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UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

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In der ersten Ausgabe des PDF-Magazins von UPLOAD dreht sich alles ums Thema Abmahnung. Wozu es die Abmahnung gibt, wen es treffen kann und wen es schon getroffen hat. Dazu Tipps und Hinweise, wie man eine Abmahnung vermeidet oder sich im Fall der Fälle verteidigen kann.German only!

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Page 1: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

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Nr.1 Schwerpunkt

AbgemahntMitBeiträgenvon:RaphaelRaue,JürgVollmerundKirstinWalther

Interviewsmit:RechtsanwaltJohannesRichard,AbmahnerFolkertKnieper

Außerdem:VierChancenabgemahntzuwerdenBlogosphäreinternationalMakingOfu.v.m.

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Seite 2 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Die sechs W des Abmahnens Seite 5

Two hours to midnight - The making of the number one Seite 36

InhaltsverzeichnisTagcloud Seite 4

Vier Chancen, abgemahnt zu werden Seite 7

Johannes Richard: Urheberrecht ist eine häufige Falle Seite 12

Gute Ideen, schlechte Ideen Seite 14

Zitate von Abgemahnten Seite 16

Kirstin Walther: Wie ein Schlag in die Magengrube Seite 17

Raphael Raue: Brauchen wir eine neue Blog-Ethik? Seite 19

Folkert Knieper: Fotos zu klauen ist kein Kavaliersdelikt Seite 22

Die Bändigung des Abmahntigers Seite 25

Blogging All Over The World: Russland Seite 27

China: Zwischen Zensur und Selbstbewusstsein Seite 30

UPLOAD Pinwand Seite 33

Die Blogge Seite 35

Das UPLOAD-Team stellt sich vor Seite 39

Impressum | Vorschau auf UPLOAD Nr. 2 Seite 41

Über UPLOAD Seite 3

Page 3: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 3 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

ÜberUPLOAD

Hier ist sie nun, die erste (Test-)Ausga-be des PDF-Magazins von UPLOAD. Bei UPLOAD dreht sich alles um Weblogs, Podcasts, Wikis, PDF-Magazine und an-dere Möglichkeiten, Inhalte und Werke digital zu verbreiten.

UPLOAD nutzt diese Möglichkeiten selbst, weil wir so klasse finden, was man damit alles anstellen kann. Nach Weblog und Podcast gibt es jetzt das PDF-Magazin. Es war ein gutes Stück Arbeit.

Das PDF-Magazin erscheint künftig alle drei Monate mit einem Schwerpunktthema. Diesmal sind es die Abmahnungen, die vor allem Blogger immer wieder beschäftigen.Ganz im Sinne eines Magazins gibt es die wichtigsten Basisinformationen zum Thema, aber eben auch ganz andere Din-ge zu lesen. Kirstin Walther vom Saftblog hat ihre Abmahnung durch den Deutschen Olympischen Sportbund noch einmal Revue passieren lassen.

Raphael Raue vom onezblog beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Abmah-nungen und fragt: Brauchen wir eine neue Blog-Ethik?

Ein bekannter Abmahner, Folkert Knieper von „Marions Kochbuch“, hat sich einem Interview gestellt und gibt Einblicke in sei-ne Sicht der Dinge. Gemeinsam mit Euch wagen wir zudem den einen oder anderen Blick über den Tellerrand der Blogosphäre: Die Bundesjustizministerin beispielsweise will die Abmahnkosten in manchen Fällen deckeln und in Russland, China, Ägypten und den USA müssen sich Blogger biswei-len mit ganz anderen Problemen als Bröt-chenfotos herumschlagen.

Dazu gibt es am Ende des Magazins ein bloggiges Sammelsurium von interessan-ten, witzigen oder einfach unterhaltsamen Dingen, die wir gern mit Euch teilen woll-ten. Da gibt es in den kommenden Ausga-ben noch mehr.

Eure Reaktionen, Meinungen und Ein-drücke sind uns wichtig. Meldet Euch per Mail, im nagelneuen UPLOAD-Forum, im UPLOAD-Weblog oder natürlich in Deinem eigenen Blog. Wir sind gespannt! Jan Tißler

So funktioniert das PDF-Magazin

Wie Du siehst, ist das Magazin Querfor-mat, damit Du es bequem am Bildschirm lesen kannst. Ausdrucken geht auch, aber dann kannst Du nicht mehr klicken ;-) Links funktionieren hier so wie Du es aus dem Internet schon kennst. Einige führen Dich auf Websites, andere direkt zum entsprechenden Artikel im Magazin. Unten findest Du immer einen Link zum Inhaltsverzeichnis und von dort geht‘s zu jedem Artikel. Blättern kannst Du auch: Klick einfach auf die entsprechenden Pfeile links oben und rechts unten.

Editorial

Page 4: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Rubrik

Justiz

AbmahnungenRechtAbmahnung

abgemahnt

Unrecht

Anwalt

Internetrecht

OnlinerechtUrheberrecht

Markenrecht

Wettbewerbsrecht

Tagcloud | Nach Schlagworten (Tags) bei Technorati

Seite 4 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Persönlichkeitsrechtrecht

KriminalitätRechtliches

Page 5: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Jeder Journalist kennt die sechs W: Wer, wie, was, wann, wo, warum. Die müssen immer beantwortet werden, wird einem beigebracht. Okay, machen wir auch so:

DiesechsW

Seite 5 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Weißt bescheid?

Page 6: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 6 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

er mahnt ab?

Abmahnen kann, wer geschädigt ist. Der Fotograf kann abmahnen, wenn er irgend-wo eines seiner Bilder entdeckt und der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat. Der Inhaber einer Marke kann abmah-nen, wenn sein Logo oder Markenname von jemandem benutzt wird, ohne dass er die Erlaubnis dazu hat. Der Unternehmer kann einen anderen Unternehmer abmah-nen, wenn sich der nicht an gesetzliche Vorschriften hält und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte. Ein Abmahnschreiben muss also nicht von einem Anwalt kommen. Der handelt dann nur im Auftrag des Geschädigten.

ie wird abgemahnt?

In der Regel bekommt man einen entspre-chenden Brief. In dem Schreiben steht dann allerdings nirgends „Abmahnung“, sondern wahrscheinlich „Aufforderung zur

Abgabe einer strafbewehrten Unterlas-sungserklärung“. Man soll künftig etwas unterlassen, das schriftlich versichern und für den bereits entstandenen Schaden auf-kommen. Im Abmahnschreiben wird unter anderem eine Frist genannt, die unbedingt eingehalten werden sollte, ansonsten geht‘s vor Gericht. Und dann wird es rich-tig teuer.

as wird abgemahnt?

Die vier wichtigsten Chancen, abgemahnt zu werden, finden sich in diesem Maga-zin: Bilder und Grafiken, Texte, Marken und Meinungen. Ansonsten gibt es eine große Vielfalt weiterer Möglichkeiten: un-vollständiges oder fehlendes Impressum, Links auf Seiten mit illegalen Inhalten und einiges mehr.

ann wird abgemahnt?

Manchmal könnte man denken: Immer häufiger. Wenn eine Firma einen Rechts-verstoß entdeckt, kann es zu regelrechten Abmahnwellen kommen, die sogar recht-lich einwandfrei sein können. Missbrauch gibt es natürlich auch.

o wird abgemahnt?

Im Prinzip überall, aber das Internet eig-net sich besonders dafür: Einige gezielte Suchabfragen reichen, um widerrechtlich genutzte Bilder und Texte oder veraltete Angaben in einem Impressum zu finden.

arum wird abgemahnt?

Meistens, weil der Abmahnende seine Rechte verletzt sieht. Manchmal wohl auch, weil es wie eine leicht zu zapfende Geldquelle scheint. Rein rechtlich gesehen ist eine Abmahnung dazu da, um ein Ge-richtsverfahren zu vermeiden.

Weißt bescheid?

Page 7: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 7 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

VierChancen,abgemahntzuwerdenWer im Alltag Gesetze übertritt, kann meist darauf hoffen, nicht erwischt zu werden. Anders im Internet: Das weltweit verfügba-re Netz macht es leicht wie nie, Verstöße gegen Gesetze zu entdecken.

In Deutschland gibt es die Abmahnung, die wie ein „blauer Brief“ in der Schule ist: die letzte Warnung vor schlimmeren Kon-sequenzen - in diesem Fall ein Gerichts-verfahren.

Eigentlich eine gute Sache. Aber die Abmahnung kombiniert mit dem schnell durchsuchbaren Internet und vielen Nut-zern mit geringen Rechtskenntnissen er-gibt ein explosives Gemisch.

UPLOAD stellt hier einmal die vier besten Chancen vor, selbst Opfer einer Abmah-nung zu werden. Es gibt noch mehr. Aber die folgenden sind die häufigsten Fallen für Blogger.

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Manch einer denkt: Was im Internet frei verfügbar ist, darf auch frei verwendet wer-den. Das Gegenteil ist der Fall: Das meiste darf nicht ohne entsprechende Erlaubnis genutzt werden. Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Gleiches gilt beispielsweise für Illustrationen, Grafiken und Stadtpläne.

Das heißt: Nur der ursprüngliche Macher darf bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. Eine Einschränkung: Es muss eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreicht werden. Das Bild muss also ein eigen-ständiges Werk sein. Das aber wird meist großzügig für den Urheber ausgelegt. Im Fall der Fälle entscheidet es ein Richter.

Fotos, Grafiken und Stadtpläne können ein teurer Spaß werden. Als Schadener-satz werden hier meist die Lizenzkosten angesetzt, die der Urheber erzielt hätte - unabhängig davon, wie realistisch das in diesem Fall ist. Wenn Du das Bild verwendest, musst Du

dafür zahlen. Da kommen sehr schnell einige hundert Euro zusammen. Hast Du das Bild bei einer der großen internatio-nalen Agenturen „entliehen“, können es auch einige tausend Euro werden. Das kannst Du mir glauben, ein entsprechen-des Schreiben habe ich selbst schon in Händen gehalten - glücklicherweise war ich nicht derjenige, der es zu bezahlen hatte.

Also: Die Google-Bildersuche ist eine ganz schlechte Idee. Die meis-ten Fotos und Grafiken dort darfst Du nicht verwenden und können Dir sehr viel Ärger einbringen. Auch die Bilder in Com-munitys wie flickr.com sind meist nicht frei verfügbar. Eine Aus-nahme stellt hier die „Creative Com-m o n s “ - L i z e n z dar. Die ist aber

immer unterschiedlich. Am Besten fragst Du beim Urheber direkt nach. Ähnlich gilt das auch für Seiten wie photocase.com und pixelio.de. Hier heißt es zwar offizi-ell, man könne die Bilder verwenden. In Wirklichkeit übernehmen die Seiten aber

keine Garantie dafür, dass diejenigen, die das Bild hochgeladen haben, auch die entsprechenden Rech-te besitzen.

Die Wahrscheinlichkeit, das al-les gut geht, ist hier hoch - aber es kann selbst hier schiefge-

hen.

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Vier Chancen, abgemahnt zu werden: BilderundGrafikenWeißt bescheid?

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Page 9: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Was für Bilder, Illustrationen und Grafiken gilt, gilt auch für Texte: Sie haben einen Urheber und der hat zunächst alle Rechte daran. Unter anderem darf der Urheber bestimmen, wo und wie seine Werke ver-wendet werden.

Erlöschen können diese Rechte frühes-tens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber selbst dann sind nicht alle Werke au-tomatisch frei verfügbar.Bei vielen Texten kann man sich streiten, inwiefern sie überhaupt ein eigenständi-ges Werk darstellen, dass per Gesetz ge-schützt werden sollte. Aber wenn Du Ärger vermeiden willst, gehst Du mit jedem Text respektvoll um.

Dank solcher Internetdienste wie Copy-scape.com ist es übrigens sehr leicht, ge-stohlene Texte im Internet zu entdecken. Und auch Google eignet sich, weil man die Suchmaschine nach typischen Textpassa-gen suchen lassen kann.

Übrigens können auch Listen und ande-re Sammlungen entsprechend geschützt sein. Wenn Du beispielsweise eine inter-essante Linkliste entdeckst, solltest Du sie also nicht einfach kopieren. In gefährliche Gewässer begibst Du Dich auch, wenn Du Textsammlungen wie Lexika oder Rezepte übernimmst. Zwar gibt es hier unterschiedliche Urteile, aber sag hinterher nicht, man hätte Dich nicht gewarnt.

Wenn Du Texte brauchst, setzt Du Dich am besten selbst ran. Es ist übrigens nicht ver-boten, die Fakten aus einem Artikel zu übernehmen und daraus einen eigenen zu ma-chen. Selbst wörtliche Zi-tat sind nicht geschützt.

Zum guten Ton gehört es allerdings, die Quelle der Informationen zu nennen.Apropos Zitate: Du darfst einen Text zitie-ren. Zitieren heißt aber nicht, den gesam-ten Text als Zitat auszugeben.

Andere Möglichkeit: Du beauftragst jemanden mit dem Schreiben. Wenn‘s ganz billig sein soll, bietet sich ein Dienst wie Textbroker an.

Vier Chancen, abgemahnt zu werden: Texte

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Page 10: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Ein elektronisches Gerät mit einem ange-bissen Apfel als Logo darauf hat an sich schon einen höheren Wert als ohne. Das liegt daran, dass sich die Firma Apple Inc. im Laufe ihrer inzwischen 30-jähri-gen Geschichte ein gewisses Image er-arbeitet hat. Dieses Image hat viel Geld gekostet: Produktentwicklung, Marketing und Verkauf haben viele Milliarden Dollar verschlungen. Das zahlt sich nun aus, weil die Marke für etwas steht, was nicht unbe-dingt kommuniziert werden muss. Selbst einzelne Produkte des Unternehmens wie der MP3-Player iPod haben es zu eigen-ständigen Marken geschafft, die teilweise die Hauptmarke überstrahlen.

Solche Beispiele gibt es viele. Und es gibt Marken, die niemand kennt und die trotzdem geschützt sind. Recherchier mal beim Deutschen Patent- und Markenamt. Du wirst erstaunt sein, was alles geschützt ist. Selbst alltägliche Begriffe, Redewen-dungen oder Aussprüche können dazu-

gehören. Erinnerst Du Dich an den Stress, den es rund um die Fußball-Weltmeister-schaft 2006 gab? Viele Begriffe in diesem Zusammenhang waren markenrechtlich geschützt und durften nur von dafür autori-sierten Firmen genutzt werden.

Bis vor kurzem war mir persönlich auch nicht klar, dass die olym-pischen Ringe geschützt sind - sogar durch ein eigenes Gesetz. Die Saftblogger von der Kelterei Walthers haben das schmerzhaft zu spüren bekommen. Sie ha-ben nicht etwa mit den olympischen Ringen geworben, sondern sie als Illustration in einem Blog-beitrag genutzt. Das reichte.

Also überleg Dir zweimal,

ob Du eine Marke in Deinem Weblog ab-bilden oder benennen willst - ja richtig: Das Benennen kann schon zuviel sein. Denn in Blogs tauchen Begriffe aus der Überschrift beispielsweise oft auch in der Adresse des

Artikels auf. Sortiert Google Dich dann auch noch weit vorn ein, kann das als Missbrauch der Marke angesehen werden. Der Werbeblogger machte

dazu beispielsweise unschöne Erfahrungen mit dem Vater von Model Heidi Klum.

Übrigens: Eigentlich gilt das Markenrecht nur

gegenüber Unter-nehmern, nicht

gegenüber Ver-brauchern. Aber darauf solltest Du Dich nicht verlassen: Die Grenzen sind fließend.

Vier Chancen, abgemahnt zu werden: Marken

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Page 11: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Weblogs sind meinungsstark. In vielen Artikeln geht es hoch her, in der anschlie-ßenden Diskussion noch höher. Das ist ja auch alles kein Problem, schließlich haben wir ja Meinungsfreiheit in unserem schö-nen Europa. Oder?

Meinungsfreiheit: ja. Aber wie es im Ju-ristendeutsch so schön heißt: Die Mei-nungsfreiheit findet ihre Grenzen in höher-stehenden Gesetzen.Manche Meinung entpuppt sich bei-spielsweise als Tatsachenbehauptung. An-dere Meinungen sind in den Augen eines Richters Beleidigungen. Der Grat dazwi-schen kann verflucht schmal werden und zu beiden Seiten geht es tief, tief runter.

EINEINZELNESWORTKANNÜBERSIEGODERNIEDERLAGEENTSCHEIDEN.

Wenn ich beispielsweise schreibe: „Deutschlands erfolgreichster Blogger Ro-bert Basic lässt sich kaufen“, dann ist das

keine Meinung, sondern eine behauptete Tatsache. Wenn ich diese Aussage bele-gen könnte, ginge das sogar in Ordnung. Wenn ich aber eigentlich nur einen entsprechenden Verdacht habe, kann Robert Basic per Anwalt und Gericht einfordern, dass ich diese Aussage entferne.

Wenn ich schriebe: „Robert Basic ist eine Blognutte“, könnte das eine Beleidigung sein. Dann wird‘s für mich eng, sofern Ro-bert dagegen vorgeht: Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Schriebe ich hingegen: „Nach meinem Eindruck lesen sich man-che Beiträge von Robert Basic, als würde er dafür bezahlt“, dann kann er

dagegen nicht viel unternehmen. Das wäre mein persönlicher Eindruck und den kann man mir nicht wegklagen.

Übrigens halte ich Robert Basic für einen fleißigen, weitsichtigen und

sympathischen Blogger. Und ich glaube, dass er alles offenlegt und seine Meinung nicht käuflich ist. Aber er musste jetzt einfach mal als Beispiel herhalten...

Text: Jan Tißler

Fotos: Rudolf Struzyna

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Vier Chancen, abgemahnt zu werden: MeinungenWeißt bescheid?

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Page 12: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 12 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

„UrheberrechtisteinehäufigeFalle“Interview: Rechtsanwalt Johannes Richard (internetrecht-rostock.de)

Was ist eine Abmahnung?Eigentlich ist eine Abmahnung eine Auf-forderung zur Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Empfänger hat in irgendeiner Weise Rechte verletzt, bspw. ein Bild unrechtmä-ßig verwendet. Die Abmahnung dient dazu, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und andererseits das beanstandete Verhalten zukünftig zu verhindern.

Der zukünftigen Verhinderung dient die so genannte strafbewehrte Unterlassungser-klärung. Man erklärt damit, die genannte Handlung nicht wieder vorzunehmen, anderenfalls muss man eine erhebliche Vertragsstrafe zahlen. Diese Strafe muss erheblich sein, sozusagen weh tun, damit sie als wirksam angesehen wird. Wenn keine oder zu geringe Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung enthalten ist, wird die Verpflichtung zur Unterlassung als nicht ernsthaft angesehen, mit der Folge, dass trotzdem geklagt werden kann.

Die Vertragsstrafe muss jedoch nur dann gezahlt werden, wenn nach Unterzeichnung dagegen noch einmal verstoßen wird.

Apropos Strafe: Verwirrung gibt es im-mer wieder wegen der Summen, die ge-nannt werden. Was muss man denn als Betroffener eigentlich bezahlen?Bei Abmahnungen wegen eines Urheber-rechtsverstoßes gibt es zwei Komponen-ten. Das eine ist der Schadenersatz für bspw. die unberechtigte Verwendung eines Bildes. Eine Berechnungsmethode ist die so genannte Lizenzanalogie. Hier berech-net sich der Schaden darin, was man dem Urheber von Anfang hätte zahlen müssen, wenn man ihn auch von Anfang an gefragt hätte. Das ist unabhängig davon, ob zu diesen Konditionen tatsächlich jemals ein Vertrag zustande gekommen wäre. Es gibt hierzu in der Rechtsprechung anerkannte Sätze. Eine Erhöhung des Schadenersat-zes kann gegeben sein, wenn der Urheber nicht genannt wird. Des Weiteren sind die

Kosten für die anwaltliche Abmahnung zu zahlen. Diese wiederum berechnen sich nach dem Streitwert, also nach dem Wert, den die Unterlassungsaufforderung und die Schadenersatzansprüche wert sind.

Ist denn eigentlich jedes Foto ge-schützt?Dies kann man eigentlich grundsätzlich bejahen. Ein besonderes Maß an schöp-ferischer oder kreativer Gestaltung ist nicht erforderlich. Gerade im Internet sollte man davon ausgehen, dass sämtliche Fotos einem urheberrechtlichen Schutz unterlie-gen. Diese sollten nicht einfach mit copy und paste kopiert und verwendet werden. Woran erkennt man eine korrekte Ab-mahnung?Die formalen Anforderungen an eine Ab-mahnung sind nicht sehr hoch und werden in der Regel eingehalten. Die Abmahnung muss den Vorwurf konkretisieren, eine Auf-forderung zur Abgabe einer strafbewehrten

Weißt bescheid?

Page 13: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 13 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

„UrheberrechtisteinehäufigeFalle“

Unterlassungserklärung innerhalb einer gewissen Frist enthalten und die Mitteilung, dass für den Fall des Fristablaufes, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, geklagt wird. Schadenersatz und An-waltskosten müssten nicht zwangsläufig im ersten Abmahnschreiben enthalten sein.

Welches sind typische Bereiche für eine Abmahnung?Das Urheberrecht ist einer der häufigs-ten Fälle, gerade auch für private Nutzer. Zum Urheberrecht gehören nicht nur Fotos sondern auch bspw. Stadtpläne oder die Nutzung einer Internet-Tauschbörse für Dateien. Häufig sind ferner wettbewerbs-rechtliche Abmahnungen bei eBay. Die rechtlichen Anforderungen bei eBay sind für Händler relativ hoch, die Rechtspre-chung sehr unübersichtlich, so dass man hier schnell etwas falsch machen kann. Denkbar sind auch markenrechtliche Ab-mahnungen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?Ich empfehle auf jeden Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen. Man sollte eine Abmah-nung weder unbesehen unterschreiben noch in den Papierkorb werfen. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungs-erklärungen sind nach unserer Erfahrung oft viel zu weit gefasst. Hierzu muss man wissen, dass diese Erklärung 30 Jahre wirk-sam ist und somit 30 Jahre lang eine Ver-tragsstrafe geltend gemacht werden kann. Auch der Schadenersatz und die Höhe der Anwaltskosten bedarf einer Überprüfung.

Kann ich mich gegen eine Abmahnung auch komplett zur Wehr setzen?Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Gera-de im Bereich des Internethandels und des Wettbewerbsrechtes tummeln sich viele schwarze Schafe. Ein Stichwort ist hier bspw. die rechtswidrige Massenabmah-nung. Vorbehaltlich einer anwaltlichen Prü-fung kann man entweder die Abmahnung zurückweisen oder ganz bewusst darauf

nicht reagieren. Es besteht auch die Mög-lichkeit, von sich aus aktiv eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Es gibt hier das In-stitut der so genannten negativen Feststel-lungsklage. In diesem Fall wird vor Gericht geklärt, ob der Abmahner einen Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung hat. Der Verlierer eines derartigen Verfah-rens hat die Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Es kann Fälle geben, in denen eine negative Feststellungsklage sinnvoll ist.

Johannes Richard ist Rechtsanwalt in der

Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in

Rostock www.internetrecht-rostock.de

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Page 14: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 14 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

„Ah, schickes Bild. Den muss ich mal fragen, ob ich das verwenden darf.“

„Ah, schickes Bild. Schnell runterladen, einbauen und meinen Namen drunterschrei-ben. Dann bekommt das keine Sau mit. Harrharr!“

„Oooh! Die Google Bildersu-che ist ja klasse. Alles was ich brauche! Damit pepp ich jetzt meine Seite auf.“

„Sooo, jetzt noch schnell den Stadtplan für die Seite mit der Anfahrtsskizze einscannen...“

„Wenn ich was über Olympia schreibe, kann ich natürlich die olympischen Ringe abbil-den, wa?“

„Wenn das mit den olympi-schen Ringen eine schlechte Idee ist, bilde ich sie eben nur teilweise ab oder so.“

„Jetzt hab ich‘s: Mein neues super-erfolgreiches Projekt nenne ich ‚das olympische Olympia-Blog‘“

„Oh, interessanter Artikel! Den kopiere ich mal raus und stelle ihn ins Forum!“

„Oh, interessanter Artikel. Mal gleich einen Link setzen.“

„Geiler Song. Mal gleich in den Podcast einbauen.“

„Oh, das Podsafe Music Net-work. Freie Musik für meinen Podcast!“

„Der neue Song von der XYZ-Band. Den binde ich ins Blog ein. Das gibt Traffic!“

„So ein Idiot. Dem geig ich mal ordentlich die Meinung.“

„Ha, ich mach alles anonym. Da kann mir keiner was!“

„Oh, tolle Linkliste. Die kopier ich mir mal und veröffentliche sie in meinem Blog.“

„Na, das Foto kann ja jeder machen. Da ist bestimmt kein Copyright drauf.“

„So, dann mach ich jetzt mal schnell selbst ein Foto für denArtikel...“

„Ah, ein RSS-Feed. Praktisch. Den binde ich mal eben bei mir mit ein.“

„Mh, da war doch neulich dieses Magazin zum Thema Abmahnung. Das les ich mir jetzt mal durch.“

GuteIdeen,schlechteIdeenEin paar Beispiele dafür, was im Zusammenhang mit Abmahnungen gute und schlechte Ideen sind. Ohne Gewähr. Sowieso.

Weißt bescheid?

von Jan
Notiz
gute Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
noch immer eine schlechte Idee
von Jan
Notiz
hirnzerfetzend schlechte Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
gute Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
mittelprächtige Idee
von Jan
Notiz
Ja, und jede Menge Ärger
von Jan
Notiz
meistens eine schlechte Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
sehr gute Idee
von Jan
Notiz
schlechte Idee
von Jan
Notiz
eine extrem gute Idee
Page 15: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Kunstpause

Page 16: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 16 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Abgemahnt

„Die MP3-Dumps werde irgendwie weitergehen,

nur in anderer Form. Ich werde es mir von ein paar Schlipsbehafteten Anwälten

nicht nehmen lassen, auf großartige Musik auch auf hörbare Weise hinzuweisen. Dazu liegt mir das Thema Musik zu sehr am Herzen und genau das ist es, was die Musikindustrie und die dazugehörenden Verbände nicht begreifen: dass hier Fans für Fans schreiben und verlinken

und dass es letztlich nur Werbung ist für bekannte und unbekannte Bands.“

nerdcore.de

„ U n d allerspätestens jetzt sind

wir uns ziemlich sicher, daß wir das Saftblog vom Netz nehmen werden. Wir sind weder in der Lage, jeden Eintrag vor Veröffentli-chung juristisch prüfen zu lassen, noch die Kosten die mit einer Ver-pflichtungserklärung verbunden sind, finanziell zu tragen. So viel Geld verdienen wir nun auch nicht mit dem bißchen Saft.

Dieses Blog wollten wir nutzen, um mit Kunden, Interes-senten und anderen zu kommunizieren. Wenn wir nicht über

Dinge reden/schreiben dürfen, die uns über das Geschäft hinaus beschäftigen, dann wird dies hier zu einer Walthers-Werbeveran-staltung - und das ist nicht Sinn der Sache.

Es tut uns sehr leid, aber ein Kundendialog in Form eines Weblogs durch ein Unternehmen ist in Deutsch-

land nicht möglich. Es lebe die Freiheit!“walthers.de

„Pre-miere: Ich habe

vor einigen Stunden im Zusammenhang mit einem mei-

ner Qype-Eintrag eine Abmahnung erhalten. Allzuviel will ich jetzt nicht schreiben, nur soviel: Die Rechtsan-wälte haben mir eine Unterlassungs-

erklärung mitgeschickt, die ich bis zum 5.4. abgeben soll.“

bamberg-gewinnt.de

„ I c h öffne eines schönen

Weihnachtsmorgens meinen virtuellen Briefkasten und entdecke

zwischen tonnenweise, durch den Filter hindurchgeflutschten Spam-Mails, eine

Nachricht, die mir sofort ins Auge springt. Sie trägt den kurzen, knackig-kernigen Betreff “Markenrecht” und wurde von niemand geringeren als “Günther Klum” verfasst. Nun, denke ich,

die machste doch mal auf und guckst mal, was dir Herr Klum zu sagen hat.“

werbeblogger.de

Abgemahnt

Nun auch ich, weil ich so blöd war und dachte, eine virale Werbekampagne sollte man weiter tragen. Schnau-

ze voll für diese Woche, aber so richtig.“

i-jerico.de

„ B e i mir ist es so, daß ich

lediglich den Begriff Sozialge-richt Bremen als Überschrift für ei-

nen Blogeintrag verwendet habe. Es gelingt mir beim besten Willen nicht, in meinem Verhalten eine „Na-

mensanmaßung“ zu erkennen. shopblogger.de

„ A b g e m a h n t also, wegen einer

falschen Tatsachenbehaup-tung. Man sollte eben immer

nie mit den Worten “Meiner Meinung nach dies und das” und “Anscheinend könnte es

sich blablabla” geizen.“nerdcore.de

ZitatevonAbgemahnten

Page 17: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

WieeinSchlagindieMagengrubeKirstin Walther über ihre Abmahnung und Solidarität unter Bloggern

Seite 17 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Weil sie die olympischen Ringe in ihrem „Saftblog“ abgebildet und über die olympischen Spiele geschrieben hatten, bekam die Kelterei Walthers Post vom Anwalt. Der Deutsche Olympi-sche Sportbund (DOSB) berief sich dabei auf seine Rechte an diesem Symbol, die durch ein eigenes Gesetz geschützt sind. Kurz zuvor hatten die Walthers gerade in einer anderen Sa-che eine Abmahnung erhalten. Warum es das Saftblog daraufhin fast nicht mehr gegeben hätte, wie die Re-aktionen ausfielen und warum es das Blog heu-te doch noch gibt, schreibt Geschäftsfüh-rerin und Bloggerin Kirstin Walther hier für UPLOAD – verbunden mit einem ganz großen Dankeschön an die Blogosphäre.

Unsere erste Abmahnung er-hielten wir im August 2006 von einem Wettbewerber, weil wir im Internetshop Aussagen trafen, die laut Lebensmittelverordnung unzulässig waren.

Diese Abmahnung war be-rechtigt und zog nach sich, dass wir in den Monaten

vor der DOSB-Abmahnung ausschließlich damit beschäftigt waren, alle Verpackungen, Wer-

beflyer, Webinhalte etc. prüfen und ändern zu lassen. Das war ex-

trem zeitaufwendig und hat auch sehr viel Geld und Nerven gekostet.

Als im Dezember 2006 dann diese 17-seitige Ab-mahnung von den Anwälten des DOSB reinflatterte, war das

wie ein Schlag in die Magengrube. Viele Gedanken gingen uns damals durch den Kopf… Von: „Soll das ein Scherz sein?“ Bis: „Wenn man das so liest, bekommt man Bedenken, dass man ins Gefängnis wandert.“

Abgemahnt

Page 18: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Das war auch der Grund, warum ich da-mals, als ich kurz über die Abmahnung im Saftblog berichtete, ziemlich geschockt war und wirklich ernsthaft darüber nach-dachte, nie wieder Inhalte ins Netz zu stel-len. Denn wenn man den Kopf nicht aus dem Graben steckt, wird man natürlich weniger schnell getroffen.

Die Welle die nach Hinweis auf unsere Misere losbrach, war gigantisch und völlig überraschend für uns. Die Solidarität der Blogger führte auch dazu, dass wir unzäh-lige und wertvolle Informationen erhielten, die uns viel Mut machten und zeigten, dass die Anschuldigungen des DOSB doch erst-mal geprüft werden sollten. Und außerdem scheint es so gewesen zu sein, dass die Pressestelle des DOSB schon etwas verdutzt war, wieso sie plötz-lich jede Menge E-Mails und Anrufe erhiel-ten, mit dem Inhalt, dass sie uns bzw. das Saftblog doch gefälligst in Ruhe lassen sollen.

Wir sind sehr froh, dass mit Unterstützung der vielen Blogger und der anderen Leute die Sache sehr glimpflich für uns ausging. Die Einträge durften wir stehen lassen, nur die Ringe wurden entfernt und die Kosten-quote auf 10 Prozent verringert.

Im Nachhinein war es natürlich eine sehr außergewöhnliche Erfahrung, die uns, nachdem klar war, dass wir mit einem blauen Auge davon kommen, trotz allem sehr viel Mut gemacht hat. Und somit war auch sonnenklar, dass wir weiterbloggen. Es macht uns stolz, zu dieser „Bloggersze-ne“ dazu zu gehören.

Das Fazit, was sich für uns ergab ist – in Bezug auf weitgehend abmahnsicheres Bloggen – ist: (Dummheit)/Naivität schützt vor Strafe nicht.Und immer zweimal nachdenken bzw. nachprüfen, bevor man Dinge (in erster Linie Bilder) veröffentlicht, die man nicht selber gemacht hat.

Abgemahnt

WieeinSchlagindieMagengrube

Seite 18 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Kirstin Walther ist Geschäftsführerin der Kelte-

rei Walther und begeisterte Bloggerin

www.saftblog.de

Page 19: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 19 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

BrauchenwireineneueBlog-Ethik?Warum nicht jeder machen kann, was er will.

Abmahnungen haben zwei Komponenten, eine juristische und eine moralische. Ich will mich in diesem Artikel auf letztere kon-zentrieren ohne dabei nur speziell von Ab-mahnungen zu schreiben. Ich möchte viel-mehr der allgemeinen Frage nachgehen, ob wir eine neue Blog-Ethik brauchen.

Denn eine Handlung ist eine Handlung, egal ob ich sie online vollziehe oder nicht. Handlungen verlangen eine Bewertung. So lautet mein Grundsatz und ich möchte im Folgenden darlegen, warum ich das so sehe.

„Ethik ist die ,praktische‘ Philosophie, denn sie sucht nach einer Antwort auf die Frage: was sollen wir tun? [...] Die Ethik untersucht, was im Leben und in der Welt wertvoll ist, denn das ethische Verhalten besteht in der Verwirklichung ethischer Werte. Diese Werte sind sowohl in der jeweiligen Situation als auch in der Person zu finden.“

Die philosophische Disziplin Ethik ist un-terteilt in verschiedene Teilbereiche, der hier wichtige ist die Bereichsethik unter die z.B. Medizinethik oder Presseethik fällt. Hier genau ist die Frage verortet, ob es einer eigener Blogethik bedarf. Sind Blogs in keine der Bereiche einzuordnen, dann verlangt es nach einer eigenen Begutach-tung.

BLOGSSINDEINZIGARTIGUNDNEUINIHRENTECHNISCHENMÖGLICHKEITEN.

Sie bauen Kommunikation auf, wo es vorher sehr schwierig war sich auszu-tauschen. Sie bieten Möglichkeiten für jedermann seine Meinung zu äußern und tragen so zum politischen und sozialen Diskurs bei. Blogs sind eine ungemeine Weiterentwicklung des Internets, auch wenn die technische Komponente sich so sehr nicht geändert hat.

Diese Neuartigkeit soll aber dennoch nicht davon ablenken, dass es Bereiche gibt, in de-nen Blogs überhaupt nicht neu sind. Die Ethik ist ein solcher Bereich. Ich kann nichts Neues an einem Blog entdecken, keine Handlung, die nicht mit bestehenden Ethikvorstellungen bewertbar wäre oder sogar nur mit kurzem Nachdenken. Den einzigen Unterschied sehe ich in der Anonymität, die im Internet viel eher ge-geben sein kann als wenn ich jemanden einen „Kommentar“ ins Gesicht sage. Dass sich dadurch einige Mitmenschen hingerissen fühlen, Kommentare in Blogs zu schreiben, die selbst jede Kloschmiere-rei als intellektuellen Höhepunkt dastehen lässt, ändert aber nichts an der ethischen Frage.

Abgemahnt

von Raphael
Quelle des Zitats
Schischkoff, Georgi (Hrsg.) Philosophisches Wörterbuch: Stuttgart, 1974, S 161 f.
Page 20: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 20 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Rubrik

ETHIKBEWERTETNICHTDIEFORM,SONDERNDASINNERLICHE.

Zwei ethische Unterscheidungen sind den-noch zu treffen: Will jemand publizieren oder schreibt er nur aus Spaß ins Internet? Man kann auch beides machen, aber der höhere Aspekt entscheidet, ob man sich im Bereich der Individualethik oder in dem der Presseethik umschauen sollte. Für beides gibt es ausreichend Theorien und Erkenntnisse, die von Bloggern genutzt werden könnten, sollten sie die Frage nach einem Kodex beantworten oder sich sonst informieren wollen.

„Ich kann hier auf meinem Blog machen was ich will“, ist eine oft gelesene Aussa-ge. Richtig, teilweise zumindest. Denn ers-tens gibt es das Recht, dem sich ein jeder unterstellen muss und zweitens gibt es die Ethik, auch wenn diese über keine Hand-schellen, Abmahnungen und Gerichtsge-bäude verfügt.

Menschen in Gemeinschaften bilden Re-geln. Ethik versucht auf einer Metaebene diese zu bewerten. Aber die Regeln des Lebens halte ich für ausreichend um im Internet zu agieren. Höflichkeit, Manieren und ethische Grundbildung, die wir alle mehr oder weniger genossen haben, sind ohne weiteres auf Blogs zu übertragen. Lasst uns keinen Blogkodex verfassen weil wir bloggen wollen und nicht einem goldenen Kalb hinterher jagen, nur um uns besonders zu fühlen. Lasst und bloggen wie Menschen, die darüber nachdenken, was sie tun. Wir sind mündig genug, um auf die Bürokratie unseres Heimatlandes in der virtuellen Welt nicht angewiesen zu sein.

BrauchenwireineneueBlog-Ethik?

Raphael Raue studiert in Marburg Philosophie

und ist Autor unter anderem des onezblog. Ein

Blog, der sich hochtrabend „Feuilleton der Blog-

gosphere“ nennt. Gesellschaft, Literatur, Kunst und

das Internet sind die Themen.

Page 21: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Kunstpause

Page 22: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 22 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

„FotoszuklauenistkeinKavaliersdelikt“Interview: Folkert Knieper („Marions Kochbuch“) über seine Abmahnungen

Folkert Knieper ist unter Bloggern bekannt, gefürchtet und höchst umstritten. Mit allen juristischen Mitteln verteidigt er seine Rech-te an den Fotos, die er für die Seite „Ma-rions Kochbuch“ macht. Das banal schei-nende Bild eines Brötchens kann leicht mit einigen hundert Euro zu Buche schlagen, sofern man es widerrechtlich benutzt - und sich erwischen lässt. Das Entsetzen und die Empörung in der Blogosphäre sind ent-sprechend groß. Im Gespräch mit UPLOAD äußert sich Folkert Knieper zu den Vor-würfen, die im Zusammenhang mit seinen Abmahnungen immer wieder geäußert wer-den. Und er erklärt aus seiner Sicht, warum er gar nicht anders handeln kann.

Erzählen Sie doch einmal mehr zu den Hintergründen. Es geht doch meistens um Aufnahmen von Lebensmitteln. Wie kam es zu diesen Fotos?

Erst haben meine Frau und ich privat Re-zepte gesammelt. Da wir oft hinterher nicht

mehr wussten, wie das Gericht aussieht, habe ich schließlich Fotos zu den Rezep-ten gemacht. Das war erst einmal nur für uns. Dann habe ich eine Datenbank dar-aus erstellt und als es mit dem Internet billiger wurde, haben wir die Website „Ma-rions Kochbuch“ gestartet. Sieben Jahre ist das jetzt her.

Inwiefern sind diese Fotos für Sie wertvoll?

Ich höre oft: Die Bilder sind nichts be-sonderes. Aber genau das wollen wir mit diesen Fotos: Sie sollen das Gericht mög-lichst naturgetreu darstellen. Das ist sonst in diesem Bereich nicht üblich und die Bilder haben anderswo mit dem fertigen Gericht gar nichts zu tun. Über die Jahre sind die Fotos noch besser geworden und heute mache ich sicher schönere Aufnah-men als noch vor zwei, drei Jahren.Wirklich wichtig ist für uns aber, dass die Fotos bei der Google Bildersuche so gut

gelistet werden. Pro Bild bekommen wir einige hundert Besucher.

Und was ist genau das Problem, wenn jemand eines ihrer Bilder auf seiner Seite verwendet?

Zum einen habe ich das Urheberrecht an den Fotos. Sie zu klauen ist kein Ka-valiersdelikt, sondern eine Straftat. Das sollte man wissen. Zum anderen erkennt Google Bilder, die mehrfach vorhanden sind und wirft Duplikate aus seinen Su-chergebnissen. Das Problem: Das kann auch unser eigenes Bild sein, das wir mit einigem Aufwand nach oben gebracht ha-ben. Wir haben uns vor zwei Jahren mit dem Kochbuch selbstständig gemacht. Die Besucher über Google zu bekommen, ist unsere Existenzgrundlage. Wird sich da fleißig bedient, fliegen wir raus. Da kann man nicht tatenlos zusehen. Irgendwann ist der Spaß vorbei.

Jenseits des Tellerrands

Page 23: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 23 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

„FotoszuklauenistkeinKavaliersdelikt“

Warum schreiben Sie die Website-Be-sitzer nicht einfach per Mail an, die un-berechtigt eines ihrer Fotos benutzen? Warum gleich eine Abmahnung?

Wir haben es sehr lange per E-Mail probiert und damals eine Entschädigung von 50 DM verlangt. Selbst das war den meisten zuviel. Wir haben keine guten Erfahrungen damit gemacht. Und irgendwann wurden es auch so viele Fälle, dass es für uns nicht mehr zu leisten war. Da haben wir es einem Anwalt übergeben. Selbst der war irgendwann mit der Menge an Verstößen überfordert. Heute hilft uns eine Kanzlei.

Manche werfen Ihnen vor, die Urheber-rechtsverstöße zu provozieren. Wie ste-hen Sie dazu?

Wir weisen auf jeder Seite unserer Web-site darauf hin, dass die Werke urheber-rechtlich geschützt sind. Noch deutlicher kann man es nicht mehr machen. Aus der

Google Bildersuche wollen wir unsere Fo-tos nicht entfernen, weil wir darüber sehr viele Besucher bekommen.Wer ein Foto auf die Website stellt, das er selbst nicht gemacht hat, begibt sich im-mer in Gefahr. Das gilt selbst dann, wenn man das Foto aus einer der kostenlosen Datenbanken hat. Denn wer will garantie-ren, dass die Bilder dort wirklich von den jeweiligen Fotografen hochgeladen wer-

den? Wenig Sinn macht es auch, Bilder im Ausland zu klauen. Schließlich können diese Aufnahmen wiederum aus Deutsch-land stammen.

Wie man liest, schlägt eines Ihrer Bröt-chenfotos mit 6000 Euro zu buche. Mal ehrlich: Ist das nicht überzogen?

Das ist auch so eine Sache: Die 6000 Euro sind der Streitwert. Niemand bekommt die-ses Geld. Nach dem Streitwert berechnet sich das Honorar des Anwalts. Ich selbst bekomme 130 Euro Lizenzkosten für das Bild. In diesem Punkt werden alle mögli-chen Unwahrheiten verbreitet und es wird viel durcheinandergeworfen. Der Betrag in der Unterlassungserklärung beispielswei-se muss rein rechtlich sehr hoch angesetzt werden. Er soll abschreckend sein, damit die Erklärung auch wirksam ist.

Jenseits des Tellerrands

Brötchen von www.marions-kochbuch.de

von Jan
Notiz
Kopieren und auf der eigenen Seite einbauen – eine sowas von schlechte Idee!
Page 24: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 24 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Trotzdem kommen inklusive der An-waltskosten schnell mehrere hundert Euro für die Abgemahnten zusammen. Was ist, wenn derjenige das nicht be-zahlen kann?

Wir haben in der Vergangenheit schon oft mit uns reden lassen. Wir wollen nieman-den ruinieren. In manchen Fällen haben wir am Ende draufgezahlt, weil wir unsere Anwaltskosten selbst übernommen haben - soviel dann auch zum Thema „Abzo-cker“. Wenn manche allerdings anfangen, Unwahrheiten über uns zu verbreiten und andere aufzuwiegeln, haben sie natürlich keine Möglichkeit mehr zu verhandeln.

Müssen Sie sich nicht davor fürchten, dass jemand die Abmahnung zurück-weist und vor Gericht geht?

Nein. Diese Fälle sind absolut eindeutig. Wir legen dem Richter das Original in hoher Auflösung vor, er sieht im Vergleich

das Bild auf der anderen Website und da-mit ist der Fall klar. Ich kann nicht verste-hen, wie manche Anwälte ihre Mandanten so falsch beraten können. Ich kann nur raten, sich einmal in einen Gerichtssaal zu setzen und sich das Geschehen dort anzusehen. Wenn diese Maschinerie erst einmal angelaufen ist, wird es richtig teuer. Die Leuten wissen oft gar nicht, was sie sich da antun.

Warum trifft es eigentlich so oft Blogger?

Bei uns waren es gar nicht sehr viele. Aber das Problem bei den Bloggern ist, dass sie ihre Pflichten nicht kennen. Die laufen blind in solche Sachen rein und werden unglücklich damit. Irgendwann ist so ein Punkt, wo man sagt: Da können wir keine Rücksicht mehr drauf nehmen. Wenn man davon leben muss, kann man sich nicht die Lebensader durchschneiden. Da muss man dagegen vorgehen.

Sind Sie selbst auch schon abgemahnt worden?

Natürlich, das passiert immer wieder. Wer weiß zum Beispiel schon, dass „Dresdner Stollen“ ein geschützter Begriff ist, „Ham-burger Aalsuppe“ aber nicht? Auch das Impressum sollte angeblich mal nicht voll-ständig sein.

Was raten Sie Bloggern?

Das einzige, das funktioniert, ist Respekt und sich einmal zu überlegen, Inhalte selber zu schaffen. Beispiel: Anstatt ein Rezept zu kopieren, kann ich ja darüber schreiben und dann auf das Original ver-linken. Das ist schließlich der tiefere Sinn der Hyperlinks: Man hat eine Information an einem Ort und der Rest verlinkt darauf.

Interview: Jan Tißler

„FotoszuklauenistkeinKavaliersdelikt“

Jenseits des Tellerrands

Page 25: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 25 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

DieBändigungdesAbmahntigersBundesjustizministerin Zypries will die Abmahnkosten begrenzen – aber nur in einigen Fällen.

Unter bestimmten Umständen könnten die Kosten für Abmahnungen künftig bei 50 Euro gedeckelt sein. Darauf ar-beitet jedenfalls Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hin. Noch ist diese Neu-regelung nicht beschlossen. Und ein Ende der Abmahnungen wird auch sie nicht bedeuten.

Gegner des Vorstoßes werfen der Mi-nisterin vor, das Urheberrecht werde da-durch zu einem „zahnlosen Tiger“. Beim Neujahrsempfang des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft am 26. Februar dieses Jahres in Berlin entgegne-te sie in einer Rede: „Es geht doch dabei in erster Linie gar nicht um das Urheber-recht. Es geht darum, dass einige wenige Anwälte mit den Abmahnkosten eine Ge-schäftemacherei betrieben haben, bei der die Gerechtigkeit am Ende auf der Strecke geblieben ist.“Aus der „Flut von Bürgerbriefen“ zu dieser Sache nimmt sie ein Beispiel heraus: Ein

Schüler stellt auf seiner privaten Homepa-ge eine urheberrechtlich geschützte Stra-ßenkarte ein, damit seine Schulfreunde den Weg zu seinem Wohnhaus leichter finden.

„Zweifellos verletzt der Schüler damit das Recht des Urhebers der Straßenkarte. Es steht auch außer Frage, dass der Rechts-inhaber den jungen Mann abmahnen kann. Aber ist es wirklich richtig, dass der nichtsahnende Verbraucher eine Rech-nung über Abmahnkosten in vierstelliger Höhe bekommt? Ich meine: Nein!“

Und als Antwort auf den „zahnlosen Tiger“ antwortet sie: „Das Urheberrecht muss auch in Zukunft ein wehrhafter Tiger blei-ben, aber wir sollten sehr darauf achten, dass dieser Tiger die Betroffenen nicht wahllos anfällt.“

Die Kosten für einige Abmahnungen sollen daher stark begrenzt werden, 50 Euro sind für die „erstattungsfähigen Anwaltsgebüh-ren“ im Gespräch. Das gilt aber nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:1. Es muss sich um einen „einfach gela-

gerten Fall“ handeln.2. Es muss sich „außerhalb des geschäft-

lichen Verkehrs“ abspielen.3. Es darf nur zu einer „unerheblichen

Rechtsverletzung“ gekommen sein.Wer also beispielsweise als fleißiger Nutzer einer Tauschbörse erwischt wird, darf sich keine Hoffnung auf gedeckelte Abmahnkosten machen. Und was „ge-schäftlicher Verkehr“ ist, wird im Zweifel ein Richter bestimmen.

Jenseits des Tellerrands

Page 26: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 26 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

DieBändigungdesAbmahntigers

Da auf vielen Weblogs Textanzeigen von Google zu finden sind, kann in ungüns-tigen Fällen das schon reichen, um sich selbst ein Bein zu stellen.Klarheit gibt es dazu aber noch lange nicht. Zum einen ist das Gesetz noch nicht ver-abschiedet und der endgültige Text daher unbekannt. Zum anderen wird das Gesetz von den Richtern von Fall zu Fall ausge-legt. Erst nach einigen Urteilen wird man einschätzen können, in welche ungefähre Richtung es geht. Und selbst dann ist man vor bösen Überraschungen nicht gefeit.

Denn eins stellt Brigitte Zypries auch klar: „Wir erschweren damit den Missbrauch von Abmahnungen, aber wir sorgen zu-gleich dafür, dass dieses Instrument für all jene erhalten bleibt, die sich redlich gegen Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr set-zen.“ Abmahnungen müssen dabei längst nicht immer durch Verfehlungen auf der eigenen Website ausgelöst werden. Auch wer in einem Portal wie YouTube urheber-

rechtlich geschützte Werke einstellt, kann sich Ärger einhandeln. Oder auch, wer ein solches YouTube-Video in die eigene Seite einbettet. Nur weil die fragliche Datei nicht auf dem eigenen Server liegt, ist man nicht automatisch frei von allen Pflichten. Gefährlich wird es übrigens schon dann, wenn das selbstgedrehte Video mit einer urheberrechtlich geschützten Musik hinter-legt ist.

Beim Neujahrsempfang der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverlet-zungen in Berlin am 30. Januar sagte die Ministerin: „Denn auch für das Internet gilt, was das Bundesjustizministerium über sei-ne Kampagne zum Schutz des geistigen Eigentums geschrieben hat: Kopien brau-chen Originale! Und die wird es nur geben, wenn die Urheber an den Gewinnen, die sich mit der Nutzung Ihrer Werke erzielen lassen, auch künftig angemessen beteiligt werden.“

Dass das nicht immer unproblematisch ist, ist auch Brigitte Zypries natürlich nicht ent-gangen. „Vielen ist es schwer zu vermitteln, dass Eigentum auch an etwas bestehen kann, was man nicht anfassen kann. Nicht alle sehen ein, dass es unzulässig ist, ein Musikstück oder einen Film zu kopieren. Tatsächlich steht das Ausgangsprodukt seinem Eigentümer ja auch nach dem Kopieren noch genauso zur Verfügung wie vorher. Aber nur scheinbar wird dem Eigentümer hier nichts weggenommen.“ So äußerte sich sich bei der Veranstaltung „Werte schaffen – Werte wahren“ aus An-lass des Tages des geistigen Eigentums am 26. April 2007 in Berlin.

Sie warb um Verständnis dafür, dass auch ein Schriftsteller oder bildender Künstler seine Kreativität auf Dauer nur entfalten kann, wenn er selbst über die Verbreitung und Verwertung seiner Werke entscheidet und „wenn ihm die Früchte seines Schaf-fens zufließen“. Jan Tißler

Jenseits des Tellerrands

Page 27: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

BloggingAllOverTheWorld:RusslandAndere Länder, andereProbleme – UPLOAD reist in vier Artikeln um die Welt

Russische Blogger sind besser ver-netzt und haben höhere Leserzahlen, die dortigen Top 100-Blogs lesen sich wie ein Who’s Who der russischen In-telligenzija - und trotzdem teilen russi-schen Blogger Beleidigungen aus wie die Kosaken.

Die gesamte russischsprachige Blogos-phäre besteht in mehr als 90 Ländern aus 1,15 Mio. Blogs, von denen 46 Prozent oder 540.000 Blogs in den letzten drei Monaten aktiv genutzt wurden. Zum Ver-gleich: Im deutschsprachigen Raum gibt es 600.000 Blogs, von denen maximal 60.000 aktiv sind.

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber oder der Schweizer Schriftsteller Adolf Muschg als Blogger? Undenkbar! Nicht so in Russland, wo ein großer Teil der Intelligenzija bloggt (siehe Kasten).

Seite 27 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Nikita Belych, Oppositionspolitiker und Vorsitzender der Partei SPSIrina Chakamada, Präsidentschaftskandidatin 2003 und Vorsitzende der Partei SPSMichail Deljagin, Direktor des Institutes für Globalisierungsstudien IGSOMaxim Kononenko, Journalist und Internet-Berater von Präsident PutinMarina Litwinowitsch, Kasparow-Sprecherin und „Best of the Blogs“-Jurorin der Deutschen WelleSergei Lukjanenko, erfolgreichster russischer Science-Fiction-AutorWalerija Nowodworskaja, Bürgerrechtlerin und Duma-Abgeordnete der Partei DUWiktor Schenderowitsch, populärster russischer Satiriker

Jenseits des Tellerrands

Page 28: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

BloggingAllOverTheWorld:Russland

Weblogs haben in Russland die wichtigen Funktionen von Medien und Nichtstaatli-chen Organisationen NGO übernommen. Nur über die Weblogs gibt es noch die Versammlungs-, Vereinigungs- und Mei-nungsfreiheit - alles Grundrechte für die Bürger eines demokratischen Staates.

Maxim Kononenko glaubt sogar, dass „die gesamte politische Diskussion in Russ-land heute in Weblogs stattfindet“. Man dürfe sich aber keine Illusionen machen, erklärt der Politologe Dmitri Oreschkin, Russland-Direktor des amerikanischen Merkator-Think Tank: „Die Weblogs re-präsentieren nur den fortschrittlichsten Teil der Bevölkerung“.

Tatsächlich leben 79 Prozent aller rus-sischen Blogger in den Metropolen Moskau und Sankt Petersburg (wo nur 10 Prozent der Bevölkerung leben), 20 Prozent der Blogger verteilen sich auf die zehn nächstgrößeren Städte

(8 Prozent der Bevölkerung). Das letz-te 1 Prozent verteilt sich über 82 Pro-zent der Bevölkerung - die russischeBlogosphäre ist dort ein Schwarzes Loch. Auffallend ist, dass russische Blogger austeilen wie die Kosaken. „Normaler-weise degeneriert die Diskussion eines wichtigen Themas schnell zu einer Flut von Beleidigungen und Anschuldigun-gen“, stellt der russische Journalist Dmitry Winogradow resigniert fest. Der Ge-sprächspartner wird als „Handlanger des

Kreml“ oder „Laufbursche des Weissen Hauses“ bezeichnet, als „Nazi“ oder „Agent der zionistischen Weltverschwörung“.

Maxim Kononenko pöbelte zum Bei-spiel nach einem brutalen Überfall auf die 31-jährige Oppositionelle Marina Litwino-witsch gegen deren Freunde (und nicht etwa die Täter): „Ihr Hundesöhne benutzt die herausge-schlagenen Zähne Eurer Freundin, um Eure Aufgaben zu lösen. Ihr, Vieh und Lumpen, habt Eure Freundin verprügelt. Ihr, Arschlöcher und Viehzeug, seid be-reit, eine Frau und ihr Kind zu töten, um an Geld zu kommen. (...) Alles Elend meines Landes kommt von solchen wie Euch! Ich hoffe, das Land frisst Euch auf, zusammen mit Eurer Scheiße!“

Manchmal wird man bei russischen Weblogs den Eindruck nicht los, im legen-dären Brief der Saporoger Kosaken zu le-sen, welche den türkischen Sultan 1676 als

Jenseits des Tellerrands

Seite 28 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

von Jürg
Bildunterschrift
Die Saporoger Kosaken schrieben dem türkischen Sultan 1676 einen Brief, der von Beleidigungen nur so strotzte. Beim Lesen russischer Blogs fühlt man sich oft an die Saporoger Kosaken erinnert, hier auf einem Bild des russischen Malers Ilija Repin.
Page 29: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

BloggingAllOverTheWorld:Russland„Ziegendieb, Schweineschnauze, Stuten–arsch, und Metzgerhund“ bezeichneten. Die Saporoger Kosaken zählten allerdings nicht gerade zur Intelligenzija.

Interessant ist, dass sich viele russische Blogger selbst über diese Auswüchse schämen. „Vielleicht liegt es daran, dass es keine russische Tradition eines poli-tischen Dialogs gibt?“ fragt sich Dmitri Winogradow. Oder an den „sicheren Dis-tanzen“ im grössten Land der Welt? Bei uns ist die Chance größer, dass ich dem „Stutenarsch“ irgendwann einmal gegenü-bersitze…

Zum Glück haben Weblogs auch positi-ve Auswirkungen, zum Beispiel auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Oppositionelle mussten früher neue Mit-glieder heimlich unter ihren Bekannten anwerben, was die Miliz früher oder spä-ter erfuhr. Jetzt bauen sich oppositionelle Jugendbewegungen wie „Oborona“ , „Da!“

und „Ja dumaju“ über ihre Blogs im LiveJournal auf und organisieren damit sogar Demonstrationen.

Doch der Kreml schaut dem Treiben nicht un-tätig zu: Mit der Abhö-reinrichtung SORM wird das russische Internet überwacht und im Ok-tober 2006 kaufte das russische „Medienunter-nehmen“ Sup.com über-raschend für 20 Mio. Dollar die Rechte für den russischsprachigen Teil von LiveJournal. Dahinter steckt einer jener russischen Oli-garchen, der als Inbegriff von Kremltreue und Zensur gilt.

Jürg Vollmer

Über Jürg Vollmer

Jürg Vollmer (45) ist Ex-Journalist (u.a. „Ta-gesschau“ des Schwei-zer Fernsehens) und Kommunikationsfach-mann.Seit Mai 2006 schreibt er im Krusenstern-Weblog täglich über Russland und die Ukraine.

Krusenstern zählt mit täg-lich 350 bis 500 Lesern sowie Backlinks von 120 Blogs zu den 35 größten

Weblogs der Schweiz sowie zu den drei größten englisch-/deutschsprachigen Russland-Weblogs weltweit.

www.krusenstern.ch

Seite 29 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Page 30: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 30 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

China:zwischenZensurundSelbstbewusstseinIn der Volksrepublik führt das Internet ein erstaunliches Eigenleben

130 Millionen Chinesen sind bereits online, rund zehn Prozent der Bevölke-rung. Schon jetzt ist Chinesisch nach Englisch die zweitwichtigste Sprache des Internets. Wann es sich an die Spit-ze setzt, ist nur noch eine Frage der Zeit.

Das sind sicherlich überraschende Zahlen für manchen Europäer, der mit China vor allem Bilder von Reisfeldern und Fahrrad-fahrern verbindet. Noch erstaunlicher: Fast 60 Prozent der User können sich per DSL oder einen vergleichbaren Anschluss ein-wählen. Für weite Teile der Bevölkerung ist das Internet zu einem wichtigen Teil ihres Lebens geworden, wenn auch die Unter-schiede zwischen den großen Städten und den ländlichen Gebieten sehr groß sind.

„Das Internet ist der Katalysator, mit dem China ein fortgeschrittenes Niveau seiner wirtschaftlichen Entwicklung erreichen kann“, sagt der chinesische Wirtschafts-

wissenschaftler Xie Kang. Websites wer-den gesperrt und E-Mails nach Stichwör-tern durchsucht. Ein Vorgehen, mit dem sich westliche Unternehmen wie Google, Yahoo oder Microsoft so gut arrangieren konnten, dass sie ebenfalls in China ver-treten sind.

Tatsächlich diskutieren die Chinesen viel und kontrovers. Während Zeitungen zen-siert werden, ist das Internet mit seinen vielen Foren und Blogs kaum zu bändigen. Der mahnende Finger aus dem Westen wird von manchen Chinesen eher als Provokation empfunden. Die beiden be-kannten chinesischen Blogger Wang Xia-ofeng und Yuan Lei führten die westlichen Medien sogar vor. Sie hinterließen auf ihren Blogs eine zweideutige Nachricht: „Aufgrund unvermeidbarer Gründe, mit de-nen jeder vertraut ist, wird dieses Weblog vorübergehend geschlossen.“ Prompt be-richteten die Qualitätsjournalisten aus dem Westen über einen neuen Fall von Zensur.

Nächsten Tag waren die Blogs allerdings wieder da. Wang Xiaofeng erklärte, er wollte „den ausländischen Medien einmal zeigen, dass chinesische Angelegenheiten nicht immer so sind, wie sie auf den ersten Blick erscheinen“ und dass „ausländischer Reporter nicht aufbauend auf ihren eige-nen Wahrnehmungen berichten sollen, ohne die Hintergründe zu verstehen“.

Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ listet für China derzeit 51 inhaftierte „On-line-Dissidenten“ auf.

Quellen:

FU Berlin: „Chinas Internet: Digitale Revo-lution im Reich der Mitte“ Barracuda Blog: „Chinesische Blogger führen westliche Medien vor“Die Zeit: „Die neuen Kulturrevolutionäre“

Jenseits des Tellerrands

Page 31: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 31 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Ägypten:vierJahreHaftfürharscheWorteBlogger Abdul Kareem Seliman muss um sein Leben fürchten

Gewalttätige Auseinandersetzungen zwi-schen Moslems und Christen in Alexandria hatten den ägyptischen Blogger Abdul Kareem Nabil Seliman zu der Äußerung gebracht: „Die Muslime haben der Welt ihr wahres, hässliches Gesicht offenbart und der ganzen Welt gezeigt, dass sie voller Bar-barei, Brutalität und Menschenverachtung sind.“ In einem anderen Beitrag hatte er den Propheten Mohammed und seine Anhänger wegen ihrer Lehren über die Kriegsführung als blutrünstig bezeich-net und den ägyptischen Staatschef Husni Mubarak „ein Symbol der Tyrannei“ genannt.Vier Jahre haft haben Abdul Kareem Nabil Seliman diese Blogbei-träge eingebracht. Im Februar 2007 war das Urteil gefällt und im März bestätigt worden. Nun sitzt der Blogger auf eigenen Wunsch in Einzelhaft. Er muss um sein Leben fürchten. Selbst von seinem Vater braucht er keine Unterstützung zu erwarten. Der erklärte, sein Sohn habe „westliche Ansichten übernommen, die ihn von der Religion weggeführt haben“. Darum verdiene er „die schwerste Bestrafung als Atheist, der den Islam zurückgewiesen hat“.

Quellen:Die Zeit: „Ägyptischer Blogger in Einzelhaft - aus Angst vor einem Mordanschlag“Spiegel Online: „Blogger muss vier Jahre in den Knast“

Der Amerikaner Josh Wolf gilt als einer der ersten Videoblogger überhaupt. Seine Wei-gerung, mit einem Gericht zusammenzuar-beiten brachte ihm nun 226 Tage Haft ein. Hintergrund: Josh Wolf hatte eine Demonstration gefilmt, bei der ein Polizist schwer verletzt wurde. Vom Gericht wurde er aufgefor-dert, das ungeschnittene Video herauszugeben und eine Aussage zu machen. Beides verweigerte. Schließlich kam er in „Beugehaft“. Erst jetzt der Kompromiss: Josh Wolf veröffentlicht die Videos, sagt aber nicht vor Gericht aus.Seine Freilassung wertet er als Sieg. Gegenüber der „Washington Post“ sagte er: „Es ist ein großes Problem, dass Behörden versu-chen, Reporter als Ermittler für ihre Untersuchungen zu benutzen.“ Das nun veröffentliche Video ist nun offenbar weitgehend unspek-takulär. „Es ist nichts Wertvolles in diesem unveröffentlichten Ma-terial“, schreibt Josh Wolf in seinem Blog. Die Untersuchung sei auch eine „hässliche politische Kampagne“ gewesen, die absicht-lich nicht gegen einen Journalisten, sondern gegen einen Blogger geführt wurde.

Quellen:Spiegel Online: „Inhaftierter Blogger kommt frei“TIME: „Blogging All the Way to Jail“

USA:226TageBeugehaftfürVideobloggerJosh Wolf weigerte sich das Video einer Demonstration herauszugeben

Jenseits des Tellerrands

Page 32: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Kunstpause

Page 33: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Seite 33 l Nr. 1 l Inhaltsverzeichnis l Impressum l ... zur Webseite

Politischer Blog-Karneval:

Hier dreht sich vom 7. bis 21. Juni alles

ums Thema Politik.

Hast Du etwas zu sagen?

Dann mach mit. Schreib einen Artikel

zum Thema und melde Dich bei

Soeren Onez vom onezblog.de

Beratungsfreudige(r) Blogger(in) mit schneller Denke, guten Ideen und Energie zur Weiterentwicklung eines ungewöhnlichen Konzepts gesucht. Es gibt vielleicht auch was zu verdienen. 8-)

Gruß vom Lösungsbäcker Knut O.E. Pankrath

Der NanoPub sucht Mitstreiter.

Hier dreht sich alles um Weblogs, gern

aber auch um Podcasts und andere

Dinge. Nützliches, Interessantes,

Kurioses: Deine Kreativität ist

willkommen in der „Nanopublishing-

Bar“. www.nanopub.de

Wannabe-Podca(s)ter (Salzburg, 25j, 193cm, handsome) sucht wilde Podkatze zwecks Aufzucht eines gemeinsamen Podcasts. Chiffre TK32 http://blog.tomk32.de/author/TomK32

Wir gratulieren dem stolzen

Vater herzlich zur Geburt des

Upload-PDF-Magazins.

Die Mütter

und Väter von

Schwerin-Schwerin.de

BarCamps:

BarCamp in Wien am 10. Juni

2007. Location: WerkzeugH

(Schönbrunnerstraße 61), ab 10:00

Uhr. Weitere Infos hier.

Subnet organisiert in Salzburg am 8.

Juni ein BarCamp in der Jazzit-Bar:

Info

BarCamp Hamburg am 9. und 10.

Juni in der Stahltwiete 23: Link

Wer in der nächsten Ausgabe des UPLOAD-Magazins (Erscheinungstermin September 2007) seinen Zettel an die Pinwand heften möchte, schickt den Inhalt seiner Annonce bitte an: [email protected]

Ein Blog der informieren, zum

Mitmachen anregen und kommunizieren

soll sucht interessierte Mitblogger...

und das Ganze rund um die Leute hinter

der Musik. Hast Du Lust, selber als Autor

aktiv zu werden, melde Dich einfach bei

[email protected], am besten

mit einer kleinen Beschreibung Deiner

Interessengebiete und Deines Bezugs zur

Musik. www.music-place.de

Pinwand

Page 34: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

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Zu guter Letzt

Page 35: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

DieBloggeschillernd verwandelt von Dani

Zu dem Blog, das wir bereiten,

geziemt sich auch ein ernstes Wort;

Wenn gute Worte sie begleiten,

dann fließt die Arbeit munter fort.

So lasst uns jetzt mit Fleiß betrachten,

was durch die Tastatur entspringt,

den schlechten Blogger muss´t verachten,

der nie bedacht, was er vollbringt.

Das istʻs ja, was den Blogger zieret,

und dazu ward ihm Webverstand,

dass er im innern Herzen spüret,

was er erschafft mit seiner Hand.

Kluge Phrasen seh ich springen,

Wohl! Die Worte sind im Fluss.

Lasstʻs mit Egosalz durchdringen,

eig´ne Meinung ist ein Muss.

Auch von Schweigern rein

muss die Mischung sein,

dass vom reinlichen Geschwalle

rein und voll die Blogge schalle.

Fest gebaut im Internetten

steht das Layout, wohlbekannt.

Heut will ich das Blog vernetzen.

Frisch Ihr Admins, seid zur Hand.

Auf die Tasten heiß

rinnen muss der Schweiß,

soll das Netz den Blogger loben,

doch der User kommt von oben.

Nehmet Web vom 2 Punkt Nullr

und recht social lasst es sein,

dass die eingeladnen Usr,

bringen ihre Links herein.

Kocht den Layoutbrei,

schnell das Blog herbei,

dass die zähe Softwarespeise

fließe nach der rechten Weise.

Zu guter Letzt

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Page 36: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

Two hours to midnightOder: Beim ersten Mal ist es immer schwierig

The Making Of The Number One

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Das hätten wir uns auch nicht gedacht, als wir uns damals bei Schmalz und Marmelade trafen.Jan hatte gerade im UPLOAD-Blog das Vorbereiten eines PDF-Magazins angekündigt, ich war neugierig und bat ihn, mir seinen Entwurf mal zuzusenden um mir dasProjekt mal von der Grafikerseite her anzusehen.

Das war am 1. März 2007.

Page 37: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

The Making Of The Number One

Die Entwürfe sahen sehr vielversprechend aus, die grafische Linie ging in die richtige Richtung. Nur die Wahl der Software (Pages von Apple) schien mir für das Projekt nicht ausreichend. Nachdem wir die gemeinsa-me Arbeit am Magazin beschlossen hatten stellten wir die technische Umsetzung auf eine wie ich finde solide Basis.

Als Layoutprogramm kührten wir Ado-be InDesign zum Tool unserer Wahl. Um PDFs zu erzeugen ist es meines Erachtens unschlagbar. Ab der Version 2.0 ist InDe-sign in der Lage, Hyperlinks, Lesezeichen und Tags an das PDF zu übergeben, so dass bereits im Dokument alle Links, Textanker und Seitenverweise gesetzt werden können. Außerdem bietet dieses Profi-Programm die besten Möglichkeiten der Gestaltung und ist in Version 2.0 (aktuell ist die CS3 respektive 5.0) verhältnismäßig billig zu ha-ben. Zudem können Schrift- und Grafikstile angelegt werden, die den ungeübten Redak-teuren die Arbeit ungemein erleichtern.

Voererst galt es aber aufgrund der vorliegen-den Gestaltung ein Layout zu entwickeln.

Dies enthielt bereits Vorschläge für die Schriften, Aussehen von Bildrahmen und freistehenden Bildern, Spaltenraster, Über-schriften und Unterüberschriften sowie die unten stehende Leiste mit Seitenzahl, Aus-gabe und Links zu den Essentials des Maga-zins. Wir wurden uns ziemlich schnell einig über das Grundlayout, einige Dinge wie die Blättern-Pfeile kamen später hinzu, wurden wieder geändert, abgewandelt, verfeinert. Wie schön dass es Musterseiten gibt!

Wichtig war uns vor allem die Übersicht-lichkeit der Gestaltung, da UPLOAD ein Magazin mit inhaltlichem Schwerpunkt ist.

Nichtsdestotrotz steckt viel Arbeit gerade in der grafischen Aufbereitung der Artikel. Oder gerade deswegen, denn langweilig sollte es auch nicht werden.

Außerdem sollte das Magazin auch Spiel-raum für Experimente und Varianten lassen. Auch wir wollen uns und das Medium aus-probieren. Dies schlägt sich unter anderem in den Illustrationen der grafikjungs nieder. Hier breche ich auch gerade mit den Vorga-ben des Layouts und in Zukunft könnten wir uns ebenso von Euch gestaltete Seiten oder Artikel vorstellen.

Ein Problem stellt immer die Bebilderung eines Magazins dar, passend zum Thema findet sich nicht viel Material, dass frei ver-fügbar ist. Hier konnten wir auf die Bilder von Rudolf Struzyna sowie eine bei ebay für 12 Dollar erstandene DVD mit 1200 lizenzfreien Bildern zurückgreifen, in Zu-kunft, denke ich, werden wir mehr selbst fotografieren oder illustrieren.

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Page 38: UPLOAD Magazin Nr.1: Abgemahnt

The Making Of The Number One

Erstes Meeting zur technischen Absprache bei mir im Maschinen-raum

Grundlayout stand also, inzwischen hat-ten wir unsere Bekannten in den April geschickt und machten uns an die Umset-zung der Inhalte. Jan kümmerte sich um die Artikel, Interviews und einzuholenden Texte und ich setzte alles ins Raster und machte mit Gedanken über die Gastaltung der Artikel. Das nimmt ganz schön Zeit in Anspruch, wie ich merkte, denn alles pas-sierte ja neben Beruf und Familie.

Zwischendurch Brainstorming zu Inhalten und Rubriken im UPLOAD-„Hauptquartier“ am Treppenberg.

Wir stellten fest, dass wir auf dem richtigen Weg sind, Ideen haben für die nächsten drei Ausgaben und niemals zum Ende April fer-tig werden. Aber wer hatte was von Ende April gesagt?

Damals kursierte auch schon Danis Idee der Karte der Bloggosphäre, die eigentlich

im Magazin erscheinen sollte, aus aktuel-lem Anlass aber vorveröffentlicht werden musste. Aber wir haben da noch einige Pfeile im Köcher. Ist aber alles noch streng geheim!

Der Rest ist Fleißarbeit, schließlich sind inzwischen über 40 Seiten gefüllt und hie und da habe wir sie doch versucht etwas anzuhübschen. Ob uns dies gelungen ist, bleibt dem Urteil des geneigten Lesers überlassen.

Während der Satzarbeit wuchs das Do-kument zu einer ausgereiften Magazin-Vorlage heran, die es uns beim nächsten Magazin bedeutend leichter machen wird, die Inhalte ins Layout zu bringen und Jan kann auch gleich in die Seiten schreiben. Dann muss nicht soviel geändert werden wie dieses mal.

So langsam bogen wir auf die Zielge-rade ein und jetzt kamen so so wichtige Dinge wie Korrekturlesen, Links setzen/überprüfen, Texthervorhebungen bespre-chen und setzen, die Feintypographie und die Zwischenüberschriften. Die letzten Inhalte trudelten ein, die Artikel wurden von den Autoren abgesegnet. Hatte ich er-wähnt, dass wir mitten im schönen Monat Mai waren?

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AlleArbeitstreffenverliefenineinerharmonischen,konstruktivenundsachlichenAtmosphäre

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The Making Of The Number One

Inzwischen hatten wir den aktuellen Stand ja schon als PDF untereinander verschickt und stießen hier schon vereinzelt auf Unge-reimtheiten bei der Erstellung. Ich wusste z.B. auch nicht, dass InDesign die in 4c

angelegten eingefärbten Bilder von „Mur-phy“ bei der Umwandlung in ein RGB-PDF zerrupft. Also keine Konvertierung, die Bilder sehen sowieso besser aus (nicht so blass) und die Dateigröße ist nur um 300 kB gestiegen. Damit konnten wir leben.

Bei der Nachbearbeitung in Acrobat gab es derer Stolperfallen nicht mehr. Ausgegeben haben wir das Magazin übrigens als e-book mit Tags mit einer Neubrechnung auf 150 DPI, damit es auf einem 21-Zöller noch schick aussieht, ebenso gedruckt.

Da das Dokument ja schon mit fast allen interaktiven Elementen ausgestattet war, beschränkte sich die Arbeit in Acrobat auf die Kontrolle der Links, die korrekte Einstellung der Dokumenteigenschaften wie Titel, Urheber, Copyright sowie der kleinen Gimmicks, die Acrobat und PDF so anbieten. So nutzen wir, wie ja sicherlich schon gesehen, die Notizzettelfunktion für die „Gute Idee, schlechte Idee“-Seite und ein paar Kommentare. Hier werden wir in Zukunft bestimmt noch einiges ausfindig machen und probieren. Aber es ging jetzt auf Ende Mai zu.

Und diesen Text musste ich auch noch schreiben, sollte nicht alles reine Prophezeihung bleiben.

[Text ist jetzt fast fertig] Inzwischen sind noch so ein paar Fehler in der PDF Datei aufgetaucht, die ein bisschen Mehrarbeit in Acrobat gebracht haben :•) Die Crux ist ja leider, dass die kleinen Gimmicks in Acro-bat immer neu angelegt werden müssen, wenn das Dokument neu gerippt wird, also erst zum Schluss gebaut werden können.

Aber dann ging es doch relativ schnell und Jan konnte die Nummer 1 zum Download bereitstellen. Mir hat es viel Spaß gemacht, ich glaube den anderen auch, und viel gelernt haben wir sowieso. Gespannt bin ich auf Eure Reaktionen und Anregungen, vielleicht habt Ihr ja auch Lust, etwas zum Magazin beiszusteuern. Das Thema des nächsten Magazins soll „Geld“ sein, wenn Euch da ein Text oder eine Illustration einfällt oder Ihr ein gestaltetes Kapitel bei-steuern wollt, auch um als „Member of the UPLOAD-Empire“ den Karrieresprung zu vollführen ;-), meldet Euch bei uns.

der maschinist

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UPLOAD-Pfeile–überallUPLOAD-Pfeile!

von Olaf
Notiz
Drei Haare auf dem Kopf sind relativ wenig – drei Haare in der Suppe sind relativ viel. Danke Vadder für diesen Kalauer
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Zu guter Letzt

DasTeamMembers of the UPLOAD-Empire

Rudolf Struzyna alias „Murphy“ von der Titelseite des Magazins. Der 26-Jährige fotografiert als Hobby, kommt „aus dem tiefsten „Ruhrpott“ (=Gelsenkirchen) und wer mehr wissen möchte, schaut einfachauf www.youview.de

Karen, Joan und Yvonne von den Grafikjungs und Modemädels(www.grafikjungs.de) haben die drei genialen Illustrationen für dieseAusgabe geliefert.

Olaf (der maschinist ➔),Master Of Desaster,

Oberzertifikatspixelschubser:

Layout,

Dani ➔Head Of Nonsense

Jan „jati“ Tißler

...hat die anderen angestiftet

Bildbearbeitung,Satz

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ImpressumHerausgeber

Jan Tißler (verantwortlich)Lerchenstraße 8119057 Schwerinfon: 0171 - 8 36 33 15mail: [email protected]

USt-IdNr.: DE236844401Finanzamt Schwerin

Alle Texte, Fotos und Illustrationen dieses Ma-gazins sind urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des jeweiligen Autors erlaubt. Du darfst dieses Magazin gern manuell weiter-geben, aber nicht automatisiert verbreiten, bei-spielsweise als Download auf Deiner Website. Ebenso ist eine Aufnahme in Datenbanken und andere Verzeichnisse untersagt. Wir hoffen auf Dein Verständnis.

Wir freuen uns über Ideen, Kritik, Lob, The-menvorschläge und Artikelangebote an [email protected].

Das UPLOAD PDF-Magazin erscheint alle drei Monate und ist kostenlos.

Anfragen zu Anzeigenschaltungen nehmen wir gern entgegen unter [email protected].

VorschauIm UPLOAD-Magazin Nr. 2 erwartet Dich im September

Das war‘s mit der Nummer 1. Wir hoffen, es hat Dir gefallen und sind auf Deine Meinung, Deine Hinweise und Eindrü-cke gespannt. Melde Dich per Mail bei [email protected], im nagelneu-en UPLOAD-Forum, im UPLOAD-Weblog oder natürlich in Deinem eigenen Blog.

Die nächste Ausgabe ist schon in der Ma-che. Da dreht sich dann alles ums Thema „Geld“. Wie auch in dieser Nummer wer-den wir das Thema von ganz verschiede-nen Seiten angehen. „Wie kann ich Geld verdienen“, ist da noch die naheliegendste Frage. Was macht Geld aus einem Blog-ger, passen Weblogs/Podcasts und Geld verdienen überhaupt zusammen, was ist Geld und wie ist es entstanden usw. usf. sind einige weitere.

DUKANNSTALSOGESPANNTSEIN,WASWIRUNSEINFALLENLASSEN.

Und an dieser Stelle der Hinweis: UPLOAD ist kein geschlossener, elitärer Kreis. Wir freuen uns auf Dich, wenn Du einen inte-ressanten Artikel zum Thema beisteuern möchtest. Du hast die ziemlich einmalige Gelegenheit, mit Bloggern und Journalis-ten zusammenzuarbeiten, Leute zu inter-viewen, Produkte und Dienste zu testen und vieles, vieles mehr. Wenn Du das gern möchtest, melde Dich unter [email protected].

Wir machen uns jetzt wieder an die Arbeit -

und an den Spaß :-)

Zu guter Letzt

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