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UN-Konvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Behindertenrechtskonvention. Dezember 2006 verabschiedet von der General-versammlung der Vereinten Nationen in New York Schlüsselbegriffe: - Würde - Inklusion - Teilhabe - Selbstbestimmung - PowerPoint PPT Presentation
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AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
UN-Konvention
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Behindertenrechtskonvention
Dezember 2006 verabschiedet von der General-versammlung der Vereinten Nationen in New York
• Schlüsselbegriffe:- Würde- Inklusion- Teilhabe- Selbstbestimmung- Empowerment- Chancengerechtigkeit- Barrierefreiheit
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Was ist neu?
Behinderungsbegriff nicht nur aus medizinischer und sozialer Sicht – sondern aus der Sicht der Menschenrechte!
Menschen mit Behinderungen gelten als TrägerInnen unveräußerlicher
Menschenrechte!
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Perspektivenwechsel
Integration
Wohlfahrt und Fürsorge
Mensch als Objekt
PatientInnen
Problemfälle
„Nichts über uns ohne uns!“
Inklusion
Selbstbestimmung
Mensch als Subjekt
BürgerInnen
TrägerInnen von Rechten
„Disability mainstreaming und
Gender mainstreaming“
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
23. Oktober 2008
Behindertenrechtskonvention fürÖsterreich verbindlich!
Kontrolle durchunabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Österreich
verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten.
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und
Konsumentenschutz bmask.gv.at
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Grundsatz 1
• Die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Selbständigkeit, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Selbstbestimmung
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 2
• Die Nichtdiskriminierung
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 4
• Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 5
• Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Anerkennung dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 6
• Die Chancengleichheit
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 7
• Die Zugänglichkeit
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Grundsatz 8
• Die Gleichberechtigung von Mann und Frau
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 9
• Die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität
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Reden wir darüber!
• Was bedeutet die UN-Konvention für Sie (als LehrerIn, als ProfessorIn, als
Mitarbeiter/in an der PH)?
• Welche Ideen haben Sie zur Umsetzung?
• Wie könnte der erste Schritt aussehen?
AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!