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MANAGERHAFTPFLICHT Jede Menge Stolpersteine INVENTARVERSICHERUNG Der Teufel steckt im Detail GESUNDHEIT Workaholics leben gefährlich! Nr.1/2012 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & Makler Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at Generation 50 plus hat Zukunft Wer das Potenzial erfahrener Mitarbeiter nicht nutzt, vergibt Chancen

UnternehmerKurier Nr. 01/2012

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Die erste Ausgabe des UnternehmerKuriers des Jahres 2012

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MANAGERHAFTPFLICHTJede Menge Stolpersteine

INVENTARVERSICHERUNGDer Teufel steckt im Detail

GESUNDHEITWorkaholics leben gefährlich!

Nr.1

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...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & MaklerJochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

Generation 50 plushat ZukunftWer das Potenzial erfahrener Mitarbeiter nicht nutzt, vergibt Chancen

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Fachkräftemangel

EDITO

RIA

L

Liebe Leserin, lieber Leser,

hatten Sie in letzter Zeit mit Perso-nalsuche zu tun? Haben Sie ver-sucht, über Inserate oder das Ar-beitsmarktservice engagierte Lehr-linge oder qualifizierte Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter zu finden? Dann werden Sie mir zweifellos zu-stimmen: Es war noch nie schwie-riger, qualifiziertes Personal zu fin-den, als heute!

Die Gründe sind vielfältig. Einer vonihnen ist unbestritten der demogra-fische Wandel. Wenn die Zahl de-rer, die ins Arbeitsleben eintreten, von Jahr zu Jahr geringer wird, wäh-rend der Anteil an älteren Arbeit-nehmern steigt, wird Mitarbeiterbin-dung – beispielsweise über betrieb-liche Altersvorsorge – zu einem wichtigen Instrument eines funktio-nierenden Personalmanagements. Mehr darüber auf Seite 10.

Doch zurück zu den ernüchterndenErfahrungen der Personalsuche: Ha-ben Sie eigentlich schon einmal da-ran gedacht, Ihre eigenen Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter als „Personalberater“ einzusetzen? DiePraxis zeigt, dass sich Empfehlun-gen aus dem eigenen Haus in der Regel als Glücksgriffe entpuppen. Kein Wunder: Denn Mitarbeiter, dieInteressenten aus dem eigenen Be-kanntenkreis empfehlen, tun dies meist mit gutem Gewissen. Eine Prä-mie kann aber auch ein zusätzlicherAnreiz sein, intensiv über geeigneteKandidaten nachzudenken!

Ihr Manfred ReinerGeschäftsführender GesellschafterDipl. Versicherungstreuhänder

Generation 50 plus – vielfach unterschätztes Potenzial

Trotzdem werden erfahrene, motivierteMitarbeiter jenseits der 50 nach wie vorauf einen vorgezogenen Ruheposten ver-setzt, in die Alters-Teilzeit abgeschoben oder überhaupt gekündigt. Das Vorur-teil, sie wären nicht mehr so leistungsfä-hig und einsetzbar wie früher, stellt sich heute mehr und mehr als falsch heraus. Im Gegenteil: Ältere Arbeitnehmer, die Wissen und Erfahrung angesammelt ha-ben, sind ein unschätzbares Kapital. Ex-perten sprechen von einem unglaubli-chen Potenzial an Wissen und Erfah-rung, das hier aufs Abstellgleis gescho-ben wird – eine Verschwendung von Energie und Lebenszeit.

Die mittlere Lebenserwartung hat sich in den vergangenen 100 Jahren um 30Jahre verlängert, wer heute 65 ist, hat

durchschnittlich noch 22 Jahre vor sich.2050 wird bereits ein Drittel der Ein-wohner Europas über 60 sein. Gleichzei-tig werden die heutigen „Alten“ immer„jünger“: Die Zeiten, in denen jeder jen-seits der 50 in gedeckten Farben ge-kleidet zu sein hatte und der sportliche Ausgleich zum Alltag sich im Gassige-hen mit dem Familiendackel erschöpfte, sind endgültig vorbei.

Es gibt natürlich jene Menschen, die abeinem gewissen Lebensalter innerlich emigrieren und sich bereits aufs gemüt-liche Altenteil zurückziehen. Die Grün-de dafür liegen aber eher in einer ein-tönigen Arbeit mit wenig Möglichkeitenzu eigenständigen Entscheidungen als am Alter selbst. Dementsprechend wir-ken diese Menschen oft müde und aus-

Am Arbeitsmarkt wird es in den kommenden Jahren zu einem ekla-tanten Mangel an qualifiziertem Personal kommen, daran ist nicht zu rütteln. Teilweise sind die Auswirkungen der demografischen Entwicklung bereits heute zu spüren – immer weniger Junge kom-men nach: Laut einer aktuellen Studie wird die Altenquote von der-zeit 26% auf 38% im Jahr 2030 und auf 48% im Jahr 2050 steigen. Im Jahr 2020 werden im Vergleich zu heute fast 30% mehr Men-schen in der Altersgruppe von 55 bis 64 sein.

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Fachkräftemangel

gebrannt, ihre Gedankenwelt kreist vor-wiegend um die eigenen Krankheitsge-schichten. Ein monotones Arbeitslebenhat sie passiv und alt gemacht.

Doch die meisten Erwerbstätigen sind auch über 50 nach wie vor neugierig aufdas Leben, setzen sich neue Ziele und verfolgen lebhaft ihre Interessen. Sie wol-len ihr Leben aktiv gestalten, freuen sichan neuen Aufgaben und sind geistig ebenso fit wie die Jungen.

Sechs Punkte, die eindeutig für die ältere Generation sprechen:

Forschungen haben gezeigt, dass die Arbeitsleistung keineswegs mit fortge-schrittenem Alter nachlässt. Was den „Silberfüchsen“ eventuell an Schnellig-keit fehlt, machen sie durch ihre Erfah-rung wett:

Sie beherrschen ihr Handwerk und kennen die Abläufe. Ältere Arbeitnehmer haben eine hö-

here Arbeitsmoral und mehr Bewusst- sein für Qualität als jüngere. Sie können mit den modernen Medi-

en und EDV-Programmen ebenso um- gehen wie Jüngere. Sie sind besonnener, können besser

strategisch und logisch denken und sind eher bereit zu teilen.

Sie sind in der Regel loyaler, moti- vierter und weniger gereizt als die zur Karriere verdammten Jungen. Und sie schlagen sich normalerweise

nicht mehr die Nächte um die Oh- ren – sei es, um in die Disko zu ge- hen oder um den schreienden Nach- wuchs zu beruhigen.

Wie aber soll man vorgehen, um ältere Mitarbeiter bestmöglich in den Betrieb zu integrieren, ihre Leistungsfähigkeit zuoptimieren und ihren WissensvorsprungJüngeren gegenüber effizient zu nutzen?Denn eines ist sicher: Unternehmen, die die demografische Entwicklung auf die leichte Schulter nehmen, werden in nicht allzu langer Zeit mit ernsthaften Schwie-rigkeiten zu kämpfen haben!

Möglichkeiten zur Unterstützungälterer Arbeitnehmer

Eröffnen Sie älteren Arbeitnehmern zusätzliche Handlungsspielräume: Wer mehr Verantwortung übernimmt, kann autonomer handeln. Beziehen Sie ältere Arbeitnehmer in

Fragen der Gestaltung des Arbeits- umfeldes mit ein.

Unterstützung und Wertschätzung durch Kollegen und Vorgesetzte im Austausch gegen Berufserfahrung und Wissen. Ein kluger Kopf lernt gerne: Schulun-

gen nicht nur für Junge anbieten. Eröffnung konkreter Entwicklungs-

perspektiven bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters. Erhalt der Leistungsfähigkeit durch

ein durchdachtes Gesundheitsmana- gement.

Altersangepasste Pausen- und Ur- laubsregelungen. Schaffung von Arbeitsplätzen unter

Berücksichtigung körperlicher Alters- erscheinungen (nachlassendes Seh- und Hörvermögen).

Forcierung altersgemischter Arbeits- gruppen.

„Altern ist eine ungute Gewohnheit, die ein beschäftigter Mensch gar

nicht erst aufkommen lässt.“André Maurois (1885 – 1967),

französischer Schriftsteller

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Managerhaftpflicht4

Geschäftsführern von Firmen droht insbesondere in instabilen Zeiten große Gefahr: einerseits wirt-schaftlich zu versagen und andererseits dafür auch persönlich finanziell und strafrechtlich zur Verant-wortung gezogen zu werden. In den vergangenen Jahren häufen sich Klagen gegen die verantwortli-chen Geschäftsführer von Unternehmen. Wer dieses Risiko unterschätzt, riskiert ein finanzielles Desaster.

Geschäftsführer können schneller zumHandkuss kommen als man denkt

Grundsätzlich gilt im Fall der Fälle dasPrinzip „Mitgefangen – mitgehangen“.Ein Geschäftsführer, der nur für bestim-mte Agenden im Betrieb zuständig ist, kann sich nicht darauf berufen, „von nichts gewusst“ zu haben.

Mitgeschäftsführer haften immer solida-risch, das heißt, dass eine Ressortauftei-lung im Ernstfall keine Haftungsfreistel-lung bewirkt. Das GmbH-Gesetz fordertsogar nahezu eine gegenseitige Über-wachung und Einmischung. In der Pra-xis ist dies natürlich nur schwer ohne Kon-flikte durchführbar. Im Haftungsfall gilt noch dazu die Beweislastumkehr. Werwegen eines Vermögensschadens ge-richtlich belangt wird, muss beweisen, dass die Forderungen zu Unrecht beste-hen – dies kann durchaus schwierig sein.

Die richtige Beratung schützt in vielen Fällen

Es ist in den oben beschriebenen Fällen nicht mit einer Betriebshaftpflichtversi-cherung abgetan, da diese in der Regelnur Sach- und Personenschäden im zi-vilrechtlichen Bereich abdeckt. Hierfür

gibt es eigene Managerhaftpflicht- oderD&O-Versicherungen. Diese können vomBetrieb für alle Organe der Gesellschaftabgeschlossen werden.

Die D&O-Versicherung deckt Haftpflicht-ansprüche gegen Unternehmensleiterwegen eines Fehlverhaltens, das sie indieser Eigenschaft gesetzt haben. Die Deckung kann entweder nur Ansprüche Dritter umfassen (Außendeckung) oderAnsprüche des Unternehmens selbst

(Innendeckung). Typische in der D&O-Versicherung gedeckte Risikobereiche sind etwa das Organisationsverschuldenbei Aufbau und Steuerung des Unter-nehmens oder die fehlende oder man-gelhafte Risikoabsicherung.

Fragen Sie uns zu diesem Thema. Wir kennen die Risiken und finden für Sie dieindividuell am besten passende Versiche-rungslösung, damit Sie im Schadens-fall nicht zur Kasse gebeten werden.

Häufige Fehler, für die Geschäftsführer haften und gegen die siesich mit einer D&O-Versicherung absichern können, sind z.B.:

Waren auf Kredit verkaufen, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben Bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzpflichten verletzen Begleichen von bereits verjährten Forderungen Umgekehrt: Berechtigte Forderungen verjähren lassen Erwerb ungeeigneter Anlagen (z.B. EDV) aufgrund unzureichender Er-

kundigungen Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial Hereinfallen auf einen Anlagebetrüger aufgrund von Sorglosigkeit Nichtbefolgung behördlicher Brandschutzauflagen mit daraus resul-

tierenden Betriebsstilllegungen

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Inventarversicherung 5

Jeder verantwortungsvolle Unternehmer braucht sie, fast jeder hat sie: die In-ventarversicherung. Sie bietet Versiche-rungsschutz für die technische und kauf-männische Betriebseinrichtung sowie fürdie Vorräte in den Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen. In der Regel ist das Inven-tar gegen Feuer (Blitzschlag, Explosion),Einbruchdiebstahl einschließlich Vanda-lismus, Leitungswasser sowie Sturm- und Hagelschäden versichert. So weit, so einfach! Doch welcher investitionsfreu-dige Unternehmer sorgt sich wirklich da-rum, durch regelmäßige Updates derDeckungssumme dafür zu sorgen, dasskeine Unterversicherung entsteht?

Bei der Frage, ob das Unternehmen zusätzlich eine Elektronikversicherung braucht und ob in diese auch eine Soft-wareversicherung inkludiert sein sollte, sind Laien erst recht rasch überfordert.

Das gilt auch für Zusatzbausteine wie die Maschinen- oder die Betriebsunter-brechungsversicherung. Im Schadens-fall kann aber gerade das Fehlen zu-sätzlicher Bausteine über das wirtschaft-liche Überleben entscheiden.

Diese Erfahrung machte ein kleiner, hochspezialisierter Zulieferbetrieb für die Autoindustrie, der sowohl auf eine Ma-schinen- als auch auf eine Betriebsun-terbrechungsversicherung verzichtet hatte. Ausgerechnet das Herzstück der Produktion, eine CNC-Maschine, fing durch einen elektrischen Kurzschluss nach einem Bedienungsfehler Feuer undwurde schwer beschädigt. In der Folgekonnte das Unternehmen seine Liefer-termine nicht halten und verlor nicht nureinen wichtigen Kunden, sondern wurdeauch zu Pönalezahlungen verdonnert. Der Gesamtschaden betrug mehr als

400.000 Euro und brachte die Firma an den Rand des finanziellen Ruins.

„Eine sorgfältige Risikoanalyse aus Expertenhand ist gerade beim Inventar eines Unternehmens wichtig!“

Birgit GantschniggRiskmanagement R&P

Inventarversicherung – Achtung, der Teufel steckt oft im Detail

Dass ein Unternehmen seinen Maschinenpark, seine technische Ausstattung oder teure Geräte ausrei-chend versichert, ist einleuchtend. Wer aber meint, dies sei nur eine Formsache und brauche keine sorgfältige Risikoanalyse, für den könnte es im Schadensfall ein böses Erwachen geben. Denn der Teufel steckt oft im Detail. Die Praxis zeigt: Sogar eine auf den ersten Blick einfache Materie, wie die gewerbliche Inventarversicherung, kann zu gefährlichen Versicherungslücken führen.

Unser Tipp:

Wenn Ihre Warenvorräte starken saisonalen Schwankungen unter-liegen, sollten Sie mit uns über Stichtagsvereinbarungen spre-chen. Die Entschädigungsgrenzeorientiert sich zwar an der Höchstsumme, die Ihr Warenbe-stand maximal haben kann – die monatliche Prämie wird jedoch aus der halben Höchstsumme berechnet. Zum vereinbarten Stichtag melden Sie uns oder dem Versicherer Ihre tatsächlich vorhandenen Warenwerte. Am Ende des Jahres wird der mittle-re Bestand an Vorräten ermittelt. War er höher als die Hälfte derHöchstsumme, müssen Sie antei-lig nachbezahlen, war er nied-riger, bekommen Sie den über-zahlten Beitragsanteil erstattet. Der Vorteil: Sie bezahlen nur nachdem tatsächlich vorhandenen Warenbestand und sind nie un-ter- oder überversichert. Geradejetzt zu Jahresbeginn ist die opti-male Zeit, um die jährlichen Stich-tagsmeldungen zu machen.

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Steuertipp6

Grundsätzlich spricht man von Überstun-den, wenn mehr als die gesetzlich zu-lässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Nor-malarbeitszeit von 8 Stunden gearbeitetwird, wobei jedoch immer der anzuwen-dende Kollektivvertrag beachtet wer-den muss, da dieser Sonderbestimmun-gen enthalten kann. Im Gegensatz dazu ist Mehrarbeit jene Arbeitszeit, die zwi-schen einer durch Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stunden) oder vertraglich verkürz-ten Arbeitszeit (Teilzeitarbeit) und der gesetzlichen wöchentlichen Arbeitszeit (40 Stunden) liegt.

Durch die Anwendung diverser Modelleflexibler Arbeitszeit (z.B. Gleitzeit, etc.) ist eine Ausdehnung der täglichen Nor-malarbeitszeit über acht Stunden und der wöchentlichen Normalarbeitszeit über 40 Stunden hinaus möglich, regel-mäßig unter der Voraussetzung, dass die anfallenden Gutstunden innerhalb bestimmter Fristen ausgeglichen werden.Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt da-rin, dass diese Zeitguthaben unter Um-ständen nicht mit Zuschlägen abgegol-ten werden müssen.

Seitens des Unternehmers ist aber da-rauf zu achten, dass die gesetzlichen Be-stimmungen eingehalten werden (Kol-lektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Ein-zelvereinbarung – schriftlich). Ist dies

nicht der Fall, so können Probleme bei späteren Prüfungen auftauchen.

Häufig werden Überstundenpauscha-len vereinbart, wobei darauf zu achten ist, dass die vereinbarte Pauschale im Durchschnitt nicht geringer sein darf als der Grundlohn inkl. Zuschläge für die tatsächlich geleisteten Überstunden.

Sollten Überstunden nicht durch die Pau-schale gedeckt sein, so sind sie zusätz-lich abzugelten. Eine vereinbarte Über-stundenpauschale darf vom Arbeitge-ber nicht einseitig gestrichen werden, essei denn, es wurde zeitlich beschränkt oder ein Widerruf vorbehalten.

Von den im Monat geleisteten Überstun-den mit 50%-Zuschlag werden die ers-ten zehn Überstundenzuschläge von derLohnsteuer befreit, jedoch maximal ein Betrag von 86 Euro. Auch Überstunden-zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Fei-ertagsarbeit können bis zu einem Be-trag von 360 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Bei überwiegender Nachtar-beit erhöht sich der begünstigte Betrag auf 540 Euro im Monat. Hinsichtlich So-zialversicherung und Lohnnebenkosten besteht für alle Überstundenzuschläge Beitragspflicht in voller Höhe.

Verfasser: Mag. Anton Höchtl

Überstunden gehören zum beruflichen Alltag – aus diesem Grund soll nachfolgend auf die steuerlichen Grundlagen eingegangen werden.

Steuertipp

Überstunden aus steuerlicher Sicht

GF Manfred ReinerDipl. Versicherungstreuhänder

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Tipp

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Rechtstipp 7

Anordnung von Überstundenaus rechtlicher Sicht

Grundlagen für die Zulässigkeit der An-ordnung von Überstunden sind Kollektiv-verträge bzw. Betriebsvereinbarungen, Genehmigungen des Arbeitsinspekto-rates und die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers bei Vorliegen eines erhöh-ten Arbeitsbedarfes zur Vornahme von Vor- und Abschlussarbeiten, beispiels-weise zur Abwendung einer unmittelba-ren Gefahr für Sicherheit von Leben undGesundheit von Menschen, bei Not-stand, zur Behebung einer Betriebsstö-rung, zur Verhütung des Verderbens vonGütern und zur Verhütung eines sons-tigen unverhältnismäßig großen wirt-schaftlichen Sachschadens.

Diesfalls besteht jedoch eine Anzeige-pflicht des Arbeitgebers gegenüber demArbeitsinspektorat, wenn dabei die täg-liche Arbeitszeit von zehn Stunden über-schritten wird.

Werdende und stillende Mütter sowie Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nichtzur Leistung von Überstunden herange-

zogen werden. Jugendliche über 16 Jah-re dürfen täglich bis zu einer halben Stun-de und bis zu drei Stunden je Woche fürVor- und Abschlussarbeiten herangezo-gen werden.

Eine Verpflichtung zur Leistung von Über-stunden durch den Arbeitnehmer liegt nurvor, wenn diese auf Gesetz, Kollektiv-vertrag, aufgrund einer Betriebsverein-barung oder auf Grundlage des Einzel-arbeitsvertrages beruht. Bei fehlender entsprechender Vereinbarung ist nur inAusnahmefällen eine Verpflichtung des Arbeitnehmers gegeben, beispielsweisebei Betriebsnotstand.

Ein Arbeitnehmer darf auch zu erlaub-ten Überstunden nicht herangezogen werden, wenn seinerseits berücksichti-gungswürdige Interessen entgegenste-hen. Vor einer Abwägung der beider-seitigen Interessen muss zunächst fest-stehen, dass eine Anordnung von Über-stunden notwendig und zulässig ist. Erstdanach ist das objektive Interesse des Ar-beitgebers den berücksichtigungswürdi-gen Gründen eines Arbeitnehmers (z.B.familiäre Gründe) gegenüber zu stellen. Die Weigerung zur Leistung von Über-stunden durch einen Arbeitnehmer, der zur Überstundenleistung nicht verpflich-tet ist, bildet keinen Entlassungsgrund.

Wird einem Arbeitnehmer eine Überstun-denpauschale gewährt, so kann dieses einseitig nicht gestrichen oder gekürzt werden, es sei denn, dass die Pauscha-le von Vornherein nur auf bestimmte Zeitbeschränkt war oder der Widerruf oderder Übergang zur Einzelverrechnung von Überstunden ausdrücklich verein-bart war. Liegen derartige Vereinbarun-gen nicht vor, kann eine Überstundenpau-schale nicht widerrufen werden. Würdeder Arbeitgeber diese dennoch streichenoder kürzen, stünde dem Arbeitnehmer der berechtigte vorzeitige Austritt zu.

Verfasser: Dr. iur. Alexander Anderle

Rechtstipp

Arbeitnehmer dürfen zur Leistung von Überstunden nur dann heran-gezogen werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers entgegen stehen und diese grundsätzlich nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zulässig sind.

Birgit GantschniggKundenbetreuerin

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Versicherungstipp8

Grundsätzlich eröffnet § 3 Abs.1 Z 15 EStG drei Möglichkeiten seinen Mitar-beitern einen Teil des Gehaltes als Pen-sionsvorsorge anzubieten: die Pensions-kasse, die betriebliche Kollektivversiche-rung und die direkte Leistungszusage. Während die Pensionskasse einen Teil der angelegten Summen in Aktien ver-

anlagt und damit den Chancen, aberauch dem Risiko von Kursschwankungenunterliegt, sichert in der betrieblichen Kollektivversicherung der Deckungsstockeiner Versicherung eine garantierte Min-destverzinsung von 2% und eine jähr-lich berechnete Gewinnbeteiligung. Diedirekte Leistungszusage zeichnet sich hingegen durch hohe Flexibilität und großen Gestaltungsspielraum aus.

Welche Lösung für Arbeitgeber und Ar-beitnehmer am optimalsten ist, hängt vonvielen Faktoren ab, die mit einem unab-hängigen Fachmann erörtert werden soll-ten. Eines ist aber Faktum: Zuwendun-gen des Arbeitgebers für die Zukunfts-sicherung seiner Arbeitnehmer werdenals Steuer sparendes Bindungsinstrumentimmer wichtiger.

Auf der anderen Seite ist eine optimaleRechtsschutzlösung für Unternehmer un-verzichtbar. Denn Streitigkeiten wegenunterschiedlicher Auslegung von Dienst-

verträgen beschäftigen immer häufigerdie Arbeitsgerichte. Oft geht es dabeiauch um Differenzen über die Leistung oder Abgeltung von Überstunden. Eineoptimale Rechtsschutzlösung für Unter-nehmer sollte daher nicht auf Vertrags-rechtsschutz für Streitigkeiten aus Verträ-gen und Arbeitsgericht- und Sozialver-sicherungsrechtsschutz verzichten. Siegarantiert optimale finanzielle Rücken-deckung, sollte es zu gravierenden Dif-ferenzen zwischen Arbeitgeber und Ar-beitnehmer kommen.

Absicherung der Arbeitskraft fürArbeitnehmer unverzichtbar

Auf Arbeitnehmerseite sollte die Absi-cherung der Arbeitskraft in keinem Ver-sicherungspaket fehlen. Zum einen mussbei der Prämiengestaltung der privatenUnfall- und der privaten Krankenversi-cherung darauf geachtet werden, dass die vereinbarten Taggelder im Ernstfall dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Zum anderen sollte das Risiko längererBerufsunfähigkeit nicht außer Acht gelas-sen werden. Denn gerade für junge Ar-beitnehmer mit geringen Versicherungs-zeiten ist der Verlust der Arbeitskraft mitgravierenden finanziellen Einbußen ver-bunden.

Versicherungstipp

Mitarbeiterbindung wird in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels immer wichtiger – besonders für hoch qualifizierte Mitarbeiter, die in der Regel auch einen hohen Anteil an Überstunden haben. Die betriebliche Vorsorge bietet dazu eine Reihe von attraktiven Mög-lichkeiten. Für den Fall der Fälle sollte sich das Unternehmen aber auch gegen Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern absichern.

Optimaler Versicherungsschutz und Mitarbeiterbindung

Anna Maria HeinzleKundenbetreuerin

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Tipp

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Rechtsschutzversicherung 9

Der Jahresbeginn ist ein idealer Zeit-punkt, um über die Risken nachzuden-ken, die ein Einbruch der Konjunktur mitsich bringen kann. Was kann die schwie-rigere Wirtschaftslage an Stolpersteinenbringen, wie kann man Risken erkennenund vermeiden?

Was in Zeiten wie diesen in keinem Un-ternehmen fehlen sollte, ist eine Kredit-ausfallversicherung. Sie deckt den Aus-fall von Forderungen bei Warenlieferun-gen oder Dienstleistungen. Gerade inwirtschaftlich angespannten Perioden ist die Kreditversicherung zu empfehlen.Denn Forderungsausfälle von Geschäfts-partnern zählen zu den häufigsten Ur-sachen von Firmeninsolvenzen. Dennochsind erschreckend viele heimische Un-ternehmen nicht gegen Zahlungsausfäl-le von Geschäftspartnern versichert.

Eine solide Kreditversicherung wirkt abernicht erst im Schadensfall, sondern be-reits davor. Denn Kreditversicherer set-zen alles daran, Schadensfälle durch fundierte und laufende Bonitätsprüfung so weit wie möglich zu vermeiden. Schonvor Abschluss der Versicherung ist die-se externe Bonitätskontrolle des poten-ziellen Versicherers eine Art Radar überdie Finanzkraft Ihrer Geschäftspartner. Lehnt der Kreditversicherer die Deckungdrohender Ausfälle von bestimmten Part-nerfirmen ab, ist besondere Vorsicht an-gebracht. Hier empfiehlt es sich, Maß-nahmen zu ergreifen, die das Risiko ein-schränken, zum Opfer von Zahlungsaus-fällen zu werden – etwa die Zahlungs-ziele zu verkürzen, die Lieferumfänge zu reduzieren oder bei offenen Rechnun-gen rechtzeitig weitere Lieferungen zu stoppen.

Kreditversicherer nehmen Ihnen in der Regel auch die lästigen Mahn- und In-kassoverfahren ab, wenn Ihre Partner-firma trotz Ihrer Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen zwei Monate nach Zahlungsfrist noch immer keine Zahlunggetätigt hat. Sind Zahlungsausfälle un-vermeidbar, ersetzt die Kreditversiche-rung den entstandenen Schaden.

Wir beraten Sie gerne und professionellüber die verschiedenen Angebote, dieder Versicherungsmarkt bietet.

Natürlich ist es heute wichtiger denn je,die Finanzstruktur des eigenen Unter-nehmens nicht aus dem Auge zu ver-lieren und die Finanzkraft für die näch-sten Jahre zu sichern. Denn Expertenrechnen damit, dass die vom Gesetz-geber verlangte Erhöhung des Eigenka-pitals bei den Banken zu einer neuer-lichen Kreditklemme führen wird. Dasbedeutet: Die Banken vergeben wenigerKredite, die Konditionen werden deut-lich schlechter. Das macht es für Unter-nehmen noch schwerer, nötige Investiti-onen zu tätigen.

Deutlich nach unten haben die Wirtschaftsforscher die Konjunktur-prognosen für das Jahr 2012 korrigiert. Vom Optimismus zu Be-ginn des Vorjahres ist nicht mehr viel übrig geblieben. Wie können Sie sich als Unternehmer gegen die drohenden Folgen eines Kon-junkturtiefs wappnen?

Damit Sie nicht ein Geschäftspartner mit in die Pleite reißt

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Betriebliche Altersvorsorge10

Betriebliche Altersvorsorge – steuer- schonend und in Krisenzeiten sicher

Die starken Turbulenzen auf den Kapi-talmärkten haben zu einer massiven Ver-unsicherung in der Bevölkerung geführt. Laut einer aktuellen Studie machen sich 49% der Österreicherinnen und Öster-reicher Sorgen um ihre Absicherung im Alter, 47% macht die Wirtschaftskrise Angst, 55% halten die aktuellen euro-päischen Staatsschuldenkrisen für eine Bedrohung für Österreich.

Wie sicher ist in turbulenten Zeiten die kollektive Altersvorsorge für Mitarbei-ter? Das fragen sich derzeit Unterneh-mer und Arbeitnehmer. Die Antwort: Wer bei der Absicherung von Alt-Abfer-tigungen, der Rückdeckung zur Finan-zierung von direkten Leistungszusagen oder im Rahmen der Zukunftssicherung nach § 3 (1) Z 15 EStG auf klassische Le-bensversicherungen setzt, braucht sichkeine Sorgen um das eingesetzte Kapi-tal machen. Denn das Versicherungsauf-sichtsgesetz garantiert durch strenge Rahmenbedingungen und dank einernormierten, überaus vorsichtigen Veran-lagungspolitik, dass Kursstürze nicht daseingesetzte Kapital schmälern können.

Klassische Lebensversicherungen müs-sen von Gesetzes wegen in einem De-ckungsstock geführt werden. Das Ka-pital stellt daher Sondervermögen dar, das selbst bei einer Pleite des Versiche-rungsunternehmens nicht an die Gläu-biger fallen darf. Weiters garantiert der

Gesetzgeber für eine extrem risikoar-me Veranlagungspolitik, die regelmäßig und laufend von einem von der Finanz-marktaufsicht bestellten Treuhänder über-wacht werden muss.

Auch die garantierte Mindestverzinsungist gesetzlich geregelt. Sie beträgt aktuell2% und wird von der Finanzkrise nicht beeinflusst.

Die Erfahrung zeigt, dass auch in Kri-senzeiten in der Praxis am Kapitalmarkt höhere Erträge als der Garantiezins er-wirtschaftet werden, Erträge, die als zu-sätzliche Gewinnbeteiligung die Erträ-ge der Versicherten erhöhen. Die Ge-winnbeteiligung wird dem einzelnen Vertrag gutgeschrieben und wird damit Bestandteil des Deckungsstockes, was jährlich die garantierte Versicherungs-leistung erhöht.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge auf einen Blick:

Keine Lohnnebenkosten und Sozial- versicherungsabgaben Keine Kapitalertrags- und Körper-

schaftssteuer für die Erträge in der Pensionskasse Eine präzise Planbarkeit der Aufwen-

dungen Minimaler Verwaltungsaufwand des

Unternehmers nach erfolgtem Ver- tragsabschluss Motivation der Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter Die persönliche Bindung an das Un-

ternehmen

Die Möglichkeiten der betrieblichen Al-tersvorsorge sind breit gestreut.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Wie kann man als Unternehmer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sicher in die Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren und damit gleichzeitig die Bindung an das Unternehmen fördern und Steuer sparen? Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf Basis der klassischen Le-bensversicherung.

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11 Gesundheit I Wirtschaftsbarometer

Arbeitssucht beginnt schleichend, defi-niert sich durch einen zwanghaften Um-gang mit Arbeit und ist nicht zu verwech-seln mit einem zeitlich begrenzten, in-tensiven Arbeitseinsatz. Die Arbeit wirdzum einzigen Lebensinhalt, Auszeitenwie Wochenende oder Urlaub werdenals bedrohlich empfunden.

Auch körperliche Symptome treten auf: Aus Kopfschmerzen und Stimmungs-schwankungen werden mit der Zeit ernst-hafte Konzentrationsprobleme und tief-greifende Depressionen bis hin zu irre-parablen Schäden des Blutkreislaufes und der Organe.

Um besser einschätzen zu können, objemand besonders fleißig oder eigent-lich krank ist, haben wir die vier Phasendes Krankheitsverlaufes angeführt:

1. Einleitungsphase: Privates wird vernachlässigt, die Freizeit nach dem Job gestaltet. Es wird auch heimlich ge-arbeitet.

2. Kritische Phase: Ausreden für denübertriebenen Arbeitseinsatz werden gesucht. Der gesamte private Bereich wird der Arbeit untergeordnet, Aggres-sionen treten auf.

3. Chronische Phase: Es werden im-mer mehr Aufgaben an sich gerissen. Eswird keine Kraft mehr in den Privatbe-reich verschwendet.

4. Endphase: Abnehmen der Leistungs-fähigkeit. Die ersten krankhaften Symp-tome treten auf, es kommt meist zu ei-nem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Wirtschaftsbarometer

Workaholics – süchtig nach Arbeit„Seit wann ist das denn etwas Schlechtes, wenn man gerne viel ar-beitet?“ Diesen Satz hört man schnell, spricht man das Thema der Workaholics an. Doch genau hier liegt das Problem: Arbeitet manwirklich gerne so viel? Oder wurde die Freude am Tun schon lange durch ein Gefühl gehetzter Nervosität und unaufschiebbarer Dring-lichkeit abgelöst?

UnternehmerKurier:

Sitz, Verlag und Herausgeber: Waghubinger Brokerservice GmbH.Kollingerfeld 9, A-4563 Micheldorf (OÖ).Telefon: +43 (0) 7582/ 51 112-0www.waghubinger-brokerservice.com

Kurzbeschreibung:

Magazin für Versicherung & Risikomanagement

Kurzprofil UnternehmerKurier:

Der UnternehmerKurier ist ein vier Mal im Jahr er-scheinendes Magazin für Unternehmer. Der Unter-nehmerKurier informiert über Trends in der Versicher-ungsbranche und soll den Leserinnen und Lesern da-rüber hinaus Service und Nutzen bei der Lösung ak-tueller unternehmerischer Probleme bieten.

Kurzprofil Verlag, Herausgeber und Chefredaktion:

Die im Jahr 1997 gegründete Waghubinger Broker-service GmbH ist mit den beiden Endkundenmedien VersicherungsKurier und VORSORGE aktuell und mit dem Newsletter VersicherungsKurier online zumMarktführer im PR-Service für Versicherungs- und Fi-nanzdienstleistungsprofis in Österreich aufgestiegen.Mit dem UnternehmerKurier wird nun erstmals das Segment der Gewerbekunden abgedeckt.

Geschäftsführer: Franz Waghubinger Franz Waghubinger ist auch Geschäftsführer und Herausgeber von AssCompact Austria, des führenden Branchenmagazins für Risiko- und Kapitalmanage-ment. Firmensitz siehe oben. www.asscompact.at

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Weiter an Schwung verloren hatÖsterreichs Wirtschaftswachstumim III. Quartal 2011. Die Kon-junkturimpulse aus dem Auslandließen deutlich nach, das Wachs-tum sank laut WIFO auf 0,3% gegenüber der Vorperiode. Der Export konnte zwar gegenüber dem II. Quartal um 0,6% gestei-gert werden, doch stieg auch der Import mit +0,5%. Die Expansion der heimischen Wirtschaft warim III. Quartal durch die Inlands-nachfrage bestimmt. Einen Rück-schlag erlebten auch die Bauin-vestitionen, die im 1. Halbjahr 2011 erstmals seit langem wie-der gestiegen waren. Wohnbauund Nichtwohnbau waren davongleichermaßen betroffen.

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12 Gesundheit I Kontakt

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Reiner & Partner GmbHVers. Treuhand und Makler

Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 Fax: +43 (0) 5356/ 72 300-47

www.reiner-partner.atÖsterreichische Post AG · Info.Mail Entgelt bezahlt

Für ein gesundes Leben in Balance

Das körperliche Wohlbefindensteigern, den Hei lungspro -zess beschleuni- gen und Schmer-zen gezielt vor- beugen… der Be-reich der Physiothe- rapie hat in den letz-ten Jahren und Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen.Dabei geht es nicht nur um professionelle Massage oder Übun-gen, sondern darum, Menschen ganz individuell als „Gan-zes“ zu erfassen – mit allen Stärken und Schwächen, körper-lich als auch psychisch. Auf dieser Grundlage werden ganz-heitliche Therapiepläne erstellt, die oft bereichsübergreifend sind und funktionierende Netzwerke als Basis voraussetzen.

Bestes Beispiel dafür: die Gemeinschaftspraxis „Balance“ in Kitzbühel. Hier lindern und heilen insgesamt neun Therapeu-ten viele körperliche Beschwerden.

Leistungsvielfalt

Das Behandlungsspektrum bei Balance ist umfassend: Mobi-lisierende Physiotherapie, Manuelle Therapie, Sportphysio-therapie, Osteopathie, Applied Kinesiologie, Physioenerge-tik, Lymphdrainage, Heilmassage, Elektrotherapie/Muskelsti-mulation, Neurophysiologische Behandlung, Medizinische Trainingstherapie, Craniosacraltherapie, Wassertherapie, Therapeutisches Klettern, Rückenschule und Bowen: Jedes körperliche Leiden wird individuell behandelt, um beste Er-folge zu erzielen. Auf die Kompetenz des Balance-Teams ver-trauen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Vereine, Insti-tutionen und Leistungssportler.

Barrierefrei erreichbar

Zusätzlich zu den großzügigen Räumlichkeiten im ersten Stock des DLZ 2 in Kitzbühel stehen bei Balance im Erdge-schoß sowohl ein Trainings- als auch ein Therapieraum samt WC und Dusche zur Verfügung. Die Räume sind barrierefrei ausgestattet und über den Parkplatz Süd ebenerdig erreich-bar. Damit ist Balance auch erste Adresse für Patienten mit Rollstuhl, Gehhilfe oder eingeschränkter Mobilität.

Philosophie, die alle Bereiche prägt

„Ganzheitlichkeit“ prägt das Denken und Handeln des Ba-lance-Teams auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Wahl der Versicherung. Dazu Wolfgang Kaiser, Balance Geschäftsführer: „Als uns Herr Reiner die Dienstleistung vonR&P vorstellte, waren es einige Aspekte, die den Ausschlag für eine Zusammenarbeit mit Reiner & Partner gaben. Zum Beispiel das Erfassen des Risikos, das bewiesene versiche-rungstechnische Verständnis für unsere Sparte, der objektive Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern am Markt, die Konzepterstellung für die notwendige Versicherungsde-ckung, die fortlaufende Begleitung im Vertragsservice sowie die Unterstützung im Schadensfall.“ Andrea Salvenmoser ergänzt: „Der Leitspruch von Reiner & Parnter – ,uns verbin-den Werte‘ – gilt auch für unsere Arbeit. Auch wir begleiten unsere Patienten mit Wertschätzung. Ein sicht- und spürbarer Erfolg kann sich nur dann einstellen, wenn die Partnerschaftauf Respekt und gegenseitigem Verständnis beruht. Wirschätzen die Dienstleitung des Unternehmens und wünschen alles Gute!“

Weiterführende Informationen zu Balance finden Sie auf www.balance-physio.at oder unter der Telefonnummer +43 (0) 5356/ 66 536.