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Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 1

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Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 1

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Inhalt............................................................................................................2

Ausfüllhinweise..............................................................................................3

Motivation und Ziele der Offenlegung.............................................................4

Risikomanagementziele und -politik................................................................5

Anwendungsbereich.......................................................................................8

Eigenmittel (CRR Art. 437)............................................................................10

Eigenmittelanforderungen............................................................................31

Adressausfallrisiken.....................................................................................33

Kreditrisikominderung..................................................................................42

Beteiligungspositionen des Anlagebuchs.......................................................45

Gegenparteiausfallrisiko...............................................................................46

Unbelastete Vermögenswerte.......................................................................47

Marktrisiko..................................................................................................50

Operationelles Risiko...................................................................................50

Zinsrisiko im Anlagebuch..............................................................................50

Unternehmensführungsregeln......................................................................51

Vergütungspolitik........................................................................................52

Verschuldungsquote.....................................................................................53

Schlusserklärung.........................................................................................59

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Ausfüllhinweise

Mit dem Musteroffenlegungsbericht soll mittelständischen Instituten eine Orientierung gegeben werden, um die aufsichtlichen Offenlegungsanforderungen nach Teil 8 der CRR sowie der korrespondierenden EBA-Standards zu erfüllen. Die Inhalte zielen somit auf eine reine Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ab (Minimalansatz). Gleichwohl kann das Geschäftsmodell eines Instituts weiterführende Angaben erfordern. Dies ist individuell vom Institut zu prüfen. Ferner spiegeln die Inhalte die Bedürfnisse eines typisch mittelständischen Instituts wider. Vor diesem Hintergrund wurde sich im Bereich Kreditrisiko auf den Kreditrisiko-standardansatz konzentriert und der IRBA sowie Verbriefungen nicht behandelt. In einigen Tabellen ist die Aufteilung nach den aufsichtlichen Risikoklassen des Standard-ansatzes gefordert. Da es sich um eine standardisierte Vorgabe handelt, werden grundsätzlich alle Risikoklassen bzw. Risikoarten aufgeführt, unabhängig davon, ob sie typisch für mittelständische Institute sind. Solche Spalten oder Zeilen sollten bei Irrelevanz nicht befüllt werden. Institute, die den Offenlegungsbericht auch für Zwecke der Investors Relation nutzen, sollten den Musteroffenlegungsbericht nur als Grundgerüst nutzen. In den schwarzen Kästen … unterhalb der Hauptüberschriften werden die gesetzlichen Anforderungen wiedergegeben. Sie dienen lediglich der Kontrolle auf Vollständigkeit und als Hilfe, um den Offenlegungsbericht mit eigenen Inhalten anreichern zu können. Sie müssen für den eigentlichen Offenlegungsbericht gelöscht werden. Manche Inhalte können nicht pauschalisiert werden, sondern müssen institutsindividuell erarbeitet werden. Daher sind die Inhalte blau gekennzeichnet, die von den Instituten individuell umzusetzen sind. In schwarzer Schrift sind diejenigen gesetzlichen Anforderungen markiert, für die wir allgemeine Lösungsvorschläge im darauffolgenden Text vorschlagen. Einige Inhalte sind in eckigen Klammern [...] aufgeführt: In schwarzer Schrift sind optio-nale Textbausteine gekennzeichnet. In blauer Schrift werden Hinweise und Anmerkungen zur Befüllung der Tabellen oder zur Gestaltung der qualitativen Anforderungen gegeben. Nach Art. 435 lit. f CRR hat das Leitungsorgan eine Erklärung zum Risikoprofil der Bank abzugeben. Hierfür werden zwei Lösungen vorgeschlagen: Entweder erfolgt die Unter-schrift auf den Vorschlägen auf den Seiten 6 und 7 oder im Rahmen einer Schlusser-klärung am Ende des Dokumentes. Aus Sicht des Bankenverbandes sind beide Lösungen möglich.

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Motivation und Ziele der Offenlegung

Gemäß des Teil VIII der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (im folgenden CRR genannt) in Verbindung mit § 26a Kreditwesengesetz (KWG) ist [die Bank] verpflichtet, [mindestens] im jährlichen Turnus qualitative und quantitative Informationen zu folgenden Punkten zu veröffentlichen:

- Risikomanagementziele und -politik, - Anwendungsbereich,- Eigenmittel und -anforderungen, - den Kredit- bzw. Adressausfallrisiken, - Marktpreisrisiko, - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch,- Operationelles Risiko, - Unbelastete Vermögenswerte,- Unternehmensführungsregeln, - Vergütungspolitik und- Verschuldung.

Der hiermit vorliegende Bericht dient zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen für die [Name Bank] zum Berichtsstichtag [Datum]. Als Medium der Offenlegung dieses Berichts wird die Internetseite der Bank [und der Bundesanzeiger] genutzt.

Gemäß Artikel 432 CRR und in Einklang mit der EBA/GL/2014/14 zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung unterliegen die dargestellten Berichtsinhalte dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtliche geschützte oder vertrauliche Informationen sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine adäquate Offenlegungspraxis zu gewähr-leisten, finden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte statt. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sind in Arbeitsanweisungen geregelt. [Die Bank] geht davon aus, dass die nachfolgenden Berichtsinhalte eine umfassende Information über das Gesamtrisikoprofil bietet.

[Es wird davon Gebrauch gemacht auf andere, bereits offengelegte, Informationen zu verweisen, sofern sie dort auf Grund bestehender Regelungen bereits veröffentlicht wurden.]

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Risikomanagementziele und -politik

Nach CRR 435 Abs. 1, lit. a-f haben für jede einzelne Risikokategorie folgende Angaben zu erfolgen:

Strategien und Verfahren der Steuerung Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagementfunktion Umfang und Art der Risikoberichts- und Messsysteme Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung und Strategien und Verfahren

zur laufenden Überwachung der Wirksamkeit von Risikoabsicherung und -minderung.

Erklärung des Leitungsorgans zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren

Erklärung des mit der Geschäftsstrategie verbundenen Risikoprofils des Instituts unter Angabe von Kennzahlen über Risikomanagement und die Zusammenwirkung von Risikoprofile und festgelegter Risikotoleranz

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Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren [nach CRR Art. 435, Abs. 1 lit. e][Die Bank] hat das Ziel, eine nachhaltige risikoadäquate Verzinsung des eingesetzten Kapitals für ihre Gesellschafter zu erwirtschaften. Die Bank nutzt gezielt die sich an ihren Märkten ergebenden Chancen. Hierzu ist sie bereit, Risiken bewusst und in wirtschaftlich tragbarer Höhe einzugehen.

Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der [Bank] ist bestimmt durch ihre Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Strategien ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Die Risikostrategie leitet sich konsistent aus der nachhaltigen Geschäftsstrategie der Bank ab. Sie definiert Regeln für den Umgang mit Risiken, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus den Geschäftsaktivitäten der Bank ergeben. Diese Regeln bilden die Grundlage für ein unternehmensweit einheitliches Verständnis der Unternehmensziele im Zusammenhang mit dem Risikomanagement.

Die Risikostrategie erfasst insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und ist ein auf die Marktaktivitäten und die interne Steuerung ausgerichtetes Instrument, das jährlich überprüft und ggf. angepasst wird. Für bestimmte Risikoarten sind jeweils Risiko-Teilstrategien festgelegt und separat dokumentiert. Risiken dürfen nur im Rahmen der Risikotragfähigkeit eingegangen werden. Das notwendige Risikobewusstsein wird unterstützt durch eine funktionierende Kommunikation. Dies wird nur in begrenztem Maße durch Anweisungen, Kontrollmaßnahmen und Sanktionsmechanismen erreicht. Risikobewusstsein ist vielmehr Ausdruck einer chancen- und risikoorientierten Unternehmenskultur. Diese wiederum wird maßgeblich geprägt durch den Managementstil und den Umgang mit Risiken durch die Geschäftsleitung.

Der Risikomanagement-Prozess umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Unternehmensbereich. Dazu gehören die Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken im Unternehmen, die operative Überwachung des Erfolges der Steuerungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Effektivität und Angemessenheit der Maßnahmen des Risikomanagements.

Zusammenfassend geht die [Bank] davon aus, dass die implementierten Methoden, Modelle und Prozesse jederzeit geeignet sind, ein an der Strategie und dem Gesamt-risikoprofil orientiertes Risikomanagementsystem sicherzustellen.

Die Geschäftsleitung

(Datum)__________________ (Unterschrift)__________________

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Erklärung des Leitungsorgans zum Risikoprofil der [Bank] [nach CRR Art. 435 Abs. 1 lit. f]Im Rahmen der 2. Baseler Säule erfolgt die risikoseitige Steuerung der Bank. Der Gesetzgeber hat sich hier im Rahmen des § 25a KWG und diversen themenbezogenen Rundschreiben umfassend geäußert. Für die [Bank] ist es oberstes Ziel, die Risikotrag-fähigkeit jederzeit sicherzustellen.Im Rahmen der Risikoinventur hat die [Bank] folgende wesentliche Risiken identifiziert:

1. Adressausfallrisiken2. Marktpreisrisiken3. Operationelle Risiken…..4. [Liquiditätsrisiken]…..5. ……

Sofern diese Risiken sinnvoll messbar sind, werden Sie im Rahmen der Risikotragfähig-keitsberechnung entsprechend limitiert. Hierbei ergeben sich zum [31.12.20XX] folgende Auslastungen:

Tabelle 1: Auslastung der RisikotragfähigkeitRisikoart Limit

TEURRisikoTEUR

Adressrisiko xxx xxx

- Kundengeschäft xxx xxx

- Eigenanlagen xxx xxx

Marktpreisrisiko xxx xxx

- Zinsrisiko xxx xxx

- Kursänderungsrisiko xxx xxx

Operationelles Risiko xxx xxx

[Liquiditätsrisiken]

[Puffer für allgemeine Risiken]Gesamt xxx xxx

Die [Bank] verwendet hierbei einen [GuV-basierten / barwertorientierten] Going-Concern Ansatz.

[Wir schlagen zwei mögliche weitere Verfahrensweisen vor: 1. Ausführliche Äußerungen institutsindividuell2. Verweise auf Lagebericht: Weiterführende Informationen sind im Risikobericht

unseres Lageberichts enthalten.]

Die Geschäftsleitung

(Datum)__________________ (Unterschrift) __________________

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Anwendungsbereich

Nach CRR Art. 436 sind zum Anwendungsbereich folgende Angaben zu machen: Institut, für das die in der CRR enthaltenen Verordnungen gelten Erläuterungen der Unterschiede der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegung

und Aufsichtszwecke und Beschreibung der Konsolidierungsmethode Beschreibung von Hindernissen für die Übertragung von Eigenmitteln oder

Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen Mutter und Tochterunternehmen Gesamtbetrag Unterschiede tatsächliche vs. vorgeschriebene Eigenmittel

konsolidierte Tochterunternehmen

Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenkapitalunterlegungsberechnung definiert sich gemäß § 10a KWG in der Fassung vom 28. August 2013 in Verbindung mit Artikel 18 ff. CRR.

[Die […] Gruppe nutzt die sogenannten Waiver-Regelung nach CRR Art. 7 bzw. § 2a KWG für folgende Tochterinstitute […].

Die Nutzung der Waiver-Regelung nach Art. 7 CRR muss durch die nationalen Aufsichts-behörden genehmigt werden und setzt eine sehr enge Einbindung der[s] nachgeordneten Unternehmens voraus. Diese wird neben der Abgabe einer harten Patronatserklärung bedingt durch die vollständige Einbeziehung der […] Tochter in die internen Strategie-, Planungs- und Controlling-Prozesse sowie die Risikosteuerung der […] Bank.

Rechtliche oder bedeutende tatsächliche Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch die […] Bank auf oder an die […]Tochtereinheit sind weder vorhanden noch abzusehen. Die […]Tochtereinheit hat dies der Bankenaufsicht unter Nachweis der Anwendungsvoraussetzungen [am Datum] angezeigt.]

Der handelsrechtliche Konsolidierungskreis wird dagegen ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Zur Darstellung des Anwendungsbereiches nach Art. 436 CRR erfolgt eine Gegenüber-stellung des aufsichtsrechtlichen und des handelsrechtliche Konsolidierungskreises. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Darlegung der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung. 

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Tabelle 2: Aufsichtlicher und handelsrechtlicher KonsolidierungskreisKreditinstitut gemäß Art. 4 Abs. 1, Nr. 1 CRRName Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung

nach Rechnungs-legungsstandard voll1

Konsoli-dierung gemäß Art. 18 CRRvoll

Befreiung gemäß Art. 19 CRR

Berück-sichtigung gemäß Art. 470 Abs. 2b und 3 CRR (Schwell-wertver-fahren)

CET 1 Abzug gemäߧ 32 SolvV

Risiko-gewich-tete Beteili-gungen

X         -  X         X

Finanzinstitut gemäß Art. 4, Abs. 1, Nr. 26 CRRName Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung

nach Rechnungs-legungsstandard voll1

Konsoli-dierung gemäß Art. 18 CRRvoll

Befreiung gemäß Art. 19 CRR

Berück-sichtigung gemäß Art. 470 Abs. 2b und 3 CRR (Schwell-wertver-fahren)

CET 1 Abzug gemäߧ 32 SolvV

Risiko-gewich-tete Beteili-gungen

X         -  X         X

Anbieter von Nebendienstleistungen gemäß Art. 4, Abs. 1, Nr. 18 CRRName Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung

nach Rechnungs-legungsstandard voll1

Konsoli-dierung gemäß Art. 18 CRRvoll

Befreiung gemäß Art. 19 CRR

Berück-sichtigung gemäß Art. 470 Abs. 2b und 3 CRR (Schwell-wertver-fahren)

CET 1 Abzug gemäߧ 32 SolvV

Risiko-gewich-tete Beteili-gungen

X         -  X         X

1 at Equity einbezogen.

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Sonstige UnternehmenName Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung

nach Rechnungs-legungsstandard voll1

Konsoli-dierung gemäß Art. 18 CRRvoll

Befreiung gemäß Art. 19 CRR

Berück-sichtigung gemäß Art. 470 Abs. 2b und 3 CRR (Schwell-wertver-fahren)

CET 1 Abzug gemäߧ 32 SolvV

Risiko-gewich-tete Beteili-gungen

X         -  X         X

Die dargestellte Klassifizierung basiert auf dem Art. 4 der CRR. Sie wird um sonstige Unternehmen, die nicht zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis gehören, erweitert.

[Hinweis: Im Folgenden sind ergänzende Aussagen zu einzelnen Bestandteilen des Konsolidierungskreises möglich.]

Eigenmittel (CRR Art. 437)

Zum 31. Dezember 20XX betragen die Eigenmittel nach Artikel 72 CRR der […] Bank […] Mio. € und setzen sich aus harten Kernkapital [optional: zusätzlichem Kernkapital / Ergänzungskapital] zusammen.

[Hinweis: Eine individuelle Kurzbeschreibung der Eigenmittelbestandteile ist empfehlenswert.]

Beschreibung der HauptmerkmaleNachstehend werden die Hauptmerkmale der von der [Bank] begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals dargestellt (vgl. EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 vom 20.12.2013).

Tabelle 3: Hauptmerkmale hartes KernkapitalMerkmale lfd. Nr. 1 lfd. Nr. 2

1 Emittent    

2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

   

3 Für das Instrument geltende Recht    

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  Aufsichtsrechtliche Behandlung    

4 CRR-Übergangsregelungen    

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit    

6 Anrechenbar auf Solo·/Konzern·/Solo-·und Konzernebene    

7 lnstrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)    

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)

   

9 Nennwert des Instruments    

9a Ausgabepreis    

9b Tilgungspreis    

10 Rechnungslegungsklassifikation    

11 Ursprüngliches Ausgabedatum    

12 Unbefristet oder mit Verfalltermin    

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin    

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht

   

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

   

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar    

  Coupons / Dividenden    

17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen    

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex    

19 Bestehen eines ‚Dividenden-Stopps‘    

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

   

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

   

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

   

22 Nicht kumulativ oder kumulativ    

23 Wandelbar oder nicht wandelbar    

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung    

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25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise    

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate    

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ    

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird

   

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

   

30 Herabschreibungsmerkmale    

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung    

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise    

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend    

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

   

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

   

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente

   

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen    

Tabelle 4: Hauptmerkmale zusätzliches KernkapitalMerkmale lfd. Nr. 1 lfd. Nr. 2

1 Emittent    

2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

   

3 Für das Instrument geltendes Recht    

  Aufsichtsrechtliche Behandlung    

4 CRR-Übergangsregelungen    

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit    

6 Anrechenbar auf Solo·/Konzern·/Solo-·und Konzernebene    

7 lnstrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)    

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)

   

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9 Nennwert des Instruments    

9a Ausgabepreis    

9b Tilgungspreis    

10 Rechnungslegungsklassifikation    

11 Ursprüngliches Ausgabedatum    

12 Unbefristet oder mit Verfalltermin    

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin    

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht

   

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

   

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar    

  Coupons / Dividenden    

17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen    

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex    

19 Bestehen eines ,Dividenden-Stopps‘    

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

   

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

   

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

   

22 Nicht kumulativ oder kumulativ    

23 Wandelbar oder nicht wandelbar    

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung    

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise    

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate    

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ    

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird

   

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

   

30 Herabschreibungsmerkmale    

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31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung    

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise    

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend    

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

   

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

   

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente

   

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen    

Tabelle 5:Hauptmerkmale ErgänzungskapitalMerkmale lfd. Nr. 1 lfd. Nr. 2

1 Emittent    

2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

   

3 Für das Instrument geltendes Recht    

  Aufsichtsrechtliche Behandlung    

4 CRR-Übergangsregelungen    

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit    

6 Anrechenbar auf Solo·/Konzern·/Solo-·und Konzernebene    

7 lnstrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)    

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)

   

9 Nennwert des Instruments    

9a Ausgabepreis    

9b Tilgungspreis    

10 Rechnungslegungsklassifikation    

11 Ursprüngliches Ausgabedatum    

12 Unbefristet oder mit Verfalltermin    

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin    

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht

   

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15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

   

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar    

  Coupons / Dividenden    

17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen    

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex    

19 Bestehen eines ,Dividenden-Stopps‘    

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

   

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

   

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

   

22 Nicht kumulativ oder kumulativ    

23 Wandelbar oder nicht wandelbar    

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung    

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise    

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate    

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ    

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird

   

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

   

30 Herabschreibungsmerkmale    

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung    

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise    

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend    

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

   

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

   

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente

   

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen    

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[Eine Beschreibung der Hauptmerkmale der von der [Bank] begebenen Kapitalinstru-mente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals ist auf der Homepage der [Bank] im Internet unter [www....bank.de] veröffentlicht.]

[Hinweis zu den Tabellen: Gemäß des Protokolls des Fachgremiums Offenlegung vom Januar 2015 müssen alle Zeilen angegeben werden. Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte „k. A.“ angeben.]

Vollständige BedingungenEine Beschreibung der vollständigen Bedingungen aller Kapitalinstrumente der [Bank] sind [ (a) im Anhang x oder (b) auf der Homepage der [Bank] im Internet unter [www....bank.de] offengelegt.

[Hinweis: Es sind die Verkaufsprospekte bzw. Verträge aller Kapitalinstrumente zur Verfügung zu stellen.]

Offenlegung der Eigenmittel während der ÜbergangszeitDie folgende Tabelle zeigt die Eigenmittelstruktur der [Bank] und ist gemäß Anhang VI zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 der Kommission dargestellt.

Tabelle 6: EigenmittelstrukturEigenmittelstruktur zum 31.12.20XXMio. €

Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen (A)Betrag am 31.12.14

(B)Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C)Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene   26 (1), 27,  

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Agio 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3

davon: Art des Finanzinstruments 1   Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3

 

davon: Art des Finanzinstruments 2   Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3

 

davon: Art des Finanzinstruments 3   Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3

 

2 Einbehaltene Gewinne   26 (1) (c)  

3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)

  26 (1)  

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken   26 (1) (f)  

4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

  486 (2)  

  Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

  483 (2)  

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

  84, 479, 480  

5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden

  26 (2)  

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer   34, 105  

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Betrag)8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um

entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)  36 (1) (b),

37, 472 (4) 

9 In der EU: leeres Feld    

10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen diejenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

  36 (1) (c), 38, 472 (5)

 

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwert-bilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen

  33 (a)  

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

  36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)

 

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

  32 (1)  

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

  33 (b)  

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

  36 (1) (e), 41, 472 (7)

 

16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

  36 (1) (f), 42, 472 (8)

 

17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

  36 (1) (g), 44, 472 (9)

 

18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in lnstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

  36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)

 

19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des lnstituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

  36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)

 

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 18

Page 19: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

20 In der EU: leeres Feld    

20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

  36 (1) (k)  

20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)

  36 (1) (k) (i), 89 bis 91

 

20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)   36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258

 

20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)   36 (1) (k) (iii), 379 (3)

 

21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

  36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

 

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)

  48 (1)  

23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

  36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)

 

24 In der EU: leeres Feld    

25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren

  36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

 

25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)

  36 (1) (a), 472 (3)

 

25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

  36 (1) (l)  

26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen

   

26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468

   

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 19

Page 20: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

  davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1

  467  

  davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2

  467  

  davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1

  468  

  davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2

  468  

26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

  481  

  davon: ...   481  

27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zubringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

  36 (1) (j)  

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt

   

29 Hartes Kernkapital (CET1)    

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

  51, 52  

31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft

   

32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft

   

33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft

  486 (3)  

  Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

  483 (3)  

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

  85, 86, 480

 

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 20

Page 21: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

  486 (3)  

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen

   

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)

  52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)

 

38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

  56 (b), 58, 475 (3)

 

39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

  56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)

 

40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

  56 (d), 59, 79, 475 (4)

 

41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

   

41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

  472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

 

  davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

   

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 21

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41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

  477, 477 (3), 477 (4) (a)

 

  davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.

   

41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

  467, 468, 481

 

  davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste

  467  

  davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne

  468  

  davon: ...   481  

42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zubringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

  56 (e)  

43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt

   

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)    

45 Kernkapital insgesamt (T1 = CET1 + AT1)    

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

  62, 63  

47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft

  486 (4)  

  Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

  483 (4)  

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-lnstrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und

  87, 88, 480  

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 22

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von Drittparteien gehalten werden49 davon: von Tochterunternehmen begebene

Instrumente, deren Anrechnung ausläuft  486 (4)  

50 Kreditrisikoanpassungen   62 (c) und (d)

 

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen

   

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

  63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)

 

53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

  66 (b), 68, 477 (3)

 

54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

  66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)

 

54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen

   

54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen

   

55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in lnstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

  66 (d), 69, 79, 477 (4)

 

56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

   

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 23

Page 24: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

  472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

 

  davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

   

56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

  475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)

 

  davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.

   

56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge

  467, 468, 481

 

  davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste

  467  

  davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne

  468  

  davon: ...   481  

57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt

   

58 Ergänzungskapital (T2)    

59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)    

59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

   

  davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,

  472, 472 (5), 472 (8)

 

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 24

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Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)

(b), 472 (10) (b), 472 (11) (b)

  davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuz-beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

  475, 475 (2) (b). 475 (2) (c), 475 (4) (b)

 

  davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

  477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)

 

60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt    

Eigenkapitalquoten und -puffer

61 harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

  92 (2) (a), 465  

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

  92 (2) (b), 465  

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

  92 (2) (c)  

64 lnstitutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an die Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des

  CRD 128, 129, 130

 

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 25

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Gesamtforderungsbetrags)65 davon: Kapitalerhaltungspuffer    

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer    

67 davon: Systemrisikopuffer    

67a davon: Puffer für globalsystemrelevante lnstitute (G-SRI) oder andere systemrelevante lnstitute {A.SRI)

  CRD 131  

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

  CRD 128  

69 [in EU-Verordnung nicht relevant]    

70 [in EU-Verordnung nicht relevant]    

71 [in EU-Verordnung nicht relevant]    

72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

  36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4),

 

73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

  36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)

 

74 In der EU: leeres Feld    

75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)

  36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)

 

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital

76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

  62  

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes

  62  

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 26

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78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

  62  

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

  62  

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 27

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Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)80 Derzeitige Obergrenze für CET1-lnstrumente, für

die die Auslaufregelungen gelten  484 (3), 486

(2) und (5) 

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

  484 (3), 486 (2) und (5)

 

82 Derzeitige Obergrenze für AT1 -Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten

  484 (4), 486 (3) und (5)

 

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

  484 (4), 486 (3) und (5)

 

84 Derzeitige Obergrenze für T2-lnstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten

  484 (5), 486 (4) und (5)

 

85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

  484 (5), 486 (4) und (5)

 

[Hinweis: Analog zur Tabelle „Hauptmerkmale“ sollen laut dem Protokoll des Fach-gremiums Offenlegung vom Januar 2015 diejenigen Felder, die im Einzelfall nicht anwendbar sind mit der Kennzeichnung „k. A.“ befüllt werden. Die mittelständischen Institute können aber auch optional in Abstimmung mit ihrem Wirtschaftsprüfer diese Felder ausblenden, falls ein entsprechender Hinweis in einer Fußnote aufgenommen wurde und es ist überlegenswert zumindest die Zwischenüberschriften / Hauptfelder zu übernehmen. Beispiel: In den Zeilen a-d, f-k und s-y sind bei der [Bank] nicht anwendbar und werden daher nicht ausgewiesen.]

Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften Abschluss

[Fall 1: Konzernstruktur]Die [Bank] erstellt einen handelsrechtlichen Abschluss nach HGB.

[Empfehlung: Individuelle Angabe aller Aktiv- und Passiv-Positionen, die in der Eigenmittelstruktur eine Rolle spielen.]

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 28

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Tabelle 7: Gegenüberstellung der Eigenmittelbestandteile der (Konzern)Bilanz und der aufsichtsrechtlichen Bilanz der Gruppe (Beispiel)31.12.20XX

Mio. € Handelsrechtliche(Konzern)Bilanz

AufsichtsrechtlicheBilanz der Gruppe

Differenz

Aktiva

Forderungen an Kreditinstitute

Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereBeteiligungen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Passiva

Eigenkapital

davon Gezeichnetes Kapitaldavon Kapitalrücklagendavon Gewinnrücklagen

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Nachrangige Verbindlichkeiten

[Hinweis: Hier sind individuelle qualitative Angaben zu den Differenzen erforderlich.]

Die Eigenmittelbestandteile der aufsichtsrechtlichen Bilanz werden im Folgenden derart erweitert, dass alle Bestandteile so dargestellt sind wie in der „Tabelle 6: Eigenmittel-struktur“ (S. 16 ff.). Gleichzeitig wird eine Zuordnung mittels Verweis auf die entsprechende Zeilennummer in der obengenannten Tabelle vorgenommen.

Tabelle 8: Aufgliederung der Eigenmittelbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz und Zuordnung zur Eigenmittelstruktur31.12.20XXMio. € Aufsichtsrechtliche

BilanzVerweis auf Eigenmittelstruktur

Aktiva

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

davon Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche

54

Beteiligungen

davon Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche

23

Immaterielle Vermögenswerte 8Passiva

Eigenkapital

davon gezeichnetes Kapital 1davon Kapitalrücklagen 1

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 29

Page 30: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

davon Gewinnrücklagen 2Fonds für allgemeine Bankrisiken 3aNachrangige Verbindlichkeiten

davon Anleihen zusätzliches Kernkapital 30, 32davon Anleihen Ergänzungskapital 46

[Fall 2: Einzelinstitut]Die Eigenmittelbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz werden im Folgenden derart erweitert, dass alle Bestandteile so dargestellt sind wie in der „Tabelle 6: „Eigenmittelstruktur“ (S. 16 ff.). Gleichzeitig wird eine Zuordnung mittels Verweis auf die entsprechende Zeilennummer in der obengenannten Tabelle vorgenommen.

Tabelle 9: Aufgliederung der Eigenmittelbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz und Zuordnung zur Eigenmittelstruktur31.12.20XX

Mio. € Handelsrechtliche Bilanz

Verweis auf Eigenmittelstruktur

Aktiva

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

davon Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche

54

Beteiligungen

davon Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche

23

Immaterielle Vermögenswerte 8Passiva

Eigenkapital

davon Gezeichnetes Kapital 1davon Kapitalrücklagen 1davon Gewinnrücklagen 2

Fonds für allgemeine Bankrisiken 3aNachrangige Verbindlichkeiten

davon Anleihen zusätzliches Kernkapital 30, 32davon Anleihen Ergänzungskapital 46

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 30

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Eigenmittelanforderungen

Nach CRR Art. 438 sind zu den Eigenmittelanforderungen folgende Angaben zu machen: Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals Tabelle 8 % der RWA pro Forderungsklasse des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) Eigenmittel für Handelsbuch Positionsrisiko und Fremdwährungsrisiko Eigenmittel OpRisk BIA oder SA

Angemessenheit des Internen Kapitals[Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzeptes.]

Aufsichtliche EigenmittelanforderungDie [Bank] ermittelt die aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderung im Einklang mit den Regularien der CRR. Für das Adressausfallrisiko erfolgt die Ermittlung nach dem Kreditrisikostandardansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 der CRR, für das operationelle Risiko nach dem [Basisindikatoransatz/Standardansatz/Alternativen Standardansatz] gemäß Teil 3 Titel III der CRR, für das Marktrisiko nach den Standardmethoden des Teil 3 Titel IV der CRR und für das Abwicklungsrisiko Teil 3 Titel V der CRR.

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das sogenannte credit valuation adjustment, wird auf Basis der Standardmethode nach Artikel 384 CRR berechnet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aufsichtsrechtliche Eigenkapital-anforderung für die einzelnen Risikopositionsklassen der [Bank] zum 31.12.20XX:

Tabelle 10: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung auf Institutsgruppenebene [31.12.20XX]in TEUR

Eigenkapitalanfor-derungen

KreditrisikoKreditrisikostandardansatz

Zentralstaaten oder ZentralbankenRegionale oder lokale GebietskörperschaftenÖffentlichen StellenMultilaterale EntwicklungsbankenInternationalen OrganisationenInstituteUnternehmenMengengeschäftDurch Immobilien besicherte Risikopositionen

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 31

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Ausgefallene RisikopositionenMit besonders hohen Risiken verbundene RisikopositionenGedeckte SchuldverschreibungenVerbriefungspositionenInstitute und Unternehmen mit kurzfristiger BonitätsbeurteilungAnteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)Beteiligungsrisikopositionensonstige Posten

MarktrisikoStandardansatz

Positionsrisiko für HandelsbuchtätigkeitZinsänderungsrisiko [alternative Unterteilung]Aktienpositionsrisiko [alternative Unterteilung]Fremdwährungsrisiko [alternative Unterteilung]Warenpositionsrisiko [alternative Unterteilung]

Großkredite oberhalb der Obergrenze für HandelsbuchtätigkeitAbwicklungsrisiko

Operationelles RisikoBasisindikatoransatz/StandardansatzRisiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko)[Standardmethode / Fortgeschrittene Methode]Gesamt

[Optional: Von der zuständigen Behörde sind keine weiteren zusätzlichen Eigenmittel gefordert worden.]

Zum 31.12.20XX stellen sich unsere Kapitalquoten zusammenfassend wie folgt dar:

Tabelle 11: Zusammenfassung zur Angemessenheit des Kapitals31.12.20XX

Harte Kernkapitalquote %Kernkapitalquote %Gesamtkapitalquote %

Damit liegen die Kapitalquoten jeweils [komfortabel/robust/solide/ausreichend] über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen.

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Page 33: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

Adressausfallrisiken

Nach CRR Art. 442 lit. a-i sind zu Kreditrisikoanpassungen folgende Angaben zu machen. Rechnungslegungsdefinition von „überfällig“ und „wertgemindert“ Beschreibung der Methoden zur Bestimmung von spezifischen und allgemeinen

Kreditrisikoanpassungen Tabelle: Risikopositionen nach Rechnungslegungsaufrechnung ohne

Kreditrisikominderungen, Durchschnittsbetrag der nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Risikopositionen

Tabelle: Geographische Verteilung der Risikopositionen (nach wichtigen Gebieten mit ggf. Erläuterungen), Höhe der wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen (wenn praktikabel)

Tabelle: Nach Branchen aufgeschlüsselt: Verteilung der Risikopositionen nach Forderungsklassen (+ Angaben zu KMU), Verteilung wertgeminderter und überfälliger Risikopositionen, spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen, Aufwendungen für spezifische und allgemeine Wertberichtigungen im Berichtszeitraum

Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen Tabelle: Änderung spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen mit

Eröffnungsbeständen, entnommene Beträge, eingestellte und rückgebuchte Beträge für geschätzte wahrscheinliche Verluste und etwaige Berichtigungen (Wechselkursunterschiede, Erwerb und Veräußerungen von Tochterunternehmungen, Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen), Abschlussbestände und eine Beschreibung der Art der spezifischen und allgemeine Wertberichtigungen

Direkt in GuV übernommene spezifische Kreditrisikoanpassungen

Das Kreditvolumen ist nach CRR Art. 442 nach kreditrisikotragenden Instrumenten, geografischen Hauptgebieten, Hauptbranchen und Restlaufzeiten zur unterteilen. Die nachfolgenden quantitativen Angaben für das gesamte Kreditportfolio bilden das maximale Kreditrisiko der […]Bank ab. Das maximale Kreditrisiko stellt einen Bruttowert dar. Die risikotragenden Finanzinstrumente werden ohne Anrechnung von Kreditrisiko-minderungstechniken und nach Ansatz von Wertberichtigungen ausgewiesen. Das Bruttokreditvolumen basiert bei Krediten und offenen Zusagen auf Buchwerten, bei Wertpapieren des Anlage- und Handelsbuchs auf Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Marktwerten sowie bei Derivaten auf Kreditäquivalenzbeträgen. Im Bruttokreditvolumen sind auch noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien enthalten.

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 33

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Tabelle 12: Durchschnittliches BruttokreditvolumenAufsichtliche Forderungsklassen Bruttokredit-

volumen TEUR

Durchschnittsbetrag des Bruttokredit-volumens TEUR

Zentralstaaten oder ZentralbankenRegionale oder lokale GebietskörperschaftenÖffentlichen StellenMultilaterale EntwicklungsbankenInternationalen OrganisationenInstituteUnternehmenMengengeschäftDurch Immobilien besicherte RisikopositionenAusgefallene RisikopositionenMit besonders hohen Risiken verbundene RisikopositionenGedeckte SchuldverschreibungenVerbriefungspositionenInstitute und Unternehmen mit kurzfristiger BonitätsbeurteilungAnteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)Beteiligungsrisikopositionensonstige PostenGesamt

Der Durchschnittsbetrag des Bruttokreditvolumens ergibt sich aus dem Durchschnitt der einzelnen Quartalsmeldungen des Jahres [20XX].

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 34

Page 35: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

Die drei folgenden Tabellen zeigen das Bruttokreditvolumen nach geografischen Haupt-gebieten, Branchen und vertraglichen Restlaufzeiten dargestellt.

Tabelle 13: Bruttokreditvolumen nach geografischer VerteilungAufsichtsrechtliche ForderungsklassenTEUR

Deutschland andere Mitglieder der EU

Rest der Welt

Zentralstaaten oder ZentralbankenRegionale oder lokale Gebietskörperschaften

Öffentlichen StellenMultilaterale EntwicklungsbankenInternationalen OrganisationenInstituteUnternehmenMengengeschäftDurch Immobilien besicherte RisikopositionenAusgefallene RisikopositionenMit besonders hohen Risiken verbundene RisikopositionenGedeckte SchuldverschreibungenVerbriefungspositionenInstitute und Unternehmen mit kurzfristiger BonitätsbeurteilungAnteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)Beteiligungsrisikopositionensonstige PostenGesamt

Der Darstellung ist zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der Kreditportfolios in [Deutschland] lokalisiert ist und damit dort der Schwerpunkt der Kreditvergabe der [Bank] liegt.

Tabelle 14: Bruttokreditvolumen nach BranchenForderungsklassenin TEUR

Banken öffentliche Haushalte

Privatpersonen und Unternehmen

keiner Branche zugeordnet

Zentralstaaten oder ZentralbankenRegionale oder lokale Gebietskörperschaften

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 35

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Öffentlichen StellenMultilaterale EntwicklungsbankenInternationalen OrganisationenInstituteUnternehmen

MengengeschäftDurch Immobilien besicherte RisikopositionenAusgefallene RisikopositionenMit besonders hohen Risiken verbundene RisikopositionenGedeckte SchuldverschreibungenVerbriefungspositionenInstitute und Unternehmen mit kurzfristiger BonitätsbeurteilungAnteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)Beteiligungsrisikopositionensonstige PostenGesamt

Vom gesamten Bruttokreditvolumen entfallen zum 31.12.20XX insgesamt xxx Mio. EUR auf kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), welche zu xx % auf die Forderungsklasse Mengengeschäft entfallen.

Tabelle 15: Bruttokreditvolumen nach RestlaufzeitenForderungsklassenin TEUR

kleiner 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre

größer 5 Jahre bis unbefristet

Zentralstaaten oder ZentralbankenRegionale oder lokale GebietskörperschaftenÖffentlichen StellenMultilaterale EntwicklungsbankenInternationalen OrganisationenInstituteUnternehmenMengengeschäftDurch Immobilien besicherte RisikopositionenAusgefallene RisikopositionenMit besonders hohen Risiken verbundene RisikopositionenGedeckte SchuldverschreibungenVerbriefungspositionen

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 36

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Institute und Unternehmen mit kurzfristiger BonitätsbeurteilungAnteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)Beteiligungsrisikopositionensonstige PostenGesamt

Risikovorsorge und Definitionen Alle Kreditengagements unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Hierbei wird ermittelt, inwieweit eine teilweise oder vollständige Uneinbringlichkeit der anstehenden Forderungen vorliegt. Eine außerordentliche Überprüfung der Forderungen einschließlich Sicherheiten erfolgt, wenn dem Kreditinstitut Informationen bekannt werden, die auf eine negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten.

Die […] Bank unterscheidet zwischen folgenden Stufen einer Leistungsstörung:

In Verzug/ überfällig: Ein Engagement wird als überfällig klassifiziert, wenn […]

Wertgemindert/ notleidend [Als wertgemindert bzw. notleidend werden Forderungen definiert, […].

Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko hat die [Bank] Pauschalwertberichtigungen (PWB) [in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren] gebildet. [Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB.] Unterjährig ist sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird dann erst vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.]

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 37

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Tabelle 16: Entwicklung der bilanziellen RisikovorsorgeZum 31.12.20XXin TEUR

Anfangs-bestand zum …20XX

Fort-schreibung

Umgliede-rung

Auf-lösung

Ver-brauch

Wechsel-kurs be-dingte und sonstige Änderungen

End-bestand zum ...20XX

Einzelwert-berichtigungenRückstellungZwischensummePauschalwert-berichtigungenGesamt

Tabelle 17: Notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach Hauptbranchen Zum 31.12.20XXin TEUR

Banken Öffentliche Haushalte

Unternehmen und Privatpersonen

Keiner Branche zugeordnet

Gesamt

Kredite in Verzug ohne WertberichtigungsbedarfGesamtbetrag wertge-minderter Forderungen (notleidende Kredite)Bestand EWB und RückstellungenBestand PWB

Nettozuführung oder AuflösungAbschreibung

Eingänge auf abgeschriebene Forderungen

Tabelle 18: Notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach geographischen Hauptgebieten zum 31.12.20XXin TEUR

Deutschland

Andere Mitglieder der EU

Rest der Welt

Gesamt

Kredite in Verzug ohne WertberichtigungsbedarfGesamtbetrag wertge-

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Page 39: bankenverband.de · Web viewSofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ

minderter Forderungen (notleidende Kredite) Bestand EWB und RückstellungenBestand PWBNettozuführung oder AuflösungAbschreibung

Eingänge auf abgeschriebene Forderungen

Inanspruchnahme von nominierten Ratingagenturen (ECAI)Nach CRR Art. 444 sollten folgende Angaben zur Nutzung von nominierten Ratingagenturen erfolgen:

Namen der benannten ECAI Forderungsklassen für die ECAI oder ECA genutzt werden Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung der Bonitätsbeurteilung von

Emittenten und Emissionen Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen der genannten ECAI zu

aufsichtlichen Bonitätsstufen (außer ECAI hält sich an EBA-Standard) Tabelle: Forderungswerte, deren aufsichtliche Bonitätseinstufung mit Hilfe von

anerkannten Ratingagenturen erfolgt ist, vor und nach Kreditrisikominderung, die den Bonitätsstufen zugeordnet werden und von den Eigenmitteln abgezogenen Werte (i.d.R. nur bei Verbriefungen)

Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisikostandardansatz sind für die Forderungskategorie „Unternehmen“ die Ratingagenturen […], […] und […] nominiert. Daneben wird für die Forderungskategorie […] auf Ratings von […], […] und […] zurückgegriffen.

Übertragungen von Emittenten-/ Emissionsratings auf vergleichbare, gleich- oder höherrangige Forderungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.

[Hinweis: Bei Übertragung von Emittenten auf Emissionsratings ist das institutsindividuelle Verfahren zu beschreiben.]

[Es sind für keine Forderungsklasse Ratingagenturen nominiert worden.]

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 39

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Tabelle 19: Mit ECAIs bewertete Forderungen eingeteilt nach aufsichtsrechtlichen BonitätsstufenKSA-Positionen (ohne Verbriefungen) vor und nach Kreditrisikominderung (KRM)

31.12.20XXTEUR Bonitätsstufen Kapital-

abzugSonstiges

    1 2 3 4 5 6  

vor KRM

Zentralstaaten und Zentralbanken

Regionale und lokale Gebietskörperschaften                

Öffentliche Stellen

Multilaterale Entwicklungsbanken                

Internationale Organisationen

Institute                

Unternehmen

Mengengeschäft                

Durch Immobilien besicherte Risikopositionen

Ausgefallene Risikopositionen                

Mit besonders hohem Risiko verbundene RisikopositionenGedeckte Schuldverschreibungen                

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

               

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen

Beteiligungsrisikopositionen                

Sonstige Posten

Gesamt                

n Zentralstaaten und Zentralbanken

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ach KRM

Regionale und lokale Gebietskörperschaften                

Öffentliche Stellen

Multilaterale Entwicklungsbanken                

Internationale Organisationen

Institute                

Unternehmen

Mengengeschäft                

Durch Immobilien besicherte Risikopositionen

Ausgefallene Risikopositionen                

Mit besonders hohem Risiko verbundene RisikopositionenGedeckte Schuldverschreibungen                

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

               

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen

Beteiligungsrisikopositionen                

Sonstige Posten

Gesamt                

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Kreditrisikominderung

Gemäß CRR Art. 453 lit. a-g sind folgende Angaben zur Kreditrisikominderung zu machen: Beschreibung Vorschriften/Verfahren für bilanzielles und außerbilanzielles Netting

und Angabe des Umfangs Vorschriften und Verfahren zur Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten Beschreibung der wichtigsten Arten von Sicherheiten, die genutzt werden Beschreibung der wichtigsten Arten von Garantiegebern und

Kreditderivategegenparteien und deren Kreditwürdigkeit Darlegung Markt-und Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der

Kreditrisikominderung Tabelle: für jede einzelne Forderungsklasse den Betrag, der durch fin. oder andere

Sicherheiten abgesichert ist (ggf. vor und nach bilanziellen Netting) Tabelle: für jede einzelne Forderungsklasse Betrag, der durch Garantien,

Bürgschaften oder Kreditderivate abgesichert ist

[Hinweis: Die Beschreibung der angewandten Kreditrisikominderungstechniken kann nicht standardisiert werden. Allerdings haben sich die Vorgaben zu dem Thema mit der CRR nicht geändert, so dass auf die qualitative Beschreibung des vorjährigen Offenlegungsberichtes zurückgegriffen oder gegebenenfalls auf entsprechenden Ausführungen im Lagebericht verwiesen werden kann.]

Der Risikopositionswert nach CRR Art. 111 CRR beschreibt die Höhe des ausfallge-fährdeten Betrags und bildet damit die Grundlage zur Bestimmung der risikogewichteten Positionsbeträge sowie der Eigenkapitalunterlegung. Nachfolgende Tabelle zeigt den Risikopositionswert vor und nach Sicherheiten im KSA.

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 42

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Tabelle 20: Risikopositionen vor und nach Kreditminderung

31.12.20XXForderungsklasse

Positionswerte vor Kreditrisikominderungin TEUR

PositionswertenachKreditrisikominderungin TEUR

Zentralstaaten oder ZentralbankenRegionale oder lokale GebietskörperschaftenÖffentlichen StellenMultilaterale EntwicklungsbankenInternationalen OrganisationenInstituteUnternehmenMengengeschäftDurch Immobilien besicherte RisikopositionenAusgefallene RisikopositionenMit besonders hohen Risiken verbundene RisikopositionenGedeckte SchuldverschreibungenVerbriefungspositionenInstitute und Unternehmen mit kurzfristiger BonitätsbeurteilungAnteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)Beteiligungsrisikopositionensonstige PostenGesamt

Die nachfolgende Übersicht zeigt die berücksichtigungsfähigen Sicherheiten in Form von Garantien, Bürgschaften und Kreditderivaten nach Risikopositionsklassen.

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 43

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Tabelle 21: Gesamtbetrag der gesicherten Positionswerte (ohne Verbriefungen)31.12.20XXin TEUR

Garantien/Bürgschaften

Finanzielle Sicher-heiten

Sonstige Sicherheiten

Gesamt

Zentralstaaten oder ZentralbankenRegionale oder lokale GebietskörperschaftenÖffentlichen StellenMultilaterale EntwicklungsbankenInternationalen OrganisationenInstituteUnternehmenMengengeschäftDurch Immobilien besicherte RisikopositionenAusgefallene RisikopositionenMit besonders hohen Risiken verbundene RisikopositionenGedeckte SchuldverschreibungenVerbriefungspositionenInstitute und Unternehmen mit kurzfristiger BonitätsbeurteilungAnteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)Beteiligungsrisikopositionensonstige PostenGesamt

[Erläuterung: Auf Beteiligungen wird weiter unten eingegangen.]

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 44

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Beteiligungspositionen des Anlagebuchs

Nach CRR Art. 447, lit. a-e sind bezüglich der Beteiligungen im Anlagebuch folgende Angaben zu machen:

Differenzierung der Beteiligungen nach Zielen (Gewinnerzielung, strategisch) Überblick über Rechnungslegungs- und Bewertungsmethoden (Annahmen und Verfahren, mögliche Änderungen)

Tabelle: Bilanzwert, Zeitwert bzw. Marktwert bei Börsenhandel Tabelle : Art und Beträge börsengehandelter Beteiligungen, von Positionen aus

privatem Beteiligungskapital und sonstiger Beteiligungen Tabelle : kumulierte realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen und

Liquidation Tabelle : Summe nicht realisierter Gewinne/Verluste, Summe der latenten

Neubewertungsgewinne/-verluste und alle in die Eigenmittel einbezogenen Beträge dieser Art

Die Beteiligungen der […] Bank dienen dem Zwecke der …Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten.

Dauerhafte Wertminderungen der Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.

Tabelle 22: Wertansätze von BeteiligungenBeteiligungen (nicht börsengehandelt)

Buchwertin TEUR

Zeitwert in TEUR

Name, OrtName, OrtGesamt

Tabelle 23: Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungsinstrumenten31.3.20XXin TEUR

Realisierter Gewinn/ Verlust aus Verkauf/ Abwicklung

Latente Neubewertungsgewinne/-verluste

  Gesamtbetrag davon:im Kernkapital berücksichtigt

davon:im Ergänzungs-kapital berücksichtigt

Gesamt - -

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 45

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Gegenparteiausfallrisiko

Nach CRR Art. 439 sind bezüglich des Gegenparteiausfallrisikos folgende Angaben zu machen:

Beschreibung Methodik zur Ermittlung des internen Kapitals und der Limite für Gegenparteiausfallrisikopositionen

Beschreibung der Vorschriften für Besicherungen und Bildung von Kreditreserven Beschreibung der Vorschriften zu Korrelationsrisiken Beschreibung der Höhe des Sicherheitsbetrags, den ein Institut bei Herabstufung

seiner Bonität nachschießen müsste Tabelle: positiver Bruttozeitwert von Verträgen, positive Wirkung von Netting,

Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition bei Derivaten Messgrößen für den Risikopositionswert nach der jeweilig gewählten Methode

(mark to market, original exposure, Standardansatz oder interne Modellmethode) Tabelle: Nominalwert von Absicherungen über Kreditderivate, Verteilung von

aktuellen Ausfallrisikopositionen aufgeschlüsselt nach Arten Tabelle: Nominalbeträge von Kreditderivaten aufgeteilt nach Verwendung für

Risikopositionsbestand oder Vermittleraktivitäten des Instituts, Verteilung von Kreditderivaten in nach einzelnen Produktgruppen erworbenen und veräußerten Sicherheiten

Alpha- Schätzung, wenn Genehmigung erteilt (IMM)

[Institutsindividuelle Beschreibung einfügen.]

Tabelle 24: Positive Wiederbeschaffungswerte

31.12.20XXin TEUR

Positiver Bruttozeitwert vor Aufrechnung und Sicherheiten

Aufrechnungs-möglichkeiten

Anrechenbare Sicherheiten

Positiver Bruttozeitwert nach Aufrechnung und Sicherheiten

ZinsderivateWährungsderivateKreditderivateAktienderivateGesamt

[Hinweis: Gegenüber dem Musteroffenlegungsbericht 2014 wurde in der Tabelle die Spalte „anrechenbare Sicherheiten“ ergänzt.]

Das gesamte Kontrahentenausfallrisiko [der Bank] beläuft sich zum [Stichtag] auf [Betrag] TEUR, die entsprechenden positiven Marktwerte betragen [Betrag] TEUR.

Der Nominalwert der aufsichtsrechtlich anrechenbaren Kreditderivate, die zur Besicherung von derivativen Adressenausfallrisikopositionen genutzt werden, belief sich am [Stichtag] auf [Betrag] TEUR.

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 46

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Tabelle 25: Nominalwert der Kreditderivate31.12.20XXin TEUR

Eigenes Kreditportfoliogekauft (Sicherungsnehmer) verkauft (Sicherungsgeber)

Credit Default SwapsTotal Return SwapsCredit Linked NotesSonstigeGesamt

Unbelastete Vermögenswerte

Gemäß CRR Art. 443 sind Angaben zu unbelasteten Vermögenswerten zu machen. Die Angaben sind durch die „Leitlinien der EBA zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte“ (EBA/GL/2014/03) genauestens spezifiziert. Die BaFin hat am 25.2.2015 den Entwurf eines „Rundschreibens zur Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte“ vorgelegt. Detaillierte Ausfüllhinweise sind diesem Rundschreiben zu entnehmen. (https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultation/2015/dl_kon_0415_entwurf_rundschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)Die Angaben müssen jedoch mindestens folgende Aspekte umfassen:

die wichtigsten Quellen und Arten der Belastung, gegebenenfalls detaillierte Angaben zur Belastung durch signifikante Derivategeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte, Emissionen gedeckter Schuldverschreibungen und Verbriefungen

Entwicklung der Belastung im Zeitablauf und insbesondere seit dem letzten Offenlegungszeitraum

die Belastungsstruktur zwischen Unternehmen derselben Gruppe; Angaben zur Übersicherung eine allgemeine Beschreibung der Bedingungen der zum Zwecke der Besicherung

von Verbindlichkeiten geschlossenen Besicherungsvereinbarungen eine allgemeine Beschreibung der prozentualen Anteile der in der Tabelle

„Buchwerte der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte“ in der Spalte „unbelastete Vermögenswerte“ in der Zeile „Sonstige Vermögenswerte“ in Vorlage A des Anhangs enthaltenen Positionen, die nach Auffassung des Instituts im normalen Geschäftsablauf nicht zur Belastung infrage kommen würden (z. B. immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte, latente Steueransprüche, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter, derivative Vermögenswerte, erhaltene Pensionsgegenstände und Forderungen aus Leihgeschäften in Aktien)

sonstige Angaben, die das Institut im Hinblick auf die Beurteilung seiner Vermögensbelastung für relevant erachtet

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über den Grad der Belastung der Vermögenswerte und hieraus abgeleitet eine Einschätzung über die Zahlungsfähigkeit

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 47

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der Bank. Vermögenswerte gelten dann als belastet bzw. gebunden, wenn sie für das Institut nicht frei verfügbar sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie verpfändet bzw. verliehen sind oder zur Absicherung eigener Kredite und zur Besicherung potentieller Verpflichtungen aus dem Derivategeschäft oder zur Bonitätsverbesserung im Rahmen von bilanziellen oder außerbilanziellen Transaktionen genutzt werden. Die folgenden Ausführungen basieren auf den in den EBA-Leitlinien enthaltenden Vorgaben zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte (EBA/GL/2014/03):

Tabelle 26: Buchwerte der belasteten und unbelasteten VermögenswerteBuchwert in TEUR zum 31.12.20XX

belastete Vermögens-werte

Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögens-werte

Unbelastete Vermögens-werte

Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögens-werte

Vermögens-werte

Aktien-instrumenteSchuldtitelSonstigeVermögens-werte

[Hinweis: Gegenüber dem Musteroffenlegungsbericht 2014 wurde, entsprechend der Vorlage der BaFin, die Zeilenstruktur etwas umgestellt. Darüber hinaus kann alternativ für „Aktieninstrumente“ auch das Wort „Eigenkapitalinstrumente“ gewählt werden.]

Tabelle 27: Erhaltene Sicherheiten für belastete und unbelastete Vermögenswerte31.12.20XXin TEUR

Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel

Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicher-heiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen

Erhaltene Sicherheiten insgesamtAktieninstrumenteSchuldtitelSonstige erhaltene Sicherheiten

Andere ausgegebene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 48

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[Hinweis: Die Tabellenstruktur und Befüllung wurde gegenüber dem Musteroffenlegungsbericht 2014 etwas geändert. Statt „Aktieninstrumente“ kann auch alternativ von "Eigenkapitalinstrumenten" gesprochen werden.]Tabelle 28: Belastete Vermögenswerte/erhaltende Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten

in TEURverbundene Verbindlichkeitenzum 31.12.20XX

Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbind-lichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere

Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS

Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 49

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Marktrisiko

Gemäß CRR Art. 445 ist folgende Angabe zu machen: Tabelle : Eigenkapitalanforderung für Handelsbuchpositionsrisiko, das

Fremdwährungsrisiko, die Warenrisikoposition und das Abwicklungsrisiko

In Bezug auf die Risikotragfähigkeit und die Angemessenheit der Eigenkapitalunterlegung für Marktpreisrisiken verweisen wir auf die Ausführungen unter dem Abschnitt „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung“.

Operationelles Risiko

Gemäß CRR Art. 446 hat eine Beschreibung der zur Eigenmittelberechnung angewandten Verfahrens (Vorschlag Erwähnung in Risikomanagement Beschreibung) zu erfolgen.

Wir verweisen auf die Darstellung der Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken unter dem Punkt „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung“. Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz gemäß CRR Art. 315 ermittelt.

Zinsrisiko im Anlagebuch

Gemäß CRR Art. 448 lit. a –b sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der Art des Zinsrisikos und Beschreibung des gewählten Verfahrens

und der Annahmen, die in die Messung einfließen sowie Angabe über die Häufigkeit der Messung. (Vorschlag: Erwähnung in Risikomanagement- Beschreibung)

Tabelle: Angabe Werte von Messgrößen (z. B. Schwankung Gewinn bzw. wirtschaftlicher Wert) bei verschiedenen Zinsschocks (Vorschlag: Referenz 200 Basispunkte Standardschock) aufgeschlüsselt nach Währungen

[Hinweis: Individuelle Ausführungen des Instituts zur Messung von ZÄR.]

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos wird der von der Bankenaufsicht vorgege-bene Zinsschock von aktuell +/- 200 Basispunkten verwendet.Die sich hieraus ergebenden quantitativen Auswirkungen eines aufsichtsrechtlichen Zinsschocks gemäß BaFin-Rundschreiben 11/2011 sind wie folgt:

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 50

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Tabelle 29: Auswirkungen aufsichtlicher ZinsschockSchwankung wirtschaftlicher Wert in TEUR

Zinsschock + 200 BasispunkteZinsschock – 200 Basispunkte

[Sofern die Tabelle nicht nach Währungen aufgeschlüsselt wird (weil nur EUR-Positionen vorhanden sind), könnte folgende Erläuterung aufgenommen werden:

In der [Bank] bestehen keine für das Zinsrisiko relevanten Fremdwährungspositionen. Daher erfolgt kein separater Ausweis der Auswirkungen des Zinsschocks auf einzelne Währungen.]

Unternehmensführungsregeln

Gemäß CRR Art. 435, Abs. 2 lit. a-e) sind folgende Angaben zu machen: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandes) begleiteten Leitungs-

und Aufsichtsmandate Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Diversitätsstrategie für Auswahl der Mitglieder Angabe ob ein separater Risikoausschuss gebildet wurde und Anzahl der

Sitzungen Beschreibung des Informationsflusses an das Leitungsorgan bei Risikofragen

Die Mitglieder des Leitungsorgans haben – neben ihrer Tätigkeit als Vorstand der [Bank] keine weiteren Leitungs- und Aufsichtsfunktionen.

Die Bestellung der Vorstände erfolgt – im Einklang mit den Regelungen des AktG und KWG – durch den Aufsichtsrat. Dabei spielen Sachverstand sowie Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eine wesentliche Rolle. Da der Vorstand der [Bank] aktuell aus 2 Mitgliedern besteht, steht eine Aufteilung in Markt und Marktfolge im Vordergrund. Eine weitere Diversifizierung ist nicht möglich und nötig.

Die [Bank] hat als Unterausschuss des Aufsichtsrats einen Risiko- und Prüfungsausschuss eingerichtet, der neben ausgewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates auch den Vorstandsvorsitzenden sowie die Leiter Risikocontrolling, Interne Revision und Compliance als permanente Gäste vorsieht. Das Gremium tagt [x] jährlich.

Das Risikocontrolling informiert den Vorstand regelmäßig über wesentliche risikorelevante Sachverhalte, insbesondere im Rahmen der vierteljährlichen Risikoberichterstattung. Darüber hinaus hat die Bank ein umfangreiches Management-Informationssystem im Einsatz, über das wesentliche Informationen wöchentlich bzw. monatlich adressatengerecht verteilt werden.

Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 51

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Musteroffenlegungsbericht für mittelständische Banken 52

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Vergütungspolitik

Gemäß CRR Art. 450 ff. sind folgende Angaben zu machen: Angaben zum Entscheidungsprozess zur Festlegung der Vergütung, mit Zahl der

Sitzungen des für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Gremiums mit ggf. Angaben zur Zusammensetzung des Vergütungsausschusses

Angaben zur Verknüpfung von Vergütung und Erfolg Wichtigsten Gestaltungsmerkmale des Vergütungssystems mit Information über

Kriterien der Erfolgsmessung und Risikoausrichtung, die Strategie zur Rückstellung der Vergütungszahlung

Festgelegte Werte für das Verhältnis zwischen dem festen und variablen Vergütungsbestandteil

Angaben über Erfolgskriterien, anhand derer über Anspruch auf sämtliche variable Vergütungskomponenten entschieden wird

Parameter und Begründungen für Systeme mit variablen Komponenten Tabelle: quantitative Angaben zur Vergütung nach Geschäftsbereichen Tabelle: unterteilt nach Geschäftsleitung und Mitarbeiter, die einen wesentlichen

Einfluss auf das Risikoprofil haben: o Vergütungsbeträge für Geschäftsjahr unterteilt nach fix und variabel o Beträge der variablen Vergütung aufgeteilt nach Bar, Aktien, mit Aktien

verknüpfte Instrumente und andere Arteno Beträge der ausstehenden zurückbehaltenen Vergütung unterteilt in verdient

und nicht verdiente Teileo Beträge der zurückbehaltenen Vergütung, die gewährt, ausgezahlt oder gekürzt

wurdeno Neueinstellungsprämien und Abfindungen sowie die Zahl der Begünstigteno Beträge der gewährten Abfindungen mit Zahl der Begünstigten und höchster

Betrag an eine Einzelperson

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Verschuldungsquote

Gemäß CRR Art. 451 i.V.m. Art. 429 sind Angaben zur Verschuldungsquote (Leverage Ratio) zu machen. Diese Vorgaben wurden durch die EU-Kommission per Delegierter Verordnung im Oktober 2014 geändert. Der aktuell gültige Durchführungsstandard zum Meldewesen sieht jedoch noch eine Meldung nach alter Definition vor. Hieraus ergibt sich ein Widerspruch, da die CRR die Meldung nach der Delegierten Verordnung vorsieht, die Meldebögen aber noch auf die alte Definition der Verschuldungsquote abstellen. Laut einer Empfehlung der BaFin vom 7. Mai 2015 sollen die Institute auf Basis der derzeit gültigen Meldebögen und auf Basis der ursprünglichen Fassung des Art. 429 CRR die Meldung vornehmen (vgl. auch https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2015/meldung_150730_leverage_ratio.html), bis der neue Durchführungsstandard in Kraft ist.

Bei der Offenlegung besteht hingegen kein Widerspruch zweier verbindlicher EU-Verordnungen, da die EU-Kommission den ursprünglichen Entwurf des Durchführungsstandards zur Offenlegung nicht angenommen hatte. Die Institute haben daher für die Offenlegung auf die überarbeitete CRR-Definition der Verschuldungsquote abzustellen. Zudem sind die in Artikel 451 Absatz 1 CRR geforderten Informationen offenzulegen. Die o.g. Empfehlung der BaFin stellt die Offenlegung bereits auf die überarbeitete CRR-Definition der Verschuldungsquote ab. Am 15. Februar 2016 wurde die Durchführungsverordnung 2016/200 für die Offenlegung der Verschuldungsquote (auf Basis des EBA/ITS/2014/04/rev1) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Folgende Angaben sind lt. Art. 451 CRR zu machen: Angabe der Verschuldungsquote sowie zur Anwendung von Art. 499 Abs. 2+3 CRR

(Nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten) Aufschlüsselung der Gesamtrisikomessgröße und Abstimmung dieser Größe mit

den veröffentlichten Angaben des Jahresabschlusses Gegebenenfalls der Betrag für nicht berücksichtigte Treuhandpositionen Eine Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen

Verschuldung Eine Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen

auf die offengelegte Verschuldungsquote hatten

Die nachfolgenden Angaben entsprechen den Bestimmungen der neuen Delegierten Verordnung (EU) 2015/62 und der Durchführungsverordnung 2016/200 für die Offenlegung der Verschuldungsquote.

Unter Anwendung der Bestimmungen der neuen Delegierten Verordnung ergibt sich für die [Bank] zum [Stichtag] eine Verschuldungsquote von [x] %.

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[Hinweis: Banken, die die Meldung noch nach der alten Methodik abgeben, könnten ggf. überlegen, ob auch die der Bundesbank gemeldete Verschuldungsquote, die auf der Basis der ursprünglichen Regelungen zu ermitteln ist, hier zusätzlich angegeben wird].

[Hinweis: Die in Klammern befindenden Positionen in den nachfolgenden Tabellen sind Abzugspositionen. Es ist zudem anzugeben, auf welcher Anwendungsebene die Angaben erfolgen, d.h. individueller oder (teil)-konsolidierter Ebene, auf welchen Stichtag sie sich beziehen und der Name des Unternehmens. Sofern Felder nicht relevant für ein Institut sein sollten, sollte hier analog der vorgenannten Tabellen ein „k. A.“ eingefügt werden. Alternativ kann auch in Abstimmung mit dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer das entsprechende Felder/die Felder ausgeblendet werden, falls ein entsprechender Hinweis in einer Fußnote aufgenommen wurde. Es ist jedoch überlegenswert, zumindest die Zwischenüberschriften bzw. Hauptfelder zu übernehmen. Beispiel: Die Zeilen 7-8 sind bei der [Bank] nicht anwendbar und werden daher nicht ausgewiesen]

Tabelle 30: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote 31.12.20XX in TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)

 

2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)  

3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)

 

Risikopositionen aus Derivaten4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne

anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 

5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

 

EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode  

6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

 

7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)

 

8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)

 

9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate  

10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)

 

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10)

 

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach  

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Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -

forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 

14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva  

EU-14a

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

 

15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften  

EU-15a

(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen)

 

16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)

 

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert  

18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)  

19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)

 

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

EU-19a

(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))

 

EU-19b

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

 

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße20 Kernkapital  

21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)

 

Verschuldungsquote22 Verschuldungsquote  

Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter TreuhandpositionenEU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der

Kapitalmessgröße 

EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens

 

[Hinweis: Zeile 4 beinhaltet alle Kreditderivate und nicht nur die des Handelsbuchs; Zeile EU-5a ist von den Instituten zu füllen, sofern sie die Ursprungsrisikomethode nutzen; in Zeile EU-23 ist aufzuführen, ob die Verschuldungsquote nach der „fully phased in“-Methode (Art. 499 (1)(a) CRR oder nach der „transitional“-Methode (Art. 499(1)(b) CRR ermittelt wurde)]

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Tabelle 31: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote

in TEUR1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss  

2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören

 

3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)

4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente  

5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)  

6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)

 

EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

 

EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

 

7 Sonstige Anpassungen  

8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote  

Tabelle 32: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen)

    in TEUREU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne

Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 

EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch  

EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: (Summe Zeilen EU-4 bis EU-12)

 

EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen  

EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden

 

EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt

 

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werdenEU-7 Institute  

EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert  

EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft  

EU-10 Unternehmen  

EU-11 Ausgefallene Positionen  

EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

 

[Hinweis: Entsprechend der Offenlegungsanforderungen sind im Folgenden noch die Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung sowie die Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die offengelegte Verschuldungsquote hatten, zu beschreiben. Die Textfelder sind frei formatierbar.]

Tabelle 33: Offenlegung qualitativer Angaben    Freier Text1 Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos

einer übermäßigen Verschuldung 

2 Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten

 

Hinweis: Folgende Angaben, insbesondere zum Steuerungsprozess, sind für Zeile 1 der Tabelle 33 der qualitativen Offenlegung zu machen (vgl. Anhang II EBA/ITS/2014/04 rev 1 vom 15. Juni 2015):

- Verfahren/Methoden, die zur Analyse, Überwachung und Bewertung der Verschuldungsquote genutzt werden

- Angaben zur Nutzung von quantitativen Instrumenten, sofern diese genutzt werden

- Angabe, wie Laufzeit-Inkongruenzen und belastete Vermögenswert bei der Steuerung der Verschuldungsquote berücksichtigt worden sind

- Informationen zu Prozessen, wie auf Änderungen der Verschuldungsquote reagiert wird

Die [Bank] überwacht/analysiert ihre Bilanzentwicklung laufend und analysiert hierzu auch die wesentlichen Bilanzkennzahlen, darunter auch die Verschuldungsquote. Im Rahmen der Überwachung des Risikoprofils und der regulatorischen Kapitalausstattung ist die Verschuldungsquote integrativer Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. […]

Hinweis: Folgende Angaben sind für Zeile 2 der Tabelle 33 zu machen (vgl. Anhang II EBA/ITS/2014/04 rev 1 vom 15. Juni 2015):

- Quantitative Angabe der Änderungen gegenüber der vorherigen Offenlegung

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- Angabe wesentlicher Einflussfaktoren auf die Verschuldungsquote seit der vorherigen Offenlegung und erläuternde Erklärungen zu:1. Art der Änderungen und Angaben, ob die Änderungen den Zähler und/oder

Nenner der Quote betreffen2. Angabe, ob die Änderungen aus internen strategischen Entscheidungen

resultieren und wenn ja, ob diese Entscheidungen direkt auf die Verschuldungsquote abzielten

3. Angabe der wesentlichen externen (ökonomischen/finanziellen) Faktoren, die Einfluss auf die Verschuldungsquote hatten

[Hinweis: Da noch keine vorherige Offenlegung der Verschuldungsquote erfolgt ist, entfällt der direkte Vergleich. Es sollten an dieser Stelle für den Bericht 2015 die wesentlichen Effekte des Geschäftsjahres aufgeführt werden, die einen Einfluss auf die Verschuldungsquote hatten.]

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Schlusserklärung

Der Vorstand der [Bank] erklärt mit seiner Unterschrift, dass die in der [Bank] eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements geeignet sind, stets ein umfassendes Bild über das Risikoprofil der Bank abzugeben. Mithilfe der eingesetzten Modelle wird insbesondere ermöglicht, die Risikotragfähigkeit der Bank nachhaltig sicherzustellen.

Die Geschäftsführung

(Datum)__________________ (Unterschrift)__________________

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