41
1 ver.di , fb 3 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt „Überleitung“

Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

1

ver.di , fb 3

Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD)

Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt „Überleitung“

Page 2: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

2

ver.di , fb 3

Inhaltsübersicht:

• Tarifrunde 2005 ÖD - materielle Ergebnisse

• TVöD - wichtige Regelungsfelder• Überleitungsbestimmungen

– Arbeiter/Angestellte– Besitzstand– Vertrauensschutz

Page 3: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

3

ver.di , fb 3

Tarifrunde 2005 ÖD: materielle Ergebnisse

• 1. Einmalzahlung (nicht VKA-Ost!): – 2005: 300 Euro April - Juli - Oktober je 100 €

– 2006/2007: 300 Euro April - Juli je 150 €

– Azubi: 2005 - 2007 je 100 € am 1. Juli eines Jahres

Page 4: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

4

ver.di , fb 3

Tarifrunde 2005 ÖD: materielle Ergebnisse

• 2. Arbeitszeit: – Bund:

•39 Stunden (einheitlich Ost - West)

– VKA:•38,5 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden

– aber: Verlängerungsoption („Öffnungsklausel“) durch landesbezirklichen Tarifvertrag auf bis zu40 h/Woche

Page 5: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

5

ver.di , fb 3

Tarifrunde 2005 ÖD:materielle Ergebnisse

• 3. Meistbegünstigungsklausel:– weicht ver.di in einem Tarifvertrag

• mit einem Bundesland• oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

(TdL)– bei der Wochenarbeitszeit,– bei der Jahressonderzahlung – oder den Entgeltregelungen

von dem mit dem Bund und der VKA vereinbarten TVöD ab, kommt dies einem Angebot an VKA und Bund zur Übernahme dieser Abweichung(en) gleich

Angebot!

Page 6: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

7

ver.di , fb 3

Tarifrunde 2005 ÖD:materielle Ergebnisse

•5. Jahressonderzahlung:– 2005/2006: Urlaubsgeld und

Zuwendung unverändert– ab 2007: dynamisch

• 90 Prozent für E 1 - E 8 • 80 Prozent für E 9 - E 12• 60 Prozent für E 13 - E 15

Page 7: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

8

ver.di , fb 3

Tarifrunde 2005 ÖD: materielle Ergebnisse

• 6. Leistungsbezogene Bezahlung:– ab 2007: 1 Prozent (ursprünglich geplant 2006 = 2%)

• Berechnungsgrundlage: „ständige Monatsentgelte“ des Vorjahres der Tarifbeschäftigten eines Betriebes/einer Verwaltung

– steigend auf 8 Prozent• Zielzeitpunkt offen

– Finanzierung: 2007 = 0,8% „Umwidmung“, 0,2% abgelöste Besitzstände

• aus Lohn-/Vergütungsrunden• Rückflüsse aus Besitzständen

(Ausscheiden bis 2010: 1/4 im Westen – 1/3 im Osten!)• strukturelle Veränderungen heutiger Entgeltbestandteile• 2008: Gespräche über Effizienzgewinne

Page 8: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

9

ver.di , fb 3

Tarifrunde 2005 ÖD:materielle Ergebnisse

• 7. Beschäftigungssicherung:– TV Soziale Absicherung (Soziale

Arbeitszeitgestaltung Ost) wird bis 2009 verlängert

– Beschäftigungssicherung im Tarifgebiet Ost ist noch im Detail zu verhandeln

– Die tariflichen Bestimmungen zur Unkündbarkeit im Tarifgebiet West, Rationalisierungsschutz-TV sowie die SR 2y bleiben bestehen

Page 9: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

10

ver.di , fb 3

Tarifrunde 2005 ÖD: materielle Ergebnisse

• 8. Inkrafttreten, Laufzeit:– der TVöD tritt zum

1.10.2005 in Kraft (Stichtag für die Überleitung)

– Mindestlaufzeit des Tarifabschlusses (Entgelt): 31.12.2007

Page 10: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

11

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:

Entgelttabelle

Einheitliche Entgelt-tabelle TvÖD

BAT-BundBAT-Bund BAT-VKABAT-VKA

BMT-GBMT-G

MTArb-BundMTArb-BundKrankenpflege (Kr)Krankenpflege (Kr)

Page 11: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

12

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:

EntgelttabelleEG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

Jahre nach 1. J nach 3 J. nach 6 J. nach 10 J. nach 15 J.Niveau

1 1286* 1310* 1340* 1368* 1440*

2 1449 1610 1660 1710 1820 1935

2a

mind. für die Dauer der

jetzigen Lohnverzeichnisse 1503 1670 1730 1810 1865 1906

3 1575 1750 1800 1880 1940 1995

4 1602 1780 1900 1970 2040 2081

5"3-jährige

Ausbildung" 1688 1875 1970 2065 2135 2185

6 1764 1960 2060 2155 2220 2285

7 1800 2000 2130 2230 2305 2375

8 1926 2140 2240 2330 2430 2493

9FH-Abschluss /

Bachelor 2061 2290 2410 2730 2980 3180

10 2340 2600 2800 3000 3380 3470

11 2430 2700 2900 3200 3635 3835

12 2520 2800 3200 3550 4000 4200

13 Universität/ Master 2817 3130 3300 3630 4090 4280

14 3060 3400 3600 3900 4360 4610

15 3384 3760 3900 4400 4780 5030

*= nach 4 J.

Page 12: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

13

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:

Entgelttabelle• Neueinstellungen -

wichtige Einzelheiten:– Stufe 1 = AN ohne jede

Berufserfahrung– Stufe 2 = AN mit Berufserfahrung – Stufe 3 = AN mit mindestens 3

Jahren Berufserfahrung (tritt erst am 1.1.2009 in Kraft)

– ab EG 9 beim Bund: immer Stufe 1• Ausnahme: vorherige befristete bzw.

unbefristete Arbeitsverhältnisse

Page 13: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

15

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:

Entgelttabelle

• weitere Einzelheiten:– Hemmen und Beschleunigen der

Stufenauf-stiege ab Stufe 4 bei erheblich unter bzw. über dem Durchschnitt liegenden Leistungen

• betriebliche Kommission entscheidet über Beschwerdefälle

• jährliche Überprüfung nach Hemmen des Stufenaufstieges

• Niederschriftserklärung: „Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterstützen insbesondere Anliegen der Personalentwicklung“.

Page 14: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

16

ver.di , fb 3

• Entgeltgruppe 1:– nur „einfachste Tätigkeiten“ erfasst,

Beispielkatalog vereinbart, landesbezirklich ergänzungsfähig

– Einstellung erfolgt in Stufe 2 = 1.286 € (7,68 €/Std.) nach 5. J. = 1.310 € - 9. J.: 1.340 € - 13. J. = 1.368 €

– Stufe 6 = 1.440 € (8,60 €/Std. - nach 16.J.) – 1.394 € bezogen auf „Lebenserwerb“

– Überführung (auch LG 1/ X) mindestens in E 2/Stufe 2

– politisches Kalkül: Insourcing von Tätigkeiten und Verhindern von Outsourcing

TVöD - wichtige Regelungsfelder:

Entgelttabelle

Page 15: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

17

ver.di , fb 3

• Entgeltniveauabsenkung für von Outsourcing bedrohte Bereiche:– nur für an-/ungelernte Tätigkeiten der E 1 - 4,

Anforderungs-differenzierung zwischen den Entgeltgruppen nach Maßgabe der Entgeltordnung besteht fort

– landesbezirklicher Rahmentarifvertrag je Anwendungsfeld (Gebäudereinigung, Küchen- und Servicebetriebe usw.)

– kommt betrieblich nur durch Anwendungsvereinbarung zur Geltung

– Inhalte der Anwendungsvereinbarung:• begrenzte Laufzeit = zeitlich befriste Absenkung• Verzicht Neu-, Aus- und Umgründungen mit dem Ziel der Tarifflucht• Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen

– untere Grenze im Rahmen der Spannbreite der E 1 (1.286 € -1.440 €)

TVöD - wichtige Regelungsfelder:

Entgelttabelle

Page 16: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

18

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Arbeitszeit

– Überstunden (Ausgleich: 2 Wochen)

• E 1 - E 9 30 Prozent• E 10 - E 15 15 Prozent

– Nacht 20 Prozent (21 h - 6 h)

– Samstag 20 Prozent (13 - 21 h)

– Sonntag 25 Prozent

– Feiertage 35 Prozent

– 24./31. 12. 35 Prozent (ab 6 Uhr) – Schichtzulage I 40 € (o,24 € je Stunde)

– Schichtzulage II105 € (o,63 € je Stunde)

Für Angestellte in Kranken-häusern gilt

bei Nachtarbeitund der Sams-tagsarbeit der

Status Quo

Für Angestellte in Kranken-häusern gilt

bei Nachtarbeitund der Sams-tagsarbeit der

Status Quo

Fakto

risie

run

g

Page 17: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

19

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Arbeitszeit• Definitionen:• Wechselschichtarbeit: Arbeit nach Schichtplan, der einen

regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht.

• Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

• Schichtarbeit: Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, innerhalb einer Zeitspanne von mind. 13 Stunden

Page 18: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

20

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Arbeitszeit

• Definitionen:– Arbeitszeit wird für alle um die

gesetzlichen Feiertage vermindert• Neu für Schicht und Wechselschicht! • Gilt auch für 24./31.12.• Ausgleichszeitraum für die regelmäßige

wöchentliche Arbeitszeit: bis zu einem Jahr

– Nachtarbeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr

– Pausen in der Wechselschicht sind Arbeitszeit.

Giltnicht

im Bereich

Kranken-häuser

Giltnicht

im Bereich

Kranken-häuser

Page 19: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

21

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Arbeitszeit

• Arbeitszeitkonten:– können durch Betriebs- oder

(einvernehmliche) Dienstvereinbarung eingerichtet werden.

(einvernehmlich: ohne Anrufung der Einigungsstelle)

– Tarifvorbehalt, wenn kein Einvernehmen– müssen eingerichtet werden, bei

• Arbeitszeitkorridor(zuschlagsfrei bis zu 45 Stunden)

• Rahmenzeit(zuschlagsfrei bis zu 12 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr)

– Langzeitkonten nur einzelvertraglich unter Beteiligung BR/PR möglich

– Insolvenzsicherung

Page 20: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

22

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Arbeitszeit

• Arbeitszeitkonten:– Auf ein Arbeitszeitkonto können gebucht

werden:• Zeitguthaben oder Zeitschuld nach Ablauf des

Ausgleichszeitraums• Überstunden• in Zeit umgewandelte Zeitzuschläge• „sonstige Kontingente“, sofern über Dienst- oder Betriebs-

vereinbarung geregelt

– ArbeitnehmerIn entscheidet, welche Zeiten auf das Konto gebucht werden

– Arbeitsunfähigkeit beim Zeitausgleich hat keine negativen Auswirkungen auf Arbeitszeitkonto!

Ausgleich vonZeitguthaben =Frist gewahrt,Genehmigung

erteilt!

Ausgleich vonZeitguthaben =Frist gewahrt,Genehmigung

erteilt!

Page 21: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

25

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Bereitschaftsdienst im Krankenhaus

•Grundregelung:– In den BD-Stufen A und B:

• Bis zu 16 Stunden (einschl. 0,75 h Ruhepause) unter Einschluss von bis zu 8 Stunden Vollarbeit

– In den BD-Stufen C und D:• Bis zu 13 Stunden (einschl. 0,75 h Ruhepause) unter

Einschluss von bis zu 8 Stunden Vollarbeit

– Teilzeit: proportionale Begrenzung Grundsätzlich keine

Anordnungsbefugnis

Page 22: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

26

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Bereitschaftsdienst im Krankenhaus

• Öffnung für BV / DV:– Voraussetzung:

• Eingehende Arbeitsplatz- und Gefährdungsanaylse• Erarbeitung von Organisations-/Arbeitszeitmodellen• Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Nachweis des

AG!)

– Abweichende Regelungen für:• Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bis zu 24 h• Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit durch

Ableistung von BD in den Stufen A und B auf bis zu 58 h/Woche, Stufen C und D auf bis zu 54 h/Woche

Page 23: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

27

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

• Einheitlicher Krankengeldzuschuss:– nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung auf der Basis der

Bemessungsgrundlage - längstens für 39 Wochen (bisher 26)• Angestellte West (bisher § 71 BAT):

– Differenz zwischen der Bemessungsgrundlage und Nettokrankengeld

• alle Arbeiter, Angestellte nach dem 1.7.1994 eingestellt: – Differenz zwischen der Bemessungsgrundlage und

Bruttokrankengeld (wie bisher)• Bemessungsgrundlage:

– Durchschnitt der letzten 3 vollen Kalendermonate,– ohne Entgelt für gelegentliche Überstunden (+ dienstplanmäßige

Überstunden) sowie ohne Leistungsentgelte, Sonderzahlung und besondere Zahlungen (Netto)

• AN wird bei der Durchschnittsberechung so gestellt, als ob er/sie während des Bemessungszeitraumes gearbeitet hätte

Gilt

au

ch

r U

rlau

b,

Arb

eit

sb

efr

eiu

ng

, S

on

derz

ah

lun

g

Page 24: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

28

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Erholungsurlaub/Sonderurlaub

• Erholungsurlaub:– bis zum 30. Lebensjahr = 26

Arbeitstage– bis zum 40. Lebensjahr = 29

Arbeitstage– ab dem 40. Lebensjahr = 30

Arbeitstage

• Sonderurlaub:– bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ bei

Verzicht auf Entgeltfortzahlung

Page 25: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

29

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Zusatzurlaub

• Zusatzurlaub:– zunächst Weitergeltung Anlage 11 BMT-G (VKA)

und § 49 BAT/MTArb (Bund) - Neuregelung landesbezirklich bzw. durch TV mit dem Bund

– Zusatzurlaub für Schichtarbeit = für je vier zusammenhängende Monate Schichtarbeit ein Zusatzurlaubstag

– Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit = für je zwei zusammenhängende Monate Wechselschichtarbeit ein Zusatzurlaubstag

– Darüber hinaus gehende Regelungen durch DV/BV möglich

Dam

it Erh

öh

un

g

des Z

usatzu

rlau

bs u

m

2 T

ag

e

Dam

it Erh

öh

un

g

des Z

usatzu

rlau

bs u

m

2 T

ag

e

Page 26: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

30

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:weitere Einzelheiten

• Arbeitsbefreiung: – jetzt einheitlich 8 Arbeitstage für gewerkschaftliche

Gremienarbeit, Erweiterung um Landesfachbereichsvorstände

• Jubiläumszuwendung: – 350 € (25 Jahre) - 500 € (40 Jahre), Mindestregelung mit

betrieblicher Öffnungsklausel

• Reisezeiten bei Dienstreisen:– nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am

auswärtigen Geschäftsort ist Arbeitszeit, jedoch mindestens die auf den Reisetag entfallende dienstplanmäßige oder regelmäßige oder durchschnittliche Arbeitszeit

– nichtanrechenbare Reisezeiten von 15 h/Monat und mehr werden auf Antrag zu 25% als Arbeitszeit berücksichtigt

Page 27: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

31

ver.di , fb 3

• Rufbereitschaft:– tägliche Pauschale - Montag bis Freitag = 2

x; Samstag, Sonntag, Feiertag = 4x; – Bemessungssatz = tarifliches Stundenentgelt– ratierliche Kürzung bei nicht durchgängiger,

stundenweiser Rufbereitschaft

• Teilzeitarbeit:– wie § 15 b BAT– „Bei der Arbeitszeitgestaltung ist der

Situation von Teilzeitbeschäftigten Rechnung zu tragen“.

TVöD - wichtige Regelungsfelder:weitere Einzelheiten

Sr 2a, 2b, 2c, 2eII werden noch verhandelt

Page 28: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

37

ver.di , fb 3

• Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart)

• Personalakten (Recht auf Einsicht)• Nebentätigkeit (Anzeige beim AG)• Zeugnis (Endzeugnis, Zwischenzeugnis, vorläufiges

Zeugnis)• Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung• Personalgestellung• Qualifizierung• Führung auf Probe / Führung auf Zeit

TVöD - wichtige Regelungsfelder:weitere Ergebnisse

Page 29: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

38

ver.di , fb 3

• Entgeltsicherung bei Leistungsminderung

• Beendigung von Arbeitsverhältnissen

• Regelungen für Auszubildende

TVöD - wichtige Regelungsfelder:noch Klärungsbedarf

Page 30: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

39

ver.di , fb 3

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Eingruppierung - bisherige Ergebnisse• gemeinsames Ziel:

– diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht!

– Übergangsregelung bis zum 31.12.2006• Zeitspanne für die Aushandlung einer einheitlichen

Entgeltordnung• bis dahin gelten die Lohngruppenverzeichnisse zum

BMT-G bzw. MTArb bzw. Anlage 1a und 1b BAT weiter

• bisher vereinbart:– Gestaltungsgrundsätze

• bundeseinheitliche Rahmenregelung mit unmittelbar eingruppierenden Beispielen

• zu ergänzen durch sparten- bzw. landesbezirkliche Ausgestaltung

Page 31: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

40

ver.di , fb 3

– Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung (am Beispiel der EG 5):

• 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Aus-bildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen.

» (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.)

sowie• 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung

aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

(Protokollerklärung zu Ziffer 1: „Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach

altem Recht sind gleichgestellt“).• Überprüfung anderer schulischer und sonstiger Ausbildungen/Abschlüsse, Anerkennung

„Ost“-Abschlüsse

TVöD - wichtige Regelungsfelder:Eingruppierung - bisherige Ergebnisse

Page 32: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

41

ver.di , fb 3

Überleitung in den TVöD:Systematik

Überleitung in die TabellenstufenÜberführung mit derzeitigem persönlichen

Entgelt mindestens in individuelle ”Zwischenstufe” Persönliches Persönliches

EntgeltEntgeltArbeiter/-innen

Monatstabellenlohn

Angestellte

Grundvergütung,

Ortszuschlagsstufe 1 oder 2(wenn beide im ö.D. Unterschiedsbetrag Stufe 1-Stufe 2 hälftig),

allgemeine Zulage

Page 33: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

43

ver.di , fb 3

Überleitung in den TVöD:

ZuordnenVergütungsgruppe/

Lohngruppe (alt)Entgeltgruppe (neu) Besonderheiten

Ib-Ia, Ia 15 Bund = keine Stufe 6VKA = keine Stufe 6 bei Ib - Ia

II(a)-Ib, Ib 14 Bund = keine Stufe 6

II, IIa 13 Bund = keine Stufe 6

III-II(a) 12 Bund = keine Stufe 6

IVa-ÍII 11 Bund = keine Stufe 6

Va-IVb-IVa, IVb-IVa,IVa

10 Bund = keine Stufe 6

IVb, Vb-IVb, Vb (1),Vc-Vb, 9

9 Bund = keine Stufe 6 bei Vb-IVb,Bund = keine Stufen 5 + 6 bei Vb, Vc-Vb, Stufe 3 nach 6 Jahren, Stufe 4 nach 15JahrenBund/VKA = keine Stufen 5 + 6 bei LGr 9, Stufe 4 nach 10 JahrenVKA = keine Stufe 6 bei Vb, Vc-Vb, Stufe 5 nach 15 Jahren

7-8a, 8-8a, Vc, Vc-Vb(2)

8

6-7a, 7-7a 76-6a, VII-VIb 6

4-5a, 5-5a, VIII-VII, VII-VIb

5(3) Zuordnung VIII-VII nur mit 3-jähriger Ausbildung

3-4a, 4-4a 42-3a, 3-3a, VIII (4) 3 Bund = keine Stufe 6

1-2a, 2-2a 2aIX-IXa, IXb-Ixa, IX-Ixb,

IX, X, 1-1a2 Keine Stufe 6 für VGr. XI-XIb, IX, X, LGr 1-1a

1Ab Inkraftsetzung der neuen Entgeltordnung werden alle Absolventen einer FH-/Bacheloraus- bildung der EG 9 ohne Einschränkung zuge-ordnet. Besonderheit Bund = zwingend Stufe 1, keine Stufe 6.2 Neueingestellte in der Übergangszeit zwischen Inkraftsetzung des TVöD und der neuen Entgelt-ordnung.3 In NRW werden Beschäftigte in der LGr 5-6-6a der EG 6 zuge-ordnet, für Neueinge-stellte gilt dies über-gangsweise ebenso.4 Beschäftigte mit 3-jähriger Ausbildung in der VGr. VIII werden mit der Inkraftsetzung der neuen Entgeltordnung mindestens der EG 5 zugeordnet.

Page 34: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

45

ver.di , fb 3

• Beendigung von Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiegen (50%-Regel):– in den EG 5, 6, 8 und für den Bewährungsaufstieg

VGr. Vc-Vb BAT findet eine Zuordnung zu einer EG, die der Aufstiegsvergütungsgruppe entspricht, nur noch statt, wenn

• am Stichtag = 1.10.2005• 50% und mehr der maßgeblichen Zeit zurückgelegt

sind– die 50%-Regel gilt auch für doppelte Aufstiege; der

2. Aufstieg findet statt, wenn durch die Addition der Zeiten des 1. und des 2. Aufstieges 50% am Stichtag und mehr zurückgelegt sind

– die Zuordnung zur höheren Entgeltgruppe erfolgt zum Zeitpunkt der Höhergruppierung nach dem alten Tarifrecht (doppelte Überleitung)

Überleitung in den TVöD:

50%-Regel

Bewährungs-, Zeit- oder

Tätigkeitsauf-stiege

bilden dasEngeltniveau einer Tätigkeit ab, da sich die Anforderungenan die Tätigkeit

selbst nichtändern!

Bewährungs-, Zeit- oder

Tätigkeitsauf-stiege

bilden dasEngeltniveau einer Tätigkeit ab, da sich die Anforderungenan die Tätigkeit

selbst nichtändern!

ver.di will Rück- fallklausel, wennneue Entgeltord- nung später oder gar nicht kommt

ver.di will Rück- fallklausel, wennneue Entgeltord- nung später oder gar nicht kommt

Page 35: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

47

ver.di , fb 3

Stufe 3

Individuelle Zwischenstu

fe

Entgelte zwischen Stufen 3

und 4

Stufe 4

Stufe 5

Individuelle Zwischenstu

fe

Entgelte zwischen Stufen 5 und 6

Individuelle Zwischenstu

fe

Entgelte zwischen Stufen 4 und 5

Individuelle Endstufe

Entgelte höher als

die Stufe 6

Stufe 6

Nach 2 Jahren

Nach 2 Jahren

Nach 2 Jahren

Nach 3 Jahren

Nach 4 Jahren

Nach 5 Jahren

Erste Stufensteigerung nach Überleitung

Reguläre Stufensteigerungen

Überleitung in den TVöD:Bildung einer Zwischenstufe

Page 36: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

48

ver.di , fb 3

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Individuelle Zwischenstufe

Keine Zuordnung

Alle Entgelte die unter dem Betrag Stufe 2

liegen

Alte Entgelte die niedriger oder gleich

mit Stufe 2 + 50%

Differenz zu Stufe 3 sind

Alte Entgelte die höher als Stufe 2

+ 50% Differenz zu Stufe 3 sind

Nach 2 Jahren

Überleitung in den TVöD:Bildung einer Zwischenstufe

Page 37: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

49

ver.di , fb 3

Überleitung in den TVöD:

Bildung einer Zwischenstufe

Grundentgelt EntwicklungstufenStufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

Entgelt-gruppe

nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 5.030

14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 4.610

13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090 4.280

12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000 4.200

11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635 3.835

10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380 3.470

9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980 3.180

8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493

7 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.375

6 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.285

5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.165

4 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.081

3 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 1.995

2a 1.503 1.670 1.660 1.710 1.820 1.935

2 1.449 1.610 1.660 1.710 1.820 1.935

nach 4 Jahren nach 8 Jahren nach 12 Jahren nach 16 Jahren

1 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440

Beispiel 1Ingenieur

3.329,25 € Beispiel 2Erzieherin

2.338,44 €

Page 38: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

50

ver.di , fb 3

Überleitung in den TVöD:

Bildung einer Zwischenstufe

Grundentgelt EntwicklungstufenStufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

Entgelt-gruppe

nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 5.030

14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 4.610

13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090 4.280

12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000 4.200

11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635 3.835

10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380 3.470

9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980 3.180

8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493

7 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.375

6 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.285

5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.165

4 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.081

3 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 1.995

2a 1.503 1.670 1.660 1.710 1.820 1.935

2 1.449 1.610 1.660 1.710 1.820 1.935

nach 4 Jahren nach 8 Jahren nach 12 Jahren nach 16 Jahren

1 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440

Beispiel 3Verwaltungsang.

2.508,18 €

Beispiel 4Tech. Zeichner2203,79 €

Page 39: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

52

ver.di , fb 3

Grundentgelt EntwicklungstufenStufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

Entgelt-gruppe

nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 5.030

14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 4.610

13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090 4.280

12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000 4.200

11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635 3.835

10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380 3.470

9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980 3.180

8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493

7 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.375

6 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.285

5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.165

4 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.081

3 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 1.995

2a 1.503 1.670 1.660 1.710 1.820 1.935

2 1.449 1.610 1.660 1.710 1.820 1.935

nach 4 Jahren nach 8 Jahren nach 12 Jahren nach 16 Jahren

1 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440

Überleitung in den TVöD:

Bildung einer Zwischenstufe

2201,14 € nach11-jähriger

Betriebszuge-hörigkeit

2201,14 € nach11-jähriger

Betriebszuge-hörigkeit

Page 40: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

55

ver.di , fb 3

• Gründe für Strukturausgleichsentgelte:– die neue Tabelle sieht höhere Einkommen für jüngere

Beschäftigte vor: Gleichzeitig wird der Anstieg der hinteren Stufen der Tabelle abgeflacht

– die Tabelle ist auf der Basis fiktiver Lebenserwerbsein-kommen „alt“ zu „neu“ errechnet worden

• bis EG 8 = 40 Beschäftigungsjahre• ab EG 9 = 36 Beschäftigungsjahre• ab EG 13 = 34 Beschäftigungsjahre

– die neue Tabelle führt in einigen Fällen zu einer Verringerung der Entgeltzuwachsperspektive im Verhältnis zum bisherigen Tarifrecht

• der Besitzstand ist zum Überleitungszeitpunkt gewahrt - ohne Anrechnung oder Aufzehrung

• nicht dynamische Strukturausgleichsentgelte als monatliche Zulagen zum Tabellenentgelt sollen einen erweiterten Vertrauensschutz sicherstellen

Überleitung in den TVöD:Prüfung eines Strukturausgleichs

Page 41: Ver.di, fb 3 1 Tarifvertrag öffentliche Dienste (TVöD) Überblick zu wichtigen Regelungsfeldern mit dem Schwerpunkt Überleitung

57

ver.di , fb 3

•Anpassung an „Struktur-veränderungen“:– „Die Tarifparteien werden für

Krankenhäuser Rahmenbedingungen für landesbezirkliche Tarifverträge über Mitarbeiterbeteiligungstarifverträge und für Notlagentarifverträge im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes verhandeln.“

TVöD - wichtige Regelungsfelder:„Öffnungsklausel“ Krankenhäuser