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R Ü C K K E H R H I L F E I N Ö S T E R R E I C H . Zurück in die Heimat MAROKKO Was muss ich tun? Rückkehrhilfe Ein Neustart mit Perspekven Spezielles Rückkehrhilfeprogramm Marokko Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder einen negativen Asylbescheid erhalten haben und freiwillig ausreisen möchten, wird Ihnen ein spezielles Rückkehrhilfeprogramm angeboten. Damit soll Ihnen der Neustart in Ihrem Heimatland Marokko erleichtert werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Wenn die Leistungen bewilligt werden, können sie nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Leistungsgewährung erfolgt darüber hinaus vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Mögliche Programmleistungen im Überblick: Information und Beratung zur freiwilligen Rückkehr beim Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) oder der Caritas (ÖCZ) in den Bundesländern Unterstützung bei der Beschaffung der Reisedokumente Flugbuchung und Reiseorganisation Übernahme der Reisekosten Medizinische Versorgung beim Transport Finanzielle Starthilfe (bis zu 500 Euro pro Person) Anmeldung für ein Reintegrationsprogramm in Marokko (begrenzte Plätze) Die Höhe der finanziellen Starthilfe orientiert sich an temporären Faktoren (3 Phasen) – der Fristenlauf beginnt mit der Asylantragseinbringung. Je früher Sie freiwillig ausreisen, desto höher ist der Unterstützungsbetrag! Die finanzielle Starthilfe kann in der Phase nach Einbringung des Asylantrags 500 Euro betragen. PHASE 1: 500 Euro / Person (bis 3 Monate nach Asylantrageinbringung bzw. keine Beschwerde gegen den Bescheid I. Instanz PHASE 2: 250 Euro / Person (bis 6 Monate nach Asylantrageinbringung bzw. keine Revision gegen den Bescheid II. Instanz PHASE 3: 50 Euro / Person (nach 6 Monaten nach Asylantrageinbringung oder Beschwerdeeinbringung II. Instanz) Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Rückkehrberatungsorganisation Ihrer Wahl: Verein Menschenrechte Österreich Caritas Diese wird Sie unverbindlich und vertraulich informieren und Ihren Antrag auf die gestaffelte Rückkehrhilfe oder das Reintegrationsprogramm beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einbringen. Stand März 2016

Was muss ich tun? E H RHI - bfa.gv.at · Außenstelle BS West, OÖ Thalham 80 / A-4880 St. Georgen/Attergau Tel: +43 (7667) 21741-105 E-Mail: [email protected] OBERÖSTERREICH

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KEHRHILFE I N Ö

STERREICH .

Zurück in die Heimat MAROKKO Was muss ich tun?

RückkehrhilfeEin Neustart mit PerspektivenSpezielles Rückkehrhilfeprogramm Marokko

Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder einen negativen Asylbescheid erhalten

haben und freiwillig ausreisen möchten, wird Ihnen ein spezielles Rückkehrhilfeprogramm angeboten.

Damit soll Ihnen der Neustart in Ihrem Heimatland Marokko erleichtert werden.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Wenn die Leistungen bewilligt werden, können sie

nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Leistungsgewährung erfolgt darüber hinaus vorbehaltlich

etwaiger Änderungen.

Mögliche Programmleistungen im Überblick:

Information und Beratung zur freiwilligen Rückkehr beim Verein Menschenrechte Österreich

(VMÖ) oder der Caritas (ÖCZ) in den Bundesländern

Unterstützung bei der Beschaffung der Reisedokumente

Flugbuchung und Reiseorganisation

Übernahme der Reisekosten

Medizinische Versorgung beim Transport

Finanzielle Starthilfe (bis zu 500 Euro pro Person)

Anmeldung für ein Reintegrationsprogramm in Marokko (begrenzte Plätze)

Die Höhe der finanziellen Starthilfe orientiert sich an temporären Faktoren (3 Phasen)

– der Fristenlauf beginnt mit der Asylantragseinbringung.

Je früher Sie freiwillig ausreisen, desto höher ist der Unterstützungsbetrag!

Die finanzielle Starthilfe kann in der Phase nach Einbringung des Asylantrags 500 Euro betragen.

PHASE 1: 500 Euro / Person (bis 3 Monate nach Asylantrageinbringung bzw. keine Beschwerde gegen den Bescheid I. Instanz

PHASE 2: 250 Euro / Person (bis 6 Monate nach Asylantrageinbringung bzw. keine Revision gegen den Bescheid II. Instanz

PHASE 3: 50 Euro / Person (nach 6 Monaten nach Asylantrageinbringung oder Beschwerdeeinbringung II. Instanz)

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Rückkehrberatungsorganisation Ihrer Wahl:

Verein Menschenrechte Österreich

Caritas

Diese wird Sie unverbindlich und vertraulich informieren und Ihren Antrag auf die gestaffelte Rückkehrhilfe

oder das Reintegrationsprogramm beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einbringen.

Stand März 2016

KONTAKTDATEN der Rückkehrberatungsorganisationen

BURGENLANDGeschäftsstelle EisenstadtNeusiedler Straße 24-26 Top 6 / A-7000 EisenstadtTel: +43 (2682) 61821E-Mail: [email protected]

KÄRNTEN Geschäftsstelle Klagenfurt8. Mai-Straße 17/11 (4. Stock) / A-9020 KlagenfurtTel: +43 (463) 512618E-Mail: [email protected]

NIEDERÖSTERREICHGeschäftsstelle TraiskirchenWienersdorfer Straße 20-24/N58/8 (1. Stock) / A-2514 TraiskirchenMobil: +43 (664) 88380552Fax: +43 (2252) 508913E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle St. PöltenKremsergasse 26/3 (1. Stock) / A-3100 St. PöltenTel: +43 (2742) 26657E-Mail: [email protected]

OBERÖSTERREICHGeschäftsstelle LinzGoethestraße 22 (1. Stock) / A-4020 LinzTel: +43 (732) 784564E-Mail: [email protected]

Außenstelle BS West, OÖThalham 80 / A-4880 St. Georgen/AttergauTel: +43 (7667) 21741-105 E-Mail: [email protected]

OBERÖSTERREICHZiegeleistraße 7a / A-4020 LinzTel: +43 (732) 7610 2366E-Mail: [email protected]

SALZBURGGeschäftsstelle SalzburgJahnstraße 18/101 (1. Stock) / A-5020 SalzburgTel: +43 (662) 873465E-Mail: [email protected]

SALZBURGPlainstraße 83 / A-5020 SalzburgTel: +43 (662) 849373E-Mail: [email protected]

STEIERMARKGeschäftsstelle GrazSporgasse 29/1/508 / A-8010 GrazTel: +43 (316) 713678E-Mail: [email protected]

STEIERMARKMarianum Mariengasse 24 / A-8020 GrazTel: +43 (316) 8015E-Mail: [email protected]

TIROLGeschäftsstelle InnsbruckMeinhardstraße 5a / A-6020 InnsbruckTel: +43 (512) 582551E-Mail: [email protected]

VORARLBERGGeschäftsstelle FeldkirchLiechtensteiner Straße 6 (Erdgeschoss) / A-6800 FeldkirchTel: +43 (664) 8521519Tel: +43 (664) 8521508E-Mail: [email protected]

VORARLBERGFlüchtlings- und Migrantenhilfe Reichsstraße 173/3 / A-6800 FeldkirchTel: +43 (5522) 200 1770E-Mail: [email protected]

WIENGeschäftsstelle WienAlser Straße 20 Tür 5 (Mezzanin) / A-1090 WienTel: +43 (1) 4090480E-Mail: [email protected]

WIENSpitalgasse 9 / A-1080 WienTel: +43 (1) 897 52 21E-Mail: [email protected]

Verein Menschenrechte Österreich: Hotline: 0800/80 800 5

www.verein-menschenrechte.at

Caritas:Hotline: 01/488 31-447

www.caritas.at

CK

KEHRHILFE I N Ö

STERREICH .

Dieses Projekt wird durch den Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.Stand März 2016