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Stufenweise Wiedereingliederung Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rentenversicherung Jürgen Ritter Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation DVSG Fortbildung „Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt“ am 20.09.2012 in Kassel

Stufenweise Wiedereingliederung Aktuelle … · 2012-09-21 · Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation 4. Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung Zielgruppe

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Stufenweise Wiedereingliederung

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rentenversicherung

Juumlrgen Ritter

Deutsche Rentenversicherung Bund

Abteilung Rehabilitation

DVSG Fortbildung bdquoSchnittstelle Rehabilitation und Arbeitsweltldquo am 20092012 in Kassel

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

2 Nutzen der Rehabilitation

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung

5 Fazit

Gliederung

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation(Deutsche Rentenversicherung Bund)

Quelle Infosys Deutsche Rentenversicherung Bund

611315

717818

765405

397942

446623

486690

791511

492959

300000

400000

500000

600000

700000

800000

900000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Antraumlge Bewilligungen

Quelle Dez 8012

Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)

Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)

medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro

Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro

Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

1) Stand 11012012

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

19291 19517

21713

24098

1295813866

1544816770

2438 2177 2385 2829

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

in M

illio

nen

Eu

ro

Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)

Quelle Dez 80121) Stand 11012012

2 Nutzen der Rehabilitation

117 4

0

68

15 15

2 0

1116

61

52

10

24

104

77

66

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

luumlckenloseBeitraumlge

luumlckenhafteBeitraumlge

EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben

MuskelnSkelettBindegewebe

Psychische Erkrankungen ohne Sucht

HerzKreislauf

Neubildungen

2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)

Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation

Quelle Reha-Bericht 2010

2 Nutzen der Rehabilitation

13201980

26403300

39604620

950

1425

1900

2375

2850

3325

660475

0 euro

1000 euro

2000 euro

3000 euro

4000 euro

5000 euro

6000 euro

7000 euro

8000 euro

1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha

Beitragseinnahmen

nicht gezahlte EM-Renten

durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter

Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)

Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation

Quelle Dez 8013

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

2 Nutzen der Rehabilitation

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung

5 Fazit

Gliederung

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation(Deutsche Rentenversicherung Bund)

Quelle Infosys Deutsche Rentenversicherung Bund

611315

717818

765405

397942

446623

486690

791511

492959

300000

400000

500000

600000

700000

800000

900000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Antraumlge Bewilligungen

Quelle Dez 8012

Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)

Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)

medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro

Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro

Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

1) Stand 11012012

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

19291 19517

21713

24098

1295813866

1544816770

2438 2177 2385 2829

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

in M

illio

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Eu

ro

Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)

Quelle Dez 80121) Stand 11012012

2 Nutzen der Rehabilitation

117 4

0

68

15 15

2 0

1116

61

52

10

24

104

77

66

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

luumlckenloseBeitraumlge

luumlckenhafteBeitraumlge

EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben

MuskelnSkelettBindegewebe

Psychische Erkrankungen ohne Sucht

HerzKreislauf

Neubildungen

2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)

Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation

Quelle Reha-Bericht 2010

2 Nutzen der Rehabilitation

13201980

26403300

39604620

950

1425

1900

2375

2850

3325

660475

0 euro

1000 euro

2000 euro

3000 euro

4000 euro

5000 euro

6000 euro

7000 euro

8000 euro

1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha

Beitragseinnahmen

nicht gezahlte EM-Renten

durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter

Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)

Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation

Quelle Dez 8013

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation(Deutsche Rentenversicherung Bund)

Quelle Infosys Deutsche Rentenversicherung Bund

611315

717818

765405

397942

446623

486690

791511

492959

300000

400000

500000

600000

700000

800000

900000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Antraumlge Bewilligungen

Quelle Dez 8012

Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)

Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)

medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro

Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro

Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

1) Stand 11012012

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

19291 19517

21713

24098

1295813866

1544816770

2438 2177 2385 2829

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

in M

illio

nen

Eu

ro

Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)

Quelle Dez 80121) Stand 11012012

2 Nutzen der Rehabilitation

117 4

0

68

15 15

2 0

1116

61

52

10

24

104

77

66

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

luumlckenloseBeitraumlge

luumlckenhafteBeitraumlge

EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben

MuskelnSkelettBindegewebe

Psychische Erkrankungen ohne Sucht

HerzKreislauf

Neubildungen

2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)

Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation

Quelle Reha-Bericht 2010

2 Nutzen der Rehabilitation

13201980

26403300

39604620

950

1425

1900

2375

2850

3325

660475

0 euro

1000 euro

2000 euro

3000 euro

4000 euro

5000 euro

6000 euro

7000 euro

8000 euro

1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha

Beitragseinnahmen

nicht gezahlte EM-Renten

durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter

Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)

Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation

Quelle Dez 8013

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Quelle Dez 8012

Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)

Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)

medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro

Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro

Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

1) Stand 11012012

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

19291 19517

21713

24098

1295813866

1544816770

2438 2177 2385 2829

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

in M

illio

nen

Eu

ro

Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)

Quelle Dez 80121) Stand 11012012

2 Nutzen der Rehabilitation

117 4

0

68

15 15

2 0

1116

61

52

10

24

104

77

66

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

luumlckenloseBeitraumlge

luumlckenhafteBeitraumlge

EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben

MuskelnSkelettBindegewebe

Psychische Erkrankungen ohne Sucht

HerzKreislauf

Neubildungen

2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)

Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation

Quelle Reha-Bericht 2010

2 Nutzen der Rehabilitation

13201980

26403300

39604620

950

1425

1900

2375

2850

3325

660475

0 euro

1000 euro

2000 euro

3000 euro

4000 euro

5000 euro

6000 euro

7000 euro

8000 euro

1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha

Beitragseinnahmen

nicht gezahlte EM-Renten

durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter

Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)

Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation

Quelle Dez 8013

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation

19291 19517

21713

24098

1295813866

1544816770

2438 2177 2385 2829

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

in M

illio

nen

Eu

ro

Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)

Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)

Quelle Dez 80121) Stand 11012012

2 Nutzen der Rehabilitation

117 4

0

68

15 15

2 0

1116

61

52

10

24

104

77

66

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

luumlckenloseBeitraumlge

luumlckenhafteBeitraumlge

EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben

MuskelnSkelettBindegewebe

Psychische Erkrankungen ohne Sucht

HerzKreislauf

Neubildungen

2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)

Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation

Quelle Reha-Bericht 2010

2 Nutzen der Rehabilitation

13201980

26403300

39604620

950

1425

1900

2375

2850

3325

660475

0 euro

1000 euro

2000 euro

3000 euro

4000 euro

5000 euro

6000 euro

7000 euro

8000 euro

1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha

Beitragseinnahmen

nicht gezahlte EM-Renten

durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter

Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)

Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation

Quelle Dez 8013

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

2 Nutzen der Rehabilitation

117 4

0

68

15 15

2 0

1116

61

52

10

24

104

77

66

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

luumlckenloseBeitraumlge

luumlckenhafteBeitraumlge

EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben

MuskelnSkelettBindegewebe

Psychische Erkrankungen ohne Sucht

HerzKreislauf

Neubildungen

2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)

Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation

Quelle Reha-Bericht 2010

2 Nutzen der Rehabilitation

13201980

26403300

39604620

950

1425

1900

2375

2850

3325

660475

0 euro

1000 euro

2000 euro

3000 euro

4000 euro

5000 euro

6000 euro

7000 euro

8000 euro

1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha

Beitragseinnahmen

nicht gezahlte EM-Renten

durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter

Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)

Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation

Quelle Dez 8013

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

2 Nutzen der Rehabilitation

13201980

26403300

39604620

950

1425

1900

2375

2850

3325

660475

0 euro

1000 euro

2000 euro

3000 euro

4000 euro

5000 euro

6000 euro

7000 euro

8000 euro

1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha

Beitragseinnahmen

nicht gezahlte EM-Renten

durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter

Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)

Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation

Quelle Dez 8013

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation

Rehabilitation 2000 ndash 2011

Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen

Prognose 2012 ndash 2015

0

100000

200000

300000

400000

500000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Orthopaumldie Onkologie

Psychosomatik HerzKreislauf

- 25

+ 60

+ 101

- 42

Vergleich 2011 ndash 2015

Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Leistungsbeschreibung

sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre

bisherige Taumltigkeit

sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus

sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch

mehrere Monate

sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet

agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der

Arbeitsunfaumlhigkeit

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Rechtsentwicklung

sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)

sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)

Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung

agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet

Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Rechtsentwicklung

sect Ab 01052004

Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-

geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5

SGB IX

bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich

wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Praxistauglichkeit

sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben

sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen

sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)

sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R

bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26

bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R

bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Derzeitige Situation

sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)

sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007

sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich

sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen

sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Leistungsauftrag der Rentenversicherung

Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung

agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung

(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll

agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in

das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

JuergenjRitterdrv-bundde

wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde

Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Eckpunkte

sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft

sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen

sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet

sect Anwendung bei allen Versicherten die

a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

und

b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)

sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)

sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)

sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)

sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich

sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

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4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

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Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)

sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden

sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse

sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden

sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

bull AHB

Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Checkliste (G833)

sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden

undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine

selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben

sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht

sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan

Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit

der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

agrave

sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

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Zielgruppe agrave

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STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

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sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen

sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse

sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger

sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet

sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt

Anregung durch die Krankenkasse

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sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

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Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

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Zielgruppe agrave

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STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

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sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann

sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten

sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)

sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen

Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren

bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)

bull Alter 45-49 Jahre

bull Indikation Psychosomatik

Teilgruppen die weniger von STW profitieren

bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate

bull Alter uumlber 55 Jahre

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4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

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sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

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Teilgruppen die weniger von STW profitieren

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4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

Zielgruppe agrave

Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

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Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)

STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden

ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben

Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation

Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger

4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung

sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt

sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo

sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen

sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen

sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt

sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

5 Zusammenfassung und Fazit

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden

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