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„Über Grenzen gehen“ Transnationale ESF-Projekte in Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren. Gesche Henties Christof Gebhardt 09.05.2011. Transnationale Projekte im Rahmen der Jugendwerkstätten und der Pro-Aktiv-Centren. - PowerPoint PPT Presentation
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„Über Grenzen gehen“ Transnationale ESF-Projekte in Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren
Gesche HentiesChristof Gebhardt 09.05.2011
Transnationale Projekte im Rahmen der Jugendwerkstätten und der Pro-Aktiv-Centren Zum Förderabschnitt 2011-2013 Öffnung der Einführung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten (Erl. d. MS v. 25.11.2010 – 303 - 51 742 – 40) und Pro-Aktiv-Center (Erl. d. MS v. 01.09.2010 – 303.51742 – 50)
Möglichkeit, transnationale Projekte im Rahmen der Jugendwerkstatt und der Pro-Aktiv-Centren zu beantragen und durchzuführen.
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Transnationale Projekte in der Richtlinie für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Center2. Gegenstand der Förderung: Jugendwerkstätten
Gefördert werden
2.1 Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote in einer Jugendwerkstatt,
2.2 innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen,
2.3 zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote nach Nr. 1.1 Abs. 3 für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich,
2.4 Qualifizierungsmaßnahmen mit transnationalem Bezug.
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Transnationale Projekte in der Richtlinie für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Center2. Gegenstand der Förderung: Jugendwerkstätten
Gefördert werden
2.1 der Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers,
2.2 innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen,
2.3 Qualifizierungsmaßnahmen mit transnationalem Bezug
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Getrennte Beantragung der transnationalen Maßnahmen (nur für Jugendwerkstätten) Jeweils einen Antrag mit zugehörigen Unterlagen für:
2.1 Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote in einer Jugendwerkstatt,
2.2 innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen, (erst nach Erlass des MS zu beantragen, noch nicht möglich)
2.3 zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote nach Nr. 1.1 Abs. 3 für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich
2.4 Qualifizierungsmaßnahmen mit transnationalem Bezug.
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Hinweise in der Richtlinie zu Transnationalen Projekten
5.8 Eine Förderung nach Nr. 2.4 kommt ergänzend zu Nr. 5.6 (495.000,00 € für drei Jahre) für Jugendwerkstätten und für Pro-Aktiv-Center nach 2.3 ergänzend zu 5.7 (500.000 € / Änderungsantrag) in Betracht für:
transnationale Qualifizierungsmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Erwerb von beruflichen und interkulturellen Kompetenzen
qualifizierende transnationale Austauschmaßnahmen der Jugendberufshilfe sowie
transnationale Fachkräfteaustausche.
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Merkblatt Transnationale Maßnahmen
Ziel der Förderung:
Internationalisierung der niedersächsischen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten.
Was wird gefördert:
Projekte, in denen Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsexperten/-innen gemeinsam mit europäischen Partnern mit Hilfe eines Erfahrungs- und Wissenstransfers, Konzepte für die berufliche Qualifizierung entwickeln und erproben und damit die internationale Ausrichtung sowie die Verbreitung arbeitspolitischer Innovationen unterstützen. Darüber hinaus ist ebenfalls der Austausch von Teilnehmern und Fachkräften im Rahmen von trans-nationalen Projekten möglich.
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Förderung in Niedersachsen
Förderung von transnationalen Maßnahmen grundsätzlich im gesamten Landesgebiet möglich.
Operationelles Programm für das Konvergenzgebiet:
Eigener Förderschwerpunkt mit erhöhtem Interventionssatz von bis zu max. 85%
Operationelles Programm für das Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung:
Transnationalität als horizontales Ziel über die vorhandenen drei Schwerpunkte hinweg förderfähig
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Internationalisierung der niedersächsischen KMU sowie Entwicklung von Qualifizierungskonzepten mit internationaler Ausrichtung
Arbeitsmarkt- u. Berufsbildungsexpert/-innen sollen gemeinsam mit europäischen Partnern durch Erfahrungs- u. Wissenstransfers Konzepte für die berufl. Qualifizierung entwickeln und erproben und damit die internationale Ausrichtung unterstützen.
Zuschuss nach Maßgabe der zugrunde liegenden Förderprogramme (JWS 75 %).
Darüber hinaus erhöhte Fördersätze für Maßnahmen im Konvergenzgebiet oder für Beschäftigte in KMU (85 %)
Transnationale Projekte
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ESF – Schwerpunkte und spezifische Programme
Schwerpunkt 1Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Schwerpunkt 2Stärkung der regionalen
Humanressourcen
Schwerpunkt 3Verbesserung der
beruflichen und sozialen Eingliederung
WOM WOM -
Themenwettbewerbe
IWiN FIFA I
DIA
Ausbildungs-akquisiteure2000x2500
Überbetriebliche LehrlingsunterweisungInnovative Projekte der
Aus-,Fort- und Weiterbildung,
AdQQualifizierung von
straffälligen Personen
PACEJugendwerkstätten
FIFA II
Schwerpunkt 4Steigerung der
Lernfähigkeit durch transnationalen
Austausch
Konvergenzgebiet:Transnationale
Projekte
Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
AusbildungsverbündeInklusion durch Enkulturation
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Anforderungen an transnationale Projekte
es besteht eine Beratungspflicht
Träger sollen über einen europäischen Erfahrungshintergrund verfügen
Zielvereinbarung
Aktuell: mind. 2 transnationale Partner/-innen aus EU 27
Laufzeit bis zu 24 Monate
Förderfähige Zielgruppen
Förderhöhe/Förderfähige Ausgaben (z. B. Übersetzungsausgaben)
Transnationale Projekte – Voraussetzungen
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Besondere Bedingungen für die Förderung
aus dem transnationalen Schwerpunkt im Konvergenzgebiet
Zusammenarbeit von insgesamt drei Partnern (EU-27)
Zielvereinbarungen zwischen den Partnern
Teilnahme von MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes zulässig, sofern der Arbeitsmarktbezug begründet wird
Laufzeit max. 2 Jahre
Wesentlicher Teil der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben des Projekts ist transnational begründet
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Förderfähige Ausgaben / Kofinanzierung
Förderfähig sind nur solche Ausgaben, die beim niedersächsischen Partner anfallen.
Transnationale Partner müssen die eigene Finanzierung sicherstellen (ESF-Mittel anderer Mitgliedstaaten oder –regionen, anderer EU- Programme, nationale Förderung oder Eigenfinanzierung).
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Verfahren
Für die Transnationalen Projekte gibt es keine Antragsfrist.
Beginn jeweils zum 01. eines Monats.
Bitte beachten Sie bei Antragsstellung, dass die NBank aufgrund der beschriebenen Situation mind. drei Monate zur Antragsbearbeitung benötigt.
Für den Antrag wird benötigt:
Antragsformular / separater Antrag für Anbahnung (nur im KVG)
Zielvereinbarung
Finanzierungsplan mit Teilnehmerstatistik und Erläuterung zum Finanzierungsplan
Tätigkeitsbeschreibungen und Qualifikationsnachweise
Kofinanzierungsbestätigung
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Grenzen in Transnationalen Projekten
Zuwendungsrechtliche Grenzen
Catering / Verpflegung ist nicht zuwendungsfähig
Reisekosten nach BRKG
Reisekosten der Partner für einen Besuch in Deutschland sind nicht über das Landes-ESF-Programm zuschussfähig
Weitere Grenzen
es muss eine Zusätzlichkeit vorliegen
die Projekte müssen besonders innovativ sein (Regionalbezug!)
keine Doppelförderung bei nationalen Standardprogrammen
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Aktuelle Termine und Links
http://www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/Transnationale_Projekte/Merkblatt_Transnationale_Projekte.pdf
(Merkblatt der NBank zu transnationalen Projekten)
http://www.nbank.de/_downloads/Publikationen_und_Dokumente/Arbeitshilfen/Arbeitshilfe_1.pdf(Arbeitshilfe 1)
Hilfestellungen bei der Partnersuche unter www.transnational-toolkit.eu
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Fragen?
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Mehr Informationen finden Sie unter www.nbank.de!Rufen Sie uns gerne an:Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr!Unsere Infoline: 0511/[email protected]@nbank.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!