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Messstelle nach § 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Westheimer Straße 22 86356 Neusäß Tel.: 0821/455179-10 · Fax: 0821/455179 16 · E-Mail: [email protected] Schalltechnische Untersuchung Vorhaben: A 96 München - Lindau Umbaumaßnahmen westlich AK Memmingen Auftraggeber: Autobahndirektion Südbayern Rottachstraße 11 87439 Kempten Bearbeitungsstand: 25/01/2019 Projekt-Nr.: 2018 1128 Unterlage 17.1

Unterlage 17 - Bayern · 2019-03-26 · lich zur Durchführung des behandelten Vorhabens zu verwenden. ... Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen

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Messstelle nach § 26

BImSchG für Geräusche

und Erschütterungen

Westheimer Straße 22 86356 Neusäß

Tel.: 0821/455179-10 · Fax: 0821/455179 16 · E-Mail: [email protected]

Schalltechnische Untersuchung

Vorhaben: A 96 München - Lindau

Umbaumaßnahmen westlich AK Memmingen

Auftraggeber: Autobahndirektion Südbayern

Rottachstraße 11

87439 Kempten

Bearbeitungsstand: 25/01/2019

Projekt-Nr.: 2018 1128

Unterlage 17.1

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 2

Auftrag vom: Oktober 2017

Anzahl Seiten: 27

Anzahl Anlagen: 2

fachlich verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Ertl

Durchwahl: 0821 / 455 179 10

E-Mail: [email protected]

Dokument: 1128_AK_Memmingen_Schall_als_Unterlage_17.1_20190125

Das vorliegende Gutachten ist geistiges Eigentum von em plan. Das Gutachten ist ausschließ-

lich zur Durchführung des behandelten Vorhabens zu verwenden. Die Weitergabe des Gutach-

tens oder dessen Vervielfältigung außerhalb des gegenständlichen Verfahrens, auch auszugs-

weise, ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Gestattung zulässig.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 3

Inhaltsverzeichnis

1. Gegenstand der Untersuchung.......................................................................................... 4

2. Örtlichkeiten im Bereich der Baumaßnahme ..................................................................... 5

3. Bauvorhaben ..................................................................................................................... 7

4. Eingangsdaten .................................................................................................................. 8

5. Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung ........................................................................... 9

5.1 Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................... 9

5.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV .......................................... 10

6. Schallemissionen ............................................................................................................ 11

7. Immissionsorte ................................................................................................................ 13

8. Grundsätzliche planerische Überlegungen - Varianten .................................................... 14

8.1 Ausgangssituation ................................................................................................ 14

8.2 Akustische Eigenschaften von Fahrbahnbelägen - Zwangspunkte ....................... 14

8.3 Lärmschutzwände ................................................................................................ 15

8.4 Vollschutz ............................................................................................................. 16

9. Schallimmissionen ........................................................................................................... 17

9.1 Allgemeines ......................................................................................................... 17

9.2 Beurteilungspegel ohne Schallschutzmaßnahmen ............................................... 18

9.3 Beurteilungspegel mit aktiven Schallschutzmaßnahmen ...................................... 19

10. Aktive Schallschutzmaßnahmen ...................................................................................... 21

11. Passiver Schallschutz ..................................................................................................... 23

12. Zusammenfassung .......................................................................................................... 24

A) Verzeichnis der Anlagen.................................................................................................. 26

B) Häufig verwendete Abkürzungen ..................................................................................... 26

C) Tabellen .......................................................................................................................... 27

D) Grundlagenverzeichnis .................................................................................................... 27

E) Regelwerke ..................................................................................................................... 27

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 4

1. Gegenstand der Untersuchung

Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, plant den Umbau der Ein- und Ausfä-

delungsbereiche der A 96 von und nach Lindau am westlichen Bereich des Autobahnkreuzes

Memmingen. Die Ausbaumaßnahme beginnt bei Station 6,102 im Abschnitt 400 und endet bei

Station 6,957 im Abschnitt 400.

Das Vorhaben stellt eine Vorab-Maßnahme zur notwendigen Optimierung der Verkehrsbezie-

hungen des Autobahnkreuzes Memmingen dar.

Im Zug der Maßnahme werden folgende Änderungen der Verkehrsführung vorgesehen:

Durchgehende 2-streifige Richtungsfahrbahnen der A 96

Ein- und Ausfädelstreifen westlich des Autobahnkreuzes

Im Umfeld der Maßnahme befinden sich nördlich der A 96 Nutzungen in Wohn- Misch- und Ge-

werbegebieten. Südlich der A 96 liegen verstreute Wohnnutzungen im nicht überplanten Au-

ßenbereich. Zudem befindet sich am Buxeimer Weiher nördlich der A 96 ein Naherholungsge-

biet.

Zweck der Untersuchung ist es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grundla-

ge des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-

Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) anhand der Verkehrsprognose für das Jahr 2030

schalltechnisch zu beurteilen.

Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgt nach dem Stand der

Technik nach Maßgabe der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, den RLS-90.

Soweit erforderlich sind aktive Schallschutzmaßnahmen zu dimensionieren, die nach dem Stand

der Technik und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Sinne des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes die Einhaltung der jeweils geltenden Immissionsgrenzwerte sicher-

stellen.

Sofern eine Einhaltung der nutzungsabhängigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit

aktiven Schallschutzmaßnahmen (in erster Linie Schallschutzwälle und / oder Schallschutzwän-

de), nicht erzielt werden kann, sind die betroffenen Gebäude mit verbleibenden Beeinträchti-

gungen zu dokumentieren. An diesen Gebäuden besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf

passive Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe der 24 BImSchV.

Der vorliegende Bericht dokumentiert Randbedingungen, Methoden und Ergebnisse der Unter-

suchung.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 5

2. Örtlichkeiten im Bereich der Baumaßnahme

Die örtlichen Gegebenheiten sind dem Lageplan zum Schallschutz in der Unterlage 7 zu ent-

nehmen.

Der Untersuchungsraum befindet sich im Bereich der Ortslage Buxheim bei Memmingen west-

lich des Autobahnkreuzes zwischen der in Ost-West Richtung verlaufenden A96 und der in

Nord-Süd-Richtung verlaufenden A 7. Das Autobahnkreuz verfügt in alle Richtungen über An-

schlußstellenäste.

Abbildung 1: Untersuchungsraum der Baumaßnahme, genordet, Quelle: Google Earth

Nördlich der A 96 liegen benachbart Nutzungen in Wohngebieten und in Gewerbegebieten, im

weiteren Umgriff auch Mischgebietsnutzungen. Im Westen der Ortsbebauung liegt der Buxhei-

mer Weiher, der dem Grunde nach als Naherholungsgebiet fungiert.

Südlich der A 96 liegen drei Gebäude im Außenbereich bei etwa km 62+400 bis km 62+500 an

der Buxheimer Straße bzw. „Auf der Alm“.

Das Gelände im Bereich des Ausbauabschnitts ist bewegt auf einer variablen Höhe von etwa

590 m bis 606 m ü. NN, wobei im Bereich der Wohnbebauung nördlich der A 96 das Maximum

gegeben ist und das Gelände in beide Richtungen nach Ost und West abfällt. Im Westen befin-

det sich die Brücke am Buxheimer Weiher, die diesen mit einer Höhe von bis zu etwa 20 m

überspannt. Auf der Buxachtalbrücke sind beiderseits Spritzschutzwände in Glasausführung

vorhanden, die im Zug der Instandhaltung für den Prognosehorizont 2030 mit einer Höhe von

1,5 m über FOK zu berücksichtigen sind.

Die örtlichen Gegebenheiten wurden durch ein Gelände- und Bebauungsmodell auf der Grund-

lage eines digitalen Höhenrastermodells sowie einer digitalen Flurkarte nachgebildet.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 6

Abbildung 2: Flächennutzungsplan der Gemeinde Buxheim, Auszug, genordet, Quelle: Gemein-

de Buxheim, Stand 2018

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 7

3. Bauvorhaben

Die Planung sieht die bauliche Anpassung des AK Memmingen auf dessen Westseite vor. Die

Detailplanung ergibt sich aus Unterlage 5 der Planfeststellungsunterlagen.

Die Maßnahme ist als erheblicher baulicher Eingriff in die A 96 und das AK Memmingen zu be-

trachten.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Durchgehende 2-streifige Richtungsfahrbahnen der A 96

Ein- und Ausfädelstreifen westlich des Autobahnkreuzes

Die Länge des Ausbauabschnitts umfasst eine Länge von 740 m. Notwendige Lärmschutzmaß-

nahmen gehen über die eigentliche Straßenbaumaßnahme hinaus (Überstandslängen) und

werden im Weiteren näher erläutert.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 8

4. Eingangsdaten

Zur Erstellung der schalltechnischen Begutachtung wurde ein digitales Berechnungsmodell des

Planungsgebiets erstellt.

Grundlage des Geländemodells ist ein digitales Höhenrastermodell und ein dreidimensionales

Modell der geplanten Trasse.

Die Lage der vorhandenen Baukörper wurde der digitalen Bestandsflurkarte entnommen.

Die anzusetzenden Verkehrsmengen sowie die technische Planung der zu untersuchenden

Baumaßnahme wurden der Verkehrsuntersuchung der brenner-Bernhard Ingenieure GmbH

zum Ausbauvorhaben entnommen.

Die Trassen der zu untersuchenden Straßenverkehrswege wurden anhand der digitalen techni-

schen Planung modelliert.

Den in Ansatz gebrachten Flächennutzungen liegen im Wesentlichen die durch die Autobahndi-

rektion Südbayern, Dienststelle Kempten, bereits erfassten Flächennutzungen der Gemeinde

Buxheim zugrunde.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 9

5. Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung

5.1 Beurteilungsgrundlagen

Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen Neubau eines Straßenverkehrswegs handelt,

wird für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die 16. Bundes-Immissionsschutz-

verordnung herangezogen.

Gemäß 16. BImSchV gilt:

Ҥ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen

sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwe-

ge).

(2) Die Änderung ist wesentlich, wenn

1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeug-

verkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erwei-

tert wird oder

2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än-

dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder

auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.

Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden

Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder

60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht

in Gewerbegebieten.

§ 2 Immissionsgrenzwerte

(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräu-

sche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass

der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 10

Tab. 5-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV

Tag Nacht

1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A)

2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A)

3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A)

4. in Gewerbegebieten

69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A)

(2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzun-

gen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen

und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Ab-

satz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der

Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.

(3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der

Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden."

5.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV

Der im Sinne der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung relevante Umfang der Baumaßnah-

me ist durch einen erheblichen baulichen Eingriff in den Verkehrsweg westlich des AK Mem-

mingen bis zur Querung des Naherholungsgebiets Buxheimer Weiher“ gegeben.

Im vorliegenden Fall wird ein durchgängiger neuer Fahrstreifen gebaut. Demnach sind die

Grenzwerte der 16. BImSchV ohne die Prüfung einer wesentlichen Änderung direkt zum Ansatz

zu bringen.

Im Übrigen sind im Rahmen des Vorhabens keine ergänzend schalltechnisch zu betrachtenden

Maßnahmen gegeben.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 11

6. Schallemissionen

Die Berechnung der Schallemissionen im Untersuchungsgebiet erfolgt anhand der Prognose

2030 für das AK Memmingen und die anschließenden Verkehrswege A 7 und A 96 nach den

RLS-90. Der Berechnung liegen vorsorglich die höheren Verkehrsmengen des Planfalls 2 des

Verkehrsgutachtens zu Grunde, da diese den künftigen Ausbau des AK Memmingen insgesamt

vorwegnehmen.

Der Emissionspegel Lm,E nach den RLS-90 ist der über den jeweiligen Beurteilungszeitraum

gemittelte Schalldruckpegel in 25 m Abstand zur Achse des jeweils betrachteten Fahrstreifens in

einer Höhe von 2,25 m über Gelände bei ebenen Ausbreitungsbedingungen.

Maßgeblich für die Höhe des Emissionspegels sind die Verkehrsmengen, der Lkw-Anteil sowie

die zulässige Geschwindigkeit. Weiterhin sind Zuschläge für die Fahrbahnen und für Steigungen

zu beachten.

Die Verkehrsmengen je 24 h und Straßenabschnitt (DTVw-Werte) und Schwerverkehrsanteile

(pT, pN in %) wurden anhand der Verkehrsprognose 2030 hinterlegt. Die Umrechnung auf

stündliche Verkehrsstärken (MT, MN in Kfz / h) wurde seitens des Verkehrsgutachters vorge-

nommen.

Steigungen von über 5 % sind im Untersuchungsraum nicht gegeben, es werden mithin keine

Zuschläge erforderlich.

Die Verkehre wurden gleichmäßig gemäß den RLS-90 auf die äußeren Fahrstreifen verteilt. Es

wurde für die Fahrbahnbeläge pegelmindernde Eigenschaften von DStrO = -2 dB(A) in der Be-

rechnung berücksichtigt.

Für die Richtungsfahrbahnen und die Direktrampen wurde freie Geschwindigkeit unterstellt, für

die Indirektrampen liegt eine maximal fahrbare Geschwindigkeit von 100 km/h zu Grunde.

In der nachstehenden Tabelle sind die angesetzten Verkehre wiedergegeben. Diese gliedern

sich im Wesentlichen in Richtungsbeziehungen und die Funktionen des Knotenpunkts. D. h. es

im vorliegenden Fall

die Richtungsbeziehung von München in Richtung Lindau und umgekehrt

die Richtungsbeziehung von Ulm nach Füssen und umgekehrt

die drei indirekten Verbindungsrampen und

die Verteilerfahrbahnen als Direktrampen

zu berücksichtigen. Aus programmtechnischen Gründen können im Schallberechnungspro-

gramm keine beliebig langen Zeichenketten in den Objektbezeichnungen eingegeben werden,

die Richtungsbeziehungen sind daher nachstehend abgekürzt dargestellt. Exemplarisch be-

schreibt daher der erste Eintrag der folgenden Tabelle („A7->A96 Ab. 1“), die Rampe von der

A 7 von Norden kommend zur A 96 im Bereich des Verflechtungsstreifens, bevor sich die Fahr-

bahnen erneut aufteilen in eine Geradeausbeziehung Richtung Füssen und die Rampe Richtung

Lindau (A 96), welche den folgenden Abschnitt 2 darstellt, in dem sich der DTV reduziert, sich

zugleich jedoch der Schwerverkehrsanteil erhöht.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 12

Tab. 6-1: Verkehrsmengen, nach Abschnitten gegliedert

Abschnittsname Verkehrszahlen und

Schwerverkehrsanteile

Geschwindigkeit

(vPkw / vLkw)

Korrekturen Emissionspegel

DTV pT pN T / N DStr0 LmET LmEN

Kfz/24h % km/h dB(A) dB(A) dB(A)

A7->A96 Ab. 1 19.536 9,6 18,6 130 / 80 -2 70,1 63,3

A7->A96 Ab. 2 11.216 10,0 17,5 130 / 80 -2 67,8 60,8

A7->Füssen Ab. 1 31.288 9,0 20,0 130 / 80 -2 72,1 65,5

A7->Füssen Ab. 2 11.752 9,0 20,0 130 / 80 -2 67,9 61,2

A7->Ulm Ab. 1 36.680 9,0 20,0 130 / 80 -2 72,8 66,1

A7->Ulm Ab. 2 13.032 9,0 20,0 130 / 80 -2 68,3 61,6

A96->A7 Ab. 1 23.640 9,0 20,0 130 / 80 -2 70,9 64,2

A96->A7 Ab. 2 10.832 7,5 11,7 130 / 80 -2 67,3 60,0

A96->A7 Ab. 3 1.736 10,0 17,5 100 / 80 -2 57,8 51,4

A96->A7 Ab. 3 10.832 7,5 11,7 130 / 80 -2 67,3 60,0

A96->A7 Ab. 4 12.216 10,0 20,0 130 / 80 -2 68,2 61,3

A96->A7 Ab. 4 12.216 10,0 20,0 100 / 80 -2 66,3 60,1

A96->Lindau Ab. 1 20.888 11,0 20,0 130 / 80 -2 70,6 63,7

A96->Lindau Ab. 2 22.480 11,0 20,0 130 / 80 -2 70,9 64,0

A96->Lindau Ab. 3 16.728 11,0 17,5 130 / 80 -2 69,6 62,5

A96->Lindau Ab. 4 28.760 11,0 15,0 130 / 80 -2 72,0 64,6

A96->München Ab. 1 28.032 11,0 20,0 130 / 80 -2 71,9 65,0

A96->München Ab. 2 21.672 11,0 20,0 130 / 80 -2 70,8 63,9

A96->München Ab. 3 14.632 11,0 17,5 130 / 80 -2 69,0 61,9

A96->München Ab. 4 16.520 10,2 17,5 130 / 80 -2 69,5 62,5

A96->München Ab. 5 27.904 11,0 15,0 130 / 80 -2 71,9 64,5

AK->München Ab. 1 8.680 9,0 20,0 130 / 80 -2 66,6 59,9

AK->München Ab. 2 6.608 10,0 20,0 130 / 80 -2 65,5 58,7

AK->München Ab. 2 6.608 10,0 20,0 100 / 80 -2 63,6 57,5

AK A7-Ab. 1 8.320 9,0 20,0 130 / 80 -2 66,4 59,7

AK A7-Ab. 2 15.320 9,0 20,0 130 / 80 -2 69,0 62,3

AK A7-Ab. 3 7.000 9,0 20,0 130 / 80 -2 65,6 58,9

AK AS Nordost 1.736 10,0 17,5 130 / 80 -2 59,7 52,7

AK AS Nordost 1.736 10,0 17,5 100 / 80 -2 57,8 51,4

AK AS Nordwest 6.672 10,0 20,0 100 / 80 -2 63,7 57,5

AK AS Südwest 7.936 10,0 20,0 100 / 80 -2 64,4 58,3

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 13

7. Immissionsorte

Es wurden folgende Immissionsorte (IOs) in Buxheim nördlich und südlich der A 96 als maßgeb-

lich zur Beurteilung der Lärmsituation eingestuft. Die Lage der Immissionsorte ist dem Lageplan

zum Schallschutz in Unterlage 7 zu entnehmen. Immissionsorte im Außenbereich werden im

vorliegenden Fall als Mischgebietsnutzungen beurteilt. Dies gilt ebenso für Campingplätze, die

in der 16. BImSchV nicht explizit geregelt sind, und daher in Abstimmung mit der ABDSB,

Dienststelle Kempten analog behandelt werden.

Tab. 7-1: Immissionsorte

IO-Bezeichnung Nutzung Lage

IO-01, Memminger Str. 38 MI nördlich der A 96

IO-02, Am Durchgang 3 W nördlich der A 96

IO-03, Am Durchgang 5 W nördlich der A 96

IO-04, Am Durchgang 7 W nördlich der A 96

IO-05, Unterer Bolloheweg 16 W nördlich der A 96

IO-06, Haldenweg 1 W nördlich der A 96

IO-07, Unterer Bolloheweg 14 W nördlich der A 96

IO-08, Unterer Bolloheweg 12 W nördlich der A 96

IO-09, Haldenweg 3 W nördlich der A 96

IO-10, Unterer Bolloheweg 10 W nördlich der A 96

IO-11, Unterer Bolloheweg 10a W nördlich der A 96

IO-12, Buxacher Str. 11 W nördlich der A 96

IO-13, Pater-Lippurger-Str. 11 W nördlich der A 96

IO-14, Campingplatzgebiet MI nördlich der A 96

IO-15, Campingplatzgebiet MI nördlich der A 96

IO-16, Campingplatzgebiet MI nördlich der A 96

IO-17, Buxacher Straße 21 MI südlich der A 96

IO-18, Auf der Alm 1a MI südlich der A 96

IO-19, Auf der Alm 1 MI südlich der A 96

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 14

8. Grundsätzliche planerische Überlegungen - Varianten

8.1 Ausgangssituation

Im Vorfeld der Erarbeitung der Unterlage wurden zahlreiche Varianten zum Schallschutz be-

trachtet. Offenkundig löst das Vorhaben, wie hier gegeben, eine wesentliche Änderung nach

den Kriterien der 16. BImSchV Lärmvorsorgemaßnahmen aus, da die zu schützende Bebauung

direkt benachbart zum Verkehrsweg liegt.

Hierbei ist aktiver Schallschutz passiven Maßnahmen vorzuziehen, soweit die Maßnahmen nicht

untunlich sind bzw. offenkundig außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen. Insofern ist dem

Grunde nach stets eine Abwägung vorzunehmen, welche Mittel zur Einhaltung der Grenzwerte

zur Verfügung stehen, und welches Schutzziel jeweils erreichbar ist.

Nach geltender Verwaltungspraxis bzw. Interpretation der Verordnungslage und der aktuellen

Rechtsprechung ist stets anzustreben, die Grenzwerte der Lärmvorsorge einzuhalten.

Als Vorsorgemaßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht

1. Maßnahmen an den Emissionseigenschaften der Fahrbahnen

2. aktive Maßnahmen wie Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle, bzw. eine Kombination

beider Maßnahmen und in variabler Konstellation

8.2 Akustische Eigenschaften von Fahrbahnbelägen - Zwangspunkte

Als Mindeststandard kann der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als Stand der

Technik angesehen werden. In aller Regel sind dies Fahrbahnbeläge, für die eine dauerhafte

Lärmminderung von - 2 dB(A) nachgewiesen ist und diese durch die zuständigen Behörden

amtlich bekannt gemacht wurden. Diese Fahrbahnbeläge können im Regelfall überall verbaut

werden und sind wirksam, wenn die gefahrene Geschwindigkeit über 60 km/h beträgt.

Darüber hinaus kommt grundsätzlich der Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) mit einer

Pegelminderung von -5 dB(A) an der Quelle in Betracht. Allerdings neigen offenporige Asphalte

dazu, dass sich die Poren mit der Zeit durch Stäube und Reifenabrieb sowie Schmutzeintrag,

der von den anschließenden Abschnitten mit konventionellem Belag erfolgt, zusetzen und ihre

Wirkung verlieren. Bei Straßenabschnitten mit offenporigem Asphalt rechnet man damit, dass

an beiden Enden der Baustrecke eine Überstandslänge von 150 bis 200 m pro Richtungsfahr-

bahn notwendig ist, bis durch den Verschmutzungseintrag keine Minderung der Wirksamkeit im

eigentlich zu schützenden Bereich mehr gegeben ist.

Offenporige Asphalte werden weiterhin im Regelfall nur dort eingesetzt, wo der Verkehr gleich-

mäßig rollt. In Rampenbereichen und bei Verflechtungsstreifen sind durch Brems- und Be-

schleunigungsvorgänge höhere Scherkräfte gegeben, die die Lebensdauer des Belags verkür-

zen. Die Situation ist am AK Memmingen gegeben.

Schließlich neigt offenporiger Asphalt zu erhöhter Wasserhaltung, d. h. im Bereich der Buxach-

talbrücke besteht im Winter die Gefahr, dass der Fahrbahnbelag durch die Kälte sowohl aus der

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Umgebungsluft, als auch aus dem Brückenbauwerk, gefriert. Daher werden üblicherweise auf

Brücken keine offenporigen Asphalte verbaut.

Faktisch stünde mithin eine Baulänge für OPA von etwa 500 m zwischen Buxachtalbrücke und

Strecken-km 62+800 zur Verfügung. Rechnet man die Verschmutzungszonen zur Baubeginn

und Bauende des Fahrbahnbelags ein verbleiben je Richtung etwa 350 m wirksamer Abschnitt,

in dem die 5 dB(A) Pegelminderung erreicht werden. Gemessen an der Ausdehnung der Stra-

ßenverkehrsquellen am AK Memmingen ist dieser Bereich sehr klein und liefert daher auch kei-

nen signifikanten Beitrag zur Gesamtlärmsituation bzw. zur Entlastung der Anwohner.

Im Zug der vorgelagerten Variantenuntersuchungen wurde der Einsatz von OPA bei den eng

gesteckten Rahmenbedingungen daher als zwar möglich, aber nicht als zielführend beurteilt.

8.3 Lärmschutzwände

Grundsätzlich werden in aller Regel Lärmschutzwände bzw. auch Wälle als aktive Maßnahmen

vorgesehen, wenn ausreichende Platzverhältnisse für letztere Maßnahme vorhanden sind.

Im vorliegenden Fall ist dem nicht so, es kommen also lediglich Lärmschutzwände in Betracht.

1. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen senkrechten Außenwänden im zulässigen Ab-

stand zum Fahrbahnrand

2. diese ggfs. gekragt oder als Halbschalen auszuführen und

3. zusätzlich Mittelwände vorzusehen.

Nach Berechnung mehrere Varianten hat sich für die konkrete örtliche Situation gezeigt, dass

eine Außenwandlösung als der sinnvollste Lösungsansatz erscheint. Dies ergibt sich aus fol-

genden Sachverhalten:

Die A 96 ist im gegenständlichen Abschnitt etwa knapp 40 m breit. Dies ergibt sich aus den

Richtungsfahrbahnen und den zu- und abgehenden Rampen.

Würde man nun eine gekragte Außenwand vorsehen so hätte die Auskragung unabhängig von

verwendeten System ein Maß von maximal 5 m über die Fahrbahn, gemessen vom Fußpunkt

der Wandgründung. Damit würde der nördliche Standstreifen überspannt und ein Teil des äuße-

ren Fahrstreifens der nördlichen Rampe. Diese ist durch deren Nähe zur Lärmschutzwand je-

doch ohnehin gut abgeschirmt und trägt zur Belastung in Buxheim wenig bei. Für die entfernte-

ren 3 Fahrbeziehungen Richtung Lindau, München, und die Rampe Richtung Füssen hätte eine

Auskragung der Schallschutzwand nur marginale Änderungen zur Folge, da sich die Schallum-

wege zwischen diesen Fahrstreifen und den Immissionsorten kaum ändern. Der Erzielbare zu-

sätzliche Schutzeffekt liegt im Bereich um 1 dB(A), ist nicht hörbar und geht in relativ geringem

Abstand zur A 96 gegen 0 dB(A). In anders gelagerten Fällen ist der Effekt größer, dies setzt

jedoch voraus, dass der Straßenkorridor tendenziell schmal ist, was hier nicht der Fall ist.

Dem Grunde nach gilt dies auch für die Anordnung von Mittelwänden. Nachdem die Hauptemis-

sion von den Lkw auf den Lastfahrtstreifen ausgeht und die Quellen mithin nahe am äußeren

Fahrbahnrand liegen befinden sie sich auf der Südseite der A 96 je nach betrachteter Rich-

tungsfahrbahn in rund 15 bis 20 m Abstand zu einer denkbaren Mittelwand. Damit die Wand

wirksam sein kann muss diese zumindest höher sein als die direkte Verbindungslinie zwischen

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den Fahrstreifen und der äußeren Wand. D. h. in erster Näherung setzt bei dem gegebenen

weitgehend symmetrischen Querschnitt eine wirksame zusätzliche Abschirmung erst dann ein,

wenn eine Mittelwand zumindest die halbe Höhe der Außenwand übersteigt. Um eine deutliche

Pegelreduktion, d. h. etwa 3 dB(A) zu erreichen, müsste die Mittelwand ähnlich hoch sein wie

die Außenwand.

Vergleichsrechnungen haben gezeigt, dass sich hierdurch der Kreis der Betroffenen zwar etwas

reduzieren lässt, dies jedoch einen sehr erheblichen Mehraufwand erfordert.

Würde z. B. eine 4 m hochabsorbierende Mittelwand in Kombination zur vorgesehenen Außen-

wandlösung vorgesehen würde dies die Beurteilungspegel in Buxheim nur um 0,5 dB(A) redu-

zieren, also unterhalb der menschlichen Hörschwelle. Faktisch müsste mithin eine Mittelwand

etwa die Höhe der Außenwand erreichen, um einen spürbaren Effekt zu bewirken. Daher wurde

eine Mitttelwandlösung nicht weiter verfolgt.

Dies beruht auch darauf, dass eine Mittelwandlösung aus folgenden Gründen technisch nicht

machbar ist.

Im Mittelstreifen müssen VZB-Fundamente erstellt werden

Der Mittelstreifen muss überfahrbar sein können

Die Breite des Mittelstreifens beträgt lediglich 3 m. Hierfür existieren derzeit keine Zulas-

sungen für Schutzsysteme

8.4 Vollschutz

Um das Ziel eines Vollschutzes in der gesamten Ortslage nördlich der A 96 in Buxheim zu errei-

chen wäre eine Außenwandlösung mit einer Höhe von 10 m über Fahrbahnoberkante im ge-

ringstmöglichen Abstand zur Autobahn erforderlich. Die Maßnahme müsste sich von Osten

kommend ab der Querung der A 96 mit der Memminger Straße bis zur Buxachtalbrücke erstre-

cken und mit reduzierter Höhe Richtung Osten bis km 62+840 weitergeführt werden. Die erfor-

derliche Höhe betrüge dort 4,5 m über FOK. Die Vollschutzvariante wurde aufgrund des vorge-

sehenen Lösungskonzepts nicht weiterverfolgt, wie im Weiteren noch auszuführen sein wird.

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9. Schallimmissionen

9.1 Allgemeines

Die Berechnung der Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet erfolgt für den Prognosehori-

zont im Jahr 2030 für Straßenverkehr nach den RLS-90.

Die Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet wurden, getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum,

an insgesamt 19 Immissionsorten (IOs) berechnet.

Die Lage der Immissionsorte ist dem Lageplan zum Schallschutz, Unterlage 7 zu den Planfest-

stellungsunterlagen zu entnehmen.

Die Immissionsorte sollen einen Überblick über die zu erwartenden Schallimmissionen erlauben.

Die maßgebliche Höhe der Berechnungspunkte wurde einheitlich mit 2,8 m je Etage eines zu

schützenden Gebäudes angesetzt.

Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt unter Berücksichtigung schallpegelmindernder

Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg (Geländekanten, Baukörper, Lärmschirme etc.) sowie

unter Berücksichtigung der 1. Reflexionsordnung.

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9.2 Beurteilungspegel ohne Schallschutzmaßnahmen

Die Berechnungsergebnisse der Schallimmissionen aus der Baumaßnahme ohne Schall-

schutzmaßnahmen sind in der Anlage 1 beigegeben. Die zugehörigen Immissionsgrenzwerte

der 16. BImSchV sind in der Spalte „IGW“ getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum ausgewiesen.

Bezüglich der Lage der Immissionsorte wird auf Unterlage 7 verwiesen.

Es wurden folgende Beurteilungspegel für die laustesten Geschosse der Immissionsorte be-

rechnet:

Tab. 9-1: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr ohne Lärmschutz, Prognose 2030

IO Nutz. SW HR IGW in dB(A) Lr in dB(A) Differenz

tags nachts tags nachts tags nachts

IO-01, Memminger Str. 38 MI 2.OG SO 64 54 66,0 58,9 2,0 4,9

IO-02, Am Durchgang 3 W 1.OG SO 59 49 63,2 56,0 4,2 7,0

IO-03, Am Durchgang 5 W 1.OG SO 59 49 63,8 56,7 4,8 7,7

IO-04, Am Durchgang 7 W 1.OG SO 59 49 64,5 57,3 5,5 8,3

IO-05, Unterer Bolloheweg 16 W 1.OG SO 59 49 66,0 58,8 7,0 9,8

IO-06, Haldenweg 1 W 1.OG SO 59 49 62,5 55,4 3,5 6,4

IO-07, Unterer Bolloheweg 14 W 1.OG SO 59 49 62,1 55,0 3,1 6,0

IO-08, Unterer Bolloheweg 12 W 1.OG SO 59 49 62,3 55,2 3,3 6,2

IO-09, Haldenweg 3 W 1.OG SO 59 49 59,4 52,3 0,4 3,3

IO-10, Unterer Bolloheweg 10 W 1.OG SO 59 49 60,5 53,4 1,5 4,4

IO-11, Unterer Bolloheweg 10a W 1.OG SO 59 49 60,6 53,5 1,6 4,5

IO-12, Buxacher Str. 11 W 1.OG S 59 49 59,7 52,5 0,7 3,5

IO-13, Pater-Lippurger-Str. 11 W 2.OG SO 59 49 58,4 51,3 -0,6 2,3

IO-14, Campingplatzgebiet MI EG - 64 54 57,6 50,3 -6,4 -3,7

IO-15, Campingplatzgebiet MI EG - 64 54 57,5 50,2 -6,5 -3,8

IO-16, Campingplatzgebiet MI EG - 64 54 57,3 50,0 -6,7 -4,0

IO-17, Buxacher Straße 21 MI 1.OG NW 64 54 70,7 63,3 6,7 9,3

IO-18, Auf der Alm 1a MI 2.OG NW 64 54 61,3 54,1 -2,7 0,1

IO-19, Auf der Alm 1 MI 1.OG NW 64 54 60,4 53,2 -3,6 -0,8

Aus der o. a. Tabelle geht hervor, dass in Buxheim nördlich der A 96 mit Überschreitungen der

Taggrenzwerte um bis zu etwa 7 dB(A) zu rechnen ist. Dies betrifft vor allem die autobahnnah-

men Wohngebietslagen. Im Bereich des bestehenden Campingplatzes ist tags der Grenzwert

für Mischgebiet deutlich eingehalten, ebenso der Grenzwert für Wohngebiet, wollte man einen

strengeren Maßstab anlegen. Südlich der A 96 ist am IO 17 eine Taggrenzwertüberschreitung

um aufgerundet 7 dB(A) gegeben. Damit besteht grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch

hinsichtlich der eingeschränkten Nutzbarkeit des Außenwohnbereichs nach den VLärmSchR 97.

An den übrigen beiden Immissionsorten südlich der A 96 ist der Grenzwert tags eingehalten.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 19

Nachts stellt sich die Sachlage weitgehend analog dar. Nördlich der A 96 beträgt die Über-

schreitung der Grenzwerte bis zu aufgerundet 10 dB(A) im Nahbereich der A 96 in den Wohn-

gebieten. Im Bereich des Campingplatzes ist der Grenzwert für Mischgebiet eingehalten. Süd-

lich der A 96 sind am IO-17 Überschreitungen des Grenzwerts um bis zu 10 dB(A) (aufgerundet)

gegeben.

9.3 Beurteilungspegel mit aktiven Schallschutzmaßnahmen

Im Zug der Planungen wurden aktive Schallschutzmaßnahmen iterativ geprüft. Im Ergebnis hat

sich gezeigt, dass mit einer bis zu 7 m hohen und noch unter konventionellen Standards bauba-

ren Lärmschutzanlage die Grenzwerte weitestgehend einhalten lassen und ganz überwiegend

nur noch geringe Überschreitungen der Nachtgrenzwerte verbleiben, die mit passiven Maßnah-

men zu lösen sind. Lediglich südlich der Autobahn befindet sich ein Einzelgebäude (IO 17), für

welches sich im Zug der Prüfung keine wirtschaftliche aktive Schallschutzmaßnahme ergeben

hat, und bei dem die Überschreitung der Grenzwerte deutlich sind. Auch dieser Umstand ist

jedoch durch passive Schallschutzmaßnahmen lösbar. Die Berechnungsergebnisse der Schal-

limmissionen aus der Baumaßnahme mit Schallschutzmaßnahmen sind in der Anlage 2 beige-

geben. Es wurden folgende Beurteilungspegel für die laustesten Geschosse der Immissionsorte

berechnet:

Tab. 9-2: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr mit Lärmschutz, Prognose 2030

IO Nutz. SW HR IGW in dB(A) Lr in dB(A) Differenz

tags nachts tags nachts tags nachts

IO-01, Memminger Str. 38 MI 2.OG SO 64 54 58,8 51,7 -5,2 -2,3

IO-02, Am Durchgang 3 W 1.OG SO 59 49 57,1 49,9 -1,9 0,9

IO-03, Am Durchgang 5 W 1.OG SO 59 49 57,9 50,8 -1,1 1,8

IO-04, Am Durchgang 7 W 1.OG SO 59 49 58,1 51,0 -0,9 2,0

IO-05, Unterer Bolloheweg 16 W 1.OG SO 59 49 59,1 52,0 0,1 3,0

IO-06, Haldenweg 1 W 1.OG SO 59 49 56,6 49,5 -2,4 0,5

IO-07, Unterer Bolloheweg 14 W 1.OG SO 59 49 56,9 49,7 -2,1 0,7

IO-08, Unterer Bolloheweg 12 W 1.OG SO 59 49 57,4 50,3 -1,6 1,3

IO-09, Haldenweg 3 W 1.OG SO 59 49 55,1 48,0 -3,9 -1,0

IO-10, Unterer Bolloheweg 10 W 1.OG SO 59 49 56,6 49,5 -2,4 0,5

IO-11, Unterer Bolloheweg 10a W 1.OG SO 59 49 56,5 49,3 -2,5 0,3

IO-12, Buxacher Str. 11 W 1.OG S 59 49 56,1 48,9 -2,9 -0,1

IO-13, Pater-Lippurger-Str. 11 W 2.OG SO 59 49 55,3 48,2 -3,7 -0,8

IO-14, Campingplatzgebiet MI EG 64 54 55,3 48,0 -8,7 -6,0

IO-15, Campingplatzgebiet MI EG 64 54 55,5 48,3 -8,5 -5,7

IO-16, Campingplatzgebiet MI EG 64 54 55,5 48,3 -8,5 -5,7

IO-17, Buxacher Straße 21 MI 1.OG NW 64 54 70,9 63,6 6,9 9,6

IO-18, Auf der Alm 1a MI 2.OG NW 64 54 61,6 54,4 -2,4 0,4

IO-19, Auf der Alm 1 MI 1.OG NW 64 54 60,7 53,5 -3,3 -0,5

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Es zeigt sich, dass mit dem geplanten Schallschutzkonzept nördlich der A 96 Überschreitungen

des Taggrenzwerts nicht mehr gegeben sind. Die Überschreitung um 0,1 dB(A) am IO-05 entfal-

tet diesbezüglich keine Aussagekraft, da diese im 1. OG auftritt, wo keine dauerhafte Außen-

wohnbereichsnutzung gegeben ist. Im ebenerdigen Außenwohnbereich ist gesichert, dass der

Grenzwert unterschritten wird. Auf der Südseite der A 96 sind keine Lärmschutzmaßnahmen

vorgesehen, da dort nur ein Einzelgebäude von Grenzwertüberschreitungen betroffen ist und

aus diesem Anlass heraus aktive Lärmschutzmaßnahmen als unverhältnismäßig erachtet wer-

den. Die Lärmbetroffenheit an dem gegenständlichen IO-17 verbessert und verschlechtert sich

durch die Schallschutzmaßnahmen nicht. Dort werden passive Schallschutzmaßnahmen nach

Maßgabe der 24. BImSchV und Entschädigungen nach den VLärmSchR 97 vorgesehen.

Nachts verbleiben Grenzwertüberschreitungen um bis zu aufgerundet 3 dB(A) nördlich der A 96.

Die Pegelminderung gegenüber dem Fall ohne aktive Maßnahmen beträgt daher etwa 7 dB(A),

was nahezu einer Halbierung der Lautstärke gleichkommt. Verbleibende Überschreitungen, es

betrifft dies insgesamt 9 Wohngebäude, werden durch passive Maßnahmen nach Maßgabe der

24. BImSchV kompensiert.

Südlich der A 96 ergeben sich Überschreitungen des Nachtgrenzwerts an 2 Gebäuden. Diesbe-

züglich werden passive Maßnahmen vorgesehen, da aktive Maßnahmen als unverhältnismäßig

erachtet werden.

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10. Aktive Schallschutzmaßnahmen

Als Folge der Baumaßnahme werden zur weitestgehenden Einhaltung der Grenzwerte der

Lärmvorsorge entsprechend den vorstehenden Ausführungen folgende aktive Lärmschutzmaß-

nahmen vorgeschlagen.

Tab. 10-1: Aktive Schallschutzmaßnahmen

Km Länge [m]

Art der Maßnahme Höhe über FOK [m] / Lage zur Straßenachse

von bis

62+220 62+284 64 Wand 4m / nördlich der A 96

62+284 62+785 501 Wand 7 m / nördlich der A 96

62+785 62+985 200 Wand 4m / nördlich der A 96

Die Lärmschutzanlagen sind straßenseitig nach dem Stand der Technik grundsätzlich hochab-

sorbierend auszuführen. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich machbar, etwa wenn trans-

parente oder sonstige reflektierende Elemente vorgesehen werden sollen. Ist dies in bedeuten-

dem Umfang im Zug der Bauausführungsplanung vorgesehen bedarf es gesonderter Nachwei-

se, dass hierdurch nicht die Anforderungen der 16. BImSchV verletzt werden, bzw. geeigneter

Kompensationsmaßnahmen, wenn dem so ist. Die Ausführung der Fahrbahndecke muss eine

Pegelminderung von DStrO nach den RLS-90 von -2 dB(A) aufweisen.

Wollte man Vollschutz erreichen müsste die 7 m hohe Wand auf gesamter Länge um 3 m erhöht

werden.

Dies hätte erhebliche zusätzliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Unter dem Gesichts-

punkt der Wirtschaftlichkeit wird die zusätzliche Wandhöhe ebenfalls als unverhältnismäßig er-

achtet, da lediglich um die Kompensation geringer verbleibender Grenzwertüberschreitungen

nachts in Rede steht. Würde eine Wand in 10 m Höhe ausgeführt hätte dies zur Folge, dass

diese nicht in voller Höhe im Minimalabstand zum Fahrbahnrand errichtet werden kann, sondern

im oberen Teil von der Fahrbahn abrückt, was wiederum zur Folge hätte, dass die Wand weiter-

gehend erhöht werden müsste, um den vollen Schutzzweck zu erfüllen.

Im Zug der Variantenentscheidung erschien es daher als angemessen, die verbleibenden 9 Ge-

bäude nördlich der A 96 passiv zu schützen, zumal sich die gegebenen verbleibenden Über-

schreitungen im ungünstigsten Fall gerade im Bereich der Hörschwelle befinden.

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Südlich der A 96 kommt es zu geringen Pegelzunahmen. Dies ist eine Folge der technisch nicht

völlig vermeidbaren Reflexionen der Schallwellen an der nördlich der A 96 angeordneten Lärm-

schutzwände. Die Pegelerhöhungen bewegen sich allerdings lediglich im Bereich um bis zu

etwa 0,3 dB(A), und liegen damit weit unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle, welche in etwa (je

nach Alter und Sensitivität des Hörenden) bei 2 dB(A) anzusetzen ist. Die Pegelerhöhung ist

daher rein physikalisch-rechnerischer Natur, hat jedoch keinen Einfluß auf die wahrgenommene

Lautstärke des Geräuschs, da das menschliche Gehör derart geringe Unterschiede nicht wahr-

nimmt.

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11. Passiver Schallschutz

Dem Grunde nach besteht an 10 Wohngebäuden ein Anspruch auf passive Schallschutzmaß-

nahmen. Die Gebäude sind im Folgenden aufgeführt:

Tab. 11-1: Gebäude mit grundsätzlichem Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen

Auf passive Maßnahmen anspruchsgerechtigte Wohnobjekte Gemeinde / Gemarkung

Am Durchgang 3 Buxheim

Am Durchgang 5 Buxheim

Am Durchgang 7 Buxheim

Unterer Bolloheweg 16 Buxheim

Haldenweg 1 Buxheim

Unterer Bolloheweg 14 Buxheim

Unterer Bolloheweg 12 Buxheim

Unterer Bolloheweg 10 Buxheim

Unterer Bolloheweg 10a Buxheim

Buxacher Straße 21 Buxheim

Auf der Alm 1a Buxheim

Die Bemessung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt nach Maßgabe

des Planfeststellungsbeschlusses auf Grundlage der 24. Bundes-Immissionsschutzverordnung.

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12. Zusammenfassung

Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, plant den Umbau der Ein- und Ausfä-

delungsbereiche der A 96 von und nach Lindau am westlichen Bereich des Autobahnkreuzes

Memmingen. Die Ausbaumaßnahme beginnt bei Station 6,102 im Abschnitt 400 und endet bei

Station 6,957 im Abschnitt 400.

Das Vorhaben stellt eine Vorab-Maßnahme zur notwendigen Optimierung der Verkehrsbezie-

hungen des Autobahnkreuzes Memmingen dar.

Im Zug der Maßnahme werden folgende Änderungen der Verkehrsführung vorgesehen:

Durchgehende 2-streifige Richtungsfahrbahnen der A 96

Ein- und Ausfädelstreifen westlich des Autobahnkreuzes

Im Umfeld der Maßnahme befinden sich Nutzungen in Wohn- Misch- und Gewerbegebieten,

sowie im nicht überplanten Außenbereich. Zudem befindet sich am Buxeimer Weiher ein Nah-

erholungsgebiet (Dauercampinganlage) im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme.

Zweck der Untersuchung war es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grund-

lage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-

Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) anhand der Verkehrsprognose für das Jahr 2030

schalltechnisch zu beurteilen.

Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgte nach dem Stand der

Technik nach Maßgabe der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, den RLS-90.

Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

1. Die Maßnahme ist nach Vorgabe der Vorhabensträgerin als erheblicher baulicher Eingriff

in einen Verkehrsweg zu beurteilen. Insofern kommen die Grenzwerte der Verkehrs-

lärmschutzverordnung - 16. BImSchV - direkt zum Ansatz.

2. Ohne Schallschutzmaßnahmen würden die Grenzwerte der Lärmvorsorge in den be-

nachbarten Wohngebietslagen um bis zu 10 dB(A) überschritten. Da es sich in der Ge-

meinde Buxheim nördlich der A 96 nicht nur um singuläre Überschreitungen der Grenz-

werte an einzelnen Gebäuden handelt, die ggfs. durch passive Maßnahmen kompensiert

werden könnten, sind aktive Schallschutzmaßnahmen nach dem Vorsorgegebot not-

wendig.

3. Südlich der A 96 befinden sich im Ausbauabschnitt 3 Gebäude, von denen zwei i. S. der

Lärmvorsorge betroffen sind. Da es sich um wenige Gebäude handelt und der Aufwand,

dort die Grenzwerte mit aktiven Maßnahmen einzuhalten unverhältnismäßig groß wäre,

werden südlich der A 96 an den betroffenen Gebäuden ersatzweise passive Maßnah-

men vorgesehen.

4. Auf der Nordseite der A 96 wird eine bis zu 7 m hohe Lärmschutzanlage vorgesehen.

Details der Lärmschutzanlagenplanung ergeben sich aus diesem Bericht und der Unter-

lage 7 zur Planfeststellung.

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 25

5. Die vorgesehenen Lärmschutzanlagen sind nach Durchführung und Bewertung einer

Vielzahl von alternativen Lösungen als die im Vergleich zwischen Aufwand und Nutzen

als am verhältnismäßigsten bewertet worden.

6. Alternativ wurden Mittelwandvarianten, gekragte Lärmschutzanlagen, der Einsatz eines

offenporigen Asphalts im einsetzbaren Streckenbereich und Kombinationsvarianten der

Maßnahmen untersucht, darüber hinaus auch die bestandsorientierte Anlage von Lärm-

schutzeinrichtungen, d. h. Maßnahmen in Kombination mit den bereits bestehenden

Lärmschutzeinrichtungen und nicht, wie nunmehr vorgesehen, Maßnahmen unmittelbar

im geringsten Abstand zum Fahrbahnrand. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergeb-

nis, dass die erzielbaren zusätzlichen Schutzeffekte entweder gering, oder nur durch un-

verhältnismäßigen Mehraufwand zu erreichen wären.

7. Die Planung stellt daher auf eine Abwägung aller schutzwürdigen Belange und eine Prü-

fung aller verfügbaren machbaren Lösungen zum Schallschutz ab.

8. Verbleibende Grenzwertüberschreitungen an den nach dieser Untersuchung 10 betroffe-

nen Gebäuden werden mit Maßnahmen des passiven Schallschutzes kompensiert. Die

Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der 24. BImSchV und den Regelungen des noch zu

ergehenden Planfeststellungsbeschlusses.

9. Ergänzend besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Entschädigung für die einge-

schränkte Nutzung des ebenerdigen Außenwohnbereichs südlich der A 96 am Anwesen

Buxacher Straße 21. Die Entschädigung richtet sich nach den VLärmSchR 97.

10. Der vorliegende Bericht umfasst die Bewertung der Sachlage und die Rechenergebnis-

se. Strukturbedingt enthält die Unterlage keinen Lageplan, dieser ist in Unterlage 7 den

Genehmigungsunterlagen beigefügt.

Neusäß, 25.01.2019

Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl

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Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 26

A) Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1 Tabelle, Beurteilungspegel nach 16. BImSchV, ohne Lärmschutz

Anlage 2 Tabelle, Beurteilungspegel nach 16. BImSchV, mit Lärmschutz

B) Häufig verwendete Abkürzungen

dB(A) Dezibel, A-bewertet

DStg Zuschlag für Steigungen größer 5 % in dB

DStrO Zuschlag nach RLS-90 für Fahrbahnbeläge in dB

DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz / 24h

Dz Abschirmmaß

FOK Fahrbahnoberkante

G Gewerbegebiet

GOK Geländeoberkante

HR Himmelsrichtung

IGW Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV

IO Immissionsort

Lm,E Emissionspegel in 25 m Abstand zur Achse der betrachteten Fahrbahn in

dB(A)

LrT, N Beurteilungspegel tags , nachts in dB(A)

LS-Wall Lärmschutzwall

LS-Wand Lärmschutzwand

LW‘A A-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung

M Mischgebiet

MT, MN stündliche Verkehrsstärke tags / nachts

N Nacht

pT, pN Schwerverkehrsanteil in %, tags / nachts

SOS Sondergebiet (Schule / Kindergarten)

SW Stockwerk

T Tag

W Wohngebiet

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C) Tabellen

Tab. 5-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ................................................................... 10

Tab. 6-1: Verkehrsmengen, nach Abschnitten gegliedert ......................................................... 12

Tab. 7-1: Immissionsorte .......................................................................................................... 13

Tab. 9-1: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr ohne Lärmschutz, Prognose 2030 .......... 18

Tab. 9-2: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr mit Lärmschutz, Prognose 2030 ............. 19

Tab. 10-1: Aktive Schallschutzmaßnahmen .............................................................................. 21

Tab. 11-1: Gebäude mit grundsätzlichem Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen ...... 23

D) Grundlagenverzeichnis

(1) Luftbildauszug, Quelle Google Earth

(2) Gemeinde Buxheim, Flächennutzungsplan, Stand 2018

(3) Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, Bestandsflurkarte als dxf

(4) brenner Bernhard Ingenieure GmbH, Verkehrsuntersuchung AK Memmingen, Planfall 2,

Stand 21.03.2018

(5) Bay. Vermessungsverwaltung, DGM 1 im Untersuchungsraum

(6) Ortseinsicht em plan vom Mai 2018

(7) Ingenieurbüro Wagner, A 96 Lindau - München, Umbau westlich Autobahnkreuz Memmin-

gen, Vorentwurf, Stand 31.07.2018

E) Regelwerke

[1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes –

16. BImSchV, 1974, in der aktuellen Fassung

[2] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verkehrswegeschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) – in der Fassung der Be-

kanntmachung vom 04.02.1997

[3] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990

[4] BMVBW, Verkehrsblatt 12/97, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstra-

ßen in der Baulast des Bundes, - VLärmSchR 97 -, 1997