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TANNAER ANZEIGER - Stadt Tanna

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Amtsblatt der Stadt TannaOrtsteile: Ebersberg, Frankendorf, Künsdorf, Mielesdorf, Oberkoskau, Rothenacker,

Schilbach, Seubtendorf, Spielmes, Stelzen, Tanna, Unterkoskau, Willersdorf,Zollgrün

TANNAER ANZEIGER

Nr. 12/07 Freitag, 21. Dezember 2007 Jahrgang 2007

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgernder Stadt Tanna

FRÖHLICHE WEIHNACHTEN,beschauliche Feiertage und

einen guten Rutsch ins neue Jahr.

ADVENTIm Advent bei Kerzenschein,

die Kindheit fällt dir wieder ein.

Ein Adventskranz mit seinen Kerzen, lässt Frieden strömen in unsere Herzen.

Des Jahres Hektik langsam schwindet, und Ruhe endlich Einkehr findet.

Ein Tag, er kann kaum schöner sein,als im Advent bei Kerzenschein.

Elise Hennek

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AMTLICHER TEIL

II. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

Nachtragshaushaltssatzungder Stadt Tanna

(Landkreis Saale-Orla)für das Haushaltsjahr 2007

Auf der Grundlage des § 60 der ThürKO erlässt die Stadt Tannafolgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermitfestgesetzt; dadurch werden

erhöht vermin- und damit der Gesamt-um dert um betrag des Haushalts-Euro Euro planes einschl.

der Nachträgegegenüber aufbisher nunmehrEuro Euro

veränderta) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 0 103.170 4.009.920 3.906.750die Ausgaben 0 103.170 4.009.920 3.906.750

b) im Vermögenshaushaltdie Einnahmen 0 733.400 1.570.200 836.800die Ausgaben 0 733.400 1.570.200 836.800

§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Inve-stitionsförderungsmaßnahmen wird von 0,00 Euro um 0,00 Euroerhöht und damit auf 0,00 Euro neu festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö-genshaushalt wird von 0,00 Euro um 0,00 Euro erhöht und damitauf 0,00 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern wer-den wie folgt geändert:

erhöht vermin- gegenüber aufum dert um bisher nunmehrv.H. v.H. v.H. v.H.

1. Grundsteuera) für die land- und 0 0 215 215

forstwirtschaftlichenBetriebe (A)

b) für dieGrundstücke (B) 0 0 300 300

2. Gewerbesteuer 0 0 300 300

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungvon Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 666.000,00 Euroum 26.000,00 Euro vermindert und damit auf 640.000,00 Euroneu festgesetzt.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und der 2. Nachtragshaus-haltsplan liegen in der Zeit

von Freitag 28. Dezember 2007

bis Mittwoch 16. Januar 2008

während der üblichen Dienststunden im Rathaus Zimmer 6 zurEinsichtnahme öffentlich aus.

Schlussbemerkungen gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachungbetreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einemJahr geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

§ 6entfällt

§ 7Diese II. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007in Kraft.

Tanna, 18. Dezember 2007

Stadt Tanna

Marco SeidelBürgermeister

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung TannaMarkt 1, 07922 Tanna

Druck und Verlag: Satz & Media ServiceStraße des Friedens 1a07338 KaulsdorfTelefon: 03 67 33/2 33 15Telefax: 03 67 33/2 33 16 E-mail: [email protected]

Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inh. UweNasilowski gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen.

Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der BürgermeisterMarco Seidel; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil HerrNasilowski.

Erscheinungsweise:12 mal jährlich und kostenlose Verteilung an alle Haushalte;zusätzliche Exemplare sind bei Abholung in der Stadtverwal-tung Tanna kostenlos erhältlich.

3

SATZUNG

der Stadt Tannaüber die Freiwilligen Feuerwehren

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in derFassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446),des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allge-meine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 7. Januar 1992(GVBl. Seite 23) in der Fassung der Veröffentlichung der Neuregelungvom 29. Dezember 2006 (GVBl. 684), sowie des § 1 Abs. 3 Satz 2 derThüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom13. August 1992 (GVBl. S. 436) hat der Stadtrat der Stadt Tanna in seinerSitzung am 10. Dezember 2007 folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Organisation, Bezeichnung

(1) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Tanna sind als öffentlicheFeuerwehren (§ 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ThürBKG) eine rechtlichunselbständige städtische Einrichtung (§ 10 Abs. 3 ThürBKG). Sieführen die Bezeichnung

„Freiwillige Feuerwehr Tanna“„Freiwillige Feuerwehr Frankendorf“„Freiwillige Feuerwehr Künsdorf“„Freiwillige Feuerwehr Mielesdorf“„Freiwillige Feuerwehr Oberkoskau“„Freiwillige Feuerwehr Unterkoskau“„Freiwillige Feuerwehr Rothenacker“„Freiwillige Feuerwehr Schilbach“„Freiwillige Feuerwehr Seubtendorf“„Freiwillige Feuerwehr Spielmes“„Freiwillige Feuerwehr Stelzen“„Freiwillige Feuerwehr Willersdorf“„Freiwillige Feuerwehr Zollgrün“

(2) Sie sind eigenständige Ortsteilfeuerwehren unter der Gesamtleitungdes Stadtbrandmeisters.

(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigenbedienen sie sich der Unterstützung der Feuerwehrvereine (§ 17).

(4) Die „Freiwillige Feuerwehr Tanna“ arbeitet in der „Stützpunktfeuer-wehr Süd“ mit.

§ 2 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren

(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren umfassen den abweh-renden Brandschutz, die technische Unfallhilfe sowie die Hilfe-leistung bei anderen Vorkommnissen im Sinne der §§ 1 und 9ThürBKG und die Brandsicherheitswache (§ 22 ThürBKG).

(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Stadt Tanna die aktiven Feuer-wehrangehörigen nach den geltenden Feuerwehrdienst- und sonsti-gen einschlägigen Vorschriften aus- und fortzubilden.

§ 3Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren

Die Freiwilligen Feuerwehren gliedern sich in folgende Abteilungen:

1. Einsatzabteilung

2. Alters- und Ehrenabteilung

3. Jugendabteilung

§ 4 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden

(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche Aus-rüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus demFeuerwehrdienst zurückzugeben.

Für verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauchbeschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kanndie Stadt Ersatz verlangen.

(2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Stadtbrandmeister oderWehrführer unverzüglich anzuzeigen

- im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden,

- Verluste der oder Schäden an der persönlichen oder sonstigenAusrüstung.

Soweit Ansprüche für oder gegen die Stadt in Frage kommen, ist dieAnzeige an die Stadtverwaltung weiterzuleiten.

§ 5 Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren

(1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven Angehöri-gen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung könnenPersonen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratungder Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden (Fachberater).

(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personenaufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Tanna haben(Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in der Stadt Tanna zur Ver-fügung stehen.

Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig undkörperlich gewachsen sein. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendetund dürfen in der Regel das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 2 erfor-derlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen die Ausübungdes Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur Vollendungdes 65. Lebensjahres durch den Bürgermeister zugelassen werden,soweit die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit indiesem Fall jährlich durch ärztliches Attest nachgewiesen wird (§ 13Abs. 1 ThürBKG).

(3) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren müssen Einwohner derStadt Tanna sein.

(4) Die Aufnahme in die Freiwilligen Feuerwehren ist schriftlich beimStadtbrandmeister bzw. dem zuständigen Wehrführer zu beantragen.Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftlicheZustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.

(5) Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit ist dieVorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung zu verlangen.

(6) Auf Vorschlag des Stadtbrandmeisters, bzw. zuständigen Wehr-führers entscheidet der Bürgermeister über die Aufnahme und ver-pflichtet den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch Hand-schlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (§ 13 Abs. 3ThürBKG).

(7) Die Verpflichtung, den Empfang des Feuerwehrausweises und derFeuerwehrsatzung bestätigt der Feuerwehrangehörige durch seineUnterschrift.

§ 6Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung

(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit

a) der Vollendung des 60. Lebensjahres,

b) in den Fällen des § 5 Absatzes 2 S. 4 spätestens mit Vollendungdes 65. Lebensjahres,

c) der Entpflichtung,

d) dem Ausschluss,

e) dem Tod des Feuerwehrangehörigen,

f) aus gesundheitlichen Gründen.

(2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeister oderdem zuständigen Wehrführer erklärt werden.

(3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung auswichtigem Grund nach Anhörung des Stadtbrandmeisters und deszuständigen Wehrführers entpflichten (§ 13 Abs. 5 ThürBKG).

Ein wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigteFernbleiben vom Einsatz, von der Ausbildung und/oder bei angesetz-ten Übungen.

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§ 7 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung

(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen wählen aus ihrer Mitte denStadtbrandmeister, dessen Stellvertreter, den Wehrführer, den stell-vertretenden Wehrführer sowie die Mitglieder des Feuerwehraus-schusses.

(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 bezeichnetenAufgaben nach Anweisung des Stadtbrandmeisters oder der sonstzuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen.

Sie haben insbesondere

a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z.B.Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungs-vorschriften) sowie Anweisungen des Stadtbrandmeisters oderder sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,

b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall gelten-den Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten,

c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstal-tungen teilzunehmen.

(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluss derfeuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbildung) nur im Zusam-menwirken mit ausgebildeten und erfahrenen aktiven Feuerwehr-angehörigen eingesetzt werden.

(4) Absätze 2 und 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne des § 5Abs. 1 Satz 2.

(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Gemeindegebietesgilt § 5 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung(ThürFwEntschVO).

§ 8Ordnungsmaßnahmen

Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, sokann der Stadtbrandmeister bzw. zuständiger Wehrführer im Einverneh-men mit dem Feuerwehrausschuss, so denn vorhanden und zuständig,ihm

a) eine Ermahnung,

b) einen mündlichen Verweis

aussprechen.

Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem Verweisist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichenStellungnahme zu geben.

§ 9Alters- und Ehrenabteilung

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienst-kleidung übernommen, wer wegen Erreichens der Altersgrenzengemäß § 5 Abs. 2, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigenwichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausschei-det.

(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet

a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeister /Wehrführer erklärt werden muss,

b) durch Ausschluss (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend),

c) durch den Tod.

(3) Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung können zu Mitgliederndes Feuerwehrausschusses gewählt werden.

§ 10Jugendabteilung

(1) Die Jugendabteilung der „Freiwilligen Feuerwehr Tanna“ führt denNamen „Jugendfeuerwehr Tanna“.

(2) Die Jugendfeuerwehr Tanna ist der freiwillige Zusammenschluss vonJugendlichen im Alter vom vollendeten 8. Lebensjahr bis – in derRegel – zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Sie gestaltet ihr Jugendleben als selbständige Abteilung der Freiwilli-gen Feuerwehr nach ihrer eigenen Jugendordnung.

(3) Als Bestandteil der „Freiwilligen Feuerwehr Tanna“ untersteht dieJugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durchden Stadtbrandmeister als Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehrenund durch den Wehrführer, die sich dazu des Jugendfeuerwehrwartesbedienen.

§ 11 Stadtbrandmeister, stellvertretender Stadtbrandmeister,

Wehrführer, stellvertretender Wehrführer

(1) Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Tanna ist derStadtbrandmeister.

(2) Der Stadtbrandmeister wird von den aktiven Angehörigen der Frei-willigen Feuerwehren auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

(3) Die Wahl findet grundsätzlich anlässlich einer gemeinsamen Jahres-hauptversammlung (§§ 15 und 16) der Freiwilligen Feuerwehren derStadt Tanna statt.

(4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilli-gen Feuerwehren der Stadt Tanna angehört und die erforderlichenFachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der Thür-FwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.

(5) Der Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der StadtTanna ernannt. Er ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft derFreiwilligen Feuerwehren der Stadt Tanna und die Ausbildung ihrerAngehörigen.

Er hat den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes und derallgemeinen Hilfe zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgabenhaben ihn der stellvertretende Stadtbrandmeister, die Wehrführer undder Feuerwehrausschuss zu unterstützen.

(6) Der stellvertretende Stadtbrandmeister hat den Stadtbrandmeister beiVerhinderung zu vertreten.

Er wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauervon sechs Jahren gewählt. Die Wahl findet nach Möglichkeit in dergleichen Versammlung statt, in welcher der Stadtbrandmeistergewählt wird.

Andernfalls hat der Bürgermeister so rechtzeitig eine Versammlungder Angehörigen der Einsatzabteilungen einzuberufen, dass binnenzwei Monaten nach Freiwerden der Stelle die Wahl eines stellvertre-tenden Stadtbrandmeisters stattfinden kann.

Der stellvertretende Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten aufZeit der Stadt Tanna ernannt.

(7) Die Wehrführer führen die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortstei-len nach Weisung des Stadtbrandmeisters. Der Wehrführer wird vonden aktiven Angehörigen der Ortsteilfeuerwehr grundsätzlich in einerJahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr (§ 15 Abs. 1)auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der FreiwilligenFeuerwehr angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durcherfolgreichen Besuch der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenenLehrgänge besitzt.

(8) Der stellvertretende Wehrführer hat den Wehrführer im Verhinde-rungsfalle zu vertreten. Er wird von den Angehörigen der Einsatzab-teilung grundsätzlich in einer Jahreshauptversammlung der Freiwilli-gen Feuerwehr (§ 14 Abs. 1) auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der FreiwilligenFeuerwehr angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durcherfolgreichen Besuch der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenenLehrgänge besitzt.

(9) Für den Wehrführer und dessen Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz 1 ent-sprechend.

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§ 12Feuerwehrausschuss

(1) Zur Unterstützung und Beratung des Stadtbrandmeisters und desWehrführers der „Freiwilligen Feuerwehr Tanna“ bei der Erfüllungihrer Aufgaben wird für die „Freiwilligen Feuerwehr Tanna“ einFeuerwehrausschuss gebildet.

(2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Stadtbrandmeister als Vor-sitzenden, dem Wehrführer der „Freiwilligen Feuerwehr Tanna“ alsseinen Stellvertreter, aus zwei Angehörigen der Einsatzabteilung der„Freiwilligen Feuerwehr Tanna“, einem Vertreter der Alters- undEhrenabteilung – so denn von den Mitgliedern gewünscht – und demJugendfeuerwehrwart.

Sollte die Position des Stadtbrandmeisters gleich die des Wehrführersder „Freiwilligen Feuerwehr Tanna“ sein, so nimmt der Stellvertreterdes Wehrführers dessen Position als Stellvertreter im Feuerwehraus-schuss ein.

(3) Die Wahl der Vertreter der Einsatzabteilung, des Vertreters derAlters- und Ehrenabteilung und des Jugendfeuerwehrwartes erfolgt ineiner Jahreshauptversammlung auf die Dauer von sechs Jahren.Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Einsatzabteilung und derAlters- und Ehrenabteilung.

Der Jugendfeuerwehrwart soll mindestens 18 Jahre alt und in derRegel nicht älter als 35 Jahre sein. Er muss Angehöriger der Einsatz-abteilung sein und soll den Gruppenführerlehrgang an einer Landes-feuerwehrschule mit Erfolg abgelegt sowie einen Lehrgang an einerJugendbildungsstätte besucht haben.

(4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein.Er hat den Feuerwehrausschuss einzuberufen, wenn dies mehr als dieHälfte seiner Mitglieder schriftlich mit Begründung beantragt.

Die Sitzungen sind nicht-öffentlich. Der Vorsitzende kann jedochAngehörige der einzelnen Abteilungen der „Freiwilligen FeuerwehrTanna“ oder andere Personen zu Sitzungen einladen.

(5) Der Stadtbrandmeister, sofern er nicht nach Absatz 2 den Vorsitzführt, und sein Stellvertreter haben das Recht, jederzeit an Sitzungenteilzunehmen. Sitzungstermine sind ihnen rechtzeitig bekannt zugeben. Über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ist eine Nieder-schrift zu fertigen.

§ 13 Wehrführerausschuss

(1) Die Stadt Tanna hat mehrere Freiwillige Feuerwehren. Deshalb wirdein Wehrführerausschuss gebildet, der aus dem Stadtbrandmeister,seinem Stellvertreter, den Wehrführern und deren Stellvertreternbesteht und die Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten des Brand-schutzes und der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Tanna zu koor-dinieren.

(2) Der Stadtbrandmeister beruft die Sitzungen des Wehrführerausschus-ses ein. Er hat eine Wehrführerausschusssitzung einzuberufen, wenndies von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Ausschusses schrift-lich unter Angabe von Gründen beantragt wird.

§ 14Jahreshauptversammlung

(1) Unter dem Vorsitz des Wehrführers finden jährlich getrennte Jahres-hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren statt.

(2) Die Jahreshauptversammlung wird vom Wehrführer einberufen. Erhat einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.

(3) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzu-berufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatz-abteilung schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

(4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlungsind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister mindestenseine Woche vorher schriftlich bekannt zu geben.

(5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die Angehöri-gen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn

mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung an-wesend ist.

Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung nach Ablaufeiner Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwe-senden Angehörigen der Einsatzbeteiligung beschlussfähig ist.

Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stim-menmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung beschließt aufentsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmunggeheim erfolgen soll.

§ 15Gemeinsame Hauptversammlung

(1) Unter Vorsitz des Stadtbrandmeisters findet jährlich eine gemein-same Hauptversammlung aller Freiwilligen Feuerwehren der StadtTanna statt. Bei dieser Versammlung hat der Stadtbrandmeister einenBericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.

(2) Die gemeinsame Hauptversammlung wird vom Stadtbrandmeistereinberufen. Sie ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenndies mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungenschriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

(3) § 14 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.

§ 16Wahl des Stadtbrandmeisters, des stellvertretenden Stadtbrand-meisters, des Wehrführers, des stellvertretenden Wehrführers,

der zu wählenden Mitglieder des Feuerwehrausschusses

(1) Die nach dem ThürBKG und nach dieser Satzung durchzuführendenWahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Ver-sammlung bestimmt.

(2) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl minde-stens eine Woche vorher schriftlich zu verständigen. Hinsichtlich derBeschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 14 Abs. 5 Satz 2 und 3entsprechend.

(3) Der Stadtbrandmeister, sein Stellvertreter, die Wehrführer, die stell-vertretenden Wehrführer, der Vertreter der Alters- und Ehrenabtei-lung für den Feuerwehrausschuss und der Jugendfeuerwehrwart wer-den einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheitentscheidet das Los.

Die Wahl der übrigen zu wählenden Mitglieder des Feuerwehraus-schusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmen-häufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viel Stimmen,wie sonstige Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen sind.

In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen gewählt, die die meistenStimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Einzelwahlen (Ab-satz 3 Satz 1) kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und dieWahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichengewählt werden.

(5) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. DieNiederschrift über die Wahl des Stadtbrandmeisters, seines Stellver-treters, der Wehrführer und der stellvertretenden Wehrführer istinnerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Bestel-lung und Ernennung zum Ehrenbeamten durch den Stadtrat zu über-geben.

§ 17Feuerwehrvereine

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können sich zuprivatrechtlichen Feuerwehrvereinen zusammenschließen. Näheresregelt die Vereinssatzung.

§ 18Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23. November 1998 außer Kraft.

Tanna, den 13. Dezember 2007

SeidelBürgermeister

Schlussbemerkungen Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKOVerstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, könnengegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unterAngabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahrgeltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

6

Beschlüsse der Stadtratssitzungvom 10. Dezember 2007

ÖFFENTLICHER TEIL

Beschluss-Nr. 07/32/1Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werdenfestgestellt sowie die Tagesordnung bestätigt.

Stimmberechtigt 14Ja-Stimmen 14

Beschluss-Nr. 07/32/2Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 1. Oktober 2007 wirdgenehmigt.

Stimmberechtigt 14Ja-Stimmen 13Enthaltung 1

Beschluss-Nr. 07/32/3Im Vollzug des § 80 Abs. 3 ThürKO

Der Stadtrat der Stadt Tanna nimmt die Jahresrechnung 2006 zurKenntnis. Gleichzeitig wird die Buchung der HER und HAR indem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.

Die erstellte Jahresrechnung 2006 wird zur örtlichen Prüfung demRechnungsprüfungsamt des Saale-Orla-Kreises übergeben. DerBürgermeister wird ermächtigt, sämtliche dafür notwendigenSchritte einzuleiten.

Stimmberechtigt 14Ja-Stimmen 14

Beschluss-Nr. 07/32/4Der Stadtrat der Stadt Tanna beschließt entsprechend § 60 Thür-KO i.V.m. §§ 55 ff. ThürKO die 2. Nachtragshaushaltssatzung2007 der Stadt Tanna.

Stimmberechtigt 15Ja-Stimmen 15

Beschluss-Nr. 07/32/5Der Stadtrat der Stadt Tanna beschließt den, durch die 2. Nach-tragshaushaltssatzung des Jahres 2007, geänderten Finanzplan mitdem dazugehörenden geänderten Investitionsprogramm 2006 bis2010 gemäß § 62 ThürKO.

Stimmberechtigt 15Ja-Stimmen 15

Beschluss-Nr. 07/32/6Der Stadtrat der Stadt Tanna stimmt der als Anlage beigefügtengeänderten Satzung der Stadt Tanna über die Freiwilligen Feuer-wehren zu.

Stimmberechtigt 15Ja-Stimmen 15

Beschluss-Nr. 07/32/7Der Stadtrat der Stadt Tanna stimmt der in der Anlage beigefügtengeänderten Hauptsatzung der Stadt Tanna zu.

Stimmberechtigt 15Ja-Stimmen 15

Beschluss-Nr. 07/32/8Der Stadtrat der Stadt Tanna stimmt der in der Anlage beigefügtengeänderten Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Tanna zu.

Stimmberechtigt 15Ja-Stimmen 15

Beschluss-Nr. 07/32/9Der Stadtrat der Stadt Tanna weist den Bürgermeister an, in derkommenden Gesellschafterversammlung der „Fernwärmeversor-gung Tanna GmbH“ den als Anlage beigefügten Gesellschaftsver-trag zu beschließen.

Stimmberechtigt 15Ja-Stimmen 15

Beschluss-Nr. 07/32/10Der Stadtrat der Stadt Tanna stimmt dem teilweisen Verzicht vonwährend des Hochwassereinsatzes in Gefell am 25. und 26. Mai2007 entstandenen Kosten zu.

Die tatsächlich anfallenden Kosten der Freiwilligen FeuerwehrTanna werden in Höhe von maximal 3.000 Euro entsprechend derAufstellung geltend gemacht.

Stimmberechtigt 15Ja-Stimmen 15

Tanna, 12. Dezember 2007

Marco SeidelBürgermeister

Die nächste Ausgabe des

TANNAER ANZEIGERSerscheint am 25. Januar 2008.

Redaktionsschluss ist der 16. Januar 2008.

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Öffnungszeitender Stadtverwaltung Tanna

Montag geschlossenDienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 UhrFreitag 09.00 - 12.00 UhrSamstag 09.00 - 11.00 Uhr

Wir sind unter folgenden Rufnummern für Sie erreich-bar:

Vorwahl 03 66 46Zentrale Frau Pozorski-Schatz 28 08 - 0Fax 28 08 28

Einwohnermeldeamt Frau Rösch 28 08 11

Standesamt/WohnungswesenFrau Jordan 28 08 13

Liegenschaften Frau Heinsmann 28 08 21

Bauamt Herr Schneider 28 08 24

Buchhaltung Frau Gläsel 28 08 23Frau Oesterreich 28 08 31Frau Müller 28 08 32Frau Schaarschmidt 28 08 33Frau Stiede 28 08 34

Ordnungsamt/DorferneuerungFrau Stöckel 28 08 41

Hauptamt Herr Mittenzwey 28 08 22Herr Groth 28 08 52

Bürgermeister Marco Seidel 0175/5 48 66 10

e-Mail: [email protected]

Web: www.stadt-tanna.de

Öffnungszeiten der Bibliothek

Die Bibliothek in der Neuen Straße hat

jeden Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

für Sie geöffnet.

Ansprechpartner ist Herr Barwinsky. Telefonisch erreichbarsind wir dort unter 03 66 46/2 49 02.

SprechstundenBürgermeister Marco Seidel

Bürgermeister Marco Seidel steht allen Bürgern der StadtTanna für Fragen und Anregungen nach telefonischer Verein-barung – auch kurzfristig – zur Verfügung.

Termine können im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon03 66 46 / 28 08 - 0 oder unter Handy 0175/5 48 66 10vereinbart werden.

Beschlüssedes Ausschusses für Bau, Entwicklung und Umwelt

vom 29. November 2007

ÖFFENTLICHER TEIL

Beschluss-Nr. ABEU 07/15/1Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung vom 16. August2007 wird genehmigt.

Stimmberechtigt 4Ja-Stimmen 4

Beschluss-Nr. ABEU 07/15/2Antrag auf Baugenehmigung

Antragsteller: Fa. Ökologischer LandwirtschaftsbetriebGF Herr Heiko Müller, Tanna

Bauvorhaben: Umnutzung eines Rinderstalles zur ökologi-schen Geflügelhaltung auf dem Flurst.-Nr. 505,Flur 2 in der Gemarkung Frankendorf sowieErrichtung eines Wildzaunes (H = 2,00 m) aufden Flurstücken Nr. 108/1, 263, 266, 268/2 und278, Flur 2 in der Gemarkung Frankendorf.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Stimmberechtigt 4Ja-Stimmen 1Nein-Stimmen 2Enthaltung 1

Beschluss-Nr. ABEU 07/15/3Antrag auf Baugenehmigung

Antragsteller: Güterverwaltung „Nicolaus Schmidt“ AGOT Rothenacker

Bauvorhaben: Errichtung eines neuen Abtankplatzes (9 m x4 m) an neuer, bereits genehmigter Flüssigdün-ger-Tankanlage (2 Tankbehälter je 100 m3) aufdem Flurst.-Nr. 478/1, Flur 0 in der GemarkungRothenacker.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Stimmberechtigt 4Ja-Stimmen 4

Beschluss-Nr. ABEU 07/15/4Antrag auf Baugenehmigung

Antragsteller: EEVG GmbH & Co. Bau KGBerlin

Bauvorhaben: Kapazitätserweiterung einer Holzpelletferti-gung – Errichtung einer Heizanlage auf demFlurst.-Nr. 148/4, Flur 2 in der GemarkungSchilbach

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Stimmberechtigt 4Ja-Stimmen 4

Tanna, 30. November 2007

Gerhard HoffmannVorsitzender des Ausschusses

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Erreichbarkeit der Fernwärme Tanna

Zur Kontaktaufnahme mit der Fernwärmeversorgung TannaGmbH stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Betriebsleiter Andreas Lanitz 01 75/5 98 04 77

Geschäftsführer Dr. Aribert Ondrusch 03 41/4 80 59 81Mobil 01 72/4 18 62 76Fax 03 41/4 80 59 85

NICHTAMTLICHER TEIL

In eigener Sache

Wir bieten unseren Einwohnern und Gästen folgende interes-sante Lektüre zum Kauf an:

- Die Tann bleibt die Tann (Heimatbuch) 4,00 Euro

- Des is unner Feier (100 Jahre FFW Tanna) 4,00 Euro

- Tanna Tanné – 25 Jahre Tannaer Fasching 4,00 Euro

- Paketpreis für alle drei Heimatbücher über Tanna 10,00 Euro

- 650 Jahre Zollgrün 10,00 Euro

- Rad- und Wanderkarte Thüringer Schiefergebirge 3,50 Euro

- Festzeitung 775 Jahre Tanna 4,00 Euro

- Tänner Film DVD oder VHS 15,00 Euro

- Film über Festumzug 775 Jahre Tanna 15,00 EuroDVD

- Heimatjahrbuch Saale-Orla-Kreis 2008 10,90 Euro

Tannaer Marmor

- Untersetzer 15 x 15 15,00 Euro- Untersetzer 25 x 15 20,00 Euro- Handstücke 5 x 5 2,00 Euro- runde Stücke inkl. Schachtel 5,50 Euro- Marmor Standuhr 125,00 Euro

Schnaps „Tänner Heiner“

- Bitterlikör 0,2 5,00 Euro- Bitterlikör 0,35 8,00 Euro

Standesamtliche Nachrichten

Geburten

Hanna Zörkler TannaAlia Wirth TannaPhilemon Josi Ruß Tanna

❦ ❦ ❦Sterbefälle

Horst Keil StelzenKurt Liedtke TannaElfriede König Tanna

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Altersjubiläen

Wir gratulieren recht herzlich

Tanna

21.11. Herrn Manfred Meinhardt zum 70. Geburtstag27.11. Herrn Werner Kulbe zum 77. Geburtstag05.12. Herrn Johannes Eichelkraut zum 90. Geburtstag10.12. Herrn Wolfgang Kügler zum 70. Geburtstag11.12. Frau Rosemarie Endlich zum 70. Geburtstag11.12. Frau Elfriede Pätz zum 80. Geburtstag12.12. Herrn Helmut Franz zum 78. Geburtstag

Künsdorf

27.11. Frau Marianne Schmidt zum 80. Geburtstag07.12. Herrn Walter Morgenstern zum 78. Geburtstag09.12. Frau Sieglinde Schmidt zum 72. Geburtstag

Oberkoskau

25.11. Frau Anna-Maria Rögner zum 87. Geburtstag

Rothenacker

19.11. Herrn Heinz Stock zum 75. Geburtstag21.11. Herrn Friedhold Korn zum 73. Geburtstag24.11. Frau Erika Wiesner zum 72. Geburtstag25.11. Herrn Gerold Heinsmann zum 72. Geburtstag02.12. Frau Ingeburg Zapf zum 76. Geburtstag

Schilbach

01.12. Herrn Erich Pätz zum 70. Geburtstag09.12. Frau Thea Kolbe zum 70. Geburtstag

Seubtendorf

27.11. Frau Gerda Spörl zum 71. Geburtstag30.11. Herrn Roland Schmidt zum 75. Geburtstag01.12. Frau Waltraude Eckardt zum 83. Geburtstag

Spielmes

19.11. Frau Ruth Vödisch zum 74. Geburtstag24.11. Frau Isolde Hörkner zum 72. Geburtstag27.11. Herrn Manfred Eisenschmidt zum 71. Geburtstag10.12. Herrn Karli Zelsmann zum 74. Geburtstag

Stelzen

22.11. Herrn Rudi Häßler zum 84. Geburtstag

Unterkoskau

27.11. Frau Ilse Tschirpke zum 72. Geburtstag05.12. Herrn Walter Heuschkel zum 70. Geburtstag

Willersdorf

17.11. Frau Ruth Luckner zum 86. Geburtstag12.12. Frau Rosalinde Schmidt zum 72. Geburtstag

Zollgrün

10.12. Frau Judith Stolletz zum 76. Geburtstag

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Weihnachtsmarkt in Tanna

Dass der Tannaer Weihnachtsmarkt einen kleinen Höhepunkt fürdie Einwohner darstellt, zeigte sich wieder am vergangenenWochenende. Zahlreiche Besucher tummelten sich auf demMarktplatz, um bei allerlei Leckereien und verschiedensten Ange-boten die Weihnachtszeit einzuläuten.

Musikalisch umrahmt wurde der Markt durch den Tannaer Posau-nenchor und den Schulchor unter Leitung von Frau Hassmann.Die dafür notwendige Beschallung wurde von Heiko Friedrichund Sascha Schroth übernommen.

Die Elektrofirma Henry Ludwig sorgte dabei für den nötigenStrom und die entsprechende Beleuchtung des Marktes. VielenDank für diese Unterstützung durch alle Beteiligten.

Ein besonderer Dank gilt den Mitarbeitern des städtischen Bau-hofs und den ehrenamtlich Tätigen mit Mehraufwandsentschädi-gung, die den kompletten Markt einrichteten, um ihm einen wür-digen Rahmen zu geben, und der Firma Stöckel, die wie in denvergangenen Jahren den Weihnachtsbaum organisierte und auf-stellte.

Wir danken auch den Tannaer Vereinen, die den Markt durchihren Einsatz bereicherten.

Großer Dank für die gute Organisation des Weihnachtsmarktesgilt Herrn Frank Fieker und natürlich dem Weihnachtsmann.

Stadtverwaltung Tanna

Rückblick 35. Tannaer Silvesterlauf

Über 370 Läuferinnen und Läufer aus Nah und Fern bildeten denwürdigen Rahmen zur 35. Auflage des Tannaer Silvesterlaufes imvergangenen Jahr. Sogar aus Südafrika und den USA kamen zweiTeilnehmer, die sich zu dieser Zeit in unserem Kreis aufhielten.

Die Organisatoren Frank Berka, Andreas Seidel und die vielenHelfer hatten im Vorfeld der Veranstaltung eine Menge Arbeit.Wegen der schwierigen Witterungsbedingungen waren Start undZiel im Stadion nicht möglich und mussten vor die Turnhalle ver-legt werden.

Bewährt hat sich die elektronische Zeitnahme mit Hilfe des Sport-ident-Chips. Die Auswertung der Ergebnisse konnte somit schnel-ler erfolgen.

Erstmals im Programm war der Bambini-Lauf für unseren jüng-sten Nachwuchs (2001 und jünger) über 400 m außerhalb deroffiziellen Wertung. Auch in diesem Jahr wird es wieder einensolchen Lauf geben. Vielleicht kann die Teilnehmerzahl von15 überboten werden?

Den Lauf über 1.200 m nahmen über 50 Mädchen und Jungen derJahrgänge 1994 bis 2000 in Angriff. Jessica Kunz (Jg. 94) vomTreuener Leichtathletikverein und Oliver Grundmann (Jg. 95) vonder LG Vogtland konnten sich in die Siegerliste eintragen.

Dem Lauf über 3.600 m stellten sich über 200 Teilnehmer. Es tri-umphierte wie in den letzten beiden Jahren der für den LC Erfurtstartende Ex-Schleizer Georg Eberhardt. Thomas Just und EnricoThomae (beide LG Vogtland) belegten die Plätze zwei und drei.

Mit Jana Richter (1.) und Franziska Gückelhorn (2.) stellten wei-tere Läuferinnen aus dem Vogtland die ersten beiden Plätze. LuisaVogt (TSV Germania Neustadt) belegt Platz drei.

Den mit Spannung erwarteten 10.000 m-Lauf entschied der für dieLG Hof startende Zollgrüner Markus Meißgeier überlegen zuseinem Gunsten. Volkmar Wolfrum aus Helmbrechts, schonwiederholt Sieger in Tanna, belegte nach dem 3. Platz 2005 den2. Platz und Konrad Rogler (LG Hof) wurde Dritter.

Schnellste Läuferinnen über 10.000 m waren Christina Rogler(IfL Hof) vor Christiane Hörtzsch (Chemie Zeitz) und AnnemarieEnk (LSV Mühltroff).

Einige Bemerkungen an dieser Stelle noch zum LokalmatadorenMarkus Meißgeier, der auch in diesem Jahr wieder zum Silvester-lauf erwartet wird.

Markus belegte im Mai dieses Jahres bei den Deutschen Meister-schaften im 10.000 m-Lauf der Männer einen hervorragenden4. Platz. Im Waldstadion von Zeulenroda benötigte er für die25 Bahnrunden eine Zeit von 30:25,17 Minuten.

Spätestens in zwei Jahren will er die 10.000 m unter 30 Minutenlaufen. Dies war in einem Gespräch am Rande des Tannaer Stadi-on-Meetings von ihm zu erfahren.

Seine Bestzeit über 1.500 m konnte Markus im Juli in Schweinfurtunter die Vier-Minuten-Grenze auf 3:57,31 steigern.

Wir wünschen dem Schützling von Trainer Willi Wehner auf die-sem Wege alles Gute und viel Gesundheit!

Diese Wünsche gelten natürlich auch allen Teilnehmern, fleißigenHelfern und Organisatoren des traditionellen Tannaer Silvester-laufes.

Matthias Enk

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10. Zollgrüner CrosslaufLauf um den Saale-Orla-Pokal

Gelungener 10. Zollgrüner Crosslauf vom 16. Juni 2007

Auch in diesem Jahr war der Wettergott zum Zollgrüner Crosslaufein Zollgrüner.

Der Crosslauf, der gemeinsam mit Sportfreunden aus Tanna orga-nisiert wird, war wie gewohnt ein gut organisierter Laufevent. DieTeilnehmerzahl von 84 Läufern bestätigte die Beliebtheit dieserLaufveranstaltung.

Als Überraschung für die Läufer gab es zwischen den Sieger-ehrungen eine Startnummern-Tombola, die große Begeisterungfand.

An dieser Stelle noch mal allen Helfern ein herzliches Danke-schön.

Start zum 4600 Meter Lauf

Ergebnisse des 10. Crosslauf, Lauf um den Saale-Orla-Pokal

600 Meter

1. Platz Paul Höfer KIGA Oberböhmsdorf2. Platz Tanja Täubert LSV Zollgrün3. Platz Jeana-Marie LSV Zollgrün

1200 Meter

1. Platz Niklas Hein VfB Schleiz2. Platz Marcus Müller VfB Schleiz3. Platz Lucas Löffler Neustadt / O.

2300 Meter

1. Platz Johannes Völlm VfB Schleiz2. Platz Daniel Friedel VfB Schleiz3. Platz Johannes Erdmann TSV „Germania Neustadt

4600 Meter

1. Platz Philip Stich VfB Schleiz2. Platz Robin Griesbach3. Platz Benjamin Körner VfB Schleiz

Läufer aus unserer Einheitsgemeinde:

Tanja Täubert, Jeana-Marie Meißgeier, Max Brandenberger,Lukas Körner, Alex Fiebig, Lena Hohloch, Jan Metzner,Steve Anders, Laura Brendel, Toni Täubert, Eric Raithel,Völlm Johannes, Julia Rudolph, Tristan Jungmichel, Körner

Benjamin, Udo Steudtner, Benjamin Berlich, Daniel Berlich,Dirk Täubert, Hubert Eckner, Stefan Engelhardt, Jörg Hof-mann, Susanne Fiebig, Madlen Jauche, Jacob Wünsche undReinhold Görtz.

Eine komplette Ergebnisliste der einzelnen Laufwettbewerbe undAltersklassen sowie eine Bildergalerie ist auf der Internetseitewww.schulsportimsok.de zu finden.

FB.

Der Sozialverband VdK OV Schleiz-Tannainformiert

Noch einmal unsere Info zu den Spendenbescheinigungen für dieMitglieder, die nicht zur Weihnachtsfeier in Tanna waren.

Für den gezahlten Mitgliedsbeitrag kann der Sozialverband VdKHessen-Thüringen seinen Mitgliedern eine Spendenbescheini-gung ausstellen. Wer also eine Spendenbescheinigung wünscht,sollte sich bei seinem VdK-OV melden und diese Spenden-bescheinigung anfordern.

Da auch Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung vom Finanz-amt aufgefordert werden können, gilt das also für alle Mitglieder,egal, ob sie noch im Arbeitsprozess stehen oder nicht.

Der Vorstand unseres VdK-OV Schleiz-Tanna wünscht aufdiesem Wege allen Mitgliedern ein gesundes und geruhsamesWeihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2008.

Mögen sich die Hoffnungen und Wünsche all unserer Mitgliederim Jahre 2008 erfüllen und sich verwirklichen lassen.

In der Januarausgabe beginnen wir wieder mit unseren Informa-tionen zum Sozialrechtsschutz und auf welchen Gebieten derSozialverband VdK für seine Mitglieder streitet, über alle Instan-zen bei Gericht.

Infos zum Sozialverband VdK erhalten Sie auch unter:

www.VdK.de

KaddikMitglied des OV Schleiz-Tanna

Hinweis für den Tannaer Silvesterlauf

Am 31. Dezember 2007 findet der 36. Tannaer Silvesterlaufstatt. Dadurch kann es in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr zuBehinderungen im gesamten Stadtgebiet kommen.

Die Organisatoren bedanken sich für Ihr Verständnis.Frank Berka

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Kirchliche Nachrichten

Gottesdienste

PFARRAMT TANNA

Sonntag, 23. Dezember 2007 4. Advent17.00 Uhr Weihnachtskonzert in der Kirche

Mit Astrid Harzbecker und dem Kirchenchor

Montag, 24. Dezember 2007 Heiligabend16.00 Uhr Krippenspiel18.00 Uhr Christvesper

Dienstag, 25. Dezember 2007 1. Feiertag10.00 Uhr Gottesdienst

Mittwoch, 26. Dezember 2007 2. Feiertag10.00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 30. Dezember 200710.00 Uhr Meditativer Gottesdienst

Montag, 31. Dezember 2007 Silvester18.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Dienstag, 1. Januar 2008 Neujahr10.00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 6. Januar 200808.30 Uhr Gottesdienst in Schilbach10.00 Uhr Gottesdienst in Tanna (mit Kindergottesdienst)

Di - Do, 8. - 10. Januar 200819.30 Uhr Allianzgebetswoche in Tanna

Dienstag Landeskirchliche GemeinschaftEv. Gemeindezentrum

Mittwoch Freikirchliche Gemeinde Donnerstag Kirchgemeinde

Ev. Gemeindezentrum

Sonntag, 13. Januar 200810.00 Uhr Gottesdienst in Tanna

Gemeinsamer Abschlussgottesdienstder Allianzgebetswoche

Sonntag, 20. Januar 200808.30 Uhr Gottesdienst in Schilbach10.00 Uhr Gottesdienst in Tanna (mit Kindergottesdienst)

Sonntag, 27. Januar 200810.00 Uhr Gottesdienst in Tanna

(mit Heiligem Abendmahl)

SCHILBACH

Montag, 24. Dezember 2007 Heiligabend16.30 Uhr Christvesper

Dienstag, 25. Dezember 2007 1. Feiertag08.30 Uhr Gottesdienst

Montag, 31. Dezember 2007 Silvester16.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

PFARRAMT UNTERKOSKAU

Montag, 24. Dezember 2007 Heiligabend16.30 Uhr Unterkoskau16.30 Uhr Zollgrün17.00 Uhr Mielesdorf18.00 Uhr Willersdorf18.00 Uhr Stelzen

Dienstag, 25. Dezember 2007 1. Weihnachtsfeiertag10.00 Uhr Unterkoskau10.00 Uhr Zollgrün

Mittwoch, 26. Dezember 2007 2. Weihnachtsfeiertag08.30 Uhr Willersdorf10.00 Uhr Mielesdorf10.00 Uhr Stelzen

Montag, 31. Dezember 2007 Silvester15.30 Uhr Mielesdorf mit Abendmahl15.30 Uhr Zollgrün mit Abendmahl17.00 Uhr Unterkoskau mit Abendmahl17.00 Uhr Stelzen mit Abendmahl

PFARRAMT GEFELL

Gottesdienste in der Region

Sonntag, 6. Januar 200809.00 Uhr Hirschberg10.00 Uhr Gefell

Sonntag, 13. Januar 200808.30 Uhr Seubtendorf10.00 Uhr Gefell

Abschluss der Allianz-Gebetswoche13.00 Uhr Künsdorf

Sonntag, 20. Januar 200809.00 Uhr Blintendorf10.00 Uhr Hirschberg13.00 Uhr Langgrün

Sonntag, 27. Januar 200808.30 Uhr Künsdorf 10.00 Uhr Gefell mit Abendmahl13.00 Uhr Seubtendorf

Gemeindekreise

Dienstag, 8. Januar 200814.00 Uhr Frauenkreis Gefell

Mittwoch, 9. Januar 200816.00 Uhr Mutter-Kind-Kreis Gefell

Donnerstag, 17. Januar 2008 14.00 Uhr Rentnerkreis Hirschberg

Mittwoch, 23. Januar 200816.00 Uhr Mutter-Kind-Kreis Gefell

Donnerstag, 24. Januar 200814.00 Uhr Rentnerkreis Gefell