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Workshop II: Betreiberverantwortung in der Lehre FM-Recht, FM-3D und Betreiberverantwortung im FM-Masterstudiengang an der Techn. Hochschule Nürnberg
Henning Wündisch Rechtsanwalt Rödl & Partner
Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Rödl & Partner
Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015
Anke Klein Dipl.-Ing. (FH) Brochier Gebäude-management
Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015 2
Agenda
1. Vorstellung des FM-Masterstudiengangs an der TH-Nürnberg Glauche
2. Dialogrunde mit den Teilnehmern alle
3. Auszüge aus Foliensatz „Recht & Betreiberverantwortung im FM“ (2014)
a) Recht im FM, Rechtslage, Unternehmer- und Betreiberpflichten Wündisch
b) FM-Modell (Entwicklung) Glauche
4. FM-3D in der Lehre (2015) Klein/Glauche
5. Abschlussdiskussion alle
Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015 7
Problem der Fragmentierung • ca. 20 Dozenten,
davon ca. 15 Externe, entsprechende Anzahl an Skripten
• Die facilitären Weltbilder der Dozenten und damit deren Lehrmeinungen sind divergent.
• Eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Dozenten und damit die Abstimmung der Lehrinhalte /Skripten ist schwierig.
• Der Studiengang ist fragmentiert; ein sichtbarer roter Faden wird vermisst.
• Die inhaltliche Orientierung an einem Mgt.-Modell könnte helfen.
8
2. Dialogrunde mit den Teilnehmern alle
Was würden Sie besonders von einem FM-Masterstudiengang erwarten?
a) Anwendung von Strategien und Methoden − Erstellung von (Betreiber-/Instandhaltungs-/Energie- oder anderen) Konzepten − Aufbau und Anwendung eines FM-Controllings − Aufbau und Anwendung eines FM-Benchmarkings
b) Planung, Erstellung und Änderung von Gebäuden − Projektentwicklung, Bedarfsplanung − Planung von Gebäuden und gebäudetechn. Anlagen, z.B. Auslegung von TGA
c) Operatives Management im Betrieb von Gebäuden − Wahrnehmung der Objektleitung für eine komplexe Immobilie − Aufbau und Anwendung eines FM-Reportings − Einführung eines CAFM-Systems
d) Verständnis der Zusammenhänge − zwischen den Disziplinen Technik, Betriebswirtschaft, Recht − zwischen den Lebenszyklusphasen im FM.
Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015
Recht & Betreiberverantwortung im FM 1 Recht im FM 2 FM-Modell 3 Rechtslage 4 Gefahrenlage Gebäude/Technik 5 Unternehmer- und Betreiberpflichten 6 Risikobasierter Ansatz in der Betreiberverantwortung 7 Delegation und Rückdelegation 8 Arbeitshilfen 9 Zusammenfassung und Ausblick
Vorlesung im Master-/Zertifikats-Studiengang FM 2013/2014
Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Glauche RA Henning Wündisch 15. März 2014
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 2
Beratung & Begutachtung Grundausbildung: Maschinenbauingenieur Rödl & Partner
- verantwortlich für Facility Management Beratung und Begutachtung
- Spezialgebiet Integration Technik, Organisation & Recht
Forschung & Lehre Lehrbeauftragter für FM an HS Nürnberg Dozent an der IRE|BS Immobilienakademie Referent bei verschiedenen öffentlichen und privaten
Bildungsträgern Leiter des Richtlinienwesens GEFMA e.V. Arbeitskreise RealFM e.V. (ehem. IFMA-D) Ausschüsse von DIN e.V. und VDI e.V. Sonstiges Bundesfachtagung Betreiberverantwortung Masterplan Betreiberverantwortung FM-3D-Modell REG-IS
0. Vorstellungen 0.1 Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche
Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D-90491 Nürnberg Telefon +49 (911) 9193 -3557 Telefax +49 (911) 9193 -3588 [email protected]
Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Senior Associate
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 3
0. Vorstellungen 0.2 RA Henning Wündisch
Beratung & Begutachtung
Organisations- und Haftungsrecht − Analyse und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation − Schwachstellenanalyse − Betreiberverantwortung − Verkehrssicherheitspflichten − Rechtssichere Dokumentation
Vertragsgestaltung − Erstellen und Verhandeln von Verträgen − Rechtswirksame Delegation
Technik- und Umweltrecht
Lehrbeauftragter an der TH Nürnberg Dozent an der IRE|BS Immobilienakademie Referent bei div. öff. und priv. Bildungsträgern
Henning Wündisch Rechtsanwalt Associate Partner
Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D-90491 Nürnberg Telefon +49 (911) 9193 -3551 Telefax +49 (911) 9193 -3588 [email protected]
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 5
1. Recht im FM 1.1 Anwendungsbereich GEFMA 300
„Facility Management Recht (FM-Recht) gibt es in der klassischen Rechtswissen-schaft als klar umgrenztes Rechtsgebiet bisher nicht.
Der Begriff FM-Recht bildet sich in der Praxis aktuell heraus und beschreibt grundsätzlich alle rechtlichen Frage-stellungen, die im Handlungsrahmen des Facility Managements entstehen.„
Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre sachgerechte Anwendung bei der Aufgabenerfüllung im FM sind allerdings erforderlich, um die Kernziele des FM-Leistungsspektrums so optimal wie möglich zu unterstützen.
„Unterstützen“ ist eine wichtige Grundüberzeugung, die auch den Umgang mit Gesetzen und Regelwerken im FM prägen sollte.“
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 6
1. Recht im FM 1.1 Anwendungsbereich GEFMA 300
Dabei sind immobiliennahe Rechtsgebiete wie das Bau- und Architektenrecht ebenso zu nennen, wie das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das Umwelt- und Technikrecht. Aber auch FM-bezogene Besonderheiten des allgemeinen Vertragsrechts, des Organisations- und Haftungsrechts oder des Vergaberechts spielen in diesem Zu-sammenhang eine wichtige Rolle.“
[fortgesetzt]
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 7
1. Recht im FM 1.2 Aufgabe und Grundverständnis GEFMA 300
„Im Facility Management und bei der Erbringung von Facility Services steht die gebäudebezogene Leistung im Mittelpunkt. Eine technische Anlage muss funktionieren, ein Verkehrsweg im Winter soll geräumt und eine Arbeitsstätte eine verträgliche Umgebung für die Mitarbeiter sein. Meist handelt es sich dabei um Leistungen (Sekundärprozesse), die ihrerseits die Erbringung von Leistungen (Hauptprozessen) des Kunden unterstützen.
Die Aufgabe des FM-Rechts ist es, die rechtlichen Rahmen-bedingungen in ihrer Anwendung und Umsetzung für die betriebliche Praxis handhabbarer zu machen. Es soll eine Brückenfunktion wahrnehme zwischen den abstrakt-generellen juristischen Gesetzen und Regelwerken sowie dem praktischen Alltag der im FM tätigen Menschen
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 8
1. Recht im FM 1.3 Die Bedeutung des Lebenszyklus im FM-Recht
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 11
3. Rechtslage 3.1 Systematik der Regelsetzung in Deutschland 3.2 Umfang und Veränderung des Regelwerks
Anzahl Änderungen p.a. Bund ca. 400.000 ca. 30-40% Länder 16 x 100.000 ca. 1.600.000 DIN ca. 40.000 ca. 15-20% VDI ca. 2.000 Sonst ca. 1.000 Gesamt: >> 2.000.000 ca. 25% davon FM-relevant: ca. 2.000 Regelsetzer
Unfallversiche-rungsträger
ermächtigt
DIN, DVGW, VDE, VDI
AMEV, GEFMA, gif, VDMA
Genehmigungs-behörden
Länder
EU
Städte & Gemeinden
Staatliche Ausschüsse
beauftragt
Schadens-versicherer
Regelwerke
UVVen BGI, BGG, BGR
Normen, Richtlinien
Richtlinien Empfehlungen
Bescheide & Auflagen
Verordnungen & Satzungen
Gesetze & Verordnungen
Gesetze & Verordnungen
Verordnungen & Richtlinien
RL
Techn. Regeln staatl. Aussch.
VdS-Richtlinien Vers.klauseln
• Begriffe
• Pflichten mit Adressaten
• Tätigkeiten mit Mindest-Befähi-
gungen und Fristen
• Dokumentation, Nachweise
• behördliche Aufsicht
• Sanktionen
Bestimmungen
VO
Bund
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 17
5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.1 Masterplan Unternehmer- und Betreiberverantwortung
Download: www.betreiberverantwortung.info/downloads.aspx
Handlungsstrang Unternehmer-
pflichten
Kernbereich Input:
Datenquelle REG-IS
Input: Datenquelle Regelwerke
Erläuterungen GEFMA-
Richtlinien u. -verzeichnisse
Handlungsstrang Betreiberpflichten
Prozessschritte in P-D-C-A
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 18
5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.2 Strukturierung (im Lz. nach GEFMA 100/200)
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 19
5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.2 Strukturierung (nach Aufgabenfeldern)
Betreiberpflichten ( Betreiber, objektspez. und nur in LzPh. 6)
Objektbetrieb managen Bestimmungsgemäßer Betrieb
• Baul. & Techn. Brandschutz • Sicherer Anlagenbetrieb • Verkehrs- & Standsicherheit • …
Bestimmungsgemäße Ver- & Entsorgung Reinigung & Pflege …
Unternehmerpflichten ( Unternehmer, objekt- und lebenszyklus-übergreifend)
Allgemeine Unternehmerpflichten Sozialen Arbeitsschutz wahrnehmen (Technischen) Arbeitsschutz wahrnehmen
• Geeignete betriebliche Organisation • Gefährdungsbeurteilungen • An-, Ein-, Unterweisungen • Geeignete Arbeitsmittel • Pers. Schutzausrüstung (PSA) • Geeignete Maßnahmen • Aufgabendelegation an geeignete Beschäftigte
Betriebsärztlichen Dienst bereitstellen
Betriebsbeauftragte / Koordinatoren
Aufbau- organisation
... bestellen
Organisations-pflichten
Führungs- pflichten
... festlegen
... einsetzen geeignete Führungskräfte
Durchführungs-pflichten
... auswählen geeignete Be-schäftigte /DL ... einsetzen
... veranlassen Gefährdungs- beurteilung ... durchführen
... sicherstellen gesetzliche Prüfungen ... organisieren
... festlegen Ablauforga./ Arbeitsabläufe ... überwachen ... einhalten
... veranlassen An-/Ein-/Unter-weisungen ... erteilen ... befolgen
... auswählen geeignete (Arbeits-) Mittel ... bereitstellen ... benutzen
... sonstige Pflichten ... ...
Spezielle Pflichten
... prüfen
...
… Aufgaben wahrnehmen
Unternehmens- leitung
Führungs- kräfte Beschäftigte Beauftragte
Aufsicht
Aufsicht
Aufsicht
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 21
5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.3 Betreiberpflicht: Prüfung prüfpflichtiger Anlagen
Bauliche Anlagen und ihre Bestandteile • Brandschutztüren und -tore inkl. Feststellanlagen • Rauchschutztüren inkl. Feststellanlagen • Kraftbetätigte Türen und Tore • RWA-Anlagen • Tragende Bauteile (Tragwerk/Standsicherheit) • Geländer und Brüstungen • Flucht- und Rettungswege sowie -pläne • Verkehrsflächen außen (Winterdienst) • Spiel- und Sportplätze • etc.
Sonstiges • Turn- und Sportgeräte
• Bäume • etc.
Technische Anlagen (TGA) und ihre Bestandteile • Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Starkstromanlagen • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Förderanlagen • Nutzungsspezifische Anlagen • Gebäudeautomation Spezielle Beispiele: • Grundstücksentwässerungsanlagen • Trinkwasserversorgungsanlagen (nach TrinkwV) • Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel • VAwS-Anlagen (nach WHG)
Arbeitsmittel i.S. BetrSichV Abschnitt 2 • Leitern und Tritte • Hubarbeitsbühnen • Winden, Hub- und Zuggeräte • Werkzeuge • ortsveränderl. el. Betriebsmittel • Schweißgeräte • PSA, etc.
Schnittmenge Arbeitsmittel / TGA: • Krananlagen • Hebebühnen • Stetigförderer • Presscontainer • etc.
überwachungsbedürftige Anlagen
i.S. BetrSichV Abschnitt 3
Schnittmenge überwachbed. Anlagen / TGA: • Aufzugsanlagen • Fassadenbefahranlagen • Druckbehälter / Druckgeräte • etc.
Schnittmenge Arbeitsmittel / Baukonstruktion: • Regalanlagen • etc.
Schnittmenge Arbeitsmittel / Sonstiges: • Pkw
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 22
5. Unternehmer- und Betreiberpflichten Masterplan mit Anwendungsbeispielen (2013)
Download: www.betreiberverantwortung.info/downloads.aspx
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 24
2. FM-Modell 2.1 Bisherige Modelle für GM, FM, QM
Seit Beginn der fachlichen und wissenschaftlichen Arbeit mit FM und der Beschreibung von Gebäude- und Facility Management in Deutschland in den 1990er Jahren war es stets ein Anliegen, die komplexen Sachverhalte und Wechselwirkungen in stark vereinfachter Form bildlich darzustellen.
Ein Modell, als eine auf das Substanzielle reduzierte Darstellung, soll dabei den Blick auf das Wesentliche lenken.
GEFMA 100-1 (2004) DIN 32736 (2000) DIN EN ISO 9000 (2000+2005)
DIN EN 15221-1 (2007) DIFMA (ca. 2002) Hochschule St. Gallen (2002) Wädenswil (ca. 2008)
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 25
2. FM-Modell 2.1 Bisherige Modelle für GM, FM, QM
Bisher bekannte Modelle für Gebäude-, Facility- und Qualitätsmanagement sind (in chronologischer Reihenfolge) in nachstehender Gegenüberstellung genannt. Den bis-herigen Modellen ist es gemeinsam, dass es sich um zweidimensionale Abbildungen handelt, die jeweils nur Teilaspekte darzustellen vermögen.
Bild:
Datenmodell: nein
Handlungsebenen: keine
Beteiligte Parteien: keine
Prozessverlauf: (Wertschöpfungskette) nein
Lebenszyklus: nein
Bilduntertitel: Leistungsbereiche des Gebäudemanagements
Publikation:
veröffentlicht:
DIN 32736 Gebäudemanage-
ment; Begriffe und Leistungen
2000-08
nein
2
2
ja
nein
Darstellung eines prozessorientierten QMS
DIN EN ISO 9000 Qualitätsmanagementsysteme; Grund-lagen und Begriffe
2000-12 + 2005-12
nein nein
2 keine
2 keine
ja nein
nein ja
Allgemeines Prozessmodell für FM
Lebenszyklusphasen mit FM-Hauptprozessen
GEFMA 100-1 Facility
Management; Grundlagen
2004-07
GEFMA 100-2 Facility
Management; Leistungsspektrum
2004-07
nein
3
2
nein
nein
FM-Modell
DIN EN 15221-1 Facility
Management; Teil 1: Begriffe
2007-01
ja
5
4
ja
ja
FM-3D
FM-3D Prozess- u. Daten-
modell Facility Management
2014-02
© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 26
2. FM-Modell 2.2 Anforderungen an eine Weiterentwicklung
Eine Weiterentwicklung der bisherigen Modelle sollte idealerweise folgende Elemente enthalten:
Lebenszyklus im FM Der Lebenszyklus ist unverzichtbar für das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Planung, Errichtung und Betrieb sowie für die Nachhaltigkeit.
(FM-) Prozessverlauf Der (FM-) Prozess wird als die wertschöpfende Aktivität im FM angesehen. Sein Ergebnis schafft unmittelbaren (Kunden-) Nutzen.
Beteiligte Parteien FM funktioniert arbeitsteilig und interaktiv. In einigen Modellen werden Wechsel- wirkungen zwischen zwei beteiligten Parteien dargestellt, z. B. zwischen Anbieter und Kunde. In Hinblick auf die Betreiberverantwortung müssen aber auch Gesetzgeber und Behörden einbezogen werden.
Handlungsebenen Im Vergleich zu bisherigen Modellen sollen entsprechend den beteiligten Parteien auch zusätzliche Ebenen dargestellt werden.
Datenmodell Das Modell soll sich derart konkretisieren und umsetzen lassen, dass z. B. auch eine Verwaltung von FM-Daten und -Dokumenten nach einer aus dem Modell abgeleiteten Struktur sinnvoll möglich ist.
Seite 1
Präsentation FM-3D in der Lehre (2015)
im Masterstudiengang FM der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon-
Ohm
FM-3D Nicht abstrakt Ein Prozess
G E B Ä U D E T E C H N I K A U S L E I D E N S C H A F T G E B Ä U D E T E C H N I K A U S L E I D E N S C H A F T
Von Anfang bis Ende eindeutig durchgängig
Workshop II Bundesfachtagung BetrV 24. März 2015
Seite 2
Anke Klein Dipl.-Ing.(FH) Versorgungstechnik Prokuristin Brochier Gebäudemanagement GmbH Schüblerstraße 8 in 90482 Nürnberg Kontakt: [email protected] • 1993 bis 1998 Studium der Versorgungstechnik an
der Fachhochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm; • 09/97 bis 02/98 Diplomarbeit bei Brochier
„Entwicklung einer Ablaufstruktur für den Gesamtzyklus eines Projektes des Technischen Gebäudemanagements“;
• Auszeichnung der Arbeit mit dem GEFMA Förderpreis 1998;
• seit 1999 Dozentin bei Verbund IQ für den FM-Master Studiengang der THN GSO für das Modul Gebäudemanagement und das Praxismodul Instandhaltungsmanagement;
Referentenportrait
Seite 4
Normative Ebene und Daten • Regelsetzung, Gesetz- & Normgebung Normative Bestimmungen
Behörden-Ebene und Daten • Genehmigung & Erlaubnis
Auflagen, Nebenbestimmungen • Behördliche Aufsicht Anordnungen, Sanktionen
Nutzer - / Kunden-Ebene und Daten • Bedarfsplanung & Auftragsvergaben Nutzeranforderungen, LVs, Verträge
• Nutzung & Aufsicht Rückmeldung
Strategische & taktische Ebene u. Daten (Facility Management) • Planung & Steuerung (Plan) • Überwachung (Check) & Korrektur (Act)
Operative Ebene und Daten (Facility Services) • Aus-/Durchführung (Do) • Nachweis-Dokumentation
Farblegende:
Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell
Seite 5
Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 1
Ergebnis (Output) aus LzPh. 1 wird Input in LzPh. 2
Quelle: Bachelorarbeit Florian Körner
LPH 1 HOAI inkl. Bedarfsplanung (Besondere Leistung)
Seite 6
Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 2
1 Umlauf je Planungsphase nach HOAI: LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung sowie: LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
aus LzPh. 1 (LPH 1 HOAI, DIN 18205)
Ergebnisse (Output) aus LzPh. 2: • Bauantrag (LPH 4 HOAI), führt zur
Baugenehmigung, • Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI), • beauftragte Errichterfirmen (LPH 6-7
HOAI) werden Input in LzPh. 3
LzPh. 2 Planung LPH 2-5 HOAI LPH 6-7 HOAI
Seite 7
Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 3
aus der Baugenehmigung
aus LzPh. 2 (LPH 5-7 HOAI)
nach VDI/DVGW 6023: • vor der Befüllung /Inbetriebnahme
LPH 8 HOAI
Seite 8
Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 6
Anzeige an Behörde bei Grenzwert-überschreitung (§ 16 Abs. 1 TrinkwV)
Quelle: DVGW W551
Seite 10
Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: Ausblick
Das FM-3D-Modell wird Verwendung finden: zur Weiterentwicklung von
GEFMA 100-1 und -2, zur Weiterentwicklung von FM-
Excellence (2.0), für die Lehre, Aus- und Weiter-
bildung, als Datenmodell für die
Standardisierung von Schnittstellen zwischen IT-Systemen im FM (CAFM-Connect 2.0), als Argumentationshilfe gegen
das Hausmeister-Image. Fundstellen: www.betreiberverantwortung.info/
downloads.aspx www.FM-3D.de (Wiki, im Aufbau)