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This article was downloaded by: [York University Libraries] On: 11 November 2014, At: 14:24 Publisher: Routledge Informa Ltd Registered in England and Wales Registered Number: 1072954 Registered office: Mortimer House, 37-41 Mortimer Street, London W1T 3JH, UK Studia Neophilologica Publication details, including instructions for authors and subscription information: http://www.tandfonline.com/loi/snec20 Verbvalenz und Pronominaladverb Henrik Nikula Published online: 21 Jul 2008. To cite this article: Henrik Nikula (1980) Verbvalenz und Pronominaladverb, Studia Neophilologica, 52:1, 167-175, DOI: 10.1080/00393278008587770 To link to this article: http://dx.doi.org/10.1080/00393278008587770 PLEASE SCROLL DOWN FOR ARTICLE Taylor & Francis makes every effort to ensure the accuracy of all the information (the “Content”) contained in the publications on our platform. However, Taylor & Francis, our agents, and our licensors make no representations or warranties whatsoever as to the accuracy, completeness, or suitability for any purpose of the Content. Any opinions and views expressed in this publication are the opinions and views of the authors, and are not the views of or endorsed by Taylor & Francis. The accuracy of the Content should not be relied upon and should be independently verified with primary sources of information. Taylor and Francis shall not be liable for any losses, actions, claims, proceedings, demands, costs, expenses, damages, and other liabilities whatsoever or howsoever caused arising directly or indirectly in connection with, in relation to or arising out of the use of the Content. This article may be used for research, teaching, and private study purposes. Any substantial or systematic reproduction, redistribution, reselling, loan, sub-licensing, systematic supply, or distribution in any form to anyone is

Verbvalenz und Pronominaladverb

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This article was downloaded by: [York University Libraries]On: 11 November 2014, At: 14:24Publisher: RoutledgeInforma Ltd Registered in England and Wales Registered Number: 1072954Registered office: Mortimer House, 37-41 Mortimer Street, London W1T 3JH,UK

Studia NeophilologicaPublication details, including instructions forauthors and subscription information:http://www.tandfonline.com/loi/snec20

Verbvalenz undPronominaladverbHenrik NikulaPublished online: 21 Jul 2008.

To cite this article: Henrik Nikula (1980) Verbvalenz und Pronominaladverb, StudiaNeophilologica, 52:1, 167-175, DOI: 10.1080/00393278008587770

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Review articles

Verbvalenz und Pronominaladverb

HENRIK NIKULA

Zu: Inger Holmlander, Zur Distribution und Leistung des Pronominaladverbs. DasPronominaladverb als Bezugselement eines das Verb ergänzenden Nebensatzes/Infinitivs. Studia Germanistica Upsaliensia 21. Diss. Uppsala 1979, 187 S.

0. EINLEITUNG

In einem Aufsatz über die Korrelate der Gliedsätze bezeichnet Karl-Heinz Köhlerdas Problem des Auftretens von präpositionalen Anaphern als „mehr als kom-pliziert"1. Daß der Ausdruck „mehr als kompliziert" in diesem Zusammenhangwirklich berechtigt ist, zeigt die hier zu besprechende Dissertation von Inger Holm-lander über die Pronominaladverbien im Deutschen. Obgleich dies nicht unmittelbaraus dem Titel hervorgeht, stellen nämlich die Bedingungen für die Setzung bzw.Nicht-Setzung der Pronominaladverbien als Korrelate von Infinitiven und Neben-sätzen das eigentliche Thema der Arbeit dar:

Gegenstand der Untersuchung ist der obligatorische und fakultative Gebrauch des Pro-nominaladverbs in dieser Funktion. Klargelegt wurde bisher nicht, weshalb gewisse Verbenhinsichtlich des NS/INF-Anschlusses das Pronominaladverb (PA) erfordern und bei anderenVerben wiederum dieses Bezugselement (BE) entfallen kann, ein Umstand, der diese Unter-suchung veranlaßt hat. (I. H., S. 11)

Wie aus dem Abschnitt 2 der Arbeit, S. 16-19, hervorgeht, gibt es sehr wenigeArbeiten, die überhaupt die Funktion der Pronominaladverbien in einer ausführ-licheren Weise behandeln, und die größte frühere Arbeit zu diesem Thema scheintin der Tat eine ungedruckte Innsbrucker Dissertation von 1972 zu sein2. Wie aberI.H. S. 16f. notiert, wird zwar die Verwendung der PA in sämtlichen Funktionenin dieser Arbeit dargestellt, aber die Frage der Setzung/Nicht-Setzung oder derObligativität/Fakultativität der PA bleibt ungelöst.

Für die Valenztheorie sind die PA wie auch das unpersönliche es als Korrelatebei Verben mit NS/INF als Ergänzungen (En) problematisch, denn erstens mußentschieden werden, ob die Korrelate als selbständige En zu betrachten sind undzweitens muß angegeben werden, ob sie fakultativ oder obligatorisch sind3; weitermüssen die Regeln für die Weglassung fakultativer (und obligatorischer?) PA formu-liert werden. Im allgemeinen werden die Korrelate in der Valenztheorie nicht, wie

1 Köhler, Karl-Heinz 1976. „Zum Problem der Korrelate in Gliedsätzen." In: HelmutSchumacher (Hrsg.), Untersuchungen zur Verbvalenz. Forschungsberichte des Instituts fürdeutsche Sprache 30, 174-239. Tübingen; Gunter Narr. S. 196.2 Spitteler, Sonnhild 1972. Zu Verwendung und Funktion der Pronominaladverbien im neuerenDeutsch. Maschinenschriftl. Diss., Innsbruck. XVI+176 S.3 Vgl. z.B. K.-H. Köhler Anm. 1 oben und weiter: Engel, Ulrich/Schumacher, Helmut 1976.Kleines Valenzlexikon deutscher Verben. Forschungsberichte des Instituts für deutscheSprache 31. Tübingen; Gunter Narr. - Heibig, Gerhard/Schenkel, Wolfgang 21973. Wörter-buch zur Valenz und Distribution deutscher Verben. Leipzig; VEB Bibliographisches Institut.- Heibig, Gerhard 1974. „Bemerkungen zu den Pronominaladverbien und zur Pronomi-nalität." In: Deutsch als Fremdsprache 11, 270-279.

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auch nicht von I. H., als En betrachtet, sondern werden als eine Art „Funktions-merkmale" der En (NS/INF) beschrieben. Die Frage der Obligativität/Fakultativitätder PA scheint aber viel schwieriger als die der En zu sein, wie u.a. die häufignicht übereinstimmenden Beurteilungen der Valenzlexika zeigen, vgl. I. H. S. 35 ff.,und eine Untersuchung wie die von I. H. ist also sehr willkommen4.

1. MATERIAL UND METHODE

Als primäres Untersuchungsmaterial dienen etwa 6000 Seiten Nachkriegsliteratur(Schön- und Trivialliteratur wie auch Sachprosa) aus der BRD, der DDR, aus Öster-reich und der Schweiz. Als weitere Quellen dienen die Beurteilungen der Valenz-lexika5 und die Befragungen deutschsprachiger Informanten. Ein derartiges „kom-biniertes" Verfahren ist aus verschiedenen Gründen notwendig, vor allem aber,weil die Textbelege zunächst nur das Vorkommen oder Nichtvorkommen der PAzeigen können, nicht aber ob ein PA weggelassen worden ist oder ob ein belegtesPA obligatorisch ist; eine grundlegende Frage ist deshalb, wann überhaupt vonWeglassung gesprochen werden darf. Weiter ist aber das kombinierte Verfahrenauch deshalb notwendig, weil auch bei riesigen Materialsammlungen sämtlichemöglichen Konstruktionstypen in der Praxis nicht belegbar sind. Bei einem der-artigen kombinierten Verfahren muß aber berücksichtigt werden, wie sich die ver-schiedenen Typen von Quellen zueinander verhalten. So spiegeln z.B. die Text-belege den Gebrauch im Kontext, während die Angaben in den Wörterbüchern(einige der) Regeln für diesen Gebrauch exemplifizieren, wobei aber der Kontextnormalerweise nicht berücksichtigt wird. Die Verfasserin macht aber nicht klar,wie sie sich zu diesem Problem verhält.

Wir erhalten auch wenig Information darüber, wie die Teste durch Informantenvor sich gegangen sind; wie groß waren z.B. die Kontexte? Klar ist aber, daßkeine konstruierten Sätze verwendet wurden. Ich glaube aber, daß es nützlich seinkönnte, ausgehend von den Textbelegen neue „neutrale" Belege zu konstruierenund zu testen, weil dabei kontextuelle wie auch andere „Störungen" leichter zukontrollieren und nachzuprüfen wären.

2. DER THEORETISCHE RAHMEN

2.1. Die Valenztheorie

Als theoretische Basis der Arbeit dient die Valenztheorie, wobei die Untersuchungnur die valenzgebundenen Nebensätze und Infinitive betrifft. In der Tat dürfte manwohl annehmen können, daß die PA bei nicht valenzgebundenen NS/INF, also beiAngaben, durchgehend obligatorisch und nie weglaßbar sind, denn durch die PAallein wird die Funktion dieser NS/INF syntaktisch ausgedrückt, während die Funk-tion der valenzgebundenen NS/INF häufig auch in anderer Weise durch die Valenzdes Verbs zum Ausdruck kommt, wobei ein PA mehr oder weniger redundantsein kann.

Bei der Darstellung der wichtigsten theoretischen Begriffe der Valenztheoriebaut I. H. hauptsächlich auf der Darstellung im Valenzwörterbuch von G. Heibigund W. Schenkel6, H/S; vgl. I.H. S. 20ff. Bei der Beurteilung der Fakultativität

4 Auch die Frage der Obligativität/Fakultativität der En ist problematisch, vgl. Nikula, Henrik1978. Kontextuell und lexikalisch bedingte Ellipse. Publications of the Research Institute ofthe Abo Akademi Foundation 35. Åbo/Turku.5 Vgl. Anm. 3 oben.6 Vgl. Anm. 3 oben. Erste Auflage 1969, zweite, stark bearbeitete und erweiterte Auflage1973, dritte Auflage 1975.

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der PA wird dagegen das Mannheimer Valenzlexikon7, KVL, als das zuver-lässigere angesehen, was wohl richtig ist, da hier die Fakultativität der PA offenbarin einer systematischeren Weise notiert wird als bei H/S; vgl. I. H. S. 46. Dabeiwird aber nicht berücksichtigt, daß sich die beiden Valenzlexika theoretisch rechtstark voneinander unterscheiden. Bei H/S wie offenbar auch in der Arbeit vonI. H. ist der Begriff der strukturellen Notwendigkeit das unterscheidende Kriterium,wobei die En notwendig, die Angaben nicht-notwendig sind. Im KVL dagegenbedeutet Notwendigkeit eine kommunikative Notwendigkeit und ist somit — imGegensatz zu dem Begriff der strukturellen Notwendigkeit bei H/S — ein mit derKontextabhängigkeit verknüpfter Begriff. Die En werden im KVL als Elementedefiniert, die durch ihre Kombinierbarkeit mit bestimmten Verben die Wortklasseder Verben in disjunkte Subklassen unterteilt, wie I. H. auch ganz richtig S. 24 sagt.Da aber die beiden Valenztheorien jedoch miteinander verwandt sind — es geht inbeiden Fällen um eine besondere Art von Distributionsanalyse - beeinflußt diesetheoretische Ungenauigkeit bei I. H. in der Praxis im allgemeinen kaum die Analyseder PA.

Eine derartige Ungenauigkeit ist natürlich aber schon an sich unbefriedigend.S. 46 finden wir z.B. die wohl an sich richtige Behauptung, eine Überprüfungder Verben im Mannheimer Valenzlexikon zeige, die Obligativität bzw. Fakul-tativität der En hätte keine Bedeutung für die Realisierung des PA. In der Anm. 27wird aber dabei das folgende Zitat aus dem schon erwähnten Aufsatz von K.-H.Köhler angeführt8: , , . . . Verben mit obligatorischer Anapher und Verben mit fakul-tativer Anapher . . . so zeigt sich, daß von den Satzmustern dieser beiden Verb-gruppen her keine signifikanten Merkmale angegeben werden können, die das Auf-treten der Anapher (fakultativ oder obligatorisch) begründen." Köhler unterscheidetaber — wie auch das KVL — zwischen Satzmustern und Satzbauplänen, wobei esbei den Satzmustern um keine Obligativität oder Fakultativität der En geht, sondernnur um ihre Art und Zahl, vgl. auch KVL S. 29: „Differenziert man die Satz-muster weiter, in dem man die fakultativen Elemente eigens kennzeichnet, so er-geben sich die Satzbaupläne."

2.2. Definitionen einiger zentraler Begriffe

Man muß leider feststellen, daß zentrale Begriffe der Arbeit kaum definiert werden,wie z.B. der schon im Untertitel der Arbeit zu findende Begriff Bezugselement.Es wird eigentlich nie völlig klar, wie die Funktion des PA zu verstehen ist,obgleich z.B. S. 16ff. von einer anaphorischen oder vorausweisenden Funktion undvon der Funktion der PA als Korrelate gesprochen wird, und die PA S. 28 als„Funktionsmerkmale" bezeichnet werden. Man sollte aber deutlich zwischen zweiHauptfunktionen der PA unterscheiden, d. h. zwischen einer pronominalen undeiner präpositionalen Funktion9. Bei der pronominalen Funktion kann man zwischeneiner reinen Korrelats- oder Platzhalterfunktion und einer anaphorischen Funk-tion (der NS/INF ist aus dem Satz weggelassen) unterscheiden. Durch die prä-positionale Funktion des PA wird die syntaktische Funktion des NS/INF als Prä-positionalobjekt oder Adverbial gekennzeichnet.

7 Vgl. Anm. 3 oben. Erste Auflage 1976, zweite, überprüfte Auflage 1978.1. H. benutzt zwarhauptsächlich den Computerausdruck dieses Valenzlexikons, weil die gedruckte Version zuspät zugänglich war.8 Köhler 1976, S, 194. Vgl. Anm. 1 oben.9 Diese beiden Funktionen kommen bei einem kontrastiven Vergleich deutlich zum Ausdruck,vgl. z.B. Deutsch: „Er glaubt, daß . . ." , „Er glaubt daran, daß . . ." , „Er glaubt es,daß . . ." ; Schwedisch: „Han tror att . . ." , „Han tror på det att . . ." , „Han tror det a t t . . . " ,„Han tror pâ a t t . . . " , „(?) Han tror därpa, a t t . . ." , wobei es = det, an=på, daran = därpå

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Auch die für die Arbeit äußerst zentralen Begriffe der Obligativität und Fakul-tativität werden recht unscharf umrissen. Hier sollte streng zwischen einerseitsder kontextabhängigen Weglaßbarkeit eines sprachlichen Elements und anderer-seits den lexikalischen Merkmalen 'obligatorisch' und 'fakultativ' unterschiedenwerden. Zwar scheint sich I. H. offenbar der Notwendigkeit dieser Unterscheidungbewußt, andererseits kommen aber Ausdrücke wie „obligatorische bzw. fakultativeVerwendung der PA" vor, vgl. I. H. S. 16, wie auch das Zitat oben in der Ein-leitung. Auch nimmt I. H. S. 45 ff. ohne Diskussion an, daß Nicht-Weglaßbarkeitder PA ohne Veränderung der Bedeutung oder Grammatikalität der Belegsätze un-mittelbar auf Obligativität, Weglaßbarkeit dagegen auf Fakultativität schließenließe; wenn dabei die Valenzlexika abweichende Angaben enthalten, wird von frag-licher Obligativität bzw. Fakultativität gesprochen. Nun sind ja aber die Textbelegenotwendigerweise kontextgebunden, wobei nicht-weglaßbare PA zunächst nurzeigen, daß die PA wenigstens in den gegebenen Kontexten nicht-weglaßbar sind,während weggelassene bzw. nach den Informanten weglaßbare PA zunächst nurauf eine kontextuell bedingte Weglaßbarkeit schließen lassen. Kontextuell bedingtwerden ja aber z.B. obligatorische En häufig weggelassen; so wird das Subjektim Deutschen in den Valenzwörterbüchern regelmäßig als obligatorisch bezeichnet,obgleich es wohl die im Kontext am häufigsten weggelassene E ist. Man könntesagen, der entscheidende Unterschied zwischen obligatorischen und fakultativenEn bestünde darin, daß die obligatorischen En nur in ganz bestimmten Kontextenweggelassen werden können (oder müssen), während die fakultativen En nur inbestimmten Kontexten nicht weglaßbar sind. Nun geht es bei den PA aber umkeine En, sondern um deren „Bezugselemente" oder „Funktionsmerkmale", wobeidie stillschweigende Annahme, obligatorische PA seien nie (oder nur ausnahms-weise) weglaßbar, vermutlich berechtigt ist. Folglich braucht man wie I. H. nur dieBedingungen der Weglaßbarkeit der fakultativen PA zu untersuchen, während beiden En auch die Weglaßbarkeit obligatorischer En untersucht werden muß.

3. KLASSIFIZIERUNG DER VERBEN NACH FAKULTATIVITÄT/

OBLIGATIVITÄT DES PA

3.1. Kriterien

Als ein zentrales Kriterium für die Fakultativität eines PA gilt bei I. H. die seman-tische Invarianz des Verbs bei Weglassung des PA. Neben diesem grundlegendenKriterium führt I. H. eine neue in den Valenzwörterbüchern wenig berücksichtigte,aber sehr wichtige Bedingung ein, nämlich das der Identifizierbarkeit des eventuellweggelassenen PA, I. H. S. 45ff. In Fällen wie z.B. (la) unten ist es im all-gemeinen nicht möglich zu entscheiden, ob der Satz auf eine unterliegende Strukturnach (lb) oder (lc) zurückzuführen ist und welche der beiden dann zu wählen wäre,denn obgleich gewisse kleine Bedeutungsunterschiede vorliegen mögen, reicht diekontextuelle Information normalerweise nicht aus, um uns eindeutig auf ein even-tuell weggelassenes Bezugselement schließen zu lassen.

la) Ich erzählte, daß ein Unfall passiert war.lb) Ich erzählte es, daß ein Unfall passiert war.lc) Ich erzählte davon, daß ein Unfall passiert war.

Eine Möglichkeit wäre, glaube ich, die Variante ohne Bezugselement als un-markiert zu betrachten. Jedenfalls kann das PA in denjenigen Fällen, wo das Verbsowohl mit Kasus- als auch mit Präpositionalobjekt oder mit verschiedenen Prä-positionalobjekten stehen kann, nicht in derselben Weise als fakultativ beschrieben

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werden, wie in den Fällen, wo nur ein Präpositionalobjekt möglich ist, und I. H.führt deshalb eine Klasse der „Verben mit mehreren alternativ möglichen Bezugs-elementen" ein, S. 103 ff. Es sind in der Tat sehr fréquente Verben, denn obgleiches nur um 44 Verbeinheiten geht (15% der analysierten Verbeinheiten), gibt esim Material 3 218 Belege, d.h. 69% der Belege, während die Gruppe der Verbenmit obligatorischem PA 166 Verbeinheiten mit insgesamt 514 Belegen umfaßt,d.h. 56% der Verbeinheiten bzw. 11% der Belege, und die Gruppe der Verbenmit fakultativem PA 46 Verbeinheiten (15%) mit 711 Belegen (15%; 92 Belege mitPA, 619 ohne PA) enthält. Die Gruppen der Verben mit fraglicher Obligativität(28 Verbeinheiten, 9% mit 38 Belegen, 0,81%) und Fakultativität des PA (13 Verb-einheiten, 4% mit 159 Belegen, 3 %) sind dabei sehr klein.

3.2. Semantische Klassen

I. H. versucht S. 66-116 die semantische Klassenzugehörigkeit der Verben mitfakultativen und obligatorischen PA oder mit alternativen Bezugselementen zuuntersuchen. Obgleich Überschneidungen vorkommen, kann festgestellt werden,daß fakultative PA vor allem bei Verben der „Beeinflussung", des „Strebens unddes Sich-Beteiligens", des „Durchdenkens und der Erinnerung", der „Gemüts-bewegung und des Vermeidens", der „Aufmerksamkeit", des „Entscheidens" undbei „die Aktionsart kennzeichnenden Verben" zu finden sind, I. H. S. 116. Auchwird S. 115 festgestellt, daß die semantischen Klassen des „Garantierens", des„Erfahrens" und des „Suchens" ausschließlich bei Verben mit mehreren alternativmöglichen Bezugselementen auftreten. — Eine weitere interessante Beobachtungist die, daß fakultative PA vor allem bei Verben vorkommen, die mit einembelebten Subjekt konstruiert werden, S. 86 f.

Die semantische Klassifizierung der Verben ist aber sehr grob und die Kriteriensind nicht besonders klar. Nach der ersten groben semantischen Klassifizierungund syntaktischen Analyse wäre eine weitere semantische Subklassifizierung, dieauf exakteren Kriterien bauen würde, wünschenswert, damit entschieden werdenkann, ob bestimmte semantische Faktoren - und in dem Fall welche - mit derVerwendung der PA verknüpft sind.

4. REALISIERUNG/NICHT-REALISIERUNG EINES

FAKULTATIVEN PA

Im Kapitel 12 der Arbeit, S. 117-135, werden die Bedingungen für die Setzungfakultativer PA untersucht. Zuerst, S. 117-126, werden die „im Korpus feststell-baren Faktoren" behandelt, d. h. NS-Typus, Typ des verbalen Prädikats, Semantikdes Kasusobjekts, wie auch bestimmte „topologische" Faktoren. Obgleich „dasKorpus oft nicht genug Belege für eine statistisch gesicherte Entscheidung bietet"(S. 117), meint I. H. feststellen zu können, daß bei gewissen Verben das PA beiFrage- und Infinitivsätzen, nicht aber bei daß-Sätzen weglaßbar ist. Sie zeigtweiter, wie unterschiedlich dies im Mannheimer Valenzlexikon und bei H/S beur-teilt wird, S. 118 f. Bezüglich der verschiedenen Prädikatstypen ( + / - reflexiv,gewisser „analytischer" Konstruktionen - sich fühlen/sich sehen + Part., lassen+Inf. - se/w-Passiv, werden-Passiv, Part. II als Satzverkürzung, sein + Inf.) kann mitirgendeiner Sicherheit eigentlich nur eine deutliche Tendenz zur Weglassung desPA beim Zustandspassiv festgestellt werden; I. H. vergleicht dies mit der generellenWeglaßbarkeit des PA bei sein + Part./Adj., S. 121 f.

Ein äußerst wichtiger Faktor scheint die Semantik des Kasusobjekts zu sein, vgl.die Beispiele (2ab) unten, I. H. S. 122f.

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172 H. Nikula

2a) Gleich mir war der Steinmetz gegen jene dunklen Geschäfte, die manchhoffnungsvollen Mann hinderten, einen ordentlichen Beruf zu lernen. (G. Grass:Die Blechtrommel)

2b) Die Hand und der Arm hindern die Bücher daran, durchs Sieb zu fallen. (H.-E.Nossak: Der Fall d'Arthez)

D. h. das fakultative PA wird bei dreistelligen Verben nur dann weggelassen,wenn das Akk./Dat.-Objekt belebt ist. I. H. vermutet deshalb S. 123f., „daß diesemantische Opposition belebt/unbelebt sehr grundlegend ist, so daß die syntak-tische Rolle der jeweiligen Konstituente auch ohne eine äußere Markierung mitHilfe des PA gegeben ist, wenn die eine Konstituente + LEB ist". Hier hätte I. H.auf den deutlichen Zusammenhang mit der oben 3.2 genannten Beobachtung auf-merksam machen sollen, daß Fakultātivität der PA überhaupt vor allem bei Verbenmit belebtem Subjekt vorkommt, denn auch hier wird die syntaktische Beziehungeiner Konstituente zum Verb durch die Bedeutung dieser Konstituente verdeut-licht; die allgemeine Bedingung scheint in beiden Fällen die zu sein, daß bei Weg-lassung des PA ein (wenigstens potentielles) Agens im Sinne der Kasustheorievorliegen muß.

Topologische Faktoren, die die Weglassung fakultativer PA verhindern, sind dieErstposition des PA und/oder Voranstellung des NS/INF.

Weiter werden einige „hypothetische" topologische Faktoren untersucht, d.h.Nebensatzlänge und Trennung des übergeordneten Verbs vom abhängigen NS/INF, S. 126-135. I. H. geht S. 126f. davon aus, daß sich bei gewissen Verben mitfakultativen PA eine „feste Konvention" der Realisierung bzw. Nicht-Realisierungdes PA herausgebildet zu haben scheine; die Hypothesen werden dabei ausgehendvon denjenigen „abweichenden" Konstruktionen formuliert, wo ein normalerweiserealisiertes fakultatives PA weggelassen wird, denn in diesen Fällen scheine häufigeine Erklärung möglich zu sein. Es zeigt sich aber, daß die Zahl der Belege zu kleinist, um gesicherte Schlußfolgerungen zu erlauben. I. H. kann jedoch S. 135 fest-stellen, daß bei den PA keine derartige Korrelation zwischen dem Abstand desBezugswortes vom abhängigen NS/INF und der Weglaßbarkeit dieses Bezugsele-ments zu finden ist, die J. Ballweg in dem Aufsatz „SE mit fakultativem Kor-relat"10 beschreibt: „Je größer der Abstand zwischen es-Korrelat und abhängigemSatz wird, desto stärker verschiebt sich die stilistische Korrelation zugunsten desSatzes mit realisiertem Korrelat."11 I. H. S. 135 erklärt dies dadurch, daß es ineiner druckschwachen Position steht, während das PA eine druckstarke Stelleeinnimmt.

5. WARUM WERDEN DIE PA (NICHT) WEGGELASSEN?

I. H. erörtert verdienstvoll das Problem, wann überhaupt von Fakultativität bzw.Obligativität der PA gesprochen werden darf und klassifiziert dann ausgehend vondem Belegmaterial die Verben nach der Fakultativität/Obligativität der PA; weiteruntersucht sie die Setzung/Nicht-Setzung der fakultativen PA und die Ergebnissewerden anschaulich u. a. durch Tabellen dargestellt, was für die weitere Erforschungnützlich sein wird. Statistische Korrelationen zwischen Setzung und Nicht-Setzungvon PA einerseits und syntaktischen und/oder semantischen Erscheinungen imSatz andererseits können aber nicht die Frage „weshalb?" beantworten, vgl. Ab-schnitt 0 oben, auch wenn sie gesichert sind, was häufig nicht der Fall ist. Sta-

10 Ballweg, Joachim 1976. 1: ,,SE mit fakultativem Korrelat." In: Forschungsberichte des In-stitutsfür deutsche Sprache 30, 242-252. Tübingen; Gunter Narr.11 Ballweg 1976, S. 252. Vgl. Anm. 10 oben.

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tistische Korrelationen stellen natürlich wichtige Ausgangspunkte für weitereHypothesen dar, diese Hypothesen müssen aber durch Untersuchungen anderer Artnachgeprüft werden, z.B. durch Informantenbefragungen, wo die verschiedenenVariablen kontrolliert werden, denn jeder natürliche Beleg stammt aus einem ein-maligen Kontext. Weshalb der Schreiber/Sprecher ein PA (nicht) weggelassen hat,kann man eigentlich nur vermuten.

I. H. versucht zwar in einzelnen Fällen zu erklären, warum ein PA notwendig istbzw. weggelassen werden kann, aber sie kann keine allgemeine Erklärung — auchkeine hypothetische - für die Obligativität/Fakultativität der PA oder für dieSetzung/Nicht-Setzung fakultativer PA geben. Ausgehend von den Analysen derArbeit und von der allgemeinen syntaktischen Funktion der PA als Bezugselementekönnte aber eine derartige allgemeine hypothetische Erklärung formuliert werden.Diese Erklärung, die vielleicht trivial scheint, die aber zweifellos nützlich fürweitere Untersuchungen sein könnte, würde ich die „verdeutlichende Funktion"der PA nennen.

Die verdeutlichende Funktion kann aus der allgemeinen syntaktischen Funktionder PA abgeleitet werden; die PA geben als voraus- oder auch zurückweisendeBezugselemente von Verben die syntaktische Funktion des abhängigen NS/INF anund tragen somit zur Verdeutlichung derjenigen syntaktisch-semantischen Rela-tionen im Satz bei, die durch die Linearität der Sprache sonst unklar sein würden.Eben deshalb ist es sinnvoll, z.B. die oben Abschnitt 4 genannten topologischenFaktoren zu untersuchen.

Ein Teil der verdeutlichenden Funktion der PA besteht in der Funktion derMonosemierung der Verben, die natürlich mit der Bedingung zusammenhängt, daßnur solche PA als fakultativ angesehen werden dürfen, die weggelassen werdenkönnen, ohne daß sich die Bedeutung der Verben verschiebt, vgl. Abschn. 3.1 unddie Sätze (3ab) unten (vgl. I. H. S. 15).

3a) Herr Schumacher kam als erster darauf, daß diese Lösung falsch ist.3b) Herr Schumacher ist darauf gekommen, dieses Problem muß anders gelöst

werden.

Wenn darauf in (3a) weggelassen wird, kann zwar, nachdem der ganze Satzgelesen oder gehört worden ist, die richtige Lesart von kommen „rekonstruiert"werden, aber dies erschwert natürlich stark die Kommunikation. Wenn im Satz(3b) darauf weggelassen wird, kann die Bedeutung von kommen in derselben Weiserekonstruiert werden, aber das Verb kann dann auch konkret verstanden werden,wobei die monosemierende Funktion des PA auch zur Disambiguierung des ganzenSatzes beiträgt.

Ausgehend von der obigen Hypothese der Verdeutlichung könnte man annehmen,daß die PA vor allem bei polysemen und relativ bedeutungsleeren Verben obliga-torisch wären oder wenigstens, daß die Fakultativität hier stark kontextuell re-stringiert wäre. Die BedeutungsVarianten stark polysemer Verben sind wohl imallgemeinen auch relativ bedeutungsleer und es scheint in der Tat möglich, in der Ar-beit Belege dafür zu finden, daß stark polyseme und/oder relativ bedeutungsleereVerben"obligatorische PA haben, vgl. u.a. die Tabellen 34, 35 und 40, I. H. S. 82,89 bzw. 92. Dies ist nur eine Hypothese, die aber einer Untersuchung wert wäre. -Auch könnte man annehmen, daß ein PA entbehrlicher wäre, wenn der Kontext,z.B. der Inhalt einer E stark zur Monosemierung des Verbs beiträgt; diese An-nahme wird ja in der Tat durch die Beobachtung von I. H., daß der Inhalt (+ belebt)des Subjekts und des Objekts die Verwendung des PA beeinflußt, vgl. oben Abschn.3.2 und 4, gestützt.

Es wäre möglich, eine Menge von Korpusbelegen aus der Arbeit anzuführen und-

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zu zeigen, daß das PA in der einen oder der anderen Weise zur Verdeutlichungbeiträgt, aber auch dann kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, weshalb das PAim gegebenen Fall (nicht) weggelassen wurde, eben weil so viele andere Faktorenzur Verdeutlichung beitragen, eine Schwierigkeit, die I. H. offenbar gesehen hat;dies bedeutet nicht, daß die verdeutlichende Funktion als Bedingung für die Ver-wendung der PA nicht untersucht werden könnte, es erschwert aber eine der-artige Untersuchung erheblich.

I. H. sagt S. 138: „Ein wichtiges Ergebnis dieser Untersuchung ist die Tatsache,daß die Verben (des Korpus), bei denen der fakultative Gebrauch des PA festverankert ist, zu bestimmten semantischen Kategorien gehören . . . " Es wäre natür-lich interessant, eine Erklärung für einen derartigen Zusammenhang zu finden. Inder Tat ist es wohl nicht auszuschließen, daß in vielen Fällen andere Faktoren alsdie Bedeutung oder semantische Klasse des Verbs entscheidend sind und daß dieKorrelation in dem Sinne zufällig ist, vgl. auch Abschn. 3.2. Eingehende undwahrscheinlich schwierige Analysen wären sicherlich notwendig, damit man dieObligativität bzw. Fakultativität des PA ausgehend von der Semantik des Verbswirklich erklären könnte. Einiges kann man doch schon sagen. K.-H. Köhler be-hauptet in seinem Aufsatz über die Korrelate, daß eine Funktion der Korrelatedie wäre, „die Füllung der Position zu thematisieren, die dann von einem Glied-satz eingenommen wird" und meint, daß die Bedingungen der Thematisierunguntersucht werden sollten12. Dies könnte die Obligativität der PA bei gewissenVerben erklären, denn wenn der NS/INF thematisiert wird, bedeutet dies, daßder semantische Inhalt des NS/INF als gewissermaßen bekannt dargestellt wird,vgl. (4ab) unten.

4a) Er denkt, daß sie krank ist.4b) Er denkt daran, daß sie krank ist.

Im Falle (4a) 'vermutet er etwas', im Falle (4b) 'vergegenwärtigt er sich etwasschon Bekanntes, eine Tatsache'. Dies würde eigentlich erklären, warum das PAin (4b) und nicht in (4a) gewählt wird, denn an sich ist ein Korrelat bei einer derBedeutungsvarianten für die Monosemierung notwendig.

6. ZUSAMMENFASSUNG

Wie aus dem obigen hervorgeht, enthält der theoretische Rahmen der Arbeit einigeSchwächen, vor allem was die Definition einiger zentraler Begriffe betrifft. Weitergibt es gewisse methodologische Schwächen; so werden die Hypothesen zwarnicht willkürlich aufgestellt, aber ohne daß man eigentlich eine zusammenhängendeLinie oder Begründung erkennen kann oder daß eine übergreifende Erklärung er-strebt wird. Untersucht werden sollte, weshalb bei gewissen Verben das PAgesetzt werden muß, während es bei anderen fehlen darf, beantwortet wird abereher — natürlich nicht erschöpfend — wann das PA gesetzt wird. Wann und wes-halb könnten natürlich hier als äquivalente Fragen aufgefaßt werden, aber nur unterder Bedingung, daß sich wann auf das Zutreffen einer Regel in einem Regelsystembezieht, wobei es also nicht nur etwa um eine Frage der reinen Distribution geht;man müßte folglich die Verwendung des PA in einem größeren Zusammenhang zusehen versuchen.

Die Schwächen lassen sich aber zu einem großen Teil dadurch erklären, daß esum eine Art Pionierarbeit geht, die eine sehr komplizierte Erscheinung zu be-schreiben versucht. Das große Verdienst der Arbeit ist die genaue und manchmal

12 Köhler 1976, Anm. 19, S. 237 (199). Vgl. Anm. 1 oben.

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scharfsinnige Analyse der Korpusbelege und weiter, daß die Ergebnisse der Analyseso dargestellt werden, daß sie als eine gute Basis für weitere Arbeiten über die PAdienen können. Wenn man die Arbeit durchblättert, wird man in der Tat immerwieder zu neuen, kühnen Hypothesen angeregt; die Voraussetzung dieser Hypo-thesen sind aber die in der Arbeit schon geleisteten Analysen und Klassifizierungenund wer in Zukunft die PA des Deutschen untersuchen möchte, kann die Arbeitvon Inger Holmlander nicht unberücksichtigt lassen13.

13 Ich möchte auf ein paar Druckfehler aufmerksam machen, die besonders ärgerlich sind.S. 28, Z. 10 steht „fakultatives Auftreten der Präposition", lies: „fakultative Extraposition".S. 53, Z. 6 v. u. steht „ . . . ein FAK PA vermerken, . . ." , lies: , , . . . ein OBL PA vermerken,das Korpus aber Belege ohne PA aufweist, oder weil die Valenzlexika ein FAK PA ver-,merken, das Korpus dagegen aber nur Belege mit PA zeigt (...)". Weiter wird unter Starke,Günther im Literaturverzeichnis die Zeitschrift ZfdPh angegeben, es soll aber ZPSK, d.h.Zeitschrift für Phonetik, Sprachwissenschaft und Kommunikationsforschung sein.

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