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Vorübergehende Aufträge in Belgien Neue Regeln A R B E I T E N I N B E L G I E N

Vorübergehende Aufträge in Belgien Neue Regeln · 2015-03-02 · Das Formular beantragen Sie beim Contact-Center (siehe unten). Sie füllen es aus und senden es zurück. Einige

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Vorübergehende Aufträge in Belgien Neue Regeln

A R B E I T E N I N B E L G I E N

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Inhalt

Einleitung

1.Wermussgemeldetwerden?

2.Wann?

3.Wie?

4.DieSicherheitdesLimosa-1-Nachweises

5.SiearbeitenregelmäßiginmehrerenLändern?

6.GenießenSiedieLimosa-Vorteile

7.Sanktionenvermeiden

8.WielangebleibtdieLimosa-Meldunggültig?

9.WasistderInhaltderMeldung?

10.SonstigeVerpflichtungen

11.WirhelfenIhnen

LIMOSA Meldepflicht für ausländische

Arbeitnehmer, Selbständige und Praktikanten in Belgien

Ab 1. April 2007 müssen Arbeitnehmer, Selbständige

und Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise

nach Belgien arbeiten kommen, der Behörde im

Voraus gemeldet werden.

DiebelgischenBehördenmöchtenhiermit:

einen EindruckvondenAuswirkungendieser

TätigkeitenaufdiebelgischeWirtschaftgewinnen.

Garantien für den freien Verkehrvon

Dienstleistungenschaffenundinsbesondereaufdie

jeweiligenRechteundArbeitsbedingungenachten

einelegale BeschäftigunginBelgiengewährleisten,

unterRespektdereuropäischenRegeln

einenachhaltigeGrundlagefürdie administrative

Vereinfachung schaffen.

ZwecksschnellerundeffizienterMeldungstellen

diebelgischenBehördeneinebenutzerfreundliche

elektronische AnwendungzurVerfügung.

AußerdemwirdaufderPortalsitederSozialen

Sicherheitein einzigerSchaltereingerichtet,

beidemSieallIhreBehördengänge

erledigenkönnen.

WeitereInformationen:

www.limosa.be.

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Pflichten

EineLimosa Meldungmusserfolgenfür:

alleArbeitnehmer,Selbständigenund

(selbständigen)Praktikanten,

dievorübergehend oder teilweisenachBelgien

arbeitenkommen,

die prinzipiellnichtderbelgischen

Sozialversicherungunterworfen sind.

bestimmteTätigkeitenkönne

Limosa Meldepflichtbefrei

Personen,diegelieferteGü

oderzusammenbauen.

Personen,diedringendeR

Wartungsarbeitenerledigen

FahreriminternationalenKr

Teilnehmeranwissenschaft

Versammlungenineinemb

selbständigeGeschäftsleut

selbständigeFahrer

Sportler

Künstler

Diplomaten

PersonenimDienstinterna

Behördenpersonal

DieseBefreiungenu

Bedingungen.Weiter

erhaltenSieaufwww

DieMeldungkanndurchden

denSelbständigen,einenArb

Praktikantenoderauchdenb

traggebererfolgen.

EventuellkönnenSiezudies

auchmiteinemDienstleister

zusammenarbeiten.

-

Befreiung

UnterbestimmtenUmständenoderfür

nSievon der

- t werden,z.B.:

termontieren

eparatur-oder

aftverkehr

lichenKongressenoder

egrenztenKreis

e

tionalerOrganisationen

nterliegenstrengen

gehendeInformationen

.limosa.be

Arbeitgeber,

eitnehmer,einen

elgischenAuf­

emZweck

Wer muss gemeldet werden?

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Wann?

SienehmendieLimosa-Meldungvor,bevorSie

IhrenAuftraginBelgienbeginnen.

Wie?

Elektronisch

SiekönneneineMeldungüberInternetauf

www.limosa.bevornehmen.DieMeldungbesteht

ausmaximal7Schritten.Esdauertca.5Minuten,

umeinePersonzumelden.SofortnachderMeldung

druckenSieeinenLimosa-1-Meldungsnachweisaus.

DiesistderNachweis,dassSiedieMeldungdurch­

geführthaben.

Per Papierformular

DasFormularbeantragenSiebeimContact-Center

(sieheunten).Siefüllenesausundsendeneszurück.

EinigeTagespätererhaltenSiedenLimosa-1­

MeldungsnachweisperPostoderFax.Dieses

VerfahrenerfordertdemzufolgevielmehrZeit.

DieelektronischeMeldungwirdbevorzugt.

Sieerfolgtschnellundeffizient,das

FehlerrisikoistbegrenztundSieerhalten

denLimosa-1-Meldungsnachweissofort.

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Die Sicherheit des Limosa-1­

Nachweises

NochvorBeginnderArbeitenwirdder

belgischeAuftraggeberSienachdem

Limosa-1-Nachweisfragen.Sowohl

ArbeitnehmerundSelbständigealsauch

PraktikantenmüssendenLimosa-1­

Nachweisvorlegenkönnen.Esliegtdaher

inIhremInteresse,dasssichderLimosa-1­

NachweisbereitsinIhremBesitzbefindet.

KönnenSiedenLimosa-1-Nachweis

nichtvorlegen,dannmussIhrbelgischer

Auftraggeberdiesdenbelgischen

Behördenmelden,anderenfallskanner

genauwieSiesanktioniertwerden.

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Genießen

Sie die Limosa-Vorteile

Sie arbeiten regelmäßig

in mehreren Ländern?

ZumBeispiel:

EindeutscherBeraterodereinHandelsvertreter

imDiensteinerdeutschenFirmahatdieBenelux­

StaatenalsArbeitsgebiet.Erbesuchtregelmäßig

seineKunden,dieanverschiedenenOrten

niedergelassensind,u.a.inBelgien.Musser

mehrereLimosa-Meldungenvornehmen?

WennSieregelmäßiginverschiedenenLändern

arbeiten,reichteinevereinfachteLimosa-

Meldung.SiebrauchennureineMeldung

vorzunehmen,diedieganzePeriodevon12Mo­

natenabdeckt.WederderStundenplannochder

Arbeitsplatzmüssenbeschriebenwerden.Nach12

MonatenkönnenSieeineneueLimosa-Meldung

vornehmen,erneutfür12Monate.

DiesevereinfachteLimosa-Meldungkann

nichtfürTätigkeitenimBausektoroderim

Zeitarbeitssektorverwendetwerden.

MitderLimosa-MeldungvereinfachenwirfürSie

eineReihevonBehördengängen.

SosindSiealsArbeitgeber,derArbeitnehmer

nachBelgienentsendet,vonderErstellungbes­

timmterbelgischerDokumentebefreit.Eshandelt

sichdabeium

dieArbeitsschutzordnung

dasPersonalregisterund

dieKontrollbestimmungenfürdie

Teilzeitarbeitnehmer.

DieseVorteilegeltensowohlwennSiedieLimosa­

MeldungvorgenommenhabenalsauchwennSie

vonderLimosa-Meldungbefreitsind.

EbensowenigbrauchenSiefürIhreArbeitnehmer

belgischeLohnunterlagenanzulegen,wenn

SieinIhremLandgleichartigeUnterlagen

anlegenundzurVerfügunghalten.

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Sanktionen vermeiden

DieMissachtungderLimosa­

GesetzgebungkannzuSanktionen

führen.DurchdieVornahmederLimosa­

MeldungbeugenSie,wieeinbelgischer

Benutzer,diesenSanktionenvor.

Wie lange bleibt die

Limosa-Meldung gültig?

InderLimosa-MeldunggebenSiean,wielange

dieTätigkeitinBelgienvermutlichdauernwird.

Dauertsielängeralsvorausgesehen,müssen

SieeineneueMeldungvornehmen.ErhaltenSie

letztenEndesdenAuftragnicht,müssenSie

dieMeldungannullieren.DasAnnullierenvon

MeldungenwirdineinigenMonatenmöglichsein.*

DievereinfachteLimosa-Meldung

hateinebegrenzteGeltungsdauer.

(SiehePunkt5.)

*DasgenaueDatumwirdaufderWebsite www.limosa.bemitgeteilt.

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Was ist der Inhalt der Meldung?

1 Für die Meldung von Arbeit- Für einen Arbeitnehmer nehmernundSelbständigen: möchten wir auch wissen:

Wer kommt

arbeiten

Angaben zur PersondesArbeit­

nehmersoderSelbständigen

Wann Angabe,wannderAuftragin

Belgienbeginntundendet

Worin besteht

die Tätigkeit

ArtderinBelgienauszuführenden

Dienstleistungenoderder

Wirtschaftssektor

Wo Ort dertatsächlichinBelgien

ausgeführtenLeistungen

Bei wem Angaben zur Persondes

belgischenKundenoder

Auftraggebers

Wer erteilt den

Auftrag

Angaben zur Person

desArbeitgebers

Wie lange wird in der

Woche gearbeitet

Wochenarbeitszeitdes

Arbeitnehmers

Wann wird genau

gearbeitet StundenplandesArbeitnehmers

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2 Für die Meldung von Praktikanten:

Sonstige Verpflichtungen

DieLimosa-MeldungisteinwichtigerSchritt,um

inBelgienkorrektzuarbeiten,unterBeachtungder

belgischenundeuropäischenRechtsvorschriften.

AlsUnternehmenoderSelbständigermüssenSie

auchnochanderenPflichtennachkommen.Dabei

kannessichumsoziale,arbeitsrechtlicheoder

steuerlicheVerpflichtungenhandeln.

ZumBeispiel:

Angaben zur Person des Prakti­

kantensowieseineSozialversiche­

rungsnummerimHerkunftsland

die ausländische Einrichtung,in

dererseinStudiumbzw.seine

Berufsausbildungabsolviert

die belgische Einrichtung,beider

dasPraktikumabsolviertwird

die Dauerdesbelgischen

Praktikums

Wer kommt

Wer entsendet den

Praktikanten

Wo erfolgt

das Praktikum

Wie lange

DieEU-VerordnungNr.1408/71siehtfürgrenzü­

berschreitendeAufträgeeinbesonderesFormular

vor,dasaufzeigt,welchesSozialversicherungs­

systemgültigist(E101-Formular).Auch nach

Erfüllung der Limosa-Meldepflicht ist solch

ein Formular nach wie vor erforderlich.

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Arbeitsrechtliche Verpflichtungen

EtwaLohn-undArbeitsbedingungen,

Sozialdokumente,Registrierungsverpflichtung

(Bau),Nachtarbeit,Sonn-undFeiertagsarbeit,

Kinderarbeit,Mutterschutz,AASO-Gesetzgebung,

Sicherheitsvorschriften...

Steuerliche und Mehrwertsteuer-

Verpflichtungen

EtwaEinkommensteuer,SteuerderArbeitnehmer,

MwSt.-Erklärungen,Gebühren,Formalitäten…

Administrative Verpflichtungen

EtwaZugangzumHoheitsgebiet,Reisedoku­

mente,RegistrierungamWohnsitz,Sozialversi-

cherungserklärung(E-101),Registrierung

einesHauptsitzes,Aufenthaltserlaubnisse,

Arbeitskarten,Berufskarten,Berufsbefähigung…

Weitere Informationen:

www.limosa.be

BeieinigendieserPflichtenmüssenSieimVoraus

zusätzlicheadministrativeFormalitätenerfüllen

und/oderBeiträgezahlen.BeianderenmüssenSie

bestimmteRechtsvorschriften(z.B.hinsichtlichder

Sicherheit)einhalten.

WennSiedieseVorschriftennichteinhalten,

könnenSiebestraftwerden.

Wir helfen Ihnen

Im Internet

AufderPortalsitewww.limosa.befindenSieumfas­

sendeInformationenundhäufiggestellteFragenüber

dieLimosa-MeldepflichtundandereVorschriftenin

VerbindungmitderBeschäftigunginBelgien.

Im Contact-Center

DasLimosa-Contact-CenterkannIhnenbei

derMeldungmitInformationenundsonstiger

Unterstützunghelfen.

Sie erreichen es per:

Post:Postfach224,1050Brüssel,Belgien

Telefon:+3227885157

Fax:+3227885158(ab1.April2007)

E-Mail:[email protected]

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag

Durchgehendvon7.00-20.00Uhr

(MitteleuropäischeZeit)

Sprachen:

Deutsch

Niederländisch

Französisch

Englisch

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xelle

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A R B E I T E N I N B E L G I E N

www.limosa.be

+32 2 788 51 57

(Montag-Freitag - 7.00-20.00 Uhr)

Production: SMALS Version: März 2007