Unterweisen in der Elektrotechnik - voss- · PDF fileUnterweisen in der Elektrotechnik Fachgebiet Elektrische Gefährdungen, BG ETEM Sonja Boesen Bodo Enzenroß

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  • Unterweisen in der Elektrotechnik

  • Unterweisen in der Elektrotechnik

    Fachgebiet Elektrische Gefhrdungen, BG ETEM

    Sonja Boesen Bodo Enzenro

  • Bildnachweise:

    Titel (unten rechts) und Seite 16 links: Pfalzwerke AGSeite 8 (links): Cristiano Pugno/Fotolia

  • 1. Einleitung 5

    2. Zusammenfassung: hufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung 6

    3. Elektrotechnische Themen 8 3.1 Erste Hilfe 8 3.2 Elektrische Gefhrdungen/Gefahren des

    elektrischen Stroms 9 3.3 Persnliche Schutzausrstung und

    Arbeits bekleidung 9 3.4 Fachliche Qualifikation 10 3.5 Erdungs- und Kurzschlievorrichtungen 10 3.6 Spannungsprfer 11 3.7 Multimeter 11 3.8 Arbeiten an elektrischen Anlagen und

    Betriebsmitteln 12 3.9 Bau- und Montagestellen Elektrische

    Betriebsmittel 16 3.10 Bau- und Montagestellen Stromversorgung/

    Strom erzeuger 18 3.11 Elektrische Prfanlagen 18 3.12 Elektrostatische Entladung (electrostatic

    discharge ESD) 20 3.13 Elektrische und elektromagnetische Felder 20 3.14 Brandschutz in elektrischen Anlagen 21 3.15 Prfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 22 3.16 Experimentieren mit elektrischer Energie in Unter-

    richtsrumen oder dafr vorgesehenen Bereichen 23 3.17 Schutz gegen Absturz 23 3.18 Freigabeverfahren 24

    4. Medien der BG ETEM zu elektrotechnischen Themen 27

    5. Planungshilfe fr Unterweisungen mit elektrotechnisch relevanter Themenauswahl (nicht abschlieend) 31

    6. Vorlagen zur Erstellung von Betriebsanweisungen zu elektrotechnischen Themen 34

    Inhalt

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    Diese Themensammlung aus dem elektrotechnischen Bereich soll der Untersttzung und Vorbereitung von Unterweisungen dienen; sie baut auf dem Handlungsleitfaden Unterweisungen planen und durchfhren auf (PU 007, www.bgetem.de, Web-code: 11205644, Branche: Elektro/Feinmechanik/Textile Branchen und Schuhe, Rubrik: Prfen und Unterweisen). Die Broschre gibt Anregungen zu Themen, die gem berufsgenossenschaft-lichen Ermittlungen zu Unfallereignissen gefhrt haben. In den Verweisen werden weitere Praxishilfen und detaillierte Infor-mationsschriften aufgefhrt. Dabei sind die gelisteten Themen nicht als vollstndig behandelt oder gar abgeschlossen gelistet zu verstehen.

    Die hier behandelten Themen betreffen Bereiche der elektro-technischen Gefhrdungen. Gem den im Betrieb vorhandenen weiteren Gefhrdungen sind die zu unterweisenden Themen in Bezug auf die betriebliche Ttigkeit zusammenzustellen. Hinsicht-lich des methodischen Vorgehens ist nun zu entscheiden, wie

    den Mitarbeitern die Inhalte prsentiert und aufbereitet werden. Dabei steht das Ziel im Mittelpunkt, die Mitarbeitenden dazu zu bewegen, die getroffenen Schutzmanahmen im betrieblichen Alltag anzuwenden. Dies kann dauerhaft erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Mitarbeitenden von der Notwendigkeit der Anweisung berzeugt werden konnten.

    Der anschlieende berblick ber die relevanten Informations-schriften und Praxishilfen, die von der BG ETEM bezogen werden knnen, soll bei der Vorbereitung der Unterweisung untersttzen. Ebenso knnen die Betriebsanweisungen als Vorlage genutzt werden, wobei diese auf die konkreten betrieblichen Ttigkeiten und Schutzmanahmen abgestimmt werden mssen.

    In diesem Rahmen mchten wir die betrieblichen Praktiker auf-rufen, weitere, elektrotechnisch relevante Themen sowie Anre-gungen zur Aufnahme in diese Sammlung an das Fachgebiet Elektrische Gefhrdungen zu richten ([email protected]).

    1. Einleitung

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    2. Zusammenstellung: hufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung

    In vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Regeln findet sich die Forderung, dass der Arbeitgeber oder die Arbeit-geberin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere ber die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefhrdungen und die Manahmen zu ihrer Verhtung, zu unterweisen hat. Nicht jeder oder jede Vorgesetzte, der Unterweisungen durchfhrt, hat das Rstzeug dafr in seiner Ausbildung erhalten. Wir haben daher einmal hufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung fr Sie zusam-mengestellt.

    Woraus ergibt sich die Verpflichtung der Unternehmensfhrung zur Durchfhrung von Unterweisungen? Der Gesetzgeber hat im Grundgesetz Artikel 2 geregelt, dass jeder Mensch das Recht auf Leben und krperliche Unversehrt-heit hat. Fr das Arbeitsverhltnis bedeutet dies, dass die Unternehmensleitung die Pflicht hat, dafr zu sorgen, dass die Beschftigten durch ihre Arbeit gesundheitlich nicht geschdigt werden. Konkretisierend leitet sich zu diesem Zweck die Rang-folge der Schutzmanahmen ab, die im Arbeitsschutzgesetz verankert ist:

    Gefahr beseitigen Technische Lsungen Organisatorische Manahmen Persnliche Schutzausrstung Personenbezogene Manahmen

    Optimal wre es, die Gefahr, z. B. einen Lrmbereich, zu beseiti-gen. Das ist beispielsweise auf Baustellen beim Benutzen von handgefhrten Elektrowerkzeugen nicht mglich. Damit die Beschftigten nun krperlich unbeschadet die Arbeit verrichten knnen, ist es notwendig, dass die personenbezogene Manahme Tragen von Gehrschutz auch umgesetzt wird. Dies durchzu-setzen ist die Pflicht des Arbeitgebers. Hierzu nutzt er Unterwei-sungen, die in vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Regeln zu unterschiedlichen Themen des Arbeits- und Gesund-heitsschutzes gefordert werden.

    Worum geht es bei der Unterweisung? Als Unterweisung wird im didaktischen Sinn eine kurze Einheit der Wissensvermittlung bezeichnet. Dabei wird die Weisung als verbindliche und befehlshnliche Aufforderung verstanden. Im Arbeitsschutz ist die Unterweisung verknpft mit dem Direk-tionsrecht des Arbeitsgebers, der die Pflichten des Arbeitnehmers aufgabenbezogen konkretisiert.

    Wer ist fr Unterweisungen zustndig? Die Verantwortung fr die Unterweisung liegt bei der Unterneh-mensleitung. In greren Unternehmen bertrgt sie diese Auf-gabe in der Regel auf die Fhrungskrfte. Da nur Vorgesetzte der Belegschaft Weisungen erteilen drfen, ist damit auch klar, dass

    Unterweisungen in der Arbeitssicherheit in der Regel von Vorge-setzten durchzufhren sind.

    Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunk-tion aber auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im Bereich der Elektrotechnik knnen nur von fach-lich geeigneten Personen (i. d. R. Elektrofachkraft) gegeben werden.

    Wer darf Unterweisungen durchfhren, wenn keine Fachkompe-tenz des Vorgesetzten hierfr vorliegt?Hufig kommt es vor, dass der oder die Personalvorgesetzte keine Arbeitsanweisung fachfremd aussprechen kann bzw. darf. Beispielsweise ist hufig eine Elektrofachkraft im Instand-haltungsbereich ttig, der von einer Fhrungskraft mit nicht-elektrotechnischer Fachkenntnis geleitet wird. In diesem Fall ist es blich, die Hilfe von externen Fachkrften und Schulungs-manahmen zu arbeitssicherheitsbezogenen Themen zu nutzen.

    Wer muss unterwiesen werden?Alle beschftigten Personen, die betrieblichen Gefhrdungen ausgesetzt sind, in deren Folge ein Arbeitsunfall oder eine arbeits bedingte Gesundheitsgefahr eintreten kann.

    Was macht eine gute Unterweisung aus? Eine gute Unterweisung soll mglichst effizient und nachhaltig sein. Die Weisungen und Anleitungen des Unternehmers oder der Unternehmerin an die Belegschaft, sicher zu arbeiten, mssen umgesetzt werden. Gefahren fr Leib und Leben sollen damit ausgeschlossen werden. Hierzu ist fr den Unterwiese-nen eine Lernsituation und damit die Bereitschaft zu einer arbeitssicheren Verhaltensnderung zu schaffen.

    Nachhaltig lernt ein Mensch, wenn seine Gefhls- und Gedanken-welt so beeinflusst wird, dass das Lernen als anregend oder aufregend erlebt wird. Wirkungsvollen Rednern gelingt es, die Zuhrerschaft emotional anzustecken und zu begeistern, wodurch eine positive Lernsituation geschaffen wird, die eine Verhaltensnderung bewirkt.

    Welche Anlsse gibt es fr Unterweisungen? Eine Unterweisung muss bei Neueinstellung, vor Arbeitsauf-nahme und bei genderten Arbeitsablufen durchgefhrt werden. Mindeststandard ist die jhrliche (regelmige) Unter-weisung, die das gesetzliche Regelwerk (Arbeitsschutzgesetz 9, Gefahrstoffverordnung 14 etc.) und das konkretisierende berufsgenossenschaftliche Regelwerk (UVV BGV A1 4) fordern. Darber hinaus sollen Unterweisungen aus besonderen An-lssen, wie Versetzung, Vernderungen im Aufgabenbereich, Einfhrung neuer Ar beitsmittel sowie nach Unfllen oder Beinahe-Unfllen durch gefhrt werden.

  • 2. Zusammenstellung: hufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung

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    Was hat die Unterweisung mit der Gefhrdungsbeurteilung zu tun? Als Grundlage einer Unterweisung dient immer die Gefhrdungs-beurteilung, durch die ermittelt wird, welchen Gefahren die Arbeitenden ausgesetzt sind. Durch die Unterweisung sollen sie dann in die Lage versetzt werden, sich vor diesen mglichen Gefahren zu schtzen. Daher ist die Gefhrdungsbeurteilung zentraler Ausgangspunkt fr die Auswahl und Intensitt der behandelten Unterweisungsthemen.

    Mssen Unterweisungsinhalte wiederholt werden? Hufig wird die Frage gestellt, warum auch zu Themen unter-wiesen werden soll, die Teil der Berufsausbildung und Mitarbei-terqualifizierung waren. Tatsache ist, dass sich im Laufe der Zeit durch Routine oder leichtfertiges Verhalten, Zeitdruck oder Fehl-einschtzung der Gefahren Fehler eingeschlichen haben.

    Das Thema Gefahren des elektrischen Stroms gehrt zu denen, die in der betrieblichen Praxis eher nachrangig behandelt werden. Viele haben es schon einmal erlebt, wie es ist, einen gewischt zu bekommen. Wenn das eher glimpflich ausging, wird dies meist dem Glck und der Widerstandsfhigkeit des eigenen Krpers zugesprochen. Solche Anlsse bieten aber Gelegenheit, mit den Arbeitenden zu diskutieren und gemeinsam herauszuarb