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Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht Dr. Christoph Terbrack Notar

Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht

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Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht. Dr. Christoph Terbrack Notar. Vortragsgliederung. Vorsorgeverfügungen Lebzeitige Schenkungen Verfügungen von Todes wegen. Vorsorgeverfügungen (Überblick). Betreuungsverfügung - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht

Vorsorge für den Krankheits- und Todesfallaus notarieller Sicht

Dr. Christoph TerbrackNotar

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Vortragsgliederung

Vorsorgeverfügungen

Lebzeitige Schenkungen

Verfügungen von Todes wegen

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Vorsorgeverfügungen (Überblick)

Betreuungsverfügung Legt den vom Gericht zu bestimmenden Betreuer fest Der Betreuer handelt aufgrund der gerichtlichen Bestellung

General- und Vorsorgevollmacht Umfassende Bevollmächtigung, so daß eine gerichtliche

Mitwirkung nicht erforderlich ist Der Bevollmächtigte handelt aufgrund der Vollmacht

Patientenverfügung Legt bestimmte Behandlungsarten ggü. den Ärzten fest

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Vorsorgeverfügungen (Form)

Form: Schriftform ausreichend Nachteile der Schriftform

Nachteil 1: Zweifel bzgl. des Inhalts der Erklärung Nachteil 2: Zweifel bzgl. der Echtheit der Unterschrift Nachteil 3: Zweifel bzgl. der Geschäftsfähigkeit

Notarielle Beurkundung Vermeidet die vorgenannten Nachteile Kosten der Beurkundung sind abhängig vom Vermögen,

maximal betragen sie ca. 470 Euro

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Vortragsgliederung

Vorsorgeverfügungen

Lebzeitige Schenkungen

Verfügungen von Todes wegen

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Lebzeitige Schenkungen (pro und contra)

„Warme Hand schenkt doppelt“

Die Zuwendung erfolgt, wenn sie benötigt wird

Motivationsschub bei den Beschenkten z.B. i.R. von Unternehmensnachfolgen

Planbarkeit Entlastung bei der Erb-

schaft- und Einkommen-steuer

„Zieh die Schuhe nicht aus, bevor Du am Fluß bist“

Verlust der Vermögens-substanz

Verlust an Einfluß Gefahr des Undanks Versorgungsrisiko

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Lebzeitige Schenkungen (Form)

Für sofort zu vollziehende Schenkungen gelten die allgemeinen Formvorschriften

Geld oder andere bewegliche Gegenstände werden durch Einigung und Übergabe übereignet

Grundbesitz oder GmbH-Anteile werden durch notariell zu beur-kundende Erklärungen (ggf. nebst Grundbucheintrag) übereignet

Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung

Mit Vollzug der Schenkung wird ein evtl. Formmangel geheilt

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Lebzeitige Schenkungen (Absicherung)

Gesetzliche Rückforderungsgründe Bedürftigkeit des Veräußerers Grober Undank des Erwerbers

Vertragliche Rückforderungsgründe Vorversterben des Erwerbers Insolvenz des Erwerbers Verkauf ohne Zustimmung des Veräußerers

Sonstige Auflagen Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht Anrechnung auf den Pflichtteil

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Lebzeitige Schenkungen (Steuern)

Schenkungsteuer Allgemeiner Freibetrag für Ehegatten (307.000 Euro) Allgemeiner Freibetrag für Kinder (205.000 Euro) Besondere Freibeträge unter Ehegatten (z.B.

Familienwohnheim)

Grunderwerbsteuer Fällt grds. nicht an

Einkommensteuer Entnahme von Grundbesitz aus dem Betriebsvermögen

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Vortragsgliederung

Vorsorgeverfügungen

Lebzeitige Schenkungen

Verfügungen von Todes wegen

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Verfügungen von Todes wegen (Motive)

Abänderung der gesetzlichen Erbfolge

Vermeidung von Nachlaßstreitigkeiten

Erleichterung der Nachlaßabwicklung

Bestimmung eines Vormundes

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Verfügungen von Todes wegen (Arten)

Testament Einseitige Verfügung Privatschriftlich oder notariell zu errichten

Gemeinsames Ehegattentestament Zweiseitige Verfügung von Ehegatten Privatschriftlich oder notariell zu errichten

Erbvertrag Vertragliche Verfügung, nicht zwingend von Ehegatten Zwingende notarielle Beurkundung

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Privates Testament (Formerfordernisse)

Mit eigener Hand geschrieben Das gesamte Testament muß handschriftlich errichtet werden Eine Überschrift „Testament“ o.ä. ist nicht erforderlich Bei mehreren Blättern muß die Zusammengehörigkeit klar sein

(Seitennumerierung)

Mit eigener Hand unterschrieben Die Unterschrift muß am Ende des Textes angebracht werden

Ort und Datum Kein zwingender Bestandteil, aber zur zeitlichen Einordnung

(etwa bei mehreren Testamenten) dringend zu empfehlen

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Privates Testament (Fehlerquellen)

Komplexität des Erbrechts Fehlerhafte Verwendung von Begrifflichkeiten wie „vererben“ oder

„vermachen“ Fehlvorstellung bzgl. der Erb(un)fähigkeit von Tieren Fehlvorstellung bzgl. der Bindungswirkung von

Ehegattentestamenten

Keine Feststellung der Urheberschaft und der Testierfähigkeit

Keine zwingende gerichtliche Hinterlegung

Erfordernis eines Erbscheins

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Testament (Kosten)

Vermögen Notarielles Testament

Privates Testament

(Erbschein + Antrag)

50.000 Euro 153,12 Euro 285,12 Euro

100.000 Euro 240,12 Euro 447,12 Euro

250.000 Euro 501,12 Euro 933,12 Euro

500.000 Euro 936,12 Euro 1.743,12 Euro

1.000.000 Euro

1.806,12 Euro

3.363,12 Euro

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Erbvertrag (Kosten)

Vermögen Notarieller Erbvertrag

Privater „Erbvertrag“

(Erbscheine pp.)

50.000 Euro 341,04 Euro 466,56 Euro

100.000 Euro 480,24 Euro 732,24 Euro

250.000 Euro 1.002,24 Euro

1.477,44 Euro

500.000 Euro 1.872,24 Euro

2.676,24 Euro

1.000.000 Euro

3.612,24 Euro

5.106,24 Euro

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