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Verfahrensbedingungen Markterkundungsverfahren der Landeshauptstadt München zum Neubau einer Klärschlammverbrennungsanlage für das Klärwerk Gut Großlappen Verfahrens-Nr.: 80531-2019 1 Die Verfahrensbedingungen verbleiben beim Teilnehmer und müssen nicht mit der Teilnahmebekun- dung abgegeben werden. A. Zweck und Gegenstand des Markterkundungsverfahrens Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) ist seit 1993 ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, der für den Bau, den Betrieb und die Verwaltung der Münchner Kanalisation und Klärwerke verantwortlich ist. Die MSE betreibt seit 1998 auf dem Klärwerk Gut Großlappen eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (im Folgenden: KVA). In dieser werden derzeit rund zwei Drittel des Münchner Klärschlamms sowie der 22 angeschlossenen Umlandgemeinden entsorgt. Der Rest wird aufgrund fehlender Verbrennungskapazitäten zusammen mit Müll im Heizkraftwerk Nord (HKWN) verbrannt. Weitreichende Konsequenzen im Umgang mit Klärschlamm hat die Novellierung der Klär- schlammverordnung (AbfKlärV) durch den Bundesgesetzgeber im September 2017. Der Ge- setzgeber hat eine Pflicht zur Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Rohstoffs Phos- phors vorgesehen. Da die Rückgewinnung von Phosphor nur aus reiner Klärschlämmasche möglich ist, entfällt künftig die Möglichkeit zur Mitverbrennung von rund einem Drittel des Münchner Klärschlamms im HKWN. In der bestehenden Anlage können weder die aktuell an- fallende noch die prognostizierte Klärschlammmenge entsorgt werden. Gleichzeitig steigt der Instandhaltungsbedarf der bestehenden KVA. Diese wird 2028 nach 30 Jahren Betrieb das Ende ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer erreichen. Es wurden mögliche Sanierungsvarianten untersucht und Strategien für die künftige Entsorgung entwickelt. Mit Blick auf die Entsorgungs- und Betriebssicherheit hat sich der Neubau einer Mono-Klärschlammver- brennungsanlage ergeben. Die Anlage wird für eine prognostizierte Klärschlammmenge von 35.000 – 40.000 t TR/a aus- gelegt und soll neben der Klärschlammverbrennung mit Wirbelschichtofen und zugehöriger Rauchgasreinigung auch die vorgeschaltete Klärschlammentwässerung und -trocknung sowie alle dafür notwendigen Nebenanlagen enthalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen zum Neubau der KVA an einen Generalunter- nehmer zu vergeben, der die noch notwendigen Planungs- wie auch die Bauleistungen erbrin- gen soll. Zur Auftragsvergabe wird die MSE ein europaweites Verhandlungsverfahren durch- führen, das Anfang 2021 eingeleitet werden soll. Derzeit ist vorgesehen, den Bietern die Teil- nahme am Verhandlungsverfahren in der zweiten Stufe (nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb) zu vergüten. Dieses Markterkundungsverfahren dient der Vorbereitung des europaweiten Vergabeverfah- rens. Es richtet sich an solche Marktteilnehmer, die in der Lage sind, sämtliche Leistungen für die Errichtung der KVA als Generalunternehmer erbringen und dafür ein Angebot im anschlie- ßenden europaweiten Vergabeverfahren abgeben zu können. Auf die Möglichkeit zur Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften wird ausdrücklich hingewiesen. Das Markterkundungs- verfahren verfolgt den Zweck, von den Marktteilnehmern Informationen zu wirtschaftlichen und

Verfahrensbedingungen Klärwerk Gut Großlappen › rathaus › dam › jcr:b3a4f9a1-b27b-4d03-b66… · Die Asche aus dem Wirbelschichtofen soll für eine Phosphor-Rückgewinnung

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  • Verfahrensbedingungen Markterkundungsverfahren der Landeshauptstadt München zum Neubau einer Klärschlammverbrennungsanlage für das Klärwerk Gut Großlappen Verfahrens-Nr.: 80531-2019

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    Die Verfahrensbedingungen verbleiben beim Teilnehmer und müssen nicht mit der Teilnahmebekun-

    dung abgegeben werden.

    A. Zweck und Gegenstand des Markterkundungsverfahrens

    Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) ist seit 1993 ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt

    München, der für den Bau, den Betrieb und die Verwaltung der Münchner Kanalisation und

    Klärwerke verantwortlich ist. Die MSE betreibt seit 1998 auf dem Klärwerk Gut Großlappen eine

    Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (im Folgenden: KVA). In dieser werden derzeit rund

    zwei Drittel des Münchner Klärschlamms sowie der 22 angeschlossenen Umlandgemeinden

    entsorgt. Der Rest wird aufgrund fehlender Verbrennungskapazitäten zusammen mit Müll im

    Heizkraftwerk Nord (HKWN) verbrannt.

    Weitreichende Konsequenzen im Umgang mit Klärschlamm hat die Novellierung der Klär-

    schlammverordnung (AbfKlärV) durch den Bundesgesetzgeber im September 2017. Der Ge-

    setzgeber hat eine Pflicht zur Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Rohstoffs Phos-

    phors vorgesehen. Da die Rückgewinnung von Phosphor nur aus reiner Klärschlämmasche

    möglich ist, entfällt künftig die Möglichkeit zur Mitverbrennung von rund einem Drittel des

    Münchner Klärschlamms im HKWN. In der bestehenden Anlage können weder die aktuell an-

    fallende noch die prognostizierte Klärschlammmenge entsorgt werden.

    Gleichzeitig steigt der Instandhaltungsbedarf der bestehenden KVA. Diese wird 2028 nach 30

    Jahren Betrieb das Ende ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer erreichen. Es wurden mögliche

    Sanierungsvarianten untersucht und Strategien für die künftige Entsorgung entwickelt. Mit Blick

    auf die Entsorgungs- und Betriebssicherheit hat sich der Neubau einer Mono-Klärschlammver-

    brennungsanlage ergeben.

    Die Anlage wird für eine prognostizierte Klärschlammmenge von 35.000 – 40.000 t TR/a aus-

    gelegt und soll neben der Klärschlammverbrennung mit Wirbelschichtofen und zugehöriger

    Rauchgasreinigung auch die vorgeschaltete Klärschlammentwässerung und -trocknung sowie

    alle dafür notwendigen Nebenanlagen enthalten.

    Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen zum Neubau der KVA an einen Generalunter-

    nehmer zu vergeben, der die noch notwendigen Planungs- wie auch die Bauleistungen erbrin-

    gen soll. Zur Auftragsvergabe wird die MSE ein europaweites Verhandlungsverfahren durch-

    führen, das Anfang 2021 eingeleitet werden soll. Derzeit ist vorgesehen, den Bietern die Teil-

    nahme am Verhandlungsverfahren in der zweiten Stufe (nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb)

    zu vergüten.

    Dieses Markterkundungsverfahren dient der Vorbereitung des europaweiten Vergabeverfah-

    rens. Es richtet sich an solche Marktteilnehmer, die in der Lage sind, sämtliche Leistungen für

    die Errichtung der KVA als Generalunternehmer erbringen und dafür ein Angebot im anschlie-

    ßenden europaweiten Vergabeverfahren abgeben zu können. Auf die Möglichkeit zur Bildung

    von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften wird ausdrücklich hingewiesen. Das Markterkundungs-

    verfahren verfolgt den Zweck, von den Marktteilnehmern Informationen zu wirtschaftlichen und

  • Verfahrensbedingungen Markterkundungsverfahren der Landeshauptstadt München zum Neubau einer Klärschlammverbrennungsanlage für das Klärwerk Gut Großlappen Verfahrens-Nr.: 80531-2019

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    einzelnen technischen Aspekten der Leistungen für den Neubau der KVA einzuholen. Die MSE

    wird die Erkenntnisse, die sie im Zuge des Markterkundungsverfahrens erlangt, so in das euro-

    paweite Vergabeverfahren einfließen lassen, dass ein fairer Wettbewerb gewährleistet ist.

    Seine rechtliche Grundlage hat das Verfahren in § 2 EU Abs. 7 Satz 1 VOB/A, der ausdrücklich

    die Möglichkeit eröffnet, vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens ein Markterkundungsver-

    fahren durchzuführen. Das Markterkundungsverfahren unterliegt dabei selbst nicht dem formel-

    len EU-Vergaberecht. Weder die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-

    gen noch die Regelungen der VgV und VOB/A EU finden Anwendung. Auch handelt es sich bei

    dem Markterkundungsverfahren nicht um ein Interessensbekundungsverfahren im Sinne des

    § 7 der Bundeshaushaltsordnung und auch nicht um eine Teilnahmebekundung nach § 38 Abs.

    4 VgV.

    B. Zuständigkeit und Ansprechpartner

    Das Markterkundungsverfahren wird geführt von:

    Landeshauptstadt München

    Münchner Stadtentwässerung

    Abt. Klärwerksbau MSE-223

    Friedenstr. 40

    81671 München

    www.muenchen.de/mse

    Ansprechpartner für Belange dieses Markterkungsverfahrens:

    Frau Dipl.-Ing. Christine Brösamle

    Münchner Stadtentwässerung

    Sachgebietsleiterin

    MSE-223 Gebäudetechnik, Pumpwerke und Schlammverbrennung

    E-Mail: [email protected]

    C. Darstellung des Vorhabens

    Die Entwurfsplanung für die Neubau-KVA am Standort Gut Großlappen ergibt eine Mono-

    Klärschlammverbrennungsanlage, die im Wesentlichen aus einer dreilinigen Entwässerung

    sowie zwei Trocknungs- und Verbrennungslinien besteht. Mit den redundanten Linien wird eine

    überdurchschnittliche Verfügbarkeit und Entsorgungssicherheit wie gefordert abgebildet. Die

    übergeordneten Einrichtungen umfassen den Bunker, sonstige Komponenten zur Ver- und

    Entsorgung sowie den Wasser-Dampf-Kreis einschließlich Turbine und Stromerzeugung. Diese

    sind jeweils in sich redundant oder können umfahren werden. Die Neubau-KVA dient der

    Entsorgung des kommunalen Dünnschlamms, der in den Münchner Klärwerken I und II anfällt.

    Die Asche aus dem Wirbelschichtofen soll für eine Phosphor-Rückgewinnung geeignet sein.

    Die Reingas-Emissionskonzentrationen berücksichtigen die BVT-Schlussfolgerungen vom

    November 2019.

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    Für das Vorhaben sind die folgenden Termine vorgesehen:

    Teilnahmewettbewerb bis Mai 2021

    Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter im Juni 2021

    Angebotserstellung bis November 2021

    Angebotsaufklärung, -vergleich und Abschlussverhandlung bis Mai 2022

    Bieterinformation unter Gremienvorbehalt im Juli 2022

    Auftragserteilung an GU im Februar 2023

    Baubeginn im Juni 2024

    Montage der Prozesskomponenten ab März 2025

    Inbetriebnahme und Probebetrieb bis Juni 2027

    I. Prozess

    Das Blockfließbild illustriert die Prozesse innerhalb der Neubau-KVA und die Stoffströme an den

    Anlagengrenzen.

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    Abbildung 1: Prozesse Neubau KVA

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    Die genannten Zahlenwerte beruhen auf dem Auslegungsfall (Design Load Case DLC) der

    Neubau-KVA für 40.000 MgTR/a bzw. 4,8 MgTR/h. Wie dargestellt sind die wesentlichen

    Stoffströme eintretend in die Neubau-KVA:

    Klärschlamm: 4,8 MgTR/h oder 40.000 MgTR/a als Dünnschlamm

    Flockungsmittel: 520 Mg/a Wirksubstanz

    Betriebswasser (kalt): 222 m3/h / 1.900.000 m3/a

    Luft zur Verbrennung: 18.000 m3/h / 150.000.000 m3/a

    Harnstoff zur SNCR: 250 Mg/a

    Kalkhydrat zur Abgasreinigung: 350 Mg/a

    Calciumcarbonat zur Abgasreinigung: 450 Mg/a.

    Aus der Neubau-KVA strömen ab:

    Zentrat aus Entwässerung: 213 m3/h / 1.800.000 m3/a

    Betriebswasser (warm): 192 m3/h / 1.650.000 m3/a

    El. Strom: 0,9 MW / 7.500 MWh/a

    Abgas: 34.500 Nm3/h / 300.000.000 Nm3/a

    Asche aus dem Kessel: 13.600 Mg/a

    Reststoff aus der Abgasreinigung: 850 Mg/a.

    Eine Besonderheit der Prozesskette ist die Entkopplung von Entwässerung und Trocknung mit

    Hilfe des Bunkers. Mit diesem Zwischenspeicher kann die Entwässerung – insgesamt

    bestehend aus 3 x 2 Zentrifugen– ohne die übrige Neubau-KVA bzw. mit unabhängigem

    Durchsatz betrieben werden, oder umgekehrt die Trocknung – insgesamt 2 x 2 Einheiten – und

    Verbrennung sowie der sonstige Anlagenbetrieb ohne die Entwässerung.

    Ein gleichzeitiger Betrieb der beiden Öfen, also die doppelte KVA-Leistung, ist nicht vorgesehen

    und insbesondere bei der Auslegung des gemeinsamen Wasser- und Dampfkreises nicht

    berücksichtigt.

    Eine Zusammenstellung der Emissionsgrenzwerte der geplanten Anlage mit Darstellung der

    besonderen Beschaffenheitsmerkmale des Generalunternehmers ist in der nachfolgenden

    Tabelle dargestellt.

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    Bezeichnung Einheit Wert 17.

    BImSchV

    Wert BAT/BREF (Durchführungsbe-

    schluss 2019/2010 vom 12.11.2019) aktuell zu be-

    antragende

    Werte

    Besondere Be-

    schaffenheitsmerk-

    male Generalunter-

    nehmer

    Anmerkungen oberer Wert der angegebenen

    Bandbreite

    unterer Wert der angegebenen

    Bandbreite

    Staub

    mg/m3 (i.N.tr.)

    20 - - 20 20 Halbstundenmit-

    telwert

    mg/m3 (i.N.tr.)

    10 5

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    Bezeichnung Einheit Wert 17.

    BImSchV

    Wert BAT/BREF (Durchführungsbe-

    schluss 2019/2010 vom 12.11.2019) aktuell zu be-

    antragende

    Werte

    Besondere Be-

    schaffenheitsmerk-

    male Generalunter-

    nehmer

    Anmerkungen oberer Wert der angegebenen

    Bandbreite

    unterer Wert der angegebenen

    Bandbreite

    Stickstoffmonoxid und Stickstoffdi-oxid, angegeben

    als Stickstoffdioxid

    mg/m3 (i.N.tr.)

    400 - - 400 400 Halbstundenmit-

    telwert

    mg/m3 (i.N.tr.)

    200 120 50 100 90 Tagesmittelwert; freiwillige Reduk-tion seitens MSE

    mg/m3 (i.N.tr.)

    100 - - 100 90 Jahresmittelwert

    Quecksilber

    mg/m3 (i.N.tr.)

    0,05 - - 0,05 0,05 Halbstundenmit-

    telwert

    mg/m3 (i.N.tr.)

    0,03 0,02

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    Bezeichnung Einheit Wert 17.

    BImSchV

    Wert BAT/BREF (Durchführungsbe-

    schluss 2019/2010 vom 12.11.2019) aktuell zu be-

    antragende

    Werte

    Besondere Be-

    schaffenheitsmerk-

    male Generalunter-

    nehmer

    Anmerkungen oberer Wert der angegebenen

    Bandbreite

    unterer Wert der angegebenen

    Bandbreite

    Cadmium, Thal-lium

    mg/m3 (i.N.tr.)

    insges. 0,05

    insges. 0,02 insges. 0,005 insges. 0,02

    (*) insges. 0,02 (*)

    Mittelwert Probe-nahmezeit

    Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Co-balt, Kupfer, Man-gan, Nickel, Vana-dium Zinn

    mg/m3 (i.N.tr.)

    insges. 0,5

    insges. 0,3 insges. 0,01 insges. 0,3

    (*) insges. 0,3 (*)

    Mittelwert Probe-nahmezeit

    BREF ohne Zinn

    Arsen, Benzo(a)pyren, Cadmium, Cobalt, Chrom

    mg/m3 (i.N.tr.)

    insges. 0,05

    - - insges. 0,05 insges. 0,05 Mittelwert Probe-

    nahmezeit

    Benzo(a)pyren mg/m3 (i.N.tr.)

    - - - vsl. 0,01 –

    0,0091 vsl. 0,01 – 0,0091

    Freiwillige Reduk-tion seitens MSE

    Dioxine, Furane

    ng/m3 (i.N.tr.)

    insges. 0,1

    insges. 0,04

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    Erläuterungen: Bei den mit einem (*) markierten Grenzwerten handelt es sich um Werte, die aufgrund des BAT/BREF-Durchführungsbeschlusses im Vergleich zur 17. BImSchV abgesenkt wurden. Der zu beantragende und mit (1) gekennzeichnete Grenzwert für Benzo(a)pyren wird noch durch Simulationen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

    genau eruiert. Da Benzo(a)pyren karzinogen ist und bei Messungen im Reingas der Bestands-KVA geringe Werte von maximal 0,0001 mg BaP/m³

    nachgewiesen wurden, wird die MSE den Grenzwert freiwillig reduzieren und damit einer Empfehlung der Regierung von Oberbayern nachkommen. Für

    Benzo(a)pyren liegen keine Messungen der Vorbelastung (Deposition) im Untersuchungsgebiet vor. Ziel ist eine Unterschreitung des Bagatellmassenstroms

    von Benz(a)pyren, um das potenzielle Risiko einer Messkampagne zur Ermittlung der Vorbelastung (Deposition von Benzo(a)pyren) im Umkreis der KVA zu

    vermeiden.

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    II. Aufstellung

    Die Neubau-KVA ist im Norden des Klärwerks geplant, das wiederum an die Autobahn A9, den

    Fröttmaninger Berg bzw. Wohnbebauung angrenzt. Das nachfolgend gekennzeichnete Baufeld

    misst etwa 75 x 135 m:

    Abbildung 2: Luftbild KVA-Gelände

    Das KVA-Gebäude besteht im Wesentlichen aus Anlieferhalle, Klärschlammbunker,

    Turbinenhaus- und Nebenanlagengebäude, Trockner- und Zentrifugengebäude, Kesselhaus,

    Abgasreinigungsgebäude und Reststoffsilogebäude. Im Betriebsgebäude östlich der

    Abgasreinigung sind Elektro- und Mechanik-Werkstätten, Lager- und Büro- sowie Sozialräume

    und die notwendigen Haustechnikräume untergebracht. Hier befindet sich die Warte für die KVA

    im 2. Obergeschoss. Die nachfolgenden Ausschnitte aus Lageplan und Längsschnitt zeigen die

    Anordnung:

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    Abbildung 3: Ausschnitt Lageplan; Bunker rechts, Betriebsgebäude unten links

    Abbildung 4: Ausschnitt Längsschnitt

    III. 3D-Modell

    Die folgende Ansicht stellt ebenfalls das Ergebnis der Entwurfsplanung dar:

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    Abbildung 5: Gesamtansicht Neubau-KVA aus 3D-Modell

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    D. Themen der Markterkundung

    Besonderer Aufklärungsbedarf seitens der MSE besteht insbesondere hinsichtlich der

    folgenden Punkte:

    Organisation und Referenzen des Bieters

    Bestätigung der Abwicklung

    Fabrikate und Hersteller von Komponenten

    Zentrifugen-Test mit dem Klärschlamm aus München

    Trocknerauslegung

    Gestaltung Trocknervorlage

    Direkte oder indirekte Brüdenkondensation

    Ofen, Druckentlastung, Sekundärluft, Abgasrezirkulation

    Kessel, Anzahl Züge, Ausdampfsicherheit

    Abgasreinigung, besondere Beschaffenheitsmerkmale, Lachgas, Messgeräte,

    Abwasseraufbereitung aus AGR und Sprühtrockner

    Software für Projektierung und Übergabe Dokumentation sowie für Wartung und

    Instandhaltung

    E. Ablauf des Markterkundungsverfahrens

    I. Teilnahme am Verfahren

    Interessierte Unternehmen können am Markterkundungsverfahren teilnehmen, indem sie ge-

    genüber der MSE bis spätestens zum 25.09.2020, 12:00 Uhr, ihr Interesse bekunden.

    Zur Teilnahmebekundung haben Unternehmen fristgerecht

    das ausgefüllte Formblatt „Teilnahmebekundung“ und

    ihre Anmerkungen und Antworten zu den Themen der Markterkundung und zur Fragen-

    liste

    per E-Mail an die MSE zu übermitteln ([email protected]).

    II. Einladung einzelner Teilnehmer zu Erläuterungsgesprächen

    Die MSE beabsichtigt, einzelne Teilnehmer zu Erläuterungsgesprächen einzuladen, bei denen

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    die Themen der Markterkundung und die Antworten der Teilnehmer näher erörtert werden kön-

    nen. Die Erläuterungsgespräche sollen voraussichtlich in der Zeit vom 19.10.2020 bis

    27.11.2020 stattfinden. Ein Anspruch auf Einladung zu einem Erläuterungsgespräch besteht

    nicht.

    III. Weitere Verfahrensbestimmungen

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren um kein

    förmliches Vergabeverfahren handelt, bei welchem zur Abgabe eines konkreten Ange-

    bots aufgefordert wird. Die Intention der MSE ist vielmehr eine unverbindliche Marka-

    nalyse durchzuführen, auf deren Grundlage weitere Entscheidungen getroffen werden

    können.

    Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren. Teil-

    nehmer erhalten keine Vergütung für die Teilnahme am Verfahren. Auch wird keine Er-

    stattung von Kosten und Aufwendungen für die Teilnahme an dem Markterkundungs-

    verfahren gewährt.

    Sämtliche vom Teilnehmer eingereichte Unterlagen, Dokumente etc. verbleiben auch

    nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens bei der MSE und werden nicht an die

    Teilnehmer zurückgegeben.

    Ein Anspruch auf Beteiligung an dem europaweitem Vergabeverfahren, welches dem

    Markterkundungsverfahren nachfolgt, erwächst aus der Teilnahme an dem Markterkun-

    dungsverfahren nicht.

    Marktteilnehmer, die nicht an diesem Markterkundungsverfahren teilnehmen, können

    gleichwohl am europaweiten Vergabeverfahren teilnehmen. Die MSE stellt sicher, dass

    Erkenntnisse, die im Markterkundungsverfahren gewonnen werden, so in das europa-

    weiten Vergabeverfahren einfließen, dass ein fairer Wettbewerb für alle Marktteilneh-

    mer gewährleistet ist.

    Die MSE behält sich vor, das Markterkundungsverfahren jederzeit ohne Angabe von

    Gründen zu beenden und/oder jederzeit den Ablauf des Verfahrens zu ändern.

    Die MSE dokumentiert die wesentlichen Schritte des Markterkundungsverfahrens.

    F. Urheber- und Schutzrechte

    I. Urheberpersönlichkeitsrecht

    Dem Teilnehmer am Markterkundungsverfahren verbleibt ein etwaiges Urheberpersönlichkeits-

    recht an schutzfähigen Leistungen.

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    II. Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechte

    Der Teilnehmer am Markterkundungsverfahren überträgt der Landeshauptstadt München je-

    doch unentgeltlich das räumlich unbegrenzte, ausschließliche Recht, alle schutzfähigen Ergeb-

    nisse des geistigen Schaffens des Teilnehmers, insbesondere Planungen, Unterlagen und

    Computerdateien, die der Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an diesem Markterkundungs-

    verfahren erstellt, sowie alle sonstigen Leistungen, die der Teilnehmer im Rahmen der Teil-

    nahme an diesem Markterkundungsverfahren erbringt, für das verfahrensgegenständliche Pro-

    jekt unter Wahrung von eventuellen Urheberpersönlichkeitsrechten des Teilnehmers auf Dauer

    zu verwerten, zu nutzen sowie zu ändern.

    Die Nutzungsrechte beinhalten weiterhin das Recht der Landeshautstadt München, Änderun-

    gen und Bearbeitungen an den Leistungen und Arbeitsergebnissen vorzunehmen bzw. vorneh-

    men zu lassen, soweit damit keine Entstellungen des Werkes verbunden sind und dies dem

    Teilnehmer unter Abwägung der Urheber- und Eigentümerinteressen zuzumuten ist.

    Die Änderungsbefugnis der Landeshauptstadt München nach vorstehenden Absätzen besteht

    mit der Einschränkung, dass der Teilnehmer vor wesentlichen Änderungen – soweit zumutbar

    – anzuhören ist, wobei die Anhörung keine konstitutive Wirkung hat.

    § 14 Urheberrechtsgesetz (Entstellungsverbot) bleibt ausdrücklich unberührt. Die Landes-

    hauptstadt München ist berechtigt, die ihr hiermit zustehenden Rechte ganz oder teilweise

    durch Dritte wahrnehmen zu lassen.

    III. Veröffentlichungsrecht

    Die Landeshauptstadt München hat ferner das Recht, die Ergebnisse des geistigen Schaffens

    des Teilnehmers sowie alle sonstigen Leistungen des Teilnehmers im Rahmen der Teilnahme

    an diesem Markterkundungsverfahren ohne Namensangabe zu veröffentlichen.

    Der Teilnehmer hat das Recht, die Ergebnisse seines geistigen Schaffens nach entsprechender

    Zustimmung der Landeshauptstadt München mit seiner Namensangabe etwa zu Werbe- bzw.

    Akquisitionszwecken zu veröffentlichen; die Landeshauptstadt München darf die Zustimmung

    nur aus wichtigem Grund verweigern.

    IV. Rechte Dritter

    Der Teilnehmer steht dafür ein, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind und keine

    Rechte Dritter beeinträchtigen. Er stellt die Landeshauptstadt München von möglichen Ansprü-

    chen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten oder der Verlet-

    zung sonstiger Rechte Dritter frei.

    V. Nicht geschützte Leistungen des Teilnehmers

    Soweit die Leistungen des Teilnehmers nicht dem Urheberrechtsschutz unterfallen steht der

    Landeshauptstadt München ein umfassendes und unbeschränktes Verwertungs-, Nutzungs-

    und Änderungsrecht an allen Ergebnissen des geistigen Schaffens des Teilnehmers zu, die

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    dieser im Rahmen der Teilnahme am Markterkundungsverfahren erstellt, insbesondere an den

    Werken, Mustern, Modellen, technischen und anderen Zeichnungen, Planungen, Unterlagen

    und Computerdateien, sowie an allen sonstigen Leistungen, die der Teilnehmer im Rahmen der

    Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren erbringt. Die Landeshauptstadt München ist

    insbesondere auch zu einer mehrmaligen Verwertung und Nutzung dieser Leistungen berech-

    tigt, ohne dass hierfür ein Entgelt zu bezahlen wäre.

    G. Datenschutz

    Die MSE führt ein Markterkundungsverfahren durch und verarbeitet dabei personenbezogene

    Daten, die ihr von Teilnehmern am Markterkundungsverfahren übermittelt werden, nach Maß-

    gabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund informiert die MSE

    über Folgendes:

    Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung: Münchner

    Stadtentwässerung, MSE-Z-G, Friedenstraße 40, 81671 München, kundenser-

    [email protected], Tel. 089-233-96071.

    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragter der MSE, Frie-

    denstraße 40, 81671 München, [email protected].

    Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, und Rechts-

    grundlage für die Verarbeitung: Personenbezogene Daten werden von der MSE aus-

    schließlich zu dem Zweck der Durchführung des Markterkundungsverfahrens und des

    sich anschließenden Vergabeverfahrens auf Grundlage von Art. 4 Abs. 1 BayDSG,

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, Buchst. e DSGVO verarbeitet.

    Weitergabe personenbezogener Daten: Alle personenbezogenen Daten, die im Rah-

    men der Durchführung des Verfahrens verarbeitet werden, werden nur dann weiterge-

    geben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder in die Übermittlung eingewil-

    ligt worden ist.

    Aufbewahrung und Löschung: Von den Teilnehmern eingereichte Unterlagen und Daten

    werden so lange aufbewahrt bzw. gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzli-

    chen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Do-

    kumente und Daten vernichtet bzw. gelöscht.

    Betroffenenrechte: Jede betroffene Person hat auf Antrag verschiedene Rechte in Be-

    zug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere auf Auskunft

    über die Verarbeitung (Art. 15 DSGVO), Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO),

    Löschung nicht mehr benötigter Daten (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbei-

    tung (Art. 18 DSGVO). Jede betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich

    aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer perso-

    nenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst e DSGVO

    erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein

    Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.

  • Verfahrensbedingungen Markterkundungsverfahren der Landeshauptstadt München zum Neubau einer Klärschlammverbrennungsanlage für das Klärwerk Gut Großlappen Verfahrens-Nr.: 80531-2019

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    Die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde ist: Bayerischer Landesbeauf-

    tragter für den Datenschutz; Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München; Ad-

    resse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München, E-Mail: poststelle@datenschutz-bay-

    ern.de; Telefon: 089/212672-0; Telefax: 089 212672-50.

    Informationen zu diesen Rechten erteilt Ihnen auch die o. g. Datenschutzbeauftragte.