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Welche Steuern sind für Gemeinden geeignet?. Otto Farny. Kriterien für Gemeindesteuern. Müssen von den Bürgern akzeptiert werden.(Es sollte einen Bezug zu kommunalen Leistungen geben.) - PowerPoint PPT Presentation
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wien.arbeiterkammer.at
Welche Steuern sind für Gemeinden geeignet?
Otto Farny
wien.arbeiterkammer.at
Kriterien für Gemeindesteuern
Müssen von den Bürgern akzeptiert
werden.(Es sollte einen Bezug zu
kommunalen Leistungen geben.)
Sollten möglichst einfach handhabbar sein.
Der Abgabeneinhebungsapparat von
Gemeinden kann nicht so komplex sein wie
der des Bundes.
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Kriterien für Gemeindesteuern
Der Besteuerungsgegenstand sollte
möglichst wenig mobil sein.
Ein Gemeindesteuerwettbewerb sollte
möglichst vermieden werden.
Die Bemessungsgrundlagen sollten
zwischen den Gemeinden möglichst
gleichförmig verteilt sein.
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Kriterien für Gemeindesteuern
Der Besteuerungsgegenstand darf nicht
schon vom Bund besetzt sein
(Finanzverfassung).
Der Besteuerungsgegenstand darf nicht in
einer anderen Gemeinde liegen.
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Einkommensteuern
Beispiel Schweiz: Hier gibt es Gemeindezuschläge zur
bundesweit einheitlich ermittelten Einkommensteuer.
Kriterium Hauptwohnsitz
Probleme: * hohe Komplexität
* Steuerwettbewerb zwischen den
Gemeinden mit sozialen Folgen
* Doppelbesteuerungsprobleme
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Körperschaftsteuer
Als eigene Gemeindesteuer sehr problematisch.
Probleme: * Steuerdumping durch die
Gemeinden.
* Die Bemessungsgrundlagen
sind sehr ungleich zwischen
den Gemeinden verteilt.
* Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen
ist äußerst komplex.
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Gewerbesteuer
Jede Betriebsstätte erhält auch kommunale Leistungen. Es ist
deshalb nicht unvernünftig eine Betriebsstätte in einer Gemeinde
nach der Wertschöpfung zu besteuern. 1994 wurde die
Gewerbeertragsteuer abgeschafft und die Lohnsummensteuer
erhöht (Kommunalsteuer). Dieser Steuer fehlt seitdem die
logische Begründung. Außerdem ist dadurch das gesamte
Steuersystem in eine Schieflage geraten: Die fehlende
Sozialversicherungspflicht der Gewinne der Körperschaften
wurde durch die Gewerbesteuer teilweise neutralisiert; die
Lohnsumme wird im Verhältnis zu den Gewinnen von
Körperschaften unverhältnismäßig hoch besteuert.
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Gewerbesteuer
Technisch funktionierte die Gewerbesteuer so: Der Gewinn des
Unternehmens wurde vom Finanzamt festgestellt. Der Gewinn
wurde je nach den Umsätzen durch einen Zerlegungsbescheid
auf einzelne Betriebsstätten aufgeteilt. Der Gewerbesteuersatz
war für alle Gemeinden gleich.
Dadurch wurden die Bedenken einer zu großen Komplexität für
kleinere Gemeinden oder eines Steuerdumpings obsolet. Eine so
konzipierte Wertschöpfungsabgabe als Gemeindesteuer
erscheint mit durchaus vernünftig.
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Verbrauchs- und Verkehrssteuern
Verbrauchs- und Verkehrssteuern sind heute umfassend durch
EU-Recht geregelt. Jede kommunale Abgabe in diesem Bereich
läuft Gefahr durch den EUGH aufgehoben zu werden.
Letztes Beispiel: Getränkesteuer
Außerdem wird es im modernen Wirtschaftsleben immer
schwieriger den Verbrauchs- oder Verkehrsort zu bestimmen. Die
Probleme, die man aus dem internationalen Steuerrecht kennt,
auf die Kommunen zu verlegen, ist nicht besonders schlau.
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Immobiliensteuern
Da Immobilien nicht verschoben werden
können – klassische Gemeindesteuern, sei
es in der Form Grundsteuer,
Grunderwerbsteuer, Bodenwertabgabe,
Umwidmungssteuer usw.
Jedenfalls reformbedürftig ist die
Gundsteuer.
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Grundsteuer
Siehe: Aufhebung der Grunderwerbsteuer
durch den Verfassungsgerichtshof.
Reformmöglichkeiten:
Grazer Modell des Städtebunds
Neubewertung der Grundstücke auf Basis
der elektronischen Kaufpreissammlung
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Danke!