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Absender Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Vorstellung des ReBBZ Winterhude RBK für die Regionen Winterhude / Uhlenhorst / Hohenfelde am 19.03. 2013

Vorstellung des ReBBZ Winterhude RBK für die Regionen ... · Organisatorische Zusammenführung der Schulen und REBUS zu einer neuen Institution (Organisationsverfügung) rückwirkend

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Page 1: Vorstellung des ReBBZ Winterhude RBK für die Regionen ... · Organisatorische Zusammenführung der Schulen und REBUS zu einer neuen Institution (Organisationsverfügung) rückwirkend

Absender

Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)

zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen

Vorstellung des ReBBZ Winterhude

RBK für die Regionen Winterhude / Uhlenhorst /

Hohenfelde am 19.03. 2013

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Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen

Neustrukturierung der schulbegleitenden Beratungsarbeit und der sonderpädagogischen Unterstützung für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE)

Sicherstellung des schulischen Angebots für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf LSE, deren Sorgeberechtigte die Bildung und Erziehung innerhalb einer Sonderschule wünschen

Kooperation der speziellen Sonderschulen mit den allgemeinen Schulen und mit den ReBBZ

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• 14 REBUS

• 19 Förderschulen

• 6 Sprachheilschulen

13 Regionale Bildungs- und Beratungszentren

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• ReBBZ Winterhude

• Sprachheilschule Eschenweg

• Förderschule Brucknerstraße

• REBUS Barmbek – Winterhude

• ReBBZ Nord:

• Förderschule Robert-Koch

• REBUS- Nord

Nord

• ReBBZ Mitte

• Förderschule Pröbenweg

• Außenstelle Heinrich-Wolgast-Schule der Sprachheilschule Reinbeker Redder

• REBUS -Mitte

Mitte

Beispiel für die Zusammenführung zu ReBBZ in einem Bezirk

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Leitungsstruktur der ReBBZ

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Gesamtleitung des ReBBZ

Leitung des Beratungsteils

Leitung des Bildungsteils

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Aufgabenfelder der ReBBZ

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Beratung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte in allen allgemeinen Fragen der Bildung und Erziehung

• Beratung und Krisenintervention für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, ihre Eltern und Lehrkräfte

• Beratung von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf sonderpädagogische Diagnostik und Förderung, Entwicklung von Förderplänen, Methodik und Didaktik, Bildungswege, unterstützende Hilfen, Hilfsmittel und therapeutische Angebote

Aufgaben des Beratungsbereichs

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Unterstützung für Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien

• Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Sorgeberechtigten in speziellen Fragen zur inklusiven Bildung und sonderpädagogischen Unterstützung

• Erstellung von ressourcenauslösenden Feststellungsgutachten für Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen sowie für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE an Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und im stationären Teil eines ReBBZ

• Fachkonferenzen in den allgemeinen Schulen zur Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Förderkonzepts und zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Kompetenz

Aufgaben beider Bereiche

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Beschulung

• Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen möglicherweise in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung auf Wunsch der Sorgeberechtigten

• Weiterentwicklung der Arbeit der Förder- und Sprachheilschulen

Aufgaben des Bildungsbereichs

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Temporäre Lerngruppen

• Temporäre Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht in normal großen inklusiven Lerngruppen lernen können und bei denen die Sorgeberechtigten zeitlich befristet eine individuelle Unterstützung befürworten

• Verbleib der Schülerinnen und Schüler in der gewählten Schulform, in der Regel in ihrer Stammschule

• Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation mit der Jugendhilfe

Gemeinsame Aufgaben der Bereiche

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Zuständigkeiten Schulaufsicht ReBBZ

Leitung der Schulaufsicht über die ReBBZ im Referat Inklusion

Schulaufsicht über die ReBBZ in den Bezirken

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Birgit Schaefer

• Altona

• Harburg

• HH-Nord

Michaela Peponis

• Bergedorf

• Eimsbüttel

• HH-Mitte

Martin Gustorff

• Wandsbek

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Grundlagen

UN-Konvention HmbSG §3, § 12

Konzeption der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen in der

Senatsdrucksache (Drs. Nr. 20/3641)

Organisatorische Zusammenführung der Schulen und REBUS zu einer

neuen Institution (Organisationsverfügung) rückwirkend zum 1.11.2012

Kammervorlage 2012 - AO-SF

Handreichung Inklusion und sonderpädagogische Förderung (31.10.12)

HmbGVBl. Nr.1 vom 04.01.2013

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Leitung: Tina Reiche Schulstandorte des ReBBZ Winterhude: • Standort Eschenweg Fuhlsbüttel Klassen: VSK – JüL 1/2, 3-6 11 Klassen, 146 SuS 21 SonderpädagogInnen, 1 Sozialpädagogin • Standort Brucknerstraße Barmbek Klassen: 8 – 10; Kompassklassen 7 Klassen, 100 SuS 13 SonderpädagogInnen, 1/3 Sozialpädagogin

Vorstellung des Bildungsbereiches

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Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen möglicherweise in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung auf Wunsch der Sorgeberechtigten

Elternwahlrecht gemäß HmbSG

Fortsetzung und Weiterentwicklung der

Arbeit der Förder- und Sprachheilschulen

Aufgaben des Bildungsbereichs

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Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache besteht, wenn …

• erheblicher Unterstützungsbedarf beim Aufbau und der

Nutzung sprachlicher Handlungskompetenz festgestellt wird, und diesem… • durch individuelle unterrichtliche Unterstützung oder zeitlich

begrenzte Sprachfördermaßnahmen nicht hinreichend entsprochen werden kann.

Der sprachliche Förderbedarf kann sich überschneiden mit

Förderbedarf in anderen Entwicklungs- und Lernbereichen. Die sonderpäd. Förderung muss rechtzeitig einsetzen, denn in der Schule ist Sprache nicht nur ein herausragender Lerngegenstand, sondern schulisches Lernen ist vor allem sprachlich vermitteltes Lernen. Sprache ist nötig, um erfolgreich Teilhaben zu können.

Im Alter von 4-5 Jahren sind die „Meilensteine der Sprachentwicklung“ auf

allen sprachstrukturellen Ebenen normalerweise erworben.

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache

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Sprachentwicklung (-sstörungen)

Leitsymptome – sprachstrukturelle Ebenen: Störungen der Aussprache

(Sprachwahrnehmung und –produktion)

Störungen der Wort- und Bedeutungsebene (Wortschatz, Sprachverständnis, Bedeutungsentwicklung- und Begriffsbildung, Sprachlernstrategien)

Störungen der grammatischen Ebene (Satzbildung, Formveränderungen)

Ebene der Kommunikation/Pragmatik und Interaktion (Sprachhandeln); Redefähigkeit, Redefluss; „late talker“

Neurologisch oder organisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien, Apraxien, LKGS-Spalten, Stimmstörungen)

Schriftspracherwerb (LRS) ca. 10% der deutschsprachigen Kinder und ca. 30% der Kinder mit

Migrationshintergrund weisen keine normale Sprachentwicklung auf( Bielefelder Studie/H. Grimm, 2003)

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Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen besteht, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler… erheblicher Unterstützungsbedarf beim Aufbau eines für das

schulische Lernen angemessenen Lern-Leistungsverhaltens sowie beim Erwerb grundlegender kognitiver Strukturen festgestellt wird.

…die Beeinträchtigung des Lernens schwerwiegend, umfänglich und

langandauernd ist. …wenn ein deutlicher Intelligenzrückstand festzustellen ist und daher

den Lernanforderungen nicht entsprochen werden kann. Lernbehinderungen führen häufig zu auffälligem Verhalten oder zu Vermeidungsstrategien. Die Feststellung erfolgt entweder prozessdiagnostisch im Rahmen einer diagnosegeleiteten Förderplanerstellung in der Allg. Schule oder durch ein sonderpädagogisches Gutachten, wenn die Beschulung im ReBBZ gewünscht wird.

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Mögliche Ursachen von Lernbehinderung

• Organisch/neurologisch (angeborene, genetische Faktoren oder erworbene hirnorganische Schädigungen)

• Psychosoziale Ursachen (ungünstige soz. Bedingungen wie Vernachlässigung, Anregungsarmut, Sozialisationsmängel)

• Individuell-psychologische Beeinträchtigungen im Säuglings- und Kleinkindalter (wenig emot. Zuwendung, Mangelernährung, fehlende Anreize = allg. Entwicklungsverzögerung)

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Schulische Angebote

• Beratung-umfassende Diagnostik- Beschulung durch SonderpädagogInnen

• Ganztägige Angebote (GBS und GTS) • Ganzheitliche, durchgehende sonderpädagogische

Förderung von der VSK – 10. Klasse (1. Bildungsabschluss)

• Förderdiagnostik und kooperative Förderplanarbeit • Frühförderung, additive Sprach- und Lernförderung • Therapieintegrativer Unterricht • Individualisierung und Kompetenzorientierung des

Unterrichts in kleineren Lerngruppen • Zielgleiche und zieldifferente Förderung • Fächer- und jahrgangsübergreifendes Lernen

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Schulische Angebote

• Präventionskonzepte (z.B. Soziales Lernen, Trainingsprogramme)

• Sozialtrainings (Cool-in-School) • Berufsvorbereitung und Berufsorientierung • Erwerb und Förderung von

Schlüsselqualifikationen • Duales Lernen in Schule und Betrieb • Förderung der Alltagsbewältigung • Kurzfristige Aufnahme aus akuten schulischen

Belastungssituationen • Aufnahme von SuS aus der Kinder- und

Jugendpsychiatrie, die nicht an alte Schulplätze zurück können

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Leitung: Bernd Schmidt

Standort: Winterhuder Weg 11, 22083 HH Tel: 428 63 3943

Vorstellung des Beratungsbereiches

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• Fortführung bisheriger REBUS-Arbeit

• Unterstützung sonderpädagogischer Förderung

• Temporäre Lerngruppen

• Jeder kann sich an den Beratungsbereich wenden, der mit einem

schulischen Problem konfrontiert ist, das die Schule nicht mit

eigenen Mitteln lösen kann

• Zuständigkeit: alle allgemeinbildenden Schulen in der Region

Winterhude (Vorschule bis Gymnasium, 35 Schulen)

• Berufliche Schulen: auch für Fragen der Inklusion / sonderpädagogischen Förderung zuständig

Aufgaben des Beratungsbereichs

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Multiprofessionelles Team (ca. 11 Stellen):

• 2 PsychologInnen (z.Zt. 1)

• 2 Sozialpädagoginnen

• 2 SonderpädagogInnen

• 8 LehrerInnen

• 1 Verwaltungskraft

• ½ Stelle GiK (Gewalt im Kindesalter)

• 1 Stelle Diagnostik (ggf. 2 KollegInnen)

Personal

Zusatzqualifikationen

• Therapeutische Ausb.

• Mediation

• Gewalt

• Sucht

• Diagnostik

• …

Erfahrungen und

Kompetenzen des

Bildungsbereichs

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„Ethik“ der Beratung:

• Unabhängigkeit

• Allparteilichkeit

• Vertraulichkeit

• Qualitätssicherung

Leitideen:

• Integration / Inklusion

• Hilfe zur Selbsthilfe

• Vernetzung

• Systemisches Grundverständnis

Arbeitsweise

ReBBZ

Schule Schüler Eltern

Gewaltpräv. Suchtprävent.

Polizei

Jugendhilfeträger

RBK

KITAS

Beratungsst.

BSB HuK

LI

ASD EB

JPD

Therapeuten UKE, WOI

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Problemlagen:

• Verhaltensprobleme

• Lernprobleme

• Psychische Probleme

• Konflikte

• Gewalt, Mobbing

• Absentismus

• LRS, Dyskalkulie

• ADHS

• …

Problemlagen und Angebote

Angebote

• Einzelfallberatung

• Systemberatung

• Casemanagement

• Konfliktmoderation

• Diagnostik

• Ergänzende Förderung

• Einzelunterricht

• Krisenintervention

• „Mobbing Team“

• AUL Stellungnahmen

• …

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2. Chance

• 12-16 jährige „Schulverweigerer“

• 10 Plätze in 2 Gruppen

• Maximal 1,5 Jahre

• Förderung durch ESF

• Lehrerstunden der Schulen

• ReBBZ Mitarbeiter beteiligt

• Ggf. Schulabschluss

Temporäre Lerngruppen

Rückenwind

• Für Grundschüler

• 6 Plätze für Bezirk Nord

• Ganztagsbetreuung

• Förderung durch Jugendamt

• Lehrerstunden der Schulen

• ReBBZ Mitarbeiter beteiligt

Ab August 2013

• Umstellung nach Rahmenvereinbarung BSB / BASFI / Bezirke

• Finanzierung durch BSB, Jugendamt, Schulen, ReBBZ

• Integrative Projekte und temporäre Lerngruppen