Upload
vodung
View
214
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
www.tuv.com
Verantwortung tragen.Auf allen Ebenen.Der Leitfaden für Aufzugswärter.
INDUSTRIE SERVICE · AUFZÜGE
Foto
: Ily
a C
haly
uk/F
otol
ia
2
Der Leitfaden für Aufzugswärter von TÜV Rheinland
unterstützt Sie beim sicheren Betrieb Ihres Aufzuges.
Foto
: gui
yon
g ni
an/F
otol
ia
3
Vorwort 3
Betreiberpflicht 4
ChecklistefürdensicherenBetriebvonAufzugsanlagen 5
Anforderungen an Aufzugswärter 6
SichererBetriebderAnlage 7
RegelmäßigeÜberprüfungendesAufzuges 9
Personenbefreiung 11
ZusatzhinweisfürtriebwerksraumloseAufzüge 26
EinZeichenvonSicherheit 27
AufzügezählenzudensicherstenTransportmitteln.Umdies
dauerhaftsicherzustellen,hatderGesetzgeberdiesezu„überwa-
chungsbedürftigenAnlagen“erklärt.AusdiesemGrundsindin
derBetriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)auchbesondere
PflichtenfürBetreibervonAufzügen(auch„Arbeitgeber“im
SinnederBetrSichVgenannt)enthalten.
DieseBroschürewidmetsichder„beauftragtenPerson“(nach-
folgendauch„Aufzugswärter“genannt),dieeinenwesentlichen
BeitragzumsicherenBetriebdieserAnlagenleistet.Siehatals
ErstansprechpartnervorOrtfürdensicherenBetriebzusorgen
undimFalleeinesFalleseingeschlossenePersonenschnellaus
demFahrkorbzubefreien.
ErgänzendzudererforderlichenanlagenspezifischenEinweisung
solldieseBroschürealskleinesNachschlagewerkfürdiewich-
tigsten Aufgaben dienen.
Inhalt.
Vorwort.
4
Betreiberpflicht.
DiemitdemAufzugverbundenenVerpflichtungendesBetreibers
sindinderBetriebssicherheitsverordnungdefiniert.Hierheißtes
unterandereminAnhang1Nr.4.6BetrSichV:
WereineAufzugsanlagenachAnhang2Abschnitt2Nr.2
betreibt,hatsieregelmäßigeinerInaugenscheinnahmeund
Funktionskontrollenach§4Absatz5Satz3zuunterziehen.
UmdiesenAnforderungenzugenügen,werdeninderTRBS
(TechnischeRegelnzuBetriebssicherheit)3121–Betriebvon
Aufzugsanlagen–undinderTRBS2181–SchutzvorGefährdungen
beimEingeschlossenseininPersonenaufnahmemitteln–die
BetreiberpflichtenunddieAnforderungenanAufzugswärter
konkretisiert.
DerBetreiberhatnachderTRBS3121eineodermehrerePer-
sonen,dieüberdienotwendigeZuverlässigkeitunddaserforder-
licheSicherheitsbewusstseinverfügen,zubeauftragen:
�� dieAufzugsanlagezubeaufsichtigen,
�� regelmäßigeKontrollendurchzuführenund
�� eingeschlossenePersonenzubefreien.
AuchmusseinanlagenspezifischerNotfallplanerstelltwerden.
DieseristGrundlagefürdieBefreiungvoneingeschlossenen
Personenundsollsicherstellen,dassaufNotrufeunverzüglich
angemessenreagiertwirdundumgehendsachgerechteHilfs-
maßnahmeneingeleitetwerden(sieheauchAnhang1Nr.4.1
BetrSichV).
GerneunterstütztTÜVRheinlanddenBetreiberbeiderEinwei-
sungsowiebeiderErstellungdesNotfallplans.
5
Checkliste für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen.
Prüfung der Aufzugsanlage
VertragüberregelmäßigePrüfungen,inkl.Terminverfolgung
istmitTÜVRheinlandabgeschlossen.
AktuellePrüfplaketteistinderAufzugskabinevorhanden.
Mängelbeseitigungistorganisiert(z.B.Weiterleitung
derPrüfbescheinigunganWartungsfirmaüberVertrag
zurPrüfungistorganisiert).
AlleAnlagensindimVertragenthalten.DerAnlagenbestand
istaktuell.
InbetriebnahmeneuerundgeänderterAnlagenisterst
nachVorliegenderPrüfbescheinigungerfolgt.
Organisatorische Maßnahmen, inkl. Personenbefreiung
NotrufsystemmitAnbindunganständigbesetzteStellezur
BefreiungvonPersonenistvorhanden.Nachrüstungbei
Altanlagenbisspätestens31.12.2020.
Notfallplaninkl.Notbefreiungsanleitungistvorhanden.
Aufzugswärteristvorhanden(sieheauchTRBS3121
„BetriebvonAufzugsanlagen“).Fristenfürregelmäßige
Unterweisungensindfestgelegtundeingehalten.
RegelmäßigeKontrollenderAufzugsanlagenüberAufzugs-
wärter sind organisiert.
Anlagendokumentation vor Ort
(auch in elektronischer Form möglich)
TechnischeDokumentation(EG-Konformitätserklärung,
Schaltpläne,Bescheinigungenübereingesetzte
Sicherheitsbauteile)liegtvor.
Betriebsanleitungliegtvor.
Prüf-undWartungsanleitungenliegenvor.
ErgebnissevonPrüfungennachBetrSichVundanderer
Rechtsvorschriftenliegenvor.
6
Anforderungen an Aufzugswärter.
Aufzugswärtermüssendas18.Lebensjahrvollendethabenund
fürihreAufgaben–z.B.durcheinenMitarbeitereinerzugelas-
senenÜberwachungsstelle–besondersunterwiesenwerden.
DieseUnterweisungmussaufdieBesonderheitenderzubetreu-
endenAnlagenabgestimmtseinundistzudokumentieren.Die
NamenderunterwiesenenPersonensindz.B.ineinerListe,die
amBetriebsortderAufzugsanlageaufbewahrtwird,namentlich
zuhinterlegen.DieseUnterweisungmussggf.regelmäßigwieder-
holtwerden.DerBetreiberlegtdenWiederholungszeitraumfest.
Sicherheitsanalyse zur Erreichung eines Betriebs nach dem
Stand der Technik
SicherheitsanalyseunterBerücksichtigungderNutzung
undUmgebungsbedingungenistaktuell.
AufbauendeMaßnahmenzuAbweichungenvomStand
derTechniksindfestgelegt.
BeiAnlagen,diealsArbeitsmittelgenutztwerden,sind
ergänzendGefährdungsbeurteilungenerstellt.
AlleDokumentesindderAnlagendokumentationbeigefügt.
Instandhaltung und Wartung
Wartungs-undInstandhaltungsvertragistvorhanden
(sieheauchTRBS3121„BetriebvonAufzugsanlagen“).
ZeiträumefürregelmäßigeWartungendurcheineAufzugs-
firma,z.B.aufBasisderDINEN13015„Instandhaltung
vonAufzügenundFahrtreppen“,sindfestgelegt.
Es liegen Informationen vor zu:
AnzahlderFahrtenproJahr,BetriebszeitundStillstandszeiten
AlterundZustandderAnlage
OrtundArtdesGebäudes,indemdieAnlageinstalliertist,
sowie die Bedürfnisse der Benutzer und/oder die
Art der zu transportierenden Lasten
UmgebungsbedingungenderAnlagesowiedieäußeren
Umgebungseinflüssen,z.B.WetteroderVandalismus
7
�� DerBetreiberhatsicherzustellen,dassdieAufzugsanlageunter
BerücksichtigungderBetriebsanleitungdesHerstellersbestim-
mungsgemäßbetriebenundbenutztwird.
�� DerBetreibermussdieAufzugsanlageaußerBetriebnehmen,
wennsieMängelaufweist,durchdieBeschäftigteundDritte
gefährdetwerdenkönnen.AndenSchachtzugängensind
HinweiseaufdieAußerbetriebnahmezugeben,gegebenenfalls
sindschadhafteSchachttürengegenZutrittzusichernund
weitergehendeMaßnahmeneinzuleiten,umgefährliche
Zuständezubeheben.
�� UnfälleundSchadensfällesindderzuständigenBehörde
unverzüglichmitzuteilen.
�� UnterBerücksichtigungderAufzugsart,dertechnischen
Ausführung,AusrüstungundBetriebsbedingungensindan
derAufzugsanlageregelmäßigundinangemessenenZeitab-
ständenInstandhaltungsarbeitendurchzuführen,z.B.auf
BasiseinesschriftlichfixiertenWartungsvertrages(siehe
Anhang2Nr.4.2BetrSichV).
�� DerBetreiberhatMaßnahmenzurPersonenbefreiungunter
BerücksichtigungderAufzugsart,desAntriebssystemsund
derAusrüstungineinerBetriebsanweisungfestzulegenundzu
dokumentieren(NotfallplangemäßBetrSichV,sieheAnhang1
Nr.4.1).DieserNotfallplanmussderNotrufzentralezurVerfü-
gunggestelltwerden.
�� DieAngabenzurNotbefreiungsindinderNähederAufzugs-
steuerung anzubringen.
�� DenmitderPersonenbefreiungbeauftragtenUnternehmen
oderPersonenmussstetseinsichererZugangzumGebäude
undzurAufzugsanlageermöglichtwerden.
�� DerBetreibermussmindestensamHauptzugangderAufzugs-
anlageeinHinweisschildanbringen,aufdemjederzeitdauer-
haftundgutsichtbarderNameunddieTelefonnummerdes
Sicherer Betrieb der Anlage(TRBS 3121, TRBS 2181, BetrSichV, DIN EN 13015).
8
Instandhaltungsunternehmens,desPersonenbefreiungsdiens-
tes oder des Aufzugswärters angegeben sind.
�� VerfügteinAufzugnurübereineakustischeNotrufeinrich-
tunginderNähedesSchachtes(z.B.Klingel),musssicherge-
stelltsein,dassderNotrufwährenddergesamtenBetriebszeit
derAufzugsanlagevoneinemAufzugswärterodervonPersonen,
diedenPersonenbefreiungsdienstverständigenkönnen,ge-
hörtundalssolchererkanntwird.Biszum31.12.2020istjeder
AufzugmiteinemNotrufsystemauszustatten.
BetreibervonPersonen-undLastenaufzugsanlagenhaben
z.B.durcheineBetriebsanweisungdaraufhinzuwirken,dass
mindestens:
�� dieAufzugsanlagenichtunsachgemäßbenutztwird,
�� derFahrkorbbzw.dasFördermittelgleichmäßigbelastetund
nichtüberlastetwird,LastengegenVerschiebengesichert
werdenundbeiderBeförderungvonPersonenundLastenin
AufzugsanlagenohneFahrkorbtüreneinSicherheitsabstand
vonmindestens0,1mzudenVorderkantendesFahrkorbfuß-
bodenseingehaltenwird,
�� sichdasBedienungspersonalimBereichderSteuereinrichtun-
gendesFahrkorbesaufhältundbeiGefahrderNotbremsschal-
terunddieNotrufeinrichtungbetätigtwerden,
�� imSchacht,Triebwerks-undRollenraumbetriebsfremde
GegenständenichtgelagertundZugängezumSchachtund
denvorgenanntenRäumennichtverstelltsind,
�� ZugängeundWartungsöffnungenzurAufzugsanlageunter
Verschlussgehaltenwerden.ZugehörigeSchlüsselundsolche
fürdieSteuerungseinrichtungenunddieNotentriegelung
müssenverfügbarseinunddürfenanUnbefugtenicht
abgegebenwerden,
�� hydraulischangetriebeneAufzugsanlagenüberdenHaupt-
schalterfüreinelängereZeitnuraußerBetriebgenommen
werden,wennsichihreFahrkörbeinderunterstenHaltestelle
befinden,
�� fallserforderlich,weitergehendeMaßnahmenfüreinesichere
NutzungmitdemInstandhaltungsunternehmenabgestimmt
werden.
9
Auszug aus der TRBS 3121 und DIN EN 13015
DiebeauftragtePersonmussregelmäßig(z.B.wöchentlich)den
sicherenZustandderAnlagefeststellen.Hierzuwirdeinevoll-
ständigeFahrtinAufwärts-undAbwärtsrichtunggemacht,um
VeränderungenderFahreigenschaftenoderBeschädigungenan
derAnlagezuerkennen.
DiebeauftragtenPersonenmüssenregelmäßigundineinemfür
dieAufzugsanlageangemessenemZeitabstandkontrollieren,ob:
�� dieZugängezumFahrschacht,zumTriebwerksraumundden
dazugehörigenSchalteinrichtungenfreiundsicherbegehbar
sindundimTriebwerksraumkeineaufzugsfremdenGegen-
ständegelagertwerden,
�� derFahrkorbnichtanfahrenkann,solangeeineSchachttür
geöffnetist,
�� eineSchachttürsichnichtöffnenlässt,solangesichderFahr-
korbaußerhalbderEntriegelungszonedieserTürbefindet,
�� derFahrkorbnichtanfahrenkann,solangedieFahrkorbtür
geöffnetist,
�� diefürdieAufzugsanlageüblicheHaltegenauigkeitindenein-
zelnenHaltestellennochvorhandenist,
�� dieNotrufeinrichtungfunktioniert(HupevorOrtgutzu
hörenoderVerbindungzurNotrufzentrale),
�� HinweiseaufdiebeauftragtePersonanderHauptzugangsstelle
(z.B.imErdgeschoß)lesbarundaktuellsind,
�� SicherheitskennzeichnungenundPiktogrammevorhanden
undlesbarsind,
�� Anzeigen,diesichineinemallgemeinzugänglichenBereich
befinden,funktionstüchtigsind,
�� BefehlsgeberinderHaltestelleundimFahrkorbkeine
BeschädigungoderFunktionsbeeinträchtigungaufweisen,
Regelmäßige Überprüfungen des Aufzuges.
10
�� TÜR-AUFoderNOT-HALT-Tasterordnungsgemäß
funktionieren,
�� beiFahrkörbenohneFahrkorbtürendieSchachtwand
andenZugangsseitendesFahrkorbesnichtbeschädigtist,
�� dieFahrkorbbeleuchtungfunktionsfähigist,
�� Fahrkorbwändeund-türensowieSchachtwändeund-türen
nichtmechanischbeschädigtsind,
�� diebestimmungsgemäßeBenutzungbzw.derordnungs-
gemäßeBetriebderAufzugsanlageentsprechendden
Herstellervorgabenstattfindet.
DiebeauftragtePersonhatfestgestellteMängelanderAufzugs-
anlagesofortdemBetreiberzumelden.SindanderAufzugsanlage
Mängelvorhanden,durchdiePersonengefährdetwerden,istdie
AnlageaußerBetriebzusetzenunddieGefahrenstellenzusichern.
Eswirdempfohlen,diedurchgeführtenKontrollenunddas
Ergebniszudokumentieren.HierfürstehtIhnenaufunserer
Homepageunterwww.tuv.com/aufzugimDownload-Bereichdie
Vorlage„ChecklistefürAufzugswärterkontrollen“zurVerfügung.
REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNGEN DES AUFZUGES.
11
Allgemein.
DerBetreibereinerAufzugsanlagemussdafürsorgen,dassdie
BefreiungvonimFahrkorb/FördermitteleingeschlossenenPer-
sonenzujederZeitundinmöglichstkurzerZeitvorgenommen
werdenkann.SolltederAufzugzwischenzweiHaltestellendurch
eineBetriebsstörungzumStehengekommensein,sindvomAuf-
zugswärterdienachfolgendbeschriebenenallgemeinenMaß-
nahmenbeiderBefreiungEingeschlossenerausFahrkörbenvon
Aufzügen zu ergreifen.
DieAufzugsart,dieverschiedenenAntriebssysteme,dieAusrüs-
tungsunterschiedeunddieeinsatzortspezifischenUmgebungs-
bedingungenerfordernjedochunterschiedlicheMaßnahmen.
DieTRBS2181enthältgeeignetetechnischeundorganisatorische
Maßnahmen,dievomBetreiberangepasstanseineUmgebungs-
bedingungengetroffenwerdenmüssen,umdiePersonenbefrei-
unginangemessenerZeitgewährleistenzukönnen.
ZudentechnischenMaßnahmengehörtz.B.dasEinrichteneiner
MöglichkeitzurakustischenodervisuellenKommunikationmit
einerhilfeleistendenStelle.
AlsorganisatorischeMaßnahmemussvomBetreibereinNotfall-
planaufgestelltwerden.AnhandderFestlegungenimNotfall-
plansinddieHilfeleistendenregelmäßigzuunterweisenundes
sindentsprechendeÜbungendurchzuführen.BeiderRealisie-
rungdesgeeignetenNotfallplansnachBetrSichVundTRBS2181
zurPersonenbefreiungstehtIhnenTÜVRheinlandgerneals
kompetenterPartnerzurSeite.
Personenbefreiung.
12
DieAufzugsart,dieverschiedenenAntriebssystemeunddie
AusrüstungsunterschiedeerfordernunterschiedlicheMaß-
nahmen.DienachfolgendenAbschnittebeschreiben,jeweilsin
sichgeschlossen,dieallgemeinenMaßnahmen,welcheergriffen
werdenkönnenumPersonenauselektro-mechanischbzw.aus
elektro-hydraulischangetriebenenAufzügenzubefreien.Parallel
dazusinddieanlagenspezifischenBesonderheitenderBetriebs-
anleitungderAufzugsanlageunbedingtzubeachten!
DieMaßnahmenbeinhaltenz.T.Eingriffe,diezueinerGefähr-
dungvonPersonenführenkönnen.Siedürfendahernurunter
BeachtungentsprechenderSorgfaltvoneingewiesenenoder
sachkundigenPersonen(Aufzugswärter,PersonalvonFachfirmen)
durchgeführtwerden.AusdiesemGrundistaucheinebesondere
EinweisungundPrüfungvonAufzugswärterndurcheinenMit-
arbeiterderzugelassenenÜberwachungsstellezuempfehlen.
Elektro-mechanisch angetriebene Aufzüge (Seilaufzug).
StellenSiefest,obIhreAufzugsanlagemiteinerRückholsteue-
rungausgerüstetist.DieRückholsteuerungbefindetsichinder
NähedesSchaltschrankesundbestehtauseinemSchalterund
zweiTasternzurBewegungdesFahrkorbes.
Für Aufzugsanlagen mit Rückholsteuerung gilt:
�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten
fragen.
�� HauptschalterimTriebwerksraumoderSchaltschrankaus-
schalten.DasBetätigenvonimSteuerschrankvorhandenen
SchützenvonHandbedeutetLebensgefahrundistdeshalb
verboten!
PERSONENBEFREIUNG.
13
Treibscheibenaufzug mit Triebwerksraum
Bremslüfthebel
Seilmarkierungen
Treibscheibe
Bremsmagnet
Bremse
Antriebsmotor
Handrad
Lichtschalter
Hauptschalter
Steuerung
Geschwindigkeitsbegrenzer
Tragseile
Magnetschalter
Türantrieb
Notruftaster
Kabinentableau
Fahrkorbtür
Puffer
Fangvorrichtung
Führungsschienen
Magnete der Schachtinformation
Fahrkorbstandanzeige
Notentriegelung
Etagentableau
Gegengewicht
Schachttür
Notendschalter
Begrenzerseil
Betonsockel
Ölauffangwanne
Spanngewicht am Begrenzerseil
14
�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen,
Eingeschlosseneveranlassen,vondenFahrkorbzugängen
zurückzutreten.EingeschlosseneüberbevorstehendeBewe-
gungendesFahrkorbesunterrichten.
�� Hauptschalterwiedereinschalten.
�� Rückholsteuerungeinschalten.
�� FahrkorbdurchBetätigendesentsprechendenTastersder
RückholsteuerungindergewünschtenFahrtrichtungbewegen.
Achtung!–DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahren
werden.BewegungdesFahrkorbesdurchdieBewegungder
Seilebeobachten.
�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar
durchMarkierungenandenSeilenoderdurchdieBündig-
keitsanzeigeamSchaltschrankbzw.inderRückholsteuerung),
TasterderRückholsteuerungloslassen.
�� Hauptschalterausschalten.
�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie
Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die
AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-
gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-
ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-
nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund
anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen
wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes
sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht
öffnenlässt.
�� EingeschlossenezumVerlassendesFahrkorbesauffordern.
�� Rückholsteuerungwiederausschalten.
�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie
Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach
ÜberfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltet
lassenundFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.
PERSONENBEFREIUNG.
15
LässtsichderFahrkorbdurchdieRückholsteuerungnichtbewegen,
kanndieBefreiungdurchfolgendeMaßnahmenerreichtwerden:
�� KontrolleallerSchacht-undFahrkorbtürenaufgeschlossenen
undverriegeltenZustand.DanachVersuchmitderRückhol-
steuerungwiederholen.
�� BleibtderVersucherfolglos,istbeiAnlagenmitHanddrehein-
richtungfolgendermaßenzuverfahren:
Für Aufzugsanlagen mit Triebwerksraum und ohne Rückhol-
steuerung oder fehlender Energieversorgung gilt:
�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten
fragen.
�� HauptschalterimTriebwerksraumausschalten.DasBetätigen
vonimSteuerschrankvorhandenenSchützenvonHandbe-
deutetLebensgefahrundistdeshalbverboten!
�� Fahrkorbtüren–soweitvorhanden–vondenEingeschlosse-
nenschließenlassen.
�� EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegungendesFahrkor-
besunterrichten.
�� BremslüfthebelbetätigenundFahrkorbdurchDrehenam
HandradindergewünschtenRichtung(AngabenamTrieb-
werkvorhanden)bewegen.
Achtung!
�� DieBewegungdesFahrkorbessolllangsamerfolgen.
�� DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahrenwerden.
�� Deshalbständigbremsbereitsein.
�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbarz.
B.durchMarkierungenandenSeilenoderdurchAnzeigeder
Bündigkeitslampe),
�� Bremslüfthebelloslassen.
�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie
Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die
PERSONENBEFREIUNG.
16
AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-
gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-
ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-
nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund
anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen
wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes
sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht
öffnenlässt.
�� EingeschlossenezumVerlassendesFahrkorbesauffordern.
�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie
Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach
ÜberfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltet
lassenundFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.Alle
Schachttürensinddaraufhinzukontrollieren,obsiegeschlos-
senundverriegeltsind.SchadhafteSchachttürensindgegen
Zutrittzusichern.
LässtsichderFahrkorbdurchBetätigenderHanddreheinrich-
tungennichtbewegen,istfolgendermaßenzuverfahren:
Bei Aufzügen ohne eigenen Triebwerksraum und Energieausfall
oder bei nicht Bewegen des Fahrkorbes gilt:
�� GenauenStandortdesFahrkorbesfeststellen.
�� IstderFahrkorbimBereichderTüren,dienächsteüberdem
FahrkorbfußbodenliegendeSchachttürdurchNotentriegeln
öffnenundnachAufschiebenderFahrkorbtürEingeschlossene
nachobenausdemFahrkorbsteigenlassen.
�� IstderAbstandzwischenderSchwelledernächsten,überdem
FahrkorbfußbodenbefindlichenSchachttürundderFahr-
korbdeckezugering,kanndieBefreiungderEingeschlossenen
auchdurchNotentriegelndernächsttiefergelegenenSchacht-
türversuchtwerden.
PERSONENBEFREIUNG.
17
Treibscheibenaufzug ohne Triebwerksraum
Geschwindig-keitsbegrenzer
Begrenzerseil
Etagentableau
Türantrieb
Geländer
Inspektions-steuerung
Schachttür
Fahrkorbtür
Puffer
Spanngewichtam Begrenzerseil
Notruftaster
Fahrkorbtableau
Ölauffangbehälter
Schachtgrubenleiter
Fangvorrichtung
Fahrkorbstand-anzeige
Steuerung
Notentriegelung
Frequenzumrichter
Antriebseinheit
Treibscheibe
Tragseile
Führungsschienen
Fahrkorb
Gegengewicht
Notendschalter
18
PERSONENBEFREIUNG.
Achtung!–UnterhalbdesFahrkorbfußbodenskannsichdabei
eineÖffnungergeben,durchdieAbsturzgefahrindenSchacht
besteht.Sicherungsmaßnahmenergreifen.
SindBefreiungsmaßnahmenwedermitderHanddreheinrich-
tungnochdurchNotentriegelnvonSchachttürenmöglich
odererfordernVerletzungenvonEingeschlossenenbesondere
Eingriffe,istdieFachfirmazubenachrichtigen.DieEingeschlos-
senensinddarüberzuinformieren.BiszumEintreffender
erforderlichenHilfskräftemussderSprechkontaktzudenEinge-
schlossenenaufrechterhaltenbleiben.
Elektro-hydraulisch angetriebene Aufzüge.
StellenSiefest,obIhreAufzugsanlagemiteinerRückholsteue-
rungausgerüstetist.DieRückholsteuerungbefindetsichinder
NähedesSchaltschrankesundbestehtauseinemSchalterund
zweiTasternzurBewegungdesFahrkorbes.
Für Aufzugsanlagen mit Rückholsteuerung gilt:
�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten
fragen.
�� HauptschalterimTriebwerksraumoderSchaltschrankaus-
schalten.DasBetätigenvonimSteuerschrankvorhandenen
SchützenvonHandbedeutetLebensgefahrundistdeshalb
verboten!
�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen,
Eingeschlosseneveranlassen,vondenFahrkorbzugängenzu-
rückzutreten.EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegun-
gendesFahrkorbesunterrichten.
�� Hauptschalterwiedereinschalten.
19
PERSONENBEFREIUNG.
�� Rückholsteuerungeinschalten.
�� FahrkorbdurchBetätigendesentsprechendenTastersderRück-
holsteuerungindergewünschtenFahrtrichtungbewegen.
Achtung!–DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahrenwerden.
�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar
durchdieBündigkeitsanzeigeamSchaltschrankbzw.inder
Rückholsteuerung),TasterderRückholsteuerungloslassen.
�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie
Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die
AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-
gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-
ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-
nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund
anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen
wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes
sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht
öffnenlässt.
�� EingeschlossenezumVerlassendesFahrkorbesauffordern.
�� Rückholsteuerungwiederausschalten.
�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie
Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach
ÜberfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausschalten
undFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.
LässtsichderFahrkorbdurchdieRückholsteuerungnichtbewe-
gen,kanndieBefreiungdurchfolgendeMaßnahmenerreicht
werden:
�� KontrolleallerSchacht-undFahrkorbtürenaufgeschlossenen
undverriegeltenZustand.DanachVersuchmitderRückhol-
steuerungwiederholen.
�� BleibtderVersucherfolglos,istbeiderAnlagefolgendermaßen
zuverfahren:
20
PERSONENBEFREIUNG.
Für direkt-hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen ohne
Rückholsteuerung oder bei Energieausfall gilt:
�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten
fragen.
�� HauptschalterimTriebwerksraumausschalten.DasBetätigen
vonimSteuerschrankvorhandenenSchützenvonHandbe-
deutetLebensgefahrundistdeshalbverboten!
�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen.
Eingeschlosseneveranlassen,vondenFahrkorbzugängenzu-
rückzutreten.EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegun-
gendesFahrkorbesunterrichten.
�� FahrkorbdurchBetätigendesNotablassventilsabwärtsbe-
wegen.
Achtung!
�� DieBewegungdesFahrkorbessolllangsamerfolgen.
�� DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahrenwerden.
�� DeshalbNotablassventilnurimTippbetriebbetätigen.
�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar
z.B.durchFahrkorbstandsanzeige),Notablassventilloslassen
bzw.schließen.
�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie
Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die
AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-
gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-
ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-
nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund
anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen
wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes
sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht
öffnenlässt.
21
PERSONENBEFREIUNG.
�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdieStörung
beseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternachÜberfahren
einerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltetlassenund
Fachfirma(Störungsdienst,Service)benachrichtigen.
LässtsichderFahrkorbdurchBetätigendesNotablassventils
nichtbewegen,istfolgendermaßenzuverfahren:
�� GenauenStandortdesFahrkorbesfeststellen.
�� IstderFahrkorbimBereichderTüren,dienächsteüberdem
FahrkorbfußbodenliegendeSchachttürdurchNotentriegeln
öffnenundnachAufschiebenderFahrkorbtürEingeschlosse-
nenachobenausdemFahrkorbsteigenlassen.
�� IstderAbstandzwischenderSchwelledernächsten,überdem
FahrkorbfußbodenbefindlichenSchachttürundderFahr-
korbdeckezugering,kanndieBefreiungderEingeschlossenen
auchdurchNotentriegelndernächsttiefergelegenenSchacht-
türversuchtwerden.
Achtung!–UnterhalbdesFahrkorbfußbodenskannsichdabei
eineÖffnungergeben,durchdieAbsturzgefahrindenSchacht
besteht.Sicherungsmaßnahmenergreifen.
�� SindBefreiungsmaßnahmenwederdurchNotablassnoch
durchNotentriegelungvonSchachttürenmöglichodererfor-
dernVerletzungenvonEingeschlossenenbesondereEingriffe,
istdieFachfirmazubenachrichtigen.DieEingeschlossenen
sinddarüberzuinformieren.BiszumEintreffendererforderli-
chenHilfskräftemussderSprechkontaktzudenEingeschlos-
senenaufrechterhaltenbleiben.
22
Für indirekt-hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen ohne
Rückholsteuerung oder Ausfall der Energieversorgung gilt:
�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten
fragen.
�� HauptschalterimTriebwerksraumoderSchaltschrankaus-
schalten.DasBetätigenvonimSteuerschrankvorhandenen
SchützenvonHandbedeutetLebensgefahrundistdeshalb
verboten!
�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen
undEingeschlosseneveranlassenvondenFahrkorbzugängen
zurückzutreten.
�� EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegungendesFahrkor-
besunterrichten.
�� Manometerzuschalten.
�� ZeigtdasManometer0BarDruckan,dann:
1.Handpumpebetätigen.DruckanstiegamManometerbeob-
achten.SteigtderDruckbeimWeiterpumpennichtmehr
an,Pumpeneinstellen.
2.FahrkorbdurchBetätigendesNotablassventilsabwärtsbe-
wegen.
3.TrittdabeiSchlaffseilbildungauf,erkennbaranstarkem
DruckabfallamManometeroderamAufleuchtender
Schlaffseilanzeige(soweitvorhanden),Notablassventilso-
fortloslassenbzw.schließen.Handpumpeerneutbetätigen
bisursprünglicheDruckhöhewiedererreichtist.Weiter-
pumpenbisdieEingeschlossenenbestätigen,dasssichder
Fahrkorbaufwärtsbewegt.DanacherneutFahrkorbdurch
BetätigendesNotablassventilsabwärtsbewegen.
PERSONENBEFREIUNG.
23
Indirekt-Hydraulischer Aufzug
Leitungsbruch-ventil
Puffer
Ölauffangbehälter
Betonsockel
Ölfester Anstrich
Schachtgrubenleiter
Etagentableau
Schachttür
Führungsschienen
Geländer
Inspektions-steuerung
Geschwindig-keitsbegrenzer
Begrenzerseil
Türantrieb
Fahrkorbtür
Fahrkorbtableau
Notruftaster
Fangvorrichtung
Fahrkorb-standanzeige
Notentriegelung
Rollenkopf
Fahrkorb
Tragseile
Hydraulik-Heber
Lecköl-auffang-behälter
Bündigkeits-anzeiger für Fahrkorb
Lichtschalter
Haupt-schalter
Rohrleitung
Steue-rung
Ölfester Anstrich
Hydraulik-Aggregat mit Notablaß und Handpumpe
24
�� ZeigtdasManometerDruckan,dann:
1.FahrkorbdurchBetätigendesNotablassventilsabwärtsbe-
wegen.
2.TrittdabeiSchlaffseilbildungauf,erkennbaranstarkem
DruckabfallamManometeroderamAufleuchtender
Schlaffseilanzeige(soweitvorhanden),Notablassventilso-
fortloslassenbzw.schließen.Handpumpeerneutbetätigen
bisursprünglicheDruckhöhewiedererreichtist.Weiter-
pumpenbisdieEingeschlossenenbestätigen,dasssichder
Fahrkorbaufwärtsbewegt.DanacherneutFahrkorbdurch
BetätigendesNotablassventilsabwärtsbewegen.
Achtung!
3.AufeventuelleintretendeerneuteSchlaffseilbildungachten.
4.DieBewegungdesFahrkorbessolllangsamerfolgen.
5.DeshalbNotablassventilnurimTippbetriebbetätigen.
�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar
z.B.durchFahrkorbstandsanzeige),Notablassventilloslassen
bzw.schließen.
�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie
Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die
AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-
gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-
ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-
nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund
anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen
wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes
sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht
öffnenlässt.
�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie
Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach
überfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltet
lassenundFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.
PERSONENBEFREIUNG.
25
�� AlleSchachttürensinddaraufhinzukontrollieren,obsiege-
schlossenundverriegeltsind.SchadhafteSchachttürensind
gegenZutrittzusichern.LässtsichderFahrkorbwederdurch
dieHandpumpenochdurchBetätigendesNotablassventils
bewegen,kanndieBefreiungdurchfolgendeMaßnahmen
erreichtwerden:
�� GenauenStandortdesFahrkorbesfeststellen.
�� IstderFahrkorbimBereichderTüren,dienächsteüberdem
FahrkorbfußbodenliegendeSchachttürdurchNotentriegeln
öffnenundnachAufschiebenderFahrkorbtürEingeschlossene
nachobenausdemFahrkorbsteigenlassen.
�� IstderAbstandzwischenderSchwelledernächsten,überdem
FahrkorbfußbodenbefindlichenSchachttürundderFahr-
korbdeckezugering,kanndieBefreiungderEingeschlossenen
auchdurchNotentriegelnindernächsten,tiefergelegenen
Schachttürversuchtwerden.
Achtung!
UnterhalbdesFahrkorbfußbodenskannsichdabeieineÖffnung
ergeben,durchdieAbsturzgefahrindenSchachtbesteht.
Sicherungsmaßnahmenergreifen.
SindBefreiungsmaßnahmenwedermitderHandpumpenoch
durchBetätigendesNotablassventilsnochdurchNotentriege-
lungvonSchachttürenmöglichodererfordernVerletzungen
vonEingeschlossenenbesondereEingriffe,istdieFachfirmazu
benachrichtigen.DieEingeschlossenensinddarüberzuinfor-
mieren.BiszumEintreffendererforderlichenHilfskräftemuss
derSprechkontaktzudenEingeschlossenenaufrechterhalten
bleiben.
PERSONENBEFREIUNG.
26
BeidensogenanntentriebwerksraumlosenAufzügenistkein
gesonderterMaschinenraummehrvorhanden.DerAntriebistin
derRegelimSchachtkopfuntergebracht,dieAufzugssteuerung
ineinemgesondertenSchaltschrank,z.B.nebeneinerSchacht-
tür.VorderPersonenbefreiungisthierdieBetriebsanleitung
besonderszubeachten.InderRegelistaucheineKurzanweisung
fürdiePersonenbefreiung,z.B.inderTüreimSchaltschrank.Die
genaueBetriebsanleitungistunbedingtzubeachten.
Besonderheiten.
�� EinHandradistnichtvorhanden,alleBefreiungsmaßnahmen
erfolgenvomSchaltschrankaus.
�� DieBewegungdesFahrkorbeserfolgtinderRegeldurchdas
LösenderBremseüberSeilzügeoderelektrisch.SollteeineRück-
holsteuerungvorhandensein,soistdiesezubevorzugen.
�� DieFahrkorbbewegungkanndannz.B.durcheinFensterzum
SchachtmitBlickaufdieTragseileoderdurchLeuchtdioden
mitRichtungsanzeigeerkanntwerden.EbensodieBündigstel-
lung.DerFahrkorbbewegtsichnachdemLösenderBremseje
nachBeladungszustandauf-oderabwärts.IstzwischenFahr-
korbundGegengewicht(=GewichtFahrkorb
+1/2Gewichtdermax.Zuladung)Gleichgewicht,kannes
seindassichderFahrkorbnichtbewegt.HieristdieAufzugs-
wartungsfirmazuverständigenundbiszuderenEintreffenvor
Ortzuwarten.BiszumEintreffendererforderlichenHilfskräf-
temussderSprechkontaktzudenEingeschlossenenaufrecht-
erhaltenbleiben.
Weitere Hinweise und Besonderheiten Ihrer Aufzugsanlage
können auch der Betriebsanleitung des Herstellers entnom-
men werden.
Zusatzhinweis für triebwerksraumlose Aufzüge.
27
AlleAufzugsanlagen,diediePrüfungdurchunsereSachverstän-
digenerfolgreichbestandenhaben,erhaltendasPrüfzeichen
vonTÜVRheinland.EineentsprechendeKennzeichnungim
Fahrkorbisterforderlich:
�� nachderPrüfungvorInbetriebnahme,
�� nachjederHauptprüfung,
�� nachjederZwischenprüfung.
AnhandderMarkierungimZahlenkranzistzuerkennen,wann
dernächstePrüfterminfälligist.
Überdie10-stelligeIDoderdenimPrüfzeichenintegrierten
QR-CodesinddiePrüfinhaltejederzeitonlineabrufbar.Das
bedeutetstetshöchsteTransparenzundbestePerformancein
punctoSicherheit,QualitätundVerlässlichkeit.
Ein Zeichen von Sicherheit. Unser neues Prüfzeichen für Aufzüge.
® T
ÜV,
TU
EV
und
TU
V s
ind
eing
etra
gene
Mar
ken.
Ein
e N
utzu
ng u
nd V
erw
endu
ng b
edar
f de
r vo
rher
igen
Zus
timm
ung.
1
208.
08.1
6
TÜV RheinlandIndustrie Service GmbHAm Grauen Stein51105 KölnTel. +49 1806 252535-1200*[email protected]* 20 ct./Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 60 ct./Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
Sie benötigen weitere
Unterstützung?
Gerne stehen wir Ihnen bei
allen Fragen rund um Ihre
Aufzüge oder die Betriebs-
sicherheitsverordnung zur
Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an.