1
74 Gesetze und Verordnungen. Sinensis" L. O. KVNTZE und ihren im allgemeinen als ,,Tee" gehandelten Abarten stammenden Pflanzenteile einschliei3lieh des grfinen Tees. Man unterscheidet weiterhin ,,Tea seed", d.h. Teesamen, Wurze!n, Striinke, Pflanzenabf~lle, Keimlinge sowie jeg]iehe Pflanzenteile der Pflanze Camellia. Sinensis, die dazu geeignet sind, die Pflanze welter zu: verbreiten. Zur Uberwachung des Verkehrs mit Tee ist ein besonderer ])berwaehungsausschu] ,,Tea board" gebi]det, der sich aueh mit der Genehmigung zum Anban yon Tee zu befassen hat. Die Ausfuhr yon Tee usw. unterliegt der Uberwaehung. F. Egger (Mannheim). Wasser, Mineralwasser, Tafelwasser. Baden-Wfirttemberg. Wartung der Berkefeld-Filter-Entkeimungs-Anlagen. Erlafi des Badisch-Wi2xttembergisehen Ministeriums des Innern yore 11. Miirz 1954. -- (Nieht im Druck verSffentlicht.) Bei der Kontrolle der Mineralwasserbetriebe w/~hrend der Sommermonate ist darauf zu achten, dab die B~KEFELD-Filter ordnungsgem~B und regelm~l~ig gewartet werden. Die Filter sind zweimal wSchentlich zu desinfizieren. Dabei ist zweckmaBig ein Sterilisiersalz zu verwenden, das nach den Untersuchungen der BERKEFELn-Filterfirma chlorha]tig und nicht giftig ist sowie die ~Metalle nicht angreift. Die LSsung ist fiber Nacht im Filter zu belassen und morgens wieder daraus zu entfernen. Naeh ausreichendem Durchspfilen ist d~s Filter wieder gebrauchsf~hig. .F. Egger (Mannheim). Konservierungsmittel, sonstige Hilfsmittel der Nahrungsbereitung, Lebensmittelfarben, Lebensmittelverderb und Vorratspflege. vgl. a. S. 73 bei Wfirzmittel, Aromastoffe, Koehsalz, Essig u. dgl. Indien. Lebensmittelfarben. Bericht der yore indisehen Ministerium /i~r Gesundheit und dem indischen Ministerium [i~r Er- n~ihrung eingesetzten Kommissionen vom 2. Februar 1954. (Wiedergabe naeh einer im Umdruck vorliegenden VerSffentlichung.) ...... ~ :, z Einleitend wird bemerkt, dab die T~tigkeit der Kommissionen bis in das Jahr [950 zurfick- reicht. Im Jahre 1951 ist sie erneut aufgenommen worden, um im Jahre 1953 fortgesetzt zu werden. Im Jahre 1950 kam man zu der Feststellung: 1. /qatfirliche Farben, wie sie sieh in den fiblichen Lebensmitteln linden, k5nnen' ganz all- gemein bei der Lebensmittelherstellung verwandt werden. Als zugelassene natfirliehe Farben werden aufgeffihrt: Anatto, Chlorophyll, Cureuma, Anthocyanin, Caramel und Cochenille. 2. An kfinst]iehen Teerfarbstoffen wurden 18 Farbstoffe zugelassen und Zwar: Brillant- Blau F.C.F. (F.D.C. Blau Nr. 1), Indigotine (F.D.C. Blau Nr. 2), Guinea Grfin (F.D.C. Grfin Nr. 1), Licht-Grfin S.F. Gelblleh (F.D.C. Grfin Iqr. 2), Tief-Grfin F.C.F; (F.D.C. Grfin Nr. 3), Orange I (F.D.C. Orange Nr. 1), Orange SS (F.D.C. Orange/qr. 2), Ponceaux 3R (F.D.C. Rot Nr. 1), Amaranth (F.D.C. Rot Nr. 2), Erythrosine (F.D.C. Rot ~qr. 3), Ponceaux SX (F.D.C. Rot ~r. 4), O1-Rot XO (F.D.C.RotNr. 32), Naphthol-Gelb S (F.D.C Gelb Nr: 1), ]~aphthol-Gelb S' K. Salz (F.D.C. Gelb Nr. 2), Ge]b A]~ (F.D.C. Gelb Nr. 3), Gelb OB (F.D.C. Gelb Nr. 4), Tar- trazine (F.D.C. Gelb ~qr. 5), Sunset-Gelb FCF (F.D.C. Gelb Nr. 6). Die Liste ist sparer noch durch den Farbstoff ,,FDC Violet Hr. 1" erweitert worden. Die I-]:Sehstmenge an synthetischem Farbstoff wurde auf einen Teil Farbstoff auf 3500 Teile Lebensmitte] festgesetzt, das entspricht etwa 0,3 g Farbstoff je 1 kg LebensmitteL Das l~und- schreiben gibt die Farbstoffmenge jedoch gleiehzeitig mit 1 grain je Pfund an, woraus sieh eine Farbstoffmenge yon etwa 0,13--0,18 g je 1 kg Lebensmittel errechnet, je nachdem man das grain und das Pfundgewieht ansetzt. Es folgt nun ein ~berbliek i~ber die Farbsto//verwendung in anderen Staaten. In England sind in den Lebensmitte]gesetzen woh] die Verbotenen, nicht abet die er]aubten Farben angeffihrt. Die Festsetzungen liegen 25 Jahre zurfiek; zu ihrer Anpassung an die Neuzeit wurde eine be- sondere Kommission gebfldet. Hinsicht]ieh der zuzulassenden Farbstoffmenge vertritt man in England den Standpunkt, dal~ die Verbraueher zu starke F~rbung ablehnen, so dab sieh hier

Wasser, Mineralwasser, Tafelwasser

  • Upload
    f-egger

  • View
    213

  • Download
    1

Embed Size (px)

Citation preview

74 Gesetze und Verordnungen.

Sinensis" L. O. KVNTZE und ihren im allgemeinen als ,,Tee" gehandelten Abarten stammenden Pflanzenteile einschliei3lieh des grfinen Tees. Man unterscheidet weiterhin ,,Tea seed", d.h. Teesamen, Wurze!n, Striinke, Pflanzenabf~lle, Keimlinge sowie jeg]iehe Pflanzenteile der Pflanze Camellia. Sinensis, die dazu geeignet sind, die Pflanze welter zu: verbreiten.

Zur Uberwachung des Verkehrs mit Tee ist ein besonderer ])berwaehungsausschu] ,,Tea board" gebi]det, der sich aueh mit der Genehmigung zum Anban yon Tee zu befassen hat. Die Ausfuhr yon Tee usw. unterliegt der Uberwaehung. F. Egger (Mannheim).

Wasser, Mineralwasser, Tafelwasser. Baden-Wfirttemberg.

Wartung der Berkefeld-Filter-Entkeimungs-Anlagen. Erlafi des Badisch-Wi2xttembergisehen Ministeriums des Innern yore 11. Miirz 1954. -- (Nieht im

Druck verSffentlicht.)

Bei der Kontrolle der Mineralwasserbetriebe w/~hrend der Sommermonate ist darauf zu achten, dab die B~KEFELD-Filter ordnungsgem~B und regelm~l~ig gewartet werden. Die Filter sind zweimal wSchentlich zu desinfizieren. Dabei ist zweckmaBig ein Sterilisiersalz zu verwenden, das nach den Untersuchungen der BERKEFELn-Filterfirma chlorha]tig und nicht giftig ist sowie die ~Metalle nicht angreift. Die LSsung ist fiber Nacht im Filter zu belassen und morgens wieder daraus zu entfernen. Naeh ausreichendem Durchspfilen ist d~s Filter wieder gebrauchsf~hig.

.F. Egger (Mannheim).

Konservierungsmittel, sonstige Hilfsmittel der Nahrungsbereitung, Lebensmittelfarben, Lebensmittelverderb und Vorratspflege.

vgl. a. S. 73 bei Wfirzmittel, Aromastoffe, Koehsalz, Essig u. dgl.

Indien. Lebensmittelfarben.

Bericht der yore indisehen Ministerium /i~r Gesundheit und dem indischen Ministerium [i~r Er- n~ihrung eingesetzten Kommissionen vom 2. Februar 1954. (Wiedergabe naeh einer im Umdruck

vorliegenden VerSffentlichung.) ...... ~ : , z

Einleitend wird bemerkt, dab die T~tigkeit der Kommissionen bis in das Jahr [950 zurfick- reicht. Im Jahre 1951 ist sie erneut aufgenommen worden, um im Jahre 1953 fortgesetzt zu werden. Im Jahre 1950 kam man zu der Feststellung:

1 . /qatfirliche Farben, wie sie sieh in den fiblichen Lebensmitteln linden, k5nnen' ganz all- gemein bei der Lebensmittelherstellung verwandt werden. Als zugelassene natfirliehe Farben werden aufgeffihrt: Anatto, Chlorophyll, Cureuma, Anthocyanin, Caramel und Cochenille.

2. An kfinst]iehen Teerfarbstoffen wurden 18 Farbstoffe zugelassen und Zwar: Brillant- Blau F.C.F. (F.D.C. Blau Nr. 1), Indigotine (F.D.C. Blau Nr. 2), Guinea Grfin (F.D.C. Grfin Nr. 1), Licht-Grfin S.F. Gelblleh (F.D.C. Grfin Iqr. 2), Tief-Grfin F.C.F; (F.D.C. Grfin Nr. 3), Orange I (F.D.C. Orange Nr. 1), Orange SS (F.D.C. Orange/qr. 2), Ponceaux 3 R (F.D.C. Rot Nr. 1), Amaranth (F.D.C. Rot Nr. 2), Erythrosine (F.D.C. Rot ~qr. 3), Ponceaux SX (F.D.C. Rot ~r. 4), O1-Rot XO (F.D.C.RotNr. 32), Naphthol-Gelb S (F.D.C Gelb Nr: 1), ]~aphthol-Gelb S' K. Salz (F.D.C. Gelb Nr. 2), Ge]b A]~ (F.D.C. Gelb Nr. 3), Gelb OB (F.D.C. Gelb Nr. 4), Tar- trazine (F.D.C. Gelb ~qr. 5), Sunset-Gelb FCF (F.D.C. Gelb Nr. 6). Die Liste ist sparer noch durch den Farbstoff ,,FDC Violet Hr. 1" erweitert worden.

Die I-]:Sehstmenge an synthetischem Farbstoff wurde auf einen Teil Farbstoff auf 3500 Teile Lebensmitte] festgesetzt, das entspricht etwa 0,3 g Farbstoff je 1 kg LebensmitteL Das l~und- schreiben gibt die Farbstoffmenge jedoch gleiehzeitig mit 1 grain je Pfund an, woraus sieh eine Farbstoffmenge yon etwa 0,13--0,18 g je 1 kg Lebensmittel errechnet, je nachdem man das grain und das Pfundgewieht ansetzt.

Es folgt nun ein ~berbliek i~ber die Farbsto//verwendung in anderen Staaten. In England sind in den Lebensmitte]gesetzen woh] die Verbotenen, nicht abet die er]aubten Farben angeffihrt. Die Festsetzungen liegen 25 Jahre zurfiek; zu ihrer Anpassung an die Neuzeit wurde eine be- sondere Kommission gebfldet. Hinsicht]ieh der zuzulassenden Farbstoffmenge vertritt man in England den Standpunkt, dal~ die Verbraueher zu starke F~rbung ablehnen, so dab sieh hier