Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Vorübergehende Aufträge in Belgien Neue Regeln
A R B E I T E N I N B E L G I E N
Inhalt
Einleitung
1.Wermussgemeldetwerden?
2.Wann?
3.Wie?
4.DieSicherheitdesLimosa-1-Nachweises
5.SiearbeitenregelmäßiginmehrerenLändern?
6.GenießenSiedieLimosa-Vorteile
7.Sanktionenvermeiden
8.WielangebleibtdieLimosa-Meldunggültig?
9.WasistderInhaltderMeldung?
10.SonstigeVerpflichtungen
11.WirhelfenIhnen
LIMOSA Meldepflicht für ausländische
Arbeitnehmer, Selbständige und Praktikanten in Belgien
Ab 1. April 2007 müssen Arbeitnehmer, Selbständige
und Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise
nach Belgien arbeiten kommen, der Behörde im
Voraus gemeldet werden.
DiebelgischenBehördenmöchtenhiermit:
einen EindruckvondenAuswirkungendieser
TätigkeitenaufdiebelgischeWirtschaftgewinnen.
Garantien für den freien Verkehrvon
Dienstleistungenschaffenundinsbesondereaufdie
jeweiligenRechteundArbeitsbedingungenachten
einelegale BeschäftigunginBelgiengewährleisten,
unterRespektdereuropäischenRegeln
einenachhaltigeGrundlagefürdie administrative
Vereinfachung schaffen.
ZwecksschnellerundeffizienterMeldungstellen
diebelgischenBehördeneinebenutzerfreundliche
elektronische AnwendungzurVerfügung.
AußerdemwirdaufderPortalsitederSozialen
Sicherheitein einzigerSchaltereingerichtet,
beidemSieallIhreBehördengänge
erledigenkönnen.
WeitereInformationen:
www.limosa.be.
Pflichten
EineLimosa Meldungmusserfolgenfür:
alleArbeitnehmer,Selbständigenund
(selbständigen)Praktikanten,
dievorübergehend oder teilweisenachBelgien
arbeitenkommen,
die prinzipiellnichtderbelgischen
Sozialversicherungunterworfen sind.
bestimmteTätigkeitenkönne
Limosa Meldepflichtbefrei
Personen,diegelieferteGü
oderzusammenbauen.
Personen,diedringendeR
Wartungsarbeitenerledigen
FahreriminternationalenKr
Teilnehmeranwissenschaft
Versammlungenineinemb
selbständigeGeschäftsleut
selbständigeFahrer
Sportler
Künstler
Diplomaten
PersonenimDienstinterna
Behördenpersonal
DieseBefreiungenu
Bedingungen.Weiter
erhaltenSieaufwww
DieMeldungkanndurchden
denSelbständigen,einenArb
Praktikantenoderauchdenb
traggebererfolgen.
EventuellkönnenSiezudies
auchmiteinemDienstleister
zusammenarbeiten.
-
Befreiung
UnterbestimmtenUmständenoderfür
nSievon der
- t werden,z.B.:
termontieren
eparatur-oder
aftverkehr
lichenKongressenoder
egrenztenKreis
e
tionalerOrganisationen
nterliegenstrengen
gehendeInformationen
.limosa.be
Arbeitgeber,
eitnehmer,einen
elgischenAuf
emZweck
Wer muss gemeldet werden?
Wann?
SienehmendieLimosa-Meldungvor,bevorSie
IhrenAuftraginBelgienbeginnen.
Wie?
Elektronisch
SiekönneneineMeldungüberInternetauf
www.limosa.bevornehmen.DieMeldungbesteht
ausmaximal7Schritten.Esdauertca.5Minuten,
umeinePersonzumelden.SofortnachderMeldung
druckenSieeinenLimosa-1-Meldungsnachweisaus.
DiesistderNachweis,dassSiedieMeldungdurch
geführthaben.
Per Papierformular
DasFormularbeantragenSiebeimContact-Center
(sieheunten).Siefüllenesausundsendeneszurück.
EinigeTagespätererhaltenSiedenLimosa-1
MeldungsnachweisperPostoderFax.Dieses
VerfahrenerfordertdemzufolgevielmehrZeit.
DieelektronischeMeldungwirdbevorzugt.
Sieerfolgtschnellundeffizient,das
FehlerrisikoistbegrenztundSieerhalten
denLimosa-1-Meldungsnachweissofort.
Die Sicherheit des Limosa-1
Nachweises
NochvorBeginnderArbeitenwirdder
belgischeAuftraggeberSienachdem
Limosa-1-Nachweisfragen.Sowohl
ArbeitnehmerundSelbständigealsauch
PraktikantenmüssendenLimosa-1
Nachweisvorlegenkönnen.Esliegtdaher
inIhremInteresse,dasssichderLimosa-1
NachweisbereitsinIhremBesitzbefindet.
KönnenSiedenLimosa-1-Nachweis
nichtvorlegen,dannmussIhrbelgischer
Auftraggeberdiesdenbelgischen
Behördenmelden,anderenfallskanner
genauwieSiesanktioniertwerden.
Genießen
Sie die Limosa-Vorteile
Sie arbeiten regelmäßig
in mehreren Ländern?
ZumBeispiel:
EindeutscherBeraterodereinHandelsvertreter
imDiensteinerdeutschenFirmahatdieBenelux
StaatenalsArbeitsgebiet.Erbesuchtregelmäßig
seineKunden,dieanverschiedenenOrten
niedergelassensind,u.a.inBelgien.Musser
mehrereLimosa-Meldungenvornehmen?
WennSieregelmäßiginverschiedenenLändern
arbeiten,reichteinevereinfachteLimosa-
Meldung.SiebrauchennureineMeldung
vorzunehmen,diedieganzePeriodevon12Mo
natenabdeckt.WederderStundenplannochder
Arbeitsplatzmüssenbeschriebenwerden.Nach12
MonatenkönnenSieeineneueLimosa-Meldung
vornehmen,erneutfür12Monate.
DiesevereinfachteLimosa-Meldungkann
nichtfürTätigkeitenimBausektoroderim
Zeitarbeitssektorverwendetwerden.
MitderLimosa-MeldungvereinfachenwirfürSie
eineReihevonBehördengängen.
SosindSiealsArbeitgeber,derArbeitnehmer
nachBelgienentsendet,vonderErstellungbes
timmterbelgischerDokumentebefreit.Eshandelt
sichdabeium
dieArbeitsschutzordnung
dasPersonalregisterund
dieKontrollbestimmungenfürdie
Teilzeitarbeitnehmer.
DieseVorteilegeltensowohlwennSiedieLimosa
MeldungvorgenommenhabenalsauchwennSie
vonderLimosa-Meldungbefreitsind.
EbensowenigbrauchenSiefürIhreArbeitnehmer
belgischeLohnunterlagenanzulegen,wenn
SieinIhremLandgleichartigeUnterlagen
anlegenundzurVerfügunghalten.
Sanktionen vermeiden
DieMissachtungderLimosa
GesetzgebungkannzuSanktionen
führen.DurchdieVornahmederLimosa
MeldungbeugenSie,wieeinbelgischer
Benutzer,diesenSanktionenvor.
Wie lange bleibt die
Limosa-Meldung gültig?
InderLimosa-MeldunggebenSiean,wielange
dieTätigkeitinBelgienvermutlichdauernwird.
Dauertsielängeralsvorausgesehen,müssen
SieeineneueMeldungvornehmen.ErhaltenSie
letztenEndesdenAuftragnicht,müssenSie
dieMeldungannullieren.DasAnnullierenvon
MeldungenwirdineinigenMonatenmöglichsein.*
DievereinfachteLimosa-Meldung
hateinebegrenzteGeltungsdauer.
(SiehePunkt5.)
*DasgenaueDatumwirdaufderWebsite www.limosa.bemitgeteilt.
Was ist der Inhalt der Meldung?
1 Für die Meldung von Arbeit- Für einen Arbeitnehmer nehmernundSelbständigen: möchten wir auch wissen:
Wer kommt
arbeiten
Angaben zur PersondesArbeit
nehmersoderSelbständigen
Wann Angabe,wannderAuftragin
Belgienbeginntundendet
Worin besteht
die Tätigkeit
ArtderinBelgienauszuführenden
Dienstleistungenoderder
Wirtschaftssektor
Wo Ort dertatsächlichinBelgien
ausgeführtenLeistungen
Bei wem Angaben zur Persondes
belgischenKundenoder
Auftraggebers
Wer erteilt den
Auftrag
Angaben zur Person
desArbeitgebers
Wie lange wird in der
Woche gearbeitet
Wochenarbeitszeitdes
Arbeitnehmers
Wann wird genau
gearbeitet StundenplandesArbeitnehmers
2 Für die Meldung von Praktikanten:
Sonstige Verpflichtungen
DieLimosa-MeldungisteinwichtigerSchritt,um
inBelgienkorrektzuarbeiten,unterBeachtungder
belgischenundeuropäischenRechtsvorschriften.
AlsUnternehmenoderSelbständigermüssenSie
auchnochanderenPflichtennachkommen.Dabei
kannessichumsoziale,arbeitsrechtlicheoder
steuerlicheVerpflichtungenhandeln.
ZumBeispiel:
Angaben zur Person des Prakti
kantensowieseineSozialversiche
rungsnummerimHerkunftsland
die ausländische Einrichtung,in
dererseinStudiumbzw.seine
Berufsausbildungabsolviert
die belgische Einrichtung,beider
dasPraktikumabsolviertwird
die Dauerdesbelgischen
Praktikums
Wer kommt
Wer entsendet den
Praktikanten
Wo erfolgt
das Praktikum
Wie lange
DieEU-VerordnungNr.1408/71siehtfürgrenzü
berschreitendeAufträgeeinbesonderesFormular
vor,dasaufzeigt,welchesSozialversicherungs
systemgültigist(E101-Formular).Auch nach
Erfüllung der Limosa-Meldepflicht ist solch
ein Formular nach wie vor erforderlich.
Arbeitsrechtliche Verpflichtungen
EtwaLohn-undArbeitsbedingungen,
Sozialdokumente,Registrierungsverpflichtung
(Bau),Nachtarbeit,Sonn-undFeiertagsarbeit,
Kinderarbeit,Mutterschutz,AASO-Gesetzgebung,
Sicherheitsvorschriften...
Steuerliche und Mehrwertsteuer-
Verpflichtungen
EtwaEinkommensteuer,SteuerderArbeitnehmer,
MwSt.-Erklärungen,Gebühren,Formalitäten…
Administrative Verpflichtungen
EtwaZugangzumHoheitsgebiet,Reisedoku
mente,RegistrierungamWohnsitz,Sozialversi-
cherungserklärung(E-101),Registrierung
einesHauptsitzes,Aufenthaltserlaubnisse,
Arbeitskarten,Berufskarten,Berufsbefähigung…
Weitere Informationen:
www.limosa.be
BeieinigendieserPflichtenmüssenSieimVoraus
zusätzlicheadministrativeFormalitätenerfüllen
und/oderBeiträgezahlen.BeianderenmüssenSie
bestimmteRechtsvorschriften(z.B.hinsichtlichder
Sicherheit)einhalten.
WennSiedieseVorschriftennichteinhalten,
könnenSiebestraftwerden.
Wir helfen Ihnen
Im Internet
AufderPortalsitewww.limosa.befindenSieumfas
sendeInformationenundhäufiggestellteFragenüber
dieLimosa-MeldepflichtundandereVorschriftenin
VerbindungmitderBeschäftigunginBelgien.
Im Contact-Center
DasLimosa-Contact-CenterkannIhnenbei
derMeldungmitInformationenundsonstiger
Unterstützunghelfen.
Sie erreichen es per:
Post:Postfach224,1050Brüssel,Belgien
Telefon:+3227885157
Fax:+3227885158(ab1.April2007)
E-Mail:[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag
Durchgehendvon7.00-20.00Uhr
(MitteleuropäischeZeit)
Sprachen:
Deutsch
Niederländisch
Französisch
Englisch
-
-
PIE
RR
E V
AN
DE
RV
OR
ST
V.V.
p
lace
Vic
tor
Ho
rta
11
10
60
Bru
xelle
s
A R B E I T E N I N B E L G I E N
www.limosa.be
+32 2 788 51 57
(Montag-Freitag - 7.00-20.00 Uhr)
Production: SMALS Version: März 2007