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ver.di InfOS03/2017
ver.di InfOS – Informationen aus dem Ortsverein Osnabrück /Umland – 03 /2017
Der DGB Osnabrück fordert die
Schaffung eines „Sozialen Arbeits-
markts“ für Langzeiterwerbslose.
Die DGB-Kreisverbandsdelegierten-
versammlung im Gasthaus Thies in
Hasbergen / Gaste beschließt am
31. August 2017 folgenden An-
trag: Im Arbeitsagenturbezirk Os-
nabrück gibt es lt. Statistik vom
Dezember 2016 ca. 5000 Langzeit-
erwerbslose. Die Langzeiterwerbs-
losen haben auf dem regulären
Arbeitsmarkt faktisch keine Chan-
ce mehr auf eine reguläre Beschäf-
tigung. Sie sind wirtschaftlich und
sozial abgehängt und von der Teil-
habe am Arbeitsleben ausge-
schlossen.
Seit der Agenda 2010 sind sämtli-
che Versuche des Gesetzgebers
politisch gescheitert, diese Men-
schen in Arbeit zu vermitteln. Eine
der Solidarität verpflichtete Ge-
werkschaftsbewegung und eine
sich als demokratisch verstehende
Gesellschaft dürfen sich mit die-
sem Zustand nicht zufriedenge-
ben. Zumal erwartbar ist, dass die
Langzeiterwerbslosigkeit absehbar
nicht abnimmt. Das ist eine Ver-
schwendung von Ressourcen.
Wertschöpfung in der Volkswirt-
schaft entsteht nur durch die Ar-
beit der abhängig Beschäftigten.
Dazu wollen auch die Langzeiter-
werbslosen beitragen. Der Bedarf
an gesellschaftlich notwendiger
Arbeit ist immens. Daher fordern
wir einen tarifgebundenen Sozia-
len Arbeitsmarkt, der die Aufgabe
hat, Langzeiterwerbslosen dauer-
haft die Teilhabe am Arbeitsleben
mit zusätzlicher Arbeit zu ermögli-
chen, und sie qualifiziert, wieder
auf dem regulären Arbeitsmarkt
zu bestehen. Zur Schaffung eines
Sozialen Arbeitsmarkts für Lang-
zeiterwerbslose wird der DGB vor
Ort Einfluss nehmen auf die Job-
center und die Arbeitsagentur und
Unterstützung von anderen am
Arbeitsmarkt aktiven Verantwort-
lichen einfordern. (Antrag leicht
verkürzt!)
Mit einem weiteren Antrag setzt
sich der DGB Osnabrück für ange-
messene Kontoführungsgebühren
bei Girokonten für Menschen ein,
die z. B. auf Hartz IV-Leistungen
angewiesen sind. Der DGB Osna-
brück setzt sich dafür ein, dass
Menschen, die auf Transferleistun-
gen angewiesen sind, nicht durch
unsoziale Kontoführungsgebühren
für Girokonten diskriminiert wer-
den. Er setzt sich auf kommunaler
und überregionaler Ebene dafür
ein, dass gesellschaftliche Teilhabe
auch mittels eines sozial gerechten
Kontos möglich ist. Keine Ausgren-
zung von armen Gesellschaftsgrup-
pen!
Antragssteller für beide Anträge
waren der ver.di Ortsverein Osna-
brück / Umland und der ver.di Er-
werbslosenausschuss Osnabrück /
Emsland.
Heinrich Funke
-
„Sozialer Arbeitsmarkt“ für LangzeiterwerbsloseAktueller Beschluss des DGB Osnabrück
-
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
an jedem zweiten Donnerstag im
Monat trifft sich der ver.di Ortsverein
Osnabrück / Umland in der Gaststät-
te „Zum Grünen Jäger“ am Adolf-
Reichwein-Platz in Osnabrück. Hier-
zu seid ihr alle herzlich eingeladen.
Das nächste reguläre Treffen ist am
11. Januar 2018 und dann am 8. Fe-
bruar jeweils um 18 Uhr. Weitere In-
formationen gibt es auf unserer In-
ternetseite.
Am 8. März findet unsere Mitglie-
derversammlung im Rahmen der Or-
ganisationswahlen statt. Dazu tref-
fen wir uns um 18 Uhr im Gewerk-
schaftshaus, August-Bebel-Platz 1, in
Osnabrück.
Ein herzliches Dankeschön für die
aktive Unterstützung bei den zahl-
reichen Aktivitäten! Exemplarisch
sei hier in diesem Jahr unsere Ren-
tenkampagne erwähnt. Ohne eu-
ren Einsatz, eure Kreativität und
solidarisches Handeln wären wir
nichts! Die nächsten Tarifrunden
stehen an! Ich rechne fest mit eu-
rer Unterstützung! Gemeinsam
bewegen und schaffen wir vieles!
Zum Jahreswechsel wünsche ich
frohe Festtage und einen guten
Start in das Neue Jahr
15.12.2017, Heinrich Funke
Termine
Danke
Foto: Hermann Pentermann
2 ver.di InfOS – Informationen aus dem Ortsverein Osnabrück /Umland – 03 /2016
„Kommen Sie mit ins Büro. Sie
sind bis zur Gerichtsverhandlung
von der Arbeit freigestellt. Geben
Sie Ihre Schlüssel ab. Ihr EMail-
Konto wird gesperrt.“
So ähnlich könnte es sich zugetragen
haben. Die Personalchefin von Duni
gibt es dem Betriebsrat noch mal
schriftlich. Seit diesem Tag im No-
vember darf er die Firma nicht mehr
betreten. Es sei denn, er ist mit Be-
triebsratsarbeit beschäftigt. Nennen
wir ihn Robert Sawatzki, Ende 50,
Betriebsratsmitglied, soll fristlos ent-
lassen werden. Hilfsweise des Amtes
enthoben. So will es der schwedische
Tischdeko-Hersteller Duni im nieder-
sächsischen Bramsche. Betriebsräte
haben einen besonderen Kündi-
gungsschutz, damit sie sich für die
Belegschaft einsetzen können, ohne
Angst haben zu müssen, gekündigt
zu werden. Fristlos entlassen werden
kann ein Betriebsratsmitglied nur in
Ausnahmefällen: Wenn es etwa
klaut, schlägt, betrügt. Robert Sa-
watzki hat nichts dergleichen getan.
Er hat nur ein Seminar besucht. Als
Mitglied im Wirtschaftsausschuss
brauchte er Grundlagenwissen.
Angriff aufs ganze Gremium
Manchmal verweigern Unterneh-
men ihren Betriebsratsmitgliedern
solche Seminare. Sie drohen oder
reagieren mit Abmahnungen oder
Lohnabzügen, falls einer von sei-
nem Recht Gebrauch macht und
doch fährt. „Noch nie habe ich es
allerdings erlebt, dass einem Be-
triebsratsmitglied deshalb mit frist-
loser Kündigung gedroht wurde“,
sagt Volker Buddenberg aus Ge-
orgsmarienhütte. Der Rechtsanwalt
vertritt den Betriebsrat. Der sieht in
der Kündigungsandrohung einen
Angriff auf das ganze Gremium.
Schon im August hatte der Be-
triebsrat das Seminar beschlossen
und dies dem Arbeitgeber mitge-
teilt. „Der Betriebsrat hat korrekt
gearbeitet und von seinen gesetzli-
chen Möglichkeiten Gebrauch ge-
macht“, sagt Volker Buddenberg.
Die Personalleiterin monierte die
Teilnahme von vier Betriebsratsmit-
gliedern. Bei zweien, darunter Sa-
watzki, hieß es ohne Begründung:
„Teilnahme nicht möglich“.
Gewerkschaftssekretärin Kornelia
Haustermann weiß von dem
Schriftverkehr, der nun zwischen
Personalleiterin und Betriebsrat
folgt. Die Personalleiterin, noch
recht neu bei Duni, war zuvor fünf
Jahre beim Modediscounter Takko
beschäftigt. Dort sind Betriebsräte
so gut wie unbekannt. Mal bestrei-
tet die Personalchefin, dass das Se-
minar erforderlich ist, mal werden
betriebliche Gründe angeführt. „Ist
ein Arbeitgeber nicht einverstan-
den, kann er in einem Fall die Eini-
gungsstelle anrufen und im ande-
ren vors Arbeitsgericht gehen.
Beides hat Duni nicht getan“, sagt
Kornelia Haustermann. Duni möch-
te mit Hinweis auf das schwebende
Verfahren DRUCK+PAPIER keine
Stellungnahme geben.
Duni geht vors Arbeitsgericht
Robert Sawatzki besuchte – wie an-
gekündigt – die dreitägige Schu-
lung im Oktober. Er war noch nicht
wieder im Betrieb zurück, da lag
dem Betriebsrat der Antrag von
Duni vor, der fristlosen Kündigung
zuzustimmen. Weil der Betriebsrat
dies verweigerte, will Duni sie nun
vom Arbeitsgericht haben. Verhan-
delt wird am 14. Februar 2018 in
Osnabrück. So lange ist Sawatzki
von der Arbeit freigestellt. Und
darf den Betrieb außer zu Betriebs-
ratsarbeit nicht betreten.
Die drohende Kündigung ist nicht
der einzige Konflikt zwischen Un-
ternehmensleitung und Betriebs-
rat. Zurzeit wird eine Betriebsver-
einbarung über Gleitzeit bei den
Angestellten verhandelt. Sie soll
Kappstunden vermeiden. Kapp-
stunden sind unbezahlte Arbeit.
Bei Duni wurde jede Stunde, die
über die 15. Überstunde hinaus-
geht, gestrichen. Als sei sie nie ge-
leistet worden. Künftig sollen
Überstunden bei Duni bezahlt oder
in Freizeit ausgeglichen werden.
Die Gesetze
Betriebsratsmitglieder können nach
Paragraf 15 Absatz 1 Kündigungs-
schutzgesetz nur außerordentlich
gekündigt werden. Und auch nur
mit Zustimmung des Betriebsrates.
Verweigert der Betriebsrat seine Zu-
stimmung, muss der Arbeitgeber
nach Paragraf 103 Absatz 2 Be-
triebsverfassungsgesetz ein Zustim-
mungsersetzungsverfahren vor dem
Arbeitsgericht einleiten.
Als wichtige Gründe für eine au-
ßerordentliche Kündigung kommen
vor allem gravierende Pflichtverlet-
zungen in Betracht, wodurch es
dem Arbeitgeber nicht zuzumuten
ist, das Arbeitsverhältnis fortzuset-
zen. Das können strafbare Handlun-
gen gegenüber dem Arbeitgeber,
den Kolleg/innen oder Kund/innen
sein. Michaela Böhm
Quelle; http://verdi-drupa.de/2017/12/07/duni-
will-betriebsrat-entlassen/
-
Duni will Betriebsrat entlassen
Wegen Schulung mit fristloser Kündigung bedroht - Hausverbot und Sperrung des E-Mail-Kontos-
»Der Betriebsrat hat korrekt gehan-
delt und von seinen gesetzlichen
Möglichkeiten Gebrauch genacht«
«(Volker Buddenberg, Rechtsanwalt, Georgsmarienhütte)
ver.di InfOS – Informationen aus dem Ortsverein Osnabrück /Umland – 03 /2016 3
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir nehmen noch einmal Bezug auf
den von der Stadt Osnabrück ge-
nehmigten, letzten verkaufsoffenen
Sonntag am 5.11.2017. Dabei erin-
nern wir an die gesetzlichen Vorga-
ben, die aus unserer Sicht als klage-
berechtigte Gewerkschaft und zum
Schutz unserer Mitglieder nicht be-
rücksichtigt worden sind.
Bereits im Juni 2016 wurden nach
unseren Informationen Termine für
verkaufsoffene Sonntage in Osna-
brück für die Jahre 2017 und 2018
vorgeschlagen. Hierüber informiert
wurde leider nur ein sehr kleiner
Kreis von Kirchenvertretern. Zum
größten Teil fehlt den Vorschlägen
zu den verkaufsoffenen Sonntagen
dazu sogar noch die Anlassbezo-
genheit.
Zum verkaufsoffenen Sonntag am
5. November wurden wir als Ge-
werkschaft erst so spät informiert
und beteiligt, dass uns keine Zeit
mehr blieb, in einem Eilverfahren
vor dem Verwaltungsgericht Osna-
brück diesen Sonntag noch zu ver-
hindern. Dieses wussten auch der
OCM / OMT und die Stadt Osna-
brück.
Es kann nicht davon gesprochen
werden, wie vom OCM behauptet,
dass dieser Sonntag erst sehr kurz-
fristig geplant und zustande ge-
kommen ist. Nein, man muss sagen,
diese späte Information wurde
wohlwissend gemacht, um eine
eventuelle Klage zu verhindern. Le-
diglich der Anlass „Charitymeile“ zu
dem verkaufsoffenen Sonntag wur-
de als kurzfristige „Idee“ für die
„Anlassbezogenheit“ als ALIBI-Ver-
anstaltung konstruiert, weil es ei-
gentlich keinen Anlass gab! Gleiches
wurde auch in der NOZ vom 6.11.17
im Kommentar treffend erwähnt.
So blieb keine Zeit, die Genehmi-
gung der Stadt Osnabrück für die-
sen Sonntag rechtlich prüfen zu las-
sen. Wer an diesem Sonntag durch
die Stadt spazierte konnte sehr gut
sehen, dass an den teilnehmenden
Ständen der Vereine und Organisa-
tionen wenig bis gar nichts los war
und die Bürgerinnen und Bürger
sich lediglich auf die Geschäfte kon-
zentriert haben. Die Anlassbezo-
genheit aus dem Niedersächsischen
Ladenöffnungsgesetz (NLöffVZG)
gibt aber vor, der gegebene Anlass
für einen verkaufsoffenen Sonntag
muss im Vordergrund stehen und
nicht die Öffnung der Geschäfte.
Am 5. November war das genau an-
ders! Wir halten daher daran fest,
die erteilte Genehmigung wurde
nicht rechtskonform erteilt und hät-
te so nicht genehmigt werden dür-
fen.
Nach unseren Informationen ist für
2018 sogar geplant, diesen künstlich
konstruierten Anlass weiter auszu-
bauen. Aus nichtigem Anlass wird
die Sonntagsruhe unterlaufen! Die-
ses geht zulasten der Beschäftigten,
ihrer Familien und unserer Gesell-
schaft insgesamt. Das Leben ist nicht
nur arbeiten und shoppen! Deshalb
setzt sich ver.di STARK für den ar-
beitsfreien Sonntag ein!
Mit kollegialen Grüßen
Maiko Schulz, Gewerkschaftssekre-
tär, Fachbereich Handel
-
Verkaufsoffener Sonntag
Nachtrag zum 5. November 2017-
4 ver.di InfOS – Informationen aus dem Ortsverein Osnabrück /Umland – 03 /2016
Der Ortsverein Osnabrück der Ge-
werkschaft ver.di ehrte bei Thies
in Gaste seine langjährigen Mit-
glieder: Seit 65, 60, 50, 40 und 25
Jahren sind die Jubilare dabei. Die
Festrede hielt Angelika Simon,
Betriebs- und Aufsichtsrätin beim
Klinikum Osnabrück.
Vorsitzender Heinrich Funke un-
terstrich in seinen Begrüßungs-
worten, wie wichtig gewerkschaft-
liches Denken und solidarisches
Handeln in unserer „Einzelkämp-
fer-Gesellschaft“ ist. Er machte
deutlich, dass wir in den nächsten
Jahren unsere gewerkschaftlichen
Kräfte bündeln müssen, um ge-
meinsam gegen unsoziale Politik
sowie gegen Fremdenhass und
Ausländerfeindlichkeit aufzuste-
hen.
Angelika Simon dankte in ihrer
Festrede den Jubilaren für Mitar-
beit und jahrzehntelange Treue.
„Nicht durch Worte, aber durch
Handlungen zeigt sich wahre
Treue“, zitierte sie Heinrich Kleist.
Gewerkschaften als Gegenmacht,
Kampforganisation und Ord-
nungsfaktor: „Auch heute treten
uns Menschen bei, weil sie uns zu-
trauen, dass wir die Zukunft ge-
stalten können.“
Ein historischer Abriss zeigte, an
welchen Errungenschaften die lang-
jährigen Gewerkschafter beteiligt
waren, mit welchen Widrigkeiten
konfrontiert. 1946 begann die Ge-
schichte der Gewerkschaften in
Deutschland neu. 1 Jahr später be-
gann der älteste Jubilar aus Osna-
brück sein Engagement.
Wir Gewerkschafterinnen und
Gewerkschafter treten für ein so-
ziales Europa ein, das sich zu den
Menschenrechten und zur Genfer
Flüchtlingskonvention bekennt.
Und Menschenrechte kennen kei-
ne Obergrenze. Wir treten für
den gesellschaftlichen Zusam-
menhalt ein. Wir sind gegen Ras-
sismus, Hass und Gewalt. Wir wol-
len eine demokratische, freie,
soziale und gerechte Gesellschaft.
Rechtspopulismus, Nationalismus
und Rechtsextremismus dürfen in
Deutschland keinen Platz haben,
so Angelika Simon zum Abschluss
ihrer Festrede.
Nostalgische Rückschau
Das Betriebsverfassungsgesetz
wird 1952 verabschiedet. Die
von den Gewerkschaften gefor-
derte paritätische Mitbestim-
mung und einheitliche Behand-
lung von öffentlichem Dienst
und gewerblicher Wirtschaft
wird nicht umgesetzt. Der „In-
formationsdienst“ des DGB
schreibt: „Fürwahr ein schwarzer
Tag für die Festigung und Fort-
entwicklung des demokratischen
Gedankens in der Bundesrepu-
blik.“ Mit Demonstrationen und
Proteststreiks von 350.000 Kolle-
ginnen und Kollegen hatten die
Gewerkschaften noch versucht,
das Gesetz in ihrem Sinne zu ge-
stalten.
Höhepunkt war der „Zeitungs-
streik“ der IG Druck und Papier
vom 27. bis 29. Mai. Ein Erfolgrei-
cher Streik um ein neues Lohnab-
kommen in der Druckindustrie
führte zur Erhöhung des Fachar-
beiter-Ecklohns um 4,7 Prozent
und Anhebung des Hilfsarbeiter-
Ecklohns auf 85 Prozent des Fach-
arbeiter-Ecklohns.
Das Gesetz zum Schutz der Ju-
gend in der Öffentlichkeit tritt in
Kraft. Es verbietet unter anderem
Jugendlichen unter 18 Jahren den
Alkoholgenuss und Jugendlichen
unter 16 Jahren das Rauchen. In
der Bundesrepublik tritt das Mut-
terschutzgesetz in Kraft. Danach
werden der Kündigungsschutz,
die Verdienstsicherung und die
Bestimmungen am Arbeitsplatz
für werdende und stillende Müt-
ter verbessert.
Der Bundespräsident Theodor
Heuss und Bundeskanzler Konrad
Adenauer einigen sich auf das
Deutschlandlied als Nationalhym-
ne. Bei staatlichen Anlässen wird
künftig nur die dritte Strophe ge-
sungen.
Camping wird 1952 zunehmend
zur beliebten Form des Tourismus
bei den Bundesbürgern, und in
der Mode setzen sich Petticoat
und Nylonstrümpfe durch. Und die
bekanntesten deutschen Schlager
waren „Rote Rosen, rote Lippen,
roter Wein“ von Rene Carol und
von Peter Alexander „Die süßesten
Früchte fressen nur die großen
Tiere“
-
Bis zu 70 Jahre dabei
Osnabrücker Gewerkschaftsjubilare geehrt-
Die Gewerkschaft ver.di ehrte am 1. Advent
zehn Männer, die bereits seit 65 Jahren in der
Gewerkschaften aktiv sind, also seit 1952.
Sechs die noch länger dabei sind, erschienen
leider nicht zur Feier, erhalten aber einen Eh-
renbesuch.
Angelika Simon hielt die Festrede
Foto: Hermann Pentermann
Die Geehrten
65 Jahre Treue
Bormann Klaus, Herbst, Dieter,
Hörnschemeyer, Alfons, Kahl Wer-
ner, Menkhaus Egon, Nienhüser
Günter, Pieper Leo, Riedel Erwin,
Steins Günter.
60 Jahre Treue
Bartholomäus Heinrich, Blach Ed-
mund, Butkus Günter, Degen
Manfred, Helmkamp Wilfried,
Landmeier Werner, Molkenstroth
Dieter, Nubbemeyer Alfred, Wales-
sa Harri.
50 Jahre Treue
Barschke Irmgard, Bartke Gün-
ter, Brüggemann Rudolf, Dören-
kämper Friedhelm, Duwendag
Anne-Gret, Flottemesch Bern-
hard, Gieseking Werner, Gude
Walter, Heidemann Inge, Herzig
Gottfried, Kruse Gerd, Leon-
hardt Wolfgang, Ludwig Werner,
Pleitner Ulrich, Romanowski Lie-
selotte, Schwert Bernhard, Wal-
ke Anton.
40 Jahre Treue
Assmann Reinhard, Bockrath Ru-
dolf, Bosse Renate, Eckelkamp
Leonhard, Führing Reinhold, Ger-
velmeyer Reinhard, Gramann Ru-
dolf, Kölling Jürgen, Krisch-Tep-
per Ingrid, Lammerskitten
Clemens, Leker Werner, Lienen-
brink Ernst, Lutterbeck Thomas,
Meyer Bernard, Mülder Gudrun,
Müller Manfred, Müller Heinz,
Obrock Dieter, Olbricht Leonhard,
Preußer Annegret, Riedemann
Margret, Sachtleben Dietlind,
Sangmeister Andreas, Schliephake
Ulrike, Schmidt Reinhard, Schön-
felder Klaus-Dieter, Schröder
Eberhard, Schulze Heiko, Stein
Evelyn, Steinbruegge Reinhard,
Tegeder Wilhelm, Theessen Ralf,
Tschirner Harald, Veerkamp Hein-
rich, Wolf Gisela.
25 Jahre Treue
Alvarez Rosario, Aschemeyer
Uwe, Assenmacher Martina, di
Pierro Carmine, Fullenkamp
Christiane, Greiten Ulrich, Greve
Rabea, Heckmann Michael, Hee-
gt Thomas, Hermuth Andrea,
Hindersmann Frank, Hüntemey-
er-Hippe Sabine, Keller Harald,
Kisker-Stehmann Heike, Leune
Johanna Clazina, Linnenbank
Martina, Lotze Werner, Lübke
Elisabeth, Maunert Jürgen, Me-
singer Jörg, Müller Anneliese,
Oellerich Hans, Pegesa Tanja, Pe-
gesa Maik, Pletowski Dirk, Pott
Sonja, Scharbau-Theidel Britta,
Schemmel Hans-Peter, Schöler
Dietlind, van Veen Agnes, Von-
heiden Ute, Wilczek Susanne,
Wittmeier Jutta, Wobker Erika,
Wolf Matthias, Wolters Johan-
nes, Zarsadiaz Elsa.
Michael Peters
Seit 60 Jahren dabei
Foto: Hermann Pentermann
Seit 50 Jahren dabei
Foto: Hermann Pentermann
Seit 40 Jahren dabei
Foto: Hermann Pentermann
Seit 25 Jahren dabei
Foto: Hermann Pentermann
Seit 65 Jahren dabei
Foto: Hermann Pentermann
v.i.S.d.P.: Michael Peters, ver.di Bezirk Weser-
Ems, August-Bebel-Platz1, 49074 Osnabrück
Layout & Satz: Ingrid Ossenbeck, Osnabrück