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VEREINIGUNG FÜR INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDERUNG E. V. Mitgliederrundbrief Nr. 26 – Juni 2017 Inhalt Der Bundesvorstand informiert Neuigkeiten aus der Arbeit des Bundesvorstandes Mitteilungen aus den Ländervereinigungen Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Hessen Nord (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bre- men, Niedersachsen) Nordrhein-Westfalen Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Der Mitgliederrundbrief erscheint zweimal jährlich: Juni und Dezember

VEREINIGUNG FÜR INTERDISZIPLINÄRE … · 2018-01-23 · Das Bundesteilhabegesetz trat zum 01.01.2017 stufenweise in Kraft. ... Udo Kinsler, Sonderpädagoge a.D., Pädagogischer

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VEREINIGUNG FÜR INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDERUNG E. V.

Mitgliederrundbrief Nr. 26 – Juni 2017

Inhalt

Der Bundesvorstand informiert

Neuigkeiten aus der Arbeit des Bundesvorstandes

Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin-Brandenburg

Hessen

Nord (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bre-

men, Niedersachsen)

Nordrhein-Westfalen

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

Der Mitgliederrundbrief erscheint zweimal jährlich: Juni und Dezember

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Neuigkeiten aus der Arbeit des Bundesvorstandes

Liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

der Frühling hat inzwischen endgültig Einzug gehalten und wir möchten über die vielfältigen Aktivitä-

ten des Bundesvorstandes im letzten Halbjahr berichten.

1. Wie im letzten Rundbrief benannt, besetzen aktuell die Bundesgeschäftsstelle in München Marion Horst und Agnes Winzker. Da Agnes Winzker ab August 2017 in den wohlverdienten Ruhestand wechseln wird, benötigt

die Bundesgeschäftsstelle in München eine Nachbesetzung für 10 h / Woche. Eine Bewerbung

kann an die Bundesgeschäftsstelle in München gesendet werden

Die Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung e.V. sucht ab 01. August 2017 für Ihre

Bundesgeschäftsstelle in München eine Verwaltungskraft in Teilzeit (10 Wochenstunden).

Die Stelle ist vorerst befristet auf ein Jahr, nach dieser Zeit ist eine Festanstellung möglich.

Ihre Aufgaben sind:

- Mitgliederverwaltung - Ansprechpartner/in telefonisch oder per E-Mail - Büroorganisation - Organisation von Versandaktionen - Pflege der Homepage - Koordination und Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen - Allgemeine Verwaltungsaufgaben Wir erwarten:

- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung - Sicherer Umgang mit MS-Office - Kenntnisse in Adressplus von Vorteil - Selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den TVÖD.

Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte an die

Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung e.V.

Seidlstr. 18a

80335 München

E-Mail: [email protected]

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Neuigkeiten aus der Arbeit des Bundesvorstandes

2. Das Bundessymposium vom 9. – 11. März 2017 in Frankfurt am Main mit dem Titel „Frühför-derung von Anfang an – wirkt ...“ wurde mit großem Erfolg abgeschlossen. Die Rückmeldungen zeigen, dass die gewählten Vorträge und Workshops sehr praxisbezogen

und aktuell platziert waren. Besonders gelungen wurde der Tagungsausklang mit dem Impro-

theater „Frühförderung on stage“ bewertet, da hier spielerisch unter anderem auf den kurz-

fristigen Ausfall von Vorträgen und Workshops eingegangen wurde, was diese unbefriedigende

Situation etwas entschärfte.

Die Dokumentation des gesamten Bundessymposiums befindet sich in Vorbereitung. Ziel ist es,

bis Ende 2017 die Dokumentation in Form eines Bandes zu veröffentlichen.

Für das nächste Bundessymposium 2019 wird der Veranstaltungsort Leipzig favorisiert und

aktuell die Konditionen geprüft. Mit Prof. Dr. Spreer haben wir einen engagierten Ansprech-

partner gefunden und unsere Kontakte mit der Universität aufgebaut. Anregungen für The-

menwünsche können gern jetzt schon an die Geschäftsstelle gesendet werden. Voraussichtli-

cher Termin des nächsten Symposiums soll der 14. – 16.03.2019 sein.

Die im Rahmen des Symposiums durchgeführte Mitgliederversammlung am Donnerstag von

16.00 – 20.00 Uhr erhielt positive Rückmeldungen, unter anderem auch zu dem dort platzier-

ten Vortrag von Prof. Dr. Svenja Taubner „Mentalisierungs-basierte Ansätze in der Frühförde-

rung“. Leider führte dieses platzierte wichtige Thema nicht dazu, dass mehr Mitglieder als

sonst der Wahl und der direkten Mitgliederversammlung beiwohnen wollten. Hier benötigen

wir Anregungen, wie die nächste Mitgliederversammlung gestaltet werden könnte, damit das

Interesse der Mitglieder auch für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung größer wird.

Der Beitrag von Prof. Taubner wird in die Dokumentation des Symposiums eingearbeitet.

Als neuer Vorstand wurde gewählt: Vorsitzende: Gitta Hüttmann, Wentdorf Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Andrea Caby, Leer Schatzmeisterin: Beatrix Burggraf, Hamburg Schriftführerin: Andrea Jagusch-Espei, Münster Beisitzerinnen / Beisitzer: Stefan Engel, Nürnberg

Dr. med. Cornelia Esther, Wiesenbach Bettina Göcke, Hannover Markus Kehrbaum, Hamburg Prof. Dr. Liane Simon, Hamburg Jens Vandré, Berlin Gerhard Ziegler, Lebach

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Neuigkeiten aus der Arbeit des Bundesvorstandes

3. Wie gewohnt, gibt es viele politische Aktivitäten, in die sich die VIFF einbringt.

Das Bundesteilhabegesetz trat zum 01.01.2017 stufenweise in Kraft. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/

Die novellierte Frühförderungsverordnung ist erstmalig Bestandteil des novellierten SGB IX und

tritt neben den weiteren gesetzlichen Regelungen zur Frühförderung ab 01.01.2018 in Kraft.

Hier sind Abstimmungsprozesse notwendig und werden auch aktuell initiiert, um gemeinsam

die wichtigen gesetzlichen Neuregelungen der Frühförderung in Qualitätsmerkmale von inter-

disziplinärer Frühförderung in der Praxis greifen zu lassen und umzusetzen.

Bitte berichten Sie uns von Ihren regionalen Aktivitäten zur (hoffentlich) gelungenen Umset-

zung. Dies kann für andere Einrichtungen hilfreich sein, ähnliche Wege zu gehen.

Ziel des Bundesteilhabegesetzes soll es sein, gleiche Zugangschancen - bei unserem Thema -

zur Frühförderung für Eltern und ihre Kinder zu gewährleisten. Damit dies gelingt, ist jetzt ein

intensiver Austausch über die Landesgrenzen der Bundesländer hinweg dringend notwendig.

Wir werden eine Plattform des Mitgliederforums einrichten, wo dieser Austausch gezielt ge-

führt werden soll. Start soll voraussichtlich Anfang 2018 sein.

Das „Inklusive SGB VIII“ wird in dieser Legislaturperiode nicht kommen. Dafür hat das Famili-enministerium sehr kurzfristig den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) vorgelegt. (siehe unter https://www.bmfsfj.de/blob/115820/a74ff2e754ed65d238462db7cbe220cb/20170412-gesetzentwurf-sgb8-reform-data.pdf) Der zeitliche Ablauf sieht so aus:

• 19.05.2917 Erste Lesung im Deutschen Bundestag

• 02.06.2017 Bundesrat

• 19.06.2017 Anhörung im Bundestag Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend

• 28.06.2017 Abschlussbefassung im Bundestag Ausschuss für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend

• 30.06.2017 2./3. Lesung im Bundestag

• 07.07.2017 Bundesrat

In diesem Gesetz sind neu bzw. erweitert geregelt,

1. Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

2. Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien

3. Qualifizierung von Schutzinstrumenten und -maßnahmen

4. Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz

5. Bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

Das bedeutet, es wird die inklusive Lösung vorbereitet, jedoch nicht explizit mit gesetzlichen

Veränderungen in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht.

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Neuigkeiten aus der Arbeit des Bundesvorstandes

Für das Thema „Inklusive Lösung“ hat der Deutsche Verein in enger Abstimmung mit dem

Bundesfamilienministerium ein Fachforum mit 4 Arbeitsgruppen eingerichtet:

- AG 1: Auf dem Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, - AG 2: Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendliche aus einer Hand, - AG 3: Ausgestaltung der Bedarfsfeststellung und des Hilfeplanverfahrens, - AG 4: Absicherung der Rahmenbedingungen der Sozialraumorientierung und Finanzie-

rung, in denen mit Verbandsvertretern, universitären Bereichen und Einrichtungsträgern Meinungs-

bilder eingesammelt werden, die dann zu einer Novellierung des „Inklusiven SGB VIII-

Entwurfs“ voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode führen sollen. Die VIFF bringt sich

intensiv in diese Arbeitsgruppen ein und wird über die Ergebnisse berichten.

Das nächste ICF-Anwenderforum findet 17. / 18.11.2017 in Frankfurt am Main statt mit vielen praxisbezogenen Themen. Nähere Infos finden sich unter http://www.rehakind.com/m.php?kid=151

Nach wie vor wirkt die VIFF in dem von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) eingerichteten Ausschuss „Interdisziplinäre Entwicklungsförderung und Rehabilitation im Kindesalter“ mit. Das Jugendalter wurde aus dem Titel herausgenommen, da sich die inhaltlichen Schwerpunkte

ausschließlich auf den Kinderbereich beziehen.

Aktuell wird an einem Fachpapier gearbeitet, welches die unterschiedlichen Handlungsfelder

der frühen Förderung und deren Vernetzung abbilden soll. Die VIFF ist hier intensiv eingebun-

den.

Der gemeinsame Fachaustausch mit dem Ausschuss „Heilmittel“ zum Thema Heilmittelerbrin-

gung in Kitas wurde aktiv fortgesetzt. Auch hier ist die VIFF intensiv beteiligt, auch an der Ent-

wicklung eines weiteren Fachpapiers.

In beiden Ausschüssen wurde überlegt, ggf. aus beiden Papieren am Ende des Diskussionspro-

zesses ein gemeinsames Papier zu entwickeln.

Mit dem Berufs- und Fachverband der Heilpädagogik e.V. (BHP) definierte die VIFF in den letzten zwei Jahren wichtige Begriffe. Aktuell ist in einer Arbeitsgruppe - bestehend aus Akteuren des BHP und der VIFF - ein Glossar

entstanden, welches jetzt in den beiden Bundesvorständen diskutiert wird und bis November

verabschiedet werden soll.

Mit diesem Definitionskatalog soll das Ziel erreicht werden, zu unterschiedlichen Begriffen der

interdisziplinären Frühförderung eine gemeinsame Denkrichtung zwischen VIFF und BHP zu er-

reichen.

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Neuigkeiten aus der Arbeit des Bundesvorstandes

Ein weiteres Treffen der VIFF fand mit Therapeutenverbänden am 22.05.2017 statt. Hier wur-den gemeinsame Möglichkeiten der Kooperation und qualifizierten Zusammenarbeit von me-dizinisch-therapeutischen und (heil)pädagogisch-psychologischen Berufsgruppen entspre-chend des SGB IX / BTHG thematisiert.

Ankündigen möchten wir an dieser Stelle unsere außerordentliche Mitgliederversammlung am 10.11.2017 in Berlin. Die Einladung und weitere Informationen folgen.

Wir wünschen eine entspannte Sommerzeit und senden beste Grüße im Namen des gesamten Vor-

standes!

Gitta Hüttmann Prof. Dr. Andrea Caby Bundesvorsitzende 2. Bundesvorsitzende Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung e.V. VIFF-Bundesgeschäftsstelle Seidlstraße 18 A/I 08335 München Tel.: 089 – 545 898 27 Mail: [email protected]

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Baden-Württemberg

1. Aktueller Vorstand (2016-2018) 1.Vorsitzende: Dr. med. Cornelia Esther, Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin 2.Vorsitzende: N.N. Schatzmeister: Christoph Rosenhagen, Familientherapeut, Interdisziplinäre Frühförderstelle Zollernalbkreis KBF, Albstadt Schriftführung: Dr. med. Judith Welker, stellv. Ref.-Leitung Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheitsamt, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg Beirat: Dr. Anke Buschmann, Psychologin, ZEL- Zentrum für Entwicklung und Lerne

Heidelberg Nikola Determann, Leitende Logopädin SPZ Ravensburg Dipl.-Psych. Sabine Jurgan, Kinderzentrum Maulbronn

Dr. med. Susanne Knecht , Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Neuropädiatrie, Leiterin SPZ Göppingen Andreas Seimer, HNO-Arzt, Leiter der Pädaudiologie, Phoniatrie im Marienhospital Stuttgart, Landesarzt für Menschen mit Hör- und Sprachbe-hinderung Maike Thomas, Sozialpädagogin, Leiterin der Interdisziplinären Frühförder-stelle und übergeordnete fachliche Leitung der 5 Familienzentren von Reha-Südwest, Karlsruhe Dipl.-Soz.-Päd. Michael Tränkle, Leiter der Offenen Hilfen und der Interdiszip-linären Frühförderstelle der Lebenshilfe Göppingen Elke Winkelmann, Sonderpädagogin, Sonderpädagogische Beratungsstelle Frühförderung an der Stephan-Hawking Schule, SRH Neckargemünd

Mitarbeit als kooptierendes Mitglied im Vorstand Dipl.-Psych. Böttinger, Leiter der Frühen Hilfen Offenburg

Gabriele Kunze, Logopädin in Praxis Süßen Udo Kinsler, Sonderpädagoge a.D., Pädagogischer Berater beim Medizinisch-Pädagogischen Dienst des KVJS Baden-Württemberg Prof. Dr. Jeanette Roos, Psychologin, Entwicklungspsychologie, Pädagogische Hochschule Heidelberg

Kassenprüferin Dr. med. Katrin Dederer, Ärztin Kinder- und Jugendmedizin, Gesundheitsamt Mannheim Neuigkeiten zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung Landesrahmenvereinbarung Frühförderung Baden-Württemberg (LRV-BW) Im Zuge der seit 2014 gültigen Landesrahmenvereinbarung wurden die seit 1993 bestehenden För-dergrundsätze (Personalzuschüsse des Landes Baden-Württemberg) für Interdisziplinäre Frühförder-stellen in Form einer Verwaltungsvorschrift (VwV) verankert. Bei der Anhörung zum Entwurf im Janu-ar2017 unter Moderation des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes BW, konnten die Ver-treterinnen und Vertreter der Interdisziplinären Frühförderstellen und auch der VIFF kritische, die

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Gefährdung der Frühfördergrundsätze wie Familienorientierung, Kooperation und Regionalisierung betreffende Punkte deutlich machen. In der im März 2017 verabschiedeten VwV wurde dies in Teilen berücksichtigt. Die Höhe der Zuschüsse für 3 Personalstellen je 250 000 Einwohner bestehen seit Jahren jedoch un-verändert. Die Kooperation mit externen therapeutischen Praxen ist weiterhin aber zeitlich begrenzt möglich. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/menschen-mitbehinderungen/ foerderprogramme/interdisziplinaere-fruehfoerderstellen/ Ebenso wurden in der Anlage 7 die LRV-BW zur Vergütung (§4 LRV-BW) die Vergütungssätze von Krankenkassen und kommunalen Trägern aktualisiert bzw. befindet sich dieses Dokument noch im Unterzeichnungsverfahren. Weitere Informationen sind auch erhältlich über den aktuellen LINK der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Soziales/Landesarzt/Seiten/default.aspx Aktivitäten Der seit April 2016 neue konstituierte Vorstand erarbeitete im Januar dieses Jahres in einer zweitägi-gen Klausursitzung u.a. eine Online-Umfrage, die im Monat März 2017 durchgeführt wurde. Im kommenden Jahr 2018 besteht die Landesvereinigung seit 25 Jahren – Zeit für Klärung des „Standor-tes“ und Auftrages der VIFF- BW im System Frühförderung Baden-Württemberg. Sowohl die VIFF- Mitglieder (juristische und natürliche Personen) als auch die Fachkräfte in der Frühförderung und Ansprechpartner der behördlichen Institutionen auf Landes- und kommunaler Ebene wurden darauf aufmerksam gemacht. Bei mehr als 400 Klicks und ca. 50% Teilnahme konnten davon 80 % ausgewer-tet werden. Davon haben sich 37% (28 von 76) Mitglieder beteiligt. Umso mehr freute es uns, dass das Interesse der Nichtmitglieder, insbesondere aus dem pädagogischen Bereich als auch aus dem medizinisch-ärztlichen und –therapeutischen Bereich, recht groß war. Neben Angaben zu Fortbildung verschiedener Fachthemen wünschen 60% ein ganztägiges und 80% ein überregionales Treffen mit den Themenschwerpunkten „aktuelle berufssozialpolitische Themen“ (66%) und „überregionaler Vernetzung der Frühförderlandschaft“ (40-50%). (Weitere Details zum Ergebnis der Online-Umfrage erhältlich unter [email protected]). Ende März 2017 fand ein Gespräch der VIFF- Vertreter mit dem zuständigen Referat beim Kultusmi-nisterium über weitere Strukturentwicklung und Zusammenarbeit statt. Die Inklusionsbemühungen im schulischen Bereich haben Einfluss auf die Kapazität der sonderpädagogischen Frühförderung. Nach wie vor konnte bisher keine gute Lösung für die Kinder mit Entwicklungs- und Verhaltensstö-rungen („Schwellenkinder“) beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gefunden werden. Ebenso sind diese oftmals „Inklusionsverlierer“ bei integrativer Förderung im Regelkindergarten und unzureichender interdisziplinärer Frühförderung trotz Integrationshilfe. Weitere Gespräche mit an-deren Institutionen und Fachverbänden sind geplant. Mitarbeit der Vorsitzenden in Arbeitsgruppen des Bundesvorstandes -VIFF und Anfang Mai 2017 Austausch mit den VIFF- Vertretern anderer Bun-desländer zu Auswirkungen des BTHG auf die Frühförderstrukturen. Eine Mitgliederversammlung zur Gründung eines eigenständigen Vereins, wie von der Bundes-VIFF gefordert, mit entsprechender Satzung wird geplant, ebenso ein Fortbildungsangebot. Bitte um Vor-merkung des Termins - 25.April 2018.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Termine und Veranstaltungen Symposium Frühförderung der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg am 17.10.2017 in Stuttgart – siehe auch aktuellen E-Mail-Info-Dienst https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Soziales/Landesarzt/Seiten/Infodienst.aspx Gez. Dr. Cornelia Esther (im Namen des Vorstandes der VIFF-BW) [email protected]

Kontaktadresse: Dr. Cornelia Esther

Mönchzellerweg 15 69257 Wiesenbach

E-Mail: [email protected]

Bayern 1. Aktueller Vorstand Seit der Mitgliederversammlung am 03. März 2016 ist der Vorstand in folgender Besetzung tätig: Vorsitzender: Gerhard Krinninger, Passau Stv. Vorsitzende: Helga Treml-Sieder, Augsburg Elke Wimpelberg, Kaufering Schatzmeister: Georg Knödl, Deggendorf Schriftführerin: Eva Kneitinger, München Beisitzer/Innen: Bertin Abbenhues, Beratzhausen Dr. med. Angelika Enders, München Stefan Engeln, Nürnberg Klaus-Peter Linhardt, Neudrossenfeld Irmgard Merkl, Sulzbach-Rosenberg Prof. Dr. Franz Peterander, München Prof. Dr. Andreas Warnke, Estenfeld Prof. Dr. Hans Weiß, Abensberg Dr. med. Margret Ziegler, München 2. Neuigkeiten zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung

An der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung hat sich aktuell nichts verändert.

3. Aktivitäten

Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz

Die landesrechtlichen Regelungen zur BTHG-Umsetzung im Freistaat Bayern werden vom Bayeri-

schen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (BayStMAS) in zielorientier-

ter, zügiger und beteiligender Weise vorbereitet.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

In zwei Beteiligungsgesprächen – am 20. Februar und 28. März 2017 – diskutierte die zuständige Abtlg. IV des BayStMAS die landesrechtlichen Gestaltungsspielräume mit dem Bayerischen Staatsmi-nisterium für Gesundheit und Pflege, den zuständigen Spitzenverbänden der Kostenträger und Leis-tungserbringer sowie den Fachverbänden und Selbsthilfe-Vereinigungen. Die VIFF-Bayern nutzte den Beteiligungsprozess, um sowohl mündlich als auch schriftlich ihre Vorstellungen und Positionen vor-zubringen. Im Folgenden berichten wir über die wichtigsten Aspekte.

Im Hinblick auf die landesrechtliche BTHG-Umsetzung der Früherkennung und Frühförderung zeich-nen sich bereits zwei, aus Sicht der VIFF-Bayern sehr begrüßenswerte Vorentscheidungen ab:

Neben der Zulassung von Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren sind in Bayern die Zulassung eines dritten Einrichtungstypus mit einem ver-gleichbaren Leistungsspektrum nicht vorgesehen.

Das BTHG sieht eine pauschalierte Aufteilung der Entgelte für die Komplexleistungen vor, erlaubt jedoch landesrechtliche Abweichungen von dieser Norm. In Bayern soll bei den Interdisziplinären Frühförderstellen zwecks Fortführung des bestehenden Abrechnungs-systems mit Einzelvergütungen von der Option einer abweichenden Regelung Gebrauch gemacht werden.

Was sich allerdings durch das BTHG ändern soll, sind Angebote und Zugänge zu frühzeitigen (teilha-beorientierten) Beratungen. Sie sollen vielfältiger, teilweise auch unabhängiger und verbindlicher gestaltet werden. Zudem legt das BTHG fest, dass die individuelle Bedarfsermittlung fortan durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an folgenden neun Aktivitäts- und Teilhabedomänen der Interna-tionalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classifica-tion of Functioning, Disability and Health = ICF) orientiert: Lernen und Wissensanwendung, Allgemei-ne Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häusliches Leben, interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche sowie Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben. Diese müssen „nicht nur vorübergehend“ beeinträchtigt sein. Die Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu bestimmen.

Im bisherigen Beteiligungsprozess ist die Tendenz erkennbar, dass der Freistaat Bayern landesrechtli-che Vorgaben zum Verfahren und gewisse Voraussetzungen normieren wird, die das zukünftige Be-darfsermittlungsinstrument erfüllen muss.

Die VIFF-Bayern betonte besonders die Notwendigkeit, dass Sorgeberechtigte von Kindern im Säug-lings-, Kleinkind- und Kindergartenalter ihre Beratungspflichten nach § 33 SGB IX-neu sowohl in Bera-tungsstellen nach § 32 als auch an Interdisziplinären Frühförderstellen wahrnehmen können sollten. Um eine Früherkennung von (drohender) Behinderung verantwortungsvoll und qualifiziert leisten zu können, bedarf es fundierter differenzialdiagnostischer Kompetenzen, die dem Stand der interdiszip-linär beteiligten Wissenschaften entsprechen. Folglich ist es unabdingbar, dass fachlich qualifizierte Angebote der Früherkennung und Diagnostik einer – ansonsten unspezifisch bleibenden – alltags- und entwicklungsorientierten Teilhabeberatung und Teilhabeplanung vorausgehen müssen bzw. diese einschließen müssten.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Weil bei kleinen Kindern die Schritte Erst- und fortführende Beratung, Früherkennung und interdis-ziplinäre Eingangs- wie auch Begleitdiagnostik sehr eng verknüpft sind mit einer individuellen Be-darfsermittlung, Förder- und Behandlungsplanung sowie einer Förderung, Behandlung und beglei-tenden Elternberatung, braucht es ein Verfahren, das es Eltern/Sorgeberechtigten, die ein Entwick-lungsrisiko bei ihrem Säugling, Klein- oder Kindergartenkind vermuten, wie bisher ermöglicht, alle Komponenten einer Komplexleistung „aus einer Hand“ in Anspruch nehmen zu können.

(Der ausführliche Bericht kann nachgelesen werden auf der Homepage der Arbeitsstelle Frühförde-rung Bayern unter VIFF-Bayern / Aktuelles: Rundbrief Nr. 22 - erscheint im Juni 2017.) Satzung der VIFF-BY Der Satzungsentwurf wurde beim zuständigen Finanzamt eingereicht und die Gemeinnützigkeitsfä-higkeit des Satzungsentwurfs bereits bestätigt. Es ist vorgesehen, den Satzungsentwurf im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu verabschieden. Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern und ihrem Trägerverein Viele derzeit aktuelle Themen beschäftigen sowohl die VIFF-BY als auch den Verein Arbeitsstelle Frühförderung Bayern (VAFB). Daher fanden im Februar und April gemeinsame Vorstandssitzungen statt. Vorrangig wurden der Beteiligungsprozess zum BTHG und die Vorbereitung des Münchner Symposions Frühförderung 2018 besprochen. Gemeinsames Ziel ist die Erhaltung und Weiterent-wicklung der Qualität der interdisziplinären Frühförderung in Bayern. Rundbrief der VIFF-BY Der Rundbrief geht zweimal im Jahr an alle bayerischen Mitglieder sowie an die Interdisziplinären Frühförderstellen und an Persönlichkeiten, die an der Frühförderung interessiert bzw. damit befasst sind. Im Dezember 2016 erschien Rundbrief Nr. 21. Erstmals wurde eine Version auch per E-Mail versandt, was einerseits Kosten spart, andererseits auch die Weitergabe an andere erleichtert. 4. Termine und Veranstaltungen (Save The Dates)

13.10.2017: Fachtag der VIFF-Bayern zum Thema „Wege und Instrumente zur individuel-len, ICF-CY-orientierten Bedarfsermittlung nach § 118 BTHG in bayerischen Frühförderungs-Einrichtungen“

9.-10. März 2018: Münchner Symposion Frühförderung 2018 Thema: Herausforderungen begegnen – neue Wege wagen Einzelheiten zu Programm und Anmeldung können Sie ab sofort unter www.fruehfoerderung-bayern.de erfahren.

Gerhard Krinninger / Helga Treml-Sieder

Kontaktadresse: Gerhard Krinninger Caritas-Frühförderungsdienst Neuburger Str. 128 94036 Passau Tel. 0851 951688-0 Fax 0851 951688-30 [email protected]

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Berlin-Brandenburg

1. Unser aktueller Vorstand

Vorsitzender: Jens Vandré, Psychotherapeut, Frühförderungsdiagnostiker Fachbereich Gesundheit, Landkreis Oberhavel, 10715 Berlin Stv. Vorsitzender: Siegfried Zoels, Dipl.- Kulturwissenschaftler Fördern durch Spielmittel e.V., 10249 Berlin Schatzmeisterin: Martina Labitzke, Heilpädagogin Frühförder- und Beratungsstelle Lebenshilfe MOL e.V., Ambulante Dienste, Müncheberg, 15306 Gusow-Platkow Schriftführerin: Ines Dickhoff, BA. Heilpädagogik u. Mentoring, Ausbildung Sozialmanagement DRK Frühförderstelle „Villa Paletti“, 15838 Am Mellensee Beisitzer/innnen: Dr. med. Andrea Herpolsheimer, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Fachbereich Gesundheit, Stadtverwaltung Cottbus, 03044 Cottbus Heike Rauter, Dipl.Heilpädagogin Frühförderstelle „Eltern helfen Eltern e.V.“, 16247 Joachimsthal Lutwin Matthias Temmes, Sozialpädagoge, Supervisor 14057 Berlin 1. Neuigkeiten zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung Im Land Brandenburg fanden bisher zwei Veranstaltungen für Leiterinnen und Leiter der Frühförder- und Beratungsstellen und Sozialpädiatrischen Zentren zum BTHG statt, welche die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg federführend gestaltete.

Die VIFF als ein Träger der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg war in der letz-ten Veranstaltung eingebunden, da hier gleichzeitig eine erste Strategieplanung sich anschloss, an der auch Vertreter der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, des Landesverbandes der Lebenshilfe sowie der Beirat der Überregionalen Arbeitsstelle neben der VIFF und der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung teilnahmen. Gemeinsam wurde überlegt, welche ersten Schritte in der Umsetzung möglicher Inhalte aus dem BTHG für das Land Brandenburg jetzt auf den Weg gebracht werden kön-nen.

2. Aktivitäten In diesem Jahr fand eine erste Vorstandssitzung am 03.02.2017 statt und der Vorstand traf sich au-ßerdem zur Klausurtagung am 07. und 08.04.2017 in Berlin, um seine Aktivitäten und Vorhaben für dieses Jahr ausführlich zu planen und zu diskutieren. Erneut wird der Vorstand am 14.07. zusammen-treten.

Themen waren das schrittweise Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in seiner Bedeutung für die Frühförderung, ebenso wie die geplante Nouvelle des SGB VIII als „Stärkungsgesetz“ für Kinder und Jugendliche.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Auf der Ebene der Aktivitäten wurde positive Bilanz von der letzten Veranstaltung Frühförderung hautnah in Falkensee am 04.11.2016 gezogen. Es hat sich in drei wechselnden Arbeitsgruppen eine sehr produktive Arbeit ergeben. Die Ergebnisse wurden auf der Homepage der VIFF veröffentlicht.

Als Projektarbeit plante der Vorstand die nächsten Schritte einer 2012 begonnenen historischen Dar-stellung der Entwicklung der Frühförderung im Lande Brandenburg seit den 70er/80er Jahren.

Es gab positive Berichte vom 19. Symposion in Frankfurt am Main. Der Vorsitzende verfasste einen kurzen subjektiv gehaltenen Tagungsbericht für die Zeitschrift Logos.

3. Termine und Veranstaltungen Die nächste Veranstaltung Frühförderung hautnah soll am 10. November 2017 an der Humboldt Uni-versität in Berlin stattfinden. Das Thema soll die Rolle bzw. das Bild der Eltern in der Frühförderung sein. Der genaue Titel der Veranstaltung wird noch bestimmt.

Am 13. Und 14.02.2018 werden Siegfried Zoels und Fördern durch Spielmittel e. V. einen UNESCO Kreativitätsworkshop in Berlin durchführen. Die Ergebnisse werden am 25.02.2018 ab 10:00 Uhr in einer Ausstellung präsentiert werden. Veranstaltungsort werden die Räumlichkeiten des Pfefferbergs sein.

Das „19. Forum Frühförderung“ in Federführung der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg, für die wir als Träger in den Vorbereitungen eingebunden sind, findet in diesem Jahr am 20.09.2017 mit dem Titel „Bald bin ich ein Schulkind – von der Frühförderung in die Schule“ in Potsdam statt.

Jens Vandré Vorsitzender der Vereinigung Interdisziplinäre Frühförderung, Ländervereinigung Berlin-Brandenburg e. V.

Kontaktadresse: Jens Vandré Tübinger Str. 7 10715 Berlin Tel.: 030 / 859 66 283 [email protected]

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Hessen

1. Der Vorstand ist in folgender Besetzung tätig: 1. Vorsitzende: Rebecca Göbel, Brechen/Kreis Limburg-Weilburg, Logopädin B. Sc., Logopädische Praxisgemeinschaft 2. Vorsitzender: Prof. Dr. Armin Sohns, Gelnhausen/Main-Kinzig-Kreis, Professor für Heilpädagogik an der Hochschule Nordhausen, Gastprofessor für Frühförderung an der Medical School Berlin und Medical School Hamburg Schriftführerin: Hildegard-Yvonne Massuger, Ortenberg/Wetterau, Bachelor Physiotherapeutin, Master-Gesundheitswissenschaftlerin, Physiotherapeutische Gemeinschaftspraxis, 1. Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie, Landesverband Hessen e.V. Schatzmeister: Tim Langbein, Lampertheim/Kreis Bergstraße, Frühförderer B.A., Frühförderstelle Lampertheim Beisitzerinnen: Regina Hansmann, Friedberg/Wetteraukreis, Diplompädagogin und

stellvertretende Fachbereichsleiterin der Frühförderstelle in Friedberg Ute Wilhelm, Friedberg/Hessen, Dipl. Sozialpädagogin, Fachbereichsleitung Frühförderung der Lebenshilfe Wetterau e.V., Petra Tews, Taunusstein/Rheingau-Taunus-Kreis, Sozialpädagogin, Leiterin der Frühförderstelle der Lebenshilfe Untertaunus Irini Tsangaveli, Diplom-Ergotherapeutin (FH), Vorsitzende der Landesgruppe Hessen des DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten)

2. Termine und Veranstaltungen: 24.05.2017: Teilnahme an der Fachbeiratssitzung der Arbeitsstelle Frühförderung Hessen in Offen-bach 09.06.2017: 5. Treffen des Arbeitskreises Frühförderung in Offenbach - die VIFF Hessen ist hier im Austausch mit den Berufsverbänden der niedergelassenen TherapeutInnen um die Kooperationen im Rahmen der Komplexleistung mit den Frühförderstellen zu begleiten und kontinuierlich weiterzu-entwickeln 10.06.2017: VIFF Hessen trifft sich mit den Ländervereinigungen Saarland und Rheinland Pfalz in Bad Dürkheim 30.06.2017: VIFF Hessen besucht das 25 jährige Jubiläum der Arbeitsstelle Frühförderung Hessen - „Vom Netzwerken zu abgestimmten Leistungen für Familien. Interdisziplinäre Zusammenarbeit der Partner in den Frühen Hilfen“ 19.08.2017: Vorstandssitzung der VIFF Hessen in Friedberg 30.09.2017: Jahrestagung der VIFF Hessen zum Thema FAS Rebecca Göbel Kontaktadresse: VIFF Landesvereinigung Hessen

Rebecca Göbel Logopädische Praxis Lindenstr. 7 65611 Brechen

E-Mail: mailto:[email protected]

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Nord Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender: Wolfgang Dahms, Dipl.-Pädagoge Stv. Vorsitzende: Dr. med. Gundula Maasberg, Kinder- und Jugendärztin Schriftführerin: Dorothea Renken, Dipl. Sozialpädagogin Schatzmeisterin: Astrid Engeln, Pädagogin/Soziologin M.A. Beisitzer/innen:

Peggy Nitz, Dipl.-Sozialpädagogin Simon Rollmann, Dipl. Pädagoge Anna Schreiner, Dipl.-Sozialpädagogin Prof. Dr. med. Andreas Seidel, Kinder- und Jugendarzt

Neuigkeiten zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung gibt es mit negativem Vorzeichen. Die Neu-Einrichtung von IFF mit Komplexleistung im Bereich der VIFF Nord ist dem Vorstand nicht bekannt. Allerdings mussten in Schleswig-Holstein IFF von Privatanbietern auf Grund unzureichender finanzieller Rahmenbedingungen durch die Leistungsträger Sozialamt und gesetzliche Krankenkassen wieder schließen - eine fürchterliche Entwicklung!

Überhaupt bleibt „im Norden“ das Thema der Rahmenbedingungen sowohl für die IFF, die die Kom-plexleistung Früherkennung und Frühförderung anbieten, als auch für die rein heilpädagogischen Frühförderstellen, die hier weit verbreitet sind, ein für viele unbefriedigendes, z. T. existenzbedro-hendes Thema. Zeitumfang der Förder-, Behandlungs- und Beratungseinheiten, Berücksichtigung von Regie-Zeiten für Dokumentation, Team-Organisation, kollegialen und interdisziplinären Austausch, Supervision, Fortbildung und Mobilität, sowie die angemessene finanzielle Ausstattung dieser für die Frühförderung - ob als IFF oder als Heilpädagogische Frühförderstelle - zentralen Aspekte sind vieler-orts unzureichend gelöst. Es gibt selbst in einem einzigen Bundesland wie Niedersachsen eine sehr phantasievolle, unendlich scheinende Anzahl unterschiedlicher Regelungen zwischen den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Frühförderstellen - für die gleiche in den §§ 55/56 SGB IX geregelte Maß-nahme „Heilpädagogische Frühförderung“. Ebenso verhält es sich mit dem Zugang zu diesen Leistun-gen für die Eltern. Fristen nach § 14 SGB IX werden oft nicht eingehalten, in Bezug auf die heilpäda-gogische Frühförderung fachfremde Personen wie Amtsärzte bestimmen Ort, Häufigkeit und Dauer der heilpädagogischen Frühfördermaßnahme, und die Sozialämter ordnen trotz vorliegender inter-disziplinärer Gutachten nochmalige Untersuchungen bei Gesundheitsämtern an, bevor sie einen An-trag bescheiden, obwohl § 96 SGB X genau dies untersagt. Manchmal hat man das Gefühl, wir leben in einer Bananenrepublik: die Administration schafft sich ihre eigenen Gesetze und macht mit Eltern und Leistungsanbietern, was sie will.

Lichtblicke sind hier und da Pauschalvereinbarungen zwischen Sozialämtern und Frühförderstellen, nach denen die Frühförderstellen jährlich eine auskömmliche Finanzierung pauschal erhalten und im Gegenzug den Frühförderbedarf des entsprechenden Landkreises abdecken. Hier ist eine nieder-schwellige, bedarfsgerechte und flexible Frühförderung möglich, und Verwaltungskosten fallen kaum an - eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: Eltern, Kind, Frühförderung und Sozialverwaltung.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Die VIFF Nord ist weiterhin im Projekt Early Inclusion engagiert. Hier werden in der Frühförderung tätige KollegInnen angesprochen mit den Themen Wissenserweiterung und Methodenaustausch zur Inklusion von Vorschulkindern, die von Beeinträchtigung betroffen oder bedroht sind. Besonders der Methoden-Markt gibt sowohl „alten Hasen“ in der Frühförderung als auch Neu-Einsteigern (neue) Ideen für die konkrete Arbeit.

Insgesamt hat sich der Vorstand vorgenommen, mehr am „Alltagsgeschäft“ der KollegInnen „dran zu

sein“ und - soweit möglich - Unterstützung zu geben.

Wolfgang Dahms

Geschäftsstelle: VIFF-Ländervereinigung Nord e. V. c/o Wolfgang Dahms Friedrich-von-Bodelschwingh-Str. 12 37075 Göttingen [email protected]

Nordrhein-Westfalen 1. Unser Vorstand ab Januar 2017 Vorsitzender: Robert Lilje, Erziehungswissenschaftler M.A. und Physiotherapeut, IFF Men-

schen im Zentrum e.V., Mönchengladbach Stellv. Vorsitzender: Dr. Ralph Hantschmann, Arzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Kinderneurologie, Leitender Arzt des SPZ-Hagen, IFF im Märkischen Kreis Schatzmeisterin: Karin Grevelhörster, Dipl.-Psychologin, Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH, Köln Schriftführerin: Susanne Eckstein, Dipl.-Pädagogin, Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Leverkusen e.V. Beisitzer/innen: Silvia Budke, Dipl. Heilpädagogin, Interdisziplinäre Frühförderung, DRK Tecklenburger Land

Andrea Espei, Ergotherapeutin b.sc, Frühförderung und Ambulanz im Heinrich-Piepmeyer-Haus Münster und Schulungsleitung bei Schuchmann Reha

Annedore Kniep, Physiotherapeutin, Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH, Köln

Dr. Dirk Mundt, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums an der Kinderklinik der St. Marien-Hospital gGmbH, Düren

Ute Roos, Dipl. Sozialarbeiterin, Förderzentrum Rolandstrasse, Diakonie, Dortmund

Oliver Tibussek, Dipl. Pädagoge, Cura, Frühförder- und Beratungsstelle in Wuppertal

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

2. Neuigkeiten zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung

Landesrahmenempfehlung NRW - Informationen zum „Runden Tisch IFF-NRW“ und Zu-sammenarbeit mit der LAG-FW

Seit Januar 2016 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Landesrahmenempfehlung für die Umsetzung der Komplexleistung in Kraft getreten.

Einige noch zu bearbeitende Anlagen wurden aktualisiert (u.a. Strukturerhebungsbogen, Kalkulati-onsmatrix; Mustervertrag) und befinden sich in der Abstimmung der Teilnehmer des „Runden Ti-sches IFF-NRW“ und sollen anschließend an die zuständigen Landesministerien verschickt werden. Dieser Prozess hat sich verzögert, da beim letzten Treffen im Januar 2017 eine Reihe von Fehlern entdeckt wurden und das nächste Treffen mehrfach verschoben wurde; es wird nun am 24.05.17 in Düsseldorf stattfinden. Das Eckpunktepapier der VIFF-NRW zur Konzepterstellung soll im Anschluss als offizielle Arbeitshilfe veröffentlicht werden.

Der vereinbarte Qualitätsdialog befindet sich weiterhin in der Planungsphase und soll ebenfalls am 24.05.17 besprochen werden; u.a. soll es regionale Qualitätstreffen geben, deren Ergebnisse am „Runden Tisch IFF-NRW“ besprochen werden sollen.

Aktuell werden keine Themen konkret „bewegt“, da die zuständigen Landesministerien bereits Neu-verhandlungen für eine Landesrahmenvereinbarung im Rahmen des neuen BTHG vorbereiten.

Am 24.05.2017 nimmt Oliver Tibussek für die VIFF-NRW an der Beratungssitzung zum „Bundesteilha-begesetz – Umsetzung in Landesrecht“ im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in Düssel-dorf teil. Im Vorfeld sind informative Treffen mit dem Paritätischen NRW und den Wohlfahrtsverbän-den geplant.

3.1 Frühe Hilfen

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende der VIFF-NRW Herr Dr. Mundt hat bisher über mehrere Jahre an den regelmäßigen Beiratssitzungen der Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ teilge-nommen. Er hat auch bei der Erstellung einer Arbeitshilfe „Vereinbarung im Netzwerk“ mit einem Beitrag zu den unterschiedlichen Strukturen von Frühe Hilfen, IFF, FF und SPZ beigetragen. Die ge-plante Veröffentlichung über das Nationale Zentrum steht noch aus.

Ab Mai 2017 wird ein Generationswechsel stattfinden und der neue stellvertretende Vorsitzende der VIFF-NRW Herr Dr. Ralph Hantschmann wird dann an den regelmäßigen Beiratssitzungen der Lan-deskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ teilnehmen.

Ein ganz herzlicher Dank geht an Herrn Dr. Mundt vom SPZ in Düren für die langjährige engagierte Mitarbeit.

Über die Sitzung am 3.5.2017 werden wir gesondert berichten.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

3.2 Zusammenarbeit der VIFF-NRW und des Landschaftsverbandes Rheinland (Landesjugendamt) zur Kooperation von Kindertagesstätten und Interdisziplinären Frühförderstellen

Die geplante Broschüre/Handreichung zu den Kooperationsmöglichkeiten von Kindertagesstätten und Interdisziplinärer Frühförderung verzögert sich leider, da die Personalressourcen des Land-schaftsverband Rheinland zurzeit mit der Umsetzung des BTHG gebunden sind.

3.3 Zusammenarbeit SPZ- Frühförderstellen

Von Seiten der SPZ in Nordrhein- Westfalen gab es im Jahre 2016 keine Anfragen oder Anregungen in Richtung VIFF, die Zusammenarbeit zwischen den SPZ und den IFF anbietenden Frühförderstellen wird von Seiten der SPZ als durchweg positiv angesehen. Die Koordination der Zusammenarbeit wird auch in 2017 durch Herrn Dr. R. Hantschmann, SPZ Hagen, gewährleistet.

3.4 Modell-Projekt NRW: „Teilhabechancen für Kinder verbessern, Kooperation von Frühförderstel-len und Tageseinrichtungen für Kinder stärken“

Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zur Stärkung der Kooperation zwischen Frühförderungen und Kindertageseinrichtungen sowie die Absicherung der entsprechenden Rahmenbedingungen, um die Teilhabechancen für Kinder mit Behinderungen zu verbessern.

Beteiligt sind jeweils vier Modellregionen in Westfalen-Lippe (Castrop-Rauxel, Dortmund, Gelsenkir-chen, Kreis Steinfurt) und im Rheinland (Düsseldorf, Oberhausen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis) mit Kitas, Frühförderstellen, Jugend- und Sozialhilfeträgern sowie wichtigen Personen in den jeweiligen lokalen Projektgruppen.

Projektträger ist der DIÖCV Paderborn, die wissenschaftliche Begleitung wird von der FH Paderborn übernommen.

Ein zentrales Element des Kooperationsmodells wird die Implementierung der ICF-CY sein, dazu lau-fen bereits in Kooperation mit der MSH Schulungen. In den lokalen Projektgruppen sollen verbindli-che Mustervereinbarungen abgestimmt werden, dazu wurde von den Projektinitiatoren eine Vorlage erstellt.

Der geplante Zeitrahmen für das Projekt: 1.8.2016 – 31.07.2019

In den lokalen Projektgruppen sollen in der Implementierungsphase der ICF-CY von FF und Kita ge-meinsam erstellte Förder- und Behandlungspläne erarbeitet und erörtert werden.

Ein Projektbeirat, der sich aus Vertretern der Spitzenverbände der LAG FW, der kommunalen Spit-zenverbände, der Landschaftsverbände, der VIFF NRW, der Krankenkassen und Kinder- und Jugend-ärzten zusammensetzt, soll das Ganze fachpolitisch begleiten und eine möglichst hohe Anschlussfä-higkeit und Übertragbarkeit der entwickelten Konzepte und Angebote sichern.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

4. Termine und Veranstaltungen VIFF-Fachtagung und Mitgliederversammlung NRW 2017

„Von Beziehungskisten und Problempaketen ….“ Datum: 27.09.2017 Uhrzeit: 09.30- 17.00 Uhr Ort: Kinderklinik in Bochum

Wir erinnern mit unserer diesjährigen Fachtagung an Prof. Dr. Christoph Leyendecker.

Themen und Referenten:

Trauma und Entwicklung Prof. Dr. med. Silvia Denner, FH Dortmund

Doppelte Teilhabeeinschränkung!? Migration und Behinderung Dr. Donja Amirpur, TH Köln

Lernen unter Peers- und die Rolle der Pädagogen in diesem Prozess Prof. Dr. Maria Kron, Uni Siegen

Exklusive Frühförderung? Mit inklusivem Auftrag! Oliver Tibussek, VIFF-NRW, Köln

Weitere Informationen folgen auf der Homepage der VIFF,

der Flyer kann als pdf unter [email protected] angefordert werden.

Der Vorstand der VIFF LV NRW wünscht einen erfrischenden Frühling und einen erholsamen Som-mer mit weniger Wetterkapriolen. Robert Lilje

1. Vorsitzender der Landesvereinigung in NRW der VIFF Kontaktadresse: VIFF NRW e. V. c/o Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung GmbH Maarweg 130

50825 Köln E-Mail: [email protected]

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Sachsen 1. Arbeitsstand Seit dem 15.9.2015 ist der Vorstand in folgender Besetzung tätig: Vorsitzende: Daniela Kost, Dipl. Pädagogin‚ MA IFF EBD Stv. Vorsitzende: Annegret Zobel, Dipl. Heilpädagogin, Leiterin der IFF Lebenshilfe Dresden Schatzmeisterin: Stephanie Hölzel, Dipl. Psychologin, IFF Christliches Sozialwerk Dresden Schriftführer: Sabine Faust, Dipl. Heilpädagogin, Frühe Hilfen Leipzig Beisitzerinnen: Christine Thiele, Dipl. Psychologin, Leiterin der IFF EBD Liane Kirchner, Logopädin, Dresden Dr. Sylvia Freitag, Kinderärztin, Dresden Katja Pavlik, Ergotherapeuten, Dresden Linda Rudolf, Pädagogin Yvonne Schmidt, Leiterin IFZ Chemnitz

2. Inhaltliche Aktivitäten

Die Ergebnisse der Studie „Frühförderung in Sachsen“ liegen seit Ende des Jahres 2016 als Broschüre

vor. Im Anschluss an die Evaluation wurden 4 Themenschwerpunkte ermittelt, die im Frühjahr 2017

in 4 Arbeitsgruppen diskutiert wurden. Ziel der Arbeitsgruppen soll eine Ergänzung bzw. Aktualisie-

rung der Qualitätsstandards in Sachsen sein. Die Broschüre aus dem Jahr 2013 wird überarbeitet und

um die Themen Migration und Inklusion erweitert, die bereits bestehenden Inhalte Kinderschutz und

Interdisziplinarität werden aktualisiert.

3. Sozialpolitische Aktivitäten

In den letzten beiden Jahren wurden die Gespräche mit den Krankenkassen in Sachsen intensiv wei-

ter geführt. Eine fachliche Anpassung der Diagnostikzeiten konnte bereits letztes Jahr erreicht wer-

den. Die Zeit für die Eingangsdiagnostik beträgt 5,5h, für die Verlaufsdiagnostik 3,5h und für die Ab-

schlussdiagnostik 3h. Für die finanziellen Verhandlungen wurden Mandate erteilt. Für die diakoni-

schen Einrichtungen in Sachsen konnten bereits sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Im September

2017 ist ein gemeinsames Treffen mit den Krankenkassen geplant, in dem bezüglich der sogenann-

ten Korridorleistungen beraten werden soll.

Im September 2016 sowie im April 2017 fanden Treffen mit der Liga im Sächsischen Sozialministeri-

um statt. Anlass war der erneute Austausch, das neue BTHG sowie Schwierigkeiten bei der Umset-

zung FF im Land Sachsen. Der Konsens des Gespräches war, dass man auch weiterhin im Gespräch

bleiben will. Aktuell wird in einer Arbeitsgruppe „Frühe Hilfen“ an einer neuen Landesrahmenverein-

barung gearbeitet.

4. Ausblick

Im Juni 2017 findet die abschließende Veranstaltung zur Überarbeitung der Qualitätsstandards statt.

Für Oktober 2017 ist wieder ein großer Fachtag geplant.

Daniela Kost

Vorsitzende Viff Sachsen

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Sachsen Anhalt

1. Der aktuelle Vorstand der VIFF Landesvereinigung Sachsen-Anhalt e.V. seit Januar 2017

Vorsitzender: Oliver Wering Stellv. Vorsitzende: Claudia Nicolaus Schatzmeister: Michael Westermann Schriftführerin: Stephanie Tschisgale Beisitzerinnen: Birgit Garlipp Stefanie Richter (ehem. Dammert) Anette Müller-Lischka Veit Niegsch Susanne Orschmann-Heinemann

Heike Wetter-Meinecke Katja Rittel

2. Aktivitäten

Am 25.01.2017 erfolgte die reguläre Mitgliederversammlung mit der Wahl des neuen Vorstandes. Der Vorsitz hat zur neuen Periode gewechselt. Herr Wering ist für die nächsten zwei Jahre Vorsitzen-der der Landes-VIFF Sachsen-Anhalt. Ende Februar fand unsere Klausurtagung in Bad Saarow statt. Gearbeitet haben wir an der Landesrahmenvereinbarung, an der Musterleistungsbeschreibung für Heilpädagogische Leistungen (Mlb HP) und an einem einheitlichen Bewilligungsbescheid. Es waren zwei intensive Arbeitstage mit einem für uns zufriedenem Ergebnis. Ebenso hat ein erstes konstrukti-ves Gespräch mit dem Ministerium, der Sozialagentur und den Krankenkassen stattgefunden. Weite-re Gespräche sollen folgen. Weiterhin fanden im ersten halben Jahr mit einigen wenigen Trägern die Vertragsabschlüsse über die Leistungen mit dem Kostenträger statt. Aus Sicht der VIFF Sachsen-Anhalt ist es wichtig, Träger zu bündeln und gemeinsam in Vertragsverhandlungen zu gehen. Das ist für die Zukunft ein Wichtiges Ziel.

3. Termine und Veranstaltungen

Am 7.06.2017 gibt es in Halle/S. das 7. Frühförderforum mit dem Thema (Früh-) kindliche Entwick-

lungsstörungen.

Oliver Wering, Vorsitzende

Kontaktadresse:

VIFF Sachsen-Anhalt e.V

c/o Kinderförderwerk Magdeburg e.V.

Interdisziplinäre Frühförderstelle „Mogli“

Halberstädter Chaussee 123b

39116 Magdeburg

Tel.: +49 (0) 391 886 4318 (Claudia Nicolaus-Vorsitzende)

Tel.: +49 (0) 391 727 6953 (Oliver Wering - stellv. Vorsitzender)

Fax: +49 (0) 391 727 6952

E-Mail: [email protected]

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Thüringen 1. Unser aktueller Vorstand Vorsitzende: Kerstin Mieth, Dipl. Rehabilitationspädagogin, Leiterin der Frühförderstelle

des QuerWege e.V. Jena Stellv. Vorsitzende: Steffi Schwartze, Dipl. Psychologin, Leiterin der Interdisziplinären Frühförderstelle der Lebenshilfe Eisenach e.V. Schatzmeisterin: Gabriele Kießling, Dipl. Sozialpädagogin, Fachbereichsleiterin für

FB Kinder des Lebenshilfe-Werk Weimar-Apolda e.V. Schriftführerin: Astrid Schönfeld, BA Interdisziplinäre Frühförderung, Leiterin der Interdisziplinären Frühförderstelle der Lebenshilfe Erfurt e.V. Beisitzer/innen: Reinhild Fuxa, Dipl. Pädagogin, Dipl.- Motologin, Leiterin des Instituts für Entwicklungsförderung Erfurt Gerda Gibson, Heilpädagogin/ Montessori-Pädagogin, Leiterin (i.R.) der Interdisziplinären Frühförderstelle Zella-Mehlis der AWO Thüringen

Kathleen Müller, Dipl. Sozialmanagerin, Bereichsleiterin Frühförderung, The-rapie- und Förderzentrum der AWO Thüringen Dr. Carsten Wurst, Kinderarzt, Chefarzt des SPZ am SRH Zentralklinikum Suhl

Kooptiertes Mitglied: Romy Schwandner, Institut für Entwicklungsförderung

2. Neuigkeiten zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung

Mit der Unterzeichnung des Bundesteilhabegesetzes im Dezember 2016 besteht für Thüringen noch dringender die Notwendigkeit der Überarbeitung der zur Zeit gültigen Landesrahmenvereinbarung. Die Trägerverbände wollen die Gespräche mit den Leistungsträgern anschieben und dazu gern den Alternativentwurf der VIFF- Thüringen nutzen. Der Vorstand der VIFF- Thüringen arbeitet intensiv an der Fertigstellung dieses Entwurfes und greift dabei sowohl auf einen bestehenden Entwurf aus dem Jahr 2008 zurück, aber auch auf diverse ausführliche kritische Stellungnahmen und auf die sehr um-fangreichen „Fachlichen Empfehlungen zur Frühförderung in Thüringen“ zurück.

In dem Entwurf werden einerseits alle Änderungen bzw. Neu- und Zusatzformulierungen des Bun-desteilhabegesetzes aufgegriffen, aber auch die regionalen Besonderheiten sowie die in Thüringen bestehenden Strukturen berücksichtigt. Sobald der Entwurf fertig ist, wird dieser sowohl auf LIGA-Ebene als auch auf der ministeriellen Ebene im Facharbeitskreis diskutiert und weiter bearbeitet. Erklärtes Ziel dabei ist, dass ein gemeinsamer Entwurf von LIGA, VIFF und Facharbeitskreis entsteht, welcher die Grundlage für die Verhandlungen um eine gute fachliche Qualität der Frühförderung in Thüringen bildet.

3. Aktivitäten

In einer Klausurtagung im Januar 2017 widmete sich der Vorstand der VIFF- Thüringen neben der Evaluierung der Landesrahmenvereinbarung auch dem Thema der Anwendung der ICF- CY in der Frühförderung und plant für den Herbst 2017 eine Fachveranstaltung mit dem Ziel, die Praktiker in der Frühförderung für das Arbeiten mit der ICF-CY zu begeistern.

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Mitteilungen aus den Ländervereinigungen

Im März 2017 besuchte die Thüringer Sozialministerin Frau Heike Werner den ministeriellen Fachar-beitskreis Frühförderung, in welchem auch die VIFF vertreten ist. In gut vorbereiteten kurzen Rede-beiträgen gelang es, die Ministerin für die Themen der Frühförderung zu sensibilisieren. Sie sagte ihre Unterstützung zu, wenn es um die Überarbeitung der Thüringer LRV geht und darum Kranken-kassen, kommunale Spitzenverbände, Liga, VIFF, Ärzte an einen Tisch bringen oder die Zusammenar-beit der Ministerien (Jugendhilfe, Sozialhilfe) voranzutreiben, um die Kluft zu überwinden und die interministerielle Zusammenarbeit wieder zu beleben.

4. Termine und Veranstaltungen

Am 14. Juni 2017 findet die Mitgliederversammlung mit der Wahl des Vorstandes statt.

Kerstin Mieth Kontaktadresse: Kerstin Mieth VIFF – LV Thüringen Frühförderstelle Jena Bauersfeldstr. 5 07745 Jena E-Mail: [email protected]