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1 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Vorschläge der Bund-Länder- Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Präsentation im Rahmen der Anhörung der Verbände am 23. Januar 2009 in Berlin

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Präsentation im Rahmen der Anhörung der Verbände am 23. Januar 2009 in Berlin. Vorbemerkung - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit

Behinderungen

Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und

Sozialministerkonferenz

Präsentation im Rahmen der Anhörung der Verbände am 23. Januar 2009 in Berlin

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Vorbemerkung

Die Präsentation gibt die wesentlichen Inhalte des von der 85. ASMK (2008) als geeignete Diskussionsgrundlage gebilligten „Vorschlagspapiers“ wieder

Die Vorschläge zur Umsetzung des Konzeptes werden den in der Einladung zur Anhörung genannten vier Grundsatzfragen zugeordnet

Die Vorschläge bilden die Grundlage für vertiefende Diskussionen mit allen am Teilhabegeschehen Beteiligten

Die Vorschläge stehen im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006

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Gliederung

VorbemerkungI. Einleitung

1. Zielsetzung und handlungsleitende Grundsätze2. Konzept zur Weiterentwicklung der

Eingliederungshilfe

II. Umsetzung des Konzeptes: Regelungsbedarfjeweils zu den Schwerpunkten:1. Personenzentrierte Ausrichtung2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf

Fachmaßnahmen3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger4. Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben

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Zu I. Einleitung

1. Zielsetzung und handlungsleitende Grundsätze

Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und SelbsthilfepotentialenOrientierung der Hilfen am individuellen TeilhabebedarfOrientierung an persönlichen Bedürfnissen und Wünschen, nicht an WohnformenPriorität der Eingliederung in den allg. ArbeitsmarktAnnäherung der LebensbedingungenEinhaltung des Nachranggrundsatzes aus Sicht der Länder auch ggü. anderen LeistungssystemenZuständigkeit: Hilfen aus einer Hand für ambulante, stationäre und teilstationäre LeistungenStärkung der Zivilgesellschaft und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

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Zu I. Einleitung

2. Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe verfolgt emanzipatorischen und bürgerrechtlichen Ansatz (UN-Konvention, Grundsätze SGB IX und XII, Grundrecht auf Gleichberechtigung)

Als personenzentrierte Hilfe konzentriert sich die Eingliederungshilfe auf die „reine“ Fachmaßnahme; daneben werden innerhalb des Systems des SGB XII die existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft gewährt

Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen

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Zu I. Einleitung

2. Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Zugang zum Teilhabesystem durch ein einheitliches, personenzentriertes, ziel- und wirkungsorientiertes Teilhabemanagement

Schaffung vielfältiger gemeindezentrierter Angebote mit dem Ziel der Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen

Systematischer Vergleich von Strukturdaten der Eingliederungshilfe für fachlichen Dialog und Weiterentwicklung der ziel- und wirkungsorientierten Steuerung

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Zu I. Einleitung

2. Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Ausgliederung vor und bei Beginn des beruflichen Lebens ist möglichst zu vermeiden

Feststellung der Erwerbsunfähigkeit darf nicht zu Verlust von Chancen führen

Orientierung des Angebotes der Werkstätten auf Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Schaffung von zusätzlichen Instrumenten der Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe

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Grundsatzfragen laut Einladung zur Anhörung

1. Teilen Sie den Ansatz des Vorschlagspapiers einer personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe mit der Folge, dass die Begrifflichkeiten „ambulant, teilstationär, stationär“ zur Charakterisierung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe ausscheiden?

2. Was spricht für bzw. gegen die Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen?

3. Befürworten Sie, dass die Sozialhilfeträger umfassende Steuerungsfunktionen bis hin zum Fallmanagement wahrnehmen sollen?

4. Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die das Ziel verfolgen, vermehrt Menschen mit Behinderungen die Chance auf eine Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

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Zu II. Umsetzung des Konzeptes – Regelungsbedarf

1. Personenzentrierte Ausrichtung

Aufhebung bzw. Änderung der Bestimmungen im SGB XII, die nach Angebotsformen unterscheiden z.B.:

Leistungen für Einrichtungen nach § 13 SGB XII; Schaffung einer Generalklausel zu den Grundprinzipien von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 35 SGB XII

Pauschalierte Geldleistungen als Alternative zu Leistungen im „Dreiecksverhältnis“- §§ 75 ff. SGB XIISchaffung ausreichender Angebotsstrukturen im Rahmen des personenzentrierten Ansatzes

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2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen

Insbesondere im Vertragsrecht der §§ 75 ff. SGB XII und in den Landesrahmenverträgen wird künftig nicht mehr nach „Einrichtungen“, „Diensten“, „ambulant“, „teilstationär“, „stationär“ unterschieden, sondern konsequent auf fachlich beschriebene Leistung abgestellt

Systematik der Vergütungsvereinbarung, § 76 II SGB XII „Grund-, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag“ wird verändert: Fachleistungsvergütung differiert nur noch nach Leistungsqualität und zeitlicher Intensität, nicht aber nach Angebotsform

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2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen

Für alle Bedarfe, die Gegenstand der HLU sind, gelten die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII – Finanzierungsbestandteile für Unterkunft und Verpflegung in Grund- / Maßnahmepauschale und Investitionsbetrag n. § 76 II SGB XII entfallenBehinderungsbedingte Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt werden rechtssystematisch anders zugeordnetAngebote des Wohnens und des Lebensunterhalts werden mit „Kunden“ (Heimvertrag) vereinbart, nicht jedoch mit Leistungsträger. Schutzbedarf der Leistungsberechtigten wird im (Bund/Länder-) Heimrecht sichergestellt

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3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger

Die unterschiedlichen Begriffsdefinitionen in der Einzelfallsteuerung (Leistungsabsprache, Förderplan, Gesamtplan, Eingliederungsplan, Versorgungsplan) sind aus Sicht der Länder zu vereinheitlichen und unter Berücksichtigung des partizipativen Ansatzes der Teilhabe zu konkretisieren

Die Übermittlung von Diagnosedaten an Leistungsträger muss aus Sicht der Länder zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Bedenken im SGB XII verankert werden

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3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger

Fallmanagement und Bedarfsfeststellungsverfahren auf Grundlage bundeseinheitlicher Kriterien. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entwicklung bundeseinheitlicher Kriterien aus Ländersicht erforderlich

Verankerung der Wirksamkeitskontrolle als Bestandteil von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungsvereinbarungen im Vertragsrecht nach §§ 75 ff. SGB XII

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4. Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben

Unterstützung des Übergangs Schule in Beruf durch gesetzlich verankertes Clearingverfahren

Berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit besser auf Zielgruppe zuschneiden

Erweiterung des Leistungsspektrums der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben

Ausgelagerte Arbeitsplätze und „Virtuelle Werkstatt“ im Verbund

Aufnahmevoraussetzungen für Werkstatt klären

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Vielen Dank für die Diskussion!