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VIETNAM Gesellschafts- und Investitionsrecht Ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Firmengründung in Vietnam Von Rechtsanwalt Dr. Matthias Dühn, LL.M. Foreign Registered Lawyer, Vietnam Version 1.1 – 13. März 2017

VIETNAM...Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen Vietnam und der EU abgeschlossen (EVFTA). Als Resultat des FTAs wird eine Steigerung des Exportvolumens Vietnams um 25

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VIETNAM

Gesellschafts- und Investitionsrecht

Ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Firmengründung in Vietnam

Von Rechtsanwalt Dr. Matthias Dühn, LL.M.

Foreign Registered Lawyer, Vietnam

Version 1.1 – 13. März 2017

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................................................. 4

1. ALLGEMEINES ........................................................................................................................... 5

2. INVESTITIONSRECHT VIETNAM ...................................................................................... 6

2.1. Allgemeines ....................................................................................................... 6

2.2. Investitionsgenehmigung ........................................................................................ 7

2.3. Investitionsanreize / Investitionsförderung ................................................................... 9

2.4. Sonderwirtschaftszonen ........................................................................................ 11

3. GESELLSCHAFTSRECHT VIETNAM .............................................................................. 11

3.1. Partnerships / Private Enterprise ............................................................................. 11

3.2. Limited Liability Company (SLLC / MLLC) ................................................................ 11

3.3. Shareholding Company (SC)/Joint Stock Company (JSC)................................................. 12

3.4. Die 100%ige Tochtergesellschaft (WFOE = Wholly Foreign-Owned Enterprise) ....................... 13

3.5. Joint Ventures (JVs) in Vietnam .............................................................................. 13

3.6. Business Cooperation Contract (BCC) ....................................................................... 13

3.7. Zweigstelle (Branch Office) .................................................................................... 14

3.8. Repräsentanz-Büro (Representative Office) ................................................................. 14

3.9. Public-Private Partnership (PPP) ............................................................................. 15

4. RECHT UND RECHTSVERFOLGUNG IN VIETNAM ................................................. 15

4.1. Allgemeines ...................................................................................................... 15

4.2. Rechtsverfolgung ................................................................................................ 16

4.3. Vertreterrecht ................................................................................................... 16

4.4. Devisenrecht ..................................................................................................... 17

4.5. Gewerblicher Rechtsschutz/Eigentumsrecht ................................................................. 17

4.6. Grundstücksrecht ............................................................................................... 18

4.6.1. Investitionsprojekte ........................................................................................... 18

4.6.2. Privater Immobilienerwerb .................................................................................. 19

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5. STEUERRECHT VIETNAM .................................................................................................. 20

5.1. Allgemeine Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax, CIT) ........................................... 20

5.2. Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) ................................................................... 21

5.3. Persönliche Einkommensteuer (Personal Income Tax, PIT) ............................................... 22

5.4. Quellensteuer für ausländische Vertragspartner (Foreign Contractor Withholding Tax, FCWT) ... 25

5.5. Besondere Verkaufssteuer (Special Sales Tax, SST) ........................................................ 26

5.6. Doppelbesteuerungsabkommen ............................................................................... 26

6. IMPORT- UND EXPORTREGELUNGEN ......................................................................... 27

6.1. Exportgenehmigung ............................................................................................ 27

6.2. Importgenehmigung ............................................................................................ 28

7. ARBEITSRECHT VIETNAM ................................................................................................ 28

7.1. Arbeitsvertrag ................................................................................................... 28

7.2. Arbeitszeit/Urlaub .............................................................................................. 29

7.3. Kündigung und Abfindung .................................................................................... 29

7.4. Sozial- und Krankenversicherung ............................................................................. 30

7.5. Arbeitserlaubnis (Work Permit) für Ausländer ............................................................. 30

8. EINREISE UND AUFENTHALT........................................................................................... 32

8.1. Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer ..................................................................... 32

8.2. Ein- und Ausfuhrbestimmungen .............................................................................. 33

9. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN, LINKS ........................................................ 33

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

BCC Business Cooperation Contract

CIT Corporate Income Tax/ Körperschaftssteuer

DOLISA Department of Labour, War Invalids and Social Affairs

DPI Department of Planning and Investment

FCWT Foreign Contractor Withholding Tax

FOEs Foreign Owned Enterprises

FIEs Foreign Invested Enterprises

JSC Joint Stock Company

JV Joint Venture

KEZ Kernwirtschaftszone

LLC Limited Liability Company

LOE Law on Enterprises

LOI Law on Investment

LOS Law on Securities

MLLC Multiple-Member Limited Liability Company

MPI Ministry of Planning and Investment

MOIT Ministry of Industry and Trade

MOLISA Ministry of Labour, War Invalids and Social Affairs

NOIP National Office for industrial Property

PIT Personal Income Tax/ Einkommenssteuer

SC Shareholding Company

SLLC Single-Member Limited Liability Company

VAT Value Added Tax/ Mehrwertsteuer

WFOE Wholly Foreign Owned Enterprise

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1. ALLGEMEINES

Vietnam ist ein Land im Wandel und eine der dynamischsten Volkswirtschaften Südostasiens. Gerade in den letzten fünf Jahren (2011 - 2015) zeigte das Land ein rasantes Wirtschaftswachstum. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Vietnams ist in diesem Zeitraum durchschnittlich um 5,88% und allein im Jahr 2015 real um 6,7% gestiegen. Vietnam’s Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 betrug 196 Mrd. USD; das ergibt 2.230 USD pro Kopf. Allerdings konzentriert sich die Wirtschaftskraft stark auf die Metropolregionen und es herrschen große Disparitäten zu ländlichen Gebieten. Nach wie vor leben 67% der Bevölkerung auf dem Land, erwirtschaften dort aber, aufgrund massiver Strukturprobleme, nur knapp über 20% des Volkseinkommens. Mittlerweile gehört Vietnam mit seiner konsumfreudigen Mittelschicht bereits zu den „Middle Income“-Ländern und nähert sich mit immer größeren Schritten den Industriestaaten an. Die mehr als 91 Millionen (Mio.) Einwohner stellen sowohl einen großen Absatzmarkt als auch ein großes Arbeitskräftepotenzial dar.

Der vietnamesische Außenhandel entwickelt sich weiterhin expansiv, wobei das Exportwachstum in erster Linie auf ausländische Firmen in Vietnam zurückzuführen ist. 2015 lag der Exportwert bei insgesamt 162,4 Mrd. USD. Die wichtigsten Exportgüter sind Mobiltelefone und Ersatzteile (30,6 Mrd. USD), Textilien und Bekleidung (22,6 Mrd. USD), Schuhe (12 Mrd. USD), Computer und Teile (15,8 Mrd. USD) sowie Maschinen und Ersatzteile (8,2 Mrd. USD). Die vietnamesischen Importe liegen mit 165,6 Mrd. USD nur leicht über dem Exportwert. Die wichtigsten Importgüter sind Maschinen und Anlagen (27,6 Mrd. USD), Elektronikartikel und Teile (23,3 Mrd. USD), Mobiltelefone und Teile (10,6 Mrd. USD), Stoffe (10,2 Mrd. USD) sowie Eisen und Stahl (7,3 Mrd. USD). Die Europäische Union ist dabei der drittgrößte Handelspartner Vietnams. Im Im Dezember 2015 wurden offiziell die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen Vietnam und der EU abgeschlossen (EVFTA). Als Resultat des FTAs wird eine Steigerung des Exportvolumens Vietnams um 25 - 35% für möglich gehalten. Mithilfe des Abkommens werden zunächst 65% der Einfuhrzölle auf Exporte aus der EU liberalisiert und langfristig die tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse für europäische Unternehmen komplett abgeschafft. Die Zölle seitens der EU sollen innerhalb von sieben Jahren nach dem EVFTA-Inkrafttreten (für Anfang 2018 vorgesehen) vollständig wegfallen.

Vietnam hat sich seit 1986 im Zuge der „Doi Moi“ - Politik kontinuierlich geöffnet. Vietnam spielt eine aktive Rolle innerhalb der ASEAN und ist außerdem Mitglied in wichtigen Wirtschaftsorganisationen wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds, der ASEAN Free Trade Area (AFTA), der Asia Pacific Economic Cooperation (APEC) und der World Customs Organization (WCO). Im Januar 2007 trat Vietnam außerdem der World Trade Organization (WTO) bei. Vietnam ist ein investitionsfreundliches Land, das nach wie vor eine Wachstumspolitik durch Zufluss von ausländischem Kapital verfolgt. Der rechtliche Rahmen für ausländische Investoren hat sich besonders seit Inkrafttreten des novellierten Investitionsgesetzes am 1. Juli 2015 deutlich verbessert. Grundsätzlich kann mit Ausnahme von bestimmten beschränkten Industriesektoren wie etwa Energie, Bergbau, Verteidigung und Medien in alle Wirtschaftsbereiche investiert werden. Trotz des verbesserten rechtlichen Regelungsrahmens haben Investoren und Unternehmer in der Praxis jedoch nach wie vor mir bürokratisch-formalistischen Genehmigungsverfahren, wenig absehbaren Interpretationen der anwendbaren Gesetze sowie weit verbreiteter Korruption zu kämpfen. Anreizfaktoren für den Standort Vietnam bleiben u.a. die günstigen Lohnkosten, gut ausgebildete Arbeitskräfte sowie stabile politische Rahmenbedingungen.

Obwohl Vietnam im internationalen Rechtsverkehr weitgehend die freie Wahl des anwendbaren Rechts bietet, sind jedoch stets die „wesentlichen Grundgedanken“ des vietnamesischen Rechts zu beachten. Diese dürften jedoch, z. B. bei reinen Einkaufsverträgen über den Import von Waren aus Vietnam, in aller Regel keine Rolle spielen (jedenfalls solange keine „sensiblen“ Bereiche, wie etwa der Handel mit Waffen, Giftmüll o. ä. Vertragsgegenstand ist). Die Parteien sind daher frei in Ihrer Entscheidung, ob, mit wem und zu welchen Konditionen Verträge geschlossen werden sollen. Gesetzliche Regeln können

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Vertragsbestandteil sein, es kann jedoch auch Abweichendes vereinbart werden. Die Grenze der Gestaltungsfreiheit bilden (vergleichbar zu den europäischen Rechtsordnungen) gesetzliche Verbote und die guten Sitten.

Vietnam ist nicht Mitglied des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) vom 11.04.1980. Da nach vietnamesischem Recht grundsätzlich Rechtswahlfreiheit im Vertragsrecht besteht, soweit es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt, können die Vertragsparteien die Anwendbarkeit des CISG nach Art. 769 Civil Code jedoch problemlos vertraglich vereinbaren. Dies gilt auch für Verträge mit vietnamesischen Staatsbetrieben. Eine Rechtswahl ist nach Art. 769 Civil Code hingegen ausgeschlossen, wenn der Vertrag in Vietnam geschlossen und ausschließlich in Vietnam zu erfüllen ist. Verträge in Bezug auf Immobiliarrechte sind einer Rechtswahl ebenfalls verschlossen und richten sich daher zwingend nach vietnamesischem Recht.

In Vietnam ist die Wahrscheinlichkeit, auf unseriöse Vertragspartner zu stoßen, größer als in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Daher sollten sich ausländische Investoren vorab über den potenziellen Vertragspartner umfassend informieren. Ein erstes – zumeist jedoch nur grobes – Bild kann sich aus einer Internet-Suche, Auskünfte der Verbände und Handelskammern vor Ort sowie durch Kreditauskünfte ergeben. Dabei ist jedoch zu beachten, daß viele (vor allem unentgeltliche) Informationen zumeist nicht immer aktuell sind und zudem in aller Regel nur in vietnamesischer Sprache vorliegen. Daher empfiehlt sich zur detaillierten Prüfung eines potenziellen Geschäftspartners die Einschaltung lokal erfahrener Experten. Diese können eine umfassende Geschäftspartnerprüfung vornehmen, bei der sie die vorhandenen Informationsquellen nicht nur sichten und übersetzen, sondern auch bewerten und selbst ein Urteil über den potentiellen Vertragspartner abgeben.

Auch wenn Englisch zunehmend Verbreitung findet, bleibt Vietnamesisch die offizielle Amtssprache, insbesondere im Geschäftsverkehr und auch vor Gericht. In der Praxis empfiehlt es sich daher, stets zweisprachige Versionen der relevanten Vertragsdokumentation zu erstellen. Zudem sollte im Vertrag insoweit immer ausdrücklich der Vorrang der english- bzw. deutschsprachigen Version bestimmt werden. Grenzen bestehen allerdings dort, wo zwingende vietnamesische Vorschriften den Vorrang der vietnamesisch-sprachigen Version vorsehen (etwa bei familienrechtlichen sachverhalten oder Immobilienverträgen).

2. INVESTITIONSRECHT VIETNAM

2.1. Allgemeines

In den 10 Jahren seit dem Inkrafttreten des ersten vietnamesischen Unternehmensgesetzes („LOE”) sowie des Investitionsgesetzes („LOI”) haben sich in der Praxis zahlreiche Mängel und Unzulänglichkeiten offenbart. Das seit dem 1. Juli 2015 geltende neue LOE und das neue LOI haben diese Bedenken teilweise auch ausgeräumt. So zielt etwa das neue LOE auf eine weitere Vereinfachung der Regeln für Unternehmensgründungen sowie der internen Corporate Governance von Unternehmen ab, und orientiert sich dabei stärker als zuvor an international üblichen Standards. Das neue Investitionsgesetz definiert nunmehr vor allem präziser und rechtlich verbindlich die Voraussetzungen und Grenzen für ausländische Investitionsvorhaben in Vietnam. Ausländische Investoren können daher vorsichtig optimistisch sein, früher als zuvor Klarheit und Sicherheit über die Genehmigungspflicht ihres Investitionsvorhabens in Vietnam zu erhalten. Festzustellen bleibt jedoch, dass abhängig von der Sensibilität, Örtlichkeit und dem Umfang der geplanten Investition starke Abweichungen in der individuellen Bearbeitungsdauer zu verzeichnen sind und Laufzeiten von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren durchaus möglich sind. Auch dies sollte bei Auswahl des Standortes berücksichtigt werden und gegebenenfalls frühzeitig mit den lokal zuständigen Behörden abgesprochen werden.

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Das Investitionsgesetz trennt nunmehr klar die Voraussetzungen für die Erteilung der Geschäfts-/ Unternehmenslizenz (Business Registration Certificates, BRC) im Rahmen der Unternehmensgründung, sowie der Erteilung der Investitionslizenz (Investment Registration Certificates, IRC) im Rahmen der Investitionsgenehmigung: Ein klarer Fortschritt ist, dass nunmehr nur noch Investitionsprojekte ausländischer Investoren (im Falle der Genehmigungspflicht) - über ihr BRC hinaus - eine zusätzliches IRC benötigen. In besonderen Fällen ist die Mitwirkung weiterer Ministerien erforderlich, sofern deren Geschäftsbereiche wesentlich betroffen sind. Das neue LOI stellt insoweit zudem klar, dass Investitionsgenehmigungen mittels IRC nur für diejenigen ausländische Investoren vorgesehen sind, die 51 % oder mehr des Stammkapitals bzw. der Anteile der Investitions-Gesellschaft halten möchten. Investitionsprojekte mit einem ausländischen Kapitalanteil von weniger als 51 % werden umgekehrt durchgängig als rein inländische Investitionen betrachtet und bedürfen daher über das BRC hinaus keiner zusätzlichen Investitionsgenehmigung mehr.

Unter dem alten LOI wurden ausländische Investitionsgenehmigungen oftmals verweigert oder verzögert, soweit das beabsichtigte Investitionsvorhaben nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig war. Das neue LOI kehrt diesen Grundsatz insoweit um, als ausländischen Investoren nunmehr sämtliche Geschäftsaktivitäten in Vietnam erlaubt sind, die nicht ausdrücklich gesetzlich verboten oder beschränkt sind. Eine ganz wesentliche Neuerung des neuen LOI besteht darin, dass Anlage 4 zum LOI nunmehr eine abschließende Liste der 267 bedingten, d.h. genehmigungspflichtigen Geschäftsbereiche bzw. Investitionsvorhaben enthält. Zwar klingt 267 zunächst nach sehr vielen Bereichen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die neue Anlage 4 zum LOI nunmehr sämtliche bedingte und damit genehmigungspflichtige Bereiche abschließend regelt, ohne darüber hinaus gehende zusätzliche Anforderungen aus spezialgesetzlichen Regelungen.

Die Frage der Zuordnung als bedingtes Investitionsvorhaben hat Auswirkungen auf das Registrierungs- und Genehmigungsverfahren und folglich auch auf die Zuständigkeit der Behörden. Eigens ausgewiesene Investitionen bedürfen der Genehmigung durch den Premierminister, so beispielsweise Investitionen für die Errichtung sowie den Betrieb von See- und Flughäfen, für die Förderung und Verwertung von Öl und Gas, und schließlich für Fernsehen und Rundfunk. Des Weiteren sind Wirtschaftszweige zu beachten, in die nur beschränkt investiert werden kann. Darunter fallen unter anderem Sektoren mit Einfluss auf die Gesellschaftsordnung und die Staatssicherheit, Sektoren mit Einfluss auf das Bildungswesen, Sektoren mit Einfluss auf das Gesundheitswesen, der Banken- und Investitionssektor, Produktion, Veröffentlichung und Vertrieb kultureller Güter soiwe die Vermessung, Erkundung, Erforschen sowie Abbau natürlicher Ressourcen (Bergbauindustrie). Gewisse indirekte Investitionen sind für ausländische Investitionen mit einem gewissen Prozentsatz beschränkt, wie beispielsweise Investitionen in vietnamesische Banken (30%) oder Investitionen in öffentliche Unternehmen (49%).

2.2. Investitionsgenehmigung

Im Hinblick auf das Lizenzerfordernis für in- und ausländische Investitionsprojekte in Vietnam unterscheidet das Investitionsgesetz drei Arten von Investoren:

Individuelle Investoren mit ausländischer Identität (nicht-Vietnamesen): Diese werden als ausländische Investoren eingestuft.

Vietnamesische Unternehmen, deren Anteile zu 51% oder mehr von ausländischen Investoren (natürlichen oder juristischen ausländischen Personen) gehalten werden: Diese werden ebenfalls als ausländische Investoren eingestuft.

Vietnamesische Unternehmen, deren Anteile zu 51% oder mehr von Vietnamesischen natürlichen oder juristischen Personen gehalten werden: Diese werden als inländische Investoren eingestuft.

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Nur Investitionsprojekte ausländischer Investoren müssen – über die Geschäfts/Unternehmenslizenz hinaus – auch zusätzlich eine Investitionslizenz beantragen. Eine Investitionslizenz ist daher nicht erforderlich bei rein inländischen Investitionsprojekten, also solchen bei denen ausländische Investoren weniger als 51% der Anteile halten. Es bedarf auch keiner gesonderten Investitionslizenz, wenn ausländische Investoren - bei Unternehmenskäufen - mehr als 51% eines existierenden vietnamesischen Unternehmens erwerben, das nicht in einem beschränkten Geschäftsbereich tätig ist. Ausländische Investoren, die zum ersten Mal ein Investitionsprojekt in Vietnam beantragen, müssen die Investitionslizenz parallel mit der Geschäftslizenz beantragen, da insoweit die Gründung einer juristischen Person ohne Investitionsprojekt nicht gestattet ist. Sofern ausländische Investoren ein bestehendes Investitionsprojekt erweitern wollen, können sie wählen ob sie die bereits existierende Gesellschaft (und deren Geschäftslizenz) weiternutzen wollen, oder für die Erweiterung des Projekts insoweit eine neue Gesellschaft gründen wollen (und dann eine neue, zusätzliche Geschäftslizenz

beantragen müssen). Um die Investitionslizenz zu erlangen, müssen Investoren ein auf Grundlage des Investitionstyps beruhendes Registrierungsverfahren durchlaufen. Das Investitionsgesetz stuft Investitionsprojekte in einen der drei folgenden Typen ein:

Typ I (kleines Projekt, “small scale”) – Provinzbehörde (Provincial People’s Committee): Die Provinzbehörde entscheidet folgende Projekte: (i) Projekte, bei denen der Staat Land zuteilt oder vermietet, ohne dieses zu versteigern oder auszuschreiben (Projekte in Industriezonen, Exportzonen, High-Tech Zonen oder ökonomischen Sonderzonen, die in Einklang mit dem genehmigten Nutzungsplan (master plan) stehen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung durch die Provinzbehörde im Hinblick auf deren Investitionsstrategie, ii) Projekte, die die Zweckbestimmung der Landnutzung ändern, iii) Projekte, die die Technologie anwenden, die nach der Gesetz zum Technologietransfer beschränkt sind.

Typ II (mittleres Projekt “medium scale”) – Premierminister: Der Premierminister entscheidet folgende Projekte, unabhängig vom Investitionsvolumen: Projekte, die eine Umsiedlung von 10,000 - 20,000 Menschen erfordern; Projekte im Bereich von (i) Handel- und Konstruktion von Flughäfen, Flugtransport, Seehäfen, Golfplätzen, Glücksspiel, Wetten und Casino; (ii) Exploration, Förderung und Verarbeitung von Öl und Gas; Zigaretten- und Zigarrenproduktion; (iii) Infrastruktur.Entwicklung für Industriezonen, Exportzonen und funktionalen Zonen in Export-Zonen. Der Premierminister entscheidet darüberhinaus auch Investitionsprojekte mit einem Volumen von über fünf tausend (5.000) Milliarden VND (etwa USD 230 million), und 100% ausländisch investierte Investitionsprojekte im Bereich des Seetransports, von Dienstleistungen bei Telefonnetzen, der Aufforstung, der Publikationen (Medien), des Journalismus sowie der Gründung von Organisationen im Bereich von Wissenschaft und Technik.

Typ III (Großprojekt, “large scale”) – Nationalversammlung: Die Nationalversammlung entscheidet über folgende Projekte: (i) Projekte mit erheblicher möglicher Auswirkung auf die Umwelt, wie etwa Atomkraftwerke, der Überlassung von Lannutzungsrechten in Nationalparks, Naturreservaten, geschützten landschaftlichen Gebieten, wissenschaftliche Experimente in Wäldern oder auf Gebieten von 50 Hektar oder größer, Quellwassergebiete von 50 Hektar oder mehr, Projekte im Bereich Waldschutz gegen Wind, Sand und Wellen; Neulandgewinning, Unweltschutz ab 500 Hektar oder mehr; Wald-Anlage von 1,000 Hektar oder mehr; (ii) Übertrag von Landnutzungsrechten an Reisfeldern ab 500 Hektar oder mehr; (iii) Umsiedlung von 20,000 - 50,000 Menschen.

Nach dem Investitionsgesetz beträgt die Frist, innerhalb derer die Investitionsbehörde (DPI) die Investitionslizenz erteilen muss (oder ablehnen kann), 45 Tage vom Zeitpunkt des Erhalts der vollständigen Antragsunterlagen. In der Praxis ist es allerdings häufig so, daß diese Frist dadurch „verlängert“ werden kann, daß die Behörde formale Minimal-Fehler rügt. Dadurch ist aus Sicht der

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Behörde kein „vollständiger“ Antrag vorliegt, und dann die 45-Tage Frist erneut in Gang gesetzt wird. Dadurch können sich Bearbeitungszeiten in der Praxis oft über mehrere Monate erstrecken.

Mittlerweile gibt es mit dem Dekret 118/2015/ND-CP Ausführungsbestimmungen zum Investitionsgesetz, die im Einzelnen erläutern, wie Geschäfts- und Investitionslizenzen im Falle der Begründung und Erweiterung von Investitionsprojekten zu beantragen sind. Debi sieht Dekret 118 u.a. vor, dass Investoren die beiden Anträge für Geschäfts- und Investitionslizenz (soweit erforderlich) bei einer einzigen Genehmigungsbehörde einreichen dürfen, und zwar bei der zuständigen Investitionsbehörde (DPI), die dann intern beide Anträge selbständig koordinieren muß. Im Übrigen ist jedoch nochmal eindrücklich darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsapparat in Vietnams, trotz der formal zentralistischen Struktur, durch starke lokale Differenzen geprägt ist. Auslegungs- und Ermessensspielräume werden häufig großzügig und gelegentlich fehlerhaft ausgeübt, und manchmal sind neue Vorschriften in entlegeneren Provinzen schlichtweg nicht bekannt. Vor der formal rechtlichen Registrierung einer Investition bzw. einer Unternehmensgründung sollte daher unbedingt mit den lokal zuständigen Behörden abgeklärt werden, welches Verfahren einschlägig und welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind.

Gemäß den Vorgaben der WTO-Beitrittsvereinbarung, ist seit dem 1. Jänner 2009 auch der inländische Markt für 100%ige Investments ausländischer Handelsunternehmen geöffnet. Ausländische Unternehmen können seit dem 1. Jänner 2009 daher Import/Export sowie Distribution und Einzelhandel auch mittels eines 100% Foreign Owned Enterprise (WFOE) ausüben. Einzelheiten der Registrierung und Genehmigung von Handelsunternehmen mit ausländischer Beteiligung regeln mehrere Unterverordnungen, die insbesondere hinsichtlich einzelner Warengruppen Einschränkungen enthalten. Zu beachten ist, dass für die Erteilung einer Investitions-/Geschäftslizenz für Handel und Vertrieb die Zustimmung des Handelsministeriums erforderlich ist. Damit erfordert ein Gründungsverfahren einen deutlich umfassenderen zeitlichen Rahmen (8-12 Monate und mehr) als es beispielsweise bei der Gründung eines reinen Produktionsbetriebes (20-30 Arbeitstage) üblich ist.

Im Investitionsgesetz finden sich schließlich einige Regelungen zum Schutz (ausländischer) Investitionen. Diese beinhalten unter anderem, dass rechtmäßig erworbene Vermögenswerte sowie investiertes Kapital nicht grundlos verstaatlicht oder konfisziert werden dürfen. Ein schwerwiegender Grund, welcher ein solches Vorgehen rechtfertigen würde, wäre beispielsweise die Gefährdung der nationalen Sicherheit. In einer solchen Situation muss der Investor aber entsprechend dem herrschenden Marktpreis entschädigt werden. Weiters sind Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums, des Marktzutritts und der Überführung von Gewinnen aus Direktinvestitionen vorhanden. In diesem Zusammenhang besteht zwischen Vietnam und Österreich zusätzlich ein bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV), der am 27.3.1995 unterzeichnet wurde.

2.3. Investitionsanreize / Investitionsförderung

In der Vergangenheit beschränkten sich Investitionen nur auf wenige Regionen des Landes, was jedoch zu einer Unterentwicklung weiter Teile führte. Neben den Regionen um Ho-Chi-Minh-Stadt bzw. Hanoi gelten mittlerweile aber auch andere Provinzen, etwa in Zentralvietnam und vor allem im Süden des Landes, als zunehmend attraktiver. Die Regierung ist bemüht, durch den Bau neuer See- und Flughäfen sowie den Ausbau und die Modernisierung des Straßen- und Eisenbahnnetzes bis 2020 die Infrastruktur erheblich zu stärken. Ausländischen Investoren werden zahlreiche Investitionsanreize in Form von Steuervergünstigungen- oder Erlässen gegeben (Körperschaftsteuer und Einfuhrsteuern/Zölle), sofern ihr Projekt einen geförderten Industriesektor betrifft, in einer geförderten Region liegt oder es sich um eine bestimmte Art von gefördertem Großprojekt handelt. Im Einzelnen:

Geförderte Industriesektoren: Bildung, Gesundheit, Sprt & Kultur, High-Tech, Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung, Infrastruktur-Entwicklung, Software-Produktion,

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erneuerbare Energien sowie bestimmte Projekte im Bereich agrikulturelle und aquatische Verarbeitung.

Geförderte Gebiete: Bestimmte ökonomische und High-Tech Zonen, bestimmte Industriezonen und schwierige sozio- ökonomische Gebiete. Projekte in ländlichen Gebieten, die mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigen werden. Qualifying economic and high-tech zones, certain industrial zones and difficult socio-economic areas.

Große Produktions-Projekte: Projekte außerhalb des Bergbau-Sektors oder solcher Projekte, deren Produkte Gegenstand der Luxussteuer “special sales tax” sind, mit einem Investitionsvolumen von VND 6,000 Milliarden oder mehr (innerhalb von drei Jahren ab Lizensierung). Solche Projekte können auch Körperschaftsteuer-Begünstigungen bekommen, sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: i) Umsatz von mindestens VND 10,000 Milliarden pro Jahr, beginnend mit dem vierten Jahr des Geschäftsbetriebes; ii) Mehr als 3,000 Mitarbeiter späteststens im vierten Jahr des Geschäftsbetriebes.

Projekte mit einem Investitionsvolumen von mindestens VND 12,000 Milliarden, verteilt innerhalt von fünf Jahren ab Lizenzerteilung, mit Ausnahme von Bergbauprojekten oder Projekten deren Produkte Gegenstand der Luxussteuer „special sales tax“ sind.

Investitionsprojekte im Bereich Produktion von Industriegütern für die Entwicklungszusammenarbeit sind körperschaftsteuerbegünstigt, sofern sie in folgenden Branchen tätig sind: i) Produkte zur Unterstützung des High-Tech Sektors oder ii) Produkte zur Unterstützung des Kleidungs-, Textil-, Schuh-, IT, Automobilherstellungs sowie Mechaniksektors, sofern diese nicht lokal produziert werden können oder bei der lokalen Produktion EU- oder vergleichbare Produktstandards nicht erfüllen.

Zu den Steuervergünstigungen gehören im Einzelnen:

Ermäßigter Körperschaftsteuersatz: Ermäßigte Körperschaftsteuersätze zwischen 10% und 20% für 15 bzw. 10 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. In einigen Fällen sind 15% einschlägig. Die Dauer der Ermäßigung kann in Einzelfällen verlängert werden. Seit Januar 2016 besteht ein Körperschaftsteuersatz von 20%. Unternehmen, die bis dahin einen ermäßigten Steuersatz von 20% hatten, wurde ab Januar 2016 ein Steuersatz von 17% gewährt. Sobald die Ermäßigung ausläuft, gilt der normale Steuersatz von 20%. Bei bestimmten Projekten in den Bereichen Bildung und Gesundheit besteht der ermäßigte Körperschaftsteuersatz von 10% für die gesamte Laufzeit des Projekts.

Steuerbefreiung und Steuerreduzierung: Steuerbefreiung meint einen Zeitraum, in der das Investitionsprojekt vollständig von der Körperschaftsteuerpflicht befreit ist, beginnend ab dem ersten Geschäftsjaht, in dem das Unternehmen einen Gewinn ausweist. Steuerreduzierung bezeichnet den sich an den Zeitraum der Steuerbefreiung anschließenden Zeitraum, in dem eine 50%-ige Reduzierung auf den an sich einschlägigen Körperschaftsteuersatz gewährt wird. Sowiet das Unternehmen innerhalb von drei Jahren ab Aufnahme des Geschäftsbetriebes keinen Gewinn ausweist, beginnt der Zeitpunkt der Steuerbefreiung bzw. Steuerreduzierung in jedem Fall ab dem vierten Geschäftsjahr.

Befreiung von der Einfuhr-Steuer / Zölle: Investitionsprojekte mit speziellen Investitionsanreizen oder solche in sozio-ökonomisch schwierigen Gebieten sind u.U. von der Einfuhrsteuer/Zöllen befreit soweit die importierten Güter Teil des Anlagevermögens des Investitionsprojekts in Vietnam bilden.

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2.4. Sonderwirtschaftszonen

Vorteile von Sonderwirtschaftszonen bestehen in ihrer meist guten Infrastruktur, der Rechtssicherheit von Landtiteln sowie der Zuverlässigkeit von Steuervergünstigungen.Es bestehen derzeit vier unterschiedliche Formen der Sonderwirtschaftszonen:

Industriezonen/ Industrial Zone (IZ): Diese Gebiete sind auf die Produktion von diversen industriellen Gütern spezialisiert. Ebenso können sich hier Unternehmen ansiedeln, die Dienstleistungen für industriellen Güter anbieten. Derzeit gibt es rund 162 IZs innerhalb Vietnams.

Exportverarbeitungszonen/ Export Processing Zone (EPZ): Die EPZs sind auf die Produktion von Exportgütern spezialisiert. Auch hier siedeln sich neben Produktionsunternehmen ebenso Dienstleister an, die Services für die entsprechende Branche anbieten.

High-Tech Zonen (HTZ): Diese Sonderwirtschaftszonen sind eine Art Multifunktionszonen in denen sich Firmen ansiedeln können, die High-Tech Waren produzieren, Forschungen und Entwicklung betreiben oder Personal ausbilden, die später im High-Tech Bereich eingesetzt werden können. Die Regierung versucht mit Hilfe der HTZs High-Tech Branchen in Vietnam zu etablieren und bietet ausländischen Investoren bei einer Ansiedlung diverse Vergünstigungen an.

Ökonomische Zonen / Economic Zones (EZ): Die EZs sind definierte geographische Gebiete, in denen bei einer Investition bestimmte Privilegien seitens des Staates gewährt werden. Da es sich meist um Strukturschwache Regionen handelt, werden dem Investor meist Steuervergünstigungen sowie verbesserte Landnutzungsrechte angeboten. Momentan gibt es in Vietnam 14 EZs, die größte ist Chu Lai in der Quang Nam Provinz.

3. GESELLSCHAFTSRECHT VIETNAM

Das vietnamesische Unternehmensgesetz kodifiziert ein einheitliches Gesellschaftsrecht für in- und ausländische Unternehmen. Diesen stehen mit dem Partnership, der Limited Liability Company und der Shareholding Company mehrere Gesellschaftsformen zur Verfügung.

3.1. Partnerships / Private Enterprise

Wie das österreichische Recht kennt auch das LOE Personen- und Partnerschaftsgesellschaften (Partnerships, Art. 172 ff. LOE), deren wesentliches Merkmal die persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ist. Bei Partnerschaften muss mindestens ein Gesellschafter eine unbegrenzte Haftung übernehmen, die Haftung anderer Gesellschafter kann mit dem Wert ihrer Kapitaleinlage limitiert sein. Es sind daher Ähnlichkeiten mit der österreichischen Kommanditgesellschaft (KG) erkennbar. Alle Gesellschafter sind Teil des Partnerschaftsrates, wobei

nur ein unbeschränkt haftender Gesellschafter zum Vorsitzenden gewählt werden kann. Das vietnamesische Recht kennt auch das sogenannte Private Enterprise, diese Unternehmensform ist dem österreichischen Einzelunternehmer ähnlich. Beide Unternehmensformen spielen für ausländische Investoren jedoch in der Praxis keine Rolle.

3.2. Limited Liability Company (SLLC / MLLC)

Die von ausländischen Investoren mit Abstand am Häufigsten gewählte Rechtsform ist die „Limited Liability Company“ (LLC) (Art. 47 ff. LOE). Diese ähnelt einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), und kann entweder als 100%ige Tochtergesellschaft des ausländischen Investors oder mit

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gemischt vietnamesisch/ausländischer Beteiligung gegründet werden. In letzterem Falle spricht man häufig mißverständlich auch von einer „Joint Venture Company“, die allerdings als Gesellschaftsform im vietnamesischen Recht schlichtweg nicht existiert. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können Gesellschafter werden. Eine LLC haftet, wie die GmbH, nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Eine vietnamesische LLC kann einen bis maximal 50 Gesellschafter haben. Je nach Anzahl der Mitglieder unterscheidet das vietnamesische Unternehmensgesetz zwischen einer Single Member Limited Liability Company (SLLC) und einer Multiple-Member Limited Liability Company (MLLC). Bei beiden Formen ist die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer jeweiligen Stammkapitaleinlage beschränkt. Die Mehrheitsbeteiligung bzw. Einzelgesellschafterstellung eines ausländischen Investors ist grundsätzlich möglich, und deren Zulässigkeit orientiert sich an den oben zum Investitionsgesetz dargestellten Grundsätzen. Das Unternehmensgesetz sieht bis auf einige Ausnahmen kein Mindestkapital für SLLC und MLLC vor. Jedoch können sich aus sektoralen Spezialgesetzen Kapitalanforderungen ergeben, besonders zu finden in folgenden Bereichen: Immobilien-, Bau und Konstruktionswesen, Bankwesen, Finanzierungsleasing, Inkassotätigkeiten, Filmproduktion und Luftfahrt.

Das Unternehmensgesetz verlangt sowohl bei der SLLC als auch der MLLC die Einzahlung des Stammkapitals innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt des ERC. Gesellschafter dürfen ihr Kapital in Form von Bargeld oder Sacheinlagen (Landnutzungsrechte, Technologie, Know-How) einbringen, wobei hinsichtlich der Einbringung von Sacheinlagen an dieser Stelle nur auf die Notwendigkeit (und Problematik) einer staatlichen Prüfung der Werthaltigkeit der geplanten Einlagen verwiesen wird.

Organe der MLLC sind nach Art. 55 LOE die Gesellschafterversammlung (“Members’ Council”), ihr Vorsitzender (“chairperson of the Members’ Council”) sowie der Geschäftsführer (“Director/General Director). Eine MLLC mit 11 oder mehr Gesellschaftern muß einen Aufsichtsrat (“Supervisory Board”) einrichten; sofern die MLLC weniger als 11 Gesellschafter hat, darf sie dies ebenfalls tun, ist dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet. Nach Art. 78 LOE kann eine SLLC zwischen zwei Organisationsmodellen wählen: i) Members’ Council, Director/General Director and Inspektor (“supervisor”), oder ii) Präsident, Director/General Director and Inspektor. Wärend erstes Modell dem der MLLC entspricht und komplexere Entscheidungsmechanismen vorsieht, vereinfacht Modell zwei die Beschlußfindung und Effizient ausländischer Tochtergesellschaften in Vietnam.

Gesetzliche Vertreter („Legal Representatives“) der LLC sind üblicherweise der Vorsitzende des Members Council (MLLC), der Präsident (SLLC) oder der Generaldirektor (beide Formen) sein. Der oder die gesetzlichen Vertreter können einem ausländischen Staat angehören, mindestens einer der gesetzlichen Vertreter muss aber in Vietnam ansässig sein. Die Rolle des Geschäftsführers und des gesetzlichen Vertreters fallen häufig zusammen, sind aber institutionell scharf zu trennen (insbesondere wegen der persönlichen Haftung des gesetzlichen Vertreters).

3.3. Shareholding Company (SC)/Joint Stock Company (JSC)

Eine Shareholding Company, vergleichbar mit der österreichischen Aktiengesellschaft, ist dem Gesetz nach als Unternehmen definiert, dessen Stammkapital in Aktien aufgeteilt ist, die von drei oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen gehalten werden. Wie die österreichische AG kann auch die SC an der Börse notiert sein und Aktien, Wertpapiere und Anleihen ausgeben. Ähnlich wie im österreichischen Recht unterscheidet man zwischen Stammaktien und verschiedenen Formen von Vorzugsaktien. Aktionäre haben das Recht, mit den von ihnen gehaltenen Aktien zu handeln und sie zu übertragen (ausgenommen Vorzugsaktien mit bevorzugten Stimmrechten).

Organe sind die Hauptversammlung (General Meeting of Shareholders (AGM)), der Vorstand (Board of Management), der Geschäftsführer (Director oder General Director) sowie der obligatorische

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Aufsichtsrat (Inspection Committee). Nach vietnamesischem Recht muss der gesetzliche Vertreter einer SC, welcher entweder der Geschäftsführer oder der Vorstand ist, zwar nicht vietnamesischer Staatsbürger sein, aber zumindest sein Wohnsitz hat sich in Vietnam zu befinden. Des Weiteren kann der Geschäftsführer einer SC, anders als der Geschäftsführer einer LLC, nicht gleichzeitig als Geschäftsführer eines anderen Unternehmens fungieren.

Diese Unternehmensform war und ist insbesondere bei vietnamesischen Unternehmern beliebt, da mit dem freien Verkauf von Aktien eine zusätzliche Finanzierungs- oder auch Einnahmequelle eröffnet wird. Die Verkäufe von Beteiligungen an einer LLC setzen regelmäßig die Registrierung der geänderten Gesellschafterverhältnisse voraus und sind damit deutlich unflexibler (aber im Gegenzug auch deutlich besser zu prüfen und zu dokumentieren) als der Aktienübertrag im Falle einer SC/JSC.

3.4. Die 100%ige Tochtergesellschaft (WFOE = Wholly Foreign-Owned Enterprise)

Eine WFOE ist eine 100%ige Tochtergesellschaft, die typischerweise als Limited Liability Company oder seltener auch als Shareholding Company (SC) nach vietnamesischem Recht von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet wird (die SC setzt DREI Gründungsaktionäre voraus). Dem Gesetz zufolge ist die Haftung bei einer Gründung als LLC auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und der Investor sollte nur bis zur Höhe seiner Einlage haften. Für die Gründung einer WFOE bestehen, bis auf einige Ausnahmen (Versicherungen, Banken, Bausektor etc.), keine Mindestkapitalanforderungen. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass je nach Örtlichkeit die jeweils für die Lizensierung der Investition/Gesellschaftsgründung zuständigen Behörden „eigene“ Richtlinien bezüglich einer „Mindestkapitalisierung“ haben. Auch dies sollte vorab gegengeprüft werden.

3.5. Joint Ventures (JVs) in Vietnam

Ein Joint-Venture ist keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern bezeichnet lediglich den Zusammenschluss ausländischer und vietnamesischer Investoren im Rahmen einer der oben genannten Rechtsformen. Im Falle eines derartigen Zusammenschlusses ausländischer und vietnamesischer Investoren ist zusätzlich zu den je nach Rechtsform der Gesellschaft erforderlichen Gründungsunterlagen der Abschluss eines Joint Venture Vertrages erforderlich, in dem die Regeln zur Kooperation der/des ausländischen Investors/en mit dem/den vietnamesischen Investor/en näher auszugestalten sind. Die Frage der Höchstgrenze einer ausländischen Beteiligung orientiert sich, wie oben dargestellt, am vietnamesischen Investitionsrecht und gegebenenfalls an den damit einschlägigen WTO Regularien. In den meisten Fällen wird der vietnamesische Partner die Landnutzungsrechte und der ausländische Partner das Kapital, gegebenenfalls auch in Form von z.B. Maschinen, Technologie, Know-how, Ausrüstung, etc. (siehe Hinweis oben 3.2 zur Bewertung) beisteuern. Die Gründung erfolgt durch: i) den Abschluss eines Joint-Venture Vertrags und ii) Registrierung der Investition bzw. Gründung des Unternehmens durch Erteilung der Investitionslizenz seitens des Ministeriums für Planung und Investitionen bzw. der lokal zuständigen Abteilung für Planung und Investitionen (siehe oben zum Investitionsrecht). Die Verteilung der Stimm- sowie Dividendenbezugsrechte etc. sind an die jeweils gewählte Gesellschaftsform geknüpft und damit bspw. im Falle einer LLC im Regelfall an die Höhe der jeweils übernommenen und erbrachten Stammeinlagen geknüpft. Alternative Verteilungsschlüssel werden im Falle einer SC bspw. durch die Verwendung von Vorzugsaktien ermöglicht.

3.6. Business Cooperation Contract (BCC)

Grundsätzlich ist das Ziel eines BCC die Durchführung eines (einzelnen) Investitionsprojekts in Vietnam mit der Beteiligung eines ausländischen Investors gemeinsam mit einem vietnamesischen Unternehmen, ohne dass es zu der Gründung einer eigenständigen juristischen Person kommt. Das BCC ist damit eine rein vertragliche Verbindung und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Es entsteht

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vielmehr eine Arbeitsgemeinschaft, bei der beide Parteien steuerrechtlich selbstständig bleiben und weiterhin in ihrer bestehenden Form haften. Das BCC hat jedoch die Möglichkeit, ein Verwaltungsbüro einzurichten, welches die Geschäftsabläufe überwachen und Arbeitskräfte einstellen darf.

Während sich die Gewinnverteilung im JV nach den Anteilen der Parteien am Stammkapital bzw. der Aktienverteilung richtet, kann die Gewinnverteilung im BCC flexibler ausgestaltet werden. Somit ist es auch möglich, Steuern und finanzielle Lasten zwischen den Partnern umzuschichten, um bspw. den ausländischen Investor zu entlasten. Vorteil dieser flexiblen Struktur ist die einfache Auflösbarkeit durch die Gewinn- und Verlustverteilung, welche aber in der Praxis nicht zuletzt wegen der doppelten Buchführung und der unbegrenzten Haftung der Vertragsparteien zu Problemen führen kann.

3.7. Zweigstelle (Branch Office)

In einzelnen Geschäftsfeldern war ausländischen Investoren in der Vergangenheit lediglich die Gründung einer Zweigstelle gestattet (bspw. Banken und Rechtsanwaltskanzleien). Des Weiteren wurden in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen des WTO Beitritts ausländischen Investoren im Handelsbereich Möglichkeiten zur Eröffnung von Zweigstellen zugänglich gemacht. Diese haben sich allerdings in der Praxis nicht durchgesetzt. Eine Zweigstelle kann sowohl von einem ausländischem als auch einem inländischen Unternehmen gegründet werden. Die Zweigstelle hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, erlaubt aber keine Haftungsbegrenzung (Durchgriff auf die Muttergesellschaft möglich). Nachdem die Zugangsmöglichkeiten insbesondere durch das LOI und den WTO Beitritt erweitert wurden und nun auch die Gründung einer WFOE in ehemals ausschließlich für Zweigstellen vorgesehenen Bereichen möglich ist, genießt die Zweigstelle aktuell keine gesteigerte Bedeutung für ausländische Investoren.

Eine Zweigstelle ist jedoch als „Zweigniederlassung“ eines bereits zugelassenen vietnamesischen Unternehmens (WFOE, LLC oder SC – auch als JV) von Bedeutung und gestattet die Ausweitung des Aktionsbereiches einer bspw. in Ho Chi Minh City registrierten Gesellschaft auf weitere Städte bspw. im Norden oder der Mitte des Landes. In Abgrenzung zum unten dargestellten Representative Office, ist hier darauf hinzuweisen, dass es einer Zweigstelle auch möglich ist, Rechnungen im eigenen Namen zu erstellen und Einnahmen zu generieren und damit vollumfänglich zu agieren. Das Gründungsverfahren für eine Zweigestelle eines vietnamesischen Unternehmens (einschließlich WFOE) ist – abhängig vom jeweiligen Geschäftsbereich - straffer als die Registrierung eines neuen Investitionsprojektes und damit ideal zur Ausweitung des Aktionsradius einer bereits bestehenden WFOE.

3.8. Repräsentanz-Büro (Representative Office)

Ein Repräsentanz-Büro besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und ist der gesetzlichen Konzeption nach ausschließlich zur Markterforschung und Betreuung gedacht. Unter Betreuung in diesem Sinne ist die Betreuung von Verträgen zu verstehen, die die Muttergesellschaft der Repräsentanz mit vietnamesischen Kunden abgeschlossen hat. Eine Vertretung der Muttergesellschaft beim Vertragsabschluss ist der Repräsentanz jedoch ausdrücklich untersagt und im Fall der Missachtung dieses Gebots kann eine Behandlung der Repräsentanz als Steuersubjekt drohen, die auf Grund der Möglichkeit einer Steuerschätzung ein unbedingt zu beachtendes Risiko darstellt.

Für ausländische Investoren ist ein Repräsentanz-Büro ein beliebtes Markterforschungs-Vehikel und gestattet, durch die sehr beschränkte Anerkennung einer Repräsentanz als Rechtssubjekt, zumindest die ordnungsgemäße Anmietung eines Büros und die ordnungsgemäße Beschäftigung von lokalen und internationalen Mitarbeitern. Zur Gründung einer Repräsentanz muss ein behördliches Genehmigungsverfahren (vor dem Department of Industry and Trade, DIT) geführt werden. Als Voraussetzungen gelten unter anderem eine behördliche Registrierung der Muttergesellschaft im

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Ursprungsland sowie eine mindestens einjährige Geschäftstätigkeit ebendort. Die Geschäftstätigkeit der Muttergesellschaft muss durch einen geprüften Jahresabschluss nachgewiesen werden und es ist zu beobachten, dass der Aussagegehalt des Jahresabschlusses auch tatsächlich geprüft wird. Leiter der Repräsentanz ist der „Chief Representative“, der ausländischer Staatsbürger sein kann und nicht zwingend in Vietnam residieren muss (es aus praktischen Erwägungen heraus jedoch in Betracht ziehen sollte). Das Genehmigungsverfahren ist in der Regel innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen und die Lizenz für eine Repräsentanz ist fünf Jahre gültig und kann, wiederum auf Genehmigung des DIT, verlängert werden.

Für eine vietnamesische Gesellschaft ist das Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer Repräsentanz vor dem Department of Planning and Investment (DPI) zu führen. Dieses ist deutlich vereinfacht, da bspw. in diesem Fall kein geprüfter Jahresabschluss vorgelegt werden muss und auch das Erfordernis des bereits einjährigen Bestehens der Muttergesellschaft nicht existiert. Nachdem die Geschäftstätigkeit einer Repräsentanz auch in dieser Variante auf rein „representative“ Tätigkeiten beschränkt ist, eignet sich die Repräsentanz nur eingeschränkt zur landesweiten Ausweitung des Aktionsradius und bringt mit der zwingend über die Muttergesellschaft zu tätigenden Fakturierung eine wesentliche Einschränkung gegenüber einer Zweigstelle mit sich (bedingt damit allerdings auch eine sehr deutliche Verschlankung des erforderlichen Verwaltungsaufwandes).

3.9. Public-Private Partnership (PPP)

Am 10. April 2015 ist ein Dekret zu PPP-Modellen in Kraft getreten, das sowohl den Rechtsrahmen als auch Verordnungen zu Investitionsanreizen im Bereich Steuern, Zölle und Landrecht regelt. So sollen private Investitionen in Infrastrukturprojekte gefördert werden, die in Vietnam dringend benötigt werden. Das Dekret löst Dekret 108/2009/ND-CP; 24/2011/ND-CP und 108/2009/ND-CP sowie die Verordnung 71/2010/QD-TTg ab. Bereits in der Vergangenheit fand ein Großteil der Investitionen in Kraftwerke durch ausländische Investoren in Form von PPP (als Build-Operate-Modell) statt. Folgende PPP-Formen existieren unter dem neuen Regelungsrahmen: Build-Operate-Transfer (BOT), Build-Transfer-Operate (BTO), Build-Transfer (BT), Build-Own-Operate (BOO), Build-Transfer-Lease (BTL), Build-Lease-Transfer (BLT) und Operation & Management (O&M). Ausländische Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute sollen mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten und einer verbesserten Rechtssituation gelockt werden. So regelt die Verordnung Investitionsgarantien und ermöglicht in Bezug auf die Projektverträge die Anwendbarkeit des ausländischen Rechts. Eine verbesserte Finanzierbarkeit soll unter anderem auch mit einer Projektübernahmemöglichkeit durch einen Projektfinanzierer geschaffen werden. Weiterhin wird die Rechtssicherheit für ausländische Investoren durch die Möglichkeit, ein ausländisches Schiedsgericht zur Beilegung von Streitigkeiten hinzuzurufen, gestärkt.

4. RECHT UND RECHTSVERFOLGUNG IN VIETNAM

4.1. Allgemeines

im Zuge des Beitritts Vietnams zur Welthandelsorganisation wurden eine Vielzahl von Gesetzen eingeführt, angepasst oder zum Teil vollständig erneuert. Nebeneffekt dieser radikalen Modernisierung des Rechtssystems waren und sind jedoch viele widersprüchliche und überlappende Regelungen. Die meist sehr allgemein gehaltenen Gesetze werden durch eine Vielzahl von Ausführungsregeln (Decree, Directives, Circulars, Decisions etc.) konkretisiert, die teilweise ungenügend aufeinander abgestimmt und häufigen Änderungen unterworfen sind. Da vietnamesische Juristen sich mit der Konkretisierung und Auslegung allgemein formulierter Gesetze leider immer noch schwer tun, haben in der diese Ausführungsregeln in der Rechtspraxis eine wesentlich höhere Bedeutung als die an sich übergeordneten Gesetze.

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4.2. Rechtsverfolgung

Das vietnamesische Gerichtssystem besteht aus dem People's Supreme Court (Obersten Volksgericht) und den Local People‘s Courts (örtlichen Gerichten), welche sich wiederum in Provincial People‘s Courts (Provinzvolksgerichte) und District People‘s Courts (Distriktvolksgerichte) gliedern. Innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit sind Economic Courts (Handelsgerichte) für Handels- und Insolvenzverfahren zuständig.

Investoren sollten sich darüber im Klaren sein, daß Justizwesen und Rechtsprechung in Vietnam noch nicht mit österreichischen Standards vergleichbar sind: Die Anerkennung und Vollstreckung österreichischer Zivilrechtsurteile in Vietnam ist schwierig bis „praktisch unmöglich“, da kein diesbezügliches Abkommen zwischen Österreich und Vietnam besteht. Somit ist gemäß Art. 343 der Zivilprozessordnung (Civil Procedures Code) eine Anerkennung von Urteilen nur möglich, wenn die Gegenseitigkeit verbürgt ist, das heißt der ausländische Staat vietnamesische Urteile anerkennt, was aufgrund der fehlenden Gewaltenteilung in Vietnam zweifelhaft ist.

Vietnam ist seit dem 1995 Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Danach ist die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche möglich, soweit der Schiedsgerichtsort in einem Vertragsstaat des Abkommens liegt. Jedoch muß in Vietnam immer berücksichtigt werden, dass sich vietnamesische Gerichte in einem gesonderten Verfahren die Prüfung vorbehalten, ob ein ausländischer Schiedsspruch u. U. gegen Grundgedanken des vietnamesischen Rechts verstößt. Sollte das vietnamesische Gericht dies feststellen, entfällt damit auch die faktische Vollstreckbarkeit des ausländischen Schiedsspruches. Die Einschaltung des Vietnamese International Arbitration Centres (VIAC) kann daher u. U. die bessere Alternative sein, einen tatsächlich unmittelbar vollstreckbaren Schiedsspruch zu erhalten. Wurde keine Vereinbarung getroffen, sehen die Artikel 8 und 9 des „Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll“ (BGBl. 571/1996) Regelungen zur Streitbeilegung vor.

Des Weiteren ist am 1. Jänner 2011 das Law on Arbitration in Kraft getreten. Das neue Gesetz lehnt sich an das UNCITRAL Model Law on International Arbitration an und beinhaltet wesentliche Neuerungen. So dürfen nunmehr auch in Verfahren, welche keinen Auslandsbezug aufweisen, Schiedsrichter ernannt werden, die keine vietnamesischen Staatsbürger sind. Zudem sieht das Schiedsgesetz die Einrichtung ausländischer Schiedsinstitutionen vor. Damit ist es möglich eine Repräsentanz oder Niederlassung in Vietnam zu errichten und die Durchführung von Schiedsverfahren nach den eigenen Verfahrensregeln anzubieten.

Die Vollstreckung eines anerkannten Urteils oder Schiedsspruchs erfolgt nach Maßgabe des Law on Enforcement of Civil Judgements, welches am 1.7.2009 in Kraft getreten ist. Aus Sicht ausländischer investoren dürfte diese Vollstreckbarkeit gegenüber vietnamesischen Vertragspartners allerdings von eher theoretischer Natur sein.

4.3. Vertreterrecht

Grundsätzliche Regelungen zum Vertriebs-, Handelsvertreter- und Eigenhändlerrecht finden sich insbesondere im Commercial Law (Art. 16 ff., 141 ff.) und im Civil Code (Art. 84 ff., 139 ff.). Das Commercial Law regelt ausdrücklich die Geschäftsvertretung (Representation of Business Entities), den Handelsmakler (Commercial Brokerage), den Handelsvertreter (Sale and Purchase of Goods by Authorized Dealers) und die Handelsagentur (Commercial Agency). Ausländische Unternehmen können seit dem WTO Beitritt in Vietnam aber auch unmittelbar Handel betreiben, d.h. durch eigene lokale Tochtergesellschaften tätig werden. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die Zulassung ausländischer Investoren im Bereich Import und Vertrieb trotz der weitgehenden, formal rechtlichen

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Öffnung, nach wie vor sehr restriktiv gehandhabt wird und entsprechende Gründungsverfahren langwierig und sehr aufwendig sind (dazu bereits oben).

4.4. Devisenrecht

Landeswährung ist der vietnamesische Dong (VND). Devisenkontrollen bestehen, der vietnamesische Dong ist nicht frei konvertierbar. Die vietnamesische Regierung ist sehr darum bemüht einer „Dollarisierung“ des Landes entgegenzuwirken und hat in dieser Hinsicht Regelungen verabschiedet, die eine konsequente Verwendung von vietnamesischen Dong in allen inländischen Transaktionen und Dokumentationen (einschließlich Angeboten) vorschreiben (Ordinance 6/2013 on Foreign Exchange Controls). Aus dem Ausland erfolgende Kreditvergaben bzw. Fremdwährungsdarlehen an vietnamesische Unternehmen sind - je nach Laufzeit - bei der State Bank of Vietnam (SBV) melde- oder genehmigungspflichtig. Seit 2.1.2011 ist Circular 186/2010/ZTT-BC „Guiding Remittance of Profit Overseas by Foreign Organizations and Individuals Having Profit from Direct Investment“ in Kraft, welches die Überführung von Gewinnen aus Direktinvestitionen neu regelt. Danach können Gewinne erst nach Abschluss des Geschäftsjahres und somit nur einmal im Jahr ins Ausland transferiert werden. Voraussetzung der Gewinnüberführung ist, dass die Jahresabschlussbilanz sowie die Körperschaftsteuererklärung für das betreffende Geschäftsjahr erstellt wurden.

4.5. Gewerblicher Rechtsschutz/Eigentumsrecht

Vietnam verfügt mit seinem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums (Law on Intellectual Property No. 50/2005/QH11) bereits seit Vietnam’s Beitritt zur Welthandelsorganisation über einen gewerblichen Rechtsschutz, der geistiges Eigentum nach den internationalen Standards des „Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights“ (TRIPS Agreement) schützt. Vietnam ist zudem unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen: der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ); des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) sowie des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken.

Allerdings bestehen in der Praxis immer noch deutliche Lücken hinsichtlich des praktischen Schutzes und der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Dies mag zum einen am fehlenden Bewusstsein der Schädlichkeit von Verletzungen des geistigen Eigentums liegen, zum anderen erklärt auch die mangelnde finanzielle und personelle Kapazität der vietnamesischen Behöden die mangelnde Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Umso wichtiger ist daher für ausländische Investoren die faktische und rechtliche Sicherung ihres geistigen Eigentums: Auf faktischer Seite z.B. dadurch, dass geistiges Eigentum nicht ohne Weiteres mit neuen, möglicherweise nicht vertragstreuen Parteien geteilt wird. Auf rechtlicher Seite dadurch, dass geistige Eigentumsrechte in Vietnam und international registriert werden. Da die Registrierung territorial wirkt, muss geistiges Eigentum u. U. in mehreren Ländern registriert werden. Vietnam operiert auf Grundlage eines ‘first-to-file’ Systems, d. h. die erste Person, die den Eigentumsschutz beantragt hat, wird im Falle der Genehmigung des Antrages Eigentümer des geistigen Eigentums in Vietnam.

Gewerbliche Schutzrechte sind beim National Office for Industrial Property (NOIP) anzumelden. Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten können verfolgt werden. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise die Auferlegung von Bußgeldern von bis zu 500 Mio. VND sowie die Beschlagnahmung von gefälschten Produkten durch die jeweils zuständige Behörde.

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Die folgenden Schutzrechte existieren:

Art Beschreibung Schutzdauer

Patent Gebrauchsmuster Gewerbliches Schutzrecht, das neben dem Gebrauchsmuster für den Schutz technischer Erfindungen gewährt wird.

20 Jahre. 10 Jahre.

Marke Namen, Begriffe, Zeichen, Logos, Symbole oder Kombinationen dieser zur Identifikation und Orientierungshilfe bei der Auswahl von Produkten oder Dienstleistungen geschaffen.

10 Jahre, unbegrenzt erneuerbar für jeweils weitere 10 Jahres-Zeiträume.

Industrielle Designs

Produktform- und Gestaltung. 5 Jahre, zweimal erneuerbar um jeweils 5 Jahre, mit Maximalschutz von 15 Jahren.

Geschäftsgeheimnisse Interne Geschäftsinformationen Theoretisch anerkannt und durchsetzbar soweit Beweise bestehen.

Firmen Handelsnamen Geschäfts- und Betriebsnamen Unbegrenzt

Urheberrecht Werke der Kunst Lebenszeit des Autors zuzüglich 50 Jahre, außer Filme, Fotos, Theaterstücke und Gegenstände der angewandten Kunst die Schutz 75 Jahre ab Entstehung genießen.

4.6. Grundstücksrecht

4.6.1. Investitionsprojekte

In Vietnam sind sämtliche Grundstücke offiziell im Eigentum des Volkes. Es können daher nicht Grundstücke, sondern nur Landnutzungsrechte erworben werden, die im Regelfall zeitlich befristet und zweckgebunden sind. Ausländische Investoren können Landnutzungsrechte auf Grundlage eines genehmigten Investitionsprojektes erwerben. Für Auslandsvietnamesen und ausländische Privatpersonen gelten besondere Regeln. Ausländische Privatpersonen können Nutzungsrechte nur erwerben, indem sie sich als Investor betätigen und über die Registrierung eines Investitionsprojektes die Absicherung von Landnutzungsrechten oder Pachtrechten erreichen. Inländer können Landnutzungsrechte übertragen, vererben oder verpachten, wobei keine klare Unterscheidung zwischen Miete und Pacht nach deutschem Recht getroffen werden kann. Die Vergabe von Landnutzungsrechten ist ein formal und zeitlich sehr aufwendiges Verfahren, sowohl für vietnamesische Staatsbürger als auch für ausländische Investoren. Wird das Land zugewiesen, so bezeichnet man den Geldbetrag, der durch den Landnutzer zu entrichten ist, als Landnutzungsgebühr (land use fees). Wird das Land gepachtet, so bezeichnet man den zahlbaren Geldbetrag als Miet- bzw. Pachtzins (land rent).

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Die Landnutzungsgebühren werden auf Grundlage der Fläche, des Nutzungszwecks und der Land- oder Auktionspreise berechnet. Die Landpachtzinsen setzen sich aus der Fläche, Pachtdauer, der jeweiligen sogenannten land rent unit (Preis einer Pachtzinseinheit) sowie der Art und Weise der Pachtzinszahlung (jährliche Zahlung oder Pauschalpreis) zusammen.

Ausländische Investoren können nur nach erfolgter Gründung in Vietnam (nach neuer Rechtslage nach der Erteilung des IRC und ERC) ein LUR durch den Abschluss eines Landpachtvertrages mit einer hierzu bevollmächtigten Stelle oder als Sacheinlage durch einen vietnamesischen Investoren bei einer Joint Venture-Gründung erlangen. Im ersteren Fall kann nach dem Abschluss eines Landpachtvertrages die Gesellschaft unter bestimmten Bedingungen die Erteilung eines LUR Zertifikates beantragen. Dieses wird der Gesellschaft für die Laufzeit des Investitionsprojektes erteilt und gewährt der Gesellschaft eine Rechtsstellung, die einem dinglichen Recht zumindest nahe kommt. Je nach Zahlungsmodell (Einmalzahlung) der Landpacht kann das LUR-Zertifikat auch als Kreditsicherung bei einer Bank genutzt werden. Die Dauer des LUR hängt von dem Landpachtvertrag ab und beträgt in der Regel 50 Jahre.

Ferner müssen geplante Projekte in naher Zukunft realisiert werden. Strategische Platzhalter, vor allem ungenutzte Landnutzungsrechte, werden den Investoren häufig wieder entzogen, sollten die vereinbarten Ziele nicht eingehalten werden. Daran ist bei den Verhandlungen mit den Behörden zu denken. Des Weiteren gelten gesonderte Regelungen, wenn eine andere Partei bereits Landnutzungsrechte für das Grundstück besitzt. In diesem Fall muss an die aktuellen Grundstücksnutzer eine Kompensation gezahlt werden, wobei die Umsiedlungskosten vom Projektentwickler zu tragen sind. Das Volkskomitee trägt die Verantwortung für die Umsiedlungsmaßnahmen.

Auf Grund der Langwierigkeit des Vergabeverfahrens sowie der im Verlauf desselben häufig auftretenden Streitigkeiten bezüglich der Entschädigung früherer „Pächter“, Festsetzung der neuen Pacht, Vermessungsfehlern etc. ist im Falle einer ausländischen Investition die Ansiedlung in einem Industriepark eindeutig vorzuziehen. Allerdings sollte, insbesondere in und um HCMC, vorab geprüft werden, ob der ausgewählte Industriepark bereit selbst wirksam die Landnutzungsrechte erworben hat und die Vergabe an den Investor damit in einem akzeptablen Zeitrahmen erfolgen kann. Vorteil des Industrieparks ist, dass das Vergabeverfahren unmittelbar mit der Verwaltung des Industrieparks geführt werden kann und nicht, wie im Falle einer Ansiedlung auf „grüner“ Fläche, zahlreiche Behörden und Abteilungen direkt kontaktiert werden müssen.

Zu beachten ist, dass im Falle einer ausländischen Investition die Landnutzungsrechte für das jeweils genehmigte Investitionsprojekt vergeben werden. Daher ist eine Nutzung des Grundstücks nur im Rahmen und für die Laufzeit der genehmigten Investition möglich (früherer Regelfall 50 Jahre, Ausnahmefall 70 Jahre bei Genehmigung durch den Premierminister, derzeit werden die Lizenzen, insbesondere im Dienstleistungsbereich, jedoch nur noch mit deutlich kürzeren Laufzeiten vergeben (5 – 10 Jahre)).

4.6.2. Privater Immobilienerwerb

Mit dem neuen Wohnungsgesetz („Law on Housing“) vom 1. Juli 2015 sind nunmehr breitere Kategorien von ausländischen Einzelpersonen und Körperschaften berechtigt, Wohnimmobilien (Wohnungen, Eigentumswohnungen und Häuser) zu erwerben, darunter - unter anderem - ausländische Unternehmen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen sowie generell in Vietnam lebende Ausländer. Insbesondere ist jeder Ausländer mit einem gültigen Einreisevisum nunmehr berechtigt, Wohnimmobilien zu erwerben. Während dies eine willkommene Entspannung im Vergleich zum alten Gesetz ist, verlangt es vom ausländischen Käufer nach wie vor, ihren Visumstatus während der Zeit ihres Eigentums aufrecht zu erhalten.

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Zu beachten ist allerdings, dass das „Eigentum“ im Wege eines 50-jährigen Nutzungsrechts erteilt wird (50-year lease) und nicht alls Volleigentum. Hier bleibt abzuwarten, ob privates „Wohneigentum“ von den Behörden nach Ablauf der 50 Jahre verlängert wird und/ob die Vererbung von Wohneigentum sich als so unproblematisch herausstellt wie sie nach dem neuen Wohnungsgesetz sein sollte. Der Beginn des 50-jährigen Nutzungsrechts des Hauses oder der Wohnung wird ab dem Tag der Erteilung der Eigentums-Zertifikate gezählt und ist in diesem Zertifikaten auch eindeutig angegeben. Das bedeutet auch, dass jegliche Lizenz- / Zeitbeschränkungen, die der Entwickler in seinem Anlagezertifikat haben kann, nicht für den ausländischen Käufer gelten.

Sofern ein Ausländer mit einem vietnamesischen Staatsbürger oder einem Auslands-Vietnamesen verheiratet ist, ist dieser nun sogar berechtigt, eigene Häuser und Wohnungen im Wege des Volleigentums zu besitzen, d.h. die gleichen Rechte des Haus- und Wohnungseigentums zu haben wie ein vietnamesischer Staatsbürger. Insbesondere bedeutet dies, dass Ausländer im Falle der Ehe insoweit "unbegrenztes" Mit-Eigentum anstelle der erneuerbaren fünfzig 50 Jahre long-term lease haben kann.

Die zulässigen Zwecke für ausländisches Eigentum an Wohnhäusern und Eigentumswohnungen wurden ebenfalls erweitert: Individuelle Ausländer können jetzt nicht nur Häuser und Wohnungen zur Eigennutzung erwerben, sondern auch durch Vermietung kommerziell als „Investment“ nutzen. Ausländische Personen dürfen im Übrigen nicht mehr als 30% der Anzahl der Wohnungen in einer Eigentumswohnung besitzen. Für einzelne Häuser, einschließlich Villen und Doppelhäuser dürfen sie nicht mehr als 250 Häuser pro Gemeindeabschnitt besitzen.

5. STEUERRECHT VIETNAM

5.1. Allgemeine Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax, CIT)

Von der Körperschaftssteuer erfasst werden in- und ausländische Gesellschaften und Organisationen, die in Vietnam investiert haben oder Einnahmen aus Vietnam beziehen (Ausnahmen existieren). Seit dem 1. Jänner 2016 beträgt der Körperschaftsteuersatz 20% (Ausnahmen bestehen in der Öl- und Gasindustrie). Wie oben dargestellt, können Unternehmen aus dem Bereich Hochtechnologie und Infrastrukturprojekte von besonderer Bedeutung für den Staat oder Investitionen in unterindustrialisierten Gebieten Steuerreduzierungen und -förderungen Vorzugssteuersätze von 10% bzw. 17% auf den Gewinn in Anspruch nehmen.

Körperschaftsteuersätze

Standard Steuersatz 20%

Höherer Steuersatz für Unternehmungen in Erdöl- und Gasindustrie und Unternehmungen mit anderen natürlichen Ressourcen

32%-50%

Vorzugssteuersatz für Unternehmungen in den unten genannten Bereichen

10%-17%

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Ob und wie lange ein Vorzugssteuersatz genutzt werden kann, hängt von dem betroffenen Sektor ab:

Steuersatz Laufzeit Sektor

10% 15 Jahre

Neugegründete Unternehmen in Bereichen des Hochtechnologie- und Infrastrukturentwicklungs- und Softwaresektors; wissenschaftliche Forschung und Technologieentwicklung; in Gebiete mit besonders schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen, sowie in ausgewählte Wirtschafts- und Hightech-Zonen, die durch Beschluss des Premierminister errichtet wurden und für spezielle Großinvestitionen im Produktionsbereich (s.o.)

10% unbegrenzt

Unternehmen, welche in den Bereichen Schulungen und Ausbildungen, Gesundheitsvorsorge, Kultur, Sport und der Umweltsektor tätig sind

17% 10 Jahre

Neugeründete Unternehmen in Gebieten mit schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen sowie neugegründete Unternehmen in einer Reihe von bevorzugten Sektoren (z.B. hochwertiger Stahl, Produktion von Maschinen für die Landwirtschaft, etc.)

Der Steuerpflichtige bereitet selbst die Unterlagen quartalsmäßig vor und reicht sie bei der Steuerbehörde ein (volle eigene Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben).

Das zu versteuernde Einkommen wird durch Abzug der abzugsfähigen Aufwendungen vom Gesamteinkommen ermittelt. Abzugsfähig sind Aufwendungen, die:

Bezug zu Produktion und/oder Handelsaktivitäten aufweisen, UND

ordnungsgemäß mit Belegen, insbesondere vietnamesischen Mehrwertsteuerrechnungen (für inländische Ausgaben) dokumentiert werden können, UND

nicht in der im Gesetz und seinen Umsetzungsbestimmungen enthaltenen Liste der nicht abzugsfähigen Aufwendungen angeführt sind.

Das vietnamesische Recht kennt daneben auch Vorschriften zu Verrechnungspreisen (Transfer Pricing), die definieren, wann eine Transaktion zwischen „verbundenen Unternehmen“ stattfindet und wie der entsprechende Marktpreis nach dem Drittpreisvergleich (Arm‘s Length) zu berechnen ist. Die Steuerbehörden haben in der Zwischenzeit aufgrund von Kontrollen entsprechende Vergleichsdatenbestände aufgebaut, so dass hier mit einer strengen Kontrolle zu rechnen ist. Es ist die Möglichkeit vorgesehen, die Verwendung von Verrechnungspreisen durch so genannte Advanced Pricing Agreements (APA’s) mit den Behörden vorab zu systematisieren.

5.2. Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT)

Der Mehrwertsteuer (VAT) unterliegen grundsätzlich sämtliche in Vietnam hergestellten, gehandelten und konsumierten Güter bzw. Dienstleistungen. Die VAT-Steuersätze variieren je nach Art der Ware bzw. Dienstleistung zwischen 0%, 5% und 10%. Grundsätzlich liegt der Mehrwertsteuersatz für exportierte Güter und Dienstleistungen bei 0%. Davon ausgeschlossen sind allerdings ausländische Unternehmen mit einer dauerhaften Niederlassung („Betriebsstätte“) in Vietnam. In diesem Fall liegt

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die Mehrwertsteuer bei 10%, wobei die Definition der Betriebsstätte weit gefasst ist, um die Steuerbasis zu schützen. Der ermäßigte Steuersatz von 0% gilt nur für ausländische Vertragspartner, wenn diese keine dauerhafte Niederlassung in Vietnam haben und dafür eine schriftliche Bestätigung vorlegen können. Einige Dienstleistungen (wie z. B. Dateneingabedienste) fallen unter den normalen Steuersatz von 10%, auch wenn diese exportiert werden).

Dienstleistungen, die von vietnamesischen Firmen direkt an ausländische Firmen angeboten werden, gelten als Dienstleistungsexport und unterliegen der Nullbesteuerung. Voraussetzung dafür ist, dass das ausländische Unternehmen keine ständige Niederlassung / Betriebsstätte in Vietnam hat (Bestätigung des ausländischen Unternehmens erforderlich) und kein VAT-Zahler in Vietnam ist.

Mehrwertsteuersätze

Bestimmte landwirtschaftliche Dienstleistungen; Export von Gütern und Dienstleistungen, die im Ausland konsumiert werden; internationale Transporte; Konstruktions- und Installationsdienstleistungen für Exportverarbeitungsunternehmen

0%

bestimmte landwirtschaftliche, technische, wissenschaftliche und kulturelle Güter und Dienstleistungen des täglichen Lebens

5%

alle anderen Bereiche (Standardsteuersatz) 10%

Die untergesetzlichen Implementierungsvorschriften zum Mehrwehrsteuergesetz wurden Ende 2013 geändert. Das „Dekret 209“ welches vom Ministry of Finance im Dezember 2013 verabschiedet wurde und ab 1.1.2014 in Kraft ist, legt verschiedene Fallgruppen von Geschäften fest, die nicht der VAT unterliegen (also auch keine 0% VAT), wie etwa Serviceleistungen, die von ausländischen Anbietern im Ausland ohne Betriebsstätte in Vietnam erbracht werden, Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und ausgewählte Geschäfte mit Wertpapieren und Devisenhandelsgeschäfte, Kreditkartenausstellung, nationales und internationales Factoring und gesetzlich geregelte Kreditgewährung (nach dem Law on Credit Institutions). Einige der Nullbesteuerung unterliegende Fälle wurden ergänzt sowie Voraussetzungen zur Beantragung von Nullbesteuerung und Regelungen zur Abführung der Steuer wurden hinzugefügt. Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein individueller Pauschalsteuersatz in Bezug auf den Gesamtumsatz festgesetzt werden.

Seit 3.4.2012 gilt die Richtlinie, dass Umsatzsteuerrechnungen nur in fremder Währung ausgestellt werden dürfen, wenn der vietnamesische Verkäufer gesetzlich dazu berechtigt ist Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Der Wechselkurs der State Bank of Vietnam zum Ausstellungdatum der Rechnung muss dennoch angegeben werden. Um Steuer- und Wechselkursrisiken zu vermeiden, wird eine vorherige Prüfung der Rechnungslegung stark empfohlen.

5.3. Persönliche Einkommensteuer (Personal Income Tax, PIT)

Am 1. Januar 2009 trat das erste Einkommenssteuergesetz Vietnams in Kraft. Der Einkommensteuer unterliegen folgende Arten von Einkommen: Einkommen aus Geschäftstätigkeiten, unselbständiger Tätigkeiten, Kapitalinvestitionen, Kapitaltransfers, Liegenschaftstransfers (ausgenommen die Übertragung zwischen Ehepartnern und Blutsverwandten), Gewinne und Preise, Lizenzgebühren, Franchising und Schenkungen (ausgenommen Liegenschaften von Ehepartnern und Blutverwandten); des Weiteren auch Einkommen aus Erbschaften (ausgenommen Erbschaft einer Liegenschaft von einem

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Ehepartner und Blutsverwandten). Bei der Einkommensteuer ist zwischen residents (Steuerinländer) und non-residents (Steuerausländer) zu differenzieren.

Als residents gelten Ausländer unter den folgenden Voraussetzungen: Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Jahr in Vietnam, oder permanenter Wohnsitz in Vietnam, oder Mietvertrag über eine Wohnung mit Dauer von 183 Tagen oder mehr.

Für Einkünfte von residents aus unselbständiger Tätigkeit gelten folgende Steuersätze:

Durchschnittliches zu

versteuerndes Jahreseinkommen Durchschnittliches zu

versteuerndes Monatseinkommen Steuersatz

1 Bis zu 60.000,00 Bis zu 5.000,00 5%

2 Von 60.000,01 bis 120.000,00 Von 5.000,01 bis 10.000,00 10%

3 Von 120.000,01 bis 216.000,00 Von 10.000,01 bis 18.000,00 15%

4 Von 216.000,01 bis 384.000,00 Von 18.000,01 bis 32.000,00 20%

5 Von 384.000,01 bis 624.000,00 Von 32.000,01 bis 52.000,00 25%

6 Von 624.000,01 bis 960.000,00 Von 52.000,01 bis 80.000,00 30%

7 Über 960.000,01 Über 80.000,01 35%

Einheit: 1.000,00 VND

Die gesetzliche Definition der Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit ist weit gefasst und umfasst grundsätzlich alle Arten von Einkünften und Zuschüssen.

Folgenden Einkünfte werden als steuerpflichtige Einkünfte angesehen:

zur Verfügung gestellte Unterkunftsmöglichkeiten, bis zu einer Höhe von 15% des sonstigen Einkommens, im Falle der Zahlung einer Unterkunftspauschale ist diese zu 100% zu versteuern;

Zuschüsse für Ausbildungskosten;

Pauschalen für Dienstreisen (soweit nicht innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens);

Umzugskostenersatz (für Ausländer ist allerdings der Umzug nach Vietnam grds. steuerbefreit, wenn vom Unternehmen bezahlt und im Arbeitsvertrag geregelt, siehe unten);

Mitgliedsgebühren (Golf, Tennis, Fitness);

Kosten für Urlaub, Reisen, Unterhaltung;

nicht obligatorisch vorgeschriebene Versicherungsbeiträge;

sonstige Sachbezüge.

Folgende Einkünfte werden als steuerfreie Einkünfte angesehen:

einmalige Anreise des ausländischen Arbeitnehmers nach Vietnam;

ein Heimflug pro Jahr für ausländische Arbeitnehmer;

vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestelltes Mittagessen (soweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben);

Schulgeld für Kinder von ausländischen Arbeitnehmern;

gesetzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung;

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zur Verfügung gestellte Unterkunftsmöglichkeiten (ab einem Betrag der 15% des sonstigen Einkommens übersteigt);

vom Arbeitgeber organisierter Sammeltransport zur Arbeitsstätte;

Übernahme von Beiträgen zu Vereinsmitgliedschaft (soweit nicht einem Arbeitnehmer individuell zuzuordnen sondern von der gesamten Belegschaft zu nutzen);

Kosten von Büromaterial, Telekommunikation und Geschäftsreisen;

Fortbildungskosten (soweit berufsbezogen);

Überstundenvergütung und Nachtzuschläge.

Für alle anderen Einkünfte von residents gelten folgende abweichende Steuersätze:

Art des Einkommens Steuersatz

Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen und Dividenden) 5%

Einkünfte aus Lizenzgebühren und Franchising über 10 Mio. VND

5%

Einkommen aus Gewinnen und Preisen von über 10 Mio. VND

10%

Einkommen aus Erbe und Schenkungen über 10 Mio. VND 10%

Einkünfte aus Verkäufen von Beteiligungen und Wertpapieren

20% der Kursgewinne oder 0,1% des Verkaufserlöses (bei

Wertpapieren)

Einkünfte aus Verkäufen von Liegenschaften 25% der Kursgewinne oder 0,1% des Verkaufserlöses

Freibeträge und Unterhaltspflichten für Angehörige werden in Vietnam steuermindernd berücksichtigt: i) Persönlicher Freibetrag von 108 Mio. VND pro Jahr und ii) Freibetrag für steuerlich anerkannte Unterhaltspflichten für Angehörige von 3,6 Mio. VND monatlich pro Person. Weitere steuermindernde Abzüge gibt es für Beiträge für Institutionen oder Einrichtungen, welche sich um Kinder in schwierigen Situationen, Behinderte und alte, pflegebedürftige Menschen kümmern sowie Beiträge für gemeinnützige und humanitäre Einrichtungen.

Ist der Steuerpflichtige in Vietnam nicht ansässig im Sinne der oben genannten Definition (Steuerausländer, „non-tax resident“, unterliegen seine Einkünfte folgenden Steuersätzen:

Art der Einkünfte Steuersatz

Einkommen von Geschäftstätigkeiten: Handelswaren Dienstleitungen Produktionssektor, Bausektor, Transportsektor und andere Geschäftsfelder

1% vom Umsatz 5% vom Umsatz

2% vom Umsatz

Einkommen aus der Erwerbstätigkeit 20%

Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen und Dividenden) 5%

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Einkommen aus Verkäufen von Beteiligungen und Wertpapieren 0,1% des Verkaufserlöses

Einkommen aus Verkäufen von Liegenschaften 2% des Verkaufserlöses

Einkünfte aus Lizenzgebühren und Franchising über 10 Mio. VND

5%

Einkünfte aus Erbschaften, Schenkungen sowie Gewinne über 10 Mio. VND

10%

5.4. Quellensteuer für ausländische Vertragspartner (Foreign Contractor Withholding Tax, FCWT)

Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen, die geschäftlich in Vietnam aktiv sind oder Einkünfte in/aus Vietnam erzielen und die keine juristische Person in Vietnam gegründet haben (z.B. nur ein Repräsentationsbüro besitzen), unterliegen grundsätzlich der „foreign contractor withholding tax“ (FCWT). Diese setzt sich aus einem Anteil Körperschaftssteuer und einem Anteil Mehrwertsteuer zusammen. Ausnahmen sind Güter und Dienstleistungen, die von vietnamesischen Tochtergesellschaften verkauft beziehungsweise erbracht werden, vorausgesetzt die Tochtergesellschaft ist steuerrechtlich registriert wie jedes andere lokale Unternehmen. Sollten Dienstleistungen - im Ausnahmefall - vollständig außerhalb von Vietnam erbracht werden, fallen diese ebenfalls nicht unter die FCWT. Die praktisch wichtigsten FCWT-Sätze sehen wie folgt aus:

Dienstleistung VAT CIT

Verkauf von Gütern in Vietnam (sofern nicht Risiko bereits an der Grenze Vietnams auf Käufer übergeht)

Keine 1%

Dienstleistungen, die nicht ausschließlich außerhalb Vietnams erbracht und „konsumiert“ wurden, inklusive Leasing

5% 5%

Bau, Fertigung oder Installation verbunden mit dem Verkauf von Material, Maschinen und Ausrüstung.

3% 2%

Bau, Fertigung oder Installation ohne den Verkauf von Material, Maschinen und Ausrüstung.

5% 2%

Leasing von Material, Maschinen und Ausrüstung 5% 5% Management Hotels, Restaurants und Casinos 5% 7%

Logistik und Transportdienstleistungen 3% 2%

Zinsen Keine 5% Lizengebühren Keine 10% Übertragung von Wertpapieren und Sicherheiten Keine 0,1% Derivative Finanzinstrumente Keine 2% Versicherungen 5% (in gewissen Fällen

wird keine VAT erhoben)

5% („offshore-reinsurance“)

Besteht der Vertrag aus mehreren Teilen (z. B. Entwicklung und Transport einer Maschine), kann es sinnvoll sein, die Vergütung nach dem Anteil der jeweiligen Dienstleistung aufzuteilen, sodass der entsprechende Teil der Vergütung dem jeweils zu zahlenden Steuersatz zugeordnet werden kann. Wenn verhandelbar, kann eine sogenannte „Bruttozinsklausel“ vereinbart werden, die Steuerbelastungen der

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ausländischen Partei durch die „foreign contractor tax“ auf die vietnamesische Vertragspartei überträgt. So erhält die ausländische Partei das volle Entgelt und die vietnamesische Vertragspartei kann beantragen, dass der Mehrwertsteueranteil der „foreign contractor tax“ der eigenen Mehrwertsteuerverpflichtung angerechnet wird. Eine Befreiung aufgrund Doppelbesteuerungs-

Abkommen ist im Übrigen nur bezüglich des Körperschaftssteueranteils möglich. Der vietnamesische Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die FCWT von den Zahlungen an den ausländischen Vertragspartner einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt wird.

5.5. Besondere Verkaufssteuer (Special Sales Tax, SST)

Die sogenannte Special Sales Tax (SST) wird als „Luxussteuer“ auf eine Reihe von in Vietnam hergestellten oder importierten Gütern und Dienstleistungen erhoben. Die Steuer wird auf Grundlage des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer berechnet. Zu den betroffenen Produktgruppen gehören etwa:

Produkt / Dienstleistung SST Satz (%)

Zigaretten und Zigarren: 1 Januar 2016 bis 31 Dezember 2018 Ab 1 Januar 2019

70 75

Spirituosen und Wein: Alkoholgehalt ≥ 20° 1 Januar 2017 bis 31 Dezember 2017 Ab 1 Januar 2018 Alkoholgehalt < 20° 1 Januar 2016 bis 31 Dezember 2017 Ab 1 Januar 2018

60 65 30 35

Bier: 1 Januar 2017 bis 31 Dezember 2017 Ab 1 Januar 2018

60 65

Automobile mit weniger als 24 Sitzen 10 – 60 Motorräder mit über 125ccm 20 Flugzeuge, Boote 30 Kraftstoff 7 – 10 Klimaanlagen (nicht mehr als 90,000BTU) 10 Spielkarten 40 Votiv-Papier 70 Diskotheken 40 Massage, Karaoke 30 Casinos, Jackpot-Spiele 35 Entertainment mit Wetten 30 Golf 20 Lotterien 15

5.6. Doppelbesteuerungsabkommen

Vietnam hat mit verschiedenen Staaten (darunter Australien, Singapur, Japan, Thailand und den meisten westeuropäischen Ländern) Verträge abgeschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch Österreich hat mit der Sozialistischen Republik Vietnam am 2.6.2008 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet Einkommens- und Vermögenssteuer abgeschlossen. Am

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1.1.2010 ist das Abkommen in Kraft getreten und ab 2011 anwendbar. Da die Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen oft zu Verwirrungen und Verzögerungen führt, ist es ratsam einen professionellen Steuerexperten in dieser Angelegenheit zu konsultieren.

6. IMPORT- UND EXPORTREGELUNGEN

Vietnams Außenhandel ist durch Importzölle, Importkontrollen und durch die Lizenzierung von Importeuren und Exporteuren geprägt. Das Ministry of Trade and Commerce und das Ministry of Industry sind die verantwortlichen Behörden für Import- und Exportaktivitäten. Alle Waren, die nach Vietnam ein- oder ausgeführt werden, müssen verzollt werden. Es gibt einige Güter, die von der Zollpflicht ausgenommen sind. Dies sind zum Beispiel Güter, die vom Ausland direkt in zollfreie Wirtschaftsförderungszonen eingeführt und dort weiterverarbeitet werden. Mit Wirkung des 20.3.2012 (Circular 11/2012/TT-BTC) sind auch sämtliche Baumaterialien, die zur Errichtung, Erhaltung und Reparatur von technischer und sozialer Infrastruktur benötigt werden und vom vietnamesischen Markt in eine zollfreie Wirtschaftsförderungszone gebracht werden, von der Zollpflicht ausgenommen.

Durch den ASEAN-Beitritt konnten sowohl die Im- als auch die Exportzölle gesenkt werden, der Beitritt zur AFTA impliziert eine weitere Reduzierung innerhalb der kommenden Jahre. Vereinfachungen wird es auch durch die Anpassung des Zollsystems an die WTO-Vorgaben geben. Um den Bestimmungen gewisser Freihandelsabkommen gerecht zu werden, werden die Importzölle schrittweise gekürzt. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass die Güter direkt vom Exportland, mit dem das Freihandelsabkommen unterzeichnet wurde, nach Vietnam gebracht werden. Die Höhe der Zölle lässt sich allgemein nur schwer angeben, da es jährliche Änderungen gibt.

Seit Januar 2009 sind Ausländer berechtigt, in Vietnam Gesellschaften zu gründen und 100% der Anteile zu halten, um im Bereich des Verkaufes und Ankaufs von Waren tätig zu werden. Dies umfasst: (1) Import und Export und (2) Ankauf & Verkauf (inklusive Agententätigkeit, Großhandel und Einzelhandel). Auf die bereits angesprochenen, zum Teil erheblichen Hürden bei der praktischen Umsetzung dieser Investments wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hingewiesen.

6.1. Exportgenehmigung

Unternehmen mit Auslandskapital dürfen nach entsprechender Lizensierung unmittelbar oder durch beauftragte Vertragspartner exportieren. Die Berechtigung zum Export ergibt sich im Falle einer Produktionsstätte aus der erteilten Produktionsberechtigung, die im Investment Certificate festgeschrieben ist. Eine davon gesonderte „Exportlizenz“ ist für die von der Produktion umfassten Güter nicht erforderlich. Im Falle einer reinen Handelstätigkeit eines ausländischen Investors ist die Auflistung des „Exports“ bestimmter Güter im Investment Certificate erforderlich. Ausländischen Unternehmen, die eine Exportlizenz erhalten haben, ist folgendes gestattet:

Der Export von Gütern, deren Export nicht vorübergehend oder gänzlich verboten ist;

Der Export von Gütern, deren Export in Übereinstimmung mit den gegenüber der WTO abgegebenen Verpflichtungen erlaubt ist;

direkt Güter von Unternehmen anzukaufen, die für den Ankauf und Verkauf von Gütern zugelassen oder zum Export von Gütern berechtigt sind.

Handelsunternehmen in ausländischer Hand ist es damit lediglich erlaubt, Güter von Unternehmen anzukaufen, die als lokale Verkäufer registriert sind. Diese können auch ausländische investierte Unternehmen sein, soweit sie die entsprechende Lizenz haben. Nicht gestattet ist damit der Ankauf von Waren bei einem Produzenten, der nicht zugleich auch als Händler zugelassen ist.

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Es ist daher empfehlenswert, sich vor der Gründung der Export-Gesellschaft zunächst über die Berechtigung des gewünschten örtlichen Lieferanten zu erkundigen.

6.2. Importgenehmigung

Gemäß der gegenwärtigen Gesetzeslage können ausländische Gesellschaften nun eine Import-Lizenz beantragen. Analog zur Exportberechtigung, siehe oben, ist an dieser Stelle anzumerken, dass der Import von Rohmaterialien für eine Produktionsstätte durch die Berechtigung zur Produktion umfasst wird (und voraussetzt, dass die importieren Güter nur für die Produktion verwendet werden!). Nach Erhalt einer Import-Lizenz, ist ein in Vietnam niedergelassenes ausländisches (Handels-) Unternehmen zu folgendem berechtigt: (ähnlich Punkt 6.1.)

Import von Gütern, deren Import nicht vorübergehend oder gänzlich verboten ist;

Import von Gütern, deren Import in Übereinstimmung mit den gegenüber der WTO abgegebenen Verpflichtungen erlaubt ist;

direkter Verkauf von Güter an Unternehmen, die registriert sind, Güter zu kaufen und zu verkaufen, bzw. zum Import von Gütern berechtigt sind;

direkte Zollabfertigungen über die zuständigen Zollbehörden.

Aus den obigen Auflistungen wird ersichtlich, dass auch mit einer Lizenz zum Import von Gütern nicht automatisch ein Vertriebsrecht beinhaltet ist. Für diesen Teil der Handelstätigkeit ist wiederum eine besondere Vertriebslizenz erforderlich, die im Investitionszertifikat aufgeführt sein muss. Ist statt einer solchen Vertriebslizenz nur eine Importlizenz vorhanden, müssen die Güter an ausgewählte lokale Vertriebspartner, die über entsprechende Lizenzen verfügen, verkauft werden, um letztendlich zum gewerblichen oder privaten Endverbraucher zu gelangen.

7. ARBEITSRECHT VIETNAM

Das vietnamesische Arbeitsgesetz (Vietnamese Labour Code) wurde zum 1. Mai 2013 neugefasst. Daneben ist das Sozialversicherungsgesetz von 2011 (Law on Social Insurance) zu beachten sowie die darauf aufbauenden erlassenen Decrees und Circulars; das Krankenversicherungsgesetz (Law on Health Insurance), welches seit 14.12.2008 in Kraft ist, und schließlich das Unternehmensgesetz (Law on Enterprises) von 2015. Die wichtigste zuständige Behörde ist das Ministry of Labour, War Invalids and Social Affairs (MOLISA). Neben verschiedenen rechtlichen und administrativen Änderungen wurde durch das neue Arbeitsgesetz auch die Möglichkeit des Labor Outsourcings eingeführt. In der Praxis ist dieses jedoch derzeit nur auf gewisse Bereiche und eine nur eingeschränkte zeitliche Dauer begrenzt. Die praktische Relevanz dieser Option bleibt daher abzuwarten. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Jänner 2016 je nach Region zwischen 2,4 Mio. VND/Monat und 3,5 Mio. VND/Monat.

7.1. Arbeitsvertrag

Das vietnamesische Arbeitsrecht sieht drei Beschäftigungsmodelle vor: befristete (12 – 36 Monate), unbefristete und saisonale Arbeitsverträge. Saisonale Arbeitsverträge spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Befristete Verträge dürfen zweimal verlängert werden, danach ist ein unbefristeter Vertrag abzuschließen bzw. würde eine erneute Befristung des Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgedeutet werden (müssen). Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf eine Probezeit einigen, wobei diese nicht länger als 60 Tage dauern darf und das Gehalt mindestens 80% des Gehalts für die vorgesehene Position betragen muss.

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Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind per Gesetz zur Aufstellung von betriebsinternen Arbeitsbestimmungen verpflichtet (Internal Labour Regulations), welche unter anderem die Einhaltung von Zeitvorgaben, Verhaltenskodex, Sicherheits- und Hygienebestimmungen, Arbeitsmethodik und Management bestimmen. Diese Regeln müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden, bevor sie wirksam werden. Da diese internen Arbeitsbestimmungen zur rechtswirksamen Ausübung von bestimmten Sanktionsmaßnahmen erforderlich sind, ist die ordnungsgemäße Registrierung derselben unbedingt anzuraten.

7.2. Arbeitszeit/Urlaub

Die maximal zulässige Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden in der Woche. Soweit die Arbeitszeit auf Wochenbasis definiert wird, sind bis zu maximal zehn Stunden pro Tag als reguläre Arbeitszeit zulässig (allerdings weiterhin maximal 48 Stunden pro Woche). Die Zahl der Überstunden darf 4h pro Tag und 200h im Jahr nicht übersteigen. Mit besonderer Genehmigung der zuständigen Behörden ist eine Ausweitung dieser Grenze auf 300h möglich. Eine weitergehende Ausweitung dieser Grenzen wurde bei der Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzes trotz entsprechender Diskussionen nicht aufgenommen.

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf mindestens zwölf Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Angestellte mit außergewöhnlich schwierigen, gefährlichen oder gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen, oder Angestellte unter 18 Jahren, haben ein Recht auf mindestens 14-16 Tage bezahlten Urlaub. Zusätzlich haben alle Arbeitsnehmer das Recht auf volle Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen. Wenn diese auf ein Wochenende fallen, sind sie berechtigt den darauffolgenden Tag frei zu nehmen. Es besteht weiterhin ein Anspruch auf Sonderurlaub im Fall von Heirat, familiärer Todesfall, etc.

7.3. Kündigung und Abfindung

Der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis in folgenden Fällen kündigen:

Fehlende Eignung: Der Arbeitnehmer erbringt wiederholt nicht die vereinbarten Leistungen;

Krankheit: Der Arbeitnehmer ist zwölf Monate im Rahmen eines unbefristeten Vertrages oder sechs Monate im Rahmen eines befristeten Vertrages von 12-36 Monaten arbeitsunfähig;

Unerlaubtes Fehlen des Arbeitnehmers für mehr als fünf Tage im Monat bzw. 20 Tage im Jahr.

Strafrechtliche Delikte: Diebstahl, Enthüllung von Betriebsgeheimnissen etc.

Verstoß gegen unternehmensinterne Regelungen;

Rationalisierungsmaßnahmen aufgrund von Katastrophen (höhere Gewalt);

Produktionsrückgang, z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang;

Das Unternehmen, die Körperschaft oder die Organisation löst sich auf.

Die praktische Durchsetzbarkeit einer einseitigen Arbeitgeberkündigung ist in Vietnam als äußerst schwierig zu bewerten und auf die Einhaltung der erforderlichen formalen Verfahren ist unbedingt zu achten.

Die Kündigungsfristen variieren zwischen 3 Tagen für saisonale Verträge, 30 Tagen für befristete Verträge mit einer Laufzeit von 12-36 Monaten und 45 Tagen für unbefristete Verträge. Ab einer Beschäftigung von mehr als 12 Monaten ist grundsätzlich eine Abfindung zu zahlen, die jedoch entfällt, sofern Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden. Die Höhe der Abfeindung orientiert sich am Kündigungsgrund. Folgende Abfindungshöhen sind bei den unterschiedlichen Kündigungsgründen üblich:

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1. Fristlose Kündigung (Diebstahl, Vergehen gegen den Arbeitgeber etc.): Es ist keine Abfindung zu bezahlen.

2. Fristgebundene Kündigung (hier ist ein Kündigungsgrund erforderlich bspw. Schlechtleistung etc.): Hier wird eine Abfindung in Höhe eines HALBEN Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr gezahlt.

3. Kündigung wegen technologiebedingter Reduzierung der Arbeitnehmerschaft: Hier gilt eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, mindestens jedoch zwei Monatsgehälter.

Unter einem Monatsgehalt versteht man das im Vertrag festgeschriebene Gehalt der letzten 6 Monate vor der Kündigung. Abfindungen sind nicht zu versteuern, sofern „nur“ die gesetzlich vorgesehene Abfindung bezahlt wird.

7.4. Sozial- und Krankenversicherung

Seit 1.1.2014 sind alle Arbeitgeber in Vietnam verpflichtet 18% für die Sozialversicherung sowie 3% für die Krankenversicherung zu zahlen. Arbeitnehmer müssen 8% ihres Gehaltes der Sozialversicherung und 1,5% der Krankenversicherung abführen. Seit 1.10.2009 muss auch für ausländische Arbeitnehmer einen Beitrag zur Krankenversicherung mit den oben genannten Beiträgen auf Grundlage der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 23.000.000 VND ) abgeführt werden. Seit 1.1.2009 sind Arbeitgeber mit zehn oder mehr Angestellten und auch Arbeitnehmer verpflichtet, zusätzlich jeweils 1% des Monatseinkommens als Beitrag zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit zu bezahlen.

Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil

Sozialversicherung 18% 8%

Krankenversicherung 3% 1.5%

Arbeitslosenversicherung 1% 1%

Gesamt 22% 10.5%

7.5. Arbeitserlaubnis (Work Permit) für Ausländer

Die Beschäftigung eines Ausländers in Vietnam ist zwar grundsätzlich erlaubt, in der Regel jedoch auf Führungspositionen oder solche beschränkt, die eine besondere Qualifizierung erfordern. Außerdem benötigen ausländische Arbeitnehmer für Beschäftigungen von drei (3) Monaten oder länger eine Arbeitsgenehmigung, sofern eine Arbeitserlaubnis per se nicht erforderlich bzw. ein Ausnahmetatbestand vom Erfordernis der Arbeitserlaubnis eingreift. Details hierzu regelt Dekret No. 11/2016/ND-CP, in Kraft seit dem 1. April 2016.

Arbeitgeber in Vietnam sind seit dem 1. November 2013 im Übrigen dazu verpflichtet, dem Präsidenten des lokalen Volkskomitees einen jährlichen Bericht über die Zahl der im Betrieb erforderlichen ausländischen Arbeitnehmer zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung des Volkskomitees ist Voraussetzung für die Rekrutierung neuer ausländischer Arbeitnehmer, und ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis kann erst nach Erhalt dieser Genehmigung vom DOLISA überhaupt bearbeitet werden.

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Eine Arbeitserlaubnis ist per se nicht erforderlich in den folgenden Fällen (d.h. es muß noch nicht einmal das Befreiung vom Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung beantragt werden):

Sachverständige, Berater, Geschäftsführer oder Techniker, die in Vietnam weniger arbeiten werden als 30 Tage und nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres;

Personen, die für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten nach Vietnam einreisen, um technische Probleme und Zwischenfälle zu lösen, die ansonsten die Produktion oder den Geschäftsbetrieb des ausländischen Unternehmens gefährden könnten, sofern vietnamesische Sachverständige oder ausländische Sachverständige die bereits in Vietnam sind, dazu nicht in der Lage sind; und

Personen, die für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten nach Vietnam einreisen, um Dienstleistungen anzubieten.

Ausländische Staatsangehörige, die in Vietnam arbeiten möchten, können in folgenden Fällen eine Befreiung von dem Erfordernis einer Arbeitserlaubnis beantragen:

Anteilsinhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Vietnam;

Mitglieder des Members‘ Councils oder des Management Boards einer Aktiengesellschaft in Vietnam;

Leiter einer Repräsentanz / eines Projekts einer internationalen Organisation oder einer Nichtregierungsorganisation in Vietnam;

In Vietnam lizensierte ausländische Anwälte;

Studenten, um in Vietnam zu studieren;

Geschäftsführer, Sachverständiger / Experte oder Techniker eines ausländischen Unternehmens, dem der Ausländer mindestens 12 Monate zuvor beigetreten ist, zum Zwecke interner Unternehmens-Entsendungen (Diese Befreiung gilt nur für Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungslinien ausführen, die in den WTO-Verpflichtungen von Vietnam enthalten sind, wie Wirtschaft, Information, Bau, Vertrieb, Bildung, Umwelt, Finanzen, Medizin/Gesundheit, Tourismus, Kultur und Unterhaltung sowie Transport);

Einreise in Vietnam, um für ein Programm / Projekt zu arbeiten, das im Rahmen der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit (Overseas Development Assistance, ODA) finanziert wird, die zwischen den zuständigen ausländischen Behörden und Vietnam vereinbart wurde;

Handeln auf dem Gebiet der Information und Presse; Erlaubnis des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten ist dennoch erforderlich;

Lehrer einer ausländischen Agentur oder Organisation, von den zuständigen Behörden eines ausländischen Landes ernannt, um nach Vietnam zu kommen, um in einer internationalen Schule zu unterrichten, die von einem ausländischen diplomatischen Amt oder einer internationalen Organisation in Vietnam verwaltet wird;

Ausländische diplomatische Mitarbeiter einer internationalen Organisation;

Ausländische Studenten in ausländischen Schulen kommen Vietnam als Praktikant zu arbeiten;

Mitarbeiter im Rahmen der Durchführung eines internationalen Abkommens, das von einer zentralen staatlichen Agentur oder einer Provinzbehörde unterzeichnet wurde;

Familienangehörige von Personen ausländischer diplomatischer Vertretungen in Vietnam mit Genehmigung des Auswärtigen Amtes;

Diplomaten und Mitarbeiter mit offiziellem Dienstpass für staatliche Behörden, politische Organisationen oder gesellschaftspolitische Organisationen; und

Andere Fälle nach Regierungsentscheidung.

Die Arbeitserlaubnis wird von dem am Beschäftigungsort des ausländischen Arbeitnehmers zuständigen Department of Labour, Invalids and Social Affairs (Abteilung für Arbeit, Invaliden und Soziales, DOLISA) ausgestellt. Die Erlaubnis ist zunächst für 24 Monate gültig, kann aber verlängert

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werden, sofern in diesem Zeitraum kein qualifizierter vietnamesischer Staatsangehöriger gefunden wurde, um den ausländischen Arbeitnehmer zu ersetzen. Der Antrag zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis soll nach dem Gesetz nur 15 Werktage dauern, kann sich aber in der Praxis deutlich länger hinziehen.

Vor der Ankunft in Vietnam muss der ausländische Arbeitnehmer dem Arbeitgeber verschiedene Unterlagen zuschicken, u.a. ein Gesundheitszeugnis, Lebenslauf und Zeugnisse über die Fähigkeiten des ausländischen Staatsangehörigen (z.B. Hochschulabschluss oder Nachweis relevanter Erfahrungen) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Diese Unterlagen müssen vom Arbeitgeber legitimiert / legalisiert und ins Vietnamesische übersetzt werden, bevor das Antrags-Dossier beim zuständigen DOLISA überhaupt eingereicht werden kann. Unternehmen, die eine Einstellung eines nicht befreiten Arbeitnehmers nach Vietnam planen, wird daher empfohlen, die Arbeitserlaubnis idealerweise mindestens zwei (2) Monate vor dem beabsichtigten Ankunfts- / Startdatum des ausländischen Mitarbeiters zu beantragen.

Nach erstmaliger Genehmigung ist eine Arbeitserlaubnis für maximal zwei (2) Jahre gültig und kann verlängert werden. Allerdings ist die Verlängerung der Sache nach wie ein neuer Antrag, da insoweit ein nahezu identisches Verfahren der Erneuerung der ursprüngliche Arbeitserlaubnis einzuhalten ist. In dem Erneuerungsantrag muss der Arbeitgeber insbesondere eindeutig angeben, warum der Ersatz des ausländischen Staatsangehörigen mit einer vietnamesischen Person nicht möglich war, und der Name der vietnamesischen Person, die ausgebildet wurde, um den ausländischen Staatsangehörigen zu ersetzen (sowie dessen Ausbildungskosten, den Zeitraum der Ausbildung und Ausbildungsort).

Die Arbeit in Vietnam ohne eine gültige Arbeitserlaubnis stellt eine Verletzung des vietnamesischen Gesetzes dar, die sowohl beim Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber sanktioniert ist mit i) Geldbuße für Arbeitgeber in Höhe von 30 bis 75 Millionen VND (abhängig von der Gesamtzahl der Verstöße); ii) Suspendierung der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Ausländischen Staatsangehörige, die in Vietnam ohne eine gültige Arbeitserlaubnis arbeiten, droht die Abschiebung mit Wiedereinreise-Verbot.

8. EINREISE UND AUFENTHALT

8.1. Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer

Besucher benötigen einen gültigen Reisepass und ein Visum, das an den vietnamesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland ausgestellt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Visum über ein vietnamesisches Reisebüro zu erhalten. Benötigt werden bei der Antragstellung:

das ausgefüllte Antragformular

ein noch 6 Monate gültiger Reisepass

zwei Passfotos (4x6cm oder 3x4cm)

die Entrichtung der Visumsgebühr

Die Erteilung eines Geschäftsvisums (für Geschäftsreisen, Dienstreisen und Studienaufenthalte) setzt voraus, dass der Reisende einen vietnamesischen Geschäftspartner benennen kann, der eine Einreisegenehmigung bei der örtlich zuständigen Behörde in Vietnam beantragt. Erst wenn eine solche Einreisegenehmigung mit entsprechender Referenznummer vorliegt, kann ein Visum bei der vietnamesischen Botschaft in Österreich bzw. im Ausland beantragt werden.

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8.2. Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Derzeit dürfen maximal 5.000 USD bzw. der entsprechende Gegenwert in anderen Fremdwährungen sowie 15 Mio. VND ohne gesonderte Deklarierung ein- bzw. ausgeführt werden. Alle darüber hinausgehenden Beträge sind zwingend bei der Einreise zu deklarieren. Für die Ausfuhr hinausgehender Beträge muss u.a. vorab eine Genehmigung der zuständigen Bank eingeholt werden. 400 Zigaretten, 50 Zigarren und 1,5 Liter hochprozentiger Alkohol für den persönlichen Bedarf dürfen mitgenommen werden. Kleidungsstücke und Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen im für den Aufenthaltszeitraum angemessenen Maße eingeführt werden, technische Geräte (wie Fernseher, Mobiltelefone, Computer) sowie Schmuck und andere Güter, die einen Wert von 5 Mio. VND (ca. 170 EUR) übersteigen, müssen deklariert werden. Die Einfuhr von pornographischen Erzeugnissen, Waffen und politischen Publikationen aller Art ist verboten. Ebenso bedarf die Einfuhr von Büchern, Tonbändern, CDs, DVDs und Videokassetten einer vorherigen Genehmigung durch das Ministerium für Kultur und Information (ausgenommen: typische Reiseliteratur). Kulturgüter, bestimmte Tier- und Pflanzenarten unterliegen Ausfuhrbeschränkungen bzw. sind verboten.

9. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN, LINKS

Handelsministerium (www.mot.gov.vn ) Finanzministerium (www.mof.gov.vn ) Industrieministerium (www.moi.gov.vn ) Industrie- und Handelskammer (www.vcci.com.vn ) Zollverwaltung (www.customs.gov.vn ) Deutsche Botschaft Hanoi (www.hanoi.diplo.de) Vietnamesische Botschaft in Deutschland (www.vietnambotschaft.org ) Ausgewählte Rechtsquellen (www.novexcn.com )

KONTAKT:

Viet Diligence Legal (Vietnam) Ltd.

Dr. Matthias Dühn, LL.M. Foreign Registered Lawyer (Vietnam)

68 Nguyen Du Street, 3rd Floor Hai Ba Trung District, Hanoi Phone: +84(0) 4 3998 9767 Mobile: +84(0) 914 247 295

E-Mail: [email protected] Website: http://www.vietdiligence.com