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ÜBERNAHMERECHT aktuelle Situation in Deutschland 14. September 2002. RA E. zur Megede, Frankfurt am Main. Europäische Union. Gemeinsamer Standpunkt19.06.2000. Kompromissvorschlag06.06.2001. Parlamentssitzung04.07.2001. 273 : 273 : 22. internationale Juristenkommission 10.01.2002. - PowerPoint PPT Presentation
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ÜBERNAHMERECHT
aktuelle Situation in Deutschland
14. September 2002
RA E. zur Megede, Frankfurt am Main
internationale Juristenkommission 10.01.2002
Parlamentssitzung 04.07.2001
Kompromissvorschlag 06.06.2001
Gemeinsamer Standpunkt 19.06.2000
Europäische Union
273 : 273 : 22
WpÜG und WpÜG-Angebotsverordnungseit 01.01.2002
• faires und geordnetes Angebotsverfahren
Ziele
• verbesserte Transparenz und Informationen für Aktionäre und Arbeitnehmer
• Stärkung der Minderheitsaktionäre
• Orientierung an internationalen Standards
Kapitalmarktrecht
FairnessBeschleunigungTransparenzInformationenAnlegerschutz
Systematik WpÜG
Verfahrensgesetz
„Neutralitätsprinzip“
faire und gleiche Behandlung
Überwachung BAFin
Sanktionen
Anwendungsbereich des WpÜG
Angebote zum Erwerb von Wertpapieren § 1 WpÜG Tausch- oder Kaufangebote § 2 WpÜG
Öffentliche Angebote- nicht Erwerb über Börse- nicht bei persönlichem Kennen aller Aktionäre
Erwerbsangebote § 10 ff. WpÜG
Pflichtangebote§ 35 WpÜG
Übernahmeangebote§ 29 WpÜG
gerichtet auf mindestens 30% der Anteile
mehr als 30% der Anteile außerhalb Übernahme-angebot
MedienAdressatenkreis
weiter Anwendungsbereich
- Aktien und solche Papiere,- die den Erwerb von Aktien zum Gegenstand haben- Optionsanleihen, Wandelschuldverschreibungen
§ 2 Abs. 2 WpÜG
zugelassen zum Handel an einem organisierten Markt- in BRD amtlicher Handel, geregelter Markt- in EWR geregelter Markt i.S.d. Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
§ 2 Abs. 7 WpÜG
- inländisch- AG oder KGaA § 2 Abs. 3 WpÜG
Wertpapiere
Zielgesellschaft
weiter Anwendungsbereich
- natürliche oder juristische Personen- Personengesellschaften- der allein oder mit anderen ein Angebot abgeben will, wird oder muss § 2 Abs. 4 WpÜG
Bieter
Pflichten des Bieters
Veröffentlichung der Erwerbsabsicht § 10 WpÜGbei Börsen § 10 Abs. 2 Nr. 1 WpÜGbei BAFin § 10 Abs. 2 Nr. 3 WpÜGelektronisches Infosystem oder Börsenpflichtblatt § 10 Abs. 3 WpÜG
mit Veröffentlichung läuft4-Wochen-Frist zum Einreichen des Angebots bei BAFin § 14 WpÜGbei Nichteinhaltung Untersagung § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜGSperrfrist von 1 Jahr § 26 WpÜG
Vorstand Zielgesellschaft § 10 Abs. 5 WpÜG Betriebsrat / Arbeitnehmer
Wann steht die Erwerbsabsicht fest?
Zustimmung der Gesellschaftsversammlung nicht abzuwarten § 10 Abs. 1 WpÜG
noch nicht Vorbereitungsphase
PrüfungGespräche mit Zielgesellschaft / due dilligence
Erwerbsabsicht = Entscheidung, ein Angebot abzugeben
Einbindung Aufsichtsrat zweistufiger Entscheidungsprozeß
Beschluss der Geschäftsführung
Angebotsunterlage
4-Wochenfrist nach Veröffentlichung der Absicht für Übergabe an BAFin § 14 WpÜG
Veröffentlichung- Internet und überregionales Börsen- pflichtblatt (dort Mitteilung ausreichend, wo Druckexemplare erhältlich sind) § 14 Abs. 3 WpÜG
• wenn innerhalb der 4 Wochen kein Angebot eingereicht wird
• es nicht die erforderlichen Angaben enthält oder gegen WpÜG verstößt
• es nicht veröffentlicht wird
untersagt Angebot§ 15 WpÜG
läßt ohne Reaktion 10 Werktage verstreichen § 14 Abs. 2 WpÜG
gestattet Veröffentlichung§ 14 Abs. 2 WpÜG
BAFin
Inhalt der Angebotsunterlage§ 11 WpÜG, 2 WpÜG - Angebotsverordnung
Sie muss in deutsch und so abgefaßt sein, daß ihr Verständnis und Ihre Aus- wertung erleichtert ist.
Kriterien bekannt von Börsenprospekten
• Bankbestätigung, daß Bieter bei Fälligkeit über die notwendigen Mittel verfügt § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 4 WpÜG
Einzelheiten• Bedingungen für Wirksamkeit § 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 WpÜG
• Beginn / Ende der Annahmefrist § 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 WpÜG
• Maßnahmen der Adressaten zur Annahme § 2 Nr. 4 WpÜG-AngebotsVO
• Angaben über Absichten des Bieters mit Blick auf Zielgesellschaft § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 WpÜG
• Angaben zu Vorteilen für VS / AR der Zielgesellschaft § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 WpÜG
• Angaben über gehaltene Wertpapiere § 2 Nr. 5 WpÜG-AngebotsVO• Gegenleistung § 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 WpÜG
Gegenleistung
Gleichbehandlung von Wertpapieren gleicher Art
Erwerbsangebotekeine Regelung
Übernahme- oder Pflichtangebote angemessene Gegenleistung (§§ 31, 39 WpÜG)
Euroliquide börsennotierte AktienErmittlung nach § 2 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO
Verpflichtung
aber: bei Erwerb von 5% der Aktien vor Veröffentlichung Übernahmeabsicht oder 1% vor Ablauf der Annahmefrist gegen Geld
Höhe der Gegenleistung
§ 2 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO Bewertungsmethoden Umtauschverhältnis Unternehmensbewertung Börsenkurs alternative Festlegung
• mindestens der höchste Preis, den der Bieter innerhalb von 3 Monaten vor Bekanntgabe des Angebots gezahlt hat
§ 4 WpÜG-AngebotsVO
• odermindestens der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs während 3 Monaten vor Veröffentlichung der Übernahmeabsicht bzw. Kontrollerlangung
§ 5 WpÜG-AngebotsVO
freie Gegenleistung ?
Erhöhung um Differenz, wenn Bieter während Angebotsfrist oder sogar noch 1 Jahr nach Abschluß einen Preis über dem im Angebot zahlt
§§ 31 Abs. 4,5 WpÜG
Übernahme-/Pflichtangebote§§ 3 ff. WpÜG-AngebotsVO
angemessene Gegenleistung
Börsenkurs
im Inland Feststellung ausschließlich durch BAFin aus gemeldeten Geschäften gemäß § 9 WpHG § 5 Abs. 3 WpÜG-AngebotsVO
werden Kurse an weniger als einem Drittel der Börsentage festgestellt und weichen sie mehr als 5 % voneinander ab, ist Gegenleistung aus dem Unternehmenswert zu ermitteln § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebotsVO
weitere Angaben im Angebot
Erläuterung der Sicherstellung der Erfüllung§ 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 WpÜG
und der zu erwartenden Auswirkungen der Annahme auf die Lage des Bieters
Darstellung der Absichten für die Zielgesellschaft§ 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 WpÜG
Bankbestätigung / Testat bei Gegenleistung in Geld§ 13 Abs. 1 S. 2 WpÜG
- Wissenserklärung - bekannte Tatsachen
- Schadensersatz Differenz Angebotspreis - aktueller Börsenkurs
Prüfung durch BAFin
Zeitdauer 10 Werktage § 14 Abs. 2 WpÜG
bei Beanstandungen, die zu einer Untersagung führen können, - Fristverlängerung um weitere 5 Werktage § 14 Abs. 2 Satz 3 WpÜG- Erörterung mit Bieter
Prüfungsschwerpunkte- Gegenleistung- detaillierte Angaben- verständliche Sprache
anschließend Veröffentlichung durch Bieter
Haftung/Verantwortung für Angebotsunterlage
Verantwortlicher gemäß § 11 Abs. 3 WpÜG haftet§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG
daneben derjenige, von dem der Erlaß der Unterlage ausgeht § 12 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG
keine Haftung Unkenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit Unrichtigkeit bekannt keine Kausalität für Annahme
Höhe des Schadens
Bieter/ Bieterkonsortium Mitunterzeichner Hintermänner / Urheber - wirtschaftliches Interesse - Einfluss auf Gestaltung
bei Erhalt der Gegenleistung? Verhältnis zu § 13 WpÜG Tauschangebote
weiteres Verfahren
Annahmefrist zwischen 4 und 10 Wochen § 16 Abs. 1 WpÜG
bei Einberufung einer HV der Zielgesellschaft 10 Wochen § 16 Abs. 3 WpÜG
Nachannahmefrist von 2 Wochen bei Übernahmeangebot (Zaunkönigregel) § 16 Abs. 2 WpÜG
Verlängerung der Annahmefrist um 2 Wochen, wenn Angebot innerhalb der letzten 2 Wochen vor Fristablauf geändert wird § 21 Abs. 5 WpÜG
weitere Veröffentlichungspflichten des Bieters
Wasserstandsmeldungen
Mitteilung des aktuellen Bestands und der angebotenen Wertpapiere sowie der zuzurechnenden Stimmrechte
- nach Veröffentlichung Angebotsunterlage wöchentlich und in der letzten Annahmewoche täglich § 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG- nach Ablauf der Annahmefrist § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG- nach Ablauf der weiteren Annahmefrist § 23 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG
bei Übernahme- und Pflichtangeboten ferner- jeder Erwerb von Aktien bzw. Stimmrechtsan- teilen inklusive Gegenleistung innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung der Angebotsunterlage § 23 Abs. 2 WpÜG
Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft
Abgabe einer begründeten Stellungnahme zum Angebot § 27 WpÜG
dabei insbesondere Aussagen zu- Gegenleistung § 27 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG- Folgen für Zielgesellschaft, Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen, Standorte § 27 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG- die vom Bieter verfolgten Ziele § 27 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG- Absichten der Mitglieder, wenn sie Wertpapier- Inhaber sind, das Angebot anzunehmen § 27 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG
beizufügen ist etwaige Stellungnahme des Betriebsrats
Veröffentlichung im Internet und Börsenpflichtblatt
Befugnisse des Vorstands der Zielgesellschaft
Übernahmerichtlinie
WpÜG enthält Regelung bei Übernahmeangebot- Verbot von Handlungen, die den Erfolg des Angebots verhindern könnten § 33 Abs. 1 S. 1 WpÜG
Neutralitätspflicht
Verbot für Bieter, ungerechtfertigte Vorteile zu gewähren § 33 Abs. 3 WpÜG
aber zulässig: - Handlungen eines gewissenhaften Geschäfts- leiters, wenn es ein Angebot nicht gäbe § 33 Abs. 1 S. 2 WpÜG- Suche nach white knight § 33 Abs. 1 S. 2 WpÜG- Handlungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats § 33 Abs. 1 S. 2 WpÜG- Ausnutzen von Ermächtigungen oder Beschlüssen der HV
klassische Abwehrmaßnahmen
• Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
daneben generelle Vorratsbeschlüsse der HV § 33 Abs. 2 WpÜG- unabhängig von aktueller Situation auf 18 Monate befristet- Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital denkbar aber mit Begründung Abwehr feindlicher Übernahmeangebote?
• Erwerb eigener Aktien
• Veräußerung von Unternehmensteilen
Pflichtangebot nach § 35 WpÜG
Voraussetzungen:
• Kontrollerlangung = 30 % der Anteile § 29 Abs. 2 WpÜG• Zurechnung der Anteile im Herrschaftskreis § 30 WpÜG• nicht durch Übernahmeangebot erlangt § 35 Abs. 3 WpÜG
Pflichten:
• Veröffentlichung der Tatsache innerhalb von7 Kalendertagen wie Erwerbsabsicht § 35 Abs. 1 WpÜG
Mitteilung Börsen, BAFin elektronisches Informationssystem
oder Börsenpflichtblatt• Angebotsunterlage innerhalb von 4 Wochen
an BAFin § 35 Abs. 2 WpÜG
Verhältnis Umwandlungsgesetz und WpÜG
WpÜGAngebotsunterlageBAFinvorhandene Aktien
UmwGVerschmelzungsberichtVerschmelzungsprüferSpruchverfahrenneue Aktien
WpÜG weitergehend bei Transparenz und Schutz- Haftung des Bieters- Einbeziehung des Börsenkurses
A1 A2
T1 100 T2 100
1:170 % 70 % T2 200A1 35 %
A2 35 %Rest 30 %
Befreiungen vom Pflichtangebot
unter Berücksichtigung der Interessen der Antragsteller und der Aktionäre der Zielgesellschaft möglich
Ermessensentscheidungen
WpÜG-AngebotsVO§ 37 WpÜG
Erhalt der Kontrolle Erbschaft § 9 Nr. 1Schenkung § 9 Nr. 2
Zielsetzung Sanierung § 9 Nr. 3
vorübergehend Forderungssicherung § 9 Nr. 4
Beteiligungsverhältnis bei Zielgesellschaft
Verringerung der Anteile § 9 Nr. 5ein Dritter hat höhere Anteile § 9 S. 2 Nr. 1
tatsächliche Möglichkeit der Kontrollausübung
aufgrund der Präsenz in den letzten HVs nicht zu erwarten, daß Bieter mehr als 50 % hat § 9 S. 2 Nr. 2
Zuordnung des WpÜG
Kapitalmarktrecht
Verwaltungsrecht Ordnungswidrigkeiten Zivilrecht
Anordnungen gegen Mißstände
§ 4 WpÜG
Untersagung§ 15 WpÜG
Verbot von Werbung§ 28 WpÜG
bestimmte VerstößeGeldbuße
§ 60 WpÜG
Rechtsverlust aus Aktien bei Pflichtangeboten
§ 59 WpÜG
Verzinsungspflicht§ 38 WpÜG
Schadensersatzansprüche Bieter, Verantwortlicher
§ 12 WpÜG
Bankbestätigung/Haftung § 13 WpÜG
Nichtigkeit nach Untersagung § 15 WpÜG
Sperrfrist § 26 WpÜG
Entscheidungen der BAFin
Verwaltungsakt
Verwaltungszwang§ 46 WpÜG
Squeeze-out
reines Gesellschaftsrecht §§ 327a ff AktG
alle Aktiengesellschaften und KGaA erfaßt
Hauptaktionär (95 % der Aktien) § 327a AktG
Verlangen an HV, restliche Aktien auf ihn zu übertragen gegen Barabfindung
Zum Verfahren berechtigt ist
Festlegung gegen Barabfindung durch Hauptaktionär § 327b AktG- Unternehmensbewertung- Börsenkurs- Bankgarantie für Erfüllung § 327b Abs. 3 AktG
schriftlicher Bericht des Hauptaktionärs an HV § 327c Abs. 2 AktG
Bericht eines vom Gericht bestellten Prüfers § 327c Abs. 2 AktG
weiter zum Verfahren
nach HV Anmeldung des Beschlusses § 327e Abs. 1 AktG mit Eintragung hält Hauptaktionär alle Aktien § 327e Abs. 2 AktG
Spruchverfahren gegen Barabfindung § 327f AktG
Anfechtung des HV-Beschlusses § 243 AktG- Freigabeverfahren §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 5 und 6 AktG
- offensichtlich unbegründet- Interessenabwägung Nachteile Gesellschaft/Aktionär
Rechte der Minderheitsaktionäre
Vorstand erläutert in HVkeine Sonderrechte für Hauptaktionär § 327d AktG
Zusammenfassung
Erfahrungen ganz am Anfang
Harmonisierung in EU steht noch aus
Attraktivität Finanzplatz Deutschland
Stärkung der Rechte von Minderheitsaktionären
Angebote an alle Aktionäre
Erwerbsangebot Erhöhung der Anteile
Übernahmeangebot Kontrollerlangung 30 %
alternativ Pflichtangebot nach Kontrollerlangung
Squeeze-out ab 95 % Einzelaktionär