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SicherheitsPartner 2/2006 BITTE WEITERGEBEN AN Führungskräfte Betriebsrat Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsfachkraft Beschäftigte 2 24. März 2006 Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Sicherheits Partner Unfallbericht Batterie explodierte Seite 10 Fahrfähigkeit Krank am Steuer Seite 6 Begaste Container Vorsicht, Lebensgefahr! Seite 8 Gesetzliche Unfallversicherung Starke Leistungen Seite 12

Titel 2 06 27.03.2006 9:00 Uhr Seite 1 Sicherheits Partnerepub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2012/14936/pdf/sipa02_2006... · Im Jahr 2003 starben in Deutschland je 100.000 Einwohner

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SicherheitsPartner 2/2006

BITTE WEITERGEBEN AN■ Führungskräfte■ Betriebsrat ■ Sicherheitsbeauftragte■ Sicherheitsfachkraft ■ Beschäftigte

224. März 2006

B e r u f s g e n o s s e n s c h a f t f ü r Fa h r z e u g h a l t u n g e n

SicherheitsPartner

Unfallbericht

Batterie explodierteSeite 10

Fahrfähigkeit

Krank am SteuerSeite 6

Begaste Container

Vorsicht,Lebensgefahr!Seite 8

GesetzlicheUnfallversicherung

Starke LeistungenSeite 12

Titel_2_06 27.03.2006 9:00 Uhr Seite 1

24.03.2006 SicherheitsPartner 2/2006

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Herausgeber: Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, 22757 Hamburg; Tel.: 040/39 80 - 0Gesamtverantwortung: Heino W. Saier, Hauptgeschäftsführer Verantwortlich für den Bereich Technik: Lothar Zademack, Leitender Technischer AufsichtsbeamterRedaktion: Ute KrohneGestaltung: Ute Krohne, Design Concept Paquin.Herstellung: Lena AmbergerDruck: L.N. Schaffrath, GeldernDer SicherheitsPartner erscheint 8 x jähr-lich in der VerkehrsRundschau, VerlagHeinrich Vogel GmbH, Neumarkter Str.18, 81664 München.

IMPRESSUM

Informationen

Bundesnetzagentur: Anzeige-pflicht nach dem Postgesetz 2

Einfacher – schneller – BGFdirekt 3

Informationen für junge Berufsanfänger 4

Infektionsschutz 5

Gesund und sicher

FahrfähigkeitKrank am Steuer 6

ContainerVorsicht, Lebensgefahr! 8

UnfallberichtBatterie explodierte 10

Mitgliederinformation

Gesetzliche UnfallversicherungStarke Leistungen 12

Rubriken

Impressum 2

Faxabruf-Formular 14

SICHERHEITSPARTNER

Seit Beginn der Liberalisie-rung des Postmarktes inDeutschland kann die Be-förderung von Briefsendun-gen mit einem Einzelge-wicht bis 1.000 Gramm nurvon dem vorgenommen wer-den, der über eine Lizenz derBundesnetzagentur verfügt.Auch der gewerbliche Trans-port von einzelnen Sendun-gen mit Anschrift gilt nachdem Postgesetz als Post-dienstleistung. Wer solcheTransporte durchführt, mussseine Tätigkeit bei der Bun-desnetzagentur schriftlich

Die Anzeige kann auf folgenden Wegen erfolgen:per Brief: Bundesnetzagentur, Referat 314, Tulpenfeld 4,

53113 Bonnper Telefax: 0228 146215per E-Mail: [email protected] Internet: https://app.bundesnetzagentur.de/postlizenzen

nicht rechtzeitig vornimmt,mit einer Geldbuße belegtwerden.Die Mitteilung nach § 36Postgesetz umfasst nebenNamen und Anschrift die In-formation über die Sendun-gen (Pakete bis 20 kg, Briefeoder Umschläge mit Doku-menten). Die Anzeigepflichtgilt auch für Kurierdiensteund Kurierfahrer, die ihreAufträge direkt vom Absen-der oder von einer Zentraleerhalten, sowie für so ge-nannte Erfüllungsgehilfen(Subunternehmer). (BGF)

Unter Mitwirkung des Berufs-genossenschaftlichen Insti-tuts für Arbeitssicherheit undGesundheit (BGAG) ent-wickelten internationale Ex-perten ein umfangreiches eu-ropäisches Arbeitsschutz-kompendium. Es trägt denTitel EDFORSA (EDucationFOR SAfety) und bietet Infor-mationen zu verschiedenenThemen der Arbeitssicher-heit.EDFORSA möchte Arbeitge-ber und Arbeitnehmer unter-stützen, die über nationaleGrenzen hinweg tätig sind. Esbietet mit seiner Festlegungauf europäische Richtlinien

anzeigen. Die Anzeige dientallein der gesetzlich vorge-schriebenen Registrierung.Nach einer Information derBundesnetzagentur könnenMitglieder der BGF, die ihrerAnzeigepflicht nach demPostgesetz bisher noch nichtnachgekommen sind, dieAnzeige bis zum 30. April2006 nachholen.Die Anzeige bei der Bundes-netzagentur ist kostenlos.Nach Auskunft der Bundes-netzagentur kann allerdings,wer die Anzeige vorsätzlichoder fahrlässig nicht oder

und Regeln eine Ori-entierung im in-ternationalennArbeitsschutz.Das Kompendi-um in elektroni-scher Form ist alsInformationsmediumaufgebaut, kann aber auchals Selbststudienprogrammgenutzt werden. Es bestehtaus fünf Modulen zu den The-men: Arbeitsschutz im Unter-nehmen, Sicherheit techni-scher Anlagen, Gesundheits-schutz und Arbeitshygienesowie Sicherheitsmanage-ment, Notfallplanung undNotfallvorsorge. Die Module

sind jeweilsin ein An-f ä n g e r -und ein

Fortgeschrit-tenenlevel auf-

geteilt. Da dasKompendium auch als

Selbststudienprogramm ge-dacht ist, gibt es am Ende je-weils eine Testrubrik. EDFOR-SA liegt in Deutsch, Englisch,Französisch, Griechisch,Tschechisch, Slowakisch undPolnisch vor. Die deutscheFassung stellt das BGAG ko-stenfrei zur Verfügung. Sie fin-den das Programm unter:http://edforsa. cnbg.de

Arbeitsschutz ohne nationale Barrieren erlernen

Anzeigepflicht nach dem Postgesetz: Sondertermin für BGF-Mitglieder

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Die Lohnnachweisaktion2005 neigt sich dem Endezu. Bis zum 31. März 2006können Sie noch Lohnnach-weise für 2005 über „BGF-direkt“ einreichen. Für unsist es Zeit, ein Fazit zu zie-hen, über die positiven Er-fahrungen und Verbesse-rungsmöglichkeiten zu be-richten und einen Blick indie Zukunft von „BGFdirekt”zu werfen.Seit Ende 2005 besteht fürMitgliedsunternehmen derBGF erstmals dieMögl ichkeit ,Lohnnachweise über dasInternet zu senden.Über 20.000 Mit-gliedsunternehmennutzten diese Kom-munikationsform. Das sindrund 20 Prozent aller ein-gereichten Lohnnachweise– eine Zahl, die auch uns po-sitiv überrascht hat. Das sind20.000 Briefe die nicht ver-schickt, nicht geöffnet und

nicht gescannt werden muss-ten. Das hat eine Menge Ar-beit gespart!Die überwiegende Mehrheitder Nutzer konnte mit „BGFdirekt” problemlos arbeiten.Aus Anregungen und kriti-schen Rückmeldungen wis-sen wir aber auch, an wel-chen Stellen wir die Anwen-dung noch besser machenkönnen:➔ eingegebene Lohnnach-

weise einfacher aus-drucken

Schneller – einfacher –

➔ eine deutliche Sende-bestätigung geben

➔ Fehlermeldungen bessererkennen

➔ Lohnnachweise für meh-rere Jahre eingeben.

Daran arbeiten wir. Und wirmöchten uns an dieser Stellefür Ihre Mithilfe und Rück-meldungen bedanken! IhreE-Mails haben uns geholfen,kleinere Fehler umgehend zuerkennen und zu beheben.Ab 1. April 2006 werden wirdie Funktion Lohnnachweisbei „BGFdirekt” für einigeZeit nicht mehr zur Verfü-gung stellen. Wir wollen ei-nige Verbesserungen pro-grammieren und testen. Un-fallanzeigen können Sie

natürlich auch währendder Testphase elektro-nisch an die BGF sen-

den. Der große Zuspruchfür „BGFdirekt” bestärktuns, weitere Funktionenper Extranet anzubieten.

(Schäfer)

Zum zweiten Mal haben dieBerufsgenossenschaften denReha-Preis verliehen. Unterdem Motto „Betriebliche Wie-dereingliederung von Men-schen mit erworbenen Behin-derungen” wurden in diesemJahr in Düsseldorf die Berli-ner Stadtreinigungsbetriebeund die Firma GERA ChemieGmbH, Oberhausen, ausge-zeichnet. Ein Zusatzpreis gingan Sabine Pönitz von der Sie-mens AG in Nürnberg.Die Berliner Stadtreinigungs-betriebe erhielten den Preisfür ihr Projekt „Papierwerk-statt”. Im Zuge des Projekteswurden 16 Arbeitsplätze ge-

schaffen, die ausschließlichvon verunfallten, schwerbe-hinderten und leistungsge-wandelten Mitarbeitern derStadtreinigungsbetriebe be-setzt wurden. Ihre Aufgabeist die Wartung von 20.000Papierkörben im BerlinerStadtgebiet.Der zweite Preisträger, dieGERA Chemie, wurde für be-sonderes Engagement undfür die für einen Kleinbetriebvorbildliche Umsetzung desbetrieblichen Eingliederungs-managements ausgezeich-net. Der Zusatzpreis ging die-ses Jahr an Sabine Pönitz. Sieließ sich trotz der schweren

Borreliose-Erkrankung nichtentmutigen und zeigte vielDurchhaltevermögen, umwieder gesund zu werdenund in Zusammenarbeit mitExperten inner- und außer-halb des Betriebes ihren Ar-beitsplatz zurückzugewinnen.„Dieser Sonderpreis soll nachdem Willen der Jury allenMenschen Mut machen, dienach schweren Erkrankungenden Weg zurück ins Arbeitsle-ben finden wollen”, erklärtenKarl-Heinz Bastong und Wolf-gang Seifert vom Haupt-verband der gewerblichenBerufsgenossenschaften.(HVBG)

Reha-Preis der Berufsgenossenschaften

Dienstreisen ins AuslandWer auf einer Dienstreise ins Aus-land einen Arbeitsunfall erleidet,steht unter dem Schutz der gesetzli-chen Unfallversicherung. Dieser Ver-sicherungsschutz für alle Beschäftig-ten mit einem deutschen Arbeitsver-hältnis umfasst wie im Inland dieunternehmensbezogenen Tätigkei-ten, also die Arbeitszeit und den Ar-beitsweg. Weitere Risiken einerDienstreise wie beispielsweise dieFolgen von Gewalttaten oder Ent-führungen bei einem Aufenthalt ineinem Krisen- oder Kriegsgebiet sindauch abgesichert. Infos unter www.hvbg.de/code.php?link=1886257

Spitzengespräch Spitzenvertreter der Vereinten Dienst-leistungsgewerkschaft (ver.di) unddes HVBG erörterten aktuelle Fragender gewerblichen Unfallversicherung.Themen waren unter anderem die Intensivierung der Zusammenarbeitvon Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht, die Stärkung derSelbstverwaltung und eine intensi-vere Zusammenarbeit der Spitzenver-bände. Die gemeinsame Pressemit-teilung ist unter www.hvbg.de/code.php?link=1910139 eingestellt.

Neuer StudiengangAls Kooperationspartner der Techni-schen Fachhochschule Bochum bie-tet das BG-Institut Arbeit und Ge-sundheit (BGAG) ab dem 15. Sep-tember 2006 einen Master-Stu-diengang Betriebssicherheitsmanage-ment in Dresden an. Der Studien-gang vermittelt Kenntnisse des inte-grierten Personal- und Sicherheits-managements und befähigt Absol-venten, übergreifende Aufgaben ineinem Unternehmen zu übernehmen.Weitere Infos unter www.hvbg.de/code.php?link=1864609

■ Kurz notiert

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Im Jahr 2003 starben inDeutschland je 100.000Einwohner im Alter zwi-schen 18 und 24 Jahren beieinem Verkehrsunfall 21junge Verkehrsteilnehmer.Europaweit verunglückenjunge Verkehrsteilnehmerdeutlich häufiger imStraßenverkehr als ältereKraftfahrer. Gründe dafürliegen in den besonderenFahrmotiven junger Men-schen, der Selbstüberschät-zung und der generell höhe-ren Risikobereitschaft sowieeinem Faible für Geschwin-digkeit. Auch Alkohol- oderDrogenkonsum spielen häu-fig eine Rolle. Das Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung, diegewerblichen Berufsgenos-

senschaften, der DeutscheVerkehrssicherheitsrat e.V.und weitere Partner setzensich mit zahlreichen Projek-ten dafür ein, junge Fahran-

fänger für die Risiken imStraßenverkehr zu sensibili-sieren. Mehr dazu unter:www.jungesfahren. de,www.move-on.net. (DVR)

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Wettbewerb„Starte sicher”Junge Berufsanfänger tragen einum 50 Prozent erhöhtes Unfallrisiko.„Starte sicher” heißt deshalb eineKampagne für einen sicheren undgesunden Start ins Berufsleben. ImRahmen der Kampagne wird ein eu-ropaweiter Wettbewerb durchge-führt, der nach praktischen Lösun-gen sucht, die Risiken junger Men-schen beim Berufseinstieg zuverringern. Durchgeführt wird derWettbewerb von der EuropäischenAgentur für Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei der Arbeit in Bilbao.In der ersten Stufe kürt eine natio-nale Jury die nationalen Preisträger.Die beiden besten nationalenBeiträge messen sich anschließendim europäischen Wettbewerb. Diedeutschen Sieger sind zur Abschluss-veranstaltung in Spanien dabei.Einsendeschluss für die Beiträge istder 25. August 2006. Weitere Infor-mationen und Teilnahmebedingun-gen sind im Internet unter http://de.osha.eu.int zu finden.

www.neu-im-job.deAuszubildende können in einem neu-en Internetforum www.neu-im-job.deihre Erfahrungen austauschen. DieBeiträge sind für jeden einsehbar undkönnen kommentiert werden. UmAuszubildende zu motivieren, sich ak-tiv am Forum zu beteiligen, werdenmonatlich attraktive Preise verlost.Die Verfasser der eindrucksvollstenGeschichten haben zudem die Mög-lichkeit, bei einer Filmproduktionüber Auszubildende vor oder hinterder Kamera dabei zu sein. Das Forumist in Zusammenarbeit mit den Lan-desverbänden der gewerblichen Be-rufsgenossenschaften für die Aktion„jugend will sich-er-leben“, entstan-den, die Jahr für Jahr hunderttausen-de Berufsschüler und -schülerinnenin puncto Arbeitssicherheit fit macht.

■ Berufsanfänger Anfängerrisiko Straßenverkehr

Die gewerblichen Berufsgenossen-schaften und der Deutsche Ver-kehrssicherheitsrat e.V. schicken imRahmen der Jugendaktion 2006drei sympathische Helden in die Be-rufsschulen: „Die Partner". Uner-schrocken treten sie für mehr Rück-sicht und Fairness im Straßenver-kehr ein. Der Hauptgewinn der BG/DVR-Ju-gendaktion 2006 ist das SAFE-NETPLUS Fahrtraining. Damit erhält derGewinner ein Jahr kostenlos einenMazda 2. Das Gewinnspiel stehtganz im Zeichen der „Partner". DieSchüler sind gefordert, den drei Hel-den – Tom (Auszubildender), Paula(Schülerin) und Uli (Kurierfahrer) – insechs kritischen Verkehrsszenen, dieals Comic gestaltet sind, zu helfen.Dabei geht es beispielsweise um Al-kohol am Steuer, Fahrzeug-Tuningoder das Verhalten gegenüberschwächeren Verkehrsteilnehmern. DieBG/DVR-Jugendaktion steht onlineunter http://jugendaktion.dvr.de

Jugendaktion 2006 mit Gewinnspiel

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Wir kennen sie von Fernseh-bildern: Mund und Nase be-deckende Schutzmasken, dievor Infektionen schützen sol-len und vor allem in asiati-schen Ländern zum Straßen-bild gehören. In Zeiten vonVogelgrippe, SARS und Influ-enza stellt sich auch in unse-ren Breiten immer häufigerdie Frage nach der Schutzwir-kung solcher Masken.Das Berufsgenossenschaftli-che Institut für Arbeits-schutz (BGIA) hat nun fest-gestellt, dass die Mehrzahlder marktüblichen Mund-Nasen-Schutzmasken und -tücher (MNS) nicht hinrei-

chend gegen luftgetrageneInfektionserreger schützen.Von 16 für eine Studie will-kürlich ausgewählten Pro-dukten erfüllten nur drei dieessentiellen Anforderungender DIN EN 149. Diese eu-ropäische Norm definiert ver-pflichtende Leistungskriteri-en für Atemschutzgeräte, wiesie im Arbeitsschutz verwen-det werden.Dr. Peter Paszkiewicz, zustän-diger Referatsleiter im BGIA,erklärt: „Bei Atemschutzgerä-ten prüft eine unabhängigeStelle, ob diese Anforderun-gen erfüllt sind. Für Mund-Nasen-Schutz-Produkte, so

genannte OP-Masken, ist ei-ne Zulassung leider nichtnotwendig. Ob und wie gutsie trotzdem als Atemschutz-masken geeignet sind, ha-ben wir jetzt untersucht.“ Das Bundesministerium fürArbeit und Soziales hat aufdie Ergebnisse des BGIA be-reits reagiert und empfiehltzum Schutz vor Influenzagrundsätzlich das Tragen vonAtemschutzgeräten bzw. vonMund-Nasen-Schutz, der dieLeistungskriterien von Atem-schutzgeräten erfüllt. Die Er-gebnisse finden Sie unterwww.hvbg.de/d/bia/pub/grl/2006_003.pdf (HVBG)

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Auszeichnung fürBG-KlinikOb offene Beine, Brandwunden oderdiabetischer Fuß: Chronische Wun-den sind schwierig zu behandeln, in-fizieren sich häufig und ziehenschwer wiegende Komplikationennach sich. Eine neuartige Laserver-klebung soll in solchen Problemfäl-len künftig helfen. Für sein Projektzur Entwicklung der so genanntenlasermediierten Gewebeverklebung,das er in Zusammenarbeit mit demFraunhofer-Institut für LasertechnikAachen durchführt, wurde Junior-professor Dr. Lars Steinsträßer (RUB-Klinik für Plastische Chirurgie in denBG Kliniken Bergmannsheil) nun mitdem InnoNet-Forschungspreis desBundesministeriums für Wirtschaftund Technologie (BMWi) zur Förde-rung von innovativen Netzwerkenausgezeichnet. Die Fördersummebeträgt 200.000 Euro.

Neues Wirbelsäulen-zentrumIn der BerufsgenossenschaftlichenUnfallklinik Ludwigshafen wurdeein neues Wirbelsäulenzentrum ein-gerichtet. Als entscheidende Neue-rung werden zukünftig Spezialistender Fachrichtungen Unfallchirurgie,Neurochirurgie und Orthopädie Wir-belsäulenerkrankungen und Wirbel-säulenverletzungen ganzheitlichund fachübergreifend behandeln.Der ganzheitliche Ansatz ist wichtig,denn Verletzungen oder Erkrankun-gen der Wirbelsäule greifen in einkomplexes Zusammenspiel der un-terschiedlichsten Gewebearten ein.So kann etwa ein Bandscheibenvor-fall oder eine Wirbelfraktur Nervenquetschen und zu Entzündungenführen. Ist eine Operation erforder-lich, sind alle Spezialisten der ver-schiedenen Fachrichtungen betei-ligt.

■ kurz notiertSchutz vor Infektionen nicht mit jeder Maske

Informationen zur VogelgrippeExperten aller Gesundheitsinstitutionensehen in der neuen Vogelgrippe eineernst zu nehmende Bedrohung. DerHauptverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften hat deshalb ein aktu-elles Dossier im Internet zusammenge-stellt. Es enthält unter anderem auchSchutzmaßnahmen für Beschäftigte:www.hvbg.de/d/pages/presse/hin-tergrund/vogelgrip.html (BGF)

Im Frühjahr 2006 rückendie gewerblichen Berufsge-nossenschaften gemeinsammit der Vereinigung der BG-Kliniken und dem Deut-schen Behindertensportver-band (DBS) den Rehabilita-tionssport in den Fokus.Unter dem Motto „Fit imSport – Fit im Job“ ist dieTour zu Gast in BG-Klinikenin ganz Deutschland.Im Mittelpunkt der Aktionsteht die große Bedeutungdes Rehasports für Selbst-

ständigkeit und Lebensqua-lität im privaten und berufli-chen Umfeld.Die Tour startet im Unfall-krankenhaus Berlin undmacht innerhalb eines Zeit-raums von sechs WochenStation in neun weiterenBG-Kliniken im Bundesge-biet sowie in der Hochwald-klinik Weiskirchen. Vor Ortstehen für die Besucher Kli-nik-Führungen und Sport-events, Talks mit prominen-ten Sportlern, Mitmachak-

tionen und vieles mehr aufdem Programm.Die Kampagne „Fit im Sport– Fit im Job“ wird auch beiden Paralympics in Turin prä-sentiert. Die Paralympicssind das bedeutendste Ereig-nis des internationalen Be-hindertensports. Über 500Sportler aus rund 40 Natio-nen stellten in Turin unter Be-weis, zu welch herausragen-den sportlichen LeistungenMenschen mit Behinderungfähig sind. (HVBG)

Rehasport-Tour durch BG-Kliniken

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VON DR. JÖRG HEDTMANN

Wer krank ist, darf nicht fahren!Konsequent zu Ende gedacht,würde das paradiesische Zu-

stände auf den Straßen nach sich ziehen– nur noch wenige Fahrzeuge wären un-terwegs, gesteuert von Fahrern im Voll-besitz ihrer körperlichen und geistigenKräfte. Kommt halt immer drauf an, wasman unter „krank“ versteht.

Mit Fieber, Gelenkschmerzen undbelegter Stimme fühlen sich die meistenMenschen krank. Sie verzichten dannvöllig freiwillig auf vermeidbare Aktivitä-ten – auch auf das Autofahren. Und daszu Recht, denn Fieber senkt dramatischdie Leistungsfähigkeit. Es gehört schoneine Portion Unvernunft dazu, sich trotz-dem ans Steuer zu setzen. Wer glaubt,mit einer Hand voll Pillen auf der siche-ren Seite zu sein, irrt. Gerade in derPackungsbeilage vieler Erkältungsmittelfindet man beunruhigende Hinweise aufdie Einschränkung der Fahrfähigkeit.Nehmen Sie diese Hinweise ernst.

Krank am SteuerFahrfähigkeit Bei einer fiebrigen Erkältung oder Grippe hat niemand mehr etwas hinter demLenkrad verloren. Es gibt aber auch Erkrankungen, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sindund die Fahrfähigkeit beeinträchtigen.

BluthochdruckEs gibt viele Krankheiten, bei denen man

sich (zumindest vorläufig) gar nicht krankfühlt. Bluthochdruck zum Beispiel. Darf mandamit Auto fahren, Lkw oder Bus? Oder darfman nicht mehr fahren, wenn man dagegenMedikamente einnimmt?

Die kurze Antwort auf diese Fragen istwenig hilfreich: „Kommt drauf an!" – nämlichauf die Höhe des Blutdrucks und auf die Artder Therapie. Wenn es nicht gelingt, den Blut-druck auf akzeptable Werte zu senken, wirdes problematisch. Das sollte aber niemandendavon abhalten, seinen Bluthochdruck be-handeln zu lassen, denn wer den Blutdruckignoriert, fährt bald nicht mehr selbst, son-dern wird gefahren – liegend.

In den meisten Fällen lässt sich der Blut-druck mit einer Therapie einstellen, die für dieFahrtätigkeit unbedenklich ist und mögli-cherweise wird man durch ein Medikamentüberhaupt erst wieder fahrtauglich.

S6_7Krankamsteuer 27.03.2006 9:05 Uhr Seite 6

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ist, den Lkw-Führerschein verlängert zu be-kommen. Es ist aber auch nicht unmöglich.Das gilt für die Behandlung mit Tablettengenauso wie für die Behandlung mit Insu-linspritzen. Zunächst einmal ist eine guteEinstellung des Blutzuckers erforderlich.Dabei darf keine gefährliche Unterzucke-

rung auftreten. Das muss nach der Einstel-lung über einen Zeitraum von mindestensdrei Monaten nachgewiesen werden. AllesWeitere ist vom Einzelfall abhängig. Vorder nächsten Fahrerlaubnisverlängerungwird ein Gutachten fällig.

Karl-Heinz Funk ist inzwischen gut ein-gestellt und fährt wieder. Dass er den Be-triebsarzt informierte, hat er nicht bereut.Dadurch wurde seine Betreuung hervorra-gend ergänzt und er hat gelernt, seinen Be-ruf mit der Erkrankung in Einklang zu brin-gen.

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DiabetesEin anderes Beispiel: Karl-Heinz Funk

(53, Name von der Redaktion geändert)suchte vor einiger Zeit seinen Hausarzt auf,weil er sich zunehmend müde und abge-spannt fühlte. Außerdem musste er nachtsimmer häufiger „raus”. Ein Bluttest brach-te es an den Tag: Diabetes mellitus (Zucker-krankheit). Zwar will es der Arzt erst einmalmit Tabletten versuchen, aber die Wertesind so hoch, dass er Karl-Heinz Funk aufdie Notwendigkeit vorbereitet, dass er baldInsulin spritzen muss. Ganz abgesehen da-von ist eine Diät erforderlich.

Der Schreck saß tief. Karl-Heinz Funksah seinen geliebten Job als Lkw-Fahrerschon gefährdet. Hin- und hergerissen zwi-schen dem Wunsch nach fachkundigem

Rat und der Angst seinen Job zu verlieren,vertraute er sich schließlich dem Betriebs-arzt seines Unternehmens an.

Der informierte ihn darüber, dass es inder Tat für Diabetiker, die medikamentösbehandelt werden, nicht selbstverständlich

SchlafapnoeEine Krankheit, die unmittelbar Ein-

fluss auf die Schlafqualität und damitauch auf die Schläfrigkeit am Tage nimmt,ist die Schlafapnoe. Bei dieser Erkrankungsetzt die Atmung während des Schlafs im-mer wieder für kurze Zeit aus. Dies störtdie Schlafqualität und die Sauerstoffver-sorgung des Gehirns. Außerdem handeltes sich um einen bedeutenden Risikofak-tor auch für Herzkrankheiten.

Vielen Betroffenen ist das Problemkaum bewusst. Aber wer tagsüber oft tod-müde ist, oft schnarcht oder sogar Atem-aussetzer hat und morgens häufig unterKopfschmerzen leidet, sollte unbedingtärztlichen Rat einholen. Die Erkrankungist therapierbar.

Abgesehen von Bluthochdruck, Dia-betes und Schlafapnoe gibt es eine Viel-zahl von Krankheiten, die unbehandeltdie Fahrtauglichkeit einschränken undtrotzdem nur zufällig oder auf Grundzunächst unbedeutender oder selten auf-tretender Symptome entdeckt werden.Völlig falsch wäre es, aus Angst vor demVerlust der Fahrerlaubnis nicht zum Arztzu gehen. Der Arzt untersucht, berät undbehandelt und im äußersten Fall gehörtdazu auch der Hinweis, dass auf Grundder Erkrankung eine Teilnahme amStraßenverkehr zur Zeit nicht möglich ist.Das ist vielleicht nur für die Dauer derTherapieeinstellung erforderlich, dientaber in jedem Fall dem eigenen und demSchutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Wer dagegen wartet, verliert wertvolleZeit bei der Behandlung einer lebensbe-drohenden Krankheit – und Bluthoch-druck, Zuckerkrankheit oder Schlafapnoesind unbehandelt lebensbedrohendeKrankheiten! Spätestens bei der nächstenFührerscheinverlängerung für Lkw-, Bus-oder Taxifahrer bedarf es ohnehin einerGesundheitsuntersuchung. Und über dieVerlängerung entscheidet ausschließlichdie Fahrerlaubnisbehörde.

Lassen Sie sich nicht überraschen!Zeigen Sie Initiative und suchen Sie beiunklaren Krankheitszeichen Ihren Haus-arzt auf. Oder gehen Sie einfach wiedereinmal zur arbeitsmedizinischen Vorsor-geuntersuchung. Rechtzeitige Therapieist gut für Ihre Gesundheit, die Lebens-qualität im Alter und nicht zuletzt für denErhalt Ihrer Fahrerlaubnis!

Informationen für FahrerWeitere Informationen zum Thema

Fahrtauglichkeit finden Sie in unsererBroschüre „Fit für die Führerscheinun-tersuchung“. Sie ist für Mitgliedsunter-nehmen der BGF kostenlos und enthältauch Hinweise dazu, bei welchen Erkran-kungen zum Beispiel ein Gutachten er-forderlich ist.

Die Broschüre erhalten Sie über denMedienversand der BGF: GSV GmbH,Postfach 500229, 22702 Hamburg, Fax:040/3980-1040. Ein Faxabruf-Formularfür die Bestellung finden Sie auf der letz-ten Seite dieses SicherheitsPartners. ■ B

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Im letzten Jahr berichteten wir be-reits im SicherheitsPartner überGefahren durch das Begasen von

Containern. Anlass für das erneuteAufgreifen des Themas: Bei einerMessreihe an 175 Containern wurden62 Container gefunden, die begastwaren*. Das sind rund 35 Prozent! DieVergiftungserscheinungen bei Arbei-tern häufen sich: Behandlungen vonstarken Haut-, Augen- und Lungen-reizungen nehmen zu.

Begasungen sind alltäglich. Wievon der EU gefordert, halten sie Möbel,Kleidung, Lebensmittel oder Holzver-packungen schädlingsfrei. Ferngehal-ten werden damit zum Beispiel Kie-fernfadenwürmer, die den heimischenWäldern schwere Schäden zufügenkönnen.

Gegen eine Begasung zum Schutzder Ladung ist so lange nichts einzu-wenden, wie sie sicherheitsgerechtgehandhabt wird. Dazu gehört vor al-lem eine eindeutige Kennzeichnung.Wenn ein Container begast ist, musser vor dem Betreten und Entladen

sachgerecht entgast und darüber eineFreigabebescheinigung erteilt wer-den. Die dabei zu beachtendenAspekte sind in der Technischen Re-gel für Gefahrstoffe „Begasungen“(TRGS 512) enthalten. Hier ist auchfestgelegt, welche Qualifikationen fürPersonen erforderlich sind, die Ent-gasungen vornehmen und Freigabe-bescheinigungen erteilen. Ebenfallszu berücksichtigen sind Anforderun-gen des Immissionsschutzes.

Problem: FehlendeKennzeichnung

Probleme für Mitarbeiter begin-nen, wenn an einem begasten Contai-ner die Kennzeichnung fehlt und dieBeförderungspapiere keine Hinweiseenthalten. Ist der Container nicht ent-gast, wird der Mitarbeiter, der die Türöffnet, einer Gaswolke ausgesetzt. Daskann auch dann geschehen, wennnach der Entgasung die im Containerenthaltenen Versandstücke weiter aus-gasen.

Wenn das Begasungsmittel ge-ruchlos ist, fehlt ein natürlicherWarnhinweis und der Mitarbeiter at-met zwangsläufig das Gas ein. Als Fol-

ge können schwere gesundheitlicheSchäden möglich sein. Es gibt Indizi-en, die auf eine Begasung eines Con-tainers hinweisen. Das können ver-klebte Lüftungsschlitze sein. Wennnach dem Öffnen der Tür tote Tiereoder leere Kartuschen im Containerliegen, ist das ebenfalls ein deutlicherHinweis.

Container Geruchlos und hochgefährlich: Begaste Container enthalten Gifte, die auch für denMenschen zu ernsten gesundheitlichen Schäden führen können.

Vorsicht,

Lebensgefahr!Vorsicht,

Lebensgefahr!

*) Sicherheitstechnischer Dienst der Bundesfi-nanzverwaltung beim Zoll Hamburg

VON MICHAEL FÜLLEBORN

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Messen vor dem Öffnen!Wenn der Verdacht oder die Mög-

lichkeit besteht, dass es sich um einenbegasten Container handelt, muss ervor dem Öffnen geprüft werden.Solch eine orientierende Messunglässt sich mit Röhrchen ausführen,wenn eine Möglichkeit besteht, dasRöhrchen von außen zum Beispieldurch einen Schlitz in der Tür zustecken.

Zur Messung werden von ver-schiedenen Firmen Prüfröhrchen an-geboten. Derzeit gibt es aber keinRöhrchen, das auf alle einschlägigenBegasungsmittel reagiert. Als Lösungbietet sich ein Set an, das aus einerSonde und mehreren Röhrchen be-steht. Mit diesem Set können gleich-zeitig mehrere Röhrchen beauf-schlagt werden. Angeboten wird einsolches „Simultanset“ bislang von derFirma Dräger zusammen mit den er-

Welche Gifte werdeneingesetzt?

Bei der Messreihe wurden folgendeStoffe identifiziert: Ammoniak, Cyan-wasserstoff (Blausäure), Formaldehyd,Kohlenstoffmonoxid, Methylbromid undPhosphorwasserstoff.

Als Begasungsmittel kommen außer-dem folgende Stoffe in Betracht: Chlor-pikrin, 1,2-Dichlorethan, Kohlenstoffdi-oxid (Sauerstoffmangel) und Sulfuryl-difluorid. Darüber hinaus wurde auchStyrol in bedenklichen Mengen ge-funden, wobei dies wahrscheinlich nichtals Begasungsmittel verwendet wurde,sondern aus Verpackungsmaterialienstammt.

Bei den genannten Stoffen mit Aus-nahme von Kohlenstoffdioxid handeltes sich um gefährliche Gifte! Sie sollenSchädlinge wie zum Beispiel Kakerlakenund Ratten in den Containern töten,können aber auch für den Menschentödlich sein. Bei Kontakt mit diesen Gif-ten können Symptome wie Bindehau-tentzündungen, Kopfschmerzen, Übel-keit oder Hustenreiz auftreten. Die Nar-kosewirkung des farb- und geruchslosenSulfuryldifluorids kann aber auch zuAtemstillstand und Ausfall der Herz-tätigkeit führen.

InformationenTechnische Regel für Gefahrstoffe„Begasungen“ (TRGS 512)

Unter dem Suchwort „Begasung”im Internet unter:www.praevention-online.dewww.uke.uni-hamburg.dewww.fhh.hamburg.de

forderlichen Röhrchen in einem „Be-gasungskoffer“. Wer das Messen undEntgasen lieber anderen überlässt –auch Vertragsfirmen bieten diesenService an.

Sofern mit einer orientierendenMessung keine eindeutige Gasfreiheitfestgestellt werden kann, ist vor demÖffnen zum Entladen eine Entgasunggemäß TRGS 512 durchzuführen, diemit einer Freigabebescheinigungnachgewiesen werden muss.

Eine generelle Benutzung vonAtemschutz beim Öffnen und Betre-ten von Containern kann das Risikolediglich mindern, weil als Bega-sungsmittel Cyanwasserstoff (Blau-säure) enthalten sein kann. DieserStoff wird durch die Haut aufgenom-men. Werden Atemschutzgeräte ver-wendet, können arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen nach demberufsgenossenschaftlichen Grund-satz G 26 „Atemschutzgeräte“ erfor-derlich sein. Dieser Aspekt ist mit demBetriebsarzt abzustimmen.

Wir wissen, dass die Prüfung vonverdächtigen Containern vor demÖffnen mit Aufwand verbunden ist.Aber aufgrund der Risiken für die Mit-arbeiter gibt es keine andere Möglich-keit. Deshalb: Unternehmen Sie allenotwendigen Maßnahmen, um einegesundheitliche Gefährdung auszu-schließen. ■

S8_9Begaste 27.03.2006 9:06 Uhr Seite 9

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Der Schulbusfahrer Olaf Dor-ner* stellt kurz vor Schichtbe-ginn fest, dass sein Bus nicht

anspringt. Die 24-Volt-Starterbatterieseines Fahrzeuges hat nicht genugSpannung. Für solche Fälle steht eine„Starthilfeeinrichtung“ für die Bus-fahrer in der Werkstatt bereit. Offenauf einem Handrollwagen montiert,besteht sie aus zwei in Reihe geschal-teten 12-Volt-Batterien und einem se-paraten Batterie-Ladegerät. Die zweiSpenderbatterien waren in der Nachtzuvor aufgeladen worden.

Als Olaf Dorner mit dem Starthilfe-kabel sein Fahrzeug wieder zum Lebenerwecken will, explodiert eine der bei-den Spenderbatterien. Mit schwerenGesichtsverletzungen wird der Bus-fahrer mit dem Rettungshubschrauberin eine Spezialklinik geflogen.

Was war passiert?Beim Anschließen der Starthilfe-

kabel erzeugte Olaf Dorner ungewollt

einen elektrischen Lichtbogen. Die-ser entzündete das in den Batteriezel-len befindliche „Knallgas“, so dass ei-ne der beiden Strom gebenden Batte-rien explodierte.

Knallgas ist ein hochexplosivesGas, bestehend aus Wasserstoff undSauerstoff. Es entsteht beim Ladevor-gang von Starterbatterien und wirdüber die Ausgleichsbohrungen der

Schraubverschlüsse der Batterie frei-gegeben. Sind Ausgleichsbohrungenverunreinigt, können auch Stundennach einem Ladevorgang noch Rest-gase entweichen – zum Beispieldurch Erschütterungen beim Trans-port der Batterie. Auch geringe Men-gen von „Knallgas“ können danndurch eine ungewollte Fremdent-zündung zur Explosion führen. Ex-

VON MARKUS TISCHENDORF

*) Name von der Redaktion geändert

plodieren können sowohl Fahrzeug-als auch Spenderbatterien!

Was bringt Sicherheit?Nach Abschnitt 4.26 der BG-Regel

„Fahrzeug-Instandhaltung“ (BGR 157)müssen Starthilfeeinrichtungen soausgerüstet sein, dass beim An- oderAbklemmen der Anschlussleitungenkein elektrischer Lichtbogen in derNähe der Gasaustrittsöffnungen derBatterien entstehen kann. Dies wirdzum Beispiel durch einen entfernt an-gebrachten mechanischen „Ein-Aus-Schalter“ am Starthilfegerät erreicht.

Ratsam beim NeukaufWird häufig Starthilfe gegeben, ist

die Neuanschaffung einer modernen(mobilen) Starthilfeeinrichtung emp-fehlenswert. Auf dem Markt sind so-wohl 12-Volt-Systeme als auch Kom-bisysteme für 12/24 Volt, die als so ge-nannte „Power Packs“ angebotenwerden.

Vorteile dieser Geräte sind unteranderem die kompakte Bauweise und

Die 12-Volt-Batterie der Starthilfeeinrichtung nach der Explosion. (Fotos: Kripo Borken)

Batterie explodierteUnfallbericht Wer Starthilfe leistet, sollte vorsichtig sein. Immer wieder kommt es bei Fehlverhalten zuschweren Verletzungen durch explodierende Starterbatterien.

Bei Explosionen sind vor allem Hände, Gesicht undAugen betroffen

24.03.2006 SicherheitsPartner 2/2006

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die integrierte Sicherheitsschaltung –eine Art „Falschpolungs-Schutz“:Schließt man die Verbindungskabelfalsch an, fließt grundsätzlich keinelektrischer Strom. Eine Explosionwird damit sicher verhindert. Der Be-nutzer wird außerdem durch einenSignalton über das Fehlanschließender Anschlussleitungen gewarnt.

„Power Packs“ verfügen auch übereinen Überspannungsschutz, so dassSpannungsspitzen bei der Starthilfevermieden werden. Schäden an der zu-nehmend empfindlicheren Bordelek-tronik der Fahrzeuge werden dadurchvermieden.

Ein zusätzlicher Tipp: Achten Siebeim Kauf von mobilen Starthilfeein-richtungen auf das GS-Zeichen für „ge-prüfte Sicherheit“. Dadurch haben Siedie Gewähr, ein wirklich sicheres Pro-dukt zu erwerben. Für Ihre Gesundheit!

Batteriesäure führt zu schwerenVerätzungen

Batteriesäure besteht aus hoch-prozentiger Schwefelsäure und kannbei unsachgemäßem Umgang zuschweren Verätzungen führen. Betrof-

fen sind meist Hände, Gesicht und Au-gen. Der Unternehmer muss deshalbgeeignete Schutzkleidung bereitstel-len. Dazu gehören säurefeste Hand-schuhe, Schürze und Gesichtsschutz-schirm. Die Mitarbeiter haben dieSchutzkleidung zu benutzen.

Neben dem Bereitstellen von si-cheren Starthilfeeinrichtungen istauch das richtige Anwenden der Gerä-te wichtig. Deshalb ist auch die regel-mäßige Unterweisung der Mitarbeiternotwendig. Die Unterweisung sollteso praxisnah wie möglich sein.

Olaf Dorner geht es inzwischenübrigens besser. Nach zwei Tagen aufder Intensivstation verbrachte er eineweitere Woche im Krankenhaus. Aberer hat Glück gehabt: Seine Augen sindnicht durch Batteriesäure oder um-her fliegende Kunststoffsplitter inMitleidenschaft gezogen worden undim Gesicht werden keine Verletzun-gen zurückbleiben. Auch das Gehörist nicht geschädigt. Aber auch zumderzeitigen Zeitpunkt – rund sechsWochen nach dem Unfall – konnteDorner die Arbeit noch nicht wiederaufnehmen. ■

Sichere Fremdstarthilfe an einem Bus mittels „Power Pack”

Bei der Fremdstarthilfe von Fahrzeug zuFahrzeug ist außerdem Folgendes zu beachten:✓ Nur Starthilfekabel nach der DIN 72553

verwenden.✓ Auf die richtige Reihenfolge (1-2-3-4)

beim Anklemmen der Batterien achten(siehe Abbildung).

✓ Minusklemme möglichst weit entfernt von der entleerten Batterie anklemmen (Position „X”).

✓ Abklemmen in umgekehrter Reihenfolge.

A = Entladene BatterieB = Strom gebende BatterieX = Masseanschluss (z.B. Motorblock)

Infos zum Thema:Die BGF gibt zum Thema „Fahrzeug-Instandhal-tung“ die gleichnamige BG-Regel 157 heraus.Die 70-seitige Broschüre enthält Informationenzum Bau und zur Ausrüstung sowie zum Betriebvon Einrichtungen zur Fahrzeug-Instandhal-tung. Mitgliedsunternehmen erhalten 3 Exem-plare der Broschüre kostenlos, jedes weitere Exemplar kostet 3,40 Euro zzgl. MwSt. und Ver-sandkosten. Bestelladresse: GSV GmbH, Post-fach 500229, 22702 Hamburg, Fax: 040/3980-1040. Ein Faxabruf-Formular finden Sieauf der letzten Seite dieses SicherheitsPartners.

Fremdstarthilfe – so funktioniert es

S10_11Batterie_Unfall 27.03.2006 9:08 Uhr Seite 11

24.03.2006 SicherheitsPartner 2/2006

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VON MARTIN SCHRECK

Es gibt Kritiker der gesetzlichenUnfallversicherung, die fordern,das gesetzlich festgelegte Mono-

pol der Berufsgenossenschaften durchein System privater Unfallversiche-rungen zu ersetzen. In diesem Zusam-menhang rufen einzelne Verbände ih-re Mitglieder auf, aus der gesetzlichenUnfallversicherung auszutreten. Un-ternehmer werden aufgefordert, sicheinem Musterprozess anzuschließenund das Verfahren vor den Europä-ischen Gerichtshof zu bringen.

Einem Antrag auf Entlassung ausder Mitgliedschaft kann eine Berufs-genossenschaft aber nicht entspre-chen, selbst wenn sie es wollte. DieVersicherungspflicht ist vom Gesetz-geber im SGB VII festgelegt. Den Kriti-kern geht es letztlich auch nicht umEinzelentscheidungen der Gerichte,sondern um ein sozial- und ordnungs-politisches Ziel – die Privatisierung dergesetzlichen Unfallversicherung. Die-ses Ziel ist derzeit auf dem parlamen-tarischen Weg nicht zu erreichen.

Sowohl die Bundesregierung alsauch die Sozialpartner, wie zum Bei-spiel die Bundesvereinigung der Deut-schen Arbeitgeberverbände (BDA)und der Deutsche Gewerkschafts-bund, diskutieren Detailreformen,ziehen die öffentlich-rechtliche Orga-nisation der Unfallversicherung der-zeit jedoch nicht in Zweifel.

Die Initiatoren der Kampagne ha-ben sich deshalb darauf verlegt, aufjuristischem Weg ihr Ziel zu verfol-gen. Deutsche Gerichte einschließ-lich des Bundessozialgerichts befas-sten sich bereits mehrfach mit derFrage BG-Monopol und EG-Vertrag.Alle Entscheidungen – mittlerweile

sind es 28 – beurteilten das Systemder Berufsgenossenschaften als euro-parechtskonform. Die Initiatoren derMusterprozesse bemühen sich nundarum, die einhellige deutsche Recht-sprechung durch Entscheidungen desEuropäichen Gerichtshofes „auszuhe-beln“.

Die hinter der Klage-Kampagnestehenden Verbandslobbyisten bür-den den zu einer Klage bereiten Un-ternehmern ein nicht unerheblichesProzessrisiko mit allen wirtschaftli-chen Folgen auf. Für den Erhalt der ge-setzlichen Unfallversicherung spre-chen aber nicht nur juristische Argu-mente.

Kosten senken?Grundsätzlich wird es als Nachteil

angesehen, wenn auf dem Markt nurein Anbieter agiert. „Monopole müs-sen beseitigt werden, dann sinken dieKosten.“ Wer diese Einschätzung aufBerufsgenossenschaften überträgt,vergisst dabei, dass der Gesetzgeberdas Monopol nicht geschaffen hat, umdie Berufsgenossenschaften zu schüt-zen. Das Ziel war unter anderem, dieUnternehmer als Beitragszahler vorhohen Beiträgen zu bewahren.

Dazu dient ein umlagefinanziertesEntschädigungssystem, dem alle An-gehörigen eines Wirtschaftszweigesangehören müssen, und das nicht ei-nen ständigen Wettbewerb um neueMitglieder finanzieren und Akquisiti-ons- und Marketingkosten, Prämien,Steuern, Rückversicherungskosten undGewinne erwirtschaften muss. Ein sol-ches System ist zwangsläufig billigerals die übliche private Unfallversiche-rung.

Starke LeistungenPrivatisierung Das System der gesetzlichen Unfall-versicherung hat seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Den Vergleich mit einer privaten Versicherungbraucht es nicht zu scheuen.

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S12_13KritikanBG 27.03.2006 9:22 Uhr Seite 12

24.03.2006 SicherheitsPartner 2/2006

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Kein Rechtsstreit, klare HaftungUnklar ist bei der Kritik an den Be-

rufsgenossenschaften auch die Frageder Haftung der Unternehmer für Ge-sundheitsschäden am Arbeitsplatz.Derzeit wird diese Haftung vollstän-dig von den Berufsgenossenchaftenübernommen. Schmerzensgeldan-sprüche sind im bestehenden Systemgrundsätzlich ausgeschlossen.

Gäbe es die Berufsgenossenschaf-ten nicht, müssten nach Arbeitsunfäl-len und Berufskrankheiten zivilrecht-liche Schadensersatzforderungen anden Arbeitgeber gestellt werden. Diedamit verbundenen Gerichtsverfah-ren würden den sozialen Frieden imBetrieb nachhaltig stören und könn-ten finanzielle Folgen haben, die dieLeistungskraft des einzelnen Unter-nehmens bei Weitem übersteigen.

Ein Blick in die USA zeigt, wasdann auf Betriebe zukommen kann.Eine vergleichbare Haftungsfreistel-lung gibt es dort nicht. Im Zusam-menhang mit Asbesterkrankungenmusste deshalb Schadenersatz in er-heblichem Umfang gezahlt werden,so dass zahlreiche Betriebe in Insol-venz gingen.

Effizienter ArbeitsschutzDass die Berufsgenossenschaften

erfolgreich arbeiten, zeigen die seitJahren rückläufigen Unfallzahlen. Inder Verhütung von Arbeitsunfällenund Berufskrankheiten hat auch dieBGF gemeinsam mit ihren Mitglieds-betrieben und den Beschäftigtensichtbare Erfolge erzielt. Präventionverhindert Unfälle, spart damit Ko-sten und sichert so niedrige Beiträge.

So ist bei der BGF die so genannteTausendmannquote (meldepflichtigeArbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter) von113,5 im Jahr 1970 auf 42,4 im Jahr2004 zurückgegangen. Beeindruckendauch der Rückgang der Quote der neu-en Arbeitsunfallrenten je 1.000.000Vollarbeiter: Dieser Wert ist von 5.088(1970) auf 1.452 (2004) gesunken. DieQuote der tödlichen Arbeitsunfälle je1.000.000 Vollarbeiter konnte von 495(1970) auf 108 (2004) reduziert werden.Diese Zahlen haben dazu beigetragen,trotz erheblicher Kostensteigerungen

im Gesundheitswesen und hohemRentenbestand die durchschnittlichenBeiträge nicht ausufern zu lassen.

Bei einer Privatisierung der Unfall-versicherung würde die Präventionvollständig in staatliche Regie überge-hen. Wird sie dadurch besser? Die bis-her erzielten Erfolge werden zu Rechtauf die besondere Praxisnähe der Be-rufsgenossenschaften zurückgeführt.Sie sind keine anonymen Verwaltungs-apparate, sondern werden von einerengagierten Selbstverwaltung aus Un-ternehmer- und Arbeitnehmervertre-tern getragen. Die Sozialpartner eini-gen sich auf praktikable und effizienteLösungen in der Prävention – zumWohle aller Beteiligten.

Weil die Berufsgenossenschaftennicht nur die Risiken von Unfällenund Berufskrankheiten versichern,sondern auch Unfallverhütung be-treiben, sind sie nach Branchen ge-gliedert. Dem Nachteil, dass die Be-rufsgenossenschaft nicht frei gewähltwerden kann, steht als Vorteil eine op-timale Prävention und damit Kosten-dämpfung gegenüber. Denn die Ge-fahren im Transportgewerbe sind nuneinmal ganz andere als auf dem Bau,bei einem Fleischer oder in einer An-waltskanzlei.

Privat heißt nicht automatischbilliger

Privat ist günstiger? Das stimmtnicht immer. Auch hier lohnt sich einBlick auf die Fakten: Der Verwaltungs-kostenanteil der BGF liegt mit ca. 10Prozent niedriger als bei vergleichba-ren privaten Versicherungen. Diesekalkulieren mit weitaus höheren Ver-waltungs- und Abschlusskosten von ca.25 bis 30 Prozent. Und üppig bezahlteAufsichtsräte werden für die BGF imGegensatz zu Privatversicherern eben-falls nicht tätig. Die gesamte Selbstver-waltung arbeitet ehrenamtlich.

Der weitaus größte Teil der berufs-genossenschaftlichen Ausgaben gehtin Form von Behandlungskosten,Krankengeld und Rente zurück an dieVersicherten. Die Höhe der Leis-tungen ist gesetzlich vorgeschrieben.Eine spürbare Senkung der Kostenkönnte also nur dann erreicht wer-

den, wenn der Leistungskatalog derBerufsgenossenschaften durch denGesetzgeber reduziert würde. Unddas auch nur mit zeitlicher Verzöge-rung, denn der größte Teil der Leis-tungen fließt in Rentenzahlungen.

Das zeigt sich besonders bei denBerufskrankheiten, bei denen zwi-schen der beruflich bedingten Belas-tung und dem Ausbruch der Krankheitzwanzig oder sogar dreißig Jahre liegenkönnen. Der Versicherungsfall „Be-rufskrankheit“ ist dem privaten Versi-cherungsgedanken fremd. Daher wer-den Berufskrankheiten auch in Portu-gal, Belgien und Dänemark vonöffentlichen Trägern versichert. Der

Unternehmer hat dann zwei Prämienzu zahlen, an den Privatversicherer fürArbeitsunfälle und an einen Fonds fürBerufskrankheiten. Diese doppelte Ad-ministration ermöglicht immerhinVergleiche der Verwaltungskosten. InBelgien schätzen Experten, dass sie beiPrivaten fünfmal höher sind als beimöffentlichen Träger.

Auch der Präsident der BDA, Dr.Dieter Hundt, ist sich deshalb sicher:„Eine Privatisierung der gesetzlichenUnfallversicherung wäre kein geeig-neter Weg, um eine finanzielle Entlas-tung für die Arbeitgeber zu erreichen.Erfahrungen aus dem Ausland zeigendas Gegenteil.“ ■

S12_13KritikanBG 27.03.2006 9:22 Uhr Seite 13

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