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SCHALLSCHUTZTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BESTANDTEIL DER BEGR NDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Ü B Ü R O F Ü R S D T E B A U U N D B A U L E I T P LA N U N G W I T T M A N N , VA L I E R U N D PA R T N E R G B R Hainstraße 12, 96047 Bamberg Tel. 0951/59393 Fax. 0951/59593 e-mail: [email protected] GEMEINDE STRULLENDORF LANDKREIS BAMBERG NAHVERSORGUNGSZENTRUM VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN FESTPLATZ

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN … · lendorf ein auf 50 % reduzierter Stellplatzschlüssel angewandt, da aufgrund der günsti-gen Lage ein relevanter Kundenanteil den Nahversorger

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SCHALLSCHUTZTECHNISCHEUNTERSUCHUNG

BESTANDTEIL DER BEGR NDUNG ZUM BEBAUUNGSPLANÜ

B Ü R O F Ü R S T Ä D T E B A U U N D B A U L E I T P L A N U N GW I T T M A N N , V A L I E R U N D P A R T N E R G B RHainstraße 12, 96047 Bamberg Tel. 0951/59393 Fax . 0951/59593e - m a i l : w i t t m a n n . v a l i e r @ s t a e d t e b a u - b a u l e i t p l a n u n g . d e

GEMEINDE STRULLENDORFLANDKREIS BAMBERG

NAHVERSORGUNGSZENTRUMVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

FESTPLATZ

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Festplatz" Schalltechnische Untersuchungen 1

Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GbR Bamberg

INHALTSVERZEICHNIS

1 Aufgabenstellung und planerische Vorgaben 3

2 Regelwerke und Anforderungen 4

3 Allgemeine Berechnungsvoraussetzungen 5

4 Rahmendaten und Vorberechnungen 5

4.1 Rahmendaten geplanter Einkaufsmarkt 5

4.2 Berechnungsparameter 7

4.2.1 Vorberechnungen Stellplätze 7

4.2.2 Vorberechnungen LKW: Zu- und Abfahrten, Rangierbetrieb 9 sowie Be- und Entladen

4.2.3 Vorberechnungen Gabelstaplertätigkeiten 11

4.2.4 Vorberechnungen Kartonagenpresse 12

4.2.5 Vorberechnungen Anlieferung Backshop 12

4.2.6 Vorberechnungen Einkaufswagen-Sammelbox 14

4.2.7 Vorberechnungen Verflüssiger, Lüftungsgeräte und Dachlüfter 15

5 Berechnungen 16

5.1 Immissionspunkte 16

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5.2 Berechnungen (Beurteilung nach TA Lärm) 19

5.2.1 Projektdaten der Schallquellen im Immissionsschutzprogramm 19

5.2.2 Immissionspunktberechnung 19

5.2.3 Graphische Darstellung 20

5.3 Spitzenpegelbetrachtung 24

6 Zusammenfassung 25

Anhang

Projektdaten der Schallquellen im Immissionsschutzprogramm 27

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Festplatz" Schalltechnische Untersuchungen 3

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1 AUFGABENSTELLUNG UND PLANERISCHE VORGABEN

Der Vorhabenträger, Massak Janka GbR, Wendelsteinstr. 17, 82211 Herrsching a.Ammersee, beabsichtigt im Nordwesten von Strullendorf einen Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt (Edeka) für die örtliche Nahversorgung zu errichten.

Für die Errichtung des Lebensmittelmarktes inkl. der Ausweisung der Parkplätze wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt. Das Plangebiet wird als Sonstiges Sonderge-biet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe ausgewiesen. Die Verkaufsfläche für den Edeka-Markt beträgt 1.545 m² zuzüglich ca. 110 m² für einen integrierten Backshop. Die Öffnungszeiten sind mit täglich 7 bis 20 Uhr vorgesehen (in-nerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten; Öffnung des Backshops auch am Sonntag). Für das Nahversorgungszentrum sind 109 Kundenparkplätze geplant. Hierbei wurde ge-mäß Betriebsbeschreibung durch die Massak Janka GbR für den Edeka-Standort in Strul-lendorf ein auf 50 % reduzierter Stellplatzschlüssel angewandt, da aufgrund der günsti-gen Lage ein relevanter Kundenanteil den Nahversorger zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann. Die Errichtung des künftigen Nahversorgers ist direkt an der Bamberger Straße (zugleich Staatsstraße 2244) etwa 200 m nach dem nordwestlichen Ortsbeginn von Strullendorf beabsichtigt. Das Plangebiet ist im Osten, Süden und Westen durch die bebaute Ortslage umgeben (Mischgebiet / M gemäß Flächennutzungsplan) und grenzt im Norden an land-wirtschaftliche Flächen. Neben den relevanten Immissionsorten der umliegenden bestehenden Mischbebauung, ist gemäß Darstellungen des Flächennutzungsplanes eine Wohnbaufläche ca. 70 m nordöst-lich des Plangebietes in Zukunft denkbar (jenseits des Ziegenbaches/Zeegenbaches). Hierfür werden ebenfalls Immissionspunkte generiert. Außerdem ist für die Fläche zwischen dem geplanten Sondergebiet und der bestehenden gemischten Baufläche in absehbarer Zeit die Ausweisung eines Mischgebietes vorgese-hen. Auch hier wurden einige Immissionspunkte erzeugt. Die Anbindung des Plangebietes bzw. der Stellplätze an die Hauptstraße erfolgt über 2 Zufahrtsbereiche, die gleichzeitig als Zufahrt für die LKW-Anlieferungen des Einkaufs-marktes dienen. Der Anlieferungsbereich inkl. Be-/Entladezone ist an der Nordwestseite des Gebäudes vorgesehen. In diesem Bereich befindet sich der Feuerwehrstandort Strul-lendorf mit dem Atemschutzzentrum des Landkreises Bamberg. Die Anlieferungen für den Backshop werden im Eingangsbereich des Edeka-Marktes stattfinden (per Lieferwagen / Klerintransporter). Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens sollen die Auswirkungen des Parkplatz- und Anlagenlärms (Parkplatzverkehr, LKW-Lieferverkehr, Be-/Entladetätigkeiten, Gabelstap-lertätigkeiten, Kartonagenpresse, Sammelboxen für Einkaufswägen, technische Gebäude-ausrüstungen) untersucht werden. Die Beurteilung erfolgt gemäß TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm". Demzufolge könne die schalltechnischen Untersuchungen auch für das spätere Bauge-nehmigungsverfahren verwendet werden. Gemäß der Beurteilung nach TA Lärm wird u.a. eine Spitzenpegelbetrachtung durchgeführt werden, die Aufschluss über die Auswirkung möglicher kurzzeitiger Geräuschspitzen (Türen-/Heckklappenzuschlagen; Druckluftge-räusch eines LKW, beschleunigtes Abfahren LKW, Ein-/Ausstapeln Einkaufswagen) gibt. Nordwestlich und südwestlich des Plangebietes existieren einige Gewerbelärmquellen (gewerbliche Bauflächen an der Haselhofstraße, Tankstelle an der Hauptstraße schräg gegenüber der westlichen Zufahrt, Handwerksbetrieb in der Bahnhofstraße). Zur Berück-sichtigung dieser lärmtechnischen Vorbelastung bzw. zum vorgesehenen Verzicht auf die genauere rechnerische Ermittlung der Vorbelastung sollen an den maßgeblichen Immissi-

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onsorten eintreffende Schallpegel erreicht werden, die die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 dB(A) unterschreiten (in Verbindung mit Pkt. 3.2.1 der TA Lärm).

Hinweis zusätzlicher Verkehr auf der Bamberger Straße / St 2244: Eine Betrachtung des durch den Park-/Anlieferverkehr stattfindenden Zusatzverkehrs auf der St 2244 ist gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm bei den Berechnungen zum Parkplatz- und Anlagenlärm nicht erforderlich, da hier u. a. eine Vermischung mit dem übrigen öffentli-chen Verkehr vorliegt.

Hinweis Betrachtung Verkehrslärm / überschlägige Überprüfung: Aufgrund der Angaben des Bayerischen Straßeninformationssystems (BAYSIS) wurde inkl. Hochrechnung der Zählwerte auf ein Prognosejahr (2025) ein Schallpegel von ca. 67,7 dB(A) tags an der Schallquelle / St 2244 errechnet. Unter Berücksichtigung der Abschläge für Abstand zwischen Schallquelle und erstem Im-missionssort (ca. 48 m zwischen geplantem Lebensmittelmarkt / Büro und Aufenthalts-räume an der nordwestlichen Gebäudeseite und der St 2244) sowie Geschwindigkeit (in-nerorts, v = 50 km/h) reduziert sich der Pegel auf ca. 59,3 dB(A). Die eintreffenden Schallpegel liegen demnach unter den schalltechnischen Orientie-rungswerten eines Mischgebietes gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau; 60 dB(A) tags). Für die Büro- oder Aufenthaltsräume sind also keine lärmtechnischen Probleme zu erwarten. (Nachts sind keine Untersuchungen relevant).

Hinweis LKW-Anlieferungen im Nachtzeitraum: Aufgrund im Vorfeld getätigter Berechnungen wird eine LKW-Anlieferung im Nachtzeit-raum von 22 bis 6 Uhr (inkl. damit im Zusammenhang stehender Be- und Entladetätig-keiten) ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für die Anlieferungen per Kleintranspor-ter / Lieferwagen des Backshops.

2 REGELWERKE UND ANFORDERUNGEN

DIN 18005 Schallschutz im Städtebau

Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, August 2007, Bayerisches Landesamt

für Umweltschutz (PLS07)

VDI 2714, Ausgabe 1988 - Schallausbreitung im Freien

TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm von August 1998

RLS-90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen von August 1990

VDI 2714, Ausgabe 1988 - Schallausbreitung im Freien

Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgelän-

den von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessisches Landesamt für Umwelt, 1995

Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen

auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Ver-brauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbraucher-märkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005

Technisches Datenblatt für Elektrogabelstapler, Fa. Linde AG Material Handling,

Aschaffenburg, 2012

Immissionsschutz-PC-Programm "Immi" Version 2012-2 für Windows

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3 ALLGEMEINE BERECHNUNGSVORAUSSETZUNGEN

Für alle nachfolgenden Untersuchungen wurde das digitale Kataster der Gemeinde Strul-lendorf in das Schallschutzprogramm importiert. Die Topographie wurde vernachlässigt; das Gelände und komplette Umfeld ist nahezu eben. Einzige Höhenunterschiede werden im Schallschutzprogramm lediglich im Bereich des Anlieferungsbereiches definiert (Ram-pe, Höhenunterschied zur Geländeoberkante gemäß Betreiber -1,20 m). Die bestehenden Gebäude wurden mit ihren jeweiligen ungefähren Gebäudehöhen im Immissionsschutzprogramm als reflektierende Gebäude definiert (Absorptionsverlust 1 dB). Die neu entstehenden Gebäudeteile des Vorhabensträgers wurden mit ihren geplan-ten Gebäudehöhen dargestellt (ebenfalls reflektierende Gebäude, Absorptionsverlust 1 dB). Die Untersuchung der noch nicht näher bekannten Immissionsorte im möglichen Wohn-gebiet nordöstlich des Ziegenbaches (Zeegenbaches) erfolgt über die Festlegung von ausgewählten Immissionspunktstandorten bzw. kann mittels der später dargestellten Rasterberechnungen für jeden beliebigen Punkt ermittelt werden. Weitere Ausführungen hierzu siehe Kapitel 5.

4 RAHMENDATEN UND VORBERECHNUNGEN

4.1 RAHMENDATEN GEPLANTER EINKAUFSMARKT

Stellplätze: 109, Lage zwischen Bamberger Straße und geplantem Gebäude; Zu-/ Ab-

fahrten über 2 Zufahrten von der Bamberger Straße aus

Oberflächenbelag der Zufahrten: Asphalt; Stellplätze: Pflaster möglich Nutzung: jeweils Einkauf, Öffnungszeiten täglich 7 bis 20 Uhr (Werktags), Backshop: Öffnung auch am Sonntag, Annahme 7 bis 20 Uhr;

Parkplatzbelegung Einkaufsmarkt werktags auch kurz vor 7 Uhr bzw. kurz nach 20 Uhr denkbar (schalltechnisch ungünstigere Situation / Ruhezeiträume); Bewegungszahlen gemäß Parkplatzlärmstudie

Verkaufsfläche: ca. 1.545 m² + 110 m² Backshop

Anlieferungen per LKW werktags im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr gemäß Betriebsbe-

schreibung Edeka je Woche:

a) 8 x Edeka-LKW mit Frische / Obst&Gemüse (06.00 - 09.00 Uhr)

b) 5 x Edeka-LKW mit Fleisch&Wurst (Frankengut; 06.00 - 09.00 Uhr)

c) 3 x Edeka-LKW (Sattel+Anhänger) mit Hauptlieferung (14.00 - 20.00 Uhr)

d) 3 x Getränkemehrweganlieferungen (06.00 - 20.00 Uhr)

e) 6 x andere Lieferanten mit Fleisch&Wurst LKW und Kleintransporter (06.00 - 20.00 Uhr)

f) 10 bis 12 x sonstige Anlieferungen LKW oder Kleintransporter mit diversen Waren-gruppen (07.00 - 18.00 Uhr)

Zufahrt der LKW über die südöstliche Zufahrt, Rangierbereich und Laderampe (Höhen-unterschied -1,20 m) an der Gebäudenordwestseite, Abfahrt der LKW über die süd-westliche Zufahrt.

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Die Be- und Entladung erfolgt mittels Hubwagen, Rollcontainern und Staplern; wäh-rend der Getränkehauptlieferung erfolgt die Entladung der LKW mittels Stapler von al-len Seiten. Für den Leergutkäfig auf der Gebäuderückseite (Nordostseite) wird zudem eine Gabelstaplertätigkeit von bis zu 3 Std. während der Öffnungszeiten angenommen. Gemäß Betriebsbeschreibung für den Edeka-Markt wird von folgenden Be-/ Entladetä-tigkeiten an der Anlieferungsrampe ausgegangen: Vorgänge Lieferung c) 40-50 Rollcontainer Lieferung d) 10-20 Paletten Lieferungen a) b) e) f) 1-5 Paletten

Im Rahmen der Berechnungen werden die Wochen-Angaben wie folgt auf einen Werk-tag / täglich angesetzt: a) 1 x Edeka-LKW mit Frische / Obst&Gemüse 06.00 - 7.00 Uhr (Ruhezeitraum)

b) 1 x Edeka-LKW mit Fleisch&Wurst 06.00 - 7.00 Uhr (Ruhezeitraum)

c) 1 x Edeka-LKW (Sattel+Anhänger) mit Hauptlieferung (im Tagzeitraum 7 - 20 Uhr); Be-/Entladetätigkeit wird für den worstcase zu 1 Std. in den Ruhezeitraum 20 - 22 Uhr verlegt (inkl. Abfahrt LKW)

d) 1 x Getränkemehrweganlieferungen (im Tagzeitraum 7 - 20 Uhr)

e) 1 x andere Lieferanten mit Fleisch&Wurst LKW und Kleintransporter (im Tagzeit-raum 7 - 20 Uhr)

f) 2 x sonstige Anlieferungen LKW oder Kleintransporter mit diversen Warengruppen (im Tagzeitraum 7 - 20 Uhr)

Be/Entladetätigkeiten im Anlieferungsbereich / maximal: Vorgänge

Lieferung c) voll: 50 Rollcontainer leer zurück: 50 Rollcontainer Lieferung d) voll: 20 Paletten leer zurück: 3 Paletten (mittels Stapelung) Lieferungen a) b) e) f) voll: 5 Paletten leer zurück: 1 Palette (mittels Stapelung)

Kartonagenpresse (Inhalt 20 m³) nordwestlich des LKW-Rangierbereiches gemäß Pla-

nung Edeka, Betriebsdauer ca. 2 Stunden während der Hauptlieferung

Backshop:

Verkaufsfläche: max. 110 m², in den Edeka-Markt integriert; Anlieferungsbereich in Nähe des Eingangs; Anlieferungen per Kleintransporter / Lieferwagen werktags bis zu 4 x täglich (Annahme), davon 1 x im Ruhezeitraum zwischen 6 und 7 Uhr

Be-/Entladung überwiegend per Hand; Annahme Anlieferung mittels 1 Rollcontainer je Lieferung (über Verladerampe Kleintransporter)

zusätzlich 1 Anlieferung vor 6 Uhr und damit im Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr)

Sammelbox für Einkaufswägen im Bereich des mittleren Parkstreifens in Höhe Ein-

gangsbereich

1 Außenverflüssiger an der Gebäudenordwestseite (im Bereich des Kältemaschinen-

raums gemäß Planungen Edeka), insgesamt 7 Lüftungsgeräte an der Gebäudenordost-seite (etwa mittig; im Bereich der Räume Frühanlieferung und Lager gemäß Planungen Edeka)

2 Dachlüfter (Annahme) auf Dach Einkaufsmarkt an schalltechnisch ungünstigen Stel-

len (Gebäudesüdost- und Gebäudenordostecke), Lage ca. 50 cm über Dach

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4.2 BERECHNUNGSPARAMETER

4.2.1 VORBERECHNUNGEN STELLPLÄTZE

Zur Ermittlung der Parkbewegungszahlen werden die Erkenntnisse der Parkplatzlärmstu-die des Bayerischen Landesamtes für Umwelt herangezogen. Die Parkbewegungszahlen für "Kleine Verbrauchermärkte, Nettoverkaufsfläche bis 5.000 m²" (= Edeka) wird in der Parkplatzlärmstudie mit einem Mittelwert von N = 0,79 je 10 m² Nettoverkaufsfläche und Stunde angegeben. Aufgrund der angegebenen maximalen Nettoverkaufsfläche von insgesamt 1.655 m² (inkl. Backshop) sind rechnerisch für die Anwendung der Mittelwerte der Parkbewegungs-zahlen gemäß Parkplatzlärmstudie 166 Stellplätze anzusetzen und ein entsprechender Erhöhungsfaktor für die 109 geplanten Stellplätze zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird der gemäß Betriebsbeschreibung auf 50 % reduzierte Stellplatzschlüssel durch die mögli-che Fußläufigkeit der Kunden berücksichtigt. Insgesamt werden für die einzelnen Parkbewegungen für den Tagzeitraum von 7 bis 20 Uhr (Öffnungszeit) daher folgende Werte definiert:

: NTag = 0,79 x (166:109) x 0,5 = 0,602 Da für den Parkplatz eine Nutzung von jeweils 1/4 Stunde zzgl. der Öffnungszeiten ange-nommen wird (ca. 06.45 bis 20.15 Uhr), wird für die werktäglichen Ruhezeiträume (6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ein anteiliger Wert für die Parkbewegungen angesetzt:

NRuhe = 0,602 x 0,5/3 = 0,100 Da am Sonntag der Backshop geöffnet sein soll und erfahrungsgemäß höher frequentiert sein wird als an einem Werktag, wird für den Parkplatz ein anderer Berechnungsansatz verwendet. Der Betrachtungsfall "Backshop" ist in der Parkplatzlärmstudie nicht erhoben, eine ver-gleichbare Situation findet sich aber in der Ermittlung der Stellplatzbewegungen bei Schnellgaststätten. Der Mittelwert für Parkbewegungen beträgt hier N = 2,70 je 10 m² Nettogastraumfläche herangezogen. Rechnerisch ergibt sich bei max. 110 m² Nettoverkaufsfläche eine Stellplatzanzahl von 11. Es wird angenommen, dass sich der Kundenverkehr auf die umliegenden Stellplätze in der Nähe des Eingangs verteilen wird. Herangezogen werden demnach 11 Stellplätze der mittleren Parkreihe im Eingangsbereich. Der Wert der Parkbewegungen von N = 2,70 wird auf den kompletten Tagzeitraum am Sonntag außerhalb der Ruhezeiten (9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr) angewendet. Für die sonntäglichen Ruhezeiträume (6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) wird ein anteiliger Wert für die Parkbewegungen für die angenommene Nutzungszeit von maximal 4 Stunden (07.00 - 09.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr) angesetzt: N = 4/7 x 2,70 = 1,543.

Für den Parkplatz sind also folgende Parkbewegungszahlen relevant:

Werktag

Parkplatz Einkaufsmarkt: 109 Stellplätze NTag = 0,602 NRuhe = 0,100

Sonntag

Parkplatz Backshop: 11 Stellplätze NTag = 2,700 NRuhe = 1,543

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Bei allen Parkplätzen ist jeweils ein Zuschlag von Kpa = 3,0 dB für Einkaufswägen auf Asphalt als Berechnungsparameter mit enthalten (gilt nicht am Sonntag; lediglich Einkauf im Backshop). Ebenfalls enthalten ist für die Parkplatzflächen der Zuschlag für die Im-pulshaltigkeit Ki = 4,0 dB.

Die Parkstände können mit einem Pflasterbelag versehen werden. Von einem Zuschlag für

die ein/ausfahrenden PKW kann abgesehen werden, da hier Geschwindigkeiten von deutlich < 30 km/h vorliegen.

Nachstehend sind die Verkehrszahlen für die Zufahrtsäste der Parkplätze aufgeführt (auf dem Grundstück der Betreiber / der Anlage hinzuzurechnen):

Werktag

PKW-Zu/Abfahrt Einkaufsmarkt (Annahme: je zur Hälfte für die beiden Zufahrten)

(stündliche Verkehrsstärken gem. RLS-90) MTag = 0,602 x 109 = 65,62 KFZ/h :2 = jew. 32,81 KFZ/h MRuhe = 0,100 x 109 = 10,90 KFZ/h :2 = jew. 5,45 KFZ/h

Sonntag

PKW-Zu/Abfahrt Backshop (Annahme: nur über südöstliche Zufahrt) MTag = 2,700 x 11 = 29,70 KFZ/h MRuhe = 1,543 x 11 = 16,97 KFZ/h

LKW-Anteil jew. p = 0 %, vmax = 30 km/h Oberfläche: nicht geriffelter Gussasphalt, RQ 10

Der vertikale Versatz beträgt für Parkplatzelemente und RLS-90-Elemente 0,50 m über Gelände und erfolgt programmintern.

Hinweis: Aufgrund des vorstehenden Berechnungsansatzes ergibt sich durch die Parkbewegungs-zahlen eine Kundenanzahl per PKW von etwa 885. Unter Berücksichtigung des auf 50 % reduzierten Stellplatzschlüssels würden damit nochmals 885 Kunden per Fahrrad/zu Fuß hinzukommen. Die als Basis dienende Kundenanzahl von ca. 1770 ist bei weitem höher als die gemäß Betriebsbeschreibung geschätzte durchschnittliche Kundenanzahl von täg-lich 1000 bis 1200. Die Untersuchungen stehen damit im Sinne einer worstcase-Betrachtung für 1 Wochen-tag.

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4.2.2 VORBERECHNUNGEN LKW: ZU- UND ABFAHRTEN, RANGIERBETRIEB

SOWIE BE- UND ENTLADEN

Anlieferungen für 1 Werktag im Maximum:

Zeitraum Rangierdauer LKW Ladedauer

a) 1 x LKW O&G 6 - 7 Uhr ca. 1 min ca. 0,5 h b) 1 x LKW F&W 6 - 7 Uhr ca. 1 min ca. 0,5 h 1) c) 1 x LKW Hauptlieferung 7 - 20 Uhr 2) ca. 2 min ca. 1,5 h 2) d) 1 x LKW Getränke 7 - 20 Uhr ca. 2 min ca. 1,5 h e)+f) 3 x andere F&W + Sonstiges 7 - 20 Uhr ca. 1 min ca. 0,5 h

Zur Festlegung des Schallleistungspegels für das Rangiergeräusch eines LKW werden die Erkenntnisse des "Technischen Berichtes zur Untersuchung von LKW- und Ladegeräu-schen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" der Hessischen LfU aus dem Jahr 1995 herangezogen. Dieser beträgt 99 dB(A). Laut des Technischen Berichtes aus dem Jahr 2005 sind aufgrund technischer Weiterentwicklungen im Motoren- und Fahrzeugbau die Schallpegel mittlerweile um 1 bis 2 dB(A) niedriger als 1995. Da gemäß LfU der empfohlene Ausgangspegel aber weiterhin mit 3 bis 5 dB(A) über dem Leerlaufgeräusch anzusetzen ist, wird am Schallleistungspegel von 99 dB(A) für die Rangiergeräusche zur Sicherheit festgehalten.

Das heranzuziehende LKW-Rangiergeräusch fällt ausschließlich jeweils bei der Zufahrt der LKW für Rewe- und Norma-Markt an (Abfahrt über RLS-90-Element). Für die Dauer der Be- und Entladetätigkeiten werden ebenfalls die Erkenntnisse des o.g. Technischen Berichtes angewendet (hier nur Stand von 1995). Es gelten folgende Emissi-onsansätze:

Gemäß Be-/Entladung Außenrampe über Ladebordwand LKW:

LWAT,1h

Palettenhubwagen / voll 84,0 dB(A) Palettenhubwagen / leer 85,2 dB(A)

Rollcontainer / voll 77,4 dB(A) Rollcontainer / leer 77,8 dB(A)

Damit ergeben sich folgende Berechnungsparameter:

"LKW-Rangiervorgang":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Tag = 99 dB + 10 log 7min/60min/13Std. = 78,5 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Tag = 53,4 dB(A) Werktag / Ruhezeitr.: (Beurteilungszeitraum: 3 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Ruhe = 99 dB + 10 log 2min/60min/3Std. = 79,5 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Ruhe = 54,4 dB(A)

Oberflächenbelag: nicht geriffelter Gussasphalt Ebenfalls enthalten ist jeweils ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit von Ki = 4,0 dB

1) LKW-Abfahrt erfolgt außerhalb des Ruhezeitraumes

2) Annahme worstcase: 1 h bzw. 2/3 der Ladedauer im Ruhezeitraum von 20 bis 22 Uhr, die LKW-Abfahrt erfolgt ebenfalls innerhalb des Ruhezeitraumes

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LKW-Zufahrt (Südost) gem. RLS-90: MWerktag/Tag = 5/13 = 0,38 KFZ/h MWerktag/Ruhe = 2/3 = 0,67 KFZ/h

LKW-Anteil jew. p = 100 %, vmax = 30 km/h Oberfläche: nicht geriffelter Gussasphalt, 1-spurig

LKW-Abfahrt (Südwest) gem. RLS-90: MWerktag/Tag = 5/13 = 0,38 KFZ/h MWerktag/Ruhe = 2/3 = 0,67 KFZ/h

LKW-Anteil jew. p = 100 %, vmax = 30 km/h Oberfläche: nicht geriffelter Gussasphalt, 1-spurig

Es wird davon ausgegangen, dass alle anliefernden LKW mit Kühlaggregaten versehen sind. Realistisch ist eine Dauer der Kühlaggregate von jeweils der Hälfte der jeweiligen Ladedauer. Ausgangspegel vorangegangener Berechnungen: 95 - 97 dB(A), 3 m Höhe über Gelände; angewendet wird ein Schallpegel von 97 dB(A) (entspricht auch dem Wert gemäß Parkplatzlärmstudie)

"LKW-Kühlaggregate":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h)

LW-Werktag/Tag = 97 dB + 10 log (210min/2)/60min/13Std. = 88,3 dB(A)

(Punktschallquelle)

Werktag / Ruhezeitr.: (Beurteilungszeitraum: 3 h)

LW-Werktag/Ruhe = 97 dB + 10 log (120min/2)/60min/3Std. = 92,2 dB(A)

(Punktschallquelle)

"Be-/Entladen":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h)

LW-Werktag/Tag Paletten voll = 84,0 dB + 10 log 35Vorg./13Std. = 88,3 dB(A)

Paletten leer = 85,2 dB + 10 log 6Vorg./13Std. = 81,8 dB(A) Rollcontainer voll = 77,4 dB + 10 log 16Vorg./13Std. = 78,3 dB(A) Rollcontainer leer = 77,8 dB + 10 log 16Vorg./13Std. = 78,7 dB(A) Gesamt = 89,9 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Tag = 71,1 dB(A)

Werktag / Ruhe: (Beurteilungszeitraum: 3 h)

LW-Werktag/Ruhe Paletten voll = 84,0 dB + 10 log 10Vorg./3Std. = 89,2 dB(A)

Paletten leer = 85,2 dB + 10 log 2Vorg./3Std. = 83,4 dB(A) Rollcontainer voll = 77,4 dB + 10 log 34Vorg./3Std. = 87,9 dB(A) Rollcontainer leer = 77,8 dB + 10 log 34Vorg./3Std. = 88,3 dB(A) Gesamt = 93,7 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Ruhe = 74,9 dB(A)

Oberflächenbelag: Pflaster (ebene Oberfläche), Zuschlag von 2 dB Die vertikalen Versätze der Schallquellen werden wie folgt im Schallschutzprogramm eingege-ben: - Flächenschallquelle Rangieren LKW: H = 0,70 m über Gelände - Punktschallquelle LKW-Kühlaggregate: H = 3,00 m über Gelände

- Flächenschallquelle Be-/Entladen: H = 0,50 m über Gelände - RLS-90-Elemente: 0,50 m über Gelände (programmintern).

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4.2.3 VORBERECHNUNGEN GABELSTAPLERTÄTIGKEITEN

Tätigkeiten für 1 Werktag für den Anlieferbereich analog der Dauer für die Be-/ Entladun-gen gemäß Kap. 4.2.2. (Anlieferungsfläche neben Anlieferungsrampe, bei Getränkehaupt-lieferung auch auf der Anlieferungsrampe), für den Leergutkäfig max. 3 h während der Öffnungszeiten, dabei für den worstcase 1 Std. im Ruhezeitraum;

Laut dem Technischen Datenblatt eines für die Ermittlung von Gabelstapler-Schallpegeln herangezogenen Herstellers (Fa. Linde AG Material Handling, Aschaffenburg, 2012) be-trägt der Schallleistungspegel des Rangiergeräusches für 1 Elektro-Gabelstapler LW = 71 dB(A) (am Fahrerohr; Tragfähigkeit 3500 bis 3800 kg; bei geringeren Tragfähigkeiten fallen entsprechend niedrigere Schallpegel an).

Wird für den Schallpegel ein Abstand von 1 m (Fahrerohr - Motor) angenommen, beträgt der Umrechnungswert für den Schallpegel an der Quelle gemäß Formel zum Abstands-maß lt. Pkt. 6.1 der VDI 2714: LW0 = 71 + (20log1 + 11) = 82 dB(A).

Fläche "Gabelstapler Be-/Entladung":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Tag = 82 dB + 10 log 210min/60min/13Std. = 76,3 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Tag = 57,5 dB(A)

Werktag / Ruhezeitr.: (Beurteilungszeitraum: 3 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Ruhe = 82 dB + 10 log 120min/60min/3Std. = 80,2 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Ruhe = 61,4 dB(A)

Oberflächenbelag: Pflaster (ebene Oberfläche), Zuschlag von 2 dB

Fläche "Gabelstapler Be-/Entladung Getränke":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Tag = 82 dB + 10 log 90min/60min/13Std. = 72,6 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Tag = 49,9 dB(A)

Oberflächenbelag: nicht geriffelter Gussasphalt

Fläche "Gabelstapler Leergutkäfig":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Tag = 82 dB + 10 log 2Std./13Std. = 73,9 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Tag = 52,7 dB(A) Werktag / Ruhezeitr.: (Beurteilungszeitraum: 3 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Ruhe = 82 dB + 10 log 1Std./3Std. = 77,2 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Ruhe = 56,0 dB(A)

Oberflächenbelag: Pflaster (ebene Oberfläche), Zuschlag von 2 dB Hinweis: Beim Leergutkäfig kann von einer optischen Abschirmung mittels einer Stahl-/Alu-

Konstruktion oder Holzlattung ausgegangen werden; da diese Abschirmung ggf. durchlässig ist, liegt eine schalltechnische Abschirmung im Stile einer Wand nicht vor.

Der vertikale Versatz der Schallquellen wird mit jeweils H = 1,00 m über Gelände in das Schall-schutzprogramm eingegeben. Ebenfalls enthalten ist jeweils ein Zuschlag für die Impulshaltig-

keit von Ki = 4,0 dB

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4.2.4 VORBERECHNUNGEN KARTONAGENPRESSE

Betrieb für 1 Werktag während der Hauptlieferung, für maximal ca. 2 Std.; gemäß worst-case Hauptanlieferung dabei 1 St. im Ruhezeitraum. Gemäß Betreiber Verwendung eines Selbstpresscontainers Typ Abroller (Presto HG 20 R oder ähnlich, 20 m³ Inhalt), laut Hersteller Schalldruckpegel 65-66 dB in 1 m Entfernung (gemessen in einer Höhe von 1,60 m).

Umrechnungswert für den Schallpegel an der Quelle gemäß Formel zum Abstandsmaß lt. Pkt. 6.1 der VDI 2714: LW0 = 66 + (20log1 + 11) = 77 dB(A).

Fläche "Kartonagenpresse":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Tag = 77 dB + 10 log 1Std./13Std. = 65,9 dB(A)

Umrechnung in flächenbezogenen Schallleistungspegel gemäß Immissionsschutzprogramm auf-grund der für die Gabelstaplertätigkeiten definierten Flächen:

LW''-Werktag/Tag = 53,1 dB(A) Werktag / Ruhezeitr.: (Beurteilungszeitraum: 3 h) Zeitkorrekturmaße

LW-Werktag/Ruhe = 77 dB + 10 log 1Std./3Std. = 72,2 dB(A)

Umrechnung in flächenbezogenen Schallleistungspegel: LW''-Werktag/Ruhe = 59,4 dB(A)

Oberflächenbelag: nicht geriffelter Gussasphalt

Der vertikale Versatz der Schallquelle wird mit H = 1,60 m über Gelände in das Schallschutz-programm eingegeben.

4.2.5 VORBERECHNUNGEN ANLIEFERUNG BACKSHOP

Anlieferungen für 1 Wochentag im Maximum bis zu 4 x, davon am Werktag 1 x im Ruhe-zeitraum von 6 - 7 Uhr, am Sonntag 2 x im Ruhezeitraum 6 - 9 Uhr und 1 x im Ruhezeit-raum 13 - 15 Uhr (worstcase); außerdem 1 x Anlieferung vor 6 Uhr (Nachtzeitraum; un-günstigste Nachtstunde gemäß TA Lärm)

Zeiträume

Werktag: 6 - 7 Uhr 7 - 20 Uhr 22 - 6 Uhr Kleintransp./Lieferw. (PKW) 1 x 3 x 1 x Anlieferungen für 1 Wochentag (Sonntag) im Maximum:

Zeiträume

Sonntag: 6 - 9 Uhr 9 - 13 / 15 -20 Uhr 13 - 15 Uhr Kleintransp./Lieferw. (PKW) 2 x 1 x 1 x Annahme je Lieferung: 1 Rollcontainer über Außenrampe Fahrzeug; Emissionsansätze gemäß Technischer Bericht HLfU für Be-/Entladung an einer Außen-rampe: LWAT,1h

Rollcontainer / voll 77,4 dB(A) Rollcontainer / leer 77,8 dB(A) 1 Stellplatz im Eingangsbereich ("Parkplatz an Einkaufszentren / Asphalt"):

Werktag

NTag = 3/13 = 0,231 NRuhe = 1/3 = 0,333

NNacht = 1/1 = 1,000

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Sonntag

NTag = 1/9 = 0,111 NRuhe = 3/7 = 0,429

Zu- und Abfahrtsast der Kleintransporter / Lieferwägen (PKW):

Werktag

MTag = 0,231 x 1 St = 0,23 KFZ/h MRuhe = 0,333 x 1 St = 0,33 KFZ/h MNacht = 1,000 x 1 St = 1,00 KFZ/h

Sonntag

MTag = 0,111 x 1 St = 0,11 KFZ/h MRuhe = 0,429 x 1 St = 0,43 KFZ/h

LKW-Anteil jew. p = 0 %, vmax = 30 km/h Oberfläche: nicht geriffelter Gussasphalt; 1-spurig vertikaler Versatz für Parkplatzelemente und RLS-90-Elemente 0,5 m programmintern Ebenfalls enthalten ist beim Parkplatzelement ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit von Ki = 4,0 dB

"Backshop Be-/Entladen ":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h)

LW-Werktag/Tag = 77,4 dB + 10 log 3Vorg./13Std. = 71,0 dB(A)

= 77,8 dB + 10 log 3Vorg./13Std. = 71,4 dB(A) Gesamt = 74,2 dB(A)

(Punktschallquelle, Höhe 0,5 m über Gelände)

Werktag / Ruhe: (Beurteilungszeitraum: 3 h)

LW-Werktag/Ruhe = 77,4 dB + 10 log 1Vorg./3Std. = 72,6 dB(A)

= 77,8 dB + 10 log 1Vorg./3Std. = 73,0 dB(A) Gesamt = 75,8 dB(A)

(Punktschallquelle, Höhe 0,5 m über Gelände) Nacht: (Beurteilungszeitraum: 1 h / ungünstigste Nachtstunde)

LW-Nacht = 77,4 dB + 10 log 1Vorg./1Std. = 77,4 dB(A)

= 77,8 dB + 10 log 1Vorg./1Std. = 77,8 dB(A) Gesamt = 80,6 dB(A)

(Punktschallquelle, Höhe 0,5 m über Gelände) Sonntag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 9 h)

LW-Werktag/Tag = 77,4 dB + 10 log 1Vorg./9Std. = 67,9 dB(A)

= 77,8 dB + 10 log 1Vorg./9Std. = 68,3 dB(A) Gesamt = 71,1 dB(A)

(Punktschallquelle, Höhe 0,5 m über Gelände)

Sonntag / Ruhe: (Beurteilungszeitraum: 7 h)

LW-Werktag/Ruhe = 77,4 dB + 10 log 3Vorg./7Std. = 73,7 dB(A)

= 77,8 dB + 10 log 3Vorg./7Std. = 74,1 dB(A) Gesamt = 76,9 dB(A)

(Punktschallquelle, Höhe 0,5 m über Gelände)

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4.2.6 VORBERECHNUNGEN EINKAUFSWAGEN-SAMMELBOX

Die Schallemissionen beim Entnehmen und Einstellen von Einkaufswägen im Bereich von Sammelboxen auf Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten betragen gemäß Tech-nischem Bericht des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (aus dem Jahr 2005) betragen wie folgt:

LWAT,1h

Einkaufswagen Metallkorb (Standard) 72 dB(A) Einkaufswagen Kunststoffkorb 66 dB(A)

Zu erwarten ist eine Standardausrüstung der Einkaufswägen mit Metallkörben. Es wird unter Beachtung des reduzierten Stellplatzschlüssels (50% der Kunden per PKW, 50% per Fahrrad und zu Fuß) von folgender Kundenanzahl während der Öffnungszeiten der Märkte von 7.00 bis 20.00 Uhr ausgegangen:

per PKW

WerktagTag: 0,602 x 109 St x 13 Std. = 853 Kunden WerktagRuhe: 0,100 x 109 St x 3 Std. = 33 Kunden

per Fahrrad / zu Fuß

WerktagTag: = 853 Kunden WerktagRuhe: = 33 Kunden

Es wird davon ausgegangen, dass maximal 75% der PKW-Kunden sowie maximal 25% der "Laufkundschaft" einen Einkaufswagen benutzen (die Emissionen entstehen dann beim Entnehmen und wieder Einstellen der Wägen). Die Anzahl der Kunden mit Ein-kaufswagen beträgt demnach wie folgt:

WerktagTag: (853 x 0,75) + (853 x 0,25) = 853 Kunden mit EKW WerktagRuhe: (33 x 0,75) + (33 x 0,25) = 33 Kunden mit EKW

Hinweis: Bezogen auf 1 Stunde ergeben sich dadurch ca. (853x2/13=) 131 Bewegungen mit Ein-kaufswagen. Da gemäß Technischem Bericht des HLfU Erhebungen bei 6 verschiedenen Einkaufsmärkten bis zu 68 Ereignisse je Stunde ermittelt wurden, kann der angewendete Berechnungsansatz als worstcase-Betrachtung angesehen werden, da er fast doppelt so hoch wie der in der Studie erhobene Wert liegt.

"Einkaufswägen Sammelbox":

Werktag / Tag: (Beurteilungszeitraum: 13 h)

LW-Werktag/Tag = 72 dB + 10 log 853x2/13Std. = 93,2 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Tag = 78,7 dB(A)

Werktag / Ruhe: (Beurteilungszeitraum: 3 h)

LW-Werktag/Tag = 72 dB + 10 log 33x2/3Std. = 85,4 dB(A)

Umrechnung in eine Flächenschallquelle: LW''-Werktag/Ruhe = 70,9 dB(A)

Oberflächenbelag: nicht geriffelter Gussasphalt, vertikaler Versatz 0,5 m über Gelände

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4.2.7 VORBERECHNUNGEN VERFLÜSSIGER, LÜFTUNGSGERÄTE UND DACHLÜFTER

Verflüssiger

Lage an der Gebäudenordwestseite, auf dem Boden stehend (angenommene Höhe H = 1,50 m) Der Schalldruckpegel beträgt gemäß Massak Janka GbR 40 dB(A) in 10 m Entfernung.

Direkt an der Quelle entspricht das einem Schallpegel von LW0 = 40 + 20log10 + 11 = 71,0 dB(A)

Betriebszeit: 24 h/Tag (Werktag + Sonntag) Lüftungsgeräte Wärmepumpen

Lage an der Gebäudenordostseite, angenommene Höhe jew. H = 4,00 m über Gelände. Angaben gemäß Technikplanung Fa. Edeka: 3 x Wärmepumpen-Lüftungsgerät, PUHZ-SHW 230 jew. 58 dB in 1 m 1 x Außeneinheit Markt+Lager, PUHY-HP 500 60 dB in 1 m 2 x Außengeräte Backshop und TLS, PUHZ-SHW 140 jew. 52 dB in 1 m 1 x Marktleiterbüro, MUZ-SF25VE 48 dB in 1 m Direkt an der Quelle entspricht das einem Schallpegel von

Wärmepumpen-Lüftung 1-3: jew. LW0 = 58 + 20log1 + 11 = 69,0 dB(A) Außeneinheit Markt+Lager: LW0 = 60 + 20log1 + 11 = 71,0 dB(A) Außengeräte Backshop+TLS 1+2: jew. LW0 = 52 + 20log1 + 11 = 63,0 dB(A) Marktleiterbüro: LW0 = 48 + 20log1 + 11 = 59,0 dB(A)

Betriebszeit: 24 h/Tag (Werktag + Sonntag) Dachlüfter

Zu Lage und Ausführung von möglichen Dachlüftern wurden bislang keine Angaben übermittelt. Daher wird sowohl für den südwestlichen als auch für den südöstlichen Ge-bäudebereich je 1 Dachlüfter an zwei lärmtechnisch ungünstige Stellen gesetzt (jeweils ca. 50 cm über Dachhaut). Der Ausgangsschallleistungspegel für Dachlüfter zurückliegender Schallschutzberechnun-gen lag zwischen ca. 45 und 50 dB(A) (am Ausblasgitter). Zur Sicherheit wird der maximale Ausgangsschallleistungspegel am Ausblasgitter auf je-weils LW = 55 dB(A) (Freifeld) gesetzt.

Annahme: Betriebszeit 24 h/Tag (Werktag + Sonntag)

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5 BERECHNUNGEN

5.1 IMMISSIONSPUNKTE

Zur Untersuchung der Auswirkungen des Parkplatz- und Anlagenlärms werden Immissi-onspunktstandorte (= Lärmeinwirkorte) an die Gebäude der umliegenden bestehenden Bebauung gesetzt. Je Standort liegen dabei jeweils zwei bzw. drei Immissionspunkte übereinander (= Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und evtl. 2. Obergeschoss). Relevante Immissionsorte befinden sich im Umfeld der Planungen an folgenden Stellen: Bestehende Bebauung an der gegenüberliegenden Straßenseite der Bamberger Straße

(südwestlich des Geltungsbereiches); (gemischte Bauflächen gemäß Flächennutzungs-plan Strullendorf) - Bamberger Straße 23, 25, 25a, 27, 27a und 29

Bestehende Bebauung südöstlich des Plangebietes (ebenfalls gemischte Bauflächen

gemäß Flächennutzungsplan Strullendorf) - Am Bach 3a und 9a

Die Immissionspunkte werden bei den genannten Gebäuden an die jeweils schalltech-nisch ungünstigste Stellen / lärmzugewandten Seiten gesetzt. Wird der Nachweis über die Einhaltung der Immissionsrichtwerte (bzw. hier die Unterschreitung der Richtwerte um mindestens 6 dB(A)) für diese Immissionsorte erbracht, gilt die Einhaltung der Richt-werte auch für weiter entfernt liegende Gebäude oder lärmabgewandte Gebäudeteile. Außerdem werden an 2 ausgewählten lärmtechnisch ungünstigen Standorten insgesamt 4 Immissionspunkte in der gemäß Flächennutzungsplan möglichen Wohnbaufläche nordöst-lich des Ziegenbaches (Zeegenbaches) definiert. Dabei liegen je Standort je 2 Immissi-onspunkt übereinander (Erd- und Ober/Dachgeschoss). Alle Immissionsorte liegen gemäß TA Lärm 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters. Zur Kennzeichnung der bestehenden Immissionsorte werden in den nachfolgenden Er-gebnislisten folgende Abkürzungen verwendet:

BS Bamberger Straße AB Am Bach Für die Berechnungen werden folgende Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zugrunde gelegt:

Immissionspunkte bestehende Bebauung Bamberger Straße und Am Bach:

Kern-, Dorf- und Mischgebiete: tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A)

Immissionspunkte geplante Wohnbaufläche nordöstlich Ziegenbach:

Allgemeinen Wohngebiete: tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A)

Die Immissionsrichtwerte dürfen durch einzelne Geräuschspitzen um nicht mehr als 30 dB(A) tags sowie 20 dB(A) nachts überschritten werden. Gemäß TA Lärm gelten folgende Zeiträume:

Tag: 06.00 bis 22.00 Uhr mit folgenden Teilzeiträumen: Tagzeitraum Werktag: von 07.00 bis 20.00 Uhr Ruhezeiträume Werktag: von 06.00 bis 07.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr

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Tagzeitraum Sonntag: von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr Ruhezeiträume Sonntag: von 06.00 bis 09.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr

Nacht: 22.00 bis 06.00 Uhr (Maßgebend für die Beurteilung ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beur-teilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt = ungünstigste Nachtstunde)

Gemäß den in Kapitel 4.2 aufgeführten Angaben werden alle Schallquellen im Immissi-onsschutzprogramm "Immi" konstruiert bzw. importiert und die errechneten Daten ein-gegeben.

Übersicht Immissionspunkte und Schallquellen / Werktag

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3D-Darstellung im Schallschutzprogramm (Blickrichtung Süden)

Übersicht Schallquellen / Sonntag

Edeka geplant Parkplatz

geplant

Anlieferung

Bamberger Straße Dachlüfter

mögliches W

Verflüssiger

Feuerwehr

Leergutkäfig

mögliches MI

Sammelbox EKW

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5.2 BERECHNUNGEN (BEURTEILUNG NACH TA LÄRM)

5.2.1 PROJEKTDATEN DER SCHALLQUELLEN IM IMMISSIONSSCHUTZPROGRAMM siehe Anhang

Die Beurteilung im Schallschutzprogramm "Immi" erfolgt gemäß TA Lärm. Die Berück-sichtigung der Ruhezeitzuschläge (nur für Allgemeine Wohngebiete) erfolgt gemäß "Im-mi" programmintern.

5.2.2 IMMISSIONSPUNKTBERECHNUNG Immissionsberechnung Beurteilung nach TA Lärm (1998)

Höhe über Gelände

Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

IRW L r,A IRW L r,A IRW L r,A

/m /dB /dB /dB /dB /dB /dB

IP 01, BS 29, EG 2.50 60.0 46.6 60.0 27.4 45.0 24.5

IP 02, BS 29, OG 5.50 60.0 48.1 60.0 30.3 45.0 27.1

IP 03, BS 27, EG 1.75 60.0 51.1 60.0 36.9 45.0 32.4

IP 04, BS 27, DG 4.75 60.0 52.5 60.0 37.7 45.0 33.4

IP 05, BS 27a, EG 1.75 60.0 50.3 60.0 38.2 45.0 32.0

IP 06, BS 27a, DG 4.75 60.0 51.5 60.0 39.1 45.0 32.9

IP 07, BS 25a, OG 5.00 60.0 53.4 60.0 44.4 45.0 36.9

IP 08, BS 25a, EG 1.75 60.0 49.7 60.0 39.3 45.0 33.7

IP 09, BS 25a, 1.OG 4.75 60.0 51.0 60.0 40.7 45.0 34.8

IP 10, BS 25a, 2.OG 7.50 60.0 52.1 60.0 41.9 45.0 35.8

IP 11, BS 25, EG 2.75 60.0 52.3 60.0 43.8 45.0 36.2

IP 12, BS 25, OG 5.75 60.0 53.6 60.0 44.9 45.0 37.4

IP 13, BS 25, EG 2.50 60.0 51.5 60.0 43.2 45.0 35.8

IP 14, BS 25, OG 5.50 60.0 52.8 60.0 44.2 45.0 36.8

IP 15, BS 23, EG 2.00 60.0 48.4 60.0 38.8 45.0 33.2

IP 16, BS 23, 1.OG 5.00 60.0 50.5 60.0 41.4 45.0 34.5

IP 17, BS 23, DG 7.75 60.0 51.3 60.0 42.1 45.0 35.3

IP 18, BS 23, EG 1.75 60.0 48.3 60.0 39.2 45.0 32.9

IP 19, BS 23, 1.OG 4.75 60.0 49.7 60.0 40.7 45.0 34.0

IP 20, BS 23, DG 7.75 60.0 50.6 60.0 41.6 45.0 34.9

IP 21, AB 3a, EG 2.25 60.0 42.1 60.0 31.6 45.0 26.2

IP 22, AB 3a, DG 5.25 60.0 42.7 60.0 31.8 45.0 26.7

IP 23, AB 9a, EG 1.75 60.0 39.7 60.0 29.1 45.0 20.8

IP 24, AB 9a, 1.OG 4.50 60.0 40.3 60.0 29.7 45.0 21.3

IP 25, AB 9a, DG 6.75 60.0 40.7 60.0 30.0 45.0 21.7

IP 26, WA neu, EG 2.00 55.0 37.1 55.0 28.4 40.0 22.5

IP 27, WA neu, DG 5.00 55.0 37.7 55.0 29.0 40.0 23.2

IP 28, WA neu, EG 2.00 55.0 35.9 55.0 28.8 40.0 24.4

IP 29, WA neu, DG 5.00 55.0 36.7 55.0 29.5 40.0 25.2

IP 30, MI neu, EG 2.00 60.0 52.5 60.0 41.5 45.0 35.4

IP 31, MI neu, OG 5.00 60.0 53.7 60.0 43.3 45.0 36.8

IP 32, MI neu, EG 2.00 60.0 51.1 60.0 36.9 45.0 25.0

IP 33, MI neu, OG 5.00 60.0 52.1 60.0 38.2 45.0 26.5

IP 32, MI neu, EG 2.00 60.0 47.4 60.0 33.0 45.0 24.8

IP 33, MI neu, OG 5.00 60.0 48.8 60.0 33.8 45.0 25.7

Page 21: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN … · lendorf ein auf 50 % reduzierter Stellplatzschlüssel angewandt, da aufgrund der günsti-gen Lage ein relevanter Kundenanteil den Nahversorger

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Festplatz" Schalltechnische Untersuchungen 20

Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GbR Bamberg

ERGEBNIS

Die zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte werden tags (Werktag und Sonn-tag) sowie nachts (ungünstigste Nachtstunde) überall eingehalten. Zudem werden dabei überall die zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte um mehr als 6 dB(A) unterschritten.

Die maximalen Werte wurden am Gebäudebestand am Immissionspunkt 12 (Bamberger Straße 25) mit 53,6 dB(A) tags (Werktag) und 37,4 dB(A) nachts ermittelt. Die Unter-schreitung beträgt hier bereits 6,4 dB(A) tags bzw. 7,6 dB(A) nachts. Bei allen anderen Immissionspunkten so fällt die Unterschreitung der Richtwerte noch höher aus. In der möglichen Wohnbaufläche nordöstlich des Ziegenbaches (Zeegenbaches) werden die Richtwerte am Tag um mindestens ca. 17 dB(A), nachts um mindestens ca. 15 dB(A) unterschritten. Die festgelegten Immissionspunkte für ein mögliches Mischgebiet südöstlich des Sonder-gebietes ergaben Werte von bis zu 53,7 dB(A) tags (Richtwerte um mindestens 6,3 dB(A) unterschritten) und 36,8 dB(A) nachts (Richtwerte um mindestens 8,2 dB(A) unterschrit-ten).

5.2.3 GRAPHISCHE DARSTELLUNG

Auf den folgenden Seiten sind farbige Rasterdarstellungen mit Isolinien zur flächenhaften Veranschaulichung der Ergebnisse dargestellt. Für die Rasterberechnung wird eine Berechnungshöhe von 5,00 m über dem Gelände gewählt. Dies entspricht in etwa der Höhe des 1. Obergeschosses bzw. Dachgeschosses der umliegenden Bebauung.

Die Betrachtungszeiträume der Rasterdarstellungen sind Werktag (tags), Sonntag (tags) und nachts.

Die Schrittweite der Raster beträgt 3 m in x- und y-Richtung.

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23

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2018

1614

6

311713

29a

29

1210

25

23

25a

2527

23a

27

27a

19a

313a

9

5

Ziegenbach

Bamberger Straße

St 2244

IP 01+02

IP 0

3+04

IP 0

5+06

IP 0

7

IP 08-10

IP 1

1+12

IP 1

3+14

IP 1

5-17

IP 1

8-20

IP 21+22

IP 23-25

9a

Leergutkäfig

Parkplatz Edeka

LKW-Anlieferung

Karto

nage

npre

sseBe/Entladung

IP 2

6+27

IP 2

8+29

Edeka

Dachlüfter

Dachlüfter

Zufa

hrt S

üdos

t

Zufa

hrt S

üdwes

t

W geplant

Feuerwehr

Lüftungsanlagen

Verflüssiger

Am B

ach

Abriss geplant

IP 30+31

IP 32+33

IP 34+35

Backshop

Anlieferung Backshop

Samm

elbo

x EKW

MI geplant

35

36

34

33

32

3738

394041

4243

4445

50

50

45

40

5560

50

45

40

55

50

55

5152 53

54

494847

4645

44

43

42

41

40

556048

4746

45

40

60

5049

4425600 x / m 4425800

5523800

y / m

5524000

M 1: 2000Raster Werktag (6h-22h) [ Variante 0, Rel. Höhe 5.00m ]

Werktag (6h-22h)PegeldB(A)

>....-25.0>25.0-30.0>30.0-35.0>35.0-40.0>40.0-45.0>45.0-50.0>50.0-55.0>55.0-60.0>60.0-65.0>65.0-70.0>70.0-75.0>75.0-80.0>80.0-....

Firma: Büro für Städtebau, Bamberg

Bearbeiter: Dworschak

Projekt: BBP Nahversorgungszentrum Strullendorf

Datum: 07.07.2015

Betrachtung: Parkplatz- u. Anlagenlärm

Berechnung: PKW 50%, ohne Nachtanlieferung

Imm.richtwerte: MI: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)

WA: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)

IRW um mind. 6 dB(A) zu unterschreiten!

Bebauungsplan Nahversorgungszentrum Festplatz, Gemeinde Strullendorf

Schallschutzberechnung Parklatz- und Anlagenlärm - Werktag (tags), OG

D:\Daten\PROJEKTE\I\B261\B261_WT_150707.IPRIMMI 2012-2

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23

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2018

1614

6

311713

29a

29

1210

25

23

25a

2527

23a

27

27a

19a

313a

9

5

Ziegenbach

Bamberger Straße

St 2244

IP 01+02

IP 0

3+04

IP 0

5+06

IP 0

7

IP 08-10

IP 1

1+12

IP 1

3+14

IP 1

5-17

IP 1

8-20 IP 21+22

IP 23-25

9a

Leergutkäfig

Parkplatz Edeka

LKW-Anlieferung

Karto

nage

npre

sseBe/Entladung

IP 2

6+27

IP 2

8+29

Edeka

Dachlüfter

Dachlüfter

Zufa

hrt S

üdos

t

Zufa

hrt S

üdwes

t

W geplant

Feuerwehr

Lüftungsanlagen

Verflüssiger

Am B

ach

Abriss geplant

Backshop

Anlieferung Backshop

IP 30+31

IP 32+33

IP 34+35M

I geplant

25

26

27

28

29

3031

3233

3435

363738

3940

45

4045

35

30

5045

40 3555

40

45

50 55

35

30

40

35

30

45

35

30

4425600 x / m 4425800

5523800

y / m

5524000

M 1: 2000Raster Sonntag (6h-22h) [ Variante 0, Rel. Höhe 5.00m ]

Sonntag (6h-22h)PegeldB(A)

>....-25.0>25.0-30.0>30.0-35.0>35.0-40.0>40.0-45.0>45.0-50.0>50.0-55.0>55.0-60.0>60.0-65.0>65.0-70.0>70.0-75.0>75.0-80.0>80.0-....

Firma: Büro für Städtebau, Bamberg

Bearbeiter: Dworschak

Projekt: BBP Nahversorgungszentrum Strullendorf

Datum: 07.07.2015

Betrachtung: Parkplatz- u. Anlagenlärm

Berechnung: PKW 50%, ohne Nachtanlieferung

Imm.richtwerte: MI: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)

WA: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)

IRW um mind. 6 dB(A) zu unterschreiten!

Bebauungsplan Nahversorgungszentrum Festplatz, Gemeinde Strullendorf

Schallschutzberechnung Parklatz- und Anlagenlärm - Sonntag (tags), OG

D:\Daten\PROJEKTE\I\B261\B261_SO_150707.IPRIMMI 2012-2

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1715

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1921

2018

1614

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29a

29

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25

23

25a

2527

23a

27

27a

19a

313a

9

5

Ziegenbach

Bamberger Straße

St 2244

IP 01+02

IP 0

3+04

IP 0

5+06

IP 0

7

IP 08-10

IP 1

1+12

IP 1

3+14

IP 1

5-17

IP 1

8-20

IP 21+22

IP 23-25

9a

Leergutkäfig

Parkplatz Edeka

LKW-Anlieferung

Karto

nage

npre

sseBe/Entladung

IP 2

6+27

IP 2

8+29

Edeka

Dachlüfter

Dachlüfter

Zufa

hrt S

üdos

t

Zufa

hrt S

üdwes

t

W geplant

Feuerwehr

Lüftungsanlagen

Verflüssiger

Am B

ach

Abriss geplant

IP 30+31

IP 32+33

IP 34+35

Backshop

Anlieferung Backshop

Samm

elbo

x EKW

MI geplant

25

30

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40

45

35

40

30

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40

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35

35

30

25

25

25

30

35

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5523800

y / m

5524000

M 1: 2000Raster Nacht (22h-6h) [ Variante 0, Rel. Höhe 5.00m ]

Nacht (22h-6h)PegeldB(A)

>....-25.0>25.0-30.0>30.0-35.0>35.0-40.0>40.0-45.0>45.0-50.0>50.0-55.0>55.0-60.0>60.0-65.0>65.0-70.0>70.0-75.0>75.0-80.0>80.0-....

Firma: Büro für Städtebau, Bamberg

Bearbeiter: Dworschak

Projekt: BBP Nahversorgungszentrum Strullendorf

Datum: 07.07.2015

Betrachtung: Parkplatz- u. Anlagenlärm

Berechnung: PKW 50%, ohne Nachtanlieferung

Imm.richtwerte: MI: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)

WA: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)

IRW um mind. 6 dB(A) zu unterschreiten!

Bebauungsplan Nahversorgungszentrum Festplatz, Gemeinde Strullendorf

Schallschutzberechnung Parklatz- und Anlagenlärm - nachts, OG

D:\Daten\PROJEKTE\I\B261\B261_WT_150707.IPRIMMI 2012-2

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Festplatz" Schalltechnische Untersuchungen 24

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5.3 SPITZENPEGELBETRACHTUNG

In Verbindung mit Punkt 6.1 der TA Lärm sollen die Auswirkungen kurzzeitiger Geräusch-spitzen für den zu untersuchenden Bereich mittels einer Spitzenpegelbetrachtung ermit-telt werden. Mögliche kurzzeitige Geräuschspitzen sind im vorliegenden Betrachtungsfall für folgende Ereignisse zu erwarten: - Türenzuschlagen PKW LW

(7,5) = 72,1 dB(A) *) - Zuschlagen Heckklappe PKW LW

(7,5) = 74,1 dB(A) *) - Druckluft LKW LW

(7,5) = 78,2 dB(A) *) - beschleunigte Abfahrt LKW LW

(7,5) = 78,6 dB(A) *)

*) Mittlere Maximalpegel in 7,5 m Entfernung lt. Parkplatzlärmstudie '06 Die Umrechnungswerte für die im Immissionsschutzprogramm zu definierenden Punkt-schallquellen lauten wie folgt (gem. Formel zum Abstandsmaß lt. Pkt. 6.1 der VDI 2714): - Türenzuschlagen PKW LAFmax = 72,1 + (20log7,5 + 11) = 100,6 dB(A) - Zuschlagen Heckklappe PKW LAFmax = 74,1 + (20log7,5 + 11) = 102,6 dB(A) - Druckluft LKW LAFmax = 78,2 + (20log7,5 + 11) = 106,7 dB(A) - beschleunigte Abfahrt LKW LAFmax = 78,6 + (20log7,5 + 11) = 107,1 dB(A) Gemäß Technischem Bericht der HLfU zur Untersuchung der Geräuschemissionen u. a. bei Verbrauchermärkten ist außerdem folgender Spitzenpegel beim Ein- und Ausstapeln der Einkaufswägen im Bereich der Sammelboxen zu erwarten:

- Einkaufswagen Metall LWAmax = 106 dB(A) Die jeweils einzeln zu betrachtenden kurzzeitigen Geräuschspitzen dürfen die Immissi-onsrichtwerte bei den gewählten Immissionspunkten tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten (nachts keine Nutzung der Parkplätze / keine LKW-Anlieferungen). Es wurden einige Berechnungsszenarien für die Einzelfälle Türen- bzw. Heckklappen-zuschlagen PKW einerseits und Druckluft / beschleunigte Abfahrt LKW anderseits sowie Ein-/Ausstapeln Einkaufswagen Metall mit jeweils unterschiedlichen möglichen Standorten durchgeführt. Relevant war hierbei ausschließlich der Tagzeitraum. Ergebnis: Einzelereignis maximal errechneter bezogen auf / Überschreitung IRW

eintreffender Schallpegel Ip (max. zulässig: +30dB(A))

beschl. Abfahrt LKW 69,2 dB(A) MI / IP 04 + 9,2 dB(A) 41,2 dB(A) W / IP 27 --- (Unterschreitung) 51,7 dB(A) MI / IP 31 --- (Unterschreitung)

Heckklappe PKW 65,6 dB(A) MI / IP 11 + 5,6 dB(A) 48,6 dB(A) W / IP 27 --- (Unterschreitung) 69,5 dB(A) MI / IP 30 + 9,5 dB(A)

Einkaufswagen 64,0 dB(A) MI / IP 07 + 4,0 dB(A) 33,7 dB(A) W / IP 27 --- (Unterschreitung) 61,8 dB(A) MI / IP 31 + 1,8 dB(A)

Bei Betrachtung der möglichen Einzelereignisse konnten also keine unzulässigen Richtwertüberschreitungen festgestellt werden.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Festplatz" Schalltechnische Untersuchungen 25

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6 ZUSAMMENFASSUNG

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungs-zentrum Festplatz" in Strullendorf sollte die schalltechnische Situation für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Getränkemarkt (Edeka) inkl. eines integrierten Backshops sowie für die Ausweisung von insgesamt 109 Kundenparkplätzen, des LKW-Lieferverkehrs inkl. Be-/ Entladetätigkeiten, Gabelstaplertätigkeiten, Kartonagenpresse, Sammelboxen für Einkaufswägen, Anlieferung Backshop und der technischen Gebäudeausrüstungen untersucht und beurteilt werden. Die Öffnungszeiten für den Edeka-Markt (max. ca. 1545 m² Nettoverkaufsfläche) ist mit werktags von 7 bis 20 Uhr beabsichtigt, der Backshop (max. ca. 110 m²) soll auch am Sonntag geöffnet sein. Im Rahmen der Untersuchungen ist dies ebenfalls von 7 bis 20 Uhr möglich. Gemäß Betriebsbeschreibung für den Edeka-Standort Strullendorf wurde bei den Berech-nungen ein auf 50 % reduzierter Stellplatzschlüssel angewandt, da ein relevanter Kun-denanteil den Nahversorger zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann bzw. wird. Die LKW-Anlieferungen des Einkaufsmarktes im Nachtzeitraum (von 22 bis 6 Uhr) inkl. den damit verbundenen Be- und Entladetätigkeiten wurden dabei bereits im Vor-feld ausgeschlossen.

Die Beurteilung zum Parkplatz- und Anlagenlärm erfolgte gemäß TA Lärm, damit die Schallschutzberechnung auch als Gutachten für das spätere Baugenehmigungsverfahren herangezogen werden kann. Daher wurde auch eine Spitzenpegelbetrachtung durchge-führt, die Aufschluss über die Auswirkung möglicher kurzzeitiger Geräuschspitzen geben sollte. Die Berechnungen erfolgten sowohl für die umliegende bestehende Mischbebauung in der Bamberger Straße und der Ortsstraße Am Bach als auch für eine mögliche zukünftige Wohnbaufläche nordöstlich des Geltungsbereiches (jenseits des Ziegenba-ches/Zeegenbaches) sowie für eine künftige gemischte Baufläche zwischen dem Sonder-gebiet des Edeka-Marktes und den bestehenden gemischten Bauflächen Am Bach. Aufgrund umliegender Gewerbelärmquellen sollte nachgewiesen werden, dass zur Be-rücksichtigung der lärmtechnischen Vorbelastung die eintreffenden Schallpegel an den maßgeblichen Immissionsorten gemäß TA Lärm die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Die schalltechnischen Untersuchungen ergaben für alle relevanten Immission-sorte die Einhaltung aller zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte am Tag (Werktag und Sonntag) und in der Nacht. Gleichzeitig wurden die Richtwerte um mehr als 6 dB(A) unterschritten. Die Untersuchungen ergaben außerdem die Zulässigkeit der Anlieferung des Backshops per Lieferwagen auch vor 6 Uhr morgens und damit im Nachtzeitraum. Die Spitzenpegelbetrachtung ergab keine unzulässigen Richtwertüberschreitungen. Unter den vorstehend genannten Berechnungsvoraussetzungen und Zielvorgaben - u. a. mit der Bedingung, dass LKW-Anlieferungen inkl. aller damit in Verbindung stehenden Be- und Entladetätigkeiten im Nachtzeitraum ausgeschlossen werden - sind also keine schalltechnischen Probleme für das gesamte Umfeld des Plangebietes zu erwarten.

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Der Ausschluss der Nachtanlieferungen ist im Bebauungsplan zu regeln.

Aufgestellt: Bamberg, 07.07.2015 BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG

WITTMANN, VALIER UND PARTNER GBR Hainstr. 12, 96047 Bamberg, Tel 0951/59393, Fax 0951/59593

e-mail: [email protected]