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Jahrgang 31 FREITAG, 01. Juli 2016 Nummer 26 Verbandsgemeinde BAD MARIENBERG ideenreich.natürlich.erfrischend. Heimat- und Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Stadt Bad Marienberg, Bölsberg, Dreis- bach, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn, Hardt, Hof, Kirburg, Langenbach b. Kirburg, Lautzenbrücken, Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Nistertal, Norken, Stockhausen-Illfurth, Unnau. Internet: www.bad-marienberg.de · E-Mail: [email protected]

Verbandsgemeinde BAD MARIENBERG · 2016. 6. 29. · Margit Auer: Die Schule der magische Tiere Bd. 1 und : Bd. 2Die Schule der magischen Tiere - Voller Löcher - Wer Glück hat, findet

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  • Jahrgang 31 FREITAG, 01. Juli 2016 Nummer 26

    Verbandsgemeinde

    BAD MARIENBERGideenreich.natürlich.erfrischend.

    Heimat- und Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Stadt Bad Marienberg, Bölsberg, Dreis-bach, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn, Hardt, Hof, Kirburg, Langenbach b. Kirburg, Lautzenbrücken, Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Nistertal, Norken, Stockhausen-Illfurth, Unnau.

    Internet: www.bad-marienberg.de · E-Mail: [email protected]

  • Wäller Blättchen 2 Nr. 26/2016

    Überfall - Polizei ................................................................ 110Notrufnummer der Feuerwehr und Rettungsdienst Notarzt .............................................................................. 112Rettungsdienst - Krankentransport (kein Notruf ..........19222)Giftnotzentrale ...........................................Tel.: 06131/19 240oder ................................................................ 06131/232 466

    ■■ Ärztlicher NotfalldienstBereitschaftsdienstzentrale HachenburgStandort: DRK Krankenhaus Hachenburg, Alte Frankfurter Str. 10, 57627 Hachenburg, Telefon: 116117 (ohne Vorwahl)Öffnungszeiten:Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 UhrDienstag 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 UhrMittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 UhrDonnerstag 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 UhrFreitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 UhrFeiertag durchgehend geöffnetVersorgungsgebiet: Alle Orte unserer Verbandsgemeinde Bad Marienberg.

    ■■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer......................................................................... 0180/5040308zu den üblichen TelefontarifenAnsage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagenvon 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr undan Feiertagen mit einem Brückentag vonDonnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 UhrWeitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst kön-nen Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    ■■ AugenärzteDer augenärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnum-mer 0180/5112066 zu erreichen.

    ■■ TierärzteIm Notfall ist der zuständige Tierarzt unter der Rufnummer jedes niedergelassenen Tierarztes zu erfragen.

    ■■ Notdienst-ApothekenUnter den folgenden Rufnummern werden Ihnen drei dienst-bereite Apotheken in der Umgebung Ihres Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt:0180-5-258825 - Plz (0,14 €/pro Minute) vom Festnetz.0180-5-258825 - Plz (max. 0,42 €/Mon.) Mobilfunknetz:Wählen Sie einfach eine der o.g. Notdienstnummern und anschlie-ßend sofort die Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur (z.B. für Bad Marienberg 0180-5-258825-56470).Der aktuelle Notdienstplan ist auch auf der Internetseite www.lak-rlp.de der Landesapothekerkammer jederzeit abrufbar.Ein Apothekenotdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr.

    ■■ Rettungsdienst/KrankentransportDeutsches Rotes KreuzRettungsdienst Rhein-Lahn-WesterwaldServicenummer aus allen Ortsnetzen ......................... 19222

    Entstörungsdienste■■ Wasser- und Klärwerk

    Bei Störungen in der Wasserversorgung oder der Abwasser-beseitigung ist der Bereitschaftsdienst der Verbandsgemein-

    dewerke Tag und Nacht zu erreichen unter den Rufnummernfür das Wasserwerk ........................................ 0170/1889930für das Klärwerk .............................................. 0171/7777972

    ■■ Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen

    Stromversorung .............................................. 0261/2999-54Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KGEin Unternehmen der evm-Gruppe

    Kabel-TV/Internet ....................................... 0261/20162-222KEVAG Telekom GmbH

    Sozial- und Pflegedienste - Anzeige -■■ Pflegedienst Weingarten GmbH

    Mittelgasse 1, RennerodHäusliche Krankenpflege und außerklinische Intensiv-pflege24 Stunden erreichbar: ............................... 02664-990500- Grundpflege / Behandlungspflege- Häusliche Betreuungsangebote- Hauswirtschaft, Menüservice- Kostenlose Pflegeberatung- Außerklinische Intensivpflege / Heimbeatmung

    - Anzeige -■■ Ambulanter Pflegedienst Klose

    Mühlenstraße 18, 56479 Seck„Der familiäre Pflegedienst im Westerwald“Rund um die Uhr im Einsatz oder erreichbar:Telefon: 02664/90294 oder 0172/6524436 - Anzeige -■■ DRK-Sozialstation Westerwald

    Kompetentes Pflegeangebot aus einer HandHäusliche Krankenpflege, HausNotruf, MenüService, Behin-derten-FahrdienstBornwiese 1, 56470 Bad Marienberg ............02661/95104-0Mobiltelefon (24-Std. Rufbereitschaft) ............ 0163/6942701Behinderten-Fahrdienst ............................ 07000-37 55 8 99(Bestellungen: Mo.-Do. 7-16 Uhr – Fr. 7-12 Uhr)

    - Anzeige -■■ Diakoniestation Hachenburg - Bad Marienberg

    Häusl. Krankenpflege, Verhinderungspflege, Pflegenach-weise nach § 37.3 SGB XI, Pflegeberatung & Kurse, Demenz-/Seniorenbegleitung, Hausnotruf, etc.Pflegetherapeutin Wunde (ICW) - Wundmanagerin35 Jahre Erfahrung – Wir sind da, wenn Sie uns brau-chen - Rufen Sie an!24 Stunden erreichbar unter .....................Tel.: 02662/9588-0

    - Anzeige -■■ Häuslicher Pflegedienst Klaus-Günter Balzer

    Pflegeversicherung, Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst, kostenlose Pflegeberatung, Pflegenachweis nach § 37,3 SGB XI, Krankenhausnachsorge, Urlaubs-/Verhinde-rungspflege, 24-Stunden-BereitschaftErreichbar rund um die Uhr unter Telefon: 02661/939677 (Neunkhausen); 02662/942666 (Hachenburg); Mobil: 0171/1712619

    Notrufe / BereitschaftsdieNste

  • Wäller Blättchen 3 Nr. 26/2016

    Öffnungszeiten:Montag ...................................................... 15.00 - 17.00 UhrMittwoch ..................................................... 9.00 - 11.00 UhrMittwoch ................................................... 17.30 - 19.30 UhrFreitag ....................................................... 16.00 - 18.00 UhrWir haben neue Kinderbücher in der Ausleihe:Für unsere jüngsten Leser….Alexander Steffensmeier: Lieselotte lauert - ein spannen-des Bilderbuch über eine pirschende Kuh, einen gejagten Briefträger und eine Bäuerin, die endlich unversehrte Pakete bekommen möchte.Dominik Rupp: Arthur, der Zauberhase - Wie der kleine Fuchs mein Freund wurde –Eine Bilderbuchgeschichte über Toleranz und eine ganz besondere Freundschaft.Meyers Kinderbibliothek – Alle Kinder dieser Welt- Über-all auf der Welt leben Kinder. Doch wie sie wohnen, essen oder spielen, sieht überall anders aus. Manche Kinder schla-fen nachts in Hängematten. Manche putzen sich mit Zweigen die Zähne. Weißt du wie Kinder in China schreiben? Und in welchem Land sie auf Elefanten reiten? Besuche die Kinder auf der ganzen Welt!…und für die etwas Älteren…Margit Auer: Die Schule der magische Tiere Bd. 1 und : Bd. 2 Die Schule der magischen Tiere - Voller Löcher - Wer Glück hat, findet hier den besten Freund, den es auf der Welt gibt. Ein magisches Tier. Ein Tier das sprechen kann. Wenn es zu dir gehört…Liz Pichon: Tom Gates Bd. 1- Wo ich bin, ist Chaos und: Bd. 2 Schwein gehabt, und zwar saumässig –Außerdem haben wir neue Hörspiele für euch:Disney: Die EisköniginLego City - FlughafenLeo LausemausBesucht uns doch wieder einmal in der Stadtbücherei, wir freuen uns auf euch!

    ■■ Gemeindebücherei Langenbach b. K.Hauptstraße 16Öffnungszeiten:Dienstag .................................................... 16.30 - 19.30UhrDonnerstag .................................................. 9.30 - 12.30UhrE-Mail Adresse: [email protected].: 02661 / 9842900Auf ins „Lesesommer - Lesevergnügen“Volkmar Röhrig: Tor für Ben! Spannende Fußballge-schichtenBen rennt auf das Tor zu. Er schießt - daneben! Schon wie-der! Dabei hat Ben so viel geübt. „Ist doch piep-einfach“, sagt da eine Stimme. Es ist Max Nummer 7. Angeblich stammt er aus dem Weltall, sieht aber dem Vereinsmaskott-chen verdächtig ähnlich… Auf jeden Fall weiß Max Nummer 7, wie man Tore schießt. Und bald kann Ben es auch.(für unsere Erstleser)Fabian Lenk: Ein fall für die HafenkatzenDie schlauen Kater Leon und Bobby leben auf einem alten Museumsschiff. Eine aufsässige Rattenclique ist ihr größtes Problem – bis das Herz der Ausstellung, ein wertvoller Diamant, verschwindet. Blöd, dass die Zweibeiner die entscheidenden Spuren übersehen! Da müssen die Kater wohl Nachhilfe leisten.(ab 7 Jahren)Gina Mayer: Der magische BlumenladenFür die neunjährige Violet gibt es keinen schöneren Ort auf der Welt als Tante Abigails Blumenladen. Dort duftet es so herrlich – nach Veilchen, Rosen und Geheimnissen! Wieso bloß kommen immer wieder Leute in den Laden, flüstern mit Abigail und gehen ohne eine einzige Blume, dafür aber mit einem Lächeln auf den Lippen? Hat das etwa mit dem uralten magischen Blumenbuch zu tun, das Violet eines Tages findet?(Band 1 / ab 9 Jahren)Maja von Vogel: Die drei !!! Geheimnis im DüstermoorIn Moorhausen wird die Moorleiche aus dem Dorfmuseum gestohlen – und vorbei ist es mit den entspannten Herbstfe-

    - Anzeige -■■ Mobili Pflegeteam Hof

    Alltagshilfe und Krankenpflege, 24 Std.. ........ 02661/9169894

    - Anzeige -■■ Ambulantes Pflegeteam Vital GmbH Pflege-, Beratungs- und Entlastungszentrum Theis

    Gemeinsam sind wir stark! Heike Theis & Team- ambulante Krankenpflege u. medizinische Versorgung- ambulante Betreuung nach §45- hauswirtschaftliche Leistungen- Vermittlung von behindertengerechten Wohnungenwww.pflegeentlastungszentrum.deLindenstraße 9, Pottum ....................................... 02664/8803

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    mit dem iDeeCafé, ErzählCafé und StrandCaféSolitäre Tagespflegeeinrichtung zur Entlastung pflegen-der Angehöriger- Qualifizierte Betreuung und pflegerische Versorgung- Hauseigener Fahrdienst (Jetzt NEU: Rollstuhlfahrten!)Heike Theis & Team ....................................... 02664 9975997www.tagespflege-ideecafe.deSchulstraße 20, 56459 Pottum

    - Anzeige -■■ Intensivpflegedienst Lukas Pflege 24 Solms GmbH

    Ambulante Intensivpflege+ Heimbeatmung von Kindern und Er-wachsenen, Ansprechpartnerin Fr. Ermert ... Tel.:0172- 2554359

    Beratungsdienste■■ Kinderschutzdienst Westerwald - Deutsches Rotes Kreuz

    Fachdienst für misshandelte und sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche und deren AngehörigeTel.: ..........................................................02662 / 96 97 46-0Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr

    ■■ Pflegestützpunkt Bad MarienbergBeratung für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen, sowie deren AngehörigenKostenlos und neutral informieren wir Sie im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zuhause über medizinische und pflegerische Leistungen sowie Angebote in der Region. Bei Rechtsfragen arbeiten wir mit der Verbraucherzentrale von Rheinland-Pfalz zusammen. Bei uns erhalten sie Beratung und Information rund um das Thema Pflege. Beratungsstellen finden sie in jeder Ver-bandsgemeinde des Landes Rheinland/-Pfalz.Unsere Beratungsstelle im Bad Marienberg befindet sich in der Bornwiese 1 56470 Bad MarienbergIhre Ansprechpartner sind:Gabi von Albert, Dipl. Sozialarbeiterin (FH),Telefon ............02661-9178060; Mobil ...... 0176 - 10138620E-Mail [email protected] Minge, Pflegeberater, Telefon ............... 02661-9173940Mobil ....................................................... 0152 - 09 01 38 65E-Mail ....................... [email protected] nach Vereinbarung

    Büchereien■■ Stadtbücherei Bad Marienberg

    Büchting 3, Telefon: 02661-939774E-Mail: [email protected]

  • Wäller Blättchen 4 Nr. 26/2016

    ■■ Gemeindebücherei Norkengeöffnet: dienstags ....................................... 18 bis 19 UhrBuchtipps: SommerlektüreCarsten S. Henn: Das ApfelblütenfestJules war neun Jahre alt, als er eine Stellenanzeige in den größten und schönsten Baum im Apfelhain der Familie ritzte. Er suchte damals eine Haushälterin für seinen Vater, dem nach dem Tod seiner Frau alles über den Kopf wuchs. Seit-dem sind zwanzig Jahre vergangen, Jules‘ Vater ist längst tot, und er selbst hat widerwillig das Hofgut übernommen, auf dem Calvados und Cidre produziert werden. Und plötz-lich bewirbt Lilou sich um die Stelle, eine fröhliche, eigensin-nige junge Frau, die in dem kleinen Ort an der normanni-schen Küste als Heilpraktikerin arbeitet. Nach und nach öffnet sie Jules das Herz, für die Schönheit der Natur und auch für die Liebe. Doch allzu schnell müssen die beiden erkennen, wie zerbrechlich Liebe sein kann, wenn das Schicksal eingreift.Lucinda Riley: Helenas GeheimnisViele Jahre sind vergangen, seit Helena Beaumont als junge Frau einen wunderbaren Sommer auf Zypern verbracht und dort ihre erste große Liebe erlebt hat. Nun kehrt sie zum ers-ten Mal zurück in das schöne alte Haus, um dort mit ihrer Familie die Ferien zu verbringen. Unbeschwerte Tage sollen es werden, verträumte Stunden am Meer und lange Nächte auf der Terrasse, doch schon bei ihrer Ankunft empfindet Helena ein vages Unbehagen. Sie allein weiß, dass die Idylle bedroht ist – denn es gibt Ereignisse in ihrer Vergangenheit, die sie ihrem Mann und ihren Kindern stets eisern ver-schwiegen hat. Wie lange kann sie die Fassade der glückli-chen Familie noch aufrechterhalten? Als sie dann plötzlich ihrer Jugendliebe Alexis gegenübersteht, ahnt sie, dass diese Begegnung erst der Anfang einer Verkettung von Ereignissen ist, die ihrer aller Leben auf eine harte Probe stellt.Kate Morton: Das SeehausCornwall 1933: Die sechzehnjährige Alice Edevane fiebert dem Höhepunkt des Jahres entgegen, dem prachtvollen Mittsommerfest auf dem herrschaftlichen Landgut ihrer Familie. Noch ahnt niemand, dass sich in dieser Nacht etwas Schreckliches ereignen wird. Ein Unglück, das so groß ist, dass die Familie das Anwesen für immer verlässt. Siebzig Jahre später stößt Sadie auf das verfallene Haus an einem See. Sie geht den Spuren des Jungen nach, der in jener Nacht verschwunden sein soll. Die Suche nach Antworten führt Sadie tief in die Vergangenheit der Familie Edevane, zu einer verbotenen Liebe und einer tiefen Schuld.

    IMPRESSUM:Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt-machungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemein-deordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Heraus-geber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

    ANZEIGEN-eMail: [email protected]: [email protected]

    Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürger-meister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versand-kosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen über-nimmt der Verlag keine Haftung. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allge-meinen Geschäftsbedingungen. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsge-meinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfas-sers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausge-schlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbeliefe-rung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Stö-rung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und An-drea Wittich-Bonk.

    rien! Die drei !!! nehmen die Ermittlungen auf, doch keiner der Verdächtigen hat ein Tatmotiv. Eines Abends machen Kim, Franzi und Marie auf dem Friedhof die entscheidende Entdeckung.(Band 56 / ab 10 Jahren)Silke Schellhammer: Bad Family Days - Mein Sommer im ChaosDie Vierzehnjährige Penelope fällt aus allen Wolken, als ihre Eltern ihr eröffnen, dass sie für zwei Jahre in den Südjordan gehen um irgendwelche Ausgrabungen zu überwachen. Penelope darf in dieser Zeit zu ihrem Onkel, den sie kaum kennt, und dessen Familie ziehen. Nun lebt diese Familie etwas anders als Penelope es gewohnt ist und so kommt es zu dem ein oder anderen Missverständnis zwischen den doch sehr unterschiedlichen Jugendlichen.Einzig Spike, eine Onlinebekanntschaft, scheint Penelope zu verstehen. Doch wer ist Spike im realen Leben?(ab 13 Jahren)

    ■■ Gemeindebücherei NeunkhausenÖffnungszeiten:Dienstag ...................................................... 16.30h - 18.30hDonnerstag .................................................. 17.00h - 19.00hDas Team der Gemeindebücherei Neunkhausen möchte sich sehr herzlich bei allen Organisatoren und Helfern des Basars „Rund um die Zwerge“ für die Spende über 100,- € bedan-ken! Wir waren schon einkaufen und konnten unseren Bücherbestand um folgende Bilderbücher ergänzen:Agathe bleibt wachDie kleine Spinne Widerlich- Das GeschwisterkindTafiti und der geheimnisvolle KuschelkissendiebHeule - Eule Ich will mein Bumm!Heule - Eule Nein, ich lasse niemand reinWie der kleine Fuchs mein Freund wurdeEin Geburtstagsfest für LieselotteDie Eiskönigin - Ein eiskaltes AbenteuerDie Eiskönigin - Ein besonderer SchneemannDie Bücher stehen ab sofort zur Ausleihe bereit.Über ein zahlreiches Ausleihen, gerne auch von neuen Lesern, würden wir uns sehr freuen.

    ■■ Kath. Öffentliche Bücherei Nistertalin unserer Bücherei vom 04. Juli 2016 - 26. August 2016Unser Thema in diesem Jahr

    Liebe Eltern, liebe Kinder,auch in diesem Jahr sind wir wieder dabei …beim LESESOMMERWir vom Team der kath. öffentlichen Bücherei Nistertal sehen es als eine schöne Aufgabe an, mit dazu beizutragen, bei Ihren Kindern die Freude am Lesen zu wecken. Ein schö-ner Grund, uns auch in diesem Jahr wieder am Lesesommer des Landes Rheinland-Pfalz zu beteiligen.Eröffnungsveranstaltung 04. Juli 2016Wir sind zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr für Ihre Kin-der daAn diesem Tag beginnt in unserer Bücherei der Lesesom-mer, die Kinder können ihre ersten Bücher aussuchen, die sie im Rahmen der Aktion lesen möchten.Eine Anmeldung zum Lesesommer ist auch nach dem Eröffnungstag jederzeit möglich.Abschlussveranstaltung:Die Abschlussveranstaltung ist für Montag, den 26. Sep-tember 2016 am späteren Nachmittag im Bürgerhaus in Nistertal geplant. Alle Kinder und natürlich auch die Eltern laden wir auf diesem Wege zu dieser Abschlussveranstal-tung schon vorab herzlich ein. Lassen Sie sich überraschen, wir versprechen Ihnen jede Menge Spaß.Wir vom Team der Kath. öffentlichen Bücherei Nistertal freuen uns, diesen „Lesesommer“ für Ihre Kinder auszurichten und wir freuen uns natürlich auf viele lesebegeisterte Kinder.

  • Wäller Blättchen 5 Nr. 26/2016

    Mittwoch, 27.07.2016***Fahrt ins Phantasialand*für Jugendliche ab 14 Jahre und Familien8.00 - 21.00 UhrGruppenermäßigter Eintritt: 4 bis 11 Jahre 29,-€(mit Altersnachweis!),12 bis 17 Jahre 31 € , Erwachsene 39,- €Bezahlung bis zum Anmeldeschluss im Jugendbahnhof,ansonsten entfällt die Reservierung!Anmeldeschluss: 15.07.2016

    Freitag, 29.07. 2016“Ersthelferschnuppern“*ab 12 Jahre14.00 - 16.30 UhrHelfen kann jeder - hier wird gezeigt wie!Mit Spaß und Action stellt euch der DRK OrtsvereinBad Marienberg e.V. seine Arbeit vor und gibt nützliche Tippsfür den Alltag.- Teilnahme kostenlos -Anmeldeschluss: 22.07.2016Freitag, 05.08.2016“Über den Wolken...“*Schnupperkurs ModellflugBesuch des Modellsportvereins Hof e.V.ab 10 Jahre, 15.30 - 19.30 Uhr, kostenfrei(wetterabhängig )Modellflugplatz HofAnmeldeschluss 29.07.2016

    Dienstag, 02.08.2016***Fahrt in zum Fußballgolf zur Golf-Range KarbenSpiele-Spaß für die ganze FamilieInfos und Bilder unter www.fussballgolf-karben.defür Jugendliche ab 14 Jahre* und Familien13.00 - 20.00 UhrEintritt und Ballausleihgebühr: Kinder bis 5 Jahre: 9,-€ , bis 15 Jahre 13,- €,ab 16 Jahre und Erwachsene 16,- €Bezahlung bis zum Anmeldeschluss im Jugendbahnhof,ansonsten entfällt die Reservierung!Anmeldeschluss: 22.07.2016In Kooperation mit der Kreisjugendpflege

    Dienstag, 16.08.- Freitag, 19.08.2016“Jedem Kind seine Kunst“**offene Malerwerkstatt im Jugendbahnhofjeweils 15.00-20.00 Uhrmit der Künstlerin Theresia Müller-Kunz

    Dienstag, 23.08.- Freitag, 26.08.2016**“ Vielfalt als Chance - log in real Life! J“*multikultureller Kurzfilm-Workshopab 13 Jahremit der Medienreferentin Michaela Weiß-Janssen

    Gefördert durch das Ministerium für Bildung, Wis-senschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz** - Nähere Informationen im Jugendbahnhof-***ACHTUNG aktuelle Terminänderung!Hinweis:Für alle mit * gekennzeichneten Ferienspaß-

    aktionen benötigt ihr eine Einverständniserklärung der Eltern!Ein entsprechendes Formular erhaltet ihr bei der Anmeldung im Jugendbahnhof. Dort erfahrt ihr auch Näheres zu den jeweiligen Veranstaltungen und Angeboten. Verbindliche Anmeldungen für alle Aktivitäten nur unter Tel.: 02661/63270oder direkt im Jugendbahnhof.Achtung: Anmeldungen per Email können nicht berücksich-tigt werden!Öffnung in den Sommerferien: ab 14.00 Uhr! + Achtung Ausnahme!!!: Während der Zeiten bzw. Tage der Aktivitäten, Fahrten und Projekte ist der Jugendbahnhof geschlossen !!!

    Amtliche Bekanntmachungen

    Verbandsgemeinde

    ■■ BrennholzEs sind noch einzelne Brennholzlose zu haben. (1x Buche Nähe Kristall Bad Mbg; 1x Esche Scheidt Stockhausen; 4x „gemischt“ zwischen Kletterwald und Bölsberger Viehweide;Außerdem noch 9 Lose dicke Buche in der Nähe von Kir-burg)Interessenten melden sich am besten per Mail, damit Liste und Karte zugeschickt werden kann: [email protected] erfolgt nicht ohne Vorlage der Sachkunde Motor-säge! Panthel, FAM

    ■■ Freibad Unnau lädt ein zum Schwimm-und Freizeitvergnügen

    Durch die fleißigen Mitglieder des Fördervereins und Mitar-beiter der MarienBad GmbH wurde das beliebte und land-schaftlich schön gelegene Freibad in Unnau optimal für die diesjährige Sommersaison hergerichtet. Bei genügend Son-nenschein und ansprechenden Temperaturen ist das gern besuchte Freibad mit seinem großen Schwimmer- und Nicht-schwimmerbecken, dem Sprungturm und dem Planschbe-cken für den Nachwuchs sowie den ausgedehnten Liegewie-sen täglich geöffnet. Die Eintrittspreise betragen für Erwachsene 4,50 Euro und für Jugendliche 3,00 Euro. Bei häufigen Besuchen empfiehlt es sich, preisgünstige 10er oder gar eine Jahreskarte zu erwerben

    Neu im Angebot ist der Feierabendtarif von Montag bis Frei-tag ab 17.00 Uhr für Erwachsene mit 2,50 Euro und Jugend-liche mit 1,50 Euro.Wir wünschen allen Schwimmfans, Besuchern und Gästen eine hoffentlich sonnenreiche, trockene, warme und lange Sommersaison im Freibad Unnau der MarienBad GmbH Bad Marienberg!Weitere Infos: http://www.marienbad-info.de/schwimmbad/freibad-unnau sowie unter 02661/3120.

    ■■ Jugendbahnhof der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

    Donnerstag, 21.07. & Freitag, 22.07.2016**Mädchenübernachtung*für Mädchen ab 12 Jahre, Donners-tag 15.00 bis Freitag 14.00 Uhr- keine Kosten -

    mit Elke Leistner, WEN DO TrainerinAnmeldeschluss: 15.07.2016

  • Wäller Blättchen 6 Nr. 26/2016

    Auf Einladung von Bürgermeister Jür-gen Schmidt weilte der rheinland-pfäl-zische Minister des Innern und für Sport, Roger Lewentz (SPD), gerne wieder einmal in der Verbandsge-meinde Bad Marienberg, um sich vor Ort über die breitgefächerten Infra-strukturangebote ein Bild zu machen und sich über aktuelle Sachverhalte zu informieren. Er fand große Aner-kennung für die prosperierende Gesellschaft und Wirtschaft vor Ort und ebenso anerkennende Worte für die innovative und sachbezogene Kommunalpolitik der Verbandsge-meinde. Diese sei in vielen Bereichen bestens ausgestattet sowie zielorien-tiert für die Zukunft aufgestellt.Jürgen Schmidt freute sich über den wichtigen Besucher aus der Landes-hauptstadt, der schon seit über 10 Jahren gerngesehener Gast vor Ort sei. In seinen Funktionen als Staats-sekretär und Staatsminister im Minis-terium des Innern und für Sport wären über 30 Mio. € an Zuwendungen des Landes in Maßnahmen in der Ver-bandsgemeinde geflossen, die diese alleine nicht hätte stemmen können. Er erwähnte in diesem Zusammen-hang u.a. den weiteren Ausbau der B 414, die Umgehung der Stadt Bad Marienberg, den Bau des Radweges auf der alten Bahntrasse sowie zahl-reiche Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren, den Neubau von Gerätehäusern oder Investitionsstock-mittel für gemeindliche Vorhaben. Jür-gen Schmidt sprach Minister Lewentz dafür verdienten Dank aus: „Durch das langjährige freundschaftliche und konstruktive Miteinander konnten wir unsere lebenswerte Verbandsge-meinde stärken, weiterentwickeln und viel Positives bewegen!“Jährlich über 100.000 Besucher und Gäste im MarienBadDer Geschäftsführer Udo Schütz und Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Schmidt erläuterten dem Sportminis-ter die aktuelle Situation des Bades. Dieses sei nun auch schon 20 Jahre in Betrieb, wodurch in den kommen-den Jahren Erneuerungs- und Sanie-rungsarbeiten anfallen würden, beson-ders im Bereich der Technik. So habe man im letzten Jahr bereits die kom-plette Beleuchtung im Aktivbad durch farbige und energieeinsparende LED-Lampen für ca. 60.000,- € ausge-tauscht. In diesem Jahr stünde die

    Sportminister Roger Lewentz lobte die vielseitigen Angebote des MarienBades

    Trotz einer rückläufigen Umsatzentwicklung, besonders in der Sauna und im Ak-tivbad, nimmt das MarienBad der beiden Gesellschafter Verbandsgemeinde und Stadt Bad Marienberg immer noch einen hohen Stellenwert bei Besuchern und Gästen ein, die hier Freizeit erleben oder etwas für ihre Gesundheit tun möchten. Unser Foto zeigt eine Seniorengruppe im beliebten Warmwasser-Bewegungsbad mit Wassergymnastik. Dies gefiel auch v.l. Geschäftsführer Udo Schütz, Staats-minister Roger Lewentz, Erster Beigeordneter Andreas Heidrich, Bürgermeister Jürgen Schmidt , Fraktionssprecher Hans-Alfred Graics, den beiden Beigeordne-ten Jürgen Steup und Eva Ehrlich-Lingens sowie Fraktionssprecher Bernd We-ber. Fotos: Röder-Moldenhauer

    Sehr beliebt bei vielen Gästen aus Nah und Fern ist der Caravan-Stellplatz in herrlicher Lage und guten Angeboten. Dies beschere der Stadt jährlich einige tausend Touristen, die zugleich auch das Bad, die heimische Gastronomie und den Einzelhandel aufsuchen würden. Roger Lewentz begrüßte diese Einrich-tung, denn gerade der Caravan-Tourismus nehme ständig zu und sei ein nicht unbedeutender Wirtschaftsfaktor.Zum Abschluss seiner Informationsvisite in der Verbandsgemeinde trug sich Minister Roger Lewentz in deren Goldenes Buch mit viel Lob und besten Wün-schen ein.

    Erneuerung der Chlordosierungsanlage mit Kosten von ca. 300.000,- € an. Um den hohen Verlust des Bades durch die beiden Gesellschafter Verbandsgemeinde und Stadt finan-ziell kompensieren zu können, bedürfe es weiterer Anstren-

    gungen in Sachen Wirtschaftlichkeit, die im zuständigen Aufsichtsrat zu beraten und zu entscheiden wären.

    Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg

  • Wäller Blättchen 7 Nr. 26/2016

    Mittagspause verabschieden wir uns mit der Fahrtroute durch Chemnitz vom Erzgebirge und treten die Heimreise an.Dabei ist zur Nachmittagszeit ein Zwischenstopp in der Goe-thestadt Weimar geplant, bevor wir dann nach interessanten wie kurzweiligen Tagen bei unseren Freunden im Erzgebirge am frühen Abend wieder in der Heimat eintreffen.Leistungen:- Hin- und Rückfahrt in einem Komfort-Reisebus der Fa.

    Stahl-Reisen- 3 Übernachtungen mit Frühstück und 2 x Abendessen im

    Hotel- Ausflüge Fichtelberg und Seiffen- Dampflokfahrt Cranzahl - Oberwiesenthal- Besuch und Führung Bergmuseum Pferdegöpel mit Unter-

    haltungsabend (Hutznomnd) einschl. traditionellem Berg-mannsschmaus

    - Stadtführung/Rundfahrt Marienberg und Besuch des säch-sisch-böhmischen Erzgebirgsmuseums „Bergmagazin“

    in Marienberg- Freilichtmuseum in Seiffen- Reiseleitung: Friedel Pfeiffer für die VG-VerwaltungFür die genannten Leistungen entstehen Kosten von 199,00 € pro Person im Doppelzimmer. (Einzelzimmerzu-schlag 34,- €)Die anfallenden Nebenkosten, u.a. Eintrittsgelder, Dampflok-fahrt, Führungen, Heimatabend trägt die Verbandsgemeinde im Rahmen der Städtepartnerschaft.Die Teilnehmerzahl ist auf 49 Personen begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldun-gen. Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen.Anmeldungen:Ab sofort bei der Fa. Stahl-Reisen in Bad Marienberg, Jahnstr.Tel: 02661/5536, Fax: 02661/64278,E-mail: [email protected] Jürgen Schmidt, Bürgermeister

    ■■ Verbandsgemeinde Bad Marienberg lädt ihre Bürgerschaft ein zur 9. Reise in die Partnerstadt Marienberg im Erzgebirge

    vom 01.09. - 04.09.2016Nach den großen Erfolgen der vergangenen Fahrten ins Erzge-birge äußerten viele Bürgerinnen und Bürger aus unserer Ver-bandsgemeinde Bad Marienberg mehrfach den Wunsch, eine weitere Reise dorthin anzubieten. Diesem Anliegen sind wir gerne gefolgt und bieten Ihnen nun in Zusammenarbeit mit der Fa. Stahl-Reisen aus Bad Marienberg eine 4-Tage-Fahrt zu unse-ren Freunden in der Partnerstadt Marienberg/Sa. und ins benach-barte Erzgebirge an. Ein interessantes Programm erwartet Sie!Reiseverlauf:1. Tag (Do. 01.09.2016)Um 7.45 Uhr startet ein moderner Komfort-Bus der Fa. Stahl-Reisen an der Stadthalle Bad Marienberg. Nach einer Mit-tagsrast unterwegs werden wir gegen 15.00 Uhr in der Part-nerstadt Marienberg eintreffen. Nach dem Bezug der Zimmer im Hotel „Weißes Ross“ sind wir zum Empfang und Begrü-ßung im Rathaus der Bergstadt Marienberg eingeladen. Im Anschluss daran lernen wir die Stadt auf einem Rundgang/Rundfahrt kennen und besuchen das sächsisch-böhmische Museum „Bergmagazin“. Den Tag beschließen wir mit dem gemeinsamen Abendessen im Hotel.2. Tag (Fr. 02.09.2016)Nach dem reichhaltigen Frühstücksbuffet im Hotel bringt uns der Bus nach Cranzahl.Von dort starten wir mit der von einer Dampflok gezogenen Schmalspurbahn, über 17,3 km Eisenbahnromantik pur, in die höchstgelegene Stadt Deutschlands - nach Oberwiesenthal - und zum Fichtelberg (mit 1214 m höchster Berg Sachsens). Zur Mit-tagsrast ist eine Einkehr im Restaurant des berühmten Skisprin-gers Jens Weißflog geplant. Die Rückfahrt führt uns mit einem Zwischenstopp in Annaberg u.a. mit Besuch der St.-Annen-Kir-che, über Thermalbad Wiesenbad wieder nach Marienberg.Im weiteren Verlauf besuchen wir dann den „Pferdegöpel am Rudolphschacht“ im Stadtteil Lauta. Wir besichtigen das Besu-cherbergwerk (übertage) mit Bergbauausstellung, die histori-sche Bergschmiede und werden Zeuge des historischen För-dervorgangs.(Pferdegöpel) Zum Abschluss und zur Stärkung nach einem abwechslungsreichen Tag erwartet uns der traditi-onelle Bergmannsschmaus in der rustikalen Scheidebank. Dabei gestalten uns heimische Folkloregruppen einen erzge-birgischen Heimatabend (Hutzenomnd), bevor wir dann zwi-schen 20:00 und 21:00 Uhr zum Hotel zurück fahren.3. Tag (Sa. 03.09.2016)Heute bringt uns der Bus in den Kurort Seiffen. Das weltweit bekannte Spielzeugdorf mit seinen unzähligen und ebenso faszinierenden Angeboten erzgebirgischer Volkskunst ist uns einen ausgiebigen Aufenthalt wert. Im Freilichtmuseum wer-den wir u.a. Zeuge des auf der Welt einmaligen Reifendre-hens in der Drehstube des Wasserkraft-Drehwerkes. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Besuch der berühmten Seiffener Bergkirche wie auch des Spielzeugmuseums oder der Besuch einer Schauwerkstatt für erzgebirgische Volks-kunst. Nach der Rückfahrt erwartet uns im Hotel das gemein-same Abendessen mit „erzgebirgischem Spezialitätenbuffet“.4. Tag (So. 04.09.2016)Nach dem Frühstück und der Verabschiedung bringt uns der Bus zur Augustusburg. Hier besteht die Möglichkeit zum Besuch verschiedener Museen und Ausstellungen. (Motor-radmuseum, Schlossmuseum, usw.) sowie evtl. einer Schlossführung. Für die Verpflegung vor Antritt unserer Rück-reise steht auf Schloss Augustusburg mit der „Schlossgast-stätte“, dem „Augustuskeller“ und dem „Imbiss in den Arka-den“ eine Auswahl an Gastronomie zur Verfügung. Nach der

    Freitag, 01.07.19:00 Uhr Blitzturnier der Schachfreunde Bad Marienberg Bad Marienberg, Dorfgemeinschaftshaus Eichenstruth Schachinteressierte sind herzlich eingeladen! Informationen: Bertold Gertz, Tel. 017-3144976Sonntag, 03.07.09:00 Uhr Wanderung des Westerwaldvereins Bad Marienberg Bad Marienberg, Treffpunkt: Touristinfo, Wilhelmstr. 10 Wanderung auf dem Panoramaweg in Daaden. Mit Einkehr.

    Streckenlänge ca. 10 km. Info und Anmeldung: Ingrid Wag-ner, Tel. 02661-983626

    16:00 - 17:00 Uhr Musik im Park - Kurkonzert Bad Marienberg, Musikpavillon im Kurpark „Girls 4 Gospels“Dienstag, 05.07.08:00 - 12:00 Uhr Wochenmarkt Bad Marienberg, Marktplatz Zum umfangreichen Angebot gehören frisches Obst, Ge-

    müse, Fisch, Textilien, Blumen und Backwaren.19:30 Uhr Sommerfestival 2016 Bad Marienberg, Marktplatz Live-Musik auf der Marktplatz-Bühne: Slight Flavor - Rock,

    Freuen Sie sich auf beste Unterhaltung mitten in Bad Mari-enberg. Eintritt frei!

    Mittwoch, 06.07.09:30 Uhr Nordic-Walking-Treff Bad Marienberg, Treffpunkt: Hinter der Dreifach-Sporthalle Jeden Mittwoch bei trockener Witterung: Nordic-Walking-

    Treff für Frauen mit Walking-Erfahrung. Wer sich anschlie-ßen möchte, ist herzlich willkommen. Info: Gabi Seiler, Tel. 0151-40036003

  • Wäller Blättchen 8 Nr. 26/2016

    Aus den Gemeinden

    Stadt Bad Marienberg

    Wir gratulierenAm 08. Juli 2016 feiert das Ehepaar

    Herbert und Margarete Strunk, Ringstraße 23das Fest der „Diamantenen Hochzeit“.

    Die Stadt Bad Marienberg und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren dem Jubelpaar zu diesem Ehrentage ganz herzlich und wünschen weiterhin schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit.Sabine Willwacher Jürgen SchmidtStadtbürgermeisterin Bürgermeister

    Wir gratulierenAm 07. Juli 2016 vollendet

    Frau Johanna Schönau, Bismarckstraße 23ihr 90. Lebensjahr.

    Die Stadt Bad Marienberg und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiter-hin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.Sabine Willwacher Jürgen SchmidtStadtbürgermeisterin Bürgermeister

    ■■ Eröffnung eines Trauercafés im Bestattungshaus Breuer

    v.l.: Franz-Josef und Johannes Busch sowie Stadtbürger-meisterin Sabine Willwacher. Foto: Fotostudio Röder-Mol-denhauer

    Im feierlichen Rahmen eröffnet Inhaber Franz-Josef Busch ein Trauercafé in den Räumen des Bestattungshauses Breuer in der Bismarckstraße 64.Neben dem Angebot der persönlichen Abschiednahme im Aufbahrungsraum und der Gelegenheit, die Trauerfeier im Bestattungshaus Breuer ausrichten zu lassen, bietet man nun auch ein Trauercafé an.In gemütlicher und zugleich ästhetischer Atmosphäre kön-nen bis zu 30 Personen im Trauercafé bei Kaffee und Kuchen, belegten Brötchen und Suppe oder vielleicht auch dem Lieblingsgericht des Verstorbenen Platz finden.Stadtbürgermeisterin Sabine Willwacher gratuliert dem Inha-ber Franz-Josef Busch zur Eröffnung und wünscht für die Zukunft alles Gute. Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin

    ■■ RentensprechtagDie Deutsche Rentenversicherung hält am

    Montag, dem 18. Juli 2016einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, ab.Die Beratungen finden in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Die Versicherten haben die Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen über-prüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen.Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vor-lage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftsertei-lung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten ist die Vor-lage einer Vollmacht erforderlich.Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermei-den, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminverein-barung unter der Telefonnummer 02661/6268234, Frau Schütz, mit Angabe Ihres Namens, der Rentenversiche-rungsnummer und des Beratungswunsches.Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versiche-rungsunterlagen und den Sozialversicherungsausweis mit-zubringen. Rentenanträge können auf dem Sprechtagnicht gestellt werden.Sprechtage 2016: 19.09., 24.10., 21.11., 19.12.VerbandsgemeindeverwaltungBad Marienberg

    ■■ 35. Fußballturnierum den Wanderpokal der VerbandsgemeindeAlle Mannschaften aus der Verbandsgemeinde nehmen in die-sem Jahr an dem Turnier um den Wanderpokal der Verbandsge-meinde in Unnau teil. Der ausrichtende SV Unnau kann neben den 7 heimischen Mannschaften hoffentlich auch viele Zuschauer begrüßen. Fußballbegeisterte und Interessierte haben dann die Möglichkeit, sich noch vor Saisonbeginn vom Leistungsstand ihres Vereins, der Mannschaft ihrer Gemeinde, zu überzeugen.Gespielt wird ein Tagesturnier mit einer 7er-Gruppe, bei der „Jeder gegen Jeden“ spielt.Das Turnier beginnt am Samstag, 16. Juli 2016 um 12.30 Uhr. Folgende Mannschaften nehmen teil (in Klammern ist das erste Spiel angegeben):SG Nistertal/Unnau/Alpenrod ............................. (12.30 Uhr)SG Fehl-Ritzhausen/Eichenstruth/Großseifen .... (12.30 Uhr)SG Weitefeld-Langenbach/Friedewald/Neunkhausen (13.06 Uhr)TuS Bad Marienberg ........................................... (13.24 Uhr)SG Hahn/Neuhochstein ...................................... (13.06 Uhr)SG Mörlen/Nauroth/Norken ................................ (12.48 Uhr)SG Kirburg/Hof ................................................... (12.48 Uhr)Siegerehrung ca. 18.30 UhrDen Spielplan mit allen Paarungen haben wir für Sie in den Veranstaltungskalender in der Homepage der Verbandsge-meinde www.bad-marienberg.de eingestellt.Verbandsgemeindeverwaltung

  • Wäller Blättchen 9 Nr. 26/2016

    Fraktionsvorsitzender Klaus Müller trägt den Antrag zum Ausbau an folgenden Kreuzungsbereichen bzw. Einmündun-gen vor.1. Marktstraße - Langenbacher Straße2. Robertstraße3. Karlstraße4. RauscheidstraßeBegründung:Die Ampelanlage an der Kreuzung Bismarckstraße, Markt-straße und Langenbacher Straße wird nach Auskunft des LBM Diez in diesem Jahr auf LED-Technik und Blinden-Sig-nalisierung umgerüstet. In diesem Zuge sollten für Sehbe-hinderte die Straßenübergänge mit Bodenindikatoren (Nop-pensteinen) ausgerüstet werden, um ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen.Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt; es sollen aber in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses die Kos-ten vorgelegt und beraten werden. Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin

    ■■ Marienberger SeminareSelbstlüge & SelbsttäuschungWenn man sich selbst auch nicht bewusst täuschen kann, hintergehen wir uns doch oft unbewusst. Oder was treibt Frauen an, wenn sie von ihren Männern geschlagen werden und dennoch zu ihnen stehen, ja sogar behaupten, dass sie von ihnen geliebt würden. Unsere Fähigkeit zur Selbstrefle-xion ist eng begrenzt. Vor kognitiven Verzerrungen ist kaum jemand gefeit. Oder waren die Geiseln bei einem Stockhol-mer Banküberfall anders als wir? Sie nahmen ihre Entführer anschließend in Schutz und später im Gefängnis besuchten sie sie sogar!Im Seminar soll anhand von verschiedenen Beispielen aus dem Tagesgeschehen mehr Sensibilität für unseren tägli-chen Selbstbetrug entwickelt werden. Außerdem werden moderne Theorien wie das „psychische Immunsystem“ oder eine evolutionsbiologische Interpretation etc. vorgestellt, die die Funktion von Selbstlüge und Selbsttäuschung zu erklä-ren versuchen.Referent: Dr. Rudolf SchneiderTermin: Mittwoch, 13. Juli 2016, 20.00 - 21.30 UhrGebühr: € 5 - Arbeitslose, Schüler, Auszubildende und Studenten freiAnmeldung: Telefon: 02661 / 67 02 - [email protected]: Marienberger Seminare, Zinhainer Weg 44,Bad Marienberg.

    ■■ Raumordnung, Städtebau, Umwelt- und Friedhofsfragen der Stadt Bad Marienberg

    Die Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Städtebau, Umwelt- und Friedhofsfragen der Stadt Bad Marienberg sind hiermit zu einer Ortsbesichtigung mit anschließender Sitzung auf

    Montag, den 04. Juli 2016 – 17.30 Uhrin den Sitzungsraum des städtischen Rathauses, Büchting 3, (EG) mit folgender Tagesordnung eingeladen:Treffpunkt: Städtisches Rathaus, Büchtingstraße 3I. Öffentlicher Teil1. Ortsbesichtigungen 1.1. Verkauf Parzelle Stauffenbergring 1.2. Stützmauer Zinhainer Weg 45 1.3. Bücher-Telefonzelle mittendrin, Bismarckstr. 39Die Sitzung wird um ca. 18.30 Uhr im Sitzungsraum des städtischen Rathauses fortgesetzt.-II. Nichtöffentlicher Teil:2. Beratung und Beschlussfassung zu den Ortsbesichtigungen3. Städtebauliche Erneuerung (ISEK)4. Bebauungsplanangelegenheiten5. Bauvoranfragen/Bauanträge6. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)7. Kenntnisgaben/Verschiedenes Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin

    ■■ Bürgerinformation über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Marienberg

    am Montag, den 06. Juni 2016, 19.00 Uhr im Bürgerraum der StadthalleTagesordnungspunkt - Städtebauliche Erneuerung (ISEK)3.1. Einbindung und Neugestaltung des Busbahnhofs „Neuer Weg/L294)3.1.1. Vorstellung des ProjektesVorgesehen sind die barrierefreie Umgestaltung der Bussteige, die Errichtung eines taktilen Leitsystems für Seh-behinderte sowie eine Überquerungshilfe (Mittelstreifen oder Zebrastreifen) über die Straße „Neuer Weg“.3.2. Beratung des Entwurfs zum Ausbau der RobertstraßeDa die Verbandsgemeindewerke den Kanal in der Robert-straße erneuern müssen, beschließt der Stadtrat, sich an der Maßnahme zu beteiligen und die Robertstraße auszubauen.Geplant ist ein barrierefreier Ausbau sowie ein taktiles Leit-system für Menschen mit Sehbehinderung.Tagesordnungspunkt - Erlass einer Gestaltungssatzung für WerbeanlagenDa sich mittlerweile ein „Wildwuchs“ an Werbeanlagen in der Stadt und den Ortsteilen entwickelt hat, beschließt der Stadt-rat den Erlass einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen.Tagesordnungspunkt - Bebauungsplanangelegenheiten5.1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadt“5.1.1. Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGBDie eingebrachten Anregungen sind zu würdigen:1. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sowie Abstimmung mit den benach-barten Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGBDen Abwägungen und Beschlussvorschlägen zu den einge-gangenen Stellungnahmen wird vom Stadtrat zugestimmt.Der Stadtrat beschließt, im Ordnungsbereich MK 2a die Traufhöhe mit max. 16 m festzusetzen.Der Bebauungsplan wird jetzt in die nächste Phase geschickt werden.Tagesordnungspunkt - 5. Änderung des Bebauungspla-nes „Jahnstraße“5.2.1. Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnah-men aus der förmlichen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und stimmt den Beschlussvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen zu.5.2.2. Satzungsbeschluss gemäß § 10, Abs. 1 BauGBDie sich aus den zuvor gefassten Beschlüssen zu den Stel-lungnahmen aus den förmlichen Beteiligungen ergebenden Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen wurden bereits in die vorgelegte Schlussfassung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ durch das ausführende Planungsbüro Planeo-Ingenieure eingearbeitet.Die Änderung des Bebauungsplanes besteht aus dem Inhaltsverzeichnis Heftung, der Planzeichnung, den Textfest-setzungen, der Begründung und dem Umweltbericht.Der Stadtrat beschließt die 5. Änderung des Bebauungspla-nes „Jahnstraße“ in dieser Fassung als Satzung.Zu Tagesordnungspunkt 5.3. Aufstellung des Bebauungspla-nes „Wildpark“5.3.1 Anerkennung des EntwurfsDer Planentwurf mit den Änderungen und Ergänzungen aus der Bauausschusssitzung wurde vom Büro Planeo vorge-stellt und beraten.Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Bauaus-schusses und stimmt dem Entwurf zu.Tagesordnungspunkt - Bebauungsplan „Vor der Heeg“Das Planungsbüro berichtet, dass nun Grubenbilder zur Schachtsuche vom Landesamt für Geologie vorliegen und geprüft werden.Tagesordnungspunkt - Anträge der Fraktionen6.1. Antrag der SPD-Fraktion auf barrierefreien Ausbau der Bismarckstraße.

  • Wäller Blättchen 10 Nr. 26/2016

    ■■ Liebe Bad Marienberger, liebe Anwohner,

    am Freitag, den 08.07.2016 findet wie-der der Sparkassen-Firmenlauf in Bad Marienberg statt. Im Rahmen dieser Ver-anstaltung wird es zwischen 17.00 und 20.00 Uhr in der Innenstadt zu Verkehrs-beeinträchtigungen kommen. Insbeson-dere Bereiche der Bismarckstraße, Bahnhofstraße, Gartenstraße, Fritz-von-Opel-Str. sowie der Langenbacher Straße werden in diesem Zeitraum nicht befahrbar sein. Sofern Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit benötigen, bitten wir Sie, dieses vorher außerhalb des Veranstal-tungsgeländes abzustellen. Die Umlei-tungsstrecken sind entsprechend ausge-schildert. Den genauen Streckenplan der Laufveranstaltung können Sie der Anlage entnehmen.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.Verbandsgemeindeverwaltung-Straßenverkehrsbehörde

    ■■ Neues aus der Kita „Clowngesicht“ in Bad Marienberg-Langenbach

    Wir sind die Handwerker von morgen!

    Seit einigen Tagen sind wir die großen Kinder, die sogenannten

    Tausendfüßler, kräftig am Hämmern, Bohren und Sägen. In unserer neuen Holzwerk-statt entstehen viele schöne Sachen, die wir uns selbst aus-denken. Zuerst machen wir uns am Zeichenbrett eine Pla-nung und dann geht es an den Werkbänken an die Arbeit. Eine neue Bohrmaschine für Kinder haben wir auch bekommen. Die ist super! Brauchen wir Hilfe, dann sind unsere Erzieherinnen zur Stelle. Das Holz haben uns ein paar Schreinereien aus der näheren Umgebung geschenkt, wofür wir uns sehr herzlich bedanken.Die Tausendfüßler der Kita „Clowngesicht“ und ihre Erzieherinnen

    Freiw. Feuerwehr Bad Marienberg und Erzieherinnen der Kita Langenbach, Zinhain und Bad Marienberg Pes-talozzistr. erarbeiten das Verhalten im Brandfall.Wehrführer Herr Olaf Schütz und sein Kollege Herr Lars Assmann unterwiesen die Erzieherinnen theoretisch und

    praktisch über das Verhalten im Brandfall. Zum Abschluss wurde die Handhabung mit verschiedenen Feuerlöschern geübt! Eine sehr informative und wichtige Veranstaltung. Vielen Dank sagen die Leiterinnen B.Hofmann, C.Mengel, K.Kuschmirtz und ihre Teams

    ■■ Firmenlauf Bad MarienbergGeänderter Zielbereich, mehr Platz zum Feiern!Was zunächst als kleine Laufveranstaltung für Firmenteams im ländlichen Westerwald geplant war, hat sich inzwischen zu einem beliebten Großevent der Region entwickelt. Bereits bei der Premiere des Laufevents vor 2 Jahren nahmen mehr als 1.150 Läufer teil. Über 80 Unternehmen der Region lie-ßen sich von der Idee des Laufens im Team begeistern. Hinzu kamen einige private Läufer, die sich für die Teilnahme zu Teams zusammengeschlossen hatten.Auch 2016 möchten die Veranstalter Firmenteams und Einzel-starter mit einem tollen Event begeistern. Letztes Jahr war es recht eng auf dem Marktplatz, daher wurde der Zieleinlauf

    Richtung „Neuer Weg“, Höhe „Gasthof Seelmann“, verlegt. Von da geht es dann durch die Fußgängerzone, vorbei am „Westerwälder Hof“ auf den Veranstaltungsplatz. Dieser hat gegenüber den Vorjahren deutlich mehr gastronomische Stände, so dass hoffentlich jeder schnell zum Feiern kommt!Ausgezeichnet werden auch in diesem Jahr die größten und die schnellsten Teams und die Teams mit dem auffälligsten und kreativsten Teamoutfit. Hinzu kommt eine Auszeichnung für das größte Schülerteam, denn es liegt uns sehr am Her-zen die Sportlichkeit unseres Nachwuchses zu fördern!Ihr Veranstalter: Atlas-Sport Bad Marienberg, Infos und Anmeldung: [email protected] oder telefonisch bei Mau-reen Carissan 02661-7081 (Atlas Sport)

  • Wäller Blättchen 11 Nr. 26/2016

  • Wäller Blättchen 12 Nr. 26/2016

    S. 1722), und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Ortsmitte Böls-berg“ als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:§ 1 Festlegung des SanierungsgebietesIm nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebe-nen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Diese Bereiche sollen durch städtebauliche Sanierungsmaß-nahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 5,8 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsge-biet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortsmitte Böls-berg“.§ 2 GeltungsbereichDer räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst:- Bergstraße (teilweise)- Lindenstraße- Rödchenstraße- Steinwiesenstraße- Talstraße (teilweise)- Waldstraße (teilweise)Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Orts-bürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanie-rungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Bölsberg.Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grund-stückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilun-gen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmun-gen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.§ 3 Ziele und Zwecke der Sanierung- Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure- Erhaltung des typischen „Westerwälder Charakters“ orts-

    bildprägender Gebäude, Erhaltung der Baudenkmäler, funktionsgerechte Nutzung

    - Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz- Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse

    der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit)- Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote

    (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen)- Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer

    Energien- Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funkti-

    onsmängeln und Nutzungskonflikten- Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung /

    Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraum-qualität)

    - Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mo-bilitätskonzepte

    - Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesse-rung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestal-terische Aufwertung des öffentlichen Raumes

    § 4 VerfahrenDie Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vor-schriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung.§ 5 GenehmigungspflichtenDie Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungs-pflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

    ■■ Kochkurs für Singles - „Kochen mit wildem Grün“

    Freitag, 15. Juli 2016 - 18:30 - 21:30 UhrBad Marienberg-Langenbach, Westerburger Str. 32Die Natur bietet uns eine große Auswahl an Wildkräutern, aus denen sich köstliche Gerichte zaubern lassen. Gemeinsam mit Kräuterexpertin Iris Franzen sammeln Sie auf einer kurzen Wanderung Wildkräuter für das Menü. Danach wird im Kochhäuschen ein mehrgängiges vegetari-sches Menü zubereitet. Natürlich wird anschließend in gemütlicher Runde gegessen. Da dies gemeinsam mehr Spaß macht, ist der Kochkurs spe-ziell für Singles gedacht. Beim Kochen und Essen ergeben sich bestimmt nette Gespräche. Freuen Sie sich auf einen leckeren Abend mit spannenden Begegnungen und jeder Menge Genuss! Kosten: 30,- € pro Person inkl. Material und Rezepte;Info und Anmeldung: Touristinfo Bad Marienberg, Tel. 02661-7031,[email protected], www.badmarienberg.de

    Bölsberg

    ■■ Satzung der Ortsgemeinde Bölsberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Bölsberg“

    Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bölsberg hat anstelle des Rates nach § 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Bau-gesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I

  • Wäller Blättchen 13 Nr. 26/2016

    ■■ Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bölsberg

    vom 23.06.2016Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994 (GVBl . S. 153), der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in den derzeit geltenden Fassun-gen sowie des § 25 der Friedhofssatzung vom 03.03.2016 fol-gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:§ 1 AllgemeinesFür die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofwesens und ihrer Anlagen werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:

    I. Überlassung einer GrabstätteA. Reihengrabstätten für Erdbestattungen1. für Verstorbene bis zu 5 Jahren ............................... 70,- €2. für Verstorbene über 5 Jahre ................................. 200,- €B. Urnengrabstätten(Urnenwahlgrabstätten)bei Mitbenutzung bereits belegter Reihen- oder Wiesengrab-stätten für Erdbestattungen ......................................... 80,- €C. Wiesengrabstätten1. Wiesengrabstätte für Erdbestattungen ...................950,- €2. Wiesenurnengrabstätte .......................................... 450,- €

    vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Be-zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Quelle: Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Bearbeitung: Kernplan; Stand Kataster: 14.08.2015Hinweis:Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das betroffene Sa-nierungsgebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg während der allgemeinen Dienststunden bereit-gehalten.

    § 6 DurchführungsfristenDie Durchführung der Sanie-rung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 01.01.2031.§ 7 InkrafttretenDiese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsver-bindlich. Die einschlägigen Vor-schriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann in der Verbandsge-meindeverwaltung Bad Marien-berg eingesehen werden.Bölsberg, den 20.06.2016 (Siegel) Paul Gerhard KrügerOrtsbürgermeister Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 24 GemO(Bestandteil der Satzung vom 20.06.2016)Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfol-gen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach:1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1

    Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeich-neten Verfahrens- und Form-vorschriften,

    2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schrift-lich gegenüber der Ortsge-meinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.Hinweise gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rhein-land Pfalz (GemO):Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

    Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form

    Sanierungsgebiet “Ortsmitte Bölsberg“ gem. §142 BauGB in der Ortsgemeinde BölsbergLageplan ohne Maßstab

  • Wäller Blättchen 14 Nr. 26/2016

    ■■ Information über die Gemeinderatssitzung vom 20. 06. 2016

    A Öffentlicher TeilZu Tagesordnungspunkt 1:Sanierungsgebiet Ortsmitte Bölsberg.Bei der Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Böls-berg“ sind außer Frau Sabine Schmidt und dem Ortsbürger-meister alle Ratsmitglieder nach § 22 GemO befangen. Der Ortsbürgermeister entscheidet anstelle des Gemeinde-rates nach Anhörung des nicht befangenen Ratsmitgliedes gem. § 39 (2) GemO.Zu Tagesordnungspunkt 1 a:Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und 139 BauGBDer Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bölsberg hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. 03. 16 anstelle des Rates nach § 39 (2) der GemO entschieden, dass die Ortsgemeinde Bölsberg gemäß § 141 BauGB i. V. m. § 136 BauGB für das Gebiet „Ortsmitte Bölsberg“ die Vor-bereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einleitet. Die nach § 141 BauGB vorgeschriebenen Vorbereitenden Untersuchungen, welche die Ortsgemeinde vor der Festle-gung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgaben-träger.Die öffentlichen Aufgabenträger wurden mit Schreiben vom 22. 04. 2016 über die Vorbereitenden Untersuchungen und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benach-richtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 27. 05. 2016 eingeräumt. Die Planunterlagen wurden im Anschluss an die drei zentralen Bürgerinformationen 20. 04. 16 in Bad Marienberg, 25. 04. 2016 in Norken und 27. 04. 16 in Hof bis einschließlich 02. 06. 16 im Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB)Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger hat der Ortsbürgermeister anstelle des Gemeinderates geprüft.Der Ortsbürgermeister entscheidet anstelle des Gemeinde-rates die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.Zu Tagesordnungspunkt 1 b:Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersu-chungen gem § 141 BauGBDie vorgebrachten Anregungen haben insgesamt keine Aus-wirkungen auf die Vorbereitenden Untersuchungen bzw. die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Die Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger sind im Rahmen der Erteilung einer steuerrechtlichen Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten, im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung sowie bei der Bauausführung zu beachten. Im Einzelfall wird auf die jeweilige Originalstellungnahme zurückgegriffen. Der Orts-bürgermeister billigt anstelle des Gemeinderates die Ergeb-nisse der Vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 BauGB, bestehend aus einem Erläuterungsbericht und einem Sanie-rungsrahmenplan.Zu Tagesordnungspunkt 1 c:Beschluss der Sanierungssatzung für das Gebiet „Orts-mitte Bölsberg“ gem. § 142 BauGBDer Ortsbürgermeister entscheidet, dass die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Bölsberg“ nach dessen Veröffentlichung in Kraft treten soll.Zu Tagesordnung 2:Prüfung der VG auf Klage gegen die Rückforderung von einem Zuschuss der Zentralstelle der Forstverwaltung; hier Beteiligung der OrtsgemeindeDie Ortsgemeinde Bölsberg hat vor 10 Jahren Fördermittel für das Anpflanzen von Pflanzen in Form von Klumpenbil-dung erhalten. Anlässlich einer Überprüfung wurde festge-stellt, dass u. a. durch sehr stark verdämmender Konkurrenz-

    II. Anfertigen der Grabstätten und Abfuhr überschüssi-ger ErdeA. Reihengrabstätten für Erdbestattungen1. für Verstorbene bis zu 5 Jahren ............................. 200,- €2. für Verstorbene über 5 Jahren ............................... 450,- €B. Urnengrabstättenbei Mitbenutzung bereits belegter Reihen- oder Wiesengrab-stätten für Erdbestattungen ......................................... 80,- €C. Wiesengrabstätten1. Wiesengrabstätte für Erdbestattungen ...................450,- €2. Wiesenurnengrabstätte .......................................... 100,- €III. Benutzung der Friedhofshalle1. Aufbewahrung .......................................................... 50,- €2. Reinigung der Friedhofshalle ................................... 50,- €Die Reinigung in Eigenleistung ist nicht zulässig.IV. Einebnen der GrabstättenFür das Einebnen der Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit sind je Grabstätte zu entrichten: Diese Gebühr wird mit den allgemeinen Friedhofsgebühren zum Zeitpunkt der Belegung erhoben. ....................................................................... 180,-€V. Ausgrabungen und UmbettungenFür das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen werden die entstehenden Kosten (Ausgaben) als Gebühren erhoben.VI. LeichentransportJeglicher Leichentransport ist von den Angehörigen selbst auf eigene Kosten zu veranlassen.VII. Weitere InanspruchnahmeFür die weitere Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtun-gen wird ein angemessenes Entgelt im Einzelfall vereinbart.VIII. SonderverträgeDie Gebühren für die Beisetzung Verstorbener, die bei ihrem Tode ihren Wohnsitz nicht in der Ortsgemeinde Bölsberg hatten, werden im Einzelfall in einem Sondervertrag gere-gelt.§ 2 GebührenschuldnerGebührenschuldner sind:1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestat-

    tungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,2. bei Ausgrabungen, Umbettungen und Wiederbestattun-

    gen der Antragsteller.§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme

    der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antrags-abhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

    (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Be-kanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

    § 4 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensat-zung vom 03.03.2016 außer Kraft.Ausgefertigt:Bölsberg, 23.06.2016 (Dienstsiegel) Paul Gerhard Krüger OrtsbürgermeisterHinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO):Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein-deordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

    Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jeder-mann diese Verletzung geltend machen.

  • Wäller Blättchen 15 Nr. 26/2016

    ■■ Veranstaltung in unserer GemeindeAm Samstag den 02.07.2016 findet das 2. Weinfest in unse-rer Gemeinde statt. Die Veranstaltung wird auf dem Platz des Jugendhauses um 14:00 Uhr eröffnet. Der Mandolinenclub wird spielen und später wird die Jugend-feuerwehr selbst gebackenen Flammkuchen, sowie andere Speisen und Getränke anbieten. Ich wünsche uns allen einen schönen Nachmittag. Jürgen Held, Ortsbürgermeister

    Fehl-Ritzhausen

    ■■ Kirmes in Fehl-Ritzhausen vom 08. bis 11.Juli 2016

    Vom 08.-11.07.2016 findet wieder unsere alljährliche Kirmes in Fehl-Ritzhausen statt.Wie in jedem Jahr benötigt der Veranstalter, dieses Jahr unsere Sportfreunde, wieder viele helfende Hände zum Auf- und Abbau des Kirmeszeltes.Der Aufbau beginnt am Donnerstag, 07.07.2016 um 08:00 Uhr auf dem Festplatz am Sportplatz, der Abbau findet am 13. Juli ab 09:00 Uhr statt.Wir freuen uns über jede Unterstützung! Volker Uhr, Ortsbürgermeister

    Großseifen

    ■■ Entfernung von GrabmalenHiermit möchte ich an meine Anfang des Monats an dieser Stelle veröffentlichte amtliche Bekanntmachung erinnern. In dieser wurde unter Verweis auf die geltende Friedhofssat-zung bekannt gegeben, dass die vorgeschriebene Ruhezeit von 30 Jahren für folgende Reihengräber, gelegen im erwei-terten Friedhofsbereich, viertes Gräberfeld, zweite Reihe, abgelaufen ist:Grabstelle SterbejahrPaula Groß 1982Lina Lupp 1982Maria Preiß 1982Hilda Damm 1983Olga Behr 1984Katharina Metzger 1984Anni Schmidt 1984Artur Tamme 1985Adolf Held 1985Sophie Janssen 1985Anna Wollenweber 1985Minna Diesel 1985Die aufgeführten Grabmale sind satzungsgemäß innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröf-fentlichung am 10.06.2016, mithin bis zum

    10. September 2016,zu entfernen. Grabmale, die nach Ablauf dieser Frist nicht entfernt sind, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über und werden von dieser beseitigt und ent-sorgt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von den soge-nannten Berechtigten, in der Regel sind das die Hinterblie-benen der verstorbenen Person, zu tragen.Damit eine ordnungsgemäße Entfernung der Grabmale gewährleistet wird, insbesondere sind neben Grabstein und Umrandung auch die gesamten Fundamente zu beseitigen, bietet die Gemeinde hierfür ihre Dienste, selbstverständlich gegen Erstattung der anfallenden Kosten einschließlich Ent-sorgung, an. Im Falle des Interesses wenden Sie sich bitte an den Unterzeichner. Jürgen Steup, Ortsbürgermeister

    vegetation (Unkraut pp) die geförderten Pflanzen nicht die erforderlichen Kriterien erreicht haben. Die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt a.d. W. fordert nun den erhalte-nen Zuschuss in Höhe von 665,00 € zurück.Die VG. überprüft nun über ein Rechtsanwaltbüro, ob eine Klage gegen diese Rückforderung den nötigen Erfolg brin-gen wird, dass die Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen.Die Ortsgemeinde unterstützt das Vorhaben mit allen rechtli-chen Mitteln.Zu Tagesordnungspunkt 3:Nachträgliche Genehmigung zum Kauf eines Durchlauf-erhitzers in der FriedhofsfalleDer vorhandene Durchlauferhitzer funktionierte nicht mehr und war auch nicht zu reparieren.Durch ein Fachunternehmen wurde ein neuer Durchlauferhit-zer geliefert und montiert.Zu Tagesordnungspunkt 4Änderung der FriedhofsgebührensatzungDas Ausheben der Gräber hat sich verteuert und somit muss die Gebührensatzung geändert werden.Das Anfertigen der Grabstätten und Abfuhr überschüssiger Erde für Reihengrabstätten sowie Wiesengrabstätten erhöht sich von 350,00 € auf 450,00 €.Die Friedhofsgebührensatzung vom 03. 03. 2016 wird in die-sem Abschnitt geändert.Zu Tagesordnungspunkt 5:Seniorenfeier gemeinsam mit dem Heimatverein Böls-berg e. V. am 5. November 2016Der Heimatverein Bölsberg e. V. hat bisher alle 2 Jahren gemeinsam mit der Ortsgemeinde für die Bölsberger Bürger die 60 Jahre und älter sind, eine Seniorenfeier ausgeführt. Die Veranstaltung soll in diesem Jahr am Samstag, dem 5. November erfolgen.Zu Tagesordnungspunkt 6:Verschiedenes:Der Gemeinderat wurde über folgendes informiert:Die Wasserentnahmestelle auf dem Friedhof wurde repariert, die Umlage für den Kindergarten in Unnau wurde vermindert, da zur Zeit lediglich 5 Kinder von Bölsberg diese Einrichtung besuchen, der Fallschutz am Spielplatz; hier wurden 54 Ton-nen Spezialkies angeliefert und dieser wird noch verarbeitet.die Geschwindigkeitsmessanlage der VG Bad Marienberg befindet sich wieder an der Lindenstraße. Die Messungen werden bis Ende Juni erfolgen.Ruth Schneider, Leiterin der Grundschule in Unnau, wird zum 1. Juli 2016 in den wohl verdienten Ruhestand gehen. Wir wünschen ihr alles Gute, vor allem viel Gesundheit.B. Nichtöffentlicher Teil:Zu Tagesordnungspunkt 7:Beschluss und Auftragsvergabe der beiden Willkom-mensschilder BölsbergDie Holzrahmen der beiden Willkommensschilder, Wohnge-meinde Bölsberg, sind vollkommen unbrauchbar und stellen teilweise eine Verkehrsgefährdung dar. Aus diesem Grund wurde das Schild aus Richtung Kirburg schon entfernt.Die beiden Schilder sollen erneuert werden.Zu Tagesordnungspunkt 8:Kauf eines MotorlaubbläsersDie Gemeindearbeiter haben sich bisher immer einen Motorlaub-bläser ausgeliehen. Dieser Umstand soll nun beendet werden.Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, ein Gerät zu kaufen. Paul Gerhard Krüger, Ortsbürgermeister

    Dreisbach

    ■■ StromabschaltungSehr geehrte Dreisbacher,am Sonntag, den 17.07.2016 wird in der Zeit von 06:00 Uhr bis ca. 09:00 Uhr der Strom in der Gemeinde abgeschaltet. Dies ist notwendig für die Sicherheit des Personals von der Energienetze Mittelrhein. Ich bitte um Verständnis.

  • Wäller Blättchen 16 Nr. 26/2016

    hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män-gel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Hahn b.M. unter Darlegung des die Verletzung begründen-den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO):Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein-deordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

    Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet

    oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-schriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeich-nung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jeder-mann diese Verletzung geltend machen.Bad Marienberg, 10.06.2016 Roland Reis Ortsbürgermeister

    Hardt

    ■■ Termine Juli 2016Bürgersprechstunde, Gemeindebüro bis 17.07.2016 keine Sprechstunde,in dringenden Angelegenheiten, Tel. 0152 01702768,1. Beigeordneter Herr Thomas Betz, oder Herr Michael Müller, Tel.: 949908„Offener Garten“ Weickel, Auf den Gleichen“ 03.07. 11 bis 17 UhrDorfladen freitags 10:00 - 12:00 UhrSängerstammtisch 13. u. 27.07. 20:00 UhrSeniorentreff,ehrenamtliche Helfer 05. u. 19.07. 19:00 UhrSpönnstoob 22.07. 19:00 UhrFamilienbrunch,Schinderhanneshütte, 17.07. ab 10:00 UhrBitte dazu die Einladung des HVV beachtenFrauenfrühstück, im DGH 27.07. 09:30 Uhr Ulla Martain, Ortsbürgermeisterin

    Hof

    ■■ Verkehrsbehördliche Anordnungen sind vollzogen

    Wie von der Verbandsgemeindeverwaltung als Straßenver-kehrsbehörde angeordnet, erfolgte eine Neubeschilderung in der Lindenstraße. Da in dem ausgewiesenen Bereich einer verkehrsberuhigten Zone keine baulichen Maßnahmen an dem Straßenkörper mit Schwellen oder sonstigen Einbauten vorhanden waren, wurde die Beschilderung in eine 30-KM-Zone mit den jeweiligen Anfangs- und Endschilder neu aus-gestattet. Auch diese Beschilderung sollte alle Verkehrsteil-nehmer zu einer besonnenen Fahrweise, wie auch an allen sonstigen innerörtlichen Straßen, anhalten. Ferner erfolgte eine „Durchforstung“ verschiedener weiterer Verkehrszei-chen auf die vorgegebene Mindestanzahl.Weiterhin wurde in Umsetzung des Gemeinderatsbeschlus-ses die Sperrung der Talstraße für den Durchgangsverkehr mit seitlichen Poller und einem Mittelpfosten vorgenommen. Die Beschilderung als Sackgasse ohne Wendemöglichkeit

    Hahn

    ■■ Einladung zur RatssitzungRatssitzung am Donnerstag 14. Juli 2016 20.00 Uhr im Sitzungsraum des DGHDie Damen u. Herren des Gemeinderates und alle interes-sierten Bürgerinnen u. Bürger sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.Tagesordnungspunkte:1. DGH-Angelegenheiten2. Friedhof3. Straßenbeleuchtung4. VerschiedenesNichtöffentlicher Teil:5. Grundstücksangelegenheiten Roland Reis, Ortsbürgermeister

    ■■ Anlage am KreuzLiebe Bürgerinnen u. Bürger, der Aufruf im Wäller-Blättchen um Vorschläge zu diesem Thema ist offensichtlich ungehört - ungelesen verhallt. Nur 1 Bürger hat sich gemeldet und einen konstruktiven Vor-schlag gemacht. Der Rat wird sich in einer der nächsten Sitzungen mit die-sem Problem beschäftigen. Roland Reis, Ortsbürgermeister

    ■■ Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Krautgärten - Vor der Ackersmauer“

    der Ortsgemeinde Hahn b.M.Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn b.M. hat in seiner Sitzung am 19.05.2016 die 4. Änderung des Bebauungspla-nes „Alte Krautgärten - Vor der Ackersmauer“ als Satzung beschlossen.Der Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst die Wegepar-zelle Nr. 288 in Flur 1 der Gemarkung Hahn bei Bad Marien-berg sowie das angrenzende Flurstück Nr. 290 ebenfalls in Flur 1.Die 4. Änderung des Bebauungsplanes besteht aus:- der Planurkunde (Deckblatt), (Planeo Ingenieure, Hachen-

    burg, Mai 2016) sowie- der Begründung mit ergänzenden Textfestsetzungen (Pla-

    neo Ingenieure, Hachenburg, Mai 2016).Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Krautgärten - Vor der Ackersmauer“ kann während der allgemeinen Dienststunden in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwal-tung Bad Marienberg, Kirburger Str. 4, 56470 Bad Marien-berg eingesehen werden. Die Mitarbeiter der Verbandsge-meindeverwaltung geben Auskunft über den Bebauungsplan.Eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester-waldkreises gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entfällt, da sich die 4. Änderung des Bebauungsplanes aus der derzeit wirksamen 5. Fortschreibung des Flächennut-zungsplanes entwickelt.Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Krautgärten - Vor der Ackersmauer“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.Hinweise gemäß § 44 Abs. 5 und § 215 Abs. 2 BauGB:Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von etwaigen durch diesen Bebauungsplan ausgelöste Ent-schädigungsansprüche wird hingewiesen. Ein Entschädi-gungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtli-che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-

  • Wäller Blättchen 17 Nr. 26/2016

    lich mit erheblichem Mehraufwand verbunden, der nicht ein-kalkuliert war.Inzwischen ist die Baumaßnahme soweit fortgeschritten, dass voraussichtlich, bei entsprechendem Baufortschritt, in der 27. KW die Teerschicht aufgetragen werden kann.Die Anlieger müssen dann ihre Fahrzeuge für diese Zeit außerhalb der Baumaßnahme parken. Die Baufirma wird die betroffenen Anlieger entsprechend unterrichten.Ich bedanke mich für euer Verständnis, aber eine solche Baumaßnahme bringt nun mal Behinderungen mit sich.

    ■■ Großübung der Feuerwehren

    „Retter bereiten sich vor“

    „Gerettet“

    Letzten Freitag fand eine Großübung der Feuerwehren und des Roten Kreuzes am Seniorenheim „Hildegardis“ statt. Unter Beobachtung des KFI, der Wehrleiter der betroffenen Verbandsgemeinden, Bürgermeister der VG Bad Marienberg und Ortsbürgermeister sowie des Heimleiters der Azurit-Gruppe probten Wehren aus den VG´s Bad Marienberg, Her-dorf-Daaden und Gebhardshain den Ernstfall. Über Atemschutzträger und Drehleiter wurden u.a. Personen geborgen.In der anschließenden „Manöverkritik“ zeigte man sich zufrieden mit dem Verlauf der Übung. Etwaige Mängel und Verbesserungen, die es immer geben wird, werden noch im kleinen Kreis der Verantwortlichen auf-gearbeitet um eine größtmögliche Effizienz zu erreichen.Möge ein Ernstfall nie eintreten, es ist aber gut zu wissen, dass man dafür gerüstet ist.

    im öffentlichen Bereich sollte beachtet werden. Mit dieser Neuausweisung wird der „Dauerbrenner“ Schlaglöcher in der Talstraße und deren gemeindliche Ausbesserung, wie auch der Winterdienst und sonstige Unterhaltungen auf die Anlie-ger der Wohnbebauung übertragen. Fußgänger, Fahrräder, Kinderwagen etc. können die Talstraße in der gewohnten Weise weiter nutzen.

    Bernd Weber, Ortsbürgermeister

    Kirburg

    Wir gratulierenAm 07. Juli 2016 feiert das Ehepaar

    Willi und Lieselotte Hassel, Lindenstraße 5das Fest der „Eisernen Hochzeit“.

    Die Ortsgemeinde Kirburg und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren dem Jubelpaar zu diesem Ehrentage ganz herzlich und wünschen weiterhin schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit.Christian Bast Jürgen Schmidt1. Beigeordneter Bürgermeister

    ■■ BrennholzFür die Gemeinde Kirburg stehen vom Harvestereinsatz im Frühjahr noch zwei Lose Laubbrennholz (überwiegend Birke) von 4,3 und 6,0 Festmetern zur Verfügung.Anfragen hierzu bitte zur Sprechstunde am Dienstag zwischen 18:00 bis 19:00 Uhr Christian Bast, 1.Beigeordneter

    Langenbach b. K.

    ■■ Endausbau Steimelsweg

    Die Gewannen-Bezeichnung „Steinrücken“ macht ihrem Namen alle Ehre. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, förderte die Baumaßnahme dicke Findlinge zu Tage. Dies war natür-

  • Wäller Blättchen 18 Nr. 26/2016

    men sind oder in sonstiger Weise besonders vorbild-lich waren.

    2. In begründeten Einzelfällen kann ein Empfang auch zu Ehren anderer Persönlichkeiten gegeben werden, wenn sich diese in besonderer Weise um die Gemeinschaft verdient gemacht haben, ohne dass sie in anderer Wei-se geehrt werden.

    3. Über die Ausrichtung eines Ehrenempfangs entscheidet der Gemeinderat.

    4. Im Übrigen gilt § 2 entsprechend.§ 4 Ehrenbürger1. Im Rahmen des § 23 der Gemeindeordnung kann der

    Gemeinderat Persönlichkeiten, die sich um die Ortsge-meinde besonders verdient gemacht haben, das Ehren-bürgerrecht verleihen. Besondere Rechte oder Pflichten werden hierdurch nicht begründet. Das Verfahren richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Ge-meindeordnung.

    2. Die Ehrenbürgerin oder der Ehrenbürger erhält einen Ehrenbürgerbrief. Die Ehrung findet grundsätzlich im Rahmen einer feierlichen Ratssitzung statt. Ist die oder der zu Ehrende ernstlich gehindert, an dieser Ratssit-zung teilzunehmen, wird sie oder er in Anwesenheit ei-ner Abordnung des Gemeinderates geehrt.

    § 5 Ehe- und Altersjubiläen1. Die Ortsgemeinde gratuliert Ehejubilaren durch Aus-

    händigung einer Glückwunschkarte in Verbindung mit einem Ehrengeschenk. Als Ehejubiläen gelten: Golde-ne Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit. Der Wert des Ehrengeschenkes beträgt bei jeder Hochzeit 50,00 €.

    2. Altersjubilaren gratuliert die Ortsgemeinde durch Aus-händigung einer Glückwunschkarte in Verbindung mit einem Ehrengeschenk. Als Altersjubiläen gelten der 80., der 85., der 90. und ab dem 95. jeder weitere Geburts-tag. Der Wert des Ehrengeschenkes beträgt bei jedem Geburtstag 50,00 €. Beim 100. Geburtstag wird abwei-chend ein Ehrengeschenk von 100,00 € überreicht.

    § 6 Vereins- und Betriebsjubiläen sowie Geschäftseröff-nungen1. Die Ortsgemeinde ehrt Vereine oder vereinsähnliche

    Einrichtungen, die gemeinnützige Belange der Allge-meinheit wahrnehmen, sowie Betriebe erstmals ab dem 25-jährigen Gründungsfest mit einer Urkunde und einer Sach- oder Geldzuwendung. Nach jeweils weiteren 25 Jahren wird der Verein, die vereinsähnliche Einrichtung oder der Betrieb erneut geehrt.

    2. Der Wert der Sach- oder Geldleistung beläuft sich beim ersten Jubiläum auf 50,00 € und bei den weiteren Ju-biläen auf die Höhe der Jahre des Jubiläums. Ab dem 100jährigen Jubiläum wird der Betrag auf 100,00 € fest-gesetzt.

    3. Der Glückwunsch der Ortsgemeinde wird während der offiziellen Festveranstaltung von der Ortsbürgermeiste-rin oder dem Ortsbürgermeister überbracht.

    4. Die Ortsgemeinde übermittelt Glückwünsche bei Ge-schäftseröffnungen und ähnlichen Anlässen mit für die Ortsgemeinde erkennbarer Außenwirkung durch Glück-wunschkarte und einem Sachgeschenk im Wert von 25,00 €.

    § 7 Geburten1. Die Ortsgemeinde gratuliert zur Geburt eines Kindes durch Aushändigung einer Glückwunschkarte in Verbindung mit einer Sach- oder Geldleistung. Der Wert der Sach- oder Geldleistung beträgt für jedes neugeborene Kind 100,00 €.§ 8 Todesfälle1. Beim Ableben der Ortsbürgermeisterin oder des Orts-

    bürgermeisters (auch Ehemalige), einer oder eines Beigeordneter/n oder eines Ratsmitgliedes wird ein Nachruf in der „Westerwälder Zeitung“ und / oder im „Wäller Blättchen“ veröffentlicht und anlässlich der Bei-setzung ein Kranz niedergelegt.

    ■■ FriedhofsangelegenheitenLeider musste ich feststellen, dass vermehrt Plastikmüll in den Grüncontainer entsorgt wurde. Wie der Name es schon sagt, der Container ist nur für Grünabfälle aufgestellt. Nicht-organischen Müll bitte ich mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen.Dadurch entstehen doch keine Mehrkosten für die Müllab-fuhr, sodass dies doch kein Problem sein dürfte. Ich bitte dies in Zukunft zu beachten.Es sind Gräber zur Einebnung aufgerufen. Wer die Gemeinde damit beauftragen möchte und sich bisher noch nicht gemeldet hat, den bitte ich dies kurzfristig zu tun.Obwohl die Frist zur Einebnung drei Monate beträgt, bitte ich um doch kurzfristige Einebnung durch die Angehörigen, da ich erst im Anschluss daran von der Gemeinde den Auftrag zur fertigen Einebnung geben kann. Bis dahin befindet sich das Grabfeld naturgemäß in keinem ansehnlichen Zustand. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl der Grabstein, Umrandung und Betonreste, die auch entfernt werden müssen, mitgenom-men werden.Ortsgemeinde Langenbach Artur Schneider Ortsbürgermeister

    Lautzenbrücken

    ■■ Verlegung Bürgermeister-Sprechstunde!In der nächsten Woche findet die Sprechstunde in der Gemeindeverwaltung nicht wie gewohnt am Mittwoch von 18.30 - 19.30 Uhr statt, sondern am Donnerstag (07. Juli) von 19.00 - 20.00 Uhr. Karsten Lucke, Ortsbürgermeister

    ■■ Ehrenordnung der Ortsgemeinde Lautzenbrücken

    Die Ortsgemeinde Lautzenbrücken ehrt Persönlichkeiten, die sich um das Allgemeinwohl verdient gemacht haben oder durch besondere Leistungen hervorgetreten sind sowie Ehe- und Altersjubilare, Vereine, Betriebe und Einrichtungen nach Maßgabe dieser Ehrenordnung, die der Gemeinderat am 02. Juni 2016 beschlossen hat.§ 1 Siegelmünze1. Persönlichkeiten, die sich auf politischem, kulturellen,

    sozialem, wirtschaftlichen oder sonstigem Gebiet um die Ortsgemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger ver-dient gemacht haben, kann die Siegelmünze verliehen werden.

    2. Die Siegelmünze hat einen Durchmesser von 40 mm und eine Stärke von 3 mm und besteht aus Silber. Sie zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Ortsgemein-de und die Umschrift „Siegelmünze Ortsgemeinde Laut-zenbrücken - Jahreszahl“. Auf der Rückseite steht der Name der oder des Ausgezeichneten und der Satz „hat sich verdient gemacht“.

    3. Über die Verleihung des Wappentellers / der Siegelmün-ze wird eine Urkunde ausgefertigt, die das Wirken der oder des Geehrten beschreibt.

    § 2 Verfahren1. Der Vorschlag zu einer Ehrung nach § 1 ist schriftlich

    begründet bei der Ortsbürgermeisterin oder dem Orts-bürgermeister einzureichen.

    2. Über die Ehrung entscheidet der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.

    3. Die Ehrung findet in einem würdigen Rahmen statt.§ 3 Ehrenempfang1. Die Ortsgemeinde kann zu Ehren von Einwohnerin-

    nen und Einwohnern, die nach dem Bundes- oder Landesrecht besonders ausgezeichnet worden sind, einen Empfang geben, wenn die Verdienste der oder des so Ausgezeichneten auch der Ortsgemeinde und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zugutegekom-

  • Wäller Blättchen 19 Nr. 26/2016

    sönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden oder wahlweise in der Gemeindeverwaltung oder beim Bürger-meister privat in den Briefkasten geworfen werden.Zu Tagesordnungspunkt 2: EhrenordnungDer Gemeinderat berät eine Arbeitsvorlage für eine Ehren-ordnung für die OG Lautzenbrücken, um eine verlässliche Richtschnur für künftige Ehrungen zu erhalten. Die bisherige Praktik war ohne klare Grundlage. Folgende Änderungen werden in den Entwurf übernommen:In § 1 wird der Wappenteller ausgeklammert und für die zu verleihende Siegelmünze „Silber“ als Material festgelegt. In § 6 wird der 85. Geburtstag zusätzlich bei den Altersjubiläen eingefügt.Die neue Ehrenordnung wird der Niederschrift beigefügt und im Wäller Blättchen veröffentlicht.Zu Tagesordnungspunkt 5: Eröffnung renoviertes Dorf-gemeinschaftshausDie Renovierungen des Dorfgemeinschaftshauses sind plan-mäßig abgeschlossen worden. Das Budget wurde gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates eingehalten. Geringfü-gige Zusatzarbeiten, die während der Renovierungsphase auftraten, bewegen sich im marginalen Bereich (etwa Aus-tausch der Gardinenschiene oder Heizungsanstrich). Da die Renovierung als Idee ebenfalls auf die „Zukunftswerkstatt Lautzenbrücken“ zurückgeht, regt der Vorsitzende an, eine kleine Eröffnungsfeier zu organisieren, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, das umgestaltete DGH selbst zu begutachten.Der Gemeinderat reaktiviert die Idee einer Fototapete mit historischen oder Lautzenbrücken-typischen Motiven, die noch nicht in dem aktuellen Umbau vorgesehen war. Es wird beschlossen, dieses Teilprojekt ebenfalls jetzt noch zum Abschluss zu bringen und eine offizielle Eröffnung dann mit Fototapete nach der Sommerpause umzusetzen. Es soll nun sondiert werden, was an Fotos verfügbar ist und wie eine technische Umsetzung aussehen könnte.Zu Tagesordnungspunkt 6: Kenntnisgaben und Verschie-denes• In Kooperation mit der evm und dem Projekt „evm mit

    Herz“ sind das ePiano und die Gitarre für Musik in der Gemeinde, bei der Evangelischen Gesellschaft und beim CVJM angeschafft worden. Pressetermin mit der evm: 08. Juni um 16.00 Uhr in Lautzenbrücken

    • ImZugedesBlitzeinschlagesimDGHwurdeauchdiege-samte Internet- und Telefonhardware in der Gemeinde-verwaltung zerstört. Da noch eine ISDN-Anlage in Funkti-on war, die ab 2018 abgeschaltet wird, wurde die Chance genutzt