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Vertragsbedingungen Krav Maga / Kalah Magdeburg: Mit der Anmeldung für eine Mitgliedschaft, einen Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (nachfolgend als Kurse bezeichnet) stimmt der Vertragspartner folgenden Vertragsbedingungen vollumfänglich zu : 1. Rechte des Kursteilnehmers (m/w): Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Kursdauer, die von Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg bereitgestellte Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu benutzen. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Trainer. Die Nutzungsrechte des Kursteilnehmers sind nicht übertragbar. 2. Pflichten des Kursteilnehmers (m/w) Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen der Instructor (Trainer) ist stets Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer, bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden. Weiterhin verpflichtet sich der Kursteilnehmer zur regelmäßigen Entrichtung der vereinbarten Kursgebühren. 3.Gesundheit: Der Kursteilnehmer (m/w), bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), bestätigt hiermit, dass der Kursteilnehmer (m/w) sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Kursteilnehmer (m/w) vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt. 4. Haftung: Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungs- gehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainings- geräten und Einrichtungen von , Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. 5. Versicherungen: Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, wird aber empfohlen. Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg hat den Teilnehmer (m/w) darauf hingewiesen, dass er/sie sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg hat keine Unfallversicherung für ihre Kursteilnehmer abgeschlossen.

Vertragsbedingungen Krav Maga / Kalah Magdeburg · 6. Kurstermine Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg behält sich vor, die bei Vertragsabschluß gültigen Öffnungszeiten sowie

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Vertragsbedingungen Krav Maga / Kalah Magdeburg:

Mit der Anmeldung für eine Mitgliedschaft, einen Kurs, Lehrgang oder ein Seminar(nachfolgend als Kurse bezeichnet) stimmt der Vertragspartner folgendenVertragsbedingungen vollumfänglich zu :

1. Rechte des Kursteilnehmers (m/w):Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Kursdauer, die von Krav MagaKravolution / Kalah Magdeburg bereitgestellte Trainingsräume während der vereinbartenTrainingszeiten zu benutzen. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die Durchführungdes Kurses durch einen bestimmten Trainer. Die Nutzungsrechte des Kursteilnehmers sindnicht übertragbar.

2. Pflichten des Kursteilnehmers (m/w)Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowieTrainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen.Den Anweisungen der Instructor (Trainer) ist stets Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer, bzw.der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachteSchäden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden. Weiterhinverpflichtet sich der Kursteilnehmer zur regelmäßigen Entrichtung der vereinbartenKursgebühren.

3.Gesundheit:Der Kursteilnehmer (m/w), bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), bestätigthiermit, dass der Kursteilnehmer (m/w) sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. ImZweifelsfalle hat der Kursteilnehmer (m/w) vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren.Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass Krav Maga Kravolution / KalahMagdeburg keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Trainingauf eigene Gefahr erfolgt.

4. Haftung:Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt aufeigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegenNichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschlußund aus unerlaubter Handlung sind gegen Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg undderen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs- gehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nichtvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigungmitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftungübernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Krav Maga Kravolution / KalahMagdeburg bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen.Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainings- geräten und Einrichtungen von ,Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,werden auf Kosten des Verursachers behoben.

5. Versicherungen:Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, wird aberempfohlen. Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg hat den Teilnehmer (m/w) daraufhingewiesen, dass er/sie sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungennicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburghat keine Unfallversicherung für ihre Kursteilnehmer abgeschlossen.

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6. KurstermineKrav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg behält sich vor, die bei Vertragsabschluß gültigenÖffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von Krav MagaKravolution / Kalah Magdeburg aus Gründen die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt),unmöglich die Leistungen zu erbringen, so sind Schadens- ersatzansprüche desKursteilnehmers ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um dieseAusfallzeit. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb der 39 Plz.-Gebiete berechtigtnicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

7. Vertragsdauer und Kündigung:Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer des Kurses. Die Mitgliedschaft zur Teilnahme am Training wird uber den vorstehend angekreuzten Zeitraum geschlossen und verlangert sich jeweils um die vereinbarte Laufzeit, sofern Sie nicht mit einer Frist von 2 Wochen vor dem Ende der Mitgliedschaft schriftlich gekundigt wird. Trainingszeiten werden unter https://kalah-magdeburg.jimdofree.com/kontakt veröffentlicht.Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln oder Punkte dieses Vertrages kann Krav Maga Kravolution /Kalah Magdeburg den Vertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung derKursgebühr besteht nicht.

8. Gesetz:Der Kursteilnehmer (m/w) wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendungder erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/ sie selbst dafür Sorge zutragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (z.B. §32 StGB -Notwehr). Der Kursteilnehmer (m/w) bestätigt nicht wegen einem Gewaltdelikt vorbestraft zusein. Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg kann ausdrücklich und jederzeit dieAnforderung und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses auf Kosten desKursteilnehmers verlangen. Wird dieses nicht vorgelegt oder enthält Eintragungeninsbesondere zu Gewaltdelikten, so berechtigt diese Tatsache zur fristlosen Kündigung desVertrages durch Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg. In diesem Falle ist eineKonventionalstrafe in Höhe von EUR 100,00 zu entrichten.

9. Kursbeiträge:Die vereinbarten Kursbeiträge gelten jeweils für den gebuchten Kurs und dessen Laufzeit. Beiträge sind jeweils am 1. Eines Monats fällig. Sollte der Kursteilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird er/sie biszur Zahlung des Kursbeitrags nicht zum Kurs zugelassen. Ein Anspruch auf Verringerung desKursbeitrages für versäumte Kurstermine besteht nicht. Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Punkte dieses Vertrages kann Krav Maga Kravolution /Kalah Magdeburg den Vertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung derKursgebühr besteht nicht.

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10.Manverfahren:Teilnehmer, die ihrer Beitragspflicht nicht nachgekommen sind, erhalten eine Zahlungserinnerung. Ist aufgrund der Zahlungserinnerung innerhalb von 2 Wochen keine Zahlung erfolgt, ergeht die 1. Mahnung.Ist nach der 1. Mahnung innerhalb von 2 Wochen nicht bezahlt worden, ergeht die2. Mahnung.Kommen die Teilnehmer auch dann innerhalb der in der 2. Mahnung gesetzten Frist von einerWoche der Zahlungsaufforderung nicht nach, so wird der Vertrag seitens Krav Maga Kravolution Magdeburg fristlos gekündigt ist berechtigt Mahngebühren zu erheben.Kosten, die Kalah Magdeburg / Krav Maga Kravolution Magdeburg durch fehlerhafte Angaben von Bankverbindungen, Kostenunterdeckung etc. entstehen, haben die Teilnehmer zu tragen, sofern sie die fehlerhaften Angaben zu verantworten haben.11. Absage von Kursen:Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg behält sich das Recht vor Kurse aus bestimmtenGründen vor Beginn abzusagen. Gründe für eine Absage der Kurse können vorliegen, wennkeine ausreichende Teilnehmerzahl (mindesten 4.Teilnehmer) erreicht wird oder derInstructor (Trainer) schwer erkrankt. Die Erstattung der Kursgebühren erfolgt innerhalb von10 Tagen nach der Kursabsage (gilt nur bei seperaten Seminaren / nicht bei Trainingstagen).Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz hat der Kursteilnehmer nicht.

12. Bild- und Filmaufnahmen:Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg behält sich das Recht vor während der KurseFoto und Videoaufnahmen zu erstellen und unentgeltlich für eigene Werbezwecke zuverwenden. Das Bildrecht des Kursteilnehmers (m/w) bleibt unberührt. Den Kursteilnehmern(m/w) ist es ausdrücklich nicht gestattet Film- und Fotoaufnahmen zu erstellen.

13. Weitere Vereinbarungen:Durch die Teilnahme am Kurs erwirbt der Kursteilnehmer nicht das Recht das Erlernte inselbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zudiesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Meine Datenwerden nicht zu Werbezwecken genutzt. Ich bin aber damit einverstanden, bis auf Widerrufper Newsletter von Krav Maga Kravolution / Kalah Magdeburg über aktuelle Ereignisse, dasTraining betreffend informiert zu werden. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeitwiderrufen.

14. DSGVO Datenschutz:Ich willige ein, dass die Evolution Gym GmbH als verantwortliche Stelle, personenbezogenenDaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer undBankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, Kontaktaufnahmeund des Beitragseinzugs nutzt und durch ein Online-Tool verwaltet, mit dessen Betreiber wireine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVOabgeschlossen haben. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt. Bei Beendigung derMitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechendder gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen derVorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über diepersonenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichertsind. Außerdem hat das Mitglied im Falle von fehlerhaften Daten Korrekturrecht.

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15. Salvatorische Klausel:Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, sowird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung istdurch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweitwie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist.Der Kursteilnehmer (m/w) erkennt durch die Anmeldung für einen Kurs bei Krav MagaKravolution Magdeburg / Kalah Magdeburg die Vertragsbedingungen an.

Ort, Datum, Name ausgeschrieben, Unterschrift des Teilnehmers (m/w)