-Sigmaringen (2012 A): Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen vom 29. Februar 2012 für Masterstudiengänge (ausgenommen wei-terbildende Masterstudiengänge); zuletzt aufgerufen am 16.06.2014 unter http://www.hs-albsig.de/studium/studienalltag/Documents/04_Studien-_Pruefungsordnungen/Master/ Allg._Teil_Inhaltsverzeichnis_mit_Textteil_A_121_Stand_120229.pdf

Hochschule Albstadt-Sigmaringen (2012 B): Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. – Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften – für den weiterbil-denden Masterstudiengang Digitale Forensik vom 11. Juni 2012; zuletzt aufgerufen am 16.06.2014 unter http://www.hs-albsig.de/studium/Master_DigitaleForensik/Documents/ Studien- und Prüfungsordnung.pdf

Hochschule Albstadt-Sigmaringen (2013): Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Bachelorstudiengänge vom 15. August 2013; zuletzt aufgerufen am 16.06.2014 unter http://www.hs-albsig.de/studium/studienalltag/Documents/04_Studie n_Pruefungsordnungen/Bachelor/Allg.Teil_Inhaltsverzeichnis_mit_Textteil_A+C_132_Stand_130815.pdf

Hochschulrektorenkonferenz (2014 A): Hochschulkompass. Hochschulen in Deutschland. Inter-netangebot herausgegeben von der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonfe-renz; zuletzt aufgerufen am 04.06.2014 unter http://www.hochschulkompass.de/hoch schulen/hochschulen-in-deutschland-die-hochschulsuche.html

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Hochschulrektorenkonferenz (2014 B): Hochschulkompass. Studienangebote in Deutschland. In-ternetangebot herausgegeben von der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkon-ferenz; zuletzt aufgerufen am 04.06.2014 unter http://www.hochschulkompass.de/ studium/studieren-in-deutschland-die-fachsuche.html

Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerium, Ministerium für Bildung und Forschung (2005): Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse. Online verfügbar unter: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2005/2005_04_21-Qualifikationsrahmen-HS-Abschluesse.pdf [Stand: 03.02.2015]

HRK Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.) (2013): Projekt nexus: Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre: Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleis-tungen Ein Leitfaden für Hochschulen (Kurzfassung). Bonn: Hochschulrektorenkonferenz

HRK Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Projekt nexus: Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre: Chancen erkennen – Vielfalt gestalte: Konzepte und gute Praxis für Diversität und Durchlässigkeit. Bonn: Hochschulrektorenkonferenz

HRK Hochschulrektorenkonferenz: Die Stimme der Hochschulen (2013): Übersicht zu den Er-gebnissen der Studie: „Wandel von Lehre und Studium an deutschen Hochschulen – Er-fahrungen und Sichtweisen der Lehrenden (LESSI). Bonn: Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland

HRK Hochschulrektorenkonferenz: Projekt nexus: Newsletter über die Projektlaufzeit

Informationsdienst Wissenschaft : Newsletter über die Projektlaufzeit

Jacob, M. (2004): Mehrfachausbildungen in Deutschland. Karriere, Collage, Kompensation? Wiesbaden

Jacob, M.; Hillmert, S. (2003): Social origin and `delayed` educational careers. ISA Research Committee 28, Tokyo. Online verfügbar unter: http://web.iss.u-tokyo.ac.jp/~rc28/jacob_ hillmert.pdf. [Stand: 18.02.2013]

Jütten, S., Mania, E., Strauch, A.(2009): Kompetenzerfassung in der Weiterbildung: Instrumente und Methoden situativ anwenden. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag

Kennedy, D. (2008): Lernergebnisse (Learning Outcomes) in der Praxis. Ein Leitfaden. Unter Mitarbeit von T.Mitchell, V. Gehmlich, M. Steinmann. Deutscher Akademischer Aus-tauschdienst (DAAD). Bonn

Kerres, M., Hanft, A., Wilkesmann, U., Wolff-Bendik, K. (Hrsg.) (2012): Studium 2020. Positionen und Perspektiven zum lebenslangen Lernen an Hochschulen. Münster: Waxmann

Keutel, K. (2015): Turbo-Ausbildung für Aussteiger. In: Frankfurter Allgemeine (Hrsg.) Archiv. Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 50, S. C1 vom 28.02.2015

Kovács, S., Seger, M. S., Waldeyer, C. (2013): Lifelong Learning im Open C³S. Akademische Weiterbildung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrechnung beruflicher Kompetenzen. TU Darmstadtschrift. Elektronische Veröffent-lichung: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/3614/

Kultusministerium Thüringen (2006): Thüringer Hochschulgesetz - ThürHG - vom 21. Dezember 2006 (GVBl 18/2006 S. 601)

Kultusministerkonferenz (2002): Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium. (Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 28.06.2002). Online verfügbar unter: http://www.kmk.org/fileadmin/ veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_06_28-Anrechnung-Faehigkeiten-Studium-1.pdf [Stand: 03.02.2015]

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Kultusministerkonferenz (2008): Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II). (Beschluss der Kultusminis-terkonferenz vom 18.09.2008). Online verfügbar unter: http://www.kmk.org/fileadmin/ veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_09_18-Anrechnung-Faehigkeiten-Studium-2.pdf [Stand: 03.02.2015]

Kultusministerkonferenz (2010): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 04.02.2010. Online verfügbar unter: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf [Stand: 03.02.2015]

Kultusministerkonferenz (2011): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 04.02.2010 – Auslegungshinweise; zuletzt ab-gerufen am 16.04.2014 unter http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/ KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf

Labonté-Roset, Christine (2008): Muster-Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbe-ner Lernleistungen auf Studiengänge der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin

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Land Brandenburg: Landesrecht Brandenburg: Brandenburgisches Landesrecht (BRAVORS). Online verfügbar unter: http://bravors.brandenburg.de [Stand: 01.07.2013]

Land Hessen: Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Online verfügbar unter: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bshesprod.psml [Stand: 01.07.2013]

Land Mecklenburg-Vorpommern (2011): Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011

Land Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern Dienstleistungsportal: Landes-rechtsinformationssystem. Online verfügbar unter: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml [Stand: 01.07.2013]

Land Niedersachsen: Schule und Recht in Niedersachsen: Niedersächsisches Hochschulgesetz. in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. Nr.5 / 2007 S.69), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. Nr. 21 / 2014 S. 291) - VORIS 22210 - Online verfügbar unter: http://www.schure.de/22210/nhg.htm#p7 [Stand: 22.10.2014]

Land Sachsen-Anhalt: Landesportal Sachsen-Anhalt: Landesrecht Sachsen-Anhalt. Online ver-fügbar unter: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/page/bssahprod. psml [Stand: 01.07.2013]

Land Schleswig-Holstein (2007): Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom Februar 2007

Landesregierung Schleswig-Holstein: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung: Landes-verordnung über die Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule. Online verfügbar unter: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=QualV+ SH&psml=bsshoprod.psml&max=true [Stand: 01.07.2013]

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Landtag Brandenburg (2014): Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Bran-denburg. Vom 28. April 2014. Artikel 1 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

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Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland: Akkreditierungsrat: Ergebnisse des „Forum Systemakkreditierung“

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Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland: Akkreditierungsrat: Zur Ausle-gung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Beschluss des Akkreditierungsrates vom 12.02.2010, zuletzt geändert am 03.06.2013

Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland: Akkreditierungsrat: Umsetzung der Lissabon Konvention. Beschluss des Hochschulausschusses vom 13. / 14.12.2012. Rundschreiben 28.01.2013

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Tautenhahn, G. (2009): Bildung für nachhaltige Entwicklung und Qualitätssicherung im Kontext des Lebenslangen Lernens. Hamburg: Diplomica Verlag

Vereinigung der bayerischen Wirtschaft: Qualitätssicherung an Hochschulen: Von der Akkreditie-rung zur Auditierung: Gutachten. Münster: Waxmann

Verwaltungsgericht Minden (2011): Beschluss in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des […] Klägers gegen die […] Beklagte wegen Anerkennung einer Prüfungsleistung. Ab-schrift

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WM3 Weiterbildung Mittelhessen (2013): Anrechnung und Anerkennung außerhochschulisch er-worbener Kompetenzen: Eine Handreichung für Studiengangentwickler im Rahmen des Projekts: „WM3 -Weiterbildung Mittelhessen“

WM3 Weiterbildung Mittelhessen(2013): Anrechnungs- und Anerkennungsmodelle: Analyse be-stehender Praktiken sowie Empfehlungen zur nachhaltigen Implementierung im Kontext der wissenschaftlichen Weiterbildung

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (2002): Rah-menlehrplan für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung für das Informationstechniker-Handwerk

ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur: zeva.org. Newsletter. [Stand: 19.06.2015]

Zimmer, M. (2012): Zwischen lebenslangem Lernen und unflexibler Teilzeit – Fallstudie der Uni-versität Oldenburg. In M. Kerres, A. Hanft, U. Wilkesmann, K. Wolff-Bendik (Hrsg.), Studi-um 2020. Positionen und Perspektiven zum lebenslangen Lernen an Hochschulen (S.145 - 166). Münster: Waxmann

Zimmer, M. (2014): Strategisches Management in Bildungseinrichtungen. Münster: Waxmann

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6. Zusammenarbeit mit anderen Stellen Neben den projektinternen Partnern

• Eberhard Karls Universität Tübingen sowie nach Hochschulwechsel des Professors

• Freie Universität Berlin und zunächst

• Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,

• Hochschule Albstadt-Sigmaringen,

• Hochschule Darmstadt,

• Hochschule Offenburg,

• Ludwig-Maximilians-Universität München

• Ruhr-Universität Bochum,

• Technische Universität Darmstadt,

und den direkten Kooperationspartnern

• BITKOM e. V.

• Bund deutscher Kriminalbeamter

• Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

• Bundeskriminalamt

• CAST e.V.

• fast-detect GmbH

• Fraunhofer IGD

• International School of IT-Security AG

• ISACA

• Kroll Ontrack GmbH

• Microsoft Deutschland GmbH

• PricewaterhouseCoopers AG

• Recommind GmbH

• Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V.

arbeitete das TP 2 im Rahmen der Realisierung der p auschalen Profilpotenzialverfahren mit folgenden Institutionen bzw. Personen zusammen:

• Andreas Grünewald (Prüfer bei der IHK Stuttgart)

• Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB)

• DEKRA Cert

• Dr. phil. Randolph G. Eichert (Dozent und Prüfer im Kontext diverser beruflicher IT-Sicherheitszertifikate)

• Dr. rer. pol. / Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ulrich Hahn (Leiter der ISACA-Fachgruppe „Akademische Aus- und Weiterbildung“)

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• DV-Betriebswirt Werner Bez (Prüfer bei der IHK Stuttgart)

• IHK Stuttgart

• Polizeiakademie Hessen

• Prof. Dr.-Ing. Frank Fuchs-Kittowski (Auditor im Bereich der IT Spezialisten nach DIN ISO 17024)

• Wolfgang Stark (Prüfer bei der IHK Stuttgart)

Die Programmierung des L3 AMS erfolgte im Auftrag d urch die

Firma viermorgen GmbH.

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II. Eingehende Darstellung

7. Erzielte Ergebnisse mit Gegenüberstellung der vo rgegebenen Ziele

7.1 Programm- und Angebotsplanung

7.2 Programm- / Angebotsentwicklung

7.3 Programm- / Angebotsmanagement Das TP 2, im Verbund von Open C³S, ist in jeder Hinsicht ein Querschnittsprojekt. Das Thema Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement betrifft, wie in den Zwischenberichten schon bemerkt, in vielen einzelnen Aufgabenbereichen

in mehr oder weniger umfangreichem Maße alle anderen TPs des Verbundes und hier dann auch

• die Programmplanung,

• die Entwicklungsvorbereitung,

• den eigentlichen Entwicklungsprozess,

• die Vorbereitung des Angebotsmanagements,

• das Angebotsmanagement an sich

• sowie die Angebotsumsetzung.

Hieraus ergibt sich, dass Teilaufgaben des TP 2 in vielen Fällen aufgrund ihres Querschnittscha-rakters ebenso dem Punkt „7.1 Programm- und Angebotsplanung“, „7.2 Programm- / Angebots-entwicklung“ wie auch dem Punkt „7.3 Programm- / Angebotsmanagement“ zugeordnet werden können. Der möglichst einfachen und nachvollziehbaren Darstellung wegen werden darum im Folgenden – wie schon in den Zwischenberichten – die „erzielten Ergebnisse mit Gegenüberstellung der vorgegebenen Ziele“, orientiert an den beantragten und realisierten Arbeitspaketen des TP 2, zu-sammenhängend dargestellt.

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AP 2.1 Übertragung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Profilpotenzialverfahrens

Das Arbeitspaket 2.1 („2“ steht für die Nummer des TPs; „1“ steht für die Nummer des Arbeitspa-kets (AP)) besteht zusammengefasst über die gesamte Projektlaufzeit betrachtet, aus 11 Aufga-benbereichen, von denen die ersten vier sich mit der Übertragung und Weiterentwicklung des In-strumentariums beschäftigen und die verbleibenden die Umsetzung der Anrechnungspotenzial-analysen betreffen.

Übertragung und Weiterentwicklung des Instrumentari ums

A) Weiterentwicklung des Profilpotenzialverfahrens

B) Identifizierung geeigneter beruflicher Bildungsprofile zur Einleitung der pauschalen An-rechnungsverfahren

C) Abstimmung zur Qualitätssicherung und Anrechnung; mit Prüfinstitutionen der beruflichen Bildungsprofile und den Hochschulen

D) Verfahrensgeeignete Aufbereitung von Lernzielbeschreibungen der beruflichen und hoch-schulischen Bildungsprofile

Umsetzung der Anrechnungspotenzialanalysen

E) Rekrutierung von Experten

F) Planung und Organisation der Bewertungsphase

G) Niveaubewertung der beruflichen und hochschulischen Lernergebnisse

H) Mapping der beruflichen und hochschulischen Lernergebnisse

I) Ermittlung von Deckungsfaktoren

J) Konsensfindung

K) Auswertung und Bericht

L) Exkurs: Interne Anerkennung im Open C³S

A) Identifizierung geeigneter beruflicher Bildungsp rofile zur Einleitung der pauschalen

Anrechnungsverfahren

Berufsbegleitende hochschulische Weiterbildung im Bereich IT-Sicherheit und IT-Compliance ist praktisch ein Novum. Erst recht in einer Struktur wie sie im Kontext von Open C³S vorgesehen ist:

• Studium Initiale,

• Bachelor-Studiengang,

• Zertifikatslehrgänge,

• Master-Studiengang.

Und vor allem auch dann, wenn wie hier beabsichtigt, die Anrechnung vorgängig erworbener äquivalenter Lernergebnisse realisiert werden soll. Das hat dann zur Folge, dass der klaren Struktur des Angebots von Open C³S ein nur schwer zu überblickender Markt der beruflichen

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Aus- und Weiterbildung gegenüber steht. Insbesondere dann, wenn man die Vielzahl der priva-ten bzw. produktgebundenen Qualifizierungsmöglichkeiten mit in die Betrachtung einschließt. Bis Ende 2012 konnten mehr als 300 infrage kommende Aus- und Weiterbildungsangebote identifi-ziert werden. Eine eigene Studie im Kooperationsumfeld von Open C³S zum Thema „Akademi-sche Weiterbildung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrechnung“ (siehe auch unter AP 2.7, S. 97 ff. und Anlage A 7.2.1.1) wurde 2012 realisiert. Die Ergebnisse lagen im zweiten Quartal 2013 vor und dienten u. a. in diesem Zusammenhang der weiteren inhaltlichen Konkretisierung bzw. Orientierung aller Projektbeteiligten. Für den Herbst 2012 war die Vergabe einer Expertise mit dem Auftrag „Analyse und Bewertung des beruflichen Weiterbildungsmarkts im Bereich IT-Security sowie daraus resultierend Beratung des Projekts hinsichtlich relevanter beruflicher Bildungsprofile für Äquivalenzvergleiche“ anvisiert. Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung des vorgesehenen Experten konnte dieses Vorhaben leider nicht umgesetzt werden. Wegen dieser zeitweise unklaren Situation, dem Projektfortschritt und den zeitlichen Erfordernissen von Mittelentsperrungsprozessen (vier bis acht Wochen) stan-den TP 2 der Entscheidung den diesbezüglichen Abstimmungsprozess im Verbund später als geplant zu initiieren und das Gutachten später zu realisieren bzw. anderweitig zu vergeben, oder aber auf das Gutachten zu verzichten und den internen Abstimmungsprozess einzuleiten. Wir entschieden uns für Letzteres. Ein erster Versuch zur Identifizierung der wesentlichen und rele-vanten beruflichen Bildungsangebote für die Umsetzung der pauschalen Profilpotenzialverfahren (Anlage A 7.2.1.2) mit den anderen Teilprojektleitern scheiterte im Dezember 2012 jedoch auch. Ausschlaggebend hierfür waren Kapazitätsgründe, d. h. die Einbindung der Teilprojektleiter in die jeweils eigene aktuelle Projektarbeit war derart zeitintensiv, dass zu diesem Zeitpunkt keine Res-sourcen für anderweitige Aufgaben zur Verfügung standen. Im Resultat lag unsererseits Ende 2012 ein Profilkatalog (Anlage A 7.2.1.3) vor und die Abfrage der Teilprojektleiter war eingeleitet. Die bereits 2012 durchgeführte und im Jahr 2013 ausgewertete Studie „Akademische Weiterbil-dung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrechnung“ (siehe Anlage A 7.2.1.4) wurde im Jahr 2013 über den zentralen Publikationsdienst „tuprints“ der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt elektronisch veröffentlich und ist unter „http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/3614/“ abrufbar. Neben den für die pauschalen Anrechnungs-prozesse seitens der Projektpartner anvisierten öffentlich-rechtlichen IT-Aus- und Weiterbil-dungsprofilen verdeutlichte sich in dieser Studie auch die Relevanz des einen oder anderen pri-vatwirtschaftlichen Trainingsprofils. Zertifikate wie (ISC)² von TeleTrust oder auch Cisco wurden von den Befragten, wie von den Projektpartnern im Hinblick auf die pauschalen Verfahren im Open C³S-Verbund, hervorgehoben. Bei der Priorisierung der beruflichen Profile für die Profilpotenzialanalysen spielten vor allem drei Argumente eine wesentliche Rolle. Zum einen war das selbstverständlich die vermutete inhaltli-che Nähe der beruflichen Weiterbildungsprofile zu den Modulen des Studiums Initiale, des Ba-chelorstudiengangs B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit, des Masterstudiengangs IT-Governance, Risk and Compliance Management sowie der Module des Zertifikatsprogramms. Zum anderen waren die Überlegungen ökonomischer Natur. D. h. der Verbund insgesamt verständigte sich da-rauf, dass der Aufwand einer pauschalen Anrechnungsanalyse nur Sinn macht, wenn dahinter auch eine entsprechend interessante Größendimension bzw. Zielgruppe steht. Letztlich geht der Verbund davon aus, dass „exotische“ Weiterbildungsprofile durch das individuelle Anrechnungs-

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analyseszenario aufgefangen werden, wie es dann im Kontext der L3-AMS-Anwendung abgebil-det sein wird, und Analysen mit pauschaler Anrechnungsabsicht nur bei Weiterbildungsprofilen Sinn machen, die sich bereits in gewisser Weise am Markt durchgesetzt haben. Das dritte Argu-ment hängt ebenfalls mit den avisierten Zielgruppen bzw. Absolventen der beruflichen Weiterbil-dungsangebote zusammen. Dabei geht es schlichtweg um die Einschätzung, dass für die beruf-lich vorqualifizierten Personenkreise letztlich eine Weiterqualifizierung auf akademischem Niveau einen Mehrwert haben könnte. Welche Prioritäten die jeweiligen TP-Leiter für ihre Projekte ge-setzt hatten, zeigt folgende Aufstellung:

TP 1: Studium Initiale

• Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung (IT-Ausbildung)

• Fachinformatiker/-in Fachrichtung Systemintegration (IT- Ausbildung)

• Mathematisch-technischer Software-Entwickler (MATSE) (Ausbildung)

• Meister Elektrotechnik

• Industriemeister Elektrotechnik

• Elektrotechniker FR Informations- und Telekommunikationstechnik

• Systemelektroniker

Im Grunde favorisierte das TP 1 individuelle Anrechnungsverfahren. Die pauschalen Analysen zielten neben der Anrechnungsfrage auch darauf ab, Äquivalenzen des Studiums Initiale zu an-deren Zugangsvoraussetzungen zu prüfen.

TP 3: B.Sc. Informatik / IT -Sicherheit

• Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung (IT- Ausbildung)

• Fachinformatiker/-in Fachrichtung Systemintegration (IT- Ausbildung)

• Mathematisch-technischer Software-Entwickler (MATSE) (Ausbildung)

• entsprechend vorqualifizierte Polizeibeamte

TP 4: Zertifikatsprogramm

• Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung (IT- Ausbildung)

• Fachinformatiker/-in Fachrichtung Systemintegration (IT- Ausbildung)

• Mathematisch-technischer Software-Entwickler (MATSE) (Ausbildung)

• CEH Certified Ethical Hacker EC Council

• CHFI Computer Hacking Forensic Investigator

• GIAC Security Essentials Certification SANS

• ITB-Grundfortbildung Akademie der Polizei BW, ggf. Polizeiakademien anderer Länder

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TP 5: M.Sc. IT-Governance, Risk and Compliance Management

• Certified Information Systems Auditor (CISA) ISACA

• Certified Information Security Manager (CISM) ISACA

• IT-Governance Experten (Certified in the Governance of Enterprise IT (CGEIT) ISACA

• Certified in Risk and Information System Control Experten (CRISC) ISACA

In Bezug auf die IT-Ausbildungsberufe wie auch im Bereich der Elektroniker konnte das TP 2 dann noch die jeweils betroffenen TPs davon überzeugen, dass es Sinn macht, die der Ausbil-dung folgenden Aufstiegsfortbildungen in die Analysen einzubeziehen. Im TP 3 kristallisierte sich aus der damals aktuellen Bewerbersituation in Bezug auf die Pilotierung des Bachelorstudien-gangs B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit noch heraus, dass aktuell die drei Zertifikate „CCNA“, „T.I.S.P“ und „CISSP“ für die pauschale Analyse von Interesse sein können. Dem folgend stellte sich ab Ende 2013 das Arbeitsprogramm bzgl. der pauschalen Profilpotenzialanalysen des TP 2 in Kooperation mit den anderen TPs – inkl. Kalkulation der Aufwendungen an Honoraren für die beruflichen Experten (Berechnungsgrundlage Euro 75,00 / Stunde) – folgendermaßen dar:

Verfahrenskombination Prozesse

x

Module

Summe Faktor Euro

Fachinformatiker SI – Studium Initiale 48x6 288 0,89 257,06

Fachinformatiker SI – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 48x27 1.296 0,89 1.156,76

Fachinformatiker SI – Zertifikatsprogramm 48x36 1.728 0,89 1.542,35

Fachinformatiker AE – Studium Initiale 47x6 282 0,89 251,70

Fachinformatiker AE – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 47x27 1.269 0,89 1.132,66

Fachinformatiker AE – Zertifikatsprogramm 47x36 1.692 0,89 1.510,21

MATSE – Studium Initiale 38x6 228 0,89 203,50

MATSE – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 38x27 1.026 0,89 915,77

MATSE – Zertifikatsprogramm 38x36 1.368 0,89 1.221,02

Software Developer – Studium Initiale 6x6 36 0,89 32,13

Software Developer – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 6x27 162 0,89 144,60

Software Developer – Zertifikatsprogramm 6x36 216 0,89 192,79

IT Security Coordinator – Studium Initiale 4x6 24 0,89 21,42

IT Security Coordinator – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 4x27 108 0,89 96,40

IT Security Coordinator – Zertifikatsprogramm 4x36 144 0,89 128,53

Security Technician – Studium Initiale 1x6 6 0,89 5,36

Security Technician – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 1x27 27 0,89 24,10

Security Technician – Zertifikatsprogramm 1x36 36 0,89 32,13

IT Solution Developer – Studium Initiale 4x6 24 0,89 21,42

Abb. 1a: Arbeitsprogramm und Kalkulation pauschale Profilpotenzialanalyse zu Ende 2013 (Teil 1)

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Verfahrenskombination Prozesse

x

Module

Summe Faktor Euro

IT Solution Developer – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 4x27 108 0,89 96,40

IT Solution Developer – Zertifikatsprogramm 4x36 144 0,89 128,53

IT Business Consultant – Studium Initiale 23x6 138 0,89 123,17

IT Business Consultant – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 23x27 621 0,89 554,28

IT Business Consultant – Zertifikatsprogramm 23x36 828 0,89 739,04

IT Systems Manager – Studium Initiale 28x6 168 0,89 149,95

IT Systems Manager – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 28x27 756 0,89 674,78

IT Systems Manager – Zertifikatsprogramm 28x36 1.008 0,89 899,70

IT Business Manager – Studium Initiale 31x6 186 0,89 166,02

IT Business Manager – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 31x27 837 0,89 747,07

IT Business Manager – Zertifikatsprogramm 31x36 1.116 0,89 996,10

GIAC – Zertifikatsprogramm 52x36 1.872 0,89 1.670,88

CEH – Zertifikatsprogramm 19x36 684 0,89 610,51

CHFI – Zertifikatsprogramm 22x36 792 0,89 706,91

T.I.S.P. – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 22x27 594 0,89 530,18

CISSP – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 11x27 297 0,89 265,09

CCNA – B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit 30x27 810 0,89 722,98

Industriemeister Elektrotechnik – Studium Initiale 78x6 468 0,89 417,72

Meister Elektrotechnik – Studium Initiale 22x6 132 0,89 117,82

Elektroniker FR Automatisierungstechnik – Studium Initiale 13x6 78 0,89 69,62

Elektroniker FR Energie- und Gebäudetechnik – Studium Initiale

13x6 78 0,89 69,62

Elektroniker FR Informations- und Telekommunikations-technik – Studium Initiale

13x6 78 0,89 69,62

Systemelektroniker – Studium Initiale 13x6 78 0,89 69,62

CISA – M.Sc. IT GRC 46x22 1.012 0,89 903,27

CISM – M.Sc. IT GRC 58x22 1.276 0,89 1.138,91

Abb. 1b: Arbeitsprogramm und Kalkulation pauschale Profilpotenzialanalyse zu Ende 2013 (Teil 2)

Die Erläuterungen zu den Kalkulationsparametern können der Anlage A 7.2.1.5 entnommen werden. Die Umstellung vom Workshop- zum Tandem-Ansatz (ausführliche Darstellung in Ab-schnitt 2.1 D)) bedeutete schließlich nicht nur, dass statt der ursprünglich geplanten drei bis fünf Verfahren nun in der ersten Förderphase des ersten Wettbewerbs die Realisierung von 44 Ver-fahren geplant werden konnte. Rein numerisch betrachtet ermöglichte diese Umstellung den Vergleich von insgesamt 1.144 beruflichen Prozessen mit 959 Studienmodulen.

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Die 2013 zusammengestellte Liste der für die Profilpotenzialverfahren vorgesehenen Bildungs-profile blieb 2014, bis auf wenige Ausnahmen, weitgehend unverändert. Im Fall des Mathema-tisch-technischen Softwareentwicklers (MATSE) wurde durch Gespräche mit Experten deutlich, dass das Profil zwar fachlich relevant, die Zielgruppe aber viel zu klein ist, um für das pauschale Anrechnungsverfahren attraktiv zu sein. Ähnliches gilt für das Bildungsprofil GIAC. In diesem Fall gibt es zwar, international betrachtet, eine durchaus große Zielgruppe, Deutschland isoliert be-trachtend ist sie allerdings ebenfalls zu klein, um die Prüfung pauschaler Anrechnungsmöglich-keiten zu rechtfertigen. Die beiden genannten Bildungsprofile wurden deshalb von den Profilpo-tenzialverfahren ausgeschlossen. Die bei der Durchführung der Profilpotenzialverfahren im Jahr 2014 berücksichtigten Bildungs-profilabgleiche sind nachfolgend zusammengefasst:

Verfahrenskombinationen mit dem Studi um Initiale :

• Fachinformatiker Systemintegration

• Fachinformatiker Anwendungsentwicklung

• Software Developer

• IT Security Coordinator

• Security Technician

• IT Solution Developer

• IT Business Consultant

• IT Systems Manager

• IT Business Manager

Verfahrensk ombinationen mit dem B.Sc. Informatik / IT -Sicherheit :

• Fachinformatiker Systemintegration

• Fachinformatiker Anwendungsentwicklung

• Software Developer

• IT Security Coordinator

• Security Technician

• IT Solution Developer

• IT Business Consultant

• IT Systems Manager

• IT Business Manager

• T.I.S.P.

• CISSP

• CCNA

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Verfahrenskombinationen mit dem Zertifikatsprogramm

• Fachinformatiker Systemintegration

• Fachinformatiker Anwendungsentwicklung

• Software Developer

• IT Security Coordinator

• Security Technician

• IT Solution Developer

• IT Business Consultant

• IT Systems Manager

• IT Business Manager

• CEH

• CHFI

Verfahrenskombinationen mit dem M.Sc. IT Governance, Risk and Compliance Management (M.Sc. IT GRC)

• CISA

• CISM

Hervorzuheben ist, dass die Anrechnungsanalysen seitens des TP 5 vom ursprünglichen TP-5-Konzept her nicht vorgesehen waren und erst im Lau-fe der Projektrealisierung zwischen den beiden Teilprojektleitern vereinbart wurden..

Polizei und Bundeswehr

Im Weiteren war das TP 2 auch darum bemüht, mit den Polizeibehörden, wie auch mit dem Be-rufsförderungsdienst der Bundeswehr Zugangsmöglichkeiten und pauschale Anrechnungsoptio-nen innerhalb des Angebots von Open C³S für dortige Beschäftigte zu eruieren. Bis auf Ausnah-men – hier sind das Bundeskriminalamt und die Hessische Polizeiakademie zu nennen – er-schienen die bislang erworbenen beruflichen Qualifikationen der Polizisten und Soldaten jedoch derart heterogen, dass in Open C³S auf Initiative des TP 2 ein pragmatischer Konsens gefunden wurde. D. h., Anrechnungswünsche aus den Bereichen Polizei und Bundeswehr sollten zunächst im Rahmen der individuellen Anrechnungsbewerbung artikuliert werden. Pauschale Verfahren wur-den jedoch aufgrund der heterogenen Situation nicht eingeleitet. Sollten sich im Zuge der indivi-duellen Bewerbungen Qualifikationsschwerpunkte herauskristallisieren, wird die Situation neu zu bewerten sein. Das Bundeskriminalamt und die Hessische Polizeiakademie bildeten, wie schon erwähnt, eine Ausnahme. Erste Sondierungsgespräche und erste grobe Abgleiche zwischen den spezifischen Qualifizierungsprogrammen im Bereich der IT-Sicherheit des Bundeskriminalamts sowie der Hessischen Polizeiakademie und Angeboten des Zertifikatsprogramms von Open C³S fanden am 09.01.2014 bzw. 24.03.2014 statt und konnten zur Erhebung von Basisdaten und zum Knüpfen von Kontakten genutzt werden. Des Weiteren führte TP 2 in Absprache mit den beiden Institutionen Recherchen bezüglich der von ihnen angebotenen Weiterbildungsprogram-me durch. Eine darüber hinausgehende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema fand im

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Jahr 2014 und bis zum Ende der ersten Förderphase von Open C3S nicht mehr statt und ist ggf., d. h. in Rücksprache und auf Wunsch der Teilprojektleiter der TPs 1, 3, 4 und / oder 5 für die zweite Förderphase ab 2015 vorgesehen. B) Abstimmung zur Qualitätssicherung und Anrechnung mit Prüfinstitutionen der beruf-

lichen Bildungsprofile sowie der Hochschulen

Da bis Ende 2012 noch keine beruflichen Zertifikate für die pauschale Äquivalenzanalyse aus-gewählt worden waren, konnten auch noch keine dementsprechenden Prüfinstitutionen identifi-ziert werden. Demzufolge wurden hier auch noch keine zielgerichteten Kontaktanbahnungen in die Wege geleitet. Grundsätzlich war man 2012 auch im Verbund von Open C³S noch uneins, ob ein engerer bzw. quasi institutionalisierter Kontakt zu Bildungseinrichtungen von denen ggf. an-gerechnet wird überhaupt notwendig ist. Hier standen keine Ressentiments sondern klare Kos-ten-Nutzen-Überlegungen im Vordergrund. Zugegebenermaßen war dies eine sehr interessante und bei näherem Hinsehen auch überaus berechtigte Fragestellung. Hinsichtlich der Qualitätskriterien, denen ein Experte für die Zulassung zur Durchführung eines Profilpotenzialverfahrens genügen muss, war bis Ende 2012 ein Katalog (Anlage A 7.2.1.6) ent-worfen worden. Der Entwurf ging in das AP 2.5 „Konzeption und Verabschiedung der allgemei-nen und fachbereichsspezifischen Anrechnungsordnung“ und das AP 2.6 „Konzeption und Um-setzung der Qualitätssicherungsstandards“ ein und wurde 2013 mit den verantwortlichen Vertre-tern der Hochschulen – sprich mit der anrechnenden Institution – erörtert. Infolge intensivster Bemühungen, bundesweiter Recherchen, langwieriger Abstimmungsprozes-se und Mittelfreigabeprozeduren mit dem Projektträger sowie ausgeprägter Überzeugungsarbeit für ein Engagement im Open C³S im Kontext der pauschalen Profilpotenzialanalysen konnte das TP 2 bis Ende 2013 erste, deutschlandweit anerkannte Experten der beruflichen Bildung für die Mitarbeit in den Analyseverfahren gewinnen. An dieser Stelle muss bedauerlicher Weise ange-merkt werden, dass die praktische Arbeit aufgrund der in dieser Form zeitlich nicht zu kalkulie-renden Mittelfreigabeprozeduren erst im Februar 2014 aufgenommen werden konnten. TP 2 stellte am 15.11.2013 auf der Basis eines bereits 2012 mit dem Projektträger besprochenen Szenarios erste Freistellungsanträge für die Experten. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen IT-Aus- und Weiterbildungszertifikate konnte das TP 2 drei Prüfer der bundesweit wegen ihres hohen qualitativen Anspruchs anerkannten Prüfungsaus-schüsse der IHK Stuttgart für die Mitarbeit gewinnen. Für die IT-Spezialisten konnte der einzige uns bekannte Auditor gewonnen werden, der auch eine Professur innehat. In Bezug auf die ISACA-Zertifikate konnte der Leiter der deutschen ISACA-Fachgruppe für akademische Aus- und Weiterbildung gewonnen werden. Die Schulung der Fachexperten konnte aufgrund des beschriebenen Szenarios leider erst 2014, nach Unterzeichnung der notwendigen Werkverträge, realisiert werden. Prinzipiell sollten hier aber die gleichen Standards für eine qualitätsgesicherte Vorgehensweise vermittelt werden, wie das bereits in 2012 im Kontext der hochschulischen Experten bzw. im Kontext der hier jeweils realisierten Arbeitstreffen mit dem Gesamt und den Teilprojektleitern sowie der Gesamt- und den Teilprojektkoordinatorinnen geschehen war. Dies verdeutlicht sich zusammengefasst in folgen-dem Ablaufschema:

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Pauschale Anrechnung via Profilpotenzialverfahren;

Praktische Arbeitsschritte:

Experten

Hochschule

Experten

berufliche

Bildung

TP 2

• Identifizierung von Bildungsangebot und Herkunftsprofil mit Anrechnungspotenzial

x orga

• Lernergebnisorientierte Aufbereitung der Bildungsprofile x

• Gewinnung eines Experten-Tandems aus dem Umfeld der Bildungsprofile

x

• EQF-Bewertung: Jeder Experte „sein“ Profil! x x orga

• Abstimmung der EQF-Bewertungen im Experten-Tandem

x x orga

• Mapping der Lernergebnisse x

• Abstimmung des Mappings mit dem Experten-Tandem x x orga

• Deckungsfaktorenermittlung : Jeder Experte für sich! x x

• Abstimmung der Deckungsfaktoren im Experten-Tandem x x orga

• Meldung der Ergebnisse an den verantwortlichen Prü-fungsausschuss

x orga

orga = Prozessorganisation

Abb. 2: Praktische Arbeitsschritte des Profilpotenzia lverfahrens

Neben den bis Ende 2013 angebahnten Kooperationen mit den Experten für die öffentlich-rechtlichen IT-Ausbildungsprofile, die IT-Spezialisten und ISACA-Zertifikate konnte im Januar 2014 auch ein Experte für die EC-Council Zertifikate CEH und CHFI gewonnen werden, der im weiteren Verlauf des Jahres zusätzlich die Expertise für die Zertifikate CISSP, T.I.S.P. und CCNA übernahm. Die Werkverträge mit den Experten wurden (abhängig von der Mittelfreigabe durch den Projektträger) im Zeitraum von Ende Januar 2014 bis März 2014 unterzeichnet. Der die Zertifikate CISSP, T.I.S.P. und CCNA betreffende Werkvertrag wurde im Juni 2014 geschlos-sen. Im nächsten Schritt erfolgte die Schulung der Fachexperten, zunächst mithilfe von Informations- / Unterweisungsmaterial, das – je nach Präferenz – als Druckerzeugnis und / oder in elektroni-scher Form zur Verfügung gestellt wurde. (Das Informations- und Unterweisungsmaterial war den Experten bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses zugeschickt worden, um ihnen einen umfassenden Eindruck von der anstehenden Aufgabe und den angedachten vertraglichen Rah-menbedingungen zu vermitteln.) Die von TP 2 zusammengestellten Unterlagen bestanden aus u. a. einer ausführlichen Beschreibung des Profilpotenzialanalyseverfahrens und des zur Beurtei-lung der Bildungsprofile herangezogenen europäischen Qualifikationsrahmens EQF (European Qualification Framework), einem erläuterten Musterbewertungsbogen, Anrechnung und Aner-kennung betreffenden Auszügen aus den Landeshochschulgesetzen der Länder Bayern und Ba-den-Württemberg und einer Übersicht über das Studienangebot im Rahmen von Open C3S. (Ei-ne vollständige Auflistung des zur Verfügung gestellten Informations- und Unterweisungsmateri-als findet sich unter Punkt 2.1 F2).)

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Ergänzend dazu fand mit fünf der sechs Experten der beruflichen Seite jeweils ein ausführlicher telefonischer Besprechungstermin zwecks weiterer Vermittlung von Informationen und Klärung von Fragen statt. Mit einem Experten wurde ein persönliches Treffen vereinbart. C) Verfahrensgeeignete Aufarbeitung von Lernzielbes chreibungen der beruflichen und

hochschulischen Bildungsprofile

Im Rahmen von Open C³S wurde sehr schnell deutlich, dass im Hinblick auf das Gesamtziel alle Teilprojekte eng miteinander verzahnt sind und beispielsweise in Bezug auf die Realisierung der Akkreditierung, in Bezug auf die Klärung der Programmimplementierung und in Bezug auf die Thematik „Anrechnung“ vieles ineinander greift. Das betraf auch einzelne Arbeitsgrundlagen, die für alle Teilprojekte und für viele Facetten des Gesamtprojekts relevant waren. Eine frühzeitige Abstimmung sollte im Nachhinein aufwändige Anpassungsarbeiten ersparen. Sehr zentral war hier das Modulhandbuch bzw. die grundlegende Struktur wie Module beschrieben werden soll-ten. In Kooperation mit Frau Rahnfeld (Mitarbeiterin der Gesamtprojektleitung, von TP 1 und TP 6) und in Abstimmung mit allen Teilprojektleitern sowie der Gesamtprojektleitung gelang hier in sehr effektiver Weise die Entwicklung von Leitfäden zur Modulbeschreibung für alle studienmo-dulentwickelnden TPs (Anlagen A 7.2.1.7 bis A 7.2.1.10) Grundlegend für die hervorragende Zusammenarbeit und den gelungenen Abstimmungsprozess war der Umstand, dass eine solche Vorlage bzw. solche Vorlagen in sehr vielfältiger Weise dem Gesamtprojekt dienlich waren. Das betraf letztlich nicht nur die Anrechnungsverfahren und die hierauf aufbauende Konstruktion der pauschalen sowie des individuellen Anrechnungsinstru-ments. Gute Modulbeschreibungen, die neben allen formalen Informationen auch qualitative Auskünfte – hier insbesondere die Leveleinstufung und die Beschreibung der angestrebten Lern-ergebnisse – beinhalten waren / sind ebenso in der Lehre, im Rahmen der Akkreditierungsver-fahren und später dann auch bei der Gestaltung des Marketings hilfreiche Orientierungspunkte, wenn nicht sogar zentrale Grundlagen. Selbstverständlich wurden die Leitfäden für die Modulbeschreibungen im Rahmen des Abstim-mungsprozesses auch mit den dementsprechenden Anforderungen der einschlägig in Frage kommenden Akkreditierungsagenturen abgeglichen. Im Verlauf des Jahres 2013 konnten dann dem TP 2 in Bezug auf die meisten Pflichtmodule die entsprechenden Modulbeschreibungen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso wurden 2013 hinsichtlich der o. g. beruflichen Profile Recherchen zur Ermittlung der dort vermittelten Lerninhalte und Lernergebnisse aufgenommen und bis auf den CISSP, den T.I.S.P. und den CCNA auch abgeschlossen. In der Folge, bzw. parallel zu den Recherchen, wurden dann sukzessive die Dokumente analy-siert sowie die relevanten Inhalte in verfahrensgeeigneter Form zusammengefasst und zunächst in die Arbeitsunterlagen für die Niveaubewertung der beruflichen und hochschulischen Profile eingearbeitet. Mit den Anlagen A 7.2.1.11 und A 7.2.1.12 ist jeweils ein Beispiel diesem Bericht beigelegt.

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Nach der Fertigstellung der Niveaubewertungsunterlagen für die hochschulischen Bildungsprofile im 4. Quartal 2013, konnte im 1. Quartal 2014 auch die Erstellung der entsprechenden Unterla-gen für die beruflichen Bildungs- und Weiterbildungsprofile inklusive CISSP, T.I.S.P. und CCNA abgeschlossen werden. D) Weiterentwicklung des Profilpotenzialverfahrens

Die tatsächliche Anrechnung anderweitig erworbener Lernergebnisse auf hochschulische Studi-enmodule ist an der weit überwiegenden Anzahl der Universitäten und Hochschulen in Deutsch-land ein Novum. Allein schon die Beschäftigung mit der Anrechnungsthematik – ob zwischen Hochschulen oder zwischen beruflicher Bildung und Hochschulen – ist trotz Lissabon-Konvention, trotz Bologna-Prozess, trotz Akkreditierungsvorgaben, trotz Empfehlung der Kultus-ministerkonferenz und trotz oft schon recht klarer Formulierungen in den Landeshochschulgeset-zen (Anlage A 7.2.1.13) immer noch etwas Besonderes und etwas Neues. Kaum ein Hochschul-präsidium und kaum eine Professorin bzw. ein Professor sind mit der sehr vielschichtigen The-matik wirklich vertraut. Das galt auch im Kontext von Open C³S. Von daher war die Zusammen-arbeit von TP 2 mit den übrigen Teilprojekten im Jahr 2012 in Punkto Anrechnung sozusagen ein Jahr der Aufklärung, ein Jahr des Vertrauensgewinns und ein Jahr der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Anrechnungsverfahren sowie ihrer methodischen und begrifflichen Grundla-gen z. B.:

• pauschal und individuelle Verfahren;

• EQF und DQR;

• Lernergebnisse, Kompetenzen und Inhalte;

• Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen;

• Selbstorganisationsdisposition;

• Kompetenz und Kontext;

• Anrechnung und Anerkennung,

• Anrechnungsverfahren und Anrechnungsprozess,

• …

In diesem Kontext hat sich das TP 2 nicht nur sehr stark innerhalb der verbundübergreifenden Treffen engagiert, sondern auch alle Teil- und Gesamtprojektleiter sowie die entsprechenden Koordinatorinnen in persönlichen Treffen, zahlreichen Telefonaten und schriftlichen Korrespon-denzen über die zentralen Sachverhalte, Methoden und Umfeldthemen in Kenntnis gesetzt.

Zwischenbemerkung: Die hier beschriebenen Aktivitäten bezogen sich selbstverständlich nicht nur auf das Profilpo-tenzialverfahren. Im Rahmen der o. g. Austauschgelegenheiten wurde ebenso das Portfolio-verfahren (AP 2.2) und die L3-Anrechnungsbewerbungs- und -bewertungssoftware (AP 2.3) bzw. das zukünftige L3 AMS ausführlich thematisiert.

Im Rahmen der o. g. Zusammentreffen wurden die zentralen Elemente der Anrechnungsverfah-ren und auch ihrer Grundlagen in präsentationsgestützten Vorträgen (Anlagen A 7.2.1.14 bis A 7.2.1.16) und Diskussionen vorgestellt und erläutert. Eine zentrale Erfahrung hierbei war die zunächst entgegengebrachte Skepsis. Skepsis in der Art, als dass Menschen die sich mit An-

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rechnung beschäftigen, Menschen die Anrechnungsfachleute sind bei aller Beteuerung zunächst einmal unterstellt wurde, im gesamten Anrechnungsprozess das Heft in die Hand nehmen zu wollen. Dies verdeutlicht vielleicht wie sensibel, wie angespannt und wie (arbeits-)intensiv derlei Zusammenkünfte sich in aller Regel gestalten. Letztlich resultierte diese Skepsis bzw. die nach-vollziehbare Angst vor vermeintlichem Kontroll- und daraus resultierendem Qualitätsverlust aus einer unterschiedlichen Interpretation von Begrifflichkeiten.

Ein gutes Beispiel hierfür sind die Bedeutungen der Worte Anrechnungsverfahren und Anrechnungsprozess, welche oftmals gleichgesetzt werden. Anrechnungsfachleute wissen, Anrechnungsverfahren meint lediglich den Einsatz des Analyseinstruments, sprich die Durchführung der pauschalen oder individuellen Äquivalenzanalyse der vorliegenden Lernergebnisse. Ggf. können hieraus dann Anrechnungspotenziale formuliert werden – aber nicht mehr. Im Ergebnis ist hier noch keinerlei Entscheidung über die tatsächliche Anrechnung getroffen. Diese erfolgt im Rahmen des Anrechnungsprozesses, innerhalb dessen ein Prüfungsausschuss auf der Grundlage der ggf. ermittelten Anrechnungspotenziale letztlich den Prozess der Anrechnung auf der Basis von nachvollziehbaren Regeln – möglichst formuliert in einer Anrechnungsordnung (siehe AP 2.5) – realisiert. Vielleicht sollten wir aber auch nicht mehr von pauschalen und individuellen Anrechnungsverfahren sprechen, wenn wir an sich nur den Analyseprozess im Kopf haben.

Bis Ende 2012 war dieser Vertrauensbildungsprozess noch nicht gänzlich abgeschlossen, aber durchaus als positiv zu beschreiben. Zeichen hierfür ist nicht zuletzt der kooperative Weiterent-wicklungsprozess des pauschalen Darmstädter Äquivalenzanalyseinstruments im Hinblick auf die Levelbewertung der beruflichen und hochschulischen Lernergebnisse: Bis Herbst 2012 stand hier die Frage der DQR- oder EQF-Orientierung im Mittelpunkt. Für die bis dato geltende Orientierung am EQF sprach vor allem die gewünschte internationale Ausrichtung des Angebots von Open C³S und somit auch der Anrechnungsinstrumente. Für den DQR sprach vor allem die Tatsache, dass er jetzt eben vorhanden ist und ggf. z. B. im Akkreditierungskontext eine Rolle spielen kann. Grundsätzlich kann eine pauschale Anrechnungspotenzialanalyse auf der Basis beider doch sehr ähnlicher Qualifikationsrahmen durchgeführt werden. Im Wesentli-chen zwingt nur das unterschiedliche Kategorienkonstrukt zu einer Festlegung:

• DQR; 4 Kategorien; Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbständigkeit

• EQF; 3 Kategorien; Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz

Innerhalb von Open C³S war der Entschluss gefasst worden, aus pragmatischen Gründen zwei-gleisig zu verfahren. Pragmatisch war dabei insbesondere der Umstand, dass der DQR sich letztlich im EQF subsumiert und man eben durchaus die DQR-Kategorien auf den EQF spiegeln kann, umgekehrt aber wegen der Differenzierung im Kompetenzbereich Schwierigkeiten erwar-ten werden können. Denn

• Wissen und Kenntnisse können als gleichartige Kategorien betrachtet werden,

• Fertigkeiten ist sogar begrifflich identisch und

• die Sozialkompetenz wie auch die Selbständigkeit im DQR geht in der Kompetenz des EQF auf.

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Im Ergebnis orientierten sich die entsprechenden Teilprojekte hinsichtlich der Modulbeschrei-bung am DQR. Im Kontext der Anrechnungsverfahren orientierten wir uns – auch mit Blick auf die Internationalisierung – weiterhin an den EQF-Kategorien und fassten den Kompetenzbereich der DQR-Modulbeschreibungen entsprechend zusammen. Das in Darmstadt entwickelte Profilpotenzialanalyseverfahren besteht im Kern aus den Kompo-nenten Niveaubewertung, Niveauanalyse, Mapping der niveauäquivalenten Lernergebnisse, Ab-stimmung des Mappings, Deckungsfaktorenermittlung sowie Diskussion und Abstimmung der Deckungsfaktoren unter den Experten sowie mit den zuständigen Prüfungsausschüssen. Mit Blick auf die hochschulrechtlichen Vorgaben in der Mehrzahl der Bundesländer, welche in aller Regel auf die Anrechnung von Lernergebnissen aus der beruflichen bzw. berufspraktischen Bil-dung bei „Äquivalenz“ abstellen und die Anerkennung von Lernergebnissen anderer Hochschu-len bei keinem „wesentlichen Unterschied“ vorsehen, stehen bei beiden Verfahrensweisen unter analytischen Gesichtspunkten immer das Niveau und der Inhalt bzw. die Lernergebnisse im Fo-kus des Interesses. Von daher konnten wir feststellen, dass das bereits 2004 entwickelte Profil-potenzialverfahren hinsichtlich seiner methodischen Grundausrichtung, insbesondere mit Blick auf das für Open C³S relevante Bayerische und Baden-Württembergische Hochschulgesetz, im-mer noch aktuell ist. Im Hinblick auf die zentralen Zielsetzungen von Open C³S und des Wettbe-werbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ sowie vor dem Hintergrund der gesetzlichen Situation auf europäischer, deutscher und landesspezifischer Ebene konnte dahingehend auch mit allen TP-Leitern von Open C³S, im Rahmen ausführlicher Informations- und Diskussionspro-zesse, eine Verständigung erzielt werden. In der faktischen Umsetzung wurde jedoch hinsichtlich Praktikabilität und Finanzierbarkeit eine zentrale Anpassung vorgenommen:

Die Umstellung vom Workshop- zum Tandem-Ansatz. Das bedeutet: Statt im Workshop mit sechs bis 12 Experten erarbeiten jetzt üblicherweise ein Experte der be-ruflichen Bildung und ein Experte des betroffenen Studiengangs im instrumentengestützten, dis-kursiven Dialog das jeweilige Profilpotenzialanalyseverfahren (näheres siehe Anlage A 7.2.1.17, Folie 27). Diese Umstellung bedeutete für die Ausgestaltung des Arbeitspakets 2.1, dass statt der anvisierten drei bis fünf pauschalen Verfahren ein Vielfaches an Verfahren bis Projektende umgesetzt werden konnten (insgesamt 34 Verfahren; siehe auch „AP 2.1 A Identifizierung geeig-neter beruflicher Bildungsprofile zur Einleitung der pauschalen Anrechnungsverfahren“). Zur Beschleunigung und effektiveren Gestaltung der Profilpotenzialverfahren wurde bei der Um-setzung der Profilpotenzialverfahren im Jahr 2014 der Ablauf des unter AP 2.1 B) dargestellten Verfahrens modifiziert. Statt wie geplant (nach der Vorbereitung dieses Verfahrensabschnitts durch das TP 2) sowohl die hochschulische als auch die berufliche Seite ein inhaltliches Mapping von Modulen und mindestens niveauäquivalenten beruflichen Prozessen durchführen zu lassen, wurde hinsichtlich eines zeiteffektiven Vorgehens entschieden, versuchsweise das Mapping nur einseitig von den Hochschulen realisieren zu lassen (eine schematische Darstellung des modifi-zierten Verfahrens findet sich in der Anlage A 7.2.1.18). Neben der Zeitersparnis wären im Er-folgsfall auch finanzielle Einsparungen die zwangsläufige Folge gewesen, was sicherlich seitens der Hochschulen – mit Blick auf die Zukunft – wohlwollend zur Kenntnis genommen worden wä-re. Voraussetzung für diese Entscheidung war die Annahme, dass auf der Grundlage verfah-

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rensgeeignet aufbereiteter Lernergebnisse der beruflichen und hochschulischen Bildungsprofile ein valides Mapping durch die modulverantwortlichen Vertreter der hochschulischen Seite zu gewährleisten sei. Eine Verifizierung des Mappings durch die Vertreter der beruflichen Seite soll-te durch die sich anschließende Deckungsfaktorenermittlung ein immanenter, sich automatisch ergebender Teil dieses Verfahrensabschnitts sein – was sich bestätigte, wenn auch zuweilen mit einem unerwarteten Ergebnis: Zum Teil waren die von den hochschulischen Vertretern vorge-nommenen inhaltlichen Zuordnungen beruflicher Prozesse zu den hochschulischen Modulen für die Fachexperten der beruflichen Seite schwer oder gar nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund wurde zwecks Objektivierung der geäußerten Kritik exemplarisch in zwei Fäl-len eine explizite Verifizierung des Mappings durch die jeweiligen Experten der beruflichen Seite eingeleitet. Nach einer gründlichen Analyse der resultierenden Ergebnisse wurde entschieden, aus wissenschaftlichem Interesse das Mapping der beruflichen und hochschulischen Bildungs-profile in allen Fällen auch von den Experten der beruflichen Seite durchführen zu lassen. Bis auf wenige Ausnahmen wurde bei allen 2014 realisierten Profilpotenzialverfahren im weiteren Verlauf der Verfahren auf das erste, hochschulische Mapping zurückgegriffen, da die Phase der Deckungsfaktorermittlung bereits eingeleitet worden war und es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nahezu ausgeschlossen erschien, die nötige Abstimmung der Mappings der hochschuli-schen mit denen der beruflichen Seite kurzfristig zu organisieren und zu realisieren. Dies hätte den gesamten Prozess weiter in die Länge gezogen und einen Abschluss der Verfahren bis zum Ende der 1. Förderphase vermutlich verhindert. Vor dem Hintergrund der Möglichkeit für die Ex-perten der beruflichen Seite, ihrer Meinung nach fragwürdige Zuordnungen mit einem niedrigen Deckungsfaktor (bis hin zu gleich null) zu versehen, erschien und erscheint diese Vorgehenswei-se als sinnvolle und pragmatische Lösung. Zu den oben erwähnten Ausnahmen, bei denen im weiteren Verlauf der Profilpotenzialverfahren nicht auf das erste, hochschulische Mapping zurückgegriffen wurde, zählten die EC-Council Zer-tifikate CEH und CHFI, die Zertifikate CISSP, T.I.S.P. und CCNA und das ISACA Zertifikat CISA. Im Fall der EC-Council Zertifikate CEH und CHFI wurde eine Revision der EQF-Niveaueinstufungen durch den Fachexperten der beruflichen Seite durchgeführt, da aus dem ersten, hochschulischen Mapping keine Anrechnungsmöglichkeiten resultierten (vgl. dazu AP 2.1 G)) und das Ergebnis TP 4 zur Prüfung der Anrechenbarkeit der jeweils gesamten Zertifikate auf Module des Zertifikatsangebotes „Open C3S“ zugespielt. (Eine schematische Darstellung des Ab-laufs der Profilpotenzialanalyseverfahren im Falle des CEH und CHFI findet sich in Anlage A 7.2.1.19). Für die Zertifikate CISSP, T.I.S.P. und CCNA wurde ebenfalls seitens des Experten der berufli-chen Seite eine Revision durchgeführt (vgl. dazu AP 2.1 G)) und in der Folge – abweichend von dem unter AP 2.1 B) beschriebenen Verfahrensablauf – eine aus den Erfahrungen mit der oben beschriebenen Modifikation des Verfahrens resultierende Methode erprobt: Die Erarbeitung ei-nes Expertenvorschlages, der im Anschluss der Hochschule zur Verifizierung und Anrechnungs-entscheidung vorgelegt werden sollte. Der Experte für die drei genannten Zertifikate führte hierzu zunächst die EQF-Niveaubewertungen der einzelnen Prozesse durch. Unter Rückgriff auf die ihm zur Verfügung gestellten hochschulischen Modulbeschreibungen und EQF-Bewertungen (der Module) ordnete er im nächsten Schritt inhaltlich passende und mindestens niveauäquiva-lente berufliche Prozesse entsprechenden hochschulischen Modulen zu. Diesem Mapping folgte

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die abschließende Deckungsfaktorenermittlung. Die so erzielten Ergebnisse – die Expertise des Vertreters der beruflichen Seite – wurden von TP2 verfahrensgeeignet aufbereitet und der hoch-schulischen Seite im 1. Quartal 2015 zur Verifizierung und Anrechnungsentscheidung zugespielt. (Ein Ablaufschema für die Profilpotenzialverfahren im Falle des CISSP, T.I.S.P. und CCNA findet sich in Anlage A 7.2.1.20) Analog dazu wurde, (und dies stellt die letzte Ausnahme dar, bei der im weiteren Verlauf der Pro-filpotenzialanalysen nicht das erste hochschulische Mapping genutzt wurde) unter Rückgriff auf die im Folgenden erläuterte weitere Neuerung, die aus den Erfahrungen mit dem 2014 realisier-ten einseitigen Mapping resultierte, eine Expertise für das (in Revision der EQF-Niveaus vorlie-gende; vgl. dazu AP 2.1 G)) ISACA Zertifikat CISA durch den Experten der beruflichen Seite im 1. Quartal 2015 erstellt. (Eine schematische Darstellung des Ablaufs der Profilpotenzialanalyse beim CISA findet sich in Anlage A 7.2.1.21) Bezüglich der aus wissenschaftlichem Interesse von TP 2 angestoßenen, durch die Fachexper-ten zu erstellenden Mappings wurde eine weitere Neuerung bzw. Modifikation des Profilpotenzi-alanalyseverfahrens erprobt: Da die Experten bei der Bearbeitung der von TP 2 zur Verfügung gestellten Mapping-Unterlagen beim Vergleich der Lernziele der Module mit denen der Prozesse der beruflichen Aus- und Weiterbildungen bei gegebener inhaltlicher Äquivalenz zum Teil Diskre-panzen bezüglich der Niveaueinstufungen feststellten, die für sie nicht nachvollziehbar waren (zumeist sahen sie die Niveaueinstufungen der hochschulischen Module als zu hoch an), wurde vereinbart, inhaltliche passende berufliche Prozesse entsprechenden Modulen unabhängig vom EQF-Niveau zuzuordnen, wenn, aus der Sicht der Fachexperten, Niveauäquivalenz als gegeben anzusehen war.

Allem Anschein nach stellt die EQF-Niveaueinstufung , die Ergebnisse der hochschu-lischen Verantwortlichen und die der Experten der b eruflichen Seite (die in einigen Fällen selbst Hochschuldozenten sind oder waren) ve rgleichend – trotz der De-skriptoren des EQF, die, bei konsequenter Berücksic htigung, für (annähernde) Ob-jektivität sorgen sollten – ein Problem dar, das nä her untersucht werden sollte.

E) Experten rekrutieren

Auf Seiten von Open C³S war es den programmverantwortlichen TPs frei gestellt, ob der TP-Leiter die Bewertungen vornahm oder er das an die modulverantwortlichen professoralen Pro-jektpartner delegierte. In TP 1 Studium Initiale, TP 3 B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit und TP 4 Zertifikatsprogramm wurde der geeignete Weg dann auch in der zweiten Alternative gesehen. In TP 5 formulierte der Projektleiter Bewertungsvorschläge und stimmte diese mit den modulver-antwortlichen professoralen Projektpartnern ab. In Bezug auf die TPs 1, 3 und 4 wurde dieser Prozess im Dezember 2013 vorbereitet und eingeleitet. Für TP 5 war dies in Abstimmung mit der TP-Leitung für Januar 2014 geplant. Für Februar 2014 wurde mit sämtlichen Levelbewertungen der fertiggestellten Module gerechnet. Auf der beruflichen Seite konnten, wie bereits unter AP 2.1 B) erwähnt, nach entsprechender Recherche und intensiver Überzeugungsarbeit schon einige Experten im Jahr 2013 für die Mitar-beit gewonnen werden.

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Zusätzlich zu den bis Ende 2013 rekrutierten Experten konnte, wie ebenfalls bereits unter AP 2.1 B) erwähnt, im Januar 2014 ein Experte für die EC-Council Zertifikate CEH und CHFI gewonnen werden, der im weiteren Verlauf des Jahres auch die Expertise für die die Zertifikate CISSP, T.I.S.P. und CCNA übernahm. Die Rekrutierungsbemühungen für die Bildungsprofile MATSE und GIAC wurden eingestellt, da, wie bereits unter Punkt AP 2.1 A) erläutert, die relevanten Ziel-gruppen als zu klein erachtet wurden. Die Suche nach einem Fachexperten für den Bereich der Elektroniker erwies sich als weitaus schwieriger als gedacht, so dass, trotz intensiver Bemühungen, im Jahr 2014 und bis zum Ende der ersten Förderphase von Open C3S kein Experte gewonnen werden konnte. Die von TP 2 re-cherchierten und angesprochenen Personen sahen sich selbst nicht als Experten an und verwie-sen auf Kollegen, die sich ebenfalls nicht als selbige ansahen: Zwar sei die nötige Expertise für die beruflichen Bildungsprofile vorhanden, nicht aber die für die hochschulischen Studiengänge. Ein weiteres Hindernis war die zum Teil fehlende Möglichkeit der Verpflichtung als Selbständiger über einen Werkvertrag, bzw. die nicht mögliche Vergütung aus Projektmitteln (d. h. aus Bun-desmitteln) im Falle von Bundesbeamten oder die notwendige Anrechnung des Entgeltes auf die Versorgungsbezüge. Die Ausübung der Tätigkeit wäre somit nur ehrenamtlich möglich gewesen, was von den angesprochenen Personen abgelehnt wurde. Der letzte Rekrutierungsversuch von TP 2 für den Bereich der Elektroniker im Jahr 2014 scheiterte aufgrund der erwähnten Anrech-nung der Vergütung auf die Versorgungsbezüge. Die 2014 in die Profilpotenzialverfahren involvierten Fachexperten der beruflichen Seite waren:

Wolfgang Stark • IT-Ausbildungsprofil „Fachinformatiker, Anwendungsentwicklung“

Andreas Grünewald

• IT-Ausbildungsprofil „Fachinformatiker, Systemintegration“

• IT-Weiterbildungsprofil „IT Systems Manager“

Werner Bez • IT-Weiterbildungsprofil „IT Business Consultant“

• IT-Weiterbildungsprofil „IT Business Manager“

Prof. Frank Fuchs-Kittowski

• IT-Spezialistenprofil „Software Developer“

• IT-Spezialistenprofil „IT Security Coordinator“

• IT-Spezialistenprofil „Security Technician“

• IT-Spezialistenprofil „IT Solution Developer“

Dr. Ulrich Hahn • IT-Weiterbildungsprofil „Certified Information System Auditor“

• IT-Weiterbildungsprofil „Certified Information System Manager“

Dr. Randolph G. Eichert

• IT-Weiterbildungsprofil „Certified Ethical Hacker“

• IT-Weiterbildungsprofil „Computer Hacking Forensic Investigator“

• IT-Weiterbildungsprofil „Certified Information Systems Security Pro-fessional“

• IT-Weiterbildungsprofil „TeleTrusT Information Security Professional“

• IT-Weiterbildungsprofil „Cisco Certified Network Associate“

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F1) Planung und Organisation der Bewertungsphase

Ende 2013 waren alle Niveau-Bewertungsbögen für die bis dato vorliegenden Modulbeschrei-bungen (72 von 91) fertiggestellt. Auf der beruflichen Seite war die Situation sehr ähnlich, d. h. bis auf die „Nachzügler“ CISSP, T.I.S.P. und CCNA lagen auch hier die Bewertungsbögen vor. Vereinzelt waren noch redaktionelle Überarbeitungen notwendig. Die weitere Umsetzung sollte dann 2014 sozusagen „Zug-um-Zug“ erfolgen. D. h. bei Verfügbar-keit der jeweiligen Niveaubewertungen der Paarungen, sollten diese ausgewertet, die Ergebnisse an die Experten auf beruflicher und hochschulischer Seite zurückgespielt und ggf. bestätigt wer-den. Bei entsprechender Ergebnislage, d. h. relativer Level-Äquivalenz, sollte dann seitens des TP 2 das Mapping vorbereitet, das Mapping mit den Experten abgestimmt, die Deckungsfakto-renermittlung eingeleitet und schließlich ausgewertet werden. Ende 2013 gestaltete sich der wei-tere Zeitplan folgendermaßen:

• bis Ende April 2014 Auswertung der Levelbewertungen

• bis Mitte Mai 2014 Abstimmung der Levelbewertungen

• bis Ende Mai 2014 Erstellung der Mappingvorschläge

• bis Ende Juni 2014 Abstimmung der Mappingvorschläge mit den Expertentandems

• bis Ende Juli 2014 Ermittlung der Deckungsfaktoren

• bis Ende August 2014 Auswertung der Deckungsfaktoren und Abstimmung mit den Experten

Für die „Nachzügler“ CISP, T.I.S.P. CCNA sollten die o. g. Schritte jeweils zwei Monate später abgearbeitet werden. Die Abweichungen von dieser ursprünglich geplanten Vorgehensweise wurden bereits oben thematisiert (siehe ebenfalls AP 2.1 G) – J)). Auch bezüglich des Zeitplans ergaben sich in der praktischen Umsetzung Abweichungen. Nach erfolgter Mittelfreigabe durch den Projektträger, Abschluss der Werkverträge und erfolgter Schulung / Unterweisung bearbeiteten die Fachexperten der beruflichen Seite im Laufe des 1. Quartals 2014 die ihnen – je nach Präferenz als Druckerzeugnis und / oder in elektronischer Form – zugeschickten Niveaubewertungsbögen. Analog dazu gestaltete sich der Ablauf im Falle der Zertifikate CISSP, T.I.S.P. und CCNA Anfang des 3. Quartals 2014. F2) Briefing der Experten für die Profilpotenzialan alyse

TP 2 hat sich im Projektverlauf mit allen Teil- und Gesamtprojektleitern sowie den entsprechen-den Koordinatorinnen und der durch einen internen Wechsel neu hinzugekommene Gesamtpro-jektleitung und Gesamtprojektkoordination in mehreren persönlichen Treffen, Telefonaten und schriftlichen Korrespondenzen über die zentralen Sachverhalte und Methoden abgestimmt. Ende 2013 war dieser Prozess Open-C³S-intern soweit vorgeschritten, dass, wie erwähnt, ein über-wiegender Teil der EQF-Bewertungen eingeleitet worden war. D. h., im Jahr 2013 konnten alle hochschulischen Partner in Bezug auf die bevorstehenden Profilpotenzialverfahren unterwiesen werden (methodisches Vorgehen bezüglich des pauschalen wie individuellen Anrechnungsver-

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fahrens, Verwendung des Europäischen Qualifikationsrahmens, Erläuterung hochschulübergrei-fender Regularien wie Landeshochschulgesetze und Akkreditierungsrichtlinien etc.). Hinsichtlich der Experten der beruflichen Bildung konnten die Materialien soweit vorbereitet wer-den, dass sie nach Abschluss der Mittelfreigabeverfahren und Werkverträge zeitnah in 2014 um-gesetzt werden konnten. Das Briefing der Experten der beruflichen Seite konnte wie geplant nach der Unterzeichnung der Werkverträge im 1. Quartal 2014 durchgeführt bzw. fortgesetzt werden, da, wie bereits unter Punkt AP 2.1 B) dargestellt, das schriftliche Informations- und Unterweisungsmaterial vorab an die Fachexperten geschickt worden war und selbige somit, abhängig von der Intensität der Nut-zung der Unterlagen, zumindest schon einen groben Überblick über die Thematik hatten. Die 2013 entwickelten Materialien zur Unterweisung bzgl. Profilpotenzialverfahren, Aufklärung in Sachen Werkverträge sowie Information für und über die Mittelfreigabeverfahren, die den Exper-ten 2014 zur Verfügung gestellt wurden, waren folgende:

Anlage A 7.2.1.22: L3-AMS Profilpotenzialverfahren

Anlage A 7.2.1.23: European Qualifikation Framework

Anlage A 7.2.1.24: Profilpotenzialverfahren – Musterbewertungsbogen

Anlage A 7.2.1.25: Anrechnung und Anerkennung im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg und Bayern

Anlage A 7.2.1.26: Info über Open C³S

Anlage A 7.2.1.27: Hilfe zur EQF-Bewertung

Anlage A 7.2.1.28: Vorläufiges Modulhandbuch Studium Initiale

Anlage A 7.2.1.29: Vorläufiges Modulhandbuch B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit

Anlage A 7.2.1.30: Vorläufiges Modulhandbuch M.Sc. IT GRC

Anlage A 7.2.1.31: Vorläufiges Modulhandbuch Zertifikatsprogramm

Anlage A 7.2.1.32: Studienplan Studium Initiale

Anlage A 7.2.1.33: Studienplan B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit

Anlage A 7.2.1.34: Studienplan M.Sc. IT GRC

Anlage A 7.2.1.35: Studienplan Zertifikatsprogramm

Anlage A 7.2.1.5: Kalkulation PPA

Anlage A 7.2.1.36: Zustimmungserklärung

Anlage A 7.2.1.37: Expertendaten

Anlage A 7.2.1.38: Entwurf eines Werkvertrags

G) Niveaubewertung der beruflichen und hochschulisc hen Lernergebnisse

Der Rücklauf der Niveaubewertungen der hochschulischen Module erfolgte weitgehend im Janu-ar und Februar 2014, das letzte Teilprojekt lieferte im April 2014. Der Rücklauf der Bewertungen der beruflichen Bildungsprofile war bis Ende März 2014 abgeschlossen, mit Ausnahme der Be-wertungen für die Weiterbildungsprofile CISSP, T.I.S.P. und CCNA (30.07.2014), für die erst spä-ter ein Werkvertrag mit dem Fachexperten geschlossen wurde und für die im weiteren Verlauf

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der Profilpotentialanalysen veranlassten Revisionen der Weiterbildungsprofile CISA (Fertigstel-lung: 30.09.2014), CEH Rev. 1 & CHFI Rev. 1 (Fertigstellung: 04.10.2014), CEH Rev. 2 & CHFI Rev. 2 (Fertigstellung: 08.12.2014), und CISSP, T.I.S.P. & CCNA (Fertigstellung: 08.12.2014). Die Revision der Niveaubewertungen der Prozesse des ISACA-Weiterbildungsprofils CISA wur-de von TP 2 angestoßen, da das von TP 5 vorgenommene diesbezügliche Mapping zwar inhaltli-che Zuordnungsmöglichkeiten aufzeigte, die aufgrund der zu niedrigen EQF-Niveaus der ent-sprechenden Prozesse des CISA-Zertifikates jedoch nicht möglich waren (vgl. Anlage A 7.2.1.21). Aus diesem Grund sollten etwaige Zweifelsfälle bezüglich der Niveaueinstufungen überprüft werden, also Fälle, bei denen ein CISA-Prozess zwischen zwei EQF-Einstufungen stand und die niedrigere EQF-Einstufung vom Fachexperten gewählt wurde, obwohl auch die höhere Einstufung vertretbar gewesen wäre. Analog dazu wurden die Revisionen für die EC-Council Zertifikate CEH und CHFI von TP 2 ver-anlasst (vgl. Anlage A 7.2.1.19). Inhaltliche Zuordnungsmöglichkeiten, die seitens des Teilprojek-tes 4 gesehen wurden, aber aufgrund der Niveaueinstufungen der Prozesse der Weiterbildungs-profile nicht möglich waren, sollten durch die Prüfung etwaiger Zweifelsfälle bei der EQF-Einstufung – zumindest teilweise – realisierbar gemacht werden. Die zweite Revision der EC-Council Zertifikate CEH und CHFI und die Revision der Zertifikate CISSP, T.I.S.P. & CCNA erfolgte aus einem anderen Grund. Durch das aufgrund der Kritik von verschieden Fachexperten an den von den Hochschulen vorgenommen Mappings (vgl. 2.1 A) von TP 2 initiierte ergänzende Mapping durch die Experten der beruflichen Seite wurden (seitens des Teilprojektes 2) den Fachexperten entsprechende Unterlagen mit den hochschulischen Mo-dulinhalten und Lernzielen und den dazugehörigen EQF-Bewertungen zur Verfügung gestellt. Beim Abgleich der Modullernziele und der entsprechenden, von den Hochschulen bestimmten, EQF-Niveaus mit den Lernzielen der Prozesse der Zertifikate und deren EQF-Niveaus durch den Fachexperten der beruflichen Seite, stellte dieser zum Teil erhebliche Diskrepanzen bezüglich der Niveaueinstufungen fest, die – seiner Ansicht nach – tatsächlich nicht gegeben waren. Die Niveaueinstufungen der Hochschulen als Referenz nutzend nahm der Fachexperte in der Folge entsprechende Anpassungen der EQF-Bewertungen bei seinen Revisionen der Zertifikate vor (vgl. Anlage A 7.2.1.20). Dieses Vorgehen war zuvor mit Teilprojekt 2 abgesprochen worden und diente als pragmatische Lösung für ein anscheinend grundsätzliches Problem:

Bezüglich der EQF-Bewertungen der hochschulischen M odule war, im Vergleich zu denen der Prozesse der beruflichen Aus- und Weiterb ildungen, insgesamt festzu-stellen, dass die Experten der beruflichen Seite vi elfach der Ansicht waren, dass die Niveaubewertungen der hochschulischen Module zu m Teil zu hoch angesiedelt sind. Die bei strikter Beachtung und Anwendung der Deskri ptoren des EQF zu erwarten-de annähernde Objektivität der Niveaueinstufungen d er Module der Studiengänge und der Prozesse der beruflichen Aus- und Weiterbil dungen stellte sich in der Pra-xis anscheinend vielfach nicht ein. Dies stellt ein grundsätzliches Problem dar, das weiter untersucht werden sollte (vgl. AP 2.1 D)).

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H) Mapping der beruflichen und hochschulischen Lern ergebnisse

Nach der Auswertung der Niveaubewertungen der hochschulischen Module und beruflichen Aus- und Weiterbildungen durch Teilprojekt 2 wurden im 2. Quartal 2014 die Unterlagen für das ein-seitige (vgl. AP 2.1 D)), durch die Hochschulen vorzunehmende, Mapping von TP 2 vorbereitet. (Muster der erstellten Unterlagen finden sich in den Anlagen A 7.2.1.39.1 bis A 7.2.1.39.4) Die Fachexperten der beruflichen Seite wurden bezüglich der modifizierten Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt und es wurde ihnen angekündigt, dass sie im nächsten Schritt die aus dem Mapping resultierenden Unterlagen für die Ermittlung der Deckungsfaktoren erhalten würden. Die Durchführung der Mappings mit den verantwortlichen Vertretern der Hochschulen erfolgte Ende Juni und Anfang Juli 2014. Hierzu fanden persönliche Treffen in Darmstadt und an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen statt, bei denen ein Vertreter von TP 2 die Vorgehensweise er-läuterte und den Prozess begleitete. Die Ergebnisse der Mappings wurden von TP 2 aufbereitet und den jeweils beteiligten Verant-wortlichen der Hochschulen und den Fachexperten der beruflichen Seite als Zwischenstand übermittelt. Das Mapping für die Revision des ISACA Zertifikates CISA seitens TP 5 wurde bei einem Treffen mit einem Vertreter von TP 2 Anfang November 2014 an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen durchgeführt. Sonderfälle stellten die 1. Revisionen der Zertifikate EC-Council Zertifikate CEH und CHFI dar. Hier sollte TP 4 prüfen auf welche Module des Zertifikatsangebotes Open C3S die kompletten Zertifikate CEH und CHFI angerechnet werden könnten (vgl. Anlage A 7.2.1.19). Weitere Ausnahmen waren die Revisionen der Zertifikate CISSP, T.I.S.P. und CCNA. Wie be-reits unter Punkt AP 2.1 D) beschrieben, wurden für selbige Expertisen durch den Vertreter der beruflichen Seite erstellt, die, durch TP 2 verfahrensgeeignet aufbereitet, der hochschulischen Seite im 1. Quartal 2015 zur Verifizierung und Anrechnungsentscheidung zugespielt wurden. Ein Mapping durch die hochschulische Seite wurde nicht durchgeführt (vgl. Anlage A 7.2.1.20). Für die Revision des ISACA Zertifikates CISA wurde im 1. Quartal 2015 ebenfalls dieser Weg beschritten (vgl. Anlage A 7.2.1.21). I) Ermittlung von Deckungsfaktoren

Die Unterlagen für die Ermittlung der Deckungsfaktoren wurden im 3. Quartal 2014 fertiggestellt und an die Fachexperten der beruflichen Seite verschickt (Muster siehe Anlagen A 7.2.1.40.1 bis A 7.2.1.40.3). Die beigefügte Anleitung für die Durchführung des Verfahrens wurde bei Bedarf durch einen fernmündlichen Besprechungstermin ergänzt. Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen seitens der Fachexperten kam es – wie bereits unter Punkt AP 2.1 D) angeführt – zu kritischen Rückmeldungen bezüglich der hochschulischen Map-pings: Die Zuordnungen waren für die Experten zum Teil nur schwer oder nicht nachvollziehbar, was exemplarische Verifizierungen der Mappings nach sich zog und letztendlich TP 2 dazu be-

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wog, aus wissenschaftlichem Interesse die Fachexperten mit der Erarbeitung eigener, alternati-ver Mappings zu beauftragen. Im weiteren Verlauf wurde dennoch (bis auf wenige Ausnahmen) auf das erste, hochschulische Mapping zurückgegriffen (näher erläutert unter AP 2.1 D)). Der Rücklauf der Deckungsfaktoren für das hochschulische Mapping seitens der Fachexperten der beruflichen Seite erfolgte im 4. Quartal 2014. Die Deckungsfaktorenermittlung seitens der Hochschulen wurde im Rahmen eines Open C3S Verbundtreffens Anfang Oktober 2014 im Falle von TP 1, TP 3 (außer CISSP, T.I.S.P. und CCNA) und TP 4 von Teilprojekt 2 initiiert, begleitet und zum Teil abgeschlossen. Im Fall von TP 1 wurde nach der Vermittlung der Vorgehensweise durch einen Vertreter von TP 2 die weitere eigenständige Bearbeitung der Unterlagen vereinbart. Die Rückmeldung der Ergebnisse an TP 2 innerhalb der für 2014 vereinbarten Frist konnte seitens TP 1 nicht eingehalten werden und er-folgte Anfang 2015. Eine Sondervereinbarung galt für die 1. Revision der beiden Zertifikate CEH und CHFI, die TP 4 zur Prüfung einer Anrechnungsmöglichkeit der kompletten Zertifikate auf Module des Zertifikats-angebotes Open C3S vorlagen. Eine Entscheidung erfolgte im Jahr 2014 nicht mehr und lag schließlich im März 2015 vor. Im Falle von TP 5 wurde die Deckungsfaktorenermittlung für das ISACA Zertifikat CISM eigen-ständig im November 2014 durchgeführt. Eine Vermittlung der Vorgehensweise fand zuvor wäh-rend des bereits unter AP 2.1 H) erwähnten Treffens von TP 5 und TP 2 Anfang November 2014 in Albstadt-Sigmaringen statt. J) Konsensfindung

Auf eine Konsensfindung nach Abschluss der Deckungsfaktorermittlung wurde aufgrund abseh-barer Terminfindungsschwierigkeiten und der fortgeschrittenen Zeit verzichtet. Nur in dieser Wei-se war ein Abschluss der Profilpotenzialverfahren bis zum Ende der ersten Förderphase von O-pen C3S zu gewährleisten. Da die letztendliche Entscheidung über eine Anrechnung ohnehin in jedem Fall bei der Hochschule liegt, wurden die seitens der Vertreter der Hochschulen und der Fachexperten der beruflichen Seite ermittelten Deckungsfaktoren für die hochschulischen Map-pings und die Expertisen der Vertreter der beruflichen Seite in jeweils einem Dokument für jedes am Profilpotenzialanalyseverfahren beteiligte Teilprojekt (mit Ausnahme von TP 4) aufbereitet und den Verantwortlichen der Hochschulen Anfang 2015 zur Anrechnungsentscheidung vorge-legt. Im Fall von TP 4 führte die seitens der Hochschule durchgeführte Prüfung der Anrechenbarkeit der jeweils kompletten Zertifikate CEH und CHFI auf Module des Zertifikatsprogramms Open C3S (vgl. AP 2.1 D)) zu einem negativen Ergebnis (keine Anrechnung möglich). Da das hoch-schulische Mapping daneben nur ein einziges Anrechnungspotenzial aufzeigte und sowohl die hochschulische als auch die berufliche Seite aufgrund des Deckungsfaktors eine Anrechnung be-fürwortete, konnte diese Anrechnungsmöglichkeit ohne weitere Prüfung als Ergebnis festgehal-ten werden.

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K) Auswertung und Bericht

Die EQF-Niveaubewertungen der im Rahmen von Open C3S entwickelten hochschulischen Mo-dule sowie die EQF-Niveaubewertungen der relevanten beruflichen Bildungs- und Weiterbil-dungsprofile finden sich in den Anlagen A 7.2.1.41.1 bis A 7.2.1.41.28. Des Weiteren finden sich sowohl die von der hochschulischen Seite durchgeführten Mappings, wie auch die Expertenvor-schläge im Falle des T.I.S.P. und CISSP, in den Anlagen A 7.2.1.42.1 bis A 7.2.1.42.6. Die auf der Grundlage der Ergebnisse der Deckungsfaktorermittlung seitens der Hochschulen und der Experten der beruflichen Seite von TP 2 erstellten Unterlagen mit den Ergebnissen der Anrech-nungsentscheidungen der hochschulischen Seite finden sich in den Anlagen A 7.2.1.43.1 bis A 7.2.1.43.4. Die Ergebnisse, der im Rahmen der ersten Förderphase von Open C3S durchgeführten Profilpo-tenzialanalysen, sind im Folgenden dargestellt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass im Rahmen der

• 34 realisierten Verfahren

• 694 mögliche Kombinationen zwischen Modulen und beruflichen Profilen gab, die auf Anrech-nungspotenziale zu prüfen waren.

In Bezug auf die 694 Kombinationsmöglichkeiten,

- 054 beim Studium Initiale, - 288 beim B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit, - 308 beim Zertifikatsprogramm und - 044 beim M.Sc. IT Governance, Risk and Compliance Management,

• sprachen die Experten der beruflichen Seite in Summe 43 pauschale Anrechnungsempfeh-lungen aus:

- 08 beim Studium Initiale, - 17 beim B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit, - 12 beim Zertifikatsprogramm und - 06 beim M.Sc. IT Governance, Risk and Compliance Management

• treffen die Hochschulvertreter 8 positive Anrechnungsentscheidungen:

- 3 beim Studium Initiale, - 2 beim B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit, - 1 beim Zertifikatsprogramm und - 2 beim M.Sc. IT Governance, Risk and Compliance Management

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der skizzierten Einschätzungen der externen beruflichen Ex-perten und der Hochschulvertreter ist für die Darstellung im Folgenden eine Form gewählt, die einerseits die externe Empfehlung und andererseits die hochschulische Anrechnungsentschei-dung je Studienangebot von Open C³S wiedergibt:

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54

Anrechnungsempfehlung der externen Experten

berufliche Profile Module Studium Initiale

Fachinformatiker Systemintegration - Digitale Rechnersysteme

- Einführung Algorithmen und Programmieren

- Englisch

- Schlüsselqualifikationen und wissenschaftliches Arbeiten

Fachinformatiker Anwendungsentwicklung - Einführung Algorithmen und Programmieren

- Digitale Rechnersysteme

- Englisch

IT Systems Manager - Schlüsselqualifikationen und wissenschaftliches Arbeiten

N = 54 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 3: Studium Initiale – Anrechnungsempfehlung der externen Experten

Anrechnungsempfehlung der Hochschulvertreter

berufliche Profile Module Studium Initiale

Fachinformatiker Systemintegration - Digitale Rechnersysteme

Fachinformatiker Anwendungsentwicklung - Einführung Algorithmen und Programmieren

IT Systems Manager - Schlüsselqualifikationen und wissenschaftliches Arbeiten

N = 54 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 4: Studium Initiale – Anrechnungsentscheidung d er Hochschulvertreter

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Anrechnungsempfehlung der externen Experten

berufliche Profile Module B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit Fachinformatiker Systemintegration - Einführung in die IT-Sicherheit

- Rechnerstrukturen

- Systemsicherheit 1

- Algorithmen und Datenstrukturen (in C)

- Grundlagen der Programmierung

- Konzeptionelle Modellierung

- Netzsicherheit 1

- Netzsicherheit 2

Fachinformatiker Anwendungsentwicklung - Einführung in die IT-Sicherheit

- Grundlagen der Programmierung

- Konzeptionelle Modellierung

- Netzsicherheit 1

- Rechnerstrukturen

IT Security Coordinator - Einführung in die IT-Sicherheit

IT Systems Manager - Einführung in die digitale Forensik

CISSP - Einführung in die IT-Sicherheit

T.I.S.P. - Einführung in die IT-Sicherheit

N = 288 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 5: B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit – Anrechnung sempfehlung der externen Experten

Anrechnungsempfehlung der Hochschulvertreter

berufliche Profile Module B.Sc. Informatik / IT -Sicherheit

CISSP - Einführung in die IT-Sicherheit

T.I.S.P. - Einführung in die IT-Sicherheit

N = 288 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 6: B.Sc. Informatik / IT-Sicherheit – Anrechnung sentscheidung der Hochschulvertreter

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Anrechnungsempfehlung der externen Experten

berufliche Profile Module Zertifikatsangebot

Fachinformatiker Systemintegration - Einführung in die Informatik

- Datenträgerforensik 1

- Einführung in die Programmierung im IT-Security-Umfeld

- Grundlagen der Systemprogrammierung

- Internet – Technologien

- Netzsicherheit 2

- SPAM (Pishing, Social Engineering)

Fachinformatiker Anwendungsentwicklung - Einführung in die Informatik

- Grundlagen der Systemprogrammierung

- Internet – Technologien

CHFI - Datenträgerforensik 1

CEH - Netzsicherheit 3

N = 308 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 7: Zertifikatsangebot – Anrechnungsempfehlung der externen Experten

Anrechnungsempfehlung der Hochschulvertreter

berufliche Profile Module Zertifikatsangebot

Fachinformatiker Systemintegration - Einführung in die Informatik

N = 308 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 8: Zertifikatsangebot – Anrechnungsentscheidun g der Hochschulvertreter

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Anrechnungsempfehlung der externen Experten

berufliche Profile Module M.Sc. IT GRC

CISM - GRC-Case Study "Wahl"

- IT-Risikomanagement

- IT-Sicherheit und Kryptografie

CISA - GRC-Case Study "Wahl"

- Informations- und IT-Management

- IT-Revision / IT-Prüfung

N = 44 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 9: M.Sc. IT GRC – Anrechnungsempfehlung der ext ernen Experten

Anrechnungsempfehlung der Hochschulvertreter

berufliche Profile Module M.Sc. IT GRC

CISM - GRC-Case Study "Wahl"

- IT-Risikomanagement

N = 44 Kombinationsmöglichkeiten

Abb. 10: M.Sc. IT GRC – Anrechnungsentscheidung der Hochschulvertreter

L) Exkurs: Interne Anerkennung im Open C³S

In Sachen "Interne Anerkennung" bzw. "Anerkennung zwischen den TPs von Open C³S" wurde in verschiedenen Gesprächen auf Ebene der Gesamtprojekt- und Teilprojektleitungen deutlich, dass diese zum einen ausdrücklich gewünscht ist und zum anderen über die Ebene der informel-len Absprachen zwischen den TP-Leitern hinausgehen soll. Auch die Anerkennung zwischen den TPs von Open C³S soll, wie die Anrechnung zwischen beruflichen Weiterbildungsprofilen und Modulen von Open C³S, fundiert nachgewiesen werden, wie auch hinsichtlich der Ergebnisse transparent und nachvollziehbar sein. In letzter Konsequenz gehört die Anerkennung zwischen den TPs von Open C³S nicht zum origi-nären Auftrag des TP 2 in der ersten Phase des ersten Wettbewerbs von „Aufstieg durch Bil-dung: offene Hochschulen“. Jedoch ist das TP 2 im Einklang mit den Ebenen der Gesamtprojekt- und Teilprojektleitungen der Auffassung, dass die Gestaltung effektiver Lifelong-Learning-Prozesse bereits im „eigenen Haus“ anfangen sollte – insbesondere als zukünftiger Anbieter ei-nes berufsbegleitenden Weiterbildungsprogramms, welches eben auf eine solche Lernprozess-gestaltung abzielt. Vor diesem Hintergrund bot das TP 2 an, sich im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten mit der Thematik auseinanderzusetzen und die übrigen TPs in diesem Anliegen zu unterstützen. Erster

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Schritt war im Jahr 2013 der Entwurf eines Verfahrensvorschlags. Dieser wurde im September und Oktober 2013 erarbeitet und in der Folge zur Abstimmung in die übrigen TPs gegeben. Bis zum 31.12.2013 hatte sich nur das TP 3 „Bachelor IT-Sicherheit“ zurückgemeldet. Auf dieser Grundlage wurde der vorhandene Verfahrensvorschlag optimiert. Weitergehende Rückmeldun-gen seitens der übrigen Projektpartner blieben aus. Wegen knapper zeitlicher Ressourcen wur-den von TP 2 in der übrigen Projektlaufzeit dann auch keine weiteren Schritte in der Sache un-ternommen. Das Thema könnte, im Falle neu aufflammenden Interesses auf Seiten der anderen Teilprojekte, jedoch jederzeit wieder aufgegriffen werden. Der Verfahrensvorschlag ist vom An-satz her, unabhängig von Open C³S, in andere „Interne Anerkennungskontexte“ transferier- und realisierbar sowie im Folgenden skizziert: Interne Anerkennung – ein Verfahren für transparent e und nachvollziehbare Prozesse

Basis sind die Modulbeschreibungen, bspw. entsprechend der Vorlage von Open C³S (siehe z. B. Anlage A 7.2.1.7 bis A 7.2.1.10). Mit diesen liegt allen einbezogen TPs eine einheitliche Be-schreibungsstruktur vor, die allen Beteiligten eine sehr gute Grundlage für den Vergleich nach Niveau und Inhalt bietet. Grundsätzlich ist das Verfahren für jegliche Studiengänge und auch für die Verwendung anderweitig strukturierter Modulbeschreibungen geeignet. Schritt 1: Identifikation ggf. anerkennungsinteress anter Module und Niveauabgleich

1aa. Zunächst ist eine Liste mit einer vierspaltigen Tabelle vorzubereiten. Die linke Spalte enthält dabei die Module des jeweils eigenen TPs / Studiengangs. In den rechten Spalten ist die Mög-lichkeit gegeben, Modulnummern anderweitiger Module, die für die interne Anerkennung interes-sant sind, zu vermerken.

Module mit vermutetem

Anerkennungspotenzial der TPs

Module eigenes TP(z.B. TP 5)

TP 4 TP 3 TP 1

Modul A Modul B

... Modul N

Abb. 11: Identifikation ggf. anerkennungsinteressan ter Module und Niveauabgleich (Variante 1)

1ab. Alternativ könnte auch eine Tabelle verwendet werden, in der mit der Eintragung schon do-kumentiert wird, ob das Modul des anderen TPs / Studiengangs welches für Anerkennung inte-ressant zu sein scheint

• interessant ist und vom Level her o.k. ist (I + Lok)

• interessant ist und vom Level her nicht o.k. ist (I + Lnok)

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Module mit vermutetem

Anrechnungspotenzial der TPs

Module eigenes TP(z.B. TP 5)

TP 4 TP 3 TP 1

I + Lok

I+Lnok

I + Lok

I+Lnok

I + Lok

I+Lnok

Modul A Modul B

... Modul N

Abb. 12: Identifikation ggf. anerkennungsinteressan ter Module und Niveauabgleich (Variante 2)

1b. Zur Übersicht sollte eine Modullisten für jedes TP / jeden Studiengang vorbereitet werden, wo alle Modulnamen, die „Generelle Zielsetzung des Moduls“ (Basic, Intermediate, Advanced, Spe-cialized) und die „DQR- bzw. EQF-Niveaustufe“ (1 bis 8) der jeweiligen Module aufgeführt sind.

Modulname

Generelle Zielsetzung des Moduls

(Basic, Intermediate, Advanced, Specialized)

Niveaustufe (1 bis 8)

Modul A Intermediate 5 Modul B Advanced 6

... … … … … …

Modul N Advanced 5

Abb. 13: Modulliste zur Übersicht

Ggf. können hier auf Wunsch weitere Kategorien aus der Modulbeschreibungsvorlage ergänzt werden. Es ist nur zu bedenken, dass dieses Dokument an dieser Stelle nur einen ersten Über-blick verschaffen soll. 1c. Im Weiteren sollte jedes TP / Studiengang über ein möglichst komplettes Modulhandbuch bzw. vollständige Modulbeschreibungen verfügen, sodass sich die anderen TPs / Studiengänge bei Bedarf einen genaueren Einblick in die Module verschaffen können. 1d. Auf der Grundlage der Liste aus 1b und bei Bedarf dem genaueren inhaltlichen Einblick mit-tels des jeweiligen Modulhandbuchs bzw. der vollständigen Modulbeschreibung aus 1c kann jetzt jeder Verantwortliche für sich

• eine erste Einschätzung darüber treffen, welche Module der anderen TPs / Studiengänge in konkretem Bezug auf ein jeweils „eigenes“ Module für Anerkennung in Frage kommen könnten

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• und das Ergebnis dieser Einschätzung – die Modulnummer des anderen TPs / Studien-gangs – in der Liste 1aa oder 1ab vermerken.

1e. Im Ergebnis dieses Arbeitsschritts haben alle Verantwortlichen die Möglichkeit sich einen Überblick darüber zu verschaffen – und diesen auch zu dokumentieren – welche Module der an-deren TPs überhaupt von Interesse für die interne Anerkennung sein könnten. 1f. Parallel zu 1d und 1e könnte auch die Möglichkeit offeriert werden, dass die jeweiligen Ver-antwortlichen nicht nur ihren Eindruck dokumentieren, welche Module der anderen TPs / Studi-engangs im Kontext „Interne Anerkennung“ für die „eigenen“ Module interessant sind. Die Ver-antwortlichen könnten mittels der obigen Vorlagen auch dokumentieren, welche ihrer „eigenen“ Module aus ihrer Perspektive für die „Interne Anerkennung“ auf die Module anderer TPs / Studi-engänge interessant erscheinen. Ist davon auszugehen, dass diese Frage der ersten Einschät-zung von Anrechnungspotenzialen eher partnerschaftlich und im Dialog zwischen den Verant-wortlichen beantwortet werden soll, so kann auf diese Weise ein Abgleich der Einschätzungen der jeweils betroffenen Verantwortlichen vom Aufwand her sehr effektiv erfolgen. Schritt 2: Identifikation des ggf. wesentlichen Unt erschieds (mit Blick auf Studienerfolg)

2a. Sind die potenziell in Frage kommenden Modulpaarungen identifiziert – ob ein Niveau- bzw. der Level-Unterschied schon in Schritt 1 zum Ausschluss führt und wie ein zum Ausschluss füh-render Level-Unterschied definiert ist, muss vorabfestgelegt werden – kann anhand der einheit-lich strukturierten Modulbeschreibungen relativ leicht ein an der maßgebenden Lissabon-Konvention orientierter qualitativer / inhaltlicher Vergleich der in Betracht gezogenen Module er-folgen. Entsprechend dem in der Lissabon-Konvention, wie auch seitens der KMK und der HRK vorgegebenen Konzept des „Wesentlichen Unterschieds“ sollte die Bewertung der Anerken-nungsmöglichkeit anhand der folgenden vier Kriterien erfolgen:

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• Qualität Dieser Sachverhalt wird letztlich über „akkreditiert / nicht akkre-ditiert“ geklärt. Sind die Module nach europäischen Standards akkreditiert, „sollte davon ausgegangen werden, dass die dort erbrachte Leistung von hinreichender Qualität ist“. (vgl. Leitfa-den zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prü-fungsleistungen. Entwurf. S. 27)

• Niveau Dieses Kriterium erschließt sich über die jeweils zugeordneten EQF- oder ggf. auch DQR-Stufen. Festzulegen ist hier lediglich eine ggf. gewollte Toleranz.

• Inhalt / Lernergebnisse

Beim Vergleich von Inhalten / Lernergebnissen wird der Frage nachgegangen, ob zwischen den bereits erworbenen Kenntnis-sen und Fähigkeiten im Herkunftsmodul und den vom Zielmo-dul geforderten wesentliche Unterschiede festgestellt werden können. Bei dem Konzept des „wesentlichen Unterschieds“, greift in erster Linie das Kriterium des Anerkennungszwecks, der in dem hier vorliegenden Kontext die Aufnahme, erfolgrei-che Fortführung und den erfolgreichen Abschluss des Studiums darstellt. Die Konsequenz daraus ist, dass die Lernergebnisse nicht detailliert auf der Mikro-Ebene (Lernergebnisse des Her-kunftsmoduls vs. Lernergebnisse des Zielmoduls) verglichen werden sollen, sondern dass der Bezugspunkt, wie eben er-wähnt, die Erfordernisse des Weiterstudiums und die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss des Studiums bilden. Die Zuordnung zu einem Zielmodul und sein „Ersetzen“ haben so-mit eher einen technischen Charakter, die inhaltliche Äquiva-lenz bildet kein entscheidendes Kriterium mehr. Eine solche Vorgehensweise erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und ei-ne mobilitätsfördernde Studienganggestaltung und Modularisie-rung. (in Anlehnung und Ableitung von Leitfaden zur Anerken-nung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. Entwurf. S. 29)

• Profil Unter diesem Aspekt ist zu beurteilen, ob die Lernergebnisse des Herkunftsmoduls zum Profil des Studiengangs des Zielmo-duls Bezug haben, z. B. Fachgebiete, Schwerpunkte, Qualifika-tions- und Kompetenzziele, Forschungs- oder Anwendungsori-entierung etc. (in Anlehnung und Ableitung von Leitfaden zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleis-tungen. Entwurf. S. 30)

Abb. 14: Wesentlicher Unterschied – Bewertungskrite rien

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2b. In der praktischen Umsetzung der Bewertung des „Wesentlichen Unterschieds“ sind letztlich zwei Varianten denkbar:

• Einmal eine ganzheitliche Excel-Lösung, mittels derer die zentralen Bewertungsgrundlagen und das Bewertungsblatt digital zur Verfügung stehen und auch digital bearbeitet werden.

• Oder eine Mischform in der bspw. die Modulbeschreibungen in Papier vorliegen und das Bewertungsblatt entweder analog oder digital bearbeitet werden kann.

Im Folgenden ist die digitale Lösung skizziert. Die Ableitung der zweiten Variante ist dem folgend weitgehend selbsterklärend.

Abb. 15: Ganzheitliche Excel-Lösung mit Modulbeschre ibungen und Bewertungsblatt

Abb. 16: Vergrößerung des rechten Teils der Abbildun g 15

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Schritt 3: Der Arbeitsauftrag im „Internen Anerkenn ungsverfahren“

Im dritten Schritt erfolgt dann auf den vier Ebene „Qualität“, „Niveau“, „Inhalt / Lernergebnisse“ und „Profil“ die eigentliche Analysephase im „Internen Anerkennungsverfahren“ wie folgt:

Qualität Kann automatisch mit „ja“ beantwortet werden, da nur Module in den Vergleich kommen die entweder akkreditiert sind oder deren Akkreditierung bevorsteht.

Niveau Die Werte für die betrachteten Module können automatisch übernommen werden. Die Ni-veauäquivalenz könnte auch automatisch erstellt werden, kann aber auch manuell einge-geben werden.

Inhalt / Lernergebnisse Wenn in Bezug auf das Ergebnis bzw. den Erfolg des Weiterstudiums des Zielstudiengangs zwischen den Lernergebnissen des Herkunftsmoduls und den Lernergebnissen des Ziel-moduls ein wesentlicher Unterschied festgestellt wird, ist dieser zu beschreiben und zu be-gründen.

Profil Wenn in Bezug auf das Profil des Zielstudiengangs (Fachgebiete, Schwerpunkte, Qualifika-tions- und Kompetenzziele, Forschungs- oder Anwendungsorientierung etc.) die Lerner-gebnisse des Herkunftsmoduls einen wesentlichen Unterschied hervorrufen würden, ist dieser zu beschreiben und zu begründen.

Analyseergebnis

• Sind beide Module (in absehbarer Zeit) akkreditiert,

• liegen beide Module auf einem gleichen (oder ähnlichen) Level,

• besteht in Bezug auf das Ergebnis des Weiterstudiums kein wesentlicher Unterschied zwi-schen den Lernergebnissen des Herkunfts- und des Zielmoduls,

• besteht in Bezug auf das Profil des Zielstudiengangs kein wesentlicher Unterschied zwi-schen den Lernergebnissen des Herkunfts- und des Zielmoduls,

so kann eine interne Anerkennung erfolgen. Selbstverständlich kann die Bewertung der einzelnen Kriterien auch auf der Basis des Dialogs zwischen den Modulverantwortlichen erfolgen. In jedem Fall ist bei der skizzierten Vorgehens-weise gewährleistet, dass die interne Anerkennungs- oder auch Nicht-Anerkennungsent-scheidung transparent ermittelt wurde und nachvollziehbar dokumentiert ist. Da hier im Kern die Lissabon-Konvention umgesetzt ist, wird diese Verfahrensweise jedem Akkreditierungsverfahren nicht nur standhalten, sondern aller Voraussicht nach auch als beispielgebend wahrgenommen werden.

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AP 2.2 Übertragung und Weiterentwicklung des Portfo lioverfahrens

&

AP 2.3 L3 AnrechnungsManagementSystem (L3 AMS) als Online-Tool – die Entwicklung und Umsetzung des Gesamtkonzepts

Letzten Endes sollen die Weiterentwicklungen im Rahmen von AP 2.1 „Übertragung, Weiterent-wicklung und Umsetzung des Profilpotenzialverfahrens“ und AP 2.2 „Übertragung und Weiter-entwicklung des Portfolioverfahrens“ im AP 2.3 „L3 AnrechnungsManagementSystems (L3 AMS) als Online-Tool – die Entwicklung und Umsetzung des Gesamtkonzepts“ münden. Grundsätzlich und zum besseren Verständnis der hier relevanten Arbeitspakete im Einzelnen, wie auch hinsichtlich ihrer Zusammenlegung, ist vorab die Erwähnung von drei wesentlichen Ausgangspunkten unserer Arbeit wichtig:

• Das TP 2 bzw. die TUDA bringt die Basisversion einer onlinefähigen Anrechnungsbewer-bungs- und Anrechnungsbewertungssoftware, die L3 ABS, zwecks Weiterentwicklung in das Verbundprojekt Open C³S ein.

• Die Basisversion ist u. a. die digitale Umsetzung eines individuellen Anrechnungsverfah-rens.

• Im Kontext von AP 2.3 ist nicht nur vorgesehen die Software an sich bzw. das individuelle Anrechnungsverfahren weiterzuentwickeln, sondern es erfolgt auch eine Erweiterung der Software um das Thema „Pauschales Anrechnungsverfahren“. Schließlich soll das zukünf-tige AnrechnungsManagementSystem – über Open C³S hinaus – einer Bildungseinrichtung die Möglichkeit geben, alle vorhandenen Anrechnungsformen organisieren und durchführen zu können.

Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wird nachvollziehbar:

• Wenn wir uns mit pauschalen Anrechnungsanalyseverfahren beschäftigen, beschäftigen wir uns mit dem L3 AMS.

• Wenn wir uns mit individuellen Anrechnungsanalyseverfahren beschäftigen, beschäftigen wir uns mit dem L3 AMS.

Die Software ist also der zentrale Dreh- und Angelpunkt, weshalb im Weiteren die Arbeitsergeb-nisse zu den Verfahren und zur Software im Zusammenhang beschrieben werden müssen. Dem folgend wählen wir für die weiterführende Darstellung unserer diesbezüglichen Arbeitsergebnisse eine sinnfälligere Struktur wie die AP-Struktur. Das bedeutet, wenn wir uns mit der Entwicklung softwaregestützter Anrechnungsverfahren – ob pauschal oder individuell – sowie ebensolcher Bewerbungs- und Bewertungsverfahren beschäftigen, beschäftigen wir uns vor allem mit fünf zentralen Entwicklungsbereichen:

1. Anrechnungsmethodik Zum einen geht es um den verfahrenstechnischen Aufbau der eigentlichen Äquivalen-zanalyseinstrumente, sprich um die methodische Weiterentwicklung des individuellen und pauschalen Anrechnungsverfahrens.

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2. Prozessabbildung Im Weiteren geht es darum in der Software die in den Bildungseinrichtungen anfallenden Arbeitsprozesse sowie den Bewerbungsprozess adäquat abzubilden bzw. weiterzuentwi-ckeln.

3. Softwarestruktur Im Kontext der Softwarestruktur sprechen wir vom logischen Aufbau der Software bzw. vom sinnfälligen Arrangement ihrer Aufgabenkomponenten. Diese sollten letztlich im Hin-blick auf den Einsatz der Software wie auch die wirtschaftliche Verwertung der Software zweckmäßig sein.

4. Ergonomie Zum Vierten muss die Software an sich anwenderfreundlich sein, d. h. die faktische Be-dienung der Software ist auf Optimierungspotenziale hin zu untersuchen und entspre-chend weiterzuentwickeln.

5. Anrechnungsordnung Anrechnungsverfahren, Anrechnungsprozesse und Anrechnungsentscheidungen sollten gewissen Qualitätsnormen unterliegen und für alle Beteiligten transparent, verlässlich und nachvollziehbar sein. D. h., nahezu unabhängig von der methodischen Analyse, der Pro-zessabbildung und der Ergonomie ist ein allen Beteiligten Orientierung gebendes Regel-werk zu entwickeln bzw. der jeweiligen Bildungseinrichtung anzupassen.

Das Jahr 2012

war im Hinblick auf die fünf Bereiche Anrechnungsmethodik, Prozessabbildung, Softwarestruktur, Ergonomie und Anrechnungsordnung durch die Planung und Umsetzung der notwendigen Ana-lyseprozesse, sowie der daraus folgenden Entwicklung des Anforderungskatalogs geprägt. Der Analyseprozess unterteilte sich in verschiedene Phasen die über weite Strecken des Jahres pa-rallel realisiert wurden. Das war zunächst die Analyse durch das Team von TP 2 .

Vor dem Hintergrund unseres persönlichen und langjährig entwickelten Kenntnisstandes inner-halb der Anrechnungsmaterie sowie diverser Rechercheergebnisse – insbesondere die landes-rechtlichen Sachverhalte, wie auch die Akkreditierungsvorgaben – betrachteten wir in intensiven Prozessen die Arbeitsergebnisse der Darmstädter Vorgängerprojekte, sprich die hier entwickel-ten pauschalen und individuellen Anrechnungsmethoden, die Konzepte in Richtung Anrech-nungsordnung wie auch die L3 ABS. Schließlich strukturierten wir unsere erkannten Optimie-rungspotenziale und formulierten diese in dem dementsprechend entwickelten Katalog (siehe Anlage A 7.3.2.1), welchen wir in der nachfolgenden Ergebnisdarstellung der Entwicklungs- bzw. Analysebereiche zusammengefasst haben. Im Weiteren führten wir in Sachen Soll-Ist-Analyse einen intensiven Dialog im Projektumfeld .

Das betrifft zunächst die Vorstellung und Diskussion der Verfahren und der Software im Kontext von Open C³S. Hier fand ein Austausch mit allen TP-Leitern statt. Dieser Prozess erstreckte sich bis in das Jahr 2013. Ebenso zuträglich war dem Erkenntnisprozess der Austausch mit interes-sierten Projekten bzw. Hochschulen innerhalb des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Hier sind folgende Hochschulen bzw. Gesprächspartner zu nennen: Fachhoch-schule Frankfurt am Main: „MainCareer: Kontinuierliche Akademisierung in Frankfurt und Region

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– Flexibel – Lebensbegleitend – Praxisnah“; Hochschule Niederrhein: „Die duale Hochschule – von ausbildungsbegleitenden hin zu berufsbegleitenden Studiengängen“; Fachhochschule Lübeck, Fachhochschule Flensburg, Fachhochschule Kiel, Fachhochschule Westküste, Universi-tät Flensburg: „Offene Hochschulen in Schleswig-Holstein: Lernen im Netz – Aufstieg vor Ort – LINAVO“; Hochschule für Angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Aschaffenburg, Hoch-schule Darmstadt: „Open e-University: Berufsbegleitender Studiengang Bachelor of Engineering in Elektro- und Informationstechnik“; Universität Rostock: „KOSMOS – Konstruktion und Organi-sation eines Studiums in offenen Systemen“. Selbstverständlich wurde auch der Austausch mit der Wissenschaftlichen Begleitung des Wettbewerbs gesucht. In Oldenburg waren das Frau Prof. Hanft und ihre Mitarbeiter, an der DUW tauschten wir uns mit Frau Pellert und ihren Mitarbeite-rinnen aus und mit der Humboldt-Universität, in Person mit Herrn Geffers ergab sich der Erfah-rungsaustausch über die gemeinsame Gestaltung zweier Webinare zum Thema Anrechnung bzw. Qualitätssicherung und Anrechnungsordnung. In unserer Multiplikatorenfunktion hatten wir auch Gelegenheit uns über den Wettbewerb hinaus mit anderen Hochschulen hinsichtlich der Verfahren und der Software auszutauschen. Hier können vor allem genannt werden: FH Aalen, FH Brandenburg, FH Hameln, FH Kaiserslautern, FH Ludwigshafen und das Karlsruher Institut für Technologie. Um die aus der langjährigen Erfahrung und dem benannten Hochschulaustausch identifizierten technischen wie ergonomischen Optimierungspotenziale der Software zu erweitern, realisierte das TP 2, unter Einbezug der wissenschaftlichen Hilfskräfte, eine umfangreiche praktische Soft-ware-Testphase (Beispiel eines Testplans ist als Anlage A 7.3.2.2 beigelegt). Ziel des Testplans war es, die Testenden systematisch durch die Softwarestruktur anhand der vier Softwarerollen – Interessent, Bewerber, Professor und Verwalter – zu führen und strategisch jeden Softwareab-schnitt aus der Perspektive eines unbefangenen Nutzers zu überprüfen. Die insgesamt fünf stu-dentischen Tester navigierten durch den Testplan und die Software. Sie konnten die jeweils be-schriebenen erwarteten Ergebnisse der entsprechenden Abschnitte bestätigen oder in einem ei-gens vorgesehenen Feld verneinen. Zudem bestand die Möglichkeit in einem offenen Feld sons-tige Kommentare zu hinterlassen. Im Folgenden nun die wichtigsten Optimierungspotenziale innerhalb der schon weiter oben erläu-terten Entwicklungsbereiche. zu 1. Anrechnungsmethodik

Im Grundsatz kann festgehalten werden, dass die Darmstädter Instrumente zur Äquivalenzana-lyse anderweitig bzw. vorgängig erworbener Lernergebnisse von der generellen methodischen Ausrichtung her den Stand der Forschung wie auch den Stand der rechtlichen Anforderungen widerspiegeln. Fokus der Äquivalenzprüfung ist immer die Überprüfung der Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau – und genau darauf sind die Darmstädter Instrumente, das pauschale wie das individuelle Instrument, ausgerichtet.

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Abb. 17: Profilpotenzialverfahren mit Niveauermittlu ng analog der DQR-Systematik

Dennoch kann die Software, wie die zahlreichen Gespräche zeigten, in der Breite nur Akzeptanz und Einsatz finden, wenn sie insbesondere unter methodischen Gesichtspunkten eine gewisse Flexibilität aufweist. Das pauschale Profilpotenzialverfahren muss bspw. die Niveauermittlung auf Basis des DQR (siehe Abb. 17) oder des EQF ermöglichen.

Abb. 18: Variante 1 – Portfolioverfahren mit Prosatext eingabe

Gleiches gilt in komplexerer Form für das individuelle Verfahren. Anrechnungsbewerber haben in der V1, bzw. in der L3 ABS, die Möglichkeit, analog der EQF-Systematik, in Bezug auf die jewei-ligen Lernergebnisse eines Moduls ihr Wissen, ihre Fertigkeiten und ihre Kompetenz, sozusagen

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in Prosa, zu dokumentieren (Variante 1). Zum einen, und das ist an sich nicht sehr problema-tisch, muss die Variante 2, also die Weiterentwicklungsstufe der L3 ABS, auch die Umstellung in Richtung des EQF-Wordings (Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Sozialkompetenz und Selbständig-keit) ermöglichen. Schon etwas aufwändiger sind dann zum anderen die Varianten 3 und 4. Damit soll die Software einer Bildungseinrichtung die Option zur Verfügung stellen, dass nicht zusammenfassend in Pro-sa Stellung genommen werden soll, sondern wie in Abb. 19 dargestellt immer in konkretem Be-zug auf die jeweilige EQF- oder DQR-Kategorie (Wissen, Fertigkeiten und Kompetenz (Variante 3) oder Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Sozialkompetenz und Selbständigkeit (Variante 4)). Abb. 19: Variante 3 – Portfolioverfahren mit kategori enorientierter Eingabe (bspw. analog der EQF-Systemat ik)

Optimaler Weise ist dem noch eine dritte Wahlmöglichkeit hinzuzufügen: Es sollte, wie dann in der L3 AMS realisiert, die Möglichkeit bestehen, in der Darstellung noch deutlicher zu machen,

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welche der bereits erworbenen Lernergebnisse sich aus non-formalen, formalen und / oder in-formellen Lernprozessen generieren. Letztlich sprechen wir in diesem Zusammenhang von ei-nem Optimierungspotenzial zwischen L3 ABS und L3 AMS, welcher einen Entwicklungsprozess von zunächst einer zu dann acht in Betracht zu ziehenden Varianten der Lernergebnisdokumen-tation umfasst. Weitere Optimierungspotenziale zum Thema „Anrechnungsmethodik“ sind in der Anlage A 7.3.2.1 gelistet. zu 2. Prozessabbildung

Prozessabbildung bedeutet, in Bezug auf alle Rollen die mit der Software arbeiten werden, ein-mal für sich betrachtet und einmal in ihren Wechselbeziehungen betrachtet, den geeignetsten Prozessablauf zu modellieren. Die Rollen im Kontext der L3 ABS sind:

• Anrechnungsinteressenten,

• Anrechnungsbewerber,

• Professoren,

• wissenschaftliche Mitarbeiter,

• Sachbearbeiter,

• Administrator und auch

• die Experten welche die pauschalen Anrechnungspotenziale ermitteln.

Vor diesem Hintergrund ist die Komplexität dieser Herausforderung sicher zu erahnen. Im Detail verdeutlicht das im Jahr 2013 erstellte Pflichtenheft (siehe Anlage A 7.3.2.3) bzgl. des neuen An-rechnungsManagementSystems die zukünftig abzubildenden Prozesse. Die wichtigsten Entwick-lungen bzgl. der Prozessabbildung sollten jedoch kurz erwähnt sein. Das betrifft zum einen den Bereich Beratung und Self-Assessment und zum anderen den Äquivalenzbewertungsprozess im individuellen Portfolioverfahren. Beratung und Self-Assessment

Das Self-Assessment ist konsequenterweise Bestandteil der Beratungsstruktur und von daher ist einerseits das Self-Assessment in die Beratungsstruktur und anderseits die Beratungsstruktur in das Self-Assessment einzubinden. Hinsichtlich dieser genaueren Abstimmung sind für das erste und zweite Quartal 2013 Arbeitstreffen zwischen den betroffenen Verbundpartnern realisiert wor-den. Konkret konnte schon zu Ende 2012 die Aussage getroffen werden, dass das Self-Assess-ment zukünftig nicht mehr Bestandteil des geschlossenen Programmbereichs sein wird, also nicht mehr in dem Bereich zu finden sein wird, den man erst nach Registrierung und Anmeldung erreichen kann. Das Self-Assessment wird in der L3 AMS schon im öffentlichen Bereich zugäng-lich sein. Der Grund liegt ganz einfach darin, dass das Self-Assessment, bzw. das hier erreichte Ergebnis, ein Hilfsmittel für oder gegen die weitere Beschäftigung mit der Aufnahme des beab-sichtigten Studiengangs und mit der Einleitung eines Anrechnungsverfahrens sein wird. Und zu diesem Zweck soll das Self-Assessment ohne „Hürde“ erreichbar sein. Im Weiteren soll das Self-Assessment weit detaillierter als bisher den potenziellen Bewerber über seine selbsteingeschätzte und selbstangenommene Lernergebnisäquivalenz informieren. Konnte man in der L3 ABS zwar alle Lernergebnisse eines Moduls einsehen, so war aber dann doch nur

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die grobe prozentuale Äquivalenzeinschätzung in Bezug auf das Gesamtmodul möglich. In dem L3 AMS ist die Selbsteinschätzung auf eine lernergebnisorientierte „Kann-ich“- / „Kann-ich-nicht“-Selbstanalyse umgestellt worden. Zum zweiten, und wiederum den Beratungskomplex betreffend, soll in Zukunft zu Beratungszwe-cken eine ggfs. kostenfreie Möglichkeit der Vorabeinreichung des Portfolios gegeben sein. Bis-lang war nur die endgültige und verbindliche Einreichung des Portfolios möglich. Die Praxis der Portfolioentwicklung zeigt allerdings, dass damit in aller Regel ein mehr oder weniger intensiver Austausch zwischen Bewerber und Beratung einhergeht. Die Anrechnungsberatung wird einfa-cher und fundierter zu bewerkstelligen sein, wenn beide Gesprächspartner auf Basis des Portfo-lioentwurfs kommunizieren können. Äquivalenzbewertungsprozess im individuellen Portfo lioverfahren

Die dritte wesentliche Änderung im Prozessablauf des L3 AMS betrifft den Bewertungsprozess auf Seiten der Hochschule. Geleitet von der Erfahrung, dass

• Anrechnung im Umfeld der Professorenschaften ein außerordentlich sensibles Thema ist,

• der hoheitliche Akt der Anrechnung letztlich nur durch Professoren und / oder Prüfungsaus-schüsse vollzogen werden darf und

• es durchaus eine verbreitete Befürchtung ist – warum auch immer – dass via Anrechnung Hochschulen einen Teil ihrer Selbstbestimmung aufgeben würden,

war der Anrechnungsprozess in der L3 ABS so gestaltet, dass immer nur der zuständige Profes-sor die Bewertung des Portfolios durchführte und die Entscheidung für oder gegen Anrechnung trifft. Selbstverständlich konnte der Professor sozusagen auch inoffiziell delegieren, aber die Software für sich bildete nicht den praktischen bzw. realen Prozess ab. Dies hat sich in dem L3 AMS geändert. Hier finden die sonst auch üblichen Arbeitsprozesse Berücksichtigung. Das be-deutet von der Rollendefinition in der Software her einen dreistufigen Prozess:

• Rolle bzw. Stufe 1 = formale Vorprüfung = Sachbearbeiter oder wissenschaftlicher Mitarbeiter

• Rolle bzw. Stufe 2 = inhaltliche Prüfung + Entscheidungsvorlage = wissenschaftlicher Mitar-beiter

• Rolle bzw. Stufe 3 = Anrechnungsentscheidung = Professor

Ähnlich der Praxis bei der Korrektur von Klausuren oder Hausarbeiten, wird auch im Rahmen der Anrechnungsanalyse Professoren in aller Regel schlicht weg nicht die Zeit zur Verfügung stehen, um diese Aufgaben gänzlich selbst bewältigen zu können. Mit dem dreistufigen Organisations-prinzip in der Software wird dem Rechnung getragen, wobei es aber immer noch möglich ist, dass einer Person auch mehrere Rollen zugeordnet werden können. Weitere Optimierungspo-tenziale zum Thema „Prozessabbildung“ sind in der Anlage A 7.3.2.1 gelistet. zu 3. Softwarestruktur

Die sicherlich wichtigste Änderung im Zusammenhang mit der Softwarestruktur ist die bereits er-wähnte Integration des pauschalen Profilpotenzialverfahrens und der damit einhergehende Aus-bau der Software zu einer Anwendung, welche Bildungseinrichtungen die komplette Abwicklung

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aller auftretenden Aufgaben im Kontext der Anrechnung und Anerkennung vorgängig erworbener Lernergebnisse ermöglicht. Im Hinblick auf die Gestaltung der Verbreitungsmöglichkeiten des L3 AMS wird es ebenfalls eine entscheidende Veränderung geben, welche die Hürden für deren Anwendung in nicht unbe-trächtlicher Weise absenken wird: In Zukunft wird die Software nicht mehr als eine kundenab-hängige Software zu Verfügung stehen. D. h. in Zukunft

• müssen nicht mehr wesentliche Funktionen, Ansichten, Layouts etc. spezifisch auf den Kundenwunsch hin programmiert werden.

• wird nicht jede L3 AMS sozusagen ein eigenes Werk sein,

sondern die L3 AMS hat sich in eine kundenunabhängige Software gewandelt, welche über Be-nutzeroberflächen während der Installation an die jeweiligen Kundenwünsche angepasst werden kann. Das Softwarepaket wird über einen Download oder per CD bereitgestellt und kann vom Kunden bei entsprechend gegebenen Installationsvoraussetzungen mithilfe einer Installations-anweisung auf einem Server eingerichtet werden. Eines der zentralen Motive für diesen Entwick-lungsschritt ist, dass mittels der vereinfachten Implementierungsmöglichkeit auch für kleinere Or-ganisationseinheiten die Arbeit mit der Software eine realistische Option darstellt. Dies ist des-halb wichtig, weil in aller Regel nicht nur die Hochschulen als Ganze, sondern auch die Fachbe-reiche die Ansprechpartner sein werden. Im Weiteren war es eine wesentliche Entscheidung hinsichtlich der Softwarestruktur die Software nicht mehr als Gesamtpaket sondern in Komponenten aufzusetzen. So hat jeder Anwender die Möglichkeit sich sein eigenes Anrechnungsinstrument bzw. seine eigene Anrechnungsanalyse- und Anrechnungsprozessorganisationssoftware funktional selbst zu konfigurieren. Weitere Opti-mierungspotenziale zum Thema „Softwarestruktur“ sind in der Anlage A 7.3.2.1 gelistet. zu 4. Ergonomie

Hinsichtlich der Ergonomie konnten insbesondere in der Testphase, die das TP 2 mit wissen-schaftlichen Hilfskräften organisierte, vielfältige Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wirkliche Favoriten waren nur schwer festzustellen. Das lag jedoch keineswegs an einer zu ge-ringen Relevanz der diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse. Vielmehr zeichnet jeder einzel-ner Aspekt verantwortlich für die Nutzerfreundlichkeit und damit in hohem Maße für die Kunden-zufriedenheit. Aus diesem Grunde beschränken wir uns in Sachen „Ergonomie“ an dieser Stelle auf die Stichpunktartige Listung entsprechend der Anlage A 7.3.2.1. zu 5. Anrechnungsordnung

siehe AP 2.4 & AP 2.5 Alle weiteren Optimierungspotenziale, bspw. zum Thema Datensicherheit, Softwareverwaltung oder auch Schulungskonzepte und Redaktionelles, sind in der Anlage A 7.3.2.1 dokumentiert.

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Im März 2013

fanden im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der L3 ABS zum L3 AMS und den diesbe-züglichen Optimierungspotenzialen die ersten Sondierungsgespräche mit den Softwareentwick-lern statt. Ziel war hierbei, das Umsetzungsvolumen der Optimierungspotenziale zu bestimmen und ggf. notwendige Prioritäten festzulegen. Im Ergebnis konnte das Teilvorhaben eine Mittelumwidmung erreichen, auf deren Basis nahezu alle Optimierungspotenziale umgesetzt werden konnten. Nach Freigabe der Mittel am 31.05.2013 wurde zum 17.06.2013 von der Softwareentwicklungsfirma viermorgen GmbH die Arbeit aufgenommen. In der Folge wurde auf der Grundlage der Anlage A 7.3.2.4 in Zusammen-arbeit des TP 2 und der Firma viermorgen GmbH das Pflichtenheft (Anlage A 7.3.2.3) erarbeitet. Zum 30.08.2013 konnte dieses mit der Version 7 finalisiert werden sowie in der Folge auf dieser Grundlage die Entwicklungsarbeit aufgenommen werden. Die Entwicklung des L3 AMS dauerte planmäßig bis zum Ende der Projektlaufzeit der ersten Förderphase des ersten Wettbewerbs. Anmerkung zum Thema „von der L3 ABS zum L3 AMS“:

Da die zukünftige L3 AnrechnungsBewerbungs- und AnrechnungsBewertungsSoftware (L3 ABS) auch auf Grundlage der Weiterentwicklungen im Kontext von „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ von ihrer inhaltlichen und funktionalen Ausrichtung her keineswegs nur auf An-rechnungsbewerbung bzw. Anrechnungsbewertung ausgelegt ist, sondern vielmehr Hochschulen hinsichtlich der angesprochenen Personengruppen wie auch der inhaltlichen Anforderungen mit einem ganzheitlichen Anspruch bei der Bewältigung aller im Anrechnungskontext anfallenden Aufgaben effektiv und zielorientiert unterstützen möchte, sollte diese Anforderung bzw. Eigen-schaft auch im Namen der Anwendung zum Ausdruck kommen. Von daher wurde im Laufe des Jahres 2013 aus der L3 ABS das L3 AMS bzw. aus der L3 AnrechnungsBewerbungs- und An-rechnungsBewertungsSoftware das L3 AnrechnungsManagementSystem. Das L3 AMS stellt eine erhebliche strukturelle und inhaltliche Erweiterung der bislang vorliegen-den L3 ABS dar und soll zukünftig, wie schon kurz angeschnitten, als eigenständige, in Kompo-nenten verfügbare Anwendung auf den jeweiligen Hochschulservern das Management aller im Kontext der Anrechnung und Anerkennung aufkommenden Aufgaben übernehmen können. Die zentralen Komponenten des L3 AMS sind

die fest verankerten Basiskomponenten:

• System (Kundendaten, Personalisierung, Komponenten)

• CMS (Inhaltsverwaltung)

• Studiengangverwaltung

• User- und Rollenverwaltung

• ManagementSystem individuelle Anrechnung

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und die optional wählbaren Zusatzkomponenten:

• ManagementSystem pauschale Anrechnung

• Self-Assessment

• Lebenslauf

• Self-Assessment der Sprachkompetenz

• Feedback

• Gutachten

• Auswertung

Die User der Anwendung sind generell in drei Gruppen unterteilbar und haben dementsprechend auch ihren jeweiligen Arbeitsbereich in der Anwendung:

Webseitenbesucher / Frontend: Der Webseitenbesucher ist ein nicht eingeloggter User der Anwendung. Er greift auf den öf-fentlichen Bereich der Anwendung zu, der im Folgenden Frontend genannt wird. Dieser Be-reich dient dem Webseitenbesucher zur grundsätzlichen Information über alle relevanten Themen. Bewerber / Bewerberportal: Der Bewerber ist ein registrierter und eingeloggter User der Anwendung, der beliebig viele Anrechnungsbewerbungen in der Anwendung anlegen und bearbeiten kann. Der Bewerber ist im Bewerberportal aktiv. L3-AMS Mitarbeiter / Backend: Der L3-AMS Mitarbeiter ist ein registrierter und eingeloggter User der Anwendung, der je nach Rollenzugehörigkeit (Prüfungsausschussvorsitzender, Professor, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sachbearbeiter / Verwaltung, externer Experte, Administrator) auf verschiedene Bereiche der Anwendung zugreifen darf. Die Anwendungsbereiche des L3 AMS Mitarbei-ters werden Backend genannt.

Die vollständige Beschreibung der Funktionalitäten des L3 AMS kann dem beiliegenden Pflich-tenheft (Anlage A 7.3.2.3) entnommen werden. Das Jahr 2014

Als Konglomerat der Arbeitspakete „AP 2.1 Übertragung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Profilpotenzialverfahrens“, „AP 2.2 Übertragung und Weiterentwicklung des Portfolioverfahrens“ und „AP 2.3 L3 AnrechnungsManagementSystem (L3 AMS) als Online-Tool – die Entwicklung und Umsetzung des Gesamtkonzepts“ bildet das L3 AMS nachvollziehbar auch im Berichtsjahr 2014 einen Schwerpunkt des Teilprojektvorhabens. Nach einer umfassenden Konzeptions- und Planungsphase sowie ersten Entwicklungsarbeiten in den Vorjahren, war 2014 den nicht minder aufwendigen finalen Entwicklungsarbeiten und umfangreichen internen Tests des Systems – mit im Ergebnis erheblichen Nachbesserungsarbeiten seitens der Entwicklungsfirma – gewidmet.

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Die Anwendung konnte erstmals am 24.04.2014 in den entwicklungsinternen Testbetrieb ge-nommen werden. Die notwendigen und sehr intensiven Tests sowie die notwendige und sehr in-tensive Auseinandersetzung mit den Entwicklern, wie auch die ebenso notwendige kontinuierli-che und umfangreiche testbegleitende Verbesserung des L3 AMS seitens der Entwickler, er-streckte sich letztlich bis zum Ende der Projektlaufzeit im März 2015 und punktuell sogar darüber hinaus. Test des L3 AMS

Nach der ersten Auslieferung des L3 AMS Ende April 2014 erfolgte eine erste Testphase im Hin-blick auf das grundlegende Leistungsspektrum der Anwendung. Dieser schloss sich die Konzep-tion, Planung und schließlich die Durchführung zielgerichteter Softwaretests an. Realisiert wur-den mit drei Testpersonen drei Nutzerperspektiven (siehe nachfolgend Abschnitt A) sowie insge-samt drei umfangreiche und gründliche Testszenarien (siehe nachfolgend Abschnitt B). A) Nutzerperspektiven

Als Nutzerperspektiven der Tests des L3 AMS verstanden sich folgende drei Arbeitsbereiche, die jeweils einer testenden Person zugewiesen wurden:

a) Der Interessent / der Bewerber – er nutzt seine Rolle, um sich über Anrechnungsopti-onen und seine Anrechnungspotenziale zu informieren, Anrechnungsbewerbungen zu erstellen und mit der Hochschulberatungsstelle online zu kommunizieren. Er betritt den öffentlich zugänglichen Bereich des Systems, das sogenannte Frontend, sowie nach Registrierung und Login den geschützten Bereich des Systems: das Bewerberportal.

b) Der wissenschaftliche Mitarbeiter / der Anrechnu ngsmanager verwaltet die internen

und externen Bildungsprofile, interagiert mit dem Bewerber auf der Beratungsebene, un-terstützt das pauschale Anrechnungsverfahren und verfasst gegebenenfalls Anrech-nungsgutachten auf der Grundlage von Bewertungskommentaren. Auch kann er das eingereichte Feedback des Bewerbers und die statistischen Analysen bzgl. der Anwen-dung einsehen und weiterführend auswerten. Der wissenschaftliche Mitarbeiter ist im geschützten Mitarbeiterbereich des Systems, dem sogenannten Backend, tätig.

c) Der professorale Mitarbeiter verantwortet die Entscheidungen des pauschalen Verfah-

rens und die abschließende Beurteilung individueller Anrechnungsbewerbungen. Ihm arbeitet der wissenschaftliche Mitarbeiter / der Anrechnungsmanager zu. Der professo-rale Mitarbeiter ist, ebenso wie sein/e Mitarbeiter, im geschützten Backend des Systems tätig.

B) Die Testszenarien des L3 AMS

Die Tests des L3 AMS umfassen mit den drei Nutzerperspektiven die folgenden Testszenarien:

a) Der Test des L3 AMS im Hinblick auf die Gesamtfu nktionalitäten und Nutzer-freundlichkeit ohne strukturierende Vorgaben. Die drei Testpersonen wurden in die-

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ser Testphase nach einer Einführung in das L3 AMS aufgefordert, sich mit dessen Ober-fläche und Funktionalität vertraut zu machen und erste Testeindrücke mündlich zurück-zuspielen. Aus dieser Testphase konnten allgemeine Erkenntnisse von den Testperso-nen gesammelt und in der weiteren Testplanung berücksichtigt werden.

b) Der Test des L3 AMS nach dem Ablauf eines strukt urierten Softwaretestplans. Im

Rahmen einer strukturierten zweiten Testphase, wurden alle Funktionen und Oberflä-chen des L3 AMS zwecks Testplan, Testanleitung und Testdokumentation tabellarisch aufgearbeitet. Auf dieser Grundlage wurde die Anwendung dann im Hinblick auf Funkti-onalität und Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie) getestet. Ebenso konnten auf dieser Grundlage unerwartet identifiziert Ereignisse des Systems dokumentiert werden. Zu die-sem Zweck war zunächst der zu testende Bereich, inklusive dessen erwarteter Funktio-nalität, im Testplan vermerkt (siehe Anlagen A 7.3.2.5 bis A 7.3.2.7). Die drei testenden Personen konnten die erwartete Funktion bestätigen und / oder zu dieser eine Anmer-kung hinterlegen. Zusätzlich wurden alle drei Testpersonen aufgefordert, ihre Testerfah-rungen außerhalb des strukturierten Testplans schriftlich festzuhalten (siehe Anlagen A 7.3.2.8 bis A 7.3.2.10). Alle schriftlichen Ergebnisse dienten dem Projekt als Doku-mentation der zweiten Testphase und als Grundlage der weiteren Softwareentwicklung.

Abb. 20: Ausschnitt Testplan Bewerber – ausgefüllt

c) Die interaktive Testphase von mindestens zwei Nu tzern, die sogenannten Kreuz-tests. Als Kreuztest versteht sich die Überprüfung zeitgleich stattfindender oder unmit-telbar aufeinander folgender bzw. voneinander abhängiger Aktionen in der Anwendung. Auf diese Weise konnte zum einen das Interaktionsverhältnis zwischen Bewerber und

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Professor im Bewerbungs- und Beratungsprozess sowie zum anderen die zeitgleiche Zusammenarbeit im Rahmen der Profilpotenzialanalyse (PPA), sprich die Analyse pau-schaler Anrechnungsfälle, getestet werden. Diese Testszenarien sind letztlich, im Hin-blick auf die Tauglichkeit der Anwendung zur Bewältigung der hier anfallenden Arbeits-prozesse im hochschulischen Alltag, notwendig. Hinterlegt sind die Ergebnisse dieser dritten Testphase in den Anlagen A 7.3.2.5 bis A 7.3.2.7 und A 7.3.2.11.

Bewertung und Rückkoppelung der Testergebnisse des L3 AMS

Aus den insgesamt drei Testphasen, mit drei in Teilen interagierenden Testpersonen, ergaben sich zahlreiche signifikante Erkenntnisse für die anschließende erste Bewertung der Testergeb-nisse. Diese wurde systematisch und vergleichend durchgeführt sowie dementsprechend doku-mentiert (siehe Anlage A 7.3.2.12). Zunächst hatte die Bewertung der softwaretechnischen Ent-wicklungsdefizite ein deutliches Bild anfallender Systemfehler bzw. unausweichlicher Verbesse-rungsbedarfe – in der Fachsprache auch als Change Requests bezeichnet – zum Ergebnis. Die-se konnten zum einen für den eigenen Arbeitsprozess festgehalten und zum anderen, auf der Grundlage des Rückkoppelungsdokuments (siehe Anlage A 7.3.2.12), an das Softwareunter-nehmen zur Egalisierung übermittelt werden. Darüber hinaus ergab sich der Bedarf einige Tes-tungen zu intensivieren. Insbesondere die Kreuztests im Rahmen des pauschalen Verfahrens er-forderten eine Ausweitung. Die Differenzierung des ersten Testlaufes hatte unter anderem zur Folge, dass bislang nicht rea-lisierte aber aus dem Pflichtenheft resultierende Funktionen zum L3 AMS hinzugefügt wurden und andere, bereits bestehende, modifiziert werden mussten. Daraus resultierte bspw. zum ei-nen, die Erweiterung des pauschalen Anrechnungsverfahrens (PPA) um einen in der Software hinterlegten Anrechnungsuntergrenzwert, dem sogenannten Deckungsfaktor einer Hochschule. Mit diesem im System hinterlegten Wert werden die durch die beiden Experten eingetragenen Deckungsfaktoren der Profilpotenzialanalyse vor der abschließenden Überprüfung des PPA ab-geglichen. Ist der eingetragene Deckungsfaktor niedriger als der Anrechnungsuntergrenzwert der Hochschule kann entsprechend keine positive Anrechnungsentscheidung getroffen werden. Zum anderen zählt zu den hieraus resultierenden Modifizierungen u. a. die Erweiterung des L3 AMS hinsichtlich der Abstimmung zwischen Studiengangverwaltung, pauschalen Verfahren und Bewerberansicht. Zu diesem Zweck war es erforderlich geworden, jeden eintretenden Interakti-onsfall im System zu ermitteln und sinnhaft einzustufen. Hierzu zählt beispielsweise die Sperrung der Studienganglöschung nach Einreichung einer Anrechnungsbewerbung oder die Durchfüh-rung eines pauschalen Anrechnungsverfahrens. Umgekehrt wird ein Studiengang für den Be-werber erst sichtbar, wenn er einerseits abgeschlossen und andererseits für das Bewerberportal freigeschaltet worden ist. Das Jahr 2015

Insgesamt betrachtet konnten aufgrund der notwendigerweise sehr ins Detail gehenden Testung der Anwendung alle grundlegenden strukturellen und instrumentellen Fehler, wie z. B. ein völlig falscher Umsetzungsansatz des Profilpotenzialverfahrens, alle bis dato erkennbaren Systemfeh-ler und hinsichtlich des angestrebten Funktionsumfangs, alle bis dato erkennbaren inhaltlichen

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Optimierungsbedarfe (siehe Dokumentation in Anlage A 7.3.2.12) bis Januar 2015 egalisiert werden. Im Zuge der bis zum Ablauf der ersten Förderphase vorgesehenen Implementierung der Anwen-dung auf einem eigens bereitgestellten Server zwecks Erprobung der Anwendung, wie geplant im Kontext von Open C³S Förderphase 2, stellten sich noch einige technische Probleme hinsicht-lich der Installations-CD und der Installationsanweisung heraus. Wie verschiedene Versuche zeigten, konnte ohne Eingriff der Entwicklungsfirma weder mit der am 14. Januar 2015 noch mit der am 24. März 2015 gelieferten Installations-CD und Installationsanweisung eine fehlerfreie In-stallation vorgenommen werden. Dank der „händischen“ Eingriffe konnte zwar, wie vorgesehen, der Testbetrieb für die zweite Förderphase vorbereitet werden, allerdings war die Situation in dieser Weise unbefriedigend. Nach dem die viermorgen GmbH auf entsprechende Leistungsver-einbarungen und Gewährleistungspflichten hingewiesen wurde, konnte das TP 2 schließlich nach einem halben Dutzend weiterer unbefriedigender Installationsversuche am 19. Juni 2015 ent-sprechend korrekte Dateien in Empfang nehmen und erfolgreich installieren. Insgesamt ist es in der Projektlaufzeit gelungen, wie geplant, eine ganzheitliche, technisch wie optisch ansprechende und vor allem zweckmäßige Anwendung zu entwickeln, die es

• von der Information und Beratung

• über die Anrechnungs- und Anerkennungsbewerbung

• bis hin zu allen anfallenden inhaltlichen und administrativen Aufgaben auf Hochschulseite

Hochschulen ermöglicht, Anrechnung von außerhochschulischen und Anerkennung von hoch-schulischen Vorleistungen in möglichst einheitlichen, nachvollziehbaren, transparenten und da-rum qualitätsgesicherten Prozessen abzuwickeln. Neben dem Pflichtenheft (Anlage A 7.3.2.3) ermöglicht die PowerPoint Präsentation „Lifelong Learning. AnrechnungsManagementSystem. Management. Analyse. Dokumentation. Recher-che.“ sehr gut die detaillierte Erfassung des gesamten Leistungsspektrums des L3 AMS (Anlage 7.3.2.13). Um den Rahmen der Berichterstattung nicht zu sehr mit strukturellen und program-miertechnischen Details des L3 AMS zu strapazieren möchten wir an dieser Stelle, bei tieferge-hendem Interesse, auf die beiden Anhänge verweisen.

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AP 2.4 Konzeption und Aufbau der Service- und Berat ungsinfrastruktur Das Arbeitspaket „AP 2.4 Konzeption und Aufbau der Service- und Beratungsinfrastruktur“ des TP 2 hat vielfache Berührungspunkte zum Arbeitspaket „AP 1.7 Entwicklung eines Beratungs-konzeptes für nicht-traditionell Studierende“ des TP 1 von Open C³S. Diesbezüglich fanden in 2012 diverse Abstimmungsgespräche zwischen TP 1 und TP 2 statt. Dabei wurde sehr schnell deutlich, dass die TPs ihre hierauf bezogenen Aufgaben nicht unabhängig voneinander realisie-ren können und nur die Implementierung „einer“ ganzheitlichen Beratungsstruktur im Open C³S Sinn machen wird. Eine künstliche Trennung zwischen Studien- und Anrechnungsberatung so-wie geeigneter Möglichkeiten bzw. Medien zum Zwecke der Selbsteinschätzung und „Selbstbera-tung“ wäre in vielfacher Hinsicht (Aufwand, Außendarstellung, Außenwirkung, etc.) außeror-dentlich kontraproduktiv. Die wesentliche Aufgabe der Studien-, Anrechnungs- und Selbstberatung besteht in der Gewin-nung von Teilnehmern für den Modellversuch bzw. darüber hinaus für die Gewinnung von Teil-nehmern für den Studienbetrieb. In diesem Zusammenhang ist, wie bereits erwähnt, das Self-Assessment innerhalb des L3 AMS kein Selbstzweck sondern konsequenterweise Bestandteil des Beratungsangebots. Von daher – es klingt vielleicht trivialer als es ist – ist einerseits das Self-Assessment in die Beratungsstruktur und anderseits die Beratungsstruktur in das Self-Assessment einzubinden. Einfacher ausgedrückt, für eine optimale Beratungssituation und eine möglichst effiziente Teilnehmergewinnung müssen zwischen den unterschiedlichen Beratungsin-strumenten Schnittstellen definiert und Rückkoppelungsoptionen gegeben sein. Insofern ist zwi-schen TP 2 und TP 1 (für 2013) vorgesehen, das Self-Assessmentwerkzeug des L3 AMS in Ab-stimmung mit TP 1 konzeptionell so zu gestalten und praktisch so aufzubauen, dass zum einen die Studien- und Anrechnungsberatung das Werkzeug als Instrument und Bestandteil der Bera-tung nutzen kann und zum anderen das Self-Assessment aus sich heraus aber auch die Klientel zur weiteren persönlichen Beratung an die Studien- und Anrechnungsberatung hinführt. Im Weiteren ergänzten sich TP 2 und TP 1 im Projektverlauf für sich und bei gemeinsamen Zusammenkünften auch gegenseitig in der Lobby-Arbeit für eine ganzheitliche Studienbera-tungsstruktur im Verbund von Open C³S. Die klare Fokussierung innerhalb der jeweiligen Teilpro-jektaufgaben war dafür mit hoher Sicherheit kein unwesentlicher Faktor. Der Beitrag den TP 2 aus seiner inhaltlichen Konzeption heraus dazu leistet wird schon an der Struktur der Arbeitspa-kete ersichtlich und basiert im Wesentlichen auf folgender Argumentationslinie:

Will man Anrechnung ernsthaft und sinnhaft als ein Instrument zur Gewinnung neuer Zielgruppen und zur Effektivierung des Lifelong Learnings implementieren, hat man es im Grundsatz mit der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen, Strukturen und Instrumenten auf drei Ebenen zu tun:

1. Das ist zunächst die instrumentell-inhaltliche Ebene, auf der es um die technische

Realisierung der methodischen Herangehensweise an die Äquivalenzanalyse nach Niveau und Inhalt geht.

Hier steht praktisch das Äquivalenzanalyseinstrument im Fokus.

2. Zum Zweiten geht es um die formal-regulative Ebene, auf der die anrechnende In-stitution auf der Basis der aktuellen rechtlichen bzw. verordnungstechnischen,

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meist auch landesspezifischen Vorgaben, die formale Basis schafft, auf der An-rechnung qualitätsgesichert, verlässlich, transparent, nachvollziehbar und weitge-hend einheitlich umgesetzt werden kann.

Hier liegt das Augenmerk auf dem Thema Anrechnungsordnung.

3. Und schließlich gibt es noch die Ebene der praktischen Unterstützung und Bera-tung, wo mit Blick auf interne Prozesse und Beteiligte aber auch mit Blick auf die extern zu gewinnende Klientel Beratungs- und Unterstützungsstrukturen entwickelt werden müssen.

Hier geht es praktisch um Service & Support.

Will eine Bildungseinrichtung Anrechnung praktisch umsetzen, sind diese drei Ebenen sozusa-gen ein Muss. Mit dem Teilprojektkonzept bzw. Arbeitsprogramm und mit einer dementspre-chend klaren Argumentationslinie hat TP 2 im Verbund von Open C³S TP 1 grundsätzlich und insbesondere in der Ausgestaltung des Service & Supports unterstützt. Der zentrale Ansatzpunkt von TP 2 war hier schließlich die Weiterentwicklung und Einbindung des Self-Assessments in die Beratungsstruktur von Open C³S via dem L3 AMS. Wie geplant fanden dazu im Laufe des Jahres 2013 diverse Arbeitstreffen statt, um schließlich das Self-Assessment einerseits hinsichtlich der hier gegebenen Notwendigkeiten im Beratungs-kontext, wie auch andererseits hinsichtlich des Einbettungsszenarios innerhalb des L3 AMS wei-terzuentwickeln. In Hinsicht auf seine strukturelle und funktionale Verortung wird das Self-Assessment nun im Frontend wie im Bewerberbereich des L3 AMS zugänglich sein (siehe hierzu auch das Pflichtenheft (Anlage A 7.3.2.3)). Die Leistungsfähigkeit bzw. die Leistungsanforderun-gen an das Self-Assessment sowie die Schnittstellen zur Studien- und Anrechnungsberatung sind im Folgenden skizziert: A) Open C³S: Die Funktion des Self-Assessments

Die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme einer berufsbegleitenden Weiterbildung hängt von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab. Erst recht wenn es sich um Personen in Teil- oder Vollzeitanstellung und ggf. mit familiären Verpflichtungen handelt. Diese Personengruppe die Ja-cob, Hillmert u.a. unter dem Begriff der „Mehrfachausbildungen“ (Jacob 2004; Jacob / Hillmert 2003) oder „Mehrfachqualifizierungen“ (Gonon u.a. 2005) diskutieren, hat in der Regel eine Erstausbildung absolviert und strebt innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes einen Abschluss auf einem höheren Qualifikationsniveau an (vgl. Hillmert / Jacob 2003). Beabsichtigen sie dieses durch die Aufnahme eines Studiums zu erlangen, müssen sie als Studienanwärter entscheiden in welcher Stadt und welcher Hochschule sie sich einschreiben wollen. Ferner können die erwarteten Stu-dienkosten des Zielstudiengangs eine nicht unwesentliche Rolle bei der Entscheidung für oder gegen dieses spielen. Neben Kosten für Miete, Nahrungsmittel, Lehrmittel wie Bücher und Note-books sind es die Studiengebühren die einberechnet werden müssen. Daneben fallen die „Op-portunitätskosten des Studiums“ ins Gewicht, jene Kosten nämlich, die beziffern welche Ein-schränkungen in Kauf genommen werden müssen um eine Handlung, hier das Studieren, durch-zuführen. Opportunitätskosten ermitteln sich vorrangig durch den geschätzten Verdienst, den ei-ne Person ohne den Hochschulabschluss erzielen könnte (vgl. Spraul S. 198). Dabei gilt die Stu-

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diendauer und damit verbunden die Hochschulwahl als stärkster Bestimmungsfaktor dieser Kos-ten (ebd. S. 198). Ungeachtet weiterer inter-individueller Unterschiede in der Entscheidung für oder gegen eine akademische Ausbildung wird an diesen exemplarisch angeführten Einflussfaktoren deutlich, welche Tragweite und Relevanz diese haben. Elemente, die eine solche Entscheidungsfindung erleichtern oder zumindest die Wahl ungeeigneter Qualifikationswege reduzieren können, er-scheinen augenscheinlich als sinnvoll. Eine Handreichung zur Einschätzung einer Person, im Hinblick auf ihre akademischen Kompetenzen kann ein Selbsteinschätzungsinstrument – im Fol-genden unter dem Begriff des Self-Assessments gefasst – darstellen. Das Self-Assessment be-ruht auf der Annahme, dass es sinnvoll ist, die jeweiligen Lernphasen einer Biographie über-schaubar und daher planbar zu gestalten. Dies ist möglich, indem eine klare Vorstellung darüber gebildet wird, was eine Person bereits kann und wie umfassend sie dieses anzuwenden weiß. Dabei stellt das Self-Assessment auch ein Instrument zur Unterstützung der persönlichen Auto-nomie des Lernenden dar, denn ein Bestandteil ihrer Funktion besteht im Service Lernende in der Strukturierung und dem Management ihrer Lernziele zu fördern, zukünftige Lernergebnisse aufzuzeigen und damit letztlich Lebenslanges Lernen zu ermöglichen (vgl. Little 2009). In Über-einkunft mit diesen Prinzipien verfolgt das Self-Assessment die nachstehenden Ziele:

• Potenzielle Studierende durch eine differenzierte Reflexion ihrer beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten sowie Selbst- und Sozialkompetenzen über Studienoptionen aufklären.

• Detaillierte Einblicke in mögliche Studienziele und die Organisation von Lerninhalten geben.

• Das Aufzeigen potenzieller Anrechnungsoptionen ermöglicht Anwärtern eine verbesserte Vorabeinschätzung der zeitlichen wie monetären Aufwände für die akademische Weiterbil-dung.

• Effektivierung des personellen Aufwands durch zielgenauere Beratungsmöglichkeiten im Kontext der Studienberatung.

• Indirekt Ressourcen auf Seiten der Hochschulen \ Universitäten durch optimierte Studien-passungen sinnvoll einzuplanen.

Schlussendlich führt die Auseinandersetzung mit ihren Kenntnissen, Fertigkeiten sowie Selbst- und Sozialkompetenzen dazu, dass Anrechnungsinteressenten ihre eigene Motivation sowie ihre bereits erbrachten Lernleistungen reflektieren und zukünftig angestrebte Lernziele identifizieren. So werden Sie schließlich zu aktiven Gestaltern ihrer persönlichen Lifelong-Learning-Strategie (vgl. Little 2009 S. 5). Insofern erschöpft sich die persönliche Selbsteinschätzung der eigenen Kompetenzen nicht im Kontext der Studienwahl, sondern kann an einer Reihe von Zeitpunkten als sinnvoll wahrgenommen werden. Sei es im angestrebten Übergang in eine andere berufliche Sparte, als Vorbereitung für eine neue Beschäftigung, im Übergang vom Bachelor- in das Mas-tersystem und schließlich könnte eine Person auch daran interessiert sein eine solche Orientie-rung und Dokumentation für sich persönlich zu erhalten. B) Allgemeine und spezifische Qualitätskriterien de s Self-Assessments

Zur Gewährleistung der Reliabilität und intersubjektiven Nachvollziehbarkeit eines Self-Assessment-Instruments müssen sämtliche Abläufe, Strukturen und dazugehörige Dokumente in umfassender transparenter und zuverlässiger Weise öffentlich zugänglich sein. Um ein Self-Assessment-Instrument beispielsweise sinnvoll im Sinne einer Vorbereitung auf ein potenzielles

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Studium nutzen zu können, bietet es sich an, dieses an onlinegestützte Formate wie dem L3 AMS (siehe auch Seger u.a. 2009) anzugliedern und somit Studienentscheidungen mit Studien-anrechnungen zu verbinden. Die Kombination mit dem L3 AMS wirft dabei wesentliche Frage-stellungen auf, welche im Vorfeld sowie im gesamten Prozess der Nutzung zu beantworten sind. Prinzipiell gilt:

• Die Studieninteressenten müssen sich durch das Informationsangebot des Self-Assessments über die Studien- und Kursangebote sowie dem Bewerbungsvorgehen infor-mieren können.

• Das Self-Assessment dient der Unterstützung der Interessenten, das passende Angebot entsprechend ihrer Stärken und Schwächen zu identifizieren.

• Das Instrument entspricht nicht der Konzeption eines Tests in Form einer Wissensabfrage, sondern der informellen Selbsteinschätzung von Kompetenzen aus einer Zusammenset-zung von Kenntnissen, Fertigkeiten sowie Selbst- und Sozialkompetenzen.

• Die Inhalte und Formulierungen des Self-Assessments müssen idealerweise sowohl die be-ruflichen Erfahrungen der Anwärter, als auch die fachspezifischen Anforderungen der Hochschulen widerspiegeln und für alle Nutzer transparent dargestellt sein.

• Es muss eindeutig für die Interessenten nachvollzogen werden können wer die Personen, Institutionen bzw. Fachbereiche sind, welche das Instrument konzipiert bzw. modifiziert ha-ben und auf welchen Zielstudiengang es sich bezieht.

• Das Instrument sollte mit den gängigen Anrechnungs-Qualitätsstandards in Bezug stehen und diese nachvollziehbar dokumentieren (vgl. Seger / Waldeyer 2012).

• Es muss unmissverständlich und nachvollziehbar dargestellt sein, nach welchen Kriterien die Sicherung der vertraulichen Daten verläuft und der Schutz vor unbefugtem Zugriff ge-währleistet wird.

• Das Self-Assessment muss immer, d. h. insbesondere im Verlauf der Erarbeitung durch die Studieninteressierten wie auch im Rahmen der Ergebnisanalyse, an eine in Anrechnungs-fragen kompetente Studienberatung angekoppelt sein.

C) Anforderungen des Self-Assessments

Aus den allgemeinen Self-Assessment Prinzipien ergeben sich zahlreiche weitere essenzielle Fragen. Zunächst ist zu diskutieren an welcher Stelle das Self-Assessment softwaretechnisch sowie rechtlich-formal platziert werden kann und muss. Bislang erscheint es als zweckdienlich, ein solches Instrument im öffentlich zugänglichen Bereich des L3 AMS einzubinden, so dass Studieninteressierte sich autonom und unverbindlich über Studienoptionen informieren können bevor sie eine Bewerbung für einen Studienplatz oder eine Kompetenzanrechnung anstreben. Andererseits ist das Self-Assessmentinstrument so auszugestalten, dass seine Ergebnisse für Studienberatungs- oder Bewerbungsverfahren genutzt werden können. In diesem Fall muss – zum Zweck des Datentransfers zwischen Interessent und Hochschule – ein datensicherer Aus-tausch bzw. eine datengesicherte Schnittstelle zwischen den Instanzen eingeplant sein. Denkbar wären eine Datenspeicherung beim Interessenten und die Übertragung via E-Mail an die Studi-enberatung. Ebenso könnte dies durch eine nachgeschaltete Login-Aufforderung und der an-schließenden Übertragung der im Self-Assessment eingetragenen Ergebnisse geleistet werden. Aus dieser scheinbar sekundären Fragestellung ergeben sich verschiedene weiterführende An-forderungen:

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• Im Vorfeld muss festgehalten werden, auf welche Studieninhalte sich das Self-Assessment beziehen kann. Dabei ist abzuwägen, ob es sich sinnvollerweise um verallgemeinerte Stu-dienziele oder konkrete Studieninhalte entsprechend der Modulhandbücher und / oder Stu-dienbriefe handelt.

• Es müssen alle mit dem Self-Assessment verbunden Zuständigkeiten für die Beteiligten unmissverständlich erfasst werden können. Dazu gehört die Verknüpfung zu Studien(an-rechnungs)bewerbungsverfahren ebenso wie zu angeschlossenen Studien(anrechnungs)- beratungen. Dies gilt für personelle und fachliche wie für softwaretechnische Schnittstellen innerhalb des L3 AMS.

• Über etwaige Gebühren des Self-Assessment ist äquivalent zu den Anrechnungsgebühren zu sprechen (vgl. Seger / Waldeyer 2012). Diese könnten insbesondere aus der Veröffentli-chung von Studienbriefen resultieren. Allerdings widersprechen Gebühren möglicherweise dem allgemeinen Prinzip eines Self-Assessments, sich informell und unverbindlich informie-ren zu können.

• Auch über die Nutzung des Instruments in einer möglichen Studienservice- und Beratungs-struktur ist vor dem Hintergrund einer unverbindlichen Nutzung dieser, ohne Datenspeiche-rung, zu diskutieren. Angeschlossene Datenspeicherungen und / oder Datenauswertungen nach Zustimmung des Nutzers wären optional denkbar.

D) Aufbau des Self-Assessments

Ausgehend von der Überlegung ein Self-Assessment-Instrument entsprechend den vorangehen-den Qualitätskriterien auszurichten und es als solches an die Softwareoberfläche des L3 AMS anzugliedern, beschreiben die nachfolgenden Abbildungen die Eckpunkte dieser Eingliederung. Dabei handelt es sich um die Skizzierung des Instrumentes, aufbauend auf den bisherigen Erfah-rungen mit dem Selbsteinschätzungsinstrument der L3 ABS, wobei dieses im Gegensatz zur ABS-Situation, als eigenständige Komponente, im öffentlichen Bereich des L3 AMS platziert werden soll. Der Aufbau des Instruments gliedert sich in folgende vier Abschnitte:

• Home-Oberfläche des L3 AMS

• Self-Assessment Auswahl

• Der Self-Assessment-Prozess

• Auswertung des Self-Assessments

E) Home-Oberfläche des L3 AMS

Zu einem effektiven Umgang mit dem Self-Assessment-Tool gehört zunächst dessen Einbindung innerhalb des Gesamtinformationswesens des L3 AMS. Neben allgemeinen Informationen zur Hochschule zählen hierzu die weiterführenden Informationen zu den Studiengängen und ihren Modulen. Anhand dieser erhält der Anrechnungsinteressent die Möglichkeit, seine eigenen Kom-petenzen im Hinblick auf seine/n Wunschstudiengang / Wunschstudiengänge einzuordnen. Die Informationsquellen können sich dabei nicht an den genannten Eckpunkten erschöpfen. Vielmehr gehört zu einem umfassenden Gesamtkonzept auch ein ausgereiftes Studienberatungsma-nagement, auf welches zu jedem Zeitpunkt der AMS-Nutzung zugegriffen werden kann.

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Das ganzheitliche Open-C³S-Prinzip, bzw. das hier zu entwickelnde akademische Weiterbil-dungsprogramm ist ein Gesamtkonzept aus Studium Initiale, Bachelor-Studiengang, Zertifikats-programm und Master-Studiengang. Die nicht konsekutive aber optional kompensatorische Mehrstufigkeit birgt eine gewisse Komplexität, erst recht im Zusammenspiel mit über die vorge-sehenen internen Anrechnungsmöglichkeiten hinausgehenden externen Anrechnungsoptionen. In vielfacher Hinsicht, aber insbesondere im Hinblick auf den Nutzen für die Weiterbildungsinte-ressierten ist unabdingbar eben diese Struktur, d. h. das Open-C³S-Prinzip, den Studieninteres-sierten unzweifelhaft und unmittelbar zu vermitteln. Zu einer effektiven Informationsbasis gehö-ren hierbei neben allgemeinen Informationen zur Hochschule und weiterführenden Informationen zu den Studiengängen, auch Einblicke in Inhalte und Lernziele der Module, wodurch der L3 An-rechnungsinteressent die Möglichkeit erhält, seine eigenen Kompetenzen im Hinblick auf Wunschstudiengänge einzuordnen. Die Informationsquellen können sich jedoch nicht an den ge-nannten Eckpunkten erschöpfen. Vielmehr gehört zu einem effektiven Gesamtkonzept auch ein ausgereiftes Studienberatungskonzept auf welches zu jedem Zeitpunkt der L3-Nutzung zurück-gegriffen werden kann. (siehe Abb. 21). Schlussendlich ist es das Ziel der L3-AMS-Home-Oberfläche, das AMS-Konzept so schlüssig zu präsentieren, dass ein Nutzer entsprechend seinen Bedürfnissen entscheiden kann, ob er sich mit allgemeinen Fragen an die Studienberatung wendet, detaillierte Kompetenzeinschätzungen aus dem Bereich „Selbsteinschätzung“ abruft oder sich mit konkreten Anrechnungsbewerbungs-anfragen in den geschützten Bewerberbereich begibt.

Abb. 21: Selbsteinschätzungskomponente des L3 AMS

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F) Self-Assessment Auswahl

Wählt ein Studieninteressierter aus den Optionen der Startseite oder der Registerkartenauswahl die Komponente „Self-Assessment“ aus, wird ihm eine Studienauswahl präsentiert (siehe Abb. 22) Die Selbsteinschätzungsoptionen bestehen bspw. entsprechend dem im Verbund von OpenC³S entwickelten Weiterbildungsprogramm zwischen dem Studium Initiale, dem Bachelor-Studiengang, dem Zertifikatsprogramm und dem Master-Studiengang. Ergänzend kann der Inte-ressent zu jedem Zeitpunkt die Aufgabenstellung des Self-Assessments lesen, zur Startseite zu-rücknavigieren oder die Kontaktdaten der Studienberatung abrufen. G) Der Self-Assessment-Prozess

Nach der Auswahl des Zielstudienprogramms durch den Nutzer startet der eigentliche Selbstein-schätzungsprozess bzw. der Self-Assessment-Prozess. Entsprechend der Struktur des jeweili-gen Weiterbildungsprogramms werden modulweise alle Lernergebnisse des Studiengangs auf der AMS-Oberfläche aufgelistet. Der Self-Assessment-Nutzer kann, differenziert nach den einzelnen Lernergebnissen, zu jedem Modul einschätzen inwieweit seine bisherigen Kompetenzen dem Geforderten entsprechen. Als vermutete Lernergebnisüberdeckung zwischen den jeweiligen Elementen und den Kompetenzen des Nutzers kann zwischen „ja, beherrsche ich“, „nein, beherrsche ich nicht“ und „ich weiß es nicht (Beratungsbedarf)“ gewählt werden. Des Weiteren erhält der Self-Assessmentnutzer Bearbeitungshinweise im oberen und rechten Bereich der Seite und kann, wenn hinterlegt, im Modulhandbuch blättern.

Abb. 22: Auswahl des Bildungsprogramms im Self-Asses sment des L3 AMS

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Abb. 23: Vermutete Lernergebnisüberdeckung im Self-As sessment des L3 AMS

Unterstützung in der informellen Selbsteinschätzung bieten die „ergänzenden Musteraufgaben“ zu den jeweiligen Lernergebnissen, die im Vorfeld durch die Hochschule eingepflegt werden können. (siehe Abb. 23 und 24) und den entsprechenden Studienbriefen entliehen sind (vgl. Rieger / Lewandrowski). Die ergänzenden Musteraufgaben werden ausschließlich als Grafiken dargestellt und können somit nicht ausgefüllt werden.

Abb. 24: Navigationspunkt ergänzende „Musteraufgabe n“ im Self-Assessment des L3 AMS

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D. h. die ergänzenden Musteraufgaben verpflichten nicht zur Nutzung, sondern illustrieren vielmehr in konkreter Weise die Anforderung des Studiengangs. Entsprechend kann dieser Abschnitt als Ergänzung und Handreichung an die Interessierten verstanden werden. In diesem Sinne dienen sie dem Informationsgewinn auf Seiten der Anwärter und stellen keine Form der Wissensabfrage dar. Ebenso wie die inhaltlichen Elemente der Selbsteinschätzung verpflichtet dieser Abschnitt nicht zur Nutzung, sondern illustriert vielmehr in konkreter Weise die Anforderung des Studiengangs. Zweckmäßig wird dieser Abschnitt durch seine Praxisnähe und Relevanz für die Erfahrungen der Zielgruppe als beruflich Vorqualifizierte. Entsprechend kann dieser Abschnitt als Ergänzung und Handreichung an die Interessierten verstanden werden.

Abb. 25: Auswertungsform Anrechnungspotenzial im Se lf-Assessment des L3 AMS

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H) Auswertung des Self-Assessments

Äquivalent zu europäischen Assessment-Instrumenten, wie dem European Language Portfolio (vgl. ELP 2011) mündet der Self-Assessment-Verlauf in einer grafischen Auswertung. Im L3 AMS ist eine zweigliedrige Ergebnisdarstellung möglich. Sie unterteilt sich in eine detaillierte Analyse, dem „Anrechnungspotenzial “ (siehe Abb. 25), und einer Übersicht der Self-Assessment-Ergebnisse, dem „Kompetenzprofil “ (siehe Abb. 26). Diese werden jeweils nachfolgend skiz-ziert. Die Ausgabeform „Anrechnungspotenzial“ (siehe Abb. 25) listet die bewerteten Lernergebnisse als Balkendiagramme, entsprechend der Studienmodule, auf. Anhand von drei Farben wird dem Nutzer eine Zusammenstellung seiner Antworten präsentiert. Die Farbe Grün steht für die überwiegende Wahl der Antwort „ja, beherrsche ich“, rot steht für „nein, beherrsche ich nicht“ und grau für „ich weiß es nicht (Beratungsbedarf)“. Die grafische Darstellung wird durch einen entsprechenden automatisch generierten Erläuterungstext ergänzt. Überwiegt beispielsweise die Auswahl der Kategorie „ja, beherrsche ich“, wird eine Bewerbung um Anrechnung im jeweiligen Modul unverbindlich empfohlen. Andernfalls wird ein Beratungsgespräch oder der Besuch der Studienvorbereitungskurse nahegelegt. Zusätzlich erhält der Studienanwärter eine Zusammenfassung der für ihn in Frage kommenden Module.

Abb. 26: Auswertungsform Kompetenzprofil im Self-Ass essment des L3 AMS

Die Ausgabeform „Kompetenzprofil“ (siehe Abb. 26) bietet neben dem „Anrechnungspotenzial“ eine zweite Analyseform der Selbsteinschätzung an. Im Unterschied zum Anrechnungspotenzial werden die Ergebnisse je Studiengang zusammenfassend dargestellt. Dies bedeutet einerseits eine Informationsreduktion gegenüber der ersten Analyseform. Dies gleicht die Darstellung

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jedoch andererseits dadurch aus, dass sie ein strukturiertes Abbild der eingeschätzten Kompetenzen einer Person je Studiengang anbietet. Das erlaubt schließlich die Bildung eines Gesamturteils über das weitere Vorgehen. Durch die Verwendung der Farben rot, grün und schwarz wird auch hier – äquivalent zur Ausgabeform „Anrechnungspotenzial“ – eine unverbind-liche Empfehlung für die Studienberatung, die Anrechnungsbewerbung und das Studium Initiale ausgesprochen. I) Voraussetzungen der Self-Assessment Lernergebnis se

Ein Self-Assessment-Instrument sollte auf der Ebene seiner einzelnen Lerneinheiten folgende Voraussetzungen (vgl. Schneider / Lanz 2000) erfüllen:

• Eindeutigkeit: Die Elemente eines Self-Assessment sollten zweifelsfrei, transparent und intersubjektiv nachvollziehbar beschrieben sein d. h. ein optimales Self-Assessment beruht auf den exak-ten Beschreibungen von Lerneinheiten auf den Ebenen Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Selbst- und Sozialkompetenz.

• Konkretheit Das Self-Assessment sollte konkrete Aufgaben und / oder konkrete Kompetenzgrade be-treffen. Das bedeutet die Elemente sollten so wenig sprachliche Vagheit wie möglich ent-halten.

• Klarheit: Die Syntax der Elemente sollte einfach und klar formuliert sein. Die Elemente sollten ohne spezifische Einführungen oder Trainings nachvollzogen werden können.

• Kürze: Die Lerneinheiten sollten möglichst knapp formuliert sein und nicht mehr als zwei oder drei Zeilen überschreiten. Zugleich sollten ihre Inhalte nicht sprachlich verkürzt werden.

• Unabhängigkeit: Die Interpretation der Elemente sollte nicht von vorherigen Elementen oder Fragestellungen abhängig sein. Es sollte möglich sein, im Format von „ja, beherrsche ich“ zu „nein, beherr-sche ich nicht“ und „ich weiß nicht“ zu antworten.

Zusammengefasst ist zu berichten, dass das TP 2 in Kooperation mit TP 1 im Projektverlauf, wie geplant, erfolgreich an der Konzeption und dem Aufbau einer Service- und Beratungsinfrastruktur im Verbund von Open C³S gearbeitet hat. Die Arbeitsergebnisse sind schließlich auf der Grund-lage einer sinnhaften Verknüpfung von persönlicher und technisch unterstützter Beratungsstruk-tur in das L3 AMS eingeflossen und sollen dort, ebenfalls wie geplant, in der zweiten Förderpha-se erprobt werden.

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AP 2.5 Konzeption und Verabschiedung der allgemeine n und fachbereichsspezifischen Anrechnungsordnung

&

AP 2.6 Konzeption und Umsetzung der Qualitätssicher ungsstandards Mit Beginn der Ausarbeitung der Arbeitspakete AP 2.5 und AP 2.6 zu den Themen Anrech-nungsordnung und Qualitätssicherungsstandards wurde im Jahr 2012 deutlich, dass beide Auf-gaben zum einen hinsichtlich des Charakters der notwendigen Arbeitsschritte und zum anderen auch von ihrem inhaltlichen Zusammenhang sehr eng miteinander verknüpft sind. Die notwendi-gen Arbeitsschritte bzw. die sehr ähnliche Struktur der Aufgabenerledigung erstreckt sich zu-sammengefasst auf folgende Meilensteine:

• Recherche,

• Klärung der Zuständigkeiten in den anrechnenden Partnerhochschulen HSAS und FAU,

• Entwicklung eines Entwurfs,

• Abstimmung des Entwurfs,

• Begleitung des hochschulinternen Abstimmungsprozesses,

• Begleitung von Umsetzungsprozessen.

Die Aufgaben, die dann im Jahr 2012 im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsstandards und Anrechnungsordnung realisiert wurden, bezogen sich auf die Vorbereitung und Konzeption bzw. auf die Recherchearbeiten, die Klärung der Zuständigkeiten und die Entwurfsentwicklung – zu-nächst TP-2-intern. Neben den bisherigen inhaltlich erarbeiteten Ergebnissen bot diese Arbeit auch unter strukturellen Gesichtspunkten – sozusagen auf der Meta-Ebene – eine letztlich triviale aber doch interessante und erwähnenswerte Erkenntnis auf, welche aus Projektperspektive doch zumindest einmal bewusst formuliert sein sollte:

Qualitätssicherungsstandards und Anrechnungsordnung en sind faktisch sehr eng miteinander verknüpft.

Eine brauchbare, QS-orientierte und praxisnahe Anrechnungsordnung spiegelt letztlich die Qualitätssicherungsstandards wider. Qualitätssiche-rungsstandards sind schließlich nichts anderes, als normierte Verhaltens-vorgaben hinsichtlich der zu bewältigenden Aufgabe bzw. der zu bewälti-genden Prozesse. Und eine Anrechnungsordnung ist letzten Endes nichts anderes, als die verbindliche Formulierung der Qualitätssicherungskrite-rien mit der Maßgabe der Herstellung von Qualität, Verlässlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Dementsprechend wurde bereits in 2012 deutlich, dass die Arbeit an einer Anrechnungsordnung für Open C³S über diese reine Entwicklungsarbeit für den Verbund hinausgeht und im Kontext des TP 2 letztlich an einer umfassenden Veröffentlichung zum Thema „Qualitätssicherungsstan-dards“ und „Anrechnungsordnung“ zu arbeiten ist. In 2012 wurden hierzu schon wesentliche Tei-le erarbeitet, die bspw. mittels der zentralen Präsentation des Webinars der Wissenschaftlichen Begleitung des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ vom 27.02.2013 zum

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Thema „Anrechnung: Implementierung an Hochschulen“ in den Wettbewerb eingebracht wurden (siehe Anlage A 7.3.2.14). Im Verlauf des Jahres 2013 sollte schließlich die Veröffentlichung umgesetzt werden. Soweit der Plan. Im Kontext von Open C³S entfaltete diese Thematik allerdings eine Dynamik, der sich das TP 2 als inhaltlich verantwortliches TP weder in Bezug auf das Thema „Anrechnungsordnung“ noch in Bezug auf die Veröffentlichung entziehen konnte. Der Sachverhalt ist im Folgenden skiz-ziert: Ursprüngliches Ziel war, wie erwähnt, die Entwicklung und Unterstützung von Open C³S bei der Verankerung einer Anrechnungsordnung zur einheitlichen Durchführung und Abwicklung von An-rechnungs- und Anerkennungsanalysen wie auch von Anrechnungs- und Anerkennungsprozes-sen. Im Zuge der aktuellen Sachstandsanalyse ergaben weitergehende Recherchen des TP 2 im Jahr 2013, u. a. an der Partneruniversität in Erlangen, der Friedrich Alexander Universität, aber bspw. auch an der Alice Salomon Hochschule in Berlin, dass alternativ zu einer Anrechnungs-ordnung ebenfalls eine zielführende Lösung in der Entwicklung eines Anrechnungsleitfadens lie-gen kann. Voraussetzung für die Gewährleistung der notwendigen praktischen Relevanz ist hier dann aber, dass dem Anrechnungsleitfaden, entweder über einen Verweis in der Allgemeinen Prüfungsordnung oder über die verbindliche Verabschiedung eines entsprechenden Gremiums, wie z. B. der Kommission für Studium und Lehre, das notwendige Gewicht verliehen wird. Seitens der Gesamtprojektleitung und den TP-Leitern des Verbundes wurde schließlich in der Variante „Leitfaden“, auch mit Blick auf die zeitliche Planung und die formalen Prozesse, die at-traktivere Alternative gesehen. Dementsprechend erhielt das TP 2 vom Verbund den Auftrag, in-nerhalb des hiesigen Arbeitspaketes einen Entwurf eines Anrechnungsleitfadens zu entwickeln sowie diesen via Gesamtprojektleitung in den Kontext von Open C³S wie auch der HSAS einzu-spielen. Der Entwurf des Leitfadens wurde schließlich bis Mitte Dezember 2013 erarbeitet und mit der Zusage der weiteren Unterstützung unmittelbar dem Gesamtprojektleiter von Open C³S und Prorektor für Studium und Lehre für das weitere Vorgehen übermittelt. Der entwickelte Ent-wurf des Anrechnungsleitfadens ist als Anlage A 7.3.2.15 beigelegt Hinsichtlich der geplanten Veröffentlichung wurde im ersten Halbjahr 2014 das Thema „Anrech-nungsleitfaden“ integriert, um dann letztlich alle Facetten der Einbindungsmöglichkeiten von Qualitätssicherungsstandards in die formalen Hochschulstrukturen abdecken zu können. Im zweiten Halbjahr 2014 konnte schließlich das Buch mit dem Titel „Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen“ realisiert und im De-zember 2014 mit mehr als 300 Seiten veröffentlicht werden:

Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und An erkennung von Lerner-gebnissen an Hochschulen. Standards für transparente und nachvollziehbare Analy-severfahren und Anrechnungsprozesse inkl. Musteranrechnungsleitfaden und Muster-anrechnungsordnungen.

Entwicklungsergebnisse aus dem F&E-Projekt Open Competence Center for Cyber Security im BMBF-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

Band 14 in der Reihe: Darmstädter Studien zu Arbeit, Technik und Gesellschaft; her-ausgegeben von Prof. Dr. Rudi Schmiede. Shaker Verlag. Aachen

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Das Buch bietet erstmals einen strukturierten Gesamtüberblick über mögliche Standards im Kon-text der Anerkennung und Anrechnung und diskutiert die Umsetzung dieser im Rahmen von An-erkennungs- und Anrechnungsordnungen bzw. von Anerkennungs- und Anrechnungsleitfäden. Ziel war es, zum einen den durch die Legislative festgelegten Rahmen der Lifelong-Learning-Strukturen vor dem Hintergrund akademischer Aus- und Weiterbildungen systematisch aufzuar-beiten, zu dokumentieren sowie rechtliche Verbindlichkeiten aber auch Spielräume aufzuzeigen. Zum anderen galt es für Hochschulen eine fundierte Diskussions- und Arbeitsgrundlage im Rah-men der Einführung von qualitätsgesicherten, transparenten und nachvollziehbaren Anrech-nungs- und Anerkennungsverfahren und entsprechenden Bewerbungs-, Bewertungs- und Ver-waltungsprozessen zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung selbst liegt dem Projektträger, wie auch dem BMBF, in mehrfacher Stückzahl vor. Die thematisierten Schwerpunkte der Veröf-fentlichung werden nachfolgend, anhand der Gliederung des Buches, verdeutlicht:

Vorwort von Prof. Dr. Häberlein

1. Optimierte Lifelong-Learning-Strukturen im Kontext akademischer (Weiter-) Bildungsprogramme

2. Anrechnung und Anerkennung: ein Muss? Qualitätssicherung: ein Muss? Die rechtliche Situation ...

2.1 Die rechtliche Situation in Sachen Anrechnung und Anerkennung

2.1.1 Lissabon-Konvention 2.1.2 Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur „Anrechnung von außerhalb des

Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hoch-schulstudium“

2.1.3 Ländergemeinsame Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen

2.1.4 Akkreditierungsrichtlinien des deutschen Akkreditierungsrats 2.1.5 Hochschulrahmengesetz und Landeshochschulgesetze 2.1.6 Studien- und Prüfungsordnungen

1.2 Exkurs: Wesentlicher Unterschied und Gleichwertigkeit – Konzepte und analytische Herangehensweise

2.2.1 Wesentlicher Unterschied und Gleichwertigkeit: Die Intentionen. 2.2.2 In der Analyse geht es immer um das Niveau und den Inhalt 2.2.3 Sinn der Differenzierung zwischen den Konzepten des wesentlichen Unter-

schieds und der Gleichwertigkeit

2.3 Qualitätssicherung: die rechtliche Situation

2.3.1 Qualitätssicherung und die Lissabon-Konvention 2.3.2 Qualitätssicherung und die KMK-Beschlüsse zur Anrechnung außerhoch-

schulisch erworbener „Kenntnisse und Fähigkeiten“ 2.3.3 Qualitätssicherung und die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kul-

tusministerkonferenz für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudi-engängen

2.3.4 Qualitätssicherung und die Akkreditierungsrichtlinien des deutschen Akkredi-tierungsrats

2.3.5 Qualitätssicherung und die Landeshochschulgesetze 2.3.6 ANKOM: Erste allgemeine Gütekriterien für die Operationalisierung

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3. Anrechnung: Qualitätssicherung und Verfahrensprinzipien. Standards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungsprozesse

3.1 Verfahrensübergreifende Qualitätssicherungsstandards und Prinzipien

3.1.1 Verfahrensübergreifende Qualitätssicherungsstandards 3.1.2 Verfahrensübergreifende Prinzipien

3.2 Qualitätssicherungsstandards und Verfahrensprinzipien im individuellen Portfolio-verfahren

3.2.1 Spezifische Qualitätssicherungsstandards im individuellen Portfolioverfahren 3.2.2 Spezifische Verfahrensprinzipien im individuellen Portfolioverfahren 3.2.3 Individuelles Portfolioverfahren: Bewerbungs- und Bewertungsprozess

3.3 Qualitätssicherungsstandards und Verfahrensprinzipien im pauschalen Profilpo-tenzialverfahren

3.3.1 Spezifische Qualitätssicherungsstandards im pauschalen Profilpotenzialver-fahren

3.3.2 Spezifische Verfahrensprinzipien im pauschalen Profilpotenzialverfahren 3.3.3 Pauschales Profilpotenzialverfahren: Bewerbungsprozess 3.3.4 Pauschales Profilpotenzialverfahren: Bewertungsprozess

3.3.4.1 Phase 1 – EQF-Bewertung der Lernergebnisse der zu analysieren-den Bildungsprofile durch die Fachexperten und modulverantwortli-che Professoren

3.3.4.2 Phase 2 – Auswertung der hochschulischen und beruflichen EQF-Bewertungen

3.3.4.3 Phase 3 – Identifizierung möglicher inhaltlicher Affinitäten bei ni-veauäquivalenten Modulen und Prozessen

3.3.4.4 Phase 4 – Mapping niveauäquivalenter Lernergebnisse / Deckungs-faktorenermittlung

3.3.4.5 Phase 5 – Anrechnungs- und Anerkennungsentscheidung

4. Interne Anerkennung – interne Anerkennungsanalyse

4.1 Bedingungen qualitätsgesicherter interner Anerkennungsanalysen

4.2 Identifikation anrechnungsinteressanter Module via Niveauabgleich

4.2.1 Die Einleitung der Identifizierung 4.2.2 Die Identifizierung anrechnungsinteressanter Module via Niveauabgleich 4.2.3 Identifikation des ggf. vorhandenen wesentlichen Unterschieds 4.2.4 Interne Anerkennung und wesentlicher Unterschied: die Arbeitsebene

5. Anrechnungs- und Anerkennungsordnung – Instrument der Qualitätssicherung und Transparenz

5.1 Allgemeine Muster-Ordnung zur Anrechnung und Anerkennung anderweitig er-worbener Lernergebnisse der Hochschule …

Präambel § 1 Antrag auf Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Lerner-

gebnisse § 2 Gleichwertigkeitsprüfung und Anrechnung bzw. Anerkennung anderweitig

erworbener Lernergebnisse § 3 Entscheidung und Mitteilung über die Anrechnung / Anerkennung

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§ 4 Ausweis angerechneter bzw. anerkannter Lernergebnisse i. d. Zeugnisdo-kumenten

§ 5 Anwendung und Inkrafttreten

5.1.1 Praktisches Beispiel

5.2 Allgemeine und Fachspezifische Anrechnungsordnung: der Kontext

5.3 Fachspezifische Muster-Ordnung zur Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Lernergebnisse auf den Studiengang … der Hochschule …

Präambel § 1 Antrag auf Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Lerner-

gebnisse § 2 Gleichwertigkeitsprüfung und Anrechnung bzw. Anerkennung anderweitig

erworbener Lernergebnisse § 3 Entscheidung und Mitteilung über die Anrechnung / Anerkennung § 4 Ausweis angerechneter bzw. anerkannter Lernergebnisse in den Zeugnis-

dokumenten § 5 Anwendung und Inkrafttreten

5.4 Bewerbungsszenario 5.4.1 Minimal-Szenario 5.4.2 Maximal-Szenario

6. Anrechnungs- und Anerkennungsleitfaden – das andere Instrument der Qualitätssiche-rung und Transparenz

6.1 Zum Muster-Leitfaden

6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

6.2.1 Lissabon-Konvention 6.2.2 Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur „Anrechnung von außerhalb

des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium“

6.2.3 Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz“

6.2.4 Akkreditierungsrichtlinien des deutschen Akkreditierungsrats 6.2.5 Beispiel: Baden-Württembergisches Hochschulgesetz 6.2.6 Beispiel: Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Albstadt-

Sigmaringen (HS AlbSig) 6.2.7 Gesamtbetrachtung

6.3 Begriffe und Prinzipien

6.3.1 Anrechnung / Anerkennung und Hochschul- sowie Masterzugang 6.3.2 Lernergebnisse / Kompetenzen 6.3.3 Intern / extern erbrachte Lernergebnisse 6.3.4 Wesentlicher Unterschied und Gleichwertigkeit 6.3.5 Niveau und Inhalt 6.3.6 Anrechnungs- und Anerkennungsumfang 6.3.7 Anrechnungs- bzw. Anerkennungseinheit 6.3.8 Vergabe von Leistungspunkten 6.3.9 Beweislast, Prüfungen, Mitwirkungspflicht 6.3.10 Noten

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6.3.11 Zuständigkeiten 6.3.12 Bearbeitungsfristen 6.3.13 Wahrung der Gleichbehandlung 6.3.14 Antragsberechtigte und Antragsfristen

6.4 Bewerbung und Bewertung

6.4.1 Pauschale und individuelle Anrechnungs- bzw. Anerkennungsbewerbung 6.4.2 Prozessmanagement 6.4.3 Prozessablauf 6.4.4 Formale Ablehnung 6.4.5 Inhaltliche Ablehnung 6.4.6 Keine hinreichenden Ablehnungsgründe

6.5 Vorbereitung der Anrechnung bei Auslandsaufenthalten (Learning Agreement)

6.6 Ansprechpartner

6.7 Praktisches Beispiel

7. Lifelong Learning im akademischen Kontext. Anrechnung und Anerkennung im akade-mischen Kontext. Notwendig. Sinnhaft. Qualitätsgesichert. Gestaltbar.

7.1 Lifelong Learning, Anrechnung und Anerkennung. Elemente im Wesen des Ler-nens (Perspektive 1)

7.2 Lifelong Learning, Anrechnung und Anerkennung vor dem Hintergrund der gesell-schaftlichen Entwicklung (Perspektive 2)

7.3 Lifelong Learning, Anrechnung und Anerkennung. Die Kraft der normativen Fak-ten (Perspektive 3)

7.4 Gegenwart und Zukunft der Anrechnung und Anerkennung

Anhang

Anlage 1: Anrechnung / Anerkennung beruflicher und hochschulischer Vorqualifikatio-nen, relevante Auszüge aus dem deutschen Hochschulrahmengesetz und den 16 Landeshochschulgesetzen

Anlage 2: Die ersten Schritte der Modulentwicklung. Ein Leitfaden mit Tipps und Hin-weisen.

Anlage 3: Mustervorlage für lernergebnisorientierte Modulbeschreibungen im Zertifi-katsprogramm von Open C³S

Anlage 4: Mustervorlage für lernergebnisorientierte Modulbeschreibungen im Master-studiengang IT-Governance, Risk and Compliance Management von Open C³S

Anlage 5: Auszug aus dem EQF-Bewertungsbogen des Zertifikatsprogramms von Open C³S

Anlage 6: Auszug aus dem EQF-Bewertungsbogen des IT-Ausbildungsberufs Fachin-formatiker Systemintegration

Anlage 7: Auszug aus dem EQF-Ergebnisbogen des Zertifikatsprogramms von Open C³S

Anlage 8: Auszug aus dem EQF-Ergebnisbogen des IT-Ausbildungsberufs Fachinfor-matiker Systemintegration

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Anlage 9: Niveauäquivalente Prozessübersicht des IT-Ausbildungsberufs Fachinfor-matiker Systemintegration in Bezug auf das Zertifikatsprogramm von Open C³S

Anlage 10: Dokumentationsbogen niveauäquivalente Prozessübersicht zu inhaltlich af-finen Modulen des Zertifikatsprogramms von Open C³S

Anlage 11: Ermittlung des Deckungsfaktors „Zertifikatsprogramm von Open C³S und IT-Ausbildungsberuf Fachinformatiker Systemintegration“

Anlage 12: Anrechnungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Niederrhein vom 3. April 2014

Anlage 13: Leitfaden zur Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleis-tungen auf der Grundlage von Kompetenzen an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)

Abbildungen

Literatur Transfer der Veröffentlichung in den Wettbewerb „Au fstieg durch Bildung: offene Hoch-schulen“ und die deutschen Hochschulen

Zufällig zeitgleich mit der Veröffentlichung „Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen“ verschickte der Akkreditierungsrat am 19.12.2014 ein Rundschreiben an die Akkreditierungsagenturen (siehe Anlage A 7.3.2.16) zum Thema „Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten“ mit folgenden Kernaus-sagen:

• „hat sie [die KMK] in ihrem Beschluss vom 18.09.2008 (Anrechnungsbeschluss II) festgestellt, dass die Hochschulen verpflichtet sind, von den bestehenden Möglich-keiten der Anrechnung Gebrauch zu machen und Verfahren und Kriterien für die An-rechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entwickeln.“

• „Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass nach Auslaufen dieser Frist nun ab dem 01.01.2015 das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten von den Akkreditierungs-agenturen zu beauflagen ist. Ebenfalls zu beauflagen ist, wenn zwar Regelungen vorhanden sind, diese aber ausschließen, dass die Hälfte der vorgesehenen Leis-tungspunkte via Anrechnung erreicht werden kann.“

• „Die Ausgestaltung entsprechender Verfahren und Kriterien in den Prüfungsordnun-gen liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen. Entscheidend ist, dass die Regelun-gen gewährleisten, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung stattfinden kann und ggf. auch entsprechende Anrechnungen erfolgen.“

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Legislative einerseits zwar mit einem norma-tiven Rahmen zur Verbesserung der Lifelong-Learning-Prozesse zwischen hochschulischen und außerhochschulischen Bildungssystemen aufwartet, andererseits bislang aber keinerlei Ansatz liefert, wie eine qualitätsgesicherte, transparente und nachvollziehbare methodische Umsetzung von Anrechnungs- und Anerkennungsanalysen sowie von Bewerbungs-, Bewertungs- und Ver-waltungsprozessen realisiert werden kann, war es letztlich ein glücklicher Umstand, dass genau

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zu dieser Zeit und an diesem Punkt das Buch „Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen“ erschienen ist und im Sinne einer Ar-beits- und Diskussionsgrundlage an der gleichen Thematik ansetzt. Um den Transfer dieser Arbeitsergebnisse des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ seitens des TP 2 gewährleisten zu können, realisierte das TP 2 zum Ende der ers-ten Förderphase, im Februar / März 2015, eine schriftliche Informationsinitiative in deren Rah-men alle deutschen Hochschulen, und dort die explizit Verantwortlichen für Akkreditierung und / oder Qualitätsmanagement und / oder Anrechnung und Anerkennung über die Veröffentlichung an sich und ihre zentrale Zielsetzung informiert wurden (Musteranschreiben siehe Anlage A 7.3.2.17). Aus dem ursprünglichen Ziel, beschränkt auf den Verbund Open C³S eine auf Qualitätssiche-rungsstandards beruhende Anrechnungs- und Anerkennungsordnung zu entwerfen, entwickelte sich, wie im Juni 2015 aufgrund von Rückmeldungen und Vortragseinladungen schon nachvoll-ziehbar, im nicht vorgesehenen und nicht absehbaren Wechselspiel mit besagtem Rundschrei-ben des Akkreditierungsrates, letzten Endes eine bundesweit relevante und beachtete Arbeits- und Diskussionsgrundlage im Rahmen der auf Druck der Akkreditierung an den deutschen Hochschulen jetzt dann doch zu initiierenden Maßnahmen zur Umsetzung strukturierter Anrech-nungs- und Anerkennungsprozesse.

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AP 2.7 Empirische Studien / wissenschaftliche These n und Fragestellungen

Bewegt man in sich einem Arbeits- und Forschungsfeld wie dem vorliegenden, nämlich der „An-rechnung außerhochschulischer Kompetenzen auf hochschulische Studiengänge“ ist es unum-gänglich sich vor Augen zu führen, dass diese Thematik zu den jüngeren und somit unbestimm-teren gehört. Dies bedeutet: Letztlich fehlen Studien, welche die sozialen und milieuspezifischen Anforderungen sowie die re-levanten Zielgruppen vollständig identifizieren würden. Das wiederum erschwert die bedarfsge-rechte Angebotsentwicklung. Diese sind aber unabdingbar, um das weitere Vorgehen in korrek-ter Weise strategisch planen und durchführen zu können. Einen Beitrag zur Konkretisierung dieses Themenfeldes aus empirischer Perspektive war im Jahr 2012 das Ziel der folgenden zwei Studien:

A. Expertenanalyse zum Anrechnungsbedarf auf Seiten der Hochschulakteure anhand von qualitativen Interviews

B. Qualitative Befragung zur akademischen Weiterbildung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrechnung

zu A.

Gegenstand der ersten Studie – der Expertenanalyse zum Anrechnungsbedarf auf Seiten der Hochschulakteure – war die Frage nach dem wahrgenommenem Bedarf und der Motivation von Hochschulakteuren Anrechnungsprozesse in ihren Instituten zu fördern und zu fordern sowie die traditionelle und historische Gewachsenheit dieser Initiativen zu benennen. Als geeignete Unter-suchungsmethode für die explorative Studie im Themenfeld wurde das Experteninterview identi-fiziert. Der Expertenstatus wurde den Interviewteilnehmern aufgrund ihrer konzeptionellen und / oder strukturierenden Tätigkeit im Bereich der beruflichen und / oder hochschulischen Bildung zugesprochen. Als weiteres Kriterium in der Auswahl der Experten wurde die langjährige theore-tische wie praktische Auseinandersetzung und / oder Analyse von Anrechnungsformen und -modellen festgesetzt. In der Auswertung der Interviews sollen die Motive und Ziele der hochschulischen Experten An-rechnungsprozesse zu initiieren in den Kontext bildungspolitischer Initiativen zur Förderung der-selben gestellt werden. In diesem Sinne thematisierten wir ebenso die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Anrechnung wie die strukturelle Ausgestaltung des Weiterbildungssystems im Umfeld der Zielgruppen und die als unabdingbar zu fokussierenden Studien- sowie Fortbildungs-angebote in diesem Themenfeld. Insgesamt wurden im Jahr 2012 zwanzig Ansprechpartner bundeslandübergreifend als Experten identifiziert. Sie verteilen sich geographisch über die acht Bundesländer Thüringen (10 %), Sach-sen (5%), Nordrhein-Westfalen (15 %), Niedersachsen (20 %), Hessen (15 %) Brandenburg (10 %) und Berlin (15 %). Die Knotenpunkte in Berlin und Niedersachsen resultiert aus den jeweili-gen Sitzen der wissenschaftlichen Begleitung in diesen Bundesländern. Wohingegen die Bünde-

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lungen in Hessen und Baden-Württemberg auf ihre geographische Nähe zum Forschungsinstitut zurückgeführt werden können.

Abb. 27: Herkunft der interviewten Experten im Konte xt der Bedarfsanalyse in Sachen Anrechnung

Die umfangreiche Transkription des erhobenen Interviewmaterials wurde im letzten Quartal des Jahres 2012 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt vorgesehen war, die vollständige Auswertung des Materials als qualitative Inhaltsanalyse im zweiten Quartal 2013 umzusetzen und dem Ver-bundprojekt zur Verfügung zu stellen. zu B.

Die im letzten Quartal 2012 in Kooperation mit der Hochschule Albstadt-Sigmaringen konzipierte Erhebung „Qualitative Befragung zur akademischen Weiterbildung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrechnung“ verfolgte die folgenden Ziele:

a. Ermittlung inhaltlicher und organisatorischer Anforderungen an akademische Weiterbil-dungsangebote im Bereich Cyber-Sicherheit

b. Vor dem Hintergrund von Anrechnung und optimaler Angebotsgestaltung die Analyse der Bildungsherkunft potenzieller Teilnehmer aus dem Umfeld der Cyber-Sicherheit

c. Meinung der Befragten zu Anrechnungspotenzialen beruflicher Aus- und Weiterbil-dungsprofile auf akademische Bildungsprofile im Bereich Cyber-Sicherheit

Nach einer Identifikation der IT-Aus- und Weiterbildungssituation in den befragten Unternehmen (29 Befragte) schlossen sich Fragen nach dem Bedarf an akademischer Weiterbildung an. Ein

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weiterer Schwerpunkt der Befragung lag folgerichtig auf der Frage nach den Anrechnungspoten-zialen und dem Anrechnungsbedarf in den befragten Unternehmen. Die Studie wurde abgerun-det durch einige persönliche Daten zum Umfeld und der Person der Befragten. Mit der endgültigen Auswertung der Umfrage war planmäßig unmittelbar zu rechnen. Nach einer internen Diskussion über die Ergebnisse der Studie sollten diese zeitnah dem Verbund und der gesamten OH-Initiative zugänglich gemacht werden. Dem ursprünglichen Zeitplan entsprechend sollte das in dieser Form konzipierte AP 2.7 komplett im 2. Quartal 2012 umgesetzt, ausgewertet und veröffentlicht werden. Dem standen aber dann letztlich zwei Dinge entgegen. Zum einen waren das, wie seinerzeit berichtet, zeitlich zu priorisierende Aufgaben. D. h., die Arbeitspakete AP 2.1 und AP 2.2 zu den Themen pauschales und individuelles Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren, das AP 2.3 zum Thema L3 AMS sowie die Arbeitspakete AP 2.5 und AP 2.6, welche sich mit den Themenfeldern Qualitätssicherung und Anrechnungsordnung auseinandersetzten, mussten mit Blick auf die adäquate Abarbeitung der Kernziele des Projektes vorgezogen werden. Die noch anstehenden schriftlichen Zusammenfassungen und Auswertungen mussten dem folgend – ins-gesamt betrachtet aufwandsneutral – hinten angestellt werden. Zum anderen zeigte sich im weiteren Projektverlauf, wie dem Projektträger am 10.09.2013 mitgeteilt und am 23.09.2013 seitens des Projektträgers positive beschieden (siehe Anlage A 7.3.2.18), dass sich im Zusammenhang der wissenschaftli-chen Thesen / Fragestellungen untereinander, wie auch im Zusammenspiel der wissenschaftli-chen Thesen / Fragestellungen und der von TP 2 geplanten empirischen Studien im Verlauf des Spätsommers 2013, insbesondere unter den Gesichtspunkten "Arbeitsaufwand" bzw. "Arbeits-mehraufwand" und "inhaltliche Verbundenheit von Thesen", erhebliche und in der Sache nicht vorhersehbare Verschiebungen ergeben haben. D. h., ursprünglich waren folgende fünf Thesen samt dazugehörigen Fragestellungen eingereicht worden:

1. Anrechnung (außerhochschulisch erworbener Lernergebnisse auf Studienmodule) braucht Regularien.

2. Ergebnisse pauschaler Anrechnungsverfahren (Profilpotenzialverfahren) sind „nur“ die bestmögliche Annäherung an Objektivität.

3. Lifelong Learning wird (notgedrungen) zukünftig administrativ wie inhaltlich wesentlich im Web 2.0 realisiert.

4. Zweckdienlich ist das Anrechnungsverfahren, welches bei unverändert hoher Qualität von Studium, Lehre und Studienerfolg der Hochschule am meisten Studierende und den Stu-dierenden am meisten Anrechnung verschafft.

5. Anrechnungspraxis funktioniert nur, wenn sich praktisch jemand kümmert.

Die Veränderungen, die sich dann eingestellt haben, begründen sich im Weiteren dann vor allem durch zwei inhaltliche Begebenheiten: Zum ersten realisierte das TP 2 im Zusammenhang mit den Thesen 4 und 5, wie oben stehend, im gesamten Bundesgebiet Interviews mit Anrechnungsexperten an Hochschulen zum Thema "Gegenwärtige Situation der Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge in Deutschland." Dabei interessierten uns insbesondere

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• die Motive der Hochschulen, die Anrechnung betreiben,

• die Rahmenbedingungen, welche für eine erfolgreiche Anrechnung beruflicher Kompeten-zen an Hochschulen notwendig sind und

• die sinnvolle strukturelle Ausgestaltung des Anrechnungssystems bzw. der Prozesse in den Bildungseinrichtungen.

Im Verlauf der Studienkonzeption und -durchführung konnte festgestellt werden, dass die Tren-nung der Themen „Zweckdienliche Anrechnungsanalyseverfahren und Anrechnungsprozesse" (These 4) und "Notwendige Beratungsstruktur" (These 5) praktisch nicht zu rechtfertigen ist. An-rechnung und Beratung gehören zusammen wie ein linker und ein rechter Schuh. Die künstliche Trennung dieser Themen ist inhaltlich (und auch politisch in den Diskussionen vor Ort an den Hochschulen) unzweckmäßig. Von daher wurden die ursprünglichen Thesen 4 und 5 durch fol-gende These ersetzen:

"Die Umsetzung von Anrechnung an Hochschulen / Universitäten setzt eine strukturelle und strategische Haltung ebenso wie ein theoretisch fundiertes Management von Anrechnungs-prozessen voraus."

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Experteninterviews des TP 2 im Open C³S wurden dazu insbesondere folgende Fragestellungen erarbeitet:

• Welche Aspekte werden als die zentralen Punkte im Implementierungsprozess von An-rechnungsstrukturen in Deutschland betrachtet?

• Welche Faktoren bedingen einen pragmatischen und effektiven Umgang mit Anrechnungs-fragen?

• Wo liegen die zentralen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der momentanen Anrech-nungspraxis?

Letztlich sind die Themen der Ursprungsthesen 4 und 5 nicht verloren gegangen. Sie sind, schließlich auch im Interesse der grundsätzlichen Zielsetzungen des gesamten Wettbewerbs, le-diglich nicht als separate Themenkomplexe, sondern als Bestandteile einer ganzheitlich zweck-mäßigen Organisation von Anrechnungsanalyse und Anrechnungsprozessen an einer Hochschu-le behandelt worden. Zum zweiten arbeitet das TP 2 im Open C³S im Zusammenhang mit der These 1 seit 2012 an der bereits näher dargestellten Veröffentlichung „Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen. Standards für transparente und nach-vollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungsprozesse inkl. Musteranrechnungsleitfaden und Musteranrechnungsordnungen." (siehe dazu auch AP 2.5 & AP 2.6). Diese Veröffentlichung ver-ursachte, wie bereits erwähnt, erheblich mehr Aufwand als gedacht. Im Projektverlauf zeichnete sich ab, dass die Veröffentlichung mehr als 300 Seiten umfassen wird. Um hier, trotz der ander-weitigen Arbeitsbelastung, fundiert weiterarbeiten zu können, wurde der Bitte des TP 2 stattge-geben, das TP 2 von der eher metatheoretischen Diskussion der These 2 zu entbinden. Somit ergab sich dann zu Ende September 2013, hinsichtlich der wissenschaftlichen Thesen / Fragestellungen und der empirischen Studien die seitens TP 2 abzuarbeiten waren, folgendes Bild:

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1. Anrechnung (außerhochschulisch erworbener Lernergebnisse auf Studienmodule) braucht Regularien.

2. Lifelong Learning wird (notgedrungen) zukünftig administrativ wie inhaltlich wesentlich im Web 2.0 realisiert.

3. "Die Umsetzung von Anrechnung an Hochschulen / Universitäten setzt eine strukturelle und strategische Haltung ebenso wie ein theoretisch fundiertes Management von An-rechnungsprozessen voraus."

Zur These 1

Wie oben und bei der Berichterstattung zu AP 2.6 beschrieben, wurde die Veröffentlichung zu These 1 aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwandes, bedingt durch die sehr viel umfas-sendere aber notwendige inhaltliche Bearbeitung der Thematik, mit leichter zeitlicher Verzöge-rung und Integration der Thematik „Anrechnungsleitfaden“ in Form eines ca. 300-seitigen Buches mit dem Titel „Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergeb-nissen an Hochschulen. Standards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungsprozesse inkl. Musteranrechnungsleitfaden und Musteranrechnungsordnungen." im letzten Quartal 2014 realisiert. Zur These 2

In diesem Kontext wurden in 2014 zwei Artikel für Handreichungen der wissenschaftlichen Be-gleitung (Veröffentlichung in 2015) geschrieben:

• Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement

In Eva Cendon, Anja Eilers-Schoof, Luise B. Flacke, Monika Hartmann-Bischoff, Anja Kolesch, Wolfgang Müskens, Mario S. Seger, Judith Specht, Christina Waldeyer, Doreen Weichert (2015): Handreichung: Anrechnung Teil 1. Ein theoretischer Überblick. Hand-reichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

• Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement ist Qualitätsmanagement

In Anita Mörth, Ada Pellert (Hg.) (2015): Handreichung Qualitätsmanagement in der wis-senschaftlichen Weiterbildung. Qualitätsmanagementsysteme, Kompetenzorientierung und Evaluation. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

Näheres hierzu bitten wir den Ausführungen ab der Seite 105, unter der Überschrift „Unterstüt-zung der wissenschaftlichen Begleitung“, zu entnehmen.

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Zur These 3

Hier wurde 2012 / 2013 eine Studie auf der Grundlage von einzelnen Expertisen / qualitativen Experteninterviews zum Thema „Gesellschaftliche und individuelle Ursachen der Entwicklung von Anrechnungsmodellen beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“ realisiert. Ge-genstand der Studie war die Frage nach dem wahrgenommenem Bedarf und der Motivation von Hochschulakteuren, Anrechnungsprozesse in ihren Instituten zu fördern und zu fordern, sowie die „historischen“ Anlässe dieser Initiativen zu benennen. Die umfangreiche Analyse des Inter-viewmaterials wurde im dritten Quartal des Jahres 2013 abgeschlossen und mündete in einem Arbeitsdokument als bis dahin unveröffentlichtes Manuskript, welches folgende Schwerpunkte behandelte:

1. Motive, Ziele und Bedürfnisse Anrechnungsprozesse in den Universitäten und Hoch-schulen zu initiieren und ihre jeweiligen institutionellen und organisatorischen Heraus-forderungen.

2. Mit Anrechnung verbundene Rahmenbedingungen und die Frage nach der institutionel-len Verankerung in den jeweiligen Institutionen.

In 2014 wurde das vorherige Manuskript inhaltlich wie strukturell maßgeblich überarbeitet. Die zuvor benannten Schwerpunkte der Studie wurden als übergreifende Querschnittsthemen in drei wesentlichen Abschnitten diskutiert. Zunächst galt es die Formen der Anrechnung in den befrag-ten Hochschulen als Rahmenbedingungen des Lifelong-Learning-Prozesses zu ermitteln. Diese waren eng verknüpft mit der Frage nach der tatsächlichen Praxis von Anrechnungs- und Aner-kennungsverfahren wie auch von Bewerbungs- und Bewertungsprozessen. Thematisch ergänzt wurden die ersten zwei Abschnitte durch Einblicke in die identifizierten Zielgruppen der Anrech-nung. Abgerundet wurde die Studie schließlich durch resümierende Überlegungen in Punkto Mo-tive der Anrechnung an Hochschulen, die Faktenlage in Sachen Kenntnisse und Rahmenbedin-gungen und die tatsächliche Anrechnungspraxis. Zum Ende des Jahres 2014 befand sich die Studie im Lektorat. Die elektronische Veröffentlichung der Studie

Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Lifelong Learning im Open C³S. Anrechnung außerhoch schulischer Lernergebnisse auf akademische Aus- und Weiterbildungsprogramme. Motive, Rahmenbedingungen, Veranke-rungs- und Umsetzungspraxis. Einschätzungen von hochschulischen Experten im Umfeld von „ANKOM“ und „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

TU Darmstadtschrift. Elektronische Veröffentlichung: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/4462/

ist im März 2015 erfolgt. Einen Überblick über die Struktur der Studie bietet die nachfolgende Gliederung:

1. Ausgangspunkt und Stand der Forschung

2. Fragestellung

3. Forschungsumfeld

4. Forschungsdesign

5. Rahmenbedingungen und Formen der Anrechnung

5.1 Begriffsklärung: Anrechnung anderweitiger Kompetenzen 5.2 Zum Thema Qualifikationsrahmen 5.3 Ausgestaltung von Anrechnungsstrukturen: grundlegende Überlegungen

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5.4 Implementierung von Anrechnungsstrukturen: Motive und Ziele

6. Wie wird Anrechnung in der Praxis realisiert?

6.1 Praktizierte Anrechnungsformen 6.2 Spezifika in der Anrechnungspraxis 6.3 Anrechnungsprüfungen. Ein Thema der Praxis? 6.4 Verankerung von Anrechnung im Hochschulalltag

7. Zielgruppen

8. Resümee – Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse

8.1 Motive für die Auseinandersetzung mit Anrechnung 8.2 Faktenlage in Sachen Kenntnisse und Rahmenbedingungen 8.3 Anrechnungspraxis

Anlage: Interviewleitfaden zur Studie

Abbildungsverzeichnis

Literatur Zwei weitere empirische Studien

Wie in Bezug auf die neue Thematik im Open C³S erwartet bestätigte sich, dass es bei dem vor-liegenden jungen Forschungs- und Entwicklungsfeld, der „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf hochschulische berufsbegleitende Studienmodule im Umfeld der IT-Sicherheit“ unumgänglich war, sukzessive eine verlässliche Daten- und Informationsbasis über die Situation und die Um-felderwartungen in diesem berufsbegleitenden Bildungsbereich herzustellen. Zu diesem Zweck wurde, wie oben bereits erwähnt, im letzten Quartal 2012 in Kooperation mit der Hochschule Albstadt-Sigmaringen eine Online-Befragung zum Thema „Lifelong Learning im Open C³S. Aka-demische Weiterbildung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrechnung beruflicher Kompetenzen. Erwartungen von Experten im Umfeld von Open C³S.“ realisiert und im ersten Quartal 2013 ausgewertet. Inhaltlich hatte die Studie folgende Schwerpunkte:

A) Ermittlung inhaltlicher und organisatorischer Anforderungen an akademische Weiterbil-dungsangebote im Bereich Cyber-Sicherheit.

B) Vor dem Hintergrund von Anrechnung und optimaler Angebotsgestaltung: Analyse der Bildungsherkunft potenzieller Teilnehmer aus dem Umfeld der Cyber-Sicherheit.

C) Einschätzung der Befragten zu Anrechnungspotenzialen beruflicher Aus- und Weiterbil-dungsprofile in Bezug auf das Qualifizierungskonzept von Open C³S.

Entsprechend ihrer Zielsetzung konnte die vorliegende Studie u. a. hinsichtlich der Priorisierung von beruflichen Bildungsprofilen für die Einbindung in die Profilpotenzialverfahren (siehe auch hier unter AP 2.1 Abschnitt B, S. 39 ff.) wertvolle Einblicke liefern. Die quantitative Studie ist in 2013 wie folgt elektronisch veröffentlicht worden:

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Steve Kovács, Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Lifelong Learning im Open C³S. Akademische Weiterbi ldung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrec hnung beruflicher Kompetenzen

TU Darmstadtschrift. Elektronische Veröffentlichung: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/3614/“

Einen Überblick über die Struktur der Studie bietet die nachfolgende Gliederung:

1. Einführung \ Fragestellung

2. Anlage und Ausgestaltung der Studie

3. Analysebegriffe und Lesehinweise der Studie

4. Auswertung der Studie

4.1 IT-Aus- und Weiterbildung: Verteilung in den Organisationen 4.2 Weiterbildungsbedarf aus Perspektive der Organisationen 4.3 Anforderungen an die Ausgestaltung der Weiterbildung 4.4 Erfahrungen mit Anrechnung 4.5 Anforderungen an die Ausgestaltung der Anrechnung 4.6 Persönliche Daten

5. Zentrale Ergebnisse und Schlussfolgerungen

6. Anhang

Unterstützung der TP-3-Studie: „Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Informatik / IT-Sicherheit. Umfrage der Interessenten“

Darüber hinausgehend hat das TP 2 im Open C³S das TP 3 bei der Konzeption, Operationalisie-rung und dem endgültigen Design der Studie „Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Informa-tik / IT-Sicherheit. Umfrage der Interessenten“ unterstützt (siehe Anlage A 7.3.2.19). Interessant aus der Perspektive der Thematik Anrechnung war, dass 14 von 24 Befragten Kenntnisse über Anrechnungsoptionen im Bachelorstudiengang Informatik / IT-Sicherheit hatten und dass 20 von 24 Befragten Interesse an der Anrechnung bereits erworbener Lernergebnisse haben. Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung + E valuation

Das TP 2 des Verbundes von Open C³S unterstützte über die gesamte Projektlaufzeit des Wett-bewerbs 1 / Förderphase 1 die wissenschaftliche Begleitung. Das erfolgte zum einen durch die mehrmalige Unterstützung von Veranstaltungen der wissenschaftlichen Begleitung durch die ak-tive (Mit-)Gestaltung von Workshops, Webinaren und Podiumsdiskussionen. Zum anderen ver-fasste das TP 2 mehrere Artikel für Handreichungen der wissenschaftlichen Begleitung. Ebenso wurde die Evaluation des BMBF-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hoch-schulen“ durch das gesamte Team des TP 2 im Open C³S bei der Durchführung aller ihrer Erhe-bungen unterstützt.

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Vorträge und Podien

In 2012 bereitete das TP 2 den Vortrag „Anrechnung von Lernergebnissen. Darmstädter Metho-den, Techniken und Instrumente“ (siehe Anlage A 7.3.2.20) im Rahmen der Auftaktveranstaltung der Wissenschaftlichen Begleitung am 15. und 16. März 2012 in Berlin vor. Zum Zweiten präsen-tierte das TP 2 in diesem Jahr im Webinar „Anrechnung“ am 04. Juli 2012 zum Thema „L3 ABS. Bewerbung, Bewertung, Verwaltung. Anrechnungsprozesse gestalten“. Dabei ging es im Kern noch um die in Darmstadt entwickelte L3 ABS (siehe Anlage A 7.3.2.21). In 2013 nahm Herr Dr. Seger im Rahmen der nationalen Tagung „Lifelong Learning in Hochschulen der Zukunft“ an der Podiumsdiskussion zum Themenblock „Zugänge und Übergänge qualitätsgesichert gestalten“ teil. Auch in 2014 setzte das TP 2 seine Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung im Rahmen von Veranstaltungen fort. Hier erfolgte das im Rahmen der Tagung am 25.03 und 26.03.2014 in Berlin, unter dem Titel "Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Programmen-twicklung“, in dessen Rahmen teilprojektübergreifend von Frau Rahnfeld (TP 1) und Frau Waldeyer (TP 2) über das Anrechnungs- und Beratungskonzept des Gesamtverbundes (siehe hierzu auch AP 2.4 und Anlage A 7.3.2.22) referiert wurde. Handreichungen

Zum anderen unterstützte das TP 2 die Arbeit der wissenschaftlichen Begleitung, wie bereits er-wähnt, durch die Verfassung von drei Artikeln bei der Erstellung von zwei Handreichungen zu den Themenbereichen Anrechnung und Qualitätsmanagement. Dabei handelt es sich um nach-folgend näher skizzierte Beiträge, die im Jahr 2014 seitens des TP 2 verfasst, lektoriert und ab-geschlossen und im ersten Quartal 2015 durch die wissenschaftliche Begleitung veröffentlicht wurden: Artikel 1: Qualitätssicherung in Anrechnungsanalyseverfahren u nd Anrechnungsprozessen

Zusammenfassung: Die Überwindung von Unsicherheit und die Etablierung qualitätsgesicherter Entscheidungen im Kontext von Anrechnung und Anerkennung sind nur durch eine transparente und nachvollziehbare Gestaltung der notwendigen Analyseverfahren und Verwaltungsprozesse zu realisieren. Im Hinblick auf adäquate Ordnungen und Leitlinien möchten die Vorschläge für entsprechende Qualitätssicherungsstandards und Verfahrensprinzipien den hier notwendigen Entwicklungsprozessen in den verantwortlichen Gremien als Diskussionsgrundlage dienen. Das TP 2 verfasste o. g. Artikel zum zweiten Quartal 2014 als den ersten Beitrag zur „Handrei-chung Anrechnung“. Der Artikel wurde 2015 durch die wissenschaftliche Begleitung der Hum-boldt Universität zu Berlin (HUB) wie folgt herausgegeben:

Mario S. Seger, Christina Waldeyer

Qualitätssicherung in Anrechnungsanalyseverfahren u nd Anrechnungsprozessen

In Eva Cendon, Anja Eilers-Schoof, Luise B. Flacke, Monika Hartmann-Bischoff, Anja Kole-sch, Wolfgang Müskens, Mario S. Seger, Judith Specht, Christina Waldeyer, Doreen Wei-chert (2015): Handreichung: Anrechnung Teil 1. Ein theoretischer Überblick. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

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Skizziert wird der Inhalt des Artikels anhand folgender Gliederung sowie im Rahmen der Anlage A 7.3.2.23.

Einleitung

6.1 Die rechtliche Ausgangslage

6.2 Anrechnung: Qualitätssicherung und Verfahrensprinzipien. Standards für normenkon-forme, transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungspro-zesse

6.2.1 Verfahrensübergreifende QS-Standards und Prinzipien Verfahrensübergreifende QS-Standards Verfahrensübergreifende Prinzipien

6.2.2 QS-Standards und Verfahrensprinzipien in individuellen Anrechnungsverfah-ren Spezifische QS-Standards in individuellen Anrechnungsverfahren Spezifische Verfahrensprinzipien in individuellen Anrechnungsverfahren

6.2.3 QS-Standards und Verfahrensprinzipien in pauschalen Anrechnungsverfahren Spezifische QS-Standards in pauschalen Anrechnungsverfahren Spezifische Verfahrensprinzipien in pauschalen Anrechnungsverfahren

6.3 Verankerung von QS-Standards und Verfahrensprinzipien

Literatur Artikel 2: Anrechnungsmanagement

Zusammenfassung: Die Anrechnung außerhochschulischer und die Anerkennung bereits erwor-bener hochschulischer Lernergebnisse treten allmählich aus ihrem unregulierten Schattendasein heraus. Das ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich mit Anrechnung und Anerken-nung mittlerweile ein rechtlich verbriefter Prüfanspruch verbindet. Dem folgend werden Bewer-bungen, notwendige Analysen wie auch verwaltungstechnische Abwicklungen sukzessive einem massiven Anstieg der Fallzahlen unterliegen. Ein effektives technikgestütztes Management ist notwendig und möglich. Das TP 2 verfasste zum dritten Quartal 2014 diesen zweiten Beitrag zur „Handreichung Anrech-nung“ zum Thema „Anrechnungs- und Anerkennungsmanagement“. Der Artikel wurde 2015 durch die wissenschaftliche Begleitung der Humboldt Universität zu Berlin wie folgt herausgege-ben:

Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement

In Eva Cendon, Anja Eilers-Schoof, Luise B. Flacke, Monika Hartmann-Bischoff, Anja Kole-sch, Wolfgang Müskens, Mario S. Seger, Judith Specht, Christina Waldeyer, Doreen Wei-chert (2015): Handreichung: Anrechnung Teil 1. Ein theoretischer Überblick. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

Skizziert wird der Inhalt des Artikels anhand folgender Gliederung sowie im Rahmen der Anlage A 7.3.2.24.

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Einleitung

8.1 Anrechnung und Anerkennung: Management einer komplexen (Dienst-)Leistung

8.2 Anrechnungs- und Anerkennungsmanagement: das Aufgabenspektrum

8.2.1 Festlegung der Verantwortungsebene(n) und Verantwortlichen 8.2.2 Festlegung auf die Anrechnungs- und Anerkennungsanalysemethoden 8.2.3 Aufbereitung und Hinterlegung der Studiengänge entsprechend der gewählten

Analysemethoden 8.2.4 Dokumentenmanagement, Informationsmanagement und Beratung 8.2.5 Gewährleistung von Anrechnungs- und Anerkennungsbewerbungsverfahren 8.2.6 Instrumenten-, Bewerber- und Verfahrensmanagement 8.2.7 Organisation der Bewertungs- und Entscheidungsprozesse sowie der Gutachten-

erstellung und des Ergebnismanagements 8.2.8 Organisation der Verwaltungsprozesse 8.2.9 Zielgruppenkoordination bzw. Workflowdefinition 8.2.10 Compliance Management

8.3 Anrechnungs- und Anerkennungsmanagement: Qualitätssicherung über Standards

Literatur Artikel 3: Anrechnungsmanagement ist Qualitätsmanag ement

Zusammenfassung: Die nachvollziehbare, pragmatische und effektive Organisation von Anrech-nungs- und Anerkennungsverfahren bzw. der entsprechenden Bewerbungs-, Analyse- und Ent-scheidungsphasen – eine mittlerweile unvermeidliche Aufgabenstellung des hochschulischen Aus- und Weiterbildungsauftrags – erfordert die Durchführung und Dokumentation entsprechend qualitätsgesicherter und damit qualitätssichernder Prozesse. Im Rahmen eines ganzheitlichen Job-Management-Konzepts, welches an der TU Darmstadt entwickelt und programmiert wurde, wird dieser umfassenden Herausforderungen mit einem software-technischen Instrumentarium, dem L3 AMS, begegnet. Mit dem strukturierten aber dennoch flexibel konfigurierbaren Aufbau des L3 AMS gelingt es allen beteiligten Zielgruppen eine verlässliche Arbeitsplattform bereitzu-stellen. Die wichtigsten Elemente des Systems und ihre Relevanz für die zukünftige Gestaltung von Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen werden näher vorgestellt. Das TP 2 verfasste zum vierten Quartal 2014 diesen Beitrag zur Handreichung „Qualitätsma-nagement in der wissenschaftlichen Weiterbildung“. Der Artikel wurde 2015 durch die wissen-schaftliche Begleitung der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW) wie folgt herausgege-ben:

Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement ist Qualitätsmanagement

In Anita Mörth, Ada Pellert (Hg.) (2015): Handreichung Qualitätsmanagement in der wis-senschaftlichen Weiterbildung. Qualitätsmanagementsysteme, Kompetenzorientierung und Evaluation. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbe-werbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

Skizziert wird der Inhalt des Artikels anhand folgender Gliederung sowie im Rahmen der Anlage A 7.3.2.25.

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Einleitung

1. Anrechnungs(qualitäts)management durch das L3 AMS – ein Praxisbeispiel

1.1. Strukturierung in drei zu differenzierende User- bzw. Anwendungsbereiche - Frontend - Bewerberportal - Backend

1.2. Flexibles Rollenmanagement 1.3. Anpassungsfähige und erweiterbare Komponentenstruktur

2. Reflexion: Potenziale und Herausforderungen

Literatur

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AP 2.8 Controlling, Administration und Berichtswese n In den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 wurden jeweils die Zwischenberichte der Vorjahre so-wie die entsprechenden Zwischennachweis erstellt und eingereicht, diverse Mittelabrufe getätigt sowie in verschiedenen Angelegenheiten die Freigabe von gesperrten Mitteln beantragt. In 2015 wurden dann noch dieser hier vorliegende inhaltliche Abschlussbericht und der Gesamtverwen-dungsnachweis erstellt. Im Weiteren erfolgt in regelmäßigem Turnus die inhaltliche, zeitliche und monetäre Überprüfung des Projektfortschritts durch den Projektmanager. Unter monetären Gesichtspunkten ist an die-ser Stelle zu erwähnen, dass die 2012 eingeforderte Expertise seitens Herrn Donabauer zum Thema „Analyse und Bewertung des beruflichen Weiterbildungsmarkts im Bereich IT-Security sowie eine daraus resultierend Beratung des Projekts hinsichtlich relevanter beruflicher Bil-dungsprofile für Äquivalenzvergleiche“ aus gesundheitlichen Gründen nicht zustande kam. Wie unter AP 2.1 A beschrieben wählten wir hier eine kompensatorische Vorgehensweise. Anzumerken ist weiterhin, dass ursprünglich schon für die Jahre 2012 und 2013 geplante Exper-tenhonorare für die Durchführung von pauschalen Äquivalenzermittlungsverfahren erstmals in 2014 in Anspruch genommen werden konnten. In Kapitel 3 wurde dazu schon dargestellt:

„Allerdings führte diese Situation keineswegs dazu, dass hierdurch Arbeitskontingente auf der Zeitschiene nach hinten verschoben wurden und sozusagen hinten heraus aufgrund von Arbeitshäufung bei gleichbleibender Personalkapazität Engpässe zu erwarten waren. Zum einen begründet sich dies durch eine gewisse Flexibilität in der zeitlichen Organisation der Profilpotenzialverfahren. D. h., im Rahmen der ursprünglichen Konzeption und Planung des TP 2 im Verbund von Open C³S wurde davon ausgegangen, dass pauschale Anrech-nungsverfahren nach einer kurzen Vorbereitungs- und Abstimmungsphase im Verbund mehr oder weniger kontinuierlich über die Projektlaufzeit organisiert werden könnten. Diese Annahme war letztlich zu optimistisch. Die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse im Verbund gestalten sich wesentlich langwieriger als gedacht. Hinsichtlich der Organisation und Realisierung der pauschalen Anrechnungsverfahren war das allerdings als unproble-matisch zu betrachten. Es ist letztlich unkritisch, ob die Verfahren hintereinander oder ne-beneinander umgesetzt werden. Zum anderen war das TP 2 über alle Arbeitspakete hin-weg in der Analyse, Konzeption und Vorbereitung der Umsetzung dem Zeitplan aufgrund der situationsangepassten Arbeitsplanung und des hohen Engagements aller Beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer gerade so weit voraus, dass diese Situation kom-pensiert werden konnte. Die nochmalige Zurückstellung dieser Aufgaben von 2013 nach 2014 begründet sich im Wesentlichen durch die besondere Vergabesituation hinsichtlich der zu beauftragenden Experten und durch damit verbundene erhebliche Aufwände und Verzögerungen im Rahmen der hier notwendigen Zusammenarbeit mit dem Projektträger. Letztlich konnte die Zusammenarbeit mit den externen Experten im Kontext der Profilpo-tenzialanalysen Anfang 2014 initiiert und in 2015 erfolgreich abgeschlossen werden.“

Aufgrund der über die gesamte Projektlaufzeit flexiblen und situationsangepassten Arbeitspla-nung sowie des hohen Engagements aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zeitliche Verschiebungen von Arbeitspaketen oder einzelnen Arbeitsaufgaben ohne Ausnahme kompensiert. Das gilt für seinerzeit zu erwartende Engpässe aufgrund der späteren Beset-

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zungsmöglichkeit der hauptamtlichen Personalstellen genauso, wie für Verzögerungen die im Kontext der Freistellung gesperrter Mittel auftraten. Insgesamt betrachtet hat das TP 2 des Projektverbundes Open C³S alle ursprünglich anvisierten Ziele der Förderphase 1 erreicht.

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7.4 Umsetzung von Aspekten des Gender Mainstream Grundsätzlich ist Gender Mainstreaming ein generelles Querschnittsziel des Verbundprojektes Open C³S. Gender Mainstreaming wird dabei in Open C³S insbesondere durch zwei Strategien bzw. Ansätze gefördert. Das ist zum einen, dass das komplette Bildungsangebot von Open C³S konsequent Fachkräfte mit Familienpflichten berücksichtigt und das durchgängig angewandte Blended-Learning-Modell des integrierten Lernens hier einen wesentlichen Beitrag zur Realisie-rung dieses Ziels darstellt. Zum anderen trägt das TP 2 von Open C³S in besonderer Weise zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern bei. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass auf der Grundlage pau-schaler Profilpotenzialverfahren sowie individueller Anrechnungsanalysen und damit orientiert an der individuellen Lebenssituation, als auch an der individuellen Bildungs- und Berufskarriere, Frauen und Männern, ob in Berufs- oder Familienphasen, eine fachlich wie organisatorisch passgenaue Studienorganisation ermöglicht wird.

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7.5 Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts nach Pr ojektende (1. Förderphase)

Bezgl. dem Gesamtprojekt Open C³S ist festzuhalten, dass von einer Nachhaltigkeit der erreich-ten Arbeitsergebnisse auszugehen ist. Weiterbildung auf akademischem Niveau, vom Studium Initiale über einen Bachelor und Masterstudiengang bis hin zu diversen Zertifikatsstudiengängen im Bereich IT-Sicherheit und IT-Compliance, inkl. der effektiven Gestaltung von Lifelong-Learning-Prozessen durch die berufsbegleitende Gestaltung der Angebote und die Option der Anrechnung und Anerkennung vorgängig erworbener Lernergebnisse, ist nicht nur ein Novum sondern auch unmittelbar angekoppelt an wesentlichen aktuellen gesellschaftlichen und techno-logischen Fragestellungen der Gegenwart. Dazu gehören bspw.:

• Fachkräftemangel,

• Demografischer Wandel,

• Notwendigkeit von effektivem Lifelong Learning,

• IKT-Durchdringung aller Arbeits- und Lebensbereiche,

• daraus resultierend Sicherheitsrisiken in allen Arbeits- und Lebensbereiche,

• …

Gleiches gilt für die Arbeitsergebnisse von TP 2, die mit nachhaltiger Wirkung in den Verbund von Open C³S und darüber hinaus in das deutsche Hochschulgeschehen einfließen werden. Da-zu tragen nicht nur genannte gesellschaftliche und technologische Fragestellungen der Gegen-wart bei. Insbesondere werden hier auch die einschlägigen KMK-Empfehlungen und Landes-hochschulgesetze, wie auch die Vorgaben des Akkreditierungsrats dafür Sorge tragen. Als aktu-ellstes Beispiel ist an dieser Stelle noch einmal das Rundschreiben des Akkreditierungsrates vom 19.12.2014 (siehe Anlage A 7.3.2.16) zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten mit folgenden Kernaussagen zu nennen:

• „hat sie [die KMK] in ihrem Beschluss vom 18.09.2008 (Anrechnungsbeschluss II) fest-gestellt, dass die Hochschulen verpflichtet sind, von den bestehenden Möglichkeiten der Anrechnung Gebrauch zu machen und Verfahren und Kriterien für die Anrechnung au-ßerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entwickeln.“

• „Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass nach Auslaufen dieser Frist nun ab dem 01.01.2015 das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung von außerhalb der Hoch-schule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten von den Akkreditierungsagenturen zu beauflagen ist. Ebenfalls zu beauflagen ist, wenn zwar Regelungen vorhanden sind, die-se aber ausschließen, dass die Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte via Anrech-nung erreicht werden kann.“

• „Die Ausgestaltung entsprechender Verfahren und Kriterien in den Prüfungsordnungen liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen. Entscheidend ist, dass die Regelungen ge-währleisten, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung stattfinden kann und ggf. auch entspre-chende Anrechnungen erfolgen.“

So wie seit geraumer Zeit die Anerkennung zwischen europäischen Hochschulen geregelt ist, welche letztlich via Akkreditierungsrat und KMK auch auf nationale und selbst hochschulinterne

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Anrechnungsprozesse wirkt (siehe Anlage A 7.5.1: Rundschreiben des Akkreditierungsrats zur Umsetzung der Lissabon Konvention. Beschluss des Hochschulausschusses vom 13. / 14.12.2012), so können spätestens seit 01.01.2015 auch rechtlich verbindliche Regelungen zur Anrechnung außerhochschulischer Leistungen nicht mehr wegdiskutiert oder ausgesessen wer-den. Generell und über Open C³S hinaus ist also die Frage nach der Nachhaltigkeit der For-schungs- und Entwicklungsarbeiten des TP 2 eindeutig damit zu beantworten, dass diese unein-geschränkt gegeben ist. Auf der Grundlage der hier geleisteten Arbeiten kann das Hochschulsys-tem auf Instrumente und technische Hilfsmittel für das Management von Anrechnungsbewer-bungs- und Anrechnungsbewertungsprozessen zurückgreifen. Damit ist das System Hochschule, letztlich im Hinblick auf die genannten Anforderungen seitens der Akkreditierung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung, vorbereitet.

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8. Wichtigste Positionen des zahlenmäßigen Nachweis es

0812 Wissenschaftliche Mitarbeiter E12 bis E15 369.763,00 Euro

0822 Beschäftigungsentgelte 56.321,08 Euro

0835 Vergabe von Aufträgen 97.670,15 Euro

davon im Kontext der Programmierung des L3 AMS 62.385,75 Euro

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9. Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit Seit Jahren liegen gesetzlichen Regelungen vor, die Hochschulen im Grunde eine möglichst ein-heitliche, transparente und nachvollziehbare Umsetzung von Anrechnungs- und Anerkennungs-verfahren, Anrechnungs- und Anerkennungsanalysen und Anrechnungs- und Anerkennungsent-scheidungen abverlangen. Mittlerweile,

• d. h. seit Januar 2013 und dem Rundschreiben des Akkreditierungsrates an die Agentu-ren zur Umsetzung der Lissabon-Konvention (siehe Anlage A 7.5.1), werden Hochschu-len in Sachen Anerkennung,

• d. h. seit Januar 2015 und dem Rundschreiben des Akkreditierungsrates an die Agentu-ren zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten (siehe Anlage A 7.3.2.16), werden Hochschulen in Sachen Anrechnung,

via Androhung von Beauflagungen, tatsächlich dazu angehalten dementsprechend aktiv zu wer-den. Bei

• ca. 425 Hochschulen,

• einigen tausend Fakultäten / Fachbereichen,

• rund 15.000 Studiengängen,

• schätzungsweise ca. 200.000 bis 300.000 Studienmodulen und

• jährlich ca. 2,5 Mio. Studierenden in Deutschland

wird deutlich, welches Aufwandspotenzial sich hinter dem Thema Anrechnung und Anerkennung verbirgt. Von daher war neben der Durchführung erster modellhafter pauschaler Anrechnungs-analysen die Entwicklung eines AnrechnungsManagementSystems zwingend notwendig. Von daher ist in Zukunft die Erprobung und Weiterentwicklung des L3 AMS ebenso zwingend wie notwendig.

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10. Voraussichtlicher Nutzen, insbesondere Verwertb arkeit der Ergebnisse

Die vorliegenden Anrechnungsanalyseergebnisse werden zukünftig im Kontext von Open C³S im Rahmen von Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren genutzt werden. Auch stehen die reali-sierten Niveauanalysen (siehe AP 2.1) der beruflichen Profile der Öffentlichkeit unter „http://www.ifs.tu-darmstadt.de/index.php?id=3490“ zur Verfügung. Ebenso sind die im TP 2 produzierten und bereits mehrfach erwähnten Veröffentlichungen ent-weder über die wissenschaftliche Begleitung, das Internet oder den Buchhandel verfügbar. Von wesentlicher Wichtigkeit aber im Moment offen ist leider, in welcher Form das L3 AMS, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Weiterentwicklung und Anpassung an sich wandelnde techni-sche Standards, Hochschulen zur Verfügung gestellt werden kann. Anbieten würde sich hier entweder ein öffentlich finanzierte gemeinnütziges Konstrukt oder ein gebührenpflichtiges Li-zenzmodell. Trotz verschiedener Gesprächsversuche mit dem Projektträger und der Zuwen-dungsgeberin ist das Entwicklungsteam im Moment bedauerlicherweise an diesem Punkt auf sich gestellt. Anvisiert sind Kontaktaufnahmen zu ggf. interessierten Unternehmen, Stiftungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen / Organen wie z. B. der Hochschulrektorenkonferenz. Aussagen zu einer zeitlichen Perspektive dieser Bemühungen können gegenwärtig leider nicht getroffen werden.

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11. Darstellung des bekannt gewordenen Fortschritts auf diesem Gebiet bei anderen Stellen

Im mittelbaren Sinne ist festzustellen, dass die Einigung über den DQR (Veröffentlichungsdatum 31.01.2012) in verfahrenstechnischer wie ordnungsrechtlicher Hinsicht unter technischen Aspek-ten den Anrechnungsmethoden und -instrumenten des TP 2 eine wesentlich größere (Rechts-) Sicherheit gibt. Das gilt

• bspw. hinsichtlich der methodischen / instrumentellen Ausgestaltung der pauschalen und individuellen Anrechnungsmethoden,

• bspw. in Sachen der Kompetenz- bzw. Lernergebnismessung oder

• bspw. im Zusammenhang mit der technischen Unterstützung von Anrechnungsprozes-sen.

Bei diversen Informationsrecherchen sind keine Ergebnisse von Dritten bekannt geworden, wel-che eine fundamentale Überarbeitung der dementsprechenden Ausgangspunkte von TP 2 im Open C³S erforderlich gemacht hätten. Das gilt auch für die rechtlichen Aspekte. Die in 2012 realisierte Recherche, für 2013 angekün-digte Analyse und im Kontext der Buchveröffentlichung „Seger / Waldeyer (2014): Qualitätssiche-rung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen“ nochmalige Überprüfung in 2014 zeigte: Deutschlandweit herrscht innerhalb der Hochschulge-setzgebung weitgehend Einigkeit darüber – unabhängig der Diskussion über „Gleichwertigkeit“ und „wesentlichem Unterschied“ – dass Anrechnung beruflicher Kompetenzen wie auch Aner-kennung zwischen Hochschulen auf der Analyse von Inhalt und Niveau der betrachteten Lerneinheiten gründen soll. Auch wenn die bereits mehrfach erwähnten Rundschreiben des Ak-kreditierungsrates an die Akkreditierungsagenturen

• Januar 2013: Rundschreiben des Akkreditierungsrats an die Agenturen zur Umsetzung der Lissabon Konvention (siehe Anlage A 7.5.1)

• Dezember 2014: Rundschreiben des Akkreditierungsrats an die Agenturen zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten (siehe Anlage A 7.3.2.16)

der Umsetzung der Themen Anrechnung und Anerkennung an deutschen Hochschulen einen bedeutenden Schub verliehen haben, haben sich hinsichtlich der methodischen Weiterentwick-lung hin zu valideren Instrumenten bedauerlicherweise bislang noch keine weiteren Konkretisie-rungen eingestellt. Bei allen Aktivitäten rund um die praktische Implementierung von durchlässi-geren Bildungsformaten an deutschen Hochschulen erscheinen, im Hinblick auf die tatsächlich breite Akzeptanz der Anrechnungs- und Anerkennungsthematik innerhalb der Lehrenden und Prüfenden an den Hochschulen, Investitionen in die methodische Grundlagenforschung dringend notwendig. Letztlich gehört das Team um Dr. Seger deutschlandweit seit Beginn des letzten Jahrzehnts zu den Impulsgebern in diesem Themenfeld. Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund bilden re-gelmäßige Literaturrecherchen einen festen Bestandteil der Arbeit des TP 2 im Verbund von Open C³S (siehe dazu auch die Literaturliste unter „5. Angaben zu der verwendeten Fachlitera-tur“)

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12. Erfolgte oder geplante Veröffentlichungen der E rgebnisse Wie in verschiedenen Kapiteln dieses Abschlussberichts schon erwähnt, realisierte das TP 2 von Open C³S insgesamt sechs Veröffentlichungen. Dazu gehören drei Artikel zu Handreichungen der wissenschaftlichen Begleitung, zwei elektronischer Veröffentlichungen und ein Buch im Print-Format:

2015 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement

In Eva Cendon, Anja Eilers-Schoof, Luise B. Flacke, Monika Hartmann-Bischoff, Anja Kolesch, Wolfgang Müskens, Mario S. Seger, Judith Specht, Christina Waldeyer, Doreen Weichert (2015): Handreichung: Anrechnung Teil 1. Ein theo-retischer Überblick. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

Siehe auch Anlage A 7.3.2.24

2015 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Anrechnungsmanagement ist Qualitätsmanagement

In Anita Mörth, Ada Pellert (Hg.) (2015): Handreichung Qualitätsmanagement in der wissenschaftlichen Weiterbildung. Qualitätsmanagementsysteme, Kompe-tenzorientierung und Evaluation. Handreichung der wissenschaftlichen Beglei-tung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschu-len“. Februar 2015

Siehe auch Anlage A 7.3.2.25

2015 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Lifelong Learning im Open C³S

Anrechnung außerhochschulischer Lernergebnisse auf akademische Aus- und Weiterbildungsprogramme. Motive, Rahmenbedingungen, Verankerungs- und Umsetzungspraxis. Einschätzungen von hochschulischen Experten im Umfeld von „ANKOM“ und „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

TU Darmstadtschrift. Elektronische Veröffentlichung: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/4462/

Siehe auch Anlage A 7.3.2.26

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119

2015 Mario S. Seger, Christina Waldeyer

Qualitätssicherung in Anrechnungsanalyseverfahren u nd Anrechnungs-prozessen

In Eva Cendon, Anja Eilers-Schoof, Luise B. Flacke, Monika Hartmann-Bischoff, Anja Kolesch, Wolfgang Müskens, Mario S. Seger, Judith Specht, Christina Waldeyer, Doreen Weichert (2015): Handreichung: Anrechnung Teil 1. Ein theo-retischer Überblick. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Februar 2015

Siehe auch Anlage A 7.3.2.23

2014 Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und An erkennung von Lernergebnissen an Hochschulen

Standards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrech-nungsprozesse inkl. Musteranrechnungsleitfaden und Musteranrechnungsord-nungen. Entwicklungsergebnisse aus dem F&E-Projekt Open Competence Cen-ter for Cyber Security im BMBF-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

Band 14 in der Reihe: Darmstädter Studien zu Arbeit, Technik und Gesellschaft; herausgegeben von Prof. Dr. Rudi Schmiede. Shaker Verlag. Aachen

Liegt dem Projektträger in mehrfacher Stückzahl vor.

2013 Steve Kovács, Mario Stephan Seger, Christina Waldeyer

Lifelong Learning im Open C³S

Akademische Weiterbildung im Bereich Cyber-Sicherheit: Zielgruppen, Inhalte, Organisationsformen und Anrechnung beruflicher Kompetenzen

TU Darmstadtschrift. Elektronische Veröffentlichung: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/3614/“

Siehe auch Anlage A 7.2.1.4

Im Weiteren können alle weiteren Arbeitsergebnisse des TP 2 von Open C³S unter dem Link „http://www.ifs.tu-darmstadt.de/index.php?id=3490“ abgerufen werden.

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120

III. Kurzgefasster Erfolgskontrollbericht

13. Beitrag zu förderpolitischen Zielen Neben den förderpolitischen Zielen, zu denen der gesamte Verbund von Open C³S einen Beitrag leistete

• Fachkräfteangebot dauerhaft sichern,

• neues Wissen schnell in die Praxis integrieren,

• internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbil-dung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium stärken,

• Umsetzung des Querschnittsziels Gleichstellung von Frauen und Männern

(siehe auch im Antrag S. 7 ff., Anlage A 7.13.1), war das TP 2 als Querschnittsprojekt angelegt, dass insbesondere das förderpolitische Ziel

• Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessern

verfolgte. Durch das TP 2 wurde dann in den Teilprojekten 1, 3, 4, 5 und auch 6 das Thema Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bereichen des Bildungswesens angesprochen, be-arbeitet und entsprechend der Arbeitsaufträge der TPs, zwecks Erprobung in der Förderphase 2 des ersten Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“, vorbereitet. Dabei stan-den insbesondere die Zulassung zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung und die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Lernergebnissen, bzw. Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, auf der Agenda. Das TP 2 war hier, im Hinblick auf die Schaffung der Voraussetzungen für Bildungsdurchlässigkeit, in einem zukunftsoffenen Sys-tem Open C³S von zentraler Bedeutung.

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121

14. Wissenschaftlich-technische Ergebnisse Die sechs Veröffentlichungen wurden bereits unter dem Punkt 12 angesprochen. Im Weiteren ist das zentrale wissenschaftlich-technische Ergebnis das L3 AMS. Wie bereits erwähnt, ist es in der Projektlaufzeit entsprechend der Gesamtplanung gelungen, eine ganzheitliche, technisch wie optisch ansprechende und vor allem zweckmäßige Anwendung zu entwickeln. Die L3 AMS er-möglicht Hochschulen

• von der Information und Beratung,

• über die Anrechnungs- und Anerkennungsbewerbung,

• bis hin zu allen anfallenden inhaltlichen und administrativen Aufgaben auf Hochschulseite,

Anrechnung von außerhochschulischen und Anerkennung von hochschulischen Vorleistungen in möglichst einheitlichen, nachvollziehbaren, transparenten und darum qualitätsgesicherten Pro-zessen abzuwickeln. Neben dem Pflichtenheft (Anlage A 7.3.2.3) ermöglicht die PowerPoint Prä-sentation „Lifelong Learning. AnrechnungsManagementSystem. Management, Analyse, Doku-mentation, Recherche.“ sehr gut die detaillierte Erfassung des gesamten Leistungsspektrums des L3 AMS (Anlage A 7.3.2.13).

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122

15. Fortschreibung des Verwertungsplans. Diese soll , soweit im Ein-zelfall zutreffend, Angaben zu folgenden Punkten en thalten (Ge-schäftsgeheimnisse des Zuwendungsempfängers brauche n nicht offenbart zu werden):

a. Erfindungen / Schutzrechtsanmeldungen und erteil te Schutzrechte, die vom Zuwen-dungsempfänger oder von am Vorhaben Beteiligten gem acht oder in Anspruch ge-nommen wurden, sowie deren standortbezogene Verwert ung (Lizenzen u.a.) und er-kennbare weitere Verwertungsmöglichkeiten,

Neue Erfindungen / Schutzrechtsanmeldungen etc. wurden von der Zuwendungsnehmerin nicht gemacht. Für die Projektlaufzeit ermöglicht die Zuwendungsnehmerin dem Teilprojekt 2 im Ver-bund von OpenC³S, wie bekannt, die Nutzung und Weiterentwicklung der hier entwickelten L3 ABS zur L3 AMS, wie auch der hier konzeptionierten pauschalen und individuellen Anrech-nungsverfahren. b. Wirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projekten de (mit Zeithorizont) – z.B. auch funk-

tionale / wirtschaftliche Vorteile gegenüber Konkur renzlösungen, Nutzen für verschie-dene Anwendergruppen / -industrien am Standort Deut schland, Umsetzungs- und Transferstrategien (Angaben, soweit die Art des Vor habens dies zulässt),

Wirtschaftliche Erfolgsaussichten sind dem Gesamtprojektverbund Open C³S zuzuschreiben. Diese näher zu differenzieren und diese dann zu realisieren obliegt im Wesentlichen dem Teil-projekt 6, in dem die Entwicklung eines Geschäftsmodells, mit dem Ziel der Verwertung der Ar-beitsergebnisse, vorangetrieben wird. Hinsichtlich des L3 AMS wurde unter dem Punkt 10. bereits darauf hingewiesen:

„Von wesentlicher Wichtigkeit aber im Moment offen ist leider, in welcher Form das L3 AMS, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Weiterentwicklung und Anpassung an sich wandelnde technische Standards, Hochschulen zur Verfügung gestellt werden kann. Anbie-ten würde sich hier entweder ein öffentlich finanzierte gemeinnütziges Konstrukt oder ein gebührenpflichtiges Lizenzmodell. Trotz verschiedener Gesprächsversuche mit dem Pro-jektträger und der Zuwendungsgeberin ist das Entwicklungsteam im Moment bedauerli-cherweise an diesem Punkt auf sich gestellt. Anvisiert sind Kontaktaufnahmen zu ggf. inte-ressierten Unternehmen, Stiftungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen / Organen wie z. B. der Hochschulrektorenkonferenz.“

c. Wissenschaftliche und / oder technische Erfolgsa ussichten nach Projektende (mit Zeit-

horizont) – u.a. wie die geplanten Ergebnisse in an derer Weise (z.B. für öffentliche Auf-gaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc. ) genutzt werden können. Dabei ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einric htungen, Firmen, Netzwerken, Forschungsstellen u.a. einzubeziehen.

Hier gilt ebenfalls wie im letzten Abschnitt:

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„Von wesentlicher Wichtigkeit aber im Moment offen ist leider, in welcher Form das L3 AMS, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Weiterentwicklung und Anpassung an sich wandelnde technische Standards, Hochschulen zur Verfügung gestellt werden kann. Anbie-ten würde sich hier entweder ein öffentlich finanzierte gemeinnütziges Konstrukt oder ein gebührenpflichtiges Lizenzmodell. Trotz verschiedener Gesprächsversuche mit dem Pro-jektträger und der Zuwendungsgeberin ist das Entwicklungsteam im Moment bedauerli-cherweise an diesem Punkt auf sich gestellt. Anvisiert sind Kontaktaufnahmen zu ggf. inte-ressierten Unternehmen, Stiftungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen / Organen wie z. B. der Hochschulrektorenkonferenz.“

d. Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussf ähigkeit für eine mögliche notwendi-

ge nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umset-zung der Ergebnisse.

Die Konzeption, Planung, Umsetzung und Gewährleistung dessen obliegt, vom Grundansatz des Verbundes von OpenC³S, dem Teilprojekt 6, in dem alle Entwicklungsarbeiten strukturell und or-ganisatorisch zusammengeführt und in ein marktfähiges Geschäftsmodell überführt werden. Was die Arbeiten des TP 2 angehen, ist es hier zum einen insbesondere notwendig das L3 AMS praktisch zu erproben. Dazu sind in der ersten Förderphase von der methodisch-technischen Seite her alle Voraussetzungen geschaffen worden. Für die Erprobung fehlen aus Perspektive der ersten Förderphase lediglich ein geeignetes Handbuch / eine geeignete Hilfefunktion und ein Schulungskonzept. Die erstmalige praktische Erprobung der Anwendung wie auch die Entwick-lung des Handbuchs / der Hilfe und des Schulungskonzepts werden unter wissenschaftlich-technischen Gesichtspunkten als zentrale Aufgabenbereiche einer weiteren Förderphase be-trachtet. Zum anderen fehlt der überwiegenden Mehrzahl der deutschen Hochschulen, trotz gesetzlicher Erforderlichkeiten, das grundlegende Know-how zur methodischen und organisatorischen Ab-wicklung für eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Umsetzung von Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren, Anrechnungs- und Anerkennungsanalysen und Anrechnungs- und Anerkennungsentscheidungen. Um den diesbezüglichen Transfer aus dem Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ tatsächlich in alle Hochschulen erreichen zu können, wäre dringendst von Seiten des Wettbewerbs und der dort vorhandenen themenspezifischen Experten in den einschlägigen Projekten proaktive Netzwerk-, Transfer- und Beratungsarbeit zu realisie-ren.

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124

16. Arbeiten die zu keiner Lösung geführt haben

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17. Präsentationsmöglichkeiten für mögliche Nutzer Wie bereits erwähnt, realisierte das TP 2 von Open C³S insgesamt sechs Veröffentlichungen. Dazu gehören drei Artikel zu Handreichungen der wissenschaftlichen Begleitung, zwei elektroni-scher Veröffentlichungen und ein Buch im Print-Format. Alle weiteren Arbeitsergebnisse des TP 2 von Open C³S können unter dem Link „http://www.ifs.tu-darmstadt.de/index.php?id=3490“ abgerufen werden. Hier besteht auf einem Testserver auch die Möglichkeit des Einblicks in das L3 AMS.

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18. Einhaltung Ausgaben- und Zeitplanung Das TP 2 konnte alle inhaltlichen Arbeiten im Rahmen der geplanten Ausgaben und des Projekt-zeitraums bis auf eine Ausnahme erfüllen:

Im Zuge der bis zum Ablauf der ersten Förderphase vorgesehenen Implementierung der Anwen-dung auf einem eigens bereitgestellten Server zwecks Erprobung der Anwendung, wie geplant im Kontext von Open C³S Förderphase 2, stellten sich noch einige technische Probleme hinsicht-lich der Installations-CD und der Installationsanweisung heraus. Wie verschiedene Versuche zeigten, konnte ohne Eingriff der Entwicklungsfirma weder mit der am 14. Januar 2015 noch mit der am 24. März 2015 gelieferten Installations-CD und Installationsanweisung eine fehlerfreie In-stallation vorgenommen werden. Dank der „händischen“ Eingriffe konnte zwar, wie vorgesehen, der Testbetrieb für die zweite Förderphase vorbereitet werden, allerdings war die Situation in dieser Weise unbefriedigend. Nach dem die viermorgen GmbH auf entsprechende Leistungsver-einbarungen und Gewährleistungspflichten hingewiesen wurde, konnte das TP 2 schließlich nach einem halben Dutzend weiterer unbefriedigender Installationsversuche am 19. Juni 2015 ent-sprechend korrekte Dateien in Empfang nehmen und erfolgreich installieren. Bei den Ausgaben war letztlich festzustellen, dass das geplante Budget um ca. 63.000,00 Euro unterschritten werden konnte. Dieser Betrag summiert sich grob überschlagen aus den folgen-den Positionen:

0812 Wissenschaftliche Mitarbeiter E12 bis E15 ca. 23.400,00 Euro

0822 Beschäftigungsentgelte ca. 14.200,00 Euro

0835 Vergabe von Aufträgen ca. 25.700,00 Euro

zu 0812

In dieser Position führte insbesondere die im Projektverlauf notwendige Veränderung der Be-schäftigungssituation des Projektmanagers Dr. Seger zu den Minderausgaben. Zum 01. August 2014 übernahm Dr. Seger zusätzlich zum Teilprojektmanagement des TP 2 im Open C³S, im Rahmen eines weiteren OH-Projekts des IfS der TUDA, dem Projekt Open IT, das Teilprojekt-management des dortigen TP 2. Im Wesentlichen führte dann die Kompensation der Arbeits-stunden durch die entsprechende Beschäftigung eines weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiters zu genannten Minderausgaben. zu 0822

Die Minderausgaben in dieser Position kamen einerseits dadurch zustande, dass über weite Strecken des Projektverlaufs, anders wie vorgesehen, mangels Angebot keine wissenschaftli-chen Hilfskräfte sondern fast nur studentische Hilfskräfte rekrutiert werden konnten. Zum ande-ren war der real notwendige Personaleinsatz dieser Arbeitskräfte nicht in der ursprünglich veran-schlagten Stärke notwendig.

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zu 0835

Eine geringfüge Reduzierung bei den Aufwänden für die Programmierung des L3 AMS aber ins-besondere die Umstellung vom Workshop- zum Experten-Konzept im Kontext der pauschalen Profilpotenzialanalyse, führte zu den Einsparpotenzialen in dieser Position.

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128

Berichtsblatt 1

1. ISBN oder ISSN

2. Berichtsart (Schlussbericht oder Veröffentlichung)

Schlussbericht

3. Titel

Open C³S. Teilprojekt 2. Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement. Abschlussbericht.

4. Autor(en) [Name(n), Vorname(n)]

Dr. Mario Stephan Seger (Projektmanager)

Dipl.-Päd. Christina Waldeyer (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Dipl.-Psych. Christoph Leibinger (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)

5. Abschlussdatum des Vorhabens

März 2015

6. Veröffentlichungsdatum

geplant

7. Form der Publikation

Print und digital

8. Durchführende Institution(en) (Name, Adresse)

Technische Universität Darmstadt

Institut für Soziologie

Dolivostraße 15

64293 Darmstadt

9. Ber. Nr. Durchführende Institution

10. Förderkennzeichen

16OH11083

11. Seitenzahl

143 +

114 Anlagen mit 1.459 Seiten

12. Fördernde Institution (Name, Adresse)

Bundesministerium für

Bildung und Forschung (BMBF)

53170 Bonn

13. Literaturangaben

38 + 264 im Literaturverzeichnis

14. Tabellen

15. Abbildungen

28

16. Zusätzliche Angaben

17. Vorgelegt bei (Titel, Ort, Datum)

18. Kurzfassung

Im Rahmen des Teilprojektes 2 von Open C³S wurden in Bezug auf das Studienangebot (Studium Initiale, Zertifi-

katsprogramm, Bachelor IT-Sicherheit und Master GRC) insgesamt 34 pauschale Anrechnungsverfahren entspre-

chend dem Darmstädter Profilpotenzialverfahren realisiert.

Im Weiteren wurde die in Darmstadt entwickelte L3 Anrechnungsbewerbungssoftware (L3 ABS) zu einem ganz-

heitlichen L3 AnrechnungsManagementSystem (L3 AMS) weiterentwickelt. Das L3 AMS ist ein Online-Portal, das

alle Prozesse innerhalb und außerhalb einer Hochschule im Kontext von pauschalen und individuellen Anrech-

nungs- und Anerkennungsfragen abbildet und damit allen Beteiligten die digitale webbasierte Abwicklung der

entsprechenden Prozesse erlaubt. Das Leistungsspektrum des L3 AMS erstreckt sich über folgende Komponen-

ten: System (Kundendaten, Personalisierung, Komponenten); CMS (Inhaltsverwaltung); Studiengangverwaltung;

User- und Rollenverwaltung; ManagementSystem individuelle Anrechnung; ManagementSystem pauschale An-

rechnung; Self-Assessment; Lebenslauf; Self-Assessment der Sprachkompetenz; Feedback; Gutachten; Auswer-

tung.

Schließlich veröffentlichte das Projekt drei Aufsätze in Handreichungen der wissenschaftlichen Begleitung, zwei

elektronischen Veröffentlichungen und ein 300-seitiges Buch zum Thema „Qualitätssicherung im Kontext der An-

rechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen“.

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129

19. Schlagwörter

Pauschale und individuelle Anrechnung, pauschale und individuelle Anerkennung, EQF, DQR, L3 Anrechnungs-

ManagementSystem, L3 AMS, Lifelong Learning, Anrechnungs- und Anerkennungsordnung, Anrechnungs- und

Anerkennungsleitfaden, Qualitätssicherungsstandards, Akkreditierung, Cyber-Security, Darmstadt, berufsbeglei-

tend studieren, offene Hochschule

20. Verlag 21. Preis

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130

Document Control Sheet 1

1. ISBN or ISSN

2. type of document (e.g. report, publication)

Schlussbericht

3. title

Open C³S. Teilprojekt 2. Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement. Abschlussbericht.

4. author(s) (family name, first name(s))

Dr. Mario Stephan Seger (Projektmanager)

Dipl.-Päd. Christina Waldeyer (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Dipl.-Psych. Christoph Leibinger (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)

5. end of project

März 2015

6. publication date

geplant

7. form of publication

Print und digital

8. performing organization(s) (name, address)

Technische Universität Darmstadt

Institut für Soziologie

Dolivostraße 15

64293 Darmstadt

9. originator’s report no.

10. reference no.

16OH11083

11. no. of pages

143 +

114 Anlagen mit 1.459 Seiten

12. sponsoring agency (name, address)

Bundesministerium für

Bildung und Forschung (BMBF)

53170 Bonn

13. no. of references

38 + 264 im Literaturverzeichnis

14. no. of tables

15. no. of figures

28

16. supplementary notes

17. presented at (title, place, date)

18. abstract

Im Rahmen des Teilprojektes 2 von Open C³S wurden in Bezug auf das Studienangebot (Studium Initiale, Zertifi-

katsprogramm, Bachelor IT-Sicherheit und Master GRC) insgesamt 34 pauschale Anrechnungsverfahren entspre-

chend dem Darmstädter Profilpotenzialverfahren realisiert.

Im Weiteren wurde die in Darmstadt entwickelte L3 Anrechnungsbewerbungssoftware (L3 ABS) zu einem ganz-

heitlichen L3 AnrechnungsManagementSystem (L3 AMS) weiterentwickelt. Das L3 AMS ist ein Online-Portal, das

alle Prozesse innerhalb und außerhalb einer Hochschule im Kontext von pauschalen und individuellen Anrech-

nungs- und Anerkennungsfragen abbildet und damit allen Beteiligten die digitale webbasierte Abwicklung der

entsprechenden Prozesse erlaubt. Das Leistungsspektrum des L3 AMS erstreckt sich über folgende Komponen-

ten: System (Kundendaten, Personalisierung, Komponenten); CMS (Inhaltsverwaltung); Studiengangverwaltung;

User- und Rollenverwaltung; ManagementSystem individuelle Anrechnung; ManagementSystem pauschale An-

rechnung; Self-Assessment; Lebenslauf; Self-Assessment der Sprachkompetenz; Feedback; Gutachten; Auswer-

tung.

Schließlich veröffentlichte das Projekt drei Aufsätze in Handreichungen der wissenschaftlichen Begleitung, zwei

elektronischen Veröffentlichungen und ein 300-seitiges Buch zum Thema „Qualitätssicherung im Kontext der An-

rechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen“.

19. keywords

Pauschale und individuelle Anrechnung, pauschale und individuelle Anerkennung, EQF, DQR, L3 Anrechnungs-

ManagementSystem, L3 AMS, Lifelong Learning, Anrechnungs- und Anerkennungsordnung, Anrechnungs- und

Anerkennungsleitfaden, Qualitätssicherungsstandards, Akkreditierung, Cyber-Security, Darmstadt, berufsbeglei-

tend studieren, offene Hochschule

20. publisher

21. price

Page 140: T e i l p r o j e k t 2 Anrechnungsanalysen und ......A 7.2.1.3 Zertifizierung im Bereich IT-Security V6 A 7.2.1.4 L3 im Open C3S Veröffentlichung 2013 A 7.2.1.5 Kalkulation PPA A

131

Berichtsblatt 2

1. ISBN oder ISSN

978-3-8440-3189-8

2. Berichtsart (Schlussbericht oder Veröffentlichung)

Veröffentlichung

3. Titel

Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen. Stan-

dards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungsprozesse.

inkl. Musteranrechnungsleitfaden und Musteranrechnungsordnungen. Entwicklungsergebnisse aus dem F&E-Projekt Open Competence Cen-ter for Cyber Security im BMBF-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

4. Autor(en) [Name(n), Vorname(n)]

Mario Stephan Seger

Christina Waldeyer

5. Abschlussdatum des Vorhabens

Dezember 2014

6. Veröffentlichungsdatum

Dezember 2014

7. Form der Publikation

Buch

8. Durchführende Institution(en) (Name, Adresse)

Technische Universität Darmstadt

Institut für Soziologie

Dolivostraße 15

64293 Darmstadt

9. Ber. Nr. Durchführende Institution

10. Förderkennzeichen

16OH11083

11. Seitenzahl

316

12. Fördernde Institution (Name, Adresse)

Bundesministerium für

Bildung und Forschung (BMBF)

53170 Bonn

13. Literaturangaben

256 Fußnoten

54 Titel im Literaturverzeichnis

14. Tabellen

15. Abbildungen

25

16. Zusätzliche Angaben

erschienen unter:

Darmstädter Studien zu Arbeit, Technik und Gesellschaft. Herausgeber: Prof. Dr. Rudi Schmiede. Darmstadt

17. Vorgelegt bei (Titel, Ort, Datum)

18. Kurzfassung

Die Anerkennung hochschulischer Lernergebnisse ist, mit Ratifizierung der Lissabon-Konvention durch den Bun-

destag, seit 2007 geregelt: Hochschulen müssen, unbesehen des zeitlichen Lernaufwands, anderweitig erworbe-

ne Studienmodule anerkennen, sofern kein wesentlicher Unterschied zu den Lernergebnissen der eigenen Modu-

le vorliegt. Anerkennung kennt kein Limit und die Beweislast für einen wesentlichen Unterschied liegt bei der an-

erkennenden Hochschule.

Restriktiver (Äquivalenzgrundsatz; Anrechnungsgrenze: 50%), aber ebenso eindeutig, ist die Anrechnung außer-

hochschulischer Lernergebnisse auf Studienmodule geregelt. Maßgebend sind, über 16 Landeshochschulgesetze

hinweg, die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrats. Die Akkreditierungsagentur

FIBAA stellt fest: "Hochschulen haben keine Wahl [...]. Sie müssen die Möglichkeit zur Anrechnung [...] bieten

und Verfahren und Kriterien [...] in der Prüfungsordnung regeln. Für Bewerber oder Studierende muss die Mög-

lichkeit bestehen, auch informell und non-formal erworbene Kompetenzen zur Anrechnung beantragen zu kön-

nen."

Die Legislative hat also auf den Bedarf an optimierten Lifelong-Learning-Strukturen im Kontext akademischer

Aus- und Weiterbildung mit einem normativen Rahmen reagiert. Wie die qualitätsgesicherte, transparente und

nachvollziehbare methodische Umsetzung von Anrechnungs- und Anerkennungsanalysen sowie von Bewer-

bungs-, Bewertungs- und Verwaltungsprozessen realisiert werden kann, lässt sie aber offen.

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132

Unter der Maßgabe der Transparenz und Nachvollziehbarkeit setzt dieses Buch eben an diesem Punkt im Hinblick

auf die hier zu entwickelnden Standards, bzw. die hier zu entwickelnden Anrechnungs- und Anerkennungsord-

nungen sowie Anrechnungs- und Anerkennungsleitfäden, an.

19. Schlagwörter

Anrechnung; Anerkennung; Durchlässigkeit; berufliche Bildung; Ausbildung; Weiterbildung; Studium; hochschuli-

sche Bildung; Qualitätssicherung; Deutscher Qualifikationsrahmen; Europäischer Qualifikationsrahmen; Hoch-

schulgesetz; Akkreditierung

20. Verlag

Shaker Verlag Aachen

21. Preis

29,80 Euro

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Document Control Sheet 2

1. ISBN or ISSN

978-3-8440-3189-8

2. type of document (e.g. report, publication)

Veröffentlichung

3. title

Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen. Stan-

dards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungsprozesse.

inkl. Musteranrechnungsleitfaden und Musteranrechnungsordnungen. Entwicklungsergebnisse aus dem F&E-Projekt Open Competence Cen-

ter for Cyber Security im BMBF-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“

4. author(s) (family name, first name(s))

Mario Stephan Seger

Christina Waldeyer

5. end of project

Dezember 2014

6. publication date

Dezember 2014

7. form of publication

Buch

8. performing organization(s) (name, address)

Technische Universität Darmstadt

Institut für Soziologie

Dolivostraße 15

64293 Darmstadt

9. originator’s report no.

10. reference no.

16OH11083

11. no. of pages

316

12. sponsoring agency (name, address)

Bundesministerium für

Bildung und Forschung (BMBF)

53170 Bonn

13. no. of references

256 Fußnoten

54 Titel im Literaturverzeichnis

14. no. of tables

15. no. of figures

25

16. supplementary notes

erschienen unter:

Darmstädter Studien zu Arbeit, Technik und Gesellschaft. Herausgeber: Prof. Dr. Rudi Schmiede. Darmstadt

17. presented at (title, place, date)

18. abstract

Die Anerkennung hochschulischer Lernergebnisse ist, mit Ratifizierung der Lissabon-Konvention durch den Bun-

destag, seit 2007 geregelt: Hochschulen müssen, unbesehen des zeitlichen Lernaufwands, anderweitig erworbe-

ne Studienmodule anerkennen, sofern kein wesentlicher Unterschied zu den Lernergebnissen der eigenen Modu-

le vorliegt. Anerkennung kennt kein Limit und die Beweislast für einen wesentlichen Unterschied liegt bei der an-

erkennenden Hochschule.

Restriktiver (Äquivalenzgrundsatz; Anrechnungsgrenze: 50%), aber ebenso eindeutig, ist die Anrechnung außer-

hochschulischer Lernergebnisse auf Studienmodule geregelt. Maßgebend sind, über 16 Landeshochschulgesetze

hinweg, die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrats. Die Akkreditierungsagentur

FIBAA stellt fest: "Hochschulen haben keine Wahl [...]. Sie müssen die Möglichkeit zur Anrechnung [...] bieten

und Verfahren und Kriterien [...] in der Prüfungsordnung regeln. Für Bewerber oder Studierende muss die Mög-

lichkeit bestehen, auch informell und non-formal erworbene Kompetenzen zur Anrechnung beantragen zu kön-

nen."

Die Legislative hat also auf den Bedarf an optimierten Lifelong-Learning-Strukturen im Kontext akademischer

Aus- und Weiterbildung mit einem normativen Rahmen reagiert. Wie die qualitätsgesicherte, transparente und

nachvollziehbare methodische Umsetzung von Anrechnungs- und Anerkennungsanalysen sowie von Bewer-

bungs-, Bewertungs- und Verwaltungsprozessen realisiert werden kann, lässt sie aber offen.

Page 143: T e i l p r o j e k t 2 Anrechnungsanalysen und ......A 7.2.1.3 Zertifizierung im Bereich IT-Security V6 A 7.2.1.4 L3 im Open C3S Veröffentlichung 2013 A 7.2.1.5 Kalkulation PPA A

134

Unter der Maßgabe der Transparenz und Nachvollziehbarkeit setzt dieses Buch eben an diesem Punkt im Hinblick

auf die hier zu entwickelnden Standards, bzw. die hier zu entwickelnden Anrechnungs- und Anerkennungsord-

nungen sowie Anrechnungs- und Anerkennungsleitfäden, an.

19. keywords

Anrechnung; Anerkennung; Durchlässigkeit; berufliche Bildung; Ausbildung; Weiterbildung; Studium; hochschuli-

sche Bildung; Qualitätssicherung; Deutscher Qualifikationsrahmen; Europäischer Qualifikationsrahmen; Hoch-

schulgesetz; Akkreditierung

20. publisher

Shaker Verlag Aachen

21. price

29,80 Euro