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Siegen Universität Siegen Banking 3.0 - zwischen Digitalisierung und Mensch. Bitcoins – Spielwiese für Spekulanten oder Chance für deutsche Banken? Betreuender Hochschullehrer: Prof. Dr. Arnd Wiedemann Studentische Teammitglieder: Deborah Barchewitz Aljosha Schöttner Jennifer Supe Beitrag zum Postbank Finance Award 2014

Universität Siegen - welt.de · toren auf die Entwicklung der Bitcoin-Kurse. In einem vorletzten Schritt sollen mögli- In einem vorletzten Schritt sollen mögli- che Produkte vorgestellt

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Siegen

Universität Siegen Banking 3.0 - zwischen Digitalisierung und Mensch. Bitcoins – Spielwiese für Spekulanten oder Chance für deutsche Banken? Betreuender Hochschullehrer: Prof. Dr. Arnd Wiedemann Studentische Teammitglieder: Deborah Barchewitz Aljosha Schöttner Jennifer Supe

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Postbank Finance Award 2014

Bitcoins – Spielwiese für Spekulanten oder Chance für deutsche Banken?

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I

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis………….……………………….……………………………. II Symbolverzeichnis…………………….…………….…..………………..……………. III Abbildungsverzeichnis……………....………………...…………………………......... IV

Tabellenverzeichnis……………………………………………………………………. V

1. Einleitung…………………………………………..…….……………………..…… 1 2. Einführung in das Konzept der digitalen Währung Bitcoin

2.1 Funktionsweise der Bitcoins…………………………………....………… 3

2.2 Rechtliche Einordnung der Bitcoins in Deutschland………………........ 7

3. Analyse des Marktpotenzials der digitalen Währung Bitcoin 3.1 Aktuelle Verbreitung der Bitcoins..……………………………….….…… 12

3.2 Entwicklungen/Regulierungen auf den Bitcoin-Märkten………………. 16

4. Analyse der Risiken im Rahmen eines Handels mit Bitcoins 4.1 Einordnung und quantitative Bewertung der Risiken..……………...….. 20

4.2 Einflussfaktoren der Bitcoin-Kurse…………………………..………….... 27

5. Möglichkeiten des Einstiegs in den Bitcoin-Markt für Banken 5.1 Denkbare Produkte in Verbindung mit Bitcoins…………………….…… 33

5.2 Zeitpunkt des Markteintritts……………………………………………….. 41

6. Fazit ……………….….……………………………………….……………..............46

Literaturverzeichnis……………………………………….…….……………………… 50

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Abkürzungsverzeichnis

AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Bafin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BTC: Bitcoin

CNY: Chinesischer Yuan

CPU: Leistung eines Prozessors

EBA: Europäische Bankenaufsicht

EStG: Einkommenssteuergesetz

EUR: Euro

GBP: Britisches Pfund

GPU: Leistung einer Grafikkarte

JPY: Japanischer Yen

KWG: Kreditwesengesetz

P2P: Peer-to-Peer

PC: Personal Computer

RORAC: Return on Risk Adjusted Capital

USD: US-Dollar

VaR: Value-at-Risk einer Risikoposition

ZAG: Zahlungsdienstaufsichtsgesetz

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III

Symbolverzeichnis

t: Zeitpunkt einer Investition

𝐿�: Lead-Indikator des Monats i

L�����: Normierter Lead-Indikator des Monats i

𝐿�����: Skalierter Lead-Indikator des Monats i

𝜕: Indikator zur Entscheidungshilfe bei der Investitionsbewertung

𝑃: Anteil an der Grundgesamtheit

𝐷�: Kategorie der Meinung im Monat i

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IV

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gang der Arbeit………………………………...………..……………… S.2

Abbildung 2: Schema eines dezentralen Peer-to-Peer Netzwerks………….……. S.5

Abbildung 3: Zeitlicher Verlauf des Gesamtbestands an Bitcoins……….….……. S.6

Abbildung 4: Bitcoin-Börsen..…………………………………………………………. S.12

Abbildung 5: Verteilung der Bitcoin-Konten…………………………………………. S.14

Abbildung 6: BTC/EUR-Wechselkurs im Zeitverlauf…………………………..…… S.22

Abbildung 7: Übersicht Rechenbeispiel……………………………………………… S.25

Abbildung 8: Bitcoin-Handelspreis & Lead-Indikator…………………………..…… S.29

Abbildung 9: BTC/USD-Wechselkurs im Zeitverlauf………………………..……… S.30

Abbildung 10: Anzahl bargeldlose Transaktionen im Zeitverlauf…………………. S.39

Abbildung 11: Schema möglicher Entwicklungen der Bitcoin-Märkte……………. S.43

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V

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Prozentuale Abweichung des VaR-Kurses vom Basiskurs………... S.26

Tabelle 2: 5-Jahres Korrelationen…………………………………..…………….. S.31

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1. Einleitung

Das Umfeld, in dem Unternehmen agieren, ist durch steigende Diskontinuitäten ge-

prägt. Die Herausforderung sich an stetig ändernde Bedingungen anzupassen und

somit den langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern wird durch eine steigende

Geschwindigkeit und einen erhöhten Neuigkeitsgrad des Wandels sowie durch eine

anspruchsvollere Komplexität und steigende Verflechtung der Umwelt erschwert.1

Der Grad des Unternehmenserfolges hängt dabei von der Vorbereitung auf zukünfti-

ge Entwicklungen und der Integration neuer Produkte in die Geschäftsstrategie ab.2

Zu den aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten gehört auch der Aufstieg der

digitalen Währung Bitcoins, die als Gegenentwurf zum Zentralbankgeld entwickelt

wurde3 und seit Beginn des Jahres 2013 stark im Aufwind ist. Ein Grund dafür ist im

gesunkenen Vertrauen der Menschen in das traditionelle Bankengeschäft zu finden.

Als Auslöser dieses Vertrauensverlusts sind die im Jahr 2007 ausgebrochene Welt-

wirtschaftskrise und die darauf folgende Staatsschuldenkrise in Europa zu nennen.4

Die in diesem Rahmen stattgefundene Zypernkrise und der damit einhergehenden

Überlegungen über staatliche Zugriffsrechte auf Bankeinlagen ließ Investoren in al-

ternative Geldanlagen flüchten.5 Bitcoins werden in diesem Zusammenhang (gemäß

der Grundidee der digitalen Währung, das Monopol der Zentralbanken zu brechen)6

als Vehikel genutzt, das den Protest gegen etablierte wirtschaftliche Strukturen und

die Sehnsucht nach alternativen Finanzsystemen in die Wirklichkeit transportiert.7

Darüber hinaus spielen gesellschaftliche Trends wie Social Gaming oder die rasante

Verbreitung von mobilen Anwendungen (,,App-Revolution‘‘) der digitalen Währung in

die Karten. Darüber hinaus bietet die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich ei-

nen Anreiz dazu, für die von Bankdienstleistungen abgeschnittenen unteren Schich-

ten der Gesellschaft neue Konzepte der finanziellen Versorgung zu entwickeln.8 Von

diesen Entwicklungen profitierten die Bitcoins derart, dass der Kurs von 10 €/BTC zu

Beginn des Jahres 2013 bis zum Ende des Jahres auf knapp 572 €/BTC gestiegen

1 Vgl. Diederich (2010), S.7. 2 Vgl. Diederich (2010), S.8. 3 Vgl. http://www.bitcoin-journal.com/satoshi-nakamoto-die-idee-von-bitcoin/, Abrufdatum: 16.03.2014. 4 Vgl. Brauers (2011), S. 47. Siehe auch: Lochmaier (2014), S.65. 5 Vgl. http://www.welt.de/finanzen/article115219295/Dramatischer-Absturz-der-Online-Waehrung-Bitcoin.html, Abrufdatum: 14.03.2014. 6Vgl. http://www.bitcoin-journal.com/satoshi-nakamoto-die-idee-von-bitcoin/, Abrufdatum: 16.03.2014. 7 Vgl. Lochmaier (2014), S.66f. 8 Vgl. Lochmaier (2014), S.66f.

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ist. Bemerkenswert ist vor allem ein Kursanstieg im November von 300%, bei dem

ein Rekordkurs von 886 €/BTC erreicht wurde.9

Es entspricht den unternehmerischen Grundeigenschaften stets nach neuen Ge-

winnquellen zu suchen und somit die zukünftige Überlebensfähigkeit des Unterneh-

mens zu sichern. Im Rahmen dieser Arbeit soll daher die Frage beantwortet werden,

ob ein Handel sowie die Integration von Produkten auf Basis der digitalen Währung

Bitcoin in das Geschäftsmodell einer deutschen Bank sinnvoll ist. Zur Beantwortung

dieser Frage wird sich die Arbeit systematisch mit einzelnen Aspekten der Bitcoins

auseinandersetzen, um sich Schritt für Schritt eine differenzierte Meinung über die

digitale Währung zu erarbeiten. Die Abbildung 1 zeigt den schematischen Ablauf die-

ser Arbeit.

Abb.1: Gang der Arbeit10

In einem ersten Schritt soll die Arbeit demnach über die Funktionsweise und techni-

schen Anforderungen der Bitcoins informieren. Ferner erfolgt eine juristische Einord-

9 Vgl. https://www.bitcoin.de/de, Abrufdatum: 02.12.2013. 10 Eigene Darstellung.

Kapitel 4:

Quantitative Analyse der Bitcoins

Kapitel 2.1:

Funktionsweise und technische Anforderungen der Bitcoins

Kapitel 3.1:

Verbreitung der Bitcoins in Deutschland und weltweit

Kapitel 3.2:

Regulie-rung/Meinungen auf den Finanzmärkten

Kapitel 2.2:

Rechtliche Einordnung der Bitcoins in Deutschland

Kapitel 5:

Möglichkeiten des Einstiegs in den Bitcoin-Markt für Ban-ken

Kapitel 6:

Aggregation der Ergebnisse zu einem Gesamturteil

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nung der Bitcoins im deutschen Recht. Im dritten Abschnitt soll das Marktpotenzial

der digitalen Währung analysiert werden. Dazu wird zunächst die aktuelle Verbrei-

tung der Bitcoins in Deutschland und weltweit untersucht. Im Anschluss soll die inter-

nationale Regulierung der Bitcoins untersucht sowie herrschende Meinungen der

Branche über die Bitcoins gesammelt werden, um eine Einschätzung der zukünftigen

Entwicklung vornehmen zu können. Nachfolgend wird eine quantitative Analyse der

Risiken der digitalen Währung vorgestellt. Diese beinhaltet neben einer Einordnung

der Verlustpotenziale in einzelne Risikokategorien, einen Rendite/Risiko-Vergleich

mit weiteren Investmentmöglichkeiten sowie die Identifizierung möglicher Einflussfak-

toren auf die Entwicklung der Bitcoin-Kurse. In einem vorletzten Schritt sollen mögli-

che Produkte vorgestellt werden, mit denen die digitale Währung in das Kundenge-

schäft der Bank integriert werden kann. Darüber hinaus soll ein sinnvoller Zeitpunkt

für den Markteintritt bestimmt werden. Letztlich werden im sechsten Abschnitt die

Ergebnisse aller Analysen gebündelt und zu einem Gesamturteil aggregiert. 2. Einführung in das Konzept der digitalen Währung Bitcoin

2.1 Funktionsweise der Bitcoins

Die Arbeit möchte damit beginnen dem Leser einen Überblick über das Konzept der

digitalen Währung Bitcoin zu verschaffen. Dazu soll zunächst deren Funktionsweise

erläutert werden. Im Anschluss erfolgt eine Einordnung der Bitcoins in das deutsche

Recht.

Im Jahr 2009 veröffentlichte Satoshi Nakamoto11 das Peer-to-Peer-Bezahlsystem,

durch welches die digitale Währung Bitcoins organisiert wird.12 Das Prinzip der

Bitcoins lässt sich zunächst mit einer Tauschbörse vergleichen. Die einzelnen Einhei-

ten können über das Internet verkauft und gekauft werden. Zusätzlich können sie

auch in Eigenregie durch eine Software am Computer generiert werden.13 Der große

Unterschied zum etablierten Geldtransfer liegt in der Kontrolle der Währung, die

durch das Kollektiv der Nutzer und nicht durch eine einzelne autoritärere Instanz

11 Obwohl dessen Name durch die Veröffentlichung einen hohen Bekanntheitsgrad erreichte, ist die Identität des Autors/der Autoren bis heute nicht geklärt. Siehe dazu: http://www.n24.de/n24/Nachrichten/n24-netzreporter/d/3917906/die-skurrile-suche-nach-satoshi-nakamoto.html, Abrufdatum: 30.11.2013. 12 Vgl. https://netzpolitik.org/2011/was-ist-eigentlich-bitcoin/, Abrufdatum: 29.11.2013. 13 Vgl. http://bitcoin.org/de/, Abrufdatum: 01.12.2013.

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(bspw. eine Zentralbank) betrieben wird.14 Dem Kollektiv der Nutzer sind keine Gren-

zen gesetzt, da jeder an diesem System teilhaben und es nutzen kann.15 Somit sind

Bitcoins sowie deren System für alle Einzelpersonen und Unternehmen nutzbar.16

Grundvoraussetzung für die Nutzung von Bitcoins ist eine virtuelle Geldbörse, das

sogenannte Wallet. Mit diesem Wallet können Bitcoins aufbewahrt, gesendet und

empfangen werden. Ein Wallet kann entweder webbasiert auf einer Online-Plattform

oder durch das Installieren eines Bitcoin-Clienten auf einem PC bzw. einem

Smartphone eingerichtet werden. Beim erstmaligen Installieren des Clienten werden

eine individuelle Bitcoin-Adresse sowie die virtuelle Geldbörse erstellt. Diese kann

durch ein individuelles Passwort geschützt werden. Des Weiteren wird die aktuelle

Blockchain – eine Datenbank über alle bisher getätigten Zahlungen im System –

heruntergeladen.17

Der Bitcoin-Client agiert wie beschrieben über ein dezentrales Peer-to-Peer-

Netzwerk.18 P2P-Netzwerke sind Rechnernetze, in denen alle Teilnehmer gleichbe-

rechtigt sind und Ressourcen in Anspruch nehmen oder zur Verfügung stellen kön-

nen. Allerdings können darin lediglich direkte Verbindungen zu bekannten Clienten

hergestellt werden (siehe Abbildung 2). Diese Netzwerke können zentralisiert durch

einen Hauptserver, hybride (mehrere Server) oder dezentral aufgebaut sein. Voraus-

setzung für Transaktionen ist das Vorhandensein der bereits angesprochenen, jewei-

lig individuellen Empfängeradresse. Zum Schutz der Anonymität kann sich jeder

Teilnehmer des Bitcoin-Netzwerks mehrere Adressen erstellen.19 Um Zahlungen mit

Bitcoins vornehmen zu können, müssen diese zunächst erworben oder erstellt wer-

den. Der Erwerb von Bitcoins ist von Privatpersonen oder bei diversen Online-

Anbietern wie z. B. Bitstamp, CampBX oder Intersango möglich.20

Neben dem Erwerb der Bitcoins ist ebenfalls eine selbstständige Generierung der

digitalen Währung möglich. Das Schöpfen von Bitcoins, auch Mining genannt, bedarf 14 Vgl. http://schweinehaus.de/2011/01/08/die-bitcoin-p2p-krypto-wahrung/, Abrufdatum: 29.11.2013. 15 Vgl. http://bitcoin.org/de/, Abrufdatum: 01.12.2013. 16 Vgl. https://www.bitcoin.de/de, Abrufdatum: 02.12.2013. 17 Vgl. https://blog.bitcoin.de/bitcoin-client, Abrufdatum: 26.11 2013. Siehe auch: http://www.weusecoins.com/de/erste-schritte, Abrufdatum: 26.11.2013. 18 Vgl. http://schweinehaus.de/2011/01/08/die-bitcoin-p2p-krypto-wahrung/, Abrufdatum: 27.11.2013. 19 Vgl. http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Peer-to-Peer-Netz-P2P-peer-to-peer-network.html, Abrufdatum: 27.11.2013. Siehe auch: https://blog.bitcoin.de/bitcoin-client, Abrufdatum: 27.11.2013. 20 Vgl. http://bitcoins21.com/bitcoins-kaufen/, Abrufdatum: 27.11.2013. Siehe auch: http://bitcoin.org/de/wie-es-funktioniert, Abrufdatum: 02.13.2013.

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Abb. 2: Schema eines dezentralen Peer-to-Peer Netzwerks21

jedoch eines sehr hohen Rechenaufwands. Hierzu werden neben dem Bitcoin-

Clienten weitere Anwendungen benötigt, die die Rechenleistung des privaten Com-

puters, genauer gesagt dessen Prozessors (CPU) oder dessen Grafikkarte (GPU),

zur Verfügung stellen. Bitcoins können lokal auf dem eigenen Rechner oder per

Browser durch einen webbasierten CPU/GPU-Miner errechnet werden. Bei der loka-

len Berechnung erhält der Nutzer alle erstellten Bitcoins. Im Falle der Berechnung

über einen Online-Anbieter behält sich dieser einen Teil der generierten Bitcoins ein

und teilt die übrigen Einheiten den Teilnehmern des Pools zu. Es ist aber davon aus-

zugehen, dass das Verhältnis von erhaltenen Bitcoins zur eingesetzten Rechenzeit

bei beiden Methoden annähernd gleich ist.22

Das Erstellen von neuen Bitcoins unterliegt einer vorprogrammierten Beschränkung,

wodurch sich ein Erwartungsspielraum der zukünftigen Gesamtanzahl von Bitcoins

im Netzwerk antizipieren lässt (siehe Abbildung 3).23 Demnach beträgt die maximale

Anzahl an Bitcoins 21 Millionen. Die Abbildung 3 zeigt den prognostizierten Prozess

21 In Anlehnung an http://withfriendship.com/images/b/8494/bittorrent-and-peertopeer.gif, Abrufdatum: 27.11.2013. 22 Vgl. http://www.pcwelt.de/ratgeber/Bitcoins-Geld-mit-dem-eigenen-Computer-herstellen-4917667.html, Abrufdatum: 02.12.2013. Siehe auch: http://mybitcoin.de/blog/bitcoin-mining-was-das-ist-und-was-man-damit-machen-kann/, Abrufdatum: 02.12.2013 i.V.m. http://www.weusecoins.com/de/mining-anleitung, Abrufdatum: 02.12.2013. 23 Vgl. http://www.pcwelt.de/ratgeber/Bitcoins-Geld-mit-dem-eigenen-Computer-herstellen-4917667.html, Abrufdatum: 02.12.2013. Siehe auch: http://mybitcoin.de/blog/bitcoin-mining-was-das-ist-und-was-man-damit-machen-kann/, Abrufdatum: 02.12.2013 i.V.m. http://www.weusecoins.com/de/mining-anleitung, Abrufdatum: 02.12.2013.

Server

Server

Server

Server

Server

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der Geldschöpfung, in dem die Menge an angebotenen Bitcoins geometrisch bis zu

Grenze von 21 Millionen wachsen wird. Mit zunehmender bereits in Umlauf gebrach-

ter Bitcoin-Menge verkompliziert sich der Prozess der Geldschöpfung erheblich.24

22

20

18

16

14

12

10

8

6

4

2

0

Anza

hl an

Bitco

in-Ein

heite

n in M

illion

en

2045 20512009 2015 2021 2027 2033 2039

Abb. 3: Zeitlicher Verlauf des Gesamtbestands an Bitcoins25 Für eine Transaktion muss die Empfängeradresse bekannt sein. Eine abgeschickte

Überweisung ist nicht rückgängig zu machen und führt zu einer sofortigen Belastung

des Wallets. Allerdings bedarf es zur Gutschrift im Wallet des Empfängers der Bestä-

tigung der Transaktion von mindestens 6 Bitcoin-Clienten. Hintergrund hierbei ist,

dass sich die bereits weiter oben erwähnte Transaktionshistorie (Block-Chain) des

Bitcoin-Netzwerks bei der Einwahl des Clienten aktualisiert. Sobald sich die getätigte

Überweisung in der aktuellen Blockchain eines Clienten im Netzwerk befindet, gilt

dies als Bestätigung. Daher kann es bis zur endgültigen Bestätigung der Transaktion

einige Zeit dauern. Als Anreiz für andere Teilnehmer, fremde Transaktionen zu be-

stätigen, kann der Überweisende eine Transaktionsgebühr an den jeweiligen Teil-

nehmer zahlen. Die Zurverfügungstellung von Rechenleistung zur Bestätigung frem-

der Transaktionen ist ebenfalls eine Form des Minings.26

Jede Transaktion wird im Bitcoin-System wird durch einen eigenen, 33 Zeichen lan-

gen Schlüssel gekennzeichnet. Diese Schlüssel werden durch eine Generierung zu-

fällig erzeugt und sorgen dafür, dass sich die einzelnen Besitzer von Bitcoins unter

24 Vgl. European Central Bank (2012), S.24f. 25 In Anlehnung an European Central Bank (2012), S.24. 26 Vgl. https://blog.bitcoin.de/bitcoin-client, Abrufdatum: 03.12.2013. Siehe auch: http://www.weusecoins.com/de/mining-anleitung, Abrufdatum: 03.12.2013.

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einander nicht identifizieren können.27

Im Bitcoin-System sind ferner das Fälschen sowie das mehrfache Ausgeben einer

Bitcoin-Einheit ausgeschlossen. Das System ist derart programmiert, dass die

Transaktionen sequenziell identifiziert und angeordnet werden, um somit eine Modifi-

zierung der versendeten Einheiten zu verhindern.28

2.2 Rechtliche Einordnung der Bitcoins in Deutschland

Im Juli 2013 stufte die deutsche Bundesregierung im Einklang mit § 1 Absatz 11

Nummer 7 des Kreditwesengesetzes Bitcoins als Rechnungseinheit im Sinne eines

Finanzinstrumentes ein. Diese definieren sich als devisenähnliche Verrechnungsein-

heiten, die jedoch nicht den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels29 oder eines

E-Geldes30 besitzen, andererseits aber als privates Zahlungsmittel eingesetzt werden

können.31 Zuvor hatte bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in

ihrem Merkblatt ,,Finanzinstrumente‘‘ Bitcoins den Status als Rechnungseinheit, die

kein gesetzliches Zahlungsmittel32 ist, zugesprochen. Aus diesem Umstand ergibt

sich eine Gleichstellung von Bitcoins mit Devisen.33

Ferner fasst die Bundesregierung Bitcoins als ein Wirtschaftsgut auf.34 Aus dieser

Einschätzung ergibt sich eine Verbindung zum § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des

Einkommenssteuergesetzes (EStG). Demnach müssen private Veräußerungsge-

schäfte von anderen Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung und Verkauf innerhalb

eines Jahres liegen, versteuert werden. Dieser Fall liegt laut Bundesfinanzministeri-

27 Vgl. http://www.permondo.eu/deutsche-artikel/was-ist-bitcoin.html, Abrufdatum: 10.03.2014. 28 Vgl. http://www.zeit.de/2014/02/bitcoin-digitale-waehrung, Abrufdatum: 10.03.2014. 29 Gemäß § 128 Absatz 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) liegt das alleinige Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Euro-Banknoten bei der Europäischen Zentral-bank. Diese sowie die nationalen Notenbanken verfügen über die Berechtigung Euro-Banknoten in Umlauf zu bringen. Gleichzeitig gelten lediglich die von diesen Instituten ausgegebenen Banknoten als einzige gesetzliche Zahlungsmittel in der EU. Vgl. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. 30 Die Richtlinie 2000/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates determinieren E-Geld als ,,monetären Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stellen, der I) auf einem Datenträ-ger gespeichert ist, II) gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgebebene monetäre Wert, III) von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.‘‘ Vgl. Richtlinie 2000/46 EG Artikel 1, Absatz 3b. 31 Vgl. Bundesministerium der Finanzen [c], S.1. 32 Gesetzliche Zahlungsmittel besitzen die Eigenschaft eine Geldschuld rechtlich wirksam begleichen zu können. Der Euro ist im Euro-Währungsraum das einzig anerkannte gesetzliche Zahlungsmittel. Vgl. Bundesbank. 33 Vgl. Merkblatt Bafin ,,Finanzinstrumente‘‘ hh) Devisen und Rechnungseinheiten. 34 Vgl. Bundesministerium der Finanzen [b], S.1.

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um vor, wenn Euro in Bitcoins getauscht werden (Anschaffung des Wirtschaftsguts)

und vor Ablauf der Jahresfrist wieder zurückgetauscht werden (privates Veräuße-

rungsgeschäft).35 Weiterhin können sich einkommenssteuerpflichtige Transaktionen

ergeben, wenn diese einen erwerbswirtschaftlichen Charakter aufweisen und gleich-

zeitig den Einkunftsarten des EStG zugehörig sind.36

Im Hinblick auf eine mögliche Umsatzsteuererhebung sieht §4 Nr. 8b des Umsatz-

steuergesetzes vor ,,die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen

Zahlungsmitteln‘‘ von einer Abgabe zu befreien. Trotz der offiziellen Einstufung von

Bitcoins als Rechnungseinheit wird vom Bundesfinanzministerium eine Steuerbefrei-

ung von Bitcoin-Geschäften verneint, da diese letztlich nicht als gesetzliches Zah-

lungsmittel anerkannt sind.37 Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die digitale

Währung in naher Zukunft als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert wird und somit

deren Umsätze von der Steuer befreit werden, lässt sich offensichtlich schwer ermit-

teln. Eine Möglichkeit sich dieser Frage zu nähern ist ein theoretischer Vergleich der

Eigenschaften der Bitcoins mit den zu erfüllenden Merkmalen eines gesetzlichen

Zahlungsmittels. Dazu gilt es zunächst zu prüfen, ob Bitcoins die drei Funktionen von

Geld in einer Volkswirtschaft erfüllen können: Tausch- und Zahlungsmittel, Wertauf-

bewahrungsmittel und Recheneinheit.38

Als Zahlungsmittel dient Geld zur Vereinfachung des Austauschs von Gütern oder

Dienstleistungen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die allgemeine Akzeptanz des Gel-

des als Tauschmittel.39 Wie im anschließenden Kapitel 3.1 erwähnt wird, wächst

weltweit die Anzahl an Unternehmen, die Waren im Austausch gegen Bitcoins anbie-

ten. Der erste Teil der Tauschmittelfunktion wird demnach erfüllt.40 Als problematisch

erweist sich allerdings die notwendige globale Akzeptanz der Bitcoins als Zahlungs-

mittel. Entscheidend ist hierbei, ob die Akzeptanz lediglich weniger Millionen Wirt-

schaftssubjekte ausreicht um die Tauschmittelfunktion umfassend zu erfüllen.

Des Weiteren muss Geld über die Eigenschaft als Wertaufbewahrungsmittel verfü-

gen. Kern dieser Funktion ist die Möglichkeit des Transports heutiger Kaufkraft in die

35 Vgl. Bundesministerium der Finanzen [b], S.1. Siehe ebenfalls: Einkommenssteuergesetz. 36 Vgl. Bundesministerium der Finanzen [a], S.1. 37 Vgl. Bundesministerium der Finanzen [c], S.2. 38 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S.709. 39 Vgl. Stiglitz (1999), S.828f. 40 Vgl. Sorge/Krohn-Grimberghe (2012), S.484.

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Zukunft.41 Eine elementare Voraussetzung in diesem Zusammenhang ist eine stabile

Wertentwicklung des Geldes über einen bestimmten Zeitraum.42 Auch hier entsteht

bei genauerem Blick ein Konflikt. Einerseits wird im Bitcoin-System das Speichern

von Gegenwerten sowie das Halten von Beständen über einen beliebigen Zeitraum

ermöglicht. Dies lässt zunächst auf die Erfüllung der Wertaufbewahrungsfunktion

schließen.43 Fraglich ist jedoch, ob aufgrund der hohen Volatilität der Bitcoin-Kurse

(Vgl. Kapitel 4.1 und 3.2) und der Häufung von Hacker-Angriffen das Vertrauen der

Menschen groß genug ist, um die Bitcoins als Wertaufbewahrungsmittel anzusehen.

Letztlich wird Geld als Recheneinheit dazu verwendet um Güter und Schulden von

Wirtschaftssubjekten zu bewerten.44 Auf diese Weise können relative Marktwerte

gemessen werden, wobei Geld als einheitlicher Maßstab herangezogen wird.45 Hier-

bei müssen neben der Möglichkeit, Gütern mithilfe von Bitcoins einen Wert zuzu-

schreiben, gleichzeitig Anforderungen des Kreditwesengesetzes erfüllt werden.46 Wie

beschrieben erkennen die staatlichen Behörden den Bitcoins den Status als Re-

cheneinheit an, womit die Kriterien des Kreditwesengesetzes erfüllt sind. Aufgrund

des bereits stattfindenden Austauschs von Gütern gegen Bitcoins ist die Bewertungs-

funktion ebenfalls erfüllt (Vgl. Kapitel 3.1).

Auf den ersten Blick scheint die digitale Währung in weiten Teilen den Anforderun-

gen nachkommen zu können. Es sind allerdings Feinheiten, die eine Einstufung als

gesetzliches Zahlungsmittel als unwahrscheinlich erscheinen lassen. Dazu gehört

einerseits das aktuell stark gesunkene Vertrauen in die Bitcoins aufgrund der stark

schwankenden Kurse, der großen Anzahl an Hacker-Angriffen und den damit einher-

gehenden Insolvenzen bzw. Schließungen großer Tauschbörsen sowie den kriti-

schen Äußerungen von einflussreichen Persönlichkeiten der Branche. Darüber hin-

aus ist die allgemeine Akzeptanz bzw. Verbreitung der Bitcoins durch weltweite

Rechtsprechungen und damit verbundenen Einschränkungen des Handels stark ge-

fährdet (Vgl. Kapitel 3.2). Wie aus volkswirtschaftlicher Theorie bekannt ist, sind Be-

steuerungen (hier der Umsätze aus Bitcoin-Geschäften) eine Bremse wirtschaftlicher

Aktivitäten und werden daher gleichermaßen nicht zur weiteren Verbreitung der digi-

41 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S.709. 42 Vgl. Stiglitz (1999), S.829. 43 Vgl. Sorge/Kron-Grimberghe (2012), S.484. 44 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S.709. 45 Vgl. Stiglitz (1999), S.831. 46 Vgl. Sorge/Kron-Grimberghe (2012), S.484.

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talen Währung beitragen.47

Abschließend stellt sich die Frage, inwiefern sich die digitale Währung Bitcoin von

elektronischem Geld (E-Geld) unterscheidet. Gemäß §1a Absatz 3 des Zahlungs-

dienstaufsichtsgesetzes ist ‚,E-Geld […] jeder elektronisch, darunter auch magne-

tisch, gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emitten-

ten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvor-

gänge im Sinne des §675f Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches durchzu-

führen, und der auch von anderen natürlichen und juristischen Personen als dem

Emittenten angenommen wird.‘‘48 Zu beachten ist hierbei, dass eine Form von E-

Geld nicht vorliegt, sollte diese Zahlungsmethode einen direkten Zugriff auf Sichtein-

lagen in einer Bank ermöglichen.49

Zunächst ist festzuhalten, dass Bitcoins einen monetären Wert darstellen, da diese

einerseits als Zahlungsmittel eingesetzt werden können, von den Nutzern des Sys-

tem einen Wert zugewiesen bekommen50 und darüber hinaus deren Wert in Relation

zu anderen Währungen wiedergegeben werden kann.

Die Speicherung des monetären Wertes kann im Bezug auf die Bitcoins ebenfalls

bestätigt werden. Zwar werden im Bitcoin-System lediglich Transaktionen und damit

keine digitalen Münzen gespeichert, jedoch wird dem Empfänger der Transaktion ein

monetärer Wert zugesprochen, was der Speicherung einer digitalen Münze gleichzu-

setzen ist.51

Sorge/Krohn-Grimberghe weisen in ihrem Aufsatz allerdings darauf hin, dass im Falle

einer Bitcoin-Transaktion nicht von einer Forderung gegenüber dem Emittenten ge-

sprochen werden kann. Zum einen entsteht ihrer Meinung nach durch den Besitz von

Bitcoins keine Forderung. Weiterhin ist es zweifelhaft, ob von einem Emittenten die

Rede sein kann, da Bitcoins durch das bereits angesprochene Mining von den Akteu-

ren selbst geschöpft werden können und diese Transaktionen lediglich von den an-

deren Teilnehmern akzeptiert werden.52 Diese Auslegung wird durch einen Aufsatz

47 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S.146. 48 Vgl. Zahlungsdienstaufsichtsgesetz. 49 Vgl. Kabelac (1999), S.3. 50 Vgl. Sorge/Krohn-Grimberghe (2012), S.483. 51 Vgl. Sorge/Krohn-Grimberghe (2012), S.483. 52 Vgl. Sorge/Krohn-Grimberghe (2012), S.483f.

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der Bafin unterstützt.53

Neben den Interpretationen von Sorge/Krohn-Grimberghe sind im ZAG weitere Aus-

schlusskriterien für den Status des E-Geldes zu finden. §1 Absatz 10 Nummer 10

Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) schließt ,,Dienste, die auf Instrumenten beru-

hen, die für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen nur in den Geschäftsräu-

men des Ausstellers oder im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit dem Ausstel-

ler entweder für den Erwerb innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern

oder für den Erwerb einer begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen

verwendet werden können,‘‘ vom Status des E-Geldes aus.54 Im Hinblick auf Bitcoins

trifft dieser Abschnitt insofern zu, dass es derzeit lediglich eine überschaubare An-

zahl an Unternehmen gibt, die ihre Waren oder Dienstleistungen im Austausch gegen

Bitcoins anbieten. Somit ist der Aktionsradius der Bitcoins in den Worten des Geset-

zes eindeutig ,,begrenzt‘‘.

Das E-Geld lässt sich in kartengestütze Produkte (Geld, das auf einer Plastikkarte

gespeichert ist) und in softwaregestütze Produkte unterteilen.55 Im Bereich der

softwaregestützen Produkte (Netzgeld) werden vorausbezahlte elektronische Zah-

lungseinheiten auf einer PC-Festplatte gespeichert. Werden Transaktionen mit die-

sen Einheiten durchgeführt, werden zunächst weder Bargeld noch Buchgeld bewegt.

Eine Verbindung zur Bank und damit zu von der Zentralbank ausgegeben Geldnoten

entsteht lediglich beim Aufladen des Guthaben sowie bei der evtl. Rückführung auf

das Konto.56 Ein wichtiger Unterschied zu Transaktionen in Bitcoins ist also, dass

trotz der zunächst autonomen Vorgehensweise letztlich immer eine Verbindung zur

Bank und damit zur gesetzlichen Währung besteht.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die Einstufung der Bitcoins

als Rechnungseinheit, die kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, eine höhere Rechts-

sicherheit in Deutschland geschaffen wurde. Die Besteuerung von Bitcoin-

Geschäften stellt allerdings ein bedeutendes Handelshemmnis dar.

53 Vgl. http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins. html, Abrufdatum: 04.12.2013. 54 Vgl. Zahlungsdienstaufsichtsgesetz. 55 Vgl. Kadelac (1999), S.3f. 56 Vgl. http://www.wirtschaftslexikon.co/d/netzgeld/netzgeld.htm, Abrufdatum: 04.12.2013.

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3. Analyse des Marktpotenzials der digitalen Währung Bitcoin

3.1 Aktuelle Verbreitung der Bitcoins

Inhalt des dritten Abschnitts ist eine Bewertung des Marktpotenzials der Bitcoins. Da-

zu soll zunächst die Verbreitung der digitalen Währung weltweit sowie in Deutschland

beleuchtet werden. Im Anschluss werden Meinungen und aktuelle Entwicklungen auf

den Märkten sowie Rechtsprechungen in einzelnen Ländern vorgestellt, um damit

Hemmnisse oder Treiber der weiteren Entwicklungen der Bitcoins zu identifizieren.

Abb. 4: Bitcoin-Börsen57

Aktuell existieren ca. 60 Plattformen im Internet, die Bitcoins als Zahlungsmittel ak-

zeptieren. In Europa befindet sich mit der Internetplattform bitcoin.de die größte

Bitcoin-Börse in Herford. Weltweit konnte Tokio über einen langen Zeitraum mit Mt.

Gox die größte Handelsplattform vorweisen. An guten Handelstagen betrug das

Handelsvolumen mehr als 400.000 Bitcoins. Jedoch wurde Mt.Gox von dem chinesi-

sche Bitcoin-Marktplatz BTC China in Sachen Kapazität überholt. Hier gelten Bitcoins

als Alternative zu Immobilien oder Gold.58

Der enorme Stellenwert sowie der Boom aus den fernöstlichen Ländern bezüglich

Bitcoins ist in der Abbildung 4 ersichtlich. Etwa 24,3 Millionen Euro werden täglich

über die Bitcoin-Plattform abgewickelt. Es ist jedoch anzumerken, dass während des

57 In Anlehnung an http://www.welt.de/finanzen/article122179613/Die-Chinesen-sind-verrueckt-nach-dem-digitalen-Geld.html, Abrufdatum: 12.12.2013. 58 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitcoin-ueberspringt-die-Marke-von-1000-US-Dollar-2055378.html, Abrufdatum: 12.12.2013.

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Bearbeitungszeitraums dieser Arbeit zunächst ein Handelsverbot in China und an-

schließend die Insolvenz der Handelsplattform Mt.Gox (über diese Plattform wurden

nach dem Handelsverbot in China 80 Prozent der Bitcoin-Geschäfte abgewickelt59)

bekanntgegeben wurde (Vgl. Kapitel 3.2). Nichtdestotrotz ist im Internetportal

Fiatleak zu beobachten, dass weiterhin die meisten Bitcoin-Transaktionen mit ande-

ren Währungen in China stattfinden.60 Auch die Anzahl an Transaktionen pro Tag im

Bitcoin-System selbst (reine Bitcoin-Transaktionen) ist im Anschluss an die Bekannt-

gaben jeweils nur kurz zurückgegangen. Tendenziell ist sogar ein leichtes Wachstum

der Transaktionen zu beobachten. Derzeit liegt die Anzahl an Transaktionen im 7-

tägigen Durchschnitt pro Tag bei 60000 und 70000.61 Seit Dezember 2013 kann im

Bezug auf das Volumen der Transaktionen allerdings ein stetiger Rückgang konsta-

tiert werden.62

Gemäß einer von der Internetseite Bitnodes veröffentlichten Liste über die Konzent-

ration der Bitcoin-Transaktionen sind in den USA mit weitem Abstand die größten

Aktivitäten im Bitcoin-System zu finden.63 Dort werden Bitcoins vor allem im Online-

Handel immer öfter als Zahlungsmittel verwendet.64 Deutschland folgt hinter Großbri-

tannien auf Rang 3.65

Die Verbreitung der Bitcoins unter den privaten Haushalten ist in Deutschland aller-

dings noch sehr gering. Man geht davon aus, dass ca. 380 Haushalte Bitcoins besit-

zen, wobei von den insgesamt 11,4 Millionen Bitcoin-Konten lediglich 100.000 Kon-

ten mehr als ein Bitcoin verwahren. Im Vergleich dazu liegen auf nur 1350 Konten

mehr als 1000 Bitcoins. In den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass die Besit-

zer das Passwort vergessen haben und die Bitcoin-Einheiten somit verloren gehen.66

59 Vgl. http://www.computerwoche.de/a/virtuelles-geld-als-zahlungsmittel,2547766,2, Abrufdatum: 22.03.2014. 60 Vgl. http://fiatleak.com/, Abrufdatum: 22.03.2014. 61 Vgl. https://blockchain.info/de/charts/n-transacti-ons?showDataPoints=false&timespan=&show_header=true&daysAverageString=7&scale=0&address=, Abrufdatum: 22.03.2014. 62 Vgl. https://blockchain.info/de/charts/estimated-transaction-volu-me?showDataPoints=false&timespan=&show_header=true&daysAverageString=7&scale=0&address=, Abrufdatum: 22.03.2014. 63 Vgl. http://getaddr.bitnodes.io/, Abrufdatum: 22.03.2013. 64 Vgl. http://www.computerwoche.de/a/virtuelles-geld-als-zahlungsmittel,2547766,2, Abrufdatum: 22.03.2014. 65 Vgl. http://getaddr.bitnodes.io/, Abrufdatum: 22.03.2013. 66 Vgl. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/virtuelle-waehrung-wo-verstecken-sich-die-bitcoin-millionaere-12683901.html, Abrufdatum: 12.12.2013.

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Abb. 5: Verteilung der Bitcoin-Konten67

Der Kreis der Unternehmen, die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren, ist in

Deutschland ebenfalls leicht zu überschauen. Einige wenige Restaurantbesitzer wie

Vlierhof, Barbesitzer wie Fabelhaft Bar, Primo Maggio sowie Room77 tauschen ihre

Waren gegen die digitale Währung. Darüber hinaus akzeptiert die Naturschutzorga-

nisation BUND Bitcoins als Spende. Als Beispiel, wie ein alltäglicher Handel mit

Bitcoins aussieht, wird das Unternehmen Alpaka-Socken betrachtet. Hier funktioniert

die Bezahlung mit Bitcoin per Handy, das den Platz als Wallet einnimmt. Zum Bezah-

len generiert die Software des Empfängers eine Rechnung in Form eines QR-Codes

(ähnlich einem Barcode). Scannt der Besitzer diesen Code mit der Handykamera ein,

wird der zu bezahlende Betrag in Bitcoins mithilfe der Software via Internet zur Ad-

resse des Empfängers gesendet. Geographisch kann dabei vor allem Berlin als Zent-

rum der Bitcoin-Bewegung in Deutschland angesehen werden.68 Seit kurzem ist dort

auch der erste Bitcoin-Automat in Deutschland zu finden. Neben der Möglichkeit

Bitcoins gegen Bargeld zu kaufen, können diese ebenfalls wieder veräußert werden.

Um Bitcoins zu kaufen benötigt man einerseits Bargeld als Tauschmittel und zum

anderen einen QR-Code mit einer Bitcoinadresse. Dieser wird vom Automaten für

den Transfer abgescannt. Der QR-Code kann dabei sowohl von einer Wallet-

Anwendung auf dem Smartphone stammen als auch von einer Paperwallet. Die be-

nötigten Wechselkurse am Automaten stammen dabei von der Bitcoin-Börse

Bitstamp.69

67 In Anlehnung an http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/virtuelle-waehrung-wo-verstecken-sich-die-bitcoin-millionaere-12683901.html, Abrufdatum: 12.12.2013. 68 Vgl. http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/internet-geld-bitcoin-berliner-laeden-testen-digitale-waehrung/8276274.html, Abrufdatum: 12.12.2013. 69 Vgl. https://bitcoinsberlin.com/die-kooperation-der-fidor-bank-und-bitcoin-de-macht-sich-bemerkbar/. Abrufdatum: 04.03.2014.

94,76%

5,24%

Verteilung der Bitcoin in Prozent

0-0,001 Bitcoin mehr als 0,001 Bitcoin

Bitcoin-Konten gesamt: 11462007

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Eine Vorreiterrolle in Bezug auf den weltweit ersten Bitcoin-Geldautomaten kann

Vancouver zugeschrieben werden. Dieser Automat ermöglicht einerseits den Tausch

von Bitcoins in die kanadische Währung. Ferner kann durch eine Einzahlung der

Bitcoin-Gegenwert im Wallet gutgeschrieben werden. Es können jedoch maximal

3.000 Dollar pro Tag ein- oder ausbezahlt werden. Weitere Umtauschautomaten in

Europa lassen sich in Finnland und Schweden finden.70

Laut einer Studie sind 96% aller Bitcoin-User männlich und haben ein durchschnittli-

ches Alter von 37,2 Jahren. 82% betrachten sich selbst als einfache Nutzer des Sys-

tems, während 60% der Befragten ihre Investmentinteressen als Motivation angaben.

An Mining-Aktivitäten beteiligen sich nur 42% der Nutzer. Bemerkenswerterweise

lassen sich gemäß den Ergebnissen der Befragung lediglich 37% der Bitcoin-

Community den sogenannten Anarchokapitalisten zuordnen.71 Diese Gruppe verfolgt

das Ziel der Durchsetzung eines freien Markts ohne die Einflussnahme von staatli-

chen Institutionen72 und liegt somit nahe an der Grundidee des Bitcoin-Systems (vgl.

Kapitel 1). Dieser geringe Anteil lässt auf eine Entwicklung der digitalen Währung

weg vom Protestgedanken hin zu rein wirtschaftlichen Interessen schließen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Anzahl an Nutzern des

Bitcoin-Systems in Deutschland noch sehr überschaubar ist. Vor allem in den USA

erfreuen sich die Bitcoins durch den steigenden Einsatz als Zahlungsmittel im Online-

Handel einer wachsenden Beliebtheit. Dies ist insbesondere auf den Umstand zu-

rückzuführen, dass Bitcoin-Transaktionen im Gegensatz zu Kontoüberweisungen

kostenlos sind (abgesehen von dem Fall, dass eine minimale Gebühr entrichtet wur-

de um die Transaktion zu beschleunigen) und sich somit hervorragend für die Über-

weisung von kleineren Beträgen eignen.73 Eine rasante Verbreitung könnte ebenso in

Deutschland stattfinden, sollte eBay ihre Überlegungen Bitcoins als Zahlungsmittel

zu akzeptieren in die Tat umsetzen.74

70 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitcoin-Geldautomaten-kommen-nach-Europa-2066993.html, Abrufdatum: 23.12.2013. 71 Vgl. http://www.zerohedge.com/news/2013-03-10/demographics-bitcoin, Abrufdatum: 17.03.2014. 72 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Anarchokapitalismus, Abrufdatum: 17.03.2014. 73 Vgl. https://bitcoin.org/de/faq#wie-hoch-wird-die-transaktionsgebuehr-sein, Abrufdatum: 22.03.2014. 74 Vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/ebay-kann-sich-bitcoin-als-zahlungsmittel-vorstellen-a-931578.html, Abrufdatum: 22.12.2013.

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3.2 Entwicklungen/Regulierungen auf den Bitcoin-Märkten

Nachstehend sollen regulatorische Maßnahmen in einzelnen Ländern dargestellt

werden, wodurch Schlüsse auf die weitere Verbreitung der Bitcoins gezogen werden

können. Zusätzlich werden aktuelle Entwicklungen und Meinungen der Märkte prä-

sentiert, die ebenfalls einen Einfluss auf das Image und somit auf die zukünftige

Entwicklung der digitalen Währung ausüben können.

Aufgrund der bemerkenswerten Entwicklung der Bitcoins beschäftigen sich immer

mehr Finanzaufsichten mit der digitalen Währung. Wie nachstehend zu sehen sein

wird, ist gegenwärtig ein Trend zur verstärkten Regulierung der Bitcoins zu erkennen.

Einen besonderen Rückschlag mussten die Bitcoins durch ein Handelsverbot der

Chinesischen Zentralbank für deren Finanzinstitute hinnehmen.75 Der staatliche

Eingriff führte zu einem erheblichen Kurseinbruch der digitalen Währung, da Service-

dienstleister ihre Dienste zukünftig lediglich Unternehmen anbieten dürfen, die Pro-

dukte gegen Bitcoins anbieten.76 Da China den weltweit größten Bitcoin-Markt mit

einem Handelsvolumen im November 2013 von 1,8 Millionen darstellte,77 bedeutet

die faktische Schließung des Marktes einen großen Rückschritt für die virtuelle Wäh-

rung.78

Darüber hinaus ist eine Einschränkung des Bitcoin-Handels in Russland geplant. Die

russischen Behörden bezeichnen die Verwendung einer solchen Währung als illegal.

Sie sind der Meinung, dass Währungen wie Bitcoins Bürger dazu verleiten in krimi-

nellen bzw. illegalen Milieus tätig zu werden. In Kooperation mit der russischen Zen-

tralbank wurden dementsprechend strengere Vorschriften entwickelt. 79

Einen weiteren Rückschlag mussten die Bitcoins zudem in Norwegen hinnehmen.

Das wohlhabendste Land Skandinaviens hat der digitalen Währung den Status als

Geld verwehrt und stuft es stattdessen als Vermögen ein. Als Konsequenz werden im 75 Vgl. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/internetgeld-aufseher-warnen-vor-bitcoins/9213418.html, Abrufdatum: 22.12.2013. 76 Vgl. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/umtausch-in-renminbi-china-beerdigt-die-internetwaehrung-bitcoin-12717363.html, Abrufdatum: 23.12.2013. 77 Vgl. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/internetgeld-aufseher-warnen-vor-bitcoins/9213418.html, Abrufdatum: 22.12.2013. 78 Vgl. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/umtausch-in-renminbi-china-beerdigt-die-internetwaehrung-bitcoin-12717363.html, Abrufdatum: 23.12.2013. 79 Vgl. https://bitcoinsberlin.com/die-kooperation-der-fidor-bank-und-bitcoin-de-macht-sich-bemerkbar/, Abrufdatum: 11.02.2014

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Falle eines Handels mit Bitcoin erhebliche Steuerzahlungen auf erwirtschaftete Ge-

winne fällig.80 In Finnland wurden Bitcoins ebenfalls nicht als eigene Währung

eingestuft, sondern als ein handelsbares Wirtschaftsgut.81

Weiterhin haben die zuständigen Institutionen in Indien Warnungen gegenüber dem

Handel von Bitcoins ausgesprochen. Gleichzeitig denkt die Regierung darüber nach

eine Steuer auf das Bitcoin-Mining zu erheben.82 Bereits Mitte 2013 wurde die

digitale Währung in Thailand verboten.83

In die Reihe der Kritiker reiht sich ebenfalls die französische Zentralbank ein, die ein-

dringlich vor den Risiken der Bitcoins gewarnt hat. Sie prüft derzeit eine strengere

Regulierung des Handels der digitalen Währung und fordert eine weitere Diskussion

von Maßnahmen auf europäischer Ebene.84 Eine schärfere Kontrolle der Bitcoin-

Märkte oder gar ein Verbot durch die EZB sind damit mögliche Szenarien der nahen

Zukunft.85

Größere Rechtssicherheit im Umgang mit der digitalen Währung wurde unterdessen

in Großbritannien geschaffen, das Bitcoins als Privatgeld einstuft und somit den

Handel legalisiert. Es hat demnach dort den Stellenwert eines Gutscheins. Diese

Neubewertung hat steuerliche Vorteile für den britischen Währungshandel mit

Bitcoins. Mit der Einstufung als Privatgeld würde Großbritannien dem Weg Deutsch-

lands folgen.

Noch nicht hinreichend geklärt ist der Status von Bitcoins in den USA, dort laufen

noch Untersuchungen in zwei Kongress-Ausschüssen. Die Ereignisse hinsichtlich der

Insolvenz der Bitcoin-Börse Mt.Gox (siehe weiter unten) haben allerdings die ameri-

kanische Finanzaufsicht dazu veranlasst eine zügige Regulierung der Bitcoins einzu-

fordern. Bis Ende dieses Jahres soll ein Entwurf für kontrollierte Handelsplätze vor-

80 Vgl. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/internetgeld-bitcoins-fallen-in-norwegen-durch/9226496.html, Abrufdatum: 16.03.2014. 81 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitcoin-Regulierung-Die-Staaten-und-das-Kryptogeld-2089262.html, Abrufdatum: 11.02 2014. 82 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitcoin-Regulierung-Die-Staaten-und-das-Kryptogeld-2089262.html, Abrufdatum: 11.02 2014. 83 Vgl. http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article118608917/Thailand-verbietet-als-erstes-Land-Bitcoins.html, Abrufdatum: 16.03.2014. 84 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitcoin-Regulierung-Die-Staaten-und-das-Kryptogeld-2089262.html, Abrufdatum: 16.03.2014. 85 Vgl. Lochmaier (2014), S.65.

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liegen.86 Zuvor hatte bereits die Aufsichtsbehörde FinCEN Währungsgeschäfte mit

Bitcoins unter das Geldwäsche-Gesetz gestellt.87

Neben staatlichen Eingriffen in den Bitcoin-Handel sind es insbesondere Imageschä-

den durch Hackerangriffe die immer wieder das Vertrauen in die digitale Währung

erschüttern. Für Schlagzeilen in diesem Zusammenhang sorgte bspw. die Internet-

plattform ,,Silk Road‘‘. Auf dieser konnten u.a. Drogen im Austausch gegen Bitcoins

erworben werden und sorgten für einen ersten spürbaren Vertrauensverlust.88 Einen

weiteren Tiefpunkt erreichte die digitale Währung im Februar 2014 nachdem die In-

solvenz der größten Bitcoin-Börse Mt.Gox bekannt wurde. Vorausgegangen waren

zu Beginn des Monats Störungen im Handelssystem, aufgrund deren Anleger nicht

mehr in der Lage waren auf ihre Konten zuzugreifen. Auslöser war Medienberichten

zufolge ein Hackerangriff, der Verluste von 300 Mio. USD nach sich zog.89

Darüber hinaus zeichnen diverse Meinungen auf den Finanzmärkten ebenfalls ein

größtenteils kritisches Bild hinsichtlich der digitalen Währung. Als entschiedener

Gegner der Bitcoins hat sich Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer positioniert.

Seiner Meinung nach ist die virtuelle Währung aufgrund der starken Kursschwankun-

gen mit zu großen Risiken verbunden, und er rät Banken aufgrund dessen sich nicht

am Handel mit Bitcoins zu beteiligen. Er schlussfolgert, dass Bitcoins nicht als eine

Alternative zum Euro betrachtet werden können, da sie nicht praktikabel seien und

lediglich für Verwirrung und Zerstörung auf den Märkten führen würden.90 Dieser

Meinung schließt sich der Vorstand der deutschen Bundesbank an. 91

Ferner existiert eine Stellungnahme zum Thema Bitcoins von der Europäischen Ban-

kenaufsicht EBA. Sie sieht die digitale Währung im Einklang mit Jörg Krämer auf-

grund des hohen Verlustpotenzials ebenfalls sehr kritisch. In diesem Zusammenhang

86 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/New-Yorker-Finanzaufsicht-will-Bitcoin-Handel-regulieren-2140548.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf, Abrufdatum: 16.03.2014. 87 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitcoin-Regulierung-Die-Staaten-und-das-Kryptogeld-2089262.html, Abrufdatum: 11.02 2014. 88 Vgl. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/nachrichten/digitale-waehrung-chinas-unheimliches-interesse-an-den-bitcoins-12671309.html, Abrufdatum: 30.11.2013. 89 Vgl. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/virtuelle-waehrung-bitcoin-boerse-ist-pleite/9552584.htm, Abrufdatum: 16.03.2014. 90 Vgl. http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/geldinstitut-commerzbank-gibt-dem-bitcoin-geld-keine-zukunft/9116694.html, Abrufdatum: 22.12.2013. 91 Vgl. http://www.n-tv.de/wirtschaft/Riskant-Die-Bundesbank-warnt-vor-Bitcoin-article12026476.html, Abrufdatum: 19.01.2014.

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wird explizit auf die fehlende Besicherung der Bitcoins hingewiesen.92 Neben mögli-

chen Verlusten durch die hohe Kursvolatilität können Schäden auf Internetplattfor-

men durch kriminelle Aktivitäten hervorgerufen werden, welche nicht durch Verträge

mit Banken abgesichert werden können. Die Kriminalität im Internet ist besonders

durch Hackerangriffe groß, welche meist strafrechtlich nicht zu verfolgen sind. Wei-

terhin kann man eine fälschlich getätigte Transaktion der Bitcoins nicht rückgängig

machen, wie es beispielweise bei einer Bank möglich wäre. Es könnten darüber hin-

aus durch eventuelle, länderspezifische Steuerzahlungen zusätzliche Kosten für

Marktteilnehmer auftreten.93

Eine prominente positive Stellungnahme zur Zukunft der BitCoins kam allerdings vom

Chef der US Federal Reserve Ben Bernanke. In einem Brief an den amerikanischen

Kongress schreibt er Bitcoins die Eigenschaft zu, zukünftig für eine höhere Ge-

schwindigkeit, Sicherheit und Effizienz von Zahlungssystemen zu sorgen.94 Positiv

äußerten sich zudem die einflussreichen Unternehmen eBay und Paypal.95

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die digitale Währung aufgrund

der hohen Risiken überwiegend skeptisch betrachtet wird. Dies schlägt sich in einer

zunehmenden Regulierung seitens staatlicher Institute nieder und schränkt den Akti-

onsradius der Bitcoins immer stärker ein. In Verbindung mit der aktuellen Vertrau-

enskrise aufgrund der Turbulenzen rund um die Bitcoin-Börse Mt.Gox scheinen die

weiteren Aufstiegschancen der digitalen Währung geringer denn je. Dies wird beson-

ders deutlich, wenn man sich die notwendigen Eigenschaften von Geld vor Augen

führt. Wie bereits im Kapitel 2.2 beschrieben, ist das Vertrauen in eine Währung

maßgeblich dafür, ob diese als alltägliches Zahlungsmittel akzeptiert wird. Da die

Bitcoins weder als E-Geld noch als herkömmliches Geld im Gesetz verankert sind,

hängt deren Erfolg einzig und allein von der Entwicklung der Nutzung der Bitcoins

ab. Die letzten Ereignisse stellen damit einen klaren Rückschlag für die weitere Ver-

breitung der Bitcoins dar. Einen Hoffnungsschimmer stellt die wachsende Verbrei-

92 Vgl. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/internetgeld-aufseher-warnen-vor-bitcoins/9213418.html, Abrufdatum: 22.12.2013. 93 Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bitcoin-eu-bankenaufsicht-warnt-vor-virtuellen-waehrungen-a-938797.html, Abrufdatum: 21.12.2013. 94 Vgl. http://qz.com/148399/ben-bernanke-bitcoin-may-hold-long-term-promise/, Abrufdatum: 23.12.2013. 95 Vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/ebay-kann-sich-bitcoin-als-zahlungsmittel-vorstellen-a-931578.html, Abrufdatum: 22.12.2013. Siehe auch: http://www.zdnet.de/88178749/paypal-chef-haelt-bitcoin-fuer-gute-idee-nfc-zahlungen-nicht/, Abrufdatum: 12.01.2014.

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tung der Bitcoins in den USA dar. Sollten auch in Deutschland mehr Unternehmen

die Bitcoins im Onlinehandel akzeptieren oder gar eBay auf ihren Plattformen die

digitale Währung als Zahlungsmittel einführen, könnte eine weitere Verbreitung als

durchaus wahrscheinlich angesehen werden. Wie angeführt sieht US-Notenbankchef

Bernanke in diesem Bereich die größte Chance für Bitcoins.

4. Analyse der Risiken im Rahmen eines Handels mit Bitcoins

4.1 Einordnung und quantitative Bewertung der Risiken

In den vorangegangen Kapiteln wurde das Konzept, die Verbreitung sowie die recht-

liche Einordnung der Bitcoins dargelegt. Inhalt des nachstehenden Abschnitts ist die

Bewertung der Risiken, die mit dem Handel von Bitcoins einhergehen. Zunächst

werden die identifizierten Risiken in die entsprechenden Risikokategorien eingeord-

net und bewertet. Im Anschluss erfolgt eine Darstellung von Einflussfaktoren auf den

Kursverlauf der digitalen Währung.96

Bankbetriebliche Risiken untergliedern sich klassischerweise in das Finanzrisiko so-

wie das operationelle Risiko. Letzteres fasst alle Verlustquellen zusammen, die im

Zusammenhang mit der Unangemessenheit und/oder des fehlerhaften Verhaltens

von internen Verfahren, Menschen und Verfahren stehen. Darüber hinaus umfasst

diese Definition ebenfalls Verlustfälle aufgrund externer Ereignisse. Risiken aufgrund

von rechtlichen Unklarheiten bzw. die Gefahr des nicht-rechtskonformen Verhaltens

fallen ebenfalls unter diese Kategorie.97 Unter dem Begriff Finanzrisiko werden sämt-

liche Risiken des Wertebereichs verstanden und zielt somit auf die Finanzströme der

Bank ab.98 In diese Kategorie fällt unter anderem das allgemeine Marktrisiko. Darin

werden alle Verlustpotenziale zusammengefasst, die auf Veränderungen von Markt-

preisen zurückzuführen sind.99

Operationelles Risiko

Im Bezug auf den Umgang mit Bitcoins sind in der Kategorie des operationellen Risi-

kos insbesondere technische Risiken zu berücksichtigen. Ein wesentliches Risiko ist

96 Die in Verbindung mit diesem Kapitel erstellten Berechnungen liegen der Arbeit auf einem Daten-träger bei. 97 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.487f. 98 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.488. 99 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.138f.

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dabei die ausgeprägte technische Abhängigkeit und die damit in Verbindung stehen-

de Frage der Angemessenheit der eigenen IT-Sicherheit.100 Wie bereits erörtert lau-

fen Erzeugung und Handel der digitalen Währung hauptsächlich über einen Compu-

ter. Stürzt der Computer ab oder ist die Internetverbindung nicht mehr vorhanden,

kommt es aufgrund der fehlenden Sicherung der Daten zu einem totalen Verlust der

gehaltenen Bitcoins. Der Verlust kann ebenfalls durch mögliche Hackerangriffe her-

vorgerufen werden, die mit der Nutzung des Internets einhergehen.101 Ferner ist die

Umkehrbarkeit von Transaktionen nicht möglich. Werden Bitcoin-Einheiten aus Ver-

sehen versendet oder an eine falsche Adresse überwiesen ist die Transaktion unwi-

derruflich.102 Wie im Abschnitt 2.2 beschrieben, bestehen ferner bezüglich der recht-

lichen Einordnung des Bitcoin-Handels noch einige Unklarheiten. Dies gilt insbeson-

dere für die Besteuerung der Geschäfte und ist damit ebenfalls in die Kategorie der

operationellen Risiken einzuordnen. Des Weiteren ist in rechtlicher Hinsicht eine Ver-

lautbarungen der Bafin zu beachten, wonach es deutschen Banken und Finanz-

dienstleistern nur dann erlaubt ist mit BitCoins zu handeln, insofern sie eine Erlaubnis

für den Handel von Finanzinstrumenten besitzen (§32 KWG).103 Eine Nichteinhaltung

des Erlaubnisvorbehalts kann bereits bei einfacher Fahrlässigkeit einen Straftatbe-

stand nach §54 KWG darstellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass eine

Verletzung von §32 KWG zu einer Schadenersatzpflicht führt.104 Obendrein stellt die

gegenwärtig bestehende Ungewissheit in vielen rechtlichen Fragen ein besonderes

Risiko dar. Bereits geringe Anpassungen des rechtlichen Rahmens durch die Bafin,

können bei einer zu späten Reaktion erhebliche Folgen nach sich ziehen.105

Um sich gegen diese Risiken abzusichern schließen Banken üblicherweise Versiche-

rungen (z.B. Computerstraftatenversicherung) ab oder nutzen kapitalmarkorientierte

Instrumente wie bspw. Operational Risk Bonds, Operational Risk Swaps oder Opera-

tional Risk Derivate.106 Aufgrund der skeptischen Haltung weiter Teile der Finanz-

branche gegenüber Bitcoins ist es allerdings fraglich, ob sich Gegenparteien finden

um das Verlustpotenzial dieser Risiken teilweise zu übernehmen.

100 Vgl. Sprengnether/Wächter (2014), S.62. 101 Vgl. http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_ bitcoins.html, Abrufdatum: 18.01.2014. 102 Vgl. http://bitcoin.org/de/das-sollten-sie-wissen, Abrufdatum:18.01.2014. 103 Vgl. http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_ bitcoins.html, Abrufdatum: 03.01.2014. 104 Vgl. Sprengnether/Wächter (2014), S.62. 105 Vgl. Sprengnether/Wächter (2014), S.63. 106 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.503f.

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Finanzrisiko

Wie in der Einführung dieses Kapitels angeführt, fallen unter die Kategorie des Fi-

nanzrisikos die allgemeinen Marktrisiken. Zu den Bilanzpositionen, die diesem Risiko

ausgesetzt sind, gehören u.a. Devisengeschäfte.107 Wie bereits im Abschnitt 3.1 be-

schrieben, wird der digitalen Währung der Status als Rechnungseinheit, die kein ge-

setzliches Zahlungsmittel ist, zugesprochen. Daraus folgt eine Gleichstellung der

Bitcoins mit Devisen. Im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Normen befinden sich Gold

und Rohstoffe bewertungstechnisch in einer Kategorie mit Devisen.108 Es bietet sich

daher im Folgenden an ein Bitcoin-Investment mit Geschäften aus den genannten

Bereichen zu vergleichen. Zunächst soll jedoch ein Blick auf den Bitcoin/Euro-

Wechselkurs (Im Folgenden BTC/EUR) geworfen werden. Sämtliche Kursdaten die-

ses Kapitels sind der Internetplattform Ariva.de entnommen und basieren auf den

Handelsdaten der Börse Mt.Gox.109

Abb. 6: BTC/EUR-Wechselkurs im Zeitverlauf110

Abbildung 6 zeigt den Kursverlauf des BTC/EUR-Kurses vom 27.08.2011 bis zum

11.01.2014. Zu Beginn der Kursaufzeichnungen lag der Wechselkurs bei 6,0077

BTC/EUR. Bis Anfang des Jahres 2013 blieb der Kurs relativ stabil und verzeichnete

ein moderates Wachstum auf ein Kursniveau von ca. 10 BTC/EUR. Mit der steigen-

den Aufmerksamkeit der digitalen Währung folgten 2013 spürbare Änderungen des 107 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.138f. 108 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.443. 109 Vgl. http://www.ariva.de/, Abrufdatum: 22.03.2014. 110 Eigene Darstellung. Datenquelle: www.ariva.de.

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900

1000

BTC/EUR-Wechselkurs

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Kurses, sowohl positiv als auch negativ. Nach einem zwischenzeitlichen Höchststand

von 127,155 BTC/EUR am 8.4.2013, fiel der Kurs vier Tage später auf 41 BTC/EUR.

Am folgenden Handelstag erholte sich der Kurs umgehend und stieg auf ein Niveau

von 88 BTC/EUR. Der Zeitraum bis Mitte Oktober ist durch eine kurze Talsohle ge-

kennzeichnet (Minimalwert 54 BTC/EUR), nach dessen Erholung sich der Kurs im

Bereich knapp über 100 BTC/EUR eingependelt hatte. Wie bereits in der Abbildung

zu erkennen ist, folgte im Anschluss ein massiver Kursanstieg bis zum Rekordwert

von 886 BTC/EUR am 4.12.2013. Diesem folgte ein Absturz des Kurses drei Tage

später auf 542,75 BTC/EUR. Am 10.12.2013 konnte der Wechselkurs allerdings be-

reits wieder einen Stand von 747,4 vorweisen. 11 Tage später fiel er wiederum auf

465 BTC/EUR. Nachdem sich der Kurs zu Beginn des Jahres 2014 auf einem Niveau

um die 700 BTC/EUR stabilisieren konnte, folgte Mitte Februar 2014 mit der Insol-

venz von Mt.Gox ein erneuter Kurssturz auf 95,89 BTC/EUR.

Anhand der kurzen Beschreibung des Kursverlaufs lassen sich bereits die hohen Ri-

siken erahnen, die mit einem aktiven Handeln am Bitcoin-Markt einhergehen. Explizit

soll jedoch erwähnt werden, dass in diesem Fall unter Risiko sowohl Gewinn- als

auch Verlustmöglichkeiten verstanden werden sollen.111 Neben dem hohen Verlust-

potenzial durch plötzlich auftretende massive Kursverluste können durch den Bitcoin-

Handel ebenfalls merkliche Gewinne erwirtschaftet werden. Betrachtet man ein Sze-

nario, in dem eine Bank bspw. am 28.2.2013 Bitcoins im Wert von 1 Million Euro ge-

kauft hätte, wären diese am 9.4.2013 bereits 6.046.264,86 Euro und während des

Rekordstands 37.606.112,05 Euro wert gewesen. Nimmt man andererseits jedoch

ein negatives Szenario an, so hätte eine Bank bei einer Investition von 1 Million Euro

am 9.4.2013 in den folgenden drei Tagen einen Verlust von 712.179,71 Euro verbu-

chen müssen.

Im Vergleich zum ersten Szenario scheinen die Gewinnmöglichkeiten die Verlustge-

fahr auf den ersten Blick deutlich zu überlagern. Es ist allerdings zu beachten, dass

der BTC/EUR-Kurs im vergangenen Jahr eine äußerst ungewöhnliche Kurssteige-

rung hinter sich hat, dessen Wiederholung nach dem Handelsverbot in China sowie

der Insolvenz der bis dato größten Bitcoin-Plattform Mt.Gox und der aktuell tiefen

Vertrauenskrise als sehr unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Nichtsdestotrotz kön-

nen bereits kleinere Schwankungen im Kurs zu hohen Gewinnen führen. 111 Vgl. Diederichs (2010), S.9.

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Zum Vergleich soll ein Blick auf Gewinn-/Verlustmöglichkeiten mit einem traditionel-

len Euro-Dollar [EUR/USD] Handel geworfen werden. Dazu wird der EUR/USD-Kurs

ebenfalls im zurückliegenden Jahr 2013 betrachtet. Hätte eine Bank am 3. Januar für

1 Million Euro Einheiten der amerikanischen Währung gekauft, wären bei einem Kurs

von 1,3031 EUR/USD 1303100 USD zugeflossen. Bei einem Verkauf zum Jahres-

tiefststand von 1,2779 EUR/USD hätte der Gewinn 19719,85 Euro betragen. Bei ei-

ner Investition am 1. Februar zu einem Kurs von 1,3655 EUR/USD und einem Rück-

tausch in Euro ebenfalls zum Kurs von 1,2779 EUR/USD hätte der Gewinn 68549,96

Euro betragen. Im Vergleich zu den Gewinnmöglichkeiten eines Handels mit Bitcoins

stellt dies offensichtlich nur einen Bruchteil dar.

Im negativen Fall hätte eine Bank bei einem Investment zum 1.1.2013 und bei einem

Verkauf zum Jahreshöchststand am 25. Oktober (1,3808 EUR/USD) Verluste in

Höhe von -56271,73 Euro hinnehmen müssen, was jedoch ebenfalls nur einen klei-

nen Teil der Verlustmöglichkeiten im Falle eines Bitcoin-Investments darstellt.

Anhand dieses simplen Vergleichs sind die großen Unterschiede in den Volumina der

Gewinn- und Verlustmöglichkeiten zu erkennen. Großen Gewinnmöglichkeiten im

Handel mit Bitcoins stehen niedrige Gewinnpotenziale im USD/EUR-Handel gegen-

über. Ähnlich verhält es sich jedoch auch bei den Verlustmöglichkeiten. Um eine

Vergleichbarkeit einer Investition in Bitcoins zu weiteren Anlagemöglichkeiten herzu-

stellen, sollen nachstehend Rendite/Risiko-Relationen für drei Investments herge-

stellt werden.112 Diese orientieren sich an der RORAC-Kennzahl. Klassischerweise

erfolgt hier die Verbindung zwischen den beiden Komponenten, indem das erzielte

Ergebnis der Investition in Verhältnis zum eingesetzten ökonomischen Kapital ge-

setzt wird.113 Die Notwendigkeit Kosten in Form des vorgehaltenen Eigenkapitals zu

berücksichtigen fußen auf aufsichtsrechtlichen Normen.114 Wie weiter oben erwähnt,

soll aufgrund der gleichen aufsichtsrechtlichen Behandlung ein Bitcoin-Handel mit

Anlagen in Gold und USD verglichen werden.

Zur Messung des in die Berechnung eingehenden benötigten Eigenkapitals soll das

112 Anzumerken ist, dass hier von der bisherigen Verwendung des symmetrischen Risikobegriffs ab-gewichen wird, da der verwendete Value-at-Risk (VaR) als Downside-Risikomaß definiert ist, aufgrund dessen lediglich negative Abweichungen vom erwarteten Wert gemessen werden. Siehe dazu: Diede-richs (2010), S.175. 113 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.529. 114 Vgl. Bundesbank.

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VaR-Verfahren eingesetzt werden. Der VaR bezeichnet den maximalen Verlust einer

Handelsposition, der in einem bestimmten Zeitraum mit einer ex-ante festgelegten

Wahrscheinlichkeit unter üblichen Marktbedingungen nicht überschritten wird. Im

Rahmen der Berechnung durch eine Monte-Carlo Simulation wird ein

Konfidenzniveau von 95 Prozent angenommen. Die fiktive Investition betrachtet den

Zeitraum vom 1.1. bis zum 31.1.2014. Aus Gründen der Vereinfachung wird in der

präsentierten Rechnung von einer genauen Berechnung des vorzuhaltenden Eigen-

kapitals abgesehen. Stattdessen wird der Gewinn in Verhältnis zu dem Verlust ge-

setzt, der anfallen würde, wenn ausgehend vom Kurs zum Investitionsbeginn der zu

95 Prozent schlechteste Kurs (VaR-Wert) eintreten würde. Die genaue Berechnung

der Renditekennzahl findet sich in der Abb. 7.

Betrachtete Kurse:

-Bitcoin/Euro

-Euro/US-Dollar

-Gold

-Investitionszeitraum:

Investitionsbeginn(t=0): 1.1.14

Investitionsende (t=1): 31.1.14

-Value-at-Risk:

Konfidenzniveau: 95 Prozent

Berechnung für 31 Tage

-Berechnung Renditekennzahl: (Gewinn/Risiko)

(1)𝑅𝑂𝑅𝐴𝐶���/������� =

1 𝑀𝑖𝑜𝐾𝑢𝑟𝑠𝑡=0

∗ 𝐾𝑢𝑟𝑠𝑡=1− 1 𝑀𝑖𝑜

𝑉𝑎𝑅31𝑇95% ∗� 1 𝑀𝑖𝑜

𝐾𝑢𝑟𝑠𝑡=0�−1𝑀𝑖𝑜

(2)𝑅𝑂𝑅𝐴𝐶���/��� =1 𝑀𝑖𝑜 ∗ 𝐾𝑢𝑟𝑠𝑡=0

𝐾𝑢𝑟𝑠𝑡=1 − 1 𝑀𝑖𝑜

1 𝑀𝑖𝑜 ∗ 𝐾𝑢𝑟𝑠𝑡=0𝑉𝑎𝑅31𝑇

95% −1𝑀𝑖𝑜

Abb. 7: Übersicht Rechenbeispiel115

Ergebnisse:

Für das Investment in die digitale Währung wurden am 1.1.14 Bitcoins im Wert von 1

Mio. Euro beschafft. Der Kurs an diesem Tag betrug 580 BTC/EUR. Nach 31

Tagen wurden diese zum Kurs von 682 BTC/EUR wieder verkauft. Die ausgehend

vom Investitionszeitpunkt zu 95 Prozent schlechteste Kursentwicklung beträgt laut

Simulation 350,68 BTC/EUR. Durch Eintragen der genannten Werte in die obenste-

115 Eigene Darstellung. Datenquelle: http://www.ariva.de/, Abrufdatum: 31.01.2014.

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hende Formel ergibt die Berechnung einen RORAC von 0,4448. Demnach würde

man 0,4448 EUR pro eine vorgehaltene Einheit an Eigenkapital erwirtschaften.

Für die Berechnung des RORAC im Markt für den EUR/USD-Handel werden eben-

falls am 1. Januar 2014 USD im Wert von 1 Mio. Euro angekauft (Kurs: 1,3757

EUR/USD). Am 31.1.14 werden diese gegen einen Kurs von 1,3487 €/USD zurück-

getauscht. Für dieses Szenario ergibt sich in der Simulation ein VaR von 1,4334

EUR/USD. Der RORAC für dieses Investment misst letztlich 0,4973.

Für das Investment im Goldmarkt konnte eine Renditekennzahl von 0,3446 ermittelt

werden. In die Berechnung eingegangen sind der Kurs von 876,0025 € zum Investiti-

onsstartpunkt, der Wiederverkaufskurs von 921,1275 € sowie ein VaR von 761,4722.

Trotz der auf den ersten Blick riesigen Gewinnmöglichkeiten im Handel mit Bitcoins

liegt eine entsprechende Anlage unter Einbezug von Kostengesichtspunkten (hier

das vorzuhaltende Eigenkapital als Risikopuffer) lediglich auf dem zweiten Platz. Ein

Blick auf die folgende Tabelle zeigt, dass der berechnete VaR des Bitcoin-Kurses um

ein Vielfaches stärker vom aktuellen Kurs abweicht als in den beiden anderen Märk-

ten. Die Risikokosten schränken demnach die Vorteilhaftigkeit eines Bitcoin-

Investments stark ein.

01.08.2012 01.11.2013 04.12.2013 01.01.2014 01.02.2014BTC/EUR -48,89% -37,14% -35,54% -38,98% -37,79%Gold -10,93% -12,59% -12,86% -12,61% -12,25%EUR/USD 3,61% 4,37% 4,40% 4,22% 4,13%

Tab. 1: Prozentuale Abweichung des VaR-Kurses vom Basiskurs116

Nichtsdestotrotz liegt das Bitcoin-Investment nur knapp hinter der Anlage in den USD

und sogar weit vor einem Handel mit Gold. Im Falle der Bitcoins müssen allerdings

weitere Risiken berücksichtigt werden, die in der Rechnung nicht erfasst wurden. Ein

Blick auf die Entwicklungen im Februar 2014 lassen diese Notwendigkeit deutlich

werden. Ausgehend vom Kurs am 1.1.2014 ergab die Monte-Carlo Simulation mit 95

prozentiger Wahrscheinlichkeit einen maximalen Absturz des Kurses auf 353,9370

BTC/EUR. Im vorgestellten fiktiven Investment war der Kurs zwar noch weit von die-

sem Szenario entfernt, hätte man jedoch einen längeren Investitionszeitraum ge-

wählt, wäre aufgrund der Insolvenz von Mt.Gox selbst dieser Wert weit unterschritten

116 Eigene Darstellung. Datenquelle: http://www.ariva.de/, Abrufdatum: 14.02.2014

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worden. Die Problematik in der Risikobewertung der Bitcoins durch das VaR-Konzept

liegt in der Berechnung eines Wertes unter ,,üblichen Marktbedingungen‘‘. Aufgrund

der geringen Anzahl an Marktteilnehmern weißt der Bitcoin-Markt eine hohe Illiquidi-

tät auf und lässt sich somit als ein sehr instabiler Markt charakterisieren, in dem be-

reits durch eine überschaubare Anzahl an Verkäufen bzw. Käufen starke Schwan-

kungen ausgelöst werden.117 Es ist daher fraglich, ob im Bezug auf die Bitcoin-

Märkte von ,,üblichen‘‘, also stabilen Marktbedingungen gesprochen werden kann,

wie es in den anderen Märkten der Fall ist. Das Marktpreisrisiko eines Bitcoin-

Investments liegt demnach höher als es vom berechneten VaR-Wert suggeriert wird.

Desweiteren muss im Zusammenhang mit der bereits angesprochenen Illiquidität des

Bitcoin-Marktes ein weiterer Risikofaktor angesprochen werden. Steigt eine Bank

tatsächlich in ein Bitcoin-Geschäft ein, ist es natürlich möglich im Falle eines Kurs-

sturzes die gehaltenen Bitcoins zu verkaufen um sich vor größeren Verlusten zu

schützen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob sich bei der geringen Anzahl der Markt-

teilnehmer in ausreichender Zeit ein Käufer findet um einen größeren Verlust zu ver-

meiden. Gerade dieser Aspekt stellt einen bedeutenden Vorteil von Gold gegenüber

den Bitcoins dar. Trotz der schwächeren Renditekennzahl im präsentierten Beispiel,

kann Gold aufgrund der hohen Marktliquidität leicht in andere Wertbestände umge-

tauscht werden118 und ist dadurch leichter vor großen Verlusten zu schützen als ein

Investment in Bitcoins.

4.2 Einflussfaktoren der Bitcoin-Kurse

Für die Risikokontrolle ist es im Vorfeld einer Investition wichtig Faktoren herauszu-

arbeiten, die den Kurs maßgeblich beeinflussen, um somit Schlüsse für einen vorteil-

haften Investitionszeitraum zu ziehen. Dieses Kapitel wird daher versuchen Kursbe-

stimmende Kräfte herauszuarbeiten, um künftige Entwicklungen besser abschätzen

zu können. Wie bei etablierten Währungen spielen politische Ereignisse eine Rolle bei der Kurs-

entwicklung. So stieg der Bitcoins-Kurs bspw. vor dem Hintergrund der Zypernkrise

und dem damit einhergehenden Vertrauensverlust in das Bankensystem spürbar an.

Die Flucht in Bitcoins als alternative Geldanlage zum traditionellen Bankkonto wurde

117 Vgl. https://bitcoin.org/de/faq, Abrufdatum: 18.03.2014. 118 Vgl. Reichenstein (1987): S.9 i.V.m. S.17.

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zusätzlich durch Überlegungen über staatliche Zugriffsrechte auf Bankeinlagen moti-

viert.119 Ein weiteres Ereignis das sich explizit auf den EUR/BTC-Kurs auswirkte war

die Bekanntgabe des Handelsverbots in China im Dezember 2013. Der Kurs musste

innerhalb von drei Handelstagen Verluste in Höhe von 277 BTC/BTC hinnehmen.120

Der letzte Kurseinbruch Anfang Februar resultierte aus einem erneuten Hackerangriff

auf die größte Bitcoin-Börse Mt.Gox, woraus deren Insolvenz und ein massiver

Vertrauensverlust in die digitale Währung resultierten.121

Darüber hinaus hat Fuchs einen Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Stim-

mungsbild hinsichtlich der digitalen Währung und den zu erwartenden Kursverläufen

herausgearbeitet. In seiner Arbeit wurden 3958 Blogeinträge über Bitcoins analysiert

und in verschiedene Kategorien eingeteilt (sehr negativ [-2], negativ [-1], neutral [0],

positiv [1], sehr positiv [2], kein Blog [3] und keine Meinung [4]). Zur Quantifizierung

der Ergebnisse wurde ein sogenannter ,,Lead-Indikator‘‘ erstellt, welcher alle positi-

ven Meinungen ins Verhältnis zu der Summe aus allen positiven sowie negativen

Meinungen setzt. P(Di) stellt dabei den Anteil der Meinungskategorie D an der Ge-

samtheit der gesammelten Meinungen dar. Der Indikator betrachtet jeweils das

Stimmungsbild eines Monates.

(3) 𝐿� = �(��� �)� �(��� �)�(��� ��)� �(��� ��)��(��� �)��(��� �)

Das Ergebnis des Indikators weißt eine reelle Zahl zwischen 0 und 1 aus. Um das

Ergebnis in eine Grafik des Bitcoins-Kurses zu integrieren muss der Wert zusätzlich

angepasst werden. Die folgenden Schritte zeigen zunächst die Normierung des Wer-

tes L sowie im Anschluss eine Skalierung mit dem maximalen Handelspreis. Letztlich

erfolgt eine Streckung des errechneten L-Wertes um den Wert über einen Monat

konstant zu halten.

(4) 𝐿����� = ������(�)���(�)����(�)

119 Vgl. http://www.welt.de/finanzen/article115219295/Dramatischer-Absturz-der-Online-Waehrung-Bitcoin.html, Abrufdatum: 27.02.2014. 120 Vgl. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/12/05/bitcoin-stuerzt-nach-verbot-durch-chinesische-zentralbank-ab/, Abrufdatum: 03.01.2014. 121 Vgl. http://www.fr-online.de/wirtschaft/mt-gox-das-ende-der-bitcoins-,1472780,26409580.html. Ab-rufdatum: 03.01.2014.

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(5) 𝐿����� = 𝐿����� ∗ max (𝐻𝑎𝑛𝑑𝑒𝑙𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠)

Abb. 8: Bitcoin-Handelspreis & Lead-Indikator122

Anhand der Abb. 8 ist zu erkennen, dass der Lead-Indikator im Januar 2013 stark

angestiegen ist, worauf ab Ende Februar der Kurs der Bitcoins stark angestiegen ist.

Zwei Monate vor dem starken Kurseinbruch Mitte März zeigte der Indikator ein fal-

lendes Stimmungsbild an. Auf Grundlage der allgemeinen Einschätzung der digitalen

Währung scheint demnach tatsächlich ein gewisser zeitlich verzerrter Zusammen-

hang zu bestehen. Es ist hierbei allerdings anzumerken, dass der starke Kursverfall

im Februar 2013 zu großen Teilen auf einen Hackerangriff der Mt. Gox zurückzufüh-

ren ist.

Nichtsdestotrotz wurde von Fuchs eine Investitionsentscheidungsregel abgeleitet,

nach welcher eine Investition lediglich dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn

sich vom letzten auf den aktuellen Monat ein Anstieg der positiven Stimmung ab-

zeichnen lässt. Laut Fuchs hat sich dabei der Wert 15 historisch als evident heraus-

gestellt.123

(6) Investiere im Monat i ja, wenn 𝜕 > 15 mit 𝜕 = ���������

∗ 100

nein sonst

122 Vgl. Fuchs (2013), o.S. 123 Vgl. Fuchs (2013), o.S.

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Des Weiteren soll festgestellt werden, ob Korrelationen124 zwischen den einzelnen

Wechselkursen der Bitcoins zu anderen Währungen sowie zwischen dem BTC/EUR-

Kurs und den im Rechenbeispiel verwendeten Vermögenswerten bestehen, um aus

eventuellen Abhängigkeiten weitere Schlüsse auf Investitionsentscheidungen bzw.

Maßnahmen zur Risikooptimierung ziehen zu können.

Abb. 9: BTC/USD-Wechselkurs im Zeitverlauf125

Bereits an der Abb. 9 ist zu erkennen, dass der Verlauf des BTC/USD-

Wechselkurses dem des BTC/EUR-Wechselkurses sehr ähnelt. Wenig überraschend

ergibt sich ein Korrelationskoeffizient der beiden Kurshistorien von 0,9994, wonach

ein nahezu perfekter positiver linearer Zusammenhang vorherrscht. Eine Kursent-

wicklung eines Währungspaares in eine bestimmte Richtung lässt folglich einen ver-

gleichbaren Verlauf des anderen Paares schließen.

Ähnlich verhält es sich im Vergleich des BTC/EUR-Kurses mit dem Tauschkurs der

Bitcoins gegen den chinesischen Yuan. Der Korrelationskoeffizient weist einen Wert

von 0,97959 aus und deutet demnach ebenfalls einen analogen Verlauf der Kurse

an. Die Bitcoin-Wechselkurse gegen etablierte Währung sind demnach untereinander

durch ähnliche Entwicklungen gekennzeichnet und werden nicht einzeln durch die

Handelswährungen beeinflusst.

124 Die Korrelation beschreibt den Zusammenhang zwischen zwei Zufallsgrößen. Die Intensität und der Charakter der Beziehung werden durch den Korrelationskoeffizient dargestellt. Liegt ein Wert vor der nahe +1 liegt, kann von einem positiven Zusammenhang ausgegangen werden. Gibt der Korrela-tionskoeffizient einen negativen Wert wieder, besteht eine negative Abhängigkeit. Siehe dazu: Riekeberg/Utz (2009), S.433 i.V.m. Grimmer (2014), S.242. 125 Eigene Darstellung. Datenquelle: http://www.ariva.de/btc-usd-bitcoin-us-dollar-kurs/historische_kurse, Abrufdatum: 24.02.2014.

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

27.08.2011 27.12.2011 27.04.2012 27.08.2012 27.12.2012 27.04.2013 27.08.2013 27.12.2013

BTC/USD Wechselkurs

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Zwischen dem BTC/EUR-Kurs126 und dem Goldkurs wurde für die Kursdaten in 2013

ein Korrelationskoeffizient von -0,5066 bestimmt. Es besteht demnach ein negativer

Zusammenhang zwischen Goldwert und dem BTC/EUR-Wechselkurs. Folglich kann

tendenziell von einem steigenden BTC/EUR-Kurs ausgegangen werden, sollte der

Wert des Goldes sinken. Vergleicht man diesen Wert mit den langfristigen Korrelati-

onskoeffizienten des Goldes mit anderen Wechselkursen, ist die Beziehung zu den

Bitcoins merklich stärker.

Gold EUR/USD EUR/JPY EUR/USD 0,43 - - EUR/JPY 0,21 0,68 - EUR/GBP 0,18 0,48 0,18

Tab. 2: 5-Jahres Korrelationen127

Darüber hinaus wurde zwischen dem EUR/USD-Kurs und dem BTC/EUR-Kurs ein

Korrelationskoeffizient von 0,5529 ermittelt. Es besteht also ein positiver Zusammen-

hang zwischen den beiden Kursen, und ein steigender EUR/USD-Kurs wird tenden-

ziell einen höheren BTC/EUR-Kurs zur Folge haben. Im Gegensatz zu den Korrela-

tionen des EUR/USD-Kurses zu anderen Wechselkursen ist dieser errechnete Zu-

sammenhang als wenig bemerkenswert einzustufen.128 Bemerkenswert ist der ermit-

telte Koeffizient in der Hinsicht, dass ein Teil des Bitcoin-Booms auf den Problemen

der europäischen Schuldenkrise fußt und demnach mit einem negativen Zusammen-

hang zu rechnen war. Ein Anstieg des Bitcoin-Wertes hätte also mit einem sinkenden

EUR/USD-Kurses in Verbindung stehen müssen.

Aus mathematischer Sicht kann bei Werten unter -0,6 und über 0,6 von einem statis-

tischen Zusammenhang ausgegangen werden.129 Demnach kann die Feststellung

der Europäischen Zentralbank unterstrichen werden, die keine Abhängigkeit der

Bitcoin-Kurse von der realen Wirtschaft sieht.130

Nichtsdestotrotz könnte durch die Anwendung der Portfolio-Selection-Theory, wo-

nach das Risiko durch die Bildung eines Portfolios von Anlagen deren Korrelationen

126 Es wird lediglich der BTC/EUR-Kurs verwendet werden, da die untersuchten BTC-Kurse eine na-hezu identische Entwicklung genommen haben. 127 Vgl. http://www.finanzen.net/maerkte/korrelationsmatrix, Abrufdatum: 12.03.2014. 128 Vgl. http://www.finanzen.net/maerkte/korrelationsmatrix, Abrufdatum: 12.03.2014. 129 Vgl. http://de.statista.com/statistik/lexikon/definition/78/korrelationskoeffizient/, Abrufdatum: 25.02.2014. 130 Vgl. European Centralbank (2012), S.39.

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ungleich +1 sind, 131 das Risiko eines Bitcoin-Investments gesenkt werden. Im Falle

der vorgestellten Zusammenhänge wäre die Erzielung von Risikoverbundeffekten

theoretisch möglich. Allerdings werden die Zusammenhänge aufgrund der hohen

Kursschwankungen als zu instabil eingeschätzt, um auf deren Grundlage eine seriö-

se Steuerung der Risiken vornehmen zu können. Bereits die Steuerung zwischen

weniger schwankenden Vermögensgegenständen besitzt das Problem der intertem-

porären Instabilität der Korrelationen.132

Daneben verwenden Banken im Bereich des Devisenhandels in der Regel Instru-

mente wie Währungsswaps, Devisenoptionen oder Devisenfutures um die inhärenten

Risiken zu steuern.133 Für Geschäfte mit Bitcoins sind solche Instrumente derzeit al-

lerdings nicht existent. Eine traditionelle Absicherung dieser Geschäfte ist somit nicht

möglich. Analog zur Steuerung der operationellen Risiken ist zudem fraglich ob sich

aufgrund der undurchsichtigen und stark schwankenden Kursentwicklung in naher

Zukunft seriöse Gegenparteien für solche Geschäfte finden werden.

Zusammenfassend konnte einerseits gezeigt werde welche enormen Gewinnpoten-

ziale im Handel mit den Bitcoins bestehen. Andererseits stehen den Möglichkeiten

ebenfalls erhebliche Risiken gegenüber, die für das Controlling einer Bank kaum

steuerbar sind. Dazu gehören die großen, kaum vorhersehbaren Kursschwankungen,

die langen Transaktionszeiten, die hohe Unsicherheit durch Hackerangriffe sowie die

Unklarheiten bezüglich der Gesetzgebungen. Ein breit angelegtes Investment in die digitale Währung scheint vor diesem Hinter-

grund nicht sinnvoll. Die Wahrscheinlichkeit eines schmerzhaften Verlusts scheint im

Verhältnis zu den Gewinnpotenzialen zu groß. Da jedoch aber auch mit relativ klei-

nen Investitionsbeträgen große Gewinne erwirtschaftet werden können, ist ein Spe-

kulationsgeschäft mit Bitcoins durchaus in Erwägung zu ziehen. Insbesondere, da

aktuell der Bitcoin-Preis auf einem relativ niedrigen Niveau liegt und eine evtl. Aus-

weitung der Akzeptanz der digitalen Währung als Zahlungsmittel die Kurse wieder

schnell steigen lassen können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in Deutsch-

land eine Besteuerung spekulativer Bitcoin-Geschäfte vorgenommen werden muss.

131 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.209. 132 Vgl. Riekeberg/Utz (2009), S.406. 133 Vgl. Schierenbeck/Lister/Kirmße (2008), S.433ff.

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5. Möglichkeiten des Einstiegs in den Bitcoin-Markt für Banken

5.1 Denkbare Produkte in Verbindung mit Bitcoins

Im bisherigen Verlauf der Arbeit wurden die Funktionsweise, die rechtliche Einord-

nung, das Marktpotenzial sowie die Risiken der Bitcoins dargestellt. Dabei konnten

zahlreiche Probleme im Umgang mit der digitalen Währung identifiziert werden.

Nichtsdestotrotz werden Bitcoins zukünftig hohe Potenziale zugesprochen, insbe-

sondere im Bereich einer effizienteren Gestaltung der Zahlungssysteme. Banken

sind somit angehalten sich auf eine weitere Verbreitung der digitalen Währung ein-

zustellen. Im folgenden Kapitel sollen daher mögliche Produkte vorgestellt werden,

die den Banken einen Einstieg in den Bitcoin-Markt ermöglichen können.

Mining-Aktivitäten

Eine Möglichkeit die Bitcoins in die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Bank zu integrie-

ren ist ein Einstieg in die Mining-Aktivitäten der digitalen Währung. Wie im Kapitel 2.1

beschrieben erfordert die Generierung neuer Bitcoins eine stetig wachsende Re-

chenleistung. Die steigende Schwierigkeit der zu erstellenden Algorithmen hat dazu

geführt, dass es seit dem Jahr 2010 nicht mehr möglich ist Bitcoins auf einem norma-

len Desktop-Computer zu erzeugen.134 Privatpersonen ist es demnach kaum noch

möglich Bitcoins in Eigenregie zu generieren. Dieser Umstand bietet Banken einen

Ansatzpunkt um Profit aus dem Bitcoin-System zu ziehen.

Die hohen finanziellen Ressourcen einer Bank können dazu genutzt werden um die

bereits vorhandenen Rechenkapazitäten um entsprechendes Mining-Equipment zu

erweitern (Für die Erzeugung neuer Bitcoins sind speziell entwickelte ASIC-

Prozessoren notwendig.135). Die errechneten Bitcoin-Einheiten können an Kunden

weiterverkauft oder zu Spekulationszwecken über einen bestimmten Zeitraum gehal-

ten werden. Ein besonderer Vorteil könnte dabei die begrenzte Menge an Bitcoin-

Einheiten sein. Wächst die weltweite Nachfrage nach Bitcoins, wird bei Erreichung

der Maximalmenge ebenfalls deren Preis steigen. Aufgrund der Tatsache, dass Pri-

vatpersonen nicht mehr in der Lage sind eigene Bitcoins zu schöpfen, würde eine

Bank durch ihre Mining-Aktivitäten eine starke Marktmacht erlangen und in der Folge 134 Vgl. http://bitcoin.org/de/faq#was-ist-bitcoin-mining, Abrufdatum: 15.01 2014. 135 Vgl. http://www.experto.de/b2b/computer/geld-verdienen-mit-bitcoin-mining-die-chancen-und-die-risiken.html, Abrufdatum: 17.03.2014.

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hohe Gewinne erwirtschaften. Um die Generierung neuer Bitcoins zu maximieren ist

hierbei ebenfalls eine Kooperation mit weiteren Banken/Unternehmen in Betracht zu

ziehen.

Problematisch in diesem Zusammenhang sind die hohen Stromkosten in Deutsch-

land. Das Mining geht mit einem hohen Stromverbrauch einher und ist daher lediglich

in solchen Ländern sinnvoll, in denen niedrige Strompreise vorherrschen. Zudem ist

die Profitabilität ebenfalls vom Kurs der Bitcoins abhängig. Sinkt der Kurs können die

entstandenen Kosten nicht mehr durch die Verkaufserlöse gedeckt werden und es

entstehen Verluste.136 Wie dargelegt sind die Kursentwicklungen der Bitcoin-Märkte

kaum abzuschätzen und stellen somit hinsichtlich eines kommerziellen Minings ein

hohes Risiko dar.

Darüber hinaus ist die Beschaffung von entsprechenden Mining-Prozessoren mit

langen Wartezeiten verbunden. Vom Kauf bis zur Lieferung vergeht mitunter ein ge-

samtes Jahr. Aufgrund dessen werden bei eBay Mining-Geräte für bis zu 30.000 Eu-

ro angeboten, deren eigentlicher Verkaufspreis bei 1.000-7.000 Euro liegt.137

Ein Einstieg in das Schöpfen von Bitcoins scheint vor dem Hintergrund der beschrie-

benen Fakten lediglich dann sinnvoll, wenn zum Einen künftig von steigenden Kur-

sen ausgegangen werden kann, um die generierten Einheiten gewinnbringend ver-

kaufen zu können. Zum Anderen sollte eine Bank international tätig sein um die Mi-

ning-Aktivitäten in Länder mit geringeren Strompreisen verlagern zu können. Dies

kann allerdings auch durch ein Investment in solche Firmen geschehen.

Angebot der Verwahrung von Wallets

In den Einführungskapiteln dieser Arbeit wurden die hohen Risiken aufgrund von Ha-

ckerangriffen geschildert. Eine weitere Möglichkeit für Banken in den Bitcoin-Markt

einzusteigen kann daher das Angebot einer professionellen Absicherung der Bitcoin-

Bestände von Privatkunden sein. Diesen Schritt hat bereits ein Unternehmen aus

England gewagt und bietet seinen Kunden die Möglichkeit an Bitcoin-Einheiten in

einer sicheren Umgebung zu lagern, um sie so vor möglichen Hackerangriffen zu

136 Vgl. http://www.experto.de/b2b/computer/geld-verdienen-mit-bitcoin-mining-die-chancen-und-die-risiken.html, Abrufdatum: 17.03.2014. 137 Vgl. http://www.experto.de/b2b/computer/geld-verdienen-mit-bitcoin-mining-die-chancen-und-die-risiken.html, Abrufdatum: 17.03.2014.

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schützen. Als jährliche Gebühr verlangt das Unternehmen 2 Prozent des eingelager-

ten Wertes der Bitcoins. Sollten die im Verantwortungsbereich des Unternehmens

liegenden Einheiten der digitalen Währung trotzdem verloren gehen, wird der Verlust

der Kunden kompensiert. Dies bedingt allerdings den Abschluss einer weiteren Ver-

sicherung.138

Würde diese Überlegung tatsächlich auf dem Markt etabliert werden, könnte dies

große Vorteile für die weitere Entwicklung der Bitcoins und somit auch weitere Ge-

winnpotenziale in diesem Markt mit sich bringen. Wie bereits in vorangegangen Kapi-

teln ausgeführt ist die digitale Währung Bitcoin nicht in nationalen Gesetzen veran-

kert und deren Fortbestand bzw. Werteentwicklung hängt damit alleine vom Vertrau-

en der Nutzer ab. Können die Bitcoin-Bestände durch ein entsprechendes Angebot

vor Hackerangriffen geschützt werden, würde das Vertrauen in die digitale Währung

steigen und dadurch weiter an Akzeptanz zulegen. Als Folge könnte die Nutzung der

Bitcoins ansteigen und neue Marktmöglichkeiten eröffnen, die durch die aufgebaute

Marktposition leichter zu nutzen sein würden. Ein höheres Vertrauen könnte hierbei

zusätzlich durch den Umstand entstehen, dass die verwahrten Bitcoins als Vermö-

gensgegenstände der Bank von der nationalen Aufsicht kontrolliert werden. Unre-

gelmäßigkeiten könnten somit schneller entdeckt und analysiert werden.

Eine Bedingung zur Umsetzung dieser Möglichkeit sind eine hohe Kompetenz der IT-

Abteilung sowie eine ausreichende Kapazität der Rechenleistung. Daneben erscheint

auf den ersten Blick die Einrichtung eines entsprechenden Angebots keine weiteren

Anstrengungen für die Bank mit sich zu bringen. Bei genauerer Betrachtung er-

scheint allerdings die akkurate Berechnung einer Versicherungsprämie für den Fall

eines Verlusts der eingelagerten Bitcoins als äußerst schwierig. Es fehlen jegliche

Informationen um die Wahrscheinlichkeiten von Hackerangriffen und somit den zu

erwartenden Verlust zu quantifizieren. Die Festlegung einer angemessenen Höhe

der Prämie um mögliche Verluste decken zu können ist damit nicht möglich und birgt

für eine Bank hohe Risiken. Ohne die Garantie der Einlagensicherung ist es jedoch

fraglich ob Kunden ein entsprechendes Angebot annehmen würden.

138 Vgl. http://www.ibtimes.co.uk/worlds-first-insured-bitcoin-storage-service-launches-uk-1431760, Abrufdatum: 18.03.2014.

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Bestätigung von Transaktionen In den Ausführungen zur Funktionsweise der Bitcoins wurde ferner dargestellt, dass

die Bestätigung von Transaktionen ebenfalls von den Absendern entlohnt wird um

Überweisungen zu beschleunigen. Umfassende Aktivitäten im Bereich der Bestäti-

gungen von Transaktionen könnten somit ebenfalls ein Potenzial zur Erwirtschaftung

von Gewinnen darstellen. In der Realität betragen diese Gebühren allerdings ledig-

lich wenige Cent139 und scheinen somit wenig lukrativ zu sein.

Spekulationsplattform

Die starken Kursschwankungen der Bitcoin-Kurse eignen sich hervorragend um spe-

kulative Geschäfte abzuschließen. Um risikofreudigen Kunden eine neue Möglichkeit

zu geben an den Finanzmärkten zu spekulieren, ist die Einrichtung einer sicheren

Handelsplattform eine zusätzliche Idee Bitcoins in das Produktportfolio einer Bank zu

integrieren. In Deutschland wurde diese Idee bereits von der Fidor-Bank umgesetzt.

Als Kunde der Fidor Bank kann man zukünftig auf sinkende oder steigende Kurse

von Bitcoin setzen. Dabei schätzt ein erster Kunde die künftige Entwicklung der

Bitcoins ein und setzt die Laufzeit und Investmenthöhe fest. Findet sich ein Nutzer

der von einer gegenteiligen Entwicklung überzeugt ist, steigt dieser in die Wette ein.

Derjenige Nutzer dessen Erwartungen sich durchgesetzt haben erhält den Einsatz

von der gegnerischen Partei. Bei diesem Battle findet kein Austausch von Bitcoins

statt.

Darüber hinaus können die Kunden der Bank an der Kursentwicklung von Bitcoins

teilhaben. Dazu wurde von der Fidor-Bank die erste binäre Peer-to-Peer-Option auf

den Bitcoin geschaffen, welche durch die Bank ausgegeben wird. Die maßgeblichen

Kursdaten werden von der Plattform "Kraken.de" bereitgestellt. Dieses Angebot ist

gegenwärtig nur für deutsche Kunden nutzbar. Eine Erweiterung ist jedoch ge-

plant.140

Es lässt sich festhalten, dass der Aktienkurs der Fidor-Bank in den ersten 6 Wochen

nach Bekanntgabe des Bitcoin-Engagements um fast 30% gestiegen ist. Desweite-

139 Vgl. https://bitcoin.org/de/faq#wie-hoch-wird-die-transaktionsgebuehr-sein, Abrufdatum: 18.03.2014. 140 Vgl. http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Fidor-Bank-Die-Bitcoin-Battle-ist-da-3244608, Abruf-datum: 11.02.2014.

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ren ist die Webseite der Bank in den letzten drei Monaten um rund 60.000 Plätze im

weltweiten Alexa-Ranking aufgestiegen.141

In Verbindung mit einer Spekulationsplattform für reine Wetten über den Verlauf des

Bitcoin-Kurses, kann es eine Möglichkeit für Banken sein, eine Plattform für den Um-

tausch von Bitcoins in reale Währungen einzurichten. Hintergrund dieser Überlegun-

gen ist einerseits das negative Image etablierter Handelsplattformen aufgrund zahl-

reicher Hackerangriffe und dem damit einhergehenden Totalverlust der Bitcoin-

Bestände. Andererseits werden zudem Gebühren für den Tausch der Bitcoins gegen

reale Währungen erhoben.142 Banken müsste es in diesem Zusammenhang gelin-

gen, eine Plattform zu entwickeln, deren Nutzungsgebühren geringer sind als bei

etablierten Handelsplattformen. Neben den geringeren Kosten könnten die Banken

einen weiteren Anreiz zur Nutzung des Angebots schaffen, in dem sie die bereits

vorgestellte Verwahrung der Wallets der Kunden übernehmen.

Übernahme des Risikomanagements von Unternehmen die Bitcoins als Zahlungsmit-

tel akzeptieren

Im Kapitel 3.1 wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Unternehmen, die Bitcoins

als Zahlungsmittel akzeptieren, in Deutschland noch sehr gering ist. Sollte die Ver-

breitung der Bitcoins allerdings steigen, könnte aufgrund des hohen Aufwands, der

mit einem Warenaustausch gegen Bitcoins verbunden ist, eine größere Nachfrage

nach kompetenten Partnern entstehen, die die Verwaltung des Zahlungsverkehrs

übernehmen. Zu den Problemen, die mit den Bitcoins als Zahlungsmittel einherge-

hen, gehören unter anderem, dass aufgrund der starken Schwankungen der Wech-

selkurse die Preise der Güter ständig angepasst werden müssen um den Wert der

Bitcoins an den realen Wert in Euro anzupassen. Sinkt der Kurs bei stabilen Preisen,

würden die Unternehmen unter Umständen erhebliche Verluste generieren. Bleiben

andererseits die Preise stabil während der Bitcoin-Kurs steigt, müssten die Differen-

zen an die Kunden zurückgezahlt werden oder es drohen Verluste von Marktanteilen

aufgrund von massiven Imageverlusten.143

141 Vgl. https://bitcoinsberlin.com/die-kooperation-der-fidor-bank-und-bitcoin-de-macht-sich-bemerkbar/, Abrufdatum: 11.02 2014. 142 Vgl. https://www.bitcoinmoney.net/faq/, Abrufdatum: 23.03.2014. 143 Vgl. Assenmacher (2013), o.S.

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Im Falle einer Rückgabe der gekauften Güter müssten die Beträge gegebenenfalls in

Bitcoin-Einheiten wieder zurückgezahlt werden. Dabei ist ebenfalls der aktuelle

Wechselkurs zu beachten.144

Um überhaupt den Absender einer Transaktion zu erkennen, muss eine Datenbank

gepflegt werden, worin die unterschiedlichen Adressen eines einzelnen Kunden die-

sem explizit zugewiesen werden. Ansonsten könnten Überweisungen mit identischen

Beträgen nicht den jeweiligen Aufträgen zugeordnet werden. In Betracht zu ziehen

wäre dabei eine Internetplattform, in der Kunden durch Einloggen in einen privaten

Bereich die verwendete Adresse in Eigenregie in die Datenbank des Unternehmens

einpflegen könnte. Dadurch würde ein Informationsfluss über mehrere Stellen im Un-

ternehmen vermieden werden.145

Darüber hinaus müssen die erhaltenen Bitcoins von den Unternehmen in reale Wäh-

rungen umgetauscht werden. Die hohen Kursschwankungen stellen dabei ein erheb-

liches Verlustpotenzial dar und verlangen nach einer professionellen Risikosteue-

rung. Zusätzlich müssten die Systeme vor Hackerangriffen geschützt werden.146

Diese oben genannten Aspekte erfordern einen enormen programmiertechnischen

Aufwand. Dieses impliziert spezifisches Fachwissen über Datenbanken sowie über

Web-Programmiersprachen die nicht in jedem E-Commerce Unternehmen vorhan-

den sind. Dieses Potenzial haben bereits einige internationale Dienstleister erkannt

und bieten entsprechende Dienstleistungen an. Die bisherigen können dabei nach

Komplettlösungen und der Übernahme lediglich einiger Funktionalitäten differenziert

werden.

Aufgrund der hohen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement

und den Datenschutz in Banken sowie die vorhandene Kompetenz in der Steuerung

eines Zahlungsverkehrs stellt dieses Dienstleistungsangebot eine maßgeschneiderte

Möglichkeit für Banken dar am Bitcoin-Markt zu partizipieren.

Micropayments

Ein weiterer Ansatzpunkt könnten die sogenannten Micropayments sein. Als

Micropayments werden Transaktionen bezeichnet, die innerhalb eines Rahmens von

144 Vgl. Assenmacher (2013), o.S. 145 Vgl. Assenmacher (2013), o.S. 146 Vgl. Assenmacher (2013), o.S.

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einem Cent bis 5 Euro liegen. Dabei handelt es sich überwiegend um immaterielle

Güter, die im Internet vertrieben werden. Beispiele für diese Art Güter sind Musik-

downloads oder Zeitschriftenartikel.147 Wie anhand der Abbildung 10 zu erkennen ist,

haben die bargeldlosen Transaktionen in der vergangenen Dekade spürbar an Be-

deutung hinzugewonnen, woran eine steigende Akzeptanz der Mircopayments durch

die Verbraucher zu erkennen ist. Wurden im Jahr 2001 noch lediglich 158 Mrd.

Transaktionen bargeldlos abgewickelt, stieg diese Zahl bis 2010 auf 283 Milliarden

bargeldlos abgewickelte Transaktionen.

Abb. 10: Anzahl bargeldlose Transaktionen im Zeitverlauf.148

Aufgrund der Geringfügigkeit der zu überweisenden Beträge ist aus Kostensicht eine

Transaktion über traditionelle Zahlungssysteme (Banküberweisung) ineffizient, da die

zu zahlenden Gebühren oftmals nahe der eigentliche Überweisungssumme liegen.149

Ein großer Kritikpunkt an etablierten Plattformen für Micropayments wie PayPal sind

die hohen Gebühren. Bei Paypal fallen zum Beispiel bei einen normalen Zahlungs-

empfang Kosten in Höhe von 1,9% + 0,35€ an. Des Weiteren sind für diverse Händ-

lerkonditionen 1,7% + 0,35€ zu entrichten, wenn der Betrag zwischen 5.001 und

25.000€ liegt. Überschreitet der Betrag 25.000€, wird eine Gebühr von 1,5% + 0,35€

erhoben. Bei Micropayments sind 10 % +0,10 € an Gebühren zu entrichten, die stär-

ker ins Gewicht fallen als bei größeren Zahlungen. Ist eine Konvertierung der Trans-

aktion in eine andere Währung notwendig, verlangt Paypal ferner ein Umrechnungs-

147 Vgl. Klein (2005), S.59. 148 In Anlehnung an http://www.kredite-infoportal.de/wp-content/uploads/Debitkarten-Transaktionen-in-Deutschland-seit-2007-600x408.jpg, Abrufdatum: 27.03.2014. 149 Vgl. Klein (2005), S.59f.

0

50

100

150

200

250

300

2001 2008 2009 2010

Bargeldlose Transaktionen

bargeldlose Transaktionen

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entgelt von 2,5 % auf den aktuellen Umrechnungskurs.150 Vergleicht man die Kondi-

tionen von PayPal mit der Zahlungsmöglichkeit via Bitcoins, stellen letztere insbe-

sondere im Bereich der Micropayments eine günstigere Alternative dar. Bei einer

Zahlung mit Bitcoins wird im Gegensatz zur Nutzung von PayPal keine Transaktions-

gebühr verlangt, sofern direkt mit Bitcoins bezahlt wird. Im Falle höherer Beträge fällt

eine minimale Bearbeitungsgebühr an, die im Vergleich zu den Gebühren bei Paypal

jedoch sehr gering sind. Des Weiteren sind bei der Nutzung von Bitcoins keine Ein-

stiegs- sowie keine monatlichen Kosten zu entrichten. Auch im Vergleich mit einer

Kreditkarte sind es die Kosten, mit denen Bitcoin am meisten punkten kann. Weder

monatliche bzw. jährliche Grundgebühren noch überhöhte Transaktionskosten müs-

sen seitens des Kunden bzw. des Händlers getragen werden.151

Die beschrieben Vorteile der Bitcoins im Bereich der Micropayments könnten Banken

zukünftig vor große Probleme stellen. Sollte sich die digitale Währung weiter verbrei-

ten und eine Akzeptanz als Zahlungsmittel wie in den USA erreichen, könnten Ban-

ken vor allem im Bereich der geringen Überweisungsbeträge an Ertragskraft durch

entgangene Gebühren einbüßen. Will eine Bank dieser Gefahr entgegenwirken,

muss den Kunden ein Anreiz geboten werden, deren Transaktionen über das (kos-

tenlose) Bitcoin-System in die Verantwortung der Bank zu geben. Dazu kann eine

Kombination der bereits vorgestellten Ideen dienen. So kann das Angebot einer si-

chereren Verwahrung der Wallets der Kunden ein erster Anreiz sein, die Bank in

Bitcoin-Transaktionen mit einzubeziehen. Durch die Etablierung einer Plattform zum

Wechsel von Bitcoins in reale Währungen könnten die stets aktuell gehaltenen

Wechselkurse dazu verwendet werden den Kunden einen stetigen Überblick über

den realen Wert ihres Bitcoin-Vermögens zu geben. Werden zuvor vereinbarte Ver-

lustgrenzen erreicht, könnten die Banken auf Grundlage einer Erlaubnis des Kunden

unverzüglich reagieren und die Bitcoins der Kunden verkaufen um deren Verluste zu

begrenzen. Ein Gesamtpaket der Bank würde darüber hinaus die Durchführung von

Überweisungen der Kunden beinhalten, nachdem diese die Bank benachrichtigt ha-

ben. Der Informationsfluss könnte dabei über eine speziell erstellte App stattfinden.

Die Gebühr, die eine Bank für die Verwaltung der Überweisungen eines Kunden über

150 Vgl. https://bitcoinsberlin.com/bitcoin-vergleich-mit-anderen-zahlungssystemen/, Abrufdatum: 30.01 2014. 151 Vgl. https://blog.bitcoin.de/bitcoin-vergleich-kreditkarte-paypa, Abrufdatum: 29.01 2014.

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das Bitcoin-System erhebt, muss dabei geringer sein als von anderen Anbietern für

Micropayments wie bspw. PayPal.

Wie im dritten Abschnitt dieser Arbeit bereits dargelegt wurde, liegt Deutschland auf

Rang 3 der weltweit getätigten Transaktionen im Bitcoin-System. Im Vergleich zur

Transaktionshäufigkeit der Nutzer in den USA ist der Anteil Deutschlands an der Ge-

samtzahl an Transaktionen jedoch gering. Es ist daher fraglich, ob eine gegenwärtige

Investition in den Aufbau eines Micropaymentsystems auf Basis der Bitcoins sinnvoll

wäre. Der Zeitpunkt des Eintritts in den Bitcoin-Markt soll im nächsten Kapitel genau-

er betrachtet werden.

5.2 Zeitpunkt des Markteintritts

Mit einer Integration der Bitcoins in ihr Kundengeschäft würden deutsche Banken

Neuland betreten. Entschließt sich eine Bank dazu über eigene Finanzdienstleistun-

gen einen Markt zur kommerziellen Nutzung der Bitcoins aufzubauen, ist zu prüfen

zu welchem Zeitpunkt der Markteintritt erfolgen soll.

Je nach zeitlicher Abfolge kann zwischen Pionieren, frühen Folgern und späten Fol-

gern unterschieden werden. Als Vorteile einer Pionierleistung gelten eine vorüberge-

hende Monopolstellung und die damit verbundene Marktmacht, die zur Durchsetzung

höherer Preise genutzt werden kann. Darüber hinaus besteht die Chance Standards

im Markt zu setzen, die für alle Folgeunternehmen zur Voraussetzung eines erfolg-

reichen Markteintritts werden. Des Weiteren entstehen durch das vorübergehende

Monopol frühe und enge Kundenkontakte. Diese bilden die Basis einer starken Mar-

kenbindung und erschweren die Abwerbung von Kunden durch andere Unterneh-

men. Ein weiterer Vorteil der Pionierstrategie besteht in der Möglichkeit Marktein-

trittsbarrieren für weitere Anbieter aufzubauen. Die Nachteile dieser Strategie finden

sich einerseits in der großen Unsicherheit bezüglich der Nachfragesituation. Ferner

sind als Pionier hohe Markterschließungskosten sowie hohe F&E-Aufwendungen zu

leisten. 152

Auf den Pionier folgend treten die frühen Folger in den Markt ein. Vorteil der Folge-

strategie ist zum Einen ein geringeres Risiko des Markteintritts aufgrund der besse-

ren Abschätzung der Marktsituation. Überdies können die Probleme bei dem Produkt 152 Vgl. Sander (2011), S.338ff.

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des Pioniers beobachtet und beim eigenen Eintritt abgestellt werden. Im Falle eines

schnell wachsenden Marktes sprechen verschiedene Aspekte dafür frühzeitig auf

den Pionier zu folgen. Dazu gehört insbesondere der Umstand, dass in schnell

wachsenden Märkten Konkurrenten trotz Verlusten von Marktanteilen ihren Umsatz

steigern können. Das Abwerben von Kunden stößt hierbei auf geringeren Wider-

stand. Darüber hinaus herrscht in Märkten mit starker Nachfrage ein geringerer

Preisdruck, da der Wettbewerb eher über die Produktdifferenzierung und den Um-

fang der Absatzkanäle läuft. Ferner kann ein früher, vehementer und überzeugender

Markteinritt andere Unternehmen davon abschrecken ebenfalls in den Markt einzu-

treten. Letztlich bleibt das Unternehmen durch einen frühen Markteintritt auf dem ak-

tuellsten Stand der Technik und sorgt durch stetige Anpassungen an technische

Neuerungen für eine nachhaltige Wettbewerbsposition. Als Nachteile der Folgestra-

tegie werden eine notwendige Strategieausrichtung am Pionier, die Überwindung der

aufgebauten Eintrittsbarrieren sowie die erforderliche schnelle Reaktion auf die

Markteröffnung des Pioniers angesehen.153

Zu einem noch späteren Zeitpunkt steigen die späten Folger in den Markt ein. Vortei-

le der sogenannten Imitationsstrategie sind die niedrigen F&E-Aufwendungen sowie

das geringe Risiko bezüglich des künftigen Marktverlaufs. Problematisch im Rahmen

dieses Ansatzes sind die gefestigten Wettbewerbspositionen der Konkurrenten und

die damit verbundenen Schwierigkeiten in der Abwerbung von Kunden. Zusätzlich

kann das geringe eigene ,,Know-How‘‘ einen erfolgreichen Markteintritt behindern.154

Eine Prognose über die weitere Entwicklung von Bitcoins kann zum gegenwärtigen

Zeitpunkt jedoch kaum abgegeben werden, da diese von einer Vielzahl von Faktoren

abhängt, deren Einflussstärke ferner nicht klar gedeutet werden kann.

Die Abbildung 11 zeigt schematisch einen möglichen Verlauf der Entwicklung und

deren Einflussfaktoren. Als Ausgangspunkt soll angenommen werden, dass es zu

einer steigenden Akzeptanz der Bitcoins durch Unternehmen kommt und die Nach-

frage nach der digitalen Währung steigen wird. Dieser Fall könnte eintreten, wenn

bspw. eBay oder mobile Bezahlsysteme die digitale Währung als Zahlungsmittel ak-

153 Vgl. Sander (2011), S.338ff. 154 Vgl. Sander (2011), S.338ff.

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zeptieren.155

Abb. 11: Schema möglicher Entwicklungen der Bitcoin-Märkte156

Aus den bisherigen Ausführungen ist bekannt, dass der Kurs der Bitcoins lediglich

durch Angebot und die korrespondierende Nachfrage bestimmt wird. In den Bitcoin-

Märkten ist allerdings nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern aktiv. Aus volkswirt-

schaftlicher Sicht zeichnen sich solche Märkte durch eine hohe Illiquidität und letzt-

155 Vgl. http://nachrichten.finanztreff.de/news_news.htn?id=9664646&sektion=marktberichte, Abrufda-tum: 22.03.2014. 156 Eigene Darstellung.

Steigende Akzeptanz der BitCoins als Zah-lungsmittel

Steigende Nachfrage nach BitCoins

Banken schalten sich in den BitCoin-Handel ein

-Positiver Imageeffekt -Steigendes Vertrauen -Stabilisierung des Marktes

-

Regulierung der Bitcoin-Märkte durch staatliche Behörden

-Hemmung der Markt-aktivitäten durch staat-lichen Eingriff -Untergraben der Grundidee

-

-Kursverfall -Weiterer Vertrauensver-lust

-

Im schlimmsten Fall Un-tergang der Bitcoins

-

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lich durch stark schwankende Kurse aus.157 Steigen die Marktaktivitäten, wird der

betreffende Markt mit einer höheren Liquidität ausgestattet und einzelne Transaktio-

nen haben einen geringeren Einfluss auf den Kurs.158 Darüber hinaus ist eine höhere

Marktliquidität mit geringeren Transaktionskosten verbunden, da u.a. die Suche nach

Tauschpartnern weitaus geringer ist.159 Mit einer geringeren Suchzeit für neue Part-

ner sinkt zudem auch das Risiko, dass von dem Zeitpunkt ab dem die Order platziert

wurde, der Kurs fällt und Verluste generiert werden.160 Diese Aspekte führen dazu,

dass die Verbreitung der Bitcoins weiter gefördert wird. Eine derart positive Entwick-

lung der digitalen Währung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine verstärkte Auf-

merksamkeit der Aufsichtsbehörden nach sich ziehen. Ferner würden Banken versu-

chen das steigende Marktpotenzial zur Erwirtschaftung von Gewinnen zu nutzen.

Eine Regulierung der Bitcoins in Europa kann dabei durchaus als wahrscheinlich an-

gesehen werden. Dafür sprechen der Vorstoß Frankreichs als bedeutendes Mitglied

der EU mögliche Regulierungen auf europäischer Ebene zu beraten, sowie die zahl-

reichen Warnungen der staatlichen Behörden (vgl. Kapitel 3.1). Darüber hinaus las-

sen sich in der jüngeren Historie Beispiele finden, in denen nationale Aufsichten bei

vergleichbaren Entwicklungen ebenfalls regulatorische Maßnahmen ergriffen haben

um deren Kontrolle über die Märkte zu verteidigen. So wurde das Zahlungssystem

PayPal gezwungen eine Banklizenz für seine Geschäfte zu beantragen. Damit fiel

das Unternehmen unter die nationale Aufsicht.161 Ein weiteres Beispiel ist der Um-

gang der Chinesischen Regierung mit der digitalen Währung Q-Coin. Diese wurde

von der Firma Tencent ins Leben gerufen um Waren dieser Firma zu bezahlen. Der

Handel dieser Währung ging allerdings schnell über die Grenzen des Unternehmens

hinaus und erreichte innerhalb eines Jahres ein Schwarzmarktvolumen von einigen

Milliarden Yuan. Um den steigenden Einfluss zu unterbinden wurde digitale Währung

2009 von der Chinesischen Regierung verboten.162

Eine Regulierung könnte zum Einen dazu führen, dass das Vertrauen in die digitale

Währung steigt, da mit der Pflicht zur Einhaltung von Gesetzen ein seriöser und si-

157 Vgl. Nguyen/Raupach/Wahrenburg (2000), S.3f. 158 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S.74. 159 Vgl. Schumann/Meyer/Ströbele (2007), S.489 i.V.m. Stiglitz (1999), S.272. 160 Vgl. http://www.boerse-frankfurt.de/de/wissen/ablauf+des+handels/stichwort+liquiditaet, Abrufda-tum: 10.02.2014. 161 Vgl. European Central Bank (2012), S.44. 162 Vgl. European Central Bank (2012), S.35.

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cherer Handel von Bitcoins in Verbindung gebracht werden könnte. Wie bereits be-

schrieben ist das Vertrauen der Nutzer in die digitale Währung deren Lebensversi-

cherung. Steigt das Vertrauen, könnten sich die Bitcoins weiter etablieren. Obendrein

könnten Berührungsängste mit der digitalen Währung durch das Angebot von Fi-

nanzdienstleistungen im Bereich der Bitcoins und der damit verbundenen Beratung

zu einem weiteren Anstieg der Akzeptanz führen. Banken könnten von diesem Trend

stark profitieren, insofern sie sich als Pionier eine starke Marktposition erarbeiten ha-

ben.

Eine steigende Akzeptanz der Bitcoins als Zahlungsmittel sorgt wiederum für ein

steigendes Interesse von Privatpersonen Zahlungen mit Bitcoins durchzuführen. Der

daraus resultierende Kreislauf würde sich mit jedem Umlauf selbst verstärken. Dieser

Kreislauf würde für eine Stabilisierung der Kurse und somit einen sichereren Umgang

mit den Bitcoins sorgen.

Gegen einen positiven Effekt einer stärkeren Regulierung sprechen Aspekte der

volkswirtschaftlichen Theorie, wonach staatliche Eingriffe in die Märkte (z.B. Steuern)

für deren Wachstum eher hinderlich sind (siehe Kapitel 2.2). Ferner würde durch eine

verschärfte Regulierung der Grundgedanke der Bitcoins untergraben. Dieser sieht

die Anfechtung des Monopols der Zentralbanken in der Geldschöpfung als oberstes

Ziel. Dabei soll der Austausch der Währungseinheiten unter den Nutzern ohne zwi-

schengeschaltete Finanzintermediäre ausgeübt werden. Damit würde ebenfalls ein

Engagement der Banken im Bitcoin-Markt die Grundidee der digitalen Währung un-

tergraben. Wie groß der Rückschlag in diesem Fall für die Bitcoins wäre, ist aller-

dings schwer abzuschätzen. Zwar sind nach den Ergebnissen einer Studie nur 37

Prozent der Nutzer den sogenannten Anarchokapitalisten zuzordnen (vgl. Kapitel

3.1), jedoch kann ein Wegfall eines großen Teils dieser Nutzergruppe, unter Berück-

sichtigung des geringen Marktvolumens, bereits zu einem starken Kursverfall der

Bitcoins führen. Letztlich könnten durch die anfallenden Verluste weitere Nutzer der

digitalen Währung den Rücken kehren. Damit wäre der sich selbst verstärkende

Kreislauf unterbrochen und eine positive Entwicklung der Bitcoins gestoppt.

Im Fall, dass die Akzeptanz der Bitcoins durch Unternehmen aufgrund der großen

Risiken nicht steigt, würde die künftige Entwicklung der digitalen Währungen auf-

grund der bereits genannten Umstände (Regulierung/Vertrauensverlust) von vorne

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herein sehr negativ aussehen.

Es ist leicht ersichtlich, dass die künftige Entwicklung des Marktpotenzials der

Bitcoins mit zahlreichen unsicheren Faktoren verbunden ist. Von einer umfassenden

Pionier-Strategie wird daher abgeraten, da diese im Vergleich zur ungewissen Ent-

wicklung unangemessen hohe Investitionen benötigen würde. Sollten Unternehmen

wie eBay sich tatsächlich dazu entscheiden Einheiten der digitalen Währung als Zah-

lungsmittel zu akzeptieren, ist das Verhalten der Konkurrenz sowie der Kunden ge-

nau zu beobachten. Kann mit hoher Wahrscheinlichkeit der Erfolg einer entspre-

chenden Marktaktivität prognostiziert werden, wird einer Bank geraten sich an der

Strategie der frühen Folger zu orientieren.

In der gegenwärtigen Situation ist es jedoch ebenso in Betracht zu ziehen, bereits in

naher Zukunft einen defensiven Schritt in den Bitcoin-Markt zu wagen. Durch das

Anbieten einer Plattform für spekulative Geschäfte (in Anlehnung an die Fidor-Bank)

ohne jegliche Sicherungsgarantien geht eine Bank nur geringe Risiken ein, da das

Risiko der Geschäfte von den Kunden getragen wird. Durch ein adäquates Angebot

können erste Kunden gewonnen und eine vorteilhafte Wettbewerbsposition für kom-

mende Entwicklungen aufgebaut werden. Durch die Erhebung einer Gebühr für die

Nutzung der Plattform werden zusätzlich Erträge generiert. Der erläuterte Erfolg der

Fidor-Bank hat die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens bestätigt. Ein aggressives Investment in dieses Segment sollte nichtsdestotrotz erst vorge-

nommen werden, sobald ein stabiles Marktwachstum und eine nachhaltige positive

Entwicklung des Bitcoin-Marktes abzusehen ist. In Anlehnung an das Konzept des

RORAC wird daher mit einem späteren Eintritt eine bessere Rendite/Risiko-Relation

erwartet.

6. Fazit

Die Ausarbeitung hat versucht durch einen systematischen Aufbau die Sinnhaftigkeit

eines Engagements von deutschen Banken im Bitcoin-Markt zu untersuchen. Dazu

wurden zunächst die Funktionsweise der Bitcoins sowie deren rechtliche Einordnung

in Deutschland vorgestellt. Bei letzterem Aspekt konnte einerseits festgestellt wer-

den, dass durch die Einstufung der Bitcoins als Rechnungseinheit, die kein gesetzli-

ches Zahlungsmittel sind, eine gewisse Rechtssicherheit für deutsche Banken ge-

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schaffen werden konnte. Andererseits stellt die Besteuerung spekulativer Bitcoin-

Geschäfte ein bedeutendes Handelshemmnis dar und beeinträchtigt die Ertragskraft

entsprechender Geschäfte. Unklarheiten bestehen weiterhin im Bezug auf die rechtli-

che Behandlung im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes.

Im darauffolgenden Abschnitt wurde das Marktpotenzial der digitalen Währung unter-

sucht. Es konnte festgestellt werden, dass die weltweite Verbreitung gegenwärtig auf

einem niedrigen Niveau liegt. Allerdings werden insbesondere in den USA Bitcoins

immer häufiger als Zahlungsmittel im Onlinehandel verwendet. In Deutschland sind

nur wenige Nutzer im Bitcoin-System registriert. Es existieren überdies nur wenige

Unternehmen in Deutschland, die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren. Im Hin-

blick auf die Anzahl der Transaktionen im Bitcoin-System liegt Deutschland jedoch

auf dem dritten Rang. Eine von eBay in Aussicht gestellte Akzeptanz von Bitcoins als

Zahlungsmittel könnte weltweit und somit auch in Deutschland für eine stärkere Ver-

breitung der digitalen Währung führen. Stark gefährdet wird das vorhandene Markt-

potenzial durch eine Reihe von Regulierungen, die eine weitere positive Entwicklung

in Frage stellen.

Im Anschluss an die Sammlung und Auswertung qualitativer Aspekte der Bitcoins

bestand der Inhalt des vierten Abschnitts in der quantitativen Analyse der Risiken der

digitalen Währung. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand der Kursverlauf des

BTC/EUR-Wechselkurses, welcher durch starke Schwankungen gekennzeichnet ist.

Aufgrund der geringen Anzahl an Marktteilnehmern können bereits geringe Transak-

tionsmengen zu spürbaren Kursanstiegen bzw. Kursverlusten führen. Ersteres kann

zwar einerseits zu großen Gewinnen führen, andererseits stehen diesen Potenzialen

aber auch hohe Verlustrisiken gegenüber. Ein Rendite/Risiko-Vergleich mit einem

Investment in Gold und dem Handel mit dem US-Dollar hat entsprechend aufzeigen

können, dass aufgrund des hohen Risikos ein Investment in Bitcoins kein besonders

ertragsreiches Investment darstellt. Obendrein hat sich gezeigt, dass eine valide Ri-

sikoquantifizierung eines Bitcoin-Handels kaum möglich ist. Aufgrund des großen

Einflusses von bereits geringen Tauschbeträgen auf den Wechselkurs ist von übli-

chen Marktbedingungen bzw. einem stabilen Marktumfeld als Voraussetzung für eine

verlässliche Aussage des VaR nicht zu sprechen. Ferner ist eine Steuerung der Risi-

ken aufgrund des Fehlens adäquater Instrumente auf dem Markt (z.B.Finanzderivate)

kaum möglich. Das Schützen vor großen Verlusten durch den rechtzeitigen Verkauf

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der erworbenen Bitcoins ist zudem ebenso fraglich, da durch die geringe Anzahl an

Nutzern die Suche nach einer Gegenpartei mit einem hohen Zeitaufwand verbunden

sein könnte. Die ermittelten Korrelationen zu anderen Vermögensgegenständen die

als Anhaltspunkt für künftige Entwicklungen der Bitcoin-Kurse herhalten könnten,

werden aufgrund der starken Schwankungen der Kurse ebenfalls als nicht verlässlich

eingeschätzt. Von einem umfassenden Einstieg in den Handel mit Bitcoins ist daher

abzuraten, dies folgt den Verlautbarungen aus der Branche. In diese Schlussfolge-

rung fließen ebenso die identifizierten operationellen Risiken mit ein, wobei insbe-

sondere das Risiko eines Hackerangriffs sowie das Verbotsrisiko zu nennen sind.

Inhalt des fünften Abschnitts war die Präsentation von Möglichkeiten zur Integration

der Bitcoins in das Geschäftsmodell einer deutschen Bank. Das größte Potenzial ist

dabei im Aufbau eines Systems für Micropayments auf Basis der digitalen Währung

zu sehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Einheit der Bitcoins

in bis zu 8 Dezimalstellen unterteilt werden kann und daher unabhängig vom Wech-

selkurs für kleinste Transaktionsmengen geeignet ist. Ein entsprechendes Engage-

ment ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn eine breite Akzeptanz der Bitcoin auf Sei-

ten der Unternehmen wahrscheinlich ist. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere

die Schritte von weltweit agierenden Unternehmen wie eBay oder Amazon genau zu

beobachten. Die weitere Verbreitung der Bitcoins wird nach Auffassung der Autoren

der primäre Treiber der weiteren Entwicklung der digitalen Währung sein. Aufgrund

dessen spielen die künftigen Maßnahmen der weltweit größten Unternehmen im Be-

reich des Onlinekaufs/-verkaufs von Gütern eine entscheidende Rolle. Sollten diese

Unternehmen tatsächlich die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren, könnten andere

Unternehmen nachziehen. Diesen Umstand können Banken dadurch nutzen, indem

sie Unternehmen die Möglichkeit anbieten, dass Risikomanagement für diese Zah-

lungsart zu übernehmen. Weitere beschriebene Möglichkeiten wie der Einstieg in

Miningaktivitäten und das Abgreifen von Gebühren für Transaktionsbestätigungen

scheinen keine nennenswerten Gewinnpotenziale zu enthalten.

Im Hinblick auf den Einstieg in den Bitcoin-Markt wird Banken zunächst ein modera-

ter Einstieg in naher Zukunft nahe gelegt. Dies kann bspw. durch das Angebot einer

Spekulationsplattform erfolgen, bei welcher das Risiko und das Investitionsvolumen

in einem angemessenen Rahmen bleiben. Durch das –wenn auch defensive- Enga-

gement im Bitcoin-Markt kann sich eine Bank zu einem frühen Zeitpunkt eine vorteil-

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hafte Wettbewerbsposition aufbauen und auf diesem Weg besser von positiven Ent-

wicklungen profitieren. Im Fall eines Niedergangs der Bitcoins könnte aufgrund der

geringen Investitionen ein großer finanzieller Verlust vermieden werden. Im Falle ei-

nes aggressiven Investments (bspw. Angebot eines Gesamtpakets der Bitcoin-

Verwaltung) wird Banken empfohlen sich an der Strategie der frühen Folger zu orien-

tieren, da trotz möglicher positiver Entwicklungen ein hohes Risiko im Umgang mit

den Bitcoins bestehen bleibt. Durch eine weite Verbreitung kann zwar ein stabilerer

Markt (z.B. geringere Schwankungen in den Kursen) entstehen, das Risiko von Ha-

ckerangriffen bleibt nichtsdestotrotz bestehen. Auf diesem Weg können zunächst

Risiken in einem realen Umfeld beobachtet werden und je nach Entwicklung weitere

Maßnahmen eingeleitet werden. Die Reaktionsgeschwindigkeit würde durch den vor-

geschlagenen defensiven Markteinstieg erleichtert, da bereits tiefgreifende Kenntnis-

se über die Eigenschaften des Bitcoin-Marktes bestehen und auf diese zurückgegrif-

fen werden kann.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich aufgrund der beschriebenen

Risiken die digitale Währung Bitcoin gegenwärtig nicht für einen seriösen Handel

eignet und als Spekulationswährung zu bezeichnen ist. Am Beispiel der Fidor-Bank

hat sich jedoch gezeigt, dass ein Angebot von Bitcoin-Produkten lohnenswert sein

kann. Bei der Entwicklung von weiteren Produktmöglichkeiten sollte allerdings darauf

geachtet werden, dass ein Großteil der Risiken (v.a. das Marktpreisrisiko) von den

Kunden getragen wird.

Für künftige Arbeiten besteht ein hoher Bedarf an der Analyse von Techniken um die

Risiken der Schwankungen der Kurse in einem weniger stabilen Umfeld angemessen

erfassen zu können. Darüber hinaus müssten die Auswirkungen einer Ausweitung

von geringen Überweisungsbeträgen über die Bitcoin-Systeme und deren Auswir-

kungen auf das Kundengeschäft von Banken beleuchtet werden. Es stellt sich die

Frage, inwiefern die Kunden auf Dienstleistungen der Banken verzichten würden,

sollten Überweisungen mit einer höheren Kosteneffizienz über das Bitcoin-System

abgewickelt werden können. Darüber hinaus müssen die vorgestellten Produktmög-

lichkeiten ausgestaltet werden sowie genauer auf ihre Kosten-/Erlösrelation unter-

sucht werden.

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