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Unterweisung für Lehrkräfte und Schüler zur Ausstattung und zum Verhalten in Fachräumen der P hysik gemäss Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in der Fassung vom 27.2.2013 und DGUV BG/GUV-SR 2003 bzw. DGUV BG/GUV-SR 2004 sowie Veröffentlichungen des LS, der Unfallkasse NRW: „Sichere Schule“ und anderer Institutionen Manfred Gross, Juni 2015 Die Präsentation wurde mit großer Sorgfalt erstellt; dennoch kann keine Garantie für komplette Korrektheit / Vollständigkeit gegeben werden.

Unterweisung von Lehrkräften und Schülern zur Ausstattung ...za976/si/x... · Fluchtwege Fluchtwege / Notausgänge sind zu kennzeichnen und frei zu halten Die Türen der Ausgänge

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Unterweisung für Lehrkräfte und Schüler zur Ausstattung und zum Verhalten in

Fachräumen der Physik

gemässRichtlinie zur Sicherheit im Unterricht in der Fassung vom 27.2.2013undDGUV BG/GUV-SR 2003 bzw. DGUV BG/GUV-SR 2004 sowie Veröffentlichungen des LS, der Unfallkasse NRW: „Sichere Schule“und anderer Institutionen

Manfred Gross, Juni 2015

Die Präsentation wurde mit großer Sorgfalt erstellt; dennoch kann keine Garantie für komplette Korrektheit / Vollständigkeit gegeben werden.

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Unterweisung von Lehrkräften und Schülern zur Ausstattung und zum Verhalten in Fachräumen der

Physik

Übersicht:

• Verantwortlichkeiten

• Unterweisung für Schüler und ihre Dokumentation

• Unterweisung für Lehrkräfte und ihre Dokumentation

Manfred Gross, Juni 2015

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Verantwortlichkeiten ( RISU, S. 14-17)

Die Schulleitung hat die grundsätzliche Verantwortung für

Die Schulleitung kann bestimmte Aufgaben, die sich aus dieser Verantwortung ergeben, an fachkundige und eigenverantwortlich tätig werdende Lehrkräfte schriftlich übertragen.

• Gefährdungsbeurteilungen

• Betriebsanweisungen

• Schutz- und Hygienemaßnahmen

• Unterweisungen und Belehrungen von Schülern, Lehrkräften, anderem Personal

Manfred Gross, Juni 2015

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Verantwortlichkeiten ( RISU, S. 14-17)

Die Lehrkraft hat die Verantwortung für

Der Sachkostenträger hat die Verantwortung für

• Tätigkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts

• die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen (unter Berücksichtigung des Reifegrades und des Kenntnisstandes der Schüler)

• Bau und Ausstattung der Schulen

• Verbrauchsmaterialien (Ver- und Entsorgung)

• Sicherheitsunterweisung (für Hausmeister, Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturpersonal)

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für die Schüler

Die Unterweisung der Schüler durch die Lehrkraft ist einmal pro Halbjahr durchzuführen und im Klassenbuch/Kursheft zu dokumentieren. Dies kann anhand einer Fachraumordnunggeschehen (allgemeine Verhaltensregeln, Verhalten in Gefahrsituationen, Verhalten während des Unterrichts). Muster

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für die Schüler

In den Lehr- und Übungsräumen allgemein zugänglich

Hinweise zu

Brandschutz

Erste Hilfe

Verhalten bei Unfällen im Unterricht

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Erste Hilfe

Voll ausgestattete Verbandskästen nach DIN 13157 C in Bereichen mit erhöhter Gefährdung griffbereit

Bild Verbandskasten

Notruftelefon jederzeit intakt

Hinweise zur Ersten Hilfe mit Notrufnummer

Beispiele für Sicherheitseinrichtungen/-maßnahmen

Manfred Gross, Juni 2015

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Fluchtwege

Fluchtwege / Notausgänge sind zu kennzeichnen und frei zu halten

Die Türen der Ausgänge müssen jederzeit von innen ohne Hilfsmittel nach draußen zu öffnen sein

Flucht- und Rettungsplan

Beispiele für Sicherheitseinrichtungen/-maßnahmen

Manfred Gross, Juni 2015

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Beispiel für Hygiene-Einrichtungen

Hygiene

Waschbecken mit Seifenspender und Einmalhandtüchern

Kein Essen, Trinken, Schminken, Rauchen, Schnupfen

Manfred Gross, Juni 2015

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Beispiele für Sicherheitseinrichtungen/-maßnahmen

Brandschutz

Geräte zur Brandbekämpfung(Feuerlöscher, Löschsand, Löschdecke)

Bei Verätzungen der Augen mindestens 10 Minuten spülen

Augendusche

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für die Schüler

Auf spezielle Gefährdungen und deren Vermeidung sind die Schüler bei den einzelnen Versuchen direkt hinzuweisen.

Fachraumordnung II

Muster

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Unterweisung für Lehrkräfte

Die Unterweisung der Lehrkräfte findet einmal jährlich statt.

• neue Gefährdungen

• nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen

• neue Kollegin / neuer Kollege / Praktikanten / Referendare

Sie muss bei besonderen Anlässen zusätzlich stattfinden :

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Lehrkräfte

Die Unterweisung der Lehrkräfte zu den Fachräumen umfasst auch folgende Punkte (keine Garantie für Vollständigkeit):

sowie Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen als Teile der gesamten Sicherheitsrichtlinien

• Inhalt der Fachraumordnung

• Details zu Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen

• Schüler als Helfer

• Versuche an Schülern

• Sammlungsräume

• Aufsichtspflicht beim Experimentieren

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung der Lehrkräfte

Die Aufsichtspflicht beim Experimentieren

Schülerinnen und Schüler dürfen in der Regel nur unter Anleitung und Verantwortung der Lehrkraft Versuche durchführen. Die Lehrkraft ist dabei zu einer dem Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Aufsicht verpflichtet

Die Lehrkraft kann in Einzelfällen Schülerinnen und Schüler auch ohne ständige Aufsicht experimentieren lassen, wenn sie nach den bisherigen Unterrichtserfahrungen mit diesen davon ausgehen kann, dass sie mit den zur Verfügung gestellten Geräten und Chemikalien sachgerecht umgehen.Alleinarbeit ist nicht erlaubt.

RISU, S. 16:

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung der Lehrkräfte

Die Aufsichtspflicht beim Experimentieren

Schülerinnen und Schüler dürfen in der Regel nur unter Anleitung und Verantwortung der Lehrkraft Versuche durchführen. Die Lehrkraft ist dabei zu einer dem Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Aufsicht verpflichtet

Die Lehrkraft kann in Einzelfällen Schülerinnen und Schüler auch ohne ständige Aufsicht experimentieren lassen, wenn sie nach den bisherigen Unterrichtserfahrungen mit diesen davon ausgehen kann, dass sie mit den zur Verfügung gestellten Geräten und Chemikalien sachgerecht umgehen.Alleinarbeit ist nicht erlaubt.

RISU, S. 16:

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung der Lehrkräfte

Lehrertisch:

Gasabsperrhahn;

Medientableau mit Extra-Steckdose für Computer (nicht für Experimente erlaubt)

Beispiele zu Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung der Lehrkräfte

Elektrische und Gas-Anlagen

Not-Aus-Einrichtungen(vor Experimenten mit berührungsgefährlicher Spannung ist die Funktion immer zu prüfen)

Zentrale Schalter für die Stromkreise und die Gaszufuhr an die Experimentierstände müssen gegen unbefugtes Einschalten gesichert sein (z.B. mit Schlüsselschalter)

Beispiele zu Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen

Manfred Gross, Juni 2015

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Die Mithilfe von Schülerinnen und Schülern beim Heranholen von Geräten und Stoffen, beim Aufbau der Geräte und beim Durchführen der Versuche ist nur erlaubt, wenn weder für sie noch für Dritte eine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist.

Schüler als Helfer

RISU, S. 16:

Unterweisung der Lehrkräfte

Manfred Gross, Juni 2015

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Experimente an Schülerinnen und Schülern dürfen nurdurchgeführt werden, wenn eine Schädigung des Organismus ausgeschlossen ist und hygienische Erfordernisse gewährleistet sind.

Versuche an Schülerinnen und Schülern

RISU, S.17:

Unterweisung der Lehrkräfte

Bei Abnahme elektrophysiologischer Signale dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die dem Medizin-produktegesetz bzw. der Medizingeräteverordnung entsprechen oder vollständig vom Stromnetz getrennt betrieben werden und an denen keine berührungsgefährlichen Spannungen auftreten können.

Verboten sind: Blutentnahme, Experimente mit ionisierenden Strahlen, Experimente mit berührungsgefährlichen Spannungen

Manfred Gross, Juni 2015

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Sammlungsräume

Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse, H- und P-Sätze, RISU usw. sind genauso jederzeit zugänglich im Sammlungsraum vorzuhalten wie die Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise der Gerätehersteller.

RISU, S. 16:

Bevor experimentiert wird, hat sich die Lehrkraft mit der Handhabung der Geräte und dem Reaktionsablauf / Versuchsablauf vertraut zu machen.

Unterweisung für Lehrkräfte

Manfred Gross, Juni 2015

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Sammlungsräume

Lagerung z.B. in entlüfteten Chemikalienschränken, in dauerentlüfteten Lösungsschränken, im abschließbaren Giftschrank, . . .

RISU, S. 16:

Gefahrstoffe sind gemäß den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung zu lagern und zu entsorgen.

Unterweisung für Lehrkräfte

Guter Kontakt zur Chemie-Sammlungsleitung kann sich auszahlen

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Lehrkräfte

SI- oder RCD-Schutzschalter sind immer vor Experimenten mit berührungsgefährlicher Spannung auf Funktion zu prüfen, zumindest einmal täglich vor dem ersten Experiment (RISU I – 11.9)

Sichtprüfung der Geräte bzw. des Versuchsaufbaus

Reparaturen elektrischer Geräte nur durch Elektrofachkraft, nicht durch Lehrkräfte

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Lehrkräfte

Experimente:

Bei Demonstrationsexperimenten , bei denen eine Explosions-oder Implosionsgefahr besteht, oder z.B. bei Gefahr des Verspritzens gefährlicher Flüssigkeiten, sind ausreichende Schutzvorkehrungen zu treffen (Schutzscheibe, Abzug, usw.)

Warnhinweisschilder sind den Schülern zu erklären und ggf. auf-zustellen (z.B. Explosionsgefahr, Hochspannung, Laser, Radioaktivität)

Persönliche Schutzausrüstung (Arbeitskittel, Schutzbrillen, Schutz-handschuhe) ist zu tragen, wenn das Experiment dies erfordert.

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Lehrkräfte

In den Lehr- und Übungsräumen allgemein zugänglich zu machen sind:

Hinweise zur Ersten Hilfe (RISU, III-2.2.1.): Verhalten bei Unfällen im Unterricht

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Lehrkräfte

In den Lehr- und Übungsräumen allgemein zugänglich sind:

Hinweise auf Gefahrstoffe( R- und S- Sätze, H- und P- Sätze, Piktogramme(RISU, III-2.5, III-2.6):Gefahrensymbole und Gefahrenbeschreibungen

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für LehrkräfteIn den Lehr- und Übungsräumen und in der Sammlung allgemein zugänglich sind (Beispiele):

Betriebsanweisungen, z.B. für den Umgang mit elektrischer Energie

BA für einzelne Gefahrenquellen

sowie ein Ordner mit GefährdungsbeurteilungenManfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Lehrkräfte

Sammlungs- und Vorbereitungsräume

• Gefahrenhinweisschilder

Es ist hinzuweisen auf:

• Lagerung von Gefahrstoffen (chemisch, radioaktiv) in Spezialschränken,

• Verzeichnis der Gefahrstoffe, H- und P-Sätze (R- und S-Sätze)

• Vorrichtungen zur Entsorgung

• Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter

• Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise der Hersteller

• Erste Hilfe, Schutzausrüstungen, Rettungsplan

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Lehrkräfte

Sammlungs- und Vorbereitungsräume

Für Hausmeister, Reinigungspersonal, Reparaturpersonal in den Fachräumen:Jeder Fachlehrer hat dafür zu sorgen, dass dieses Personal in den Fachräumen ohne Gefährdung durch Gefahrstoffe, Chemikalienreste oder Versuchsaufbauten arbeiten kann (RISU I-3.1.6.2) Es besteht eine Mitwirkungspflicht der Schulleitung an der Aufstellung der Betriebsanweisung für diesen Personenbereich (Muster Betriebsanweisung, RISU III –2.1.3)

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Unterweisung für die LehrkräfteDie Unterweisung der Lehrkräfte durch die Schulleitung oderdurch von ihr Beauftragte zum Aufenthalt in den Fachräumen und deren Nutzung ist jährlich einmal durchzuführen und zu dokumentieren.

Muster

Manfred Gross, Juni 2015

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Unterweisung für Schüler und Lehrkräfte

Herzlichen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit!

Manfred Gross, Juni 2015