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XLIII .Jahrgang AnzeigerfurSchadlingskundeandPflanzenschutz vereinigtmit Schadlingsbekampfung Begrundet 1925 vonGeh .-Rat Prof .Dr .med.et . p hil .Dr .h .c .Dr.h.c .K.Escherich tandProf.Dr.F .Stellwaag UmweltorientierterPflanzenschutz Anwendungsverboteand-beschrankungenfur„bestimmtePflanzenschutzmittel" VonRDDr . EDMUND LEis,Bonn BMELF-InformationenNr . 22 vom1 .Juni 1970. - BundesernahrungsministerJosef Ertl hatan alle Mitbiirger"appelliert,durchpersonlichesEngament weiterenSchaden„von WaldandFeld, vonWasser and Luft" abzuwenden and die bereits be- stehendenSchadenzubeseitigen .Daserfordere gutenWillen,verstarkteForschung,erhohtefinan- zielleAufwendungenandnichtzuletztauchgesetz- licheVorschriften,schreibtderMinisterineinem jetztvonseinemMinisteriumveroffentlichtenArti- kel .ErhabedeshalbdenAuftraggegeben,ein Bundesnaturschutzgesetz vorzubereiten, das den modernen Gesichtspunkten desNaturschutzes and der LandschaftspflegeRechnung trdgt anddie Lander verpilichtet,seineGrundsatzezu beachten anddurch Landergesetze auszuftillen . FurdieErhaltungeinergepflegtenLandschaftsind nachErtlsWorteninersterLiniedie15Prozentder Bevolkerungtatig,dieheutenochaufdemLande wohnen.WennLand-andForstwirteihreBetriebe aufgeben,anddieLandschaftaufKostenderAllge- meinheitgepflegtwerdenmullte,„kostetdasnach ilberschlagigenBerechnungenjahrlichrund13Milli- ardenMark",schreibtErtl .AuchunterdiesemGe- sichtspunktsolltemanstaatlicheZuwendungenan dieLand-andForstwirtschafteinmalwurdigen . xxx Bewertungsmaflstabe UberdieNotwendigkeitdeslandwirtschaft- lichenPflanzenschutzesmitsynthetischenMitteln grundsatzlichzudiskutieren,istmuBigandiiber- fliissig .Dasgiltsowohlfurunseregeografischen BreitenalsauchfurdieEntwicklungslander,aller- dingsmitdemUnterschied,daBverschiedeneBe- wertungsmaBstabeaufdereinenSeitevonge- wisserUberproduktionanddemdarausresultie- rendenUberangebotanNahrungsmittelnpflanz- licherHerkunftsowiedemWohlstandsdenken andaufderanderenSeitevonunzureichender menschlicherErnahrungbzw .vomHungerbe- stimmtwerden .SolcheinderOffentlichkeitbe- nutztenBewertungsmaBstabesindurnsostren- ger,jemehrdieKonsumgesellschaftausdern Vollenschopfenkann,andumsomilder,je groflerdieProblemeurndieErnahrungderBe- volkerungsind .IndessensindimHinblickauf dieAus-andNebenwirkungenchemischerPrapa- ratestrengeMaBstabeinbeidenFallengrund- satzlichnichtnurgerechtfertigt,sondern - wie wirwissen - auchdringendnotwendig,heilsarn andniitzlich .Diesurnsomehr,alsweltweiter PflanzenschutzmitchemischenMittelnsichaus Heft8 August 1970 einerZwangslage,u .a .ausdemWettlaufmit demexplosivenWachstumderErdbevolkerung ergibt .DieserPflanzenschutzwirddeshalbeben- sowenigrucklaufigsein,wiesickheutez .B .die NutzungvonRadioisotopen,fliissigenBrennstof- fen,synthetischenWaschmittelnoderderMotori- sierungvermeidenoderverbietenlaBt .Esgibtim ubrigeneineReiheandererGriinde,dieinfast alienAgrarlandernderWeltzurZwangsmechani- sierunginderLandwirtschaftanddamitzurweit- gehendenNutzungsynthetischerPflanzenschutz- mittelgefiihrthaben .M .E .liegtderGewinnaus dersturmischenEntwicklungaufdemPflanzen- schutzmittelsektorgeradedarin,daBsiewachsen- denErkenntnissenfiberdieverschiedenenGefah- renvorallemderkritiklosenAnwendungdieser MittelerheblichenVorschubgeleistethat .Fur unsereZeiterwachstdarausdieAufgabe,dasPro andContrasokritisch-wissenschaftlichwiemog- lichabzuwagenanddafiirSorgezutragen,daB zeitgemiBerandbetriebsgerechterPflanzenschutz ohneFehlleistungen(Gesundheits-,Biozonose- undokologischeFolgeschaden)einweltweiter Produktions-andQualitatsfaktorimPflanzenbau sowieeinFaktorderWettbewerbsfahigkeitauf derninternationalen,insbesonderedemEWG- Marktbleibenkann .Dazuistersogarherausge- fordertworden .DieserAufgabeentsprichtdas bundesdeutschePflanzenschutzgesetzvom10 .Mai 1968weitgehend .Mitihmistu .a .deneneineAb- sageerteiltworden,diezeitweiligineinemVer- zichtaufdenchemischenPflanzenschutzgleichzei- tigeinRegulativgegengewisseUberproduktion andgegensogenannteInterventionsmaBnahmen, d .h .gegendieVernichtungqualitativerErnte- iiberschiissegesehenhaben .Gegensolche,vor allem1968imEWG-RaumpraktiziertenMaBnah- men,durchdieerheblicheMengenqualitativer pflanzlicherErzeugnissedernVerzehroderauch derVerteilunginHungergebietenentzogenwor- denBind,hatsichwiederholtdieBundesregierung ausgesprochen .Sieistinsbesonderedenleichtfer- tigenandunmotiviertenVerzichtsempfehlungen entgegengetreten,zumaldasPflanzenschutzge- setzdenmitderAnwendungchemischerMittel verbundenenunmittelbarenandmittelbarenGe- fahrennachdemStandderwissenschaftlichen Erkenntniss•e vomMai1968weitgehendRech- nungtrdgt .InzwischensindjedochneueErkennt-

Umweltorientierter Pflanzenschutz

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XLIII . Jahrgang

Anzeiger fur Schadlingskunde and Pflanzenschutzvereinigt mit

SchadlingsbekampfungBegrundet 1925 von Geh .-Rat Prof. Dr. med. et . p hil . Dr . h . c . Dr. h. c . K. Escherich t and Prof. Dr. F . Stellwaag

Umweltorientierter Pflanzenschutz

Anwendungsverbote and -beschrankungen fur „bestimmte Pflanzenschutzmittel"

Von RD Dr . EDMUND LEis, Bonn

BMELF-Informationen Nr . 22 vom 1 . Juni 1970. -Bundesernahrungsminister Josef Ertl hat an alleMitbiirger" appelliert, durch personliches Engamentweiteren Schaden „von Wald and Feld, von Wasserand Luft" abzuwenden and die bereits be-stehenden Schaden zu beseitigen . Das erfordereguten Willen, verstarkte Forschung, erhohte finan-zielle Aufwendungen and nicht zuletzt auch gesetz-liche Vorschriften, schreibt der Minister in einemjetzt von seinem Ministerium veroffentlichten Arti-kel. Er habe deshalb den Auftrag gegeben, einBundesnaturschutzgesetz vorzubereiten, das denmodernen Gesichtspunkten des Naturschutzes andder Landschaftspflege Rechnung trdgt and die Landerverpilichtet, seine Grundsatze zu beachten and durchLandergesetze auszuftillen .

Fur die Erhaltung einer gepflegten Landschaft sindnach Ertls Worten in erster Linie die 15 Prozent derBevolkerung tatig, die heute noch auf dem Landewohnen. Wenn Land- and Forstwirte ihre Betriebeaufgeben, and die Landschaft auf Kosten der Allge-meinheit gepflegt werden mullte, „kostet das nachilberschlagigen Berechnungen jahrlich rund 13 Milli-arden Mark", schreibt Ertl . Auch unter diesem Ge-sichtspunkt sollte man staatliche Zuwendungen andie Land- and Forstwirtschaft einmal wurdigen .

xxx

BewertungsmaflstabeUber die Notwendigkeit des landwirtschaft-

lichen Pflanzenschutzes mit synthetischen Mittelngrundsatzlich zu diskutieren, ist muBig and iiber-fliissig. Das gilt sowohl fur unsere geografischenBreiten als auch fur die Entwicklungslander, aller-dings mit dem Unterschied, daB verschiedene Be-wertungsmaBstabe auf der einen Seite von ge-wisser Uberproduktion and dem daraus resultie-renden Uberangebot an Nahrungsmitteln pflanz-licher Herkunft sowie dem Wohlstandsdenkenand auf der anderen Seite von unzureichendermenschlicher Ernahrung bzw. vom Hunger be-stimmt werden . Solche in der Offentlichkeit be-nutzten BewertungsmaBstabe sind urn so stren-ger, je mehr die Konsumgesellschaft aus dernVollen schopfen kann, and um so milder, jegrofler die Probleme urn die Ernahrung der Be-volkerung sind . Indessen sind im Hinblick aufdie Aus- and Nebenwirkungen chemischer Prapa-rate strenge MaBstabe in beiden Fallen grund-satzlich nicht nur gerechtfertigt, sondern - wiewir wissen - auch dringend notwendig, heilsarnand niitzlich . Dies urn so mehr, als weltweiterPflanzenschutz mit chemischen Mitteln sich aus

Heft 8 August 1970

einer Zwangslage, u . a. aus dem Wettlauf mitdem explosiven Wachstum der Erdbevolkerungergibt. Dieser Pflanzenschutz wird deshalb eben-so wenig rucklaufig sein, wie sick heute z . B . dieNutzung von Radioisotopen, fliissigen Brennstof-fen, synthetischen Waschmitteln oder der Motori-sierung vermeiden oder verbieten laBt . Es gibt imubrigen eine Reihe anderer Griinde, die in fastalien Agrarlandern der Welt zur Zwangsmechani-sierung in der Landwirtschaft and damit zur weit-gehenden Nutzung synthetischer Pflanzenschutz-mittel gefiihrt haben . M. E . liegt der Gewinn ausder sturmischen Entwicklung auf dem Pflanzen-schutzmittelsektor gerade darin, daB sie wachsen-den Erkenntnissen fiber die verschiedenen Gefah-ren vor allem der kritiklosen Anwendung dieserMittel erheblichen Vorschub geleistet hat . Furunsere Zeit erwachst daraus die Aufgabe, das Proand Contra so kritisch-wissenschaftlich wie mog-lich abzuwagen and dafiir Sorge zu tragen, daBzeitgemiBer and betriebsgerechter Pflanzenschutzohne Fehlleistungen (Gesundheits-, Biozonose-und okologische Folgeschaden) ein weltweiterProduktions- and Qualitatsfaktor im Pflanzenbausowie ein Faktor der Wettbewerbsfahigkeit aufdern internationalen, insbesondere dem EWG-Markt bleiben kann . Dazu ist er sogar herausge-fordert worden . Dieser Aufgabe entspricht dasbundesdeutsche Pflanzenschutzgesetz vom 10 . Mai1968 weitgehend. Mit ihm ist u . a . denen eine Ab-sage erteilt worden, die zeitweilig in einem Ver-zicht auf den chemischen Pflanzenschutz gleichzei-tig ein Regulativ gegen gewisse Uberproduktionand gegen sogenannte InterventionsmaBnahmen,d. h. gegen die Vernichtung qualitativer Ernte-iiberschiisse gesehen haben. Gegen solche, vorallem 1968 im EWG-Raum praktizierten MaBnah-men, durch die erhebliche Mengen qualitativerpflanzlicher Erzeugnisse dern Verzehr oder auchder Verteilung in Hungergebieten entzogen wor-den Bind, hat sich wiederholt die Bundesregierungausgesprochen . Sie ist insbesondere den leichtfer-tigen and unmotivierten Verzichtsempfehlungenentgegengetreten, zumal das Pflanzenschutzge-setz den mit der Anwendung chemischer Mittelverbundenen unmittelbaren and mittelbaren Ge-fahren nach dem Stand der wissenschaftlichenErkenntniss•e vom Mai 1968 weitgehend Rech-nung trdgt . Inzwischen sind jedoch neue Erkennt-

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nisse gesammelt worden, die auch neue Kriterienfur einen umfassenden Umweltschutz zur Folgehaben,

Besserer Umweltschutzdurch veranderte Kriterien

Die Tendenz dazu kommt im Pflanzenschutz-gesetz bereits zum Ausdruck . Es ist dadurch ge-kennzeichnet, daB es den Erfordernissen desPflanzenschutzes, des Gesundheits- and Ver-braucherschutzes sowie des BiozonoseschutzesgleichermaBen entspricht and dabei jeweils vomStand der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus-geht. Es weist somit in die Zukunft, greift ge-wissermaBen kiinftigen Erkenntnissen vor andschafft Schutzmoglichkeiten auch fur Falle, indenen neu erkannte Gefahren abgewehrt andausgeschaltet werden mussen. An verschiedenenStellen des Gesetzes wird .diese Zielsetzung deut-lich (§§ 5 Abs . 2, 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Nr . 3) . MitFassungen wie ,soweit dies zur Abwendung vonsonstigen (!) Schaden (auBer denen fur Menschand Tier!) erforderlich ist, die bei der Anwen-dung (!) von Pflanzenschutzmitteln . . . entstehenkonnen" oder „sowie keine sonstigen (!) schad-lichen Auswirkungen hat, die nach dem Standeder wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht vertret-bar sind" wird ausgedriickt, daB der Gesetzgeberbeim ErlaB des Gesetzes von den Schwierigkeiteneiner komplexen Materie ausgegangen ist, vonder wesentliche Teile nosh griindlicher Erfor-schung bedUrfen. Er hat damit uber die vorge-nannten spezifischen Schutzbediirfnisse hinaus,die z . B. auch in der Rechtfertigung des Faktors,,biologischer and integrierter Pflanzenschutz"verwirklicht worden sind, auch den dbergeordne-ten allgemeinen Umweltschutz vor den Auswir-kungen bestimmter gefahrlicher, insbesonderepersistenter Pflanzenschutzmittel (Wirkstoffe) er-moglicht. In Verbindung mit den Bestrebungen,vor allem den Verbraucher- and allgemeinen Ge-sundheitsschutz standig zu verbessern, wird durchdie Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes anneue Erkenntnisse, d. h. durch entsprechende Ge-setzanderungen, z . B . hinsichtlich von Anwen-dungsbeschrankungen bei bestimmten Mitteln,auch der Umweltschutz wirksamer gemacht . DerBegrundung solcher stufenweisen Gesetzande-rung soil dieser Beitrag in erster Linie dienen .Wenn uns der Zwang zur Anpassung an die

bevolkerungspolitische and an die von ihr be-stimmte agrarpolitische Entwicklung der letztenhundert Jahre schon keine andere Wahl laBt, alsder Pflanzenschutznotwendigkeit neuzeitlicherPragung gerecht zu werden, so ist uns um somehr aufgegeben, dem kritiklosen Umgang mitsolchen gefahrlichen synthetischen Mitteln ent-gegenzutreten, deren oft lebensfeindlichen Eigen-schaften AnlaB zur rechtzeitigen weltweiten Ab-wehr and zur Korrektur bisheriger Beurteilungs-maBstabe geben. Wir haben das in der Geschichteder chemischen Pflanzenschutzmittel bereits mehr-mals getan, zuletzt in Verbindung mit dem ErlaB

E. LEIB : Umweltorientierter Pflanzenschutz

der Hochstmengen-Verordnung - Pflanzenschutz- vom 30. 11 . 1966 sowie des geltenden Pflanzen-schutzgesetzes, and wir mussen es im Grundsatzstandig tun, sei es im Hinblick auf den Ver-braucherschutz oder den Schutz der Biozonose,d. h. der belebten Umwelt . Neuere wissenschaft-liche Veroffentlichungen and Erkenntnisse gebenuns dazu gentigend Argumente an die Hand . Be-troff en sind dabei auch die Gewasser, Von Hygie-nikern and Umweltforschern werden deshalb alsentscheidender Fortschritt die Anforderungen ge-wertet, denen nach der Prufungs- and Zulas-sungsverordnung vom 4 . Marz 1969 beim Zulas-sungsantrag fur Pflanzenschutzmittel zu entspre-then ist (Nachweis von Analysenverfahren zumWirkstoffnachweis im Erntegut, Boden and Was-ser; Angaben fiber die Persistenz der Stoffe imBoden and Wasser and fiber zeitabhangige Ab-bauprodukte) .

DaB bei der Einwirkung bestimmter Wirkstoffeauf die Umwelt nicht nur die unmittelbare Be-eintrachtigung des Bodens and des Oberflachen-wassers, sondern auch die Luft, der in ihr befind-liche Staub sowie atmospharischer Niederschlagals Transportmittel fur Pflanzenschutzmittel eineRolle spielen, mogen noch einige Untersuchungs-befunde beweisen. Danach muB man z .13. nochvon einem weltweiten, bisher permanenten Ein-satz von persistenten and akkumulativen Mittelnder chlorierten Kohlenwasserstoffe ausgehen .Umweltbezogene Betrachtungsweise erscheintdeshalb ebenso gerechtfertigt wie die Beriicksich-tigung moglicher kunftiger Auswirkungen . Auchaus dieser Sicht erweist sich die in § 6 des Pflan-zenschutzgesetzes geschaffene Ermachtigung (An-wendungsbeschrankungen nur fur zugelasseneMittel) als anderungsbediirftig. Davon wird inVerbindung mit der vorgesehenen ersten Gesetz-anderung noch zu sprechen sein .Bei der standigen Anpassung an die fort-

schreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisse derGrundlagen- and Umweltforschung ist u . a. vonden folgenden, bei zahlreichen, z. T. amerikani-schen Untersuchungen ermittelten Gefahrenquel-len auszugehen :

1 . Weltweite Anwendung von DDT and ande-ren chlorierten Kohlenwasserstoffen seitfast fiber 20 Jahren .

2. Anreicherung der Boden (oberste Schichten)mit diesen Stoffen, Abhangigkeit ihrer Ab-baufahigkeit sowie der Auslaug- and Ver-dampfungsquote vom Humusgehalt derBoden (Persistenznachweis von DDT nach20jahriger Versuchszeit bis fiber 50 O/o) .

3. Wasser-, Wachs- and Fettloslichkeit be-stimmter Wirkstoffe, ihre chemische Reakti-vitat and photochemische sowie biochemi-sche Reaktionsfahigkeit im Boden andWasser .

4. Verbreitung der Wirkstoffe mit der Luftand dem ihr eigenen Gehalt an Wasser-dampf, Staub oder RuB (Industrie-Immis-

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sionen) als Transportmittel, Uberbriickungkontinentaler Raume, z . T. in hohen Schich-ten der Atmosphere, Riickkehr zur Erde(Niederschlage) .

5. In der Folge u . a . Anreicherung bestimmterMeeresteile mit den Wirkstoffen, Verfrach-tung durch Meeresstromungen (u . a . Be-funde in der Antarktis) .

6. Ubergang von Verdampfungs- and Ver-dunstungsanteilen von Wirkstoffen (z . B .Aldrin, Dieldrin, Heptachlor) aus Boden indie Luft (Untersuchungen mit Versuchs-boden), davon bis 50 O/o in Lebensmitteln .

7. Zunehmende Wirkstoffanreicherung in Bo-densidimenten von Flulgriinden (DDT, bis1800mal mehr als im FluBwasser) .

8. Akkumulation von chlorierten Kohlenwas-serstoffen - auBer im Fettgewebe vonWarmbliitern - auch im Protoplasma vie-ler Zooplanktern, fiber weitere Nahrungs-kette : Fische, fleischfressende See- andRaubvogel ; im Gewebe der Makrofauna(Meer, Fliisse) ; schnelle Aufnahme vonToxaphen durch Wasserpflanzen, beiFischen bis zur letalen Dosis .

9. Starke Kontaminierung des Luftstaubs mitWirkstoffen in unmittelbarer Nahe land-wirtschaftlich genutzter Gebiete .

10. Beeintrachtigung mancher Vogelpopulationdurch Brutverluste infolge Storung desKalk-Stoffwechsels (DUnnschaligkeit, er-hohte Zerbrechlichkeit der Bruteier) ; DDT-Anreicherung in Vogelovarien, moglicheBedrohung entsprechender Organteile desWarmbliiters (Menschen) .

11 . Mogliche Potenzierung mutagener Wirk-samkeit bestimmter Wirkstoffe mit steigen-der Akkumulation sowie Wahrscheinlich-keit des raschen Abbaus bestimmter Arz-neimittel beim Menschen durch gespeicher-tes DDT, Herabsetzung der Heilwirkung . -(Vgl . J . F . Sievers and H . Althaus, Bundes-gesundheitsblatt, 4/1970, S . 41 bzw . 48),

Nutzanwendung and VorsorgeAus diesen Untersuchungsbefunden sind -

auch wenn sie fur die Bundesrepublik noch nichtin ihrer Gesamtheit zutreffen - Konsequenzenzu ziehen, nicht nur von uns, denn es geht um einweltweites Problem. Bei anhaltend intensiverAusbringung persistenter Wirkstoffe in weltwei-tem MaBe mull nach Auffassung amerikanischerForscher mit zunehmender Wirkstoffverdriftungfiber die Weltmeere hinweg gerechnet werden .Die Flugzeug-Ausbringung, bei der erheblicheInsektizidmengen in die Luft gewirbelt werdenand die auch in Europa zunimmt, spielt dabeieine besonders verhangnisvolle Rolle (USA) . Ge-gen die Tatsache, daB mehr als 50 0/o aller z . Z . inEntwicklungslandern angewandten Insektizide(aus europaischen Lieferlandern) DDT-haltig sind,haben sich Abgeordnete des Europarats gewandt

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and sich bei der EWG-Kommission fur Lieferbe-schrankungen eingesetzt (unkritische, unkontrol-lierte Anwendung) . Die Schwierigkeit, viele la-tente and akute Gefahren in ihrem tatsachlichenAusmaB schon jetzt zu beurteilen, hat anderer-seits - in Ubereinstimmung mit vorsichtigenFAO-WHO-Empfehlungen vom Dezember 1969 -auch die europaische Naturschutz-Konferenz 1970in StraBburg anscheinend daran gehindert, eingenerelles Anwendungsverbot fur DDT zu emp-fehlen. Die Warnung vor unbegriindeter andiibermhBiger Anwendung laBt allerdings klarereResolutionen im Europarat erwarten, zumal Len-der wie Schweden, Danemark, England, Holland,Ungarn, die USA, Kanada, Polen and die Sowjet-union bereits Anwendungsverbote oder -be-schrankungen fur DDT, z . T. auch andere persi-stenten Mittel, verfiigt oder vorbereitet haben .Zum Schutz des Weideviehs and der Milch geltenAnwendungsverbote fur Toxaphen in der Schweizand in Kanada . Nulltoleranzen fur Aldrin, Diel-drin, Endrin, Heptachlor and Chlordan bei Lebens-mitteln pflanzlicher Herkunft schlieBen in derBundesrepublik zwar theoretisch ihre Anwendungaus, bieten erfahrungsgemlB aber keine prak-tische Gewahr dafUr .Bei semen jiingsten Entscheidungen ist das

Bundesministerium fur Ernahrung, Landwirtschaftand Forsten - ohne Fehleinschatzungen - vomStand der Erkenntnisse, den potentiellen Gefah-ren and der Feststellung eines berufenen Sach-verstandigenausschusses ausgegangen, daB in derBundesrepublik Deutschland im allgemeinenkiinftig auf die ohnehin seit Jahren in ihrer An-wendung stark eingeschrankten DDT-haltigenMittel sowie auf andere persistenten Praparateder Dien-Gruppe zugunsten nichtpersistenter Mit-tel verzichtet werden and daB deren Anwendungin besonderen Fallen nur auf dem Wege besonde-rer Rechtsverordnung toleriert werden kann . Imi brigen waren fur die dazu (sowie fur weitere,das Schutzsystem verbessernde Folgevorschriften)erforderliche Anderung des Pflanzenschutzgeset-zes im wesentlichen folgende Gesichtspunktemal3gebend :

1 . Permanente Anwendung von persistentenMitteln wie DDT fiihrt u. a. zu wachsendenResistenzerscheinungen bei Schadorganis-men; solche Auswirkungen widersprechender Zweckmaligkeit eines fortschrittlichenPflanzenschutzes ; Beispiel : Forderung derSpinnmilbenpopulation als okologische Fehl-leistung (Vererbung von Resistenzgenen) .

2. Wachsende schadliche Beeinflussung derBiozonose durch chlorierte Kohlenwasser-stoffe auf verschiedenen Wegen ist ohnegenaue Kenntnis des Ausmaies der Folge-wirkungen nicht mehr zu verantworten . Liik-kenhaftes Wissen um den Metabolismus andum die Mutagenitat rechtfertigt zumindeststrengere Anwendungsregelung .

3. Mensch and Tier sind nicht nur der Zufuhrvon persistenten and kumulierenden Wirk-

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stoffen auf dem Nahrungsweg, sondern auchauf dem respiratorischen Weg ausgesetzt .Gegen Kontaminierung im Organismus mus-sen also noch andere Regulative als dasToleranzkonzept ,Verzehr" nutzbar gemachtwerden ; biologische and okologische Impon-derabilien and die verschiedenartigen Ein-wirkungen der Stoffe auf die lebende Umweltzwingen dazu, uber ein Menschenleben hin-aus in Generationen zu denken .

4. Mangel an biologischem Sachverstandnis desPflanzenschutzmittelanwenders im allgemei-nen and bestimmungswidriges and unsach-gemaf3es Vorgehen mangels besseren Wis-sens im besonderen sind trotz Fachaufkla-ruung nicht aus der Welt zu schaffen. Derkomplexen Gefahrensituation entsprechendeAnwendungsregelungen sind, auch im In-teresse des Landwirts and Lohnunterneh-mers, erforderlich .

Anderung des PflanzenschutzgesetzesDie Ermachtigung nach § 6 des Gesetzes ermog-

licht Anwendungsverbote oder -beschrankungennur bei zugelassenen Mitteln. Die Anwendungvon Pflaneznschutzmitteln oder von Stoffen sol-cher Mittel, die z . B. wegen ihrer toxischen oderpersistenten Eigenschaften nicht zugelassen wer-den, aber beschaffbar sind (z . B. aus alten Bestan-den oder dem Ausland), kann danach nicht aus-geschlossen oder beschrankt werden . Das giltauch fur „gefahrliche" (giftige) Stoffe, die nichtals Pflanzenschutzmittel - etwa unter besonde-ren Auflagen - verkehrsfahig and mit ganz an-derer Zweckbestimmung im Handel sind, die je-doch bestimmungswidrig als Pflanzenschutzmitteleingesetzt werden konnen (Beispiel : Arson) . Nichtunterbunden werden kann nach § 6 auch die An-wendung von Mitteln, die jemand zur Behand-lung eigener Pflanzenbestande selbst hergestellthat. Die ursprungliche Annahme, dal3 ein aus-reichender Schutz durch das Regulativ der Zulas-sung bzw. Nichtzulassung in Verbindung mit derVerkehrsfahigkeit bzw. Nichtverkehrsfahigkeitgegeben sei, hat sich, u . a, im Zusammenhang mitden Bestrebungen zur Ausschaltung der Auswir-kungen persistenter and kumulierender Wirk-stoffe, als ein Trugschlul3 erwiesen, weil fur nicht-zugelassene Mittel eine Ermachtigung zur An-wendungsregelung fehlt . Ausreichenden Schutzvor nichtzugelassenen Mitteln bietet auch nichtdie erst im Rahmen der Lebensmitteluberwachungwirkende Hochstmengen-Verordnung - Pflanzen-schutz -, von der im ubrigen nicht alle Lebens-mittel erfalit werden and deren Anlage 2 in Ver-bindung mit § 2 z . B. nichts uber die Anwendungvon Aldrin, Arsenverbindungen, Chlordan, Diel-drin, Endrin and Heptachlor aussagt, auch wennsie als Riickstande auf verkehrsfahigen Lebens-mitteln pflanzlicher Herkunft nicht vorhandensein dizrfen. Der Urheber von Toleranziiberschrei-tungen, d . h. der Mittelanwender, kann bei Be-

E. LEIB : Umweltorientierter Pflanzenschutz

anstandungen meistens nicht mehr ermittelt wer-den .Unsere Bemuhungen um die Verminderung von

primar oder sekundar verursachten Umweltscha-den durch gefahrliche, insbesondere persistentePflanzenschutzmittel machen die Beseitigung wei-terer Gefahrenquellen erforderlich . Sie konnenauch in Saat- oder Pflanzgut oder in Erden ge-geben sein, die etwa zur Abwehr von bodenbiirti-gen Schadorganismen mit solchen Mitteln behan-delt worden sind and eine Wirkstoffanreicherungim Boden zur Folge haben. Bei- oder Zusatz-stoffe (z . B . Haftmittel), die als Pflanzenschutz-mittel bisher im Gesetz nicht berucksichtigt wor-den Bind, konnen den Wirkungsmechanismus,aber auch die Toxizitat eines Pflanzenschutzmit-tels verandern; es erscheint deshalb gerechtfer-tigt, auch solche Gefahrenquellen zu beriicksich-tigen .Wie die Anderung des Pflanzenschutzgesetzes,

dessen Entwurf z . Z . (Mai 1970) rechtsformlichgepriift wird, im Sinne der neuen Kriterien andeines umweltorientierten chemischen Pflanzen-schutzes im einzelnen aussehen wird, mull abge-wartet werden. Sie wird im ubrigen auch Bediirf-nissen entsprechen, die sich bei der bisherigenAnwendung des Gesetzes ergeben haben and sickvorwiegend in redaktionellen Verbesserungenaullern werden . Grundsatzlich wird die Gesetz-anderung die folgenden Erfordernisse beriick-sichtigen :

Schutz der menschlichen Gesundheit, Abwehrvon Schaden, die bei der Anwendung von Pflan-zenschutzmitteln oder bei der Verwendung vondamit behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Erde,insbesondere fur die Gesundheit von Tieren ent-stehen konnen : Ermachtigungen (§ 6)

1 . zum Verbot oder zur Beschrankung der An-wendung bestimmter (,,gefahrlicher") Pflan-zenschutzmittel oder von solchen Mitteln mitbestimmten (,,gefahrlichen") Stoffen (Gift-stoffen) ;

Betroffen davon sollen zugelassene, zu-lassungsbediirftige and nichtzugelasseneMittel werden; aullerdem : Giftstoffe alsBestandteile von Pflanzenschutzmitteln,deren Anwendung auf Grund der Verord-nung uber die Schadlingsbekampfung mithochgiftigen Stoffen vom 29 . Januar 1919geregelt 1st (z . B. Arsen, Blausaure, blei-haltige Verbindungen) . -

2. zum Verbot oder zur Beschrankung der Ein-fuhr von Saatgut, Pflanzgut and Erde, wennthese mit den unter 1 . genannten Mitteln be-handelt worden sind .

3. In Verbindung mit kiinftigen Rechtsverord-nungen nach 1 . and 2. (Anwendungsbe-schrankungen)Ermachtigung zur Vorschrift des Zwecks, derArt, der Zeit and Verfahren der Anwendungdes Mittels, der Aufwandmenge sowie derWartezeiten (vgl. PSG § 6 Abs. 3) .

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H. WEIDNER : Masseninvasion der Schildlaus in einem Wohnhaus auf Sylt

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4. Ausdehnung des Anwendungsbereichs desGesetzes auf Bei- oder Zusatzstoffe, die da-mit - wie Pflanzenschutzmittel bisherigerDefinition - u. a. auch den Vorschriften zurobligatorischen Priifung and Zulassung so-wie des Vertriebs unterliegen sollen (Ande-rung der Definition, Gesetz, § 2 Nr . 3/3 a ;Ubergangsregelung betr. vorlaufige Zulas-sung, Kennzeichnupg) .

Im iibrigen gilt bis zur Anderung des Gesetzesfolgendes :Neuantragen auf Zulassung von DDT-Prapara-

ten wird nicht mehr entsprochen. Auf dem Marktbefindliche DDT-Mittel gelten nur noch bis 15 . Mai1971 als vorlaufig zugelassen, wenn ihre Zulas-sung - im einzelnen - nicht vorher riickgangiggemacht wird . -

Pflanzenschutzmittel mit Aldrin, Dieldrin, En-drin, Heptachlor and Chlordan werden ebenfallsneu nicht mehr zugelassen . Soweit sie als vor-laufig zugelassen auf dem Markt sind, erlischt dieZulassung am 15. Mai 1971 .Mit den vorgesehenen Gesetzanderungen soil

ein weiterer Schritt zur Anpassung an den Standder wissenschaftlichen Erkenntnisse (PSG § 8) andzur wirksameren Kontrolle des Einsatzes synthe-tischer Pflanzenschutzmittel im Interesse desSchutzes der belebten Umwelt and des natiir-lichen Okosystems getan werden . Grundsatzlichbesteht dabei Ubereinstimmung mit den von Prof .Dr. F. Coulston, Albany, N. Y., in seinem Vortrag(Verantwortung der Wissenschaft, Industrie andRegierungen bei der Schaffung von SchutzmaB-nahmen gegen Chemikalien and Drogen) im De-zember 1969 in Bonn vor dem Forum fiir Wissen-

Am 24 . Juli 1969 brachte mir ein Schadlings-bekampfer eine ganze Zigarettenschachtel vollkleiner roter Tierchen, die aus einem im Mai des-selben Jahres mit Ret frisch eingedeckten Wohn-haus auf Sylt stammten . Die Tiere traten wochen-lang in solchen Massen in dem Haus auf, daB sietaglich zusammengefegt werden muBten andekelerregend auf die Kurgaste wirkten . Es wurdeangenommen, daB sie aus dem frischen Ret desDaches kamen. Bei der ersten Betrachtung derTiere stellte ich fest, daB es sich nicht um Milbenhandelte, wie der Schadlingsbekampfer annahm,sondern offensichtlich um Schildlauslarven. Anlebendem Phragmites communis, aus dem das Rethergestellt wird, ist nach LINDINGER (1912, S . 249)nur eine Schildlausart, Antonina phragmitisMARCHAL, 1909, bekannt and aus dem stidost-lichen Frankreich beschrieben . Sie ist, soweit ichunterrichtet bin, noch nicht in Deutschland, be-

schaft, Wirtschaft and Politik gezogenen Sch1uB-folgerungen: Fur Untersuchungen von Wirkun-gen and Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmit-teln sollten MaBstabe wie die fur Medikamentegelten ; der von den zustandigen Behorden ge-botene Gefahrenschutz mull den Konsumenteniiberzeugen konnen; der Industrie-Toxikologesollte vor der produktionsorientierten Forschungwissenschaftliche Grundlagenforschung betreiben ;die Ubertragung von Tierversuchsergebnissen aufden Menschen darf nur mit groBter Vorsicht ge-schehen, Umwelteinfliisse auf den Menschen soll-ten in verstarktem MaBe ergriindet werden ; groB-angelegte Grundlagenforschung (Umweltchemie,Okologie, Toxikologie) ist ohne enge Zusammen-arbeit von Staat, Universitat and Industrie nichtzu bewaltigen, im Falle der angewandten For-schung sind dabei Naturwissenschaftler andMediziner wichtige Partner .

Es ist zu hoffen and zu wunschen, daB bei derVerwirklichung dieser Thesen die zuriickliegendestiirmische Entwicklung auf dem Pflanzenschutz-mittelsektor von einer Phase der kritischeren Be-trachtung abgelost wird, bei der es auch moglichsein sollte, durch besseren Einblick in die bio-chemischen Zusammenhange and okologischenWirkungen an die Stelle persistenter bzw . chro-nisch wirkender Stoffe abbaufahigere and spezi-fischer wirkende zu setzen . Unsere Pflanzen-schutzmittelindustrie hat wahrend der zuriicklie-genden 20 Jahre wiederholt unter Beweis gestellt,dali sie auch auf dem Wege zu besseren and ge-fahrloseren Losungen erfolgreich ist . Vielleichtkonnen dazu diesmal auch die der bevorstehen-den Gesetzanderung zugrunde liegenden Krite-rien beitragen .

Masseninvasion der Sehildlaus Rhizoecus halophilus (HARDY, 1860)in einem Wohnhaus auf Sylt

Von HERBERT WEIDNER

Mit einer Abbildungstimmt aber noch nicht in Nordwest-Deutschlandaufgetreten . Da die Schildlause Pflanzensaft sau-gen, konnen sie nur auf lebenden Pflanzen vor-kommen. Dadurch erschien die Annahme derHerkunft der Invasion aus dem Ret ziemlich un-wahrscheinlich. Auch wenn lebende Schildlaus-eier mit dem Ret auf das Dach gekommen seinsollten and die Larven dort geschliipft waren, sohatte doch die Invasion rasch ein Ende lindenmiissen, sobald alle Larven ausgeschliipft waren .In Wirklichkeit kamen aber wochenlang immerwieder neue Larven zum Vorschein . Ich wies denSchadlingsbekampfer daher darauf bin, daB ernach schildlausbesetzten Pflanzen als Quelle derInvasion suchen miisse . Leider babe ich dannnichts mehr von ihm gehort, obwohl er mir eineBerichterstattung versprochen hatte, wenn ihmdie Gelegenheit zu einer Untersuchung gegebenwurde .