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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Steuerpflichtige Einnahmen (1)
• Ablösen für Mieter-Investitionen(Nicht stpfl = Ablöse f. einzelne Einrichtung-Gegenstände !)
• Entgelte für Einräumung Dienstbarkeit• Schadenersatz für Mietobjekt
(Nicht stpfl = Schadenersatz für Minderung der Vermögens-Substanz)
• Vorleistungen des Mieters (zB für Kündigungs-Verzicht des Vermieters)
• Mietvorauszahlungen(Mieter-Darlehen = kein Einnahmen-Zufluss)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Steuerpflichtige Einnahmen (2)
• Mieter-Investitionen (Ausnahme: Wiederherstellung des ursprüngl.Zustandes)
• Betriebskosten• Subventionen (Verrechng Herstellg usw)• Einnahmen für Werbeflächen• Einnahmen aus Handymasten
Erlöse Handy-Betreiber an WEG =Zurechnung an jeweiligen Miteigentümer (Rz 6410 a)
• Veräußerung von Mietzins-Forderungen (Rz 6417)• Schotterabbau-Verträge (Rz 6410 b)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Investitionen des Mieters (1)
• Der Mieter ist lt. Mietvertrag berechtigt, Investitionen für den Gastro-Bereich zu tätigen: € 100.000,-
• Wie sind diese Investitionen beim Vermieter zu behandeln ?
• Lösung: siehe E-RL Rz 6406
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Investitionen des Mieters (2)
• E-RL Rz 6406 :– „ Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
sind auch Investitionen des Mieters zu erfassen, die dem Vermieter als Eigentümer zukommen.
– Derartige Vorteile fließen dem Vermieter erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses zu,wenn der Mieter zur Vornahme der Investitionen berechtigt, aber nicht verpflichtet ist und daher die Investition regelmäßig bis zur Räumung des Mietobjektes zurücknehmen kann (VwGH 20.2.1998, 96/15/0086) „
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Investitionen des Mieters (3)
• Der Mieter ist lt. Mietvertrag verpflichtet, Investitionen für den Gastro-Bereich zu tätigen: € 150.000,-
• Wie sind diese Investitionen beim Vermieter zu behandeln ?
• Lösung: siehe E-RL Rz 6407
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Investitionen des Mieters (4)
• E-RL Rz 6407 :• „ Hat sich jedoch der Mieter vertraglich zur Vornahme
von Investitionen verpflichtet, so fließt dem Vermieter die entsprechende Einnahme bereits im Zeitpunkt der Vornahme der Investition zu (VwGH 20.2.1998,96/15/0086)
• und führt – nach der Art der Investition (Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand, siehe Rz 6450 ff) – zu sofort oder verteilt abzugsfähigen Werbungskosten….“
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Werbungskosten (1)
• Betriebskosten für (vorübergehend) leer stehende Wohnungen
= Ja, WK : siehe Rz 6413
• Mieter erhält für Verzicht auf das Mietrecht € 10.000,-
= Ja, WK (als Afa) : s. Rz 6414
• Mieter erhält € 3.000,- Kaution zurück= keine WK
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Werbungskosten (2)
• Rückzahlung Miete-VZ = WKRückzahlung Darlehen = Keine WK
• Einzahlung Instandhaltungs-Rücklage= keine WK (erst bei Rep.Zahlung) Rz 6419a
• AfA vor Vermietung = Ja : WKz.B. Gebäude-Herstellung = 2008Vermietung erst ab 2009 s.Rz 6423(vgl. VwGH 27.11.1984,83/14/0046)
• WK vor Vermietung = Ja, WK , s.Rz 6420„…Vermietungs-Entschluss klar u.eindeutig“
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Werbungskosten (3)• Wertminderung von Gebäuden = keine WK
(Erlös = nicht steuerbar)
• „Investitions-Prämie“ des Vermieters = Prämie = 20 % der Investitionen gem. §§ 3 – 5 MRG = gilt nur für Betriebskosten nach dem
Mietrecht (!!)= steuerlich unzulässig ! Daher herauszurechnen !
• Vorauszahlung von WerbungskostenVerteilungspflichtige WK = s. Katalog § 19 (3) EStG
•Sofort absetzbare WK = für laufendes + Folgejahr
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Werbungskosten (4)
• Verteilungspflichtige WK lt § 19/3 EStG:
– BeratungskostenBürgschaftskosten
– Fremdmittelkosten Garantiekosten– Mietkosten
Treuhandkosten– Vermittlungskosten Vertriebskosten– Verwaltungskosten
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Werbungskosten (5)
• Keine Verteilung ist (in der Vermietung und Verpachtung) erforderlich für :
– Bearbeitungsgebühren– Kreditgebühren– Darlehensgebühren– Grundbuch-Eintragungsgebühr f. Darlehen– Pfandrechtsgebühr f. Darlehen– Geldbeschaffungskosten
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Verausgabungs-Grundsatz
• Abfluss-Zeitpunkt = Tatsächliche Zahlung
– Girokonto-Sollstand: Abfluss = tatsächl. Abbuchg durch die Bank (nicht die Valutierung)
– KtoKorrent-Kto : Belastung Zinsen + Spesen = Abfluss (unabhängig, ob Guthaben oder
Schuld)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Abbruchkosten (1)
• Abbruchkosten = sofort abzugsfähige WK
– Wenn baufälliges Gebäude und– Neues Gebäude weiterhin vermietet wird– s. Rz 6418a ESt-RL 2000
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Abbruchkosten (2)
• Abbruch zwecks Errichtung Neubau (Privates Einfamilienhaus)
– Zählt nicht zu den WK, da private Veranlassung
• Abbruch für folgenden Grundstücks-Verkauf– WK nur insoweit, als die Veräußerung
steuerpflichtig ist (zB als Spekulationsgewinn)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
AFA-Bemessungs-Grundlage
• Anschaffungskosten• Herstellungskosten• Zuletzt festgestellter Einheitswert
Fiktive Anschaffungskosten• Der höhere gemeine Wert bei erstmaliger
Vermietung (Anschaffung > 10 Jahren)• Buchwert-Fortführung bei unentgeltl.
Übertragung
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Beginn der AfA
• Die AfA beginnt noch vor der Vermietung
– wenn die Anschaffung in Vermietungs-Absicht erfolgte oder
– wenn die Errichtung in Vermietungs-Absicht erfolgte
(VwGH 27.11.1984, 83/14/0046)
s. Rz 6423
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Nachgeholter Instandsetzungs-Aufwand (1)
• Aktivierungspflichtiger Aufwand :– Kauf Gebäude in vernachlässigtem Zustand– Nachgeholte Reparatur-Aufwendungen– bis zu 3 Jahren nach der Anschaffung– AfA = nur 1,5 % bzw 2 % p.a.
(VwGH 4.4.1978, 557/75)
• Werbungskosten = „Aufwendungen … zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen“
• Keine Werbungskosten = Aufwand zum Erwerb bzw. Erhaltung der Einkunfts-Quelle (!!)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Nachgeholter Instandsetzungs-Aufwand (2)
• Nicht aktivierungspflichtiger Aufwand :
– wenn ein Gebäude überwiegend den Einschränkungen des Mietrechtes hinsichtlich Mietzinsbildung unterliegt
und der Steuerpflichtige Bauherr ist
VwGH 20.4.1995, 91/13/0143VwGH 29.4.1965, 605/64
siehe Rz 2625
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Freimachungskosten
• Ablösen zur Freimachung eines Gebäudes von Mietrechten = nicht Erwerb von Mietrechten, sondern= nachträgliche Anschaffungskosten
Verteilung auf die Rest-NutzungsdauerVwGH 19.9.1989, 88/14/0174
• Vorsicht: Freimachungskosten zur besseren Veräußerung = nicht WK bei VuV, aber evtl.
WK bei Spekulationsgeschäft (Rz 6414)VwGH 16.12.1998, 93/13/0289
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Herstellungsaufwand
• Herstellungsaufwand = wenn sich die Wesensart des Gebäudes ändert
• Beispiele:– Aufstockung eines Gebäudes– Zusammenlegung von Wohnungen– Einbau von Zentralheizungen, Lift usw– Versetzen von Zwischenwänden– Einbau von Badezimmern und WCs– Versetzen von Türen u. Fenster– Kategorie-Anhebung iSd MRG ( § 15 a MRG)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Fiktive Anschaffungskosten
• Fiktive AK = jene Aufwendungen, die für das Gebäude zum Stichtag aufzuwenden gewesen wären
• Maßgebend = Verkehrswert, nicht der Bau- oder Versicherungswert
• Fiktive Nebenkosten (für gedachten Kauf)– 2 % oder 3,5 % GrESt, Grundbuch-Eintragung, Beglaubigung
• Nicht zu berücksichtigen = fiktive Vermittlungs-Provisionen oder Kosten für Inserate
(Rz 6441)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Fruchtgenuss
• Fruchtgenuss = Recht, eine fremde Sacheunter Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu gebrauchen
• Vorbehalts-Fruchtgenuss = Übtg Eigentum unter Zurückbehaltung des Fruchtgenusses
• Zuwendungs-Fruchtgenuss = ohne Übtg des Eigentums (s. Rz 116)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
AfA und Fruchtgenuss
• Fruchtnießer = keine AfA, da kein Eigentum• Eigentümer = keine AfA, da keine Einkunfts-Quelle
• Lösung: Fruchtnießer = wirtschaftl.Eigentümer
• Wirtschaftlicher Eigentümer = – Belastungs- und Veräußerungsverbot (verbüchert)– Netto-Fruchtgenuss (Pflicht zur Erhaltung, BK)– Übtg Erhaltungs- u. Verbesserungsmaßnahmen– Schriftliche Verträge– Zahlung für „Substanz-Abgeltung“ in Höhe der AfA (Rz 112)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Ablöse Fruchtgenuss
• Ablöse Fruchtgenuss = unterliegt nicht der Einkommensteuer (!!)
VwGH 16.9.1986, 83/14/0123, VwGH 10.2.1987, 86/14/0125
• Jedoch E-pflichtig, wenn– die Übertragung des Wirtschaftsgutes und die
Ablöse des Fruchtgenusses in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen einheitlichen Vorgang darstellen
• Einheitl. Vorgang = Ablöse + Entgelt = > 50 % des gemeinen Wertes (Rz 115 a)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Instandhaltung (1)
• Instandhaltung = wenn unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden bzw.
keine wesentl. Erhöhung des Nutzungs-wertes oder keine Verlängerung der ND
Beispiele : - Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume
– Färbeln der Fassade ohne Erneuerung des Außenputzes– Überarbeiten des Daches (Auswechseln v.Ziegeln)– Auswechseln einiger Fenster o. Innentüren(>25%)
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Instandhaltung (2)
• Anstreichen von Fenstern• Ausbessern des Verputzes usw• Erneuerung der Parkettböden ohne Erneuerung
des Unterbodens• Laufende Wartungsarbeiten
• Brandschäden (= höhere Gewalt)• Sturmschäden (intaktes Dach = Instandhaltung)• Sturmschäden (reparaturbedürftiges Dach) =
Instandsetzung (!!) s. Rz 6468
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Erhaltungs-Aufwand
• Erhaltungs-Aufwand = Instandhaltung und Instandsetzung
• Instandhaltung = Sofort absetzbar– Nicht regelmäßig wiederkehrend = 10 Jahre (auf Antrag)
• Instandsetzungs-Aufwendungen– Wohngebäude/Wohnzwecke = zwingend 10 Jahres-Verteilg– Nicht-Wohngebäude = sofortige Absetzung oder auf Antrag
Verteilung auf 10 Jahre
• Instandsetzung = nicht AK oder HK, Nutzungswert wesentlich erhöht oder ND wesentl. verlängert
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Instandsetzung
• Erneuerung mit Substanz-Änderung• Nutzungsdauer des Gebäudes wird
wesentlich verlängert (mehr als 25 %)• Nutzwert des Gebäudes wird wesentlich
erhöht (mehr als 25 %)
• Beispiele: siehe Rz 6469
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Herstellungsaufwand
• Aufstockung eines Gebäudes• Zusammenlegung von Wohnungen• Erstmaliger Einbau von Zentralheizungen,
Lift usw• Versetzung von Zwischenwänden• Einbau von Badezimmern und WC
(Kategorie-Anhebung)• Versetzen von Türen u. Fenstern
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Vermietung und Verpachtung WP/StB Sporer
Sanierungs-Aufwand im Privatvermögen ab 1.8.2008
Erhaltungs-Aufwand
Instandsetzg
Instandhaltg
Wohngeb.
Kein Wohngeb
Unentgeltl.
1/10
Ja
Entgeltlich Nein *)
*) Nein = Verlust der 1/10, aber keine Verlängerung der Spekulations-Frist,
keine „besonderen Einkünfte“
EigtÜbtg
> 25 % der Fenster
Instandsetzung