Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

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Der Vertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG inklusive Anlagen. Erfragt über das Informationsfreiheitsgesetz.

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Verkehrsvertrag zwischen demLandBerlin, vertretendurchdie Senatsverwaltungfr Stadtentwicklung und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG} Anstalt desffentlichenRechts ber dieErbringungvonVerkehrs- undInfrastrukturleistungen der VerkehrsmittelU-Bahn,Straenbahn,BusundFhreinBerlin inder Zeit vom1.Januar2008biszum31.August2020 VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR Inhaltsverzeichnis Prambel ...................................................................................................... 4 1. Vertragsgrundlagen .................................................................................. 4 1 DieVertragspartner ................................................................................. 4 2 VertragsgegenstandundGrundstzeder Zusammenarbeit ........................ 5 3 Kooperationfr einintegriertes PNV-Angebot ......................................... 6 2. Leistungspflichten Verkehr ....................................................................... 7 2.1Fahrplanangebot ............................................................................................. 7 4FestlegungdesLeistungsumfangs ............................................................ 7 5 Aufstellungder Fahrplne ........................................................................ 7 6 AnforderungenandasFahrplanangebot ................................................. 10 7 FahrplannderungenzwischenregulrenFahrplanwechseln ..................... 11 2.2 Tarif undVertrieb......................................................................................... 12 8 Anzuwendender Tarif ............................................................................ 12 9 Vertrieb ................................................................................................ 13 10Neue Tarif- undVertriebsformen .......................................................... 14 2.3Qualitts- undUmweltstandards ........................................................... ~........ 14 11Qualitt .............................................................................................. 14 12Umwelt- undRessourcenschutz ............................................................ 15 2.4FahrgastorientierungundMarktauftritt ........................................................... 15 13Marktauftritt ....................................................................................... 15 14 Strkungder Fahrgastrechte ................................................................ 16 15AustauschvonVerkehrs- undEinnahmedaten ....................................... 16 16Sicherheitskonzept .............................................................................. 17 3. Leistungspflichten Verkehrsinfrastruktur ............................................... 19 17Grundstzeder Infrastrukturvorhaltung ................................................ 19 18VorhandeneInfrastruktur .................................................................... 19 19Erhalt undBetriebder Infrastruktur ...................................................... 20 20Vorhabensplanung............... : .............................................................. 20 21nderungdesInfrastrukturbestandes ................................................... 21 22Dokumentation................................................................................... 22 4.Erfllungskontrolle .................................................................................. 23 23Grundstze ......................................................................................... 23 24 Verkehrsangebot ................................................................................. 24 Seite2 von34 VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 25Verkehrsinfrastruktur ........................................................................... 26 5.Finanzierung ............................................................................................ 26 26Ausgleichsanspruchder BVG ................................................................ 26 27 AusgleichshheundParameter der Ausgleichsberechnung ..................... 26 28Vermeidungvonberkompensation ..................................................... 27 29Anpassungauf GrundvonKostensteigerungen ...................................... 28 30Verfahrensablauf ................................................................................. 28 6. Fortschreibung der Vertragsinhalte ........................................................ 30 31AnpassungnachFortschreibungNahverkehrsplan ................................. 30 32Revision .............................................................................................. 30 7. Abschlieende Regelungen ..................................................................... 31 33Laufzeit .............................................................................................. 31 34Genehmigungen .................................................................................. 31 35Vernderungender Marktorganisation .................................................. 32 36Streitigkeiten ...................................................................................... 32 37Schlussbestimmungen ......................................................................... 32 8. Anlagen................................................................................................... 34 Seite3 von34fl VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR Prambel Dieser Vertragdient der Gewhrleistungder Erbringunggerneinwirtschaftli-cherLeistungenimVerkehr mit Untergrundbahn(U-Bahn),Straenbahn,Bus undFhreinBerlinbiszum31.August 2020durchdieBerliner Verkehrsbe-triebe(BVG)Anstalt desffentlichenRechts. DieVertragspartner verfolgendasgemeinsameZieleiner Verkehrsbedie-nung,dieimSinneder Daseinsvorsorge denffentlichenInteressenent-spricht. Eineinheitlichesintegriertes Angebot ausVerkehrsinfrastruktur, Schienen-verkehr (U-BahnundStraenbahn)sowieBus- undFhrenverkehr solleinen fr die FahrgsteattraktivenPNVzudengeringstenKostenfr die Allge-meinheit ermglichen. DadieVertragspartner zuder Erkenntnis gelangt sind,dasseineausreichen-de Verkehrsbedienungnur gemeinwirtschaftlicherfolgenkann,schlieensie nachfolgende VereinbarungimSinneder Verordnung(EWG)Nr.1191/69 des Rates(imFolgenden"Vertrag" oder "Verkehrsvertrag"). 1. Vertragsgrundlagen 1Die Vertragspartner (1)DasLandBerlin(nachfolgend "Aufgabentrger"genannt) ist Aufgaben-trger fr denPNV.Der Aufgabentrger hat gem3 Abs.1 des Gesetzesber die AufgabenunddieWeiterentwicklungdesffentlichen PersonennahverkehrsimLandBerlin(PNV-Gesetz)die Aufgabe,den PNV zuplanenundauszugestalten,umdamit sicher zustellen,dass Angebot,FahrpreisundInfrastruktur desPNVimerforderlichenUm-fangandenInteressen der DaseinsvorsorgeunddesUmweltschutzes orientiert werden. (2)DieBerliner Verkehrsbetriebe(BVG)Anstalt desffentlichenRechts (nachfolgend "BVG"genannt)istUnternehmenimSinnedesPersonen-befrderungsgesetzes(PBefG).Gem 3 Abs.4BerlinerBetriebe-gesetzes(BeriBG)hat siezur gesetzlichenAufgabe,PNVfr Berlin durchzufhrenmit demZielkostengnstiger undumweltfreundlicher Verkehrsbedienungsowiealler hiermit intechnischemundwirtschaftli-chemZusammenhangstehenden Ttigkeiten.Hierzuerbringt sieVer-kehrsangebotemit U-Bahnen,Straenbahnen,BussenundFhrenund hlt dievonihr genutzteInfrastruktur vor. Seite4von34 () VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR (3)DieBVGist Trgerinder sichausGesetzen,Verordnungenundffent-lich-rechtlichenGenehmigungen(z.B.PBefG,Verordnungber denBe-triebvonKraftfahrunternehmenimPersonenverkehr (BOKraft),Verord-nungber denBauundBetriebder Straenbahnen(BOStrab))erge-bendenRechteundPflichten,insbesondere der Fahrplan-,Tarif- und Befrderungspflichtensowieder PflichtenimBereicheder Verkehrssi-cherheit,der Barrierefreiheit sowiedes Tarif- undArbeitsrechtes.Sieist gegenber der TechnischenAufsichtsbehrde verantwortlich.Ihr obliegt dieordnungsgemeundwirtschaftlicheDurchfhrungder Verkehrsan-gebote.Sieist Vertragspartnerinder Reisendenundhaftet nachden gesetzlichenBestimmungenfr derenSchden. 2 Vertragsgegenstandund Grundstze der Zusammenarbeit (1)Der Aufgabentrger beauftragt dieBVGmit der Erbringungder indie-semVertragbeschriebenenLeistungendesU-Bahn-,Straenbahn-, Bus- undFhrverkehrs einschlielichder Infrastrukturvorhaltung zuden indiesem VertragbeschriebenenKonditionenwhrendder Geltungs-dauer diesesVertrags.DieBVGverpflichtet sichzurErbringungdieser Leistungen. (2)DieVertragspartner arbeitenvertrauensvollzusammenundunterstt-zensichinsbesondere durchdieimFolgendengenanntenManahmen gegenseitig,umdie Vertragziele zuerreichen: DieVertragspartner lassensichwechselseitigrelevanteInformatio-nenzukommen; siesetzeneinanderumfassendund zeitgerechtber eigeneund diebekanntenPlanungenDritter sowiesonstigeManahmenund Ereignisse(z.B.Straenbaumanahmen)inKenntnis,die sichauf die Verkehrsleistungenauswirkenknnen; sietretengemeinsamingeeigneter Weiseinder ffentlichkeit fr dieZielerreichungeinund siegefhrdenauchbeistreitigenFragendieErreichungder ver-traglichenZielsetzungnicht. (3)Der Aufgabentrger kannsichimRahmenseiner gesetzlichenMglich-keitenzur WahrnehmungseinerRechteundPflichtenausdiesemVer-tragDritter bedienen.Ersichert der BVGzu,dassDritte ingleichem Umfang zur Vertraulichkeit imHinblick auf alleInformationenund Kenntnisseverpflichtet werden,diesieinWahrnehmungihrer Ttigkeit Seite5 von34 VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR fr denAufgabentrger erlangen,inwelchemder Aufgabentrger selbst gegenber der BVGzur Vertraulichkeit verpflichtet ist. (4)Soweit imVertragZustimmungserfordernisse definiert sindundnichts anderesbestimmt ist,gewhrleistendieVertragspartner,dassdemje-weilsanderenVertragspartner diezurPrfungder Zustimmungsfhig-keit erforderlichenUnterlagen vollstndigundrechtzeitig,inder Regel zumindest dreiWochenvor der geplantenDurchfhrungder zustim-mungsbedrftigenManahme oder einer ggf.vorgesehenenBeschluss-fassungimAufsichtsrat der BVGvorliegen.SpeziellevertraglicheFris-tenregelungenfr bestimmte Zustimmungsverfahrenbleibendavonun-berhrt. (5)DieBVGwirddenAufgabentrger auf allefr sieerkennbarennegati-venFolgenfr die vertraglichvereinbartenVerkehrs- undInfrastruktur-vorhaltungsleistungen, die durchdessenEntscheidungen,Weisungen, EmpfehlungenundsonstigeErklrungenentstehenknnen,ausdrck-lichhinweisenundauf AufforderungAlternatiworschlgeunterbreiten. Der Sorgfaltsmastabist hierbeidiejenige Sorgfalt, diedieBVGineige-nenAngelegenheitenanzuwendenpflegt(277Brgerliches Gesetz-buch- BGB). (6)DieBVGerbringt ihre Geschftsttigkeit imWesentlichenfr dasLand Berlin.Diesgilt auchunter Bercksichtigungder Geschftsttigkeit ihrer Tochterunternehmensowiedernicht vondiesem Vertragumfassten Leistungen. (7)DieBVGverpflichtet sich,sptestensmit Inkrafttreten einerNachfolge-regelungder heute geltenden Verordnung(EWG)Nr.1191/69 smtliche eigenenffentlichenPersonenverkehrsdienstesowiesmtlicheffentli-chenPersonenverkehrsdienstesolcher Unternehmen,auf diesieeinen auchnur geringfgigenEinflussausbt,geografischauf dasGebiet des LandesBerlinsowiedenimRahmendesVerkehrsverbundesBerlin-BrandenburganfallendengrenzberschreitendenVerkehr zubegrenzen. 3Kooperation fr einintegriertes PNV-Angebot (1)DieVertragspartner verpflichtensich,imRahmenihrer jeweiligenMg-lichkeitendarauf hinzuwirken,dassdasVerkehrsangebot mit U-Bahn, Straenbahn,BusundFhreauf dieAngebotederS-Bahnundder Re-gionalzgeabgestimmt werdenkann.Zielistdieweitere Verbesserung desintegrierten PNV-Gesamtangebots. VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR (2)ZurErreichungdiesesZielserfllt dieBVGihreKooperationspflichten ausdemihrerseitsmit der VerkehrsverbundBerlin-BrandenburgGmbH (VBBGmbH)undmit denbeteiligtenVerbundverkehrsunternehmenab-geschlossenenKooperationsvertrag.Insbesonderebeauftragt siedie VBBGmbH,inihremNamen Tarifantrgemit vorgegebenemInhalt und Umfangbeider zustndigenGenehmigungsbehrdezustellen. (3)Der Aufgabentrger wirkt alsVertragspartner der Setreiber imS-Bahn undRegionalzugverkehr innerhalb seiner vertraglichenundgesetzlichen Mglichkeitenauf eine Integration desgesamtenPNV-Angebotesso-wie auf einemglichst optimale Verknpfungmit Fuwegen,Fahrrad unddemmotorisierten Individualverkehr hin. 2.Leistungspflichten Verkehr 2.1 Fahrplanangebot 4Festlegung desLeistungsumfangs Der LeistungsumfanggemNahverkehrsplan(2006 - 2009)betrgt: U-Bahn:20,30Mio.Nutzzugkm/]ahr Straenbahn:20,00Mio.Nutzzugkm/]ahr Bus:88,70Mio.Nutzwagenkm/Jahr Fhre:18.366Betriebsstunden/Jahr Ersatzverkehrsleistungen,diezeitweiligdurchandere Verkehrsmittelerbracht werden(insbesondere Schienenersatzverkehr),zhlendabeizudemLeis-tungsumfangdesjenigen Verkehrsmittels,dasdieseLeistungplanmig erbringensollte.BeiwesentlichennderungendesLiniennetzes(insbesonde-reNeubaustreckenundLinienverlngerungen)kannderinSatz1 festgelegte LeistungsumfangbeiBedarf einvernehmlichdurcheinenneuenLeistungsum-fangersetzt werden. 5 Aufstellungder Fahrplne (1)DieFahrplnegeltenregelmigfr einJahr.Ihr Gltigkeitszeitraum sollsichandeneuropaweit harmonisierten TerminenderFahrplan-wechselorientieren. (2)DieFahrplanpflichtender BVGzuVertragsbeginnergebensichausden genehmigtenFahrplnenfr dieVerkehrsmittelU-Bahn,Straenbahn, BusundFhre(Fahrplanstand9.Dezember2007). n VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR (3)DerRahmenfahrplanbeschreibt dasVerkehrsangebot der BVGundist fr jedeLiniedefiniert durch Angabenzu: a)VerkehrsmittelundProdukt b)Liniennummer c)Endpunkte(ggf.Zwischenendpunkte) d) BefahreneStraenzgeundStreckenabschnitte(nur beiStraen-bahnundBus) e)Linienlnge(ggf.differenziert nachLinienabschnittenundRichtun-gen) f)Taktfolge(ggf.differenziert nachLinienabschnitten)spezifiziert fr unterschiedliche Verkehrstageund Tageszeiteneinschlielich plan-migauf Basisder Erfahrungender Vorjahre vorgesehener Ver-strker- undSchlerfahrtensowieabweichender Taktfolgenwh-rendder Schulferienbzw.wegenlangfristigabsehbarer Bauma-nahmen,soweit dieseinihren Auswirkungenauf denRahmenfahr-planbekannt sind. g) Barrierefreiheit desAngebots(soweit vor Umlaufplanungabsehbar) h) Voraussichtlicher Leistungsumfang ( 4)Der Rahmenfahrplanist grundstzlichfr denGltigkeitszeitraumeines bestimmtenFahrplansanwendbar,esseidenn,diesist imRahmen-fahrplanandersbestimmt. (5)Der zuVertragsbeginngltigeRahmenfahrplanist inAnlage2,Teil3 (Fahrplne2008)beigefgt.Er wirdfr dieFolgejahre fortgeschrieben. Beijeder Fortschreibungsinddie nderungenzumbisherigenRahmen-fahrplanaufzuzeigenundzubegrnden.ber dieinAbs.3lit.a bish genanntenPunktehinausbetrifft diesauchdenpartiellenoder vollstn-digenEntfalleiner Haltestelle sowieerheblichekapazittsrelevanten-derungenbeimFahrzeugeinsatzimZusammenhangmit Fahrplannde-rungen(Typundggf.Behngung).BeigrerennderungendesLi-niennetzesist darberhinauszur OrientierungeineAusschnitts-Karte desgeplantenLiniennetzes einzureichen. (6)Der Aufgabentrger definiert imNahverkehrsplangemAnlage9 An-forderungensowiebeiBedarf ergnzendeplanerischeBestellanforde-rungenfr dieFortschreibungdesRahmenfahrplanes.Erbercksichtigt dabeinebendenAnforderungenaus6 Abs.1 und2 auchrtliche Ge-gebenheiten(z.B.Befahrbarkeit vonStraen,Verfgbarkeit vonEnd-stellen). VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR (7)DieBVGprft dieUmsetzbarkeit der BestellanforderungendesAufga-bentrgersundinformiert denAufgabentrgerunverzglich,soweit die Umsetzungrechtlichoder tatschlichunmglichseinsollte.Der Aufga-bentrger wirdseineVorgabenentsprechendkorrigieren.Soferndie BVGdieBestellanforderungenmit der Begrndungablehnt,dassdiese mit demvorhandenenFahrzeugpark nicht zuerfllensind,ist siever-pflichtet nachzuweisen,dassder vorhandeneundgeplanteFahrzeug-park (gemVorhabensplanungnach20)hierfr nicht ausreicht.Sie hat auf Anfragedes Aufgabentrgersauchanzugeben,zuwelchem AufwandundzuwelchemEinsatzzeitpunkt die erforderlichenMehrfahr-zeugevoraussichtlichbeschafft werdenknnen. (8)DieBVGerstellt fr denGltigkeitszeitraumdesintendiertenFahrplans einenVorschlagfr dieFortschreibungdesRahmenfahrplanes fr das Gesamtnetzundstimmt diesenmit demAufgabentrger ab.Unabhn-gigdavonkannder Aufgabentrger entsprechendder zeitlichenVorga-bender Anlage2, Teil1 (Pianungskalender)sowieder inhaltlichenVor-gabender Anlage2,Teil2 (Bestellbedingungen)eineneigenenRah-menfahrplanfr einzelneLinienoder Teilnetzebestellen. (9)Der Aufgabentrger besttigt denvorgeschlagenenRahmenfahrplan, soweit er denVorgabenausAbs.6 sowieaus 4, 6Abs.1lit.aund 6 Abs.2 entspricht.Andernfallsbeanstandet er denvorgeschlagenen Rahmenfahrplan.Dieserfolgt innerhalb der nachAnlage2,Teil1 (Pia-nungskalender) geltenden Frist.Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftlicheBeanstandung, gilt der vorgeschlageneRahmenfahrplanals besttigt. (10)Beanstandet der Aufgabentrger denRahmenfahrplaninnerhalb der FristinSchriftform, gilt der bisherigeRahmenfahrplaninsoweit weiter, alsder Aufgabentrger ihnnicht abweichendfestsetzt.DieBedingun-gen,unter denendieabweichendeFestsetzungerfolgt,sindinAnla-ge2,Teil2 (Bestellbedingungen)geregelt. (11)Auf BasisdesvomAufgabentrger besttigtenoder festgesetztenRah-menfahrplanesentwickelt dieBVGdenFahrplanundbeantragt dienach Verkehrsgewerberecht erforderlichenGenehmigungenoder Zustim-mungenoder zeigt dieFahrplannderungender Genehmigungsbehrde an. (12)DerAufgabentrger erteilt imVerfahrengegenber der Genehmigungs-behrde seinEinverstndnis zudenbeantragtenbzw.angezeigten Fahrplnen,wennder gltigeRahmenfahrplaneingehaltenundden Vorgabendes 6 Abs.1 lit.b entsprochenwird.Andernfallskannder VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR Aufgabentrger dieBVGzur AnpassungihresFahrplangenehmigungs-antragsauffordern. (13)VomgltigenRahmenfahrplanknnendieVertragspartner einvernehm-lichabweichen,wennneueErkenntnisse vorliegen,die eineAnpassung desRahmenserfordern.BeideVertragspartnerknnenbeiBedarf den anderenVertragspartner umErklrungdesEinvernehmensersuchen. DasEinvernehmenist schriftlichzudokumentieren. (14)DieverfahrensrelevantenDatenfr dieErstellungundGenehmigung der jhrlichenFahrplneinklusive aller vorlaufendenArbeitsschrittesind inAnlage2, Teil1 (Pianungskalender)spezifiziert.Abweichungenvom Planungskalender knnenbeiBedarf einvernehmlichvereinbart werden. 6 Anforderungen andasFahrplanangebot (1)Fahrplnemssendie fahrplanbezogenenAnforderungendesNahver-kehrsplanesgemAnlage9 einhalten.Diesesbedeutet: a)DasjeweiligeFahrplanangebot der BVGerfllt imZusammenspiel mit denAngebotenimS-Bahn- undRegionalzugverkehr die auf Ba-sisder imNahverkehrsplangem Anlage9beschriebenen Erschlieungs-,Bedienungs- undVerbindungsstandards(Anlage1, Teil3 - Zugangsstandards).Esentspricht imRahmender betriebli-chenMglichkeitenden Anforderungenandie verkehrstrgerber-greifende Integration. b)Das jeweilige Fahrplanangebot entspricht denPrinzipiender An-schlussplanung.Sptestensbis2009sollenAnschlussbeziehungen undRealisierungsquotenineinemregelmigenAbstimmungs-verfahrennachdenGrundprinzipiendesNahverkehrsplans gem Anlage9festgelegt werden. (2)DieBVGgewhrleistet imRahmenihrer betrieblichenMglichkeitenei-nenbedarfsgerechtenEinsatz vonVerkehrsmittelnbeibesonderenAn-lssen(z.B.beiSportgroveranstaltungen,Volksfesten,Konzerten, Messen).Dieerforderlichen Angebotesindbeiausreichender Planungs-sicherheit imregulrenFahrplan(5)zubercksichtigen,andernfalls durcheinenSonderfahrplan(7)zuregeln. (3)BeiauergewhnlichenGroereignissen(z.B.Kirchentagen,Weltmeis-terschaften)entfllt dieLeistungspflicht der BVGinsoweit,alssienicht ber diefr einenbedarfsgerechtenEinsatzerforderlichenbetrieblichen Mglichkeitenverfgt.In einemsolchenFallist dieBVGverpflichtet, demAufgabentrger diefehlendenbetrieblichenMglichkeiten(Fahr-VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR zeug- undPersonalsituation,einschlielichder AusschpfungvonMg-lichkeiten, Tochter- oder Subunternehmeneinzusetzen)plausibeldarzu-legen.Der Aufgabentrger kannjedochvonderBVGgegenKosten-bernahme verlangen,dasssieandere Verkehrsunternehmenmit der Einbringungder zustzlicherforderlichenLeistungenbeauftragt.Die KoordinationdesEinsatzesdieser Auftragsunternehmerunterliegt der BVGimRahmenihrer StellungalsGenehmigungsinhaberin. ( 4)KanndieBVGihreFahrplanpflichtennicht erfllen, weilStraenoder Schienenwegenicht demFahrplanentsprechendbefahrenwerdenkn-nen,sorichtet siebeiBedarf einenErsatzverkehr imEinklangmit den Anforderungender Anlage1,Teil2(Ersatzverkehre)ein. 7 Fahrplannderungen zwischenregulrenFahrplanwechseln (1)BeiBedarf knnenzwischenregulrenFahrplanwechselnunterjhrige nderungendesder Genehmigungsbehrde angezeigtenoder vondie-ser genehmigtenoder zugestimmtenFahrplansstattfinden.Diesesbe-trifft: a)Fahrplananpassungeninfolgeneuer Erkenntnisse zur verkehrliehen Situation, b)SonderfahrplnebeibesonderenAnlssen(z.B.Groveranstaltun-gen,Konzerte,Messen,Volksfeste,Straenfeste,Demonstrationen) (6 Abs.2), c)Ersatzfahrplne(6 Abs.4)und d)Ferienfahrplnefr Schul- undSemesterferien. (2)UnterjhrigeFahrplannderungennachAbs.1 lit.a undlit.dbedrfen der vorherigenZustimmungdesAufgabentrgers.Diesegilt alserklrt, wennder Aufgabentrger einenVorschlagder BVGnicht innerhalb von dreiWochennachErhalt ablehnt. (3)berFahrplannderungennachAbs.1 lit.bundlit.c ist der Aufgaben-trger nachMglichkeit vor derenInkrafttreten zuinformieren.Auf Auf-forderungmussdieBVGbelegen,dassdiesbezglichdievertraglichen Vorgaben(gem6 Abs.2 und4)eingehaltenwerden.Fahrplann-derungenimMinutenbereich(Minutenverschiebungen)bedrfenkeiner vorherigenInformationdesAufgabentrgers,soweit diesekeineVer-schlechterungder Anschlusssituationbewirken.BeibesonderenVeran-staltungenvongesamtstdtischer Bedeutungkannder Aufgabentrger einenSonderfahrplanrechtzeitigvorabfr zustimmungspflichtigerkl-ren.SoweitimZusammenspielverschiedenerErsatzverkehresichbe-VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR sondereNachteile fr einbestimmtesGebiet ergeben,kannder Aufga-bentrger einenErsatzfahrplanfr vorab zustimmungspflichtigerklren ( 4)Der Aufgabentrgerkannseinerseitsder BVGVorschlgezuFahrplan-nderungenunterbreiten. (5)Bisvier MonatenachFahrplanwechselkannder Aufgabentrger Korrek-turenzunderungen,diezumletztenFahrplanwechselvorgenommen wurden,bestellen.DazutauschensichdieVertragspartner innerhalb der erstendreiMonatenacheinemFahrplanwechselregelmigzu dessenfahrgastseitigenundbetrieblichenFolgenundzudemdaraus abzuleitendenKorrekturbedarf aus.Sofernkeinhherer Eilbedarf be-steht,ist dieUmsetzungder Fahrplankorrekturenmglichst auf einen gemeinsamen Terminzukonzentrieren.ErgebensichneueErkenntnisse zur verkehrliehenSituation,dieimffentlichenInteresseeineVernde-rungdesFahrplansbereits vor der nchstenregulrenFahrplannde-rungerforderlichmachen,kannder Aufgabentrger auchindiesenFl-lenunterjhrige Fahrplannderungenbestellen.DieBVGsetzt diebe-stelltenFahrplannderungenunverzglichbzw.zumvereinbarten Ter-minum.DieentsprechendenBedingungensindinAnlage2,Teil2 (Be-stellbedingungen)geregelt. 2.2 Tarif und Vertrieb 8Anzuwendender Tarif (1)DieBVGwendet die TarifbestimmungenundBefrderungsbedingungen des jeweils geltendenVBBTarifsan.Ergnzende Tarife wirddieBVG nur anwenden,wennsiezwischender BVGunddemLandBerlinver-einbart sindoder der Aufgabentrger diesenzugestimmthat. (2)Beider zuknftigenEntwicklungvonTarif undVertriebsinddieimNah-verkehrsplan(gemAnlage9)konkretisiertenGrundstze der Trans-parenz,Preiselastizitt, Tarifergiebigkeit, Tarifgerechtigkeit,Kundenbin-dung,AufwandsreduktionundKostenentwicklungunter Bercksichti-gungihrer Zielkonfliktemglich.stumfassendzubercksichtigen. (3)DieBVGwirddieWeiterentwicklungder Tarifemit demAufgabentrger abstimmen.Insbesondereinformiert siedenAufgabentrger,sobald sichkonkreteVorschlgezuTarifnderungenabzeichnen,injedemFall rechtzeitig,bevordieseVorschlgeindieVBB-Gremien(zuVertragsab-schluss:FacharbeitskreisVBB-Tarif undVertrieb)eingebracht werden. DieAnforderungenandie vonder BVGfr dieAbstimmungzuliefern-denInformationenenthlt Anlage3 (Tarifnderungen). VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 9Vertrieb (1)DieBVGfhrt denVertriebauf eigeneRechnungundineigener Ver-antwortungdurch.DieBVGkannVertriebswegegrundstzlichdannn-dern,wennandere Vertriebswegebeihherer Wirtschaftlichkeit eine vergleichbare Verfgbarkeit undMarktdurchdringungbewirken. (2)Siewird- auchinZusammenarbeit mit denVerkehrsunternehmen,die den Tarif desVBBanwenden- die Vertriebsstandards weiterentwickeln. Dazu: - sinddieVertriebswege fr dieFahrgstenachvollziehbarundber-sichtlichzugestalten; - sinddiejenigenVertriebswegezupriorisieren,diedieBindungder KundenandenffentlichenNahverkehr erhhen; - sinddieVertriebswegesozukonzipieren,dassder Aufwandder BVG undder Fahrgsteminimiert wird; - sinddieAnforderungendesNahverkehrsplansgemAnlage9 zur Verfgbarkeit des TarifsortimentesimpersonalbedientenFahrschein-verkauf (Verkaufsstellen,Fahrer)sowieimVertriebdurchAutomaten (Bahnsteige,Fahrzeuge)einzuhalten; - wirkendie Vertragspartner imRahmenihrer Mglichkeitendaranmit, die GestaltungvonVertriebsstellenundVertriebssystemen(Verkauf-stellen,Fahrkartenautomaten,Fahrscheine)unternehmensbergrei-fendzuvereinheitlichen. HierbeisindwirtschaftlicheErwgungen(Aufwand,Kundennutzen,Ein-nahmenentwicklung) zubercksichtigen. (3)DieBVGwirddenAufgabentrgerberumfangreicheNeu- undErsatz-beschaffungen(Systementscheidungen),diefr dieErfllungder Ab-stze1 und2 wesentlichsind,mindestens acht Wochenvor der grund-stzlichenEntscheidungber dieBeschaffunginformieren.BeiVerga-benerfolgt dieEinbindungdes AufgabentrgerssptestensbeiErstel-lungder Vergabeunterlagen.20Abs.5 S.3-5findet entsprechende Anwendung. ( 4)Im Interesse einesausKundensichteinheitlichenMarktauftritts undim Interesse der Kompatibilittder Vertriebswegesowieder Senkungder Kostender denVBB-Tarif anwendendenVerkehrsunternehmenstreben die Vertragspartner eineweitgehende Vertriebskooperationder beteilig-tenVerkehrsunternehmenan. VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 10 Neue Tarif- und Vertriebsformen (1)DieBVGwirddenAufgabentrger indieEntwicklungneuer Tarif- und Vertriebsformeneinbindenundmindestensacht Wochenvor der grund-stzlichenEntscheidungber dieEinfhrunginformieren. 20Abs.5 Satz3-5findet entsprechende Anwendung. (2)SoferndieBVGdieEinfhrungelektronischer Fahrscheinsysteme(z.B. auf der BasisvonChip-KartenoderMobiltelefonen)anstrebt,ist diese SystementscheidungnachAbstimmungmit demAufgabentrger zudem mit der VBBGmbHundmit denimBerliner PNV ttigenVerkehrsun-ternehmenabzustimmen.Siedarf nur mit Gltigkeit fr dasgesamte Berliner PNV-Angebot erfolgenundmussdieBelangedesDatenschut-zesangemessenbercksichtigen. 2.3 Qualitts- undUmweltstandards 11 Qualitt (1)DieBVGgewhrleistet beider Erbringungihrer vertraglichenLeistungen einekontinuierlichhohe,andensichdynamischentwickelndenKun-denbedrfnissenorientierteQualitt. (2)DieBVGistnachDINEN13816 zertifiziert.DieVertragspartner sind sichdarber einig,dassdie dieser NormentsprechendenMessverfahren alsGrundlagezurMessungder indiesemVertragfestgelegtenStan-dardsdienen,soweit diesindiesemVertragnicht ausdrcklichanderes geregelt wird. (3)DasVerkehrsangebot der BVGentspricht mindestens folgendenQuali-ttsstandardsdesNahverkehrsplans,soweit auf dieseinAnlage9 expli-zit verwiesenwird: a)Zuverlssigkeit, b)Pnktlichkeit, c)Barrierefreiheit der Fahrzeugesowieder BahnhfeundHaltestellen, d)Fahrzeuggestaltung,insbesondere Ausstattung e)Kapazitt, f)Sicherheit, g)Haltestellenausstattungund h)Sauberkeit der Fahrzeugesowieder BahnhfeundHaltestellen. DieEinzelheitender QualittsstandardswerdeninAnlage1 Teil1 (Re-gei-Angebotsstandards)spezifiziert. VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR ( 4)DieEinhaltungdieser Qualittsstandards sowiedieErreichungder in Absatz1 genanntenZielewirdnachdenAnforderungenderDINEN 13816ber subjektiv undobjektiv zumessendeWerteermittelt. 12 Umwelt- undRessourcenschutz (1)DieBVGhat sichdurchUnterzeichnung der UITP-Chartafr Nachhaltig-keit selbst verpflichtet,durchentsprechendeManahmenzumUmwelt-undRessourcenschutzsowieder Sozialvertrglichkeit desPNVbeizu-tragen. (2)ZumSchutz vonUmwelt undRessourcenerfllt dieBVGbeider Erbrin-gungihrer vertraglichenLeistungendie Anforderungenentsprechend demStandder Technik gemden jeweiligengesetzlichenRegelungen. BeiFehlenderartiger gesetzlicher Verpflichtungensinddieanerkannten Regelnder Technik einzuhalten.Darber hinaus erfllt dieBVGdie diesbezglichenAnforderungendesNahverkehrsplanes gemAnla-ge9. (3)DieBVGwirddenAufgabentrgerber Entscheidungenmit erheblichen Umweltauswirkungenmindestens acht Wochenvor der grundstzlichen Entscheidunginformieren.20Abs.5 Satz3-5findet entsprechende Anwendung. 2.4 Fahrgastorientierung undMarktauftritt 13 Marktauftritt (1)Soweit indiesemVertragnicht andersvereinbart,gestaltet dieBVGih-renMarktauftritt auf eigeneRechnungundineigener Verantwortung. DieseAufgabeumfasst insbesondere: a) Fahrgastinformation, b)"corporate design",insbesondereGestaltungvonFahrzeugenund HaltestellensowievonInformationsmaterial, c) Kommunikation,insbesondereBeschwerdemanagement (2)Dabeihlt dieBVGimffentlichenInteressemindestensdieAnforde-rungendesNahverkehrsplans gemAnlage9 zufolgendenAspekten ihresMarktauftritts ein: a)Fahrgastinformation, b)GestaltungFahrzeuge, VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR c)VerhaltensbezogeneStandardsdesPersonalsundweiterepersonal-relevanteAnforderungen, d)Beschwerdemanagement 14 Strkung der Fahrgastrechte (1)DieBVGreagiert auf dieGeltendmachungvonAnsprchenundauf Be-schwerdenvonFahrgstenmglichst zgigundsptestensinnerhalb von20Werktagen.Siehandelt unbrokratischund,soweit mglich,ku-lant. (2)AusgehendvondenbestehendenBVG-Kundengarantienwirkt dieBVG inUmsetzungdesNahverkehrsplanes gemAnlage9 aktiv ander Er-arbeitungeiner Fahrgastchartader inBerlinttigen Verkehrsunterneh-menmit, die einheitlicheFahrgastrechte fr dengesamtenBerliner PNVformulierensoll. (3)DieBVGwirdmit Dritten,dieimAuftragdesLandesBerlindieFunktion einer unternehmensneutralen Schlichtungsstelle wahrnehmen,koopera-tiv zusammenarbeiten. 15 AustauschvonVerkehrs- undEinnahmedaten (1)BeideVertragspartnerknnenZhlungenundBefragungenimNetzder BVGdurchfhren. (2)Auf Anforderungstellt die BVGdemAufgabentrger fr den jeweiligen Zeitraumder ZhlungundBefragungkostenlosdiefolgendenInforma-tionenentsprechendder SpezifikationinAnlage4 (Datenaustausch)zur Verfgung: a)dentagesaktuellenFahrplan b)dentagesaktuellenFahrzeugeinsatz sowie c)diefr dieEinsatzplanungnotwendigenUmlaufplne DieBVGwirddenmit VerkehrserhebungenbefasstenMitarbeiterinnen undMitarbeiterndesAufgabentrgersbzw.vomAufgabentrger beauf-tragtenDrittenausschlielichzumZweck der Fahrgastzhlungund-befragungungehindertenundkostenlosenZugangzudenvonihr ein-gesetztenFahrzeugengewhren. (3)DieVertragspartner sindverpflichtet,sichgegenseitigdieerhobenen RohdatenvonVerkehrszhlungenund-befragungensowie diedarauf basierendenAuswertungenzeitnahundkostenlos zur Verfgungzu '/.' VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR stellen.DarberhinauswerdensolcheDatenauchanlassbezogenaus-getauscht.DieEinzelheitendesDatenaustauschs sindinAnlage4(Da-tenaustausch)geregelt.AngebotsbezogenePlanungsgrundlagen(inkl. Markforschungsergebnisse)sindsorechtzeitigauszutauschen, dassder jeweils andere Vertragspartner ausreichendZeit hat,umsichvor der Beurteilungeiner geplanten Vernderungmit derenfachlichenGrundla-genvertraut zumachen. ( 4)DieBVGmeldet demAufgabentrger halbjhrlichsptestenseinenMo-nat nachAblauf desHalbjahresdie TarifeinnahmenausdemVerbund-tarif getrennt nachdeneinzelnenVBB-Tarifpositionenentsprechend demMuster inAnlage7, Teil1 (ErfllungBerichtsmuster). (5)DieVertragspartner nutzen diebermitteltenoder selbst erhobenen Datennur fr dieWahrnehmungihrer gesetzlichenoder vertraglichen Aufgaben.Zur Sicherungder dabeizuwahrendenBetriebs- undGe-schftsgeheimnisse stimmensichdie Vertragspartner regelmigab. EinZugangDritter zudenDatenist ausgeschlossen.Diesgilt nicht fr Mitarbeiter oder Erfllungsgehilfender Vertragspartner,dieihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.Die Vertragspartner teilendem je-weilsanderenVertragspartner mit, fallssieDritteneinensolchenZu-ganggewhren. (6)Der jeweilige Vertragspartner bleibt Inhaber der Rechteandennach Abs.:3bergebenenDatenundUntersuchungen,insbesondereder Zugriffs-,Verwendungs- undAusschlielichkeitsrechte.Auer indenin Abs.5 geregeltenFllendrfenohneZustimmung die Datennicht an Dritte weitergegebenoder verffentlicht werden.DieVertragspartner haftennicht fr dieRichtigkeit der einanderberlassenenDatenundIn-formationen. 16 Sicherheitskonzept (1)Esist Aufgabeder BVG,fr die Sicherheit ihrer Fahrgsteindenvonihr betriebenenFahrzeugenundAnlagenzusorgen.Entsprechendden An-forderungendesNahverkehrsplans gem Anlage9 entwickelt sieihr Konzept fr diepersnlicheSicherheit inAbstimmungmit der Bundes-undLandespolizei,denanderenVerkehrsunternehmenunddenzustn-digenSenatsverwaltungenfort.DieBVGlegt dem Aufgabentrger ein entsprechendabgestimmtes Sicherheitskonzept sptestenszum31.Au-gust 2008 vor,dasbedarfsgerecht,mindestens aber alle2 Jahre,von derBVGaktualisiert wird. VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR (2)Inhalt desKonzeptessindinsbesondereAussagenzur objektivenEnt-wicklungder Sicherheitslage, zuZielen,durchgefhrtenundgeplanten Manahmeneinschlielichihrer Wirtschaftlichkeit,Kundenbedrfnissen und-Zufriedenheit sowie zur Bercksichtigungder Anforderungendes Datenschutzes.DieAussagenbetreffen folgendeManahmenbereiche: Personal,u.a.Fahrzeug-Begleitquote,Bahnhofsberwachungs-dichte, - Technik,u.a.Videoberwachungund-aufzeichnung, Notfaii-Sprechstellen(Fahrzeuge)undNotrufsulen(Bahnhfe), ReaktionszeitbiszumEintreffenvonHilfskrftennacheingehen-demNotruf oder sonstiger Feststellungsicherheitsrelevanter Er-eignisse, Prvention,u.a.GestaltungundBeleuchtung. Soweit dasKonzeptauf Anlagenmit detaillierten AussagenzuSicher-heitslageundManahmenverweist,dieausSicherheitsgrndennicht ffentlichbekannt werdendrfen,ist der Aufgabentrger verpflichtet, diese Anlagenvertraulichzubehandeln. r.... : .. - -1n-- -......VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 3.Leistungspflichten Verkehrsinfrastruktur 17 Grundstze der Infrastrukturvorhaltung (1)Zielder Infrastrukturvorhaltungist es,dieInf-rastruktur zuerhaltenundderenVerfgbarkeit beimindestens gleich bleibender QualittundentsprechenddemStandder Technik gem dengesetzlichenVerpflichtungenzugewhrleisten.Der Erhalt und die Weiterentwicklungder Infrastruktur orientierensichandenzur Erfl-lungder VertragspflichtenausAbschnitt 2 erforderlichenKapazitten undQualitten.DietechnischeSicherheit ist durchdieBVGzugewhr-leisten. (2)Manahmender InfrastrukturvorhaltungunterliegendemGebot der Wirtschaftlichkeit.Diesbeinhaltet denFunktionserhalt deserforderli-chenAnlagenbestandesunter BercksichtigungvonFolgekostenim Sinne desLebenszyklusansatzes. (3)Soweit Dritteber personenbefrderungsrechtlicheLiniengenehmigun-genimPNVverfgen,stellt dieBVGdiesendiezumBetrieberforderli-cheInfrastruktur diskriminierungsfreizur Verfgung. 18 Vorhandene Infrastruktur (1)DieInfrastruktur imSinnediesesVertragesumfasst alleortsfesten bau-,elektro- undhaustechnischenAnlagen(Hard- undSoftware)so-wiediedafr erforderlichenGrundstcke,Hoch- undTiefbauten,die der ordnungsgemenundsicherenDurchfhrungdesVerkehrsbetrie-besmit Bahnen,BussenundFhrendienenundzumZeitpunkt desVer-tragsschlusseszuBetriebszweckengenutzt werden.Zur Infrastruktur gehrendarber hinaus a)die fr dieProzessdurchfhrungundProzessberwachungeinge-setztentechnischenSysteme, b)dieWerkstttenundArbeitsmittelfr dieInstandhaltung der An-lagenund c)spurgebundeneSpezialfahrzeuge(Messwagen,Schleifzge, Turmwagen,Hubsteiger undArbeitszge)fr dieAnlagen-Instandhaltung. (2)DievomVertragumfasste Infrastruktur wirdindemfr das jeweilige VerkehrsmittelvorhandenenInfrastrukturkataster der BVGerfasst.Die BVGaktualisiert diejeweiligenInfrastrukturkataster laufend.Insbeson-Crti+-1""1 1n,,,....,....."JA IJ.,.l VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR dere erfasst sieZu- undAbgngeder Infrastruktur sowieErsatzinves-titionen. (3)Fr denBereichU-Bahnfhrt dieBVGnebendemInfrastrukturkataster fr wesentliche AnlagengruppeneineBauwerkschadensliste,inder ihr bekannte Schdenerfasst sind.In dieser werdendie voneinemScha-denbetroffenenbaulichenoder technischenAnlagen,der Zeitpunkt des Schadenseintritts,der UmfangdesSchadens,der Behebungsaufwand, mgliche Auswirkungenauf denBetriebunddieDringlichkeit der Behe-bungdes Schadensdokumentiert.DieBVGaktualisiert dieBauwerks-schadenslistelaufend. 19 Erhalt undBetrieb der Infrastruktur (1)DieBVGerhlt die vomVertragumfasste Infrastruktur entsprechend denAnforderungen,diesichausdenGrundstzender Infrastrukturvor-haltungnach17ergeben.DieLeistungsgrender Infrastrukturvor-haltungsindinAnlage5 (Infrastrukturstandards) festgelegt. (2)DieBVGbetreibt die vomVertragumfasste Infrastruktur entsprechend denAnforderungen,die sichausdenGrundstzender Infrastrukturvor-haltungnach17 ergeben.UmfangundQualitt desBetriebs der Inf-rastruktur mssendenAnforderungendieses Vertragesentsprechen, diesichinsbesondere aus Anlage5 (Infrastrukturstandards)ergeben. (3)Fr dieDurchfhrung grundhafter ErneuerungvonInfrastrukturanlagen sindzeitweilige Streckensperrungenunumgnglich.Der Aufgabentrger verpflichtet sich,untersttzend ttigzuwerden,damit dienotwendigen Genehmigungenerteilt werden. 20 Vorhabensplanung (1)DiezumErhalt undAusbauder vorhandenenInfrastruktur sowiezum Neubau vonInfrastruktur erforderlichenVorhabensindGegenstandder VorhabensplanungderBVG.Diesgilt auchdann, wennsieauerhalb dieses Vertragesfinanziert werden. (2)VorhabensindProjektemit einemvoraussichtlichenVolumenvonmehr als2,5Mio.EUR,derenInhalt durchmindestens dreider nachfolgenden Kriterienbestimmt ist: Einmaligkeit (keinRegelgeschft), - definiertes Ziel, komplexerundfunktionsbergreifender Inhalt, .,, J VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR - finanzielle,zeitlicheundpersonelleRestriktionen, besondereUnsicherheitenundRisiken. (3)DieVorhabensplanungumfasst denPlanungszeitraumder jeweils fol-gendenfnf Jahre.Fr densichanschlieendenZeitraumvonweiteren fnf Jahrenerstellt dieBVGeinebersicht vonwesentlichenVorhaben der Infrastruktur mit einemvoraussichtlichenVolumenperVorhaben vonmehr als5 Mio.EUR. ( 4)DieBVGstellt dem Aufgabentrger jhrlich, jeweils imMai/Juni,einen Entwurf zur Fortschreibungder VorhabensplanungimFolgejahr im Rahmeneiner Klausur vor.Dergenaue Terminder Klausur wirdmin-destens acht Wochenzuvor imEinvernehmenfestgelegt. (5)Sptestens vier Wochenvor dieser Klausurbersendet dieBVGdem Aufgabentrger vorbereitendeUnterlagen.Der Aufgabentrger kannbis zumAbschlussder Klausur eigene Vorschlgefr eineFortschreibung der Vorhabensplanungunterbreiten.Der Aufgabentrger kannEinwen-dungenerheben,wenndie Vorhabennicht denVerpflichtungendieses Vertrags bzw.den AnforderungendesNahverkehrsplans gem Anla-ge9entsprechen,bzw.er diesesnicht abschlieendprfenkann.Dabei solltesichergestellt sein,dassEinwendungendesAufgabentrgersauch imBVG-Aufsichtsrat behandelt werden.In diesemFallmussdieBVG zusichern,dassdasVorhabenerst realisiert wird,wennber denEin-wandabschlieendentschiedenist (beiAnrufungdurchdenAufgaben-trger ggf.erstdurchdieGewhrtrgerversammlung). 21 nderungdes Infrastrukturbestandes (1)BeinderungendesBestandes der betriebenenAnlagendurchNeubau, Ausbau/Stilllegungoder RckbauvonInfrastruktur durchdieBVGist das jeweilige Infrastrukturkataster zuaktualisieren. (2)Seide Vertragspartner knnenjederzeit eineinhaltlicheErweiterungder Infrastruktur ber diein18 Abs.1bestimmte Definitionhinausver-langen.EineFestlegunghierber erfolgt einvernehmlich. (3)DieStilllegungvonStrecken,Streckenabschnittenoder Haltestellen bzw.Bahnhfenbedarf der ZustimmungdesAufgabentrgers.Ohne dieseZustimmungwirddieBVGkeinegenehmigungsrechtlicherforder-lichenAntrgeauf Stilllegungstellen. ( 4)DieZustimmung setzt voraus,dassdieVorhaltungeiner bestimmten Infrastruktur desSchienennetzes(Streckenabschnitt oder Haltestel-le/Bahnhof)ausobjektivenGrndennachdem1.Januar 2008wirt-(\ C.c.ito'11,,,...,....,JA VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR schaftliehunzumutbar gewordenist.DieBVGhat gegenber demAuf-gabentrger diewirtschaftlicheUnzumutbarkeit ineiner Gesamtnetzbe-trachtungihresNetzeszubegrnden.DieUnzumutbarkeit ist unbe-grndet, wenndieUnwirtschaftlichkeit FolgevonunterlassenenMa-nahmenzumErhalt der Infrastruktur ist.ZumNachweisder Unzumut-barkeit ist zudemdarzulegen,dassauchalternativeSetreibermodelle der Vorhaltungder Infrastruktur keinewirtschaftlichtragfhigeBasis darstellen. (5)Der Aufgabentrger lehnt denStilllegungsvorschlagab,wenndie weite-reVorhaltungder Infrastruktur fr dieBVGwirtschaftlichzurnutbar ist. Der Aufgabentrger kanndarber hinaus denVorschlagmit Blick auf dasffentliche Interesse auchdannablehnen,wennder Weiterbetrieb ausverkehrlicher Sicht erforderlichundausgesamtwirtschaftlicher Ein-schtzung tragbar ist.In diesemFallsindder BVGdieNachteile zu kompensieren,die fr siedie wirtschaftlicheUnzumutbarkeit der Vor-haltungbegrnden. (6)Entspricht der Aufgabentrger einemStilllegungsvorschlagder BVG,so kanner inEinvernehmenmit demStraenbaulasttrger dieseEntschei-dung damit verknpfen,dasser denRckbauder stillgelegtenInfra-struktur verlangt.Stillgelegte Anlagen(Straenbahn,Bus)diebereits zumZeitpunkt der Errichtungder BVGalsAnstalt desffentlichen Rechtsnichtmehr betriebenwurdenundsichweder imAnlageverm-gennochindenInfrastrukturkatasternder BVGbefinden,werdenvon dieser Regelungnicht umfasst. (7)Der Aufgabentrger kannder BVGdenRckbaueiner stillgelegtenInf-rastruktur untersagenundderenVorhaltungverlangen,wenndiesim ffentlichenInteresse erforderlichist.In diesemFallhat er der BVGun-ter Anrechnungvermiedener RckbaukostendieentstehendenUnter-haltungskostenzuersetzen. (8)ber die Einstellungder VorhaltungvonInfrastruktur, ander nachAuf-fassungdesAufgabentrgerskeinffentliches Interessemehr besteht, werdensichdie Vertragspartner einvernehmlichverstndigen.Einigen sichdie Vertragspartnerber dieEinstellungder weiterenVorhaltung, kanndieseInfrastruktur vonderBVGjederzeit rckgebaut werden. 22 Dokumentation (1)Zur Informationber die Infrastrukturvorhaltung findet einvierteljhrli-chesGesprchstatt,indemdieBVGinsbesondereber denStandak-VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR tueller Projekteundwesentliche nderungenimInfrastrukturkataster des jeweiligenVerkehrstrgersberichtet.Der Aufgabentrgerbzw.ein vonihmzur Vertraulichkeit verpflichteterBeauftragter erhlt beiBedarf einenvonder BVGbegleitetenEinblickinfolgendeInfrastrukturdaten: - SAP-Stammdatenstzeder StraenbahnunddesBusbereiches, - Zentrales Anlagenkataster (ZAK)der U-Bahn, Bauwerksschadenslisteder U-Bahn, Brckenbcher der U- undStraenbahn, - GeographischesInformationssystem(GIS)der Straenbahn, Datenbank der Verkehrs-,Fahrleitungs- undGleisanlagender Straenbahn, Instandhaltungsdokumentationnach5780Strab der u- und Straenbahn. (2)Beider VertragsrevisionknnenweitereDokumentationspflichtenin diesenVertragaufgenommenwerden.Unabhngigvonder Vertragsre-visionpasst dieBVGdieinAbsatz1 genanntenDokumentationenlau-fendetwaigenVernderungenan. 4.Erfllungskontrolle 23 Grundstze (1)DieBVGberichtet demAufgabentrgerber dieErfllungder indiesem VertragfestgelegtenPflichteninFormaggregierter Berichte.DieBerich-tewerdeninweiterverarbeitungsfhigemelektronischemFormat gelie-fert. (2)Der Aufgabentrgerbzw.einvonihmzur Vertraulichkeit verpflichteter Beauftragter erhlt beiBedarf einenvonder BVGbegleitetenEinblick in diebeiihr inelektronischerFormvorhandenenGrunddaten,auf deren BasisdieBVGdieBerichteerstellt.Soweit Grunddatennicht inelektro-nischerFormvorliegenund/oder manuellerfasst werden,informiert die BVGdenAufgabentrger umfassendber dieErfassungsmethodenund untersttzt Stichprobenkontrollen.BegrndenStichprobenZweifelan der Zuverlssigkeit vonGrunddaten,sinddieSystemezurErfllungs-kontrolleweiter zuentwickeln.Diebetreffenden GrunddatensindinAn-lage7 (Erfllungskontrolle)spezifiziert. (3)Leistungsstrungensindunverzglichzubeseitigen.Hat der Aufgaben-trger Kenntnisoder Anlasszur AnnahmevonLeistungsstrungen, VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR kanner vonder BVGunverzglicheAufklrungber die jeweiligenUr-sachenverlangen.BeiwesentlichenLeistungsstrungenkannder Auf-gabentrger darber hinausverlangen,dassihmdieBVGunverzglich dieManahmenbenennt,dievonihr zurnachhaltigenBeseitigungder aufgetretenenLeistungsstrungenergriffenwerden.ber dieUmset-zungder ManahmenwirddieBVGdemAufgabentrger berichten. WeitergehendeRechtedesAufgabentrgersbleibenunberhrt.Liegen dieUrsachenfr Leistungsstrungeninder EinflusssphredesAufga-bentrgers,wirddieserimRahmenseinerMglichkeitendarauf hinwir-ken,dieseUrsachenzubeseitigen. ( 4)SeideVertragspartner sindberechtigt ber dieErreichungaller Quali-ttszieleffentlichzuberichten.Vor Verffentlichungentsprechender DatenstimmensichdieVertragspartner ab. 24 Verkehrsangebot (1)DieBVGerstellt monatlichbiszum15.desFolgemonatseinebersicht ber die gemdem jeweils gltigenFahrplanlinienweiseerbrachten Betriebsleistungen. (2)DieBVGberichtet jeweils imSeptember undimMrzber dieEntwick-lungder Fahrgastzahlen,dieerzielten TarifeinnahmenausdemVer-bundtarifsowie ber UmfangundErgebnisseder Fahrkartenkontrollen (Quote der FahrgsteohneFahrtberechtigung)desvorausgegangenen Kalenderhalbjahres.DenBerichtsinhalt spezifiziert die Anlage7,Teil1 (ErfllungBerichtsmuster).DieVertragspartner werdensichauchun-abhngigdieser Berichtszyklenwechselseitigber solcheErkenntnisse verstndigen,bevor siedieseffentlichverwenden. (3)DieErfllung vonLeistungsmerkmalenwirdanhandvonobjektivenIn-dikatorenundKundenzufriedenheitsmerkmalengemessen.DieVer-tragspartnerwerden dieKundenzufriedenheitsmessungender BVGein-vernehmlichweiterentwickeln.Zielist eineinheitliches Systemfr BVG undS-Bahnauf BasisvonAnlage7,Teil2 (Kundenzufriedenheitsmes-sungen).DieUmstellungsollbisJahresende2009abgeschlossensein, damit dieMessungen2010beibeidenUnternehmennachdemneuen Verfahrendurchgefhrt werdenknnen. ( 4)In der bersicht nachAbsatz1 berichtet dieBVGnachMagabevon Anlage7,Teil1 (ErfllungBerichtsmuster)linienweisedifferenziert ber Strungen(ZuverlssigkeitundPnktlichkeit).Dabeiwirdbezglichder Zuverlssigkeit danachunterschieden,obdieseauf Eigen- oder auf VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR Fremdverschuldenberuht,sowie- soweit vorliegend- nachdemGrund der Strung. (5)DieBVGpflegt laufendeineDokumentationder Beschwerden(13 Abs.1 lit.c)sowieder AntrgeimRahmender Kundengarantienbzw. der Fahrgastcharta(14).Auf Basisder Dokumentationerstellt dieBVG jhrlicheinenBeschwerdebericht mit quantitativen Schwerpunktenso-wiequalitativer Beschreibungder wesentlichenProblembereicheund Gegenmanahmen(gem Anlage7,Teil1 (ErfllungBerichtsmuster)). (6)Im FallvongrerenStrungenund I oder ungewhnlichhohemBe-schwerdeaufkommeninformiert dieBVGunverzglichundunaufgefor-dert denAufgabentrger undliefert schnellstmglicheineanlassbezo-gene Auswertung. (7)Jhrlichbissptestens zum30.AprildesFolgejahreserstellt dieBVG einenGesamtbericht ber das jeweilige Vorjahr auf der Grundlageder indenAbstzen1 bis6 genanntenBerichte.Der Aufgabentrgerist be-rechtigt,diesenGesamtbericht innerhalb vonsiebenWochennachEr-halt zuprfen.Zur Prfungder Berichtekannder Aufgabentrger selbst Kontrollendurchfhren oder Drittedamit beauftragen.DieBVGkann sichgegenber demAufgabentrger oder einemvondiesenbeauftrag-tenDrittendiesbezglichnicht auf dieGeheimhaltungvonGeschftsge-heimnissenberufen;unberhrt hiervonbleibt jedochdieVerpflichtung desAufgabentrgersundder vondiesemggf.beauftragtenDritten,im Rahmender PrfungennachSatz1 und2 erlangte Geschfts- undBe-triebsgeheimnisseder BVGimSinnedes203Abs.2 Strafgesetzbuch (StGB)gegenber Dritten vertraulichzubehandeln.Erfolgt innerhalb der inSatz2 genanntenFrist keineschriftlicheBeanstandungdieses Gesamtberichts,gilt der Gesamtbericht alsvomAufgabentrger best-tigt. (8)Zustzlichberichtet dieBVGdemAufgabentrger jhrlichber dieSi-cherheit inFahrzeugen,sowie anBahnhfenundHaltestellen.Inhalte desaggregiertenBerichts,der vomAufgabentrger strengvertraulich behandelt wird,sind: /\ a)Objektive Gefhrdungslage:Differenzierte Statistik sicherheitsre-levanter Vorflle; b)Sicherheitsempfindender Fahrgste tagsberundnachts; c)Sicherheitspersonalund-technik. ,..._:.L._"'\r- .-- - ~....... VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 25 Verkehrsinfrastruktur (1)DieVertragspartner werdeneinMonitaringder vertraglichenPflichten der Infrastrukturvorhaltung vornehmen.ZieledesMonitaringssinddie Umsetzungskontrolleder VorhabensplanungsowiedieFeststellungvon eventuellenInvestitionsrckstau,der langfristigeErhalt desbetriebli-chenNutzungswertes bis2020unddarber hinaus,sowie die Sicherung desQualittszustands. (2)Instrumente desMonitarings gemAnlage6 (Infrastrukturmonitoring) sind a)die vertragsgeme Verwendungder Mittel, b)dieQualitt der Infrastruktur gemessenanKennzahlen, c)dieEntwicklungdes Anlagevermgens(Anlagenspiegel). (3)DasMonitaring erfolgtmit Vertragsbeginnzunchst auf Basisder in Absatz2,festgelegtenInstrumente.DieVertragspartner werdensichbis zumRevisionszeitpunktber eineWeiterentwicklungdesInfrastruktur-monitorings verstndigen. 5.Finanzierung 26 Ausgleichsanspruch der BVG (1)DieErlseausdemTarif nach 8 Abs.1 stehender BVGzu. (2)Zur Abgeltungdermit diesemVertragverbundenenVerpflichtungen leistet der Aufgabentrger zudemAusgleichsleistungennachMagabe der Regelungender 27-30. (3)Unabhngigdavonist dieBVGberechtigt,betrieblicheMehraufwendun-genwegenkommerzieller Veranstaltungen, Verkehrsunfllen,Sabota-geaktenoderBaumanahmenDritter denVerursacherngesondert zu berechnen. 27 AusgleichshheundParameter der Ausgleichsberechnung (1)Fr dasimJahr 2008zuerbringendeVerkehrsangebot(Leistungsum-fangnachPlanungsstand9.Dezember2007)unddenentsprechenden BefrderungsangebotenindenFolgejahrenbetrgt die Ausgleichsleis-tung75.000.000EURpro Jahr.Hinzukommendie Ausgleichsleistungen fr die Schlerbefrderung,diederzeit 64.650.000EURpro Jahr gem dem"Vertragber dieAusgleichsleistungenfr gemeinwirtschaftliche Leistungender BVGimAusbildungsverkehr"vom21.Dezember 2004, VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR abgeschlossenzwischenBVGundLandBerlin vertretendurchdie da-malige Senatsverwaltungfr Wirtschaft,TechnologieundFrauen(nach-folgend:"Vertragvom21.Dezember 2004")betragen.Mit Blick auf das AuslaufendesVertrages vom21.Dezember 2004imJahr 2015werden sichdieVertragspartner (fr dasLandBerlindiefr die Ausgleichsleis-tungenfr gemeinwirtschaftlicheLeistungenimAusbildungsverkehr zu-stndige Senatsverwaltung)biszum1.Januar 2011ber einemgliche Anschlussfinanzierungverstndigen. (2)Fr die zuerbringendenInfrastrukturleistungen(Infrastrukturbestand vom1.Januar 2008zzgl.der Neubaustrecken StraenbahnAdlershof, StraenbahnHauptbahnhof,U-55)werden175Mio.EURAusgleichsleis-tungenpro Jahr gezahlt.Darber hinausgehendeNetznderungen werdenberechnet undbewertet. (3)Alle nderungendesVerkehrsangebots gem Abs.1 werdennach Magabeder auf Nutzwagen-/zugkilometer undBefrderungsstunden bezogenenAusgleichsparameterberechnet undbewertet.Zustzliche LeistungendurchdieInbetriebnahmender inAbsatz 2 bezeichneten NeubaustreckenerhhendieinAbsatz1 festgelegte Ausgleichsleistung cnicht. ( 4)Eineeinvernehmliche Anpassungder Ausgleichsparameter fr dasVer-kehrsangebat ist erforderlich,bevor einBefrderungsangebot festgelegt wird,daswesentlichvondemin4 festgelegtenLeistungsumfangab-weicht (vgl.Ziffer 2.5vonAnlage8 (Ausgleichsberechnung)). (5)DieAusgleichsleistungnachAbs.1 Satz1 verkrzt sichanteiligsoweit dasvertraglichvereinbarteBefrderungsangebot nicht erbracht wird. Darber hinaus fliet dieBeurteilungder Leistungsqualitt indieBe-messungder Ausgleichsleistungein(Malusbzw.Bonus-Malus-System). (6)DienherenEinzelheitender AusgleichsberechnungsindinAnlage8 (Ausgleichsberechnung)geregelt. 28 Vermeidung vonberkompensation (1)Im Rahmender SchlussabrechnungstellendieVertragspartner sicher, dassdie Ausgleichsleistungenkeineberkompensationbewirken. (2)DieAusgleichsleistungdarf denBetragnicht bersteigen,der demfi-nanziellenNettoeffekt der Summealler (positivenundnegativen)Aus-wirkungender vertraglichenPflichtenauf dieKostenundEinnahmen der BVGentspricht.Der finanzielleNettoeffekt wirddabeiwiefolgtbe-rechnet: VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR a)Ausgangspunkt sinddieAufwndedieder BVGausdenindiesem VertragbeschriebenenVerpflichtungenentstehen, b)abgezogenwerdendieErtrgeaus Tariferlsengem26Abs. 1 sowiealleanderenEinnahmen,dieinErfllungder Vertrags-pflichtenanfallen, c)hinzugerechnet wirdeinangemessener GewinninHhevon3 % (Umsatzrendite). (3)Beider Berechnung vonAufwandundErtragwerdendiegeltenden Grundstzeder Rechnungslegungs- undSteuervorschriftenbeachtet. Der Aufwandder BVGwird transparent denverschiedenenLeistungs-pflichten(VerkehrsbetriebundVerkehrsinfrastruktur)zugeschlsselt. Geschftliche Aktivittender BVG,dienicht dieErfllungder Vertrags-pflichtenbetreffen,werdenrechnerischgetrennt gefhrt.Dienheren EinzelheitensindinAnlage8(Ausgleichsberechnung)geregelt. 29 Anpassungauf Grund vonKostensteigerungen (1)Der Ausgleichsanspruchder BVGgem 26Abs.2 wirdauf Verlangen eines Vertragspartners andie tatschlicheKostenentwicklungange-passt. (2)DieAnpassungerfolgt inAnwendungder inAnlage8 (Ausgleichsbe-rechnung)beschriebenenBerechnungsmethodeunter Beachtungdes Preisrechts. (3)JedeAnpassungsetzt voraus,dassdieseinnerhalbvondreiMonaten nachVerffentlichungder inAnlage8 (Ausgleichsberechnung)verein-bartenIndizes schriftlichundunter Vorlageder zur Anpassungerforder-lichenNachweisebeidem jeweils anderenVertragspartner verlangt wird.DieAnpassunggilt abdemFolgemonatnachGeltendmachunQdes Anspruchs.ProKalenderjahrkanndie Anpassungnur einMalverlangt werden. 30 Verfahrensablauf (1)Der Aufgabentrger entrichtet monatliche AbschlgeinHhe von1/12 seiner voraussichtlichenjhrlichen Ausgleichsleistungen(prognostizier-ter Ausgleichsanspruch).Diemonatlichen Abschlgesindinzweiber-weisungenaufzuteilen.Soweit dieAbschlgeausMittelnnachdemRe-gionalisierungsgesetz(RegG)geleistet werden,ist der anteilige Ab-schlagsptestensdreiWerktagenachdem15.eines jedenMonatsauf VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR einvonder BVGzubenennendesKontozuberweisen.Imbrigenist der anteilige AbschlagsptestensdreiWerktagevor dem15.eines je-denMonats zuberweisen.DienachdemVertragvom21.Dezember 2004zuleistendenAusgleichsleistungenfr dieSchlerbefrderung sindnicht indenAbschlagszahlungenenthalten,siewerdenvonder da-fr zustndigenSenatsverwaltungseparat nachdenRegelungendes diesbezglichenVertrages vom21.Dezember 2004 geleistet. (2)Unterjhrige nderungendesVerkehrsangebotesoder Minderleistungen knnenbeider Bemessungder monatlichenAbschlgegemAbsatz1 zeitanteiligdannbercksichtigt werden, wenneineDifferenzzwischen der Summeder Abschlagszahlungenundder Schlussabrechnungvon mehr als3 %mit hoher Wahrscheinlichkeit zuerwartenist.NachFest-stellungdieser SituationdurchdenAufgabentrgerkanner diefolgen-denmonatlichen Abschlgeerhhenoder verringern,umauf diese Wei-sedieDifferenz auszugleichen. (3)Biszum30.Apriljeden Jahreslegt dieBVGdem Aufgabentrger eine gem Anlage8 (Ausgleichsberechnung)prfbar aufgestellte Schluss-abrechnungfr dieimVorjahr erbrachtenLeistungenvor.Der Aufga-bentrger ist berechtigt,die Schlussabrechnunginnerhalb vonsieben WochennachZugangderselbenunddesGesamtberichtsimSinnedes 24Abs.7 zuprfen.Zur Prfungkannder Aufgabentrger selbst Kontrollendurchfhren oder Drittebeauftragen.DieBVGkannsichge-genber demAufgabentrger oder einemvondiesembeauftragten Drittendiesbezglichnicht auf dieGeheimhaltungvonGeschftsge-heimnissenberufen;unberhrt bleibt dieVerpflichtungdesAufgaben-trgersundder vondiesemggf.beauftragtenDritten,imRahmender PrfungennachSatz1 und2 erlangte Geschfts- undBetriebsgeheim-nisseder BVGimSinnedes 203Abs.2 StGBgegenber Drittenver-traulichzubehandeln.Erfolgt innerhalb der inSatz2 genanntenFrist keineschriftlicheBeanstandungder Schlussabrechnung,gilt die SchlussabrechnungalsvomAufgabentrger besttigt. ( 4)Eventuelleber- oderUnterzahlungender jhrlichen Ausgleichsleistun-gensind jeweils zur Hlftemit denerstenbeidenAbschlagszahlungen nachPrfungundFeststellungbzw.Besttigungder Schlussabrechnung auszugleichen.Darber hinausgehendeBetrgesindzumZeitpunkt der dritten AbschlagszahlungnachPrfungundFeststellungbzw.Bestti-gungder Schlussrechnungauszugleichen. \ VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 6.Fortschreibung der Vertragsinhalte 31 AnpassungnachFortschreibung Nahverkehrsplan (1)Im RahmendesProzessesder FortschreibungdesgltigenNahver-kehrsplaneswerdendiesichhierausergebendenAnpassungen,insbe-sondereder Verweiseauf denNahverkehrsplangemAnlage9 (Ver-weiseNahverkehrsplan)undder Ausgleichsparameter gemAnlage8 (Ausgleichsberechnung),vorbereitet. (2)SptestensnachBeschlussdesNahverkehrsplanesimSenat bersendet der Aufgabentrger der SVGdenEntwurf der sichausdemBeschluss ergebendenAnpassungen. (3)DieBVGfhrt unverzglicheineEntscheidungherbei.Stimmt dieBVG densichausdennderungenergebendenAnpassungenzu,werden dieseVertragsbestandteiLStimmt dieBVGdendiesenAnpassungen nicht zuundkommt auchsonst keinEinvernehmenzustande,kannder Aufgabentrger die Gewhrtrgerversammlunganrufen. 32 Revision (1)Mit Wirkungzum1.Januar 2011sowie zum1.Januar 2016findet eine Revisionbestimmter Vertragsinhaltestatt. (2)SeideVertragspartner werdendem jeweils anderenVertragspartner bis sptestenseinJahr vor deminAbsatz1 genannten Terminschriftlich Themenvorschlagen,die einer Revisionunterzogenwerdensollen.Zur Sicherungeiner nachhaltigenFinanzierungder SVGwerdenerstmals zum1.1.2010unddanachallezweiJahre dieEinnahmen- undKosten-entwicklungder SVGberprft undManahmenzumAusgleicheinver-nehmlichfestgelegt.Soweit indiesemVertragnicht anderweitiggere-gelt, werdendieVertragspartner imbrigeneinvernehmlichdiejenigen Themenfestlegen,ber derenRevisionsieverhandelnmchten. (3)Kanninder Verhandlungder ThemenkeinEinvernehmenerzielt wer-den,kannjede der VertragparteiendieEinschaltungeinesGutachters verlangen.Der Gutachter wirdeinvernehmlichausgewhlt.DasGut-achtenwirdhlftigfinanziert.SeideVertragspartner sicherndieBereit-stellungvonoder Einsicht inallefr dieFragestellungrelevantenUnter-lagenzu. (4)Der Aufgabentrger bersendet amEndedesVerhandlungsprozesses der BVGVorschlgefr Vertragsanpassungen(abschlieender Verhand-lungsstand einschlielichder offenenPunkte). r_:.a...- ~ r ... - __ ""'A VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR (5)DieBVGfhrthierzuunverzglicheineEntscheidungherbei.Stimmt die BVGdenVorschlgenzu,werdendieseVertragsbestandteil.Stimmt die BVGnicht zuundkommt auchsonstkeinEinvernehmenzustande,kann der Aufgabentrger die Gewhrtrgerversammlung anrufen. (6)Beigravierendennderungender diesemVertragzugrundeliegenden preisbildendenFaktorenknnendieVertragspartner vondem jeweils anderenVertragspartner verlangen,dassdieser inVerhandlungenber die BerechnungunddieHhe der Ausgleichsleistungennachdiesem Vertrageintritt. 7.Abschlieende Regelungen 33 Laufzeit (1)DievertraglichenLeistungspflichtenbeginnenam1.Januar 2008und endenam31.August 2020. (2)DasRechtzur ordentlichenKndigungist ausgeschlossen. (3)AuswichtigemGrund,dender kndigende Teilnicht zuvertretenhat unddiesemeinFesthaltenamVertragunzumutbar macht,kannder Vertragauerordentlichgekndigt werden.EineKndigungerfordert Schriftform.Mit der Kndigungist der Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit fest-zulegen;zwischendemZeitpunkt der Kndigungundihrer Wirksamkeit mussmindestens einZeitraumvoneinem Jahr liegen.Besteht der wichtige Grundinder Verletzungeiner Vertragspflicht,ist dieKndi-gungnur nachzweifacher erfolgloser Abmahnungoder Ablauf einer zur AbhilfebestimmtenangemessenenFrist zulssig. 34 Genehmigungen (1)DieBVGbeantragtdiezurUmsetzungihrervertraglichenPflichtener-forderlichenverkehrsgewerberechtlichenGenehmigungen,insbesondere solchenachPBefG,undzeigtderGenehmigungsbehrdehinsichtlich bestehender,nach13PBefGerteilter Genehmigungendiegemeinwirt-schaftlicheErfllungderBetriebspflichtaufderGrundlagediesesVer-tragesan.EinebertragungderGenehmigungenanDritteistausge-schlossen. (2)Der Aufgabentrger besttigt gegenber der Genehmigungsbehrde, dassdievertragskonformenGenehmigungendemffentlichenVer-kehrsinteresseentsprechen. 1\ ,:'"")I VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 35 Vernderungen der Marktorganisation (1)Der Aufgabentrger hat dieMglichkeit,dieRechteundPflichtenaus. diesemVertragganzoder teilweiseauf eineknftige Organisationsein-heit zubertragen.DieBVGerklrt fr denFalleiner vertraglichver-einbartenbertragungihre Zustimmungzumbergangder Rechteund PflichtenausdiesemVertragvomAufgabentrger auf dieknftige Or-ganisationsoweit diesewettbewerbsneutralorganisiert undvomAuf-gabentrger beherrscht ist. (2)Im Falledes Vertragsbergangsauf dieknftige Organisationhaftet der Aufgabentrger fr dieErfllungder anderenihmnachdiesem Ver-tragobliegendenVerpflichtungen. 36 Streitigkeiten (1)DieVertragspartner versuchen,Unklarheitenber denRegelungsgehalt desVertragessowieUnstimmigkeitenbeider Herstellungdesnachden RegelungendesVertrageserforderlichenEinvernehmensgtlichdurch Verhandlungenzulsen. (2)Gelingt esdenVertragspartnernnicht,ihreDifferenzenbinnenzwei WochennachZugangder durcheinenVertragspartner erfolgtenschrift-lichenAufforderungzur Aufnahme vonVerhandlungengtlichbeizule-gen,kannjeder der Vertragspartner dieGewhrtrgerversammlungan-rufen.DieFrist verlngert sichumzweiweitereWochen,fallsdieBVG dieBefassungdes Aufsichtsratesfrnotwendigerklrt.Der Beschluss der Gewhrtrgerversammlungber die AuslegungdesVertragesist fr die Vertragspartnerbindend. (3)Biszur EntscheidungdurchdieGewhrtrgerversammlungwerdendie Vertragspartner nichts tunoder unterlassen,wasgeeignet ist,diezu treffende Entscheidungder Gewhrtrgerversammlungganz oder teil-weisevorwegzunehmen. 37 Schlussbestimmungen (1)nderungendesVertragesbedrfenzuihrer Wirksamkeit der Schrift-form. (2)SolltenBestimmungendiesesVertragesoder eineknftiginihnaufge-nommene Bestimmungganzoder teilweisenicht wirksamoder nicht durchfhrbar seinoderihreWirksamkeit oderDurchfhrbarkeit spter VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR verlieren,sowirdhierdurchdieGltigkeit der brigenBestimmungen desVertragesnicht berhrt.DasGleichegilt,soweit sichherausstellen sollte,dassder VertrageineRegelungslckeenthlt.Anstellederun-wirksamenoder undurchfhrbarenBestimmungenoder zur Ausfllung der RegelungslckesolleineangemesseneRegelunggelten,die,soweit rechtlichmglich,demamnchstenkommt,wasdie Vertragspartner gewollt habenoder nachdemSinnundZweck desVertragesgewollt htten,sofernsiebeiAbschlussdieses Vertragesoder beider spteren Aufnahmeeiner BestimmungdenPunktbedachthtten. (3)Fr die zumZeitpunkt des Vertragsschlussespersonenbefrderungs-rechtlichgeregeltenGenehmigungs-,Zustimmungs- oder Anzeigepflich-tenfr Fahrplnebzw.deren nderungenundfr diedarananknp-fendenPflichtendiesesVertrageskommt,ungeachtet etwaiger gesetz-licher nderungen,die zuVertragsschlussgltige Rechtslagezur An-wendung,soweit dies fr die AbrechnungnachdiesemVertragnot-wendigist. ( 4)Esist gemeinsames Grundverstndnis der Vertragspartner,dassdie in diesemVertragvereinbartenLeistungen,insbesondere die Ausgleichs-leistungendesAufgabentrgersgem.26ff.keiner Umsatzsteuer-pflicht unterliegen.SolltesichdieseAnnahme alsfehlerhaftherausstel-lenoder sichdieRechtslage whrendder Vertragslaufzeit ndern,wer-dendieVertragspartner Verhandlungenber eine Anpassungdieses Vertragesaufnehmen. (5)DienachfolgendaufgefhrtenAnlagensindBestandteildesVertrages. ErgnzendzudenbereitsimVertragstext benanntenAnlagenenthlt Anlage10(Glossar)einheitlicheDefinitionenvertragsrelevanter Begrif-fe. (6)Dieser Vertragwirdzweifachausgefertigt.Jeder Vertragspartner erhlt eineAusfertigung. 1Je/&udf/. lJt1 o; ........................... ,den .............. .. .......................... ,den .............. . BVGAR ErgnzendeErklrungen zumVerkehrsvertrag vom17.12.2007 zwischen demLandBerlinundder Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des ffentlichenRechts 1. Wirksamkeit des Vertrages DerVerkehrsvertragzwischendemLandBerlin,vertretendurchdieSenatsver-waltungfrStadtentwicklungundderBerlinerVerkehrsbetriebe(BVG)Anstalt desffentlichenRechtsberdieErbringungvonVerkehrs- undInfrastruktur-leistungenderVerkehrsmittelU-Bahn,Straenbahn,BusundFhreinBerlinin derZeitvom1.Januar2008biszum31.August2020wirdnachfolgendvon denvertragsschlieendenParteienunterderaufschiebendenBedingungunter-zeichnet,dassderVertragerstdannwirksamwird,wenndieam06.12.2007 vomAbgeordnetenhausdesLandesBerlinbeschlossenenderungdesBetrie-begesetzesinKrafttritt(Drs.16/0935,16/16/1072desAbgeordnetenhauses vonBerlin) . ......3.fr.{0. ~...... , den .. .. d. ~ :. 1 ~ - 0/- ........................... , den .............. . nonPofff; LandB 'rlinBVGAR 2. Anpassungsbedarf beiden Anlagen ZwischenParaphierungundVertragsunterzeichnunghatsichberarbeitungs-bedarfhinsichtlichder Anlage1 Teil1 (Regei-Angebotsstandards)ergeben.Die bereitsbeiParaphierungvermerktenberarbeitungenvonAnlage2Teil3 (Fahrplne2008)undAnlage8 (Ausgleichsberechnung)konntenhingegennoch nicht vorgenommenwerden.VordiesemHintergrundvereinbarendieVertrags-partner folgendebergangsregelungen: Anlage1Teil1(Regei-Angebotsstandards)wirdinberarbeiteterFormBe-standteildesVertrages.DieinAnhang1vonAnlage1 Teil1enthalteneListe der"gesichertenAnschlsse"istgemFunote6deram26.11.2007para-phiertenAnlageberprft undangepasstworden.Mit derberarbeitungwurde zudemeinfehlerhafter Verweiskorrigiert. Anlage2Teil3(Fahrplne2008)konntenichtbiszumvorgesehenenTermin (17.12.2007)abschlieendberarbeitetwerden.ZwarwurdendieFahrplne desJahres2008zwischendenVertragspartnernabgestimmt.Eskonnteaber austechnischenGrndennochkeinekonsolidierteFassungderabgestimmten Fahrplneerzeugt werden. ZureindeutigenBeschreibungderfahrplanmigenLeistungfgendieVer-tragspartnerdaher eineErgnzungslisteinAnlage2 Teil3 ein.Diesebeschreibt diegegenber demFahrplanstand09.12.2007nochvorzunehmendenFahrplan-nderungenunddamit zusammenmit denbereitsbeiliegendenFahrplanunter-lagendenfr dasJahr 2008vertragsgegenstndlichenFahrplan. DieBVGwirdsoschnellalsmglich,sptestensbiszum25.Januar einekonso-lidierteFassungder Fahrplneerzeugen.Diesebeinhaltet: - denMinutenfahrplan(CD-ROM,ausdruckfhigals"Kursbuch"), - dieHAFASFahrplandatei(CD-ROM,elektronischverarbeitbar),dieumei-neListeder FahrtenzwischenEnd- undBetriebshaltestelle ergnzt wird, - denRahmenfahrplan(CD-Rom,ausdruckfhigauf DINA3),der redaktio-nellberarbeitet wirdundumdieAngabenzudenLeistungsmengener-gnzt wird, DieaufdieseWeiseerzeugtenFahrplandateienwerdenvondenVertragspart-nernausgetauschtundergnzendiejetzt auf Basisder Ergnzungslistevervoll-stndigteAnlage2 Teil3 alszustzlichenVertragsbestandteiL Dieinder Anlage8(Ausgleichsberechnung)enthaltenenLeistungsmengensoll-tenentsprechenddendortigenFunoten1und2desam26.11.2007para-phiertenAnlagentextesnochberprftwerden.Dieseberprfungkonntefr die VerkehrstrgerU-Bahn,StraenbahnundFhreerfolgreichundohnende-rungsbedarf abgeschlossenwerden. DieabgestimmteReferenz-LeistungsmengefrdenBus(ohnePauschalen)be-trgt88.160.000NutzW-kmI4.438.830Befrderungsstunden.Eineabschlie-endePrfung,obdievertraglichvereinbarteLeistungder vorgegebenenRefe-renz-LeistungsmengeentsprichtkonntederAufgabentrgerallerdingsnoch nicht vornehmen: EsexistiertnochkeinekonsolidierteFassungderabgestimmtenFahrpl-ne,dieeineberprfungderBerechnungderLeistungsmengenermg-licht (fr SenStadtHAFASFahrplandateigemAnlage2 Teil3). DieGenehmigungsantragstellungfrdiebisherigenGemeinschaftskon-zessionenimStadt-Umland-VerkehrunddiedamitverbundeneZuord-nungder Leistungsmengensindnochnicht abschlieendgeklrt. VordiesemHintergrundwirdvereinbart,dassbeideVertragspartneraufBasis derergnztenAnlage2 Teil3(Fahrplne2008)berprfen,welcheLeistungs-mengemit RealisierungdesvereinbartenFahrplanangebotesfr 2008zuerwar-tenseinwird.Solltedieabgestimmte Referenz-Leistungsmenge(s.o.)nicht aus-reichendsein,umdenFahrplan2008zurealisieren,dannwerdendieinAnla-ge8 (Ausgleichsberechnung)festgesetztenReferenz-Leistungsmengenentspre-chenderhht.EineentsprechendeAnpassungerfolgt auch,wenninnerhalbder Referenz-LeistungsmengedieNutzkilometerfehlerhaftinBefrderungsstunden umgerechnet wordenseinsolltenoder wennesAnpassungsbedarf mit Blickauf dieBerechnungder LeistungsmengendesRufbussesgebensollte. ImStadt-Umland-VerkehrwurdedieReferenz-LeistungsmengeaufderBasis der vonder BVGzuerbringendenLeistungenauf ihreneigenenLiniengenehmi-gungensowiederauf Berliner TerritoriumentfallendenenAbschnitteallerder-zeitigenGemeinschaftsgenehmigungenberechnet(vgl.Anlage2 Teil3- Ergn-zungsliste- miteinerAufzhlungderbetreffendenLinien).Solltediegenehmi-gungsrechtlicheZuordnungderbisherigenGemeinschaftsgenehmigungenim Stadt-UmlandBereichnichtentsprechenddemskizziertenTerritorialprinziper-folgenknnen,dannisteineLsunganzustreben,dieebenfallsdieKontinuitt derVerkehrserbringungaufdenbetreffendenStadt-UmlandLiniensicherstellt. BeiBedarf ist indiesemFalldieReferenz-LeistungsmengefrdenBusentspre-chenddemErgebnisder Abstimmungenzur ZuordnungderbisherigenGemein-schaftsgenehmigungenzukorrigieren. . .......................... ,den .............. . ~ f * LandBerlinBVGAR Sideletter Infrastrukturfinanzierung zumVerkehrsvertragzwischendemLandBerlinundderBVGberdie ErbringungvonVerkehrs- undInfrastrukturleistungenderVerkehrs-mittelU-Bahn,Straenbahn,BusundFhreinBerlininderZeitvom 01.Januar 2008bis31.August 2020 DieAusgleichszahlungen fr Infrastrukturleistungen gem 30Abs.2 des Ver-kehrsvertragesbeziehen sichberwiegend auf die laufende Instandhaltungund den Betrieb der Infrastruktur.Die Vertragsparteiensindsicheinig,dass fr die Qualitt der Infrastruktur und damit fr die Erfllungder vertraglichenPflichtender BVGge-m 21Abs.1 und Abs.2 neben den Zahlungennach 30 Abs.2 auch die Hhe der vomAufgabentrger zur Verfgung zustellenden finanziellenMittel fr Investitio-nenundGrundsanierungsmanahmen vonmageblicher Bedeutung sind. Der heutige Standardunddienachhaltige Verbesserung der Infrastruktur kannsomit nur gewhrleistet werden,wennneben denvertraglichvereinbarten Ausgleichsleis-tungengem 30 Abs.2 durch den Aufgabentrger auchinZukunft Investitionen undGrundsanierungsmanahmennach den gleichenGrundstzen wieinder Ver-gangenheit auerhalb des Verkehrsvertrages finanziert werden.Solltendiese Mittel nicht zur Verfgunggestellt werdenknnen,werdensichdieParteienimRahmen der Revisionsverhandlungenber eine Anpassungdes Vertragesmit dem Ziel der Kompensationdes Mittelausfalls verstndigen. Zustzlichstellt dasLandMittel fr Erweiterungsinvestitionen wiez.B.fr dieU 5 oder die Anbindungder Wissenschaftsstadt Adlershof zur Verfgungundbernimmt dieFinanzierungder Beschaffungneuer Straenbahneninkl.der hierfr erforderli-chenInfrastruktur entsprechenddeminder Anlage dargestelltenUmfang. Berlin,den Berlin,den L?!:/::1 tt.vt ..addA IBVGAR~ - (\ Anlage zumSideletter "lnfrastrukturfinanzierung" bersicht ber die Straenbahnbeschaffunginkl.Infrastrukturanpassung (Mio. ) Straenbahn- Infrastruktur- Summe beschaffunganpassungen 20087,90,07,9 200913,70,013,7 201014,35,119,4 201149,23,252,4 201250,83,954,7 201350,82,253,0 201451,31,352,6 201551,61,953,5 201639,90,540,4 201744,60,044,6 201830,50,130,6 201938,90,139,0 20200,00,10,1 Gesamt443,518,4461,9 VerkehrsvertragLandBerlin- BVGAR 8. Anlagen Anlage1Angebotsstandards Teil1Regel-Angebotsstandards Teil2Ersatzverkehre Teil3Zugangsstandards Anlage2Angebotsbestellung Teil1Planungskalender Teil2Bestellbedingungen Teil3Fahrplne2008(Rahmenfahrplan,Minutenfahrplan) Anlage3Tarifnderungen Anlage4Datenaustausch Anlage5Infrastrukturstandards Anlage6Infrastrukturmonitaring Anlage7Erfllungskontrolle Teil1ErfllungBerichtsmuster Teil2Kundenzufriedenheitsmessung Anlage8Ausgleichsberechnung Anlage9VerweiseNahverkehrsplan Anlage10Glossar Anlage1 Teil1 Anlage1:Angebotstandards Teill:Regel-Angebotsstandards Die Anlage1, Teil1 "Regelverkehr"spezifiziert die Anforderungengem11(Qualittsstandards) sowie die weiteren vertraglichen Standardsgem 6 Abs.1 fit.b (Anschlussplanung), 9 (Teilaspekt Vertriebsnetz),12(Umwelt- undRessourcenschutz)und 13(Marktauftritt). A) Durch objektive Messungen bewertete Standards QualittsmerkmalDefinitionStandard ISollwert!ErfllungskontrolleBonus-/Malusregelung Zuverlssigkeif1.Erbrachte Fahrten=99,8% (Bus)Quartalsweise AngabeAusgefallene Leistungsmengen GeplanteFahrtenminus Ausgefallene99,7% U-Bahn,Straenbahn) der monatlichen Zahlenwerdennicht vergtet (Anlage Fahrten (analog Anhang2 zu8). JeweilsDurchschnittswert frdieser Anlage) je Bis2010ist eine zustzliche 2.Zuverlssigkeit= dasGesamtjahrproVerkehrsmitteldurchdie Sanktionierungber eine Verkehrstrger.BVG. verkehrstrgerbergreifende ErbrachteFahrtenx 100Bonus-/Malusregelung zu Geplante Fahrten entwickeln(Anlage 7 Teil2). BeiAusfalleiner Stationsbedienung gilt die Streckemit entsprechenden Nutzzug- bzw.-wagenkilometern biszur nchstenStation alsausge-fallen. Ausflle werdenimmer alssolche gewer:te!,auch_w_en_n--- -- - -------- --- - - - -- -Fr denVerkehrstrgerFhrewerdenkeineStandards definiert,dadiesenicht mit vertretbaremAufwandberprfbar wren. 2DiedetaillierteBeschreibungderMerkmaleZuverlssigkeit,Pnktlichkeit, AnschlusssicherunggemQualittSsystemder BVGist im Anhang1 zudieser Anlageenthalten.Vorbehaltlich der Weiterentwicklungder Sanktionierungzueiner verkehrstrgerbergreifendenBonus-/Malusregelung(Anlage7 Teil2)sindinZweifelsfllendieAngabenindiesemAnhangmageblich. Seite1 von16 "'""" '" / //?/;1 (/L':.__ ,'/ ,._//V /,-/;;( Anlage1 Teil1 Qualittsmerkmal Definition Standard IErfllungskontrolleBonus-/Malusregelung Gewalt u.jo.Fremdverschuldung beruhen.Nicht stattfindende Fahrten,fr die Ersatzleistungen erbracht werden,geltennicht als ausgefallen. DieausgefallenenFahrten werden auf Basisdesbetrieblichen Fahrplansermittelt. Pnktlichkeit (P)U-Bahn97%VergleichvonFahrplan- Bis2010ist eine ' P ==(A - Au)x100Tram91%(Sollwert ab datenundbetrieblichenSanktionierungber eine I A2009:93%) DatendurchdieBVG:verkehrstrgerbergreifendeI - U-Bahn:ZLVoller-Bonus-/MalusregelungzuI - A==GesamtzahlAbfahrtennachBus89%(Sollwert ab hebung,Auswer-entwickeln(Anlage 7 Teil2). I verffentlichtemFahrplan2009:90%i tungdurchExcel- Biszuderen Etablierunggilt abI (gemesseneFahrten) AnwendungUnterschreiteneiner - Au==UnpnktlicheAbfahrtenDurchschnittswerte fr das Tram,Bus:RBL durchschnittlichen -(gemesseneFahrten)Gesamtjahr. Vollerhebung,Aus-Pnktlichkeitsquoteim Unpnktlich:DiebeiBusund Tramwertungdurch Soft-Kalenderjahr Abfahrt ber 3,5minnachver-vorgesehenenSteigerungenwareQKZ- U-Bahn - 95% -geltennur,wenndie ffentlichter fahrplanmiger Manahmenim Quartalsweise Angabe-Tram- 89% Zeit (genau,ohne Rundung) Nahverkehrsplan Kap.III.4.3 der monatlichen Zahlen -Bus- 85% - Abfahrt ber 1,5minvor verf- umgesetzt werden. (analogAnhang2 zu dieser AnlagEije angefangenen0,5% 3DieSollwertewerdenimRahmender FortschreibungdesNahverkehrsplansberprft.FrdasVerkehrsmittelBusist ausheutiger SichtaufgrundvonUmstellungeninder Messmethodikund Erhebungsfehlerninder Vergangenheit eineReduzierungum2%zuerwarten. /";'\, .?J--/II/ ...__ (/(__ -..._ Seite2 von16("'"L' /'/ ///,f L,, Anlage1 Teil1 IQualittsmerkmalDefinitionStandard ISollwert1 ErfllungskontrolleBonus-/Malusregelung I fentlichter fahrplanmiger ZeitVerkehrsmitteldurchdieUnterschreitung ein (genau,ohneRundung)BVG.Malusbetragvon220.000 pro Mageblichist,dassindemo.g. betroffenemVerkehrsmittel, Zeitfenster eine Abfahrt der maximal880.000je richtigenLinie stattfindet (die Verkehrsmittel. betrieblicheKursnummer ist uner- Wennbiszum31.12.2009 heblich).Unpnktlichkeit wirdimmerkeinerechtswirksame alssolchegewertet,auchwennsieVereinbarungber ein auf hherer Gewalt u./o.Fremdver- unternehmens-bergreifendes schuldungberuht.Bonus- I Malus-System geschlossenwurde,gilt ab 1.1.2010 die folgende Regelung: MalusbeiUnterschreitung der o.g.Werte;Bonusbei berschreitungder folgenden Werte: - U-Bahn:98,5% - Tram:94% - Bus:90%4 Bonusbzw.Malus je i angefangenen0,5%ber-bzw.Unterschreitung220.000 .Bonus/Malusp.a.Je Verkehrsmittelbegrenzt auf 1.760.000 p.a .. Abweichendbeider U-Bahn 220.000Bonusbeijeder 4Wert nachFortschreibungdesNahverkehrsplansggf.zundern. Seite3 von16

'# .......-1)/fl / .l/. I./:"J I//"A Anlage1 Teil1 [ Qualittsmerkmal DefinitionStandard IErfllungskontrolleBonus-/Malusregelung I berschreitung der nachfol-gendenWerte: - 98,50% -98,80% -99,10% - 99,30% - 99,50% - 99,70% -99,80% - 99,90% Anschlusssicherung2 Anschlussquote(AQ):U-Bahn:99%VergleichvonFahrplan- Merkmalwirdber die AQ= (As- Ani) X100 (Durchschnittswert fr dasdatenundbetrieblichenKundenzufriedenheit bewertet. As Gesamtjahr)Daten: Bis2010ist eine As= Gesamtzahlzusichernde Tram,Bus:Festlegungnach- ErmittlungzuSanktionierungber eine -Vorliegenbelastbarersichernderverkehrstrgerbergreifende Anschlsse Ergebnisseausder inAnschlsseausBonus-/Malusregelung zu - Ani= nicht realisierteAnschls- EinfhrungbefindlichenBERTAentwickeln(Anlage 7 Teil2). seautomatischenErfassung. ManuelleErfassung-Gesicherte AnschlssesinddefiniertHinweis:Der letzte Anschlussder nicht als:vor Betriebsschlusseiner LinierealisiertenAn-- Fahrtbeziehung(Linie I Richtung ist besonderszusichern.schlsse(U-Bahn) ...auf Linie I Richtung... )- Automatische anUmsteigebahnhof bzw.-hal-Erfassungder nichtI -realisierten testeile... Anschlsse(Tram, - imSVZ- undNachtverkehr mitBus)durchRBL-Taktfolge grer I gleich10(U- QKZ Bahn)bzw.20min(Straen-Quartalsweise Angabe bahn,Bus) der monatlichen Zahlen Diegesicherten Anschlssezu(analog Anhang2 zu VertragsbeginnsindinAnhang1 zudieser Anlage) je d i !age_Cjsiewerden -- -- --- -- --- -Verkehrsmitteldurchdie Seite4 von16 CG;//; Anlage1 Teil1 Qualittsmerkmal Definition gem 6 Abs.1 lit.b einvernehmlichfortgeschrieben. Erreichter Anschluss:Wartezeit (W) liegt zwischen0 und5Minuten (genau,ohneRundung). W=Ab- An- Weg - An=Ankunftzeit Zubringer - Weg= Wegezeit - Ab=Abfahrtzeit Abbringer Kapazitt Ausreichende Sitzplatzkapazitt je Linie I Richtung,damit Fahrgstemit einer Fahrzeit ber 15minimRegelfallnicht stehenmssen. Im Regelfallknnenalle an Haltestellenund Stationen wartendenFahrgstemit den regelmigeingesetzten Fahrzeugenbefrdert werden. Keineberfllung;d.h.an keinemQuerschnitt ineinem20-min-Zeitraum Fahrgastaufkommengrer als 65%der Sitzpltze+ Stehpltze ( 4Fahrgstelqm). - - ---~ ~ ~ Standard f Sollwertl Einhaltungder Vorgaben. Vondenvorgegebenen Kapazittsstandardskannbei Groveranstaltungen abgewichenwerden. In einem20-Minuten-Intervall darf anSchultagendas Fahrgastaufkommenauf einemAbschnitt vonmaximal 2 kmLngefr jede Buslinie auf 90%der Sitzpltze + Stehpltze ( 4PersonenI qm) ansteigen. Vonder vorzuhaltenden Sitzplatzkapazitt kann innerhalb desS-Bahnrings whrendder HVZabgewichen werden. Erfllungskontrolle BVG. Dokumentation von durchFahrer gemeldeten berbe-setzungen(Bus, Straenbahn)und infolge berfllung nicht befrderte Fahrgste amBahnsteig (U-Bahn). Anlassbezogene Zhlun-gen gem.Anlage10, Einleitungstext Ziffer 3. Der Aufgabentrger kanninsolchenFllen VorgabenzuZhlsteilen . und -zeitenmachen.Er erhlt alleErgebnisse. -------Bonus-/Malusregelung Merkmalwirdber die Kundenzufriedenheit bewertet I i I Seite5 von16~ /-n ~ " " " '/f:-..l I ;~ / y:'' f Anlage1 Teil1 QualittsmerkmalDefinition Barrierefreiheit- Ein- Fr alleVerkehrsmittel: /AusstieginFahrzeuge Einsatz vonbarrierefreizugng-IichenFahrzeugengem Nahverkehrsplan(Anlage10) vorhandenetechnische Vorkehrungenmssen funktionsfhigsein(z.B.Fahr-zeug-Einstiegshilfen) Beachtung der Anforderungen beiNeubeschaffungundsoweit technischmglichbeiRedesign Straenbahn: MitbarrierefreienStraenbah-nenanzubietender Mindesttakt gemNahverkehrsplan(Anlage 10). Angabebarrierefreibedienter FahrtenindenFahrplanmedien undFahrtzielanzeigernsoweit die technischen Voraussetzungendafr bereits vorhandensind. Barrierefreiheit (Forts.)- Kontrastreiche Innenraumgestal-GestaltungFahrzeugetung BehindertengerechteHaltegriffe, Handlufe,Bedienelemente, Einstiegshilfen Barrierefreiheit (Forts.)- GemAnlage5. Funktionsfhigkeit Aufzqe .-? p)_' '( Standard I Sollwert1 Erfllungskontrolle Einhaltung der VorgabenQuartalsweiserBericht Im Vorausabgestimmte ein-"Behindertengerechte Ausstattung"gem vernehmliche Abweichungen Qualittsmonitaring der sindzulssig. BVG(s.Anhang2 zu dieser Anlage); Messgre:Anzahlder mit barrierefreien Fahrzeugen ausgestattetenLinienx 100 I Anzahlafler Linien VollstndigeEinhaltungderAbstimmungFahrzeug-VorgabenbeiNeubeschaffungkonzeptemit undRedesignBehindertenverbnden Durchschnittswerte fr dasQuartalsweise Bericht Gesamtjahr qemAnlaqe5monatlicher Datengem. Bonus-/Malusregelung Merkmalwirdber die Kundenzufriedenheit bewertet Merkmalwirdber die Kundenzufriedenheit bewertet Merkmalwirdber die Seite6 von16 I I I /?! /, t I".,. """ !)' ;;( Anlage1 Teil1 QualittsmerkmalDefinitionStandard ISollwert1 ErfllungskontrolleBonus-/Malusregelung undFahrtreppen(separat)auerdem:KeinAusfallAnlage 5 ("Verfgbar- Kundenzufriedenheit bewertet einzelner Fahrtreppenlngerkeit behindertengerech-als4Monate undAufzgeter Ausstattungen") lnger als2 Monate Darlegungder Unaus-(Abstimmungmit SenStadt bei unausweichlichenAusfllen Weichlichkeitlngerer lnger als6 Wochen) Ausfllebeigegebenem Anlassauf Initiative der BVG Fahrzeuggestaltung- Esgeltendie AnforderungendesEinhaltung der VorgabenBVGfhrt eine Listemit-freidurchsichtigeNahverkehrsplans gemAnlage10.Angabe der beklebten Glasscheiben Beklebungmit Auenwerbefolien Fahrzeugeund des hchstmglicher Transparenz(Sicht Umfangs der beklebten Fensterflche.Der vomFahrgastraumaus). Aufgabentrger kann Dieseist aktuellauf max.25%derdiese Liste jederzeit Fensterflche je Fahrzeugeinsehen. (Beklebungmit Window-Graphics-Folie)zubeschrnken.BVGwirdvor nderungendieser Quote Einvernehmenmit dem Aufgabentrger herstellen. HaltestellenausstattungEsgeltendie Anforderungendes- -Merkmalwirdber die Nahverkehrsplans gem Anlage10; Kundenzufriedenheit bewertet technische Anlagenmssen funktionsfhigsein. Besonderswichtig sinddie Vorgaben bzgl.: i Sitzplatzgelegenheiten I Witterungsschutz Wegweisung zuBahnsteigen, --- ---Seite 7 von16 ~ 1.1 ~ /'-/ I,, {"' v ~ -~ -Anlage1 Teil1 Qualittsmerkmal Umwelt- und Ressourcenschutz -SchadstoffemissionenBus Umwelt- undRessour-censchutz (Forts.)-SchadstoffemissionenBus Umwelt- undRessour-censchutz (Forts.)- Lrm . " ~ /c, Definition Ausgngen AktuelleFahr- undNetzplne Aktuelle Tarifinformation Umgebungsplne Verbindliche Vorgabender nach Fahrleistungder Bussegewichteten Emissions-Fiottendurch-schnittswerte,inhaltlichgemden Soll-VorgabendesNahverkehrsplans III.5.1, Abb.III.5.1-1 Verbindliche Vorgabendieinhaltlich denSoll-VorgabenzuFahrleistungs-anteilender Bussegem Nahverkehrsplan III.5.1, Abb. III.5.1-2 fr die Schadstoffklassen entsprechen bisEuro2 (max.Anteile) Euro4 undhher (Mindestanteile) Ueweilsmit reduzierter Partikel-emission;alle mit Dieselbetriebene Fahrzeuge ohne Partikelfilter werden wie Euro 0 gewertet) VorgabengemNahverkehrsplan III.5.1, Unterkapitel "Lrm" Standard I SollwertlErf II u ngskontroll eBonus-/Malusregelung EinhaltungdesKeine;lediglich-DurchschnittswertsBerechnungaufgrund der AngabenzuBus- (Einwirkungsmglichkeiten des Fahrleistungsanteilen jeATbeider Beschaffung) Schadstoffklasse (siehe I nchste Zeile) I Einhaltung der AnteileFahrzeuglisteBVGmit-AngabevonFahrleis-tung,Motorleistung, Schadstoffprf-/grenz-wert Einhaltung der VorgabenFahrzeuglisteBVGmit-Angabeder jeweiligen Lrmemissionsklasse (kannmit Angabenzu Schadstoffemissionen kombiniert werden-- --Seite8 von16 /),: /jt'l.:.!(; ./i' {/,'~ Anlage1 Teil1 QualittsmerkmalDefinitionStandard ISollwert1 ErfllungskontrolleBonus-/Malusregelung siehe Anlage7,Teil1) Umwelt- und Ressour- Teilnahme aller Fahrer anSchu- Regelmig- -censchutz (Forts.)- Iungeninenergiesparender EnergieverbrauchFahrweise InformationVerfgbarkeit DAISY-Anzeigen>97%Quartalsweise BerichtMerkmalwirdber die der Monatswerte gemKundenzufriedenheit bewertet Anlage5 VertriebEinhaltung Vertriebskonzept bzgl.Einhaltungder AnforderungenVorhaltungnachfol- - Anzahl/Ort Verkaufsstellen I gem10 desVertragesgender Datenfr mg-Fahrkartenautomaten lieheanlassbezogene Auswertungen(kein Verfgbarkeit Fahrscheinauto- regelmiger Bericht) matenundEntwerter Verkaufsstellenmit ffnungszeitenVerkaufsstellenAngabe ff- Fahrkartensortiment nungszeiten Stationenmit Angabeder Fahrkartenautoma-ten,weitere Auto-I matenstandorteI Abweichungenvom Fahrkartensortiment gem Vertriebs-konzept Monatlicher Bericht gem.Anlage5 ber die Verfgbarkeit stationrer Vertriebsautomaten - --- -- - - --- -'!\ .. I,/,_---Seite9von16U-Bahn(+Anschluss vonundzurS-BahnamBahnhof Wuhletal) U-Bahnhof Wittenbergplatz U1IU2 U-Bahnhof MehringdammU6IU7 U-Bahnhof Berliner StraeU7 IU9 U-Bahnhof Osloer StraeU8IU9 S+U-Bahnhof WuhletalUSI SS Eswirdnochberprft,ob anweiterenAnschlusspunkteneine Anschlusssicherungrealisierbar ist.EineErgnzunghinsichtlichder zu sicherndenRelationenwirddannvorgenommen. 2.Bus->Bus In der Schwachverkehrszeit Alt-Biankenburg Gatewer Strae I Heerstrae Lankwitz Kirche(Sicherungnicht ber denvollstndigenSVZ-Zeitraum) S Buch(Sicherungnicht ber denvollstndigenSVZ-Zeitraum) Im Nachtverkehr (alle Nchte): Gatower Str.IHeerstr. Lankwitz Kirche PuschkinalleeiEisenstr. S+UWittenau SchlossplatzKpenick 6Anschlusspunktewerdenbiszum17.12.2007geprft. /)_ "--Seite13von16 J.' 1...(/ ... - ~I/ //./' Anlage1 Teil1,Anhang1 Zehlendorf Eiche Im Nachtverkehr (nur Nchte SonntagzuMontagbisDonnerstagzuFreitag): S Hackescher Markt S+UJungfernheide S+UPotsdamer Platz S+URathausSteglitz S+UZoologischer Garten U Alt-Mariendorf U Alt-Tegel U Alt-Tempelhof U Berliner Strae U Bismarckstrae U Hermannplatz U Kochstrae I Checkpoint Charlie U Kurfrstendamm U Kurt-Schurnacher-Platz U Leopoldplatz U Mehringdamm U Seestrae U Theodor-Heuss-Piatz U Turmstrae U Walther-Schreiber-Piatz Im Nachtverkehr (nur NchteFreitagzuSamstagundSamstagzuSonntag): S Schneweide S+URathausSpandau 3.Straenbahn->Straenbahn In der Schwachverkehrszeit: Alleeder KosmonautenI Rhinstrae(Sicherungnicht ber denvollstndigenSVZ-Zeitraum) /t / ' > ~ ~ Seite14 von16)'._/ Anlage1 Teil1,Anhang1 Jan-Petersen-Strae (Sicherungnicht ber denvollstndigenSVZ-Zeitraum) Im Nachtverkehr (alleNchte): Anton platz Jan-Petersen-Strae Landsberger Allee IPetersburger Strae Prerower Platz Im Nachtverkehr (nur Nchte SonntagzuMontagbisDonnerstagzuFreitag): S+U Alexanderplatz 4.Bus->Straenbahn In der Schwachverkehrszeit AmWasserturm Falkenberg Hermann-Hesse-Strae I Waldstrae Im Nachtverkehr (alleNchte): Herzbergstrae I Siegtriedstrae 5.Straenbahn->Bus In der Schwachverkehrszeit KrankenhausKpenick I Sdseite(Sicherungnicht ber denvollstndigenSVZ-Zeitraum) S Mahlsdorf (Sicherungnicht ber denvollstndigenSVZ-Zeitraum) Im Nachtverkehr (alle Nchte): GrabbealleelPastor-Niemller-Piatz PrenzlauerPromenade I AmSteinberg Im Nachtverkehr (nur Nchte Sonntag zuMontagbisDonnerstag zuFreitag): S Hackescher Markt -) / ~ ~ - - - -Seite15 von16r--1/' I:J4d(. // l/ Anlage1 Teil1,Anhang1 S Schneweide S+U Warschauer Strae U Osloer Strae Im Nachtverkehr (nur NchteFreitagzuSamstagundSamstag zuSonntag): S+UPankow Gehrenseestrae 6.U-Bahn->BusundU-Bahn->Straenbahn Anschlusspunkte werdennachSystemerweiterungergnzt DieFestlegungder zusicherndenAnschlssenach2 bis4 erfolgt erstmalig imRahmender Festlegung desFahrplans2008. Im Rahmender Einfhrungeiner AnschlusssicherungU-Bahn->BusundU-Bahn->Straenbahnwerdensichdie Vertragsparteienber zu sichernde AnschlssenachPunkt 6 verstndigen.Dabeiist die Anschlusssicherunginsbesondere anEndbahnhfen(S+UHermannstrae,S+U RathausSteglitz,S+U RathausSpandau,U Alt-Tegel,U Alt-Mariendorf,U Osloer Strae,U Krumme Lanke,U Ruhleben,U Osloer Strae,U Warschauer Strae,S+UWittenau)undbeigroenUmsteigestrmen(z.B.U Hermannplatz,U Alt-Tempelhof,U Kurt-Schumacher-Piatz)zu prfen. Die zusicherndenAnschlssenach1 bis6 werdenimRahmender Fahrplanplanungfortentwickelt. DieBVGstrebt an,die notwendige systemtechnische Anpassungzur AnschlusssicherungU-BahnzuStraenbahnundU-BahnzuBus schnellstmglichumzusetzenund die hierfr notwendigenSystemvoraussetzungenzuschaffen. Ebenfallsist zuprfen,wie die Anschlusssicherungauchauf den SPNV(insbesondereS-Bahn)ausgedehnt werdenkann. ;?_ '- \ Seite16von16A{/j ~'1//, t/r/?1., Anlage1,Teil1,Anhang2 Anhang2 zuAnlage1, Teil11 1.Pnktlichkeit .............................................. 2 2.Zuverlssigkeit ....................................... 3-6 3.Anschlusssicherung .............................. 7-10 4.Barrierefreiheit ......................................... 11 1.BeschreibungMerkmai"Pnktlichkeit" KriteriumPnktlichkeitj Bereich:1 Zeit,4.2 AnforderungDieBVGfhrt pnktlichnachFahrplan.Beidefinierten,gesicherten Anschlssengeht allerdings Anschlusssicherungvor Pnktlichkeit. Alsunpnktlichgilt hierbei,wennVersptungenvonmehr als3 Minutenauftreten.Verfrhungensindgrundstzlichunzulssig. KennzahlAnteilder pnktlichenAbfahrten Berechnungs-grundlage Pnktlichkeit=(:Z:: gemesseneFahrten-Igemesseneun[2nktlicheFahrten}x100 :z:: gemesseneFahrten BeschreibungAlsunpnktliche Abfahrtendefiniert die BVGalle Verfrhungenvon mehr alseinerMinuteundalleVersptungenvonmehr alsdrei Minuten. AuchFahrplanabweichungen,die ber der Taktfolgeliegen, werdenalsunpnktlichausgewiesen. DatenwerdenausRBL(Straenbahn,Omnibus)undLISI (U-Bahn) ermittelt. Einflussfaktoren auf- Personalausfall(z.B.verspteteAblsung) Pnktlichkeit- Fahrzeug- oder Anlagenausflle Betriebsvorkommnisseunterteilt in: - durchdieBVGzuvertreten - durchdie BVGnicht zuvertreten ErhebungsmethodikU-Bahn: BasissinddiePnktlichkeitsdatenausder Zuglaufberwachung (ZL),einer wesentlichen Teilkomponente desLeit-,Informations-undSicherungssystems(LISI).DieDatenwerdenmit Hilfe einer Excei-Anwendungausgewertet. ManuelleErfassungder Grnde durchdie Teilnetzmanager Hinweis:DieDefinitionenundBegrifflichkeitenindiesemAnhangentsprechendeninnerbetrieblichenBezeichnungen derBVGundsindnicht vollstndigkompatibelmit denenimVertragundindessenweiterenAnlagen. Anlage1,Teil1,Anhang2 KriteriumPnktlichkeit IBereich:1 Zeit StraenbahnundOmnibus: DieAuswertungerfolgt mit Hilfe der Software QKZ,welche auf die DatendesRBLzugreift. AufgrundvonMesstoieranzenwerdenbeiU-Bahn,TramundBus Verfrhungenab91Sekundenund Versptungenab211 Sekundenausgewertet.DieAuswertungerfolgt beiTramundBus auf BasisKundensicht undbeider U-Bahnauf BasisBetriebssicht (Grund:unterschiedlicheLeitsystemeund Auswertemglichkeiten) ValidierungU-Bahn: TechnischeErfassungdurchLISI.ZL-Datenwerdentglichals 100% Volldatenerfasst. Straenbahn,Omnibus: DieRBL-Systemuhr ist andasFunkuhrsystemangeschlossenund wirdber dieseskalibriert.Grundlage fr denSoll-Ist-Vergleichim RBL-Systemist dasFahr- undDienstplanungssystemBERTA. Die Systempflege erfolgt durchdendurchIT-Bereichder BVG. Beider StraenbahnresultierensystembedingteUngenauigkeiten ausder Datenbertragungszeit,demPolling-Zyklusund dem FangbereichderHaltestellen. 2.BeschreibungMerkmal "Zuverlssigkeit" KriteriumZuverlssigkeit U-BahnI Bereich:JZeit!4.2 AnforderungAlle verffentlichtenAbfahrtenfindenauchstatt. KennzahlAnteilder Fahrtausflle Berechnungs-1.ErbrachteFahrten= GeplanteFahrtenminus AusgefalleneFahrten grundJage 2.Zuverlssigkeit= ErbrachteFahrtenx100 GeplanteFahrten BeschreibungAlserbrachteFahrtengeltendie Abfahrten,die andemgem AushangfahrplanvorgesehenenBahnhof oder aneinemoperativ festgelegten