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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Präsentation im Rahmen der Anhörung der Verbände am 23. Januar 2009 in Berlin. Vorbemerkung - PowerPoint PPT Presentation
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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen
Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz
Präsentation im Rahmen der Anhörung der Verbände am 23. Januar 2009 in Berlin
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Vorbemerkung
Die Präsentation gibt die wesentlichen Inhalte des von der 85. ASMK (2008) als geeignete Diskussionsgrundlage gebilligten „Vorschlagspapiers“ wieder
Die Vorschläge zur Umsetzung des Konzeptes werden den in der Einladung zur Anhörung genannten vier Grundsatzfragen zugeordnet
Die Vorschläge bilden die Grundlage für vertiefende Diskussionen mit allen am Teilhabegeschehen Beteiligten
Die Vorschläge stehen im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006
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Gliederung
VorbemerkungI. Einleitung
1. Zielsetzung und handlungsleitende Grundsätze2. Konzept zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe
II. Umsetzung des Konzeptes: Regelungsbedarfjeweils zu den Schwerpunkten:1. Personenzentrierte Ausrichtung2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf
Fachmaßnahmen3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger4. Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben
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Zu I. Einleitung
1. Zielsetzung und handlungsleitende Grundsätze
Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und SelbsthilfepotentialenOrientierung der Hilfen am individuellen TeilhabebedarfOrientierung an persönlichen Bedürfnissen und Wünschen, nicht an WohnformenPriorität der Eingliederung in den allg. ArbeitsmarktAnnäherung der LebensbedingungenEinhaltung des Nachranggrundsatzes aus Sicht der Länder auch ggü. anderen LeistungssystemenZuständigkeit: Hilfen aus einer Hand für ambulante, stationäre und teilstationäre LeistungenStärkung der Zivilgesellschaft und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
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Zu I. Einleitung
2. Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe verfolgt emanzipatorischen und bürgerrechtlichen Ansatz (UN-Konvention, Grundsätze SGB IX und XII, Grundrecht auf Gleichberechtigung)
Als personenzentrierte Hilfe konzentriert sich die Eingliederungshilfe auf die „reine“ Fachmaßnahme; daneben werden innerhalb des Systems des SGB XII die existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft gewährt
Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
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Zu I. Einleitung
2. Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Zugang zum Teilhabesystem durch ein einheitliches, personenzentriertes, ziel- und wirkungsorientiertes Teilhabemanagement
Schaffung vielfältiger gemeindezentrierter Angebote mit dem Ziel der Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
Systematischer Vergleich von Strukturdaten der Eingliederungshilfe für fachlichen Dialog und Weiterentwicklung der ziel- und wirkungsorientierten Steuerung
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Zu I. Einleitung
2. Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Ausgliederung vor und bei Beginn des beruflichen Lebens ist möglichst zu vermeiden
Feststellung der Erwerbsunfähigkeit darf nicht zu Verlust von Chancen führen
Orientierung des Angebotes der Werkstätten auf Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Schaffung von zusätzlichen Instrumenten der Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe
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Grundsatzfragen laut Einladung zur Anhörung
1. Teilen Sie den Ansatz des Vorschlagspapiers einer personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe mit der Folge, dass die Begrifflichkeiten „ambulant, teilstationär, stationär“ zur Charakterisierung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe ausscheiden?
2. Was spricht für bzw. gegen die Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen?
3. Befürworten Sie, dass die Sozialhilfeträger umfassende Steuerungsfunktionen bis hin zum Fallmanagement wahrnehmen sollen?
4. Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die das Ziel verfolgen, vermehrt Menschen mit Behinderungen die Chance auf eine Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
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Zu II. Umsetzung des Konzeptes – Regelungsbedarf
1. Personenzentrierte Ausrichtung
Aufhebung bzw. Änderung der Bestimmungen im SGB XII, die nach Angebotsformen unterscheiden z.B.:
Leistungen für Einrichtungen nach § 13 SGB XII; Schaffung einer Generalklausel zu den Grundprinzipien von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 35 SGB XII
Pauschalierte Geldleistungen als Alternative zu Leistungen im „Dreiecksverhältnis“- §§ 75 ff. SGB XIISchaffung ausreichender Angebotsstrukturen im Rahmen des personenzentrierten Ansatzes
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2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen
Insbesondere im Vertragsrecht der §§ 75 ff. SGB XII und in den Landesrahmenverträgen wird künftig nicht mehr nach „Einrichtungen“, „Diensten“, „ambulant“, „teilstationär“, „stationär“ unterschieden, sondern konsequent auf fachlich beschriebene Leistung abgestellt
Systematik der Vergütungsvereinbarung, § 76 II SGB XII „Grund-, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag“ wird verändert: Fachleistungsvergütung differiert nur noch nach Leistungsqualität und zeitlicher Intensität, nicht aber nach Angebotsform
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2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen
Für alle Bedarfe, die Gegenstand der HLU sind, gelten die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII – Finanzierungsbestandteile für Unterkunft und Verpflegung in Grund- / Maßnahmepauschale und Investitionsbetrag n. § 76 II SGB XII entfallenBehinderungsbedingte Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt werden rechtssystematisch anders zugeordnetAngebote des Wohnens und des Lebensunterhalts werden mit „Kunden“ (Heimvertrag) vereinbart, nicht jedoch mit Leistungsträger. Schutzbedarf der Leistungsberechtigten wird im (Bund/Länder-) Heimrecht sichergestellt
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3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger
Die unterschiedlichen Begriffsdefinitionen in der Einzelfallsteuerung (Leistungsabsprache, Förderplan, Gesamtplan, Eingliederungsplan, Versorgungsplan) sind aus Sicht der Länder zu vereinheitlichen und unter Berücksichtigung des partizipativen Ansatzes der Teilhabe zu konkretisieren
Die Übermittlung von Diagnosedaten an Leistungsträger muss aus Sicht der Länder zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Bedenken im SGB XII verankert werden
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3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger
Fallmanagement und Bedarfsfeststellungsverfahren auf Grundlage bundeseinheitlicher Kriterien. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entwicklung bundeseinheitlicher Kriterien aus Ländersicht erforderlich
Verankerung der Wirksamkeitskontrolle als Bestandteil von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungsvereinbarungen im Vertragsrecht nach §§ 75 ff. SGB XII
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4. Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben
Unterstützung des Übergangs Schule in Beruf durch gesetzlich verankertes Clearingverfahren
Berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit besser auf Zielgruppe zuschneiden
Erweiterung des Leistungsspektrums der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben
Ausgelagerte Arbeitsplätze und „Virtuelle Werkstatt“ im Verbund
Aufnahmevoraussetzungen für Werkstatt klären
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Vielen Dank für die Diskussion!