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Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten?

Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten?

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Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten?. OR 663e. OR 663e nennt die Voraussetzungen, unter welchen eine Konzernrechnung zu erstellen ist. - PowerPoint PPT Presentation

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Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten?

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OR 663eOR 663e nennt die Voraussetzungen, unter

welchen eine Konzernrechnung zu erstellen ist.

a) Eine Gesellschaft, die durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammenfasst, erstellt eine konsolidierte Jahresrechnung.

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OR 663eb) Diese Pflicht entfällt, wenn alle

Konzerngesellschaften zusammen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der nachstehenden Grössen nicht überschreiten:

1. Bilanzsumme von 10 Mio. Franken2. Umsatzerlös von 20 Mio. Franken

3. 200 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

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OR 663ec) Eine Konzernrechnung ist gleichwohl zu

erstellen, wenn:1. Die Gesellschaft Anleihenobligationen

ausstehend hat2. Die Aktien an der Börse kotiert sind3. Aktionäre, die zusammen mindestens 10

Prozent des Aktienkapitals vertreten, es verlangen

4. Dies für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft notwendig ist.

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Konzernrechnung nach ORDie Konzernrechnung untersteht den Grundsätzen

der ordnungsmässiger Rechnungslegung. Genaue Angaben über Vorgehen, z.B. ob konzerninterne Zwischengewinne zu stornieren sind, fehlen. Im Anhang zur Konzernrechnung sind aber die Konsolidierungs- und Bewertungsregeln zu nennen (OR 663g)

Gemäss OR 731a ist zudem durch einen besonders befähigten Revisor zu prüfen, ob die Konzernrechnung mit dem Gesetz und den Konsolidierungsregeln übereinstimmt.

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Anhang zur Konzernrechnung Umschreibung des Konsolidierungskreises Behandlung nicht konsolidierter Beteiligungen Behendlung von Gemeinschaftsunternehmen Bewertungsgrundsätze Fremdwährungsumrechnung Behandlung konzerninterner Zwischengewinne Veränderung des Eigenkapitals Konzernstichtag

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Anhang zur Konzernrechnung Angewandte Methode der Kapitalkonsolidierung Behandlung der Kapitalaufrechnungsdifferenz

(Goodwill) Behandlung der Anteile der Minderheitsaktionäre Anlagespiegel Steuerabgrenzungen im Konzern, d.h. die

Handhabung latenter Steuern aus Umbewer-tungen (z.B. Eliminierung von Zwischengewinnen) bei der Konzernabschlusserstellung

Segmentsinformationen

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FER Swiss GAAP FER

Die Swiss GAAP FER enthalten eine Fachempfehlung, die sich zur gemeinsamen Konzernrechnung äussert (FER 2: Konzernrechnung), sowie mehrere Fachempfehlungen, die sich zu Teilgebiete der Konsolidierung äussern:

FER 4: Fremdwährungsumrechnung bei der Konsolidierung von Jahresrechnungen in fremder Währung

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FER Swiss GAAP FER FER 5: Bewertungsrichtlinien für die

Konzernrechnung FER 7: Darstellung und Gliederung der

Konzernbilanz und -erfolgsrechnungFER 8: Anhang der KonzernrechnungFER 11: Steuern im KonzernabschlussFER 17: Vorräte im Konzernabschluss

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IAS

IAS 14: SegmentsberichterstattungIAS 21: FremdwährungsumrechnungIAS 22: UnternehmungszusammenschlüsseIAS 27: Konzernrechnung und Erwerb von

Tochtergesellschaften IAS 28: BeteiligungsgesellschaftenIAS 31: Rechnungslegung von Beteiligungen an

Gemeinschaftsunternehmen