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OBERSTUFENZENTRUM GOTTSTATT ORPUND Informationsbroschüre der Schule Schuljahr 2008/2009 Triathlon 07

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OBERSTUFENZENTRUM

GOTTSTATT ORPUND

Informationsbroschüre der Schule

Schuljahr 2008/2009

Triathlon 07

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INHALT:Seite Inhalt

2 VORWORT

3 ORGANISATION DES OBERSTUFENZENTRUMS (OSZ)3 LEHRERSCHAFT3 ZUSTÄNDIGKEITEN3 DAS HAUSWARTSDIENST3 SCHULLEITUNG, SCHULKOMMISSION UND TRÄGERSCHAFT

DER SCHULE4 DIE WICHTIGSTEN ADRESSEN4 ELTERNFORUM

5 SCHULISCHE INFORMATIONEN5 DAS OSZ-ORPUND IM INTERNET 5 FERIENORDNUNG6 WINTERSPORTLAGER, PROJEKTWOCHEN, ANLÄSSE 7 FÜNF FREIE SCHULHALBTAGE7 ABSENZEN UND DISPENSATIONEN DVAD9 ABSENZEN AM OSZ ORPUND

10 STRAFBARE SCHULVERSÄUMNISSE10 BEURTEILUNG 0413 SCHULLAUFBAHNENTSCHEIDE AM OSZ ORPUND14 ELTERNABENDE, ELTERNGESPRÄCHE, ELTERNFORUM15 DER WEG BEI SCHWIERIGKEITEN15 HAUSAUFGABEN SIND WICHTIG !

16 UNSERE SCHULISCHEN BESONDERHEITEN16 ENGLISCH16 FRANZ R+16 9. SCHULJAHR16 ANLÄSSE

17 UNSERE SCHULISCHEN ANLIEGEN17 VERHALTEN, SUCHTMITTEL, HAUSORDNUNG17 MATERIAL18 ANGEBOT DER SCHULE / MSV UND ILF18 PRIVATES MATERIAL18 SPORT18 ABMELDUNG VOM UNTERRICHT18 HANDY

19 IMPRESSIONEN

22 UND AUSSERDEM22 KRANKENVERSICHERUNGSGESETZ (KVG)22 SCHULZAHNPFLEGE22 SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

24 ANHANG24 ANHANG 1: ORGANIGRAMM25 ANHANG 2: HAUSORDNUNG26 ANHANG 3: ERKLÄRUNG27 ANHANG 4: SCHULABGÄNGER28 ANHANG 5: MITTAGSTISCH

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VORWORTLiebe Eltern Liebe Schülerinnen und Schüler

Momentan befinden wir uns auf der Zielgeraden des Schuljahres, gewissermassen im Endspurt. Das Schulabschlussfest war mit seinem Titel „Haubfinau“ auch das Programm der zweitletzten Woche. Den Final bilden einige Schulreisen und die Verabschiedung. Am letzten Schultag des Schuljahres werden viele Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen. Ihnen wünschen wir viel Erfolg und Glück auf Ihrem Lebensweg.

Wie jedes Jahr stehen zahlreiche Veränderungen an. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige davon vorstellen.Herr Christoph Schönmann verlässt unsere Schule und überlässt seine Stelle Frau Ursula Mohn. Einige Lehrerinnen haben geheiratet und ändern damit ihren Namen: Frau Mathys heisst nun Frau Brunner, Frau Strebel heisst neu Frau Perrenoud und Frau Dubois wird nach den Sommerferien Frau Ziegler heissen.Ausserdem gibt es neue email-Adressen: Unsere Hauptadresse heisst [email protected] Lehrkraft hat zusätzlich ihre eigene Adresse, die für alle gleich aufgebaut ist nach folgendem Muster: Frau Christine Köpfchen: [email protected] Probieren Sie es bei Gelegenheit aus.

69 frische 7. Klässlerinnen und 7. Klässler treten im August ins OSZ über. Wir heissen sie ganz herzlich willkommen. Auch freuen wir uns, Sie als Eltern am Info-Abend begrüssen zu dürfen. (siehe Seite 15). Die vier bisherigen 8. Klassen werden ab August 2008 in drei Klassen unterrichtet. auf der anderen Seite kommen vier 7. Klassen neu ins Oberstufenzentrum. Es bleibt demnach bei zehn Klassen insgesamt. Das neue Volksschulgesetz enthält diverse Veränderungen, die teilweise schon in diesem Schuljahr umgesetzt werden müssen. Für Schullaufbahnentscheide und für Dispensationen wird neu die Schulleitung zuständig sein. Eräuterungen dazu finden Sie in dieser Broschüre. Von den familienfreundlichen Strukturen, betreffen uns vor allem die Blockzeiten und die Tagesschule. Was die Blockzeiten betrifft, lässt das Volksschulgesetz für die Sekundarstufe I Ausnahmen zu, die wir auf Grund des erweiterten Fächerangebo-tes und der damit verbundenen Komplexität des Stundenplans auch beanspruchen müssen. Für die Umsetzung der Struktur Tagesschule ist vorgesehen, diese bis August 2010 umzusetzen. Wir werden in der kommenden Zeit gemeinsam mit unseren Verbandsgemeinden daran arbeiten und bei Ihnen den Bedarf erheben. Dennoch möchten wir Ihnen bereits in diesem Schuljahr eine Möglichkeit des Mittagstisches anbieten. Der Elternverein Orpund bietet eine Mittagsverpflegung an. (siehe Anhang 5, Seite 28)

Das Schuljahres-Motto lautet: Dran bleiben - ich kann‘s...!

Aber nun, zunächst mal schöne Ferien!

Im Juni 2008 Thomas Lüthi, Schulleiter2

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ORGANISATION DES OBERSTUFEN-ZENTRUMS (OSZ)LEHRERSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler unseres OSZ werden in zehn Klassen von 20 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Wir heissen die neuen Lehrkräfte herzlich willkommen und wünschen ihnen einen guten Start.

7. KlassenRolf Liechti Klassenlehrer 7aClaudia Kehrwand Co-Klassenlehrerin 7bDaniel Schär Co-KlassenlehrerPascale Dubois Co-Klassenlehrerin 7cThomas Lüthi Co-Klassenlehrer, SLUrsula Mohn Klassenlehrerin 7d8. KlassenPascal Dillon Klassenlehrer, SL Stv 8aBarbara Lovens Klassenlehrerin 8bStephanie Stampfli Klassenlehrerin 8c9. Klassen Corinne Schneuwly Co-Klassenlehrerin 9bDieter Reinhard Co-KlassenlehrerClaudia Läderach Klassenlehrerin 9cDesirée Brunner Co-Klassenlehrerin 9dRebecca Perrenoud Co-Klassenlehrerin

FachlehrkräfteSimone DasenSimon DaviesMartin Flory Monika GermannJürg Kissling Monica Widmer

ZUSTÄNDIGKEITENEine erweiterte Auflistung von Zuständigkeitsbereichen finden Sie im Organigramm auf Seite 24.

HAUSWARTSDIENSTGebäude, Mobiliar und Umgebung unseres OSZ werden vom Hauswartehepaar Markus und Beatrice Niggeler betreut. Nebst dem Unterhalt erstellte Herr Niggeler dieses Jahr ein trendiges Beach-Volley-Feld.Unterstützt werden sie bei ihrer Arbeit von Christine Rihs und Denise Bieri.Wir danken dem Team für den unermüdlichen Einsatz.

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SCHULLEITUNG, SCHULKOMMISSION UND TRÄGERSCHAFT DER SCHULEFür die leitenden und administrativen Aufgaben an unserer Schule ist der Schulleiter, Thomas Lüthi, verantwortlich. Gemäss unserem Schulleitungskonzept wird die Schulleitung von fünf Ressortleiterinnen und -leitern bei ihren Aufgaben unterstützt. Siehe Organigramm im Anhang 1, Seite 24.

Die Aufsicht über den Betrieb des Oberstufenzentrums obliegt unserer Schulkommission. Da die Schule von einem Gemeindeverband getragen wird, sind in der Schuko Mitglieder aus den Verbandsgemeinden vertreten. Schuko-Präsident ist Herr Stefan Grünig, Safnern, Vizepräsidentin ist Frau Regula Huser, Meinisberg.Die Gemeinden Orpund, Safnern, Meinisberg und Scheuren bilden zusammen unseren Gemeindeverband, der das Oberstufenzentrum trägt. Jede Gemeinde stellt eine gewisse Anzahl Mitglieder in der Abgeordnetenversammlung.

Die Abgeordnetenversammlung ist hauptsächlich für die Finanzbelange der Schule durch die Gemeinden zuständig.

DIE WICHTIGSTEN ADRESSENSchulhäuser:Oberstufenzentrum Mittelstrasse 32, 2552 Orpund Tel. 032 355 21 51

Fax 032 357 11 [email protected]

Schulleitung:Thomas Lüthi Lyssstrasse 9, 3263 Büetigen Tel. 032 384 37 20 P

[email protected]:Stefan Grünig (P) Meisenweg 11 2553 Safnern Tel. 032 357 11 44 P

076 316 10 41 NRegula Huser (VP) Riedmattweg 19 2554 Meinisberg Tel. 032 377 34 18 P

Eine Liste mit sämtlichen Adressen erhalten Sie kurz nach Beginn des Schuljahres in Form unseres Adressbüchleins.

ELTERNFORUM

Die Zusammenarbeit Schule - Elternhaus wird durch unser Elternforum wesentlich unterstützt. Wir hoffen, dass es uns auch in diesem Jahr gelingen wird, die Vorgabe von zwei Elterndelegierten pro Klasse zu erfüllen. Wir sind zuversichtlich, dass sich in diesem Jahr weitere Elternteile, insbesondere aus den 7. Klassen, für diese interessante, freiwillige Aufgabe zur Verfügung stellen werden.An dieser Stelle danken wir den verbleibenden und scheidenden Elterndelegierten und dem amtierenden Präsidentin Beat Mühlheim aus Scheuren für ihr grosses Engagement, insbesondere für die Organisation des diesjährigen Info-Abends: Handy und Internet.

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SCHULISCHE INFORMATIONENDAS OSZ ORPUND IM INTERNET

Das OSZ Orpund verfügt über eine eigene Web-Site. Neu: www.osz-orpund.chEs handelt sich dabei um eine Informations- und Kommunikationsplattform, in welcher Sie nach einer Identifizierung unter anderem auch mit uns in Kontakt treten können.

FERIENORDNUNG FÜR DAS SCHULJAHR 2008 / 2009Der Ferienplan unserer Schule wird mit den Primarschulen unserer Verbandsgemeinden, ausgearbeitet und weitgehend mit der Ferienordnung der Stadt Biel koordiniert.

Beginn des Schuljahres 2008/2009: Montag, 11. August 2008 08.15 Uhr Aula

Herbst 2008: (3 Wochen) Samstag, 27. Sept. - Sonntag, 19. Okt.

Winter 2008/2009: (2 Wochen) Samstag, 20. Dez. - Sonntag, 04. Jan.

Sportferien 2009: (1 Woche) Samstag, 07. Feb. - Sonntag, 15. Feb.

Frühling 2009: (2 Wochen) Samstag, 04. Apr. - Sonntag, 19. Apr.

Sommer 2009: (5 Wochen) Samstag, 04. Juli - Sonntag, 09. Aug.

Ende des Schuljahres 2008/2009: Freitag, 03. Juli 2009

Zusätzliche unterrichtsfreie Halbtage:Die zehn Halbtage, welche die Schulkommissionen für unterrichtsfrei erklären kann, werden an unserer Schule zur Verlängerung von Feiertags-Wochenenden sowie zur schulinternen LehrerInnenfortbildung eingesetzt.

Montag Morgen, 08. Sept. 2008 Schulinterne FortbildungFreitag Morgen, 14. Nov. 2008 Schulinterne FortbildungFreitag Nachmittag, 14. Nov. 2008 Schulinterne FortbildungMontag Morgen, 05. Jan. 2009 Schulinterne FortbildungDienstag Morgen, 12. Mai 2009 Schulinterne FortbildungFreitag Morgen, 22. Mai 2009 AuffahrtsbrückeFreitag Nachmittag, 22. Mai 2009 AuffahrtsbrückeDienstag Nachmittag, 16. Juni 2009 Planung 09/10Freitag Nachmittag, 03. Juli 2009 Ende des Schuljahres10. Halbtag: In Reserve

Ausblick auf das Schuljahr 2009/2010 (provisorisch bis zur Publikation)Herbst 2009: (3 Wochen) Samstag, 26. Sept. -Sonntag, 18. Okt.Winter 2009/2010: (2 Wochen) Freitag, 25. Dez. - Sonntag, 10. Jan.Sportferien 2010: (1 Woche) Samstag, 13. Feb. - Sonntag, 21. Feb.Frühling 2010: (2 Wochen) Karfreitag, 02. Apr. - Sonntag, 18. Apr.Sommer 2010: (6 Wochen) Samstag, 03. Juli - Sonntag, 15. Aug.

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WINTERSPORTLAGER, PROJEKTWOCHEN, ANLÄSSE

Schulverlegungen sind an unserer Schule ein fester Bestandteil des Unterrichts. Die dabei verfolgten Lernziele entsprechen dem Lehrplan des Kantons Bern. Die Teilnahme an solchen Anlässen ist deshalb nicht freiwillig. Erfahrungsgemäss bleiben Projektwochen und Wintersportlager den Schülerinnen und Schülern über die Schulzeit hinaus in bester Erinnerung.

Projektwoche I 2008: Montag, 18. August - Freitag, 22. AugustProjektwoche II 2009: Montag, 25. Mai - Freitag, 29. MaiWintersportlager 2009: Montag, 03. März - Freitag, 06. März

klassenweise an verschiedenen Orten

Die Wintersportlager werden vom Gemeindeverband finanziell unterstützt.Der Elternbeitrag für ein Wintersportlager liegt in der Regel zwischen 160 - 200 Fr. je nach Lagerort.Sollten diese Kosten das Haushaltbudget der Familie übersteigen, bestehen noch andereMöglichkeiten der Unterstützung: Wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes.SchulreisenUnsere Schulreisen führen über die verschiedensten Wege in die verschiedensten Gegenden. Die 7. und 8. Klassen begeben sich meistens auf eine eintägige Reise, während die 9. Klassen bis zu vier Tagen unterwegs sind. Die Planung erfolgt in den Klassen.Weitere geplante Anlässe: teilweise wetterabhängig!- Sportanlass im Sommer-Herbst Quartal: z. B: Triathlon- Städte-OL im November 2008- Kulturtag im Dezember 2008-„Gemeinsam gegen Gewalt“-Erinnerungstag im Februar 2009- Spiel-und Sporttag im Mai/Juni- Schulschlussfest in der zweitletzten Schulwoche.....und vieles mehr dazwischen.

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FÜNF FREIE SCHULHALBTAGEGrundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler den Unterricht im zeitlichen Rahmen des Stundenplanes zu besuchen.Artikel 27 des Volksschulgesetzes will den Eltern die Verantwortung übertragen, gewisse Tätigkeiten und Anlässe in einem beschränkten zeitlichen Ausmass stärker zu gewichten als den Schulbesuch. Diese Möglichkeit bedeutet nicht, dass Schülerinnen und Schüler nach eigenem Belieben der Schule fernbleiben können, sondern dass die "Selbstdispensation" in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen wird. Damit wird gleichzeitig die Schulkommissionen von zahlreichen Gesuchen um Kurzdispensationen entlastet.Absatz 3 dieses Artikels führte in der Vergangenheit zu einigen Unklarheiten und Fragen. Wir gestatten uns deshalb, diesen noch einmal zu zitieren und zu kommentieren.

Art. 27 Bedeutung der fünf freien HalbtageAbsatz 3: " Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger

Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken."

Kommentar: -Diese 5 freien Halbtage können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen im Rahmen dieser Weisungen frei gewählt werden.

-Es sind keine Gesuche oder Angaben von Gründen erforderlich.-Bei speziellen Schulanlässen (Schulfeste, Sporttage etc) sind Dispensationen zu unterlassen oder nur in begründeten Fällen gestattet.

-Die vorherige Meldung an die Klassenlehrkraft ist notwendig.-Diese Meldung erfolgt schriftlich mit vorgesehenem Talon und spätestens am Vortag!

-Es erfolgt kein Absenzeneintrag ins Zeugnis.-Nicht bezogene Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.

Lehrerschaft und Schulkommission bitten Sie um Unterstützung Ihrer Kinder bei der sinnvollen Nutzung der freien Halbtage; sie müssen nicht zwingend aufgebraucht sein!

ABSENZEN UND DISPENSATIONEN DVADDie Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) tritt ab August 2007 in Kraft. Einige Bereiche wurden neu geregelt. Wir zitieren diejenigen, welche für Sie als Eltern von Bedeutung sein könnten. Im nächsten Abschnitt ABSENZEN IM OSZ ORPUND werden noch Ergänzungen beigefügt.

Absenzen und Dispensationen Art. 1 1 Absenzen sind Abwesenheiten vom Unterricht.

2 Dispensationen sind im Voraus zu planende und mittels Gesuch zubeantragende Freistellungen für regelmässige oder für länger dauerndeAbwesenheiten vom Unterricht.

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Nicht vorhersehbare, entschuldigte AbsenzenArt. 2 Absenzen gelten insbesondere aus folgenden Gründen als entschuldigt:

a Krankheit des Kindes,b Unfall des Kindes,c Krankheit in der Familie des Kindes,d Todesfall in der Familie des Kindes,e äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung.

Vorhersehbare, entschuldigte AbsenzenArt. 3 Vorhersehbare Absenzen können insbesondere aus folgenden

Gründen als entschuldigt anerkannt werden:a Arzt- und Zahnarztbesuche,b Prüfungsaufgebote,c berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen,d Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch dieErziehungsberatung, den kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst oderden schulärztlichen Dienst,e bis zu zwei Tagen für den Wohnungswechsel der Familie,f ärztlich verordnete Therapien.

Dispensationen Art. 4 Dispensationen sind insbesondere möglich

a im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können,b bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen inheimatlicher Sprache und Kultur,c im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicherintellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen,d auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- undjugendpsychiatrischen Dienstes oder des schulärztlichen Dienstes fürdas Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen,insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen,Lernbehinderungen oder komplexer Lernstörungen,f bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen, oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.

Verfahren für AbsenzenArt. 7 1 Die Eltern geben Absenzen, die nicht voraussehbar sind, der

Klassenlehrkraft im Nachhinein bekannt.2 Die Eltern geben Absenzen, die voraussehbar sind, vorgängig derKlassenlehrkraft bekannt.3 Die Klassenlehrkraft kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungeneinfordern.

Verfahren für DispensationenArt. 8 1 Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen

im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. Für dieDispensation für Schnupperlehren kann eine kürzere Frist gewährt

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werden.2 Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern.

Unentschuldigte Absenzen und nicht gewährte DispensationenArt. 9 1 Sind Absenzen nicht gemäss Artikel 2 oder 3 begründet oder werden

sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrkraft bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt.2 Wird eine Dispensation nicht gewährt und bleibt das Kind dennoch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz.3 Es sind die Massnahmen gemäss VSG zu ergreifen.

ABSENZEN AM OSZ ORPUND

Ergänzungen zur DVADAbsenzenAbsenzen werden mit dem dafür vorgesehenen Talon von den Eltern entschuldigt. Vorhersehbare Absenzen werden so rasch als möglich vorgängig der Klassenlehrkraft bekannt gegeben. Betroffene Fachlehrkräfte sind durch die Schülerinnen und Schüler mündlich zu informieren.Bei nicht vorhersehbaren Absenzen erwartet die Klassenlehrkraft eine Information ins Lehrerzimmer und die schriftliche Entschuldigung beim nächsten Erscheinen in der Schule. DispensationsgesucheGesuche um Unterrichtsdispensation sind vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet auf dem Dienstweg über die Klassenlehrkraft an die Schulleitung zu stellen. Informationen betreffend Talentförderung in Sport und anderen Bereichen erteilt die Schulleitung.

SchnupperlehrenGemäss Verordnung über die Berufswahlvorbereitung können Schülerinnen und Schüler im 8. und 9. Schuljahr Schnupperlehren absolvieren. Diese finden grundsätzlich in der schulfreien Zeit statt. In Ausnahmefällen können die Schülerinnen und Schüler pro Schnupperlehre bis zu einer Schulwoche ohne Absenzeintrag vom Unterricht dispensiert werden. Für solche Fällen existiert ein Formular, das bei der Klassenlehrkraft bezogen werden kann. Dieses dient als gegenseitige Bestätigung und muss, versehen mit sämtlichen Unterschriften, vor der Schnupperlehre der Klassenlehrkraft eingereicht werden. Wir erwarten nach Beendigung als Rückmeldung einen schriftlichen Bericht des Schnupperlehrlings.

Versäumter UnterrichtsstoffFür den versäumten Unterrichtsstoff ist kein Nachholunterricht vorgesehen. Es liegt aber im Interesse aller Beteiligten, dass der Unterrichtsstoff aufgearbeitet wird. Kameradschaft ist gefordert. Von Seiten der Schule geben wir die Unterrichtsmaterialien, soweit möglich, ab.

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STRAFBARE SCHULVERSÄUMNISSEAuch hier sieht unser Volksschulgesetz VSG Bestimmungen und Massnahmen vor, die wir Ihnen ohne Kommentar weitergeben:

Art. 32 Verantwortlichkeit für den Schulbesuch 1 Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken.2 Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt, ist strafbar. Die Schul-kommission hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten.

Art. 33 Strafe bei Schulversäumnis, Massnahmen1 Die Strafe bei Schulversäumnis ist Busse bis 3000 Franken. Bei deren Bemessung berücksichtigt das Gericht im Rahmen der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze insbesondere die versäumte Unterrichtszeit. In Fällen schweren Verschuldens und bei Rückfall innert Jahresfrist seit der letzten Verurteilung kann das Gericht mit der Busse Haft bis zu 20 Tagen verbinden.2 ...3 Stellt das Gericht fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet oder verwahrlost ist, benachrichtigt es die zuständige Vormundschaftsbehörde; hievon gibt es der zuständigen Schulbehörde Kenntnis.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

BEURTEILUNG 04Die LernzieleLernziele bilden die Voraussetzung für jeden sinnvollen Schulunterricht. ImBernischen Lehrplan sind die Richtlinien in Form von Grobzielen festgelegt. DieAusformulierung dieser Richtlinien zu Lernzielen für konkrete Schülerinnen- undSchülergruppen, Zeitabschnitte und Unterrichtseinheiten gehört zur Arbeit derLehrkräfte. Sie legen stufengerecht und fachspezifisch fest, welche Kompetenzendie Schülerinnen und Schüler erwerben müssen, um die jeweiligen Lernziele zuerreichen.Zur Überprüfung, ob die Schülerinnen und Schüler die Lernziele erreicht haben,gibt es verschiedene Beurteilungsformen. Diese Beurteilungen bilden die Grundlage für die Schullaufbahnentscheide, deren zentraler Entscheid am Ende des 6. Schuljahrs getroffen wird, wenn es um den Übertritt respektive die Einstufung als Real- oder Sekundarschülerin, bzw. -schüler geht.

Die Schülerinnen- und SchülerbeurteilungDie Beurteilung der Sachkompetenz und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte gehört zum Schulalltag. Sie steht im Dienst der persönlichen Förderung und der schulischen Leistungsentwicklung und soll als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden.Beurteilungen von Schülerinnen und Schülern sollen fördernd, lernzielorientiert,

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umfassend, d.h. selbstkritisch und zukunftsgerichtet, sowie transparent sein.• Förderung: Beurteilungen fördern das Lernen und die Entwicklung der Kinderund Jugendlichen.• Lernzielorientierung: Beurteilungen dienen dazu, das Gelernte mit dengestellten Anforderungen zu vergleichen.• Selbstkritik: Beurteilungen ermöglichen den Kindern und Jugendlichen, sichselber einzuschätzen.• Zukunftsgerichtetheit: Beurteilungen liefern Entscheidungsgrundlagen für dieweitere Schulung der Kinder und Jugendlichen.• Transparenz: Beurteilungen informieren die Eltern respektive dieErziehungsberechtigten differenziert und umfassend über die Lernfortschritte unddie Entwicklung ihrer Tochter oder ihres Sohnes.

Die Formen der Schülerinnen- und Schülerbeurteilung• Die begleitende Beobachtung und Beurteilung. Schülerinnen und Schülerwerden von ihren Lehrerinnen und Lehrern regelmässig beobachtet und geprüft.• Die Selbstbeurteilung. Mit den Selbstbeurteilungen schätzen die Schüler undSchülerinnen ihre eigene Sachkompetenz und ihr Arbeits-, Lern- undSozialverhalten ein. Selbstbeurteilungen fördern und stärken die Fähigkeiten zurSelbsteinschätzung. Sie können in verschiedenen Formen durchgeführt werden.• Das Elterngespräch. Elterngespräche sind ein zentrales Element für dieVertrauensbildung und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus undfinden mindestens einmal jährlich statt. Sie sollen den persönlichen Kontaktzwischen den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräftenfördern. Sie dienen dem Austausch von Informationen über die Schülerinnen undSchüler.Auf der Sekundarstufe I soll das Gespräch dann stattfinden, wenn die Beteiligten es als sinnvoll erachten – etwa wenn Entscheide zur Berufswahl oder zum Besuch einer weiterführenden Schule vorbereitet werden. Die Schule kann bei Konflikten oder aussergewöhnlichen Ereignissen zusätzliche Elterngespräche anbieten. Eltern respektiveErziehungsberechtigte haben das Recht, mit einer schriftlichen Mitteilung aufElterngespräche zu verzichten.• Der Beurteilungsbericht. Am Ende des Schuljahrs auf der Primarstufe und amEnde jedes Semesters auf der Sekundarstufe I, erhalten Eltern respektiveErziehungsberechtigte eine schriftliche Rückmeldung in Form desBeurteilungsberichts. Er löst das Zeugnisbüchlein ab. Dieser Bericht bestehteinerseits aus der Beurteilung der Sachkompetenz, andererseits aus derBeurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens. Er gibt Auskunft, wie dieLernziele in den einzelnen Fächern erreicht worden sind.Die Beurteilungen auf einen BlickSekundarstufe I 7.- 9. Schuljahr Im 1. und 2. Semester: • Beurteilungsbericht mit Noten, ergänzt mit Arbeits-, Lern-,

und SozialverhaltenIm Schuljahr: • Elterngespräch (Zeitpunkt frei wählbar)Begleitende Beobachtung und Beurteilung durch die Lehrkräfte und dieSelbstbeurteilungen der Schülerinnen und Schüler finden während der ganzen

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Schulzeit statt. Wann die Selbstbeurteilungen erfolgen, bestimmen die Lehrkräfte.

Die SchullaufbahnentscheideDie Beurteilungsberichte, die Selbstbeurteilungen der Schüler und Schülerinnenund die Elterngespräche dienen als Grundlage für die Schullaufbahnentscheide.

Was ist ein Schullaufbahnentscheid?Der Schullaufbahnentscheid erfolgt auf Grund einer Gesamtbeurteilung der Frage,welcher weitere Weg für eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schülerder beste sei.• Auf der Sekundarstufe I wird die Sachkompetenz in allen obligatorischen Fächern beurteilt. Dazu kommt auch hier die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens nach dem ersten Semester.In der Regel treten die Schülerinnen und Schüler ins nachfolgende Schuljahr oderins nächste Semester des bisher besuchten Schultyps beziehungsweise Niveausüber. Von diesem Grundsatz abweichende Schullaufbahnentscheide sind zumBeispiel die Arbeit mit reduzierten oder erweiterten individuellen Lernzielen (fürKinder/Jugendliche mit Lernschwierigkeiten resp. besonderen Begabungen), dieZuweisung in eine besondere Klasse, die Wiederholung eines Schuljahrs oder dasÜberspringen eines Schuljahrs. Auf der Sekundarstufe I gelten zusätzlich der Wechseldes Niveaus in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik sowie dieZulassung zur Mittelschulvorbereitung, der Ausschluss davon und die Zulassungzum gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr als Schullaufbahnentscheide.

Wann werden Schullaufbahnentscheide getroffen?Schullaufbahnentscheide fallen am Ende jedes Semesters.

Wer trifft die Schullaufbahnentscheide?Schullaufbahnentscheide trifft die Schulleitung auf Antrag der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz. Sie werden den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten im Rahmen des Beurteilungsberichtes schriftlich zugestellt. In jedem Entscheid wird auch über den Rechtsweg, also über die Möglichkeit zur Beschwerde, orientiert.Das Verfahren für die verschiedenen Schullaufbahnentscheide ist unterschiedlichund wird der jeweils besonderen Situation angepasst. Die Eltern respektive dieErziehungsberechtigten werden wenn immer möglich vorher angehört.

Das ProbesemesterDas erste Semester der 7. Klasse gilt für die Schülerinnen und Schüler der Sekundar- und Realklassen als Probesemester. Am Ende dieses Semesters trifft die für das 7. Schuljahr zuständige Schulkommission auf Antrag der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz den definitiven Zuweisungsentscheid.

SonderregelungenIm Kanton Bern ist der Übertritt in die Sekundarstufe I grundsätzlich einheitlich geregelt. Für fremdsprachige, neu zugezogene Kinder oder solche, die aus gesundheitlichen Gründen Iängere Zeit nicht zur Schule gehen konnten, sind Sonderregelungen möglich.

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SCHULLAUFBAHNENTSCHEIDE AM OSZ ORPUNDAn der Volksschule gibt es verschiedene Zeitpunkte und Situationen, in denen die Weichen für die künftige Schullaufbahn gestellt werden. 13 verschiedene Fälle kennt die DVBS. (Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide)Hier werden die nur die häufigsten Fälle aufgezählt:

Art. 37 Das erste Semester der 7. Klasse gilt als Probesemester für Schülerinnen und Schüler die Fächer im Sekundarschulniveau besuchen.

Art. 22 a Übertritt ins nächste Semester oder Schuljahri Wechsel in ein anderes Niveaufach der Sekundarstufe Ik Besuch der neunten Klasse als zehntes Schuljahrl Besuch der Mittelschulvorbereitungm Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr

Einige der nachfolgend dargestellten Kriterien sind als Erfahrungs- und Richtwerte zu verstehen.

Kriterien zum Übertritt ins nächste Semester oder Schuljahr:Realschule

- ein Übertritt wird nicht bewilligt, wenn die Mehrheit aller unterrichteten Fächer in zwei aufeinanderfolgenden Semestern nicht genügend ist.

Kriterien zum Wechsel ins Sekundarschulniveau in den Fächern D / F / M:- Sachkompetenz -> mindestens Durchschnitt von 5.25- Solides Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten - Empfehlung der Lehrerschaft

Am OSZ Orpund kann dieser Wechsel auch während eines Semesters erfolgen. Schülerinnen und Schüler, welche die obengenannten Bedingungen erfüllen, werden einige Wochen vor Ende des Semesters versuchsweise ins höhere Niveau geschickt. Dort erweist sich dann, ob ein definitiver Wechsel auf Ende des Semesters sinnvoll istIn der 8. und 9. Klasse ist dazu der Besuch der ILF obligatorisch.

Kriterien zum Wechsel ins Realschulniveauiveau in den Fächern D / F / M:- Sachkompetenz -> Note 4 im Beurteilungsbericht nicht

erreicht- Ungenügendes Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten

Am OSZ Orpund kann dieser Abstieg auch während eines Semesters erfolgen, sofern Eltern und Lehrerschaft zu diesem gemeinsamen Entschluss kommen.

ILF (individuelle Lernförderung)

ILF bietet die Möglichkeit, den Stoff des obligatorischen Unterrichts zu vertiefen. Nach Lehrplan sollen dabei die Schülerinnen und Schüler möglichst viel Verantwortung für ihr eigenes Lernen übernehmen, da diese Lektionen auch auf den zukünftigen Berufoder den Besuch einer weiterführenden Schule vorbereiten helfen (Weiterbildungsklasse, Berufsschule, Vorkurse für bestimmte Berufe ...).

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Bedingungen zum Besuch des ILF:- Die Schülerinnen und Schüler zeigen Interesse an ihrer persönlichen Ausbildung.- Die Lehrkräfte unterstützen den Besuch.- Die Anmeldung setzt einen regelmässigen Besuch für mindestens ein Semester voraus.- Eine allfällige Abmeldung kann nur durch die Eltern erfolgen.- Wer den freiwilligen Unterricht stört, kann vom Besuch ausgeschlossen werden.

MSV ( Mittelschulvorbereitung)

MSV bietet die Möglichkeit, den Stoff des obligatorischen Unterrichts im Hinblick auf den späteren Besuch einer Schule der Sekundarstufe II zu erweitern. Ob Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn zum Besuch des MSV zugelassen wird, entscheidet die Lehrerschaft mit einem Antrag an die Schulkommission. Gemäss den "Weisungen der Erziehungsdirek-tion über die Schullaufbahnentscheide an der Sekundarstufe I" basiert der Antrag auf einer Gesamtbeurteilung des Schülers bzw. der Schülerin. Massgebend dabei sind:

- die Beurteilung der Sachkompetenz in Deutsch, Französisch, Mathematik und NMM- die Beurteilung der Sachkompetenz in den anderen Fächern- die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens

Bedingungen zum Besuch des MSV:- Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der 8. Kl. in jenen Fachbereichen, in

denen sie das Sekundarschulniveau besuchen und dort die Grundanforderungen übertreffen; d.h.mindestens Note 5 aufweisen.

- Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der 9. Kl. in jenen Fachbereichen, in denen sie das Sekundarschulniveau besuchen und dort die Grundanforderungen übertreffen; d.h.mindestens Note 5 aufweisen. Mit BMS-, HMS-Interessierten, die diese Vorgabe nicht erfüllen, kann eine Zulassung trotzdem gewährt werden.

- Die Schülerinnen und Schüler lernen gerne und gerne noch mehr.- Die Lehrkräfte unterstützen den Besuch.- Es besteht die begründete Annahme, dass die Schülerinnen und Schüler erhöhten

Anforderungen genügen können (Leistungsreserve).

ELTERNABENDE, ELTERNSPRECHSTUNDEN, ELTERNFORUMEin guter Kontakt zwischen Schule und Elternhaus ist die beste Möglichkeit, Probleme in ihrer Anfangsphase anzugehen und sie nicht so gross werden zu lassen, bis eines Tages das Fass überläuft. Wir bemühen uns, diesen Kontakt an Elternabenden und Elternsprechstunden zu knüpfen und aufrecht zu erhalten. Auch das Elternforum dient als Verbindungsglied zwischen Schule und Elternhaus.

Elternabende finden je nach Bedarf statt. Sie sollen einen Gedankenaustausch unter den Eltern ermöglichen und Informationen vermitteln, die alle Eltern betreffen. Normalerweise findet pro Schuljahr ein Elternabend statt.

Viele persönliche Fragen und Probleme lassen sich nicht an einem Elternabend be-sprechen, sie müssen unter den Betroffenen diskutiert werden. Diesem Zweck dienen die Elterngespräche, die über das ganze Jahr mit der Lehrerschaft abgemacht werden können.

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Informations-Elternabend: Donnerstag, 14. August 2008, 19.30 Uhr

In der ersten Woche nach den Sommerferien, führen wir einen ersten Info-Elternabend durch, der sich vor allem an die Eltern der 7. Klassen richtet. Nebst Informationen über das OSZ und einem klassenspezifischen Teil wird u.a. das Elternforum unserer Schule vorgestellt und die Eltern-Delegierten angeworben und gewählt.

DER WEG BEI SCHWIERIGKEITEN

Die Ansprüche und Erwartungen an die Schule sind unterschiedlich und zahlreich. Es ist nicht auszuschliessen, dass es hin und wieder zu Meinungs-verschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrerschaft kommen kann. Da Sie als Eltern meist nur die eine Sicht der Dinge wahrnehmen können, bitten wir Sie, das Gespräch mit der zuständigen Person zu suchen. Besprechen Sie das Problem mit der betreffenden Fach- und Klassenlehrkraft. Hilft das nichts, gelangen Sie an die Schulleitung oder die Schulkommission. Im äussersten Fall können Sie sich sogar ans Schulinspektorat wenden. Wir sind der Überzeugung: frühzeitig und direkt diskutierte Probleme werden selten so gross, dass höhere Instanzen bemüht werden müssen.

HAUSAUFGABEN SIND WICHTIG !Dennoch stellen wir in letzter Zeit vermehrt fest, dass unerledigte Hausaufgaben für unszum Dauerthema werden. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sind fähig ihre Hausaufgaben selbst zu managen. Sollte Ihr Kind also häufig „keine“ Hausaufgaben haben, dürfen Sie sich nicht scheuen, mal bei der Lehrkraft nachzufragen.

Hausaufgaben dienen dazu - das selbstständige Lernen zu fördern,- die Arbeitszeit selber festlegen und einteilen zu lernen,- Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen,- Vertrauen in das eigene Lernvermögen zu gewinnen.

Hausaufgaben erfreuen sich weder bei Schülern noch bei Eltern besonderer Beliebtheit. Dennoch sind Hausaufgaben wichtig und verbindlich. Wir bemühen uns aber, die Hausaufgaben in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Zur Übersicht stehen die Hausaufgaben im Klassenbuch. Ausserdem erwarten wir von unseren Schülerinnen und Schülern, dass sie eine Agenda führen.Der Lehrplan legt für das Erteilen von Hausaufgaben für durchschnittlich begabte Schülerinnen und Schüler folgende Richtlinien verbindlich fest:

7. - 9. Klasse: ca. 4 Stunden pro Woche (ohne individuelle Zusatzarbeiten)In der Regel werden keine Hausaufgaben über das Wochenende (Fr auf Mo), über Fest- und Feiertage sowie über die Ferien erteilt.

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UNSERE SCHULISCHEN BESONDERHEITENJede Schule hat ihre eigenen Besonderheiten und Vorzüge. In unserem Fall möchte ichderen drei hier herausstreichen.

Englisch: Wir bieten Englischunterricht im 7. Schuljahr für alle (Real und Sek) an.Der Unterricht findet im Sek-Tempo mit Sek-Lehrmittel statt.Eine erfolgreiche Teilnahme wird als Sek-Englisch im Beurteilungsbericht notiert. Hat eine Realschülerin oder ein Realschüler kein Flair für Englisch erfolgt eine Dispensation ab November. Ein Neueinstieg ist in der 8. Klasse im Real-Englisch (fakultativ) möglich.

Franz R+: Zur Erhaltung der Aufstiegsmöglichkeiten bieten wir Französisch Real plus an, sofern uns dazu die Lektionen zugesprochen werden. Dies bedeutet 3 statt 2 Wochenlektionen Französischunterricht in der 8. und 9. Klasse.Diese Option ist reserviert für lernwillige und gut arbeitende Schülerinnen und Schüler.

9. Schuljahr:

Festhalten wollen wir auch an der besonderen Gestaltung des neunten Schuljahres, die im Berufswahlkonzept verankert ist.Im 9. Schuljahr wird der Übertritt von der obligatorischen Schulzeit in die Arbeitswelt vorbereitet. Es finden Praktika und Arbeitseinsätze statt. Lücken im Schulstoff werden geschlossen. Der Kontakt zu den Eltern wird intensiviert, um die Jugendlichen gemeinsam auf die Nachschulzeit

vorzubereiten. Ein grosses Gewicht hat die Förderung der Selbstständigkeit.Sicher liegt es auch daran, dass unsere Schülerinnen und Schüler, wenn sie

die Schule verlassen, Perspektiven haben. Siehe Anhang 4, S. 27Anlässe: Wir legen Wert auf gemeinsame, positive Erlebnisse.

z.B: Brotback-Tag16

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UNSERE SCHULISCHEN ANLIEGENDamit wir unseren Lehr- und Erziehungsauftrag erfüllen und die Qualität der Schule fördern können, müssen wir auch einiges von unseren Schülerinnen und Schülern verlangen. An unseren Anliegen wollen wir festhalten und sie konsequent durchsetzen.

Verhalten: Es ist uns ein grosses Anliegen, an unserer Schule ein Arbeitsklima zu schaffen, in welchem sich SchülerInnen, LehrerInnen und das Abwart-ehepaar wohlfühlen, in welchem alle ungestört arbeiten und gute Leis-tungen erbringen können.

Störendes und aggressives Verhalten gegenüber Mitschülerinnen, Mit-schülern und Erwachsenen, unsachgemässes Verhalten gegenüber Material und Einrichtungen sowie verwerfliche Gesinnungen bekämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.Die Schulcharta Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus wurde im Jahr 2005 gemeinsam erarbeitet und in Kraft gesetzt und wird seither jährlich anlässlich eines Erinnerungstages gefeiert. Siehe Anhang 3 Seite 26.

Suchtmittel: Wir stellen fest, dass es unter den Schülerinnen und Schülern immer wieder welche gibt, die in der unterrichtsfreien Zeit Suchtmittel konsumieren. Wir wollen zumindest unser Schulhausareal als suchtmittelfreie Zone gestalten und erhalten.Während der Schulzeit, bei schulischen Anlässen und ums Schulhaus herum ist deshalb der Konsum von Suchtmitteln (Rauchen, Schnupfen, Alkohol, usw.) für Jugendliche strikt verboten!Die Lehrerschaft bemüht sich, dieses Verbot durchzusetzen und bittet Sie gleichzeitig um Ihre Unterstützung.

Hausordnung: Umfassender informiert unsere Hausordnung. Siehe Anhang 2, Seite 25 Verstösse gegen die Hausordnung oder Missachtung der Verhaltensnormen haben Folgen. Je nach Situation erfolgt eine einfache Disziplinarmassnahme, eine schriftliche Verwarnung, im Wiederholungsfalle wird von der Schulkommission ein schriftlicher Verweis erteilt oder als letztes Mittel ein zeitlich begrenzter Schul-Ausschluss verfügt. (gem Art. 28 Absatz 5 VSG)

Material: Die Schülerinnen und Schüler haben folgenden Materialgrundstock immer bei sich, der periodisch kontrolliert wird.

Füllfeder, Blei- und Farbstifte, Spitzer, Leim, Radiergummi, Schere, Massstab/Lineal, Geodreieck, Zirkel, Taschenrechner, alle Bücher und Hefte, die im Unterricht gebraucht werden. Ausserdem Hausschuhe, Hallen- und Aussenturnschuhe.Fehlendes Material muss umgehend ersetzt werden. Mutwillige Beschädigungen im Schulhaus und auf dem Schulareal werden der Schulkommission gemeldet und in Rechnung gestellt. Die Schülerinnen

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und Schüler bzw. Sie als Eltern haften für das ihnen anvertraute Schulmobliliar und Schulmaterial.

Angebot der Wir setzen voraus, dass alle Schülerinnen und Schüler, welche unsereSchule und Angebote gewählt haben, diese Lektionen regelmässig besuchen, ILF / MSV: interessiert mitarbeiten und den Unterricht nicht stören.

Privates Obwohl wir uns immer wieder freuen, wenn Schülerinnen und SchülerMaterial: ihr Interesse an der Schule damit bekunden, dass sie privates Material

(Geräte, Bücher, Anschauungsmaterial) mitbringen, kann die Schule im Schadens- bzw. Verlustfall nicht dafür haften.

Sport: Als Schule, die auch dem Sport und der Bewegung grosse Bedeutung beimisst, möchten wir auch hier eine klare Regelung anstreben.Wer gesundheitlich angeschlagen oder verletzt ist, kann in den meisten Fällen den Sportunterricht passiv besuchen. In diesem Fall reicht eine Notiz der Eltern und es entsteht keine Absenz.In anderen Fällen handelt es sich um eine befristete Dispensation vom Sportunterricht und diese erfordert ein ärztliches Zeugnis.

Abmeldung Sollte Ihr Kind einmal den Unterricht überraschend nicht besuchen vom können, z.B. infolge Krankheit, bitten wir Sie um eine Mitteilung insUnterricht: Lehrerzimmer 032 355 21 51.

Ab 07.15 ist sicher jemand da, der die Mitteilung dann weiterleitet.

Handy: Handys sind aus unserem täglichen Leben nicht mehr weg zu denken. Aus diesem Grund steht ein Verbot nicht zur Debatte, solange keine gravierenden Missbräuche stattfinden. Bitte helfen Sie uns, dass es so bleibt, indem Sie den Gebrauch bzw. Missbrauch überwachen.Auf dem Schulareal sind sie ausgeschaltet, damit die Konzentration davon nicht beeinträchtigt wird. Details regeln die Klassenlehrkräfte.

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IMPRESSIONEN: Mehr davon und erst noch in Farbe finden Sie auf unserer Website; ein Besuch lohnt sich.

Arbeitseinsatz 9. Klasse in Eggiwil

Triathlon: Die Velostrecke

respect ©opyrights mit Rapper Greis19

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Im Hasliberg-Pulverschnee

Am Frauenlauf in Bern

8. Klasse im Schneesportlager 20

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Kulturprozent: Kunst am Bau

Beachvolley in La Neuveville

Projektwoche im Jura 21

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UND AUSSERDEM:KRANKENVERSICHERUNGSGESETZ (KVG)Das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) gilt seit dem 01.01.1996. Dies bedeutet, dass für sämtliche Schüler bei Schul- und Nichtschulunfällen primär eine private Kranken- und Unfallversicherung besteht. Die Schule hat seit 1996 nur noch ergänzende Zusatzversicherungen.

SCHULZAHNPFLEGEJedes Schulkind muss einmal jährlich zahnärztlich untersucht werden. Sie als Eltern entscheiden, ob diese Untersuchung beim privaten Zahnarzt oder beim Schulzahnarzt, Dr. Longhouse, Orpund, durchgeführt wird. Wer während des laufenden Schuljahres bis Ende April die Untersuchung nicht beim privaten Zahnarzt vorgenommen hat, wird durch die Schule zur Reihenuntersuchung aufgeboten. Wenn Sie Ihr Kind vom Fluorieren dispensieren lassen wollen, müssen Sie dies der Klassenlehrkraft schriftlich mitteilen.Achten Sie bitte darauf, dass die Schulzahnpflegekarte korrekt ausgefüllt wird und Ihr Kind diese zum Zahnarzt mitnimmt und auch wieder zurückbringt.Rückforderungsbelege (Rechnungskopie) für die obligatorische Untersuchung nimmt Frau Pascale Dubois entgegen. Von den Gemeinden werden in der Regel keine weiteren Beiträge übernommen. Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Situation einer Ausnahme entspricht, so wenden Sie sich bitte für nähere Auskünfte an Ihren Zahnarzt, die Gemeinde oder Frau Dubois. Letzte Instanz bleibt aber in jedem Fall Ihre Wohnsitzgemeinde.

SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGIhr Kind beendet seine obligatorische Schulzeit mit einer ärztlichen Generaluntersuchung, die von unserem Schularzt, Dr. Marchev aus Safnern, gegen Ende des 8. Schuljahres durchgeführt wird und für Sie kostenlos ist. Sollten Sie eine Untersuchung bei Ihrem Hausarzt bevorzugen, sollte diese bis Ende April erfolgt sein, damit sie dem Schularzt anlässlich des Aufgebotes zur Generaluntersuchung schriftlich bestätigt werden kann.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich Zeit genommen haben, diese Informationen zu lesen und zu studieren. Bitte bewahren Sie die Broschüre um Nachschlagen auf.Sollten Sie Informationen vermissen, zögern Sie nicht nachzufragen. Die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung wird Ihnen gerne weiterhelfen.Wir hoffen auf eine gute und offene Zusammenarbeit und grüssen Sie freundlich!

Die Schulleitung und Lehrerschaft des Oberstufenzentrums OrpundJuni 2008 Text, Gestaltung und Satz:Thomas Lüthi

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Seit mehreren Jahren ist unsere Schule stets darum bemüht, die Ansprüche unserer „Kunden“ zu erfüllen. Im Bereich Kommunikation ist diese Informationsbroschüre ein wichtiges Medium. Sie finden darin die wichtigsten Informationen, die unsere Schule betreffen. Sorgfältig aufbewahrt, dient die Broschüre auch als Nachschlagewerk während des Schuljahres. Selbstverständlich finden Sie uns auch im Internet unter:

www.osz-orpund.ch

Wenn Sie einen Druckfehler finden: Bitte bedenken Sie, dass er beabsichtigt war. Unsere Broschüre bringt für jeden etwas, und es gibt auch Leute, die nach Fehlern suchen.

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ANHANG 1:ORGANIGRAMM

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ANHANG 2:HAUSORDNUNG

Beim ersten Läuten am Ende der Pause begeben sich die SchülerInnen ins Klassenzimmer und bereiten sich für den nachfolgenden Unterricht vor. Alle SchülerInnen stehen auf und grüssen, wenn die Lehrkraft eintritt.Die Lehrkräfte beginnen den Unterricht pünktlich.

In den grossen Pausen am Vor- und Nachmittag begeben sich die SchülerInnen und die Pausenaufsicht nach draussen. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. Sollte das Wetter allzu unangenehm sein, läutet die Pausenglocke zweimal zum Zeichen, dass man auch im Schulhaus bleiben darf. Die Pausenaufsicht überwacht das Einhalten der Abmachungen vor Ort und meldet fehlbare SchülerInnen den Klassenlehrkräften.

Sie werden grundsätzlich abgeschlossen. Klassenzimmer bei Unterrichtsschluss am Vormittag sowie am Nachmittag, sicher immer über den Mittag. Die Lehrkräfte regeln den Umgang mit den Musikgeräten. In den Unterrichtsräumen und der Garderobe der Turnhalle wird weder gegessen noch getrunken. Die Lehrkräfte sorgen nach jeder Lektion dafür, dass die Unterrichtsräume aufgeräumt verlassen werden. Spezialräume(Aula, Werkraum, Schulküche, Gruppenarbeitsräume, NMM-Zimmer, Bibliothek, Turnhalle, Lehrerzimmer) werden nur unter Aufsicht einer Lehrkraft benützt. Für diese Räume gelten die von den Fachlehrkräften erlassenen Regeln. Das Essen über den Mittag in der „Mensa“ im Gruppenraum 1. Stock wird vom Schülerrat organisiert. (Namen auf Liste eintragen)

Im Schulhaus tragen die SchülerInnen Finken. Während der Unterrichtszeiten zwischen 07.30 und 17.00 herrscht Ruhe in den Gängen. In Wartezeiten oder Freistunden sind die SchülerInnen auf ihrem Jahrgangs-Stockwerk in einem Zimmer. Wurfspiele sowie übertriebenes Herumtollen, das zu Unfällen und Sachbeschädigungen führen kann, sind im Schulhaus verboten.Überall ist Kaugummiverbot.

Der Konsum von Alkohol, Tabak und Schnupftabak ist für die SchülerInnen verboten. Rollschuhe dürfen weder auf dem roten Platz noch im Schulgebäude verwendet werden. Töfflis und Roller werden auf dem Platz vor der Aula parkiert. Sie haben auf dem Areal nichts zu suchen.Während den Unterrichtsblöcken am Morgen und am Nachmittag dürfen die SchülerInnen das Schulhausareal ohne Erlaubnis der Lehrkräfte nicht verlassen. Der Aufenthalt auf dem Areal nach 22.00 Uhr ist untersagt.Abfälle gehören getrennt in die Abfalleimer. Nach Bedarf werden mit dem Hauswart Säuberungsaktionen organisiert.Im Strassenverkehr, auf dem Schulweg, gelten die Verkehrsregeln.Die Handys sind auf dem Schulhausareal und im Gebäude ausgeschaltet.

Überall, wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln und Abmachungen.Dabei sind gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme wichtig, damit sichniemand benachteiligt fühlt. Unsere Schule ist ein Ort, wo wir in Ruhe arbeitenwollen und können. Wir tragen Sorge zu allem, was uns an Anlagen,Räumlichkeiten und Material zur Verfügung steht. In einem aufgeräumtenKlassenzimmer und Schulhaus herrscht ein angenehmeres Lernklima.Anstand und Höflichkeit erachten wir als selbstverständlich.

Stundenanfänge

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Schulleitung und Lehrerschaft OSZ Orpund, Juni 2008

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ANHANG 3:UNSERE ERKLÄRUNG gegen Gewalt und Rassismus

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ANHANG 4:SCHULABGÄNGER 2008

Schulabgänger 2008: 8./9. Kl.

29 Schü: Lehrstelle 40.8%

20 Schü: Maturitätsschule 28.2%

12 Schü:10. Schuljahr 16.9%

5 Schü: Sprachenjahr 7%

5 Schü: Praktikum 7%

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ANHANG 5:MITTAGSTISCH

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