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Schweizer Bauernverband Agriexpert Bewertung & Recht Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 462 52 04 [email protected] | www.agriexpert.ch Umweltverträglichkeitsbericht Zur Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone für die Schweinemast, Hardmatt, 5037 Muhen, Gemeinde Muhen Parzellen Nrn: 2186, 2118, 2119 Anlagetyp Nr. 80.4 Auftraggeber: Roger Lüscher Alte Strasse 10 5037 Muhen Zuständig: Aurelia Marti / Hansueli Schaub Auftrag: 240103 Datum: 5. Mai 2015

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Umweltverträglichkeitsbericht Zur Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone für die Schweinemast, Hardmatt, 5037 Muhen, Gemeinde Muhen

Parzellen Nrn: 2186, 2118, 2119

Anlagetyp Nr. 80.4

Auftraggeber: Roger Lüscher

Alte Strasse 10 5037 Muhen

Zuständig: Aurelia Marti / Hansueli Schaub

Auftrag: 240103

Datum: 5. Mai 2015

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Zusammenfassung 2

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Zusammenfassung Ziele und Aufgaben

Mit dem Umweltverträglichkeitsbericht wird abgeklärt, welche voraussichtlichen Auswirkungen das Pro-jekt auf die Umwelt mit sich bringen wird. Der Bericht soll ein in sich abgeschlossenes und auch für Nicht-Fachleute leicht lesbares und verständliches Dokument sein.

Projektvorhaben

Roger Lüscher möchte die heute auf dem Betrieb bestehende Schweinemast mit 800 Tierplätzen um 700 Plätze aufstocken. Dafür ist die bestehende landwirtschaftliche Spezialzone Schweinemast auf der Parzel-le Nr. 2186 zu erweitern. Für die Erweiterung der bestehenden Speziallandwirtschaftszone wurde bereits vor Beginn der Planungsarbeiten zur Nutzungsplanrevision durch die Bauherrschaft ein Schreiben mit dem Begehren, diese Zone um die Parzelle Nr. 2185 zu erweitern, an die Gemeinde gesandt.

Da aktuell in der Gemeinde Muhen die Gesamtrevision der Nutzungsplanung angelaufen ist, soll die Er-weiterung der Speziallandwirtschaftszone parallel dazu koordiniert werden. Zusätzlich ist die Betriebser-weiterung bereits im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen, um nachzuweisen, dass die Anlage, für die die Zone erweitert wird, an diesem Standort auch umweltverträglich ist und damit realisiert werden kann. Dies soll mit dem vorliegenden Bericht aufgezeigt werden.

Raumplanungsrechtliche Beurteilung der Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone Schweinemast

Es wird beantragt, den Projektstandort des geplanten Schweinemaststalls als Erweiterung der bestehen-den Speziallandwirtschaftszone "Hardmatt" zuzuweisen. Bei einer Speziallandwirtschaftszone handelt es sich um eine Landwirtschaftszone, in der Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige Produktion zu-lässig sind, d.h. die gehaltenen Tiere müssen nicht mindestens zur Hälfte mit auf eigenem Land produzier-tem Futter ernährt werden können.

Parallel zum Baugesuch für den Stallneubau für 700 Schweinemastplätze wird im Rahmen einer Teilrevisi-on des Nutzungsplans Kulturland geprüft, ob der gewählte Projektstandort geeignet umgezont werden kann. In der neu zu schaffenden Zone ist der Schweinemastbetrieb Lüscher zonenkonform.

Gesamtbeurteilung

Durch das Projekt sind keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und gegenüber der Nachbarschaft zu erwarten.

Kurzbeschrieb der Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt

1 Altlasten sind keine betroffen. Anfallende Abfälle werden fachgerecht der jeweiligen Entsor-gungslinie zugeführt.

2 Das Meteor- sowie das Dachwasser des Neubaus Schweinemaststall versickert auf dem umlie-genden Wiesland.

3 Weder durch den Bau noch durch den Betrieb des Schweinemaststalls wird der Boden mit ge-fährlichen Stoffen belastet.

4 Das Gelände beim Projektstandort ist eben. Durch die Erstellung der Güllengrube und die Ab-humusierung fällt Bodenmaterial (Oberboden, Unterboden und Untergrund an). Es kann nicht das gesamte Bodenmaterial wieder vor Ort verwendet werden, daher wird das überschüssige Bodenmaterial abgeführt. Die genaueren Angaben erfolgen im Baugesuch.

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Zusammenfassung 3

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5 Die Aussenhülle des Schweinemaststalls wird optimal isoliert. Für die Schweinemasthaltung wird keine Heizung benötigt.

6 Vom Bauvorhaben gehen keine Erschütterungen aus.

7 Das Bauvorhaben tangiert keine Quell- oder Grundwasserschutzzonen.

8 Das Bauvorhaben tangiert keinen Wildtierkorridor.

9 Im unmittelbaren Einflussbereich des Bauvorhabens befinden sich keine schützenswerten Kul-turgüter oder Ortsbilder.

10 Der Betriebsstandort Hardmatt ist nicht im Bundesinventar der schützenswerten Landschaften (BLN) enthalten. Auch im kantonalen Richtplan ist das Gebiet nicht als schützenswerte Land-schaft von kantonaler Bedeutung ausgewiesen und entsprechend im kommunalen Nutzungs-plan Kulturland auch von keiner Landschaftsschutzzone überlagert. Das Gebiet Hardmatt wird jedoch von einem Siedlungstrenngürtel überlagert.

11 Die ökologischen Ausgleichsmassnahmen, welche durch den Neubau verlangt werden, werden erfüllt.

12 Das Bauvorhaben tangiert keine Naturschutzgebiete.

13 Mehr als 50% des Hofdüngers wird an Dritte abgegeben, da der Betrieb über zu wenig selbst-bewirtschaftetes Land verfügt. Die geforderten Lagerkapazitäten können jedoch eingehalten werden.

14 Die Hofdüngerlager erfüllen die kantonalen Vorgaben in Bezug auf Lagerdauer und Dichtigkeit.

15 Der Höchsttierbestand ist eingehalten.

16 Die Mindestanforderungen für das Halten von Nutztieren gemäss Tierschutzgesetz und Tier-schutzverordnung sowie diverser Publikationen des Bundesamtes für Veterinärwesen werden eingehalten. Durch die zuständige Behördenstelle sowie die Vermarktungsorganisation wird der Betrieb regelmässig und unangemeldet kontrolliert.

17 Die Anforderungen der Lärmschutzverordnung werden eingehalten.

18 Innerhalb der - gemäss FAT-Bericht Nr. 476 - einzuhaltenden Mindestabstände zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen befinden sich keine Bauzonen und auch keine betriebsfremden Wohnbauten in der Landwirtschaftszone.

19 Von den Stallungen geht keine nicht-ionisierende elektromagnetische Strahlung aus. Es befin-den sich weder Hochspannungs- oder Bahnfreileitungen noch Mobilfunk-Antennen im relevan-ten Perimeter um das Bauprojekt.

20 Im Brandfall steht heute der Feuerwehr in ca. 50 m Entfernung, bei den bestehenden Betriebs-gebäuden ein Hydrant zur Verfügung.

21 Allfälligen Störungen der Infrastrukturanlagen wird mittels regelmässiger Kontrollgänge vorge-beugt.

22 Die Nordfassade des neuen Schweinemaststalls hat einen Abstand von rund 970 m zum Wald-rand, somit ist der minimale Abstand von 18 m gut eingehalten.

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Zusammenfassung 4

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Umweltbereich-Relevanzmatrix

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Ist-Zustand

Bau

Betrieb / nach Realisierung

Relevanz: relevant

nicht relevant

in der Voruntersuchung abschliessend behandelt

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Inhaltsverzeichnis 5

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Inhaltsverzeichnis

1 Auftrag ............................................................................................................................ 7

2 Vorgaben......................................................................................................................... 8

2.1 UVP-Pflicht ................................................................................................................................. 8

2.2 UVP-Verfahren ........................................................................................................................... 9

2.3 Voruntersuchung ....................................................................................................................... 9

2.4 Koordination ............................................................................................................................ 10

2.5 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 10

3 Projektbeschreibung ...................................................................................................... 11

3.1 Projektkonzeption.................................................................................................................... 11

3.2 Gestaltung und Ausstattung des Projektes.............................................................................. 12

3.3 Abklärung der Zonenkonformität ............................................................................................ 19

3.4 Vorschlag Zonenvorschriften für die Bau- und Nutzungsordnung .......................................... 22

4 Begründung des Bauvorhabens ...................................................................................... 24

5 Zu untersuchender Perimeter ......................................................................................... 25

6 Liste der erforderlichen Teilbewilligungen ...................................................................... 26

7 Auswirkungen auf die Umwelt ....................................................................................... 27

7.1 Altlasten und Abfälle ............................................................................................................... 27

7.2 Abwasser und Entwässerung ................................................................................................... 29

7.3 Boden ....................................................................................................................................... 31

7.4 Energie ..................................................................................................................................... 33

7.5 Erschütterungen ...................................................................................................................... 34

7.6 Grundwasser ............................................................................................................................ 35

7.7 Jagd .......................................................................................................................................... 36

7.8 Kulturgüter ............................................................................................................................... 37

7.9 Landschaft und Natur .............................................................................................................. 38

7.10 Landwirtschaft ......................................................................................................................... 41

7.11 Lärm: Bau- und Betriebslärm / Industrie- und Gewerbelärm .................................................. 46

7.12 Lärm: Verkehrslärm (Bau und Betrieb) .................................................................................... 51

7.13 Luft ........................................................................................................................................... 55

7.14 NIS / Nichtionisierende elektromagnetische Strahlung........................................................... 57

7.15 Oberflächengewässer / Fischerei ............................................................................................ 58

7.16 Unfälle und Betriebsstörungen ................................................................................................ 59

7.17 Wald ......................................................................................................................................... 61

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Inhaltsverzeichnis 6

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8 Gesamtbeurteilung ........................................................................................................ 62

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Auftrag 7

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1 Auftrag Am 10. September 2013 erteilte Roger Lüscher der Abteilung Agriexpert des Schweizer Bauernver-bandes SBV in Brugg den Auftrag, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welche für die Umzo-nung und Erweiterung der bestehenden Speziallandwirtschaftszone Schweinemast, Hardmatt und den geplanten Neubau Schweinemaststall für 700 Mastplätze notwendig ist, sowie den dafür er-forderlichen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zu erarbeiten.

Vorgeschichte: Der Schweinemaststall auf Parzelle Nr. 2186, Gemeinde Muhen, wird von Roger Lüscher bewirt-schaftet. Der Betrieb von Roger Lüscher ist ein eigenständiger, vollständig unabhängig von anderen Betrieben geführter Landwirtschaftsbetrieb (Betriebsnummer 4009/1/59). Der bestehende Schweinemaststall befindet sich bereits heute in einer Speziallandwirtschaftszone für bodenunab-hängige Schweinemast.

Der Schweinestall wurde im Jahr 1983 erstellt. Von diesem Zeitpunkt an wurden diverse Bauvorha-ben vorgenommen. Die Parzelle 2186 wurde als Speziallandwirtschaftszone für bodenunabhängige Produktion ausgeschieden.

Der Betrieb verfügt über eine Kochanlage zur Aufbereitung von Nebenprodukten aus der Lebens-mittelindustrie. Somit können die roh angelieferten Nebenprodukte aufgekocht, mit weiteren Fut-terkomponenten sowie Wasser ergänzt und als Fertigprodukt verfüttert werden.

Die geplante Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone soll nördlich der bestehenden Speziallan-dwirtschaftszone erfolgen.

Zur Erarbeitung des Berichtes standen folgende Daten zur Verfügung:

Angaben der Eigentümer und Bewirtschafter Online-Karten-Angebot des Kantons Aargau (Geoportal) Raumplanungsgesetz1 und Raumplanungsverordnung2 Baupläne für den Schweinemaststall der Firma Krieger, Ruswil technische Angaben zu den Einrichtungen Situationsplan erstellt durch die Firma Krieger, Ruswil Planänderungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung von PLANAR

1 Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Mai 2014; SR 700)

2 Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 (Stand am 1. Januar 2015; SR 700.1)

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Vorgaben 8

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2 Vorgaben

Projekt: Hardmatt: Neubau Schweinemaststall mit 700 Mastschweineplätzten (MSP)

Anlagetyp (UVPV): 80.4

Bauherrschaft: Roger Lüscher, Alte Strasse 10, 5037 Muhen

Leitverfahren: Gesamtrevision Nutzungsplanung zusammen mit dem Baugesuch Neubau Schweinemaststall für 700 MSP

Bewilligungsbehörde: Gemeinderat Muhen (in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fach-stellen)

2.1 UVP-Pflicht

Für die Abklärung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht (folgend UVP-Pflicht genannt) ist der Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011) massgebend.

Das Vorhaben entspricht dem Typ 80.4 (Anlagen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere). Die Prüfungspflicht gilt für Anlagen zur Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren, wenn die Gesamt-kapazität des Betriebes 125 Grossvieheinheiten (GVE) übersteigt. Raufutter verzehrende Tiere wer-den nur mit dem halben GVE-Faktor, gemäss Begriffsverordnung (LBV, SR 910.91) gerechnet.

Mit der Kapazität des geplanten Neubaus für 700 MSP sowie den bestehenden 800 MSP wird der oben genannte Schwellenwert überschritten und somit ist das Bauvorhaben UVP-pflichtig (vgl. Anhang 2).

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Vorgaben 9

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2.2 UVP-Verfahren

Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren, sondern sie ist integrierter Bestandteil eines Leitverfahrens (Baubewilligungs-, Planungs- oder Konzessionsverfahren). Gemäss Anhang der UVPV wird beim Anlagetyp Nr. 80.4 das massgebende Verfahren durch das kantonale Recht bestimmt. Das Leitverfahren ist im vorliegenden Fall die Gesamtrevision Nutzungsplanung.

Der Projektleiter UVP der Abteilung für Baubewilligungen (AfB) ist die kantonale Koordinationsstelle im Umweltverträglichkeits-Prüfungsverfahren. Er ist zuständig für die Richtlinien zur Voruntersuchung, die Vollständigkeitsprüfung, die Stellungnahme zum Pflichtenheft sowie die Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichtes (UVB).

Die UVPV erklärt im Art. 8 die Voruntersuchung und das Pflichtenheft: 1 Der Gesuchsteller erarbeitet:

a. eine Voruntersuchung, die aufzeigt, welche Auswirkungen der Anlage die Umwelt voraussicht-lich belasten können;

b. ein Pflichtenheft, das aufzeigt, welche Umweltauswirkungen der Anlage im Bericht untersucht werden müssen, und das die vorgesehenen Untersuchungsmethoden sowie den örtlichen und zeitlichen Rahmen für die Untersuchungen nennt.

2 Der Gesuchsteller legt der zuständigen Behörde Voruntersuchung und Pflichtenheft vor. Diese leitet die Unterlagen an die Umweltschutzfachstelle (Art. 12) weiter, welche dazu Stellung nimmt und den Gesuchsteller berät.

Art. 8a Voruntersuchung als Bericht 1 Werden in der Voruntersuchung die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Um-

weltschutzmassnahmen abschliessend ermittelt und dargestellt, so gilt die Voruntersuchung als Bericht.

2 Für den Inhalt des Berichts gelten die Artikel 9 und 10. Die Behandlungsfristen richten sich nach Artikel 12b.

Da bei den geplanten Neubauten keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, müssen die Ergebnisse in einer Voruntersuchung im Sinne von Art. 8a Abs. 1 der UVPV festgehalten werden. Ein mehrstufiges UVP-Verfahren ist nicht erforderlich, da das Vorhaben im Hinblick auf das Umweltrecht umfassend beurteilt werden kann.

2.3 Voruntersuchung

Die Voruntersuchung beschränkt sich auf charakteristische Kernfragen. Wenn sich daraus ergibt, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden, ist die UVP abgeschlossen. Zeigen sich hingegen erhebliche Umweltbelastungen oder Probleme, so muss eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Dazu muss der Gesuchsteller nebst der Voruntersuchung ein Pflichtenheft für die Haupt-untersuchung einreichen. Die Abteilung für Umwelt nimmt zu beiden Dokumenten Stellung.

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Vorgaben 10

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2.4 Koordination

Das Baugesuch und der Umweltverträglichkeitsbericht als Leitfaden werden miteinander (gemeinsam) öffentlich aufgelegt. Die Auflagefrist beträgt 30 Tage. Zuständig für die Koordination der Verfahren auf kantonaler Ebene sind folgende Behörden:

für die öffentliche Auflage (parallel zur Planauflage) die Gemeinde Muhen für die UVP-Beurteilung die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Kantons Aargau

Die Koordination der kantonalen Behörden ist gewährleistet.

2.5 Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind zu jedem Kapitel unter dem Punkt "Grundlagen und Zielformulierung" aufgeführt.

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Projektbeschreibung 11

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3 Projektbeschreibung

3.1 Projektkonzeption

Ein vollständiger, stufengerechter und nachvollziehbarer Projektbeschrieb ist nötig, um die Auswir-kungen eines Projektes korrekt beurteilen zu können. Die jeweiligen Angaben zum Bauprojekt sind aus den eingereichten Projektplänen entnommen (Anhang 1).

3.1.1 Zweck des Vorhabens

Ziel des Projekts ist die Erweiterung der bestehenden Schweinemast auf dem Betrieb Lüscher. Da bereits eine bestehende Kochanlage zur Aufbereitung von Nebenprodukten aus der Lebensmittel-industrie am Standort besteht, ist es sinnvoll, eine Erweiterung der bestehenden Speziallandwirt-schaftszone vorzunehmen.

Der Tierbestand auf dem Betrieb Lüscher soll aufgestockt werden. Der geplante Neubau ist für 700 Mastschweine ausgelegt. Somit werden nach der Projektrealisation 1'500 Mastschweine in der Speziallandwirtschaftszone "Hardmatt" gehalten. Mit dem Neubau soll zusätzlich der benötigte Stroh- und Futterlagerraum erstellt werden.

Werkstatt und Remisenplätze befinden sich überwiegend in den bestehenden Gebäulichkeiten.

Zusätzlich zu den bestehenden Hofdüngerlagerkapazitäten (1‘861m³ der bestehenden Grube und Schwemmkanälen), betragen die Hofdünger-Lagerkapazitäten beim Neubau Schweinemaststall für Gülle rund 2‘275 m³ und für Mist 84 m³ (vgl. Anhang 3).

3.1.2 Betriebsdaten

Der landwirtschaftliche Betrieb von Roger Lüscher umfasst eine landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) von 7.22 Hektaren. Bei rund 4.88 ha davon handelt es sich um düngbare Flächen. Die Flächen sind alle arrondiert zur bestehenden Speziallandwirtschaftszone. Die bestehenden Schweinemaststal-lungen bieten künftig Platz für 800 Mastschweine.

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Projektbeschreibung 12

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3.1.3 Induzierter Verkehr

Gegenüber dem heutigen Zustand ist auf der Zufahrt zur Speziallandwirtschaftszone "Hardmatt" mit durchschnittlich 142 zusätzlichen Lastwagen- oder Traktorfahrten jährlich zu rechnen. Eine detaillierte Auflistung der Fahrten ist im Kapitel 7.12.3.1 dargestellt.

3.2 Gestaltung und Ausstattung des Projektes

3.2.1 Standort

Koordinaten des Projektstandortes:

645'795 / 242'338

Luftbild Projektstandort

Der Projektstandort befindet sich nördlich der bestehenden Speziallandwirtschaftszone und des bestehenden Stalls, südwestlich des Dorfes Muhen.

Die vorangehenden Standortabklärungen haben gezeigt, dass eine Erweiterung der Zone und damit der Schweinestallungen in östliche Richtung auf die Parzelle 2185 aufgrund des Vorranggebiets Grundwasser nicht realisierbar ist. Da das Gebiet nördlich zur bestehenden Speziallandwirtschafts-zone von Roger Lüscher nicht mit diesen überwiegenden Interessen überlagert wird, ist eine Erwei-terung der Speziallandwirtschaftszone in Richtung Parzelle 2118 und 2119 vorgesehen.

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Projektbeschreibung 13

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Situationsplan Speziallandwirtschaftszone (Anhang 1)

3.2.2 Grenzumlegung

Weiter sind vom geplanten Neubau ebenfalls weitere Grundeigentümer, nicht aus der Familie Lüscher, betroffen. Dies sind Christian und Luzia Lüscher als Grundeigentümer der Parzelle Nr. 2119, denn die Erweiterung der heutigen Zone für den Stallerweiterungsbau ist aufgrund des Grundwasserschutzareals im Osten der bestehenden Speziallandwirtschaftszone auf diesen Parzel-len vorgesehen. Aus diesem Grund ist einerseits ein Landkauf der Parzelle Nr. 2119 durch Roger Lüscher vorgesehen und anderseits eine Grenzumlegung der beiden Parzellen Nrn. 2119 und 2118 geplant. Das Ziel ist es, dass der Neubau auf einer Parzelle im Eigentum von Roger Lüscher zu ste-hen kommt.

3.2.3 Gebäudeausstattung

Es liegen Pläne eines Normstalles für einen Schweinemaststall mit 700 MSP der Firma Krieger, Rus-wil vor. Die charakteristischen Ausmasse, Anlageteile und Materialangaben werden nachfolgend beschrieben.

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Projektbeschreibung 14

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Projektplan Neubau Schweinemaststall der Firma Krieger, Ruswil (Anhang 1)

Gebäudeausmasse und Gebäudegrobeinteilung

Geplant wird ein u-förmiges Stallgebäude mit Ausläufen für 700 MSP und ein Krankenstall. Die Ausläufe werden auf die Innenseite des U ausgerichtet. Im bestehenden Stallgebäude werden wie bisher 800 MSP bestehen bleiben. Falls jedoch die Suhrentalstrasse - entsprechend dem kantona-len Überbauungsplan "Neue Suhrentalstrasse-Landstrasse G, Anschluss Hardacker" - erweitert würde, müssten die entsprechenden Ausläufe zurückgebaut werden.

Westlich des geplanten Mastschweinestalls für 700 Mastplätze und bereits innerhalb eben dieses Strassenabstandbereiches, direkt dem Erweiterungsbau angegliedert, besteht die Möglichkeit für den Einbau eines Luftwäschers.

Im geplanten Erweiterungsbau wird am südlichen Kopfende ein Strohlager (78 m²), ein Futterlager-raum zur Lagerung von Futterkomponenten, die nicht in der bestehenden Futterküche aufbereitet

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Projektbeschreibung 15

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werden, ein Krankenstall, ein Umkleide- und Elektroraum sowie ein Raum, der zur Aufbereitung und Mischung der Futtermittel vor der Fütterung dient, geplant.

Die aus der Futterküche des Gebäudes Nr. 212 bezogene sogenannte Futtersuppe wird vor der Verteilung in die Futtertröge weitere Futterkomponenten zugemischt. Weiter werden am südlichen Kopfende vier Futtersilos geplant. Die Futtersilos sind 7.67 m hoch und bieten Lagerkapazität für 20 m³ bzw. 12 t.

Am nördlichen Kopfende des Erweiterungsbaus sind zwei Mistplätze (je 36.7 m²) und eine Gül-legrube für die Lagerung der flüssigen Hofdüngers geplant. Das ursprünglich vorgesehene Güllesilo (wurde vorgesehen aufgrund der nahe liegenden Grundwasservorkommen) musste zu Gunsten des geringeren landschaftlichen Eingriffs einem Unterflurbehälter weichen.

Die nötigen Verkehrsflächen für den Verlad der Schweine und den täglichen Verkehr um die Stal-lungen wurden zweckmässig, aber mit einem möglichst tiefen Platzverbrauch ausgeschieden. So muss die Güllegrubendecke für Lastwagen befahrbar ausgebildet werden, da die Wegbreite auf das Minimum reduziert wurde.

Die geplante Überbauung der Parzelle 2118 hält einen Mindestabstand von 30 m zur Suhren-talstrasse ein. Folglich könnte diese erweitert werden, ohne dass dies Konsequenzen für das ge-plante Projekt mit sich bringen würde. Der einzuhaltende Strassenabstand zur Suhrentalstrasse wurde mit Martin Wernli vom kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tief-bau abgeklärt.

Schweinemaststall: Die Aussenmasse der Hochbaute betragen 60.20 m x 39.54 m (ohne Mistplatz und Güllegrube, aber inkl. Strohlager) bei einer Firsthöhe von ca. 9.00 m. Die Halle entspricht den Anforderungen für BTS und RAUS.

Der Schweinemaststall befindet sich im vorgeschriebenen Perimeter der neu auszuscheidenden Speziallandwirtschaftszone auf den Parzellen Nrn. 2118 und 2119 (vgl. Situationsplan vorige Seite). Um die Flächenressourcen möglichst optimal zu nutzen, ist der Schweinemaststall nördlich des bestehenden Schweinemaststalls geplant. Der Stall wird leicht in östliche Richtung versetzt, da sich westlich des geplanten Neubaus eine Baulinie mit 30.0 m befindet, welche für eine allfällige Erwei-terung der Suhrentalstrasse freigehalten werden muss.

Dieser Normstall ist auf den zugelassenen Tierbestand optimal dimensioniert und erlaubt keine Höherbestände.

Die Firsthöhe beträgt ca. 9 m. Alle Angaben bezüglich der Höhenmasse basieren auf den gewählten Bezugspunkt +/- 0.00 Höhe und beziehen sich auf die Trafostation. Diese Angaben sind auf dem Projektplan gekennzeichnet. Der Vorplatz des Mastschweinestalls wird ebenerdig mit der Strasse geplant, damit die Lastwagen auf dem Vorplatz und der Strasse wenden können.

Das Gebäude ist unterteilt in die Stallnebenräume (Lagerraum, Umkleide-/Elektroraum), den Be-reich für die Tiere (Innenraum, Krankenstall), das Strohlager und den Kotlagerplatz. Dem Gebäude angegliedert stehen vier Futtersilos (grün). Die Silos werden eine Höhe von ca. 9 m und einen Durchmesser von 2.47 m aufweisen.

Die Ost- sowie die Westfassade des Neubaus werden mit Fenstern versehen. Die Zuluft und die Abluft werden mittels Kanal je Stall zu- bzw. abgeführt.

Sollte sich herausstellen, dass durch den Betrieb der Stallungen die Umgebung durch Ge-ruchsimmission negativ beeinträchtigt wird, kann die Abluft nachträglich einer Abluftreinigungsan-lage zugeführt werden.

Das Abwasser gelangt mittels Leitung in die Jauchegrube auf der Nordseite des Neubaus. Der anfal-lende Mist wird auf einem der beiden Mistplätze (je 42.0 m²) zwischengelagert.

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Stallnebenräume

Schweinemaststall: Ein von den Stallungen getrennter Vorraum gehört zur üblichen Ausstattung (Elektroverteiler, Was-serverteiler, Umkleide etc.).Als weiterer Stallnebenraum ist ein Lagerraum geplant. Zudem soll ein separates Strohlager am südlichen Kopfende des Neubaus entstehen.

Lüftung

Schweinemaststall Die Zuluft und die Abluft werden mittels Kanal angesogen resp. abgeführt.

Zusätzlich werden im Stall zwei Abluftventilatoren des Typen SGS 92T C4R und vier Ventilatoren des Typen SGS 82T B4A eingebaut. Die Ventilatorendatenblätter sind im Anhang 10 angefügt. Der Betrieb der Ventilatoren wird über die Schadstoffkonzentration in der Luft reguliert. Somit wird die Emission von Schadgasen minimiert.

Lüftungskanäle (Pfeile) Neubau Schweinemaststall

Fütterungsanlage und Tränkeanlage

Schweinemaststall:

Die Fütterungs- und Tränkeanlagen werden so angelegt, dass die Tierschutzvorschriften bei maxi-maler Belegung eingehalten sind. Die Fütterung erfolgt computergesteuert. Wasser steht zur freien Verfügung.

Art und Menge der gelagerten Futtermittel

Mastschweine: Zur Futterlagerung werden am südlichen Kopfende des neuen Schweinmaststalls vier neue Futtersi-los (ca. 9 m) erstellt. Zudem ist auf der gleichen Seite des Neubaus ein Strohlager von rund 78 m² Fläche geplant.

Die Futtersilos und das Strohlager sind zur Lagerung des Futters resp. Einstreu für den gesamten Schweinebestand vorgesehen.

Stallreinigung

Schweinemaststall Eine gründliche Reinigung erfolgt jeweils bei der Umstallung nach jedem Umtrieb. Die leeren Buch-ten werden jedes Mal bevor neue Schweine eingestallt werden mit dem Hochdruckreiniger heiss gewaschen. Das Waschwasser mittels Leitung in die neu zu erstellende Jauchegrube geleitet.

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Desinfektionsmittel, chemische Produkte

Es werden ausschliesslich von der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP bewilligte Futterzusätze und Desinfektionsmittel eingesetzt und nach den entsprechenden Vorschriften gela-gert.

Für die Handwaschmöglichkeiten werden Standardprodukte verwendet (Seifen).

Hofdüngerlager

Künftig wird am Projektstandort eine Jauchegrube mit einem Fassungsvermögen inkl. Kanäle von total rund 2‘275 m³ entstehen. Zudem werden zwei Mistplätze mit je 42 m² Fläche erstellt, wo der Mist zwischengelagert werden wird. Beide Mistplätze sind am nördlichen Kopfende des Neubaus geplant. Die Jauche wird mittels Kanälen in die neu zu erstellende Jauchegrube geleitet.

Gestaltung / Architektur

Die Bodenplatte mit Sockelmauer wird aus Ortbeton erstellt. Die Halle ist eine Beton- und Holzkon-struktion. Die Fassaden werden aus Beton und einem Doppelschalenmauerwerk oder mit Sand-wichpaneelen erstellt, wobei auf der südlichen Seite der Einbau eines Rolltores (650/400) erfolgt. Die Giebelfassade ist aus einer Holzschalung geplant. Die Dachflächen (braunrot) des Schweine-maststalls sind ost- und westseitig um 12° geneigt. Die Dacheindeckung besteht aus Sandwichpa-neelen und wird mit der Farbgebung an den bestehenden Stall angepasst. Beim ost- und westseiti-gen Dach wird jeweils ein Vordach gebaut, welches mit Blechpaneelen (braunrot) eingedeckt wird.

Die definitive Farbgebung und Materialisierung der Baute wird im Rahmen der Baueingabe festge-legt.

Entwässerung / Retention

Sämtliche tierischen Abwässer werden in die Jauchegrube geleitet.

Das Meteorwasser der umliegenden Plätze wird oberflächlich im angrenzenden Wiesland versickern. Das Dachwasser des Schweinemaststalles wird in die geplanten Sickerschächte geleitet und dort versickert. Die Entwässerung der bestehenden Gebäude bleibt wie bisher bestehen und wird vom Neubau nicht tangiert.

Ansicht Südfassade des Schweinemaststalls nach Projektplänen der Firma Krieger, Ruswil

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Eingliederung / Umgebung

Die gesamte Anlage liegt in der Ebene. Der Standort des Neubaus ist nördlich der bestehenden Gebäulichkeiten geplant. Der Neubau ist nicht sehr hoch (Firsthöhe ca. 9 m). Durch den bestehen-den Schweinemaststall ist der geplante Neubau aus südlicher Blickrichtung teilweise verdeckt. Der geplante Neubau bildet mit den bestehenden Bauten (Schweinemaststall und Fahrsilo) eine Einheit und passt sich so gut in das bestehende Landschaftsbild ein.

Modelle geplanter Neubau

In diesem Zusammenhang gilt ebenfalls zu erwähnen, dass am vorliegenden Standort, durch die leichte Entfernung zum Dorf Muhen, eine optimale Zufahrt möglich ist. Das heisst Lastwagen, die auf den Betrieb kommen, generieren keinen Mehrverkehr durch das Dorf hindurch.

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3.3 Abklärung der Zonenkonformität

3.3.1 Richtplan

Kartenausschnitt vom kantonalen Richtplan

Bereits der auf dem Betrieb von Roger Lüscher bestehende Tierbestand bedarf einer Spezialland-wirtschaftszone für bodenunabhängige Produktion, da der Betrieb nicht über eine genügende Fut-terbasis verfügt. Die geplante Erweiterung des Tierbestandes fällt folglich auch unter die bodenun-abhängige Produktion und bedingt somit eine Erweiterung der bestehenden Speziallandwirt-schaftszone. Grundsätzlich ist eine solche Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone in der Land-wirtschaftszone möglich.

Im vorliegenden Fall ist aufgrund des Alters des Bauherrn Roger Lüscher von einer längerfristigen Bewirtschaftung des Betriebes auszugehen und weiter kann durch die bis anhin erfolgreich geführ-te Schweinemästerei auch nach der geplanten Erweiterung von einem gewinn- und ertragsorien-tierten Betrieb ausgegangen werden.

Laut Richtplan des Kantons Aargau ist das Gebiet zwischen Kölliken, Holziken und Obermuhen mit einem sogenannten Siedlungstrenngürtel überlagert. Die Umsetzung hat auf kommunaler Stufe mittels Ausscheidung einer Landschaftsschutzzone zu erfolgen. Bei bestehenden Siedlungen kann von einer kommunalen Überlagerung abgesehen werden. Gemäss kantonalem Richtplantext be-steht auch die Möglichkeit zur Erstellung landwirtschaftlicher Bauten. Diese müssen jedoch einzel-fallweise geprüft werden. Als wichtig hat sich bei den bisherigen Abklärungen mit Kanton und Ge-meinde auch herausgestellt, dass es sich um eine Erweiterung des bestehenden Betriebes bezie-hungsweise der bestehenden Spezialzone handelt (Projekt musste reduziert werden), diese sich

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also auch der bestehenden Zone anschliesst, das Projekt äusserst kompakt angeordnet wird (mög-lichst geringer Kulturlandverlust), über keine Reserveflächen verfügt und der ausgeschiedene 30 m Abstand zur Suhrentalstrasse mit untergeordneten Anlageteilen beansprucht werden soll (aller-dings mit Rückbaurevers im Fall des Bedarfes für den Strassenausbau).

Zudem ist dieses Gebiet zwischen diesen drei Gemeinden im Richtplan als vorrangiges Grundwas-sergebiet von kantonalem Interesse ausgeschieden. Gemäss Richtplanbeschluss 3.1 unter V1.1 sind in diesen Bereichen keine neuen Kiesabbaugebiete zulässig. Allerdings ist das Gebiet östlich und südlich der bestehenden Speziallandwirtschaftszone zusätzlich als kantonales Interessengebiet für Grundwasserschutzareal ausgeschieden. Hierüber besteht ein Überbauungsplan Grundwasser-schutzareal Muhen, der vom Grossen Rat am 2. Juni 1992 genehmigt wurde. Somit ist eine Erweite-rung in östlicher Richtung ausgeschlossen. Eine solche wurde im Vorfeld überprüft und abgeklärt (vgl. eingegebene Betriebskonzepte).

3.3.2 Nutzungsplan Kulturland

Für das geplante Neubauprojekt wird eine Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone beantragt. Diese soll zusammen mit dem revidierten Zonenplan der Gemeinde Muhen öffentlich aufliegen.

Ausschnitt aus dem Nutzungsplans Kulturland

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3.3.3 Raumplanungsrechtliche Abklärung

Die raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen finden sich im Artikel 16a des Raumplanungs-gesetzes (RPG) und Artikel 34 Raumplanungsverordnung (RPV):

Art. 16a Zonenkonforme Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone 1 Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzieren-

den Gartenbau nötig sind. Vorbehalten bleibt eine engere Umschreibung der Zonenkonformität im Rahmen von Artikel 16 Absatz 3.

2 Bauten und Anlagen, die der inneren Aufstockung eines landwirtschaftlichen oder eines dem produzierenden Gartenbau zugehörigen Betriebs dienen, bleiben in jedem Fall zonenkonform.

3 Bauten und Anlagen, die über eine innere Aufstockung hinausgehen, können als zonenkonform bewilligt werden, wenn sie in einem Gebiet der Landwirtschaftszone erstellt werden sollen, das vom Kanton in einem Planungsver-fahren dafür freigegeben wird.

Art. 34 Allgemeine Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone (Art. 16a Abs. 1–3 RPG) 1 In der Landwirtschaftszone zonenkonform sind Bauten und Anlagen, wenn sie der bodenabhängigen Bewirtschaf-

tung oder der inneren Aufstockung dienen oder – in den dafür vorgesehenen Gebieten gemäss Artikel 16a Absatz 3 RPG – für eine Bewirtschaftung benötigt werden, die über eine innere Aufstockung hinausgeht, und wenn sie verwendet werden für:

a. die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung;

b. die Bewirtschaftung naturnaher Flächen. 2 Zonenkonform sind zudem Bauten und Anlagen, die der Aufbereitung, der Lagerung oder dem Verkauf landwirt-

schaftlicher oder gartenbaulicher Produkte dienen, wenn:

a. die Produkte in der Region und zu mehr als der Hälfte auf dem Standortbetrieb oder auf den in einer Produk-tionsgemeinschaft zusammengeschlossenen Betrieben erzeugt werden;

b. die Aufbereitung, die Lagerung oder der Verkauf nicht industriell-gewerblicher Art ist; und

c. der landwirtschaftliche oder gartenbauliche Charakter des Standortbetriebs gewahrt bleibt. 3 Zonenkonform sind schliesslich Bauten für den Wohnbedarf, der für den Betrieb des entsprechenden landwirt-

schaftlichen Gewerbes unentbehrlich ist, einschliesslich des Wohnbedarfs der abtretenden Generation. 4 Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn:

a. die Baute oder Anlage für die in Frage stehende Bewirtschaftung nötig ist;

b. der Baute oder Anlage am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen; und

c. der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. 5 Bauten und Anlagen für die Freizeitlandwirtschaft gelten nicht als zonenkonform.

3.3.4 Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone im Gebiet Hardmatt

Bereits der auf dem Betrieb von Roger Lüscher bestehende Tierbestand bedarf einer Spezialland-wirtschaftszone für bodenunabhängige Produktion, da der Betrieb nicht über eine genügende Fut-terbasis verfügt. Die geplante Erweiterung des Tierbestandes fällt folglich auch unter die bodenun-abhängige Produktion und bedingt somit eine Erweiterung der bestehenden Speziallandwirt-schaftszone. Grundsätzlich ist eine solche Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone in der Land-wirtschaftszone möglich.

Im vorliegenden Fall ist aufgrund des Alters des Bauherrn Roger Lüscher von einer längerfristigen Bewirtschaftung des Betriebes auszugehen und weiter kann durch die bis anhin erfolgreich geführ-

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te Schweinemästerei auch nach der geplanten Erweiterung von einem gewinn- und ertragsorien-tierten Betrieb ausgegangen werden. Um dem Betrieb Lüscher die Möglichkeit einer Weiterentwicklung im Sinne des Bauprojektes zu geben, ist laut Art. 16a Abs. 3 RPG in Verbindung mit Art. 38 RPG für den Betrieb eine spezielle Zone auszuscheiden.

Eine entsprechende Teiländerung des Nutzungsplanes Kulturland wird vorliegend in der Gesamtre-vision beantragt.

3.4 Vorschlag Zonenvorschriften für die Bau- und Nutzungsordnung

Durch die Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone für die Schweinemast müssten die beste-henden Vorschriften der Spezialzonen für die bodenunabhängige Landwirtschaft in der Bau- und Nutzungsordnung nur geringfügig angepasst werden. In diesem Zusammenhang möchten wir den folgenden Vorschlag vorstellen.

In der aktuellen Nutzungsordnung der Gemeinde Muhen existiert bereits ein Artikel zur Spezial-landwirtschaftszone.

Die Bestimmungen dieses Artikels können zu einem grossen Teil übernommen werden. Nachfol-gend ein an die aktuelle Muster-BNO angepasster und für beide Speziallandwirtschaftszonen (pflanzliche und tierische Produktion) anwendbarer Artikel:

Art. 13 Speziallandwirtschaftszone SPZ (neu) zulässige Nutzung 1 Die Speziallandwirtschaftszone SPZ ist für Bauten und Anlagen be-

stimmt, die der bodenabhängigen und der bodenunabhängigen bzw. einer über die innere Aufstockung hinausgehenden Produktion land-wirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse sowie der Produkti-on von erneuerbarer Energien dienen.

Bauten, Anlagen 2 In der SPZ „Gärtnerei“ sind Bauten und Anlagen zur Produktion pflanz-licher Erzeugnisse zulässig, soweit sie betriebsnotwendig sind.

3 In der SPZ „Schweinehaltung“ sind Bauten und Anlagen für die Tierhal-tung und die Aufbereitung von Tierfutter zulässig, soweit sie betriebs-notwendig sind.

Empfindlichkeitsstufe 4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV).

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Nachnutzung 5 Nach einer allfälligen Aufgabe des betreffenden Betriebes leitet der Gemeinderat unmittelbar die Umzonung in eine Landwirtschaftszone und der zu Wohnzwecken genutzten Bauten in eine geeignete Zone ein.

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Begründung des Bauvorhabens 24

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4 Begründung des Bauvorhabens

Die Gründe, weshalb sich Roger Lüscher Gedanken über einen Stallneubau beziehungsweise über eine Erweiterung der Spezialzone macht, sind folgende:

Die westseitigen Ausläufe des bestehenden Stalles sind mit einem Revers versehen. Bei einem Ausbau der Suhrentalstrasse muss ein Teil der Ausläufe auf eigene Kosten rückgebaut werden. Sodann kann nicht mehr die bisherige Tierzahl gehalten werden und die Vermarktung über das Label Coop-Naturafarm wäre gefährdet.

Das Angebot an zu verwertenden Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie wür-de derzeit eine grössere Übernahme zulassen.

Die heutige Betriebsgrösse ist ungünstig. Entweder der Betrieb wächst noch und kann als Haupterwerbsbetrieb geführt werden oder der Betrieb wird reduziert und nur noch im Nebenerwerb weitergeführt. Aufgrund der bestehenden Infrastruktur, des Know-hows, der Erfahrung und den Interessen des Betriebsleiters sowie der vorhandenen sehr guten Einkaufs- und Vermarktungsstruktur (Futterkomponenten) möchte Roger Lüscher den Betrieb auch künftig als Existenz bewirtschaften können.

Durch eine mögliche künftige Liberalisierung der Märkte und den damit verbundenen erhöhten Wettbewerbsdruck wird eine rationelle Produktion mit grösseren Einheiten unabdingbar, um am Markt bestehen zu können. Aus diesem Grund spezialisieren sich Betriebe zusehends. Aus diesem Grund macht eine Erweiterung der Schweinemast auf dem Betrieb Lüscher und somit eine optima-le Auslastung der vorhandenen Infrastruktur Sinn.

Mit der anstehenden Gesamtrevision des Nutzungsplans in der Gemeinde Muhen ist der Zeitpunkt für die geplante Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone gekommen, um die nötigen planeri-schen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Mit dem Neubau des Schweinemaststalls sollen folgende Ziele erfüllt werden:

Sicherung des Haupterwerbsbetriebes durch ein entsprechendes Einkommen Optimale Arbeitsabläufe Spezialisierung Optimale Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und des vorhandenen

Know-hows Sicherung einer längerfristigen Existenz

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Zu untersuchender Perimeter 25

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5 Zu untersuchender Perimeter

Der Untersuchungsperimeter ist nicht für jeden Umweltbereich gleich gross. Die Reichweite der Auswirkungen, welche vom Betrieb Lüscher ausgehen, ist je nach Umweltbereich grösser oder kleiner.

Projektstandort: Betrieb Lüscher im Gebiet Hardmatt, Muhen, mit Zufahrtswegen.

Verkehrserschliessung

Von Westen/Nordwesten/Norden resp. von der Autobahn A1: Ausfahrt 49/Aarau-West und dann auf der K108 (Suhrentalstrasse) in Richtung Muhen, Schöftland. Beim Lichtsignal auf die Regionalstrasse K320 (Köllikerstrasse) links abbiegen und nach ca. 200 m rechts in die Alte Strasse abbiegen, nach gut 200 m nochmals rechts abbiegen, nach 70 m wird die Speziallandwirtschaftszone Hardmatt erreicht.

Von Osten aus Muhen: Auf der K320 (Köllikerstrasse) aus Muhen heraus fahren, nach ca. 750 m links in die Alte Strasse abbiegen, nach gut 200 m nochmals rechts abbiegen, nach 70 m wird die Speziallandwirtschaftszo-ne Hardmatt erreicht.

Von Süden aus Holziken/Hirschthal/Schöftland: Aus der jeweiligen Ortschaft auf die K 108 (Suhrentalstrasse) und Richtung Autobahn A1, beim Lichtsignal Richtung Muhen in die Regionalsstrasse K320 (Köllikerstrasse) rechts abbiegen und nach ca. 200 rechts in die Alte Strasse abbiegen, nach gut 200 m nochmals rechts abbiegen, nach 70 m wird die Speziallandwirtschaftszone Hardmatt erreicht.

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Liste der erforderlichen Teilbewilligungen 26

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6 Liste der erforderlichen Teilbewilligungen

Mögliche Beispiele:

Rodungsbewilligung, fischereirechtliche Bewilligung, gewässerschutzrechtliche Bewilligung, Nut-zungsbewilligung, Abbaubewilligung, Bewilligung des Starkstrominspektorates, polizeirechtliche Bewilligung, Gewässernutzungskonzession, Sendekonzession, Transportunternehmungskonzession, Zustimmung zu Abwasservorbehandlungsanlagen, VWF-Bewilligung (Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten, Umschlagplätze, Betriebsanlagen) etc.

Am vorliegenden Standort braucht es für die Realisierung des geplanten Bauvorhabens weder im Zonierungsverfahren noch im Baugesuchsverfahren eine Teilbewilligung.

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Auswirkungen auf die Umwelt 27

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7 Auswirkungen auf die Umwelt

In diesem Kapitel werden die möglichen Auswirkungen des Bauvorhabens beziehungsweise des gesamten Betriebes aufgezeigt und allfällige Massnahmen erläutert.

Die Aussagen beziehen sich auf das durch die Betriebsleiter ausgearbeitete Projekt. Für Einzelheiten wird auf die mit dem Baugesuch eingereichten Projektpläne verwiesen.

7.1 Altlasten und Abfälle

7.1.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Kataster der belasteten Standorte Kanton Aargau Technische Verordnung über Abfälle (SR 814.600) Umweltschutzgesetz (SR 814.01) Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle, Umwelt-Vollzug

Nr. 0631, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern

Zielformulierung

Abfälle, die bei der Bauausführung und beim Betrieb der Schweinemästerei entstehen, müssen fachgerecht entsorgt werden.

7.1.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Altlasten ist vom Projekt nicht betroffen.

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Auswirkungen auf die Umwelt 28

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Kataster der belasteten Standorte AG

Belastete Standorte sind, gestützt auf den Altlastenverdachtsflächenkataster, im Bereich des Pro-jektstandortes keine vorhanden. Detaillierte Standortuntersuchungen wurden nicht durchgeführt.

Der Umweltbereich Abfälle ist vom Projekt betroffen. Sowohl durch das Bauvorhaben als auch durch den Betrieb der Stallungen entstehen Abfälle, welche fachgerecht entsorgt werden müssen.

7.1.3 Situation während und nach der Projektrealisierung

Die Bauabfälle werden nach den Richtlinien des Schweizerischen Baumeisterverbandes getrennt (Mehrmuldenkonzept) sowie nach der BAFU-Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle entsorgt, soweit diese überhaupt Anwendung findet, da es sich mehr oder weniger um einen Bau auf der "grünen Wiese" handelt. Die verwertbaren Werkstoffe werden einer Wiederverwertung zugeführt und nicht verwertbare Materialien werden umweltschonend entsorgt.

Beim Aushub entsteht kein Abfall, da nur landwirtschaftlich genutztes Land betroffen ist. Durch die Abhumusierung des Bauplatzes fallen rund 1‘150 m³ überschüssiger Oberboden, 370 m³ Unterbo-den und 190 m³ Untergrund an.

Nicht verwendetes Bodenmaterial wird in eine ordnungsgemässe Deponie abgeführt. Die genauen Angaben zur Deponie können im entsprechenden Baugesuch gemacht werden.

Eine detaillierte Aushubbilanz ist in Kapitel 8.3.4 zu finden.

Der durch den Betrieb der Anlagen anfallende Abfall (Plastiksäcke und dergleichen) wird mit dem Hauskehricht der Kehrichtverbrennungsanlage zugeführt. Die möglicherweise anfallenden Tierka-daver werden in der Kadaversammelstelle fachgerecht entsorgt oder allenfalls mit einem geeigne-ten Fahrzeug abgeholt.

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Auswirkungen auf die Umwelt 29

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7.1.4 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Alle anfallenden Abfälle werden der ordentlichen Entsorgung zugeführt.

7.1.5 Weitergehende Massnahmen

Es werden keine weitergehenden Massnahmen ergriffen.

7.1.6 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Die Ergebnisse können als zuverlässig eingestuft werden, da die Abfälle wie bisher jeweils sachspe-zifischen, bewilligten und dafür vorgesehenen Entsorgungslinien zugeführt werden. Ausserdem waren bisher keinerlei Beanstandungen zu verzeichnen.

Insgesamt sind die Auswirkungen des projektierten Anbaus und des Betriebs der neuen Anlagen auf die Umweltbereiche Altlasten und Abfälle unwesentlich. Deshalb sind die allgemein üblichen Umweltschutzmassnahmen vorgesehen.

7.2 Abwasser und Entwässerung

7.2.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20) Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) Kantonale Anschlusserlasse

Zielformulierung

Weder durch die Bauten noch durch die Tierhaltung darf ein zusätzliches Verschmutzungsrisiko von ober- und / oder unterirdischen Gewässern entstehen.

7.2.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Abwasser und Entwässerung ist vom Projekt betroffen. Durch die Erhöhung des Tierbestandes bzw. die zusätzliche Stallbaute fällt mehr Hofdünger bzw. mehr Wasch-, Platz- und Dachwasser an.

7.2.3 Abwasser aus Produktion und Reinigung

Sämtliche am Projektstandort anfallenden tierischen Abwässer wie auch das Reinigungswasser werden in die neu zu erstellende Jauchegrube geleitet.

Der Stall wird nach jedem Umtrieb gereinigt.

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Die Überprüfung der Entwässerung des Betriebes erfolgt im Rahmen der periodischen Kontrolle der Hofdünger- und Entwässerungsanlagen. Die Bestätigung über den Abschluss dieser Kontrolle liegt vor und es wurde kein Sanierungsbedarf festgestellt (vgl. Anhang 4). Entsprechende Prüfprotokolle können bei Bedarf nachgeliefert werden.

7.2.4 Entwässerung des Betriebes

Der Betrieb Lüscher wurde bisher ordnungsgemäss entwässert. Die bestehende Liegenschaftsent-wässerung wird durch die Projektrealisierung nicht wesentlich tangiert bzw. verändert.

Das Meteorwasser von Zufahrtsstrasse und Vorplätzen kann oberflächlich und im angrenzenden Wiesland versickern. Das Dachwasser des Neubaus versickert in den um das Gebäude geplanten Sickerschächten. Die bestehende Entwässerung in der heute bestehenden Speziallandwirtschafts- zone wird nicht tangiert.

7.2.5 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Das Bauprojekt erfüllt die kantonalen Vorgaben in Bezug auf die Güllelagerkapazität (vgl. Anhang 3). Das Dachwasser kann vom Wiesland aufgenommen werden und dort versickern; es braucht keine zusätzlichen Massnahmen.

7.2.6 Weitergehende Massnahmen

Es werden keine weitergehenden Massnahmen ergriffen.

7.2.7 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Die Ergebnisse sind als zuverlässig einzustufen. Beim Bauprojekt werden die Gewässerschutzvor-schriften eingehalten. Der neue Reinigungswasser-Schacht wird vor der Inbetriebnahme hinsicht-lich Dichtigkeit überprüft. Künftig werden die neuen und die bereits bestehenden Entwässerungs-anlagen periodischen Kontrollen durch ein vom Kanton anerkanntes Ingenieurbüro unterzogen.

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7.3 Boden

7.3.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Verordnung über die Belastung des Bodens (SR 814.12) Umweltschutzgesetz (SR 814.01) Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20) Raumplanungsverordnung (SR 700.1)

Zielformulierung

Die beanspruchte Fläche mit bodenverändernden Massnahmen ist so gering wie möglich zu halten (quantitativer Bodenschutz).

Durch den Bau des Stalls darf der Boden nicht mit gefährlichen Stoffen belastet werden (qualitativer Bodenschutz).

Es soll weder Bodenmaterial zugeführt noch abgeführt werden.

7.3.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Boden ist vom Projekt betroffen. Durch den Neubau entsteht ein Kulturland-verlust. Es erfolgen Erdverschiebungen, was zur Folge hat, dass Aushubmaterial verschmutzt wer-den kann.

Gemäss Richtplan liegt das Bauvorhaben in einem als Fruchtfolgefläche ausgeschiedenen Bereich (vgl. Kap. 3.3.1). Der Standort ist der Fruchtfolgefläche zugeteilt, d.h. er ist aufgrund der Bodenqua-lität als Fruchtfolgefläche geeignet. Der Boden wird aber auch nach der Projektrealisierung weiter-hin zur Nahrungsmittelproduktion verwendet.

Kartenausschnitt zur Fruchtfolgeflächenausscheidung

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Aufgrund der Einteilung als Fruchtfolgefläche mit einer sehr guten Eignung kann vorwiegend von einem sehr guten Boden ausgegangen werden.

Es liegt jedoch keine detaillierte Bodenkarte vom betroffenen Gebiet vor.

Insgesamt wird die Überbauung von fruchtbarem Boden mit dem vorliegend projektierten Neubau so gering wie möglich gehalten (bspw. Erstellung Güllegrube anstelle eines Güllesilos).

7.3.3 Perimeterabgrenzung

Der Untersuchungsperimeter für den Umweltbereich Boden beschränkt sich auf den eigentlichen Bauplatz nördlich der bestehenden Stallungen. Es werden 3‘760 m² Boden neu überbaut und somit muss für das vorliegende Bauvorhaben kein bodenkundliches Gutachten im Rahmen der Baueinga-be erstellt werden.

7.3.4 Situation während und nach der Projektrealisierung

Das zu überbauende Gebiet liegt nördlich der bestehenden Gebäude und ist relativ eben. Die Bo-denplatte hat kein Gefälle. Der Neubau wird auf die Höhe der Zufahrtsstrasse angepasst (Wende-platz Lastwagen).

Aufgrund der Güllegrube (rund 1‘700 m³) fällt Aushub an. Dieser wird teilweise direkt beim Bau-platz wieder eingebaut. Das überschüssige Bodenmaterial wird in eine ordentliche Deponie abge-führt.

Grobe Aushubbilanz

Material Anfall Bedarf Differenz / Verwendung vor Ort für:

A-Horizont Oberboden 1‘410 m3

260m3 Einbau Oberboden beim Neubau und dessen Umgebung

1‘150 m³ Abfuhr in eine ordentliche Deponie

B-Horizont Unterboden 900 m3

530 m3 Terrainangleichungen beim Neubau

370 m³ Abfuhr in eine ordentliche Deponie

C-Horizont Untergrund 2‘320 m³

2130 m³ Einbau beim geplanten Neubau

190 m³ Abfuhr in eine ordentliche Deponie

Total 4‘630 m³ 4‘630 m³ Differenz => 0 m³

Der wieder verwendete Boden wird vor Ort horizontgetrennt zwischendeponiert.

Neue Hofdünger- oder Entwässerungsanlagen werden vor der Inbetriebnahme hinsichtlich Dichtig-keit überprüft, so dass es zu keiner Belastung des Bodens kommen kann.

Der ganze Neubau wird mit handelsüblichen Materialien erstellt, so dass der Boden nicht mit ge-fährlichen Materialien belastet wird. Die Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo) ist hier wiederum zu beachten. Dies liegt auch im Eigeninteresse der Bauherrschaft, da sie als Landwirt von der Ressource Boden ideell und wirtschaftlich direkt abhängig ist.

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7.3.5 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Während der Bauphase wird die "gute Baustellenpraxis" angewendet. Das heisst, dass Maschinen und Geräte mit Normalausrüstung eingesetzt und die Bauarbeiten den Witterungsverhältnissen angepasst ausgeführt werden. Als diesbezügliche Arbeits- und Entscheidungshilfe wird auf das Merkblatt "Bodenschutz lohnt sich" (vgl. Anhang 5) verwiesen.

Die für den Bodenschutz relevantesten Fragestellungen im kurzen Überblick:

Die Bodenzwischendepots verbleiben während der vorgesehenen Bauzeit von maximal drei Mona-ten. Für diese kurze Zeit ist keine Begrünung der Bodendepots vorgesehen.

Beim Aushub werden ausschliesslich Raupenbagger oder Moorraupen eingesetzt.

Insgesamt sind die durch die Bauten entstehenden Auswirkungen auf den Umweltbereich Boden unwesentlich.

7.3.6 Weitergehende Massnahmen

Es werden keine weitergehenden Massnahmen ergriffen.

7.3.7 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Die Ergebnisse können als zuverlässig bezeichnet werden, da die Kubaturen der aufgrund Baupro-jekt und Topographie notwendigen Erdverschiebungen recht genau abgeschätzt werden können. Für detailliertere Angaben wird auf die mit dem Baugesuch eingereichten Projektpläne verwiesen.

Die unter Kapitel 7.3.1 genannten Ziele werden erreicht.

7.4 Energie

Der Umweltbereich Energie ist vom Projekt betroffen. Der Betrieb des Schweinemaststalls benötigt Strom für Beleuchtung, Fütterung, Lüftung und Maschinen sowie Brennstoff für den Betrieb von Transport-Fahrzeugen.

Der benötigte Strom wird von der EW Muhen bezogen.

Der neue Stall wird nicht beheizt, die Gebäudehülle wird nach den heute geltenden Standards wärmeisoliert.

Gemäss der kantonalen Verordnung zu den Energiesparvorschriften des Energiegesetzes (Energie-sparverordnung, ESpaV; SAR 773.116) sind bei beheizten Neu- und / oder Umbauten Energiespar-nachweise nach dieser Verordnung zu erbringen.

Im vorliegenden Fall werden die möglichen Massnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch ge-ring zu halten. Da keine Beheizung vorgesehen ist, erübrigt sich der Energiesparnachweis gemäss der erwähnten Verordnung.

Bezüglich des gesamtbetrieblichen Treibstoffverbrauchs wird das Projekt nach der Realisierung einen Mehrverbrauch wegen zusätzlicher Fahrten für die Zu- bzw. Wegfuhr von Futterkomponen-ten bzw. Hofdünger zur Folge haben. Details zum Verkehr sind im Kapitel 7.12.3 ersichtlich.

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7.5 Erschütterungen

Der Umweltbereich Erschütterungen ist vom Projekt nicht betroffen. Weder von den bestehenden noch vom neuen Stallgebäude werden Erschütterungen ausgehen.

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7.6 Grundwasser

7.6.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20) Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) kantonale Anschlusserlasse Wegleitung Grundwasserschutz: Vollzug Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Zielformulierung

Weder durch die Bauten noch durch die Tierhaltung darf ein Verschmutzungsrisiko von ober- und/oder unterirdischen Gewässern entstehen. Die Bewirtschaftung der im Grund- oder Quellwas-serschutzgebiet liegenden Flächen hat gemäss dem jeweiligen Schutzzonenreglement zu erfolgen.

7.6.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Grundwasser ist vom Projekt nicht betroffen. Der geplante Neubau liegt aus-serhalb des kantonalen Interessengebietes für Grundwassernutzung.

Kartenausschnitt Gewässerschutz

Gemäss Gewässerschutzkarte liegt der Standort im Bereich Au. Es bestehen keine Einschränkungen bezüglich Bau und Betrieb von Stallungen.

Neue Hofdünger- oder Entwässerungsanlagen werden vor der Inbetriebnahme hinsichtlich Dichtig-keit überprüft, so dass Grundwasser- oder Gewässerverschmutzungen ausgeschlossen werden können.

Im Jahr 2003 wurde durch die Abteilung Landwirtschaft, Tellihochhaus, 5004 Aarau von den Land-wirten eine Deklaration der Hofdüngeranlagen und der Betriebsentwässerung einverlangt.

Die Entwässerungsanlagen mit Baujahr 1983 und 1999 wurden im Jahr 2004 hinsichtlich Dichtigkeit überprüft. Es wurde kein Sanierungsbedarf festgestellt (vgl. Auswertung der Erhebung der Hofdün-gerlager vom 11. Juni 2004 im Anhang 4).

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7.7 Jagd

7.7.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Jagdgesetz (JSG) Landschaftsentwicklungsplan (LEP)

Zielformulierung

Wander- und Vernetzungskorridore von Wildtieren dürfen durch den Bau oder Betrieb des Schwei-nemaststalls nicht beeinträchtigt werden.

7.7.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Jagd ist vom Projekt nicht betroffen.

Kartenausschnitt Landschaftsentwicklungsplan (LEP)

Gemäss Landschaftsentwicklungsplan (LEP) führt kein Wildtierkorridor von kommunaler und kan-tonaler Bedeutung am Projektstandort vorbei. Das Projekt hat daher keinerlei negative Auswirkun-gen auf den Wildwechsel.

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7.8 Kulturgüter

7.8.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Richtplan des Kantons Aargau Künftig rechtskräftiger Nutzungsplan Kulturland ISOS (Inventar schützenswerter Ortsbilder in der Schweiz)

Zielformulierung

Der Neubau darf geschützte Kulturgüter und -objekte nicht beeinträchtigen. Der Neubau darf das Ortsbild nicht nachteilig verändern.

7.8.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Kulturgüter ist vom Projekt nicht betroffen.

Das Gebiet ist im Bundesinventar der schützenswerten Landschaften (BLN) nicht aufgeführt

Im unmittelbaren Einflussbereich des geplanten Anbaus sind keine Kulturgüter oder archäologische Funde bekannt. Gemäss ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) befindet sich kein Ortsbild von nationaler Bedeutung in der Nähe. Das Bauvorhaben liegt ausserhalb des Dorfes und beeinträchtigt das Ortsbild somit nicht.

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7.9 Landschaft und Natur

7.9.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Natur und Heimatschutzgesetz (SR 451) Richtplan des Kantons Aargau Online-Karte Nutzungsplan Kulturland Karte Landschaftsentwicklungsplan (LEP)

Zielformulierung

Der geplante Neubau ist in die Landschaft einzugliedern. Landschaftsschutz- oder Naturschutzobjekte dürfen durch die geplanten Bauten und durch

den Betrieb der Stallungen nicht beeinträchtigt werden.

7.9.2 Beurteilung

Die Umweltbereiche Landschaft und Natur sind teilweise durch das Projekt betroffen. Der geplante Neubau tangiert das Landschaftsbild.

Das Gebiet ist im Bundesinventar der schützenswerten Landschaften (BLN) jedoch nicht aufgeführt. Auch im kantonalen Richtplan ist das Gebiet Hardmatt nicht als schützenswerte Landschaft von kantonaler Bedeutung ausgewiesen. Weiter überlagert die genehmigte Speziallandwirtschaftszone "Hardmatt" gemäss kommunalem Nutzungsplan kein Kulturland auch keine Landschaftsschutzzone.

Die Gegend rund um den Projektstandort ist im geomorphologischen Inventar nicht aufgeführt. Im Einflussbereich des Betriebs Hardmatt befindet sich keine Naturschutzzone.

7.9.3 Situation während und nach der Projektrealisierung

7.9.3.1 Landschaft

Weder im kommunalen Nutzungsplan Kulturland noch im LEP sind am Projektstandort spezielle Hinweise in Bezug auf Landschaftsschutzinteressen ersichtlich.

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Nutzungsplan Kulturland

Landschaftsentwicklungsplan (LEP)

Das Gelände rund um die geplante Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone ist eben. Der ge-plante Neubau wird durch die südlich gelegenen bestehenden Gebäulichkeiten teilweise verdeckt. Aus Blickrichtung Süden passt sich das Gebäude gut in die Hofgruppe ein und wird somit gut in die Landschaft eingegliedert.

Zur besseren Eingliederung und zur Abschirmung der Suhrenthalstrasse werden entlang der Ge-bäudefassade einheimische Bäume (Kirschbäume) gepflanzt.

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7.9.3.2 Natur

Kartenausschnitt Schutzinventare

In der näheren Umgebung des Projektes befinden sich neben allgemeinen Ökoflächen keine be-sonderen Naturschutzgebiete oder- Standorte. Eine Beeinträchtigung der Ökoflächen durch das Bauvorhaben kann ausgeschlossen werden.

7.9.4 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Als Massnahme im Sinn von Art. 18 NHG (Ersatzmassnahmen) ist der durch den Anbau verursachte Landverlust mittels ökologischer Ausgleichsmassnahmen zu kompensieren.

Die Grösse der notwendigen ökologischen Ausgleichsflächen muss mindestens 15% der verbauten Landfläche betragen. Die projektierte Speziallandwirtschaftszone beansprucht eine Fläche von rund 7‘000 m² inklusive Strassen und Vorplätzen. Es sind daher ökologische Ausgleichsflächen von einer Grösse von insgesamt 1‘155 m² zu schaffen. Es besteht westlich des geplanten Neubaus auf 30.0 m eine Baulinie, welche, berechnet von der Mitte der angrenzenden Strasse aus, nicht überbaut wer-den darf. Die Baulinie nimmt mit 30.0 m x 110.0 m eine freizuhaltenden Fläche von 3'300 m² ein. Auf dieser Fläche werden die nötigen ökologischen Ausgleichsflächen von 1‘155 m² erstellt. Dies wird mit einheimischen Kirschbäumen und einer extensiven Wiese sein.

Diese Massnahmen können als ökologischer Ausgleich bewertet werden. In diesem Fall werden die durch den Neubau verlangten ökologischen Ausgleichsmassnahmen auf dem Betrieb Lüscher er-füllt.

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7.9.5 Weitergehende Massnahmen

Es werden keine weitergehenden Massnahmen ergriffen.

7.9.6 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Die Ergebnisse können als zuverlässig eingestuft werden, da sich die Beurteilung auf Kartenwerke stützt, deren Inhalt rechtsgültig und verbindlich ist. Die geplanten Bauten beeinträchtigen keine geschützten Naturobjekte.

Die gesetzten Ziele werden erreicht.

7.10 Landwirtschaft

7.10.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Bundesgesetz über die Landwirtschaft (SR 910.1) Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) Ethoprogrammverordnung (SR 910.132.4) Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (SR 910.91) Luftreinhalteverordnung (LRV, SR 814.318.142.1) Höchstbestandesverordnung (SR 916.344) Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft

(SR 919.118) Tierschutzgesetz / Tierschutzverordnung (SR 455 / SR 455.1) kantonale und kommunale Anschlusserlasse

Zielformulierung

Der Höchsttierbestand darf nicht überschritten werden. Der Betrieb muss weiterhin nachhaltig und ökologisch bewirtschaftet werden. Die Nährstoffbilanz ist ausgeglichen zu gestalten. Die Mindestabstände bezüglich Geruchsemissionen sind einzuhalten. Die Tierschutzgesetzgebung ist mit dem Neubau einzuhalten.

7.10.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Landwirtschaft ist vom Projekt betroffen.

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7.10.3 Fruchtfolgefläche / Ernährungssicherung

Durch die Projektrealisierung geht Fruchtfolgefläche (ca. 3‘800 m²) verloren. Der Standort ist der Fruchtfolgefläche zugeteilt, d.h. er ist aufgrund der Bodenqualität als Fruchtfolgefläche geeignet (vgl. untenstehende Abbildung). Durch den Schweinemaststall wird die landwirtschaftliche Produk-tivität auf der gleichen Fläche erhöht. Der landwirtschaftliche Charakter bleibt erhalten.

Kartenausschnitt mit den ausgeschiedenen Fruchtfolgeflächen

7.10.4 Mindestabstand von Tierhaltungsanlagen

Der bestehende und der neu geplante Stall werden separat berücksichtig. Die Ställe beeinflussen sich gegenseitig, was mit einer Gewichtung berücksichtigt wird. Die Distanz zwischen den Gebäude-schnittpunkten der beiden Ställe stellt den Abstand dar, der in die Berechnung der Geruchsbelas-tung einfliesst.

Die Distanzen der jeweils nächstgelegenen Abluftaustrittsöffnung gegenüber der Bauzone in Mu-hen sowie zu den nächstgelegenen, betriebsfremden Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone betragen:

Wohnzone, 2-geschossig Holziken 740 m

Gemischte Zone, Muhen 800 m

Landwirtschaftszone, nächstes betriebsfremdes Wohnhaus: Holziken 210 m

Die Berechnung des Mindestabstands erfolgt gemäss FAT-Bericht Nr. 476. Gegenüber Wohnzonen muss der errechnete Mindestabstand eingehalten werden. Gegenüber Wohngebäuden in Mischzo-nen (Weiler-, Dorf-, Kernzonen oder gemischte Wohn- und Gewerbezonen) kann auf den Sicher-heitszuschlag von 30% verzichtet werden (70% des errechneten Mindestabstands). Gegenüber betriebsfremden Wohngebäuden in der Landwirtschaftszone kann der errechnete Mindestabstand um 50% reduziert werden.

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Gewichteter Mindestabstand mehrerer Ställe gegenüber

Wohn-zone

= 100 %

gemischteZone

= 70 %

Landw.Zone

= 50 %

Stall 1 (bestehend, Parzelle 2186) m 261 183 130Stall 2 Erweiterungsbau, Parzelle 2118/2119) m 254 178 127

Projekt-Situation

Die Berechnungen gemäss den Bestimmungen des FAT-Berichtes Nr. 476 ergeben unter Berück-sichtigung der geplanten Erweiterung bei der Schweinemast folgende Mindestabstände (Anhang 6):

Tabelle Mindestabstände beim Schweinemaststall Neubauprojekt

Die Werte ergeben sich aus dem Normabstand unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren. Vor-liegend wurden folgende Korrekturen vorgenommen.

Fütterung 20 % Zuschlag (Verfütterung Nebenprodukte) Lüftung 20 % Zuschlag (Schutzobjekte im Nahbereich)

Abbildung Mindestabstände zu den verschiedenen Zonen

Wie aus der Abbildung ersichtlich ist, überlageren die grünen Kreise keine Wohnhäuser in der Landwirtschaftszone, die violetten Kreise keine Häuser einer gemischten Zone und die gelben Kreise keine Bauten aus der Wohnzone.

Somit wird aus der vorhergehenden Abbildung ersichtlich, dass die gemäss FAT-Bericht Nr. 476 geforderten Mindestabstände auch mit dem neuen 700 MSP Mastschweinestall eingehalten wer-den können. Ausserhalb der Hüllkurven sind die Mindestabstände eingehalten. Für das 210 m entfernte, in der Landwirtschaftszone liegende, betriebsfremde Wohnhaus gilt der um 50% reduzierte Mindestabstand (beide grünen Kreise).

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Abluftwäscher

Es ist vorläufig kein Einbau eines geruchsreduzierenden Abluftwäschers geplant. Jedoch ist der 700 MSP Schweinemaststall so geplant, dass im Bedarfsfall ein solcher eingebaut werden könnte. Bei einem Einbau eines Abluftwäschers würden sich die Mindestabstände massiv reduzieren.

7.10.5 Nährstoffbilanz

IST-Situation

Unter Berücksichtigung der Abgabe von rund 2‘750 m³ Schweinegülle und 36 t Schweinemist (vgl. Anhang 7), gilt der stoffliche Gewässerschutz als erfüllt. Der Betrieb meldet regelmässig die Hof-düngerabfuhren im Programm HODUFLU.

Situation nach der Projektrealisierung

Bezüglich der Verwertung der Hofdünger ergibt sich vorerst keine Veränderung. Die Mengen erhö-hen sich auf 3‘900 m3 Schweinegülle und 36 t Schweinemist pro Jahr. Der Betrieb hat wie bisher die Güllelieferungen an Dritte regelmässig im Programm HODUFLU zu registrieren. Ein grober Über-blick einer Nährstoffbilanzierung liegt in Anhang 8 bei.

7.10.6 Lagervolumen für Hofdünger

Gemäss Art. 14 Abs. 3 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) müssen im Betrieb Lagereinrichtungen für Hofdünger mit einer Kapazität von mindestens drei Monaten vorhanden sein. Im Kanton Aargau gelten strengere Vorschriften. Das Solllagervolumen beträgt für Flüssigmist 5 Monate und für Festmist 6 Monate. Für Betriebe, die bezogen auf die Nährstoffe Stickstoff oder Phosphor mehr als 50% der Hofdünger abgeben, ist auch für Flüssigmist ein Solllagervolumen von sechs Monaten erforderlich (siehe kantonale Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesge-setzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer V EG UWR §40 Abs. 1c). Gemäss § 41 V EG UWR sind die Hofdüngerlager einer periodischen Kontrolle zu unterziehen. Für den Betrieb Hard-matthof gilt ein Prüfintervall von 20 Jahren.

IST-Situation

Die Kapazitäten sind im Zeitpunkt der Auswertung der Erhebung der Hofdüngerlager vom 27./28.4.2004 aufgelistet (vgl. Anhang 4).

Letzte Dichtigkeitsprüfung

Im Jahr 2003 wurde durch die Abteilung Landwirtschaft, Tellihochhaus, 5004 Aarau von den Land-wirten eine Deklaration der Hofdüngeranlagen und der Betriebsentwässerung einverlangt. Die Entwässerungsanlagen wurden im Jahr 2004 hinsichtlich Dichtigkeit überprüft. Es wurde kein Sa-nierungsbedarf festgestellt (vgl. Auswertung der Erhebung der Hofdüngerlager vom 27./28.4.2004 im Anhang 4).

Situation nach der Projektrealisierung

Der Betrieb Lüscher wird auch nach der Projektrealisierung in Bezug auf die Nährstoffe Stickstoff oder Phosphor mehr als 50% der Hofdünger abgeben (Nährstoffbilanz vgl. Anhang 8). Somit ergibt

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sich für Flüssigmist und Festmist eine Solllagerkapazität von je sechs Monaten (vgl Anhang 3). Diese werden für Gülle wie auch für Festmist erreicht (vgl. unten stehende Berechnung).

Berechnung Vorratskapazität Lagervolumen Güllegrube und Mistlager

Die Konstruktionsweise der Hofdüngerlager (vorliegend der neue Schacht für Reinigungswasser) wird entsprechend den kantonalen Vorgaben (Betonqualität, Mindestbewehrung, Eisenüberde-ckung usw.) erfolgen. Es werden jeweils entsprechende Abnahmen verlangt. Auch sind die Anlagen vor Inbetriebnahme auf deren Dichtigkeit zu prüfen. Mit der längeren Lagerdauer wird gewährleis-tet, dass die Ausbringung respektive die Abfuhr der Hofdünger nur bei optimalen Bedingungen beziehungsweise im richtigen Zeitpunkt erfolgen wird.

Hofdüngerausbringung

Mit Hilfe eines sorgfältigen Hofdüngermanagements kann der Einsatzzeitpunkt und damit die Wirk-samkeit (Verringerung der Ausbringungsverluste durch Auswaschung und Verflüchtigung) des Hof-düngers optimiert werden. Der grösste Teil der Gülle (80% -100%) wird mit dem Schleppschlauch-verteiler ausgebracht.

7.10.7 Höchsttierbestand

Der Höchsttierbestand gemäss Höchstbestandesverordnung beträgt bei der Schweinemasthaltung 1'500 Tiere. Der zulässige Höchstbestand gemäss Höchstbestandesverordnung ist somit mit dem vorgesehenen Tierbestand von 1'500 Tieren ausgeschöpft und eingehalten.

Ökologischer Leistungsnachweis

Der ökologische Leistungsnachweis wurde bisher erbracht. Kürzungen der Direktzahlungen waren nie zu verzeichnen. Mit Ausnahme der Hofdüngerzunahme sowie der zusätzlichen ökologischen Ausgleichsflächen (siehe Ausführungen unter Kap. 7.9.4) ergeben sich nach der Projektrealisierung keine grundsätzlichen Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand.

Die Nährstoffbilanz ist gesamthaft ausgeglichen und die Vorgabe der Phosphorbilanz ohne Fehler-bereich ist mit 42.8% ebenfalls eingehalten. Im Anhang 7 resp. 8 ist die aktuelle resp. die Plannähr-stoffbilanz angefügt.

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7.10.8 Tierschutz

Die Mindestanforderungen für das Halten von Nutztieren gemäss neuem Tierschutzgesetz (TSchG) und der Tierschutzverordnung (TSchV) werden eingehalten. Es gilt festzustellen, dass von Stallbau-firmen nur Einrichtungen installiert werden dürfen, die vom Bundesamt für Veterinärwesen bewil-ligt wurden.

7.10.9 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Kompakte Normbauweise Genügend Hofdüngerlagerkapazitäten Sorgfältiges Hofdüngermanagement Schleppschlaucheinsatz ausreichende Lüftung

Da genügend Hofdüngerlagerkapazität vorhanden ist, kann der Einsatzzeitpunkt und damit die Wirksamkeit (Verringerung der Ausbringungsverluste durch Auswaschung und/oder Verflüchtigung usw.) des Hofdüngers mit Hilfe eines sorgfältigen Hofdüngermanagements optimiert werden.

7.10.10 Weitergehende Massnahmen

Es werden keine weitergehenden Massnahmen ergriffen.

7.10.11 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Für die Untersuchung wurden die von den zuständigen Stellen empfohlenen oder abgegebenen Unterlagen verwendet. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird periodisch durch autorisierte Kontrollstellen überprüft. Die Ergebnisse können als zuverlässig eingestuft werden.

Die Mindestabstände gemäss den Berechnungen des FAT-Berichts Nr. 476 gelten als einzige Beur-teilungsgrundlage in der Schweiz. Diese Mindestabstände können auch nach der Projektrealisie-rung eingehalten werden. Im Weiteren ist der Höchsttierbestand eingehalten.

7.11 Lärm: Bau- und Betriebslärm / Industrie- und Gewerbelärm

7.11.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) Baulärm-Richtlinie, Umwelt-Vollzug Nr. 0606, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern

Zielformulierung

Gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. c LSV gilt in der Landwirtschaftszone die Empfindlichkeitsstufe III. Im Sinne des Anhanges 6 Ziffer 2 LSV (Industrie- und Gewerbelärm) gilt für die Empfindlichkeitsstufe III

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ein Planungswert von 60 dB (A) am Tag und von 50 dB (A) in der Nacht. Die Lärmemissionen einer neuen ortsfesten Anlage müssen nach den Anordnungen der Vollzugsbehörde so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und dass die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten (Art. 7 LSV).

7.11.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Bau- und Betriebslärm ist vom Projekt betroffen. Während den Bauarbeiten können Lärmemissionen durch Lastwagen- und Baumaschinenverkehr entstehen. Die Ventilatoren zur Lüftung des Schweinemaststalls verursachen ebenfalls Lärm.

Die zu treffenden Massnahmen richten sich gemäss Baurichtlinie Lärm des BAFU nach:

dem Abstand zwischen der Baustelle und den nächstgelegenen Räumen mit lärmempfind-licher Nutzung;

der Tageszeit und dem Wochentag der Ausführung der Bauarbeiten; der lärmigen Bauphase resp. der Dauer der lärmintensiven Bauarbeiten3 der Lärmempfindlichkeit der betroffenen Gebiete.

In allen Massnahmenstufen sind lärmarme Bauweisen und Bauverfahren anzuwenden.

3 Dauer der lärmintensiven Bauarbeiten: Als Dauer der lärmintensiven Bauarbeiten gilt die Anzahl Tage, an denen solche Arbeiten

während mehr als einer Stunde ausgeführt werden. 6 Tage ergeben eine Woche.

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Es ist davon auszugehen, dass der Zeitaufwand für allfällige lärmintensivere Arbeiten während der Bauzeit nicht mehr als eine Stunde pro Tag ausmachen wird und die Bauphase als Ganzes schät-zungsweise 20 Wochen dauert. Somit kommt nicht die Massnahmestufe B (Tabelle 2.4) sondern die Massnahmenstufe A (Tabelle 2.3) zur Anwendung.

7.11.3 Ausgangszustand / Ist-Zustand

Der Projektstandort befindet sich in der Speziallandwirtschaftszone Hardmatt ausserhalb des Dor-fes in der Landwirtschaftszone. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Der Abstand zum nächsten betriebsfremden Wohnhaus in der Landwirtschaftszone beträgt 210 m.

Im heute bestehenden Stall befinden sich ebenfalls Abluft- und Zuluftventilatoren. Diese sind im Gebäudeinneren angebracht und somit wirkt die Gebäudeisolation stark schalldämmend. Da bis anhin keine Lärmklagen für den bestehenden Stall bekannt sind, wird auf eine Lärmberechnung bei den bestehenden Stallungen verzichtet.

Falls künftig Probleme beim bestehenden Stall betreffend der Lärmemissionen entstehen sollten, wird empfohlen Lärmmessungen durchzuführen, damit die effektive Lärmemission aufgezeigt wer-den kann.

7.11.3.1 Stalllüftung

Bereits der bestehende Schweinemaststall in der Hardmatt verfügt über Ventilatoren. Die vier Ven-tilatoren sind in der Stalldecke montiert. Das Dach und die Kamine wirken schalldämmend, weshalb die Ventilatoren ausserhalb des Gebäudes kaum wahrnehmbar sind. Bisher sind keine Reklamatio-nen bekannt. Da diese Lärmemissionen bereits bei der Erstellung des damaligen Projektes über-prüft wurden und diese sich nicht mit den Lärmemissionen vom Neubau kumulieren, werden nur die Lärmemissionen vom geplanten Neubau berücksichtigt.

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7.11.4 Situation während und nach der Projektrealisierung

7.11.4.1 Bauphase

Während der Bauphase wird die "gute Baustellenpraxis" angewendet. Das heisst, dass Maschinen und Geräte mit Normalausrüstung eingesetzt werden (vgl. auch Punkt 3.1.6.1. des Massnahmenka-talogs im Anhang 13).

7.11.4.2 Stalllüftung nach Projektrealisierung

Der geplante Neubau wird durch sechs Abluftventilatoren gelüftet. Auf die Grossraumventilatoren der Typen SGS 92T C4R (2 Mal) und SGS 82T B4A (4 Mal) der Firma Stienen und deren Positionie-rung im Gebäude wurde bereits beim Gebäudebeschrieb näher eingegangen. Für die Lärmberech-nung relevant ist jedoch der maximale Schallpegel, der von einem Ventilator ausgehen kann (vgl. Anhang 10). Bei den eingeplanten Ventilatoren beträgt dieser max. 57.42 dB (A) resp. 56.72 dB(A). Der Schallpegel in dB (A) wird werkseitig in einer Distanz von sieben Meter zum Motor und bei 90° zur Laufradachse gemessen.

Die Lüftungen sind in der Regel während 24 Stunden pro Tag und an rund 340 Tagen pro Jahr in Betrieb. Während des Winters laufen die Lüfter nicht immer auf Volllast. Der Beurteilungspegel Lr für Industrie- und Gewerbelärm wird getrennt für den Tag (07 bis 19 Uhr) und die Nacht (19 bis 07 Uhr) aus den Teilbeurteilungspegeln Lr,i der einzelnen Lärmphasen, berechnet. Im vorliegenden Fall wurde der Beurteilungspegel Lr nur für den in Bezug auf die Einhaltung der Belastungsgrenz-werte kritischeren Zeitraum der Nacht ermittelt.

Zur Berechnung der Abstandsdämpfung wird der Abstand vom Standort der Ventilatoren zum nächstgelegenen betriebsfremden Wohnhaus angenommen. Dieses liegt 210 m von der Südfassade des Neubaus entfernt. Der massgebliche Planungswert der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärm-schutzverordnung (LSV) beträgt in der Nacht 50 dB(A).

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Ermittlung des Beurteilungspegels beim Betrieb von VentilatorenNachtphase

Empfindlichkeitsstufe III

X YStandort der Ventilatoren (Koordinaten) 645'795 242'338

Empfindlichkeitsstufe Empfänger III ES

Belastungsgrenzwert gem. LSV, Empfänger 50 dB(A)

Ventilatoren Typ 1 Typ 2Anzahl Ventilatoren, Stk. 2 4Schalldruck Ventilator in 7 m Abstand, dB(A) 57.4 56.7

Summe Schalldruck aller Ventilatoren 64.7 dB(A)

Distanz Ventilator - Empfangspunkt 210 m

Abstandsdämpfung zum Empfänger -29.5 dB(A)

Schalldruck beim Empfänger 35.2 dB(A)

Betriebsstunden Tagphase 12 hB, jährliche Betriebstage 365 Tg

ti = durchschnittl. Tägliche Dauer der Lärmphase, i 720 min

Lr,i = Leq, i + K1, i + K2, i + K3, i + 10 log (ti/to)

Leq, i (Mittelungspegel während der Lärmphase, i) 64.7 dB(A)Abstandsdämpfung zum Empfänger -29.5K 1 (für die Nacht) 10 dB(A)K 2 (in der Regel) 4 dB(A)K 3 0 dB(A)ti 720 minto 720 min

Beurteilungspegel in dB(A) am Empfangsstandort 49.2 db(A)Berechnete Lärmemissionen

Der vorsorgliche Planungswert beträgt in der Nacht 50 dB (A). Dieser Wert würde auch bei Voll-Last aller Ventilatoren zusammen in der Nacht nicht überschritten.

Der Beurteilungspegel Lr beim Empfangsort darf in der Nacht 50 dB(A) nicht überschreiten.

Die in Anhang 9 beigelegte detaillierte Lärmberechnung zeigt auf, dass mit den sechs Ventilatoren der maximale Schalldruckpegel im Abstand von 210 m mit 49.2 dB (A) eingehalten wird. Weiter gilt

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zu berücksichtigen, dass die Ventilatoren sich im Gebäudeinneren befinden und sich somit die Lärmemissionen durch die dämmende Wirkung der Fassaden nochmals reduzieren.

Falls in einem späteren Zeitpunkt ein Abluftwäscher in den Schweinemaststall eingebaut werden müsste, wird empfohlen, vom bestehenden Stall vorgängig Lärmmessungen durchzuführen, damit die Schallreduktion durch die Montage im Gebäudeinnern eruiert werden kann. Somit könnte die effektive Lärmbelastung herausgefunden und darauf aufbauend könnten die neuen Berechnungen mit einem Abluftwäscher durchgeführt werden. Falls bei den Lärmmessungen die Belastungs-grenzwerte überschritten würden, wären lärmreduzierende Massnahmen (bspw. Isolationen) zu ergreifen.

Die Lüftung resp. die Drehzahl der Ventilatoren wird anhand der Schadstoffkonzentration gesteu-ert. Somit wird eine optimale Auslastung und Luftqualität ohne übermässige Emissionen erreicht.

7.11.5 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Während der Bauzeit wird die "gute Baustellenpraxis" angewendet, dies bedeutet, dass Maschinen und Geräte mit Normalausrüstung eingesetzt werden (Massnahmenstufe A, vgl. auch Punkt 3.1.6.1. des Massnahmenkatalogs im Anhang 12).

7.11.6 Weitergehende Massnahmen

Es sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen.

7.11.7 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Durch den neuen Schweinemaststall werden die Anforderungen der Lärmschutzverordnung einge-halten, da sich der Projektstandort genügend weit vom nächstgelegenen betriebsfremden Wohn-haus befindet und die Distanz zu einer Wohnzone genügend gross ist. Betreffend Baulärm ist die Projektrealisierung unbedenklich.

7.12 Lärm: Verkehrslärm (Bau und Betrieb)

7.12.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Lärmschutzverordnung (LSV). Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt BAFU

Zielformulierung

Gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. c LSV gilt in der Landwirtschaftszone die Empfindlichkeitsstufe III. Ge-stützt auf Art. 9 LSV gelten bei Mehrbeanspruchungen der Verkehrsanlagen die Immissionsgrenz-werte. Die Zufahrt erfolgt teilweise durch Wohnzonen (Dorfzone), in denen jedoch auch die Lärm-empfindlichkeitsstufe III gilt.

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Die Immissionsgrenzwerte sind im Anhang 3 der Lärmschutzverordnung LSV wie folgt festgelegt:

7.12.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Verkehrslärm ist vom Projekt betroffen. Während der Bauphase treten Lärmemissionen aufgrund des Lastwagen- und Baumaschinenverkehrs auf. Die Festlegung allfälli-ger Massnahmen erfolgt gemäss der Baulärm-Richtlinie des BAFU nach folgendem Schema:

Ausgelöst durch die Erweiterung der Schweinemasthaltung tritt zur heutigen Betriebssituation zusätzlicher Verkehrslärm wegen Zu- bzw. Ablieferung von Futter, Hofdünger oder Tieren etc. auf.

Perimeter

Projektstandort ist das Gebiet "Hardmatt" in Muhen. Die Zufahrt kann aus zwei Richtungen erfol-gen. Die Grösse der Lärmpuffer der Empfindlichkeitsstufen II und III, innerhalb welcher Immissions-grenzwert-Überschreitungen auftreten können, wird sich durch den geringen Mehrverkehr infolge des neuen Mastschweinestalls nicht wesentlich ändern.

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Kartenausschnitt Strassenlärm

Verkehrserschliessung

Die Zufahrt zum Betriebsareal erfolgt von der kantonalen Verbindungsstrasse K 320 und K108 (vgl. Grafik in Kapitel 6).

Wie der Strassenlärmkataster zeigt, weisen die umliegenden Strassen ein hohes Verkehrsaufkom-men aus.

7.12.3 Situation während und nach der Projektrealisierung

7.12.3.1 Verkehr während der Bauzeit

Für die Anlieferungen der für den Bau notwendigen Materialien sowie für die Entsorgung von Bau-abfällen entstehen einige Lastwagen- und Lieferwagenfahrten. Der Umfang dieser Fahrten ist ver-gleichbar mit einem Bauvorhaben ohne UVP und ist zeitlich stark begrenzt.

Die Bauphase wird länger als drei Tage dauern, daher kommt die Massnahmenstufe A der Baulärm-Richtlinie des BAFU zur Anwendung.

7.12.3.2 Verkehr / Transporte während des Betriebs der Anlagen

Im Durchschnitt erfolgen knapp zwei Fuhren täglich, wobei die Grösse des Lastwagens je nach Lie-ferung unterschiedlich sein kann. Der grösste Teil dieser Transportfahrten ist durch die Futterliefe-rungen, Ferkelzufuhr und Schweineabfuhr sowie die Gülle- und Mistabfuhr begründet.

Mist und Gülle wird teils mit Lastwagen weggeführt und teils mittels Traktor mit verschiedenen Güllefassvolumen abgeholt und ausgebracht. Künftig wird etwa 80% bis 100% der Gülle mittels Schleppschlauch verteilt werden.

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Mit Ausnahme der Ferkelzufuh und Schweineabfuhr erfolgen sämtliche Transporte tagsüber. Nächtliche Zufahrten mit dem PW (Tierarzt) dürften üblicherweise sehr selten sein. Eine Fuhre beinhaltet eine Hin- und eine Rückfahrt. Die Transportmittel müssen die Lärmschutzvorgaben erfüllen, damit sie öffentliche Strassen benützen dürfen. Die Fahrzeuge werden regelmässig geprüft.

Gesamtzusammenzug der Anzahl Fuhren: Anzahl Fuhren

Transportmittel

bisher künftig

504 574 Fuhren mit 20 bis 40 t Gesamtgewicht

153 225 Fuhren mit 10 bis 20 t Gesamtgewicht

0 0 Fuhren mit 3,5 bis 10 t Gesamtgewicht

0 0 Fuhren mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamt-gewicht nach Bedarf

(nicht vorher-sehbar/planbar)

nach Be-darf (nicht vorher-sehbar/planbar)

657 799

142 Differenz der Fuhren

Tabelle Zusammenzug der berechneten Fuhren

Bisher konnte durchschnittlich von 1.8 Zu- und Wegfahrten eines Fahrzeuges mit über 3.5 t Gesamtgewicht pro Tag ausgegangen werden. Künftig wird es sich über das ganze Jahr durchschnittlich um 2.2 Zu- und Wegfahrten täglich handeln. Dies entspricht einer Gesamtzunahme von rund 22 %. Die detaillierten Angaben zu den zu erwartenden Fuhren sind im Anhang 11 aufgeführt.

Die Zufahrt erfolgt über Hauptverbindungsstrassen und Verbindungsstrassen direkt zum Betriebsareal (Quartierstrassen sind nicht tangiert, siehe Grafik in Kapitel 6). Gemäss oben stehenden Tabellen werden die Anzahl Fahrten zunehmen, auf die Lärmsituation haben diese zusätzlichen 142 Fuhren jedoch keinen wahrnehmbaren Einfluss. Der Mehrverkehr führt zu keinen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, wie sie im Anhang 3 der Lärmschutzverordnung LSV (Strassenverkehrslärm) definiert sind. Weiter gilt zu berücksichtigen, dass wie in der Karte im Kapitel 7.11.9 ersichtlich, die Lärmemissionen der Verkehrsreichen Suhrentalstrasse bereits heute sehr hoch sind.

7.12.4 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Während der Bauphase wird die "gute Baustellenpraxis" angewendet. Das heisst, dass die Trans-portfahrzeuge der Normalausrüstung entsprechen und in einwandfreiem Zustand sind (Massnah-menstufe A, vgl. auch Punkt 3.1.7.2. des Massnahmenkatalogs im Anhang 12).

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7.12.5 Weitergehende Massnahmen

Es sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen.

7.12.6 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Die Zuverlässigkeit der Angaben und Ergebnisse ist gross, da die Anzahl Fahrten direkt abhängig ist vom Tierbestand. Sowohl der Futterverbrauch als auch die Hofdüngermengen oder die erforderli-chen Fahrten während der Bauphase können aufgrund von Erfahrungswerten recht genau ermittelt werden.

7.13 Luft

7.13.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Luftreinhalteverordnung (LRV, SR 814.318.142.1) Handbuch Emissionsfaktoren für stationäre Quellen, Ausgabe 2000, BAFU Luftreinhaltung auf Baustellen (Baurichtlinie Luft, Aktualisierung 1. Jan. 2009) Umwelt-

Vollzug Nr. 0901, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern Massnahmeplan Luft des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abtei-

lung für Umwelt, Februar 2009 Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81)

Zielformulierung

Die Baurichtlinie Luft des BAFU ist einzuhalten. Der Massnahmeplan Luft des Kantons Aargau ist einzuhalten.

7.13.2 Beurteilung

Gemäss Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau greifen die vorsorglichen Emissionsbegrenzun-gen bezüglich der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen nicht.

Der Umweltbereich Luft ist vom Projekt betroffen. Während der Bauphase werden durch Bauma-schinen und Lastwagen Luftschadstoffe ausgestossen. Durch die Schweinemasthaltung entstehen flüchtige Stoffe, welche die Luftqualität beeinträchtigen (z.B. Ammoniak) und durch die Stallabluft entstehen Geruchsemissionen.

7.13.3 Ausgangszustand / Ist-Zustand

Im Handbuch Emissionsfaktoren des BAFU (ehemals BUWAL) beträgt der Ammoniakausstoss pro Mastschwein und Jahr 1.9 kg.

Für den bisherigen Tierbestand am Standort Hardmatt (Tierbestand aus AGRIDEA Nachweis vom Jahr 2014 (vgl. Anhang 7) ergibt das einen jährlichen Gesamtausstoss von rund 1‘900 kg Ammoniak.

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7.13.4 Bauphase

Ammoniakemissionen

Die bestehenden Stallungen am Standort Hardmatt werden auch während der Bauphase betrieben wie bisher.

Baurichtlinie Luft

Der Handlungsbedarf zur vorsorglichen Reduktion der Luftschadstoffbelastung durch Baustellen wird durch die beiden Massnahmenstufen A und B festgelegt. Die Stufe A umfasst die Basisanfor-derungen und entspricht der "guten Baustellenpraxis". In der Stufe B sind zusätzlich zu den Basisan-forderungen weitere spezifische Vorsorgemassnahmen zu berücksichtigen.

Auf beiden Massnahmenstufen sind generell emissionsarme Bauweisen und Bauverfahren vorzuse-hen.

Massnahmenstufen und dazugehörige generelle Anforderungen:

Stufe Maschinen, Geräte und Arbeitsprozesse entsprechen: Massnahmen

A mindestens der Normalausrüstung und üblichen Prozessanwendung

"gute Baustellenpraxis" (Basismassnahmen)

B Dem Stand der Technik gemäss Art. 4 LRV Basismassnahmen und spezifische Massnahmen

Kriterien zur Einstufung von Baustellen in die Massnahmenstufe B:

Dauer der

Baustelle

Art und Grösse der Baustelle

Fläche Kubaturen

Lage der Baustelle: Ländlich > 1,5 Jahre > 10'000 m2 > 20'000 m3

Agglomeration / Innenstädtisch

> 1 Jahr > 4'000 m2 > 10'000 m3

Aufgrund dieser Kriterien ist im vorliegenden Fall die Stufe A anzuwenden.

7.13.5 Situation nach der Projektrealisierung / während des Betriebs

Zu den wichtigsten Schadgasen in Tierställen gehören Ammoniak (NH3), Methan (CH4) und Koh-lendioxid (CO2). Im Weiteren müssen auch die Staubentwicklung und die Geruchsemissionen be-rücksichtigt werden.

Ammoniakemissionen

Der unter Kap. 7.13.3 ermittelte jährliche Gesamtausstoss an Ammoniak am Standort Hardmatt steigt mit dem 700 MSP Schweinemaststall auf rund 2‘850 kg an. Für ein Mastschwein wird 1.9 kg Ammoniakausstoss pro Jahr gerechnet.

Dadurch dass die Lüftung über die Schadstoffkonzentration im Stallinnern gesteuert wird, können die Ammoniakemmissionen so tief wie möglich gehalten werden. Das technische Datenblatt zur Lüftung befindet sich im Anhang 10.

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Geruchsemissionen

Die Geruchsemissionen und die daraus resultierenden Mindestabstände sind in Kapitel 7.10.4 ab-gehandelt. Da das Stallklima - und somit auch die Schadstoffkonzentration in der Stallluft - das Tierwohl und die Tiergesundheit und daher auch die Produktionsleistung wesentlich beeinflusst, liegt es im Interesse des Betriebsleiters, den Ausstoss und die Konzentration von Schadgasen im Stall möglichst gering zu halten.

7.13.5.1 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Die Produktion von Ammoniakgasen durch die Tiere wird auf einem tiefstmöglichen Niveau gehal-ten durch:

Optimale Wasserversorgung Sehr gute Stallhygiene Gülleausbringung v. a. mit Schleppschlauch

Die neue Anlage wird so konzipiert, dass möglichst geringe Geruchsemissionen entstehen:

Modernes Lüftungssystem Genügend Kapazitäten zur Güllelagerung Geneigte Bodenplatten und somit rascher Ablauf des Harns in die Jauchelager

7.13.6 Weitergehende Massnahmen

Grundsätzlich erfolgt die gesamte Hofdüngerausbringung nach den Vorschriften der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und den Empfehlungen der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART.

Ein Grossteil (ca. 80% - 100%) der Jauche wird mittels Schleppschlauchverfahren ausgebracht. Mit-telfristig ist die vollständige Umstellung auf dieses Verfahren zu erwarten.

7.13.7 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Die Ergebnisse können als zuverlässig beurteilt werden. Bei der Baurichtlinie Luft des BAFU handelt es sich um eine aktuelle, schweizweit anzuwendende Richtlinie. Das als Grundlage dienende Hand-buch für die Aussagen betreffend Ammoniak-Emissionen hat ebenfalls das BAFU herausgegeben. Andere für die Schweiz anwendbare Angaben sind nicht bekannt.

7.14 NIS / Nichtionisierende elektromagnetische Strahlung

Von den Stallungen wird keine nicht-ionisierende elektromagnetische Strahlung aus-gehen.

Es befinden sich weder Hochspannungsleitungen, Bahnfreileitungen noch Mobilfunkantennen im Untersuchungsperimeter. Der Projektstandort ist daher von elektromagnetischen Feldern nicht betroffen.

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Auswirkungen auf die Umwelt 58

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7.15 Oberflächengewässer / Fischerei

7.15.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20) Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) kantonale Anschlusserlasse

Zielformulierung

Weder durch die Bauten selber noch durch die Ausbringung der Jauche oder des Mistes darf ein zusätzliches Verschmutzungsrisiko von ober- und/oder unterirdischen Gewässern entstehen.

Durch den geplanten Bau bzw. Betrieb der Stallungen dürfen Bäche resp. deren Fauna nicht negativ tangiert werden.

7.15.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Oberflächengewässer ist vom Projekt nicht betroffen. Durch die Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone wird weder ein offener noch ein eingedolter Bach tangiert. Das nächstgelegene offene Gewässer (Suhre) befindet sich rund 780 m östlich des Projektes.

Kartenausschnitt Bachkataster

Der Betrieb Lüscher wurde bisher ordnungsgemäss entwässert. Die bestehende Liegenschaftsent-wässerung wird durch die Projektrealisierung nicht wesentlich tangiert bzw. verändert.

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Auswirkungen auf die Umwelt 59

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Das Dachwasser des neuen Schweinemaststalls kann in den geplanten Sickerschächten im angren-zenden Wiesland versickern. Das Platzwasser wird abgeleitet und versickert im umliegenden Wies-land.

Das Reinigungswasser aus dem Schweinemaststall wird mittels Kanälen in die neu zu erstellende Güllegrube geleitet.

Der Umweltbereich Fischerei ist vom Projekt nicht betroffen.

7.16 Unfälle und Betriebsstörungen

7.16.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Tierschutzgesetz / Tierschutzverordnung (SR 455 /SR 455.1) Gefahrenhinweiskarte Kanton Aargau (Online-Karte) Erdbebengefährdungskarte Störfallverordnung (StFV, SR 814.012).

Zielformulierung

Das Risiko eines Ausfalles der Infrastrukturanlagen ist - soweit zumutbar - zu minimieren. Festlegung des Vorgehens im Brandfall

7.16.2 Beurteilung

Der Umweltbereich Unfälle und Betriebsstörungen ist vom Projekt betroffen.

7.16.3 Situation während und nach der Projektrealisierung

Das Vorhaben untersteht jedoch nicht der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallver-ordnung).

Gemäss Erdbebengefährdungskarte ist das Erdbebenrisiko gering bis mittel.

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Auswirkungen auf die Umwelt 60

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Bei einem Ausfall der Infrastrukturanlagen (Wasser, Strom, Futterzufuhr) können die Tiere Schaden nehmen oder verenden. Für die Überwachung der gesamten Anlage und der Tiere sind regelmässi-ge Kontrollgänge unerlässlich. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Funktionstüchtigkeit der Infra-strukturanlagenteile, die für das Wohlbefinden der Tiere erforderlichen sind, überprüft.

Für den Brandfall sind an strategischen Orten Feuerlöscher vorgesehen. Der Feuerwehr steht in 40 m Entfernung ein Hydrant zur Verfügung.

Nach Eintreffen der Feuerwehr werden je nach Situation die Tiere evakuiert oder zumindest ge-kühlt. Beim Schweinemaststall fliesst das Löschwasser in die Güllegrube.

Wie der Ausschnitt aus der Gefahrenhinweiskarte zeigt, liegt der Projektstandort ausserhalb der Gebiete mit Hochwassergefährdung.

Ausschnitt der Gefahrenhinweiskarte

7.16.4 Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen

Die vorgeschriebenen Brandschutzvorkehrungen werden getroffen. Hinsichtlich des Hochwasser-schutzes sind keine speziellen Massnahmen vorgesehen, da der Projektstandort dies nicht verlangt.

7.16.5 Weitergehende Massnahmen

Es sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen.

7.16.6 Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung

Die Beurteilung stützt sich auf den Grundsatz, dass - trotz tierfreundlicher Bauweise der Stallungen - häufige Kontrollgänge unerlässlich sind und die Betriebsanlagen ordentlich gewartet und falls nötig umgehend in Stand gestellt werden müssen.

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7.17 Wald

7.17.1 Grundlagen und Zielformulierung

Grundlagen

Bundesgesetz über den Wald (WaG, SR 921.0) Kantonale Anschlusserlasse

Zielformulierung

Die Waldbewirtschaftung darf weder durch das Bauprojekt noch durch den Betrieb der Stallungen behindert werden und der Waldabstand (18 m) muss eingehalten werden.

7.17.2 Beurteilung

Die Nordfassade des neuen Schweinemaststalls hält den minimalen Waldabstand (18 m) mit rund 970 m ein, so dass eine Beeinträchtigung des Waldes und dessen Bewirtschaftung vermieden wer-den kann.

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Gesamtbeurteilung 62

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8 Gesamtbeurteilung

Der vorliegende Bericht zeigt, dass das Projekt Erweiterung der Speziallandwirtschaftszone „Hard-matt“ für 700 MSP " die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt einhält und keine er-heblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zur Folge hat.

Umweltbereich-Relevanzmatrix

Altla

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Ist-Zustand

Bau

Betrieb / nach Realisierung

Relevanz: relevant

nicht relevant

in der Voruntersuchung abschliessend behandelt

* * * * *

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64

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Anhang 1 Projektpläne

Anhang 2 Berechnung SAK und GVE künftig

Anhang 3 Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten (Projekt-Zustand)

Anhang 4 Auswertung der Erhebung der Hofdüngerlager/ Dichtigkeitsprüfung

Anhang 5 Merkblatt „Bodenschutz lohnt sich“

Anhang 6 Berechnung von Mindestabständen bei Tierhaltungsanlagen / Hüllkurven

Anhang 7 Nährstoffbilanz (IST-Zustand)

Anhang 8 Nährstoffbilanz (Projekt)

Anhang 9 Lärmberechnung

Anhang 10 Technisches Datenblatt Ventilatoren

Anhang 11 Berechnung der Anzahl Fuhren (bisher und künftig)

Anhang 12 BAFU Baulärm Richtlinie - Massnahmenkatalog

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Anhang 1 Projektpläne

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Anhang 2 Berechnung SAK und G

VE künftig

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Schweizer Bauernverband Agriexpert

Berechnung Standardarbeitskräfte (SAK) AP 2014

Betrieb: Roger Lüscher Auftrags-Nr.:Adresse: Hardmatt, Muhen Betriebs-Nr.:Vorhaben: Erweiterung SPL Datum: 07.05.2015

Anzahl Einheit SAK SAKpro Einheit

a. Landwirtschaftliche Nutzfläche LN (Art. 14) LN ohne Spezialkulturen (Art. 15) 7.22 ha 0.028 0.202 Spezialkulturen ohne Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen ha 0.300 0.000 Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen ha 1.000 0.000b. Nutztiere (Art. 27) Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen 0.00 GVE 0.043 0.000 Mastschweine, Remonten über 25 kg und abgesetzte Ferkel 255.00 GVE 0.007 1.785 Zuchtschweine 0.00 GVE 0.040 0.000 andere Nutztiere 0.00 GVE 0.030 0.000c. Zuschläge für Hanglagen im Berggebiet und in der Hügelzone (18-35 % Neigung) ha 0.015 0.000 für Hanglagen im Berggebiet und in der Hügelzone (> 35 % Neigung) ha 0.030 0.000 für den biologischen Landbau Faktoren nach Bst. a plus 20% ¹ 0.000 für Hochstamm-Feldobstbäume (mind. 20 Stück; ausser Bodenrecht) Baum 0.001 0.000¹ bei Anmeldung an Bio-Programm "1" eingeben

Total Standardarbeitskräfte des Betriebes nach Begriffsverordnung 1.987Kriterium zur Berechtigung von Direktzahlungen

Spezielle Zuschläge gemäss Bodenrecht und Strukturverbesserungengestützt auf Art. 2a VBB (SR 211.412.110) und Anhang IBLV (SR 913.211)

- Kartoffeln ha 0.045 0.000- Beeren, Heil- und Gewürzpflanzen ha 0.300 0.000- Rebbau mit eigener Kelterei ha 0.300 0.000- Christbaumkulturen ha 0.045 0.000- Gewächshaus mit festen Fundamenten ha 0.900 0.000- Hochtunnel oder Treibbeet ha 0.450 0.000- Betriebseigener Wald ha 0.012 0.000- Milchkühe auf Sömmerungsbetrieb in Normalstoss NS 0.015 0.000- Nutztiere auf Sömmerungsbetrieb in Normalstoss NS 0.010 0.000- Pilzproduktion in Hochtunnel oder Gebäuden a 0.060 0.000- Champignonproduktion in Gebäuden a 0.250 0.000- Brüsselerproduktion in Gebäuden (Witloofzapfen) a 0.250 0.000- Sprossenproduktion in Gebäuden a 1.000 0.000

ha 2.400 0.000

Nur BGBB Aufbereitung, Lagerung und Verkauf selbstproduzierter landw. Erzeugnisse (nach eff. Stundenaufwand) h :2800 0.000

Total Standardarbeitskräfte des Betriebes bei Strukturverbesserungen 1.987

Total Standardarbeitskräfte des Betriebes beim bäuerlichen Bodenrecht 1.987

- Produzierender Gartenbau: Gewächshaus mit festen Fundamenten und Hochtunnel für Pflanzen in Behältern (Topf)

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Schweizer Bauernverband Agriexpert

Faktoren für die Umrechnung des Tierbestandes in Grossvieheinheiten

Anzahl Faktor je Tier GVE SAKTiere der Rindergattung und Wasserbüffel 0.000Milchkühe (ohne andere Kühe) 1 andere Kühe (ohne Kälber) 1 andere Tiere der Rindergattung über 730 Tage alt (>2-jährig) 0.6 über 365 bis 730 Tage alt (1- bis 2-jährig) 0.4 über 160 bis 365 Tage alt (5 Mte. - 1-jährig) 0.33 bis 160 Tage alt (< 5 Mte.) 0.13 Tiere der Pferdegattung 0.000Säugende und trächtige Stuten 1 Fohlen bei Fuss (im Faktor der Mutter eingerechnet) 0 Andere Pferde über 30 Monate alt 0.7 Andere Fohlen bis 30 Monate alt 0.5 Maultiere und Maulesel jeden Alters 0.4 Ponys, Kleinpferde und Esel jeden Alters 0.25 Schafe 0.000Schafe gemolken 0.25 Andere Schafe über 1-jährig 0.17 Jungschafe unter 1-jährig (in den Faktoren der weiblichen Tiere eingerechnet) 0 Weidelämmer (Mast) < ½-jährig, nicht den Muttertieren anzurechnen, ganzjährige Weidelämmermast 0.03 Ziegen 0.000Ziegen gemolken 0.2 Andere Ziegen über 1-jährig 0.17 Jungziegen unter 1-jährig (im Faktor des weiblichen Tieres eingerechnet) 0 Zwergziegen: Nutztierhaltung (grössere Bestände zu Erwerbszwecken) 0.085 Andere Raufutter verzehrende Nutztiere 0.000Bisons über 3-jährig (erwachsene Zuchttiere) 0.8 Bisons unter 3-jährig (Aufzucht und Mast) 0.4 Damhirsche jeden Alters 0.1 Rothirsche jeden Alters 0.2 Lamas über 2-jährig 0.17 Lamas unter 2-jährig 0.11 Alpakas über 2-jährig 0.11 Alpakas unter 2-jährig 0.07 Kaninchen 0.000Produzierenede Zibben (Zibben mit mind. 4 Würfen/Jahr) inkl. Jungitere bis Beginn Aufzucht/Mast (Alter 35 Tage) 0.034 Jungtiere Mast/Aufzucht Alter ca. 35-100 Tage (5 Umtriebe pro Platz und Jahr) 0.011 Schweine 1.785Säugende Zuchtsauen (4 bis 8 Wochen Säugedauer; 5,7 bis 10,4 Umtriebe pro Platz) 0.55 Saugferkel (im Faktor der Mutter eingerechnet) 0 Nicht säugende Zuchtsauen über 6 Monate alt (ca. 3 Umtriebe pro Platz) 0.26 Zuchteber 0.25 Abgesetzte Ferkel (ausgestallt mit: 25 kg, 8 bis 12 Umtriebe pro Platz; 35 kg, 6 bis 8 Umtriebe pro Platz) 0.06 Remonten und Mastschweine (ca. 3 Umtriebe pro Platz) 1500 0.17 255.000 1.785Nutzgeflügel 0.000Zuchthennen, Zuchthähne und Legehennen 0.01 Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) 0.004 Mastpoulets jeden Alters (Mastdauer ca. 40 Tage; 6,5 bis 7,5 Umtriebe pro Platz) 0.004 Truten jeden Alters (ca. 3 Umtriebe pro Platz) 0.015 Trutenvormast (ca. 6 Umtriebe pro Jahr) 0.005 Trutenausmast 0.028 Strausse bis 13 Monate 0.14 Strausse älter als 13 Monate 0.26 Enten (gewerbsmässige Haltung) 0.008 Gänse (gewerbsmässige Haltung) 0.012

Total 255.000 GVE

Weitere Umrechnungsfaktoren werden im Bedarfsfall von der vom Bundesamt für Landwirtschaft auf Grund der Stickstoff- und der Phosphor-Ausscheidung der Tiere festgelegt werden.

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Anhang 3 Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten (Projekt-Zustand)

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BBerechnung der Lagerkapazität für Hofdünger und Abwasser (5 Seiten)

Grundlage: GRUDAF 2009

Betrieb-Nr.: Talzone

6

Gemeinde:

Bemerkung:

Berater: 30.04.2015

HHofdüngeranfall zur Berechnung der Lagervolumen

2400 m3/Jahr

Mist verflüssigt m3/Jahr

2540 m3/Jahr

m3/Jahr

Abwasser Landwirtschaftlicher Nebenerwerb m3/Jahr

4940 m3/Jahr

t /Jahr

BBerechnung des Lagervolumens für Güllegrube und Mistplatz

Soll-Zustand: Minimale Lagerdauer 6 Monate 6 Monate

2470 m3 m3

Ist-Zustand: Lagervolumen 4136 m3 283 m3

Ist-Zustand: maximale Lagerdauer 10.0 Monate Monate

Ist-Zustand: Lagervolumen in Prozent des Bedarf 167 % %

Vorrat 1666 m3 283 m3

Manko m3 m3

LLandwirtschaftliche Verwertung der häuslichen Abwässer (nur für Betriebe ausserhalb Baugebiet zulässig)

Im Bereich der öffentlichen Kanalisation: möglich

Nicht im Bereich der öffentlichen Kanalisation: möglich

Anzahl GVE Rinder und Schweine: 255.00 GVE Anteil Vollgülle in der verdünnten Gülle:

Ort / Datum:

Bemerkungen:

49%

Unterschrift Eigentümer oder Betreiber:

Bedarf Lagervolumen

MMistlager800 kg/m3GGüllegrube

Mistanfall

Gülleanfall verdünnt

Hausabwasser

PLZ, Ort:

Muhen

Erstelldatum:

Betriebsabwasser

Telefon:SBV Agriexpert/am

Koordination Landwirtschaft / Umweltschutz

Formular (Stand Januar 2015)

Mindestlagerdauer (Monate):

Projekt Speziallandwirtschaftszone für 1'500 MSP

062 721 24 14

Produktions-Zone:4009/1/59

Alte Strasse 10

Ja, mehr als 50% der Nährstoffe

7.22

Hofdüngerabgabe:

Lüscher Roger

5037 Muhen

Produktions-stätte (Adresse):

6.83Düngbare Fläche (ha):

MMist

5037 Muhen

Kan

ton

Aar

gau

Gülleanfall unverdünnt (Vollgülle)

GGülle

Name, Vorname:

Strasse:

Hardmatt

Landwirtschaftliche Nutzfläche (ha):

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Blatt 2

Gemeinde:

Berater:

Datum:

Anzahl GVE

30.04.2015

m3 Gülle Anfall

pro Jahr

t Mist- Anfall

pro Jahr Einheit Lauf

stal

lmis

t und

wen

ig

Vol

lgül

le

(60-

90%

ein

gest

reut

)

EErfassen des Rindvieh-, Schweine-, Geflügelbestandes

Nur

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RRindvieh

SBV Agriexpert/am

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it

Grundlage: GRUDAF 2009

BBerechnung der Lagerkapazität für Hofdünger und Abwasser

Betrieb-Nr.: 4009/1/59 MuhenHardmatt / 5037 MuhenProduktions-stätte:

Anzahl GVE

Milchmenge kg

m3 Gülle Anfall

pro Jahr

t Mist- Anfall

pro Jahr Einheit Lauf

stal

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(60-

90%

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GV

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it

Platz 1

Ausmastkuh 4000 Platz 0.8

Galtkuh 3500 Platz 0.8

Platz 0.23

Platz 0.4

Platz 0.6

Platz 0.6

Platz 0.8

Platz 0.8

Platz 0.22

Platz 0.8

Platz 0.1

Platz 0.31

Platz 0.3

Platz 0.1

Platz 2.65

Stück 1.47

Platz 1500 1 1500.00 2400Platz 0.35

Platz 3.24Platz 1.53

1500.00 2400

100 Pl 1

100 Pl 0.4

100 Pl 0.4100 Pl 1.5

Anzahl MSP

Mutterkuhkalb bis 400 kg

Lauf

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Einheit Nur

Vol

lgül

le

Rindviehmast, Tränker < 4 Mte.

Lauf

stal

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Vol

lgül

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0-90

% e

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stre

ut)

Anzahl 100 LHP

Nur

Lau

fsta

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t

t Kot Anfall

pro Jahr

MS

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it

t Mist- Anfall pro

Jahr

100

LHP

pro

E

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it

m3 Gülle Anfall

pro Jahr

m3 Gülle Anfall

pro Jahr

Mastpoulets

Säugende Zuchtsau

KälbermastMastkalb

Zuchteber

Masttruten

Gef

lüge

lmis

t (K

otba

nd)

Gef

lüge

lmis

t (K

otgr

ube)

Gef

lüge

lkot

ve

rflüs

sigt

EinheitNNutzgeflügel Gef

lüge

lmis

t ve

rflüs

sigt

Mastschwein 25 - 100 kg LG, Remonten Ferkel abgesetzt

ZZwischentotal Nutzgeflügel

Milchmenge kg

Galtsau ZZwischentotal Schweine

LegehennenJunghennen

SSchweineZuchtschwein inkl. Ferkel bis 25 kg

Mutterkuh schwer > 600 kg, ohne KalbMutterkuh leicht 450 kg, ohne Kalb

ZZwischentotal Rindvieh

Rindviehmast intentsiv 65-520 kg Rindviehmast intentsiv > 4 Mte.

AmmenkuhGrossviehmast

Jungvieh < 1-jährig

Rind > 2-jährigJungvieh 1-2-jährig

Milchmenge kgMilchmenge kg

ZuchtstierMutter- und Ammenkuhhaltung

Milchkuh

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Blatt 3

Betrieb-Nr.: Gemeinde:

Berater:

Datum:

Einheit Nur

Mis

t

Mis

t v

erflü

ssig

t

GV

E-Fa

ktor

Anzahl GVE

m3 Gülle Anfall pro

Jahr

t Mist- Anfall pro

Jahr

Platz 0.7Platz 1Platz 0.5Platz 0.25Platz 0.4

ZZwischentotal Pferde

Einheit Nur

Mis

t

Mis

t v

erflü

ssig

t

GV

E-Fa

ktor

Anzahl GVE

m3 Gülle Anfall pro

Jahr

t Mist- Anfall pro

Jahr

Platz 0.25Platz 0.17Stück 0.03

ZZwischentotal Schafe

Einheit Nur

Mis

t

Mis

t v

erflü

ssig

t

GV

E-Fa

ktor

Anzahl GVE

m3 Gülle Anfall pro

Jahr

t Mist- Anfall pro

Jahr

Platz 0.2Platz 0.17Stück 0.03

ZZwischentotal Ziegen

Einheit Nur

Mis

t

Mis

t v

erflü

ssig

t

GV

E-Fa

ktor

Anzahl GVE

m3 Gülle Anfall pro

Jahr

t Mist- Anfall pro

Jahr

100 Pl 3.4100 Pl 1.1

ZZwischentotal Kaninchen

Einheit Nur

Mis

t

GV

E-Fa

ktor

Anzahl GVE

t Mist- Anfall pro

Jahr

Platz 0.8Platz 0.4Platz 0.1Platz 0.2Platz 0.17Platz 0.11Platz 0.11Platz 0.07

MilchziegeZiege

KKaninchen

Weidemastgitzi (Stück)

SchafWeidemastlamm (Stück)

SSchafe

ZZiegen

Milchschaf

ZZwischentotal andere Raufutterverzehrende Tiere

Lama < 2-jährigAlpaka > 2-jährig

Bison > 3-jährigAAndere Raufutterverzehrende Tiere

Rothirsch jeden Alters

Alpaka < 2-jährig

Produzierende Zibben (inkl. Jungtiere bis ca. 35 Tage)Jungtiere (Mast- bzw. Aufzucht; ab 35 Tage)

Bison < 3-jährigDamhirsch jeden Alters

Lama > 2-jährig

Fohlen 1/2 - 3-jährigPonies, Kleinpferde und EselMaultiere, Maulesel

SBV Agriexpert/am

Pferd > 3-jährigsäugende und trächtige Stute

Grundlage: GRUDAF 2009

EErfassen des übrigen Tierbestandes

PPferde

30.04.2015

BBerechnung der Lagerkapazität für Hofdünger und Abwasser

4009/1/59 Hardmatt / 5037 Muhen MuhenProduktions-stätte:

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Grundlage: GRUDAF 2009

BBerechnung der Lagerkapazität für Hofdünger und AbwasserBlatt 4

Betrieb-Nr.: Gemeinde:

Berater:

Datum:

Erfassen des Abwasseranfalls (Betrieb und Wohnungen)

BetriebsabwasserRindvieh Stallreinigung und Tierpflege Schweine Stallreinigung und Tierpflege 1500.00Geflügel Reinigung von Legehennenställen

Reinigung von Mastgeflügelställen Pferde TierpflegeMilchschafe Stallreinigung und Tierpflege Milchziegen Stallreinigung und Tierpflege Kaninchen Stallreinigung Biowäscher Abschlämmwasser Biowäscher gemäss Angaben Hersteller m3

Reinigung MilchkammerKühltankEimermelkanlage Anzahl Melkeinheiten MelkanlageMelkstandAutomatisches Melksystem Anzahl Einheiten

m3

nicht überdachte in Güllegrube entwässerte FlächenJahresniederschlag: Mistplatz 188Laufhof und andere Auslaufflächen 1150offene JauchegrubeFlachsiloWaschplatz 154

andere Flächen

Korrektur Betriebsabwasser pauschal +/- Anzahl m3 pro Jahr

Bemerkungen:

Zwischentotal Betriebsabwasser m3

Hausabwasser (normale Verhältnisse)

Bermerkungen:

Zwischentotal Hausabwasser m3

Erfassen der Hofdüngerlager (Güllegruben, Mistlagerplätze)

Eigene Lagerkapazität vorhanden

Lagerkapazität geplant

Lagerkapazität gemietet Lagerkapazität gemietet

Lagerkapazität vermietet

Zwischentotal Grubenvolumen m3 Zwischentotal Mistlager m3

173Eigene Lagerkapazität vorhanden

Abwasseranfall gemäss Hersteller

Fläche in m2

andere Wohnungen

Betriebsleiterhaus

Fläche in m2

Stöckli

Fläche in m2

4009/1/59

Lagerkapazität vermietet

Lagerkapazität geplant

Güllegruben und Schwemmkanäle m3

Korrektur häusliches Abwasser pauschal +/- Anzahl m3 pro Jahr

2275

Produktions-stätte

Anzahl Standplätze Anzahl Melkeinheiten

Anzahl GVE

Anzahl GVEAnzahl GVE

Anzahl Melkeinheiten Volumen(l)

Anzahl MSP

Anzahl 100 MPPAnzahl GVE

30.04.2015

Betriebsabwasserpro Jahr (m3)

Anzahl 100 LHP

Hardmatt / 5037 Muhen

Mistlagerplätze m3

MuhenSBV Agriexpert/am

750.0Anzahl GVE

283

110

4136

Anz

ahl

Bew

ohne

r

Kan

alis

atio

ns-

ansc

hlus

s

bew

ohnb

are

Zim

mer

1861

184.8Fläche in m2

Hausabwasserpro bewohnbare Zimmer und Jahr

(m3)

Fläche in m2

1380

Fläche in m2

2540

225.6

Ja a Nein Ja Ja aa Nein a Nein

Schwemmentmistung

Anzahl einfache

s AnAA gabe 1000

Waschplatz Pferde ist an Kanalisation

schlchcchhhhchhhhhhhhhhhhhhhhhhchhhhhhhhhhhhhhhh ämmwasser Biowäscher gemä1200 mm (Normwert, wird standardmässig

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Grundlage: GRUDAF 2009

BBerechnung der Lagerkapazität für Hofdünger und AbwasserBlatt 5

Betrieb-Nr.: Gemeinde:

Berater:

Datum:

EErfassen des Abwasseranfalls (Nebenerwerb)

Landwirtschaftlicher Nebenerwerb

Art des Abwassers Anz

ahl T

age

in B

etrie

b

Bel

egun

gs-

grad

(%)

Anz

ahl

E

inhe

iten

Ein

heit

Faktor AnfallRestaurationsbetriebeRestaurant normale Belegung Sitzplatz 19.20Saal, Garten von Restaurant Sitzplatz 3.60Partyraum Sitzplatz 19.20Ferien auf dem Baurnhof Bett 60.00Schlafen im Stroh Bett 26.40

Käsereien 1000 kg Milch 2.00

SchlachtlokaleGrossvieh Schlachtung 4.00Kleinvieh Schlachtung 2.00Geflügel Schlachtung 0.04

Kleinmosterei t Früchte 0.20

Sauerkrautproduktion t Kraut 9.00

Brennerei hl.r. Alkohol 6.00

Betriebswasseranfall pauschal Erfahrungswert m3

Bemerkungen:

ZZwischentotal landwirtschaftlicher Nebenerwerb m3

Muhen

Gülle Anfall pro Jahr (m3)

4009/1/59Produktions-stätte: Hardmatt / 5037 Muhen

SBV Agriexpert/am30.04.2015

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Anhang 4 Ausw

ertung der Erhebung der Hofdüngerlager/ Dichtigkeitsprüfung

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Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 462 52 04 [email protected] | www.agriexpert.ch

Anhang 5 M

erkblatt „Bodenschutz lohnt sich“

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FÜR EINEN WIRKSAMEN BODENSCHUTZ IM HOCHBAU

TIPPS UND RICHTLINIEN FÜR DIE PLANUNG

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NÜTZLICHE PLANUNG

Effektiver Bodenschutz beginnt mit der Bauplanung.

Noch bevor die ersten Geräte auf der Baustelle auffahren,

müssen die Spezialistinnen und Spezialisten der Planung

und Architektur Massnahmen zum Schutz des Bodens

einleiten. Die planerischen Vorgaben sind in der Aus-

schreibung aufzuführen und im Submissionsverfahren

zu berücksichtigen.

Bauablauf organisieren

Bodenschutz bei Terminplanung einbeziehen

Unnötige Bodenbelastung durch schonenden Bauablauf vermeiden

Qualität bestimmen

Bodeneigenschaften erfassen

Schichtdicke von Ober- und Unterboden ermitteln

Schadstoffbelastung abklären – Bei Belastung Kontakt mit der Kantonalen

Bodenschutzfachstelle aufnehmen.

Wiederverwendung planen

Frühzeitig Lösungen für Wiederverwendung suchen

Ausgehobener Boden möglichst vor Ort weiter-verwenden

Massenbilanz erstellen (Abtrag, Zwischenlagerung, Wiederverwendung)

Flächen für Zwischenlagerung ausscheiden

Abtrag optimieren

Frühzeitig planen, dabei Bodenabtrag minimieren

Schlechtwetterszenarien ausarbeiten

Baustellenerschliessung (inkl. Pisten und Installa-tionsplätze) planen

Optimale Geräte und Arbeitstechnik festlegen

Bodenabtrag und Zwischenlagerung erfolgt nach Schichten getrennt

Erschliessung der Zwischenlager planen

Rekultivierung einleiten

Rekultivierungsziel (Schütthöhe Ober- und Unterboden) bestimmen

Zeitpunkt (trockene Bedingungen) festlegen

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EINFACHE UMSETZUNG

Mit einer gut koordinierten Planung lassen sich die

Massnahmen zum Schutz des Bodens auf der Baustelle

schnell und unkompliziert umsetzen. Dabei ist es wichtig,

die planerischen Vorgaben frühzeitig der Bauunterneh-

mung zu kommunizieren.

Vor dem Abtragen

Täglich Bodenfeuchte beurteilen und Arbeitsprogramm entsprechend anpassen

Arbeitsunterbruch bei Regen

Optimale Geräte und Arbeitstechniken einsetzen– Gewicht, Druckverteilung und

Reichweite berücksichtigen– Raupenfahrzeuge einsetzen– Mit Bagger abtragen und rekultivieren– Wo nötig Pisten anlegen

Abtragen

Boden nur im Baubereich abtragen

Nur bei trockenen Verhältnissen arbeiten

Kein Bodenabtrag unter Depots, Pisten und Installationsplätzen

Schadstoffbelastete Böden separat behandeln

Ober- und Unterboden getrennt und streifenweise abtragen

Unterboden nicht befahren

Zwischenlagern

Ober- und Unterboden getrennt lagern

Zwischenlager anlegen– Entwässerung und Erschliessung einrichten– Maximale Schutthöhe beachten– Zwischenlager nicht befahren

Zwischenlager rechtzeitig begrünen und pflegen

Rekultivieren

Unterboden nicht als Hinterfüllung verwenden

Bodenaufbau korrekt durchführen (Untergrund, Unterboden, Oberboden)

Neu angelegten Boden nicht befahren

Boden rasch begrünen

Entwässerung gewährleisten

Spannende Fotodokumentation

auf www.bodenschutz-lohnt-sich.ch.

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LOHNENDES RESULTAT

Bodenschutz lohnt sich. Und zwar in vielfacher Hinsicht.

Die einfach umsetzbaren Massnahmen schützen nicht

nur eine lebenswichtige Ressource, sie bringen auch

wirtschaftliche und qualitative Vorteile – kurz- und auch

langfristig.

Eingehaltene Termine – gesparte Kosten

Mit einer frühzeitigen und flexiblen Planung lassen sich Termine einfacher einhalten – auch bei schlechten Wetterbedingungen.

Wer die gesetzlichen Auflagen zum Bodenschutz umsetzt, riskiert keine Verzögerungen.

Das Wiederverwenden des vorhandenen Bodens spart Kosten.

Geschützte Bauwerke – zufriedene Kunden

Ein intakter, fachgerecht wiederhergestellter Boden verhindert Stauwasser und Vernässung.

Spätschäden an Gebäuden wegen Nässe treten seltener auf.

Wenn keine Mängel auftreten, sind die Kunden zufrieden.

Wenn für die Hinterfüllung nur der Aushub verwendet und der Unterboden getrennt ausgehoben und wiederverwendet wird, entstehen weniger Verdich-tungsprobleme bei Rohplanie.

Ansprechende Umgebung – pflegeleichte Gärten

Auf einem gesunden Boden lassen sich vitale und vielfältige Gartenanlagen gestalten – was auch den Wert des Gebäudes steigert.

Ein intakter Boden unterstützt die Entwässerung des Grundstücks.

Nachhaltige und ökologische Gärten liegen im Trendund treffen den Geschmack der Kunden.

Intakter Boden – geschützte Natur

Durch die Wiederverwendung wird die Ressource Boden geschützt.

Ein intakter Boden leistet einen wichtigen Beitrag zur Wasserspeicherung und zum Hochwasserschutz.

Nur ein lebendiger und gesunder

Boden kann seine Funktion als

Lebensgrundlage, Wasserspeicher

und -filter erfüllen.

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LEBENDIGE GRUNDLAGE

Wir gehen auf ihm. Wir befahren ihn. Und wir stehen auf ihm. Wir nutzen ihn. Wir bewirtschaften ihn. Und wir bauen auf

ihm. Kurz: Wir brauchen ihn, den Boden.

Er ist Lebensraum und Lebensgrundlage. Ausserhalb der Gewässer hängt alles Leben vom Boden ab. Ein intakter

Boden versorgt Pflanzen mit Nährstoffen und mit Wasser. In ihm leben unzählige Lebewesen. Boden ist Filter und Puffer.

Er prägt den Wasserkreislauf, liefert sauberes Trinkwasser und schützt vor Hochwasser. Auf dem Boden wächst ein Gross-

teil aller Nahrungsmittel. Boden lässt sich nicht vermehren. Mehr als 1000 Jahre benötigt die Natur, um ihn zu schaffen.

Boden braucht Schutz. Damit wir ihn auch ihn Zukunft nutzen können. Erdarbeiten – die erste und letzte Phase bei

Bauprojekten – stellen besondere Anforderungen an den Bodenschutz. Denn Boden ist äusserst empfindlich. Besonders

wenn er in nassem Zustand bearbeitet wird, besteht die Gefahr von langfristigen Schäden.

MEHRSCHICHTIGER AUFBAU

Wer weiss, wie der Boden aufgebaut ist, kann diesen auch besser schützen. Boden setzt sich aus verschiedenen

Schichten zusammen. Fachleute nennen diese Horizonte. Sie haben unterschiedliche Eigenschaften und weisen in der

Regel charakteristische Farbtöne auf.

Oberboden, auch A-Horizont, Humus:

Eigenschaften: humushaltig, stark durchwurzelt,

intensiv belebt, nährstoffreich, dunkelbraun

Schichtdicke: ca. 15 – 35 cm

Funktion: Bodenlebewesen wandeln organisches

Material zu Humus und neuen Nährstoffen für

Pflanzen um.

Unterboden, auch B-Horizont:

Eigenschaften: durchwurzelt, belebt,

bräunlich – rostfarben.

Schichtdicke: ca. 30 – 80 cm

Funktion: Reservoir für Wasser und Nährstoffe,

Raum für Verankerung der Wurzeln.

Aushub, auch C-Horizont, Muttergestein:

Eigenschaften: unverwittertes Gestein

Funktion: Ausgangsmaterial für Bodenbildung,

Wasserreservoir, zum Teil Raum für tiefe

Verankerung der Wurzeln

Oberboden

Unterboden

Aushub

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HILFREICHER SUPPORT

Bodenschutz ist wichtig. Deshalb unterstützen Sie Bund und Kanton mit fundiertem Fachwissen und praktischen

Ratschlägen.

Wichtige Adressen

Die Website zur Broschüre: www.bodenschutz-lohnt-sich.ch

Die Kantonalen Bodenschutzfachstellen: www.kvu.ch/d

Die Bodenschutzfachstelle des Bundes: www.umwelt-schweiz.ch/boden

Die Bodenkundliche Gesellschaft BGS: www.soil.ch

Hilfreiche Fachbücher

Rekultivierungsrichtlinien des FSKB. Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie. Bern, 2001.

ABC für Erdarbeiten – Eine Arbeitshilfe für Maschinisten. Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie. Bern, 2004.

Bodenschutz beim Bauen. Leitfaden Umwelt Nummer 10. Bundesamt für Umwelt BAFU. Bern, 2001.

Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bodenaushub). Bundesamt für Umwelt BAFU. Bern, 2002.

Schweizer Norm Erdbau SN, Boden 640581a/582/583. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS. Winterthur, 1999/2000.

SIA-Norm 582 318 Garten- und Landschaftsbau. Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein. Zürich, 1988 (in Überarbeitung).

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Bodenschutz ist Gesetzesauftrag. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:

Eidg. Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01), Art. 1, 7, 33 – 35

Eidg. Verordnung über Belastungen des Bodens VBBo (SR 814.12), Art. 1, 2, 6, 7

Impressum

Bodenschutz lohnt sich

Eine Aktion der Bodenschutzfachstellen der Kantone und des Bundes

Herausgeber: Kantonale Bodenschutzfachstellen und Bundesamt für Umwelt BAFU

Kostenloser Bezug: BAFU, Verlagsauslieferung, CH-3003 Bern, Fax +41 (0)31 324 02 16 [email protected] www.umwelt-schweiz.ch/div-4815-d

Inhalt und fachliche Begleitung: Arbeitsgruppe VBB Wissens-austausch und Öffentlichkeitsarbeit sowie Alex Tschuppert,Projekt- und Bauleiter, Anliker AG, Emmenbrücke

Konzept, Gestaltung und redaktionelle Betreuung: Felder und Vogel, Agentur für Werbung und Public Relations AG, Luzern

Bilder: Lorenz Andreas Fischer, www.allvisions.ch

Hinweis: Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich.

©BAFU 2008

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Anhang 6 Berechnung von M

indestabständen bei Tierhaltungsanlagen / Hüllkurven

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Berechnung von Mindestabständen bei Tierhaltungsanlagen (nach FAT-Bericht Nr. 476)

Gemeinde: Muhen Auftrags-Nr. 240103

Betrieb: Roger Lüscher Datum: 22. Sep 14

Vorhaben: Erweiterung Schweinemästerei Sachbearbeiter: SBVAgriexpert,H.Schaub

Tabelle 1 Geruchsbelastungsfaktoren (fg) Stall 1 Stall 2 Stall 3 Stall 4 Stall 5

Tierart (i)GB-Faktor (fg)

Korrektur für Weide

Tiereinheit

EingabeAnzahl (Z)

EingabeAnzahl (Z)

EingabeAnzahl (Z)

EingabeAnzahl (Z)

EingabeAnzahl (Z)

Rindvieh* Aufzucht-Kälber, Rinder, Kühe, Pferde 0.15 1.00 GVESchafe* geschlechtsreife männnliche Tiere 0.20 1.00 Tier

weibliche und Jungtiere 0.08 1.00 TierZiegen* geschlechtsreife männnliche Tiere 0.30 1.00 Tier

weibliche und Jungtiere 0.10 1.00 TierSchweine Vormast und Aufzucht 25- 60 kg 0.15 Tier

Vor-, Endmast und Aufzucht 25-110 kg 0.20 Tier 800 700Endmast und Aufzucht 60-110 kg 0.25 TierJungsauen 0.25 TierGaltsauen, tragende Sauen 0.30 TierSäugende Sauen mit Ferkeln 0.35 TierEber 0.30 Tier

Geflügel Hühner, Aufzucht und Mast 0.007 TierLegehennen, Elterntiere, Trutenaufzucht 0.010 TierTrutenelterntiere, Trutenmast 0.015 Tier

Mastkälber Mastkälber bis 100 kg (bis 2,5 Monate) 0.20 TierMastkälber über 100 kg (über 2,5 Monate) 0.25 Tier

Kaninchen Kaninchen 0.005 Tier

Ergebnis Formel 1 Total Geruchsbelastung (GB) = SummeZi*fgi GB 160.00 140.00 0.00 0.00 0.00

Ergebnis Formel 2 Normabstand (N) = 43 * ln (GB) - 40 m 178.23 172.49 0.00 0.00 0.00

Tabelle 2 Korrekturfaktoren fk für Mindestabstand Stall 1 Stall 2 Stall 3 Stall 4 Stall 5

Kriterium Korrektur-faktor (fk)

Eingabe Korrektur-faktor (fk)

Eingabe Korrektur-faktor (fk)

Eingabe Korrektur-faktor (fk)

Eingabe Korrektur-faktor (fk)

Eingabe Korrektur-faktor (fk)

1. Geländeform 1.0 1.0- relativ ebenes Terrain 1.0- am Hang oder am Rand eines Hanges 1.2- in einem engen Tal oder einem Talkessel 1.2

2. Höhenlage 1.0 1.0- unter 600 m ü.M. 1.0- zwischen 600 - 1000 m ü.M 0.9- über 1000 m ü.M. 0.8

3. Aufstallung / Entmistung 1.0 1.0- Rindvieh, Pferde,Ziegen, Schafe 1.0- Offenfrontstall, Kaltstall, Freilaufstall für . Schweine, Mastkälber ohne Strohfilter 0.8 mit Strohfilter 0.5- Geflügel: Freilauf, Tiere oft draussen 0.8- Geschloss. Stall: Schweine, Mastkälber, Geflüge 1.0

4. Hofdüngerproduktion 1.0 1.0- Vorwiegend Festmist 0.9- Vorwiegend Flüssigmist . mit Umspühlsystem od. offenem Lagerbeh. 1.1 . ohne Umspühlsyst. + geschlossener Lagerbeh 1.0

5. Sauberkeit 1.0 1.0- gut bis zufriedenstellend 1.0- mangelhaft bis schlecht 1.2

Update 23.04.99/ko

Schweizer Bauernverband Tel: 056/462 51 11Laurstrasse 10 5200 Brugg Fax: 056/462 52 04

Muhen_Lüscher_Parzelle2118_2119_FAT476-e.xlsm 1

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6. Fütterung 1.2 1.2- Getreide, Kartoffeln, Gras, Milch usw. 1.0- Schotte über 20 % der Futtermenge (in TS) 1.2- Küchenabfälle über 20 % der Futtermenge (in TS 1.3- Kadaver, Schlachtabfälle 1.5

7. Lüftung 1.2 1.2- Lüftung seitlich oder über Kamin mit "Hut" . keine Schutzobjekte im Nahbereich 1.0 . Schutzobjekte im Nahbereich (Abluftführung nicht gegen Schutzobjekte) 1.2

- Grossflächiger Bodennaher Luftaustritt (z.B. Biofilter, Offenfrontstall) 1.0

- Kaminlüftung senkrecht über Dach . Kamin-H über Dach > 1.5 m, Gebäude-H > 10 0.8 . Kamin-H über Dach < 1.5 m, Gebäude-H < 10 1.0

8. Geruchsreduzierung Stallabluft 1.0 1.0- keine Geruchsreduzierung 1.0- Biowäscher bei 80 % Wirkungsgrad 0.3- Biofilter bei 90 % Wirkungsgrad 0.2

9. Geruchsreduzierung bei der Güllelagerung 1.0 1.0- Keine 1.0- Güllebelüftung, Biogasanlage 0.9

Ergebnis Formel 3 Mindestabstand (MA) = N * fk1 * fk2 *....fk9 m 256.65 248.39 0.00 0.00 0.00

Gebäudeabstände Stall 1 Stall 2 Stall 3 Stall 4 Stall 5Eingabe Abstand zwischen Gebäuden

Abstand von Stall 1 zu 0.00 90.00Abstand von Stall 2 zu 0.00Abstand von Stall 3 zu 0.00Abstand von Stall 4 zu 0.00Abstand von Stall 5 zu 0.00

Gewichtete Geruchsbelastung bei mehreren StällenMindestabstand Gewichtete Geruchsbelastung

Beeinflussung durch Stall 1 256.65 991.23 122.23 0.00 0.00 0.00Beeinflussung durch Stall 2 248.39 100.85 817.84 0.00 0.00 0.00Beeinflussung durch Stall 3 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00Beeinflussung durch Stall 4 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00Beeinflussung durch Stall 5 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

Gewichtete Geruchsbelastung pro Stall 1092.08 940.07 0.00 0.00 0.00

Ergebnis Formel 4

Gewichteter Mindestabstand mehrerer Ställe

gegenüberWohn-zone

= 100 %

gemischteZone

= 70 %

Landw.Zone

= 50 %

Stall 1 (bestehend, Parzelle 2186) m 261 183 130Stall 2 Erweiterungsbau, Parzelle 2118/2119) m 254 178 127

mm

Bemerkungen:

Ort & Datum

Stempel & Unterschrift

- Zuschlag Fütterung - Zuschlag für Schutzobjekte (Betriebsfremdes Wohnen) Nächstgelegenes betriebsfremdes Wohnhaus (Hans Zürcher, Hardstr. 29, Holziken): 270 m Abstand ab Stallmitte bestehender Schwe inestall Mindestabstände sind somit eingehalten.

Muhen_Lüscher_Parzelle2118_2119_FAT476-e.xlsm 2

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Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 462 52 04 [email protected] | www.agriexpert.ch

Anhang 7 N

ährstoffbilanz (IST-Zustand)

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Schweine 169.5Mastschwein 25 - 100 kg LG, Remonten (Platz)

997.00 Platz 169.5 997 365

TghAnz.WeideLaufhof

GVETgAnz.Abzug

heitEin-

Anz.Tierart bzw. Tierkategorie

Lüscher Roger

Fläche und TierbestandBewirtschafterIn:

Gde.-Betr.-Nr.:

AGRIDEA Nachweis.Plus

Organisation:RechnerIn: Lüscher Jürg

Prog.: 4.3.03/Aufl. 1.11, 06.2013Erntejahr: 2014

- Variante: aktuell

1.40Wintergerste 1) 1.40 80 3)

0.26Kleine Freilandpflanzungen mit versch. Gemüsen

0.26

3.41Naturwiese extensiv 0.19 25Naturwiese mittelintensiv 0.20 68Kunstwiese intensiv 3.02 101 3)

Telefon: Mobile:EMail: [email protected]

Mutationsdatum: 20.01.2015Flächen Fläche ErtragKultur ha dt/ha

Äugstlen, ha (1.40) 30 3)

Hochstamm-Obstbäume,0.01ha/Baum (0.22)

Nicht zur LN zählende Kulturen Fläche ErtragKultur ha dt/ha

TierbestandAnz. Tg

Tel. RechnerIn: 062 723 08 74 Laufnummer: 113

HerrRoger Lüscheralte Stasse 105037 Muhen

1) Regelmässig über den Referenzerträgen liegende Erträge3) Ertrag grösser als Standardertrag

SummenLandw. NutzflächeDüngbare Fläche Offene Ackerfläche

5.074.881.66

GVE Betrieb (berechnet nach GVE-Faktoren vor Abzug)GVE Betrieb (berechnet nach GVE-Faktoren)DGVE Betrieb (berechnet nach Nährstoffanfall)DGVE aus Hofdüngerzu-/wegfuhr (berechnet nach Nährstoffanfall)

169.5169.5105.9-96.0

DGVE korrigiertDGVE / ha DFDurchschnittsbestand gem. TVD (Stück)

9.92.0

Seite 1 von 120.01.15 08:40Druckdatum:Lüscher RogerBewirtschafterIn:

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Lüscher Roger

Suisse-BilanzBewirtschafterIn:

Adresse:Telefon:

Gde.-Betr.-Nr.:

Formular A: Grundfutterverzehr und verfügbare NährstoffeFütterungskorrekturen

für Milchkühe:

AGRIDEA Nachweis.Plus

Organisation:RechnerIn: Lüscher Jürg

Prog.: 4.3.03/Aufl. 1.11, 06.2013Erntejahr: 2014

-

Mobile:

Variante:

Bewirtschaftungsart: Landw. Nutzfl. (ha):Düngb. Fl. (ha):

OA (ha):

GVE nach Faktoren:DGVE Betrieb (nach Nährst.):DGVE aus Hofd.-Zu/wegfuhr:

DGVE/ha DF:

-> ad libitum-Fütterung?-> Einsatz von Futterrüben oder Kartoffeln?

Kraftfutterverzehr pro Kuh und Jahr [kg]:Verkehrsmilch [kg]:

Jährl. durchschnittliche Milchmenge pro Kuh [kg]:Total Milchproduktion [kg]:

169.49105.87-96.00

2.02

ÖLN 5.074.881.66

alte Stasse 10, 5037 Muhen

aktuell

EMail: [email protected]

Zone: (nicht definiert)TVD-Nummer:

Abzug Grundfutterv. Anfall je Einheit und Jahr Nährstoffanfall je Jahr Nges-Anf. Laufh. Nges-Anfall Weide VollmistEinheit Anzahl Zufuhr Anzahl dt TS je dt TS kg kg kg kg kg kg kg kg kg kg kg

Tierart/Tierplatzkategorie Einhei. (-/+) korri. Jahr total Nges P2O5 K2O Mg Nges P2O5 K2O Mg Anz. Tg Nges Anz h Tg Nges Typ NgesMastschwein 25 - 100 kg LG, Platz 997.0 997.0 9.9 3.3 7.0 1.0 9890 3290 6979 997 997 365 989

9890 3290 6979 997 989

Abzug für die pro Jahr auf dem Betrieb verf. Menge nährstoffarmes Futter (dt GFnährstoffarm)

Nges-Abzug bei Laufhofhaltung * 0.5 * 0.7und bei Weidehaltung [-]

[-]0.6 0.15 3

495

9393 3290 6979 997A2: Nährstoffe aus der Tierhaltung

989

Grundfutter-Verzehr / Nährstoffanfall auf dem Betr. dt TS GFverz.

-8597 -3276 -6851 -1051A3: Zu- und Wegfuhr von Hofdüngern

Zwischenwert A1 V1

V2

V1+V2A1+A3

A3

1293 Anteile Vollmist-Nges (V1+V2)/(A1+A3) [%]

A2

zugeführte (+) Nährstoffanfall je Einheit Nährstoffzu-/wegf. je JahrZu-/Wegfuhrvon Hofdünger weggeführte (-) kg kg kg kg kg kg kg kg

Menge Nges P2O5 K2O Mg Nges P2O5 K2O MgHofdünger Schweinegülle Gebr.Lüscher 3.3/1.2/2.6 m3 -2520.0 3.3 1.2 2.6 0.4 -8316 -3024 -6552 -1008

Schweinemist Lüscher t -36.0 7.8 7.0 8.3 1.2 -281 -252 -299 -43

Seite 1 von 420.01.15 08:40Druckdatum:Lüscher RogerBewirtschafterIn:

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Formular B: Berechnung der Grundfutterproduktion auf der FutterflächeGrundfutterverzehr auf dem Betrieb (GFverz)

Total Wegfuhr (davonTotal Zufuhr (davonTotal Produktion ausserhalb der Futterfläche (FF)Total Netto-Grundfutterbedarf

Zzgl. Lagerungs- und Krippenverluste

Total auf der Futterfläche zu produzierendes Grundfutter (GFprod.)Zzgl. Fehlerbereich der Grundfutterbilanz %

2.55.0

340

340

9

366

[+]

[+]

[-][-]

dt TS nährstoffarm)dt TS nährstoffarm)

Zu- und Wegfuhr von Grundfutter und GF-Prod. ausserhalb der Futterfläche (FF)Menge % TS Wegfuhr Zufuhr GFproddt FS dt TS dt TS ausserh

FFGras 15 340.0

340

%[+]17

Formular C: Nährstoffbedarf der Kulturen

C1: Zwischentotal Grundfutterprod. (ohne 2./Zwischenkulturen)

Total auf der Futterfläche zu produzierendes Grundfutter (GFprod.) Übertrag aus B

Bedarf für die Grundfutterproduktion Feld- Menge N- Nährstoffbedarf in kg/dt Nährstoffbedarf in kg/JahrFläche Ertrag total Bedarf Netto-

Parzelle Flurnamen ha dt/TS ha dt TS kg/ha N P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O MgNaturwiese extensiv - 0.19 25 5Naturwiese mittelintensiv - 0.20 68 14 1.00 0.70 1.90 0.25 14 10 26 3Kunstwiese intensiv - 3.02 101 305 1.20 0.80 2.40 0.30 366 244 732 92Äugstlen, ha (1.40) - 30 42 1.20 0.80 2.40 0.40 50 34 101 17

C1

GFnährstoffarm

dt TS GFt * 0.4T: Innerbetrieblicher Nährstofftransfer für Futter von ungedüngten Wiesen (GFt)

Bedarf der Ackerkulturen Standardertrag Fläche Ertrag Menge N-Bedarf Nährstoffbedarf in kg/dt Nährstoffbedarf in kg/Jahr dt ha dt/ha dt total kg/ha P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O Mg

Wintergerste 1) 60 1.40 80 112 110+14 0.83 0.11 0.12 174 93 12 13

1) Regelmässig über den Referenzerträgen liegende Erträgeohne Zweitkulturen

3.41 365

5

5 2

430 287 859 112

C2: Zwischentotal Ackerkulturen C2 174 93 12 131.40

366

Seite 2 von 420.01.15 08:40Druckdatum:Lüscher RogerBewirtschafterIn:

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C3: Zwischentotal Spezialkulturen

C = C1 + C2 + C3: Gesamttotal

Bedarf der Spezialkulturen Fläche Normdüngungsfaktor Netto-Nährstoffbedarf, kg je ha Korr. Nährstoffbedarf in kg pro Jahrmit Berücksichtigung des Nährstoffvorrats im Boden ha P K Mg N P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O MgHochstamm-Obstbäume, 0.01ha/Baum (0.22) 1.0 1.0 1.0 45.00 15.00 56.00 10 3 12Freilandgemüse 0.26 1.0 1.0 1.0 31 8 31 4

Bedarf Freilandgemüse Fläche N nach Netto-Nährstoffb. kg/ha Korr. Nährst. kg/Jahrha Nmin N P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O Mg

Kleine Freilandpflanzungen 0.26 120 30 120 15 31 8 31 4

C30.26 41 11 44 4

645 391 915 129

zugeführte Menge (+) Nährstoffanfall je Einheit Nährstoffzu-/wegfuhr je JahrFormular D: Übrige Dünger weggeführte Menge (-) kg Nverf kg P2O5 kg K2O kg Mg kg Nverf kg P2O5 kg K2O kg MgMineraldünger Ammonsalpeter 27 / 0 / 0 / 0 dt 6.0 27.0 162Zukauf von Weizenstroh

Stroh zum Einstreuen dt FS 600.0 0.2 0.9 0.1 114 516 42

D: Gesamttotal Zufuhr übriger Dünger 162 114 516 42D

E: Gesamttotal Vergärungsprodukte E

Betriebsspezifischer N-Ausnutzungsgrad flüssige Vergärungsprodukte: 70% abzüglich % Offene Ackerfläche * 0.1532.7 -4.9 65.1% = %

Formular E: Vergärungsprodukte

Seite 3 von 420.01.15 08:40Druckdatum:Lüscher RogerBewirtschafterIn:

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Datum:

Formular F: Nährstoffbilanz

Diese Bilanz ist nach meinen Berechnungenb aufgrund Ihrer Angaben zu Fläche, Kulturen, Tierbestand, Zu-/ Wegfuhr von Futter und Dünger ÖLN-konform. Ich bitte Sie,die Bilanz zu überprüfen und mit Ihren Aufzeichnungen zu vergleichen.Vor der ÖLN-Kontrolle muss die Bilanz aktualisiert werden. Dazu brauche ich die aktuellen Daten Ihrer Aufzeichnungen (Feldkalender, usw.).

Bemerkung

Mutationsdatum: 20.01.2015

Berechnung des betriebsspezifischen N-Ausnutzungsgrades

60.0Basis-N-Ausnutzungsgradabzüglich % Offene Ackerfläche * 0.15

% Anteil Vollmist-Nges * 0.1232.7

0.0Total betriebsspezifischer Ausnutzungsgrad

-4.9

55.10.0

%%%%

Nährstoffe aus der Tierhaltung (%=Eigenversrg. Betrieb)[-] Nährstoffbedarf der KulturenZwischenbilanz

[+] Zu- und Wegfuhr von Hofdüngern[+] Zufuhr übriger Dünger

[-] Innerbetr. Nährstofftransfer für Futter unged. WiesenGesamtbilanz: Alle Nährstoffe des Betriebes

max. Fehlerbereich (N=10%, P=10%)Nährstoffzu (+)/-wegfuhr(-) ohne FehlerbereichNährstoffzu (+)/-wegfuhr(-) mit Fehlerbereich

A2C

A2 - C

A3D

TA2-C+A3+D+E-T

5174645

4530

-4736162

-44

64-4530-4465

802100

%

-734

93.1

kgNverf

Gesamtbetrieblich

3290391

2898

-3276114

2-266

39-2896-2857

841100

%

-837

32.1

kgP2O5

6979915

6064

-6851516

-271

-6064

763100

%

70

kgK2O

997129868

-105142

-141

-868

772100

%

-9

kgMg

9393kg

Nges

-8597

BewirtschafterIn: Lüscher Roger Datum und Unterschrift (Kontrollstelle):RechnerIn: Lüscher Jürg

Unterschrift:Datum:Unterschrift:

[+] Vergärungsprodukte E

Seite 4 von 420.01.15 08:40Druckdatum:Lüscher RogerBewirtschafterIn:

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Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 462 52 04 [email protected] | www.agriexpert.ch

Anhang 8 N

ährstoffbilanz (Projekt)

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Schweine 255.0Mastschwein 25 - 100 kg LG, Remonten (Platz)

1500.00

Platz 255.0 1500

365

TghAnz.WeideLaufhof

GVETgAnz.Abzug

heitEin-

Anz.Tierart bzw. Tierkategorie

Lüscher Roger

Fläche und TierbestandBewirtschafterIn:

Gde.-Betr.-Nr.:

AGRIDEA Nachweis.Plus

Organisation:RechnerIn: Lüscher Jürg

Prog.: 4.4.00/Aufl. 1.12, 07.2014Erntejahr: 2014

- Variante: Vorschlag 1500 MSP

1.40Wintergerste 1) 1.40 80

0.26Kleine Freilandpflanzungen mit versch. Gemüsen

0.26

5.56Naturwiese extensiv 0.39 20Kunstwiese intensiv 5.17 105

Telefon: Mobile:EMail: [email protected]

Mutationsdatum: 22.04.2015Flächen Fläche ErtragKultur ha dt/ha

Äugstlen, ha (1.40) 30

Hochstamm-Obstbäume,0.01ha/Baum (0.22)

Nicht zur LN zählende Kulturen Fläche ErtragKultur ha dt/ha

TierbestandAnz. Tg

Tel. RechnerIn: 062 723 08 74 Laufnummer: 153

HerrRoger Lüscheralte Stasse 105037 Muhen

1) Regelmässig über den Referenzerträgen liegende Erträge

SummenLandw. Nutzfläche inkl. Bauzonen

Düngbare Fläche Offene Ackerfläche

7.22

6.831.66

GVE Betrieb (berechnet nach GVE-Faktoren vor Abzug)GVE Betrieb (berechnet nach GVE-Faktoren)DGVE Betrieb (berechnet nach Nährstoffanfall)DGVE aus Hofdüngerzu-/wegfuhr (berechnet nach Nährstoffanfall)

255.0255.0159.3

-139.3DGVE korrigiertDGVE / ha DFDurchschnittsbestand gem. TVD (Stück)

19.92.9

Landw. Nutzfläche 7.22

Seite 1 von 122.04.15 20:22Druckdatum:Lüscher RogerBewirtschafterIn:

Page 108: Umweltverträglichkeitsbericht - muhen.ch · PDF fileZusammenfassung 2 info@agriexpert.ch | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 462 52 04 Zusammenfassung

Lüscher Roger

Suisse-BilanzBewirtschafterIn:

Adresse:Telefon:

Gde.-Betr.-Nr.:

Formular A: Grundfutterverzehr und verfügbare NährstoffeFütterungskorrekturen

für Milchkühe:

AGRIDEA Nachweis.Plus

Organisation:RechnerIn: Lüscher Jürg

Prog.: 4.4.00/Aufl. 1.12, 07.2014Erntejahr: 2014

-

Mobile:

Variante:

Bewirtschaftungsart: Landw. Nutzfl. (ha):Düngb. Fl. (ha):

OA (ha):

GVE nach Faktoren:DGVE Betrieb (nach Nährst.):DGVE aus Hofd.-Zu/wegfuhr:

DGVE/ha DF:

-> ad libitum-Fütterung?-> Einsatz von Futterrüben oder Kartoffeln?

Kraftfutter Milchk. total Ganzjahresbetrieb [dt]:Verkehrsmilch [kg]:

Jährl. durchschnittliche Milchmenge pro Kuh [kg]:Total Milchproduktion [kg]:

255.00159.29

-139.34

2.92

ÖLN 7.226.831.66

alte Stasse 10, 5037 Muhen

Vorschlag 1500 MSP

EMail: [email protected]

Zone: (nicht definiert)TVD-Nummer:

Höhe (m):

Abzug Grundfutterv. Anfall je Einheit und Jahr Nährstoffanfall je Jahr Nges-Anf. Laufh. Nges-Anfall Weide VollmistEinheit Anzahl Zufuhr Anzahl dt TS je dt TS kg kg kg kg kg kg kg kg kg kg kg

Tierart/Tierplatzkategorie Einhei. (-/+) korri. Jahr total Nges P2O5 K2O Mg Nges P2O5 K2O Mg Anz. Tg Nges Anz h Tg Nges Typ NgesMastschwein 25 - 100 kg LG, Platz 1500.0 1500.0 9.9 3.3 7.0 1.0 14880 4950 10500 1500 1500 365 1488

14880 4950 10500 1500 1488

Abzug für die pro Jahr auf dem Betrieb verf. Menge nährstoffarmes Futter (dt GFnährstoffarm)

Nges-Abzug bei Laufhofhaltung * 0.5 * 0.7und bei Weidehaltung [-]

[-]0.6 0.1

744

14136 4950 10500 1500A2: Nährstoffe aus der Tierhaltung

1488

Grundfutter-Verzehr / Nährstoffanfall auf dem Betr. dt TS GFverz.

-12656

-4752 -10049

-1543A3: Zu- und Wegfuhr von Hofdüngern

Zwischenwert A1 V1

V2

V1+V2A1+A3

A3

2224 Anteile Vollmist-Nges (V1+V2)/(A1+A3) [%]

A2

zugeführte (+) Nährstoffanfall je Einheit Nährstoffzu-/wegf. je JahrZu-/Wegfuhrvon Hofdünger weggeführte (-) kg kg kg kg kg kg kg kg

Menge Nges P2O5 K2O Mg Nges P2O5 K2O MgHofdünger Schweinegülle Gebr.Lüscher 3.3/1.2/2.6 m3 -3750.0 3.3 1.2 2.6 0.4 -

12375-4500 -9750 -1500

Schweinemist Lüscher t -36.0 7.8 7.0 8.3 1.2 -281 -252 -299 -43

Seite 1 von 422.04.15 20:23Druckdatum:Lüscher RogerBewirtschafterIn:

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Formular B: Berechnung der Grundfutterproduktion auf der FutterflächeGrundfutterverzehr auf dem Betrieb (GFverz)

Total Wegfuhr (davonTotal Zufuhr (davonTotal Produktion ausserhalb der Futterfläche (FF)Total Netto-Grundfutterbedarf

Zzgl. Lagerungs- und Krippenverluste

Total auf der Futterfläche zu produzierendes Grundfutter (GFprod.)Zzgl. Fehlerbereich der Grundfutterbilanz %

2.55.0

550

550

14

591

[+]

[+]

[-][-]

dt TS nährstoffarm)dt TS nährstoffarm)

Zu- und Wegfuhr von Grundfutter und GF-Prod. ausserhalb der Futterfläche (FF)Menge % TS Wegfuhr Zufuhr GFproddt FS dt TS dt TS ausserh

FFGras 15 550.0

550

%[+]28

Formular C: Nährstoffbedarf der Kulturen

C1: Zwischentotal Grundfutterprod. (ohne 2./Zwischenkulturen)

Total auf der Futterfläche zu produzierendes Grundfutter (GFprod.) Übertrag aus B

Bedarf für die Grundfutterproduktion Feld- Menge N- Nährstoffbedarf in kg/dt Nährstoffbedarf in kg/JahrFläche Ertrag total Bedarf Netto-

Parzelle Flurnamen ha dt/TS ha dt TS kg/ha N P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O MgNaturwiese extensiv - 0.39 20 8Kunstwiese intensiv - 5.17 105 541 1.20 0.80 2.40 0.30 650 433 1299 162Äugstlen, ha (1.40) - 30 42 1.20 0.80 2.40 0.40 50 34 101 17

C1

GFnährstoffarm

dt TS GFt * 0.4T: Innerbetrieblicher Nährstofftransfer für Futter von ungedüngten Wiesen (GFt)

Bedarf der Ackerkulturen Standardertrag Fläche Ertrag Menge N-Bedarf Nährstoffbedarf in kg/dt Nährstoffbedarf in kg/Jahr dt ha dt/ha dt total kg/ha P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O Mg

Wintergerste 1) 60 1.40 80 112 110+14 0.83 0.11 0.12 174 93 12 13

1) Regelmässig über den Referenzerträgen liegende Erträgeohne Zweitkulturen

5.56 591

8

8 3

700 467 1400 179

C2: Zwischentotal Ackerkulturen C2 174 93 12 131.40

591

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C3: Zwischentotal Spezialkulturen

C = C1 + C2 + C3 (Gesamtfläche C - Bauzone ausserhalb LN = LN

Bedarf der Spezialkulturen Fläche Normdüngungsfaktor Netto-Nährstoffbedarf, kg je ha Korr. Nährstoffbedarf in kg pro Jahrmit Berücksichtigung des Nährstoffvorrats im Boden ha P K Mg N P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O MgHochstamm-Obstbäume, 0.01ha/Baum (0.22) 1.0 1.0 1.0 45.00 15.00 56.00 10 3 12Freilandgemüse 0.26 1.0 1.0 1.0 31 8 31 4

Bedarf Freilandgemüse Fläche N nach Netto-Nährstoffb. kg/ha Korr. Nährst. kg/Jahrha Nmin N P2O5 K2O Mg N P2O5 K2O Mg

Kleine Freilandpflanzungen 0.26 120 30 120 15 31 8 31 4

C30.26 41 11 44 4

915 571 1456 1977.22 0.00 7.22- =

zugeführte Menge (+) Nährstoffanfall je Einheit Nährstoffzu-/wegfuhr je JahrFormular D: Übrige Dünger weggeführte Menge (-) kg Nverf kg P2O5 kg K2O kg Mg kg Nverf kg P2O5 kg K2O kg MgMineraldünger Ammonsalpeter 27 / 0 / 0 / 0 dt 3.0 27.0 81Zukauf von Weizenstroh

Stroh zum Einstreuen dt FS 800.0 0.2 0.9 0.1 152 688 56

D: Gesamttotal Zufuhr übriger Dünger 81 152 688 56D

E: Gesamttotal Vergärungsprodukte E

Betriebsspezifischer N-Ausnutzungsgrad flüssige Vergärungsprodukte: 70% abzüglich % Offene Ackerfläche * 0.1523.0 -3.4 66.6% = %

Formular E: Vergärungsprodukte

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Datum:

Formular F: Nährstoffbilanz

Diese Bilanz ist nach meinen Berechnungenb aufgrund Ihrer Angaben zu Fläche, Kulturen, Tierbestand, Zu-/ Wegfuhr von Futter und Dünger ÖLN-konform. Ich bitte Sie,die Bilanz zu überprüfen und mit Ihren Aufzeichnungen zu vergleichen.Vor der ÖLN-Kontrolle muss die Bilanz aktualisiert werden. Dazu brauche ich die aktuellen Daten Ihrer Aufzeichnungen (Feldkalender, usw.).

Bemerkung

Mutationsdatum: 22.04.2015

Berechnung des betriebsspezifischen N-Ausnutzungsgrades

60.0Basis-N-Ausnutzungsgradabzüglich % Offene Ackerfläche * 0.15

% Anteil Vollmist-Nges * 0.1223.0

0.0Total betriebsspezifischer Ausnutzungsgrad

-3.4

56.60.0

%%%%

Nährstoffe aus der Tierhaltung (%=Eigenversrg. Betrieb)[-] Nährstoffbedarf der KulturenZwischenbilanz

[+] Zu- und Wegfuhr von Hofdüngern[+] Zufuhr übriger Dünger

[-] Innerbetr. Nährstofftransfer für Futter unged. WiesenGesamtbilanz: Alle Nährstoffe des Betriebes

max. Fehlerbereich (N=10%, P=10%)Nährstoffzu (+)/-wegfuhr(-) ohne FehlerbereichNährstoffzu (+)/-wegfuhr(-) mit Fehlerbereich

A2C

A2 - C

A3D

TA2-C+A3+D+E-T

7994915

7079

-715781

3

91-7079-6988

874100

%

-782

100.4

kgNverf

Gesamtbetrieblich

4950571

4379

-4752152

3-224

57-4376-4319

867100

%

-832

60.8

kgP2O5

1050014569044

-10049688

-317

-9044

721100

%

78

kgK2O

1500197

1303

-154356

-184

-1303

763100

%

7

kgMg

14136kg

Nges

-12656

BewirtschafterIn: Lüscher Roger Datum und Unterschrift (Kontrollstelle):RechnerIn: Lüscher Jürg

Unterschrift:Datum:Unterschrift:

[+] Vergärungsprodukte E

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Anhang 9 Lärm

berechnung

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Ermittlung des Beurteilungspegels beim Betrieb von VentilatorenNachtphase

Empfindlichkeitsstufe III

X YStandort der Ventilatoren (Koordinaten) 645'795 242'338

Empfindlichkeitsstufe Empfänger III ES

Belastungsgrenzwert gem. LSV, Empfänger 50 dB(A)

Ventilatoren Typ 1 Typ 2 Typ 3Anzahl Ventilatoren, Stk. 2 4Schalldruck Ventilator in 7 m Abstand, dB(A) 57.4 56.7

Summe Schalldruck aller Ventilatoren 64.7 dB(A)

Distanz Ventilator - Empfangspunkt 210 m

Abstandsdämpfung zum Empfänger -29.5 dB(A)

Schalldruck beim Empfänger 35.2 dB(A)

Betriebsstunden Tagphase 12 hB, jährliche Betriebstage 365 Tg

ti = durchschnittl. Tägliche Dauer der Lärmphase, i 720 min

Lr,i = Leq, i + K1, i + K2, i + K3, i + 10 log (ti/to)

Leq, i (Mittelungspegel während der Lärmphase, i) 64.7 dB(A)Abstandsdämpfung zum Empfänger -29.5K 1 (für die Nacht) 10 dB(A)K 2 (in der Regel) 4 dB(A)K 3 0 dB(A)ti 720 minto 720 min

Beurteilungspegel in dB(A) am Empfangsstandort 49.2 db(A)

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Anhang 10 Technisches Datenblatt Ventilatoren

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Anhang 11 Berechnung der Anzahl Fuhren (bisher und künftig)

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Fuhren mit 20 bis 40 t Gesamtgewicht:

Anzahl Fuhren Transportmittel Transportgegenstandbisher künftig

52 80 Bisher v. a. Lastwagen 32 t bis 40 t Lieferung von Schweinetrockenfutter

52 80 Lastwagen 32 t Lieferung von Flüssigschweinefutter

45 52 Lastwagen 32 t bis 40t Wegfuhr von Schlachtschweinen

45 52 Lastwagen 32 t bis 40 t Zufuhr Schweine

260 260 Lastwagen 16 - 40 tZufuhr Nebenprodukte aus Nahrungsmittel

25 25 Lastwagen 16 - 40 t Zufuhr Soja

25 25 Lastwagen 16-40t Zufuhr Stroh

504 574 Total

Fuhren mit 10 bis 20 t Gesamtgewicht:

Anzahl Fuhren Transportmittel Transportgegenstandbisher künftig

148 220 Traktor/ Lastwagen mit 17 m³ Fass Abfuhr Schweinegülle

5 5 Lastwagen 16 t Abfuhr Schweinemist

153 225 Total

Fuhren mit 3,5 bis 10 t Gesamtgewicht:

Anzahl Fuhren Transportmittel Transportgegenstandbisher künftig

0 0 Traktor 4.5 t mit Fass Wegfuhr von Jauche

0 0 Total

Fuhren mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht:

Anzahl Fuhren Transportmittel Transportgegenstandbisher künftig

0 0 Lieferwagen bis 3.5 t

0 0 3.5 t Kleinlastwagen Lieferung von ergänzungsKomponenten

nach Bedarf (nicht vorher-sehbar/planbar)

nach Bedarf (nicht vorher-sehbar/planbar)

PWTierarzt, Kleintransporte für kranke Tiere, Vertreter, Besucher usw.

0 0 Total

13.01.2016 / Muhen_Lüscher_Fuhrenberechnung-a.xls / Schaub Hansueli 1/2

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Gesamtzusammenzug der Anzahl Fuhren:

Anzahl Fuhren Transportmittelbisher künftig

504 574 Fuhren mit 20 bis 40 t Gesamtgewicht

153 225 Fuhren mit 10 bis 20 t Gesamtgewicht

0 0 Fuhren mit 3,5 bis 10 t Gesamtgewicht

0 0

nach Bedarf (nicht vorher-sehbar/planbar)

nach Bedarf (nicht vorher-sehbar/planbar)

657 799

142 Differenz der Fuhren

Fuhren mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht

13.01.2016 / Muhen_Lüscher_Fuhrenberechnung-a.xls / Schaub Hansueli 2/2

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Anhang 12 BAFU

Baulärm Richtlinie - M

assnahmenkatalog

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3 > Massnahmenkatalog 17

3 > Massnahmenkatalog

Der Massnahmenkatalog soll die Bauherrschaft und damit die Architekten, Ingenieure und Unternehmer bei der

praktischen Umsetzung der Baulärm-Richtlinie unterstützen. Er soll als Checkliste allgemeine und baustellen-

spezifische Möglichkeiten zur Begrenzung von Baulärm aufzeigen.

3.1 Planung und Projektierung 18

3.1.1 Vorbereitung und Kontrolle 18

3.1.1.1 Früher Kontakt mit den zuständigen Behörden für Baulärmfragen 18

3.1.1.2 Umfassende Abklärungen 18

3.1.1.3 Massnahmenstufen resp. Massnahmen gemäss Baulärm-

Richtlinie/Auflagen festlegen 18

3.1.1.4 Kriterien zur Überwachung festlegen 18

3.1.1.5 Massnahmenkonzept für unvorhergesehene, störende Ereignisse 18

3.1.1.6 Vorübergehende Evakuierung intensiv betroffener Nachbarschaft 18

3.1.2 Wahl der Bauweise / Bauverfahren 18

3.1.2.1 Alternative Verfahren zum Abbruch nach dem «schlagenden

Prinzip» 18

3.1.2.2 Alternativen zum Rammen 18

3.1.2.3 Lärmschutz bei Rammarbeiten 18

3.1.2.4 Deckelbauweise 18

3.1.2.5 Senkkastenbauweise 18

3.1.2.6 Bergmännische Bauverfahren als Alternative zum Tagbau 18

3.1.2.7 Geeignete Wahl der Systemgrenzen 19

3.1.2.8 Einsatz von vorfabrizierten Bauelementen 19

3.1.2.9 Grossflächenschalung oder Raumschalung 19

3.1.2.10 Verwendung von Fliessbeton oder selbstverdichtendem Beton

(self compacting concrete) 19

3.1.3 Ressourcenplanung und Massenbilanz 19

3.1.3.1 Optimierung des Materialverbrauchs 19

3.1.3.2 Wahl geeigneter Ablagerungsplätze/Wiederverwertung unter

Berücksichtigung der geeigneten Wahl der Transportmittel 19

3.1.4 Organisatorische Massnahmen 19

3.1.4.1 Zeitabläufe während der lärmigen Bauphase tragen den

Erholungszeiten Rechnung 19

3.1.4.2 Zeitbeschränkung für lärmintensive Bauarbeiten auf 9 Stunden

pro Tag (7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr) 19

3.1.4.3 Zeitbeschränkung für lärmintensive Bauarbeiten auf 8 Stunden

pro Tag (7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr) 19

3.1.4.4 Zeitbeschränkung für lärmintensive Bauarbeiten auf 7 Stunden

oder weniger pro Tag (8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr) 19

3.1.5 Abschirmungen / Schallschutzfenster 19

3.1.5.1 Provisorische Abschirmungen 19

3.1.5.2 Schallschutzfenster 19

3.1.6 Maschinen und Geräte 20

3.1.6.1 Maschinen und Geräte mit Normalausrüstung 20

3.1.6.2 Maschinen und Geräte genügen einem zulässigen

Schallleistungspegel gemäss dem anerkannten Stand der

Technik 20

3.1.6.3 Maschinen und Geräte genügen einem zulässigen

Schallleistungspegel gemäss dem neuesten Stand der Technik 20

3.1.6.4 Lärmschutz an Kreissägen und Trennscheiben 20

3.1.6.5 Geräte mit Elektromotor statt Verbrennungsmotor verwenden 20

3.1.7 Bautransporte 20

3.1.7.1 Alternative Transportmittel oder Transportwege

(Verkehrskonzept) 20

3.1.7.2 Transportfahrzeuge entsprechen der Normalausrüstung 20

3.1.7.3 Transportfahrzeuge genügen einem zulässigen

Schallleistungspegel gemäss dem anerkannten Stand der

Technik 20

3.1.8 Ausschreibung / Werkvertrag 20

3.1.8.1 Lärmbezogene Vorgaben in «Besondere Bestimmungen» und im

Werkvertrag genau festlegen 20

3.1.8.2 Lärmbezogene Vergabekriterien festlegen 20

3.2 Bauausführung 21

3.2.1 Organisatorisch 21

3.2.1.1 Präventives Konzept für Zuständigkeiten und

Verantwortlichkeiten 21

3.2.1.2 Überwachung und Kontrolle 21

3.2.1.3 Orientierung der Lärmbetroffenen 21

3.2.2 Einsatzplanung und Arbeitsvorbereitung 21

3.2.2.1 Optimale Ablaufplanung 21

3.2.2.2 Ausreichend leistungsstarke Maschinen und Geräte 21

3.2.2.3 Arbeiten mit hohen Lärmemissionen gleichzeitig durchführen 21

3.2.2.4 Konstruktive Massnahmen beim Schütten harter Materialien in

metallene Auffangbehälter zur 21

3.2.2.5 Lärmige Vorbereitungsarbeiten (z.B. Schalungen) und Reparatur-

Servicearbeiten an lärmunempfindlichem Ort durchführen 21

3.2.2.6 Standortwahl stationär eingesetzter Maschinen und Geräte 21

3.2.3 Bautransporte 22

3.2.3.1 Transporte gesamtheitlich planen 22

3.2.3.2 Linienführung von Baupisten und Transportrouten 22

3.2.3.3 Provisorische Lärmschutzwände 22

3.3 Lärmminderndes Verhalten

(Anleitung für Baupersonal) 22

3.3.1 Leitgedanke 22

3.3.1.1 Alle leisten nach eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur

lärmarmen Baustelle 22

3.3.2 Instruktion 22

3.3.2.1 Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Entstehung,

Ausbreitung, Wirkung und Minderung von Lärm 22

3.3.3 Beispiele 22

3.3.3.1 Maschinen und Geräte 22

3.3.3.2 Gegenstände legen statt werfen (z.B. Gerüstarbeiten) 22

3.3.3.3 Vorhandene Lärmhindernisse nutzen (z.B. Türen, Fenster und

Deckel schliessen) 22

Begriffe 23

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Baulärm-Richtlinie © BAFU 2008 18

3.1 Planung und Projektierung

3.1.1 Vorbereitung und Kontrolle Stufe

3.1.1.1 Früher Kontakt mit den zuständigen Behörden für Baulärmfragen

Zur Abklärung objektspezifischer Fragen und zur Interpretation der Baulärm-Richtlinie.

Bemerkung: Zahlreiche Massnahmen führen rechtzeitig angeordnet zu keinem oder geringem Mehraufwand. Wenn die Arbeiten im Gang

sind, kann die gleiche Massnahme ein Mehrfaches kosten.

A B C

3.1.1.2 Umfassende Abklärungen

Z.B. Sondierungen.

Der Einsatz von geeigneten Maschinen und entsprechenden Methoden sowie der korrekte Zeitablauf verhindern unnötigen Lärm.

A B C

3.1.1.3 Massnahmenstufen resp. Massnahmen gemäss Baulärm-Richtlinie/Auflagen festlegen

Diese sollen in objektbezogenen Bestimmungen festgehalten werden.

A B C

3.1.1.4 Kriterien zur Überwachung festlegen

Bemerkung: Klare Vorgaben erleichtern die Umsetzung.

A B C

3.1.1.5 Massnahmenkonzept für unvorhergesehene, störende Ereignisse A B C

3.1.1.6 Vorübergehende Evakuierung intensiv betroffener Nachbarschaft A B C

3.1.2 Wahl der Bauweise / Bauverfahren Stufe

3.1.2.1 Alternative Verfahren zum Abbruch nach dem «schlagenden Prinzip»

Bemerkung: Alternativen zu Druckluftmeissel, Hydraulikmeissel und Schlagbohrgeräten.

Diamantschneide-Verfahren (Trennschleifen);

Hydraulisches Spalten;

Hydraulische Schere (Betonbeisser).

A B C

3.1.2.2 Alternativen zum Rammen

Einvibrieren von Spundwandbohlen und Stahlträgern;

Bohren statt Rammen und Vibrieren z.B. mit Drehbohrgerät;

Bohrpfahlwände;

Schlitzwand;

Einpressen von Spundwandbohlen;

Steil geböschte Baugruben mit alternativer Sicherung;

Bodenverfestigung z.B. durch Injektionen oder Gefrieren.

A B C

3.1.2.3 Lärmschutz bei Rammarbeiten

Dämpfungsmassnahmen in der Schlagfuge;

Bemerkung: Verwendung mit Futter (Holz oder Kunststoff).

Lärmschutzturm (Kamin);

Hochfrequenz-Vibratoren.

B C

3.1.2.4 Deckelbauweise A B C

3.1.2.5 Senkkastenbauweise A B C

3.1.2.6 Bergmännische Bauverfahren als Alternative zum Tagbau A B C

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3 > Massnahmenkatalog 19

3.1.2.7 Geeignete Wahl der Systemgrenzen

Bemerkung: Ausbruchverfahren bergmännisch oder im Tagbau.

A B C

3.1.2.8 Einsatz von vorfabrizierten Bauelementen A B C

3.1.2.9 Grossflächenschalung oder Raumschalung A B C

3.1.2.10 Verwendung von Fliessbeton oder selbstverdichtendem Beton (self compacting concrete) A B C

3.1.3 Ressourcenplanung und Massenbilanz Stufe

3.1.3.1 Optimierung des Materialverbrauchs A B C

3.1.3.2 Wahl geeigneter Ablagerungsplätze/Wiederverwertung unter Berücksichtigung der geeigneten Wahl der Transportmittel A B C

3.1.4 Organisatorische Massnahmen Stufe

3.1.4.1 Zeitabläufe während der lärmigen Bauphase tragen den Erholungszeiten Rechnung

Bemerkung: Die Arbeitszeit soll auf die weniger empfindlichen Zeiten konzentriert werden.

Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, ausnahmsweise bis 19 Uhr.

A B C

3.1.4.2 Zeitbeschränkung für lärmintensive Bauarbeiten auf 9 Stunden pro Tag (7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr) A B C

3.1.4.3 Zeitbeschränkung für lärmintensive Bauarbeiten auf 8 Stunden pro Tag (7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr) B C

3.1.4.4 Zeitbeschränkung für lärmintensive Bauarbeiten auf 7 Stunden oder weniger pro Tag (8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr) C

3.1.5 Abschirmungen / Schallschutzfenster Stufe

3.1.5.1 Provisorische Abschirmungen

Bemerkungen:

Mindestens 10 kg/m² Wandflächengewicht. Verhinderung von Reflexionen und evtl. absorbierende Oberflächen.

Kriterium für Lage und Höhe der Schallschutzwand: Die Sichtverbindung zwischen der Schallquelle und den Räumen mit lärmempfindli-

cher Nutzung soll unterbrochen sein.

Durch provisorische Schallschutzwände;

Bemerkungen:

Insbesondere bei Lärmproblemen in einer Richtung verwenden.

Der Standort soll möglichst nahe bei der Emissionsquelle sein.

Durch Aushubdeponien;

Durch Nutzung von Installationsteilen als Abschirmung;

Bemerkung: Z.B. Baubaracken, Baustellenumschliessung.

Durch Schallschutzzelte, Schallschutzkabinen mit schweren Textilbahnen oder Wänden.

Bemerkungen: Kann mit Staub- und Sprühschutz kombiniert werden.

B C

3.1.5.2 Schallschutzfenster C

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Baulärm-Richtlinie © BAFU 2008 20

3.1.6 Maschinen und Geräte Stufe

3.1.6.1 Maschinen und Geräte mit Normalausrüstung A B C

3.1.6.2 Maschinen und Geräte genügen einem zulässigen Schallleistungspegel gemäss dem anerkannten Stand der Technik

Bemerkung: Der anerkannte Stand der Technik orientiert sich an den Umweltkriterien aktueller EU-Richtlinien. Übergangsfristen können

durch die Vollzugsbehörden bis zu einem Jahr gewährt werden.

(Information: http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md/content/laerm/4.pdf).

B C

3.1.6.3 Maschinen und Geräte genügen einem zulässigen Schallleistungspegel gemäss dem neuesten Stand der Technik

Bemerkung: Der neueste Stand der Technik entspricht grundsätzlich den Vergabegrundlagen der Jury Umweltzeichen (im Zusammenwir-

ken mit dem Deutschen Umweltbundesamt und dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) namentlich dem Umwelt-

zeichen 53 für lärmarme Baumaschinen

(RAL-UZ 53, Information: http://www.blauer-engel.de/deutsch/produkte_zeichenanwender/vergabegrundlagen/ral.php?id=81).

C

3.1.6.4 Lärmschutz an Kreissägen und Trennscheiben

Kapselung durch Schutzhaube;

Blätter mit niederer Zahnhöhe und Diamanttechnik;

Reduktion der Umfangsgeschwindigkeit;

Sandwichblätter mit dämpfender Zwischenschicht.

B C

3.1.6.5 Geräte mit Elektromotor statt Verbrennungsmotor verwenden B C

3.1.7 Bautransporte Stufe

3.1.7.1 Alternative Transportmittel oder Transportwege (Verkehrskonzept)

Diese sind zu prüfen im Falle langer Transportwege oder ungünstiger Lage im entsprechenden Verkehrsnetz.

A B

3.1.7.2 Transportfahrzeuge entsprechen der Normalausrüstung

Bemerkung: Die Transportfahrzeuge müssen zudem in einwandfreiem Zustand sein.

A B

3.1.7.3 Transportfahrzeuge genügen einem zulässigen Schallleistungspegel gemäss dem anerkannten Stand der Technik

Bemerkung: Der anerkannte Stand der Technik orientiert sich an den Umweltkriterien aktueller EU-Richtlinien. Übergangsfristen können

durch die Vollzugsbehörden bis zu einem Jahr gewährt werden.

(Information: http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md/content/laerm/4.pdf).

B

3.1.8 Ausschreibung / Werkvertrag Stufe

3.1.8.1 Lärmbezogene Vorgaben in «Besondere Bestimmungen» und im Werkvertrag genau festlegen A B C

3.1.8.2 Lärmbezogene Vergabekriterien festlegen

Bemerkung: Nach Möglichkeit sind diese zu gewichten.

A B C

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3 > Massnahmenkatalog 21

3.2 Bauausführung

3.2.1 Organisatorisch Stufe

3.2.1.1 Präventives Konzept für Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Es sind zu regeln:

� Orientierung der betroffenen Nachbarschaft;

� Entgegennahme von Beschwerden aus der Nachbarschaft (Anlaufstelle);

� Verantwortlichkeiten für Vorschlag und Durchführung zusätzlicher Massnahmen;

� Instanz, welche über Notwendigkeit und Umfang zusätzlicher Massnahmen entscheidet;

� Zeitbedarf und Fristen bis zum Wirksamwerden zusätzlicher Massnahmen.

� Die Bauleitung und die Unternehmung entwickeln dieses Konzept.

A B C

3.2.1.2 Überwachung und Kontrolle

Kontrolle der im Leistungsverzeichnis und Werkvertrag festgelegten emissionsbegrenzenden Massnahmen.

A B C

3.2.1.3 Orientierung der Lärmbetroffenen

Orientierung mindestens über:

� die totale Bauzeit;

� die lärmige Bauphase;

� die Dauer der lärmintensiven Bauarbeiten;

� vorgesehene Massnahmen zur Emissionsbegrenzung;

� Anlaufstelle.

Bemerkung: Umfassende Orientierung insbesondere über nächtliche, lärmintensive Bauarbeiten in Absprache mit den zuständigen Behör-

den ist wichtig!

A B C

3.2.2 Einsatzplanung und Arbeitsvorbereitung Stufe

3.2.2.1 Optimale Ablaufplanung

Bemerkung: Die Wahl der für eine Arbeit geeignetsten Maschinen und Geräte und rechtzeitige Bereitstellung verkürzen die Dauer von Ar-

beitsphasen und damit die Einwirkdauer von Lärm.

A B C

3.2.2.2 Ausreichend leistungsstarke Maschinen und Geräte

Bemerkung: Der möglicherweise geringere Emissionspegel einer schwachen Maschine bringt im Endeffekt bei längerer Arbeitsdauer die

grössere Lärmbelastung.

A B C

3.2.2.3 Arbeiten mit hohen Lärmemissionen gleichzeitig durchführen

Mit entsprechend längeren «ruhigen» Phasen ergeben sich über längere Zeitperioden gemittelt eine geringere Lärmbelastung.

Bemerkung: In der Nähe von Strassen und Bahnen mit viel Verkehrslärm sollen Bauarbeiten mit hohen Lärmemissionen zu verkehrsrei-

chen Zeiten ausgeführt werden.

A B C

3.2.2.4 Konstruktive Massnahmen beim Schütten harter Materialien in metallene Auffangbehälter zur

� Reduktion der Aufprallgeschwindigkeit;

� Verkleinerung des Aufprallwinkels;

� Dämpfung des Aufpralls.

A B C

3.2.2.5 Lärmige Vorbereitungsarbeiten (z.B. Schalungen) und Reparatur- Servicearbeiten an lärmunempfindlichem Ort durchführen A B C

3.2.2.6 Standortwahl stationär eingesetzter Maschinen und Geräte

� Möglichst grosse Abstände zu lärmempfindlicher Nachbarschaft;

� Tieflagen (evtl. Baugrube) und Abschirmungen (Deponien) nutzen;

� Schallreflexion gegen empfindliche Nachbarschaft verhindern.

A B C

Page 126: Umweltverträglichkeitsbericht - muhen.ch · PDF fileZusammenfassung 2 info@agriexpert.ch | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 462 52 04 Zusammenfassung

Baulärm-Richtlinie © BAFU 2008 22

3.2.3 Bautransporte Stufe

3.2.3.1 Transporte gesamtheitlich planen

Das Ziel ist: minimale Anzahl Fahrten und optimale Nutzung der Transportkapazitäten.

A B

3.2.3.2 Linienführung von Baupisten und Transportrouten

Diese müssen möglichst entfernt von Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung sein (insbesondere ES I und ES II). Dabei soll die Topografie

schützend ausgenutzt werden und beispielsweise sollen Deponien abschirmend wirken.

A B

3.2.3.3 Provisorische Lärmschutzwände B

3.3 Lärmminderndes Verhalten (Anleitung für Baupersonal)

3.3.1 Leitgedanke Stufe

3.3.1.1 Alle leisten nach eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur lärmarmen Baustelle A B C

3.3.2 Instruktion Stufe

3.3.2.1 Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Entstehung, Ausbreitung, Wirkung und Minderung von Lärm

Ziel: Alle wissen, was in ihrem Arbeitsfeld lärmmindernd wirkt.

A B C

3.3.3 Beispiele Stufe

3.3.3.1 Maschinen und Geräte

� mit möglichst grosser Distanz zu Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung aufstellen;

� funktionsgerecht einsetzen;

� nur im Betriebsbereich bedienen;

� nur so lang wie nötig laufen lassen;

� instand halten.

A B C

3.3.3.2 Gegenstände legen statt werfen (z.B. Gerüstarbeiten) A B C

3.3.3.3 Vorhandene Lärmhindernisse nutzen (z.B. Türen, Fenster und Deckel schliessen) A B C