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1
Standorte ................................................................. 2Kontakt .................................................................... 3
produkte Verkehrstechnik
Leitpflockfundament LPF ....................................... 4Lichtmastfundament LSF .......................................... 10Verkehrszeichenfundament VZF .............................. 20
serViceseiten
Transportzonen ........................................................ 24Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ............. 27
2
Öffnungszeiten
Mo–Do: 07.30 bis 16.30 UhrFr: 07.30 bis 13.30 Uhr
Öffnungs- und Verladezeiten
Mo–Do: 07.00 bis 16.30 UhrFr: 07.00 bis 15.00 Uhr
Öffnungs- und Verladezeiten
Mo–Do: 07.00 bis 16.30 UhrFr: 07.00 bis 14.00 Uhr
Stangersdorf Gewerbegebiet 110/128403 LebringTel.: +43 (0) 577 15 450 0Fax: +43 (0) 577 15 450 101
Römerweg 38430 TillmitschTel.: +43 (0) 577 15 451 505Fax: +43 (0) 577 15 451 501
Kroisbach 47a8321 St. Margarethen/RaabTel.: +43 (0) 577 15 452Fax: +43 (0) 577 15 452 4
Zentrale lebring
tillMitSCH HauptproduktionSStandort
kanal- und uMweltteCHnik
St. MargaretHen HauptproduktionSStandort
entwäSSerungSteCHnik
Öffnungs- und Verladezeiten
Mo–Do: 07.00 bis 16.30 UhrFr: 07.00 bis 13.00 Uhr
Industriestraße 282601 SollenauTel.: +43 (0) 577 15 454 230Fax: +43 (0) 577 15 454 260
SollenauHauptproduktionSStandort
niederÖSterreiCH
Standorte
3
kontakt
VerkeHrSteCHnik
[email protected].: +43 (0) 577 15 450 103Fax: +43 (0) 577 15 400 282 626
webSHop
beStellen Sie per MauSkliCk direkt in unSereM neuen webSHop
tiba webshop
www.tibanet.CoM
UnTeRnehMen PRoDUKTe newS SeRVIce KonTAKT LoGIn
TIBA - neue Perspektiven für hochbau, Tiefbau und Umwelttechnik
TIBA bietet ein breites Spektrum an Betonprodukten zu sensationellen Konditionen in Top-Qualität. Darüber hinaus inkludiert unser Service die komplette Projektbetreuung - von der fachgerechten Beratung über die Analyse von ein-sparungspotentialen bis zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen. Ziel ist es, in technischer und wirtschaftlicher hinsicht maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Bauprojekt zu bieten.
entwÄsserunGstechnik
Verkehrstechnik
umwelttechnik
kanaltechnik
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hoMe Impressum Sitemap haftungsausschluss
TIBA - neue Perspektiven für hochbau, Tiefbau und UmwelttechnikTIBA bietet ein breites Spektrum an Betonprodukten zu sensationellen Konditionen in Top-Qualität. Darüber hinaus inkludiert unser Service die komplette Projektbetreuung - von der fachgerechten Beratung über die Analyse von einsparungspotentialen bis zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen. Ziel ist es, in technischer und wirtschaftlicher hinsicht maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Bauprojekt zu bieten.
beStellZone
4
die Vorteile der patentierten tiba lpF-SySteMe auF einen bliCk:
Stets gerade stehende Leit- pflöcke
Rasche Montage (einteiliges Fundament)
Maschineller einbau mittels hydrodorn und Ramme oder hydraulischem erdbohrer
hohe Rentabilität (Investition rechnet sich bereits ab dem 3. Jahr)
Geringer wartungsaufwand (stabile Verankerung für ma-schinelle Reinigung)
Kein Grasbewuchs rund um den Leitpflock
einfacher Austausch von be-schädigten Leitpflöcken
Lange Lebensdauer (Beton-güte: c25 | 30 | c0 | c4 | XF4)
erhöhung der Verkehrssicher-heit (geringere Verletzungs-gefahr, rascher Austausch von beschädigten Leitpflöcken)
leitpflockfundament
lpF-
0
Für Bankette mit Grasbewuchs Für Verkehrsflächentrennung mit Grünstreifen Betongüte C25 | 30 | C0 | C4 | XF4
5
leitpflockfundament lpF-0
gewölbte Oberfläche - schützt vor Verschmutzung
durch die besondere Profilierung wird eine stabile Verankerung im Untergrund erreicht
FormbedingteGewichtsreduktion
Dieses Fundament ist auch maschinell einbaufähig -
mittels hydraulischerRamme oder Erdbohrer
große Oberfläche mit 38 cm Durchmesser -
effektiver Grasstopschutz
art. nr.: kurzbezeichnung
bauhöhemm
Stk./palette
gewicht ca. kg
Standorte
Sol. til. Sma.
52781 Leitpflockfundament LPF-0 360 20 42 x x x
Einstecköffnung mit Klemmleiste - exakter Halt des Leitpflocks
6
leitpflockfundament
Für Einbau in Asphalt, Betondecken oder bei schmalen Banketten Für Verkehrsflächentrennung mit Grünstreifen Betongüte C25 | 30 | C0 | C4 | XF4
lpF-
3n
der Vorteilbei SCHneeStangen
Mühelose Verankerung von Schneestangen (Durch die Öffnung an der Leitpflock-kappe wird die Schneestange einfach eingesetzt).
Öffnung an derLeitpflockkappe
Verankerungslängeder Schneestange36 cm
Öffnung an der Leitpflockkappe
Verankerungslänge der Schneestange 36 cm
7
leitpflockfundament lpF-3n
art. nr.: kurzbezeichnung
bauhöhemm
Stk./palette
gewicht ca. kg
Standorte
Sol. til. Sma.
75312 Leitpflockfundament LPF-3n 360 24 35 x x x
Dieses Fundament ist auch maschinell einbaufähig -
mittels hydraulischerRamme oder Erdbohrer
durch die besondere Profilierung wird eine stabile Verankerung im Untergrund erreicht
FormbedingteGewichtsreduktion
Einstecköffnung mit Klemmleiste - exakter Halt des Leitpflocks
8
leitpflockfundament
Speziell für Gehsteig-Fahrbahnabgrenzung für: Hochboard 18 | 20 | 100 Granit 18 | 22 (Überkopfeinbau) Betongüte C25 | 30 | C0 | C4 | XF4
iHr Vorteil die VerSetZZange
lpF-
r2
Für die leichtere Verlegung stellen wir Ihnen bei Bedarf leihweise un-sere Versetzzange zur Verfügung, welche wir aber auch zum Verkauf anbieten!
9
leitpflockfundament lpF-2r
art. nr.: kurzbezeichnung
bauhöhemm
Stk./palette
gewicht ca. kg
Standorte
Sol. til. Sma.
52784 Leitpflockfundament LPF-R2 200 40 28 x
Einstecköffnung mit Klemmleiste - exakter Halt des Leitpflocks
gerader Anschlusszu Bordsteinen
10
lichtmastfundament
die Vorteile
Beton-Fertigteilfundament für Maste zum Zwecke der Be-leuchtung, Beschallung und/oder für Fahnenmaste
Die Modellpalette umfasst vier Grundtypen, die sich durch ver-schiedene einschubtiefen in 12 Lichtmastfundamente aufteilen.
Die Lichtmastfundamente ha-ben Betoneigenschaften der expositionsklasse XF4 und sind somit frost- und tausalzbe-ständig
Verhebebügel zur Manipulation sind bei jedem Modell einge-baut
Konischer Boden des Köchers zur Zentrierung des Mastes auf die Fundamentachse
eine zentrische Ausnehmung im Boden zur Stromanspei-sung von unten ist vorhanden. Dies hat den Vorteil, dass der Mast im Reparaturfall/bei Aus-tausch ohne großen Aufwand beim Abschließen der Kabel aus dem Fundament gezogen werden kann.
tiba
liCHtMaSt-
FundaMent
beim
Österreichischen
patentamt
angemeldet
Für die einbettung des Mastes im LSF sollte feines Kantkorn ver-wendet werden, das - um die Standsicherheit gewährleisten zu können – entsprechend verdichtet werden muss.
Kantkorn bietet den Vorteil, dass es einfach ausgesaugt werden kann, wenn ein Masttausch notwendig ist.
Konischer Boden zur Zentrierung
Kabeleinführung unten und Entwäs-serungsöffnung
Köcher für Maste bis da 265 mm
Hebebügel
Blindöffnung
Kabelschlitz
11
lSF
die Vorteile
es sind zwei seitliche Kabel-durchführöffnungen als Blindöf- fnung ausgeführt und bei jedem Modell im Kabeleinführungsbe- reich des Mastes auf ca. -0,50 m von GoK angeordnet
Bei erdeinbau kann das Licht-mastfundament bis zu 10 cm über GoK ragen und dient so-mit gleichzeitig als Mähkante oder Anfahrschutz
eine entwässerungsöffnung am tiefsten Punkt des Beton-Fertigteilfundamentes ist vor-handen
Statische Berechnungen lie-gen für alle Modelle vor. Als Anwendungsbeispiele wurden Masttypen bis zu einer max. Lichtpunkthöhe von 12,0 m mit 1 bis 2 Auslegern von 1,5 m he-rangezogen
Lange Lebensdauer Betongüte c25 | 30 | c0 | c4 | XF4
Im Boden verankerteFundamente
Frei aufgestellte Fundamente
12
lichtmastfundament
art. nr.:
kurz-bezeichnung
gewicht ca. kg
lichtpunkt-höhe
m
einschub-tiefe*
mm
boden-stärke
mm
Standorte
Sol. til. Sma.
94119 LSF 450/65 511 3,0-4,5 650 350 x x
94183 LSF 450/75 503 3,0-4,5 750 250 x x
94184 LSF 450/85 495 3,0-4,5 850 150 x x x
art. nr.:
kurz-bezeichnung
gewicht ca. kg
lichtpunkt-höhe
m
einschub-tiefe*
mm
boden-stärke
mm
Standorte
Sol. til. Sma.
94120 LSF 600/70 816 3,0-6,0 700 350 x x
94185 LSF 600/80 808 3,0-6,0 800 250 x x
94186 LSF 600/90 800 3,0-6,0 900 150 x x x
LSF 600 LSF 450lSF 450
LSF 600 LSF 450
LSF 600 LSF 450
LSF 600 LSF 450
lSF 600
* Je nach einschubtiefe der Maste sind 3 verschiedene Bodenstärken verfügbar.
13
lichtmastfundament
lSF 450
lSF 600LSF 1200 LSF 900
LSF 1200 LSF 900
lSF 900
lSF 1200
LSF 1200 LSF 900
LSF 1200 LSF 900
art. nr.:
kurz-bezeichnung
gewicht ca. kg
lichtpunkt-höhe
m
einschub-tiefe*
mm
boden-stärke
mm
Standorte
Sol. til. Sma.
94121 LSF 900/100 960 6,0-9,0 1000 350 x x
94187 LSF 900/110 960 6,0-9,0 1100 250 x x
94188 LSF 900/120 960 6,0-9,0 1200 150 x x x
art. nr.:
kurz-bezeichnung
gewicht ca. kg
lichtpunkt-höhe
m
einschub-tiefe*
mm
boden-stärke
mm
Standorte
Sol. til. Sma.
94182 LSF 1200/135 1120 9,0-12,0 1350 350 x x
94189 LSF 1200/145 1120 9,0-12,0 1450 250 x x
94190 LSF 1200/155 1120 9,0-12,0 1550 150 x x x
* Je nach einschubtiefe der Maste sind 3 verschiedene Bodenstärken verfügbar.
14
lichtmastfundament
im boden Verankerte fundamenteStatiSCHe
bereCHnung
charakteristisches Moment auf Fundamentoberkante (widerstand)
typeMk [knm] φ=30,0°*
Mk [knm] φ=27,5°*
LSF 450 ≤ 2,84 ≤ 2,69
LSF 600 ≤ 9,44 ≤ 9,24
LSF 900 ≤ 15,91 ≤ 15,61
LSF 1200 ≤ 24,71 ≤ 24,71
* Boden gemäß ÖVe 50341 a2 „hinterfüllungsmaterial in Baugruben bei mittlerer bis guter Verdichtung“
typeMk [knm] φ=25,0°*
Mk [knm] φ=20,0°*
LSF 450 ≤ 2,49 ≤ 2,19
LSF 600 ≤ 9,04 ≤ 8,54
LSF 900 ≤ 15,30 ≤ 13,80
LSF 1200 ≤ 24,71 ≤ 23,79
LPh Lichtpunkthöhe
e einschubtiefe
w Ausleger
D1 unterer Mastdurchmesser
D2 oberer Mastdurchmesser
15
lichtmastfundament lSFAbhängig von Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, einschubtiefe, Masthöhe, Auslegeweite, Lampenform etc. halten Lichtmastfunda-mente von TIBA unterschiedlichen Belastungswerten stand.
Zur einfacheren Übersicht, haben wir mehrere gängige Lichtmast-modelle ausgewählt und unter Annahme von üblichen Bedingungen berechnet. Alle exakten statischen Spezifikationen finden Sie unter „Statische Berechnungen“.
kurz-bezeichnung
ausleger m
lampe typ
Mastd1-d2
windVb,0 m/s
geländegk
LSF 450/65 1,20 A 150-75 ≤ 26,3 II
LSF 450/75 1,20 A 150-75 ≤ 26,3 II
LSF 450/85 1,20 A 150-75 ≤ 26,3 II
LSF 600/70 1,50 B 200-100 ≤ 27,0 II
LSF 600/80 1,50 B 200-100 ≤ 27,0 II
LSF 600/90 1,50 B 200-100 ≤ 27,0 II
LSF 900/100 1,50 B 250-125 ≤ 27,0 II
LSF 900/110 1,50 B 250-125 ≤ 27,0 II
LSF 900/120 1,50 B 250-125 ≤ 27,0 II
LSF 1200/135 1,50 B 300-150 ≤ 27,0 II
LSF 1200/145 1,50 B 300-150 ≤ 27,0 II
LSF 1200/155 1,50 B 300-150 ≤ 27,0 II
LAMPenTyPen
A windangriffsfläche Aw = 0,22 m2, Gewicht 15,0 kg B windangriffsfläche Aw = 0,22 m2, Gewicht 22,0 kg
wInD/GeLänDe:
Vb,0 [m/s] Basisgeschwindigkeit (Ön B 1991-1-4) Größter wert für das österr. Bundesgebiet GK Geländekategorie (Ön B 1991-1-4) Der Boden muss mindestens der Gruppe c1 „hinter- füllungsmaterial in Baugruben mit mittlerer bis guter Verdichtung“ gemäß ÖVe en 50341 entsprechen.
16
lichtmastfundament
frei aufGestellte fundamenteStatiSCHe
bereCHnung
charakteristisches Moment auf Fundamentoberkante (widerstand)
typeMk [knm] φ=32,0°*
LSF 450 ≤ 0,87
LSF 600 ≤ 2,38
LSF 900 ≤ 2,86
LSF 1200 ≤ 3,33
* Gemäß on B 4435-2, Ab-schnitt 7 (φ=32,0°). Der Bo-den in der Grundungssohle muss mindestens der Gruppe c1 „Sand, mitteldicht gela-gert“ gemäß on en 50341 entsprechen.
LPh Lichtpunkthöhe
e einschubtiefe
w Ausleger
D1 unterer Mastdurchmesser
D2 oberer Mastdurchmesser
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lichtmastfundament lSF
kurz-bezeichnung
ausleger m
lampe typ
Mastd1-d2
windVb,0 m/s
geländegk
LSF 600/90 1,20 B 150-75 23,0 II
LSF 900/120 1,50 B 200-100 23,0 II
LSF 1200/155 1,50 B 200-100 23,0 II
LAMPenTyPen B windangriffsfläche Aw = 0,22 m2, Gewicht 22,0 kg
wInD/GeLänDe
Vb,0 [m/s] Basisgeschwindigkeit (Ön B 1991-1-4) Größter wert für das österr. Bundesgebiet bei einer widerkehrperiode von 3 Jahren (nur für den vorüber- gehenden einsatz anwendbar). GK Geländekategorie (Ön B 1991-1-4) Der Boden muss mindestens der Gruppe c1 „hinter- füllungsmaterial in Baugruben mit mittlerer bis guter Verdichtung“ gemäß ÖVe en 50341 entsprechen.
Abhängig von Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, einschubtiefe, Masthöhe, Auslegeweite, Lampenform etc. halten Lichtmastfunda-mente von TIBA unterschiedlichen Belastungswerten stand.
Zur einfacheren Übersicht, haben wir mehrere gängige Lichtmast-modelle ausgewählt und unter Annahme von üblichen Bedingungen berechnet. Alle exakten statischen Spezifikationen finden Sie unter „Statische Berechnungen“.
18
xxxx
xx
einbauhinweise
Mutterboden/Umgebungsbelag
Aushubmaterial bzw.Kies 16/32verdichtet
GOK
allgeMeineS
Im Boden eingespannte LSF:Der Boden muss mindestens der Gruppe a2 „hinter-füllungsmaterial in Baugruben mittlerer bis guter Verdichtung“ gemäß ÖVe en 50341 entsprechen.
Frei aufgestellte LSF:Der Boden muss mindestens der Gruppe c1 „Sand, mitteldicht gelagert“ gemäß ÖVe en 50341 entspre-chen.Als wind wurde der größte wert für das österreichi-sche Bundesgebiet bei einer widerkehrperiode von 3 Jahren herangezogen (nur für den vorübergehenden einsatz anwendbar).
baugrubenHerStellung
Für die Baugrubenherstellung sind die jeweiligen Sicherheitsvorschriften (z. B. für Pölzung) einzuhal-ten. einbautiefe lt. einbauzeichnung plus höhe des Fundierungsaufbaues.
SoHlenHerStellung
Als Bettung ist eine Kiesausgleichsschicht (z. B. 8/15 – mind. 5 cm) einzubringen. Sollte zu tief ausgehoben worden sein, ist der Mehraushub mit Magerbeton oder Schotter aufzufüllen. Die Bettung ist unbedingt waagrecht zu erstellen und sollte mindestens 20 cm größer als der Fundamentgrundriss ausgeführt werden.
lieFerung ÜberprÜFen
Überprüfen Sie die gelieferte Anlage auf Voll-ständigkeit, Übereinstimmung der Ausführung mit der Bestellung sowie auf fehlende oder beschädigte Teile. Vermerken Sie Mängel auf dem Lieferschein und verständigen Sie umgehend die Lieferfirma. Der Lieferant haftet nicht für Folgeschäden, welche durch den einbau von offensichtlich mangelhaften Teilen entstehen.
19
VerSetZen der FundaMente
Das Versetzen der LSF erfolgt meist mittels LKw- Kran, Bagger oder Mobilkran. Für die Größenbe-messung des Krans ist das größte Stückgewicht und die entfernung des Krans (Drehkranzmitte) zur Baugrubenmitte (Ausladung) ausschlaggebend.
Die LSF sollten mit zwei- bzw. dreisträngiger Kette oder Seil mit geprüfter Tragfähigkeit versetzt werden. Bei Verwendung falscher Gehänge, die Schäden ver-ursachen, wird keine haftung übernommen.
HinterFÜllen
Die Baugrube ist schichtweise zu hinterfüllen. Die Verdichtung im Kabelbereich ist mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Verwendung von Grobschlag, Grob-brocken und wandschottermaterial ist unzulässig.
lSF
die praktiSCHe online-HilFe Zur beStiMMung deS paSSenden liCHtMaStFundaMentS
good newS
daS tiba lFS-onlinetool Finden Sie auF
www.tibanet.CoM
Lichtpunkthöhe Ausleger der Mastabmessungen der Lampentype
Örtlichkeit des Bauvorhabens
Bodenbeschaffenheit einschubtiefe
daS tool berÜCkSiCHtigt u.a. SpeZiFikationen wie
lFS-onlinetool
Das TIBA Lichtmastfundament-Programm umfasst 12 Typen, die durch ihre jeweilige Ausführung optimale Anwendungsmöglichkeiten für unterschiedliche An-forderungen bieten.
Mit hilfe des neuen onlinetools reichen ein paar Klicks, und Sie wissen, welcher Fundamenttyp am besten für Ihren Zweck geeignet ist.
20
Verkehrszeichenfundament
die Vorteile nach gemeinsamer intensiver
entwicklungsarbeit mit der Firma DeLTA BLoc® und vie-len Tests, dürfen wir Ihnen das neue TIBA Verkehrszeichen-fundament präsentieren.
es bietet perfekte Stabilität bei gleichzeitig schneller und einfacher Installation. Die Kunststoffklemmung, erhält-lich für die gängigen Rohr-pfostendurchmesser, sorgt für exakten halt im Beton-fundament und schützt somit das Verkehrszeichen vor ver-drehen. Mittels dem DeLTA BLoc® bzw. TIBA Ausschlag-werkzeugs kann diese Klem-mung inkl. des Rohrpfostens sehr rasch wieder gelockert und entfernt werden. Im Un-tergrund verbleibt der Beton-sockel mit seiner Öffnung der überfahrbar ist.
Ideal ist dadurch der einsatz des VZF-S bei Verkehrsin-seln oder Kreisverkehren die des Öfteren von LKw-Schwertransportern direkt überquert werden müssen.
Das Verkehrszeichenfunda-ment VZF-S basiert auf dem Betonsockel des LPF’s und wurde so konzipiert, dass die Verkehrszeichen ohne viel werkzeug verankert und auch wieder entfernt werden kön-nen. Der Betonsockel kann dadurch zeitgleich mit den Leitpfostenfundamenten ver-setzt werden, da derselbe hy-draulische Bohrer verwendet werden kann.
VZF-S
Entwässerungsöffnung
Konischer Boden zur Zentrierung des Verkehrs-zeichenträgers
Klemmring zur Fixierung des Verkehrszeichenträgers
Zur Anwendung für Tafeln inner-
orts und für nied-rige Tafelhöhen
Grasstopschutz
VZF-MKlemmring zur Fixierung des Verkehrszeichenträgers
Entwässerungsöffnung
Konischer Boden zur Zentrierung des Verkehrs-zeichenträgers
Zur Anwendung für Tafeln im Grossformat und als Fundament für abschüssiges Gelände geeignet
Zur Anwendung für Tafeln im Mittelformat
Klemmring zur Fixierung des Verkehrszeichenträgers
Entwässerungsöffnung
Konischer Boden zur Zentrierung des Verkehrs-
zeichenträgers
VZF-l
21
Verkehrszeichenfundament VZF
Laut RVS 05.02.11 muss eine entsprechende Standfestigkeit gewährleistet sein und Reparaturen sowie die wartung des Ver-kehrszeichenträgers leicht vorgenommen werden können.
DIe InSTALLATIon BeDARF nUR wenIGeR SchRITTe
• Bodenöffnungherstellen• Fundamentsockelversetzen• KunststoffklemmungaufRohrpfostenende aufschieben• RohrpfostenendeinFundamenteinstecken• KunststoffklemmungmitHammer festschlagen – Fertig!• dauerhafterHaltfürVerkehrszeichenträger
Die Kunststoffklemmung sollte im fixierten Zustand noch aus dem Fundament ragen. Dies dient zum einfachen entfernen des Verkehrszeichens mittels dem Ausschlagswerkzeugs oder eines Montiereisens, welches unterhalb des Kragens der Klem-mung angesetzt wird. ein hammer und das Ausschlagswerk-zeug/Montiereisen ist alles was zum Fixieren bzw. entfernen des Verkehrszeichens benötigt wird.
A1= 0,212m²
A2= 0,108m²
Ages= 0,32m²
tafelfläche ages ≤ 0,25 m2 tafelfläche ages ≤ 0,6 m2 tafelfläche ages ≤ 0,8 m2
höhe bis Tafelmitte hTM1 Steher Ø48, Ø60
höhe bis Tafelmitte hTM1 Steher Ø48, Ø60, Ø76
höhe bis Tafelmitte hTM1 Steher Ø60, Ø76, Ø90
1,5 m 2,5 m 3,0 m 1,5 m 2,5 m 3,0 m 1,5 m 2,5 m 3,0 m
VZF-S x x x
VZF-M x x x x x x
VZF-L x x x x x x x x
eInBAUVoRSchLäGeTabelle in Anlehnung an die RVS 05.02.11 Abb. 12
Bei Verwendung von 2 Stehern ist die doppelte Tafelfläche zulässig.
Die Vorschlagswerte sind nicht bindend und abhängig von der einbausituation. einbauvorschläge basieren auf Testergebnisse bei humus und Kies/Schotter. Diese haben gezeigt, dass Kies/Schotter eine höhere horizontale Verankerungsfestigkeit von rd. 50 % aufweist.
VerkeHrSZeiCHen
Tafelformat Abmessungen (mm)
Fläche(m2)
70010001500
0,2120,4330,974
310480670960
1200
0,0750,1810,3530,7241,131
630 x 630940 x 940
1160 x 1160
0,3290,7321,114
22
Verkehrszeichenfundament
art. nr.:
kurz-bezeichnung
bauhöhemm
einschubtiefemm
Stk./palette
gewicht ca. kg
Standorte
Sol. til. Sma.
93395 VZF-S 400 360 22 44 x x x
VZF-S
VZF 400 VZF 600 VZF 800
VZF-M
art. nr.:
kurz-bezeichnung
bauhöhemm
einschubtiefemm
Stk./palette
gewicht ca. kg
Standorte
Sol. til. Sma.
95795 VZF-M 600 550 12 78 x x
Zubehör
art. nr.:
kurz-bezeichnung
Verkehrszeichenträgerdn mm
Standorte
Sol. til. Sma.
97384 Klemmring S/48* 48 x x x
97385 Klemmring S/60* 60 x x x
97386 Klemmring S/76* 76 x x x
Zubehör
art. nr.:
kurz-bezeichnung
Verkehrszeichenträgerdn mm
Standorte
Sol. til. Sma.
95814 Klemmring M-L/48* 48 x x
95815 Klemmring M-L/60* 60 x x
95816 Klemmring M-L/76* 76 x x
95817 Klemmring M-L/90* 90 x x
VZF 400 VZF 600 VZF 800VZF 400 VZF 600 VZF 800
VZF 400 VZF 600 VZF 800
VZF 400 VZF 600 VZF 800
VZF 400 VZF 600 VZF 800
VZF 400 VZF 600 VZF 800VZF 400 VZF 600 VZF 800
* ab Jänner 2013 erhältlich
* ab Jänner 2013 erhältlich
23
VerkehrszeichenfundamentVZF 400 VZF 600 VZF 800VZF-l
VZF 400 VZF 600 VZF 800
art. nr.:
kurz-bezeichnung
bauhöhemm
einschubtiefemm
Stk./palette
gewicht ca. kg
Standorte
Sol. til. Sma.
95796 VZF-L 800 750 8 104 x x
Zubehör
art. nr.:
kurz-bezeichnung
Verkehrszeichenträgerdn mm
Standorte
Sol. til. Sma.
95814 Klemmring M-L/48* 48 x x
95815 Klemmring M-L/60* 60 x x
95816 Klemmring M-L/76* 76 x x
95817 Klemmring M-L/90* 90 x x
Passend für alle Verkehrszeichenfunda-mente zur manuellen und maschinellen Bedienung. (Ösen für Kettengehänge)
neu: Verlegezange
* ab Jänner 2013 erhältlich
24
tranSportZonen
lkw-Zug, frei Bau, unabgeladen
art. nr.: Zone entfernung
19858 Zone 1 bis 25 km
19866 Zone 2 bis 50 km
19867 Zone 3 bis 75 km
19868 Zone 4 bis 100 km
19869 Zone 5 bis 125 km
19870 Zone 6 bis 150 km
19871 Zone 7 bis 175 km
19872 Zone 8 bis 200 km
19873 Zone 9 bis 225 km
19874 Zone 10 bis 250 km
Sollenau
SteierMark
kärnten
SalZburgtirol
oberÖSterreiCH
niederÖSterreiCH
wien
oSttirol
graz
klagenfurt
innsbruckbregenz
Salzburg
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St. pölten
eisenstadt
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tirol
oSttirol
innsbruck SteierMark
kärnten
SalZburg
oberÖSterreiCH
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wien
graz
klagenfurt
Salzburg
linz
St. pölten
eisenstadt
burgenland
St. MargaretHen
SteierMark
kärnten
SalZburgtirol
oberÖSterreiCH
niederÖSterreiCH
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Salzburg
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tillMitSCH
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1. geltungDiese Bedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte und werksverträge und damit zusammenhängenden Lieferungen und nach-lieferungen. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche erklärung der TIBA bestätigt werden. einkaufsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn TIBA diesen nicht widersprochen hat. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten für dieses Rechtsgeschäft in ergänzung oder Abänderung dieser „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
2. angebote und VertragsabschlussDie Angebote der TIBA sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich anderes ver-einbart wurde. Deren Gültigkeit ist, sofern nicht schriftliche Verlängerung erfolgt,auf zwei Monate begrenzt. Das gilt sowohl für Angebote in Preislisten als auch füreinzelangebote. Die änderung eines Kostenbestandteiles berechtigt TIBA zu einerentsprechenden Preiskorrektur. Die im Angebot enthaltenen Mengen, Abmes-sungen, Gewichte und sonstigen Angaben sind mit größter Sorgfalt, jedoch ohneGewähr für Genauigkeit, angeführt. Die Bestellung des Kunden stellt ein Vertrags-angebot an TIBA dar. Auch wenn die Bestellung von einem Mitarbeiter aufgenom-men wird, gilt dies von TIBA durch Absendung der Auftragsbestätigung oder durchLieferbeginn als angenommen.
TIBA ist berechtigt, vom Angebot oder abgeschlossenen Vertrag ohne ein-haltung einer Frist mit sofortiger wirkung zurückzutreten oder die Lieferungen vorübergehend einzustellen, wenn während des Vertragsverhältnisses a) die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder b) über den Kunden nachträglich Umstände bekannt werden, welche seine Bonität verschlechtern, Zahlungsfähigkeit in Frage stellen u.ä.,c) aus sonstigen Gründen, welche die erbringung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung durch den Kunden gefährden oder unmöglich machen; diesfalls ist TIBA berechtigt, den gesamten ihr aufgrund des Vertragsrücktritts/der vor-übergehenden Liefereinstellung entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
3. preise und VerrechnungAngebots- und Verrechnungspreise verstehen sich ausschließlich der noch hinzu-zurechnenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Verrechnung gelten die Maße und Mengen der tatsächlichen Lieferung oder Leistung aufgrund der, von wem immer, bestätigten Lieferscheine. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Angeboten und Prospekten ab werk bzw. Abhollager, Lkw-verladen. wird unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen, so gilt diese durch den Kunden als akzeptiert. Die vereinbarten und verrechneten Preise gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vereinbarten Zah lungs-bedingungen einhält. werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, steht TIBA das Recht zu, die Differenz zwischen einem etwaigen Preisnachlass und den gel-tenden Listenpreisen nachzuverrechnen.
4. lieferzeitVon TIBA werden die angegebenen Lieferfristen nach Tunlichkeit und Möglich-keit eingehalten. Ist dies nicht möglich, so steht dem Kunden nach Setzung einer nachfrist von vierzehn Tagen das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Der Kunde ver-zichtet auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges. Im Falle des Übernahmeverzuges durch den Kunden ist TIBA berechtigt, die waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, die ware zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag zurück-zutreten und die ware anderweitig zu verkaufen.
5. Versand und transportStehzeiten und Leistungen der Lkw bei der entladestelle, die eine halbe Stunde je Fahr-zeugeinheit überschreiten, sind vom Kunden der TIBA (auch im Falle eines franko Baustellenpreises) mit den Kosten gemäß unseren Frachtbedingungen zu er-setzen. Der Kunde trägt außerdem auch bei einem franko Baustellenpreis Mehr-kosten laut unseren Frachtbedingungen sowie – den Mehraufwand aufgrund einer ungeeigneten Baustellenzufahrt;– den Mehraufwand wegen ungenauer Bezeichnung der Baustelle, Unbenutzbar-keit der Zufahrt, Straßenmaut, Straßenmehrbenützungsbeiträge oder Gewichts-beschränkungen.
6. paletten 6.1. Palettenrücknahme – endverbraucherVerschiedene Produkte können nur auf Paletten ausgeliefert werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Standardpaletten mit euro 10,90, die ÖBB-Paletten (euro-Paletten) mit euro 10,90 sowie die werkseigenen Großpa–letten mit euro 10,90 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Bei für TIBA freier Retournierung der Paletten in unbeschädigtem Zustand zum Lieferwerk – innerhalb von acht wochen – erhält der Kunde eine Gut schrift von euro 9,40/Stk. bis zur seinerzeit verrechneten Palettenanzahl. nach Ablauf
der acht wochen erlischt unsere Rücknahmeverpflichtung. einwegpa letten (als solche gekennzeichnet) werden auch bei Rückgabe nicht ersetzt. TIBA ist nicht verpflichtet, die gelieferten Paletten selbst beim Kunden abzuholen. Im Zuge der Anlieferung wird TIBA zusammengestapelte und unbeschädigte Paletten tunlichst zurücknehmen. Ist der Kunde nicht in der Lage, bei ihm verbliebene Paletten selbst zurückzubringen, kann mit TIBA gegen entgelt eine Abfuhr vereinbart werden.
6.2. Palettenrücknahme – händlerpartnerFür vom händlerpartner an TIBA retournierte Paletten schreiben wir dem händlerpartner euro 0,47/Palette mehr gut, als wir diesem in Rechnung gestellt haben. Diese Regelung tritt außer Kraft, wenn die Lademittel auf Kosten der TIBA zurücktransportiert werden.
7. Zahlung, ZahlungskonditionenGenerell tritt die Fälligkeit der Preisforderungen von TIBA gegenüber dem Kun-den mit Zusendung der Rechnung ein. Mangels anderer Vereinbarungen sind die verrechneten Preise netto zahlbar. ein Skonto kann vom Kunden nur in jenem Umfang in Anspruch genommen werden, als ein Skonto im Auftrag oder auf der Rechnung festgehalten ist. eine Veränderung der Fälligkeit oder Verlängerung des Zahlungs zieles tritt durch Mängelrüge oder Lieferverzögerung nicht ein.
Skonti können nur dann als solche behandelt werden, wenn die Bezahlung der Fak-tura innerhalb der gewährten Skontofrist erfolgt und keine älteren Rech nungen unbeglichen sind. Zahlungen der Kunden sind immer auf die älteste Schuld zu buchen. Zu Unrecht vorgenommene Preisabstriche müssen nachbezahlt werden. Zahlungen gelten mit der Verständigung der TIBA von der Gutschrift auf ihrem Konto als eingegangen.
Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden bankmäßige Verzugszinsen durch monatliche Zinsrechnung zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet. Die höhe des Zinssatzes wird in jeder Rechnung mitgeteilt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, auch außergerichtliche Mahnspesen zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug auch nur eines Teiles der gesamten offenen Rechnungen ist TIBA berechtigt, den gesamten offenen Saldo sofort fällig zu stellen. TIBA ist zur ent-gegennahme von Kundenwechseln nicht verpflichtet. nimmt sie solche entgegen, gehen die gesamten wechselspesen einschließlich der eskontzinsen zu Lasten des Kunden. wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen.
8. kompensationsverbotes ist jedenfalls ausgeschlossen, dass der Kunde, mit welchen Forderungen auch immer, gegen Forderungen der TIBA aufrechnet.
9. eigentumsvorbehaltTIBA behält sich das eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Der Kunde tritt hiermit an TIBA zur Sicherung ihrer Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Buchver-merk auf seinen Fakturen, am Kundenkonto und in seiner offenen-Posten-Liste (oP-Liste) aufzunehmen.
Aus dem Buchvermerk (inkl. Anmerkung in der oP-Liste) muss der Zeitpunkt der Sicherungsabtretung, TIBA als Zessionar und die abgetretene Forderung bestimm bar hervorgehen. Auf Verlangen hat der Kunde TIBA die abgetretene For-derung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für ihre Forderungsein-ziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Das einverständnis des Kunden zu diesem Recht wird hiermit unwiderruflich erteilt. Die schuldbefreiende Zahlung des Drittschuldners kann ab diesem Zeitpunkt nur mehr an TIBA geleistet werden. Im Falle der Pfändung von unter eigentum stehenden waren durch den Gläubiger des Kunden hat dieser TIBA sofort zu verständigen und für alle der TIBA entstehenden Kosten, für die Freilassung dieser waren von Rechten Dritter, auf-zukommen. Im Falle der eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden und im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 30 Tagen seit Fäl-ligkeit ist TIBA berechtigt, die Vorbehaltsware beim Kunden abzuholen und unter analoger Anwendung der Bestimmungen über die warenrückgabe zu ver werten. nimmt TIBA unter eigentumsvorbehalt gelieferte waren zurück, so haftet der Kunde für jenen Mindererlös, der sich beim wiederverkauf dieser waren ergibt, und hat die dadurch verursachten Kosten zu ersetzen.
10. retourware und deren VergütungAufgrund von Kundenbestellungen zuviel gelieferte ware wird von TIBA nur nach Rücksprache und nur dann zurückgenommen, wenn sie unbeschädigt zur Ab-holung bereitgestellt ist. Vom Kunden zurückgebrachte ware, welche nicht in ein-wandfreiem Zustand ist, wird von TIBA nicht übernommen.
In jedem Fall hat der Kunde einen übernahmefähigen Beleg (Lieferschein), wo
allgeMeine VerkauFS- und lieFerbedingungen
gültig ab 01.05.2011
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Produkt und Menge festgehalten sind, bei Retournierung mitzugeben. Vom Platz-meister der TIBA unbeanstandete Retourware wird dem ursprünglichen Preis ab werk unter Abzug der Manipulationsgebühr von 25 Prozent und allen anfallenden Transportkosten gutgeschrieben. Sonderproduktionen und Schacht bodenteile können generell nicht zurückgenommen und gutgeschrieben werden.
11. gewährleistungTIBA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für branchenübliche Qualität. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche können nur auf Grund ausdrücklicher schriftlicher Zusage der TIBA vom Kunden erhoben werden. Bruch von bis zu 2 Prozent der jeweiligen Liefermenge wird durch TIBA nicht er-setzt. wenn die entsprechenden Bruchmengen auf dem Lieferschein festgehalten werden, wird in der Regel die 2 Prozent übertreffende Menge ersetzt. Die ware ist bei Übernahme vom Kunden oder dessen Beauftragten nach Menge und Be-schaffenheit durch optische Kontrolle zu messen, zu zählen und zu überprüfen. Durch solche Kontrolle beanstandete ware darf nicht eingebaut werden und muss spätestens innerhalb von drei Tagen der TIBA schriftlich bekannt gegeben werden. erfolgte der Transport mit Kranfahrzeug und wurde der Auftrag franko Baustelle bzw. Lager, kranabgeladen, abgeschlossen, so gilt die Übergabe der ware nach der Abladung als erfolgt. Für Bruchbeschädigungen, welche durch schlechte Zu-fahrt und beim Abladen bzw. Manipulieren des Kranes auf der Baustelle ent stehen, haftet TIBA nicht. Bei begründeter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge über–nimmt die Lieferfirma die Verpflichtung zum ersatz jener Stücke, die nachweisbar und durch mangelhafte Ausführung oder durch Transportbeschädigung auf den Lkw von TIBA unbrauchbar geworden sind, oder TIBA erteilt Gutschrift unter Ab-standnahme von einer ersatzlieferung. Bei verschiedenen Produktgruppen gelten im Falle der Bemängelung jene Produktmerkmale, die von TIBA durch Beischluss zum Angebot oder zur Auftragsbestätigung in Form von Verlegevorschriften, Merk-blättern, technischen hinweisen usw. mitgeteilt wurden.
12. produkthaftung12.1. Sämtliche Rechte und Pflichten, die die Kunden im nachfolgenden über-nehmen, gelten so lange, als TIBA gegenüber Ansprüche nach dem Produkt-haftungsgesetz (PhG) oder anderen die Produkthaftung regelnden Vorschriften im Zusammenhang mit der Inverkehrsetzung, der weiterlieferung oder weiter-veräußerung von Produkten geltend gemacht werden können.
12.2. eine haftung für Sachschäden eines Unternehmens ist gemäß § 9 Produkt-haftungsgesetz und auch nach anderen die Produkthaftung regelnden Vorschrif ten, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
12.3. werden unsere Produkte seitens des Kunden zum Zwecke der weiter-veräußerung, weiterlieferung oder zur sonstigen weitergabe an Dritte erwor-ben, so verpflichtet sich der Kunde, den haftungsausschluss zu unseren Gunsten nachweislich auf die jeweiligen Abnehmer vertraglich zu überbinden und diese in gleicher weise zur weiterüberbindung des haftungsausschlusses zu unseren Guns ten in der gesamten Kette der Abnehmer und insbesondere auch der Be-nützer des Produktes vertraglich zu verpflichten.
12.4. Ansprüche Dritter aus dem Produkthaftungsgesetz sind im Innenverhält-nis stets vom Kunden zu tragen. Im Falle, dass der Kunde aus dem Produkt-haftungsgesetz in Anspruch genommen wird, sind Regressansprüche gegen TIBA ausgeschlossen. Umgekehrt hält uns der Kunde dann schad- und klaglos, wenn TIBA wegen Fehler an Produkten in Anspruch genommen wird, die sie in den Verkehr gesetzt hat.
12.5. Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall, dass er Produkte von TIBA in Verkehr bringt, sicherzustellen, dass der Vorgang der weiterveräußerung, weiterlieferung oder der sonstigen weitergabe nachweislich festgestellt werden kann, wobei insbesondere name und Adresse des erwerbers, das Produkt und das Datum aufzuzeichnen sind. weiters verpflichtet sich der Kunde, seine Mitarbeiter über die Informationen und Instruktionen, die TIBA mit den Produkten mitliefert, sowie über die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen laufend und nachweislich zu informieren. Auch die Beratung der Kunden des Auftraggebers hat im Sinne dieser Vorschriften und Informationen zu geschehen.
12.6. Produkte von TIBA dürfen vom Kunden nur in einwandfreiem Zustand und ausschließlich entsprechend den von TIBA, den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften, Anordnungen und Zulassungsbedingungen in Verkehr gebracht bzw. weitergeliefert und eingebaut werden. Im Falle der weitergabe der Produkte von TIBA ist die Verpflichtung zur einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbeson-dere über die Befugnis zur Vornahme eines einbaus oder einer sonstigen Be- und Verarbeitung der von TIBA gelieferten Produkte, nachweislich zu überbinden. Verlegeanleitungen, Angaben über den Verwendungs- und einsatzbereich und sonstige Produktinformationen sind seitens des Auftraggebers dem Kunden mit dem Produkt mitzuliefern.
12.7. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter, insbesondere das im Verkauf tätige Personal, über Produktinformationen der TIBA und die gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften, Anordnungen und Zulassungsbedingungen zu infor–mieren. Das Verkaufspersonal seinerseits ist verpflichtet, den Käufer der Produkte von TIBA nur gemäß diesen Informationen, Instruktionen und Vorschriften zu beraten.
12.8. Der Kunde ist weiters verpflichtet, jene Unterlagen und urkundlichen nach-weise, die zur Beurteilung und Abwehr von Produkthaftungsansprüchen erforder-lich sind, vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens bzw. der weiterlieferung des Produktes mindestens zehn Jahre hindurch aufzubewahren und sie TIBA auf Ver-langen herauszugeben. Dazu gehören insbesondere der nachweis der Überbin-dung des haftungsausschlusses über die ganze Vertriebskette, die Urkunden gemäß Punkt 5 und der nachweis im Sinne der Punkte 6 und 7 dieses Abschnittes.
12.9. Der Kunde hat, wenn er seinerseits das Recht zur weiterveräußerung, wei-terlieferung oder zur sonstigen weitergabe an Dritte erwirbt, die Verpflichtung, TIBA über alle ihm bekannt gewordenen Fehler der Produkte und Produktinforma-tionen unverzüglich zu informieren. TIBA weist darauf hin, dass sie für Produkte oder Produktinformationen, die der Kunde in Verkehr setzt, keine haftung über-nehmen, wenn diese als fehlerhaft erkannt werden können, sondern daraus ent-stehende Schäden sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
12.10. es obliegt dem Kunden, den Stand von wissenschaft und Technik hinsicht-lich der eigenschaften der Produkte von TIBA, insbesondere was die Sicherheit derselben anbelangt, selbstständig zu verfolgen. Sollte dabei der Verdacht eines widerspruchs zu den Produktinformationen, Verlege- und Versetzanleitungen, An-wendungsmöglichkeiten usw. erkennbar sein, hat der Kunde TIBA darüber unver-züglich zu informieren und die Auslieferung von Produkten, die diesem geänderten Stand der wissenschaft und Technik in hinblick auf die Sicherheit der Produkte nicht mehr entsprechen, sofort zu unterlassen.
12.11. Für Schäden, hinsichtlich deren sich der Kunde Versicherungsschutz be-schaffen kann, gewährt TIBA keinesfalls Deckung.
13. Stornierung des auftragesBei vollem oder auch nur teilweisem Rücktritt des Kunden vom abgeschlossenen Vertrag gilt eine Stornogebühr von 20 Prozent als vereinbart.
14. erfüllungsort und gerichtsstandUngeachtet des vereinbarten Abladeortes werden als erfüllungsort für die beider-seitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag unsere werksstandorte in wöllers-dorf, Sollenau, Tillmitsch oder St. Margarethen vereinbart. Für allfällige Streitig-keiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz zuständig.
15. geltung der allgemeinen Verkaufs- und lieferbedingungen für Verbraucher gemäß § 1 konsumentenschutzgesetz15.1. Punkt 3 gilt mit dem Zusatz, dass die Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ab erteilung des Auftrages erfolgt. Ist keine bestimmte Lieferfrist ver-einbart, kommt der Vertrag auch ohne Auftragsbestätigung zustande, wenn die Lieferung innerhalb der oben angeführten Frist von 14 Tagen erfolgt.
15.2. Über die Regelung des Punktes 4 hinaus kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer woche schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag aus den in § 3 Absatz 1 und 2 Konsumentenschutzge-setz genannten Gründen erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt.
ein Rücktritt ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn:
15.2.1. das Geschäft in den für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Firmen-räumlichkeiten oder
15.2.2. auf Ständen bei Messen oder Märkten abgeschlossen wurde,
15.2.3. der Verbraucher selbst die Geschäftsverbindung angebahnt hat und
15.2.4. dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegan-gen sind.
15.3. Die Gerichtsstandklausel des Punktes 14 gilt nicht, wenn der Verbraucher im Inland seinen wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat oder im Inland be-schäftigt ist. Der Gerichtsstand richtet sich dann nach dem Sprengel des wohn-sitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des ortes der Beschäftigung des Ver brauchers.
TIBA AUSTRIA GmbHStangersdorf Gewerbegebiet 110/12 8403 Lebring
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