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Forstbezirk Neustadt: Informationen für Waldbesitzer WALDPOST Ausgabe 2008 Verwaltungsreform 4 Holzmarkt 8 Was ist unser Wald wert? 10 Bodenschutzkalkung 11

WALDPOST - Sachsen29. Januar 2008 hat der Sächsi-sche Landtag u. a. die Übertra-gung forsthoheitlichen Aufgaben an die neuen Landkreise be-schlossen. Diese wurden bisher vom Staatsbetrieb

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Forstbezirk Neustadt: Informationen für Waldbesitzer

WALDPOSTAus

gabe

200

8

Verwaltungsreform 4

Holzmarkt 8

Was ist unser Wald wert? 10

Bodenschutzkalkung 11

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Dr. Dietrich ButterForstbezirksleiter

editorial

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Sie erreichen uns am schnellstenper E-Mail unterneustadt.poststelle@ smul.sachsen.deoder per Post unter der im Impressumangegebenen Adresse.

Editorial 2Zusammenschlüsse vonprivaten und körperschaft-lichen Waldbesitzern inder Region 3Verwaltungsreformzum 1. August 2008 4Kontaktadressen 4PrivatwaldbesitzerVorgestellt 6Forstrecht 6ErfahrungsberichtKleinprivatwald 7Forstförderung nachneuer Richtlinie 7Aktuelles vom Holzmarkt 8Walnuss – Baum des Jahres 8Gut gerüstet in den Wald 9Was ist unser Wald wert? 10Bodenschutzkalkung 11Pflanzenschutzgesetz 11Versicherungen für den Wald 12Impressum 12

TITELBILD

Forstoberinspektor Jörg Fasold,zuständig für die Forstförderungim Forstbezirk, im Gespräch mitChristian Künzel, dem Beauf-tragten des WaldeigentümersFreiherr von Saint-André, an einerFörderfläche.

wir legen Ihnen heute die zweiteAusgabe unserer Zeitschrift fürdie privaten und körperschaft-lichen Waldbesitzer im Forstbe-zirk Neustadt vor.

Der Wald wird für die Erholung,den Tourismus, den Sport unddas Naturerlebnis in unsererRegion immer höher geschätzt.Darüber hinaus werden seineFunktionen zum Schutz des Bo-dens, des Wassers und naturna-her Lebensräume für Pflanzenund Tiere immer deutlicher.Wald ist bekanntlich der Ort,wo zu alldem der immer stärkernachgefragte Rohstoff Holz nach-haltig produziert wird.

Wald wird immer wertvoller

In letzter Zeit spüren wir das aneinem wachsenden Interesse amKauf von Waldflächen bzw. ansteigenden Preisen für Wald.Im Beitrag auf Seite 10 gebenwir dazu näher Auskunft.

Wald – wir alle leben davon

Der Wald ist Arbeitsort für dieEigentümer, deren Angestellteund Arbeiter sowie für Dienst-leistungsunternehmen. Aberauch die Arbeitsplätze im Holzverarbeitenden Gewerbe und derHolzindustrie sind direkt von dernachhaltigen Holzerzeugung ab-hängig. Hinzu kommt die wach-sende Bedeutung der Erzeugungvon Energie und Wärme aus derregenerierbaren Quelle Holz. Indiesem Heft finden Sie wiederInformationen zum Holzverkaufund Berichte über die Bewirt-schaftung des Privat- und Körper-schaftswaldes.Wertschöpfungsketten mit undum den Wald gewinnen immermehr an Bedeutung. Wir Forst-leute arbeiten mit privaten und

kommunalen Waldbesitzern,Forstunternehmern, Holzver-wertern, Tourismusanbietern undvielen anderen in Netzwerkenzum Wohle des Waldes undunserer Region zusammen.Der Ausbau solcher Koopera-tionen ist für alle Beteiligtenüberlebenswichtig. Wir gehendarauf am Beispiel von Forstbe-triebsgemeinschaften näher ein(Seite 3).

Wald – fachkundige Pflege

Wald ist gefährdet. Stürme, Über-schwemmungen, Forstschäd-linge, Umweltverschmutzungen,Klimaänderungen aber auchunpflegliche Nutzungen bedro-hen ihn. Deshalb braucht derWald qualifiziertes Forstperso-nal, um ihn stabil zu erhalten undseine Funktionen für die Zukunftzu sichern. Wenn die Eigentümernicht selbst die nötige Qualifi-kation besitzen oder über Forst-personal verfügen, bietet derStaatsbetrieb Sachsenforst auchnach der Verwaltungsreform mitkostenloser Beratung oder Be-treuung gegen KostenbeitragHilfe an (Seite 4/5). Dazu kom-men Dienstleistungsangebotevon privaten Forstunternehmen,die den Waldbesitzern Alterna-tiven eröffnen.

Liebe Waldbesitzer, wir hoffen,Ihnen mit dieser 2. Ausgabe derWaldpost die eine oder andereAnregung und interessante Infor-mation geben zu können. Bitteteilen Sie uns mit, an welchenThemen Sie darüber hinaus inter-essiert sind.Ihr

Dr. Dietrich ButterForstbezirksleiter

Liebe Waldbesitzer,liebe Leser,

Inhalt

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waldbesitzer

Forstliche Zusammenschlüssegewinnen immer mehr an Bedeu-tung. Sie eröffnen u. a. die Mög-lichkeit, durch Zusammenarbeitforstliche Maßnahmen zu bün-deln und damit wirtschaftlich vonForstunternehmen bearbeiten zulassen. Die Waldbesitzer könnenso aus ihrem Eigentum mehr Ge-winn erzielen, als wenn jeder fürsich allein seinen Wald bewirt-schaften würde. Wenn ein Zu-sammenschluss eine Mindest-größe (Waldfläche, Anzahl derMitglieder) überschreitet, eröff-net sich die Möglichkeit, forst-lichen Sachverstand für die Füh-rung der Geschäfte „einzukau-fen“ und damit ein Stück unab-hängiger zu werden. Die Eigen-verantwortlichkeit der Waldbe-sitzer wird damit gestärkt. Diedurch Personalabbau und Ver-größerung der Zuständigkeitsbe-reiche bei Sachsenforst zurück-gehenden staatlichen Beratungs-und Dienstleistungsangebotekönnen so ersetzt werden. ImFreistaat Sachsen gibt es derzeit27 Forstbetriebsgemeinschaftenund eine Forstwirtschaftliche Ver-einigung. Sie existieren in unter-schiedlichen Rechtsformen alsWaldbauvereine oder Waldge-

meinschaften, als wirtschaftlicheund/oder eingetragene Vereine,als eingetragene Genossenschaf-ten u. a. m. Ihre Rechtsfähigkeiterlangen sie nach Antragstellungdurch die zuständige Forstbehör-de (ab 1.8.2008: Landratsamt).Forstbetriebsgemeinschaften(FBG) sind freiwillige Zusammen-schlüsse und Selbsthilfeeinrich-tungen der Waldbesitzer. Sie ver-folgen unter anderem den Zweck,die Nachteile geringer Flächen-und Betriebsgröße, ungünstigerFlächenform sowie ein ungenü-gendes Waldwegenetz zu über-winden. Satzungsgemäß werdendurch die FBG für die Mitgliederzumeist folgende Aufgaben über-nommen:

Abstimmung der für die forst-wirtschaftliche Erzeugung we-sentlichen VorhabenBeratung und Fortbildung derMitgliederGemeinsamer Verkauf forst-licher ErzeugnisseKoordinierung der Arbeitskräfteund des Unternehmereinsatzesgemeinsame Beschaffung vonPflanzen, Material, Arbeitsmit-teln, Geräten, MaschinenAntragstellung und Abrechnungvon Fördermitteln einschließlichWegebauUnterstützung bei Walderwerb,

Flächentausch, Grundstücks-börseUnterstützung bei Aufforstunglandwirtschaftlicher Flächen

Forstwirtschaftliche Vereinigun-gen sind privatrechtliche Zusam-menschlüsse von anerkanntenFBG oder ähnlichen Zusammen-schlüssen, die damit ihr Gewichtauf dem Markt verstärken.In der Vergangenheit erhieltenforstliche Zusammenschlüssez. T. eine institutionelle Förde-rung zur Unterstützung der Ge-schäftsführung. Das ist nichtmehr möglich. Unter bestimmtenVoraussetzungen kann nach deraktuellen Förderrichtlinie anforstliche Zusammenschlüsse ei-ne Holzmobilisierungsprämie ge-zahlt werden. Damit werden dieBündelung des zu verkaufendenHolzes der Mitgliedsbetriebe undin forstwirtschaftlichen Vereini-gungen die Koordinierung desüberregionalen Holzabsatzesfinanziell honoriert.Der Forstbezirk Neustadt emp-fiehlt den kommunalen und pri-vaten Waldbesitzern eine Mit-gliedschaft in einem forstlichenZusammenschluss.

Im Einzugsbereich gibt es mehrere FBG’n,siehe Tabelle (Stand Mai 2008):

Forstbetriebsgemeinschaft Gründung Vorsitz (V) KontaktFläche Geschäftsführung (G)Mitgliederzahl

Gohrisch e. V. 1996 Ivo Teichmann (V), Königstein 0172 3697171(Sächsische Schweiz) 580 ha Rosemarie Heinze (G), Weißig 035021 60371www.saechsische-schweiz- 54 E-Mail:[email protected]/FBG

Gutsholz w. V. 2007 Hubertus v. Hertell (V), Hirschbach 03507 6191521058 ha Jacqueline Geißler (G), Cunnersdorf 035053 32508 • 0173 25102718 E-Mail: jacqueline.geiß[email protected]

Oberlausitz w. V. 2007 Thomas Martolock (V), Cunewalde 035877 23007500 ha Jens Jannasch (G), Löbau 03585 218571 • 0157 71350872

www.fbg-oberlausitz.de 13 E-Mail:[email protected]

Sohland/Spree e. V 1996 Holger Paulick (V), Sohland 035936 4590866 ha Thomas Gutsche (G), Taubenheim 035936 34957 • 0172 1371346

101 E-Mail:[email protected]

Brauna w. V. 1996 F. L. Graf Stolberg (V), Görlitz 03581 46901166 ha André Ransch (G), Dresden 0351 4530092 • 0172-365938930 E-Mail:[email protected]

Nähere Informationen sind unter www.forsten.sachsen.de erhältlich.

Zusammenschlüsse von privaten und körper-

schaftlichen Waldbesitzern in der Region

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Mit dem Gesetz zur Neuordnungder Sächsischen Verwaltung vom29. Januar 2008 hat der Sächsi-sche Landtag u. a. die Übertra-gung forsthoheitlichen Aufgabenan die neuen Landkreise be-schlossen. Diese wurden bishervom Staatsbetrieb Sachsenforst,also auch vom Forstbezirk Neu-stadt, wahrgenommen. Konkretsind die Unteren Forstbehördenbei den Landratsämtern ab 1. Au-gust für die Forstaufsicht im Pri-vat- und Körperschaftswald zu-ständig. Dazu gehören folgendeAufgaben: die Erhaltung des Waldes, die Bewahrung des Waldes

vor Schäden, insbesonderevor Waldbrand und durch Forstschädlinge,

die Sicherung der ordnungs-gemäßen Bewirtschaftung des Privat- und Körper-schaftswaldes.

Im Wald aller Eigentumsartensind die Unteren Forstbehördenim Rahmen des Forstschutzes fürdie Abwehr von Gefahren, diedem Wald durch Dritte entstehenkönnten, zuständig. Dabei han-delt es sich z. B. um: das Rauchen und ungeneh-

migte Feuer im Wald, das unberechtigte Fahren

mit Kraftfahrzeugen, das Beschädigen von Ein-

richtungen im Wald oder das Reiten auf nicht ausge-

wiesenen Reitwegen u. a. m.Die Landratsämter werden Zuwi-derhandlungen verfolgen undahnden. Weiterhin sind die Unte-ren Forstbehörden in Vollzug desWaldgesetzes im Privat-und Kör-perschaftswald u. a. für folgen-des zuständig: Waldumwandlungs-

verfahren, Kahlhiebsgenehmigungen,

Waldsperrungen aus Grün-den des Waldbrandschut-zes, zum Schutz der Wald-

besucher oder aus anderenGründen,

Anerkennung und Rechts-aufsicht über forstliche Zu-sammenschlüsse.

Im Gesamtwald weisen die Forst-behörden Reitwege aus, kenn-zeichnen sie und erheben dieReitabgabe.

Als Träger öffentlicher Belangehaben die Unteren Forstbehör-den u. a. bei der Genehmigungdes Bauens in der Nähe von Waldmitzuwirken. Weiterhin sind siefür die Einhaltung der Regelun-gen des Pflanzenschutzgesetzesim Wald und des Gesetzes überforstliches Vermehrungsgut(Saat- und Pflanzgut) zuständig.

Ab dem 01.08.2008 befindensich die Unteren ForstbehördenLandkreis Bautzen01917 Kamenz, Garnisionspl. 6Tel.: 0357 8720Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge01744 Dippoldiswalde,Dr.-Külz-Straße 1Tel.: 03504 6201111Fax.: 03504 6201106

Beide Landkreise werden für dieErfüllung ihrer forsthoheitlichenAufgaben Ansprechpartner in Au-ßenstellen haben. Dazu wirdortsüblich informiert.

Die Untere Forstbehörde derLandeshauptstadt Dresden be-findet sich in der Grunaer Str. 2,01069 Dresden,PF 120020 in 01001 Dresden;Tel.: 0351 4887008Fax: 0351 4887003

Für die forsttechnische Betriebs-leitung und den forstlichen Re-vierdienst im Körperschaftswaldsowie die Beratung, Betreuungund technische Hilfe im Privat-wald bleibt der Forstbezirk Neu-stadt im Staatsbetrieb Sachsen-forst weiterhin zuständig. Die

forstliche Förderung verbleibtebenfalls beim Staatsbetrieb.Der Forstbezirk Neustadt wirdmit den Unteren Forstbehördeneng zusammenarbeiten. Die An-liegen der Waldbesitzer und Bür-ger sollen schnell zur Bearbei-tung an die richtige Stelle weiter-geleitet werden.Ab dem 01.08.2008 gibt es imForstbezirk drei Privat- und Kör-perschaftsreviere (Karte Seite 5).Die Revierdienststellen sind wiefolgt erreichbar:

Privat- und Körperschaftswald-revier Gohrisch: ForstamtmannHartmut SchippersDienstsitz: Cunnersdorf Nr. 1a,01824 GohrischTel.: 035021 904742Mobil: 0172 7992853Privat- und Körperschaftswald-revier Markersbach:Forstamtmann Thomas KrauseDienstsitz: OT Markersbach,Talstrasse 26, 01816 Bad Gott-leuba-BerggießhübelTel.: 035023 66233Mobil: 0172 7992855Privat- und Körperschaftswald-revier Neustadt:Forstinspektor Holger FleischerDienstsitz: K.-Liebknecht-Str. 7,01844 NeustadtTel.: 03596 585729Mobil: 0174 3064369

Sprechzeit:Donnerstags 15.00 bis 18.00 Uhr

aktuell

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Foto rechts:Außenstelle

des Forstbezirkesin Markersbach

Verwaltungsreform zum 1.8.2008

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Privat- und Körperschaftswaldreviere ab 1. August 2008

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Die meisten Waldbesitzer imForstbezirk Neustadt verfügenüber eine kleine Waldfläche. DieMöglichkeiten ihrer Bewirtschaf-tung sind sehr unterschiedlich.Nicht bewirtschaftete Wälder lau-fen Gefahr, durch Stürme, Schäd-linge und die Klimaerwärmungso geschädigt zu werden, dassdie gesetzlich vorgeschriebenenachhaltige Erfüllung der Wald-funktionen in Frage gestellt ist.Ivo Teichmann (41) aus König-stein in der Sächsischen Schweizerwarb Waldflächen seines Hei-matortes, um die infolge Erbtei-lung, Bodenreform oder BVVG-Verkauf oft kleinteiligen Flächenund die damit verbundenen Be-wirtschaftungsprobleme zu über-winden und seinen Wald nach-haltig zu bewirtschaften. Er über-

nimmt bewusst Verantwortungfür seinen Waldbesitz und nutztdabei gern die Erfahrung undKompetenz „seines“ Revierförs-ters Hartmut Schippers. Teich-mann ist Mitglied der FBG Goh-risch (www.fbg-saechsische-schweiz.de), die ihn im vorigenJahr zu ihrem neuen Vorsitzendenwählte. Die FBG, so Teichmann,ist die beste Möglichkeit, die viel-fältigen Nachteile zersplittertenWaldbesitzes zu überwinden. Alsaktiver Waldbesitzer weiß er,dass es ohne Aus- und Fortbil-dung schwer wird, die vielfältigenAufgaben kompetent zu erfüllen.Deshalb absolvierte er einen4-wöchigen Waldbesitzergrund-lehrgang an der BayerischenWaldbauernschule in Kehlheimund wünscht sich solche Fortbil-dungsangebote auch in Sachsen.Ivo Teichmann hatte in seinemWald 2007 die Schäden nachdem Sturm „Kyrill“ aufzuarbei-ten. Dabei half ihm ein örtlicherForstunternehmer. Im Sommerentfernte er rechtzeitig die vomBorkenkäfer befallenen Bäumeund verkaufte das gewonneneHolz mit Hilfe des Forstbezirkes

zu seiner Zufriedenheit. Danachwidmete er sich der Jungwuchs-pflege und Durchforstung. Da diePreise wegen des vielen auf demMarkt befindlichen Sturmholzesgefallen sind, hat er geplanteHolzeinschläge entsprechend derEmpfehlung seines Försters aufeinen späteren Zeitpunkt ver-schoben. Ivo Teichmann wird sei-nen Wald hin zu mehr Arten- undStrukturvielfalt allmählich ökolo-gisch umbauen. Er will die Natur-verjüngung fördern und Buchen,Eichen sowie Douglasien pflan-zen. Jedoch muss er die Pflanzun-gen wegen der zu erwartendenWildschäden vorerst einzäunen.Ivo Teichmann strebt darüber hin-aus in der Forstbetriebsgemein-schaft die intensivere Bewirt-schaftung des Waldes und diebessere Zusammenarbeit derMitglieder an. Die Wirtschaftlich-keit der FBG will er durch gemein-samen Holzverkauf und die Ge-winnung neuer Mitglieder deut-lich verbessern. Dabei vergewis-sert er sich gern der weiterenguten Zusammenarbeit mit demörtlichen Revierförster vom Forst-bezirk Neustadt.

Wenn jagdliche Einrichtungen dieLandschaft verschandeln, fälltdas auch auf den Grundstücks-eigentümer zurück. Deshalb: denJagdpächter veranlassen, den Zu-stand abzustellen; notfalls dieJagdgenossenschaft einschalten.

Leider betrachtet mancher Mit-bürger den Wald immer noch alsAbfallentsorgungsort. Nach § 52(2) 2. SächsWaldG handelt sichdabei um eine Ordnungswidrig-

keit, die nach Anzeige von derUnteren Forstbehörde am Land-ratsamt verfolgt wird und mitGeldbuße bis zu 2.500 EUR be-währt ist.Der Waldbesitzer hat im Rahmendes Zumutbaren ablagerungsver-hindernde Maßnahmen zu ergrei-fen. Wenn der Verursacher nichtermittelt werden kann, sind dieLandkreise bzw. die beauftragtenGemeinden entsorgungspflichtig(§ 3 (4) SächsABG).

waldbesitz • forstrecht

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Ivo Teichmannbei der Waldpflege

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§ Worauf Waldbesitzer achten sollten

Waldbesitzer Ivo Teichmannübernimmt Verantwortung

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Die neue FördermittelrichtlinieRL-WuF/2007 für die Periode bis2013 ist am 10.10.2007 in Kraft ge-treten. Da für alle Maßnahmen, die2008 realisiert werden sollen, dieentsprechenden Anträge bereits biszum 31.10.2007 bei der Bewilligungs-stelle in Bautzen vorliegen mussten,war Eile geboten. Trotz des kurzenBewilligungszeitraumes wurdensachsenweit über 400 Anträge ge-stellt. Der Schwerpunkt liegt mit ca.670 ha auf der Pflanzung. Deswei-teren wurden für 88 km WegebauAnträge gestellt. Besonderes Augen-merk galt den zur Wiederaufforstungvorgesehenen Flächen, die im Januar2007 durch den Sturm „Kyrill“ ge-

schädigt wurden. Dabei nutzten vieleAntragsteller die Ausnahmeregelungsofort nach Antragstellung mit derDurchführung der Pflanzmaßnahmenzu beginnen.Die neue Richtlinie war nicht für alleWaldbesitzer leicht zu verstehen.Oftmals mussten im Rahmen der Be-ratung Begriffe wie Herkunftsemp-fehlungen, Regelbau, Management-plan, Gebietskulisse u. a. geklärtwerden. Gleichzeitig bekamen dieAntragsteller durch die Revierleitererläutert, welche Informationen füreine ordnungsgemäße Antragstel-lung notwendig sind.Im Dezember 2007 erfolgten die letz-ten Auszahlungen von Fördergeldern

nach der alten Richtlinie. Im Zeitraumvom 1.1.2006 bis 31.10.2007 wurdenim Forstbezirk Neustadt von 67 ge-stellten Anträgen 64 realisiert undrund 341.500 Euro Fördergelder aus-gezahlt.Weitere Informationen, Erläuterun-gen und Antragsformulare finden Sieim Internet unter:www.smul.sachsen.de (Förderung)

Vor 5 Jahren ging ein Wunsch inErfüllung. Ich erwarb mit meinerFrau ca. 2,5 ha Wald. Er bestehtzu 80% aus 80- bis 100-jährigenFichten, zu 2 % aus einem 10-jäh-rigen Jungbestand Buche und derRest ist Laubmischwald. Die Freu-de dauerte nicht lange. Etwa einhalbes Jahr später bekam icheinen Anruf von RevierförsterWinkler: „Borkenkäferalarm“.Der Käfer hatte sich sehr rasantverbreitet. Es war das sehr tro-ckene und heiße Jahr 2003, alsoideale Bedingungen für diesenSchädling. Durch den Befall mus-sten 50 % des Fichtenaltbestan-des eingeschlagen werden. ImFrühjahr des folgenden Jahresfielen noch einmal 25 % des Be-standes dem Käfer zum Opfer.Dann hatten wir den Schädlingerstmal im Griff. Wir ließen unsnicht entmutigen und konntenmit etwas Glück ein weiteres be-nachbartes Waldgrundstück er-werben. Somit wuchs unser Waldauf 8 ha an. Das „neue“ Grund-stück besteht zu 90 % aus altenFichten. Nach der Durchforstung

des Bestandes wurde unser Wald2007 vom Sturm Kyrill heimge-sucht. 50 % des Jungbestandesund 20 % vom Altbestand wur-den verwüstet. Den Wunsch nacheinem gepflegten, gesunden undschönen Wald konnten ich undmeine Frau erst einmal auf Eislegen. Da die Aufräumungsarbei-ten etwas andauerten, breitetesich der Borkenkäfer wieder stär-ker aus. Einzelne Fichten, die beiden Aufräumungsarbeiten ste-hen blieben, wurden nun in die-sem Frühjahr befallen. In diesemJahr begannen wir mit den Auf-forstungsarbeiten. 1,5 ha wurdenmit Bergahorn und Winterlindebepflanzt. Die restlichen Flächensollen im Frühjahr 2009 mit Dou-glasie, Eiche und Buche aufge-forstet werden.Seit Erwerb des ersten Wald-grundstückes stand uns Revier-förster Lutz Winkler immer bera-tend zur Seite. Bei dieser Gele-genheit möchte ich mich dafürrecht herzlich bedanken.Auch eine sehr gute Zusammen-arbeit mit dem Forstunterneh-

men Behrisch möchte ich mit er-wähnen. Es wird noch einige Jah-re dauern, aber wir, ich und mei-ne Frau, werden mit sehr vielLeidenschaft und Tatendrang denWald wieder fit machen.

Anmerkung der Redaktion:Die Waldbesitzer werden gebe-ten, ihre Erfahrungsberichte anden Forstbezirk zu schicken. Da-bei sind auch kritische Wortmel-dungen erwünscht. Es ist vorge-sehen, in der nächsten Ausgabeder Waldpost zwei weitere Be-richte zu veröffentlichen.

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forstförderung

Heiko Adam, Burkhardswalde

Waldbesitzer Heiko Adamauf seiner Aufforstungs-fläche

Wichtige Grundsätzebeachten:

Beginnen Sie recht-zeitig mit der Planungund Antragstellung!Bis zum 31.10.2008müssen die Anträgefür das Folgejahr beider Bewilligungsstel-le eingegangen sein.Bei Vorhaben nachNummer D (Natur-schutz) ist eineStellungnahme derhöheren Naturschutz-behörde erforderlich.

Wenn die beantragtenFördermittel einen Be-trag von 5000,- Euroübersteigen, be-nötigen Sie mind.3 vergleichbare An-gebote fachkundiger,leistungsfähigerFirmen.

Erstaufforstung der Stiftung Wald für Sachsenin Stolpen (6,5 ha)

KleinprivatwaldEin Erfahrungsbericht

Forstförderung nach neuer Richtlinie angelaufen

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Die Holz verarbeitende Industriekonnte im ersten Halbjahr 2008das angebotene Rohholz nicht invollem Umfang abnehmen. DasÜberangebot ergab sich aus denvorhandenen Sturmholz-Rest-mengen des Vorjahres und dergedrosselten Produktion in derIndustrie wegen Absatzproble-men und Preisverfall bei den End-produkten. Dadurch sinken der-zeit die Preise für Massenholz-sortimente. Deshalb rät derStaatsbetrieb Sachsenforst der-zeit davon ab, frisches Holz ein-zuschlagen. Ausgenommendavon ist vom Borkenkäfer be-fallenes Holz, das dringend und

rechtzeitig aufgearbeitet werdenmuss! Holzsortimente bessererQualität, wie Sägeholz der Baum-arten Eiche und Lärche, werdendagegen durchaus nachgefragt.Hier bestehen auch für kleinereWaldbesitzer Vermarktungschan-cen. Voraussetzung für den Ein-schlag solcher Sortimente solltendie verbindliche Bestellung durchkonkrete Kunden und eine pro-fessionelle Holzaushaltung sein.Darunter ist das Zersägen desStammes so zu verstehen, dassein maximaler Holzerlös erzieltwerden kann, d. h. der Anfall min-derwertiger Holzsortimente mi-nimiert wird. Qualitätsarbeit

durch Fachleute ist damit gefragt.Besonders wertvolle Stämmekönnen auch im kommendenWinter wieder bei der Submissi-on des Staatsbetriebes Sachsen-forst versteigert werden. Die Vor-bereitung muss bereits imSommer beginnen! Daher ist eswichtig, dass sich interessierteWaldbesitzer schon jetzt an ihrenzuständigen Revierleiter wenden.Sie werden kostenlos beraten.Bei Bedarf kann ein Dienstlei-stungsvertrag gegen Kostener-satz geschlossen werden.Zunehmende Bedeutung erlangtmittlerweile die Nutzung vonHolz für Brennzwecke. Aufgrundder hohen Öl- und Gaspreise wer-den Gebäude immer mehr mitHolz beheizt. Brennholz lässtsich gegenwärtig gerade durchPrivatwaldbesitzer oft gewinn-bringender verkaufen als Indu-strieholz. Für 2 m langes, an denWaldweg gerücktes Brennholzkönnen um 30 EUR/rm erzieltwerden.Wer etwas Aufwand für Werbungbzw. Kundensuche akzeptiert,kann auch höhere Preise errei-chen. Geeignet sind Annoncenin Regionalzeitungen, Gemeinde-blättern oder im Internet.

holzverkauf

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Herkunft: Östliches Mittelmeergebiet und Balkan

Verbreitung heute: West-, Mittel- und Südeuropa, Nordamerika, Kleinasien,Asien, Korea, Japan; Walnusswälder gibt es in Armenien,Transkaukasien, Iran; Europas größtes Anbaugebiet liegtin Frankreich

Erscheinungsbild: grobborkige Rinde, silbrig schimmernd; solitärer Baumwird bis 20 m, im Bestand bis 30 m hoch; das Höhen-wachstum wird zwischen 60 bis 80 Jahren eingestellt; Stammdurchmesser bis 80 cm; wächst sehr schnell undwird bis 150 Jahre alt

Holzverwendung: verarbeitet werden Stamm (mind. 3,0 m lang) und Wurzel,als Vollholz in der Waffenherstellung, Möbelindustrie, im Orgel- und Treppenbau, als Furnier in der Möbelindus-trie, im Automobilbau und für edle Spielwaren, z. B. Schachbretter. Das Wurzelholz ist wegen der schönen Maserung begehrt.

Aktuelles vom Holzmarkt

Holznutzung imeigenen Wald

Walnuss – Baum des Jahres 2008

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Waldarbeit ist und bleibt gefähr-lich. Das zeigt sich auch bei denUnfallzahlen. Im Freistaat Sach-sen sind im vorigen Jahr 263 Ver-sicherte der LandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaft Mittel-und Ostdeutschland (LBG MOD)bei Waldarbeiten verletzt wor-den. Gegenüber 2006 ist das einAnstieg um 92 Unfälle.Leider waren auch zwei Tote zubeklagen.

Die Unfallgefahren wie Wucht der fallenden Bäume

Bruch von Ästen und Kronen-teilenArbeit mit gefährlichen Ma-schinen und WerkzeugenRutsch- und Sturzgefahr durch Hindernisse, schwie-riges Gelände, Nässe und GlätteEinreißen, Aufplatzen und Zu-rückschleudern von Stämmenund Ästen

werden zu wenig beachtet undhäufig unterschätzt. Fällarbeitenund Aufarbeitung von Windbruchsind keine Tätigkeiten, die „malschnell so nebenbei“ erledigtwerden können. Diese Arbeitensollten Profis vorbehalten blei-ben. Wenn private Waldbesitzergefährliche Forstarbeiten selbstausführen wollen, ist es unbe-dingt erforderlich, grundlegendeVorschriften zur Unfallverhütungzu beachten. Dabei steht an er-ster Stelle die Unfallverhütungs-vorschrift-Forsten-VSG 4.3. DieTeilnahme an einem Motorsägen-lehrgang ist hier nicht zwingendgefordert, jedoch müssen dieVersicherten z. B. über Kennt-nisse zu fachgerechten Fäll-techniken verfügen.Weiterhin muss die vollständigepersönliche Schutzausrüstung,bestehend aus

Schnittschutzhose,Helm mit Gehör- und Ge-sichtsschutz,

Sicherheitsschuhe mit schnitthemmender Einlage,Handschuhe

getragen werden.Dass sich im Gefahrenbereich(doppelte Baumlänge!) des zufällenden Baumes nur der Motor-sägenführer aufhalten darf, sollteselbstverständlich sein.Die sichere Aufarbeitung vonWindwurf und unter Spannungliegendem Holz erfordert viel Er-fahrung und langjährige Praxis.Sie sollte deshalb unbedingtFachleuten überlassen bleiben.Privatwaldbesitzer, die selbstHolz einschlagen wollen, solltensich die erforderlichen Kennt-nisse durch Teilnahme an einemMotorsägenlehrgang erwerben.

Auf der Grundlage einer Verein-barung zwischen Sachsenforstund der LBG MOD werden dieseLehrgänge seit Jahren angebo-ten. Für bei der Berufsgenossen-schaft versicherte Waldbesitzer(einschließlich eines Beauftrag

ten) sind die Lehrgänge kosten-frei. Selbstwerber stehen nichtunter dem Versicherungsschutzder gesetzlichen Unfallversiche-rung. Demzufolge ist ein Kosten-zuschuss für die Teilnahme durchdie LBG MOD nicht möglich. Diezweitägigen Lehrgänge werdenvon Sachsenforst durchgeführtund vom Technischen Aufsichts-dienst der Berufsgenossenschaftunterstützt. In der Theorie wer-den Unfallverhütung, Arbeitssi-cherheit, Aufbau und Funktions-weise von Motorsägen undanderen Geräten behandelt.Am zweiten Tag finden praktischeÜbungen statt. Jeder Teilnehmererhält eine Bescheinigung.Anmeldungen nimmt der Forst-bezirk entgegen. Dabei ist dieMitgliedsnummer in der Berufs-genossenschaft vorzulegen. Dadie Nachfrage sehr hoch ist,muss mit Wartezeiten gerechnetwerden. Es kann auch auf Lehr-gänge in den Nachbarforstbe-zirken ausgewichen werden.

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arbeitsschutz

SIE HABEN FRAGEN?

Landwirtschaftliche Berufsgenossen-schaft Mittel- und Ostdeutschland

Technischer Aufsichtsdienst. OT HönowHoppegartener Straße 10015366 HoppegartenTel: 3342/361131Fax: 03342/361230

Gut gerüstet in den Wald

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In letzter Zeit ist die Nachfragenach kaufbaren Waldflurstückenimmer mehr gestiegen.2006 und 2007 wurden allein imForstbezirk Neustadt über 250Kaufverträge im Rahmen der Vor-kaufsrechtsprüfung nach § 27SächsWaldG bearbeitet. Kauf-gründe gibt es viele: Ein Teil derKaufinteressenten will bei densteigenden Energiepreisen sei-nen Brennholzbedarf aus eige-nem Wald decken. BestehendeForstbetriebe versuchen ihreWaldfläche zu vergrößern.Andere wollen einfach nur einStück Wald ihr Eigen nennen.Verkäufer sind größtenteilsWaldbesitzer, die ihren Waldaltersbedingt nicht mehr bewirt-schaften können oder Erbenge-meinschaften und die BVVG mitihren zum Verkauf stehendenRestflächen.Immer wieder kommen Anfragenan die Mitarbeiter der Forstver-waltung, wie:

Können Sie mal meinenWald schätzen?Wie viel kostet denn einHektar Wald?

Bedienstete des StaatsbetriebesSachsenforst dürfen keine Wald-bewertungen bzw. „Preisvor-schläge“ für Privat- und Körper-schaftswald vornehmen. Dasmachen Forstsachverständige,die z. B. im Forstbezirk oder beider Unteren Forstbehörde imLandratsamt erfragt werdenkönnen.Als Grundlage wird die Waldwert-ermittlungsrichtlinie (WaldwertR2000) für den Freistaat Sachsenempfohlen. Weitere allgemeinanerkannte Bewertungsgrund-lagen wie das Waldwertermitt-lungsprogramm SILVAL sind zu-lässig.

Eine annähernde Waldwerter-mittlung ist auch mittels Ver-gleichswertverfahren durch dieGutachterausschüsse bei denLandratsämtern möglich.

Mit Durchschnittspreisen je Hek-tar zu arbeiten hat wenig Sinn,da viele unterschiedliche Fak-toren in die Bewertung einflie-ßen. So spielen z. B. Lage desWaldes, Erschließung mit Wegen,Walddaten wie Alter, Baumart,Bonität, Bestockungsgrad, Höheund Durchmesser der Bäume,Umtriebszeit, Holzpreise undHolzeinschlagskosten, Kultur-

kosten und der Bodenwert einewichtige Rolle. Während der Wertvon Waldboden noch relativ kon-stant bei ca. 0,10 EUR/m2 liegt,kann der Waldwert (Boden- undBestandeswert) stark differieren.Die Beispiele unten sollen dasverdeutlichen.

Ungeachtet dessen ist der Wald-ankauf oder -verkauf Verhand-lungssache. So werden lukrativeWaldstücke mitunter meistbie-tend verkauft. Wird einem Wald-besitzer auf der anderen Seitesein Wald zur Last, kann man ihnauch recht günstig erwerben.

waldbewertung

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1,0 ha Fichte 65 Jahre 1,0 ha Birke 35 JahreEUR/ha EUR/m2 EUR/ha EUR/ m2

Wertuntergrenze 6.660 0,67 1.000 0,10Wertobergrenze 10.230 1,02 1.300 0,13

Außenaufnahmen fürWaldwertermittlung

Was ist unser Wald wert?Waldankauf und Waldverkauf

TIPP: Als groben Anhaltspunkt kann man die Waldbewertungs-tabellen für Versicherungszwecke bei diversen Versicherungenheranziehen. Auch das Internet kann hilfreich sein. Jedoch benötigtman auch da bestimmte Walddaten.

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Im Forstbezirk Neustadt wird abAugust ein Teil der Wälder ge-kalkt. Nähere Angaben zu Ortund Zeit entnehmen Sie bitte derTagespresse.Zwischen 1998 und 2005 wurdenbereits Teile des Waldes der ehe-maligen Forstämter Langburkers-dorf, Cunnersdorf und Bad Gott-leuba gekalkt. Daher handelt essich jetzt um eine Wiederho-lungskalkung. Privaten und kör-perschaftlichen Waldbesitzernentstehen dabei keine Kosten.Die Schadstoffeinträge aus Kraft-fahrzeugen, Industrieanlagenund Haushalten bewirken überden Niederschlag die Versaue-rung der Waldböden.Viele Böden in unserer Regionsind nicht in der Lage, dem seitJahrzehnten wirkenden Säure-eintrag entgegenzuwirken. Da-durch verlieren sie einen Teil ihrerFruchtbarkeit. Darüber hinauswerden andere Bodeneigen-schaften, wie die Filterwirkungvon Regenwasser stark beein-flusst. Zahlreiche Feldversucheund Messungen haben ergeben,dass eine Abpufferung der Säureeine positive Wirkung auf denWaldboden hat. In einem diffe-

renzierten Planungsverfahrenwerden die zu kalkenden Wald-flächen ermittelt. Aus ökologi-schen und Bodenzustandsgrün-den dürfen nicht alle Waldge-biete gekalkt werden. So sindFeuchtbiotope, Naturschutzge-biete, der Nationalpark Säch-sische Schweiz, besonders nasseaber auch nährstoffreiche Wald-böden sowie Moore und Gewäs-ser von der Kalkung ausgeschlos-sen. Die Planung erfolgte inenger Zusammenarbeit mit derNaturschutzbehörde und derWasserbehörde. Im Ergebniswerden in diesem Jahr insgesamt2972 Hektar in folgenden Wald-gebieten des Forstbezirkes mitkohlesaurem Magnesiumkalkbehandelt:

• Lauterbacher Wäldchen• Rüden- und Tannenberg• Valtenberg und Hohwald• Unger und Wälder bei Polenz• Sebnitzer Wald• Finkenberg und Hupe bei

Sebnitz• Wälder um Reinhardtsdorf-

SchönaUm eine nachhaltige Wirkung imWaldboden zu erzielen, ist derEinsatz von 3,5 Tonnen Kalk jeHektar vorgesehen. Die Maßnah-me wird alle 6-10 Jahre wieder-holt. Die Finanzierung erfolgt mitMitteln der EU. Der Forstbezirkplant in den folgenden Jahrenweitere Flächen zu kalken.Während des Einsatzes müssendie Waldgebiete aus Gründender Sicherheit gesperrt werden.

Am 13. März 2008 sind Änderungenim Pflanzenschutzgesetz in Kraft ge-treten. Die wohl wichtigste Neureg-lung im Forstbereich betrifft die Auf-zeichnungspflicht. Demnach sindLeiter von forstwirtschaftlichen Be-trieben verpflichtet, Aufzeichnungenzu führen, wenn sie Pflanzenschutz-mittel anwenden.Darin ist folgendes festzuhalten:• das verwendete Mittel• der Ort der Ausbringung

(Forstadresse oder Flurstück)• das Datum• die Aufwandsmenge• die Anwendung (z. B. Herbizid-

ausbringung auf x ha oder x fm Stapelbegiftung gegen Schad-insekten usw.)

• der Name des AnwendersDie Aufzeichnungen sind anschlie-ßend zwei volle Kalenderjahre auf-zubewahren. Diese Pflicht ist unab-hängig von der Betriebsgröße undgilt auch, wenn die Anwendungdurch einen Dritten (z. B. Unterneh-mer) erfolgt. In die allgemeinen Vor-schriften zur Anwendung von Pflan-zenschutzmitteln sind jetzt auch Be-stimmungen zum Schutz besondersgeschützter Tier- und Pflanzenartenaufgenommen worden (Ergänzung

von §6 Absatz 1). Dadurch wird inbesonderen Gebieten unter be-stimmten Bedingungen die Anwen-dung von Pflanzenschutzmitteln ein-geschränkt bzw. ausgeschlossen. Sokann beispielsweise ein Holzpolternicht wegen Befall durch den Nutz-holzbohrer begiftet werden, wennsich in unmittelbarer Nähe ein Amei-senhaufen der Roten Waldameisebefindet. Weitere Regelungen betref-fen die Aufbrauchsfrist, die Entsor-gungspflicht für bestimmte nichtmehr anwendbare Mittel u. a. m.Nähere Informationen unter:www.bgblportal.de/BGB/bgbl108s0284.pdf

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waldschutz

Helikopter mitKalkungsbehälter

Beachten Siedie Mitteilungenin der örtlichenPresse!

Waldbesitzerkönnen sich beiFragen an denForstbezirk oderihre Revierleiterwenden.

Bodenschutzkalkungim Forstbezirk

Änderungen im Pflanzenschutzgesetz

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Als Resonanz auf die erste„Waldpost“ wurde vielfach derWunsch geäußert, das ThemaVersicherungen für den Wald auf-zugreifen. Der StaatsbetriebSachsenforst kann nur übereinen allgemeinen Rahmen derbestehenden Verpflichtungenund Möglichkeiten informieren,da er selbst kein Versicherer ist.Es gibt zwei verschiedene Artender Versicherungen für die Wald-besitzer: die gesetzlichen Pflicht-versicherungen und die frei-willigen Zusatzversicherungen.Die gesetzlichen Pflichtversiche-rungen (landwirtschaftliche Un-fallversicherung, Alterskasse undKrankenkasse) werden auf derGrundlage des Sozialgesetz-buches VII (SGB VII) in Sachsendurch die Landwirtschaftliche Be-rufsgenossenschaft Mittel- undOstdeutschland wahrgenommen.Auf die landwirtschaftlicheAlters- und Krankenkasse wirdhier nicht weiter eingegangen.Die Beitragspflicht zur landwirt-schaftlichen Unfallversicherungbesteht unter bestimmten Vor-aussetzungen für den Waldbe-sitzer kraft Gesetzes und bedarfkeiner Beitrittserklärung. Nacheiner Entscheidung des Säch-sischen Landessozialgerichtes(Az. L2 U 59/97) ist versiche-rungspflichtig, wer Eigentümereines forstlichen Grundstückesist, auf dem eine forstliche Be-wirtschaftung stattfindet auchwenn sie mehrjährig ausgesetztwird. Durch die landwirtschaft-liche Unfallversicherung sind derEigentümer, mithelfende Fami-lienangehörige und beauftragteBeschäftigte bei der Ausübungforstlicher Arbeiten im Falle einesUnfalles oder einer Berufskrank-heit versichert.Die Versicherung ist zur Finanzie-rung der Heilbehandlung, Reha-bilitation, Pflege und zur Zahlungdes Verletztengeldes verpflichtet.

Nicht versichert sind z. B. beiforstlichen Arbeiten unbeteiligteDritte oder Waldbesitzer, dielediglich ihr eigenes Feuerholzaufarbeiten. Auch Schäden anGegenständen (Kleidung, Fahr-zeug u. ä.) sind nicht versichert.Zum Schutz vor weiteren Risikenist es möglich, sich zusätzlichprivat abzusichern. Sinnvoll kön-nen eine Waldbrand- und Wald-sturmversicherung sowie eineHaftpflichtversicherung für Wald-besitzer sein.

Der Versicherungsschutz derWaldbrandversicherung umfasstSchäden durch Brand, Blitz-schlag und Explosion. Versichertsind Schäden am Bestand, aberauch am eingeschlagenen Holz,solange es noch im Eigentumdes Waldbesitzers ist und vorOrt lagert.

Die Waldsturmversicherung bie-tet Versicherungsschutz für Schä-den durch Sturm und Schnee-bruch. Neben der vereinbartenVersicherungssumme werden imSchadenfall Aufräumkosten undAufforstungsbeihilfen erstattet,sofern dies vertraglich vereinbartist. Der Beitrag richtet sich nach

Lage und Flächengröße des Wal-des, Baumarten und Alter sowieVersicherungsart (Voll- oder Teil-wert). Manche Waldbesitzerver-bände oder forstliche Zusammen-schlüsse haben Rahmenverträgemit Versicherungen ausgehan-delt, um günstigere Konditionenfür ihre Mitglieder zu erzielen.Die Waldbesitzer Haftpflicht-versicherung deckt Haftpflicht-ansprüche geschädigter Dritter.Zu beachten ist, dass nicht alleRisiken im Wald automatisch ei-nen Schadensersatzanspruch anden Waldbesitzer begründen. Soist beispielsweise ein bei einemWaldspaziergang durch einewaldtypische Gefahr (herabfal-lender Ast, Stolpern über eineWurzel) erlittener Schadensfallnicht schadensersatzpflichtig.Erst wenn eine atypische Gefahr(z. B. eine nicht gesicherte Sand-grube oder ein abgesägter Baum,der nicht zu Boden gebracht wur-de) entstanden ist, könnte imSchadensfall eine Verantwort-lichkeit des Waldbesitzers abge-leitet werden. Die Prüfung obliegtdabei dem Versicherer. Bei be-gründeten Ansprüchen erfolgteine Entschädigung.

Herausgeber:Staatsbetrieb SachsenforstForstbezirk NeustadtKarl-Liebknecht-Straße 701844 Neustadt/Sa.Fon: 03596/585710Fax: 03596/585799E-Mail: [email protected](Kein Zugang für elektronisch signierte sowiefür verschlüsselte elektronische Dokumente)Redaktion:Dr. Dietrich Butter (v.i.S.d.P.)Jens LippmannRedaktionsschluss: 21.07.2008Fotos: Forstbezirk NeustadtAuflagenhöhe: 3.200Produktion: life edition.Verlag und Pressedienste LeipzigDruck: Krenke Druck

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versicherungen

Versicherungen für den Wald

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