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recht | steuern | wirtschaft 1 1 1 EURO RO EURO § § § § § § 20 DFZ 1 · 2014 Gabriela R. Scholz Arbeiten während der Elternzeit Was wird aufs Elterngeld angerechnet? In der Praxis ist die Arbeit kaum noch zu bewältigen, und die Mitarbeiterin in Elternzeit würde ger- ne aushelfen. Grundsätzlich ist das möglich. Das Problem ist jedoch die Anrechnung des Einkom- mens auf das Elterngeld, was die Tätigkeit unattraktiv macht! Doch es gibt Möglichkeiten, die Sie nutzen können. Wie viel darf in der Elternzeit gearbeitet werden? Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten. Das gilt auch für das beantragte zweite und eventuell dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird. Hinweis: Für Selbstständige ist der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsstunden während der Eltern- zeit schwierig. Hier orientiert sich die Elterngeld- stelle vorrangig an deren Einkommen, das nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens betragen darf. Anrechnung von Einkommen während der Elternzeit Leider gibt es keine Freibeträge. Sämtliches Erwerbseinkommen während des Elterngeldbezugs wird angerechnet, egal ob Ein- künſte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaſt, selbst 450-Euro-Jobs. Auch so genannte Entgeltersatzleistungen werden berücksichtigt (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld). Das Elterngeld schmilzt dann auf 65 Prozent der Differenz zwischen dem Teilzeitgehalt und dem Einkommen vor der Geburt, maximal 2700 Euro. Für Geringverdiener gilt der entsprechend höhere Prozentsatz. Beispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt von 1200 Euro beträgt das Elterngeld 65 Prozent oder © iStock / thinkstockphotos.com

Was wird aufs Elterngeld angerechnet?

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recht | steuern | wirtschaft 111EUROROEURO§§

§§

§

§20

DFZ 1 · 2014

Gabriela R. Scholz

Arbeiten während der Elternzeit

Was wird aufs Elterngeld angerechnet?In der Praxis ist die Arbeit kaum noch zu bewältigen, und die Mitarbeiterin in Elternzeit würde ger-ne aushelfen. Grundsätzlich ist das möglich. Das Problem ist jedoch die Anrechnung des Einkom-mens auf das Elterngeld, was die Tätigkeit unattraktiv macht! Doch es gibt Möglichkeiten, die Sie nutzen können.

Wie viel darf in der Elternzeit gearbeitet werden?Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten. Das gilt auch für das beantragte zweite und eventuell dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird.

Hinweis: Für Selbstständige ist der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsstunden während der Eltern-zeit schwierig. Hier orientiert sich die Elterngeld-stelle vorrangig an deren Einkommen, das nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens betragen darf.

Anrechnung von Einkommen während der ElternzeitLeider gibt es keine Freibeträge. Sämtliches Erwerbseinkommen während des Elterngeldbezugs wird angerechnet, egal ob Ein-künfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft, selbst 450-Euro-Jobs. Auch so genannte Entgeltersatzleistungen werden berücksichtigt (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld). Das Elterngeld schmilzt dann auf 65 Prozent der Differenz zwischen dem Teilzeitgehalt und dem Einkommen vor der Geburt, maximal 2700 Euro. Für Geringverdiener gilt der entsprechend höhere Prozentsatz.

Beispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt von 1200 Euro beträgt das Elterngeld 65 Prozent oder

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KrET Die richtige Versicherung für Immobilien

Frage: Der Wintersturm Xaver hat zwar an meinem Haus keine Schäden verursacht, mich jedoch veranlasst, meine Versiche-rungspolicen zu überprüfen. Ich habe ein Einfamilienhaus, das ich mit Familie bewohne und eine Wohnung, die ich vermiete. Was brauche ich an Versicherungsschutz?

Deutsche Ärzteversicherung: Hausbesitzer brauchen eine Gebäudeversicherung - sie deckt die Schäden ab, die in dem von Ihnen angesprochenen Fall eines Sturmes am Haus entstehen. Allerdings, erst ab Windstärke 8 spricht die Versicherung von Sturmschäden. Übrigens sind auch Folgeschäden versichert, die zum Beispiel entstehen können, wenn regenwasser durch das zerstörte Dach in die Wohnung läuft. Fällt ein Baum um, muss er entsorgt werden, was nicht umsonst geschieht. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch diese Kosten übernimmt. Ein Tipp: Machen Sie Fotos von den beschädigten Gebäuden, Autos und Ähnlichem. Listen Sie die Schäden, und bewahren Sie die zerstörten Gegenstände bis zur Begutachtung durch die Versicherungsexperten auf. Für die vermietete Wohnung brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Versicherung bezahlt, wenn zum Beispiel bei Glätte nicht gestreut ist und dadurch Personen zu Schaden kommen. Für das selbstgenutzte Haus ist dafür die private Haftpflichtversicherung zuständig. Ihr Hausrat muss natürlich über die Hausratversi-cherung getrennt versichert werden. Das allerdings ist für jeden eine "Muss"-Versicherung. Egal ob es stürmt oder nicht.

780 Euro im Monat. Ein Teilzeit-Nettogehalt von 500 Euro reduziert das Elterngeld auf monatlich 455 Euro (1200-500=700 Euro×65 Prozent=455 Euro). Das Gesamteinkommen einschließlich Teilzeit beträgt 955 Euro oder nur 175 Euro mehr!

Anrechenbares ErwerbseinkommenNach Paragraf 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ist sämtliches Erwerbseinkommen im Sinne des Ein-kommensteuergesetzes einzubeziehen. Das gilt für die Berech-nung des Elterngeldanspruchs und auch für die Anrechnung von Einkommen während der Elternzeit.

Nichteinbezogen werden allerdings nachgezahlte Einkünf-te für eine Tätigkeit vor Beginn der Elternzeit (zum Beispiel Urlaubsabgeltung). Leider gilt das nicht für Selbstständige: Hier werden auch Einnahmen aus Tätigkeiten vor der Geburt voll angerechnet!Nach BEEG anrechnungsfrei bleiben aber:

D Steuerfreie Bezüge im Sinne des Einkommensteuergeset-zes: Dazu zählen unter anderem die Sachzuwendungen anlässlich Geburtstagen, die Sachbezüge bis zu 44 Euro monatlich oder die Bereitstellung von Handy oder Telefon, die Beiträge zur Altersversorgung.

D Bezüge, die aufgrund besonderer Vorschriften anders besteuert werden. Zu nennen sind insbesondere Sachbezü-ge, Kraftfahrzeug-Gestellung.

Sie wirken sich nicht auf die Höhe des Elterngelds aus, kürzen aber später auch nicht das Elterngeld. Das kann für eine Teil-zeittätigkeit während der Elternzeit genutzt werden.

Anrechnungsfreie Kraftfahrzeug-Bereitsstellung als OptionWird ein Auto für die private Nutzung bereitgestellt, hat der Arbeitnehmer dies nach der Einprozentregelung (eventu-

ell zuzüglich eines Pauschalbetrags für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu versteuern, und zwar unab-hängig von den tatsächlichen Kosten und der Höhe der privaten Nutzung. Diese Regelung gilt auch während der Elternzeit, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg (22.01.2013, Az. L 11 EG 1721/12).

Beispiel: Das Kraftfahrzeug (angemeldet auf den Praxisinha-ber) hat monatliche Kosten von 500 Euro, die alle von der Pra-xis bezahlt werden (direkt oder durch Erstattung aus der Pra-xiskasse). Der Listenpreis beträgt 15.000 Euro. Gearbeitet hat die Arbeitnehmerin nur 58 Stunden im Monat für einen Stun-denlohn von sechs Euro. Das bisherige Netto betrug 1200 Euro, das Elterngeld 780 Euro.Bruttogehalt 350Private Kfz-Nutzung nach der Einprozentregel 150Abzüge für Sozialversicherung, keine Lohnsteuer -100 Nettogehalt (anrechnungspflichtig) 500

Das neue Elterngeld beträg t 1200-500=700×65  Pro-zent=455 Euro. Zuzüglich Nettobezüge aus Lohnabrechnung von 250 und ersparte Kfz-Kosten hat sie ein Netto von 1205 Euro und damit netto 425 Euro mehr durch die Teilzeit.

Wenn der Arbeitgeber nun auch noch freiwillige zusätzliche Leistungen wie monatlichen Sachbezug bis 44 Euro und Über-nahme der Mobiltelefonkosten leistet, dann wird die Teilzeit so richtig interessant.

Fragen richten Sie bitte an die Autorin.Gabriela Scholz

Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin, Sankt Augustin