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Nein zum Überwachungsgesetz am 25. November 2018! Damit auch in Zukunft eektive, wirtschaftliche und nachhaltige Rehabilitation möglich ist! Aktiv Sein und das Pflegen von guten sozialen Kontakten trägt nachweislich zu Wohlbefinden und Gesundheit bei. Damit sich alle nach einem Unfall oder bei Krankheit aktiv an ihrer Rehabilitation beteiligen können und nicht Angst haben müssen, deswegen der Simulation beschuldigt zu werden, sagen wir NEIN zum Überwachungsgesetz. Was steht im Überwachungsgesetz? Bei einem Verdacht auf Versicherungsmissbrauch dürfen Sozi- alversicherungen (Unfall-, Invaliden-, Kranken- und Arbeitslo- senversicherung) während maximal einem Jahr verdeckte Ob- servationen durchführen. Von den Versicherungen angestellte Privatdetektive dürfen Betroene von einem allgemein zugäng- lichen Ort aus bis in private Räume filmen und fotografieren. Dieses Material kann verwendet werden, um Versicherungsleis- tungen zu streichen oder zu kürzen. k Den Gesetzestext vom Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialver- sicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) vom 26.3.2018 finden Sie unter https://www.admin.ch/opc/ de/federal-gazette/2018/1491.pdf Das klingt doch sinnvoll – oder etwa nicht? Mit verdeckten Foto- und Filmaufnahmen aus dem Alltag kann gut aufgezeigt werden, ob jemand wieder arbeitsfä- hig ist oder nur simuliert. Nein: Es gibt viele Krankheiten und Einschränkungen, die auf einem Film oder Foto nicht sichtbar sind. Viele Symptome sind schwankend und oft von aussen nicht beobachtbar (zum Beispiel Antriebslosigkeit bei einer psychischen Erkrankung, Konzentrationsstörungen nach einer Hirnverletzung, Schmerz, Sensibilitätsstörungen). Das Überwachungsgesetz wird nur Menschen treen, die unehrlich sind und Versicherungen betrügen. Nein: Mindestens die Hälfte der Fälle wird unbegründet über- wacht. Bei vielen Fällen, denen aufgrund von Observations- material die Versicherungsleistungen gestrichen wurde, hat sich später (vor Bundesgericht) gezeigt, dass die Kürzung der

Was steht im Überwachungsgesetz? · Privatdetektive dürfen Betroffene von einem allgemein zugäng-lichen Ort aus bis in private Räume filmen und fotografieren. Dieses Material

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Page 1: Was steht im Überwachungsgesetz? · Privatdetektive dürfen Betroffene von einem allgemein zugäng-lichen Ort aus bis in private Räume filmen und fotografieren. Dieses Material

Neinzum Überwachungsgesetz

am 25. November 2018!

Damit auch in Zukunft effektive, wirtschaftliche und nachhaltige Rehabilitation möglich ist!

Aktiv Sein und das Pflegen von guten sozialen Kontakten trägt nachweislich zu Wohlbefinden und Gesundheit bei. Damit sich alle nach einem Unfall oder bei Krankheit aktiv an ihrer Rehabilitation beteiligen können und nicht Angst haben müssen, deswegen der Simulation beschuldigt zu werden, sagen wir NEIN zum Überwachungsgesetz.

Was steht im Überwachungsgesetz?Bei einem Verdacht auf Versicherungsmissbrauch dürfen Sozi-alversicherungen (Unfall-, Invaliden-, Kranken- und Arbeitslo-senversicherung) während maximal einem Jahr verdeckte Ob-servationen durchführen. Von den Versicherungen angestellte Privatdetektive dürfen Betroffene von einem allgemein zugäng-lichen Ort aus bis in private Räume filmen und fotografieren. Dieses Material kann verwendet werden, um Versicherungsleis-tungen zu streichen oder zu kürzen. k " Den Gesetzestext vom Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialver-

sicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) vom 26.3.2018 finden Sie unter https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/1491.pdf

Das klingt doch sinnvoll – oder etwa nicht? Mit verdeckten Foto- und Filmaufnahmen aus dem Alltag kann gut aufgezeigt werden, ob jemand wieder arbeitsfä-hig ist oder nur simuliert.Nein: Es gibt viele Krankheiten und Einschränkungen, die auf einem Film oder Foto nicht sichtbar sind. Viele Symptome sind schwankend und oft von aussen nicht beobachtbar (zum Beispiel Antriebslosigkeit bei einer psychischen Erkrankung, Konzentrationsstörungen nach einer Hirnverletzung, Schmerz, Sensibilitätsstörungen).

Das Überwachungsgesetz wird nur Menschen treffen, die unehrlich sind und Versicherungen betrügen.Nein: Mindestens die Hälfte der Fälle wird unbegründet über-wacht. Bei vielen Fällen, denen aufgrund von Observations-material die Versicherungsleistungen gestrichen wurde, hat sich später (vor Bundesgericht) gezeigt, dass die Kürzung der

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Leistungen nicht gerechtfertigt war. Kranke oder behinderte Menschen haben aber oft nicht die Kraft und Energie, um für die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen bis vor Gericht zu kämpfen.

Das Überwachungsgesetz ist im Sinne unseres Rechtsstaa-tes und unserer Persönlichkeitsrechte.Nein: Ein Versicherungsangestellter erhält weitergehende Rechte als die Polizei. Er kann aufgrund eines Verdachtes die Überwachung von Kranken beauftragen. In jedem Strafverfah-ren oder bei Observationen von Terrorverdächtigen braucht es einen richterlichen Beschluss! Das Überwachungsgesetz schürt Misstrauen!

Mit dem neuen Überwachungsgesetz können Versiche-rungsausgaben gespart werden, welche den Ehrlichen zu-gutekommen.Nein: Wenn Menschen Angst haben, dass ihr aktiv Sein als Ver-sicherungsbetrug interpretiert werden kann, wird die Rehabili-tation und damit die Rückkehr zur Arbeit erschwert. Aktiv Sein trägt wesentlich zum Wohlbefinden und somit zur Gesundheit bei. Angst und Stress verlangsamen den Genesungsprozess. Die Krankheitskosten für die Gesellschaft steigen!Dieses Gesetz kann jeden von uns treffen! Stellen Sie sich vor, Sie werden nach einem Unfall oder mit einer Krankheit von einem Versicherungsdetektiv gefilmt wie Sie versuchen, das Nötigste im Haushalt zu erledigen. Und stellen Sie sich vor, dieses Mate-rial wird gegen Sie verwendet, um die Versicherungsleistungen zu kürzen!

Wenn Sie dies nicht wollen, dann stimmen Sie am 25.11.2018 NEIN zum Überwachungsgesetz!

Was können Sie sonst noch tun?1. Verteilen Sie diesen Flyer und hängen Sie ihn

auf. Erklären Sie, dass jede und jeder von diesem Gesetz betroffen sein kann.

2. Kontaktieren Sie Ihre Ärzte und TherapeutInnen,

informieren Sie Ihr Umfeld und sprechen Sie mit allen einflussreichen Personen, die Sie ken-nen, über dieses Gesetz.

3. Thematisieren Sie den gesellschaftlichen Vertrauensverlust, den solch ein Gesetz hervor-ruft. Es rüttelt damit an einem Grundpfeiler der Schweiz!

Wenn wir nichts tun, wird das Gesetz ab Januar 2019 um-gesetzt.

Daher unser Motto:

Gemeinsam stark für ein menschli-ches und faires Sozialversicherungs-system!

Möchten Sie noch mehr über das Gesetz und seine Folgen erfahren? Auf der Homepage des Referendumkomitees www.versicherungsspione-nein.ch und auf www.versicherungsbetrug.ch, einer von Ergo therapeutinnen entwickelten Seite, können Sie sich weiter informieren.