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öaab-bilanz 2008-2013: die erfolge des öaab | www.oeaab.com # Weniger Lohnsteuer Altersteilzeit neu Schutz des arbeitsfreien Sonntags Mehr Geld für Überstunden Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Bessere Karenzregelungen Lehre mit Matura Anrechnung der Karenzzeiten Bildungsteilzeit Ausweitung der Pflegefreistellung Mehr Abschreibmöglichkeiten Mehr Geld für Familien Pendler-Euro Mehr Pendlerzuschlag Mehr für Wochenpendler Jobticket 150 Millionen Euro mehr pro Jahr für Pendler Seite 12: Die Foderungen des ÖAAB für die Zukunft

Weniger Lohnsteuer Schutz des arbeitsfreien Sonntags · geltend gemacht werden. 2012 wurden diese Abschreibmöglichkeit auch auf Freiwillige Feuerwehren und Tier- bzw. Umweltschutzorganisationen

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öaab-bilanz2008-2013: die erfolge des öaab | www.oeaab.com

# Weniger Lohnsteuer

Altersteilzeit neu

Schutz des arbeitsfreien Sonntags

Mehr Geld für Überstunden

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Bessere KarenzregelungenLehre mit Matura

Anrechnung der Karenzzeiten

Bildungsteilzeit

Ausweitung der Pflegefreistellung

Mehr Abschreibmöglichkeiten

Mehr Geld für Familien Pendler-Euro

Mehr Pendlerzuschlag

Mehr für Wochenpendler

Jobticket

150 Millionen Euro mehr pro Jahr für Pendler

Seite 12: Die Foderungen des ÖAAB für die Zukunft

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Impressum:

Herausgeber: Wiener Pressverein

Medieninhaber: Wiener Pressverein (Vorstand: Dir. Walter Mayr, Dr. Kurt Wagner, Petra Reisinger-Bangerl, BOR Rudolf Habeler)

Blattlinie: Wiener Programm des ÖAAB

Chefredaktion: Janina Nolz, Bakk.

Grafik & Redaktion: Albrecht Oppitz

Anzeigenverwaltung: Michaela Daum, Lichten-felsgasse 7, 1010 Wien, 01/40141-0

Herstellung: druck.at Druck- und Handelsgesell-schaft mbH, Aredstraße 7, 2544 Leobersdorf

Namentlich gezeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.

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Weniger Lohnsteuer Der Eingangssteuersatz zwischen 11.000 und 25.000 Euro wurde von 38,3 auf 36,5 Prozent gesenkt. Ersparnis: 400 Euro pro Jahr.

Der Eingangssteuersatz zwischen 25.000 und 60.000 Euro wurde von 43,6 auf 43,2 Prozent gesenkt. Ersparnis: 240 Euro pro Jahr. Mehr AbschreibmöglichkeitenSpenden können bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Jahreseinkommens steuerlich geltend gemacht werden - der Kirchenbeitrag sogar bis zu 400 Euro pro Jahr. Mehr Geld für Familien Durch den Kinderfreibetrag und die Reform des Kinderabsetzbetrags er-spart sich eine Familie mit zwei Kin-dern durchschnittlich 400 Euro netto im Jahr.

Mehr mit Pendler-Euro Pendlerinnen und Pendler erhalten unabhängig von der Pendlerpauschale zusätzlich 1 Euro pro Arbeitskilometer und Jahr.

Mehr Pendlerzuschlag Der Pendlerzuschlag für Kleinverdiener wurde von 150 auf 290 Euro netto pro Jahr erhöht.

Mehr für Wochenpendler Sie sind erstmals aliquot anspruchs-berechtigt.

Jobticket Unternhemen können ihren Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern eine Netz-karte für öffentliche Verkehrsmittel gratis zur Verfügung stellen - dieses sogenannte Jobticket ist steuerfrei und sozialversicherungsabgabenfrei.

Weiterbildung Bei der Bildungskarenz erhalten Ar-beitnehmer bis zu 1.400 Euro und bei der Bildungsteilzeit bis zu 470 Euro pro Monat für Weiterbildung.

Mehr Geld für Überstunden Statt fünf sind nunmehr zehn Über-stunden steuerfrei. Wer jeden Monat zehn Über stunden macht, erspart sich rund 200 Euro netto im Jahr.

Bessere KarenzregelungenDurch eine verbesserte Anrechnung gibt es keine Nachteile mehr für die Pension. Mehr Möglichkeiten für Män-ner, mehr Rechte für Frauen.

Altersteilzeit neuFrauen können ab 53. Lebensjahr frei-willig bis zum Regelpen sionsalter Al-tersteilzeit in Anspruch nehmen, Män-ner ab dem 58. Lebensjahr.

Ausweitung der PflegefreistellungAlle Eltern haben nun Anspruch auf Pflegefreistellung, auch wenn sie nicht mit dem Kind im gleichen Haushalt wohnen. Pflegefreistellung kann auch bei Spitalsaufenthalten von Kin dern unter zehn Jahren beansprucht wer-den.

Schutz des arbeitsfreien SonntagsDie Schlupflöcher in der Gewerbeord-nung wurden beseitigt und die Sonn-tagsruhe gesichert.

Pflegekarenz und PflegeteilzeitFür die Pflege von Kindern und Ange-hörigen kann eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bis zu drei Monaten in Anspruch genommen werden.

Lehre mit MaturaFür Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Lehre mit Matura fallen keine Kos-ten mehr an, wenn ein Lehrling die Prü-fungen während der Lehrzeit ablegt. Mit Einverständnis des Betriebs kön-nen die Kurse innerhalb der Arbeitszeit besucht werden.

Anrechnung der KarenzzeitenDer ÖAAB hat erreicht, dass die Anrech-nung von Karenzzeiten in zahl reichen Kollektivverträgen verbessert wur de.

Die wichtigsten ÖAAB-Erfolge im ÜberblickSeit der letzten Nationalratswahl hat der ÖAAB zahlreiche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer erfolgreich umgesetzt:

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Steuerreform 2009 entlastet Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer sowie Familien

Der ÖAAB hat sich dafür eingesetzt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer in Österreich langfristig weniger Steuern zahlen. Dadurch haben sie mehr Möglichkeiten, sich durch Bildung und Arbeit im Leben etwas aufzubauen. Es muss transparent und nachvollziehbar sein, welche Steuern bezahlt werden und welche Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit bestehen:

Weniger Lohnsteuer 2009 wurde die Steuerfreigrenze von 10.000 auf 11.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen erhöht. Gleich zeitig wurde der Eingangssteuersatz zwischen 11.000 und 25.000 Euro Jah-reseinkommen von 38,3 auf 36,5 Prozent und in der Progressionsstufe zwischen 25.000 und 60.000 Euro von 43,6 auf 43,2 Prozent gesenkt. Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 50 Prozent wurde ebenfalls von 51.000 auf 60.000 Euro angehoben.

Bei einem monatlichen Durchschnittsverdienst von 1.500 Euro brutto beträgt die Steue-rersparnis rund 450 Euro, bei 3.000 Euro rund 660 Euro und ab 4.500 Euro Bruttoverdienst über 1.000 Euro pro Jahr.

Mehr steuerliche AbschreibmöglichkeitenSeit 2009 können erstmalig Spenden an mildtätige Organisationen (Caritas, Rotes Kreuz, Nachbar in Not etc.) bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Jahreseinkommens steuerlich geltend gemacht werden. 2012 wurden diese Abschreibmöglichkeit auch auf Freiwillige Feuerwehren und Tier- bzw. Umweltschutzorganisationen ausgeweitet.

Der Kirchenbeitrag ist seit 2009 bis zu einer Höhe von 200 Euro (ursprünglich 100 Euro) und seit 2012 bis 400 Euro pro Jahr steuerwirksam.

Neue Steuervorteile für Familien2009 wurde ein jährlicher Kinderfreibetrag in der Höhe von 220 Euro pro Kind eingeführt, sind beide Elternteile berufstätig beträgt der Freibetrag jeweils 132 Euro. Außerdem wur-de der Kinderabsetzbetrag von 610 auf 700 Euro pro Jahr für alle Kinder angehoben. Für alle schulpflichtigen Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr gibt es außerdem seit 2009 jedes Jahr im September zusätzlich 100 Euro Schulstarthilfe.

Die ÖAAB-Erfolge im Detail

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Auch die Kinderbetreuungskosten sind seit 2009 steuerwirksam – bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr. Ab der Geburt bis zu jenem Kalenderjahr, in dem das 10. Lebens jahr des Kindes vollendet wird. Für behinderte Kinder gilt das 16. Lebensjahr als Grenze. Unter den gleichen Rahmenbedingungen können auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen freiwilligen Betreuungszuschuss von 1.000 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausbezahlen. Durch diese Steuervorteile verringern sich für Eltern die Kos-ten für Babysitter, Kindergärten, Hort, Tagesmütter, Krabbelstuben, Spielgruppen, Musik-schulen, Ferienlager etc.

Mehr Geld für Pendlerinnen und Pendler

Im Frühjahr 2012 hat der ÖAAB eine bundesweite Kampagne zur Reform der Pendlerpauschale gestartet und bis Ende des Jahres mit der Regierung ein Maß-nahmenpaket für die Pendlerinnen und Pendler verhandelt: Dieses Paket bringt jährlich rund 150 Millionen Euro mehr für unsere Pendlerinnen und Pendler. Da-mit ist dem ÖAAB die größte Reform seit Einfüh rung der Pendlerpauschale durch Alois Mock vor 25 Jahren gelungen. Das bisherige System der kleinen und großen Pendler pauschale mit Freibeträgen wurde beibehalten, jedoch wurden die An-spruchsvoraussetzungen verbessert und Ungerechtigkeiten beseitigt.Die Neuerungen im Überblick:

Pendlerzuschlag für KleinverdienerPersonen, die weniger als 1.200 Euro brutto im Monat bzw. 11.945 Euro netto im Jahr ver-dienen und somit keine Lohnsteuer zahlen, erhalten seit 1. Januar 2013 einen Pendler-zuschlag von 290 Euro, wenn sie mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf die Pendlerpauschale hatten. Zusammen mit der Negativsteuer in der Höhe von 110 Euro er-halten sie somit bis zu 400 Euro Steuergutschrift.

Als Berechnungsbasis dienen die jährlich geleisteten Sozialversicherungsbeiträge: Statt 15 werden jetzt 18 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge als Steuerguthaben zurück-erstattet.

Erhöhte PendlerpauschaleDie Pendlerpauschale wurde seit 2008 drei Mal erhöht, insgesamt um 38 Prozent. Die Pendlerpauschale senkt die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Je nach Höhe des

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Einkommens erhält man zwischen 36,5 und 50 Prozent des Pendlerpauschalbetrages ef-fektiv von der Steuer zurück.

Seit 1. Januar 2013 haben auch Wochenpendler und Teilzeitkräfte Anspruch auf die Pend-lerpauschale:

» Wer mindestens einmal in der Woche vom Wohnort zur Arbeitsstätte pendelt, erhält die Pendlerpauschale zu einem Drittel.

» Wer zwei Mal in der Woche pendelt, erhält die Pendlerpauschale zu zwei Dritteln. » Wer drei Mal in der Woche pendelt, erhält die Pendlerpauschale in vollem Umfang.

Feiertage, Urlaube und Krankenstände sind dabei nicht zu berücksichtigen. Die Pendler-pauschale steht auch für Karenzurlaube zu, die nicht über ein Kalenderjahr hinausreichen.

PendlereuroSeit 1. Januar 2013 wird allen Bezieherinnen und Beziehern der kleinen und großen Pend-lerpauschale mit dem Pendlereuro ein zusätzlicher Steuervorteil gewährt, um der stei-genden Kostenbelastung Rechnung zu tragen: Für jeden Kilometer Arbeitsweg (Wohnung – Arbeitsort -Wohnung) erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen 1 Euro pro Jahr.

Personen, die weniger als elf Tage im Monat zur Arbeit pendeln, haben nach der Drittel-Regelung (siehe Pendlerpauschale) einen aliquoten Anspruch – Wochenpendler erhalten ein Drittel des Pendlereuro, Teilzeitkräfte mit einer Zwei-Tagesarbeitswoche zwei Drittel des Pendlereuro.

JobticketSeit 1. Januar 2011 können Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Stre-ckenkarte oder Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel gratis zur Verfügung stellen. Die-ses sogenannte Jobticket ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber steuerfrei und sozialversicherungsabgabenfrei.

Das Jobticket steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, unab-hängig davon, ob sie Anspruch auf Pendlerpauschale haben oder nicht - auch in jenen Fällen, in denen der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt.

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Mehr Flexibilität für Familien

Die Bedürfnisse und Anforderungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Fa-milie und Beruf sind heutzutage sehr unterschiedlich. Die Politik muss sich an den verschiedenen Lebensrealitäten der einzelnen Familien orientieren und die entsprechenden Rahmenbedingungen anbieten. Familien- und Kinderfreund-lichkeit darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein, sondern muss in Österreich zur gelebten Selbstverständlichkeit werden. Wir wollen, dass die Familien in unse-rem Land in stabilen Verhältnissen leben und ihr Miteinander so gestalten kön-nen, wie sie es möchten.

Höhere Zuverdienstgrenzen erleichtern den beruflichen WiedereinstiegDer ÖAAB hat sich dafür eingesetzt, dass es zusätzliche Varianten des Kinderbetreuungs-geldes gibt, um den berufliche Wiedereinstieg, vor allem für Frauen, zu erleichtern. Seit September 2009 gibt es statt drei insgesamt fünf Möglichkeiten Kinderbetreuungsgeld zu beziehen - vier pauschale und eine einkommensabhängige Variante: Bei den Pauschalva-rianten können bis zu 16.200 Euro jährlich bzw. bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte dazu-verdient werden. Bei der einkommensabhängigen Variante ist ein Zuverdienst bis zur Ge-ringfügigkeitsgrenze möglich. Berücksichtigt werden nur die Einkünfte jenes Elternteils, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Wird die jährliche Zuverdienstgrenze überschrit-ten, ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, der über der erlaubten Grenze liegt.

Einkommensabhängiges KinderbetreuungsgeldDie Pauschalvarianten für Eltern – monatlich 436 Euro für 30+6 Monate, 624 Euro für 20+4 Monate oder 800 Euro für 15+3 Monate – wurden 2010 durch die vierte Pauschal-variante 1.000 Euro für 12+2 Monate erweitert. Außerdem wurde das einkommensabhän-gige Kinderbetreuungsgeld eingeführt, bei dem Eltern für max. 14 Monate 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens – mindestens 1.000, jedoch höchstens 2.000 Euro – erhalten.

50 Prozent Zuschlag bei Mehrlingsgeburten Seit 2010 erhalten Eltern für Zwillinge bei allen vier Pauschalvarianten zusätzlich zum ersten und jedem weiteren Mehrlingskind 50 Prozent des Grundbetrages (zwischen 218 – 500 Euro). Bis 2009 betrug der Zuschuss einheitlich max. 218 Euro.

Beihilfe zum KinderbetreuungsgeldEinkommensschwache Eltern erhalten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2010 geboren wur-den, eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 181 Euro pro Monat. Die Zuverdienstgrenze beträgt für den das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil 6.100 Euro, für die Ehegattin bzw. den Ehegatten oder die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner 16.200 Euro pro Kalenderjahr.

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Verlängerte Ansprüche in HärtefällenAlleinerziehende, die sich in einer akuten Notsituation befinden, erhalten seit 2010 bei al-len Be zugsvarianten zusätzlich zwei Monate Kinderbetreuungsgeld. Auch bei einem lau-fenden Unterhaltsverfahren und einem monatlichem Verdienst unter 1.200 Euro (plus 300 Euro je unterhaltspflichtiger, im gemeinsamen Haushalt lebender Person) erhalten sie das verlängerte Kinderbetreuungsgeld.

Ausbau des KinderbetreuungsangebotesNeben der Flexibilität beim Kinderbetreuungsgeld ist es vor allem der bedarfsgerechte Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes, der maßgeblich zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt:

Denn Bildung beginnt bereits im Kleinkindalter. Neben den Eltern ist es vor allem auch der Kindergarten, der die Entwicklung von Kindern prägt. Deshalb muss der Kindergar-ten neben der pädagogisch hochwertigen Betreuung noch mehr in Richtung konkreter Bildungsinhalte und motivierender Qualifikation gehen – in jeweils kindgerechter und al-tersadäquater Weise.

Das verpflichtende letzte Gratis-Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen hat sich bewährt: Die Betreuungsquote ist von 96,3 Prozent im Jahr 2008 auf 98,1 Prozent im Jahr 2011 ge-stiegen. Die entsprechende Vereinbarung mit den Ländern zum verpflichtenden Gratis-Kindergarten wurde bis 2014/2015 verlängert. Der Bund wird wieder 70 Millionen Euro pro Kindergartenjahr zur Verfügung stellen.

Angestrebt wird zudem ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für jene Vierjähri-gen, die Sprachdefizite haben - denn Sprache ist die Grundbedingung für eine erfolgrei-che Integration.

Ausweitung der PflegefreistellungSeit 1. Januar 2013 haben alle Eltern Anspruch auf Pflegefreistellung, unabhängig davon, ob sie mit ihrem leiblichen Kind im gleichen Haushalt wohnen oder nicht. Damit haben beispielsweise geschiedene Väter Anspruch auf Pflegefreistellung, auch wenn die ge-meinsamen Kinder bei der Mutter wohnen.

Ausgeweitet wurde die Pflegefreistellung auch auf die Begleitung bei stationären Spi-talsaufenthalten von Kindern unter 10 Jahren. Zudem können auch Stiefeltern die Pfle-gefreistellung in Anspruch nehmen, wenn sie mit den leiblichen Kindern des Partners im gemeinsamen Haushalt wohnen.

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Einführung der PflegekarenzDer ÖAAB hat sich dafür eingesetzt, dass es ab 2014 die Möglichkeit gibt, bis zu drei Mo-nate in Pflegekarenz zu gehen, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt. Während dieser Zeit erhält man ein Karenzgeld in der Höhe von bis zu 1.400 Euro monatlich. Dadurch wer-den die Betroffenen in einer schwierigen Zeit entlastet und die erbrachte Pflegeleistung innerhalb der Familie wird deutlich aufgewertet. Neben der Pflegekarenz haben wir auch eine Pflegeteilzeit ermöglicht, die so wie die Karenz bis zu drei Monate in Anspruch ge-nommen werden kann.

Erhöhung des PflegegeldesMit 1. Januar 2009 wurde das Pflegegeld, je nach Pflegestufe zwischen 4 und 6 Prozent, erhöht. Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden pro Monat.Der erweiterte Pflegebedarf schwerstbehinderter Kinder und Jugendlicher wird seit 2009 mit einem zusätzlichen Stundenwert von 25 Stunden berücksichtigt (Erschwerniszu-schlag).

Aufwertung des Freiwilligen Sozialen Jahres Seit 1. Juni 2012 haben volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-ben und die das Freiwillige Soziale Jahr oder den Europäischen Freiwilligendienst absol-vieren, Anspruch auf Familienbeihilfe.

Berufliche Weiterbildung erleichtert

Bildung ist die soziale Frage der Zukunft. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird über das Bildungssystem entschieden - ein erfolgreiches Bildungssystem ist das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung. Deshalb setzt sich der ÖAAB für die berufsbegleitende Weiterbildung ein. Dadurch entsteht ein Win-Win-Szenario für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Höheres Arbeitslosengeld bei Schulungsmaßnahmen Arbeitslose, die AMS-Schulungsmaßnahmen besuchen, erhalten seit 2013 zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe ein Schulungsgeld von 1,86 Euro täglich. Dieser Zuschuss wird jährlich valorisiert.

Verbesserungen bei der BildungskarenzSeit 2009 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber eine Bil-dungskarenz für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr ver-einbaren. Für diese Zeit erhalten sie vom AMS ein monatliches Weiterbildungsgeld von

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mindestens 436 Euro. Die ursprünglich bis 31.12.2011 befristete Regelung wurde vom Na-tionalrat aufgehoben und ins Dauerrecht übernommen.

Einführung der BildungsteilzeitSeit 1. Juli 2013 gibt es als Alternative zur Bildungskarenz die Bildungsteilzeit. Für die Dauer der Bildungsteilzeit muss die Arbeitszeit um mindestens 25 bis maximal 50 Prozent der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die monatliche Geringfügigkeitsgren-ze (2013: 386,80 Euro) und wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden darf dabei nicht unterschritten werden. Voraussetzung für die Bildungsteilzeit ist eine mindestens sechs Monate durchgehende Beschäftigung im Betrieb. Die Mindestdauer beträgt vier Monate, die maximale Dauer zwei Jahre. Innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren kann die Bil-dungsteilzeit auch in Teilen vereinbart werden, pro Block mindestens 4 Monate.

Höheres Arbeitslosengeld bei Schulungsmaßnahmen Arbeitslose, die AMS-Schulungsmaßnahmen besuchen, erhalten seit 1. Januar 2013 zu-sätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe ein Schulungsgeld in der Höhe von 1,86 Euro täglich. Dieser Zuschuss wird jährlich angehoben.

Lehre mit MaturaFür Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Lehre mit Matura fallen keine Kosten mehr an, wenn ein Lehrling die Prüfungen während der Lehrzeit ablegt. Mit Einverständnis des Betriebs können die Kurse innerhalb der Arbeitszeit besucht werden.

„Wir haben mit der Bildungsteilzeit ein Modell geschaffen, mit dem auch während der Weiterbildung ein Auskommen mit dem Einkommen möglich ist. Damit haben wir unser Ziel, lebensbegleitendes Lernen unter fairen Bedingungen zu ermöglichen, erreicht.“ÖAAB-Bundesobfrau Johanna Mikl-Leitner

Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt

Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen beim ÖAAB im Mittelpunkt: Arbeit bedeutet Einkommenserwerb und Mitwirkung in der Gesell-schaft, daher sind die richtigen Rahmenbedingungen besonders wichtig. Der de-mographische Wandel verlangt, dass wir uns mit der Bedeutung von Arbeit in unserer Gesellschaft laufend auseinandersetzen.

Altersteilzeit neuMit der der Reform der Altersteilzeit ist es dem ÖAAB gelungen, älteren Arbeitnehmerin-

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nen und Arbeitnehmern einen schrittweisen Übergang vom Berufsleben in die Pension zu ermöglichen: Die „Altersteilzeit neu“ gibt Frauen ab 53 Jahren und Männern ab 58 Jahren die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren. Durch einen Zuschuss vom AMS erhalten sie zwischen 70 und 80 Prozent des bisherigen Einkommens. Seit 2013 endet die Altersteilzeit nicht mehr automatisch mit der erstmöglichen Pensionierungsmöglichkeit, sondern sie kann freiwillig bis maximal zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen werden. Die maximale Bezugsdauer be-trägt 5 Jahre.

Verbesserte ÜberstundenregelungAuch bei der Überstundenregelung konnte der ÖAAB eindeutige Verbesserungen erzielen: Seit 2009 sind die Zuschläge für die ersten zehn Überstunden bis zu einer Höhe von maxi-mal 86 Euro pro Monat steuerfrei - bis 2008 waren es nur fünf Überstunden.

Schutz des arbeitsfreien SonntagsAls Anfang dieses Jahres eine Handelskette versucht hat, das Verkaufsverbot an Sonn-und Feiertagen zu umgehen, hat der ÖAAB sofort gehandelt. Wir haben erreicht, das die Schlupflöcher in der Gewerbeordnung, die eine Sonntagöffnung ermöglich haben, ge-schlossen wurden.

In Österreich müssen rund 680.000 Menschen regelmäßig an Sonntagen arbeiten. Ihre Ar-beit ist notwendig, denn sie gewährleistet unter anderem unsere medizinische Versorgung und Sicherheit. Auch im Tourismus ist die Sonntagsarbeit unverzichtbar. Das Arbeiten am Sonntag soll aber die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden. Denn die meisten Menschen haben reguläre Arbeits- oder Schulzeiten. Da bleibt für gemeinsame Freizeit-aktivitäten mit Familie und Freunden vor allem das Wochenende.

Der ÖAAB wird auch in Zukunft die Sonntagsruhe im Sinne der Familien und der Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer schützen - Umgehungsversuchen werden wir mit allen Mitteln entgegentreten.

„Mit dem Schließen der gesetzlichen Schlupflöcher in der Gewerbeordnung konnte der Sonntagsöffnung ein Riegel vorgeschoben werden. Damit hat sich die ÖVP mit ihrer For-derung durchgesetzt.“ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger

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FAMILIE

Die Familie ist der Kern unserer Gesellschaft und der Ort, wo Kinder Solidarität lernen und Werte vermittelt bekommen. Ziel des ÖAAB ist es, Österreich zum familienfreundlichsten Land Europas zu machen. Damit das gelingt, brauchen Familien Wahlfreiheit und einen guten Mix aus Steuerbegünstigungen, Geld- und Sachleistun-gen:

» Berücksichtigung von Kindern im Steuersystem durch die Einführung eines Steuerfreibetrages von 7.000 Euro pro Kind pro Jahr - das entlastet vor allem auch Mehrkindfamilien.

» Anrechnung der Karenzzeiten: Vier Jahre Pensionsanrechnung pro Kind, denn jedes Kind ist gleich viel wert!

» Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten bei Gehaltsvorrückungen und die Anerkennung von Elternkarenzen als Vordienstzei-ten – und zwar in allen Kollektivverträgen.

» Inflationsanpassung der Familienleistungen gesetzlich verankern.

» Verlängerung der Pflegefreistellung von einer auf zwei Wochen.

» Ausbau des bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes fortsetzen.

„Wir wollen die finanzielle Anerkennung von Familienarbeit gewährleisten und gleichzeitig ein klares Bekenntnis zur bezahlten Erwerbsarbeit abgeben. Unser Ziel ist es, dass sich Kinder nicht nachteilig auf die finanzielle Situation von Familien auswirken. Erst wenn wir das erreicht haben, ist für uns Wahlfreiheit bei der Familienplanung gegeben.“ÖAAB-Bundesobfrau Johanna Mikl-Leitner

Unsere Forderungen

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LEISTBARES WOHNEN

Tatkraft und Fleiß müssen sich auszahlen. Wer in Österreich lebt, soll sich auch eine angemessene Wohnung leis-ten können. Deshalb setzt sich der ÖAAB für mehr Gerechtigkeit und ein besseres Angebot am Wohnungsmarkt ein:

» Leistbares Wohnen für Junge durch Abschaffung der Grunderwerbssteuer und der Grundbuchgebühr für das erste Eigenheim und Abschaffung der Mietvertragsgebühr für unter 35-Jährige. Zusätzlich fordern wir günstige Startwohnungen für Junge.

» Eigentumsbildung: In Österreich besitzt knapp die Hälfte der Bevölkerung eine Wohnung oder ein Haus, damit liegen wir unter dem europäischen Durchschnitt. Eigentum bietet Sicherheit, das zeigt sich ganz besonders im Alter: Es macht einen großen Unterschied, ob man 6 oder 32 Prozent des Einkommens für Wohnen ausgibt.

» Wohnen und Pflege: Die Menschen sollen möglichst lange entweder zuhause oder in betreuten Wohnungen leben können; in einem Pflegeheim nur dann, wenn es die Umstände erfordern. Wir fordern die Erweiterung des Sanierungsschecks um die Ka-tegorie Barrierefreiheit“, um ältere Menschen dabei zu unterstützen, ihr Haus oder ihre Wohnung ihren speziellen Bedürfnissen anzupassen.

» Faires Mietrecht für Mieter und Vermieter durch mehr Transparenz bei den Mietverträgen, denn die Mieterinnen und Mieter müssen wissen, wofür sie zahlen.

» Mehr Gerechtigkeit beim sozialen Wohnbau durch die Anpassung der Mietzinsobergrenze bei Gemeindewohnungen an den niedrigeren Mietzins von gemeinnützigen Mietwohnungen.

» Nachhaltige Finanzierung durch die Beibehaltung des bewährten Mix aus gefördertem und freifinanziertem Wohnbau und die Absicherung der Landeswohnbauförderungen über den Finanzausgleich.

» Erster Erfolg: Die Pensionskassen wollen 1,5 Milliarden Euro für den Wohnbau zur Verfügung stellen.

» Senkung der Baukosten durch die österreichweite Vereinheitlichung und Vereinfachung der bautechnischen Vorschriften (OIB-Richtlinien) und dadurch die Senkung der Baukosten.

» Nachhaltigkeit im Wohnbau verbessern durch die Fortführung des Sanierungsschecks und dadurch die Verbesserung der Ener-gieeffizienz von Gebäuden.

„So viel Eigentum wie möglich, so viel Miete wie nötig.“ÖAAB-Landesobmann Franz Hiesl

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BILDUNGSPFLICHT

Viele Jugendliche beenden ihre Schulpflicht, ohne einen Abschluss vorweisen zu können bzw. ohne ausreichend lesen, schreiben und rechnen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Jugendliche im Alter zwischen 16 und 24 Jahren keine Berufsausbildung absolvieren, keiner Erwerbsarbeit nachgehen und sich auch nicht beruf-lich fortbilden. Dadurch sind mit hoher Wahrscheinlichkeit eine anschließende Arbeitslosigkeit und ein Leben von Sozialtransfers vorprogrammiert.

Daher fordern wir, dass » stärker als bisher auf den hohen Stellenwert von Bildung und Ausbildung in Österreich aufmerksam gemacht wird und die Mög-

lichkeiten der dualen Ausbildung besser genutzt werden. » das Konzept der Schulpflicht weiterentwickelt wird, denn es macht wenig Sinn, diese nur an die Anzahl der besuchten Schuljahre

zu binden, unabhängig von der Leistungserbringung. » eine Bildungspflicht für alle Jugendlichen von 15 bis 18 Jahren eingeführt wird, die die Mindestanforderungen in Lesen, Schrei-

ben und Rechnen nicht erfüllen. Dadurch wird die Motivation der Schülerinnen und Schüler erhöht, bereits während der neun-jährigen Schulpflicht einen ausreichenden Leistungslevel zu erreichen. Zusätzlich werden ihre Chancen am Arbeitsmarkt deut-lich verbessert und so der Jugendarbeitslosigkeit vorgebeugt.

MITARBEITERBETEILIGUNG

Der ÖAAB setzt sich dafür ein, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - auch in klein- und mittelständi-schen Betrieben - verstärkt am erwirtschafteten Erfolg der Unternehmen beteiligt werden.

» Mitarbeiterbeteiligung ist freiwillig und kein fixer Gehaltsbestandteil Mitarbeiterbeteiligung darf kein fixer Gehaltsbestandteil sein, sondern soll zusätzlich zu den kollektivvertraglich festgelegten Lohn- und Gehaltssteigerungen gewährt werden.

» Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen kein unternehmerisches Risiko tragen Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite soll auch weiterhin eine klare Trennung bestehen. Die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter sollen nicht Mitunternehmer werden, sondern arbeitsrechtlich weiterhin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben. Eine Beteiligung gibt es nur bei Erfolg bzw. Gewinn, jedoch nicht bei Verlusten, d.h. Betriebe tragen das unternehmerische Risiko weiterhin allein.

» Neue steuerliche Anreize für GewinnbeteiligungJe nach Einkommenshöhe fallen derzeit bei Gewinnausschüttungen 36,5 bis 50 Prozent Lohnsteuer plus Sozialversicherungs-beiträge an. Der ÖAAB fordert bei einer Gewinnbeteiligung einen fixen Steuersatz von 25 Prozent.

» Der ÖAAB sieht in der Mitarbeiterbeteiligung viele Vorteile Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dadurch besser im Unternehmen eingebunden, ihre Motivation wird erhöht, die Pro-duktivität gesteigert, und letzten Endes erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein höheres Einkommen.

Der ÖAAB fordert den Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung durch steuerliche Anreize.

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#webtipp: www.oeaab.com

ZEITWERTKONTO

Als Antwort auf die Diskussion rund um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten schlägt der ÖAAB ein Zeitwertkon-to vor. Dabei geht es im Wesentlichen um die Ansparung von Einkommens- und Zeitbestandteilen im Erwerbs-verlauf, um damit später phasenweise Arbeitszeiten reduzieren zu können, ohne Einkommenseinbußen hinneh-men zu müssen.

Das Zeitwertkonto soll die persönliche Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern heben und eine Selbstbestimmung über die Umverteilung der Lebensarbeitszeit ermöglichen.

Es bietet die Möglichkeit bis zu zehn Prozent des Gehalts oder bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche, wie z.B. Überstunden oder Zulagen, auf ein Konto zu transferieren. Das Geld soll analog zur Abfertigung neu in betrieblichen Vorsorgekassen angespart werden.

Wofür kann das Guthaben am Zeitwertkonto verwendet werden?1. Berufliche Auszeiten (Kinderbetreuung, Weiterbildung, Hospiz,…)2. Altersteilzeit (ohne Abschläge früher die Pension gehen)3. Persönliche Notlagen (Schwerkranke oder Langzeitarbeitslose sollen damit Lohneinbußen abfedern können)4. Zusatzpension (falls man das Zeitguthaben nicht mehr konsumieren will oder kann)5. Im Todesfall soll daraus eine Hinterbliebenenvorsorge werden oder das Geld soll an die Erben fallen.

Der ÖAAB fordert einen Rechtsanspruch auf ein Zeitwertkonto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

LEISTBARES LEBEN

Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote in Europa - nie zuvor haben in Österreich so viele Menschen gearbeitet. Dennoch haben immer mehr Menschen aufgrund von Steuern und Gebühren immer weniger Geld zur Verfügung. Deshalb setzt sich der ÖAAB für eine spürbare Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, damit sie sich das Leben leisten können.

» Gebührenstopp: Die Gebührenanpassungen sollen sich an den tatsächlichen Kosten orientieren und sich bei geringeren Kosten automatisch senken.

» Entlasten statt Belasten: Der Eingangssteuersatz muss gesenkt und der Faktor Arbeit muss entlastet werden.

„Wir sind die Partei für all jene, die täglich fleißig arbeiten, um sich und ihren Familien etwas aufzubauen. Für mich ist klar, wer Fleiß und Tatkraft zeigt, soll auch etwas davon haben!“ Bundesparteiobmann Michael Spindelegger

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