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www.tuv.com Verantwortung tragen. Auf allen Ebenen. Der Leitfaden für Aufzugswärter. INDUSTRIE SERVICE · AUFZÜGE Foto: Ilya Chalyuk/Fotolia

Verantwortung tragen. Auf allen Ebenen. - tuv.com · PDF file3 Vorwort 3 Betreiberpflicht 4 Checkliste für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen 5 Anforderungen an Aufzugswärter

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Verantwortung tragen.Auf allen Ebenen.Der Leitfaden für Aufzugswärter.

INDUSTRIE SERVICE · AUFZÜGE

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Der Leitfaden für Aufzugswärter von TÜV Rheinland

unterstützt Sie beim sicheren Betrieb Ihres Aufzuges.

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3

Vorwort 3

Betreiberpflicht 4

ChecklistefürdensicherenBetriebvonAufzugsanlagen 5

Anforderungen an Aufzugswärter 6

SichererBetriebderAnlage 7

RegelmäßigeÜberprüfungendesAufzuges 9

Personenbefreiung 11

ZusatzhinweisfürtriebwerksraumloseAufzüge 26

EinZeichenvonSicherheit 27

AufzügezählenzudensicherstenTransportmitteln.Umdies

dauerhaftsicherzustellen,hatderGesetzgeberdiesezu„überwa-

chungsbedürftigenAnlagen“erklärt.AusdiesemGrundsindin

derBetriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)auchbesondere

PflichtenfürBetreibervonAufzügen(auch„Arbeitgeber“im

SinnederBetrSichVgenannt)enthalten.

DieseBroschürewidmetsichder„beauftragtenPerson“(nach-

folgendauch„Aufzugswärter“genannt),dieeinenwesentlichen

BeitragzumsicherenBetriebdieserAnlagenleistet.Siehatals

ErstansprechpartnervorOrtfürdensicherenBetriebzusorgen

undimFalleeinesFalleseingeschlossenePersonenschnellaus

demFahrkorbzubefreien.

ErgänzendzudererforderlichenanlagenspezifischenEinweisung

solldieseBroschürealskleinesNachschlagewerkfürdiewich-

tigsten Aufgaben dienen.

Inhalt.

Vorwort.

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Betreiberpflicht.

DiemitdemAufzugverbundenenVerpflichtungendesBetreibers

sindinderBetriebssicherheitsverordnungdefiniert.Hierheißtes

unterandereminAnhang1Nr.4.6BetrSichV:

WereineAufzugsanlagenachAnhang2Abschnitt2Nr.2

betreibt,hatsieregelmäßigeinerInaugenscheinnahmeund

Funktionskontrollenach§4Absatz5Satz3zuunterziehen.

UmdiesenAnforderungenzugenügen,werdeninderTRBS

(TechnischeRegelnzuBetriebssicherheit)3121–Betriebvon

Aufzugsanlagen–undinderTRBS2181–SchutzvorGefährdungen

beimEingeschlossenseininPersonenaufnahmemitteln–die

BetreiberpflichtenunddieAnforderungenanAufzugswärter

konkretisiert.

DerBetreiberhatnachderTRBS3121eineodermehrerePer-

sonen,dieüberdienotwendigeZuverlässigkeitunddaserforder-

licheSicherheitsbewusstseinverfügen,zubeauftragen:

�� dieAufzugsanlagezubeaufsichtigen,

�� regelmäßigeKontrollendurchzuführenund

�� eingeschlossenePersonenzubefreien.

AuchmusseinanlagenspezifischerNotfallplanerstelltwerden.

DieseristGrundlagefürdieBefreiungvoneingeschlossenen

Personenundsollsicherstellen,dassaufNotrufeunverzüglich

angemessenreagiertwirdundumgehendsachgerechteHilfs-

maßnahmeneingeleitetwerden(sieheauchAnhang1Nr.4.1

BetrSichV).

GerneunterstütztTÜVRheinlanddenBetreiberbeiderEinwei-

sungsowiebeiderErstellungdesNotfallplans.

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Checkliste für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen.

Prüfung der Aufzugsanlage

VertragüberregelmäßigePrüfungen,inkl.Terminverfolgung

istmitTÜVRheinlandabgeschlossen.

AktuellePrüfplaketteistinderAufzugskabinevorhanden.

Mängelbeseitigungistorganisiert(z.B.Weiterleitung

derPrüfbescheinigunganWartungsfirmaüberVertrag

zurPrüfungistorganisiert).

AlleAnlagensindimVertragenthalten.DerAnlagenbestand

istaktuell.

InbetriebnahmeneuerundgeänderterAnlagenisterst

nachVorliegenderPrüfbescheinigungerfolgt.

Organisatorische Maßnahmen, inkl. Personenbefreiung

NotrufsystemmitAnbindunganständigbesetzteStellezur

BefreiungvonPersonenistvorhanden.Nachrüstungbei

Altanlagenbisspätestens31.12.2020.

Notfallplaninkl.Notbefreiungsanleitungistvorhanden.

Aufzugswärteristvorhanden(sieheauchTRBS3121

„BetriebvonAufzugsanlagen“).Fristenfürregelmäßige

Unterweisungensindfestgelegtundeingehalten.

RegelmäßigeKontrollenderAufzugsanlagenüberAufzugs-

wärter sind organisiert.

Anlagendokumentation vor Ort

(auch in elektronischer Form möglich)

TechnischeDokumentation(EG-Konformitätserklärung,

Schaltpläne,Bescheinigungenübereingesetzte

Sicherheitsbauteile)liegtvor.

Betriebsanleitungliegtvor.

Prüf-undWartungsanleitungenliegenvor.

ErgebnissevonPrüfungennachBetrSichVundanderer

Rechtsvorschriftenliegenvor.

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Anforderungen an Aufzugswärter.

Aufzugswärtermüssendas18.Lebensjahrvollendethabenund

fürihreAufgaben–z.B.durcheinenMitarbeitereinerzugelas-

senenÜberwachungsstelle–besondersunterwiesenwerden.

DieseUnterweisungmussaufdieBesonderheitenderzubetreu-

endenAnlagenabgestimmtseinundistzudokumentieren.Die

NamenderunterwiesenenPersonensindz.B.ineinerListe,die

amBetriebsortderAufzugsanlageaufbewahrtwird,namentlich

zuhinterlegen.DieseUnterweisungmussggf.regelmäßigwieder-

holtwerden.DerBetreiberlegtdenWiederholungszeitraumfest.

Sicherheitsanalyse zur Erreichung eines Betriebs nach dem

Stand der Technik

SicherheitsanalyseunterBerücksichtigungderNutzung

undUmgebungsbedingungenistaktuell.

AufbauendeMaßnahmenzuAbweichungenvomStand

derTechniksindfestgelegt.

BeiAnlagen,diealsArbeitsmittelgenutztwerden,sind

ergänzendGefährdungsbeurteilungenerstellt.

AlleDokumentesindderAnlagendokumentationbeigefügt.

Instandhaltung und Wartung

Wartungs-undInstandhaltungsvertragistvorhanden

(sieheauchTRBS3121„BetriebvonAufzugsanlagen“).

ZeiträumefürregelmäßigeWartungendurcheineAufzugs-

firma,z.B.aufBasisderDINEN13015„Instandhaltung

vonAufzügenundFahrtreppen“,sindfestgelegt.

Es liegen Informationen vor zu:

AnzahlderFahrtenproJahr,BetriebszeitundStillstandszeiten

AlterundZustandderAnlage

OrtundArtdesGebäudes,indemdieAnlageinstalliertist,

sowie die Bedürfnisse der Benutzer und/oder die

Art der zu transportierenden Lasten

UmgebungsbedingungenderAnlagesowiedieäußeren

Umgebungseinflüssen,z.B.WetteroderVandalismus

7

�� DerBetreiberhatsicherzustellen,dassdieAufzugsanlageunter

BerücksichtigungderBetriebsanleitungdesHerstellersbestim-

mungsgemäßbetriebenundbenutztwird.

�� DerBetreibermussdieAufzugsanlageaußerBetriebnehmen,

wennsieMängelaufweist,durchdieBeschäftigteundDritte

gefährdetwerdenkönnen.AndenSchachtzugängensind

HinweiseaufdieAußerbetriebnahmezugeben,gegebenenfalls

sindschadhafteSchachttürengegenZutrittzusichernund

weitergehendeMaßnahmeneinzuleiten,umgefährliche

Zuständezubeheben.

�� UnfälleundSchadensfällesindderzuständigenBehörde

unverzüglichmitzuteilen.

�� UnterBerücksichtigungderAufzugsart,dertechnischen

Ausführung,AusrüstungundBetriebsbedingungensindan

derAufzugsanlageregelmäßigundinangemessenenZeitab-

ständenInstandhaltungsarbeitendurchzuführen,z.B.auf

BasiseinesschriftlichfixiertenWartungsvertrages(siehe

Anhang2Nr.4.2BetrSichV).

�� DerBetreiberhatMaßnahmenzurPersonenbefreiungunter

BerücksichtigungderAufzugsart,desAntriebssystemsund

derAusrüstungineinerBetriebsanweisungfestzulegenundzu

dokumentieren(NotfallplangemäßBetrSichV,sieheAnhang1

Nr.4.1).DieserNotfallplanmussderNotrufzentralezurVerfü-

gunggestelltwerden.

�� DieAngabenzurNotbefreiungsindinderNähederAufzugs-

steuerung anzubringen.

�� DenmitderPersonenbefreiungbeauftragtenUnternehmen

oderPersonenmussstetseinsichererZugangzumGebäude

undzurAufzugsanlageermöglichtwerden.

�� DerBetreibermussmindestensamHauptzugangderAufzugs-

anlageeinHinweisschildanbringen,aufdemjederzeitdauer-

haftundgutsichtbarderNameunddieTelefonnummerdes

Sicherer Betrieb der Anlage(TRBS 3121, TRBS 2181, BetrSichV, DIN EN 13015).

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Instandhaltungsunternehmens,desPersonenbefreiungsdiens-

tes oder des Aufzugswärters angegeben sind.

�� VerfügteinAufzugnurübereineakustischeNotrufeinrich-

tunginderNähedesSchachtes(z.B.Klingel),musssicherge-

stelltsein,dassderNotrufwährenddergesamtenBetriebszeit

derAufzugsanlagevoneinemAufzugswärterodervonPersonen,

diedenPersonenbefreiungsdienstverständigenkönnen,ge-

hörtundalssolchererkanntwird.Biszum31.12.2020istjeder

AufzugmiteinemNotrufsystemauszustatten.

BetreibervonPersonen-undLastenaufzugsanlagenhaben

z.B.durcheineBetriebsanweisungdaraufhinzuwirken,dass

mindestens:

�� dieAufzugsanlagenichtunsachgemäßbenutztwird,

�� derFahrkorbbzw.dasFördermittelgleichmäßigbelastetund

nichtüberlastetwird,LastengegenVerschiebengesichert

werdenundbeiderBeförderungvonPersonenundLastenin

AufzugsanlagenohneFahrkorbtüreneinSicherheitsabstand

vonmindestens0,1mzudenVorderkantendesFahrkorbfuß-

bodenseingehaltenwird,

�� sichdasBedienungspersonalimBereichderSteuereinrichtun-

gendesFahrkorbesaufhältundbeiGefahrderNotbremsschal-

terunddieNotrufeinrichtungbetätigtwerden,

�� imSchacht,Triebwerks-undRollenraumbetriebsfremde

GegenständenichtgelagertundZugängezumSchachtund

denvorgenanntenRäumennichtverstelltsind,

�� ZugängeundWartungsöffnungenzurAufzugsanlageunter

Verschlussgehaltenwerden.ZugehörigeSchlüsselundsolche

fürdieSteuerungseinrichtungenunddieNotentriegelung

müssenverfügbarseinunddürfenanUnbefugtenicht

abgegebenwerden,

�� hydraulischangetriebeneAufzugsanlagenüberdenHaupt-

schalterfüreinelängereZeitnuraußerBetriebgenommen

werden,wennsichihreFahrkörbeinderunterstenHaltestelle

befinden,

�� fallserforderlich,weitergehendeMaßnahmenfüreinesichere

NutzungmitdemInstandhaltungsunternehmenabgestimmt

werden.

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Auszug aus der TRBS 3121 und DIN EN 13015

DiebeauftragtePersonmussregelmäßig(z.B.wöchentlich)den

sicherenZustandderAnlagefeststellen.Hierzuwirdeinevoll-

ständigeFahrtinAufwärts-undAbwärtsrichtunggemacht,um

VeränderungenderFahreigenschaftenoderBeschädigungenan

derAnlagezuerkennen.

DiebeauftragtenPersonenmüssenregelmäßigundineinemfür

dieAufzugsanlageangemessenemZeitabstandkontrollieren,ob:

�� dieZugängezumFahrschacht,zumTriebwerksraumundden

dazugehörigenSchalteinrichtungenfreiundsicherbegehbar

sindundimTriebwerksraumkeineaufzugsfremdenGegen-

ständegelagertwerden,

�� derFahrkorbnichtanfahrenkann,solangeeineSchachttür

geöffnetist,

�� eineSchachttürsichnichtöffnenlässt,solangesichderFahr-

korbaußerhalbderEntriegelungszonedieserTürbefindet,

�� derFahrkorbnichtanfahrenkann,solangedieFahrkorbtür

geöffnetist,

�� diefürdieAufzugsanlageüblicheHaltegenauigkeitindenein-

zelnenHaltestellennochvorhandenist,

�� dieNotrufeinrichtungfunktioniert(HupevorOrtgutzu

hörenoderVerbindungzurNotrufzentrale),

�� HinweiseaufdiebeauftragtePersonanderHauptzugangsstelle

(z.B.imErdgeschoß)lesbarundaktuellsind,

�� SicherheitskennzeichnungenundPiktogrammevorhanden

undlesbarsind,

�� Anzeigen,diesichineinemallgemeinzugänglichenBereich

befinden,funktionstüchtigsind,

�� BefehlsgeberinderHaltestelleundimFahrkorbkeine

BeschädigungoderFunktionsbeeinträchtigungaufweisen,

Regelmäßige Überprüfungen des Aufzuges.

10

�� TÜR-AUFoderNOT-HALT-Tasterordnungsgemäß

funktionieren,

�� beiFahrkörbenohneFahrkorbtürendieSchachtwand

andenZugangsseitendesFahrkorbesnichtbeschädigtist,

�� dieFahrkorbbeleuchtungfunktionsfähigist,

�� Fahrkorbwändeund-türensowieSchachtwändeund-türen

nichtmechanischbeschädigtsind,

�� diebestimmungsgemäßeBenutzungbzw.derordnungs-

gemäßeBetriebderAufzugsanlageentsprechendden

Herstellervorgabenstattfindet.

DiebeauftragtePersonhatfestgestellteMängelanderAufzugs-

anlagesofortdemBetreiberzumelden.SindanderAufzugsanlage

Mängelvorhanden,durchdiePersonengefährdetwerden,istdie

AnlageaußerBetriebzusetzenunddieGefahrenstellenzusichern.

Eswirdempfohlen,diedurchgeführtenKontrollenunddas

Ergebniszudokumentieren.HierfürstehtIhnenaufunserer

Homepageunterwww.tuv.com/aufzugimDownload-Bereichdie

Vorlage„ChecklistefürAufzugswärterkontrollen“zurVerfügung.

REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNGEN DES AUFZUGES.

11

Allgemein.

DerBetreibereinerAufzugsanlagemussdafürsorgen,dassdie

BefreiungvonimFahrkorb/FördermitteleingeschlossenenPer-

sonenzujederZeitundinmöglichstkurzerZeitvorgenommen

werdenkann.SolltederAufzugzwischenzweiHaltestellendurch

eineBetriebsstörungzumStehengekommensein,sindvomAuf-

zugswärterdienachfolgendbeschriebenenallgemeinenMaß-

nahmenbeiderBefreiungEingeschlossenerausFahrkörbenvon

Aufzügen zu ergreifen.

DieAufzugsart,dieverschiedenenAntriebssysteme,dieAusrüs-

tungsunterschiedeunddieeinsatzortspezifischenUmgebungs-

bedingungenerfordernjedochunterschiedlicheMaßnahmen.

DieTRBS2181enthältgeeignetetechnischeundorganisatorische

Maßnahmen,dievomBetreiberangepasstanseineUmgebungs-

bedingungengetroffenwerdenmüssen,umdiePersonenbefrei-

unginangemessenerZeitgewährleistenzukönnen.

ZudentechnischenMaßnahmengehörtz.B.dasEinrichteneiner

MöglichkeitzurakustischenodervisuellenKommunikationmit

einerhilfeleistendenStelle.

AlsorganisatorischeMaßnahmemussvomBetreibereinNotfall-

planaufgestelltwerden.AnhandderFestlegungenimNotfall-

plansinddieHilfeleistendenregelmäßigzuunterweisenundes

sindentsprechendeÜbungendurchzuführen.BeiderRealisie-

rungdesgeeignetenNotfallplansnachBetrSichVundTRBS2181

zurPersonenbefreiungstehtIhnenTÜVRheinlandgerneals

kompetenterPartnerzurSeite.

Personenbefreiung.

12

DieAufzugsart,dieverschiedenenAntriebssystemeunddie

AusrüstungsunterschiedeerfordernunterschiedlicheMaß-

nahmen.DienachfolgendenAbschnittebeschreiben,jeweilsin

sichgeschlossen,dieallgemeinenMaßnahmen,welcheergriffen

werdenkönnenumPersonenauselektro-mechanischbzw.aus

elektro-hydraulischangetriebenenAufzügenzubefreien.Parallel

dazusinddieanlagenspezifischenBesonderheitenderBetriebs-

anleitungderAufzugsanlageunbedingtzubeachten!

DieMaßnahmenbeinhaltenz.T.Eingriffe,diezueinerGefähr-

dungvonPersonenführenkönnen.Siedürfendahernurunter

BeachtungentsprechenderSorgfaltvoneingewiesenenoder

sachkundigenPersonen(Aufzugswärter,PersonalvonFachfirmen)

durchgeführtwerden.AusdiesemGrundistaucheinebesondere

EinweisungundPrüfungvonAufzugswärterndurcheinenMit-

arbeiterderzugelassenenÜberwachungsstellezuempfehlen.

Elektro-mechanisch angetriebene Aufzüge (Seilaufzug).

StellenSiefest,obIhreAufzugsanlagemiteinerRückholsteue-

rungausgerüstetist.DieRückholsteuerungbefindetsichinder

NähedesSchaltschrankesundbestehtauseinemSchalterund

zweiTasternzurBewegungdesFahrkorbes.

Für Aufzugsanlagen mit Rückholsteuerung gilt:

�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten

fragen.

�� HauptschalterimTriebwerksraumoderSchaltschrankaus-

schalten.DasBetätigenvonimSteuerschrankvorhandenen

SchützenvonHandbedeutetLebensgefahrundistdeshalb

verboten!

PERSONENBEFREIUNG.

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Treibscheibenaufzug mit Triebwerksraum

Bremslüfthebel

Seilmarkierungen

Treibscheibe

Bremsmagnet

Bremse

Antriebsmotor

Handrad

Lichtschalter

Hauptschalter

Steuerung

Geschwindigkeitsbegrenzer

Tragseile

Magnetschalter

Türantrieb

Notruftaster

Kabinentableau

Fahrkorbtür

Puffer

Fangvorrichtung

Führungsschienen

Magnete der Schachtinformation

Fahrkorbstandanzeige

Notentriegelung

Etagentableau

Gegengewicht

Schachttür

Notendschalter

Begrenzerseil

Betonsockel

Ölauffangwanne

Spanngewicht am Begrenzerseil

14

�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen,

Eingeschlosseneveranlassen,vondenFahrkorbzugängen

zurückzutreten.EingeschlosseneüberbevorstehendeBewe-

gungendesFahrkorbesunterrichten.

�� Hauptschalterwiedereinschalten.

�� Rückholsteuerungeinschalten.

�� FahrkorbdurchBetätigendesentsprechendenTastersder

RückholsteuerungindergewünschtenFahrtrichtungbewegen.

Achtung!–DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahren

werden.BewegungdesFahrkorbesdurchdieBewegungder

Seilebeobachten.

�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar

durchMarkierungenandenSeilenoderdurchdieBündig-

keitsanzeigeamSchaltschrankbzw.inderRückholsteuerung),

TasterderRückholsteuerungloslassen.

�� Hauptschalterausschalten.

�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie

Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die

AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-

gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-

ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-

nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund

anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen

wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes

sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht

öffnenlässt.

�� EingeschlossenezumVerlassendesFahrkorbesauffordern.

�� Rückholsteuerungwiederausschalten.

�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie

Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach

ÜberfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltet

lassenundFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.

PERSONENBEFREIUNG.

15

LässtsichderFahrkorbdurchdieRückholsteuerungnichtbewegen,

kanndieBefreiungdurchfolgendeMaßnahmenerreichtwerden:

�� KontrolleallerSchacht-undFahrkorbtürenaufgeschlossenen

undverriegeltenZustand.DanachVersuchmitderRückhol-

steuerungwiederholen.

�� BleibtderVersucherfolglos,istbeiAnlagenmitHanddrehein-

richtungfolgendermaßenzuverfahren:

Für Aufzugsanlagen mit Triebwerksraum und ohne Rückhol-

steuerung oder fehlender Energieversorgung gilt:

�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten

fragen.

�� HauptschalterimTriebwerksraumausschalten.DasBetätigen

vonimSteuerschrankvorhandenenSchützenvonHandbe-

deutetLebensgefahrundistdeshalbverboten!

�� Fahrkorbtüren–soweitvorhanden–vondenEingeschlosse-

nenschließenlassen.

�� EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegungendesFahrkor-

besunterrichten.

�� BremslüfthebelbetätigenundFahrkorbdurchDrehenam

HandradindergewünschtenRichtung(AngabenamTrieb-

werkvorhanden)bewegen.

Achtung!

�� DieBewegungdesFahrkorbessolllangsamerfolgen.

�� DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahrenwerden.

�� Deshalbständigbremsbereitsein.

�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbarz.

B.durchMarkierungenandenSeilenoderdurchAnzeigeder

Bündigkeitslampe),

�� Bremslüfthebelloslassen.

�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie

Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die

PERSONENBEFREIUNG.

16

AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-

gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-

ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-

nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund

anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen

wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes

sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht

öffnenlässt.

�� EingeschlossenezumVerlassendesFahrkorbesauffordern.

�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie

Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach

ÜberfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltet

lassenundFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.Alle

Schachttürensinddaraufhinzukontrollieren,obsiegeschlos-

senundverriegeltsind.SchadhafteSchachttürensindgegen

Zutrittzusichern.

LässtsichderFahrkorbdurchBetätigenderHanddreheinrich-

tungennichtbewegen,istfolgendermaßenzuverfahren:

Bei Aufzügen ohne eigenen Triebwerksraum und Energieausfall

oder bei nicht Bewegen des Fahrkorbes gilt:

�� GenauenStandortdesFahrkorbesfeststellen.

�� IstderFahrkorbimBereichderTüren,dienächsteüberdem

FahrkorbfußbodenliegendeSchachttürdurchNotentriegeln

öffnenundnachAufschiebenderFahrkorbtürEingeschlossene

nachobenausdemFahrkorbsteigenlassen.

�� IstderAbstandzwischenderSchwelledernächsten,überdem

FahrkorbfußbodenbefindlichenSchachttürundderFahr-

korbdeckezugering,kanndieBefreiungderEingeschlossenen

auchdurchNotentriegelndernächsttiefergelegenenSchacht-

türversuchtwerden.

PERSONENBEFREIUNG.

17

Treibscheibenaufzug ohne Triebwerksraum

Geschwindig-keitsbegrenzer

Begrenzerseil

Etagentableau

Türantrieb

Geländer

Inspektions-steuerung

Schachttür

Fahrkorbtür

Puffer

Spanngewichtam Begrenzerseil

Notruftaster

Fahrkorbtableau

Ölauffangbehälter

Schachtgrubenleiter

Fangvorrichtung

Fahrkorbstand-anzeige

Steuerung

Notentriegelung

Frequenzumrichter

Antriebseinheit

Treibscheibe

Tragseile

Führungsschienen

Fahrkorb

Gegengewicht

Notendschalter

18

PERSONENBEFREIUNG.

Achtung!–UnterhalbdesFahrkorbfußbodenskannsichdabei

eineÖffnungergeben,durchdieAbsturzgefahrindenSchacht

besteht.Sicherungsmaßnahmenergreifen.

SindBefreiungsmaßnahmenwedermitderHanddreheinrich-

tungnochdurchNotentriegelnvonSchachttürenmöglich

odererfordernVerletzungenvonEingeschlossenenbesondere

Eingriffe,istdieFachfirmazubenachrichtigen.DieEingeschlos-

senensinddarüberzuinformieren.BiszumEintreffender

erforderlichenHilfskräftemussderSprechkontaktzudenEinge-

schlossenenaufrechterhaltenbleiben.

Elektro-hydraulisch angetriebene Aufzüge.

StellenSiefest,obIhreAufzugsanlagemiteinerRückholsteue-

rungausgerüstetist.DieRückholsteuerungbefindetsichinder

NähedesSchaltschrankesundbestehtauseinemSchalterund

zweiTasternzurBewegungdesFahrkorbes.

Für Aufzugsanlagen mit Rückholsteuerung gilt:

�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten

fragen.

�� HauptschalterimTriebwerksraumoderSchaltschrankaus-

schalten.DasBetätigenvonimSteuerschrankvorhandenen

SchützenvonHandbedeutetLebensgefahrundistdeshalb

verboten!

�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen,

Eingeschlosseneveranlassen,vondenFahrkorbzugängenzu-

rückzutreten.EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegun-

gendesFahrkorbesunterrichten.

�� Hauptschalterwiedereinschalten.

19

PERSONENBEFREIUNG.

�� Rückholsteuerungeinschalten.

�� FahrkorbdurchBetätigendesentsprechendenTastersderRück-

holsteuerungindergewünschtenFahrtrichtungbewegen.

Achtung!–DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahrenwerden.

�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar

durchdieBündigkeitsanzeigeamSchaltschrankbzw.inder

Rückholsteuerung),TasterderRückholsteuerungloslassen.

�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie

Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die

AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-

gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-

ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-

nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund

anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen

wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes

sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht

öffnenlässt.

�� EingeschlossenezumVerlassendesFahrkorbesauffordern.

�� Rückholsteuerungwiederausschalten.

�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie

Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach

ÜberfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausschalten

undFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.

LässtsichderFahrkorbdurchdieRückholsteuerungnichtbewe-

gen,kanndieBefreiungdurchfolgendeMaßnahmenerreicht

werden:

�� KontrolleallerSchacht-undFahrkorbtürenaufgeschlossenen

undverriegeltenZustand.DanachVersuchmitderRückhol-

steuerungwiederholen.

�� BleibtderVersucherfolglos,istbeiderAnlagefolgendermaßen

zuverfahren:

20

PERSONENBEFREIUNG.

Für direkt-hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen ohne

Rückholsteuerung oder bei Energieausfall gilt:

�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten

fragen.

�� HauptschalterimTriebwerksraumausschalten.DasBetätigen

vonimSteuerschrankvorhandenenSchützenvonHandbe-

deutetLebensgefahrundistdeshalbverboten!

�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen.

Eingeschlosseneveranlassen,vondenFahrkorbzugängenzu-

rückzutreten.EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegun-

gendesFahrkorbesunterrichten.

�� FahrkorbdurchBetätigendesNotablassventilsabwärtsbe-

wegen.

Achtung!

�� DieBewegungdesFahrkorbessolllangsamerfolgen.

�� DienächsteHaltestelledarfnichtüberfahrenwerden.

�� DeshalbNotablassventilnurimTippbetriebbetätigen.

�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar

z.B.durchFahrkorbstandsanzeige),Notablassventilloslassen

bzw.schließen.

�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie

Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die

AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-

gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-

ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-

nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund

anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen

wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes

sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht

öffnenlässt.

21

PERSONENBEFREIUNG.

�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdieStörung

beseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternachÜberfahren

einerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltetlassenund

Fachfirma(Störungsdienst,Service)benachrichtigen.

LässtsichderFahrkorbdurchBetätigendesNotablassventils

nichtbewegen,istfolgendermaßenzuverfahren:

�� GenauenStandortdesFahrkorbesfeststellen.

�� IstderFahrkorbimBereichderTüren,dienächsteüberdem

FahrkorbfußbodenliegendeSchachttürdurchNotentriegeln

öffnenundnachAufschiebenderFahrkorbtürEingeschlosse-

nenachobenausdemFahrkorbsteigenlassen.

�� IstderAbstandzwischenderSchwelledernächsten,überdem

FahrkorbfußbodenbefindlichenSchachttürundderFahr-

korbdeckezugering,kanndieBefreiungderEingeschlossenen

auchdurchNotentriegelndernächsttiefergelegenenSchacht-

türversuchtwerden.

Achtung!–UnterhalbdesFahrkorbfußbodenskannsichdabei

eineÖffnungergeben,durchdieAbsturzgefahrindenSchacht

besteht.Sicherungsmaßnahmenergreifen.

�� SindBefreiungsmaßnahmenwederdurchNotablassnoch

durchNotentriegelungvonSchachttürenmöglichodererfor-

dernVerletzungenvonEingeschlossenenbesondereEingriffe,

istdieFachfirmazubenachrichtigen.DieEingeschlossenen

sinddarüberzuinformieren.BiszumEintreffendererforderli-

chenHilfskräftemussderSprechkontaktzudenEingeschlos-

senenaufrechterhaltenbleiben.

22

Für indirekt-hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen ohne

Rückholsteuerung oder Ausfall der Energieversorgung gilt:

�� MitEingeschlossenenKontaktaufnehmen,nachVerletzten

fragen.

�� HauptschalterimTriebwerksraumoderSchaltschrankaus-

schalten.DasBetätigenvonimSteuerschrankvorhandenen

SchützenvonHandbedeutetLebensgefahrundistdeshalb

verboten!

�� FahrkorbtürenvondenEingeschlossenenschließenlassen

undEingeschlosseneveranlassenvondenFahrkorbzugängen

zurückzutreten.

�� EingeschlosseneüberbevorstehendeBewegungendesFahrkor-

besunterrichten.

�� Manometerzuschalten.

�� ZeigtdasManometer0BarDruckan,dann:

1.Handpumpebetätigen.DruckanstiegamManometerbeob-

achten.SteigtderDruckbeimWeiterpumpennichtmehr

an,Pumpeneinstellen.

2.FahrkorbdurchBetätigendesNotablassventilsabwärtsbe-

wegen.

3.TrittdabeiSchlaffseilbildungauf,erkennbaranstarkem

DruckabfallamManometeroderamAufleuchtender

Schlaffseilanzeige(soweitvorhanden),Notablassventilso-

fortloslassenbzw.schließen.Handpumpeerneutbetätigen

bisursprünglicheDruckhöhewiedererreichtist.Weiter-

pumpenbisdieEingeschlossenenbestätigen,dasssichder

Fahrkorbaufwärtsbewegt.DanacherneutFahrkorbdurch

BetätigendesNotablassventilsabwärtsbewegen.

PERSONENBEFREIUNG.

23

Indirekt-Hydraulischer Aufzug

Leitungsbruch-ventil

Puffer

Ölauffangbehälter

Betonsockel

Ölfester Anstrich

Schachtgrubenleiter

Etagentableau

Schachttür

Führungsschienen

Geländer

Inspektions-steuerung

Geschwindig-keitsbegrenzer

Begrenzerseil

Türantrieb

Fahrkorbtür

Fahrkorbtableau

Notruftaster

Fangvorrichtung

Fahrkorb-standanzeige

Notentriegelung

Rollenkopf

Fahrkorb

Tragseile

Hydraulik-Heber

Lecköl-auffang-behälter

Bündigkeits-anzeiger für Fahrkorb

Lichtschalter

Haupt-schalter

Rohrleitung

Steue-rung

Ölfester Anstrich

Hydraulik-Aggregat mit Notablaß und Handpumpe

24

�� ZeigtdasManometerDruckan,dann:

1.FahrkorbdurchBetätigendesNotablassventilsabwärtsbe-

wegen.

2.TrittdabeiSchlaffseilbildungauf,erkennbaranstarkem

DruckabfallamManometeroderamAufleuchtender

Schlaffseilanzeige(soweitvorhanden),Notablassventilso-

fortloslassenbzw.schließen.Handpumpeerneutbetätigen

bisursprünglicheDruckhöhewiedererreichtist.Weiter-

pumpenbisdieEingeschlossenenbestätigen,dasssichder

Fahrkorbaufwärtsbewegt.DanacherneutFahrkorbdurch

BetätigendesNotablassventilsabwärtsbewegen.

Achtung!

3.AufeventuelleintretendeerneuteSchlaffseilbildungachten.

4.DieBewegungdesFahrkorbessolllangsamerfolgen.

5.DeshalbNotablassventilnurimTippbetriebbetätigen.

�� HatderFahrkorbdienächsteHaltestelleerreicht(erkennbar

z.B.durchFahrkorbstandsanzeige),Notablassventilloslassen

bzw.schließen.

�� FallsFahrkorbtürennichtselbsttätigöffnen,dieseunddie

Schachttürenvonaußenöffnen.Dazuisteserforderlich,die

AußentürüberdievorgeseheneÖffnungmittelsNotentrie-

gelungsschlüssel(Dreikantschlüssel)zuentriegeln.Anschlie-

ßenddieTüreggf.unterMitwirkungderEingeschlossenenöff-

nen.Dabeiistwichtig,dasszuerstdieTüreentriegeltwirdund

anschließenderstinentriegeltemZustanddieTüreaufgezogen

wird.WirdvordemEntriegelnanderTüregezogen,kannes

sein,dassdieVerriegelungverklemmtunddieTüresichnicht

öffnenlässt.

�� SoferndurchdieBefreiungsmaßnahmennichtauchdie

Störungbeseitigtist(z.B.betätigterNotendschalternach

überfahreneinerEndhaltestelle),Hauptschalterausgeschaltet

lassenundFachfirma(Störungsdienst)benachrichtigen.

PERSONENBEFREIUNG.

25

�� AlleSchachttürensinddaraufhinzukontrollieren,obsiege-

schlossenundverriegeltsind.SchadhafteSchachttürensind

gegenZutrittzusichern.LässtsichderFahrkorbwederdurch

dieHandpumpenochdurchBetätigendesNotablassventils

bewegen,kanndieBefreiungdurchfolgendeMaßnahmen

erreichtwerden:

�� GenauenStandortdesFahrkorbesfeststellen.

�� IstderFahrkorbimBereichderTüren,dienächsteüberdem

FahrkorbfußbodenliegendeSchachttürdurchNotentriegeln

öffnenundnachAufschiebenderFahrkorbtürEingeschlossene

nachobenausdemFahrkorbsteigenlassen.

�� IstderAbstandzwischenderSchwelledernächsten,überdem

FahrkorbfußbodenbefindlichenSchachttürundderFahr-

korbdeckezugering,kanndieBefreiungderEingeschlossenen

auchdurchNotentriegelnindernächsten,tiefergelegenen

Schachttürversuchtwerden.

Achtung!

UnterhalbdesFahrkorbfußbodenskannsichdabeieineÖffnung

ergeben,durchdieAbsturzgefahrindenSchachtbesteht.

Sicherungsmaßnahmenergreifen.

SindBefreiungsmaßnahmenwedermitderHandpumpenoch

durchBetätigendesNotablassventilsnochdurchNotentriege-

lungvonSchachttürenmöglichodererfordernVerletzungen

vonEingeschlossenenbesondereEingriffe,istdieFachfirmazu

benachrichtigen.DieEingeschlossenensinddarüberzuinfor-

mieren.BiszumEintreffendererforderlichenHilfskräftemuss

derSprechkontaktzudenEingeschlossenenaufrechterhalten

bleiben.

PERSONENBEFREIUNG.

26

BeidensogenanntentriebwerksraumlosenAufzügenistkein

gesonderterMaschinenraummehrvorhanden.DerAntriebistin

derRegelimSchachtkopfuntergebracht,dieAufzugssteuerung

ineinemgesondertenSchaltschrank,z.B.nebeneinerSchacht-

tür.VorderPersonenbefreiungisthierdieBetriebsanleitung

besonderszubeachten.InderRegelistaucheineKurzanweisung

fürdiePersonenbefreiung,z.B.inderTüreimSchaltschrank.Die

genaueBetriebsanleitungistunbedingtzubeachten.

Besonderheiten.

�� EinHandradistnichtvorhanden,alleBefreiungsmaßnahmen

erfolgenvomSchaltschrankaus.

�� DieBewegungdesFahrkorbeserfolgtinderRegeldurchdas

LösenderBremseüberSeilzügeoderelektrisch.SollteeineRück-

holsteuerungvorhandensein,soistdiesezubevorzugen.

�� DieFahrkorbbewegungkanndannz.B.durcheinFensterzum

SchachtmitBlickaufdieTragseileoderdurchLeuchtdioden

mitRichtungsanzeigeerkanntwerden.EbensodieBündigstel-

lung.DerFahrkorbbewegtsichnachdemLösenderBremseje

nachBeladungszustandauf-oderabwärts.IstzwischenFahr-

korbundGegengewicht(=GewichtFahrkorb

+1/2Gewichtdermax.Zuladung)Gleichgewicht,kannes

seindassichderFahrkorbnichtbewegt.HieristdieAufzugs-

wartungsfirmazuverständigenundbiszuderenEintreffenvor

Ortzuwarten.BiszumEintreffendererforderlichenHilfskräf-

temussderSprechkontaktzudenEingeschlossenenaufrecht-

erhaltenbleiben.

Weitere Hinweise und Besonderheiten Ihrer Aufzugsanlage

können auch der Betriebsanleitung des Herstellers entnom-

men werden.

Zusatzhinweis für triebwerksraumlose Aufzüge.

27

AlleAufzugsanlagen,diediePrüfungdurchunsereSachverstän-

digenerfolgreichbestandenhaben,erhaltendasPrüfzeichen

vonTÜVRheinland.EineentsprechendeKennzeichnungim

Fahrkorbisterforderlich:

�� nachderPrüfungvorInbetriebnahme,

�� nachjederHauptprüfung,

�� nachjederZwischenprüfung.

AnhandderMarkierungimZahlenkranzistzuerkennen,wann

dernächstePrüfterminfälligist.

Überdie10-stelligeIDoderdenimPrüfzeichenintegrierten

QR-CodesinddiePrüfinhaltejederzeitonlineabrufbar.Das

bedeutetstetshöchsteTransparenzundbestePerformancein

punctoSicherheit,QualitätundVerlässlichkeit.

Ein Zeichen von Sicherheit. Unser neues Prüfzeichen für Aufzüge.

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TÜV RheinlandIndustrie Service GmbHAm Grauen Stein51105 KölnTel. +49 1806 252535-1200*[email protected]* 20 ct./Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 60 ct./Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.

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Unterstützung?

Gerne stehen wir Ihnen bei

allen Fragen rund um Ihre

Aufzüge oder die Betriebs-

sicherheitsverordnung zur

Verfügung.

Rufen Sie uns einfach an.