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UN – Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung - Verpflichtungen der Länder Franz Wolfmayr

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Page 1: UN – Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung - Verpflichtungen der Länder Franz Wolfmayr

UN – Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung -Verpflichtungen der Länder

Franz Wolfmayr

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Inhalt

• Generelle Vorbemerkungen• Botschaften von drei ausgewählten

VertreterInnen aus dem Sektor der “Behindertenarbeit”

• Verpflichtungen der Bundesländer und Vorschläge für die Umsetzung in den Bundesländern

• Wo die Bundesländer stehen

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Generelle Vorbemerkungen

• Internationale Dokumente werden oft nicht gelesen

• Die Kommunikation der Internationalen Institutionen richtet sich immer an die Bundesregierung, nicht an die Bundesländer

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Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit”

• Gary Boolay (England) – People FirstFür ein besseres Leben benötigen Menschen mit Behinderung– Eine Wohnung– Einen Beruf und Karrieremöglichkeiten– Benutzbare Verkehrsmittel– Beziehungen– Bildung und Ausbildung

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Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit”

• Gary Boolay (England) – People FirstBehörden können Menschen mit Behinderung unterstützen durch– die strukturierte Zusammenarbeit mit ihren

Selbstvertretungsorganisationen – die verpflichtende Einbindung von Menschen mit

Behinderung in die Planung und Evaluierung– die Einbindung in die Zusammenarbeit mit

Arbeitgeberorganisationen und Verkehrsbetrieben– die Unterstützung sozialer Netzwerke

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Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit”

• Philippa Russel (England) – Auch Familien von Kindern mit Behinderung stehen oft am Rand der Gesellschaft. Ihre Bürgerrechte werden nicht anerkannt. Daher ist es wichtig, dass ihre Organisationen gemeinsam mit denen der Personen mit Behinderung in die Entwicklung und Evaluierung der Behindertenpolitik eingebunden werden.

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Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit”• Philippa Russel (England) – Disability Rights

CommissionerBehörden sollten

– zuhören, um zu erfahren, was Angehörige und Menschen mit Behinderung brauchen und entsprechende Anpassungen und Veränderungen vornehmen, um die Lebenschancen der Menschen mit Behinderung zu verbessern

– Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, Belästigung und negativen Einstellungen schützen und sicherstellen, dass Vorbeugemaßnahmen getroffen werden, um Missbrauch und Ungleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zu Dienstleistungen und anderer Unterstützung zu vermeiden.

– Allianzen bilden, um sicherzugehen, dass ausreichend Ressourcen zur Gewährleistung einer optimalen Teilnahme und sozialen Eingliederung zur Verfügung stehen.

– Zusammenarbeiten, um die breite Öffentlichkeit über die wirklichen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu informieren.

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Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit”

• Wallis Goelen (Belgien)Frühere Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung– Sowohl die Europäische Gemeinschaft, die durch die

Europäische Kommission vertreten wird, als auch ihre Mitgliedstaaten haben definitiv festgelegt, dass die Behinderungsthematik eine Menschenrechts- und rechtliche Frage ist und nicht mehr länger eine diskret zu behandelnde soziale Angelegenheit.

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Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit”• Wallis Goelen (Belgien)

Frühere Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung

– Die UN-Konvention schützt die individuellen Rechte und enthält in Bezug auf den Rechtsstatus von Menschen mit Behinderungen eindeutige Bestimmungen:

• Es wird freier Zugang zu ihren Rechten gewährleistet und• nichts, was Menschen mit Behinderungen betrifft, kann

ohne Menschen mit Behinderungen beschlossen werden. • Das Fakultativprotokoll räumt jedem Menschen mit

Behinderung die Möglichkeit ein, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist eine sehr wichtige Entwicklung, was den Schutz der individuellen Rechte betrifft.

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Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit”

Wallis Goelen (Belgien)Frühere Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung– Die UN-Konvention verstärkt die Maßnahmen zur Förderung

einer eigenständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Nach Ansicht der Dienstleistungsanbieter wird damit ein Übergang zu gemeindenahen Diensten stattfinden.

• Drei Punkte sind dabei ganz wesentlich: – der Zugang zu Dienstleistungen,– die Qualität der Dienstleistungen, und – drittens – ein Punkt, den sie ganz besonders hervorhebt: Qualität

ohne Individualisierung ist unmöglich.

– Durch die Konvention wird auch die Beziehung zwischen spezialisierten Dienstleistungsanbietern und allgemeinen Dienstleistungsanbietern besonders betrachtet werden.

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Verpflichtungen der Länder und Vorschläge zur Umsetzung

• Die UN Konvention ist gültiges Recht und daher vom Bund und von den Ländern umzusetzen: – Die Auseinandersetzung mit der Konvention in

geeigneter Form starten• Information über die Konvention• Meinungsbildung auf allen Ebenen• Bearbeitungsformen entwickeln• Zuständigkeit festlegen (auf höchstmöglicher Ebene)• Die Beschäftigung mit der Konvention auf alle Ressorts

ausdehnen (Mainstreaming Ansatz)

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Verpflichtungen der Länder und Vorschläge zur Umsetzung

– Erarbeitung von Aktionsplänen in den einzelnen Bundesländern / Abstimmung mit dem Nationalen Aktionsplan für alle Ressorts

– Regelmäßige Berichterstattung über die Regionalen Aktionspläne und ihre Umsetzung im Landtag

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Franz Wolfmayr

Die Steirische Behindertenhilfe

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